— 4 1896 1897 — des - M ne tene Regierungen ) geführt ) ö ö F6äntalich preußi Bundes festungs⸗ Bundes verhältnisse mit und zwar namentlich den dem Vertrage vom 26. Mai c. beige Unverkennbar liegt in der Begründung eines Bundesstaates durch Berufung eines Reichstags in Besitz zu setzen und so die 1 26. Mai c. beigetreten en. Regierungen, die Ge eltenn machung gesuhr 1 Inspe! . beam, de, vreußischen Bi f tretenen Regierungen . eintretenden Falles nur auf nach Maßgabe jenes Entwurfs eine Abänderung der Bundes ⸗Ver⸗ Thatsache dem bloßen Anspruche des Bundesrechts n zusetzen, shrer Rechte vor dem provisorischen Bundes zaerichte gew Besatzungen, . n 6 — Pi ach len rs, Schwer Schwerin, 16. Okt. (Meckl. . von Baden heimkeh⸗
. lassen. Er erkl lärt dabei, daß er gegen die Annahme 2 deren sei, die 291 eharren sollter en sich der jetzigen Te ermin⸗ a, Diese Abänderung ist eben der zweck jenes Entwurss. fo würde ein solches Verfahren dem Geiste des 3 Art. X XI. der Bun⸗ werden. , 2 t dieses Zusatz⸗Antrages seinerseits ni cht nur nichtz zu , . finde, ö far die Wahlen zum nächsten Reichstage un des 4 Vie etwaige Behauptung daß in der g el ng eines Bun⸗ bes Akte auf das Dentschiedenste widersprechen, da sol 3 alles that⸗ 2 r e B ächtigte 3 1 2 ta. Heute Nachmittag 2 Uhr oa unsere sondern den selben entschieden unterstütze Die ? Aufga be, auf . Nichtheit ritt e, . Regier ingen will n., zu widersetzen . 39 desstaats — 6 einem Theile der deutschen Staaten eine Abände fächliche Vorgehen in Bundessachen aus sdrücklich ausschließt; a, g vor J Königlich har nnopen 1 ol ich z 8 , e 6 2 Stapt ein. Bie ge. Lösung der Zus satz Antrag abz wecke . stehe mit der Förderung und sur die , d. Legalität dieser Widersetzlichke it in der ,. cen, ü. der . Verfassung nicht lie ge, wenn nur gegen die nicht Best timmung, welche in der wiener S hluß⸗A kte Art. 18 ꝛc. noch be der e igen ne mitget heilten ts⸗Aussuhlun . * Eriea⸗ en,. ien und K gescl m ückt ⸗ schienen Festigung des Bunde sta tte gl st dem innigsten i Zusammen vom 5ten d. vorgebracht und in cher Fassung zu Protokoll bei er e en,, Bundesstaaten die Rechte und Pflichten aus dem Bunde stimmter entwickelt ist, und an w zelcher Hannover um so entschiede⸗ ie itzung sckh hließt Abends hr⸗ . r , , avaten des Kriegslebens mehr tärkt, als angegrif⸗ ewiß ganz im Bereiche der gegeben wor vorbehalten bleiben, würde nur auf einem Rißverständnisse be— der festhalten muß, je mehr die är v . dere, , , ,,
hange, und werde der J rden, habe e er seitdem 8 lich er zu beantworten ge⸗ n Zeit einen gewe alt thätigen Char at Da Protokoll ist n der Si 1 vl n 21 . 63 96 *. chin — e ; eit verbleiben, wenn er auch sucht, und wolle er diese Antwort, ebe schriftlicher Fa sung, anzunehmen droht, und je äh jnlicher ein solche 8 Verfahren dem den Mi tgli edern des rwaltungs⸗-Rathes g 1 l ; P . ꝛ . . ** fenden sich ze. rönialiche Ho⸗ sein würde, durch welches die frankfurter National un r inzte enk, e gon Windischgrätz. Auch die
, h. , Hen Peithause des Marstal n freundlicher E ipfang be⸗
ihm vertrags mäßig an iefen ( nit zuwende. heute zu Protokoll folgen lassen. Die ?; antwortung der 1D w 8 l Ver- von diesen und dem Protokollführer unterze . ö , ꝛ igetn J ] 6 ; die Jez 20 ꝛ x h Fürsorge siaer Bürger in dem festlich
sung vorbehaltenen Oesterreich Vollzug zu
111
darzut thun. jenigen
Ar sammlu ing im Monate Apri
Wollte . i. endlich r ;
im Ar l und Mai zu Grunde gegangen
ieser Lösun seinen ( ne Son ö dieser Loͤsung ; che Bevollmächtigte schließt Köni glich hannoverschen Be vollmächtigten so eben A igten . 2 Aus führur 19 behalte er sich dabei ofern dieselbe noch im tike . n dr Dun 80 t e n, 9. mmungs Ordnung. die Ansicht aufstellen: aufe dieser Sitzun folgen sollt für eine fernere Sitzunt Es ist ꝗ klar, daß diese ar ufgehoben wird, wenn wie der Ver ie des Reichstages sei des . vor assungs Entwurf es will ein Theil der durch solche Abstimmung and rung der Bundes Verfassung, we Der Dorsskente kann nicht umhin irauf aufmerksam zu Ra ledigenden A gelegenheiten von einem Reichs vorstande,⸗ entwe nicht die Geltung der Reichs Verfassung invo machen, daß s s Vorschlag eben darauf gerichtet gewe ferner der allein oder nach Beschlußnahme eines abweichend komponirten me erst die Vorbereitung dazu enthalte, Ae fu hrung en. für ) den Antrag des Herzoglich nasse Fürsten⸗Kollegiums, oder gar unter Beschlußnahme eines der Bun ürde dieser Satz an zwar ichtig, sicher aber es schen Bevollmächtigten ar zzuscheiden, zweien widerstrebenden Mei des⸗Verfassun völlig fremden Reichstages, abhängig gemacht wird. rliches ic a, unredliches Unternehmen s nungen einen praktischen Ausweg ; 'röffnen, und so im Verwal⸗ Es! ist cine entschiedene Abänderung, wenn der Entwurf (8. 10) Verfammlung von de harak Reichstages zu berufen, der⸗ ö kal . ꝛ er das Recht des Krieges und Friedens, as die Bundes Verfassung sel weine Verfaffung ,, n. sole '. ihr genehmigen zu las 66 V ͤ erstandnt mit i ,, . i (Art. 11 der Bundes u giese , ich 16 fü hrung zu bringen daß de ,. nzer zinker ir l hr Eingezeßen wurden, In e,, . . ; . . 9 3 1 ö . s z durch Kaiserlich Truppen, auch ihrer Ha niit orden. 1 . nun 1 8 , 1ewesen Graf Karoly se ist von sei
wie
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des Daa 211 8 festgestellt. Die Wahl der gegenseitigen Rechtsh itu zermeidlich ; z mmt ? einer der ch ster . ] n ; lle ei der chlag gemacht, 1 Ar nd Art. 9. 1 411 der wiener Schl ltte) ; 1 von den 2 fassung einginge; iten zust * ; neh enesen und vorgestern zier eingetro] 24 kon Hgavtbewohner, insbesondere die Kausteute ö den Bel as 2us Ind Doppelt dri kend füh Einer
gethan he durch
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izuführen zthigt sein wu de statt ihrer Ve bundeten ̃ l inzulassen,
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wenigstens Majorität
ihrerseits gende h derbündeten deutschen Regierungen den L2. Vä . Zeitpunkt htert, zu Seh . geordnell ] X Koönligile hannoversche oll me gi mu S8 1n ͤ ö in 6der nächsten ic jedenfalls werde vergeschr w nnen, eiteren Diskussion über den Antrag des Herzoglich nassauischen lung er igetretene Schwierigkeit einer S tendmachung dieses Rechts J ger dieser 9räiläürung g nä, il 7 ⸗. . ] der 3 5assungasmäßiger orm noch durch eine 6 üg I no, der eine , , . Einmischun sie weist. er Erklärung gemäß, ihre B ĩ r verfas smäßigen Form, n durch nen 4a . inmischung 11 188 14nt herbei inneren Ver l se Veursch erbeiziel
nöthigen Vor zarbeiten, namentlich die Aufstellu rigst in Angriff
u, SJ. we, e gr und cher Weise verfahren alle ,. der Maj gierungen, so weit es die Fest . ung ihrer stattet. Andererseits v ner läßt rung oder set ĩ Masorität und
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durchaus bestreite, nachdem ĩ längeren Erörterung deutschen Staaten, und sich diesem Vor schlage Preußens zustimmen ich dem projektirten der Zugal daß durch das zu schli ßende den erbündeten Rechte nd Pflichten aus dem B zundts Verh Regierunge itwurf den emäß, 8 nicht geschwächt werden u ö 9 Modificationen Darauf beruht dann der Am des Bündniß u unterwerfen sei. Bei dieser Lage d Sach r W zaupt das Rechtsver zältniß zwischen den deutschen aa! e s den die Königlichen Regierungen schließen und denen, die schen B
und festgestellt sei, ehalten
wenn sie alle über dieses Vorschreiten einig Kon B le
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lusse des
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wären, für bundeswidrig halten; ein einseitiges Prozediren, sogar schen Bundes al
eines bloßen Theiles der verbündeten Regierungen, aber zugleich als d diesen Rech
einen Verstoß gegen das Dünrniß selbst und als eine Verletzung ücklich vor
der dem Vertrage vom 25. Mai (. nicht beigetretenen deutschen Diesem gemäß sar
Regierungen betrachten. D rechtliche Begründung dieses deutschen Staaten,
5364 ö 9 wie — überhaupt er Verneir ung oe vorliegenden An— ntwurfe anschließen, werden
n, iche er sich in der „ihn vom 5. Oktober c. vorbehal des Bundesstaats zu betrachten
ten, ger enk er nunmehr zuzufagen 1 tigen Regierm nge en gegenüber, welche
. Herzoglich , Bevollmächtigte würde chluͤsse nicht ver anlaßt J. die aus dem nach Ma 3 ,
einem bundeswidrigen Verfahren nicht in, dem von dem Königlich Vertrage von 815 fließenden Rel id Pflichten un- vertrages, bieselbe unmöglich macher
hanngverschen Bevollmächtigten gegenwärti reprobir rten ein eitigen . fortbestehen bleiben; ö ö. ; 8 ll. man glauben, ich iergegen 1 den Arti 1 1 d 3 ) eilte ; Aae hun ug
Vorschreiten, sondern umgekehrt in rem einseitigen Zurück schritt vom 11. Juni 1849 im Abschni n Bundes-Akte, und ein darin, rmeintlich kegründetes freics Bündumß e e, betreffe, so habe er den Vort:
ble iben bei d em in Fr age stehenden Au e mlben d . 63. . ! ö ö ⸗ hr 9. . , e, . . Absck nitt vom Bundes . ag e n. . 66 . so m i dem ent 44 schen Bion nr httaten um fl 2 .
a , B . reiben de! teichstags wah einleuchtend dahin wiederholt: der Ven . . ; . än, . 1 a hahn ss 2 e, Rr gten um so mehr
len, zu begegnen gla uben. Bei dies . feiner, der Rechtsansicht des e de Bundes zstaat zu zenjenigen Gliedern ʒ zengesen werden, daß e solches Recht in dem Art. des Bündnisses l dem Absch Vertrages vom
Königlich hannoverschen Venollmich ig ten v6llig entgegengesetzten, bisherigen deutschen Bundes, n 1 , ,,,. 98. ispruch genommen wird, indem hier Rechte und Pflichten vnimen;
verlangt es ihn sehr, die von dem Königlich , , . 9 606. , we, 6 en Dunne, 59 . hm noch nicht in Anspruche gen norbehalten werden, und daß selbst ohne sol⸗ Ber Kurfürstlich hessische und der Großherzoglich
mächtigten ö 6 angekündigte Ren n nn , , 3 anschlie ßen, möchten, nel, im dem Wgkbande ver Nechle Tes ande n, n, , nnd, m urn, Riendes! Atte stipu ssssche Bevollmächtigte der shetz⸗ganee inen ne Baherte vn n (p
men. Sollten die Gründe , a, , rung zu verneh⸗ und Pflichten verbleibt, die aus der Bundes -Akte von chen Ve rbehalt . rt. . U 1. der. n , r. i ,,,, . . e geben bezüglich der von dem Kö Erzherzog 1e ine ter vn ützen nebst⸗ dier eiraths vert u,. zer nn 3 z un das Rechtswidrige 1815 erw ach sen 1c.“ lirte Uns ufl t 8b grkett des — nimmermehr gestatter, 1 bDverschen un dem Kön niglich sächsischen Bevoll m qc chtig ten die Detase . 6 veor! de neure u F'rau Da zte Jahr lülen? 1 d l l ; [ gen. . get mn, Antrage wirllich darth so sei die sofortige Zurück Nach diesen Anführungen kann es keinem Zweifel unterliegen, jenem Bünd . eine n n zu weben welche Verbindun w 6 dom 5Hten d. ausgeführten ö es vorlie—] geführt von dem Kaiserlichen Feldmarschall-Lieutenant und ehh nmung r rsonen geschal Bermaählten ziehung des e nt. im . zugesagt. . ö ; auf welchem 46 lichen Grunde das B ündniß 9 26. Mai be gen gegen die 1 3 Bundes selbst zu ließe. en nrg loch Erwiederungen zu Proto koll. In der Kommandanten n nnn von Jetze so wie das z8ste und 60 untergeordnet waren r ü. . na ,. x roß 4 . 9. 1 che te. voll mächt tüg ge ist ruht und von welchem Stan! punkte aus dasselbe auszulegen, der . Glaubte man es für neger fen halten zu dürfen, bei einer ö. k , . , en Bevollm äch⸗ Königlich preußische fant ⸗ nent, eine Schwadron blauer Der Leick nzug d 8 Jönig? . i. ĩ 1. s nschlossen sich ebenfalls überzeugt, daß die Berletzung vert tagsmäßiger Rechtt, neben ihm vereinbarte Verfassungs-Entwurf aufzufassen ist. vielleicht als anzesehtnen Auslegung sich vhrlnung . besonders hervorgehoben, daß den dem Vertrage vom ! Husaren, eine Pionier n ö ö