1849 / 265 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

kann, so würde die Königl. Regie⸗ Basis eine Erklärung e und eine eingehende Verhandlung

hiervon überzeugen elben auf dieser Verbündeten vorlegen nen zu können.

Die auf diesem Wege die wesentlichen Punkte die Kommissarien bilden, auf dem zu beruf 28. Mai zu vertreter gen Modificat

Kabinet sich rwarten, um

darüber eröff . . hoffentlich zu erzielende Einigung über ann die Grundlage der Justruction von Seiten der Regierungen tage die gemeinsamen Vorlage Lort die Erklärungen über die bzugeben haben würden.

dann nicht mehr schwierig inden, in welcher Form d en Abschluß gebracht werden sich der Hossnung bayerische ; Herr aufrichtigen

enden Reichs

Verständigung über die Frage zu f ie Verfassungs Ange legenheit zum voll 6 . Der Unterzeichnete hingeben zu Königlichen beizutragen, entgegenstehenden Hindernisse mit Vergnügen diese Gelegenheit, dem iiste Hochachtung zu versichern.

Juli 1849.

Erklärungen

die einem vollen Einver zu beseitigen, und er selben seine ausg

Der Minister von Brandenburg.

Minister der auswärtigen Angelegenheiten, der Pfordten Exc.

isterium des Königlichen Hauses und jestit des Königs Al Nachdem der unterzeichnete Staats ist, welche er im Allerhöchsten Auftr es angemessen, den Königl. Gesandt Stand der deutschen

erhöchsten Befehl. n der Reise zu nach Wien und

Minister vo

hat, erscheint gegenwärtigen Lröffnungen, zu vertraulicher Mittheilung an sie beglaubigt sind, zu machen. Die größte Gefahr des ben Oesterreich und Preußen. war der Zweck der erwähnten einmal durch das Hinarbeiten dann durch das Königreiche vom

Berlin gemae schaften über Frage folgende

Verfassungs eigenen Instruction, egierungen,

Augenblickes in dem drohenden dieser Gefahr entge genzuarbeiten, is Richtungen verfolgt, provisorischen Centralgewalt und dem Verfassungs-Entwurfe der drei Abänderungen zu erwirken. Regierung erklaͤrte sich auf Bayerns Wunsch Verhandlungen über die Bildung einer pro in Berlin theilzunehmen, und ermäch preußische Kabinet zeigte An

verstand sich jedoch ebenfalls Berathungen

Bemühen an Mai die nöthigen Die österreichische

an mündlichen visorischen Central ihren Gesandten hierzu. fangs wenig Lust

erauf einzugehen, e und 28. Juni d. vem gewünschten Ziele nicht führten, es förmlichen Bruches zwischen den beiden

statt, welche jedoch leider vielmehr die Gefahr ein veutschen Großmächten vermehrt hat.

sich bisher im ausschließenden Besitze sowohl als durch die Person Seiner Kaiserlichen tischen Centralgewalt befand, J. schriftlich an Preußen disorische Centralge stellte es anheim, dazu wählen, oder

Oesterreich, des Bunde Hoheit des Reich wiederholte gemachten Vorschlag,

verwesers der proviso

gemeinschaftlich eine pro sie fofort zu übernehmen, un

walt zu bilden und ittes Mitglie

ob die übrigen Königreiche ein Wahl abgesehen w sich diesem Vorschlage ansch zen Centralgewalt

ob von dieser Bayern erklärte, für sich auf j zetheiligung an der provisorisck auf eine bestimmte Zeit gegründet derselben nach der Bundes Mili Man überließ an Preußen die Sitz dieser Gewalt und die E Ausübung an Prinzen werden soll, und deutete iberlassen bleiben würden. Entgegenkommen war ve neuen Centralgewalt erst dann wellen, wenn Oesterreich vorher den Verfassungs-Entwurf vom 2 viderstreitend erachte und seine Weise beanstanden wolle. Gesandte nicht geben Es steht daher das voll über diese Frage die deutschen Regierun⸗ den Erzherzog die Central olche auf und wünscht rechtlich zu werden; der Erzher⸗

militairische Kompetenz erfassung geregelt ntscheidung oder an höhere Staats an, daß faktisch die

en erklärte, an Hand anlegen die bestimmte Erklärung abgebe,

rgeblich, Preuß

Bundesverträgen von führung in ganz

Diese Erklärung esterreich wird sie nicht geben. aller Verhandlungen Preußen zu erwarten, und zeiden müssen, s die Krone Preußen als faktisch als s

Deutschland in keiner konnte der österreichische

dige Abbrechen Oesterreich und gen werden sich entsch erweser oder Die letztere tritt zwar auf dem Wege des Bündnisses es hat aber das Recht offenbar für sich. Die Weigerung Preußens, kennen, kann durch die Auflösung begründet werden, förmlichen einstimmigen Beschluß Gesetzt aber, die bisherige provi nicht mehr, so wäre jedes Mitglied des 1815 verpflichtet, sofort ohne Verzug Central-Organes für diesen nicht faktisch ausgelöst sei. dingungen zu knüpfen, und noch estaltung des

den Reichsverweser ferner anzuer der Nationalversammlung nicht der Bundesversammlung durch hn übertragen worden sind. Gewalt existire unauflöslichen Bundes von

zur Bildung eines neuen tzuwirken, damit der Bund Mitwirkung an wi azu an die Bedingung, ganzen Bundes in eine ttzende Verfassung genehmige, t Oesterreich und mit 1815, die bisher selbst von den orden sind, gen dies nach sich

da die Rechte

sorische Central

llkürliche Be

sterreich die definitive Umge die Grundzüge desselben verl streitet den klarsten Rechtssätzen. Recht einen Bruch der Verträge von revolutionairen Regierungen von Frankreich und es läßt sich leicht voraussehen, wel ziehen kann.

Die Verhandlungen

Hierin finde

geachtet w

. über die definitive Verfassung resp. die Abänderung des Verfassungs⸗ Entwurfes vom ohne welche Bayern demselben nicht zusti Folge des Mißlingens der Bildung einer neuen provi tralgewalt nicht offizielle, s —x verlangt, daß die Reichsregierung dem Fürsten⸗Kol gen und daß lediglich die Ausführung der Beschlüsse des Kolle⸗ s mit dem Vorsitze verbunden werden . und Preußen zu wechseln hätte, es verlangt, außerdem Be⸗ ng der Kompetenz der Reichsregierung bezüglich der aus⸗ retung, die den einzelnen Staaten nicht völlig entzo⸗ dürfe, rücksichtlich der Consumtions⸗ Prod nuctions⸗

—ͤ 833 rücksichtlich der Gesetzge⸗ Heimat, Ansässigmachung und Gewerbs— die Möglichkeit, das in B d den bayerischen Zuständen entsprechen⸗

mmen kann, sorischen Cen ondern nur vertrauliche sein.

legium übertra⸗

oll, der zwischen Oester⸗

wärtigen Vert wegen seines Malzaufschlages er Freizügigkeit, rlangt endlich Wahlgesetz etwas freier un der zu gestalten.

Von Seiten

wesen, es ve erlin entworfene

auch hier in allen wesentliche

Preußens wird rblichen Reichs-Vorstandschaft, und

namentlich an der preußischen e

1754

daran festgehalten, daß der Reichs vorstand allein die ganze diploma⸗ tische Vertretung, die Disposition über die Armee, die Entscheidung über Krieg und Frieden und die Wahrung des inneren Friedens, also eigentlich alle Souverainetäts-Rechte. in sich vereinige.

Es ist nicht mehr zu verkennen, daß man die Scheidung des übrigen Deutschlands von Oesterreich und seine Unterwerfung unter Preußen erstrebt, und daß man die ganze Frage lediglich als eine Frage der Macht und des Interesse auffaßt., Zu wünschen bleibt nur, wenn auch schwer zu hoffen, daß die Lösung der Frage nicht eine gewaltsame werde, daß sie insbesondere nicht aus einer inneren deutschen Angelegenheit sich in eine europäische verwandle.

Damit Bayern bis zum letzten Augenblicke bestrebt bleibe, dies abzuwenden, werden die gepflogenen vertraulichen Verhandlungen im schriftlichen Wege zu offiziellen gemacht werden.

Diese Ausführungen werden hfureichen, der Königlichen Ge sandtschaft die abschriftlich anliegenden zwischem dem Unterzeichneten und dem Grafen von Brandenburg gewechselten Noten zu erläutern und im Zusammenhange mit diesen die gegenwärtige Stellung Bayerns zur deutschen Frage klar zu machen.

München, den 12. Juli 1849.

(gez.) von der Pfordten. Durch den Minister der General⸗Secretair (gez) Rappel. An die Königl. Gesandtschaft in der Königliche bayerische Minister der auswärtigen Angele⸗ len, Herr Dr. von der Pfordten, hat nach seiner Rückkehr aus unterm 12. Juli ein Cirkular an die Königl. bayerischen sandtschaften erlassen, um denselben über die hier stattgefundenen prechungen und über den Stand der deutschen Verfassungsfrage im Allgemeinen Eröffnungen zu machen, welche als theils zu ihrer eigenen Instruction, theils zu vertraulicher Mittheilung an die Re gierungen bestimmt, bezeichnet werden.

Die Königliche Regierung hat nicht ohne Erstaunen von die sem Aktenstücke Kenntniß nehmen können, welches von Anfang bis zu Ende eine Anklageschrift gegen Preußen bildet, und in welchem der Königliche bayerische Minister mit der Rolle eines Anklägers zugleich die eines Vermittlers in Anspruch nimmt.

Die deutschen Regierungen, denen dies Cirkular mitgetheilt worden, können nicht weniger als wir durch diese Eröffnungen über⸗ rascht worden sein. Es bedarf für sie wohl kaum der aufklärenden Bemerkung, daß man hier kein Bedürfniß gefühlt hat, eine vermit kelnde Thätigkelt des Königlich bayerischen Ministers eintreten zu sehen. Wenn das Königliche Kabinet die Anwesenheit des Herrn von der Pfordten als eine willkommene Gelegenheit ergriffen hat, urch vertrauliche Besprechungen den Zweck der Verständigung über die vorliegenden Fragen zu fördern fo ist es nicht von der Vor— aussetzung ausgegangen, daß der Königlich bayerische Minister sich auf jenen Standpunkt zu stellen gemeint sein könne,

Es liegt mir indessen daran, Euer z6. 24. vollständig von der Lage der Dinge untexrichtet zu sehen, ich übersende Ihnen daher in der Anlage das erwähnte Cirkular, so wie die hier mit Herrn von der Pfordten gewechselten Aktenstücke.

Der Minister von der Pfordten hat es für gut gefunden, einen of fenen Bruch zwischen Oesterreich und Preußen als nahe bevorstehend und fast unvermeidlich anzukündigen, er wirft die Schuld davon einzig und allein auf Preußen, welchem er sowohl in dem Verhalten zur bisherigen proviforischen Centralgewalt, als in den Bestrebungen für Errichtung eines Bundesstaates, einen Bruch „der selbst von den revolutionairen Regierungen Frankreichs bisher geachteten Verträge von 1815“ vorwirft, und welches er des ehrgeizigen Trachtens an klagt, Oesterreich aus Deutschland hinausdrängen und letzteres sich unterwerfen zu wollen; er stellt die gewaltsame Lösung der deut⸗ schen Frage oder eine Verwandlung derselben in eine europäische Frage in Aussicht und bietet zur Vermeidung solchen Uebels noch einmal die Vermittlung Bayerns an.

Welche Gründe den Königl. bayerischen Minister berechtigen nten, einen drohenden Bruch zwischen den beiden Großmächten so befremdende Weise zu verkündigen, müssen wir dahin ge—

kor . au stellt sein lassen.

In den hier stattgefundenen vertraulichen Besprechungen konnte sicherlich kein Anlaß dazu liegen. Wäre eine solche Gefahr vor handen, so würde wohl kaum die Dazwischenkunft des Herrn von

1 1 W

der Pfordten dieselbe vermindert haben, so wenig, wie wir an nehmen können, daß die Gefahr, wie das Cirkular an die Besprechungen vermehrt worden sei.

Was aber die gegen Preußen gerichteten Vorwürfe betrifft, so genügt es, dieselben ausgesprochen zu haben, damit sie ihre Wider⸗ fegung in sich selbst finden. Die Königl. Regierung kann es nicht ihrer Würde gemäß achten, sich auf eine Vertheidigung gegen die selben einzulassen. Am wenigsten glauben wir noͤthig zu haben, unsere Achtung der Bunvdesverträge von 1815 zu beweisen, einer Regierung gegenüber, welcher wir so eben durch die That gezeigt haben, daß wir die durch diese Verträge uns auferlegten Bundes pflichten heilig zu halten und zu erfüllen wissen, auch wenn wir für den Augenblick es als Thatsache annehmen müssen, daß ein ge meinsames Srgan dieses Bundes nicht besteht; durch den Mangel bieses Organs ist der Bund selbst für uns nicht aufgehoben.

Wohñkr aber hält es die Königl. Regierung für Pflicht, sich noch einmal offen über ihre eigene Stellung auszusprechen, um jeden Gedanken zu entfernen, als könne ihr Stand punkt verrückt worden sein.

Wir halten einfach an dem Standpunkt fest, den wir durch vas Bündniß vom 26. Mai gemeinsam mit den demselben beigetre tenen Regierungen eingenemmen haben. .

Der wesenkliche Zweck dieses Bündnisses war und ist, nicht nur für den Augenblick Fürsorge zu gemeinsamen Handeln und ge genseitigem Schutz zu treffen, sondern auch die Gestaltung eines Definitivums einzuleiten, wie die verbündeten Regierungen es den Bedürfnissen der deutschen Nation entsprechend erachten konnten. Beide Zwecke müssen wir für gleich wichtig halten; die große Krisis, welche Deutschland im vergangenen Jahre erschüttert hat, muß bald einem heilsamen und dauernden Abschluß entgegengeführt werden, wenn die Gefahren der Zukunft nicht größer werden sollen, als die der Vergangenheit.

Hierin liegen die Bedingungen für unsere Stellung, sowohl zu der Frage um Bildung einer neuen provisorischen Central⸗Gewalt, als zu der Frage um die definitive Verfassung Deutschlands. Beide können wir nicht ohne Beziehung auf einander behandeln.

Wir können zu einem neuen Provisorium nur unter der Vor—⸗ aussetzung die Hand bieten, daß durch dasselbe die Erreichung jener wesenklichen Aufgaben nicht gehemmt und gefährdet werde. Je fester wir überzeugt sind, daß wir uns sowohl mit dem Bündniß vom 26. Mai als mit dem durch dasselbe in Aussicht gestellten Bun⸗ desstaat innerhalb der Verträge von 1815 bewegen, um so mehr müssen wir an dem Anerkenntniß dieser Thatsache (welchem übri⸗ gens selbst die frühere provisorische Centralgewalt sich bekanntlich nicht entzogen hat) als der nothwendigen Voraussetzung einer wei⸗ teren Verhandlung festhalten. Wir sind dies nicht allein uns selbst, wir sind es auch den verbündeten Regierungen schuldig, welche die Anwendung des Bündnisses auf das übrige Deutschland zum Theil

1 deutet, durch

ausdrücklich als Wir sind es der deutschen Nation schuldig, we rungen die endliche Lösung der großen Frage warket und deren Glauben an den Ernst und die Regierungen nicht erschüttert werden darf. die deutsche Verfassungsangelegenheit in die Land tung übernommen, von dem betretenen: ern die Nation ihnen nicht selbst ihre Mitwirkung er Voraussetzung aber sind wir gern bereit, zur neuen provisorischen Central⸗ Organs für den ganzen de ut Wir haben dieselbe aber niemals als Gegenstand zwischen uns und Oesterreich betrachten können zustimmung Bayerns und dessen augenblickliche

Voraussetzung ausgesprochen haben. lche von den verbündeten Regie ß mit Vertrauen er⸗ ie Aufrichtigkeit der Indem die letzteren genommen, haben

Rücksichten bei Seite setzen, welche mir die bisher hierüber obwal⸗ tenden Zweifel auferlegte . 6 . ersuche Sie demna Minister der auswärtigen Ange⸗ Kaiserliche Kabinet henen Ansichten nicht theile elbenlvon Seiten Preußens gehegt

ch, dem Herrn BVersicherung geben zu wo epesche ausgesproe ne, daß dies

legenheiten die dieser Eirkular sie zugleich die Verpflich zugehen, sof

wir mit Zuversicht darauf zählen, daß die Meinungs

l och zur Stunde über manche Fragen des rrscht, bald und konnten uns die Bemühun⸗

Bildung eines schenBund mitzuwirken. einseitiger Feststellungen und sehen auch durch die Verzichtleistung auf eigene Betheiligung keine sie Bayern hat in dieser Beziehung nicht mehr Ansprüche als jeder andere deutsche Staat; und nur Aller kann ein gemeinsames Wir selbst werden richtigem Festhalten an jener Verbündeten, mit denen soli haben, in gemeinsame Erwägung ziehen. und besonnere Bündniß vom 26. Mai für das Bedür sorge getragen und die Gefahr de

Was nun ferner unsere Vorschläge für Verfassung und die für uns in denselben so sehen wir dieselbe als eine dure endigkeit an. zt von uns willkürlich gemacht,

Höfen von Berlin und geglichen werden, Ausgleichung zu beschleunigen, ben ohne Ersolg gebl für die gemeinnützigen un münchener Kabinets,

ine feinen Eintrag mst so viel Umsicht geführt hat. ir alauben zwar überzeugt sein zu diese unsere E

zwischen den

befriedigend wird 411

ieben sind, d bundesfreundlichen den Verdiensten welcher diese schwierige

here Grundlage dafür

d d durch die Mitwirkung Argan für Alle zu Stande kommen. bezüglichen Vorschläge, unter auf zunächst mit unseren wir uns verpflichtet Diese Erwägung wird als durch das fniß der Gegenwart Für Augenblicks beseitigt ist. die definitive deutsche in Anspruch genommene h die faktisch

alle darauf Voraussetzung, darisch zu handeln

können, daß die Königl. zesinnungen nicht den ent⸗ nichtsdestoweniger usdruck zu leihen, ierkennung der Königlichen Ka vorliegenden,

che Regierung uber

zeranlassung, denselben einen

Zeugniß von unserer A Bunde und nsbesondere aber bei d

Empfangen

sein können,

tellung betrifft, vorliegenden Ve Biese Verhältnisse sind nich haben dieselben als gegebene annehmen müssen. von zwei Thatsachen als faktischen Voraussetzunge von dem Bedürfniß der deutsch ̃ in einen Bundesstaat zu gelangen, in einen solchen einzutreten. terreich liegt in dessen europäisch enthümlichen Verhältnissen seiner m Oesterreich selbst hat diese t noch durch die E darauf gefolgten heilnahme an einer allgemeinen n Deutschlands ; s eine gegebene annehmen und k lusgleichungspunktte z

rhältnisse gebotene Nothw

8 esterreich

lichen Gestaltung Des

jen Nation zu einer bis Ende Juli 1849.

ausgegangen: innigen Vereinigung der Unmöglichkeit für Oesterreich Diese Unmöglichkeit für Oes Stellung, in den eig wie seiner politischen Interessen, lichkeit wiederholt ausgesprochen, zuletz Verfassung vom 4. Erklärungen, welche die Tl len Repräsentation Stellung Oesterreichs al noch aufrichtig bestrebt sein, die auf dem Grunde dieser Thatsachen ein k Verhältniß herstellen konnten. Das Bedürfniß Deutschland

. ä ns s n nel dermalen bundesgt

Reichsverweser, mit seinem

en Zeitpunkt nach geschehener Frankfurt heine Initiative der Regierun Provisoriums s in Verbindung zu treten gesetzlichen Feststellung des Defini ragte deshalb die unverzügliche itenhauses, welches als zweite In neben die National eten der Regierungen, stellendes Fuͤrstenkolle iverainen Häusern“ in Verbin ein leitender Einfluß auch auf n Häusern einzuräumen wäre. so erklärte die Königl. Re

rganisirung Versammlung Vereinigung 9g Repräsentation, den verbündeten Regierungen. derholt anerkannt worden. wir die Stellung Preußen gegeben, sie staates se lbst, Indem Preußen

sesbs Verfassung s als von selbst und mi Nothwendigkeit 9 so sehr auf dem Interesse des als auf den Bedingungen der F den Bundesstaat w ngungen ins Leben rufer tenbilde machen würden.

beruht eben 1 f Preußens. den Königl. fl, kann es denselben nicht un zelche ihn zu einem Schat n verengerter Bundestag an der Spitze lagene Regierung

n würde, wäre ein solches Schattenbild,

am wenigsten

müsse, und daß

das Fürsten⸗Kollegium sei wesentlichen

Gunsten dessen kein Selbstständigkeit von uns vorgeschlagene Vorstandschaft Preußens fordert von gebührliche Opfer. ist nur das frühere Verhä lich, welches wir festzuhalten und bereit erklärt haben. Will ganz Deutschl staat verzichten, wegen der Unmöͤglie ten, und sich mit dem ßen nach den stets von i

Beibehaltung Ztaatenbundes bedinge. zb die Exekutivgewalt einem Direktorium zu über⸗ ̃ Oberleitung, welcher die nöthigen M . zu stellen wären, einzurichten ieß die Den st offen, erkannte als nothwendig dieser Exe⸗ vaewalt ein repräsentatives Element gegenüber zu stellen,

di der materiellen Interessen, die größere usschen Wehrverfassung und schloß mit Be d tellung Oesterreichs, „für das nur ein dem katenbund analoges Verhältniß maßgebend sein könne“

6 en Volke bestehenden Strebens nach ege zu stehen scheine, einem engeren Verbande kon

einzelner deutscher aufgeben kann.

Bundesstaat keinem deutschen Staate kann demselben nicht beitreten ltniß des Staatenbundes mög auf gedeihliche Weise zu entwickeln and auf den Bundes⸗

an die Seite

Verschmelzung alten Staatenbund begnügen, so kann Preu hm verkündeten und festgehaltenen Prinzipien besonderen Beruf in Anspruch nehmen, noch hat e solchen Wendung zu widersetzen. Preußen age sich genügen lassen, und zu behaupten wissen; Deutsch— Frage zur Entschei hat die Königl. Regierung im Vereine mit, ihren Vorlagen an die Regierungen und den Reichstag ie Entscheidung, wie sie aus dem .

weder einen zielles Interesse sich einer fur sich an dem alten Bund seine Stellung auf demselben möge zwischen beiden wählen,

ß nichts im

36 assen werde, zu bringen, Verbündeten ihre gemacht und wird d wirken beider hervorgeht, annehmen.

Daß Preußen das gemeinsame Interesse übrigen veranstellt, davon hat 3 sungsfrage Beweise genug Krisis nur eine Frage eigener s ihm zu verschiedenen Zeiten nicht scl der die Bewegung zu seinen Gunsten auf Kosten chungspunkte mit einzelnen derinteresse das eine große gemeinsame

Es wird von diesem

förderliche Weise

. eine Eintheilung Deutschlands e ll. die Aufstellung

zing in der Hauptsache auf d Staatenhaus, reisen, vor Allem aber

Revolution

Machtvergrößerung ges zwer werden können auszubeuten, Deutschlands Ausglei

Ig . . . Def mit Note von ) die lierungen ein, sich z Vesinitivum Verstärkung

llegium und Aufstellung einer bewaff

zegierungen ül Sie wollte also bei Frankfurt.

trotz aller Verdächtigungen auch an Grafen Bern⸗

Fege weder eine gewalt Verwandlung der deutschen Frage in eine dem bayerischen Minister verwirklicht undeutsche Gesinnung,

hat auf diesem fame Lösung noch eine europäische zu befürchten. Ursachen, diese Besorgnisse können dieselben nur durch eine bei keiner Regierung für möglich Wir bedürfen daher auch keiner Oesterreich, wie der K e. wenig eigener Hoffnung ie Einmischung Bayerns, sondern von Wien und Berlin fragen stehende Intere sse d die Gewähr eines friedlichen Austrages der

Regierungen

am 23sten auch wirk wiederholte . . gemeinsame materiellen weitern Vermittlung für unsere : königl. bayerische Minister am

zreußen nicht umhin könne, für ihr Ge 18

Verhältnisse zu seines Cirkulars mit lingen in Aussich die Weisheit und und das große gemer giebt die Hoffnung un jwebenden großen Fragen. Mit der Königl. bayerischen lage wie mit jeder zen noch immer bereit Bemerkungen werden Ew ꝛe. Standpunkt der König

d d. Entwicklung seine Kräfte zu widmen.“ Mäßigung der Kabinete daß es nicht nfame über den Streit

Regierung werden wir anderen deutschen

ndes“ gedrängt werde.

derselben Grund dn dem berliner

Verständigung zu suck Durch die vorstehenden in den Stand gesetzt sein, den irrthümliche Auffassung der Pfordten veraulaß Berlin, den 30. Juli

hinreichend Regierung welche durch das Cirkular des zu vertreten.

Kabinett erklärte sich gezogen und gleichsam ohne zahl und Grei it der Bewegung. ; Die Cirkular-Note vom der österreichische Staat mit alten Banden an J sei und seinerseits Deutschland ̃ nicht verzichten und am wenigsten die preußische Regie 1 5 ö 9 [ 5) Der f f r rung einen auf Ablöfung der bestandenen Bande beruhenden Plan bevorworten könne, beantragt den Zusammentritt der übrigen deut RN dos S ; ö

Bundes Staate innerhalb des Bundes, öh den Bund selbst und das Verhältni nicht beiträtenden Glieder zu stören, ste aus dem Beispiele des Zoll⸗ B nach Um Besorgnisse niederzuschlagen, erklärte sie sich zugleich in wenig entschiedenen Ausdrücken gegen die Aufrich⸗ lung einer nenen Kaiserwürde. .

gegen jede

Herrn von „Januar, nachdem sie ausgesprochen,

t werden könnte,

Schlei 46 81 N 117 ͤ 1 Schleinitz. die alte Verbindung mit

An den Königl. . ö ö Reskript Sr. t des Herrn Fürsten von Schwarzenberg. den 22. August 1849,

15 urchlauch

Hrafen Thun-Hohenstein zu München. dessen Möglichkeit, ohne hme, daß die von dem preu⸗ Gesandtschaften gerichtete bereits auch zur Kenntniß kann ich nunmehr die

en Gesandten Ihren Berichten entne an sämmtlsche Königl. sche vom 30sten v. bayerischen Hofes

K. K. österreichisch

Da ich aus

des Königl. gelangt ist,

1755

Nicht wenig überrascht mitten im Zuge einer der vollsten Ver⸗ ständigung nahen Verhandlung, Preußen eine abweichende Bahn betreten zu sehen, und über das neue Ziel sich nicht täuschend, er⸗ klärte das wiener Kabinet in einer Note vom 4. Februar an seinen Gesandten zu Frankfurt, sich gegen den zum Einheitsstaate streben den Bundesstaat. Preußen dagegen in einer Note an den seinigen vom 16. Februar berief sich auf die im Revolutionstaumel des 18. März 1848 gegebene Erklärung des Königs der Neugestaltung des deutschen Staatenbundes zu einem Bundesstaate und bemächtigte sich zugleich des frankfurter Verfassungs⸗ Entwurfes, als im Wesentlicher „die Grundlagen und Bedingungen eines kräftigen und den Au forderungen der Zeit gemäß gestaktteten Bundesstaates“ enthalten Es suchte durch eine Erklärung gegen zu weit getriebene Centrali sation bem Vorwurfe des Strebens nach dem Einheitsstaate zu be gegnen, und brachte Abänderungs Vorschläge über einzelne Par graphen des frankfurter Verfassungs⸗Entwurfes, so wie er ersten Lesjung hervorgegangen war, bei.

Oesterreich, unbeirrt durch diesen Gang, gab am 9.

t ein nn en

d.

früheren Vorschlage gingen, Deutschland

Beachtun 7

Souverainetäten in durch gemeinsame Wehr Verfassun Vertretung zu binden, zuoberst aber ein dem ein Parlament, aus den Volks⸗-Vertretungen zrgegangen, zur Seite stünde. Es hatte sich auch bereits kurz zu die Gestaltung dieses Direktoriums ausgesprochen, und Preu ssen Ministerium einstweilen, ein dem Zusammenstehen m Wechsel vorgegangen, sirkula: österreichischen Vorschlage die mit iber Deutschland strebenden

nmenhange

663-⸗Entwurfs unterstützt, das

mein Majorität festgestellt und nach schriftlichem zischen der erbkaiserlichen Pa und den Republika

Preußen zum Kaiser erwählt.

derrückt auf seinem Rechtsboden, rung verworfen, also die revolutionaire ln. eine Abgeordneten aus Frankfurt abgerufen. preußen, obwohl es dies Prinzip stets festgehalten, that zu nächst das die Kaiserboten kamen nach Berlin der nannte den Beschluß, den sie brachten, die „Stimme der dentschen Volks“ und setzte für Annahme der Krone dingung der Beistimmung der Fürsten Deutschlands. Diese ingungen konnten die an die Linke verpflichteten Kronboten nicht zugestehen, die Annahme wurde ilso eine Ablehnung. Aber Abend ö

6491 f Bahn b 92 war sein

(

1 (1

zes Tages erließ das von den Kammern und mung der Hauptstadt fortgerissene preußische Kabinet deutschen Regierungen eine Eirkularnote, worin die z „der in Frankfurt getroffenen Wahl anerkannt Folge derselben die Bereitwilligkeit, an die Spitze Deutschlands zu treten, erklärt“ und die „volle Rechtsgültigkeit“ Fer Wahl von dem freien Einverständnisse der Regierungen ab⸗ hängig gemacht wurde. Die Cirkularnote verständigt sonach die Regierungen von dem Entschlusse des Königs, „dem ergangenen Rufe Folge leistend und eingedenk der Ansprüche, welche ihm Preu

d d

Stim

ens Stellung in Deutschland gewährt, an die Spitze eines

schen Bundesstaates zu treten, der aus denjenigen Staate bildet, welche demselben aus freiem Willen sich anschließen ten““ und ladet sie ein, binnen 14 Tagen durch eigends nach 7 furt zu sendende Bevollmächtigte bi Diese Note, zu

der frankfurter Versammlung gemacht, wurde der österreichischen

lben Form gerichtet war,

9 oseswichtkis J oy m 5 1 rSOVI 115 1 Beschwicht gung s r Kammern un

se

Kaiserl. Regierung

gleichfalls in ihrem offiziellen

sandten in Berl S r

lung außerhalb dem Bereich ihrer B ugniss gese ßten Beschlüsse, alse

9. *

1

auch die von Preußen daraus gl jenen Folge igen, verwahrte sich

gegen die Uebernahme der Central⸗Gewalt d eine der deutschen Regierungen allein und lehnt Sendung Frankfur

Preußen, die Fürsten sowohl

seinen Anfichten zu führen bemüht, mußt derspruch erf T

Abweisung a gierungen au mern, das Ministerium zur Annahme

CKorwono „o vlhra o ö 6 bewegen, zerbrach die Kammer selbst.

ahren. Die National⸗Verf / 1

J ler Verei ö

ihre

Das preußische Ministerium, nachdem es di ö sch

tige Gestaltun Deutschlands mit dem preußischen Kabinete Besprechungen einzulasfen, wozu das österreichische ohne Bezug sich bereit erklärte, aber der Austritt des Grafen Arnim aus dem Mi nisterium gab diesem richtigen Gange die Wendung in das frühere Geleise.

Indessen wuchs die Anarchie bis zun Ausbruche in Dresden

und auf anderen Punkten. Sie gab Preußen den Anlaß zur Ent wicklung seiner militairischen Kräfte und befestigte es in seiner he gemonischen Bestrebung. Mit der Berufung des Generals von Radowitz aus Frankfurt nach Berlin wurden diese Ideen die aus

J

schließend leitenden Es ergab sich zunächst die Sendung des General von Kanitz nach Wien am 10. Mai mit dem Vorschlage einer Union, die auf folgenden Grundlagen ruhte:

deutsche Union ist ein unauflöslicher völkerrechtlicher B aus der österreichischen Monarchie und Ausland sind beide Glieder der Union unterein eins und verbunden, nach innen aber bilden sie zwei selbst dige Körper mit eigener Gesetzgebung.“

„Zwischen beiden findet eine fernere Vereinigung statt durch

freie Verträge.“

„Oesterreich erklärt offenkundig, wie es der Bildung des deut⸗

schen Bundesstaates, mit Preußen an der Spitze, nicht entgegen sei und Preußen völlig freie Hand hierin lasse.“ ö

„Bis zum Abschlusse der Bundesstaats-Verfassung übernimmt

Preußen die provisorische Centralgewalt.“

Dem Unions -Vorschlage lagen die Grundlinien zur Unions

Akte und der dritte Abschnitt des frankfurter Reichs verfassungs Entwurfes, das Reichs- Oberhaupt betreffend, nach der später be liebten Fassung bei.

Wenige Tage nach der Abreise des Herrn von Kanitz drang

der preußlsche Bevollmächtigte auf Eröffnung der Konferenzen in Berlin, bei denen nur die Bevollmächtigten von Oesterreich, Bayern Sachsen und Hannover sich zu bethelligen ermächtigt waren. In der ersten Konferenz, 17. Mai, legte Heneral von Radowitz den

frankfurter Verfassungs⸗ Der öster⸗ Konferenz, den ferneren das Beschlos⸗

nach preußischen Bedürfnissen modifizirte: den von seiner Regierung beliebten, vor. erklärte am Schlusse der bayerische wohnte erklärte aber, nicht ermächtigt zu sein,

Entwurf, als reichische Bevollmächtigte beizuwohnen, Sitzungen bei, sene zu unterzeichner.

Die Bevollmächtigten von S hrungen zu Protokoll, Präußen ein Sonderbündniß und einen Reich Zwischenzeit verwarf zen aber brach nunmehr mit der

achsen und Hannover gaben Ver⸗ unterzeichneten aber am verfassungs⸗ Entwurf. Unionsvorschlag. National-Versammlung, in⸗ vom 14ten Mai seine Abgeordneten abrief, und 15ten einen Aufruf an sein Volk im Sinne am 28. zwischen den drei Regierungen ver⸗ Das Sonderbündniß war der Anfang zu einem llc des Bundes, der Reichsverfassungs Entwurf en neuen Bund unter Preußens Lei konnte dem Vorwurfe nicht entgeh die Revolulion gelähmt um diesen Verbündeten aus

Oesterreich

der König erließ am eben der Schritte, wirkllicht wurden.

tung stellen. hen, den Augenblick,

Deutschland

zieser Ansicht in Oesterreich,

sich der König von

rechtskräftig

te die provisorische Centralgewalt aus drei

et und zwar so, „daß Oesterreich Zeitverlustes die A

die übrigen deut

des dritten Gliedes zu einigen.“

rschlag gleichzeitig in

einer Denkfchrist vom 19.

ig der Centralgewalt ausschließlich an

sandenburg in einer Erklärung vom

Oesterreich r und Preußen zur Ver⸗ usübung der Gewalt sofort über⸗

chen Könige auffordern, sich über die

Herr von Kanitz N er auf Ueberlassu Preußen bestand, und Graf 20. Mai an den österreichischen Gesandten.

vom 27. Mai erklärte Oesterreich darauf, keine ohne seine Theilnahme geübte provisorische Centra Recht bestehend anzuerkennen und legte auch Verwahrung ein ge den berliner Konferenzen etwa Akt unmög⸗ Löfung vertragsmäßiger Ver⸗

NM. Pewosest Mit Depesche

ohne seine Zustimmung aus henden Beschlüsse, da durch solchen einseitigen lich eine für Oesterreich verbindliche hältnisse hervorgehen kann.

hatte Graf Brandenburg ausgesprochen, Bundesstaates Entwickelung vorgeschlagene Umständen gehaltenen alten Bundes“ bezeichnet. esterreich zr

i. r naturgemäße angemessene Entwickelung Das Kabinet forderte Vorschlägen Bundesstaate, istellte, auf und l machen wollte ; ztung entgegnen, immer der einfache und Rechtsboden f reichen würden.“

ie österrei⸗ das Zusammenstehen Oesterreichs

19 zo Gan?“ elch bit Hand

der Gagernschen Ansicht befangen,

rreichischen Monarchie, M 8 5

s Bundes anzusehen, und wir zweifeln

gierung von demselben Gesichtspunkte

mit unverbrüchlicher Treue

iden Verpfli fange erfüllen.

den wir als rechtli

den in dem Ar

t erachten wieder⸗ ikel XJ. der Gründungs⸗

Bundesstaates ides zu befriedigen, ohne un zu verletzen.“

5 z . Zur Beleuchtung

1g Bündniß innerhalb Pflichten gegen den letzteren

Schlußsatzes ndenburg an ußen verpfli

; eren nicht beitre⸗ aten gegenüber zur Hülfeleistung Diese Note ist, wie

Sonderbündn velches das deutsche

bestehen macht,

om 25. Mat, eerfassungs-Entwurf un⸗ denen Ländern un vurf annehmen und den König von Preußen als erblichen Vorstand an die Spitze dieses Reichs stellt, welches fe . terreichs umfassen wo Juni besagt und wie die Sendungen an die deutschen Im weitern Texte leugne

oben gesagt,

Deutschland mit wie die erklärende Denkschrift Aufforderungen und dringenden ungen beweisen. .

e, daß es Preußens Ab⸗ n di provisorischen Centralgewalt zu irgend eine aus deren Befugnissen oder den Rechten herzuleitende Autorität lleitung der Unseres Erachtens

ien zu wollen. neue Centr des deutschen Bundes kan meinsame Anerkennung von Seiten aller zu dieser dentschen Regierungen geschaffen werden, und wir würden zu einer willkürlichen Bundesautorität nig uns selbst als irgend einen anderen Staat berechtigt erachten.“ 1 * Lol 9 z ossov T ö 8 8 5 ö ö ; Zur Beleuchtung dieser Stelle mögen folgende dienen: aus des Herrn Grafen von Brandenburg vo: * M „die Königl. Regierung hält es dringend nöthig, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Erzherzog die Auf ** 3 5 . . 966 41 ö ö n . lösung der Nationalversammlung ausspreche, sein Mandat an die Fürsten zurückgebe und Se. Majestät schriftlich ersuche, t lt Se. Majestät der König werder so wie diese Regierung zustimmen, bereit sein;“ aus einem ben des Königs an den Erzh „darum meine dringende

lngelegenheiten nur durch die unde gehörigen

ies Anerkenntniß eben so we

einem Schreiben von Kamptz

tralgewalt zu übernehmen.

herzog⸗Reichsverweser vom . Bitte an Ew. Kaiserl. Hoheit, Reichsgewalt (aus der Sie sich heraussehnen) in meine resigniren.“

Aus dem Unionsvo selbe Vertrauen zur Kaiserlichen zug auf die augenb Angelegenheiten und erw

r glauben das⸗ zu dürfen in Be⸗ tung der deutschen re Zustimmung

rschlage vom 9. Mai:

für die Lei

lickliche Fürsorge für. ; daß dieselbe ih

arten daher,