1849 / 291 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bören wollen, zu wählen. Diejenigen von ihnen, welche im verflossenen J im Laufe des Semesters verlassen, und dieser wird ihm in sein Fakultäts⸗J an bestimmten Versammlungen o Jahre mit Üebergehung des zweiten bilosephischen' Jabrganges in ein Fa! Studium nicht eingerechnet. zahme ng l

fultäts Studium eingetreten sind, haben aber sen, daß sie nebst den anderen Lehrfächern,

orden ist

1927

p Czernowitz, 12. Okt. (Bukowina

0

er bestimmten Vereinen Nichtstudirer c i dine 2 i Behandlung der Güter vermitteln, un

d l regierenden Fürsten der Moldau sind auf

zohen Schule

d wenn die Zwecke d lniversität es erheischen, untersagen. und steueran 9 = . ; ] a r urchgangs⸗Abgaben, so weit sie vorschrifimaßie

niß für ein einziges Kollegium, S. 13. der Ahndung disziplinarer Vergehe e N 15gauge ; * ; ; . 6 baa oder Bestimmungs- Orte zu entrichten sind, v Schweiz Güter die Erle⸗ ,,,

jedenfalls nachzuwei⸗ Meldet er sich nur um 8 Besuchszeugr Na ung ihnen so ist so zu verfahren wie mit Studirenden, welchen überhaupt nur i der Größe und Wied e nd: Avbga 1) Ermahnung und Verwarnung durch den Dekan alle der vo m och hat der Empfänger vor Ablieferung der ö 3 enerlichen Vorschriften und Zahlungs -Bedingungen nachzu— ; . . m g ; R .

nsal/ 11 d

u losophie (oder Be Ini 1s gest werden kann Be suchkaaei 7 an Gern rb Kekhrkßrwer zesuchszeugnisse außerord Lehrkörper. ei außerordentlich 2. Rüge durch der vr w s Nach gemachten Erfahrunge erscheint es . ] tiat die Eisenbahn Verwaltungen d Mühwaltung

s ehr nstigen E

verschärft werden h ze (ʒyꝛielsu * alpe

wenn luch geringen Irziehung, A128

nachsichtlla n werde. zheur . . . r er 1 ehm Vel 7 91 11 111 * D 1 bill 1 —ce(8iil

be⸗

rend

Provisto

. ͤ 3 Verweisung von der niversitat au einem Dozenten, so dies eine Privat-⸗-Angelegenheit Verweisung von der Universität für 4 . ,, . Verweisung al österreichischer

zgestellte

141 1run us stellung

16a 1 * 1” 1bgesondel?

wort voilull

. / 1Uebelllit

iipendien uc dad Universi ] . 6. verpflichtet, t den Besuch ihre nnt gewoden ist. rsammelt der Dekan des c ö.

he Piofessoren und

zes Universitätsge

e Frequentation der 1atrikulir ; . ere 89 . ohl abe itritulirten udir t b . sie 1hre ? ö in eitig austauschen. Ergiebt sich hierbei, 5 de ach den ziellen Bedürfn

equentiren, so ist es die Pflicht des De

6e nh 2 ann wn . ; ische Angel rmahnungen oder Rügen auszu mische Angelege oder . ö ; r ; NR . ylchen . n-Kollegium zu bringen. Wegen . . olchen gabe des Berathungsgegenstande— n GS entspricht,

Unfleißes kann ein Studirender zu jeder Zeit von der Univer— zu beurtheilen de r

viesen werden. J 18 lch nerkannt und durch die l die alade

abermals die rdf fore J Pell ,. ö; 3 ters versammelt der Versammlungslok l anznweisen

thung, ob eint ö und Privat-⸗Dozenten seiner Fakultät zur n.

thung , Db imen 1imatrikali ** * 1 3

n , ö warr ulrten Hörer die ö esuchszeug isse zu versagen und das abgelausene Semester ihm daher i . zei

, , ö . * ( 1hm aher in seine 5 its zeit h

eingerechnet werden könne. 9 seine Falultätszeit nicht

Ergiel

jeniger ese ustimmung ichen, übernehmen den akade⸗ n beglenn l zeh übe Bürgschaft für die Aufrechthaltung der id. schrantund c Publikum, welche

mischen ord egenüber die Befolgung der akademische ungerechte

nung in Versammlung und für die genaue

r in d ; Gesetze.

Deka einzutras ; dies in den Haupt Katalog vom . ö ; n öh.

Dekane einzutragen, b upt Ke log o 5. 9. Der Refltor, der Prorektor und jeder ekan eines

in Besuchszeuaniß zu bekomn ende nur über ein einziges Kollegiums g ) ö . . 33 , .

ein Besuchszeugt zu bekommen, und berrifft dies Kollegiums haben das Recht, den Versammlungen der Studirenden

fächet der Fakultät, so ha ñ n börnnr 6n , f. ; Rich die sogleiche Aufhebung luna der au

ien intersucher nd d Profe n vorzurusen, die Art seiner Stu ( ; ö j n 6 ; Mpäcnveru

dien zu un tersuchen, Und das Professoren⸗Kollegium rntscheider gan 1 der Versammlung verfügen, sobald dieselbe von den atadtmischen Ges zen Der Abq derunge

das Semester in seine gesetzlichen Fakultätsjahre einzurechnen sei ö n. oder von dem angegebenen Zwecke abn icht. publikum sicher wissen muß, §. 10. Nur immatrikulirte Hören sind vorliegenden Abänderu

Studirender Theil zu nehmen; nicht immatrikulirten

Der Dekan hat die Pflicht, nöthigenfalls in Betreff der Fre— lation sich auch mit e , , n Hörern und allen an- Anlaß, daß es hiernach für das! deren Indivisuen, mit Ausnahme der akademischen Lehrer, ist jede Bethei⸗ ob die Verwaltung des tachtbri, ausgedrückten unsiches des Ab e Länder erfolgt, und das chicksal über daher auch die Gegenwart bei denselben, untersag! Die Veran— ingeachtet, die Vermittelung der zoll. unt hen n m e usgesproche wird Ich stät unsers allergnädigsten Kaisers erer W

t 1 dem Dekane oder den Dozenten einer anderen Fakultät in welcher der Studirende Kollegien hört, ins Einvernehmen zu seden. . . 1 len * 1 *

§. 19. Die Besuchszeugnisse werden von den Dozenten . ; lic ligung, senders u glaube diese

ĩ , . *. 41 Yb zente dersönliche r g P 9. -. ; 3. ĩ * . ö d -. f ( Meldung der Studirenden ausgestellt, vem Dekane im Kataloge i g . lasser von Versammlungen (6, 8) sind für die Beachtung dieser Vorschrift lung ꝛe. , ; . ,

ö ö 56 J Empfehlung dem Zwecke des Vereins n; in mi se Heberzeuaun 1 ; verantwortlich. gemachte Em 2 . in mir die Ueberzeugung hege, bah . nirt den vollen jung dritter Personen, der Spediteure, überflüssig zu machen, geradezu wider— m gat e nd ebe h ̃ en Rath berufen zu l zürdig hielt eauftraate . . , . . r ,, ; in Ihrer fe w, , drnttt rsonen mit dieser Wahl und balß Riehen alle füße! ,n, , een w,, Sen st und stebt mir Je; . ; ö 9 i . 85 In Ende zu machen!

und unterschrieben. Es hindert nichts, daß mehrere Kollegien und von 2 . 36 §. 11. Studenten⸗Verbindungen sind nicht gestaltet. ! e Auf ausdrücklichem, im

bt rpflichtungz fzuerlegen, ; Vorschlag bezweckt, die ses was es

1 P ö ) wenn solche

it der Vekan i

nicht eines der Haupt⸗ l . t r Yauß wohnen; sie können Erinnerungen machen und

berechtigt, an / 9 rden, bis die 79

1

* p 1.

c. wi klich übernehmen werde oder nicht,

fruchtlos Nach unsere lnsicht ist err The k der i einem r f : e der ĩ der einen t di üustan d. u strafen, während

mehreren Dozenten auf einem und demselben Zeugnisse bezeugt werden J 6. ͤ ö 20 n sich e Siu . g ; 2 1g Sch ; zeugt c, ; Die Execution dieses Verbotes steht nicht den aladrmischen, sondern den spreche. Die angenommen Modification lautet; , 9 die 6 Besuch nen e, n, Schlusse des Semester. allgemeinen bürgerlichen Behörden zu briefe erklärten Wunsch der Versenden wird indeß die Eisenbahnverwaltung, wer für F Vaterlan jalten und angeführt habe ꝛꝰ G

Besuchszeugniß, so ist es so anzusehen, als hätte er die Univer s behörden zus 2 . gan, Drscranlsn n, mn n me, h. u sind ern a t habe. , 2 9 e . suchtzeugniß, so ist es so anzusehen, als hätte er die Univers §. 12. Der atavdemische Senat kann den Studirenden die Theilnahme ln die vorschristmäßigen Döklarationen und Legitimatn ns-⸗Papiere beigesugt u el seph ? ic, Paniach r J n des Augenblicks