1914 . 10is erwartet wurde, ist dadurch die Zahl der Staaten, auf welche die künftig mögliche Mitbetheiligung Oesterreichs bei der Exeku⸗ AM 290. Er te B e il 49 9 * 341 M P x 4 U ß isch en
ig und Zählung der im Plenum geführten 69 ü twe jetzt nicht ausgeschlossen werden.
gebuhrende Stimmenzahl jener Vorbehalt von Rech en und Pflichten sich bezicht, vorläufig d geworden, so wird dadurch in dem Rechtspunkt offenbar
den nach Abstimmur Stimmen zu ordern und die ach l - Nach Errichtun? r Centralgewalt
geltend zu machen.
Preußen ist durchdrungen von der Ueberzeugung, daß = onstitunion silbst gestellt hat,
Oesterreich, wie es sich durch seine C
nichts geändert. Ob und inwieweit aber dad urch besondere Maßnahmen
*
zu einer Modification desselben mittelst bereinstim Correction der 1 ö ; ? d . ? ; . inters j Bremen. Bremen. Rede Gageins bei — n ꝛ leisten solle, als die Bundesverträge ihr bisher gewährt hätten, . Eine Zeit, bis zu welcher die gestellte Bedingung eingetreten Nur wenn alle Regierungen über Modificatior des Verf . Schiff „Heinrich g konnte, fiel dieses Necht den nen gerade aus diesem Gesichtspunlt gestellt. . . auch wenn sie getreulich vollzogen worden wären, und daß ande⸗ sein müsse, ist dabei nicht bestimmt. Insonderheit ist nicht gesagt, Entwurfs unter sich einver standen, kĩ nnen un ürfer nit Hamburg. Hamburg, Gagern erwartet, — eine neue Form für diese wichtigste Aeußert ng u Die bisherige Darstellung hat die Beweisführung geliesert, daß rer seits Oesterreich je s r ; ; ; z z . . . A uslan d. eder gefunden sein wü Der z . preußische Regierung und die mit ihr in Uebereinstimmung han gen könne lo, daß die Berurfnisst und die Forderungen der beitritt entschieden sein müsse, bevor der Reichstag berufen oder he anderen Falle den Verfassungs⸗Entwurf unverändert vorzu g Oęesterreich· j a,. Berzögernng öffehh ichen eehrvortrag3 , einer solchen Got in ]ic 1⸗ delnden Regierungen keine Rechtsverletzung begehen, wenn sie zu deutschen Nation und die Leistungsfähigkeit Oesterreichs in ein vor selbst die neue Verfassung eingeführt sei. Vielmehr betrifft der haben * ö, . vorliegenden oder dem wr gg sse. . . e emlin ei,. . e, men. as Ministerium — Zara. — ; 66 f ; ,,. , 6 oder dem vurch auseinige * sachrichten vom bosnischen rirgsschaup
nicht mehr beitreten kann. Man müsse die Thatsache anerkennen, eintretenden Fall ist die Erneuerung der Verhandlungen und wurf, bis daß auf der einen Seite Deutschland der Natio: bedeutend mehr Umgestaltung der vereinbarten Verfassung vorbehalten. mung aller vereinigten Regierungen
1b
pabei an Ar immungen 1 e ; . . — den (ben angeknupsten Verhandlungen über etwaige Modificationen
gebunden gewes ware. Al ö ö ) k ö ö , 95. 6 1. der National Versammlung undlagen verlor und ih ? des Verfassungs⸗Entwur!s ergeben; auch sind die von Preußen sur Recht des Kriegs und Friedens diese Verhandlung dem Verwaltungs Rath übergebenen Proposilio Rec Riege. ; ö ĩ d d ;
Recht des Kriegs und ri dens al 2 e über, ohn a 39. ; ; e p Pri ä nh ,,. 47 . sich aus ö ö ⸗ 9 . ö 3 . R . ; . ö ie die dor ⸗ erforderlich und Rucksichten gebolen mn möchten, das wird sich aus mit seinen deutschen Bundeslanden allein, dem deutschen Bunde verbande auf Grund der vereinbarten Verfassung sei. Für stätigt sei, zum Festhalten an dem vorliegenden Verfassungs-Ent Lübeck. Lübeck. Di Lisenbahn von Lübeck nach Büchen. — Die ö. 5 ⸗ ; * dDiav 1 s
tzt diesen Bundes verträgen kaum noch genu⸗ daß der Beitritt der suddeutschen Staaten erfolgt oder ihr Nicht⸗ diesen Modificationen vor den Reichstag treter
—
Di e Bew is f z 4 1 ckehrtes V h ꝗ iß — ete Mi SeßJ , stor rei m 9r 20 N Beha j 1 o sti . 9 ey * 1 1 ( 1 . Diese 2 eweisfuhrung er⸗ umgekehrtes Verhältniß getreten seien. Mit Oesterreich sei der ganze Vorbehalt mit sehr bestimmten Worten den Fall, daß na ch instimmung der vereinigten Regierungen später modifizirten V ar aukreich . . 76 Die römische e, . 1 — . rten Fra h. etz g 18e X ammlung. ie rö 7 J
—
dem Verfassungswerke selbst vorschreiten. ß außer deutschen Staaten, ie e r ᷓ hien nöthig, um das Verfahren Preußens in allen zum Theil we Aufbau des Bundesstaates, den Deutschland mit Recht bean⸗ der Einführung der Verfassung der Beitritt der suddeutschen Staa⸗ fassungs⸗Entwurf die zustimmung des Reichstags mal zu Theil Paris eveschen aus St. P Vermischte recht in der Weise fortbeste hen, paß sich dieselben als zu 9 gen niger unterrichteten Kreisen zu rechtfertigen, wohin die hannoversche spruche und nicht mehr entbehren wolle, geradezu unvereinbar ge⸗ ten nicht erfolge, und es enfspricht allerdings inneren Grunden, ö das icht ede nachtrag cin te n, , me. ,,, 4 2. Ordens⸗ seitigem Schutz und B istan l l Denkschrift und mit ihr auch diese Widerlegung gelangen wird. worden. Das sei die ossene Erklärung Preußens. Können die daß gerade dieser Fall berücksichtigt würde. Der vollendete Bun⸗ J , , jer i el ng erleschen. ̃ e ö e selhungen auf den — x CLviers sche Der we bekriegen durfen. Blos dem Königlich hannoven hen Bevollmächtigten gegenüber wäre anderen Regierungen nach dieser Erklärung nicht mehr mit Preu⸗ vesstäͤat konnte auch auf die ferner stehenden Staaten eine Anzie⸗ Bei den si ,. 6 Angelegenheiten. — Konflitt in m, ,, ͤ ft des neuen B . der Bundesver si ht nöthig gewesen. Handelte es sich blos um Hannover, so ßen gehen, so müsse es feinen Weg allein gehen. hungskraft üben, welche vie bloßen Propositionen der Paciscenten rungen vielfach . , , , Feanahme eines Negerschiffes. Ter Prozeß ber Mistreß Heald.
T p 5 ; , . 6 , ,. ; S dei Bern. Widerlegung in Betreff der französischen Gesandischaft.
gegi n,
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sein können. Hannover Hannover erklart zur Verständigung, daß seiner seit s vom 26. Mai nicht hatten. Diese Wirkung des vollendeten Bun ⸗ Ve per 3 . 9 w,, 2 s 9 z 6. 9 28 . 1 19rYIIM, J 2411 S, wu v 16égen vi 1uhyhrn 981 etenen * . 6 8 8 r M * t csstaats mußte man abwarten: äußerte siie sich innerhalb einer nach erklärt sei, auch fur lie ger . U Ee laß zür ven Bundes ala! naran. BVerhant lungen über ; ( ö ; . irt lie geür⸗ die Heimkehr der deutschen Flüchtlinge. — Genf. Französische und ba⸗
eschlossen, den Entwurf der Reichs- nur ein Rechtsschutz aller deutschen Bu ndesglieder, des zu bestimmenden Frist nicht, so hätte für hen Fall ! Zelbst dann aber, wenn man ann . ö . ;
ubrigen deutschen Regierungen Oesterreich einbeg riffen, habe beg bsichtigt werden : kann de ; sollen. ĩ hne selne eigenen Handlungen anzufechten, die Bi sehen aß auch das in den deutschen Bu ndesstaat g der . l nr rechtswidrig erklären, und die nicht eintretende Oeste ich in seinen Rechten un alsdann die e Umgestaltung nur nach Maßgabe der auch für Sach⸗ Verf ssnnaswe fe voll 4 eveutungslos, da t 4 . ,, . . a n dels⸗ Nachrichten verbindlichen Verfassung erfolgen f Der Vorbehalt der hannoversche
zen an.
ill wolle Hannover nur Vöorkehr getroffen Sachsen das Recht, Erneuerung der Verhandlungen und „Umge , Sr gemi. B ö,, ᷣ 1 . Sicht un ße ö. 9 ; a ; a, e 1 ; . . ö. spensiv-Bedingung stellen wollen so wart 8 zu Griechenland. Rückkehr der önigin. — Vermischtes zereinbar 2 fa a“ Fnurbern —Matüurlich ö / ( ö. ‚ ; ü ö ö * vereinbarten Verfassung“ zu sorkern, mlt ürde ziehende Einwand gegen das Vorschreiten mit den ürkei. Beirut. Bestrafung der Gewaltthätigkeiten gegen Christen.
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Mo
9n s wal voastaats Vereinsgewa 1 indesstaats ö 2K 0
Deduction hätte, wenn dannover die darin geäußerte Rechts ver kürzt bleibe 5 4. 4 52 . nacht w 7 29 döniglich hannoversche Bevollmächtigte kann daher nur
Ich tun
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tragsmäßigen Normen.
zeugung gewonnen hatte, d sselb' vom Eingehen auf, da— Der S 3) „Es wird kaum nöthig sein“, fährt die Deduction des z önigl. Bün iberhaupt abhalten, aber die jetzt get Erklärung in Folge einer Modification früherer Ansichten seine jetzt erhobe c
hannoverschen Bevollmächtigten f ( ; nen Zweifel aufstellen, ü,, beklagen ist daß Anders als in das Heerwesen, die Bundesfestungen nich ist Hanno v be 6 aus den diese Modification gerade im gegenwärti en Augenblicke ein⸗ die Regierungen hn, n und Hannover selbst die g machten kannt is Aenderungen nur 6 6m ; r . ⸗ .
ohne Benehmen mit den sämmitlichen s Vorbehal 4 ann nn,, . . , Oesterreich. Wien, 13. IJkt. Der Lloyd meldet: „Vor⸗ auf keine Weise g 6 Verbündeten m
aten herzunehmen. getreten, so sehr ist zu wünschen, daß die dadurch herbeigeführten Vorb te nicht versta und nicht verstehen könne Dieses dürfen. Bei solchen . , ,, , Bedenken durch die oben gelieferte Ausführung beseitigt werden läßt sich aus den v zrliegenden Attenstücken sehr bündig beweisen. ergrtert bleiben, ob Da, fwäter beigetreten 1, Nachmittags 1 Uhr war in zänbrunn eine Berathung t den ᷣ 3taaten gegen- Fes Ministeriums, welcher der eng ische Gesandte beiwohnte. Sée.
zätze sollen eine kurze; techtfertigung lten. 5 d die Verfa mögen. Denn einen Zweifel kann es nicht leiden, daß ein solche Harten über denselben' nicht mitgeth n. . . g 3 . . . nen ausdriuag. Majestät dei Ktaifer wird, wie aus vollen nen glaubwürdiger Quelle
angedeutet, daß z Bündni
den Reichs gewa sich ein lassen, oder 'rvorzuheben, in de ger zum freiwil igen Beitritt vor spätere Aenderung von Ansichten gegen einmal übernommene ver⸗ ) achsen und Hannover mi lesen Vorbehalten ien an lichen u sich nagen in 9 wen Wider spruche stebend ! : .
vie Bundes- Urkunde f l aal des Stimm- gel werden konnte, womit die Ausdehnung desselben und die Zahl kragsmäßige Pflichten nicht zur Geltung kommen kann. deren Sinn und namentg p einen solchen verbunden, nach welcher Vorb . , . . ,,,, nwärtig nicht nach Prag renzen. Alle über diese
; 7 icht die Er hung des Bundesstaates durch den nicht erfolgenden Tür Pr. , ,, ö . J . steten Geruchte sind unbegrunden— Vorgestern hatte eine ) j ö ö ) ö . 466 ,, ng ,,, : den Ben Deputation aus dei Slowakei Audienz bei Sr. Majestät und wurde
Gewicht Verfassungs Es wurde außerdem piesseits behauptet, Hannover könne ni at en, mit de Berusung auf die fehlende Zustimmun d
stimmberechtigtes Territorium durch Erbgang einen anderen Bun⸗ ( s bestimm ⸗ befue m der tritt südde zer Staaten gehindert werden könnte hätten sie ] wei dat . . , Maj desfürsten zufällt, die fernere Führ einer solchen Stimme von Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiet Staaten icht beigetretenen Staaten eine Einwendung aus dem Rechte Drit⸗ eabsichtigt, im e des Nichtbeitritts Zavern und Wurttem zuwider lie ö 3 a ,, . 5 9 ⸗ ö . 6 Bitte wegen Ko lituirung eines elbstständ igen Kronlandes der Gesammtheit des Bundes abhängt ꝛ herzunehmen. Daß diese Einwendung von Seiten Ham , . den vereinbarten Ei vurf nicht weit gebunden zu sein Forünalichen ag ⸗ 6 1 . 36 e , , ö ö. ö beschieden, daß ie Gesetze über Ort Ungarns, welche Die Deduction scheint hier . nov'ers, seinen B idesgenossen gegenüber, nicht geltend macht ind jede Einigung über einen anderen Versassungs wieder von ben, gegen die B t ,, . ö fi ö. , . —ᷣ . . kurzer Zeit cheinen werden, die näl in die⸗ pie Bundes versammlung sich seit dem Juli 1848 nur vertagt ; In der Eirkular Depesche vom 28. mit wel der En werd e Beweises, eine blos formelle . ; ; . ernommen, Alles zu R ser Angelegenheit ausspreg re chloß habe und jeden Au enblick wieder zusammentr ten könne Daß wur der deutschen Regierungen vorgelegt lche in ihrer weisung dieses El wan äre aber ußens nicht w dig; denn 4 ihrer GHenehmigung nach Aufhebung der Bundesversammlung als des einzigen Organs dassung auch von Hannover, nach Au des Schluß ot ailt es, die Rechte itter uhe Ent nichts darauf an ob die 96 nen eme zum Beitritte vom 28. Mai nicht gesagt sein muß gelöst werden, und darur ew lenken Auch nicht dem ent⸗ ermonate daselbst zuhrnn . für die Geltendmachung der Stimme nach best m Verhältniß, vom 20. Mai, genehmigt ist, sagten Lie Regierungen von Preußen Ber n selb solche Rechte erinnert In der n ,, ferntester Gevanken ö a nn, ö 26 1 * J ö Der Lloyd sagt: „Nach emer mr berflächlichen Berech⸗ auf dieses Verhältn 5 selbs chts mehr ankommen könne, ist schon = ichsen und Har nover: — . Wirklichkeit ist Dolche inwand von — eiten der angeb⸗ 5 . 6. in Oe t mit nigen Regi ger welche ener Vor! hal ö ö. 6 . . . ᷣ a . . . . 3 e . nung werden ) Honveds in die Kaiserlich treu gebliebenen nachgewiesen; 1 c v daher in Gem Jö. jenigen Re sich verletzter z enken, weil, wie bereits zur Evi⸗ k en, aus diesen deutsche 71 hr gebunden und zu . ,, n g , Infanterie⸗Regime iter eingereiht werden. Ver Transport dersel⸗ ; von dem Heerwesen beabsichtigt wird. nden einen Reichstag in dem Umfange und nach den Wahlbe⸗ halten. ; n zu den Neg nter! l ꝛĩ erbrochen fort. Die oöster⸗ Einwand. ; Pflichten aus dem herufen, welche der Verfassungs reichisch irmee mag in der Ordre 48 hataille eine Stärke von Die Rechte an gemeinjamen Objekten sollen allen Bundesg dem Umfange und vahrt. Rechte auJ Truppen aus⸗ nossen gewahrt werden. Ein ech 1 . den rfassungs⸗Entn urf vorlän bezeichnet, Vorschrift des Bundesrecht wel cl rgegangenen und 8, , , . ) aan einfach! - - . ö nicht därin finden können, daß sich die Bundesgenossen mit einer in ] und je den Verfassungs -E wur läuternde Denkschrifst vom nicht z Linricht n zusammenhangen werder ie 4 . . . welcher ein Vorb h lt des R rütts von auf Vollzug einer unz felkbaften Bestimmung des e e ndsses , In den höheren Steller er Armee souen, laut Angabe des den Bundes Urkunden allerdings nicht genannten Gew ilt einlasser 11 uni bemerkt zu jenem §.! schwerlich g lte zu machen geneigt fl ; sie werden sich schwerlich . Aus führung . in. keinem Hall verträglich vorstehen. „Von mehre⸗ müssen, welche aber nicht eine fremde Gewalt, sor nn die Cor U Sie * R bäarauf berusen daß sie wegen ihne Ge nschaft an den Bundes . * den Anschluß Verhandlungen sst keinem der beitreten⸗ gegeben n erden sollte. Die Pflicht der verbun eten Regierungen J. . . . man die Ersetzung l zegen von der unw del festungen am ie den Bunt Urkunden fremde Person gewir n — ö . a , n. 4 sämmtlich die Voraussetz: g auss ch ö zur B fung des Reichstages, die R egen eine J egen! hes 83 Minister; tafen Gyulay durch den Ʒelt marschall ten ist. Die in den z-Urkunden designirt „Ter Neubau der deut⸗ seien, oder daß dure 1 Bundesstaat die, Kuren Eintheilung in fi. ie, , nn , Entwur ur alle heilneh mer des Bundnisses : bedenten e sten r e en hier, die durchgängige Geltung es Bundesrechts vorausgesetzt, ein schen Verfassung nur d freiwillige Ueberei? nft der Regi ngeren Rathe und da stimmen ⸗Verhältniß im P der , . a 3 , d, ,, quer tn l stattfinden. Dalmatien treten müßte, ist nach Art. II. ; ĩ Bun ver ungen unter sick d hiernächst ) iwillig zustimmung Bundes⸗Versammlu ig alterirt werde um 3 saer werden jene 1 44 ö 6 8h 2 aus setzung und hin⸗ sammlung, und von dieser muß rechtlich zu Stande kommen könne, sz 1 w . ,, , mächtigen, sel d si mehr existirt. l htigten sich auf ihre r Bundes ⸗ innoverschen 2 ziaten, sehr ausdrückliche Zusicherungen Aus allen des Königl. Durchführung des vereinbarten ͤ Bundesverfassung unmot lich sei. Ucber Abänderungen der Bun Pesverfassung könne aber nur durch nbellige Zustimmung aller Bundesglieder entschieden werden. Das Widerspruchsrecht eines jeden Einzelnen könne weder durch die mit der Auflösung der Bun besversammlung eingetrelene Schwierigkeit der Geltendmachung, noe durch einen Vertrag geschmalert werden, der den oben hervorgeho⸗ benen Grun satz von Recht und Pflicht an der Spitze trägt. Daß Preußen durch einen Vertrag mit h die Rechte dritter Staaten nicht schmälern wollte darf keiner weiteren Ausfuhrung. In dem ubrigen ganzen Folgerung hat sich aber deren Verfasser in kablen Zirkel begeben. Genau genommen, und n Verfassung nicht blos die geschriebenen Regeln, so kreten Organismus versteht, ist freilich dir ben würde, wenn man der Kor iglich sächsische Bevollmächtigte k Königlich pre ußisch ö, . ,,,, w , mehr vorhanden, und es kann daher auch a ine Al l gen sie othwendi . ich begrur gehalten hätte. 5 (airung eine Note ubergeben n wele es heiß 1 . an ᷣ . . ö ö ͤ 6 ö . 1äp wahrend Rechte ihlt r utse lation schi bei e , . ö. . . . . , ,, derselben und auf keine Formen, in welchen diese möglich G daß der at mit dem n Umfange Wie Könialich sächsische Regierung n und darf jedoch keine ö. . ö , ,. en,, ,,, , g. . Berufung de Rational rs estandenen Anspruch an ; ,, 6j 3 — . e,, r en kommen. Die Verfassung wird aber von dem Königl. hannoversch mund ande ö K ö 1 K Konsolidirung Deutschlan Vereinbarung mit ihr . 1 . ö. . An⸗ ne Verminderung zu In Chorinsky,
en Zustimmung abhängig 5
n
erwiesen, keine Rechte und die 1d allen deutschen
hließen, Bundes vertrage si . ;
beitretenden Staaten mußten pialich an diese offene 4 n ,. ö k n —
Eine Verxeit z
solidation einer Anzahl der den Bund konstituirenden
egengesetztem n Anschlr
8 1 ch .
Dem mit ausgeschriebenen mmtsumme von
1 . zenn die noch nicht ö 1 . y 1 1 11 91 illi 2 z k 111 1 J 9 61 vSeVYTbrllnLt! 1 ; ⸗ ö. Schließur a des B z kan nen ul ne Umgestal unk 8 vereinb ten Eniw fes eintre⸗ ; 16 . ö 2 , 6 ) . 1e rungen ch l — — Uste r Undn ; ; ĩ ; t liche , Bereits jetzt wird rlasses vom 18ten nungen über die
ware ine
fähr ent (
vollmächtigten als existirend vorausgeseßzt und es wird von ihm arguirt, undesverfassungsmaßig nt
daß dieselbe nur nach Stimmeneinhe llie h könne, Bundes-Verfassung nicht hne Konsens den t beitreten en zemtingut der ganzen Teutscher Natior d nich es Thäöle? verbundeten Regierung . lerpina 1 !
Sle kann jedoch auch nur im Plenum der Bundes we kommen könne icfen Gesichtspunkt haben die Paciscenten derselben werde. Sl verkennt nicl daß tritt der öster pf ht 619 göetn ö denn a. sch. ftlich fan hn n . . . 6 en s sj g . K Bo estern a p zu Ehren der Abgeordneten des hier tagende
nur gerade durch dieses bestimmte Organ geändert werden, und dni Auge gehabt. Sie haben reichischen Lande der nächsten Zeit nicht geho! verden darf n Verfass , , . e, o e mne ö hn, Bun- peutschen Eisenbahn-Kongr . , minen . e er n, bundesgesetzlich braucht kein Mitglied sich eine Aenderung durch ein an e weren, . e . 143 ; 1 tliche B 5 l zan min se ,, deres Organ und in einer anderen Form gefallen zu lasen. Mit der Au
lösung der Bundes -⸗Versammlung ist nicht blos für die Geltendmachung
z vom 26. Mat nuch im
. ; — 3. . , 166n ö ö 3 11 z rige] J 11 hlands 1n pen s x 3 2 Hubl J n bDiln en nenn n snanln 6X 81 fn! 1 — 611 1 6* 1 1 ren 10 le ae ereint 11 1 irten, Da Di selbe 1u j . 84 14 . 7 — 849 94 m rw s f 1 6 ennletlni n — 11 11 Fest nahl 1 K er ; 9 ) ⸗ . . ; vr zen? . um x X z l issenl icht Re (k tte namentlie der it⸗ . ĩ ͤ ; ö , ,, it⸗ lichen Lustschlosse zu Laxenb: z stat Die Wien-Gloggnitzer Eisen Extrazug zur Ver
Bewegung
ttaas ttags in X
des Fberum veto der Einzelnen in verfassungsmäßiger Form eine wahrt, foll, hält vieselbe als Hebmng ig dafur t, daß Eanr B diesen Vorfatz für die von ihm „re ene Königlick . Schwierigkeit (als ob allenfalls, wenn auch mit Schwierigkeiten, daß der nen stae inigen Gliedern des bisherigen inem zenden Verl demselben au der ver⸗ , , ,,, an, . , ö 1 6 n, , , . , , J. seßte. Im Bahnhofe zu ,, m Musik. Corps ᷣ die Bundes⸗Versammlung wieder berufen werden könnte!), sondern deutschen Bundes, welch sich ihm noch nicht ansch ließen möch en einbarten Verfassun erpflichtet sei 3Zollt Her König ö 6 6 1 ö. 2 1 9. . l 9 6. n . meidung eb 1 26 ᷣ . . g, , . , . eine Unmöglichkeit, und damit die Unmöglichkeit von Verfassungs⸗ zunächst in dem Verbande der Rechte un! pflichten verbleibt, di Han, ven Suden Deuischlands in den Reichsverband, wie er . 6 ane. tie? Voraussetzungen de 15 n , e. . i ,, , . nst seines Wi J Gruß , Her Anfangs stark unn Elte amn m, . . D 3 — . 6 231 eitert, und der lieb . noch immer die Rit⸗ kleinen dann
—
Aender en überha r ; h . 6 ö x . e Aenderungen uberhaupt, eingetreten. Deutschland könnte somit, die aus der Bunbes⸗Akte vom 8. Jun, . erw zal. sächsischen Bevollmächtigten w Richtigkeit der Deduction des Königlich hannoverschen Bevollmäch Hätte eine der paciscirenden R ungen aber dennoch wir was wesentlich davon die M Tetin diegierungen sel tigten vorausgeseßt, nie zu einem georhneten Zustande kommen und! h jenen Gesichtspunkt, nach welchem der Konsens der nicht anschließt, sollte vie meße nicht ehr n errelhe sein, als die ei dieser Ueberei ssmmung ö sich niemals von der gleichwohl zerfallenen und nicht mehr ange beitretenden Staaten näöthig ist, für der richtigen und entscheiden Herstellung eines ne dveutschen oder nord- und ittelke ; erklärung seitens der . wendeten Bundes⸗Verfassung losmachen. den geh so wäre es nicht zu ver intworten, wenn sie diese ihre Bundes, so mußte die Königlich hsische Regierung für diese zester Frist a igen, . Allerdings hat Preußen, und (ben sowohl Sachsen un Han Ueberze damals verschwiegen hätte, um später daraus eine Tventualität die Erneuerung der dlungen und Umgegtal— Aehnliche zu siche tun gen nen thůlt nover, der freien Zustimmung der beitretenden Staaten nicht vor Einwendung zu entnehmen. Gerade Hannover kann d amals eine tung der vereinbarten Verfassung ausdrücklich vorbehalten. uber den' Aunschluß des . hathnn greisen und es jeder Regierung überlassen wollen, ob sie den Bei⸗ solche Ueberzeugung nicht gehabt haben. Das muß man theils solche Nothwendig eit wäre ohnedie— durch die Bestimmung Der Der Vorsitzend gen cher . tritt angemessen sinde oder nicht. Dies ist aber nicht geschehen, daraus, daß es die eben erwähnte Erklärung übereinstimmend mit Verfassung selbst j , . 8 der Bundes erfassung zu Verfassungs Aenderungen die Preußen und Sachsen abgab, theils aus einer im Protokolle vom Namen und der Sache nag 12 forderungen einer i . vom 26. Mai c. beigetreten, etn i e, . der Einzelnen nöthig war, sondern weil nach dem Zer 13. Mai vorkommenden Aeußerung schließ en. für das deutsche Volk in seiner Gesammtheit, nicht aber denen ficaftonen des Verf assungs-Entwu 6 kö ö — k dem Scheitern der National Ver . Die in Betracht zu ziehende Stelle dieses Protokolles ist fol eines Vereins einzelner deut cher n n , . die Zulässigkeit der A ibringung solcher gearrgae vsllia zugege 1 f 3. . . an . . 58 ö on ö . , . s Kaisers aus, in welchen Toast au lnwesenden mit dem gri wee. , ,. ee fn 66 fin Versassungs Arbeiten existirte gende: — ; 3u derselben 36 ö 9 die 9 ö si . . 1 ; ⸗ jedoch mit dem Beifügen, daß bei mangeln = U k c . gen g egi uebrigen zu nn. ie , n. ner e. . Zustimmung der H ann o ver hat Beden en die ihm ganz besonders am Herzen vollmächtigten eine Note übergeben, in welche le an hlusst übrigen Regierung n zu der beantragten e gemeinsamen In ßen dafür gehalten a ö Jg aber hat Preu⸗ liegen. Sie betreffen. das künftige Verhältniß Desterreichs⸗ Han . C. iich mit dem Bevollmächtigten fur die betressende Regierung bei dem Inhe n, nd hiichtbeltreten den e . ,, en s o hne Zustimmung der nove will nicht, daß Oesterreich aus Deutschland ausscheide. Im . Zugleich aber. , n . ö. fur . 4 fla . . ch all, acceptirten Gerfassungs⸗Entwurfs lediglich! sicht auf diese dadurch za . z nen önne, sondern die Rück⸗ Fürstenkollegium theilnehmend, müse X esterreich aber auch bei der der K önigl ch sächsischen , , . ö ö 6. 1 ger Swe ) Ha . . Die Bevollmächtigten der Königl. sichsische: ahren geglaubt, daß es, ganz wie Sach⸗ Exekutive betheiligt sein. Es dieser letzteren Theilnahme verlu wenn der gegenwärtige Versuch einer inigung zu nichts als zur jannoverschen Regierungen „bestärken di ͤ J ) Herstellung eines nord⸗ und mitteldeulschen Bundes führen möchte, die Ausführung: . in der Erklärung, daß Jr diese Eyentualttaͤᷣ die Erneuerung daß ber Abschluß des Vertrags vom 26. Mai . und det elt ⸗ der Verhandlungen und die Umgestaltung den vereinbarten Ver zu diesem Vertrage jede der Fsontrahirenden und der beitretenden gongresses.
achsen.
wa⸗ velchem die Präsident der Berlin⸗
(ins
LI
allen Richtungen hin dem n, , 3n ein, 33 8 Was die von einzelnen Regierungen
chiedenen
von Herrn von Geyr,
Moßle wont
sen und Hannover, deren Rechte und Pfli ö ; . ( ) ⸗ „Pflichten aus der Bundesge . ee eg Fauernd aus Deutse ,, Daher meinschaft vorbehalten hat. Es kann indeß nie zugeben i , stigen, heiße, es dauernd aus Deutschland ausschließen. Dahe
sei wenigstens zu sagen und im Verfassungswerke selbst oder in
Rechte auf Wieverherstellung untergegangener Einri . ö. 1 . , . uf Heobachtimng von hen und r mer Einrichtungen, oder der Declaration zu konstatiren, daß beim Eintritt esterreichs in 1 . elche mit kolchen unter egangenen . gerichtet sein nnen, fassungs Entwurfs ausdrücklich vorbehalten bleibe. Regierungen zum unverbrüchlichen Festhalten an de inba Vermischtes w solch gegangene inrichtungen im unzertrennli⸗ Exekutive zwischen Preußen und O esterreich näher konvenirt wer⸗ Nach den Worten des sächsischen Vorbehalts, von welchem man einmal verkündeten Verfassungs , , , öfli btet hab ind Bayern. München. Er inge Handels-Minister, auf dessen W . ; C z ver ichte abe Und 2 . ; ; ind els⸗ M ister, au ce W . Baden. Man nheim de des Majors von Plehwe an Geburtsfeste Aß r 41. 1
en Zusammenhange janden und ohne dieselbe der Sin ö ; J . * * an n . RNachver , ; chen Zus hange s ) selben weder Sinn noch den solle. Mehr als diesen Vorbehalt eines späteren Einverneh⸗ nach dem ganzen Zusammenhange der Vor⸗ und Nachverhandlun verpflichtet halte, und zwar so lange, als nicht durch gemeinsame * geordnete de
den deutschen Bundesstaat über das Verhältniß Oesterreichs zur Bedeutung haben. . 3 sselbe gspreq g . Sächsisch-Schlesischen Bahn 2 ; 10 . mens zwi chen O esterrei Pre en ver H ve . nen annehmen muß daß er auch den Sinn desselben aus spreche Uebereinstimmun pie ser Reaier ; ,, Sr. Majestat des König . . ö ᷣ ö . 9 — Mit dem, was geschehen ist und serner geschehen wird, sind die⸗ nn, . . , . verlange 9 annover nicht gen ⸗ daf stimmung aller dieser Regierungen eine Abänkerung des Sach seu? Weimar 66 6 iber Zuständigteit der einen Toast dem Gesammt Ministerium. Minister Präsident. Furst X ( 9 ver B 8 . 1 . . 23 62 Veli 51st dlgl el Di 2 ö 8 . . welche 28 — es aber auch este zen 3u müssen. chwarzenberg dankte hi uf in einer kurzen in welcher er
ĩ . . ! i enthält derselbe keine Suspensiv-Bedingung. Es ist nicht gesagt, Entwurfs nachträglich genehmigt und zuge 2 Re ind Pflichte er deutschen B 'sstaaten, die wir * J w g. i, ,, ,. ,, , . . 1, , , n,, tigt und zugegeben werde, ia Behörden rer . und Pf 36 ,, . Zundesstagten, die wirk Sach sen anerkennt, daß Desterreich vor der Hand nicht daß man den beabsichtigten Bundesstaat nicht errichten wolle, wenn und schließlich fügt der Vorsitzende binn: : richts⸗Be hörden t — w 3 . ö. , Einiafeit ich noch inn und pra tische Bedeutung haben, völlig gesichert, wohl in der Lage sein werde an dem neuen Bundesstaate theil⸗ f ; ; . ; 6 Anhalt Bernburg. Bernburg dtags Verhandlungen. darauf hin eutete daß le Einheit Deutschlan d au Dit ; t ; en
n n t s 36 ñ e burch den Vertrag vom 26. Mai c iniaten Reaierung R . s ⸗ se zrachte ein Wo und ist auch die Wiederherstellung einer lebens fähigen deutschen zunehmen; aber die rechtliche Möglichkeit, zu jeder späteren Zeit j ö g vom 26. Mal C. vereinigten Regierungen Lippe⸗Detmold. Veimo! Ver der Sen nags⸗Jägerei. — basirt sei, die man zuvörderst anstreben müsse, und nr dn n e Bunde s⸗Verfassung dadurch in keiner Weise präjudizirt. Hat sich theilnehmen zu können, müsse durch ausreichenden Vorbehalt ö
vie süddeutschen Staaten demselben nicht ltr andern Hah . — A G. Kopal, Vertreter der Umfang des Bündnisses vom 26. Mal für jetzt enger gestellt, Besterreich gesichert bleiben, ünd damit dies der Fall sei, dürfe
1 zetitri er selbe Rev; 2 Nerbßleibe ö d Reichs z 4 . , , ö. Beitritt derselben eine Bedingung des Verbleibens in dem leichs eien, wie dies bereits früher ausgesprochen und nachdrücklich be⸗ Eisenbahn. den Abgeordneten. Herr
Erste Beilage