i. ; den; bis jetzt hatte man ung werden nächstens verhandelt werden; bis j n * im temmeu⸗ und die Getränksteuer besprochen. Die As⸗ le bemerkt: „Das parlamentarische Interregnum
den Combinationen der List günstig. Die Tiers ⸗Parti sieht daher mit Schrecken dem nahen Aufhören der Vertagung entgegen, sie fürchtet die Tribüne in 3g Fmischen Frage . Es ist Zeit, daß die Kammer die Fehler der Minister verbestart es ist Zeit, daß die Verwaltung Frankreichs geläutert wird, daß die römische Frage entschieden, daß die finanzielle Lösung vorberei⸗ tet wird, daß die Männer, welche die Gewalt in Händen haben, der Majorität angehören.“
Der Cassationshof hat entschieden, daß,
gistri nur die ö sembléeNationa ist den Intriguen und
wenn ein Elementar⸗ Schullehrer von einem Bezirksrath abgesetzt wird, das Certifikat seiner Moralität, das er besitzt, in voller Kraft bleibt, so daß er nach einer dem Maire abgegebenen Erklärung eine Privatschule er= öffnen kann. . ; Der Dir Decembre widerspricht dem Gerücht, als hätte Frankreich von Sardinien die Ausweisung Garibaldi' s verlangt. Vorgestern fand, der Libert« zufolge, das letzte Verhör der vom 13. Juni her Angeklagten statt. Am 8. Oktober werden die Gefangenen von der Conctergerie nach Versailles gebracht werden.
Bern, 17. Sept. Im Bundesblatte liest
Bericht des eidgenössischen Kommissariats vom
die Ueberzeugung gewonnen werden, daß die Brigade ⸗Linie auf erfreuliche
Schweiz. man: „Aus einem 13ten d. M. mußte Flüchtlings⸗ Polizei auf der ganzen a Weise gehandhabt werde, und daß somit eine Entlassung der noch im eidgenössischen Dienste befindlichen Truppen (zwei Bataillone Infanterie und zwei Scharfschützen⸗ Compagnieen unter dem Bri⸗ gade⸗Kommando des Herrn eidgenössischen Obersten Friedrich Frei
zon Brugg) zulässig sein dürfte. Der Bundesrath beschloß daher,
den Herrn eidgenössischen Kommissär Stehlin einzuladen, die Bri gade sofort zu entlassen, dabei aber die betreffenden Gränzkantone darauf aufmerksam zu machen, daß die Gränzpolizei fortan auf den Kantonen allein laste, und daß der Bundes -Rath sich jedenfalls vorbehalten müßte, auf geeignete Weise einzuschreiten, wenn diese Polizei nicht genau gehandhabt und insbesondere auch der Inter nirungsbeschluß nicht gehörig beobachtet werden sollte.“
Der Erzähler sagt: „Schweizerblätter enthalten Adressen und Aufrufe an deutsche Brüder und Schweizer zur Unterstützung der deutschen Flüchtlinge, und die Berner Zeitung bringt so⸗ gar einen Artikel von dem bekannten Becker, der sein Handwerk noch nicht aufgeben zu wollen scheint. Wir haben gegen Anspra⸗ chen an die Humanität nichts; sie sind aber zum Theil mit politi⸗ schen Ausfällen und Auseinandersetzungen verwoben, die im In⸗ teresse schuldiger Achtung der Gastfreundschaft hätten unterbleiben dürfen. Wollen die Herren gegen die Fürsten und die deutschen Zustände polemisiren, wenn sie draußen sind, und seien sie bei uns ruhig und bescheiden! Die deutschen Fürsten gehen uns Schweizer so wenig an, als die deutsche Reichsverfassung. Wir gestehen gern Jedem Preßfreiheit in der Schweiz zu; es giebt aber eine gewisse Delikatesse bei gebildeten Leuten, die unter gegebenen Lagen, wo aus dieser Preßfreiheit gegen ein gastliches Land argumentirt wird, das Schweigen dem Vielschreiben vorzieht. Die junge deutsche Freiheit selbst ist zum guten Theil durch Vielschreiberei und Viel⸗ rednerei getödtet worden.“
Die Eidg. Ztg. theilt aus der Adresse der Einwohner Berns an den Bundesrath folgende Hauptstellen mit:
„In einem demokratischen Freistaate versteht sich das Recht des Bür- gers, die Handlungsweise der Behörden seiner Kritik zu unterstellen und Fas Eigebniß derselben seinen Mitbürgern vorzulegen, von selbst. So umfassend dieses Recht innerhalb der Schranken der Gesetze und des Anstandes in Anspruch genommen werden muß, so ergiebt sich aber auch andererseits die Forderung, daß die Beurtheilung des Wirkens der Behörden niemals diejenige Achtung bei Seite setze, die der Bürger den Teilern der vaterländischen Angelegenheiten, als den erwählten Stellvertre—⸗ zern des Volks, zu zollen hat. Im Gegensatze zu diesen natürlichen, repu⸗ blikanischen Forderung hat nun ein Theil der schweizerischen Tagespresse das Recht der Kritik auf eine empörende Weise gemißbraucht. Sie hat sich nicht auf jenes auch von uns festgehaltene Recht beschränkt, sondern hat sich gleich sam ein Recht daraus gemacht, Ihre Behörde auf die unwürdigste Art zu befeinden. Mit gerechlem Schmerze erblicken wir unter den Orga— nen, welche mit uncrmünlichem Eifer sich zu diesem unwürdigen Handwerke
hergeben, mehrere in Bern erscheinende Blätter in der vordersten Reihe. Gerade in dersenigen Stadt, welche durch das Vertrauen des Schweizer=
der Ausgewiesenen, als
Kantons in gleichen Konflikt zu gerathen, wie
verlesen und statt dessen eine
1734
müssen, sondern daß einige Kantone, die im Kreisschreiben vom 21. Augnst vorgeschriebenen Erklärungen und Signalements innerhalb drei Tagen einsenden sollen. Diese erfolgten zwar nicht: allein man weiß aus zwei Kantonen, warum es in diefer Frist nicht möglich war, und dieselben erklärten sich bereit, der Aufforderung unverweilt nachzukommen. Das gleiche wurde vom pritten Kanton erklärt, in welchem noch eine besondere Schwierig⸗ keit zu lösen war. Bei dieser Sachlage erhielt das Departement die nöthigen Aufträge und Vollmachten, um die noch obschwebenden Hindernifft in kürzester Frist zu beseitigen und die Sache zum Ende zu führen. — Bei allen Schwierigkeiten und Zögerungs⸗ Motiven hatte gleichwohl die Vollziehung ihren, wenn auch etwas langsamen Fortgang. Etwa sechs Pässe sind ausgestellt und die Inhaber sind abgereist; sollten noch nicht alle in diesem Augenblick Über die Gränze sein, so wird nächstens gegen sie das Erforderliche verfügt werden. Es sind rieses theils solche Chefs des Aufstandes, die im Dekret vom 16. Juli mit Namen bezeichnet sind, theils solche, die ohne Zweifel nachträglich auf diese Liste gekommen wären. In Bezug auf Andere sind die obschwebenden Hindernisse nun eben⸗ falls gehoben, so daß ihre Abreise nächstens erfolgen kann. Die⸗ ses ist die jetzige Sachlage.“
Basel, 17. Sept. Die Baseler Zeitung meldet über die Ausweisung der Flüchtlings Chefs: „In diesem Augenblick haben Diktator Kiefer, Dr. Kaiser von Konstanz, Sigel und Germain Metternich die Schweiz bereits verlassen, Mördes und Mersy haben shre Pässe bereits erhalten und werden ebenfalls durch das Elsaß abreifen; eben dahin wird auch Brentano einen Paß erhalten. Gögg und Blenker haben von der französischen Regierung die Er⸗ laubuiß erhalten, sich von Genf aus nach Frankreich zu begeben, was demnächst geschehen wird. Die Abreise von Heinzen und Struve ist deshalb mit Schwierigkeiten verknüpft, weil beide gänzlich von Geldmitteln entblößt sind; jedoch wird ihnen der Bundesrath die Reisekosten wahrscheinlich vorstrecken. Der Aufenthalt von mehreren Zitz, Doll, Werner, ist unbekannt, und es ist wahrscheinlich, daß sich dieselben irgendwo versteckt halten. Man sieht hieraus, daß es dem Bundesrathe nicht an dem nöthigen Ernste fehlt, seine internationalen Verpflichtungen zu erfüllen; der selbe hat nun auch den eidgenössischen Kommissär autorisirt, die noch im Dienste stehenden eidgenössischen Truppen zu entlassen, was am 18. September stattfinden wird.“
fort sein
Lausanne, 16. Sept. (Eidg. Ztg.) Die Regierung scheint Gefahr zu laufen, demnächst mit der katholischen Geistlichkeit des früher mit der pro⸗ lesen im Nouvelliste: „Die Pfarrer der ka⸗ tholischen Gemeinden des Bezirkes von Echallens, so wie die an den vereinzelten, tolerirten katholischen Kirchen in anderen Theilen des Kantons, haben sämmtlich sich geweigert, das vom Staatsrath an seine Mitbürger gerichtete Bettagsmandat von den Kanzeln zu
von ihnen selbst redigirte Ermahnung zur Buße zc. substituirt. Es geschah dies in Folge von Verhal⸗ Administration ihrer Diö
testantischen. Wir
kungsbefehlen, die sie von der geistlichen zese erhielten. Ueberdies berufen sie sich auf einen alten Gebrauch zu ihren Gunsten. Man erwartet mit Begierde die Maßnahmen der Regierung, nachdem sie die nöthigen Informationen eingezogen haben wird.“ ͤ Die Revue spricht ihre Freude aus, daß der Gesetzesvorschlag, betreffend Demolirung der genferischen Befestigungswerke, vom Großen Rathe in den zwei ersten Rathschlägen unverändert angenommen worden ist und im dritten, am 154en d. M. begonnenen zweifelsohne definitiv zum Gesetze werde erhoben werden.
Genf, 16. Sept. Die Revue meldet: „Dem kategorischen Befehle des Bundesraths entsprechend, hat die Regierung von Genf den Herren Heinzen und Struve ihre Signalements abverlangt und
vieselben unverweilt nach Bern gesandt. Herr Heinzen ist ganz be reit, die Schweiz zu verlassen; Herr Struve aber scheint entschlossen nur der Gewalt weichen zu wollen. In Folge dessen hat ihm das Departement der Justiz und Polizei befohlen, sich nach Bern zu begeben, um sich daselbst direkt mit dem Bundesrathe zu verständi gen. Er wird in Genf nicht mehr geduldet werden.“
Chur, 15. Sept. (Schwäb. NM.) Letzte Woche wurden die geklüfteten sen von Felsberg amtlich besichtigt.
volkes zum Sitze der Bundesregierung auserwählt worden ist, werden die niedrigsten Angriffe zu Tage gefördert, die das Ansehen und die Würde je ner hohen Behörde untergraben sollen. Herr Präsident! Herren Bundes- räthe! Die Unterzeichneten sind zwar fest überzeugt, daß Sie dieses Ver⸗ halten der Presse im wahren Lich aufgefaßt haben werden. Es kann Ih— nen nicht entgangen sein, daß, so sehr auch die betreffenden politischen Blät⸗ ier den Ausdruck der Volksgesinnung darzustellen behaupten, dennoch das Bernervoll in seiner großen Mehrheit diese Ausartung der Presse verab⸗ scheut und die Ehre und das Ansehen der Bundesbehörden gewährt wissen will. Sie werden ferner wohl beachtet haben, mit welchem Unwillen dieser Preß⸗ unfug in allen Gauen des Vaterlandes aufgenommen und wie das vater= ländfsche Bewußtsein der Bürger um so mehr empört wird, als unverkenn⸗ bar ausländische Elemente dem Parteikampfe nicht fremd sind. „Mögen Sie aber auch in dieser Stimmung der Nation hinreichenden Ersatz für die erlittenen Schmähungen finden, so fühlen wir uns deshalb nicht weni⸗ ger gedrungen, Ihnen auf besondere Weise unsere volle Entrüstung über dieselben kund zu thun, und so jede irrige Deutung, welche man aus dem Stillschweigen der hiesigen Bürger folgern könnte, zu vermeiden.“
Zürich, 18. Sept. Die Neue Zürch. Ztg. berichtet Fol gendes über den Stand der Angelegenheit der ausgewiesenen Flucht lingschefs: „Es bedurfte vorerst der Unterhandlungen mit Frank⸗ reich, um sich über den Durchpaß der Flüchtlinge zu verständigen; diese Unterhandlungen erforderten bedeutende Zeit, zumal einzelne Punkte, worüber man einig zu sein glaubte, wieder modifizirt wur⸗ den. Erst um die Mitte des August kam diese Sache ins Reine. Da vorher an die Möglichkeit einer Vollziehung gar nicht zu den⸗ ken war, so muß man die Zeit, deren die Vollziehung bedarf, nicht vom 15. Juli, sondern von Mitte August, an rechnen. Nun muß⸗ ten Nachsorschungen über das, Domizil Einzelner angestellt und die erforderlichen Kreisschreiben über die Art der Vollzlehung erlassen werden. Wir heben hier besonders das Kreisschreiben vom 21. August ,, welches einläßlich die von den Kantonen anzuord⸗ nenden Schritte bezeichnet. Von mehreren derselben wurden sodann verschiedene Ausschlüsse und beruhigende Erklärungen verlangt, Die ertheilt werden mußten. Im JFerneren boten die Berhaltn isse der Mehrzahl, der Flüchtlinge ebenfalls natürliche Veranlassung zu eini⸗
er Verzögerung. Sie müssen alle in entferntere Länder, die mei⸗
en gehen nach Amerika. Die Humanität sowohl, als . lichung der Wegweisung verlangten eine geraunic Frist, um ihre Angelegenheiten bei Hause zu ordnen und sich die nlhlgen Rn mitkel zu verschaffen, was wohl in der Regel nur auf dem weiten Umwege der Korrespondenz geschehen kann. Aus allein diesem er= klärt sich, daß die Kantone hier einige Billigkeit walten ließen und die mit Kreisschreiben vom 21. August verlangten Erklärungen der Flüchtlinge und Signalements nicht sogleich einsandten, und daß auch das a g ff. Polizei⸗Departement nicht sofort drängte. Auf den obenerwähnten Bericht desselben beschloß sodann der Bun= vdesrath, nicht, wie in den Zeitungen steht, daß in drei Tagen Alle
Lie Bewegung im Steigen sei.
Fels Schon die Eisen⸗ stange am Thurmchen, am Fuße der drohenden Masse, zeigte, daß s Noch mehr ist dies aber bei der Hauptmasse der Fall. Am bedrohlichsten zeigt sich der sogenannte Ludwigeskopf, dessen Sturz das ganze untere Dorf gefährden müßte. Er ist nicht nur bereits durch eine 50 — 60 Schuh breite Kluft vom Mutterfelsen getrennt, sondern auch bedeutend in die Tiefe gesunken und in sich selbst zerklüftet. Sehr gefährlich sieht es auch beim sogenannten Hasen aus, der mehr das obere Dorf bedroht. Es sind Vorkehrungen getroffen worden, um den Grad des Weichens dieser beiden Köpfe beobachten zu können.
wissenschaft und KRunst.
In der Versammlung des wissenschaftlichen Kun st⸗
Berlin. 2 ausgestellt: 1) Durch
Vereins am 15ten d, warten an Künstgegenständen
Hrn. Eich ler zwei kleine Statuetten von Bronze: Amot als Harpokrates, den Finger der rechten Hand auf den Mund legend, ein Füllhorn in dem linken Arme haltend, das Haupt mit der ägypiischen Mütze, dem Pshynt, bedeckt; das Original befindet sich in dem Museo borbonico in Neapel. — Räthselhafter erschien den Archäologen eine kleine, in Portugal gefundene, Herrn Bellermann gehörende, Bronzefigur, in welcher man eben so gut einen christlichen Kapuziner, als einen heidnischen Hypnos (Schlafgott) zu erkennen vermeint. Zur Erinnerungs- Feier des Tages vorher stattge⸗— habten achtzigsten Geburtstages Al. von Humboldt's, Ehrenmitgliedes des Vereins, war ein Abguß der großen ihm gewidmeten Ehrenmedaille ausgelegt. 2) Durch Herrn Paskal eine Anzahl pariser Abgüsse in Gyps und sogenanntem Meerschaum, deren eigenthümsicher Vorzug darin besteht, daß sie ohne Näthe gegossen werden, indem die von Leim gemachte Form nur aus einem Stück besteht, elastisch ist und wie ein Handschuh abgezo— gen wird. — Bei dieser Veranlassung wurde erwähnt, daß zum Schutz der Gygsabgüsse gegen Siaub und Feuchtigkeit mit bestem Erfolge Stearin angewendet wind. 3) Pꝛofessor Zahn legte einige neue Blätter nach pom⸗ pejanischen Gemälden vor, darunter Perseus, der, von Minerven beschützt, ber Medusa das Haupt abschlägt, wobei ihm, da er die Gorgone nicht an⸗ sehen darf, der blanke Schild der Minerva als Spiegel dient, um nicht fehl zu hauen. Die auf dem Bilde befindliche Zeichnung der Burg der Medusa könnte für ein mittelalterliches normännisches Königsschloß gelten. Ein zweites Vild stellt eine antike Theaterprobe vor; der Dichter ver⸗ theilt die Masken und Rollen an die betreffenden Schauspieler, welche zum Theil schon ihre Kleidung angelegt haben, zum Theil im Begriffe stehen, dies zu ihun. Da belanntlich auf den Bühnen, der Griechen und Römer keine Damen auftraten, so geht die Vertheilung der Rollen ohne Lärm und Leidenschaft vor sich. Das Portrait der Gräfin Nossi, der aufs neue hochgefeierten Henriette Sonntag von Ma— gn ut lag in einer bei Sache erschienenen Lithographie von Feck ert vor; ein werthvolles Erinnerungs- Blatt für ihre Freunde und Verehrer, obschon es, wenn man das, von dem Maler mit höchster Meisterschaft ausgeführte Bildniß damit vergleicht, viel zu wünschen übrig läßt. Herr Kunsthändler Sa h se legte eine Auswahl der vortrefflichsten Blätter aus dem großen Werle, vie Denkmäler Spaniens, vor, deren Mehrzahl von dem ausgezeichneten spanischen Archlieltur⸗ und Landschastsmalet G. P. de
Villa⸗Amil gezeichnet sind. Die von Arnot, Jaccottet, Benoist, Asse⸗ sineau, Bacchelier, Gueston und anderen pariser Künstlern lithogra⸗ phirten Blätter können als Musterblätter gelten. Diese Zeich= nungen erweckten ein um so größeres Interesse, als der Secretair des Verrins über das so eben erschienene Werk von J. G. von Quandt, Beobachlungen und Phantasieen über Menschen, Natur und Kunst auf einer Reise durch Spanien Ceipzig bei' Hirschfeld, ausführlichen Bericht erstaitete. Mit der von Quandt in Vorschlag gebrachten Restaura— tion der berühmten Gruppe: Kastor und Polluy in Madrid, konnten sich die , ., Archäologen Gerhard und Panofka nicht einverstanden erklären. ;
Markt⸗Berichte.
Stettin. 21. Sept. (Ost see⸗Ztg.) (Wochenbericht.) Seit einigen Tagen haben wir nun wieder dauernd gutes Wetter.
Die Preise aller Getraidearten scheinen in einer Reaction ge⸗ gen den vielleicht zu starken Druck begriffen, den sie so lange erltt⸗ fen hatten; es dürfte diese günstige Wendung wesentlich dem Um⸗ stande zuzuschreiben sein, daß an den Hauptmärkten die Specula⸗ tion, durch einen ungewöhnlich niedrigen Preisstand ermuthigt, sich endlich hervorgewagt hat. Was Weizen betrifst, so dürfte es die⸗ sem Artikel um so leichter werden, sich wieder etwas zu erholen, als die Flaue des englischen Marktes sich zum Theil als eine künst⸗ liche, durch geradezu erzwungene Verkäufe herbeigerufene, bezeich⸗ nen läßt, bei denen die Absicht leitend gewesen sein mag, auf dem Kontinent die Preise für neue Ankäufe möglichst zu werfen. Da nun das Gros der nach England gekommenen Ostsee⸗Zufuhren ent⸗ weder aus dem Schiffe geräumt oder zu Boden genommen ist und von neuen Abladungen in der nächsten Zeit nur wenige zu erwar— ten sind, so erklärt sich leicht die Wiederbelebung der Frage.
Seit Montag wurden zu steigenden Preisen verkauft; 1009) Wispel alter schles. Weizen 88 — 89pfd. zu 62 Rthlr., 70 Wspl. S8 sS9pfd. zu 53 Rthlr., 12 Wispl. schwimmend zu 50 Rthlr., 60 Wispl. alter pommerscher 89 — 90pfd. zu 53 Rthlr., 20 Wispl. mär⸗ kisch. 8SJpfd. zu 52 Rthlr., 30 Wispl. 90pfd. zu 545 Rthlr. Von neuer gelber schles. Waare 50 Wispl. S9pfd. zu 149 Rthlr., 410 Wispl. S8pfd. zu 148 Rthlr., 40 Wispl. 88pfd. zu 495 Rthlr. und 30 Wispl. S0pfd. schwimmend und bei Ankunft zu bezahlen, zu 503 Rthlr.
Roggen hat gleichf
falls eine Besserung erfahren, da die Mei⸗ nung sich immer mehr auf die Hausse wirft. In
In loco wurde Sbpft- mit 2643 a 27 Rthlr. bez., pr. Sept. — Okt. S2pfd. mit 25 * 26 Rthlr., schloß gestern 26 Rthlr. Br., pr. Frühjahr S2pfd, 28 Rthlr. bez' und Glo, Säpfd. 28 Rthlr. Gld., z6pfd, z Rthlr. bez. Gerste, worin es seit Montag ebenfalls lebhafter war, bedang in 75 — 7bpfd. großer pomm. Waare 24, 245 und 25 Rthlr., eine sehr schöne Partie 75pfd., wurde mil 26 bezahlt; schlez, in loro fehlt; neue Oderbruch -Gerste 71 — öpfd. wurde mit 21 2 241 Rihlr. bezahlt. Von schles. Gerste aus Abladung pr. Sept. — Okt. wurden 106 Wspl. 75pfd. zu 245 Rthlr., bei Ankunst zu bezahlen,
genommen. J 29 Hafer in loco fest; omm. zu 175 a2 18 Rthlr⸗. Gd) pr. Sept. und Skt. 52pfd. schles. 10 Rthlr. Br., Pr. Frühjahr 18 Rthlr. bezahlt.
Weizenmehl, extrasupersine pr. Faß von 196 Pfd. engl. netto 193 64 fr. a. B.
Heutiger Landmarkt:
Weizen. Roggen. Gerste. :
, 16 609
Von Winter-Rapps wurden 30 Wspl. geringe Waare zu 90 Rthlr. genommen, Winter-Rübsen bei kleinen Partieen mit 95 Rthlr. bezahlt.
Rappkuchen 32 2 33 Sgr. nominell.
Spiritus flau; loco mit Faß 263 926 bezahlt, pr. 24 366 Br., 247 . Gld.
Fettwaaren. Baumoͤl,
—
Hafer. Erbsen.
Frühjahr
Gallipoli fest, auf 154 Rthlr. unverst. gehallen. Malaga mit 151 a 154 Rthlr. unverst. bezahlt und auf 155 Rthlr. gehalten. AWivali auf 15 Rthlr. unverst. gehalten, 15 Rthlr. zuletzt bezahlt. Kokusnußöl unverändert 145 215 Rthlr. nach Qualität. Palmöl in loco mit 12 Rthlr. bezahlt und fest auf diesem Preise gehalten, aus den jetzt angekommenen Schiffen möchte mit 124 Rthlr. zu kaufen sein, auf Lieferung ist 12 Rthlr. bezahlt und dazu ferner zu haben. Leinsl mit 12 a2 1212 Rthlr. inkl. Faß bereits bez. und in Folge der höheren Berichte von Ber— lin auf 125 Rthlra gehalten, auf Lieferung inkl. Faß 12 Rthlr. Hanföl mit 125 Rthlr. exkl. Faß bezahlt und mit 123 Rihlr. inkl. Faß auf Lieferung läuflich. Br. berger Leberthran unter 23 Rthlr. nicht käuflich, blanker berger Thran mit 26 Rthlr. bez. Schotti scher Thran 22 Rthlr., kopenhagener Wallsischthran 23 Rthlr., 3 Kronenthran auf 32 Rthlr. gehalten, mit 312 Rthlr. bezahlt. Südseethran fest auf 114 Rthlr. gehalten, auf Lieferung mit 115 Rthlr. und 113 Rthlr. bez. f
Seifentalg auf 124 aà 13 Rthlr. un⸗
versteuert gehalten, gelben Lichttalg 135 a 13 Rthlr. gefordert.
Rüböl fest; gestern wurde ziemlich viel pro Septbr. — Oktbr. zu 148 a 14 Rthlr— gekauft; pro Oktbr. Novbr. und Novbr. — Dezbr. hält man auf 14 Rthlr., März Avril fehlt.
Zink loco und schwimmend 4 Rihlr. 14 Sgr. für 1300 Ctr. bezahlt.
Nach der Börse. bekannt geworden.
Roggen So6pfd. pro 27 Rthlr. Brief und
Von neuen Umsätzen in Weizen ist nichts Septbr. —kibr. zu 28 Rthr. regulirt, jetzt
275 Rthlr. vielleicht anzukommen; S2pfd. 265 Rthlr. gefordert, 26 Rihlr. Glo, pro Ott. —Mov. S2pfd. zu 27 Rthlr. Br., pro Frühjahr S2pfd. 283 gef, 28 Gld.
Oderbruchgerste 75pfd. 255 Rthlr. bez., 77 — 78pfd. schwere gr. Gerste ist gestern Abend und heute mit 259 a 26 Rthlr. bezahlt.
Hafer, Oktbr. — Nov. 16 Rihlr. für 52pfd. bez.
Rüböl pro Septbr. 141 Rthlr. bez., pro Sepibr. —Oktbr. 144 Rthlr. bez. und Br., 14 Rthlr. Gld., pro Oktbr. Nov. 14 a 13 Rthlr. bez., pro Nov. Dezbr. 14 Rihlr. bez., pro Dezbr. Januar 14 Rthlr. bez., pro April Mai 133 Rthlr, bez,
Spiritus aus erster Hand zur Stelle 26 5, ein Pöstchen verkauft sein, aus zweiter Hand ohne Faß 26 , bei, mit Fässern 263 4 26 56 bez., pr. Ott. 263 a 264 96 bez., 264 9h Gld., pr. Frühjahr 2496 Br., 245 Gld.
Rapps 95 Rthlr., Winterrübsen 93 Rthlr— zuletzt bez.
Waaren-Notirungen im Börsenbuch. .
Kuba⸗-Kaffee 6 a 81 Sgr. ö. 43 A 6) Sgr. unverst. gef., in Auction 4 a 6 Sgr. unverst. bez · .
, a,. und Fullbrand 74 Rthlr. verst. 65 Rthlr. unversteuert gefordert, . Rthlr. unverst. bezahlt, auf Lief. 65 Rthlr. unverst. bezahlt. Norweg. Vaarheringe 6 Rthlr. verst.,, 5 Rthlr. unverst. gefordert, Fettheringe 5212 Rthlr. verst. 4 4 A. unverst, ge]
49 Baumöl 175 Rthlr. verst. 10 Rthlr. unverst. gef. 153 a 16 Rthlr. unverst. bez. Aivali 16 Rthlr. verst., 152 Rlhlr. unverst. gef., Malaga 175 Rthlr. verst., 157 unverst. gef., 153 Rthlr. unverst. bez, ö
Palmöl 1ma 1246 Rthlr. verst. gef., 12 Rthlr. verst. bez.
Schottischer Thran 223 Rthlr. loco verst. gef, 214 Rthlr. auf Lieferung verst. bez, Kasansche Poltasche 9 bezahlt.
Rthlr. verst. gef., Mn, Rthlr. verst.
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Preusischer
Staats Anzeiger.
Berlin, Dienstag den 25. September
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l r n, da die re elm? ßi ( J ĩ ĩ ĩ J f s
Die Nummern des laufenden Vier 6 J iert e tes —ͤ its ergchi z erteljahres, mit Einschluß der bereits erschienenen stenographischen Berichte, können, so watt der noch vorhandene Vorrath . / e
J 1 Zur Bequemlichkeit der Sammler wird jeder Jah ; 1 ; jeder Jahrgang des Preuß. Staats-Anzeigers fortan in zwei Bände getheilt werden, von denen der erste die Monate Januar bis d = gerh J —
der zweite die Monate Juli bis D — , te Mongte J J b 18 Deꝛ . 1 9 c SO E ö 8 ö Juli bis Dezember umfassen soll. Der besondere Titel zum ersten Bande des laufenden Jahres ist bereits ausgegeben
Auch wird dem vielfach geäußerten Wunsche . x . ; . h Vun der Gebr 6e ( * 2 z I geäuß zunsche, daß der Gebrauch des Staats-Anzeigers, namentlich bei dem Reichthum desselben an vollständigen authentischen Aktenstücken und zuver⸗
lässigen thatsächlichen Berichten über die Ereignisse der Zeitgeschi ö ö ber die Ereignisse der Zeitgeschichte, durch angemessene sys is. Seit . h gemessene systematisch geordnete Pers⸗ r S ö 22 16 r n . ersonen- und Sach⸗Verzeichnisse erleichtert werden möge, entsprochen
werden
In dieser Weise wir t f Anf r e n dieser Weise wird dann in Zukunft zu Anfang jedes Jahres fortgefahren werden.
Es werden demnächst, noch vor Aus 3 K hst, h vor Ausgang dieses Jahres, die Verzeichnisse z 2 ö . g dieses Jahres, rzeichnisse zu dem Jahr gange 1848, und kurz nach dem Schlusse desselben die zu dem Jahrgange 1849 ausgegeben
Der vierteljährliche Pränumerations—⸗ . . eusiis S 8⸗ 2A he P ations-Preis des Preußischen Staats-Anzeigers beträgt, mit Einschluß der genannten stenographischen Berichte
und ohne Rücksicht auf die Bogenzahl derselben 1 6 7 /
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n hal Amtlicher Theil. Deutsch lan d.
Oesterreich. Wien. Die Petition der Romanen — Unterhandlungen mit Komorn. — . Albrecht. Bachsen. Dresden. Württemberg. Baden.
Vermischtes. — Linz.
Verordnung wegen der L
ä g andtags wahlen. 823 Stuttgart. Beschluß der Enn g mn Karlsruhe. Provisorische Gesetze.
Hessen und bei Rhei Dar . ss bei . Darm stadt. Verordnung wegen der Land- ., Danksagung des General-Lieutenants von Schäffer
lagswahlen. — Bernstein.
Mecklenburg⸗ Schwerin.
; Schweri en. chwerin.
alls Hamburg. Hamburg. Verfassung.
NM n B an
Frankreich. Paris. nenten Kommission über die Niederlande. Aus dem lassung. Schweiz. Bewegung Italien. Rom. Verhaftungen. daten; französischen Armee. — Verwerfung des päpstlichen Amnestievorschlages. — Genua. Garibaldi nach Tunis geschickt. — Parma. — Florenz. Amnestie⸗ und Parlaments -⸗Ankündigung Neapel. Der Papst in der Stadt. . Haiti. Porte -a u⸗Prince. Exeeulionen
römische Frage. Yagag.
Bern
Resultate der Verhandlungen mit dem Papste.
n 2gge De ie Lage der
Handelsnachrichten.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Beilage.
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Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Geheimen Ober-Finanzrath Costenoble und den Gehei⸗ men Legations Rath von Le Coq zu Mitgliedern des Gerichts hofes zur Entscheidung der Kompetenz Konflikte zu ernennen
In Ausführung der Bestimmungen im s. 6 des Vertrages ver Königlichen Regierungen von Preußen, Sachsen und Hannoher 2 26. Mai d. J. wegen Einsetzung eines probisorischen Bundes . . Verwaltungs -Rath der verbündeten , s 9er uber das Verfahren vor dem gedachten Gerichte und ie Vollziehung der Entscheidungen desselben, auf den Vorschlag dieses Gerichts, Folgendes festgefetzt: .
4 k Verfahren vor dem Bundes-Schiedsgerichte 1) In streitigen Rechtssachen. 58. 1 ̃
Die bei dem Schiedsgerichte einzureichenden Klage üs J Rechts- Anwalte unterzeichnet sein, welcher sich ö pie Mitunter schrift des Klägers oder durch Vollmacht von 8 ö. ,, mnmiren hat. Kkagen, bei denen diese Vorschrift nich. he, zu legiti⸗ werden ohne Welteres zurückgegeben. zeobachtet ist,
8 2
Die Klage muß, außer dem vollstãndi , . igen Vortraf z Sach verhältnisses, die Angabe der Beweismittel hinsichtlich J
Hofnachrichten. Erzherzog
Rückkehr des Großherzogs
Vorschläge des Senats für die Aenderung der 8 8
Kabinetsrath und Verhandlungen in der perma' ,, Die Minister nehmen ihre Ent⸗ Beruhigung hinsichtlich der österreichischen Truppen Armee-Reduction und Verhalten der französischen Sol- Befehl an Rostolan.
—Theatervorfãälle. Die Benediktiner von
S Nthlr.
Begründung angeführten Thatsachen und einen besti ẽ
enthalten. Bestehen die Beweismittel in 2 ö 66 Händen des Klägers befinden, so ist er verpflichtet, eine Abschrift derselben der Klage beizufügen und bei deren Einreichung zugleich die Urschrift der ürkunden zur Einsicht des Gegners auf der Kanz- lei des Schiedsgerichts niederzulegen. ö ö
Ergiebt sich aus dem Inhalte der Klag r
— Inh der Klage, daß der Gegenstand nicht zur Kompetenz des Schiedsgerichts gehöre, ⸗e ist ö. so fort zurückzuweisen.
4
5 n . a an den Verklagten, wegen Ergänzung oder Verbesserung der dem Kläger zu bezeichnenden Mäng — Erf ñ ö ger Mänge
Erforderliche anzuordnen. 9 angel das
Entspricht eine Klage den Erfordernissen des §. 2 nicht, so ist,
9. Die Klage ist dem Verklagten im Wege der gerichtlichen In⸗ sinuation mit der Aufforderung zuzufertigen, dieselbe in einer nach den Umständen auf vier bis acht Wochen zu bestimmenden Frist i — Diese Frist — f den Antr des Verklagten nach Ermessen des , . . längert werden. Die Beantwortung muß in einer nach Vorschrift des §. 1 abgefaßten Schrift erfolgen; ist diese Wer hrt nn, w, obachtet, so wird die Schrift zurückgegeben und es ' tritt wenn nicht vor Ablauf der Frist eine anderè in gehöriger Form abge— faßte Schrift eingereicht wird, das Kontumazial⸗ Verfahren . . Dem Kläger ist von der Zufertigung der Klage an den ; erklagten und von der dem Letzteren bewilligten Fristverlängerung so wie von dem Tage der erfolgten Insinuatlon an den Verklagten . eines durch die Post äbzusen denden Erlasses Nachricht zu geben. ̃ * . 06. Wird die Klagebeantwortung nicht binnen der bestimmten Frist eng i, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen für J und ist demgemäß in contumaciam, was Rech= 58 Gegen ein solches Kontumazial-Erkenntniß (8§. 6) findet die Vestitution statt, wenn binnen vier Wochen nach dessen gerichtlicher Insinuation der Verklagte darum nachsucht und zugleich eine 64
falls nach Vorschrift des §. 1 abgefaßt sein müssen, sind vom Ge⸗ richte nach Maßgabe des s. 5 zu bestimmen. Die Replik muß eine vollständige Auslassung auf die Klagebeantwortung und die Duplik eine vollständige Auslässung auf die Replik enthalten. Thatsachen und Urkunden, worüber der Gegner sich nicht erklärt, werden für zugestanden und anerkannt .
2 §. 12.
ö. Editionsgesuche, welche sich auf Urkunden in den Händen der Gegenpartei beziehen, müssen vom Kläger zugleich mit der Klage und vom Verklagten zugleich mit der Klagebeantwortung angebracht werden, und ist darüber zugleich mit der Hauptsache zu verhandeln; doch kann die Verhandlung der Hauptsache auf den Antrag des Editions suchers, nach Ermessen des Gerichts, bis nach Erledigun des Editionspunktes ausgesetzt werden. . . .
§. 13.
Nach geschlossenem Schriftwechsel sind die Partei ze f mündliche Verhandlung der Sache 3. n n n,. . getragen worden, zu der dazu anberaumten Sitzung durch einen im Wege der gerichtlichen Insinuation zuzustellenden Erlaß vor u⸗ laden. 3Zu dieser Verhandlung steht einem Jeden der Zutritt offen . das Gericht eine Ausnahme hiervon aus Gründen des , Interesses eintreten zu lassen für nothwendig er⸗
y ⸗ §. 14. . . . dürfen für die Parteien nur solche Personen auftreten, welche zur Abfassung der Prozeßschrif . Persor tr . . fassung der Prozeßschr fugt sind. (§S§. 1, 5 und 11.) , Kö . 8 15 . Erscheint in der zur mündlichen Verhandlung anberaumten , von Seiten der Parteien Niemand, welcher darin au fzu . 8. 14 befugt ist, so wird angenommen, daß die Par⸗ eien die Sache auf sich beruhen lassen wollen. ö . §. 16. , nur von Seiten einer der Parteien ein zum Auf— ., e nicht oder läßt sich der Erschienene auf die Sache icht ein, so steht der anderen Partei frei, dar ht. e. de ; rei, darauf anzutragen, ent weder daß die Sache auf sich beruhen bleibe, oder die Konlum g- zial⸗Verhandlung eintrete. . 8. 17
ständige Klagebeantworkung in gehöriger Form einreicht. . 8. s. Die Klagebeantwortung muß enthalten: ei sti e Die elagehegntwortun alten: eine bestimmte und erschöpfende Einlassung auf den ganzen Inhalt der Klage und zu gleich sämmtliche Einreden, deren der Verklagte sich bevienen will mit Angabe der Beweismittel, in Hinsicht deren die Bestimmungen . . gleichfalls Anwendung finden. Fernere auf Thatsachen bern zende Einreden, welche in der Klagebeantwortung nicht vorge⸗ bracht sind, können nicht weiter geltend gemacht werden. That⸗ an, denen in der Klagebeantwortung nicht ausdrücklich wider- , ist. werden für zugestanden, und Urkunden, über welche eine Erklärung abgegeben ist, werden für anerkannt erachtet §. 9. ö 6 n zur in,, Beantwortung der Klage befreit nur die Einrede, daß die Sache nicht zur Kom des Schiedsgerichts gehöre Vermei ; 1 gerichts . ermeint der Verklagte, diese Ei rede entgegenstellen zu können, so ka J entge len ; n nn er darauf antrage aß ant . af , verhandelt und erkannt ö r . as Gericht diesen Antrag nicht gegründet sti ᷓ das enn, ,, jt gef o bestimmt es e anderweite Frist, binnen welcher der Berklagte f Klage hulfffen d zu beantworten hat (8. 5). ö z ö 9 . 8 10. . 3 zum Eingange der Klagebeantwortung haben die Par⸗ 6, sich darüber zu erklären, ob sie eine mündliche Schluß⸗ Ver⸗ handlung vor versammeltem Gerichte wünschen oder nicht; dieselbe muß erfolgen, sobald nur eine der Parteien darauf antrag 8. 11 . ? 9 ; S ö ? ter, , angetragen worden, so tmessen des Gerichts, ist aber ein solcher A i z ꝛ richts, r ntrag ni fer lr h mh . . noch zur Einreichung einer . und Duplik in allen denjenigen Fälle t e ; n aufgeforder 6 in denen bei Beantwortung der Klage Ir ads .. ö u,, 6. vorgekommen, angeführt oder Einreden angebracht sind, die Frist zur Einreichung dieser Schriften, die gleich-
Bei der Kontumazial⸗Verhandlung werden alle streitigen, v dem Nichterschienenen angeführten, mil Beweismitteln ö. u . stützten Thatsachen für nicht angeführt, so wie alle von dem . erschienenen noch vorzulegenden Urkunden für nicht , 6. gesehen, alle vom Gegentheile angeführten Thatfachen aber, d 36 ne. ö. ausdrücklich widersprochen worden ist, für g, ,,. 9 9 1 9 ] j . . dem Gegentheile beigebrachten Urkunden für an⸗ ö 8. 18. ö Eine Verlegung der zur mündlichen Verhandlung anberaumten in. .. nicht nur auf den übereinstimmenden Antrag beider pe eien statt. sendern kann auch, nach Ermessen des Gerichts auf den einseitigen Antrag einer Partei erfolgen, wenn solche dur bescheinigte erhebliche Gründe unterstützt wird. J §. 19.
§. 20.
; Neue Thatsachen und Beweismittel dürfen bei der mündli . nur insofern angebracht . ö 9. . . einer von dem Gegner aufgestellten thatsachlichen ö . welche die andere Partei noch nicht zur Gegen⸗ 9 lärung aufgefordert war, dienen sollen. Ist eine Partei zur 6 egenerklärung auf eine bei der mündlichen Verhandlung erst vor⸗ i , thatsuchliche Erklärung nicht sofort im Stande, so muß as Gericht, wenn es die Gegenerklärung für nothwendig erachtet, . andere Sitzung durch einen den Parteien sofort zu eröffnen⸗
en, die Stelle der Vorladung vertretenden Beschluß anordnen.
§. 21.
. Die Leitung der mündlichen Verhandlung, die Sorg. für ge- hörige Erörterung der Sache und die Befugniß zur Ea ng der Verhandlung gebühren dem Vorsttzenden, welcher fer ach, hierbei auf die Meinung der beisitzenden Gerichts Mitglieder Rücksicht zu