1849 / 291 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Reviston der Verfassungs- Urkunde die treffenden Gesetz · Vorlagen machen. Wallerstein: Früher haben wir also feine boffnung hierzu? Zwehl: Es ist leine Veranlassung dazu gegeben. Wal serst ein behält sich weitere Anträge vor;. . ö.

Der Abgeordn. Steins dorf als Referent über den durch den Abgeordn. Kirchgeßner an die Kammer gebrachten Antrag des Stadtmagistrats Würzburg, das Aufhören freien Quartiers durch die Gemeinden der Garnisonsorte betreffend, erstattet nun Vortrag. Aus demselben geht hervor, daß der dritte Ausschuß beschlossen habe, an die Staats-Regierung den Antrag zu bringen, sie wolle gesetzlich aussprechen: J. Daß Offiziere und Militair-Beamte in Friedens— zeiten bei Aufenthalts-Veränderungen wegen Anstellung, Beförderung oder Versetzung, so wie auch wegen dienstlicher Sendungen, die nicht mit einem Kommando einer Truppen Abtheilung verbunden sind, weder unterweges noch am Orte der Garnison oder der sonstigen Bestimmung freles Quartier auf Dach und Fach, d. i. mit Liegerstatt, Be= heizung und Licht, in Anspruch zu nehmen haben. II. Wenn die— selben dagegen mit einer Truppen-Abtheilung an den Garnisonsort zurückkehren oder in einen neuen einrücken, sei denselben ein freies Quartier auf Dach und Fach, jedoch nur für drei Tage, zu gewäh— ren. III. Die dagegenstehenden Bestimmungen, namentlich der Ver ordnung vom 9. August 1807 und der vom 19. Juni 1808, sollen dadurch außer Wirksamkeit gesetzt werden. Ferner spricht der dritte Ausschuß den Wunsch an die Staats-Regierung aus, dieselbe möge die Bestimmungen über Marsch- und Einquartierungs-Wesen, dann über Ausgleichung der Einquartierungs-Lasten revidiren und ein Gesetz darüber an die Kammer bringen, von dem Prinzipe ausge— hend, daß die Einquartierung eine allgemeine Staatslast sei und daß die Entschädigung hierfür, so wie für Kriegslasten, dem Staate zur gerechten Ausgleichung anheimfalle. Die Berathung und Schlußfassung über diesen Vortrag wird auf die nächste Ta? gesordnung gesetzt.

Sodann geht man zur Berathung über den Gesetzentwurf, die Abschaffung der Strafen des bürgerlichen Todes, der öffentlichen Ausstellung und Brandmarkung betreffend, i Arnheim ver⸗ langt Abschaffung der Todesstrafe, da sie bereits in den Grund rechten, die für alle partikularen Gesetzgebungen maßgebend seien, ausgesprochen sei. Durch den vorgelegten Gesetzentwurf wird der bürgerliche Tod als inhuman abgeschafft; wenn der bürgerliche das schon ist, ist es gewiß noch mehr der phyosische. In der Be rathung über die Grundrechte wurde dies genugsam erörtert, des halb stelle ich ohne weitere Entwickelung der Gründe für Abschaf fung der Todesstrafe den Antrag: In der Ueberschrift nach „Ab schaffung“ einzuschalten „der Tobesstrafe“, hierauf als Art. j. zu seßen: „Die Todesstrafe, ausgenommen, wo das Kriegsrecht sie vorschreibt, ist aufgehoben.“ Tafel ist mit Arnheim ein— verstanden, kommt hierauf auf das Gefängnißwesen zu spre— chen, insbesondere auf die Untersuchungskeuchen (wird un— terbrochen und behält sich weitere Anträge vor). Ministe rial⸗Kommissär Molitor: „Die Bestimmung der Grundrechte über Abschaffung der Todesstrafe ist eine von denen, welche der Re gierung nicht genehm sind; jedoch ist letztere beschäftigt, die Todes strafe auf ganz wenig Fälle zu reduziren, und wird darüber baldigst Vorlagen machen. v. Lassaulr: Die Berathungen über die Ab schaffung der Todesstrafe in Frankfurt waren elend. Rur schwäch liche Sentimentalität kann dies verlangen. Gerade in der Zeit öffentlicher Verbrechen schreit man um Aufhebung der Todesstrafe als ein praktisches Mittel für Straflosigkeit gewisser Verbrechen. Die Todesstrafe wurde für die Blutrache eingeführt, indem der Staat die Sühne übernahm; dies ist in allen Ländern so gewesen, auch die praktischen Franzosen und Engländer haben die Tovdesstrafe beibehalten. Die Deutschen sind geneigt, alle Thorheiten nachzu äffen, nur das Gute wollen sie nicht annehmen und beibehalten. Alle wahrhaft sittlichen Völker haben die Todesstrafe. Es ist gar kein vernünftiger Grund vorhanden, Anträge auf Abschaffung? zu stellen; eine solche würde dem sittlichen Gefühl des Volkes Hohn sprechen. Dasselbe sittliche Gefühl der alten Völker hat sie beibe halten; nur sittlich verweichlichte entnervte tragen auf Abschaffung an. Arnheim: Der Abgeordn. Lassaulx nennt die frankfurter Debatten über die Abschaffung der Todesstrafe elend; ich überlasse den Abgeordneten zur National-Versammlung, sich hierüber auszu sprechen, bemerke übrigens, daß, wenn die Abschaffung des physischen Todes eine Sentimentalität und unvernünftige Handlung genannt wird, dieser Vorwurf auch die Abschaffung des bürgerlichen Todes trifft, welche die Regierung will. Lassaulr: Begreife, wer da will, die Logit, die Fiction des bürgerlichen Todes mit der Realität der physischen Todesstrafe zusammenzustellen! Die Abschaffung der Todesstrafe, ich wiederhole es, ist eine Schwindelei der Zeit, und die Verhandlungen hierüber in Frankfurt waren außerordentlich elend. Pfarrer Westermaier: Vielleicht ist Dr. Arnheim auf die ministerielle Aeußerung hin geneigt, seinen Antrag zurückzuneh men; wenn dies nicht der Fall ist, werde ich dagegen das Wort ergreifen. Arnheim zieht seinen Antrag zurück. Bom-Kapitular Thinnes: Auch ich war Mitglied der frankfurter National-Ver sammlung und habe für Abschaffung der Todesstrafe gestimmt, war jedoch schon, ehe ich nach Frankfurt kam, so sentimental, für die Abschaffung zu sein. Uebrigens hat der frankfurter Antragsteller, ein tüchtiger Jurist, Scheller, mich doppelt, und zwar auch aus religiösen Gründen, überzeugt, die so treffend waren, daß sie un widerstehlich erschienen. Ich werde, wie in Frankfurt, auch bei Vorlage des, Strafgesetzbuches stimmen. Es wird! nunmehr zur Berathung über die einzelnen Gesetz- Paragraphen übergegangen und dieselben, unter Ablehnung verschiedener zu Art. 5 gestellter Modificationen, unverändert, wie es auch in der Kammer der Reichsräthe geschehen, angenommen. Die Sitzung wird hierauf ge— schlossen und die nächste auf übermorgen zur Fortsetzung der heu— tigen Tagesordnung anberaumt. ; .

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Ausland.

, . Ofen, 15. Ot. El oyd.) Die oft und vielfach be⸗ , n. der ofener Judengemeinde ist in ein neues Sta— teten. Vor einigen Wochen wurden die Vorsteher, die si . lich wegen den Ker . wurden die Vorsteher, die sämmt⸗ ihrer Haft entlasf: Merge gangenen Zahlungsfristen verhaftet waren, „ln gntlassen. Daran knüpfte sich die Hoffnung einer wei teren Nachsicht. Nun sst unterm J Dktober d. J. die Weisung an . ö h . 6 ung J dieselbe ergangen: „Daß die beabsichtigte Straf Requisition in . = ö ö 2 . . eine Geldstrafe umgewandelt worden sei, d f die ofener 8 lac n, heiliegender Mren Jei, daß auf die ofener Judenge meinde, nach beiliegender Berechnung für ihr Theil eine Summe von 573,915 Fl. C. M. komme, weicht in sechs Raten hn . sei; der Betrag der bereits fälligen vier Raten prisma! 5. Ens. M. sei alsogleich ohne Verzug zu erlegen mil 9. Pönale von 500 Fl. C. M. für eden Tag des weite⸗ ren. Verzuges.“ Schließlich werden der Geuneinde „noch weitere Zwangsmaßregeln angedroht, welche in ganzer Ausdehnung mit vollster Strenge unausbleiblich ins Leben gerufen werden sollen, und ihr die traurigsten Folgen zu Gemüthe geführt, die mit uner bittlichem Nachdrucke die Isrgeliten-Gemeinde treffen müßten, falls die Eintreibung der Pönale ohne Wirkung bliebe!“ Man kann

einem

1920

sich die Bestürzung denken, die in der unglücklichen Gemeinde herrscht, die, seit Jahren verarmt, bereits ihre letzten Mittel erschöpft hat. Dazu kömmt, daß die Gemeinde zur Eintreibung der rückständigen Toleranzsteuer bereits verhalten wurde und zur Erhaltung des dor— tigen Militair-Spitals mit einem vierten Theile der Kosten pro 1900 Fl. monatlich belastet ist. Wir wollten nur die Thatsachen zusammenstellen und können nicht anders glau— ben, als daß bei einer etwaigen Untersuchung der Verhält⸗— nisse sich die Unmöglichkeit von selbst ergeben müsse. Die Gemeinde wünscht nichts sehnlicher, als daß eine solche Untersuchung stattfin den möge. Wir wollen hier in keine weitere Frage eingehen, we— der in die der Zulässigkeit einer solidarischen Haftung, noch in die, warum sie gerade auf die Juden fallen müsse? Wir haben nur den Modus und das Strafmaß vor Augen, das eben, weil es unerschwinglich ist, auch an und für sich illusorisch und vergeblich ist und keinen weiteren Erfolg verspricht, als die Seelenangst und Qual, in der es die Gemüther hält. Wir haben nichts dagegen, wenn sie den Schuldigen träfe; wie es jetzt steht, ist das nicht der Fall.

Frankreich. Ober⸗Gerichtshof zu V er sailles. Schluß Sitzung vom 16. Oktober. Bareste, Zeuge, erzählt das Ver— sren der National-Garde in den Büreaus mehrerer Journale. Der Angeklagte André bemerkt, man dürfe nicht vergessen, daß der anführende Offizier dafür dekorirt worden sei. Girardin, Zeuge: „Bevor ich als Zeuge eine Aussage thue, muß ich mich über das Verfahren bei der Untersuchung beklagen, in der ein Sjaats-Anwalt, Herr von Vale, beim Verhöre widergesetzlich gegenwärtig war und das Verhör leitete; die Art, wie er die Fragen stellte, empörte mich. Derselbe sagte zu einem Zeugen: „„Wie, Ihr wollt ernste Leute sein, und Ihr ruft Männer wie Girardin in Eure Versammlung?““ Am 16. Juni erhielt ich eine Einladung, mich im Preß-Comité ein— ich hatte nie eine Verbindung mit demselben. Ich gerte, ob ich hingehen sollte, und nahm endlich das Benehmen des Herrn Thiers von 1830 zum Muster. Ich hielt dafür, daß die Verfassung angegriffen worden. Ich begab mich in die Versamm lung. Ich sprach die Ansicht aus, zuerst die constitutionellen Mit tel anzuwenden, die Opposition solle sich permanent erklären, sie sollte proklamiren, daß die Majorität außer der Verfassung stehe, daß die Opposition allein den Gedanken des Landes ausdrücke. Man trat meiner Ansicht bei.“ er Gene— ral Anwalt faßt die Worte Girardin's kurz zusammen. Girardin sagt ihm hierauf: „Ich begreife wohl, daß Ihnen darum zu thun ist, die Genauigkeit meiner Aussagen festzustellen.“ Spä ter sagt der Zeuge aus, man habe in der Versammlung in der Rue Coq Hejon nur gesagt, daß man sich mit der Opposition ver— ständigen wolle, vom Berge sei nicht die Rede gewesen. Der Ge⸗ neral⸗-Prokurator Riviere schien zu zweifeln, daß die von Girardin vorgeschlagenen Mittel friedlich und verfassungsmäßig gewesen seien; Herr Girardin möge sich darüber aussprechen. Der Präsident stimmt dem General-Anwalt bei, daß diese Frage nicht gestellt wer den dürfe. Die Advokaten der Angeklagten wollen protestiren; Girardin giebt ihnen ein Zeichen zum Schweigen. Girardin will dennoch sprechen. Der General- Anwalt bemerkt, in diesem Falle müsse man auf die Anwendung der Gesetze gegen ihn antragen. Girardin: „Wäre Herr Girardin ein furchtsamer Zeuge, so wurde ihn seine Meinung verlassen machen. (Neuer Lärnt, mehrere An geklagte wollen sprechen, der Präsident bedeckt sich. Der General— Anwalt besteht darauf, daß der Zeuge Girardin sich nicht zum Ver theidiger der Angeklagten machen könne. Girardin: „Man sagt einem Zeugen: „„Sage, was du gehört hast““, und wenn er seine eigenen Worte wiederholt, so heißt es, er trage seine persönlichen Ansichten vor; das ist der Majestät der Justiz unwürdig.“ Der Präsident: „Um diese Schwierigkeit zu beseitigen, maͤge Herr Girardin sich kurz fassen.“ Girardin: „Ich hatte nur Einen Gedanken, eine Revolution zu verhindern. Ein Beweis jedoch, daß kein Komplott stattfand, ist, daß eine Stunde nach der Versammlung in dem Büreau der De mocratie pacifique Ledru Rollin eine ganz entgegengesetzte Ansicht aussprach.“ Der Präsident: „Ist der Incidentpunkt been det?“ Bank der Vertheidigung: „Nein, Nein!“ Man verliest die Aussage Girardin's vor dem lintersuchungsrichter: „Auf die Frage, was zu thun sei, wenn man einen 18. Brumaire vor den Wahlen im Jahre 1852 versuchen sollte, sagte ich, man solle keine Mani festation auf der Straße machen, denn das Volk habe der Insur— rection entsagt.“ Girardin bezeichnet noch einmal das Benehmen des Herrn Vale als treulos; man habe statt eines Zeugen einen Angeklagten haben wollen. Dann zieht sich Girardin zurück. Die anderen Aussagen sind ohne bedeutendes Interesse. Die Sitzung wird um 6. Uhr aufgehoben. Sitzung vom 17. Oktober. Die Sitzung beginnt um 113 Uhr. Es werden einige Zeugen verhört, die Vorbereitung zu der Mani festation der Nationalgarde betreffend. Revel, ein Weinhändler in der Rue Bondy, sagt aus, Mehrere, die am 13. Juni ein Gläs

zufinden;

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chen bei ihm genommen, hätten anarchische Redensarten geführt: die Minister und der Präsident würden in Vincennes schlafen. Der selbe will auch die Aeußerung vernommen haben, die Aristokraten sollten sich in Acht nehmen, man würde die Guillotine errichten. Der Zeuge erklärt jedoch, daß man ihn Mehreres habe sagen las sen, was er nicht gesagt. Als man den Zeugen fragt, ob er ein geschüchtert worden, antwortet er Nein. Villemot erklärt, er habe den Minister Lacrosse am 13ten begleitet, derselbe sei an der Porte St. Denis mit dem Rufe: Es lebe die Republik, es lebe die Con— stitution, es lebe die römische Republik, nieder mit den Verräthern! empfangen worden. „Am Chateau d'Eau“, fährt der Zeuge fort, „wurde der Minister vom Volke umringt, er konnte nicht vorwärts, ich näherte mich, um ihn loszumachen, und wurde auch umringt. Mein lebhaftes Pferd zog mich aus der Klemme, wir ritten im Galopp den Boulevard herunter. Wir kamen an eine Mairie, man gab Herrn Lacrosse einen Oberrock, denn der seine war zerrissen.“ Die Vorladung des Ministers Lacrosse und des Herrn Gent als Zeugen wird von Herrn Baune verlangt. Chabrier, Schwadrons— Chef, der von Herrn Dufaure auf die Boulevards geschickt wurde, um ihm Auskunft zu geben, macht fast dieselben Aussagen. „Die verschiedenen Gruppen gaben sich Zeichen“, fügt er auf Befragen hinzu. Ein Zeuge, Handschuhfabrikant von Profession, will Abends vorher schon eine Aufregung am Chateau d'Eau bemerkt haben. Einige schrieen: Tod den Reichen! Etienne Arago war an der Spitze der bewaffneten Manifestation. Die Aussagen, die außer— dem vor der Suepension der Sitzung stattfinden, konstatiren nur bekannte Thatsachen.

Schweiz. Genf, 12. Okt. (D. Z.) Die badischen Soldaten schei⸗ nen wenigstens keinen Unterschied zu machen: sie lassen sich eben so Wenig von ihren frei gewählten, als früher von den ihnen gesetzten Offizieren Befehle geben. Ünter den 120 Badensern, welche hier einkasernirt sind, ist am 8. Oktober, als die Offiziere gleich nach dem Zapfenstreich das Feuer ausgelöscht haben wollten, eine Meu— terei ausgebrochen. Vlerzehn von ihnen mußten verhaftet werden, und der Zapfenstreich wird seitdem eine Stunde früher geschlagen, statt sonst um 9, jetzt schon um 8 Uhr. ö

Italien. Von der italienischen Gränze, 16. Okt. (Wanderer.) Wenn, wie man vermuthet, Garibaldi nach Ge⸗ nua gebracht wird, so geschieht dies ganz gegen seinen eigenen Wil⸗ len. Denn obwohl er einige Zeit selbst gewillt war, dahin zu zie—⸗ hen, so haben ihn doch Nachrichten über die dortigen Machthaber bewogen, seinen Plan fallen zu lassen. Herr Pachicho, Agent für das Anlehen von Montarideo in Paris, soll nun das Röthige ver— anlaßt haben, um Garibaldi die Aufnahme dort vorzubereiten. Ga— ribaldi wird übrigens, wenn er seine Erwartungen in Montarideo zu arg getäuscht sehen sollte, nach cinem anderen Orte des ameri kanischen Kontinents ziehen. Mehrere seiner Freunde und Anhän⸗ ger scheinen sich an Herrn Pachicho gewendet zu haben. In Genua hatte man wieder eine andere Version über Garibaldi. Er soll die Insel Maddalena verlassen und die Richtung gegen Gibraltar ein— geschlagen haben, um nach London und von dort nach New⸗Nork zu gehen. J

Aus Alessandria meldet man, daß General Fanti und Oberst Sanfront von der lombardischen Ex -Division bereits zwei Verhöre bestanden haben. Fanti wird durch General Bussetti vertheidigt und Sanfront durch den Artillerie⸗-Obersten Martin Montu.

Mittelst Dekrets vom 29sten ist dem sardinischen Minister des Innern ein Kredit von 100,000 Lire zur Unterstützung von Emi granten aus allen Theilen Italiens eröffnet worden.

In Turin sind die beiden Toskaner Marco Tabarrini und Bo— netti Cipriani angekommen.

Bucharest, , . General des Kaiserl früh von hier

.

Moldau und Walachei. Der General-Adjutant und kommandirende russischen Armee - Corps, von Lüders, ist heute

Odessa abgereist.

1 2 * nach

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ Jork, 29. Sept. Der französische Gesandte, Herr Poussin, hat Washington verlassen und sich nach New-York begeben, wo er Instuctionen von seiner Regierung erwartet. Ehe er den erstge— nannten Ort verließ, hatte er sich, unterstützt von dem britischen Bevollmächtigten, Herrn Crampton, sehr bemüht, zu einer Unter— redung mit dem Präsidenten und dem Staats-Secretair zu gelan— gen; General Taylor jedoch und Herr Clayton hatten sich gewei— dert, irgendwie offiziell mit ihm in Verbindung zu treten, ehe ihnen die weiteren Schritte der französischen Regierung bekannt seien

Man spricht von Mißhelligkeiten zwischen den Vereinigten Staaten und dem Bey von Tunis; eine große Bedeutung mißt man denselben nicht bei.

In Owego, Cincinnati und anderen Städten haben grotze Feuersbrünste stattgehabt; auch ist die ül Sus que hanna bei Schaden 500), 000

Dollars veranschlagt

282

Brücke

Owego abgebrannt Der

wissenschaft und Runst.

Wissenschaftlicher Kunst-⸗Verein.

Der wissenschaftliche Kunstverein feierte mit dem Geburtstage Sr. Majestät des Königs, seines hohen Beschützers, zugleich sein Stiftungssest. Für die diesjährige Feier war von Seiten der Kunst sowohl als der Wissenschaft auf eine ausgezeichnete Weise gesorgt. Der Portrait- und Genremaler Herr Kiese wetter, von Berlin gebürtig, welche fürzlich, nach zwölfjähriger Abwesenheit im Auslande, zu uns zurückgekehrt ist, halte von den Ergebnissen seiner Reise eine interessante Ausstellung ge macht. Diese bestand in einer Auswahl von Genrebildern, Scenen nach dem Leben und Portraits, welche er während seines Ausenthalts bei den Tataren, Kalmücken, Kirgisen und anderen kaukasischen Nomadenhorden gemalt, so wie in einer Anzahl von sehr künstlichen, von ihm selbst angefertigten Modellen der Zelte, Hütten, Tempel, Wohnungen und Paläste der verschiedenen Völker—

schaften der Krim und des asigtischen Rußlands. Unter die sen Modellen zeichnet

aus: Der Palast der ehemaligen Tataren Chane in

Berlin.

sich ganz besonders Baktschiserai. Diese sehr umfangreiche Residenz besteht aus vierundzwanzig verschiedenen Gebäuden, von denen jedes seinen besonderen Zweck hatte, in dem außer der Wohnung des Chans mit dem goldenen Saal, die Woh— nungen für die Frauen, für die Fremden, der Gerichtshof, die Moschec, die Mausoleen, Schulen, Krankenhäuser, Gärten u. s. w. sich innerhalb der Ringmauern der Hofburg befinden. Eine Vorstellung von der Anmuth der Landschaft und der günstigen Lage der Ortschaften an der Südküste der Krim erhielten wir durch ein getren ausgeführtes Modell des Dorfes Jur— suft. Dasselbe erhebt sich von der Küste des Schwarzen Meeres auf Ter rassen. Die Häuser sind so eingerichtet, daß die hinteren Zimmer in den Berg hinein gebaut sind, so daß sie in der heißesten Jahreszeit als Keller wohnungen einen kühlen Aufenthalt gewähren. Von der Krim aus, wo der Künst— ler mehrere Jahre verweilte, unternahm er einen Ausflug zu den Gebirgsvölkern des Kaukasus und verlebte eine sehr glückliche Zeit unter den Nomadenhorden der Kirgisen, Kalmücken, Kurdenstämme, Turkomanen, Persern und indischen Feucranbetern. Auch von diesem Ausfluge, welcher reich an Abenteuern war, hat der Künstler eine Ausbeute an Bildern und Modellen mitgebracht Gewiß würde es das größere Publikum sehr dankbar aufnehmen, wenn Hen Kiesewetter eine öffentliche Ausstellung seiner Sammlung veranstalten wollte, welche er während eines zwölfsährigen Aufenthaltes in jenen sernen Ländern zusammengebracht hat. Den wissenschaftlichen Vortrag hatte an die— sem Abend Professo Piper übernommen, und zu dessen Gegenstand den Mythus und die Lehre von der Harmonie der Sphären gewählt. Herr Pi per gab eine interessante Uebersicht der Mothen, Philosopheme, bildlichen Darstellungen und Dichtungen, welche in dem llassischen Alterthum, bei den Orientalen, im Mittelalter und in neuerer Zeit diese phantasiereiche An- schauung behandeln, so wie der Kontroversen, welche sie veranlaßt hat. Hen Eichler legte dem Vereine vor: 1) Gipsabguß eines großen gothischen Kon— sols mit Eichenlaub von dem Portal der St. Apollinaris irche zu Nemagen, welche der Graf Franz Egon von Fürstenberg⸗Stammheim unten Oberleitung des Dombaumeisters Zwirner in Köln gegenwärtig erbauen läßt. Das Qrgi— nal ist in Sandstein gehauen und liefert einen Beweis, mit, welcher Sau- berkeit und in wie reinem Geschmack die Steinmetzarbeiten in den rheini— schen Bauhütten jetzt ausgeführt werden. 2) Medaille mit dem Brustbilde des Erzherzogs Stephan als Palatin von Ungar. Rückseite darstellend den Huldigungsakt der ungarischen Magnaten vom 15, November 1817. Eine vei= dienstvolle Arbeit des Medailleurs K. Lange in Wien. 3) Ein unter Kos⸗ suth geschlagener Kreuzer. Da diese Kreuzer eingezogen und umgeprägt wer⸗ den, dürften sie bald zu den Seltenheiten gehören. Der Dr. E. Förster in Munchen, korrespondirendes Mitglied, hatte dem Vereine den sechsten Band seinen Ucher= setzung des Vasari, womit dies Werk abschließt, eingesandt. Viesem Bande hat der Uebersetzer interessante Nachträge in der Vorrede beigefügt, mit Benutzung der so eben in Florenz von einer. Zocietä d'amatori veranstalteten Ausgabe des Vasari. Daß das von E. r g und Kugler redigirte Kunstblatt aufgehört hat.; wurde von dem Kereine mit Bedauern vernommen, da dieses Btatt für deutsche Kunstbestrebungen das einzige öffentliche Organ war; hoffentlich ad s bald in erneuter Gestalt wieder aufleben. Bei dem, Festmgle bigchte Prof. W. Stier den Toast auf das Wohl Sr. Majestãt in begeisteter Rede aus. Di. J. 3 örster nahm Veranlassung, den Dank des Verein den beiden Freunden auszuszrechen, von denen der Eine uns in die von keinem irdischen Lärm gestörten Räume, wo nur die Harmonie der Sphären vernommen wird, der Andere uns mitten in den Tumult und Kampf des Lebens geführt hatte. Für die Kunst wurde einer jeder dieser Beziehungen eine gleiche Berechtigung zugestanden; der Künstler dürfe weder in der ungestillten Sehnsucht nach dem lleber dischen verhimmeln, noch in dem lauten Lärm des Tages und im Genusse des irdischen Daseins volle Befriedigung finden.

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7 291.

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Kren gen; oll des deutsch Oesterreich.

Juan, Radetzko. barial⸗ S chuldigkeiten. Bayern. Münch'er Verhandlungen der

verleihung.

Frankreich. Paris ouis Wittwengehalt der Herzogin von kische Frage. Gesandten schen Thiers und Birio.

Großbritanien und Irland.

Vermischtes.

Rußland und Polen. dung des Grafen Moltke. Ordens

Niederlaude. Aus dem Haag.

Schweiz. Bern. Eidgenössische

Kantons

M Vermischtes

Lausanne. Vie

Börsen⸗ und Handels⸗

der geistlichen 24. Angelegenheiten.

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beigelegt

Fürst Georg zu Petersburg. Justizrath und Unter s An iten

Ia nBRMtrtkseeaft 5 vos- n landwirthschaftliche ngelegenheiten

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Uichtamtlicher Theil. Deuntsch land.

22. Okt

Preußen. Berlin, 22. Sitzung vom 11.

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Verwaltungsrathes de gestrige Blatt des Pi Der Königlich se Bevollmächtigte auf, daß er die eben vernommene Ausführung des nicht in das heutige Protokoll niederlegen lassen könne, stens einige Worte sofort zu erwiedern In Beziehung Vorbehalte habe er zuvörderst zu erwähnen, daß aus denselben ein Geheimniß gemacht worden, da sie in dem Niemanden ö. haltenen Schlußprotokolle vom 26. Maid . , . Königlich sächsische und hannoversche Regierung . te . , ,. ihre Blätter veröffentlicht habe, worüber ö 36 , , . von dem damaligen Vorsitzenden sogat ein Vorwurf gemacht i. den, so wie endlich; Königlich, preußische Ri gieri 1 z t mit de Aktenstucken über bie hiesigen Kammern vorgelegt habe Königlich preußische

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Erklärung Zeit darauf geantwortet werden rbehalte müsse er sich aber sofor

solchen Umständen in der schwer halte, n Mu fi uf dem ein gutes füchert werden könne. Da, üb in dieser Erklärung des V sitzenden derjenigen Vorschläge zu Aenderung des Verfassungs-Ent wurfs gedacht worden, welche ihm, dem Königlich sächsischen Bevoll—⸗ mächtigten, vor einigen Tagen unter Couvert zuge kommen seien, so betrachte er dieselben nunmehr als vorgelegt, und habe er nur noch die Frage an den Vorsitzenden zu ri ob dieselben zugleich als Vorlagen bezüglich ber von der Königlich preußischen Regierung, wie er so eben vernommen habe, allerdings nicht anerkannten Voi behalte anzusehen seien?

Der Vorsitz en de erwiedert, daß die seinerseits mitgetheilten Vorlagen in Detieffn r festzustellenden Modfficationen des Ver fassungs⸗ Entwurfs a . n umfassender Art seien. Die Mitthei— lung selbst sei indeßz. . l nnr zu vorläufiger Einsicht und Kennt nißnahme geschehen; . rm ich. werde im Verwaltungs athe selb

Was die selbst betreffe, so werde

die Ausführung wegen der Vo bemerken erlauben, daß es unter den Weg zu sinden,

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zt u Vorlage dieser Modisicationen . st erfolgen. Der . 9 , Bevollmächtigte schließt sich in Allermaße ung des Königlich sächsischen Bevoll⸗

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19, 6 Ansichten und Verwahrunge der vo Bevollmächtigten in den Vo ten Proposition als gegenseitig rechtsverbindlich anerke Üürkunde von ihm, dem Protokol verlesen worden. n und Königlich hannoverschen Re n in dem Text der M betreffende nähere E

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langt, daß ihnen Oberhauptsfrage 36 .

Protokolle einreichen wollten.

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Die Bevollmächtigten der Königlich sächst⸗

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nachträglichen lärungen stattgefunden, und seien die r Vermerk auf dem Original 26. Mai c. zugefügt

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arbieten. Im Einzelnen bemerkt er noch Fe n 29. Juni 1849 sei seit

lich nassauischen Regierung, und zwar vor ihrem Beitrit

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Vertrages darbieten“ der Königlich hannoversche Bevo en Protokollar Verhandlung, seine Materiale die n und Entschließ legt seien, daß

auf diese ankommen icht verschiedenen Motive Entschließungen geführt jedenfalls nicht erforderlich sein . einer solchen auf ein ischen Regierung so ge Bezugnahme auf die soge jen Erwägung nicht Bestand der Herzoglichen Re ihaltbarkeit in recht Ausschreibur Nichtbeitritt und bom 26. Mai c. sei, seiner ner authentischen staates nicht für alle, gerichtet, die sich dem Vertrage fre aller kings so Hoffnung freien Anschlusses der erland umfassen werde D Entwurfs, die bei Nichtbeitrit nöthig werden, können das wenig erschweren. Was übe sicht zu sagen, sei bereits f dem Königlich hannoverschen Verhandlung vom 27 dieser Verhandlung, d geführt: „Daß der Beschluß des tritt zu diesem Vertrage jede de tenden Regierungen zum unverb halte des einmal verkündeten Verf

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benöthigten Frist möge es genügen, auf die

Inhalts deren der ganze jetzt mnicht mehr als neun Tagen,

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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestenung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.

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Mai c., habe debattirt und zum Abschluß

r E herzoglich mecklenburg⸗strelitzsche Be⸗ htigte giebt in schriftlicher Fassung zu Protokoll: behalten, über deren rechtliche Bedeutung, sie außerhalb des Bundes-Vertrages vom 26. Mai 1849 r ju gehörigen Entwürfe, so wie der begleitenden Denk⸗ liegen, das Urtheil dahingestellt bleiben mag, folgt schon aus dem Inhalte dieser Grundlagen des Bundes die Nothwendig⸗ eit einer Umgestaltung des vorgelegten Verfassungs-Entwurfs und einer Vereinigung darüber unter den betheiligten Regierungen. Diese von dem Großherzoglich mecklenburg⸗strelitzschen Bevollmäch⸗

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von Vor ö d

, tigten schon bei der ersten Abstimmung gegen eine verfrühte An⸗ setzung des Reichswahltages hervorgehobene Nothwendigkeit einer orherigen Feststellung derjenigen Modificationen, welche nach dem ü Nichtbeitritt der süddeutschen Staaten stattfinden müssen, erselbe in einigen der wichtigsten Beziehungen näher nach⸗ zu müssen, da gegen jene Abstimmung der Einwand gemacht ist, daß sich die allerdings nöthigen Modificationen und eiten bis 1850 mit Sicherheit würden bewerk⸗

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Vorark zum Januar stelligen lassen. Fasse man die Hauptzwecke ins Auge, welche die Königlichen Regierungen, Preußen an der Spitze, beim Abschluß des Bünd⸗ nisses vom 246. Mai 1849 nach dessen klarem Inhalte sich gestellt haben, so bestehen dieselben, wie dies von allen beigetretenen Staa⸗ ten gewiß mit Dank und Vertrauen erkannt sei, einerseits in der Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands, also in der Handhabung des öffentlichen Rechts und der öffentlichen Ordnung in Deutschland, andererseits in dem Streben, das Be⸗ dürfniß der deutschen Nation nach einer kräftigen, durch freie In⸗ stitutionen verbürgten Einheit zu befriedigen. zuvörderst die Sicherung des oͤffentlichen Rechtszustandes in Deutschland betreffe, so ist an die Spitze des iss

und entschieden das Anerkenntniß des Fortbestandes

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vestoslt geste nl,

Versammlung deutschen Bundes das Reck n Zustimmung zu tungen eine das Uebereinkommen visorischer Regulirung der deutschen Cen Regierungen, l welche eigetreten, dnisse beigetretenen Re⸗ isse gehörigen Verfas vertreten, mithin auch nach Realisirung s Wesen förderlic sei. nicht, und wenn sich aus inbarte Entwurf im We— für diesen Fall auch begeben, über eine

sie ihre Zustimmung

zweitens, daß ein Wesentlichen verschieden der dem Buͤndnisse Entwurf nur den und nur für diesen m 26. Mai 1849 ist be

in Zukunft zu ordnen, vieler deutschen Staaten; er Volke die vereinbarte

aber erstreckt sich weiter, sein tiefes Bedürfniß des praktisch möglichen wahren

machen.

'n der Name und der Begriff des „Reichs“, der durch

ntwi 5 1 J Entwurf ig unwiderleg

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bezeichne und mitteldeutschen wesen en Gegen⸗

verwischen.

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nicht blos die Voraussetzung beigetretener sondern auch eine sehr entschledene öffentliche Me n beigetretenen Ländern ganz verschieden, je nachden 2s R Verfassungs-Entwurfes, welcher Ein Zoll⸗ und niet vorschreibt, der §. 34 über die Auflegung gemein sch productions und Verbrauchssteuern, der 8. 38. den Handel und die Schiffahrt der Reichs⸗-Gesetzgebung unterwirft das ganze Gebiet des deutschen Reiches, mit alleiniger Ausnahme von Oesterreich, oder nur das Gebiet des engeren Bundesstaats zur Voraussetzung hat. Ein Beispiel in dieser Hinsicht liefert der dem Beitritte der mecklenburgischen Regierungen vorausgegangene Beschluß der mecklenburgischen Abgeordneten-Versammlung vom 2. August 1849, welcher auf den Grund der Auffassung, daß Med lenburg zu Gunsten der deutschen Einheit Opfer zu bringen bereit sei, daß aber, sollte diese Einheit nicht erreicht werden, nicht abzu⸗ sehen sei, warum Mecklenburg seine materiellen Interessen opfern und sich den Zollgesetzen unterwerfen sollte, die vielleicht im vorherr⸗ schenden industricllen Interesse beliebt würden, als eine Bedingung

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