1849 / 293 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1940

(F. J) Hier soll ein neuer Industriezweig Es bildet sich eine zahl⸗ s zusammenzubringen und welche nach

Genf, 17. Okt. eingeführt werden, die Seidenweberei. reiche Gesellschaft, um die nöthigen Fond in die Hände von Werkmeistern von Lyon zu legen, Genf kommen werden.

Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ Die Störung des guten Einverständnisses mit Frankreich erregt in den Vereinigten Staaten noch immer einige Besorgniß; nicht etwa, daß man an die Möglichkeit eines Krieges glaubte, allein man fürchte eine Unterbrechung des freundschaftlichen Verkehrs, der so lange zwischen beiden Ländern bestanden hat.

Aus San Francisco hat man Nachrichten bis zum 18. Au⸗ gust. Das Ergebniß der Goldgrabungen fiel fortwährend sehr glänzend aus; den monatlichen Ertrag schätzte man im Durchschnitt auf ttwa zwei Millionen Dollars und zweifelte nicht daran, daß die Minen in Zukunft eben so ergiebig sein würden. Im Preise res Goldes oder der Waaren schien keine Veränderung eingetreten zu sein. Die aus den Vereinigten Staaten Eingewanderten hat— ten den Beschluß gefaßt, denen aus Chili das Goldgraben nicht länger zu gestatten.

das Ergebniß dieses Einvernehmens, so

über ̃ *. jedesmal getreuen Be⸗

zu stehen“; endlich

62 allfällige sonstige Wahrnehmungen, edes ma 2 richt an das Statthalter Amt zu erstatten. Es schein angemessen diesen Verfügungen gegenüber in Erinnerung zu bringen, daß in z noch Belagerungszustand herrscht, daß sich

Luzern weder Kriegs⸗ 313 . i vollständigsten Freiheit erfreut für

vielmehr dieser Kanton der pie herrschende Partei.“ (D. 3.) Der Kanton Luzern scheint, wieder in den Vordergrund: Sei en, aber noch fragt es sich, welche Elemente der Prozeß ausschei⸗ den wird, die guten oder die schlechten. Was hier vorgeht, ist ein Gemisch von Allem. So eben hat der Große Rath wieder zwei Beschlüsse gefaßt. Er hat erstens die vom Regierungs Rath be⸗ antragte Aufhebung der Jesuiten Missions⸗Vereine dekretirt, und er hat zweitens, ebenfalls nach dem Antrage des Regierungs⸗-Raths, die Aufhebung derjenigen „Jahreszeiten“, d. h. Seelenmessen, be⸗ schlossen, welche wegen der Besiegung der Freischaaren in den Jah⸗ ren 1814 und 1845 für die dabei gefallenen Seldaten von Regie⸗ rungs wegen gestiftet waren. Der erste Beschluß wird unbedingte Billigung finden müssen, mit dem zweiten würde man, sich, selbst wenn nicht seitdem ein vollständiger Umschwung der Dinge stattge— f einverstanden erklären, insofern er dazu bei⸗ trägt, das Andenken an einen Bürgerkrieg aus den Gemüthern zu tilgen; nur dürfte man dann auch umgekehrt erwarten, daß diejeni gen Manifestationen wegfallen, welche von der jetzt herrschenden Par kei ausgehen. Das gleichzeitige Verbot der Privat⸗ Seelenmessen aber für einen in jenen Kämpfen gefallenen Verwandten ist gera⸗ yrannisch.

Vereinigte

ie Y or 3 * tritt in neuerer Zeit, wie es Jork, 3. Olt.

es gährt dort aus allen Sei⸗

Mexiko. Mexiko, 13. Sept. Die Stimmung der Be völkerung ist aufgeregt; Gerüchte von einem Negierungswechsel, so wie von einer bevorstehenden Revolution, sind in Umlauf. Die öffentliche Meinung bezeichnet fur den Fall, daß es zu einer Um wälzung kommen sollte, Santana als den Mann, welcher die Haupt- rolle in derselben spielen wurde.

funden hätte, ebenfalls

dezu

. , . Glarus, 18. Okt. (D. 3.) Der liche Schauspiele.

8

3 n n Gemeinderath hat, in 9 1

Erhaltung der Asyl⸗ Donnerstag,

f ments⸗Vorstellung. Do

in 5 Abth., von Schiller. Anfang 6 Uhr.

Erwägung, daß das Asylrecht keine Pflicht zur . suchenden in sich schließe, am 16. Oktober den Beschluß gefaßt, mit Ende des Monats Lie Verköstigung und Unterbringung der dem Kanton Glarus zugetheilten Flüchtlinge einzustellen.

Vorstellung: sche Oper in 3 Akten, mit Lustspiel, gedichtet von H. S. Kapellmeister Otto Nicolai.

Wespe, Lustspiel in 5 Abth., von R. Benedix. (Herr Haase:

Freitag, 26. Okt. Im Opernhause. 124ste Abonnements⸗ Die lustigen Weiber von Windsor, komisch⸗phantasti Tanz, nach Shakespeare's gleichnamigen Mosenthal. Musik vom Königlichen Tanz von Hoguet. Anfang halb Uhr.

Im Schauspielhause. 172ste Abonnements Vorstellung: Doktor

b Ar Adam,

als letzte Gastrolle) Anfang halb 7 Uhr.

in

Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 25. Okt. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang 3 Akten, von D. Kalisch. Mit neuen scenischen Einrichtungen

und Couplets.

Vorher: Herr Lehmann. Monologische Scene mit Gese

von Br. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker.

8 vom Theater der Königin in London: Norma,

Freitag, 2E. Okt. Berlin bei Nacht. Vorher; Herr Lehmann. Sonnabend, 27. Okt. (Italienische Opern Vorstellung.) Norm. in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Elaudina Fiorentini,

per : als Gastrolle.)

Meteorologische Beobachtungen.

Abends Nach einmalig

10 Uhr.

Nachmittags

Uhr.

1849. 23. Okt.

Morgens 6 Uhr. 2 Beobachtung.

Luftdruck Luftwürme. Thaupuukt .. Duustsũttigung Wetter

Wind

3 10,21“ Par. 341,00“ Par. 310, 87“ Par. Quellwärme 21 [ 4 , * 109,6 R. * 9, 0 R. Fluss wärme 6,0 4 0,7 6 * 6, 9 R. . R. Bodenwärme 86 pCt. z 85 Aus dünstung trüb. halbbeiter Niederschlag 0 . SW. W. 2 Wärme wechse ö 1 . = S0. . 4,65?

340, 69“ Par... 4 66,9! SI pet. W Sm

73 pCt do pCt

halbbeiter.

Berliner Börse vom

24. Oktober.

V echsel - (oOurse.

Eis enuhbhahn - ACcHiem—.

Celd. 1422 Stamm- Actien. P 142 150 149

Bries. 1423 Mt. 1425 Kurz 1 50

Mt.

250 FI. Cur⸗ MH apital. 2511 FI. 2 ; 30 Mk. 306 nk. 2

Amsterdam -.. do. Hamhurg

do.

Tuges - Cours.

1848.

Der Reineriraß wird nach erfoltzter Bekannt in der darn bestimmten Rubrik austzofiillt Di. it 3g pCt. ber Actien zind v. Staat gar

Rechnung. Rein- Frtrag

Bors en- Zins-

. . . Frioritäts - Actien. A apitul. ; Tages- Couns. Simmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verlousung 21 pCt. amortisirt

·

26 81! 5 95

1131. 3 YMt. 6 300 Fr. 2 Me.

150 *I. 2 Mt.

150 *I. Mt. 160 Tir

9lz n. dM b. 1624 bæ.

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Loudon

6. 000, 000 8. 90n, 0009 4.524. M6 4. 006. 060 1.700, 000 2.3 G6, 0 00 9. 010. 010 13.000, 000 4.5610, 000 1.051.200 1.400, 000 1.300. 000 10,000,000 1.509. 000 2. 253.100 2, 100, 000 1.200.000 1.700, 000 l. 800, 000 4, 069, 000 5. 090, 000 l. 106,000 1.560, 000

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zerl. vnh. Lit. A. B- do. Hamburg do. Stettin - Starg. . do. Potsd.-Magd. . . Magd. Halberstadt .. dG. Leipziger. 100 *I. ö. Halle - Thüringer... 100 sub. 3 Wacher 6 1063 Cöln - Minden ...... do. Aachen. ...... Bonn -Cöln . Diüsseld. Elberfeld. . Stec le - Vohwinkel Niederschl. M rkisch. do. Zweigbahn 89 S8 *) Kur- u. Rm. de. 3 35 3 Oberschl. Lis

LPrüm. Sch. - 161 1002 Schlesinche do. . Litt. B. 35 87 Cosel- Oderberg .... 3 . ͤ

,. 5 106334 Breslau F reiburß. 3. 33 835 Krakau - Oberschl.. 4. 3 96 Berg. Märk. w Aud. Gοldm. à bth Stargard Posen k Discunto. Brieg - Neisse. ....

Mag deb. Wittenb

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Auksburg -.. .

Brennan. 2 - 99 100 Thlr. ö

. r Leipzig in Courant im 14 Thlr.

Fraukfurt a. M. südd. W....

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Psandhries-, KNommundl - Hapiere nnd

Inländische Fonds, H Gel- Orrse.

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Pr. B- Auth.-Sck -

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Gross. Posen do. 1 40. do. 3. 90 31

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Fonds Quittung s - Eogen.

Aachen -Mastricht.. 2.750, 0090

Poln. neue Efdbr.

Russ. Hanib. Cert. 5 5 Part.

40 beillope 3.4.8. ö do. do.

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5. A. 4 do. Staats-Pr. Aul —) ; Rthech. La. 5 1998 198, 1Ioll. 23 I lIut. 23 - . do. Poln. Schatz 0. 4 81 8055 Kurb. Pr. O. 40th. do. do. Cert. L. A. 5 935 93 Sardiu. do. 36 Fr. qo. do. . B. 20051. 173 RN. had. do. 35 FI.

Pol a. PMlbr. a. c. 4

506 FI. 4 300 FI.

do.

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Schluss Course von Cöln-Minden 9423 6

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5. 000, 000

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1. 0M, GO: S0 *. 000

1.785. 600

1, 00, 00

3. 674. 500

3. 560. 000

1.217, 000

2,487, 250

1.250, 000

1, 0060. 000

4,175, 09000 933 B.

3.500.000 1123 b.

2. 390,000 1007 6 252.000 80 6. 248, 000 89 6. 376.260 . 360. 000 250, 000 325.000 375.000 400,000 S800. 000

Berl. Anhalt.

do. Hamburg... do. do II. Ser.

do. Fotsd. Magd... do. do . do. 6 ö do. Stettiner.

Magdehb. -l eipziger

Halle Thüringer.

Cöln - Minden. . ....

do. do.

Rhein. v. Staat gar. 40 1. Priorität .. do. Stamm -Prior.

Düsseldorf- Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do III. Serie. Zweighahn do.

Oberschlesische

Krakau -Oberschl. ..

Cosel - Oderberg.

Steele - Vohwinkel do do. II. Ser.

Breslau -Freiburg. ..

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100 B.

Ausl. Stamm- Act.

2.050, 000 6. 509.090 4, 300,060

kiel Altona ..... Sp. Amsterd. Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.

7 ⸗. 1 von Preussischen Bank-Anthe

Besonders gefragt

und behauptete Te Soöurse der meisten Eisenbahn- Actien bis zum

gestimmt Anleihe höher bezahlt.

Fir Börse war heute vom Beginn an günstig ͤ und freiw.

Mindener und Berlin Hamburger. Staats- Schuldscheine

Schlufs steigend

Gld.

Br., 727 Gld., do. a 25 FI. 2, B 61 Spanien Z3proz. inländ. 265 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 110 Glo., a 6500 Fl. 816 Br., 81 Gld. Friedrich-Wilhelms⸗ Nordbahn 5175 Br., Gld. Bexbach 86 Br., 85 Gld. Köln-Minden 95 Br., Gld.ᷓ . ech sel⸗Course. . S. 1005 Br., do. 2 M. 99 G. Augs. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 985 Br. Hamburg 875 Gld. Leipzig

Auswärtige Börsen.

Breslau, 23. Okt. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95! Gld.

Friedrichsd'or 1133 Br. Louisd'or 1125 Br. Polnisches Papier⸗ Banknoten 963 96 bez. u.

geld 96 bez. u. Gld. Oesterreichische B ĩ Br. Staatsschuldscheine 885 bez. u. Gld. Seehandlungs- Prä- mienscheine 2 50 Rthlr. 191 Br. Posener Pfandbriefe A4proz. 9g9r Gld., do. Z5proz. 894 Br. Schlesische do. 3zproz. M56 u. 4 bez., do. Litt. lz. 4proz. 98 Br., do. 34proz. 935 Br. Preu⸗ ßische Bankantheils⸗-Scheine 98 Gld. 4041 M. B. I. S. S8 Br., do,. 2 M. 3 v.

Poln. Pfandbr; alte proz. 65 Glo, do. neue pros in der Messe 1055 Br. London 10 Psd. St. k. S. 1215 Br., do. Glo. vo. Hartial⸗Loose a 306 Fl. 1109 Glöde, do. a 500 Fl. s1r5 2 M. 1263 Br. Lyon 200 Fr. k. S. 53 G.. Paris 200 Fr. Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 1797 Br. Russisch⸗Poln. Schatz⸗ f. S. 95 Gld. Wien 100 Fl. C. M. 20 Il. Fuß 112 Br., 1111 Oblig. a 4 pCt. 80, Gld. . Diskonto 15 Br.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 1061 Br., do. Litt. h. 104 Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. 79 Br. Niederschles. Märk. 81) Br., Samburg, Dll. . n g, do. Prior. 1025 Gld., do. Ser. III. 1013 Br. Ost⸗ Rhein. Präm. Oblig. 86 Br. C. R. 195 3 83 . (Köln⸗Mind.) 31 Glo. Neisse⸗ Brieg 39 Br. Krakau Oberschl. Br., 84. Gld. Dän. 72 Br. Ar. 9 Br ] 3 d. .. 673 * bez. Friedrich Wilh. Nordbahn 533 52 bei. 26 Br., 266 Gld. Hamburg-Berlin 79 Br., 793 Gl. Beg

iv zi ; 1 gevorf 97 Br. Magdeburg-Wittenberge 64 Br., 63 Gld. Al— ; Leipzig, 22. Okt. Leipz. Dr. Part. Oblig. 1013 Gld. . ö. g6z Br., Ih 3. Mecklenburg 36 Br. u. Gld. Leipress, 6 Cd. Leipg. Bresb. C. A. 108 Br, 1073 Kl. Die meisten Fonds und Eisenbahn-Actien waren animirt und . . ,, , Br. Chemnitz Niesa ist Mehreres umgesetzt worden. 305 Gld. Töbau- Zittau 202 Br. Magdeb. Leipzig 207 Gld. . . P . = ö nnr Berlin Anh, Lin, R. und k. 04 Br., 31 Gld. Altong-Kiel Amsterdam, 21. Oft. (Sonntag.) Effekten Sozietät un. g. Br. Den, d. K. ker Be. reiß. B! Az, (id., Fricbt. Port. hroz, zt, proz. zisß, . Oest. Met. 2mFiroi 13 J ö Franz. Ob. Zproz. 51 6, , , 3.

Frankfurt a. M., 22. Ott. Für mehrere Fonds, na— , an, ,,, mentlich alle Oesterr. und Holländ. Gattungen, war die Stimmung an heutiger Börse etwas flauer. Es fanden darin einige Verkäufe zu billigeren Preisen, als gestern, statt. Alle übrigen Fonds preis- haltend. In Bexbacher Actien wurden verschiedene Einkäufe be— wirkt, weshalb deren Cours höher ging, daher blieben auch alle übrigen Actien etwas besser, als gestern. Weizen nach Qualität 54 - 60 Rthlr.

Testerr. sproz. Meiall. S867 Br., 87 Gld. Banl-Actten Roggen loco und schwimmend 26— 2 Rthlr. 1346 Be., 1313 Glo. Baden Partialloose a 60 Fl. 51 Br., * pr. Oktbr.

53 Gid, vo. 35 Fl. 323 Br., 32 Gld. Kurhessen Partial Coose Ditbr. Movbr. 26 Rthlr. Br., 263 G. 410 Rthir. preuß. 343 Br., 343 Glv. Darmstabt Partialloose n Novbr. / Dez.

Amst. 100 Fl. C. burg 190 Fl. C. k. S. 119 G. ö. 16055 Br. Bremen 50 Rthlr. in Lö. k. S.

90)

*.

323proz. p. C. 865 Br, und Gld.

sehr wenig um.

Markt Berichte. Berliner Getraidebericht vom 24. Oktober. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Roggen pr. Frühjahr 28 Rthlt Br, Gerste, große loch 24 26 Rthmnr. v kleine 20— 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 17 Rtblr. „pr. Fruhjahr 48pfd. 163 a2 16 Rthlr. 50 pf. 17 Rthlr. loco 15 Rthlr. Br., 1444 verk. pr. Oktbr. 15 u. 144 Nthlr. verk., 14! Dltbr. / Novbr. 143 Rihlr; Bre, 146, E Novbr. / Dezbr. 144 Rthli. Br., 14 Dezbr. Jan. 144 Rthlr. Br., 145 G. Fern ber, nls, Rthlr. Br. Febr. / März) März / April April / Mai 14 Rthlr. Leinöl loco 12 Rthlr. bez. „Lieferung pr. Okt. Nov. / Dezbr. 123 Rthlr. „pr. Frühjahr 115 a 115 Rthlr. Mohnöl 1575 2 15 Rthlr. Hanföl 13 Nthlr. Palmöl 125 Rthlr. . Südsee⸗ Thran 125 2 12. Rthlr; Spiritus loco ohne Faß 11 Rthlr. verk. K mit Faß pr. Oktbr. 147 Rthlr. verk. u. Br., G zt. / Nov. I 41 8 J . 14 Rthlr. bez. pr. Fruhjahr 15 Rthlr. bez. u.

Rüböl

143 Rthlr. Br., 4

G.

J *.

r t

Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzei— gers sind Bogen 171 und 172 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 113 und 114 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen ö el age

293.

1941

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Donnerstag d. 25. Okt.

1 6.

Deutschland.

Oesterreich. Wien. Organisirung des Mini werbe und öffentliche Arbeiten.

Mecklenburg ⸗Strelitz. Neu ⸗Strelitz. herzog.

für Handel, Ge⸗

Groß⸗

Wissenschaft und Kunst. Literatur Preisbewerbung.

Eisenbahn⸗Verkehr. Markt ⸗Berichte.

nl n . ö . Zur diplomatischen

1 = =

Uichtamtlicher Theil.

Oesterreich. Wien, 21 und öffentliche rganisirung an den Kaiser erstattet „Allergnädigster Herr! Das znädigst meiner Führung anzuvertrauen ge n Zweige der öffentlichen Verwa Ihm ist die Leitung jenes s der Eirwerbsthätigkeit des Volkes anheimgegeben, welcher seiner k und sonstigen Eigenthümlichkeit halber am meisten des S iter fördernder Einrichtungen Seiten der Staatsgewalt stellung des Wirkungskreises und der Geschäftsregelung dieses ich den Leitpunkt in der von Ew. Masestät verliehenen für das Kaiserthum Oesterreich vom 4. f ng bezeichnet im §. 36, L g und h, den ausgedehnten innerhalb welchem dieses Ministerium für die N seiner Bürger zu sorgen hat. . - ie num chr im Ministerium vereinten Geschäftszweige waren früher z 6. kJ , Ihre Vereinigung zu von einem böte ren , , ,,, Di dadurch zu erreichende Standpunkte aufzufassen und die Leistungen in

einen engeren gegenseitig förderl 96 ö. ; ö inen engeren gegenseitig förderlichen Wechselverband zu bringen. E

7 s a del, Gewerbe

3 6 Betre der

bitses

Ministerium, welches Ew. ruhten, umfaßt einen der

ung.

von

Inde März l. J

1st.

eine f k 3s er- heischen die geseßzlichen Einrichtungen in Beziehung auf Handel unt Ge⸗ werbe eine gänzliche Umgestaltung, und die auf die Emwicktlungen des Ver⸗ t. hrs so mächtig einwirkenden Communications⸗-Mitiel eine stete, den gestei⸗ gerten Bedürfnissen entsprechende Fortbildung. Diesen Anforderungen! und Bedürfnissen zu genügen, insbesondere den Reichsbürgern den Schutz und die Förderung ihrer Erwerbsthätigkeit zu gewährleiste bildet . giel welchem unablässig nachgestrebt werden muß; die passende ö, Mi eriums und seiner Organe ebnet den Weg, auf welchem dass , n d möglichst erreicht werden soll. . .

den Standpunkt bezeichnet, von welchem ich bei Erstattung runterthänigsten Vorschlages zur Organisirung des Mmisteriums mögen Ew. Majestät mir gestatten, auf die einzelnen Geschäfts— eilungen desselben überzugehen, die dahin einschlägigen Gegenstände zu nen, und die Art und Weise anzugeben, wie, in welcher Verbindung irch welche Kräfte die Bearbeitung derselben zu geschehen hat. Die Ministeriums geht aus der Natur der ihm zugewiesenen es zerfällt in die Abtheilung für den Handel und die die öffentlichen Bauten und für die Communicationsmittel, diesen Abtheilungen gemeinsamen Hulfs-⸗Anstalten, vereint

der administrativen Statislik. und die Gewerbe in ihrer umfassendsten Bedeutung bilden veig, auf welchen der Einfluß des Ministeriums theils z leitende, überwachende und entscheidende obeiste s durch Mitwirkung und Theilnabme an der Regelung zen Verhältnisse sich zu erstrecken hat den Kreis dieser

chdem ich

In teihen sich . auf inländische Gewerbe und inländischen Handel in engerer Bezug nehmenden Angelegenheiten, . der Administrationsbereiche zugewiesenen egenheiten im rgbaues und der Montan - Industrie, dann der unter die oder die Quellen der indirekten Staats- Einnahmen ge— Gegenstände. Diese auf inländische Gewerbe- und Han—

eiten bezüglichen Geschäfte in engerer Bedeutung verzwei—

mit dem

Verhältnisse überhaup durch Be

in die Regelung der industriellen Betriebs urch feste gesetzliche Bestimmungen, insbesondere

Einführung eines neuen Gewerbe-Gesetzes;

b) in die Revision der Gesetzgebung über Vorrechte der Begünstigungen für neue Erfindungen oder

Unternehmungen;

() in eine Revision und Vervollständigung der Vorschriften zu ! stellung der gewerblichen Rechte und Pflichten für sämmtliche Abstufungen bei den verschiedenen Gattungen industrieller Beschäftigungen; ,

I) in die Mitwirkung bei der Einführung eines neuen Handels- und Wechselrechtes oder bei Abänderung von einzelnen diesfälligen Rechtsbe— stimmungen, die für den Handels- und Gewerbsstand von Wesenheit sind, Wahrung der Interessen der Handels- und Gewerbs-Industrie;

in den zuständigen Einfluß auf die Maßregeln der dirckten und in

irekten Besteuerung der industriellen Beschäftigungen, als: Erwerbsteuer Taxen oder sonstige Abgaben für die Verleihung und Ausübung gewerbli— cher Beschästigungen;

f) in die Auslegung und Erläuterung n Gewerbs⸗ und Handelssachen der inländisch Leitung dieses Ministeriums sich erstreckt;

sI in die Handhabung der die industriellen Gesetze und Vorschriften, welche insbesondere die umfangre Abtheilung der Gesuche und Eingaben in Beziehung auf se triebeberechtigungen oder Befugnisse, dann die unmittelbare, leichternden und fördernden Anstalten in sich faßt.

2) Die Einleitungen und Vorkehrungen zur Erleichterung terung des Waaren⸗Absatzes, zur Ermunterung, Belebung und sortschreiten den Entwickelung der einheimischen industriellen Thätigkeit, öffentliche Aus— stellungen der Industrie⸗Erzeugnisse, ferner die Einleitungen und Vorkehrun gen zur Ersorschung der auswärtigen industriellen Verhältnisse und der im Auslande hervortretenden wichtigen Erscheinungen, Verbesserungen und Be— triebs Einrichtungen im Gebiete der Industrie und die Veröffentlichung und Verbreitung der gesammelten Nachrichten und Aufschlüsse, welche für die inländische Industrie fruchtb ingend sein können und sie auf der Linie des Fortschrittes zu erhalten geeignet sind.

3) Die in den wichtigsten Handelsplätzen als Sammelpunkte für den Geld und Waarenverkehr erforderlichen öffentlichen Börse-Anstalten und deren Einrichtung, ferner die damit zusammenhängende Bestellung von öffentlichen Börse⸗Agenten oder Wechsel' und Waaren-Sensalen (Mätlern).

1) Die zu den bedeutendsten Hulfsmitteln der industriellen Betrieb sam⸗· keit gehörigen Assekuranz-Institute, Circulations , Kredits, Leih- und Dis- lonto-Anstalten (Bankf-Institute), Sparkassen und Actien-chefillichaften.

5) Der zuständige Einfluß auf die Gründung Vermehrung und die Veränderung in den Einrichtungen der Vorbildung An talen für Gewerbe und den Handel (technische Schulen und polytechnische Anstalten.)

6) Die Gründung, Vermehrung oder Umstaltung von öffentlichen In— stituten (Gewerbe- und Handelskammern) mit der Bestimmung, über die Zustände, Bedürfnisse und Wünsche in den verschiedenen Zweigen der va⸗

die arbeit Privilegien außergewöhnliche indu⸗

21 zul

der Gesetze und Vorschristen n Industrie, auf welche die Beschäftigungen regelnden

Geschãfts⸗ tständige Be die selben

er⸗

und Erwei⸗

terländischen industriellen Thätigkeit genaue Aufschlüsse zu sammeln, ditse so wie die Mittel und Wege zum besseren Gedeihen derselben in reife Er— wägung zu ziehen, die Ergebnisse ihres Wirkens und ihrer Beurtheilungen durch Vorlagen an das Minisserium für Gewerbe und Handel der weiteren Be⸗ nutzung zuzuführen und auch nach Maßgabe der in den Vereinsgliedern konzenirirten Kenntnisse auf die Verfügungen der Regierung, die mit der industriellen Betriebsamkeit im wesentlichen Zusammenhange stehen, über deren Aufforderung rathgebenden Einfluß zu nehmen. Hieran reihen sich die Beziehungen zu den Gewerbvereinen und anderen Privat⸗Gesellschaften, welche die gleiche Nichtung verfolgen und ähnliche Zwecke zu emeichen sich vorgesteckt haben.

7) Die der Verfassung zeitgemäßer Aufsätze über wichtige im Gebiete der Industrie für öffentliche Blätter zur Belthrung oder zur Be gegnung irriger Auffassung zu widmende Fürsorge.

8) Die vorkommenden Fälle außergewöhnlicher Vorkehrungen in ziehung auf Schutz, Prämien, Unterstützung oder andere Anliegen rinzelner Industriezweige oder Unternehmungen.

9) Die zu gewährenden Anerkennungen, Belohnungen nungen für vorzüglich verdienstliche Leistunzen auf dem Felde len und fommerziellen Thätigkeit.

10) Der dem Handele-Ministerium zuständige Einfluß bezüglich der auf die Beschüßung, Belebung und Erweiterung der Industrie und j entscheidenden Einfluß nehmenden Zollmaßregeln und Zoll-Anstalten.

) Die Erleichterung und Erweiterung des Waaren -Veikehrs

des auswärtigen Handels durch

Zoll und Schifffahrts

genauen Vollziehung der hierauf bezü

Gegenständ

8 NA

Fes Ha des Vandels

mit Uebereinkommen mit Verträge) und die

glichen Ueberein⸗

„HYandels

ransportwesen für den Verkehr zu Lande (abgesehen von

ähnenden Straßenbauten, Post⸗ und Eisenbahn-Anstalten) und auf die damit zusammenhäugenden Weg- und Brücken— mauthgebühren.

13) Die Binnenschifffahrt und r Binnengewässern (mit Ausnahme der in eine am Wasserbauten); eine befondere Aufmerksamteit Donau-Dampfschifffahrt zuzuwenden.

14) Der Schifffahrts⸗Betrieb auf den Gränzgewässern od t dungsstraßen mit benachbarten und selbst enifern'eren Staaten unter Räck— sichtsnahme auf die darüber bestehenden Staatsverträge und die Beziehun—

gen zu jenen Staalen, ferner auf die damit zusammenhängende fahrts⸗Abagaben. 15) Die Regelung der zur

schästigungen des S

die Dampfschifffahrt au dere Abtheilung gehörigen

in dieser Beziehung ist der

ins besondere 1

Vasser⸗Verbin⸗

Schiff⸗ See- Industrie gezählten gewerblichen Be— See-Schiffbaues, der See-Schifffahrt und der Seefische⸗ rei, die in viele wichtige gesetzliche Bestimmungen und Anordnungen sich auflöst. Von besonderer Wichtigkeit ist die Einführung einer allgemeinen Matrikel für den Seedienst in der österreichischen Handels-Marine und die Verbesserung der Einrichtungen zur Versorgung oder Unterstutzung hülfsbe⸗— dürstiger Seeleuse aus dem Siande der österreichischen Handele-Marine mit Bedachimmahme auf die Beischaffung der hierzu nöthigen Geldmüttel. Eren

so nimmt die See⸗T V

ampsschifffahrt bei der Wichtigkeit der damit in Ver⸗ bindung stehenden Interessen die beständige Aufmerlsamkeit und Einwirtung des Handels-Ministeriums in Anspruch. Es sind ferner hierher zu zählen: die Anerkennungen, Belohnungen und Auszeichnungen fur außergewöhnliche vrrdienstliche Handlungen und Leist engen von Seeleuten. .

16) Die ersorderlichen Reformen des politischen Seegesetzes in Schifffahrtssachen und hauptsächlich in Sachen des Seedienstes auf österrei⸗ chischen Handelsschiffen, dann die aus diesen gesetzlichen Anordnungen her— vorgehenden Geschäftsverhandlungen.

17, Die Mitwirkung zu der Ausbildung des neuen civilrechtlichen See— gesetzes

18) Die

8 te-

Bestimmungen hinsichtlich der Classification der Seehäfen und die zur seepolizeilichen Hafen ⸗Omdnung gehörigen, den Serverkehr wesentlich berührenden Maßregeln, insoweit sie nicht ausschließend die Kriegs- Ma— rine betteffen, ferner die Normen in Beziehung auf die von den Schifffah— rern zu entrichtenden Hafengebühren und hierin eintretenden Begünstigungen (für die Nationalschiffe und die begünst'gten fremden Flaggen), dann die Bestellung der landesfürstlichen Hafenämter. Die Hafenbauten gehören zu den Wasserbauten. 19) Die See -Leuchtanstalten (Leuchtthürme), ihre Erhaltung und die dafür einzuhrbenden Leuchtgebühren. 20) Lootsen⸗Anstalten, deren Einrichtung und das ende Gebühren⸗Ausmaß. 1) Die Kontumaz- oder Sanitäts- Einrichtungen zur See welche f den Handelsverkehr einen wichtigen Einfluß au damit zusammenhängenden Gebühren-Einrichtungen. Der zuständige Einfluß auf die Errichtung und Einrichtung der Schulen und Unterrichts- Anstalten (nautische Schulen um im theoretischen und praktischen Wege für den Seeschiffs— Seedienst auf Schiffen der österreichischen Handels⸗Marine Vorbildung erwerben zu können. in der neuern Zeit immer wichtiger sich gestaltende und an 16dehnung zunehmende Zweig der österreichischen Konsular-Institute, durch welche die Regierung Handel und Schifffahrt, dann die Behandlung der österreichischen Staatsangehörigen auf vertragsmäßiger oder voölkerrechilicher ü im Auslande überwacht, ferner die kommerziellen Interessen der fremden Regierungen wahrt und vertreten läßt, alle für eich belangreichen Notizen über Production, Gewerbe, Handel, S chiff⸗ Sanitätszustände und über die darauf Bezug habenden Gesetze und mungen aus sremden Staaten einholt, und denen in Ser ⸗Konsu⸗ n noch andere wesentliche Functionen polizeilicher Amtsgewalt, conventionelle Ausübung

aber überhaupt d n Beziehung auf österreichische Staatsangehörige über

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agen sind.

Das Kunsularwesen ha Zeit eine höhere Bedeutung und sdehnung gewonnen; in eben diesem Maße muß ihm die Sliaats⸗ die geschäͤrfte Aufmerksamfeit zuwenden. Es liegt hierzu ein onderer wichtiger Grund vor. Der Welthandel beginnt eine seiner ztrichtungen wieder nach dem Osten zu nehmen; kein Staat ist bei dieser so sehr betheiligt als Oesterreich, der gewerbreiche Nachbar der und der abhängigen Gebiete. Das Gedeihen des dortigen österreichischen Handels hängt wesenttich von der einflußreichen Stellung und zweckmäßigen Gebahrung der deselbst vorhandenen, mit bedeutendem Vor— rechte ausgestattéten österreichischen Konsulate ab. Diese Stellung ihnen zu ihre Wüksamkeit für unseren Handel so sörderlich als möglich das Ziel, welchem das Handels Mininisterium Bisher die Aussicht uber das Konsulatswe isziplinaraewalt über dasselbe geiheilt zwi⸗ tr ester Gubernium. Diese Theilung eri— aufhören und dieser Dienstzweig im Mini⸗ sterium vollständig konzentrirt werden. Hier werden demnach zu hehandeln sein, die Geschäfte in Bezug auf die Errichtung und Besetzung von Konsularpolen and Dienstplätzen jeder Kategorie, ferner alle darauf bezüglichen Personal- und Disziplinar-Angelegenheiten, die Geld- und Rechnungssachen mit Inbegriff der Bestimmungen im Konsular G bührenwesen, die Wündigung der vie⸗ periodischen und außerpe iocischen Fachberichte. Feiner gehören dahin die Bewerlstelligung einer besseren Errichtung in der auf mr lischem Gebiete der österreichischtn! Regierung kontraktmäßig zustehen— den Rechtspflege in Angelegenheiten der österreichischen Staats Anger ö⸗ rigen; weiters die aus der Bestellung sremder Konsuln im österreichi= schen Kaiseistagte entspringenden Verhanrtlungen. An diese Angelegenheiten reihen sich die Arbeiten und Zusammenstellungen, um von dem Stande, den Bewegungen und Beschästigungen der österreichischen Handelemgrint, von dem östeireichischen und fremden Seeverkehre auf allen fur Oesterreichs Handel und Schifffahrt bedeulenden Serplätzen aus den einzelnen Be—

richten und Ausweisen der Konsularämter und der

Türkei

voerschaffen, zu gestalten, ist nachstreben muß. sen die Handhabung der schen dem Ministerium und

wis sich als hinderlich; sie n

len

inländischen Hasen= ämter gengue Uebersichten zu gewinnen, und um diese und andere von den Konsular-Aemtern eingeschickie Notizen und Aufsätze zu veüöffentlichen und benußzbaret zu machen. Endlich ist die beabsichtigte Institation von Kon—

lar-Eleven zur Vorbildung für den Konsular⸗Dienst und das Geschäft er vorzunehmenden besonderen Prüfungen über die Befähigung zu demselben anzufuhren. Die gesetzlichen und administrativen Bestimmungen über die Stellung und die Wirksamkeit der Konsulate bedürfen, wie die Erfahrung nachweist, einer Reform. Ich behalte mir vor, ein Reglement für den Konsulasdienst alsbald Ew. Majestät zur Allerhöchsten Genehmigung vorzulegen, an welches, sobald dieselbe erfolgt sein wird, ich neue Amts- Justrucizionen und Vorschriften für die Geschästs-Manipulation dem Konsu⸗ sate reihen werde. Der durch diese Konzentrirung dem Ministerium zu- gehende Geschästs-Zuwachs wird diese Abtheilung ziemlich umfangreich machen.

Hiermit ist die Aufaabe der Geschäfts-⸗Abtheilung für Handel und Ge— werbe bezeichnet; sie besteht theils in der selbstständigen Behandlung der aufgeführten Gegenstände, theils in der Mitwirkung und der näheren oder feintren' Theilnabme des Handels-Ministeriums, insofern auch andere Mi⸗ nisterien ihtem Wirfungskreise nach dabei betheiligt sind.

(Fortsctzung folgt.)

s * d

ecklenuburg⸗Strelitz. Neu⸗Strelitz, 15. Okt. (N. Str. Ztg.) Nachstehender unterm 13ten d. M. an Sr. Königl. Hoheit den Großherzog abgestatteter Bericht der hiesigen Regie⸗ rungs-Mi glieder von Bernstorff, von Kardorff und Piper ist uns zur Veröffentlichung mitgetheilt worden.

„Em. Königlichen Hoheit gnädigster Aufforderung zufolge verfehlen die untertbänin st Unterzeichneten nicht, sich im Nachstehenden über den Stand der Verfassangs-Angelegenheit und insonderbeit über den nuterm 30. Sip= tember d. J. veröffentlichten Vortrag des Großherzoglich mecktenburg-schwe— rinschen Ministeriums, in Betreff des Foribestandes der bieherigen mecklen burgischen Veifassung berichtlich auszusprechen, glauben sich in letzterer Hin⸗ sicht aber auf eine Beleuchtung derjenigen Behauptungen jenes Vortrages beschränken zu durfen, welche, wenn sie gegründet wären, den von Ew. Königlichen Hoheit Rogier ng bisher eingeschlagenen Weg zur Her eifuhrung der verbeißenen Verfassungs Reform als u geeignet und unrichtig erscheinen lassen müßten.

In dem gedachten Vortrage sind namentlich folgende Sätze aufgestellt und zu beweisen versucht:

1) Ritter- und Landschaft haben auf das Recht der Landesvertretung em Frühjahrs- Landtage 1848 definitiv zu der Folge verzichtet, ünftt; nur gewählte Repräsentanten die Stände Versammlung

den, die gewählte Abgeordneten -Kammer war daher die wahre

Landesrepräsentation. Die von Ritter⸗ und erfullt, oder doch Verfassung gesichert worden Lage der Sache gleich.

Die Union hat keinen wesentlichen Inhalt mehr, ist daher nur noch

2 Landschaft gestellten Bedingungen sind resp. deren Erfullung für die weitere Entwickelung der

Das Letztere steht dem Ersteren nach

Vie ein Name und kann nach dem ganzen Verlaufe aller staatsrechtlichen Verhandlungen der Nechtsgultigkeit des diesseits (schwerinscherseits) verriubaiten Staais-Grund Gesetzes nicht im Wege stehen. ad 1. Abgesehen davon, daß der sub l aufgestellte Satz mit dem sub ?2

ausgesprochenen in Widerspruch zu strhen scheint, weil von einem definitiven

Verzichte der Ritter - und Landschast auf dem Frühjahrs- Landtage 1848

nicht füglich die Rede sein kann, wenn dabei noch Bedingungen gestellt sind,

wird derselbe durch die Verhandlungen des Landtages von 1818 widerlegt. Es ist hier davon auszugehen, daß in der mecklenburgi chen Verfassung keine Bestimmung vnumstößlicher feststeht, als die, daß in allen Angeleg n= heiten, wobei die Gerechtsame der Riter⸗ und Landschaft beruhrt werden oder wo deren Minderung oder Abänderung zur Frage stehen sollte, lan⸗ desherrlicherseits ohne a Sdrückliche ständische Bewilligung nichts verfügt werden darf (88. 191, 198, 199 des Landes vergleiche? ). Darum kann es nicht releviren, daß in den landesherrlichen Piopositionen zu dem Frühjahrs-Land—⸗ tage 1848 ven der Ansicht ausgegangen war, daß die bisherigen Stände sofort und definitiv auf ihre Landstandschafts Rechte verzichten sollten. Es kommt vielmehr darauf an, inwiefein die Lant stände auf diese Pro po sition eingegangen sind. Die hierher gehö

in dem bezielten Vortrage de

igen ellen aus den ständischen Erllärungen, welche . schweriner Ministeriums meist nur ertraftive und außer ihrem zu einer ganz verschiedenen Auslegung führenden Zusam— nenhang angeführt sind, finden sich in der ständischen Erklärung ad ca ut vom 16. Mai 1848, welche auf den 4ten Kommittenten-Bericht zub 2 2 . ; 10, Bezug nimmt, wo zwar ; „im Allgemeinen und unier gewissen Voraussetzungen die Bereitwilligkeit der Stände ausgesprochen ist, dem Rufe der Landesherren und den An— forderungen der Zeit zu folgen, und demgemäß ihre bisherigen grund- gesetzlichen Landstandschaftsrechte zu der Folge aufzugeben, daß kůnftig nur gewählte Repräsentanten die Ständeversammlung bilden,“ indessen von Seiten der Stände einestheils kein sofortiger und desinitiver Verzicht ausgesprochen, vielmehr derselbe an verschiedene Bedingungen und

8

Voraussetzungen geknüpft, und anderentheils sogar ausdrücklich in Ansehung des Zeitpunktes, wann die Auflösung der Ritter und Landschaft als politisch be? rechtigter Coiporationen zu geschehen haben werde, ständischerseits erklärt worden ist: „daß jener Zeitpunkt der Vereinbarung zwischen den Landesregierungen und den neuen Landes ⸗Repräsentanten zu überlassen sei, dergestalt daß jene Auflösung erst in dem Augenblick eintrete, wo in Folge einer sol-⸗ chen im Wege der neuen Verfassung erfolgten Vereinbarung die Landes- herren die Ritter- und Landschaft als politisch berechtigte Corporationen für aufgelöst erklären.“ .

Diese in den Landtagsabschieden mit namentlichem Bezug auf den vierten Kommittentenbericht landesherrlich approbirten Erklärungen setzen also fest, daß die Ritter⸗ und Landschaft nicht eher aufgelöst werden durfte als bis die von ihr gestellten Bedingungen erfüllt waren und bis im Wege der neuen Verfassung eine Vereinbarung zwischen beiden Landes -⸗Regierun⸗ gen und den neuen Landes-Repräsentansen über den Zeitpunkt der Auflö— sung erfolgt war. Konnte nun auch der gewählte Ausdruck zu dem Zwei⸗ fel Anlaß geben, ob hiernach diese Auflösung vor vollständigem Zustande⸗ kommen der neuen Verfassung zulässig war oder nicht, so ist doch so viel gewiß, daß jene Vereinbarung über den Zeitpunkt der Auflösung zwischen den bezeichneten Paciszenten bisher nicht staitgefunden hat, und daher die Rinter⸗ und Landschast noch rechtlich soridauert. Die in dem mehrgedachten Vortrage des schweriner Ministeriums vom 30. Sept. d. J. aufgestellte Unterscheidung daß die Ritter- und Landschaft in Folge der Verhandlungen des Frühlingé⸗ Landtags von 1848 nur noch mit ihren administrativen Befsugnissen bei Bestand geblieben sei, dagegen aber auf das Recht der Landes - Vermretung sosort und definitiv verzichtet habe, findet sich in den ständischen Erfläru ngen nicht einmal implicite ausgesprochen, und doch mußte hier, wo es sich um einen Verzicht auf Rechte handelt, ein solcher bestimmt und ausdrücklich ausgesprochen sein.

In Uebercinstimmung mit solcher Auffassung ist denn auch die Landes— Virtreiung von der Ritter- und Landschaft noch nach dem Frühlings-⸗Land— tage ven 1818 ausgeübt und von beiden Regierungen vollständia anerkannt.

Unstreit g ist unter Landesvertretung hauptsächlich das Recht der Steuerbewilligung und das Necht der Konkurrenz bei der Gesetzgebung zu verstehen. Ju beiderlei Hinsicht sind die bisherigen Stände noch nach dem Landtage von 18453 und noch nach Erlassung des provisorischen Wahl⸗ gesetzes zur Brufung einer ve einbarenden Abgeordneten Kammer wirksam gewesen, indan dieselben durch ihren engeren Ausschuß nicht nur auf Antrag der Regierungen bisher aus schlieslich alle Landessteuern bewilligt, sondern auch bei Eilassung von Gesitzen fonkurrirt baben, wir solches namentlich aus der mecklenburg - schwerinschen Verordnung vom 10. Oktober 1848 und der mecklen= burg-flrelitzschen Verordnung vom 6. Januar 1849 wegen Einführung allgemeiner Wehrpflicht und wegen Aushebung der zur Verstärkung der deutschen Streit, macht erforderlichen Mannschaft hervorgeht. In beiden Verordnungen ist ausdrüchlich erwähnt worden, daß sie nach verfassungs mäßiger Berathung mit dem engeien Ausschuß der Ritter und Landschast erlassen mit den, mit welchem beide Regierungen diejerhalb auch unmittelbar vor Erlassung der fraglichen Gesitze näher verhandelt haben.