nen würde, wolle er als offene Antwort auf diese Frage 26 een sprechen, daß er in dem Zustandekommen der vorgeschlage⸗ nen neuen Centralgewalt den Bundesstagt wesentlich gefähr⸗ vet und schwer bedroht . n, en. Besorgniß. fließe wahrlich nicht aus einem Mißtrauen in die Absichten der Königlich preußischen Regierung; sie fließen aus der Natur der Dinge, m der die besten Absichten endlich zurückstehen müßten,. Eine Central⸗ Regierung, wie die hier vorgeschlagene, mit solchen Kompetenzen und Zuständigkeiten, im Besitze aller Gewalt über die äußere und innere Sicherheit Deutschlands, müsse für die Entwickelung des Bundesstaates, wie die Verhältnisse einmal gestaltet seien, noth= wendig verderblich werden, und wenn dabei auf die Doppelstellung Preußens in der projektirten Bundes Kommission und im Verwal- tungs-Rathe hingedeutet werde, so sehe er in der inneren Unhalt⸗ barkeit einer solchen Doppelstellung nur eine große Gefahr für Preußen selbst, keinesweges aber eine hinreichende Garantie für den Bundesstaat. Die Verschiedenheit der Prinzipien, wonach dort auf absolutem, hier auf parlamentarischem Wege vorgeschritten werden solle, müsse und werde zu bedauerlichen Konflikten führen, und die Lähmung des Verwaltungs⸗Rathes werde die nächste sichere Folge davon sein. Er wolle seine Bedenken, die er namentlich auch noch dem ungleichen Schlußtermine für das Interim und für das Bundniß vom 26. Mai c. entnehme, nicht noch weiter ausführen; so wie es ihn überhaupt freuen solle, wenn die Zukunft die Un— richtigkeit seiner Voraussage darthue.
Der Großherzoglich mecklenburg strelitzische Be⸗ vollmächtigte. Er verneine die Frage, im Allgemeinen aus den von dem Königlich sächsischen Bevollmächtigten bezeichneten Motiven, denen er vollkommen beipflichte, indem, wenn auch Modi⸗· ficationen der Verfassung des Bundesstaates, wegen des Nichtbei⸗ lritis einzelner deutscher Regierungen zu dem Bündnisse vom 26. Mai e. unerläßlich würden, doch der Einfluß des zwischen Oester⸗ reich und Preußen getroffenen Ueberelnkommens auf das deutsche Berfassungswerk ein überwiegend günstiger sein werde.
Der Großherzoglich oldenburgische Bevollmäch⸗ tigte. Wie dankbar er auch die von der Königlich preußischen Regierung gegebene, höchst schätzbare Erklärung anerkenne, und wie viel Grund zur Beruhigung eine solche Erklärung allerdings ein—⸗ schließe, so müsse doch auch er, in unumwundenem Ausspruch seiner persönlichen Ueberzeugung, der Auffassung des Großherzoglich wei— marischen Bevollmächtigten beitreten und die gestellte Frage beja⸗ hen. Er würde sich vielleicht noch zu einer Verneinung haben ent schließen können, wenn die auf Grund des Vertrages vom 26. Mai e. verbundeten Regierungen bei der Bundes⸗Kommission der neuen Cen⸗ tralgewalt eo ipso durch Preußen vertreten wären, während es, Inhalts des vorliegenden Vertrags, jeder Regierung wenigstens freigestellt bleibe, sich, ihrer Stellung zu dem Vertrage vom 26. Mai c. ungeachtet, bei der Bundes-Koömmission selbstständig vertreten zu lassen. Auch verkenne er keinesweges den heillosen Zustand der Rechtslosigkeit, dem die Angelegenhéiten und Interessen der Gesammtheit der deut— schen Bundesstaaten in diesem Augenblicke preisgegeben seien; aber indem er diesen Zustand tief beklage, könne er sich doch auch nicht verhehlen, daß gerade das Widerwärtige und Unerträgliche dessel⸗ ben nach Gesetzen der Nothwendigkeit zum raschen Aufbau des deut⸗ schen Bundesstaates hindränge und Ausflüchte und Weiterungen unmöglich mache, die er bei einer wenn auch nur provisorisch wie⸗ derhergestellten Centralgewalt nur zu sehr befürchte.
Der Herzoglich nassauische Bevollmächtigte. Nach der Eröffnung des Vorsitzenden handle es sich zunächst nur um eine Meinungs-Acußerung der Mitglieder des Verwaltungs Raths, wäh rend bezüglich der Annahme des Vertrages und seiner einzelnen Bestimmungen den Regierungen ihre freie Entschließung vorbehalten blölbe. Von diesem Standpunkte aus nehme er keinen Anstand, sich dahin zu äußern. So lange nicht alle deutschen Regierungen ber dem Bundniß vom 26. Mai c., zu Grunde liegenden und mit der National-Versammlung demnächst zu vereinbarenden Neichs⸗ Verfassung beigetreten seien, bleiben zwischen diesen und den ver⸗ bundeten Reglerungen gemeinsame Angelegenheiten zu vertxe— ten, die er als Angelegenheiten des weiteren Bundes zu be— zeichnen sich erlauben wolle. Die Grundlage der hieraus her⸗ vorgehenden materiellen Rechte und Verpflichtungen bilde der Bund von 1815. Wie später, nach erfolgter Konstituirung des Bundes⸗ staats, für die künftige Verwaltung dieser allgemeinen Angelegen heiten organische Bestimm ungen und Feststellungen in Kraft treten müffen, so handle es sich jetzt um ein Provisorium, durch welches bis dahin dieselbe Verwaltung zu ordnen und zu hand⸗ haben sei. Gegenüber der bestimmten Erklärung der Königlich preußischen Regierung, daß durch dieses Provisorlum den in dem Bundniß vom 20. Mai (. begründeten Verpflichtungen zur Fest stellung der Verfassung des engeren Bundesstaats in keiner Weise Abbruch geschehen, diese Angelegenheit vielmehr überall als eine gemeinsame betrachtet und vertreten werden solle, könne er in dem jetzt mitgetheilten Vertrage, auf dessen Einzelheiten er nicht eingehe, im Allgemeinen eine Gefährdung des Bundesstaates nicht erblicken. Dem Eifer und der Festigkeit der verbündeten Regierungen werde es anheimgestellt bleiben, das gemeinsame Werk rasch zu fördern und zum Abschluß zu bringen, und so die Dauer eines Provisoriums abzukürzen, welches zwischenzeitlich geeignet erscheine, jene Konflikte zu beseitigen, zu welchen die jetzt völlig ungeordneten Verhältnisse nur zu nahen und immer erneuerten Anlaß bieten. Er stimme für die Verneinung.
Der Herzoglich braunschweigische Bevollmächtigte verneint ebenfalls, ohne sich deshalb die Gefahren zu verbergen, . denen er den mitgetheilten Vertrag aus den bereits von dem a,,, weimarischen und dem Großherzogl. oldenburgischen Bevollmächtigten angefuhrten Motiven, allerdings umgeben fieht, und ohne außer Anschlag zu lassen, daß Lie neue Central⸗Gewalt, e e n, . . ganzen Charakter der bisher dem gr n eln n, nne, ändern und die Macht und een 2 6 , wächen , . könne. Was ihn in an hen bil ell; en ig w n n , Gegengründen bestimmt, ist der 3 g i, . der nicht fortbestehen darf, anch e Ver en n, er r önigl. preußischen Negierung, walt den übernommenen v nnn , . i,, .
rrtcht e Tl en. flichten gegen den deutschen Bundesstaat Jer Bevo! ; ; . 14. K , , ,. i i ließe sich dieser Ansicht und vieser Abstimmung an. Auch seinen Wünschen könne der mitgetheilte Vertr ü * Bestimmungen nicht zusagen; er . nicht * 6 ö . zweien Staaten eine Macht übergeben werde, . ur , n Gesammtheit der deutschen Staaten Theil nehnn 1 e ,. mächtigsten Staaten den übrigen Stagten mit *r aug 6 gierungs⸗ Gewalt gegenüberstehen, daß sie, indem ihnen . Stellung alle Rechte des früheren engeren Bundesrathes . in Fer That mit einer Art von Diktatur belleidet werden Aber ungeachtet aller Bedenken, die von dieser Anschauung der Sachlage nicht zu trennen sind, und die ihn lebhaft bewegen, bleibt er dabei die gestellte Frage zu verneinen, da er festés Vertrauen in die von Preußen felerlich abgegebene Erklärung setzt, und der Hoffnung
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1890
ist, daß es der Energie und Entschiedenheit der Königlichen Regierung gelingen werde, die großen Schwierigkeiten zu überwinden, die der gleichzeitige Aufbau des deutschen Bundesstaates und die Wieder⸗ herstellung und Regelung des gesammten Rechtszustandes in Deutsch⸗ land darbieten.
Der Vorsitzende glaubt nunmehr auch seine persönliche Ueberzeugung in der vorliegenden Frage aussprechen zu sollen, wo⸗ mit er durchaus auf die Seite derer tritt, die diese Frage ver⸗ neinen. Er erklärt dabei ausdrücklich, daß der Vertreter der preußischen Regierung bei dieser seiner Antwort völlig unbetheiligt sei, und daß er sich Angesichts der augenblicklichen schweren Lage des Vaterlands in jeder, anderen Stellung zu derselben Antwort bekennen werde. Die für Liese Antwort gebieterisch spre⸗ henden Gründe wolle er nicht, wiederholen oder ausführen; er habe sich auf die bis jetzt angeführten blos zu beziehen. Nur in faktischer Hinsicht mache er noch darauf aufmerksam, daß der Ver⸗ trag von einer Vertretung der deutschen Regierungen nicht in der neuen provisorischen Central-⸗Regierung, sondern b ei derselben handle: eine Vertretung, die Preußen zwar auch beseitigt gewünscht habe, die aber, der Fakultät nach, ausdrücklich beibehalten, den Zustand der Dinge wenigstens nicht erheblich zu verändern scheine, da der völlige Ausschluß einer Vertretung, bei entgegenstehenden An und Absichten der betreffenden Regierungen, in der Wirklichkeit doch nicht zu erreichen sei.
Der Königlich sächsische Bevollmächtigte fügt dieser letzteren Ausführung des Vorsitzenden zu, daß die beste Beruhigung für alle bisher beregten Besorgnisse doch wohl in dem Umstande anerkannt werden müsse, daß die Regierungen von Preußen und Oesterreich in der Bundes -Kommission vollkommen gleich vertreten seien, und die erstere, als die erklärte Repräsentantin des Bünd⸗ nisses, alle Rechte und Zuständigkeiten des Bündnisses zu schützen und zu handhaben wissen werde.
Weitere Erklärungen werden nicht gegeben.
Die von der Könäglich preußischen Regierung den Mitgliedern
des Verwaltungs-Raths zu persön licher Begutachtung vor⸗ gelegte Frage über eins etwaige Verletzung der Interessen des Bündnisses vom 25. Mai c. durch den mitgetheilten Vertrag über die Herstellung einer neuen provisorischen Centralgewalt ist dem⸗ nach unter zwölf Mitgliedern von n eun Mitgliedern verneint und von dreien Mitgliedern bejaht.“ Düsseldorf, 15. Ott. (Düsseld. Ztg.) Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich der Niederlande traf gestern Abend, von Luxemburg kommend, nebst Gefolge hier ein und stieg im Hotel zum „Breidenbacher Hofe“ ab.
Oesterreich. Wien. 11. Qt. (Bresl. 3Ztg.) Heute Morgens ist der ehemalige Minister Baron Pillersdorf in Röslau verhaftet und ins Kriminalgebäude abgeführt worden. Es geschah in Folge der Aussagen des Dr. Fischhof.
Wien, 13. Okt. (Bresl. 3tg.) Gestern reiste mit dem Abendtrain der erste Adjutant des Königs von Neapel, Herr Pe gina, von hier über Warschau nach St. Petersburg, um mit dem Czaar in Auftrage des Königs zu konfgriren. In seiner Beglei⸗ tung waren zwei französische Offiziere höherer Kategorie.
Die angesehensten Magnaten haben bei dem Kalser um Gnade für die dem Gesetze verfallenen Ungarn petitionirt.
Nach Berichten aus Semlin vom 190ten d. hatte man dort Nachrichten aus Wid din bis zum Hten. Der österreichische General Hauslab war dort eingetroffen und hatte sich in Folge eines Auf— trages des in Ungarn kommandirenden Feldzeugmeisters Hayngu zu dem Pascha begeben, um ihm Mittheilungen in Betreff der flüch tigen Magyaren und ihrer Führer zu machen. General Hauslab brachte für die gesammte Mannschaft vom Feldwebel abwärts Ge neral-Pardon mit. Der Pascha ließ dies den außer der Festung cernirten Magyaren sogleich verkünden. Der größte Theil kehrte nach Ungarn zurück. General Hauslab setzte seine Reise nach Kon⸗ stantinopel sort.
Die Krone des heiligen Stephan soll nach Berichten aus Pesth sich in England befinden, wohin sie Kossuth geschickt hat. Im Ein⸗ derständniffe mit demselben hat Szemere bei seiner Entweichung aus Widdin den Auftrag, die Kostbarkeiten der ungarischen Krone nach London zu bringen, ausgeführt. Somit wäre jenes Gerücht wider legt, daß Szemere bedeutende Schätze Kossuth's entwendet habe, was auch von vorn herein keinen Glauben fand.
Wien, 15. Okt. Laut Bekanntmachung des mährisch-schlesi⸗ schen Landeschefs ist die Beschränkung des Waarenverkehrs nach Ungarn aufgehoben. Es kann sonach der Personen- und Waaren⸗ verkehr mit Ungarn in allen längs der mährischen und schlesischen Gränze befindlichen Stationen stattfinden.
In Anbetracht der Bedeutung des Regentschafts⸗Gebietes von Tunis für die österreichischen Handels- und Schifffahrts Verbindun⸗ gen und des Bedürfnisses, daselbst eine eigene nationale Vertretung zu besitzen, hat Se. Majestät auf Antrag der Minister der auswär— tigen Angelegenheiten und des Handels genehmigt, daß der bisherige General-Agent in Tripolis, Kaspar Rerlato, in der Eigenschaft eines östẽrreichischen General-Konsuls nach Tunis abgesendet werde und sich an Bord eines Kaiserlichen Kriegsschiffes dahin begebe.
Der ordentliche Professor der politischen Wissenschaften und der Gesetzkunde an der wiener Universität, Dr. Eduard Tomaschek, ist zum Ministerial-Rath bei dem genannten Ministerinm ernannt.
Gratz, 14. Okt. (Gr. 3.) Ihre Kaiserl. Hoheit die Erz⸗ herzogin Sophie ist mit ihrem jüngsten Sohne, dem Erzherzoge Ludwig Joseph, von Ischl über Ausste und Leoben am 12ten d. M., 8 Uhr Abends, in Bruck a. d. Mur angekommen und von der Be⸗ völkerung mit Jubel empfangen worden. Dieselben setzten gestern mit dem Frühtrain die Reise in der Richtung gegen Wien nach Meidling fort.
Bayern. München, 13. Okt. (Nürnb. Korr.) In der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer erstattete Herr Breitenbach, als Berichterstatter des ersten Auaschusses, Vortrag über den Gesetz- Entwurf, die Abschaffung der Strafen des bür⸗ gerlichen Todes, der öffentlichen Ausstellung und der Brandmar⸗ kung betreffend.
Es geht aus diesem Vortrage hervor, daß die Mehrheit des Ausschus⸗ ses dem Hesetz⸗Entwurfe ohne weitere Modificationen beigetreten ist, Dem Herrn Breitenbach folgt auf der Rednerbühne Herr Pfarrer S chnitzlein, um als Berichterstatter des dritten Ausschusses Vortrag über den Gesetz⸗ Entwurf, die Ergänzung des revidirten Gesetzes über Ansässigmachung und Verehelichung der Schullehrer betreffend, zu erstatten. Derselbe glaubt, in- dem er Namens des Ausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs bean⸗ tragt, noch insbesondere hervorheben zu mussen, daß, wenn mit vorliegen den Gesetz⸗Entwurfe scheinbar auch wenig geboten, doch in der That so viel gegeben sei, als es die gegenwärtigen Perhältnisse erlaubten, und daß jedenfalls für die nächste Zukunft noch mehr in Aussicht stehe. Der Referent 16 zwei wesentliche Zusatz artikel, beantragt, also lautend: 1) Die aus der . geseßlich folgende Pflicht der ünterstützung eines dienstuntaugli-
ihn * ehen oder der Hinterbliebenen eines verstorbenen ruht auf sämmt= den Schulsprengel bildenden Orten oder Gemeinden in gleichem
Maße; 2) jeder deutsche Schullehrer muß vor seiner Anstellung der Schul⸗ lehrer⸗Wittwen und Waisenkasse seines Kreises beitreten. Dit beiden Ar⸗ tikel erhielten die Zustimmung des Ausschusses nicht. Sodann berichtet der erste Seerttair im Namen des Ausschusses für Prüfung des archivali⸗ schen Rechenschafts⸗ Berichtes. Der Ausschuß hatte beschlossen, zu beantra⸗ gen: 1) Es wolle die Kammer den archivalischen Berichten vom 31. Januar und 14. September 1819 im Allgemeinen die ständische Genehmigung er= theilen. 2) Es werde die für Prüfung des Berichtes bestehende Kommis⸗ sion ermächtigt, darüber Recherchen einzuleiten mit welchem Rechistitel sich das Sekretariat des Staatsrathes, die Staalsraths⸗Diuckerei, dann ber Staatsraths-Diener Mayer in dem Ständehause befinden, und nach Maßgabe des Erfolges weiteren Antrag zu stellen. 3) Es werde der zwei. Ansschuß eimaͤchtigt, die in das Budget aufgenommene Summe für Regie des ständischen Archivs von 872 Fl. auf die Summe von [100 Fl. zu erhöhen und diese Position im Budget durch einen weiteren Betrag von 600 Fl. behufs der Aufstellung eines ständigen Archivs- gehülsen zu verstärken. Die Kommission beantragte ferner noch, daß der im Archive vorliegende Katalog der Bibliothek sofort durch den Druck verviel- fältigt, und daß jedem Kammermitgliede ein Abdruck deffelben zur Einsicht und Benutzung mitgetheilt werden solle. Die Punkte 1 und I wurden an⸗ genommen, uͤber den Punkt Ill die Berathung so lange aufgeschoben, bis ber Bericht über das Verhältniß der Remunerationsgelder des Archivars er= sfattel fein wird. Angenommen wurde ferner ein Antrag des Abg. von Ler- chenfeld, für die Landtags · Bibliothek die Summe von 300 Fl. auszusetzen; nach elnem ebenfalls angenommenen. Antrag des Abg. Gelbert wird ein Austausch der stenographischen Berichte für ganz Deutschland angebahnt werden. Den Druck des Katatogs betreffend, gegen den sich, als zu kost⸗ spielig und unzweckmäßig, der Abg. von Lassaulr ausspricht, so wird auch hier der Antrag des Ausschusses angenommen. Die nächste Sitzung findet am Dienstag statt.
Karlstadt, 11. Okt. (Münch. Ztg.) Einem gestern hier eingetroffenen Kriegsministerial Restript zufolge, macht das frän⸗ kische Observations⸗- Corps, mit Ausnahme der am unteren Main detaschirten Brigade unter Oberst Naus, eine Bewegung gegen Ober⸗-Franken zu, und besetzt die Linie zwischen Schweinfurt und Ochsenfurt. Ein anderes Reskript ernennt den reaktivirten General⸗ Lieutenant von Lesuire zum Kommandanten dieses Truppen-Corps, während General⸗Major Dan boer als Divistons-General das Kem⸗ mando der ten Dwiston zu Würzburg wieder zu übernehmen hat. Der Abmarsch aus den jetzigen Kaͤntohirungen wird Sonntag oder Montag beginnen und das Hauptquartier nach Kitzingen verlegt werden.
Hannover, 14. Ott. (S6 an n Ztg. *. hat am gestrigen Tage den in einer außer dänischen Kam
Sannover. Majestät der König hrrenklichen Mission hier eingetroffenen Königlich n Kam. merherrn und Hof Jägermeister Dirckinck von Holmfeld in einer Privat Audienz empfangen, in welcher derselbe die Ehre hatte, ein Schreiben seines Souverains zu überreichen.
Mecklenburg ⸗Strelitz Neu Strelitz, 14. Hkt. (Mecklenb. Ztg.) Die Neu str. Ztg. sagt, es sei dem strelitz schen Gouvernement nie eingefallen, auf die Einführung a. Re⸗ präsentativ-Verfassung zu verzichten oder eine derartige Erklärung abzugeben.
21nhalt⸗Bernburg. Bernburg, 13. Okt. Der Land- tag hat einstimmig die Aufhebung des Judenschutzgeldes beschlossen. Dis betreffende Gesetz, welches der Regierung zur Bestätigung be⸗ reits zugegangen ist, lautet; 8. 1. Tie seither unter dem Namen „Judenschntzgeld“ gezahlte Abgabe hört unter diesen Namen auf. §. 2. Diejenigen jüdischen Staatsangehörigen, welche seither nur auf Grund eines Schutzbriefes und gegen obige Abgabe Handels geschäfte betrieben, zahlen für diesen Geschäftsbetrieb künftig eine Abgabe unter dem Namen „Handelsgeld. S. 3. Die Höhe dicses Handelsgeldes bleibt fürs erste in der Regel dieselbe des seither gezahlten Schutzgeldes, es bleibt jedoch eine Regulirung, respektive Ermäßigung desselben nach dem Charakter und Umfange des wirk sich betriebenen Geschäfts und nach den für christliche Handelsleute bestehenden Sätzen vorbehalten.“
1
hwarzburg⸗ Sondershausen. Sondershauen,
14. t. D. A. 3.) In den Sitzungen des Landtags vom 3. und 9. Oktober wurde über die von dem Geheimeraths⸗Kollegium ausgehende Denkschrift, den Anschluß an den Dreikönigsbund be treffend, berathen. Der Hauptantrag der Deputation geht dahin, zu den von der Staatsregierung proponirten Anträgen die Zustim mung zu ertheilen, welchen Antrag der Landtag mit 10 gegen z Stimmen annimmt. Diese Zustimmung soll jedoch nach dem D Vutatione-Gutachten an einen doppelten Vorbehalt gebunden sein, nämlich: 1) daß die verfassungsmäßig bestimmten Rechte der Staats bürger und die Landesgesetze unangekastet bleiben, 2) daß keines der Zugeständnisse, die den bereits beigetretenen und beitretenden Stang ten gemacht sind oder gemacht werden, unserem Fürstenthume vor enthalten werde; 3) Die Staatsregierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß die durch die eigenthümlichen Steuer- und Ge⸗ meindeverhältnisse unseres Landes bedingten Modificationen des Wahl⸗ gesetzes sich möglichst den Grundsätzen unseres Verfassungsgesetzes an⸗ schlicßen; 4) in gebührender Würdigung der nationalen Gesinnung und der echt patriotischen Bestrebungen, mit denen Tie Staats⸗ Regierung dem deutschen Verfassungswerke sich gewidmet, derselben im Namen unseres engeren Vaterlandes die volle Anerkennung aus— zudrücken. Diese sämmtlichen Anträge wurden von dem Landtag einstimmig angenommen, der zub 1 jedoch mit der Modification: „in soweit dieselben nicht in der Reichs Verfassung beschränkt wer⸗ den.“ Nachdem der Landtags Kommissar hierauf bemerkt, daß er auf diese Abstimmung mit schlichten, einfachen und warmen Worten nur erwiedern könne, daß die S kaats-Regierung sich durch den ge faßten Beschluß dringend aufgefordert fühle, in dem gebilligten Wege fortzufahren, nimmt der Landtag den Schluß ⸗ Antrag der Deputation noch an: die Staats⸗Regierung zu ermächtigen, für den Fall, daß die Volksvertreter nicht versammelt sind. den. Weg schrist licher Abstimmung zur Vollziehung der ersten Wahl ins Staaten— haus einzuschlagen.
Lippe⸗ Schaumburg. Bückeburg, 13. Okt.,. (339. . N. D.) Die heute erschienene Nummer der e nnn ing bein gt ein auf den Antrag der Regierung und mit Zustimmung der Land— stände erlassenes Gesetz, die Bestrafung der Beschädigungen an Eisen bahn-Anlagen betreffend.
Frankfurt. Frankfurt 6 m, (s. tt. (. Yan, s; Gestern, als am Vorabend des En bur etage Sr. Majestät gig Königs von Preußen, wurde dem Generg Major von Koch, e⸗ fehlshaber sämmtlicher hier und in r Umgegend liegenden König lich preußischen Truppen, vor seiner Wohnung auf dem , ,, ein Ständchen gebracht. Um 8 Uhr führten die beiden Musileors des Königlich preußischen Ften Kürassier⸗ und 30sten Infanterte⸗ Regiments einen großen Zapfenstreich aus, begleitet von einer gro—
ßen Menfschenmenge, der an der Hauptwache mit der Hymne „Heil dir im Siegerkranz“ endete. Heute Morgen um 6 Uhr wurde von den genannten Musikcorps die Tagreveille gegeben. ;
Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog ⸗ Reichs verweser ist vor⸗ gestern Abend von seiner Reise nach Wiesbaden, Koblenz und
dem Abschieds
Schaumburg, nebst seinem Sohn, dem Grafen von Meran, im be⸗ sten Wohlsein hier wieder eingetroffen.
Musland.
Oesterreich. Pe st h, 12. Okt. (Pe sth. 3.) Zu jenen beklagens⸗ werthen besseren Naturen, welche, vom revolutionairen Schwindel der Zeit ergriffen, sich zu Handlungen verleiten ließen, um deren willen sie nun der strafenden Gerechtigkeit verfallen, glauben wir den Feld⸗ kaplan des Militair-Gestüts zu Mozöhegyes, Johann Gonzeczky, zählen zu müssen, an welchem vergangenen Sonntag das Todes⸗ urtheil mit Pulver und Blei vollzogen wurde. Sowohl nach An hörung der über ihn gefällten kriegsrechtlichen Sentenz, als auch auf selnem Gange zur Richtstätte, soll er, wie Augenzeugen ver⸗ sichern, die eines Priesters würdige Fassung und Resignation bis zum letzten Augenblicke bewahrt, männliche Reue über seine Ver sfrrung geäußert und dem Tode als reinigender Sühne ent⸗ gegengeblickt haben. Diese Gemüthsverfassung leuchtet auch aus Schreiben hervor, welches Gonzeczky am Tage vor seiner Justification an seine Gemeinde gerichtet und von dem wir uns eine Abschrift verschafft haben. Wir theilen das Schreiben hier mit, überzeugt, daß es auch in einem weiteren Kreise, als em, an den es gerichtet war, mit Theilnahme werde gelesen wer
„An die wohlehrwürdige christkatholische Gemeinde des Kaiser⸗
en mezöhegyeser Militair-Gestüts. Der Friede und Segen
s sei mit Ihnen Allen, Amen. Durch das löbliche Kaiserliche
1891
brochene Reihe von Jahren einer glorreichen und friedlichen Regie⸗ rung. Mailand, 6. September. (gez.) Tomaso Scotti Assessor; Ambrogio Nava; Giuseppe Caccia Dominioni.“ Se. Majestät er⸗ wiederte mit folgenden Worten: „Ich empfange mit Befriedigung die Huldigung und die Gesinnungen loyaler Unterwürfigkeit der Stadt Mailand, und es ist mir angenehm, daß zum Ausdrucke derselben Personen gewählt worden sind, deren Verdienst ie zei Ihrer Heimkehr sagen Sie Ihren Kommittenten, vergangenen Wirren in Vergessenheit gerathen Mittel giebt, als hinfüro einen anderen als den licherweise unter der Einwirkung eines Unsturzgeistes Weg einzuschlagen. Es handelt sich jetzt darum, n was auf diese Weise zerstört worden ist, und ? wird uns mit Gottes Hülfe gelingen, wenn alle G gen von der Schwere der Gefahren, welche die so drohten, meiner Regierung ihren steten und leisten.“
Frankreich. Ober⸗Gerichtsh zung vom 11. Oktober. Nicht geringes im Huberschen Prozeß von dem Zeugen der National-Versammlung zur Zeit des Mai⸗A Erkiärung, daß er damals in seiner Verl in den Saal gedrungen und schon drei Huber zu sich gerufen und zu ihm ges
vor die Thür werfen, damit wir anderswo stellte es übrigens entschieden in Abrede,
und blos
Re
ir Gericht zu Pesth bin ich unterm heutigen Datum zum Tode lber und Blei verurtheilt, und morgen wird dieses Urtheil werden. Nur wenige Augenblicke sind übrig für mein Leben, und diese weihe ich auch Ihnen, da ich mich Ihrer Es ist meine strenge Pflicht, Sie Alle abzubitten für
gegebene Aergerniß, und ich bin auch überzeugt,
mir gern verzeihen werden. Was ich Gutes gesagt behalten Sie im Andenken, die Worte des Aerger—
e ich zu vergessen, das Böse soll mit dem Unter⸗
Zonne verschwinden. Leben Sie Alle recht glück
und seien Sie immer getreu dem allerhöchsten Herrscherhause, Sie in glücklichen und unglücklichen Tager unerschütterlich ge⸗ reu geblieben sind. Ihre Kinder mögen mit dem Segen Gottes Freude heranwachsen und der Grund zu einer glücklichen
hin die Auflösung hal
1
Sitzung vom 12. Oktober. Heute entließ die bezüglich des Juni-Attentats vorgeladener deuten, sich heute um 10 Uhr Erörterungen zwischen Huber und dem dessen frühere Angahe, h denen Dokumenten Huber früher der Spion gedient habe, nahm der Generg um die doppelte Anklage gegen Huber, daß ung habe stürzen wollen und zum Bü
r
é begründen. Hierauf suchte
wieder
rah C 401 . f . Monk 551 n . Ute
n 646 nachdem noeh
Heneration werden. Vieles möchte ich Ihnen noch schreiben, die zu kurz, ich schließe dahero mein Schreiben mit dem A mächtiger Gott! Erhalte zum Glücke und Segen un
Franz Joseph den Ersten, mit dem ganzen K. K.
ist aber l
seren Kaiser
Herrscherhause und gebe Ter ganzen Monarchie einen dauerhaften
ĩ Durch Jesum Christum unseren Herrn, Amen. Pesth, Joh. Gonzeczky.“
13 ll . Gestern Nachmittag langte ein
r eisung hier an, daß künftighin kein
urtheil mehr vollzogen werde. Unser Berichterstatter ist ein
; diger, wennglesch kein ganz verläßlicher; überdies spricht
inen Gunsten auch die Thatsache, daß Nyary, Perenyi und
ller bereits gestern im Neugebäude ausgesetzt waren, ohne daß
was von der Volstreckung des Urtheils hört. Hat
d durch die Aufforderung an den Kriegs⸗Minister, den
Ungar im Minister-Rathe, eine solche Bitte an den Thron
mit zur Kaiserlichen Gnade beigetragen, so verdient die unseren wärmsten Dank für eine Konzession, so sehr im Interesse der Regierung, als unglücklichen Ungarlandes freut. Oder r daran zweifeln, daß das im Sande sich weniger zum Kitte für ein großes, starkes eignet, als das in den Herzen seiner dankerfüllten Bür Es giebt Momente, wo es das erste Gebot der Staats
resse des 15 19 langer Blut
r zu vertheidigen schloß, R ihn vertheidigt hatte nit X di V gen Raspail und Blanqui, so nit der Erklärung, er auf keine Freisprechung rechne und wohl w se, daß T seiner warte, die übrigens nur das bewirken könne, was er falls freiwillig wählen würde: Verbannung aus seinen t wo man ihm auf so gehässige Art seine Ehre lärte nun die Debatten für worauf di
M * 1 O ]
erlande
ö !
bezüglich beider Anklagept auf „Scl Gerichtshofe zur Deportation verurthei die Ankündigung die Republik.
Sitzung vom erst der Prozeß der Neugierigen, welche Zeugen sehen wollte Sitzung waren die Gallerieen klagten ist 30; man bemerkt unt rion und ein paar Offiziere erst gestern gestellt haben. ten eingeführt. Der Repräsentan
seine Mitangeklagten gegen den
en war
Humanität zu üben, ein solcher dünkt uns der jetzige Ungar wird durch nichts leichter gewonnen, als Hochherzigkeit; was man aber in der passenden
giebt keine Ewigkeit zurück. Wir leben nun
hoffen, daß die Militair-Behörden die bisher so
knen Zügel etwas lockern werden. Wollten sie im der Strenge der gewöhnlich angerufenen Gesetze
so wäre die Anzahl der Verurtheilten mit Hunderttau—
senden noch durchaus nicht erschöpft Wer hat nicht die ungari— d
Die .
sche Regierung auf irgen Weise, durch Handlungen oder Rathschläge unterstützt? Soll Jeder, der dem Kossuthschen Mi nisterium Hülfe geleistet, bestraft werden, dann wandert die ganze Intelligenz Ungarns ins Karzer, und wer frei herumgeht, ist ent weder blöde, oder er verdankt seine Freiheit einem glücklichen Zu falle. Ja giebt es nicht selbst den damaligen Regierungs Kommifsären einige, welche von dem Verdachte, eines revolutionairen Beistandes nicht vollkommen frei Der Bürger aber und Haus eigenthümer versteht im Durchschnitte nur wenig von Politik, und gestern noch enthusiastischer Republikaner, zählt er sich heute bereits zu den treuen Anhängern der österreichischen Monarchie; was er wünscht, ist allein das Glück seines Vaterlandes, um die Regie rungsform kümmert er sich nicht. Der Gemeinderath in Wien ist nicht der einzige, der rasch seine Farbe gewech⸗ selt. Die hiesige Bürgerschaft erfreut sich einer ähnlichen Verjün gung, was aber dort straflos geblieben, sei es auch hier. Die Re gierung bedarf bei der neuen Organisation des Landes unterstützen Kräfte aus allen Schichten der Gesellschaft; sie hat daher alle , mit denselben zu sparen. Wie, wenn die Militairbehörden Vertheidiger der 48er April⸗Konzessionen von jenen der 49er lpril-Arroganzen, die Proselyten der Personal Union von jenen der Re) ublik die Partisanen Kossuth' s vor und nach der Unabhängig s-Erklärung genau sondern möchten? Verdient der minder po⸗ litisch gebildete Bürger nicht dieselbe Nachsicht, die der erste Kom mandant der revolutionairen Armee genießt?
2
Mailand, 10. Okt. Die Gazzetta di Milano theilt e Huldigungs Adresse mit, welche eine Deputation hiesigen Gemeinde- Rathes in einer feierlichen Audienz am 22sten 8. M. Sr. Majestät dein Kaiser überreichte. Dieselbe lautet: „Der Stadt R. th und die Munizipal Congregation, als Vertreter der König lichen Stadt Mailand, sind durchdrungen von der Pflicht, Najestät ihre ehrfurchtsvollste Huldigung und ihr tiefes Gefühl des unterthänigsten Geho sams und der vollkommensten Unterwürfigkeit dar zubringen, Gestützt auf die schon bei der Ertheilung der Amnestie und der 6 ö n ie. hrten Begnadigung gewährten Beweise der allerhöchsten Yroßmuth, wagen der Rath und die Munizipal-Congregation von Mai land in ihrem vollen Dankgefühle, zu hoffen daß Ew. Masestãt in Ihrer Huld die gewesenen Umwälzungen ganz der Vergessenheit übergeben und die Schätze Ihrer Gnade erschließen werden, damit sich für unserg Bevölkerung eine segensreiche Zukunft erffne wie . . Reihe 33. Jahre verbürgt, während welcher unsere Stadt von den erlauchten und edlen Vorfahren Ew. Majestät re⸗ giert wurde. Mit der Gesinnung des 6 i ,
Verfassung ist verletzt worden, gesprochen. Aus diesem Gi eine Jury aburtheilen lassen, nung des Landes ist; wir erk hofes nicht an.“ mit der Frage, ob sie ziehenden Gewalt über derartige Gegenstände Der General-⸗Prokurator sucht darz richtshof den Angeklagten die J sei nicht von
Madier di
dazu eingesttzt jet
sten Bürgschafte der vollziehenden,
Er verlangt, d petenz des Gerichtshofes z ückgewiesen wer spricht gegen die Kompetenz des . sich felbst richte, und sagt
kes; es wird immer verurthe ilt das Volk urtheilt zuweilen,
ist.“ (Lauter Beifall.)
„zie Kompetenzfrage berathen werde, Versammlung ist lebh Bei seinem Wiedereintritte tent, worauf die Greffier beginnt nun um halb Anklageakts und brich s die Darlegung der alle auf jeden der Angeklag
kor . 8.
nister⸗Rath habe sich gegen die Kredit-Forderungen für litik des päpstlichen Motupro schreiben L. zol 3 kolaus ar i nglands und Frankreichs in ener gischen Ausdrücken geantwortet habe; der Kaiser beharre auf seinen Forderungen an die Türkei und stütze sich dabei auf die Verträge und auf die angeblichen Absichten B dem Kaukasus zu gehen und dort zu verstärken. Gestern hatte dem Präsidenten und dem Minist her gab er ein großes Bankett.
Der neue fardinische Gesandte, Graf Pralormo, ist geste angelangt.
Die Kommisston der parlamentarischen Odilon Barrot und Dufaure über den Vorschlag wegen Abschaf fung der Verbannungs; Dekrete gegen die Bourbonen. Tie Mi nister erklärten, sie selbst wünschten diese Aufhebung, und die Re gierung habe sich schon damit beschäftigt; für jetzt müßten sie aber den Vorschlag als unzeitig und unzweckmäßig zurückweisen. Die Kommission vertagte nach lebhaften Debatten ihre Beschlußfassung auf morgen.
Die Regierung soll Manin und den anderen venetianischen Flüchtlingen den Aufenthalt in Frankreich gestattet haben. Anderer
k ; Initiative hörte gestern
die Stadt Mailand für Ew. Majestät vom Himmel eine ununter⸗
sceits fährt die Polizei fort, gegen die hier anwesenden Ausländer,
Politik betheiligen, streng zu verfahren. So Paris verlassen; die nicht von ber Amnestie ausgeschlossenen italienischen Flüchtlinge sind zur so⸗ fortigen Heimkehr in ihr Land aufgefordert, und zwei deutsche De⸗ mokräten, Heidecker und Enders, wovon der eine seit lange hier an⸗ sässig und mit einer Französin verheirathet ist, ausgewiesen worden. Werd Rational versichert, Oberst Frapolli sei nicht mit Gendarmen ach Boulogne abgeführt worden, sondern habe gestern Paris ohne Eskorte verlassen. ; e Sendung Persigny's nach Deutschland soll keinesweges s sondern nur Familien⸗-Interessen, und be⸗
rzogs von Reichstadt betroffen haben.
t ze Deportation verurtheilte Hu⸗ ber traf geste in in einem Zellenwagen unter Gendarmerie⸗ Bedek⸗ fung in der Conciergerie ein, um dem Polizei-Präfekten zur Ver⸗ fügung gestellt zu werden.
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welche sich an der müssen nächstens wieder 80 Polen
letzungen des Bestehen eines Kabinets. . . j J Conseil des Departements Eote d'Or ist auf einberufen; seine Sitzungen werden höchstens nur
ten schreibt die Kleidung der Richter inal bilden.
a0 iten vom 15. Juni ward in Lyon und den nachbarten Departements eine Subscription für die verwundeten getédteten Militairpersonen veranstaltet; sie betrug 140,900 Fr. ed?Kommission, aus 15 Mitgliedern des Militair- und Bürger⸗ s bestehend, hatte die Vertheilung vorzunehmen. Die Familien llenen Militairpersonen erhielten von 350 Fr. bis 3500 Fr. ilitairpersonen von 250 Fr. bis 8000 Fr. Der Entschädigungen wurde in Renten angelegt. fonst keine Belohnung als nur von Seiten mittelst derselben empfangen darf, so wurde
1snahme gestattet. ö d istung und die neue Einkleidung des Cassations der ersten Präsidenten der Apellhöfe und der General⸗Pro⸗ n werden den 3. November in dem großen Saal der Pas Perdus es staltfinden. Herr D upin, Präsident der Kammer, lon, General-Secretair des 8 Ministeriums, sa⸗
diesen Saal an, um eini
iz richtungen zu treffen. in der Kapelle eine
d ust ge Ein ö religiöse Feier statt⸗ Feier soll großartig werden. Der Saal der Pas I Mekres Flächen Inhalt. Die Könige Frankreichs empfingen sandten, gaben hier öffentliche Feste und ver⸗ frathrten daselbst ihre Kinder. Man führte dort auch Stücke re⸗ i ) An einem seiner Enden befand sich die St. dem anderen Ende der große marmorne Tisch, Kaiser, Könige, Fürsten von Geblüt und die Pairs Der Justizpalast war seit dem 9ten Jahrhundert ewohnt Der große marmorne Tisch wurde beim 1618 zerbroe Vier Jahre darauf wurde der
an ver Stelle des früheren vollendet.
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h überließ; die ganze Summe entschuldigt sich je lieb, um die Ver⸗ füllen. Am 27. egierung 15 Mil
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abzuholen. Lebensmitteln versehen.
gebracht werden soll. Einige
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sein, um 56 iu cht ö FéaII gor flüchtigen Italienern ihre Existenzmittel auszu Wer dieser Maßre
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kontrahirenden Geldmänner verlangten je
icalionen einen Aufschub von 25 Tage Verpflichti ngen
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Floren Okt. (Gaz. Piem.) Die die Gemeinde -Verfassung, wie sie der gesetzgebenden Versammlung vorgelegt worden ist, mit einigen Abänderungen einführen zu wollen. . 8 Der Fürst Gureomo hatte sich dahin geäußert, daß dan . sterium Bozelli dem Statute entgegen gehandelt, und rn Gn, nicht unterstützen dürfe. Er wurde noch zu Zeiten von denn e ihn ausgestellten Verhaf
ö Regierung scheint
tsbefehl unterrichtet und floh aus Neapel.