1849 / 254 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ilden die an einem Gymna⸗ Lectionen, in der Regel orher (S. 12) zur Inhalte und der Höhe der ie für die Klau⸗

Den Schluß des Examens b s zu haltenden Probe-

des Prüfungs orte . Examinanden v

) Die Aufgaben dazu reiflichen Ueberlegung zu geben, Klassen nach in ähnlicher Der Examinand besitzt und Anfänge zu Probe⸗Lectionen mu Direklor derselben und das sie haben ein fchriftliches Urthe n Prüfungs⸗Akten

und sind ihrem Weise zu bestimmen, w in ihnen zu zeigen, inwieweit er na- ihrer Ausbildung gemacht hat. sen seitens der Prüfungs-Kom⸗ enige Mitglied,

sur⸗Arbeiten.

91 wel d mn n, g in dessen Ge- il über den Vefund Seitens des Gym— ssenlehrer der Klasse, in w ( Lection beizuwohnen, um die Schule, Störungen zu schützen. danach zu streben, daß die drei

Klausur⸗Arbeiten Examinanden, im Laufe einer Woche

2 1 140 wetwaige disziplingrische

Kommissionen

es einheimischen rden können. in Examinand die Prüfung ung der sämmtlichen Theile des Exa⸗ auf Grund de Maßgabe der aen zu entscheiden, ob der Eraminand die habe fleber die Verhandlung ist ein Proto n. 2) Hierbei kommen zunächst die in den drei ersten Theilen den schlistlichen, sowohl häuslichen als Klausur⸗Arbeiten, und etracht, und die Prüfung der Kandidat die im S. 3 gestellten und 10 näher bestimmten Forderunpen erfül vissenschaftlicher Bildung die Probelectionen noch l so sind diese zwar im Zeugnisse mit Entschieden⸗ sse baben aber ein abweisendes Urtheil nicht zu begrün— offen daß der Examinand durch Aufmerksamkeit durch Uebung dieselben werde entfernen können. des Examinanden, daß er in sei⸗ nicht die erforderliche Gründlichkeit erlangt hat, oder gen Lehrgegenständen nicht die genügende lassen sie aber zugleich hoffen, daß es in en werde, den Forderungen zu genügen,

3⸗Kommisslon zusammen,

ng dargelegten Kenntnisse in

erllaren, wenn

ssenschaftlichen Leistungen

allgemeine Bekannt⸗ ihm bei sortgesetztem so hat ihn die Prü⸗ Zeugnisses über seine Zeit zu bestimmen, nach

t abzuweisen und zugleich die ; s er Prüsungs

zum Examen vor ein Von dieser Entscheidung sind die übrigen Prü— e amtlich in Kenniniß zu seßzen. senschaftliche Bildung daß er in weiterem Studium das Feh— Probe-Lectionen Mängel zeigen, deren so hat die Prüfungs-Kom-⸗ durch ein diese Entscheidung begrün— e Erlaubniß zu einem spater zu wiederholen⸗ übrigen Prüfungs- Komn Examinanden his⸗Ministerium zu.

ungenügende Examinanden j g Raum giebt, lende werde ersetzen können oder die f ; Wahrscheinlichkeit liegt, Examinanden

n das Recht,

Eramen abzuweisen un ;

allgemeinen, aber unter

für den Unterricht in einer lebenden Sprache, er ersten Prüfung war, meldet. zeugnisses diejenigen Abkürzungen

unächst zum Abhal— vo die Unterrichtssprache, in Anwendung obejahre zur definitiven Anstellung an Behnfe einer speziel

berechtigt ihn

, ohne daß zun ndere Prüfung mehr als 2 Jahre vergangen, einem Gymna⸗ einer Gymnasialstelle wählbar zu n; eine Wiederholung des probejahres hinge Prüfungs-Kommißssion kann in de eine oder beide Arten von schrift— „aber die mündliche Prüfung und die Probe-Lectio-

Lriheilen von Unterricht

Die betreffende

1) Nach bestandenem Examen hat jeder Kandidat jem Gomnastum zur praktischen Ausbildung seiner 2) Das Probejahr kann nur an Der Kandidat kann das

gehalten werden. Das Gymnasium aber wird von der Landes⸗ Schul

ten; außerdem verdienen die Bedürf⸗— issen und billige Wünsche des Kantidaten Berüchsichti= egel wird der Kandidat das Probejahr mit dem Beginne seine theoretische Lehramtsprüsung folgenden Schuljahres

es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß er auch im An— weiten Semesters oder selbst im Laufe eines Semesters beginne,

Probejahres zu beach

reüischen Prüfung beginnt, ganz vorübergehen lassen, ohne sein Probejahr sierfür die besondere Bewilligung der Landes . Schulbehörde kann ihn in diesem Falle JJ 1 1. Pro i ihres verpflichten. ; ekimmt, nach Maßgabe des vom Kandidaten vorgelegten Zeug 1 rn f, n ms der Bedürfnisse seiner Anstalt, dit Lerge⸗ k 6 . in en n. der Kandidat Untemicht zu ertheilen ler zu stellenden . „dehrgufgabe der Kiassen, üben die an die Sch ane Tenni . 0 n und die zu haltende Lisziplinar-Ordnung in ö: 1 Es dürsen dem Kandidaten nicht mehr als höchstens . , , , , und in nicht mehr als höchstens zwei verschie— , wre, * , weden; unt in dem Falle, daß nothweudige Sup⸗ gli . 1 Des, Lehrer- Kollegiums übersteigen und ein Kandidat sich im bis herigen Theile seiner Lehrthätigkeit bereits als tüchti ; ba hn hat, kann ihm eine größere Anzahl von Lehrstünden und nach Un s in a ; ö mehr als 2 Klassen aufgetragen werden. 6) Die ihm übernagenen Leh gan . hat der Prabe-Kandidat zwar selbstständig zu geben, aber ds , . einer speziellen Aufsicht des Direktors und des Haupt: oder' a . maligen Klasse unterstellt ist und sich ihren Weisungen streng un- Der Direktor und der Hauptlehrer haben die Verßslich. Zeit, die Lehrstunden des Kandidaten häufig Mängel und Methode

4) Der Direktor des Gym—

tung, vorzüglich in der er zu besuchen und ihm nachher ihre Bemerkungen über

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oder Disziplin zur Nachachtung auszusprechen; in ihrem Verhalten gegen

den Kandidaten während der Lehrstunden selbst haben sie auf das strengste Alles zu vermeiden, was dessen Autorität bei den Schülern beeinträchtigen könnte. Andererseits hat der Probe-Kandidat, um sich eigene Anschauung der Methode und Dis iplin geübter Lehrer zu verschaffen, häusig in den Lectionen von Lehrern der Anstalt, namentlich des Hauptlehrers seiner Klasse und derjenigen Lehrer, die gleiche Gegenstände mit ihm in anderen Klassen behandeln, zu hospitiren. 7) Leichsere Strafen in den Lehrstun den hat der Kandidat selbst zu verfügen das Necht. unter unmittel- barer nachheriger Anzeige an den Haupt: oder Klassenlehrer; die Verfügung von schweren Strafen hat er dem Klassenlehrer zu über⸗ lassen, deffen besondere Aufgabe es ist, in diesem für den angehenden Leh⸗ rer meistens schwierigen und gefährlichen Punlte dem Kandidaten rathend zur Seite zu stehen und dessen Ansehen zweckmäßig zu unterstützen, wie es uberhaupt der ganze Lehrkörper als eine Pflicht gegen seine Schule und gegen seinen Berufsgenossen ansehen wird, durch kollegialisches Verhalten zu dem Kandidaten seine Stellung am Gymnasium zu erleichtern und zu be⸗ festigen. 8) uebrigens ist der Probe- Kandidat den Bestimmungen der allgemeinen Schulgesetze und der speziellen Schulordnung seiner Anstalt, so wie den Annrdnungen des Direktors, in gleicher Weise zum Gehorsam ver— pflichtet, wie jeder angestellte Lehrer; namentlich hat er die Lehrer-Konfe— renzen regelmäßig zu besuchen, und ist dort zum Abgeben seiner Stimme über Leistungen und siitliches Verhalten der Schuͤler sowohl im Laufe des Schul jahres als bei der Frage nach Versetzung und Classification so verpflichtet wie berechtigt. In allen übrigen Fällen hat der Kan⸗ didat in der Konferenz nur eine berathende Stimme. S§. 20. 1) Wenn die ditaktischen oder pädagogischen Fehler des Probe- Kandidaten oder sein sonstiges Verhalten dem Gymnasium, an welchem er beschäftigt ist, nach= theilig zu werden drohen, so hat der Direkter das Recht, nach Beendigung des ersten Semesters und in dringenden Fällen sogar sogleich der Thätig⸗= leit des Kandidaten an seinem Gymnasium ein Ende zu setzen. Er hat darüber die Ansicht des Lehrkörpers anzuhören, dann nach seiner Ueber⸗ zeugung zu entscheiden und die geschehene Entlassung eines Kandidaten, unter Beilegung des Protokolls über die Ansichten des Lehrkörpers, sofort an die Landes- Schulbehörde zu berichten. Die Landes⸗ Schulbehörde hat je nach der Art der Gründe, welche die Entfernung des Kandidaten ver— anlaßten, entweder ihn unter den geeigneten Weisungen an ein anderes Gymnasium zur Fortsetzung seines Probejahres zu schicken oder erforder⸗ lichen Falles wegen Zurückweisung desselben vom Lehramte seinen Antrag an das Ministerium zu stellen. 2) Nach Ablauf des Probejahres hat der Direftor auf Grund einer Berathung mit den Haupt- oder Klassenlehrern der Klassen, in welchen der Probe⸗-Kandidat beschästigt war, ein von ihm und diesen Klassenlehrern zu unterfertigendes Zeugniß auszustellen, in welchem die Ge—= genstände und Klassen, worin der Randidat unterrichtet hat, und der Grad ber von ihm bewiesenen Fertigkeit im Unterrichte und in Aufrechthaltung der Zucht unverholen beurtheilt wird. Abschrift des Zeugnisses ist dem an den Schulrath zu erstattenden Jahresberichte über das Gmynasium bei zulegen. Eist durch dies Zeugniß ist die Prüfung für das Gymnasial⸗ Lehramt als geschlessen anzusehen und der Kandidat zum Vorschlage für Gymnasial-Lehrerstellen und zu unmittelbar desinitiver Anstellung befähigt. 3) Die Leistung des Probejahres giebt, dem Kandidaten keinen Anspruch auf Remuneration für die von ihm ertheilten Stunden, wohl aber hat in Fällen einer Beschäftigung des Kandidaten über die gesetzmäßige Zahl von höchstens neun wöchentlichen Stunden der Direltor bei der Landes-Schul— behörde eine Remuneration zu beantragen.

8 21. Gebühren. Für das Abhalten der Prüfung hat jeder Kan⸗

je Tare von 10 Fl. zu zahlen; die Verpflichtung zur Erlegung der

s hhängig da? ob der Kandidat beim Examen besteht oder

f Zuschrift der Prüfungs- Kom— schriftlichen häuslichen Arbeiten 3-Kommission

mission, durch welche mitgetheilt werden, vom wdidat bezeichnete Kasse gezahlt. Dieselbe Taxe t für ein zweites Examen zu erlegen. nisteriun nterrichts. 2) Der hat die Korrespondenz mit dem nd den führen und die Akten der Prü— sssion in geschaftsmäßlger Ordnung zu halten. 53) Diese allgemeine, enthaltend die allgemeinen Verordnungen des Ministerit erledigungen des Ministeriums auf Anfragen der Prüfungs- Kommission und ähnlichcß; b) Personal-Akten. lleber jeden Kandidaten, welcher bem Examen einer Prüfungs-Kommission sich unterzieht, wird ein eigenes Attenstück angelegt, welches enthalten muß: das Gesuch des Kan— ditaten nebst Angabe der Zeugnisse und ihres Inbalts, den Lebenslauf desselben; die etwaigen Entscheidungen des Ministeriums bei Zweifeln über Zulassung des Kandidaten zum Eramen; die Zuschriften der Prüfungs⸗— Fommission an den Kandidaten, die schristlichen Arbeiten desselben, das Ur theil der Prüfungs-Kommission über die schriftlichen Arbeiten und die Probe⸗ Lection; das Protokoll über die mündliche Prüfung; das Protokoll über die Schlußberathung der Prüfungs- Kommissioan; das demselben ertheilte Zeugniß. 4) Die Personal-Akten sind am Ende eines jeden Schuljahres an as Untérrichts-Ministerium zur Einsicht einzusenden. nebergangs-Bestimmungen. Die im provisorischen Gesetze über die Staatsprüfung der Kandidaten des Gymnasial⸗Lehramtes ausgesproche nen Forderungen setzen zum großen Theil voraus, daß der Eraminand be— reits diejenige Bildung genossen habe, welche Ghmnasium und Universität zu geben künstig bestimmt sein werden, und daß er bei seinen Studien die künstige Thätigkeit an einem Gyömnasium nach dessen neuer Organisation im Auge gehabt habe. Indem es daher unbillig gegen die Examinanden wäre und dem Gymnasium zunächst tüchtige Kräfte entziehen würde, wenn die neuen Vorschriften sogleich in ihrem ganzen Umfange ins Leben treten sollten, so werden für die nächste Zeit folgende pre visorische Bestimmungen getroffen, deren Aufhebung das Unterrichts -⸗Ministerium seiner Zeit ausdrücklich kundgeben wird. 1) Statt der 8. 2 Nr. 1 , nr b. geforderten Zeugnisse genügt es, daß der Kandidat ein Zeug— niß über Absolvirung der obligaten Kurse der bisherigen philisophischen Studien- Abtheilung? beibringe. 2) Von der Prüfung der allgemeinen Bildung soll zunächst abgesehen werden, da theils die bisherige Schul- und Universitätsbildung nicht alle genannten Gegenstände in dem nunmehr ge⸗ sorderten Mafe berüchichtigte, theils sich wahrscheinlich manche junge Männer dem Gymnasial-Lehrexamen unterziehen werden, welche bei ihrer wissen—⸗ schaftlichen Vorbereitung die Anstellung an einer philosophischen Lehran⸗ stalt nach der bisher bestandenen Einrichtung im Auge hatten und sich des halb zur Betreibung irgend eines speziellen Faches ohne die nun geforderte Rücksicht auf allgemeine Bildung berechtigt finden konnten. Es steht daher für jetzt dem Examinanden frei, sich in einigen oder selbst in allen außer dem Kreise s8ines speziellen Studiums liegenden Gegenstän⸗— den die mündliche Prüfung zu verbitten, dit Entscheidung, daß er die Prüfung überstanden habe, sell hierdurch unter Voraussetzung der Tüchtigleit in seinem Fache nicht beeinträchtigt und im Zeugnisse nur bemerkt werden, in welchen Gegenständen er sich einer mündlichen Prü- sung nicht unterzogen habe. 3) Nur über die Sprache, welche der Kandidat als Unterrichts⸗Sprache zu gebrauchen beabsichtigt, muß er jedenfalls einer Prüfung unterzogen werden. Erfüllte er die im §. 8 gestellten Forderungen, so vermehrt sich dadurch seine Verwendbarkeit bei den Gymnasten, und die hieraus entspringenden Vortheile kommen ihm, zu Nutzen, enisprechen hin= gegen seine Kenntnisse von Grammatik und Literatur der Sprache, welche den Prüfungs-Gegenstand bildet, jenen Forderungen nicht, so ist dies zwar im Jeugnisse zu bemerken; es ist aber um dieses Umstandes willen dem Kandidaten, wenn er ausreichende praktische Sprachfertigkeit zeigt, um sein Hauplfach in der beanspruchten Unterrichis⸗Sprache ohne Anstand lehren zu fönnen, das Zeugniß der Lehrfähigkeit nicht zu versagen. 9) Dagegen muß es bei den Maßbestimmungen über die für den Unterricht in den einzelnen Lehrgegenständen im Unter⸗-Gymnasium und im Ober ⸗Gymnasium erforder⸗ lichen wissenschaftlichen Leistungen des Eximinanden auch jetzt schon sein Bewenden haben, und sind die Prüfungen hiernach einzurichten. Nur diese Erleichterung soll eintreten, einim Examinanden vorläufig das Zeugniß, daß er das Examen bestanden habe, und damit die Berechti⸗ gung zum Probejahre und dann zur Anstellung an Gymnasien gegeben werden, wenn er in dem Hauptgebiete seines Siudiums auch nur die für das Unter-Gymnasium gestellten Forderungen erfüllt, und den Philologen soll das vorläufige Zeugniß auch in dem Falle gegeben werden, wenn sie die für das ganze Gymnasium gestellten Forderungen auch nur in einer der beiden llassischen Sprachen, der lateinischen oder der griechischen, er⸗

Prüfungs⸗Kommis⸗ 1

füllen. Wird aber bei einem Eraminanden von rieser den Gegenstand sei⸗ nes speziellen Studiums betreffenden Erleichterung Gebrauch gemacht, so ist derselbe' verpflichtet, seine Kenntnisse in diesem Gebiete zu erweitern und innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren, vom Datum seines Zeug nisses an, durch eine spätere spezielle Prüfung in seinem Fache zu erwei⸗ sen, daß er den für das ganze Gymnasium durch das Geseß gestellten For⸗ berungen enispricht. Geschieht dies nicht, so erlischt damit die durch das vorläufige Jeugniß ihm gegebene Berechtigung, und es lann daher die auf ein solches vorläufiges Zeugniß begründete Kinstellung nur eine proviso⸗ rische sein. 6) Examinanden, welche bereits als Supplenten an Gym⸗ nasien eder Lycealklassen beschäftigt waren, haben mit ihrer Meldung zur Prüfung zugleich ein Zeugniß des Präfekten resp. Direktors des Gymna⸗ siums uͤber die von ihnen bewiesene Lehrfähigkeit beizulegen. Es steht den Prüfungs-⸗Kommissionen zu, nach Befund dieses Zeugnisses den Kandidaten don der' Ertheilung der Probe - Lectionen zu dispensiren, in welchem Falle sie sich in dem Prüfungs- Zeugniß auf das Zeugniß des Gymnasial - Prä- felten (resp. Direktors) zu berufen haben. 6) Bei dem Bedürfnisse un⸗

mitielbarer Vermehrung der Lehrkräfte an den Gomnasien kann für jetzt an

die Stelle des Probejahres auch, die Supplirung einer Lehreistelle treten, doch kann ein Antrag auf definitive Anstellung erst gemacht werden, wenn der Supplent über dieses erste, ihm als Probezeit anzunehmende Jahr sei⸗ ner Schulthätigkeit durch ein entsprechendes Zeugniß die genügende Lehr— fähigleit nachgewiesen hat. 7) Können die Probe Lectionen aus Man- gel an für irgend eine Unterrichtssprache vorgebildeten Schülern in dieser Sprache nicht gehalten werden, so ist einstweilen die bisherige Unterrichts sprache in Anwendung zu bringen, oder sie haben, wenn der Kandidat hier- für nicht geeignet ist, zu unterbleiben, Beides ist im Lehramis⸗-Zeugniß zu bemerken. 8) Obgleich in Zukunft, wer irgend eine der lebenden Sprachen an einem Gymnasium lehrt, befähigt sein soll, zugleich einen Gegenstand aus einem der Hauptgebiete des Unterrichts zu lehren (5. 4, Nr. 4), so kann für jetzt dennoch das Erste ohne das Zweite statthaben; nur ge⸗ hört ein solcher Lehrer so lange nicht in die Zahl der ordentlichen, sondern ber Nebenlehrer des Gymnasiums, deren Entfernung zu jeder Zeit stattfinn den kann, bis er die ihm fehlende Befähigung nachgeholt hat. Für dicse Nebenlehrer treten noch folgende besondere Etmäkigungen der geforderten Leistungen ein: a) Die Klausur-Arbeit ist auf einen Tag zu beschränken. p) Die mündliche Prüfung hat, wenn der Kandidat nicht ein Mehreres verlangt, sich blos auf die Grammatik und Literatur der Sprache, welche er lehren will, und auf das Verhältniß derselben zu der Sprache, in wel⸗ er er lehren will, zu erstrecken, außerdem aber von einer Erprobung der allgemeinen Bildung desselben abzusehen. c) Wo die Probelectionen wegen Mangels an vorbereiteten Schülern nicht abgehalten werden können, haben sie zu unterbleiben, und ist dies im Zengn ß zu bemerken. d) Ein Probe⸗ jahr findet nicht statt.

Bayern. München, 11. Sept. (2. 3.) Die Kammer der Reichsräthe hat in einer heute Mittag abgehaltenen Sitzung die Adreß-Kommission und ihre sämmtlichen Ausschüsse gewählt. Erstere bilden neben dem Direktorium, Präsidenten und Segm ctai⸗ ren Graf Armansperg, Präsident Arnold und Graf Arco Valle). Tie Ausschüsse, in welchen der Alelteste präsidirt und der Jüngste als Secretair fungirt, sind, wie folgt, zusammengesetzt rh. Aus schuß, für Gesetzgebung: Präsident Arnold, Graf Reigere berg, Staats rath Maurer, Direktor Freiherr von Freyberg, Präsident Heintz. Zweiter Ausschuß, für Steuern (Budget); Graf Arco Valley, von Riethammer, Graf Armansperg, Freiherr von Aretin, Graf Montgelas. Dritter Ausschuß, für, Gegenstände der inneren Verwaltung : von Niethammer, Erzbischof Graf Reisach, Graf Montgelas, Graf Rechberg, Frhr. von Zu⸗ Rhein. Vierter Ausschuß, für die Staatsschuldentilgung: Graf Sandizell, Graf Reigersberg, Graf Louis Arco, Graf, August Seinsheim, Frhr. von Arefin. Fünfter Ausschuß zur Prüfung von Beschwerden wegen Ferletzung verfassungsmäßiger Rechte: Graf Reigersberg, Präsident Arnold, Bischof Oettl, Frhr. von Freyberg, Graf Rechberg. Der sechste Ausschuß, dem die formelle Prüfung von Anträgen und Petitionen zusteht, wird durch Abordnung je eines Mitgliedes aus den fünf erwähnten Ausschüssen gebildet und formirt sich demgemäß aus den Herren Frhr. von Freyberg, Graf Arco⸗Valley, Frhr. von Zu-Rhein, Frhr. von Arctin und Bischof Oettl. .

Die Abgeordneten wählten heute früh in geheimer Sitzung den Ausschuß zur Abfassung Ler Adresse auf die Thron⸗Rede bei 129 Stimmenden (65 Majorität) die Abgeordneten: Boys mit 127 Stimmen, Kirchgeßner mit 120, Frhrn. von Lerchenfeld mit 80, Thinnes mit 79, von Steinsdorf mit 77, Jäger mit 75, Rudhart mit 74, Forndran mit 72, Ruland mit 67. Mit dieser Wahl zeigt sich, ähnlich wie bei der Secretairswahl, eine der Versöhnlichkeit der Parteien entsprechende Berücksichtigung aller Schattirungen; der erstgenannte, Boys, gehört, der früheren entschiedenen Linken an, Pfarrer Ruland, von der äußersten Rechten der vormärzlichen Kammer, steht noch wohl im Andenken durch eine in ihrer Art ausgezeichnete Rede gegen das Ablösungsgesetz.

; Zu Ehren der am hiesigen Hofe verweilenden Königin Amalie von Griechenland fand diesen Morgen auf dem Marsfelde große militairische Parade statt, zu der sämmtliche Garnisonstruppen aus⸗ gerückt waren. König Max und die Königlichen Prinzen erschienen dabei zu Pferde, Königin Marie mit der Königin von Griechenland, dem kleinen Kronprinzen, und der Prinzessin Luitpold zu Wagen. Die Anwesenheit der Königin von Griechenland dürfte sich wahr— scheinlich bis zum känftigen Donnerstag verlängern.

Ein Reskript aus dem Staats Ministerium des Innern vom lsten d. enthebt die Landgerichte und Vorstände der Studien-An stalten in Bayern von der bisher bestandenen Verbindlichkeit zur Abnahme der „Gelehrten⸗Anzeigen der hiesigen Akademie der Wis

senschaften“ auf Regiekosten. Wie man hart, sollen dieselben aus Mangel an Geld vorerst nicht weiter erscheinen.

Oesterreich. P th, (Con st. Bl. a. B. Dem Berichte eines Deutschen zufolge, der als Offizier in dem ungarischen Pioneircorps diente und als Ausländer von dem K. K. Krlegsgerichte straffrei aus Arad entlassen wurde, trägt Dembin ski trotz seines gerühmten Feldherrntalents einen großen Theil Schuld an dem beispiellos raschen Zusammenhrechen der magyarischen Hee⸗ resmacht. Bembinski foll ein vorzügliche; strategischer Kopf, aber stärker in der Theorie als in der Ausführung sein. Meister in strategischen Combinationen, versteht er wohl einen ganz vorzüg lichen? Bperationsplan vor dem Beginn der Campagne zu entwer— fen, läßt aber bereits in der Gediegenheit des Entwurfes merklich nach, wenn es einen Schlachtplan au ez klugen il Die Ordre de Bataille ist schon nicht mehr seine Force. Den Plan in Vollzug zu setzen, faktisch ausführen, was strategisch berechnet worden, gehört bereits zu seinen Schwächen als Feldherr. Zudem versteht er es durchaus nicht, die Liebe und Anhänglichkeit seiner Truppen zu erwerben. Der Sol⸗ dat ist ihm eine Maschine, eine leblose Schachfigur, statt von Holz oder Elfenbein, von Fleisch und Blut. Das dünkt ihm der ganze unterschied zwischen beiden. Leider aber kann man wohl einen Pion, Läufer, Springer oder Thurm ruhig und herzlos in die Schachtel legen, wenn man ein interessantes Schachräthsel aufgelöst hat. Morgen wie jeden Moment sind diese Schachosfiziere und Gemeinen wieder diensttauglich, kommen nie hors de comhat. An ders verhält es sich im wirklichen Krieg. Da gilt das „Ludimus esfigiem helli“ nichts mehr. Der Infanterist braucht nach der

isch, der Unan außerdem Hafer und Streu der ruhelose Jäger benöthigt häufige Be⸗ derzeug der Artillerie⸗Bespannung ist auch Verpflegung muß sein. zu erhalten, gehört mit zu den Kardinal⸗

Schlacht Brod und Ile für sein treues Thier, schuhung und das Le nicht von Gußeisen.

stets in best eigenschaften

Das Talent, diese em Zustande

Dembinski nie bekümmert haben. cht auf die Natur des ungarischen Soldaten. ischer Rothrock, der phlegmatisch im heftigsten Bataille e Ordre zum Angriffe wartet, gleichgültig die einschla⸗ als wären sie Bremsen, nichts weiter. Man denke an Waterloo, wo das historische „Ich wollte, es käme die Nacht oder die Preußen“, die einzige Aeußerung während des tagelan gen Kugelregens war und blieb.

Zudem verstand Der Ungar ist kein engl feuer auf di genden Kugeln betrachtend,

Der Ungar ist, wie der Fran⸗ zum Sturm geboren, „Vorwärts, fällt das Bajonnet“, seine Dies nicht beachtend, beging Dembinski noch andere zen temesvarer mit bloßen Piken und diese Jungens sollten an einem bleicher als

liebste Losung. So stellte er unter Anderem in der heif Action nenausgehobene Rekruten, s Kanonen-Bedeckurg auf, latze aushalten, wo der kampfergraute Soldat etwas Also erzählte jener Deutsche.

man zehn Staats-Gefangene hohen Ranges. jetzt nicht bekannt. bis Oktober soll die Passage

gewöhnlich sei?!

Namen wurden bi über die Kettenbrücke fsnet werden.

Die Preßburger Zeitung ver

folgende zwei Armeebefehle des Feldzeugmeisters Baron Preßburg, g. Excellenz der Herr Waffen so surrectionskrieges veranlaßt ge uth und Beharrlichkeit gleich unerschütterlichen einem höchst schmeichelhaften eigenhändigen Mit wahrem Vergnügen

des ungarischen In

iben Hochdessen Glückwünsche auszudrücken. die eigenen Worte des von der ganzeu Armee so hoch und

die Bruderhand n Alle zum Schutze der Rechte unseres Herrn und Kaisers, so wie wir untastbaren Einheit unseres großen Vaterlandes

zu siegen oder zu sterben bereit waren. ellenz, diese meine innigsten Gesinnungen meinen mir so theuren Waffen . Ihrer tapferen Armee kundgeben, nste: chachtung und Anhänglichkeit für so Großes und Entscheidendes geleistet, überzeugt sein zu wollen.“ h, diese für die Armee so ehrenvollen Worse der Anerkennung zur allge— meinen Kenniniß bringe, N

sei es im Süden ersuche Ew.

von der unwandelbaren, Ihre Person, die dem Staate

hege ich die feste Ueberzeugung, daß sie Jeden te zu erhöhter Pflichterfüllung begeistern werden. ) de Zeugmeister und Armee-Oberkommandant.“

„Preßburg, 8. September. Se. Majestät der König von Hannover hat mir aus Anlaß der glänzenden von der Kaiserlichen Armee in Ungarn er⸗ rungenen Erfolge, und des so glücklichen und ruhmvoll beendigten Insur⸗ rectiens-Krieges das Militair⸗-Großkreuz des Guelfen-⸗-Ordens zu verleihen, und selbes mit einem schmeichelhaften Handschreiben zu begleiten geruht, worin Se. Majestät der gesammten Armee Ihre höchste Anerkennung mit Beifügen ausdrücken, daß Allerhöchstdieselben sich stolz fühlen, dieser Mit freuvigem Gesühle beeile ich mich, lle Anerkennung der verdienstlichen Leistungen der unter meinem ehle stehenden Armee allgemein bekannt zu geben. Havnau, Feld t und Armee⸗Ober-Kommandant.

als Kamerad anzugehören.

Am 2ten d. ist

nächstens aus Ungarn zurückmarschirenden Kaiserlich russischen Ar meccorps werden von der Regierung die Verproviantirung und die Dem Vernehmen nach werden nur Ungarn soll von ihnen iumt, dafür entsprechend Kaiserliche Truppen dahin verlegt

hierlandes vorbereitet.

Russen in Galizien zurückbleiben;

ge Kaiserl. Garnison zur Feier der Siege ig zum Danke für den nunmehr herge 10 Uhr Vormittags auf dem Jablonowskischen beigewohnt, Eine Abtheilung i liegenden Kaiserlich russischen Pioniere angeschlossen. Hauptmomenten

) Kanonensalven. Hammerstein,

russische Offiziere

nandirenden,

Robot nicht mehr Die Juden kau

fen noch immer fleißig Güter an

Aufhebung der

Wir theilen folgende e Capitulation von Peterwardein mit:

ten bei Maria S f wardeiner Abgeordneten in im Bewußtsein der Treubrüchigkeit, die Mannschaft gegen die Uebergabe Dadurch entstanden kam am 6ten zu Thätlichkeiten, wobei Eir getödtet wurden. .

rirt hatten, kehrten Festung zurück. ie 8

mühten sich,

zwei Parteien, verwundet, gestimmte Partei

Mannschaft

Bruckschanzel, Der Einzug Bewohner begleitet. T ung? , Schleppschiffen nach Essegg geschickt, wohin auch der Rebellen⸗-Kommandant Kiß . w. Viele Offiziere gingen mit dem Dampfer „Thissa“ nach Titel, die meisten Honveds wurden Dadurch nun, daß auch der sowohl in strategischer als merlantilischer Hinsicht wichtigste feste Platz sich in unseren Händen besindet, ist die Communication zwischen Semlin und Pesth geöffnet. Gestern fuhr das Dampfboot „Duna“ rlowi dete, über Peterwardein nach Pesth ab. n , gn ö von Neusatz von hier nach ihrer Vaterstadt. . 5B. Jar, offer begiebt sich in Begleitung erfahrener Serben nas 2 z. . rek, um in dem dortigen Distrikte Gerichts und poli zehörden provisorisch aufzustellen.

stürmischem Vivat der Mannschaft

starker Eskorte gesendet ward.

welches bei Massenweise strömen aus⸗

Hauptquartiers nach , ,, . ĩ , . Die hiesigen . . ; a n bis auf weitere und höhere Entscheidung ,, n n, in der Festung Aufbewahrten ist nun auch noch Vecsej beigesellt ,. e, en, . sind merkwürdigerweise die wenigsten dieser Mitleit er Insurrection gut zu sprechen und werfen ihm falsches Spiel vor, das er mit ihnen in der ungarischen Armee getrieben

Tage vor sich gehen.

1677

haben soll, um endlich Gelegenheit zu seiner persönlichen und der Rettung seiner Familie zu gewinnen, Ja, sie gehen noch weiter und behaupten geradezu, es hätte offenbarer Verrath stattgefunden, penn die Armee wäre noch kraftvoll und siegesfähig gewesen. Das sind freilich aber echt ungarische Rodomontaden, die hier nur des halb Erwähnung sinden, um ihnen entgegen die bestimmteste Ver sicherung stellen zu können, daß sich die Armee Görgey's in der vollständigsten Desorganisation befunden und gedrängt, ringsum abgeschlossen, durch drei Tage schon am Hungertuche nagend, ohne Muth und Kraft, also auch in der absoluten Nothwendigkeit befun den, sich ergeben zu müssen. Diese Uebergabe ist also sicherlich einer seits das geringste „Vergehen an der Nation“, wie es andererseits das geringste Verdienst der persönlichen Mitwirkung Görgey's ist. Er hat allerdings mit aller ihm eigenmächtigen Klugheit die Form für sich, unter welcher er in den sauren Apfel biß, wirkte dafür mit, daß Arad und einige einzelne Corps nicht der Zerstörung und Auf reibung verfielen, war aber mit seinen Plänen und seinem Heere schon vernichtet, als er den Rettungszug von Komorn aus unter nahm; denn je mehr er auszuweichen suchte, desto mehr verrannte er sich in der Falle. Es ist eben so lächerlich, als empörend, was man so häufig in den Journalen aufgetischt erhält das do auf hinausläuft, als wäre die Unterwerfung gey's Gefälligkeitssache seinerseits, für die man ihm zu inendlichem verpflichtet sei. Man wolle doch nicht so leicht die bis

rungenen großartigsten Erfolge unserer mposanten S vergessen; wolle nicht vergessen, daß man sichs i

berühmten letzten Kriegsrathe der Insurgenten⸗-Eh

stehen wagte, daß die Sache der Insurrection sehe als eklatante Belege dafür doch die Proclan ind traulichen Briefe Kossuth's, so wie alle die unmittelbaren darauf folgenden Schritte der Herren vom Ruder. Was Görgey nach sei ner eigenen in bester Form veranstalteten Unterwerfung, seiner bes seren Ueberzeugung zufolge, zur Vermeidung weiteren Blutvergie ßens mitwirkte, direkt oder indirekt, wird ihm j iserem

J mation

1 en 1 Meld t geben zu wollen, die theils böswilliger Anschauungsweise beruht, folge, seinen endlichen Sieg nicht sich selbst sondern etwa der Gefälligkeit Görge

Frankreich. Paris, 11. Sept. Die Departements-⸗Kom mission des Seine-Departements wird den 20. November als Ge neral-Conseil zusammentreten. Am 15. Dezember treten die Arron dissements-Conseils des Seine⸗Departements zusammen.

Leon Faucher hat sich bei einem Festessen, das ihm zu Ehren zu Chalons sur Marne gegeben wurde, uch über die Revision der Verfassung geäußert. Er giebt die gedrückte Stimmung, welche das Wiederaufbluhen der Gewerbe und des Handels verhindere, zweien Dingen schuld: den drohenden Gefahren der sozialistischen Propaganda und der Wandelharkeit der vollziehenden Gewalt. In letzterer Hinsicht nennt er die alle vier Jahre wiederkeh

d d

rende Präsidentenwahl, mit der ausdrücklichen Bestimmung, daß der zeitweilige Präsident nicht sofort wiedergewählt werden dürfe, eine alle vier Jahre wiederkehrende Revo⸗ lution und verlangt deshalb die Revision der Verfassung zu der gesetzlich anberaumten Zeit, um die Verlängerung der Präsidentschaft

für Louis Bonaparte zu erwirken, den er ein wahres Geschenk de Vorsehung für Frankreich nennt. Auch der Constit: Organ des Herrn Thiers, spricht sich gelegentlich

Sinne aus. Er greift nämlich das allgemein

nicht über die Verfassung stehe, sondern nur eine in dieser enthal

1 1 1

tene und daher auch mit dieser abänderliche Bestimmung bilde, und

hofft, mit der Revision der Verfassung auch eine Modification Wahlgesetzes bewirken zu können. 1

ben

11

186 Un

schaft als Franzose nicht eingebüßt habe.

Der Versuch, durch die General-Conseils sion der Verfassung hinzuwirken, wird als achtet.

Der Erzbischof von Toulouse hiesigen Pfarrer Duguerrey beim Rede, wegen der Aeußerung des nichts Anderes, als die hergestellte und erw

Herr Löwe⸗-Weimars ist zum Konsul

Auf Veranlassung des Liquidators Herrn Vavin, ist eine Subseription zun Gestüts Ludwig Philipp's eröffnet worden. ĩ rägt 300,009) Fr.

Die 111

höchstens beabsichtigen könne, sich wichtig

Der Bruder Armand Marrast's wurde als Prokuralor von Toulouse nach Pau versetzt. Mehrere wollten darin eine Ungnade sehen und behaupteten, diese Versetzung hätte auf V rlangen meh rerer Abgeordneten stattgefunden. Eine Erklärung im Journal 1257 *6 widerspricht dem. err Marrast selbst hatte seine setzung verlangt.

Herr de la Hodde schreibt der Presse, daß er jetzt weder in der Schweiz, noch in Italien reise. „Ich listete die Geheimnisse nicht ab“, sagt er, als ehemaliges Mitglied geheimer Gesellschaften, „ich selbst war als Chef deren S chöpfer. Ich provszirte nicht, ich habe die Tagesordnungen abgeschafft, habe die Vaffenniederlagen verboten und vier Jahre lang verhindert, daß einer der Unsrigen verhaftet worden. Ich übernahm die Leitung der geheimen Gesellschaften, um sie nach und nach zu zerstören, ohne Jemand zu kompromittiren. Ich halte es für angemessen, dies zu sagen, bald werde ich es be

9

weisen.“

Herr Cavé, früherer Direktor im Ministerium des Innern gründet in Paris eine Anstalt, welche den Gemeinden als Anwalt schaft dienen soll, um sie bei der exekutiven Gewalt zu vertreten

Der interimistische Unterrichts -M

mocrate du Rhin ist, aufgehoben.

Gestern wurde hier ein Gendarm von einem Gefangenen, den er aus der Conciergerie vor den Untersuchungs Richter führe 9 lichter suhren

sollte, unterweges durch einen Messerstich von hinten ermordet. Der Thäter wurde sogleich entwaffnet und festgenommen; er war wegen

mehrerer Diebstähle in Untersuchung.

Ein Journal von Algier klagt über zahlreiche Brandstiftungen

und Angriffe auf Personen, welche in mehreren Provinzen der Ko lonie von den Eingeborenen verübt werden. Herr Thiers hat Dieppe verlassen; er wohnt in diesem Augen

blicke im Schlosse Franconville, welches der Frau von Massa gehört. Aus Marseille erfährt man, daß am ten ein Agent des aus⸗

itionnel, das ch in demselben

Stimmrecht an, das

. t inister hat die von Herrn von Falloux verfügte Amts -S uspension des Professors am Collége zu Straßburg, Küß, welcher zugleich einer der Redacteure des De⸗—

wärtigen Ministeriums mit wichtigen Depeschen nach Gaeta abge— gangen ist.

Großbritanien und Irland. London, 10. Sept. Nach einem in diesen Tagen veröffentlichten zweiten Bericht des von der NYork- und Nord⸗Binnen Eisenbahn⸗Gesellschaft eingesetzten Untersuchungs⸗-Comité's war Herr Hudson eine Zeit lang alleiniger Tireklor dieser Linien und fand es als solcher 18 Monate lang nicht nöthig, über die Geschäftsführung Buch halten zu lassen, so daß während dieser ganzen Zeit nur die mit den Bankers ausge⸗ wechselten Contrabücher einigen Nachweis über Einnahme und Aus⸗ gabe liefern konnten und man gezwungen war, nach Beendigung der alleinigen Geschäftsführung des Herrn Hudson einen Strich über alles? Frühere zu machen und die Bnchführung ganz neu zu beginnen. Aber auch nachdem die Buchführung wieder geregelt war, ließ sich Herr Hudson nicht verhindern, ganz ungescheut im eigenen Interesse gegen das Interesse der seiner Obhut anvertrau⸗ fen Gescllschaft zu spekuliren. Er schloß bei einer Gelegenheit einen Kontrakt uber die Lieferung von 3000 Tonnen Schienen zu 9 Pfd. für die Tonne im eigenen Namen ab und verkaufte die Schie⸗ nen an die Gesellschaft zu 12 Pfd. für die Tonne, machte also ei⸗ Gewinn von 90600 Pfd. auf deren Kosten; bei einer anderen Manöver, indem er 2500 Ton⸗ Schienen der Gesellschaft für 12 Pfd. für die Tonne lieferte, ihm kontraktmäßig zu 6 Pfd. 10 Sh. die Tonne geliefert wor⸗ den waren

Schweiz. Bern, 5. Sept. (D. 3.) Der Aufenthalt der Flüchtlinge in der Schweiz scheint länger andauern zu wollen, als eine Zeit lang glaubte. Von den ausgewiesenen Führern hat, so viel bekannt, bis jetzt noch keiner die Schweiz verlassen. Täglich hat man das Vergnügen, den Einen oder den Anderen auf

den öffentlichen Promenaden oder in den Arkaden der „Bundes⸗

stadt“ anzutreffen; ja, sie scheinen es ganz eigentlich darauf abge⸗ schen zu haben, unter den Augen des Bundes-Rathes herumzu⸗ spazieren. Daß sie von dem berner Regierungs⸗-Rathe in dieser Hinsicht aller wünschbaren Unterstützung sich zu erfreuen haben, ist bekannt. Von neuen Umtrieben hört man übrigens in der That wenig. So viel scheint gewiß, daß, wenn wie⸗ angesponnen werden sollte, die Fäden eher in' Vern zu suchen sein dürften. Merkwür⸗ ß im Publikum weit mehr Unzufriedenheit darüber daß die Fuhrer immer noch im Lande sind, als daß Lie „gemeinen“ Flüchtlinge dasselbe noch nicht verlassen haben, wäh⸗ end doch die Letzteren weit mehr als die Ersteren dem Lande zur Last fallen. Es erklärt sich dies theils aus dem größeren Bedauern, welches diese meist verfuhrten und von allen Hulfsmitteln entblöß⸗ ten Leute erregen, theils aber auch aus ihrem im Ganzen beschei⸗ denen und unkadelhaften Betragen, welches man den Fuhrern, wie z. B. Mieroslawski, Blenker u. s. w., keinesweges nachruhmen ann. Namentlich die badischen Soldaten verdienen in dieser Be— ziehung Lob, und wenn nicht Alles täuscht, so ist ein großer Theil unter ihnen bei weitem nicht in dem Grade demoralisirt, wie man gewöhnlich annimmt.

Bern, 9. Sept. (Deutsche Zeitung.) Eben ist folgen⸗ der Aufruf erschienen: „Einem schon oft unter der Einwohner⸗ schaft Berns vernommenen Wunsche ist endlich Folge geleistet wor— den. Es liegt nämlich eine Zuschrift an den schweizerischen Bun⸗ desrath zum Unterzeichnen bereit, in welcher demselben die Entrü⸗ stung der hiesigen Bürger über die schamlose und empörende Be⸗ handlung ausgesprochen wird, welche ihm von Seiten mehrerer ber—⸗ nischen politischen Blätter zu Theil wird. Es ist zu hoffen, daß die Adresse massenhaft unterschrieben wird, denn die Einwohnerschaft ist es der Ehre der Stadt schuldig, daß sie der höchsten Behörde der Eidgenossenschaft ihren Abscheu über die ununterbrochene Beschim⸗ pfung kundthue. Ja, wir sind gegenüber dem Schweizervolke ver⸗ oflichtet, die Ehre der erwählten Leiter des Vaterlandes, gegenüber einer Schaar Zeitungsschreiber, die bekanntermaßen zum Theil ausländische Männer sind, durch energisches Auftreten zu wahren. Darum, ihr Schweizerbürger in hiesiger Stadt, besonders ihr Berner, verei⸗ igt euch, weil eure Schweizerehre und die Ehre Berns es gebie⸗

und schließet euch zahlreich der Adresse an. Kein rechllicher Bürger bleibe in unvaterländischer Feigheit zurück, denn es ist eine Demonstration des verletzten Nationalgefühls gegen fremde

inheimische Wühlerei! Keiner achte sich zu vornehm oder zu

zu alt oder zu unbedeutend, da es gilt, die Schmach von abzuwälzen, als ob das Demagogenthum in unserer Einwoh⸗ rschaft das Schn hätte! Was kein Ge⸗ richtspruch vermöchte, das vermag der Zuruf der freien Männer Berns. Nun denn, so rettet die Ehre der Stadt!“ Unter den „bernischen politischen Blättern“ sind der Guckkasten und der Unabhängige gemeint, welche sich in ihren schamlosen An⸗ griffen gegen den Bundesrath überbieten. In seiner gestrigen Num⸗ giebt sogar der Unabhängige der Stadt Bern den Rath

Bau des Bundes-Palastes zu unterlassen, das Zuchthaus sei

geeignet, den Bundes- Rath aufzunehmen, und die in der

befindliche Anatomie biete den Vortheil, daß die Bundes⸗

auch noch nach ihrem Tode dem Vaterlande nützen könnten! Leider ist nur ein solcher Anlaß im Stande, den hiesigen Indiffe⸗ rentismus au fzustacheln und der konservativen Partei wieder auf⸗ zuhelfen. Sie be nutzt nun auch die gegenwärtige Stimmnng und beginnt sich risch zu organisiren. Unter dem Namen des „Ein- wohner Vereins“ hat hier in der Stadt die Organisation begon⸗ nen. Ein konservatives Comité ist gebildet worden und Zweig⸗ vereine sollen im ganzen Kanton organisirt werden, um sich in den

nächstes Frühjahr vorzunehmen en Neuwahlen des großen Raths, 1

verschaffen. Der Ausgang des Kampfes ist je den falls ür den Gang der eidgenössischen Po⸗ itik von großer Bedeutung. Daß in obigem Aufruf wieder die „Fremden“ hereingezogen werden, ist eine Parteiklugheit, die viel leicht Erfolg hat. icht geleugnet werden kann, daß beson⸗ ders in der Be Zeitung viele Artikel von „Fremden“ her⸗ rühren, so möchte der s doch sehr schwer fallen, daß im Guckkasten oder dem Unabhängigen auch nur ein Wort von Ausländern komme.

Die Regierung von Unterwalden hat den Befehl erlassen, bei dem bevorstehen den Schützenfest in Stanzstadt sollen „keine politi⸗ schen und andere unanständigen Reden“ gehallen werden. Die Li beralen dieses Kantons haben sich nun enischlossen, zu diesem Schie⸗ ßen zu gehen und zu versuchen, wie weit die unterwaldner Regie⸗ rung ihre Opposition gegen die Bundes⸗Verfassung treibe. ͤ In dem frommen Einsiedeln ist ein Liebhaber - Theater ent⸗ standen.

Bern, 9. Sept. In dem Kreisschreiben, in welchem der Bundesrath die Stände von der von Radetzky den Deserteurs der 6sterreichischen Armee vom Wachtmeistersgrad abwärts gewährten unbedingten Amnestie in Kenntniß setzt, heißt es: „Diejenigen Kan⸗ tone, welche glauben, diese österreichischen, ungarischen und len Usch en hiamsschen Beserleur!, se wier auch solche pr em 9 sich der Conscription durch die Flucht entzogen, auf ihrem Gebiete

, , ; Negierungsraths ze, ven it 1383