Eutscheide die Majorität für einen ßen dieser Entscheid ;
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gelegenheit der C. BI. a. B mentanen Erfolg geblieben s
der Lehrbücher eingestellt, der aus Verlegern bezogenen nämlich. V für den Platz Wien Lehranstalten in den Provinzen noch Verfahren, agen welches das hiesige Buchhändlergremium auch nicht mehr ganz im : ,
„hat die K. K. Schulbächerverschleiß s iß
Die dritte Proposition sei . ) so werde sich Preu
eidung . Bei der vierten J roposition hab d eußen es seiner Stel Verhältnisse zum ; idesstaate angemessen
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von der weilenden hat. einigermaßen nicht wahr, Zeitungen jeldeten.
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nur nicht bei der allen nisterium wurde e zon den Kai . J d Geschütze
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; lrtilleriestücke abgenommen worden sind. Der D. a. B. wird mitgetheilt, daß die französischen Ge . ie Pässe politischer Flüchtlinge mehr nach r ein solcher nur durch Verwen anderen durchaus unrepublikanischen erlangen konnte, nach der französischen vird hinzugefügt, reisen aber un
216,000
wandern. viel Russen nach ͤ ie Vorstellungen von Seiten der hiesigen Buchhändler in A Lehrbücher⸗Verkaufsfrage scheinen, wie schreibt, nicht ohne, wenn auch vielleicht nur kurzem“, heißt es dor Administration den Verkan dem Auslande und sonst vor Vor der Hand ist der während die ihren
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( mehr berücksichtigungswerthen Provinzialbuchhandlungen in gung der bisher gethanen Gegenschritte fortfahren wird.
der Umgebung als völlig e
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. Nach den ärztlichen Berichten ist die Cholera in Wien und rloschen zu betrachten. Vorgestern ging ein Transport Silbergeldes von hier womit ein Theil der dem dortigen Handelsstande von
Majestät bewilligten Anleihe ausgezahlt wird.
Die Pesther Ztg. bringt bereits die Lieitations-Ausschre
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1950
eine Proposition. bung zur Herstellung der ofner Festungsmauern. Der ganze Her
stellungsbau soll bis zum November 1850 vollendet sein.
Wien, 24.
Okt. Der Minister-Rath hat in Betreff der provisorischen Organisirung der Verwaltung in Ungarn unterm 12. Oktober folgenden Vortrag an Se. Majestät den Kai⸗ ser erstattet: „Allergnädigster Herr! Bereits in dem unterm 2ten Juni R J. erstatteten allerunterthänigsten Vortrage hat sich der treugehorsamste Minister-Rath erlaubt, in allgemeinen Umrissen die Grundsätze zu entwickeln, welche seinem allerunterthänigsten Erachten bei der Wiederherstellung rechtmäßigen ; Ungarn zu befolgen wären. Es festgehalten daß einerseit Standpunkte aus vollkom
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Der einheitliche Bestand Oesterreichs kelung des
zum Ganzen und von
Reichs-Angelegenheiten.
der Verfassung spricht Einheit und Un
eit der vollziehenden Gewalt, die als Ausfluß der Majestät
unter der Verantwortlichkeit der Minister des Reichs ausgeübt wird
mit Rechte und mit der Verpflichtung, die Verwaltung im
Reiche und in den einzelnen Kronländern zu leiten, die bezüglichen
Verordnungen zu erlassen und die Handhabung der Reichs- und
Landesgesetze zu überwachen. Diesem obersten Grundsatze
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gemäß muß auch die Administra lion in Ungarn in allen ihren Zweigen der obersten Leitung und Einflußnahme des Ministeriums des Reiches unterstellt werden. Nach dem S. 92 der Reichs- Verfassung werden die Statthalter als zunächst unter dem Ministerium stehende Organe der vollziehen den Gewalt für die einzelnen als Kronländer konstituirten Gebiets theile aufgestellt. Der bestimmten Entscheidung der diesfälligen Frage für Ungarn vorzugreifen und ein solches Verwaltungs Organ daselbst schon jetzt einzusetzen, ist um so weniger ein drin gendes Bedürfniß, als zufolge des §. 95 der Reichs Verfassung
sede Behörde eines Kronkandes mit der Besorgung der Reichs-An⸗
gelegenheiten beauftragt oder auch die Verwaltung derselben anberen Organen anvertraut werden kann, und die durch die Rebellion völ lig erschütterten Zustände Ungarns noch mit gebieterischer Nothwen digkeit die Vereinigung der vollziehenden Gewalt in der Militair Autorität erheischen.
Mit Rücksicht hierauf ist der treugehorsamste Minister Rath des ehrerbietigsten Erachtens, daß im Verfolge der von Ew. Majestät bereits unterm 4. Juni d. J. allergnädigst genehmigten Grundzüge wäh rend der Dauer des Ausnahmezustandes in Ungarn die Handhabung der
vollziehenden Gewalt und insbesondere die Geltendmachung der mit
dem' Ausnahmezustande verbundenen außerordentlichen Maßregeln
in der Hand des Befehlshabers der Armee daselbst f die Leitung de
bevollmächtigte
aoalftitt altung
allergnädigster
der oberen zeschäftsführung
demnach Ew.
gelegten Grundsätze und ehre
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Pe sth, 20. Ol (Wanderer.) — Fürst General⸗Adjutant Abancourt und der Kommandant der deutschen Legion, Giron, lind heute Morgens h Uhr durch den Strang hingerichtet n. Rachdem dlese drei Inquisiten an der Revolution mit den Wassen in der Hand Theil genommen haben, so h
Oesterreich.
8 reuten-Oberst Woroniecki der sene Insurgenten⸗ ber Worgnie n
dürfte sich die gerüchtweise
z Publikums besonders. Er
Einstellung der Todesurtheile auf solche Individuen nicht Woroniecki war übrigens einer der Ersten, der ein Frei nach ihm benannte, errichtet hatte, und Giron gab den r Aufstellung der deutschen Legion. Woroniecki erregte männlichen Gestalt wegen die
hatte noch früher sorgfältig Alle drei gingen dem Tode standhaft entgegen. An Aeltesten, wurde die Execution zuletzt ausgeführt. ie mehr denn zehntägige friedliche serneren Einstellung der die Hoffnung, daß die
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Festungstommandanten
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ziehung ihres e auch ne bst Entsetzung von seiner Off den Strang verurtheilt, welches ut vollzogen worden ist. Pest, am z iuptschuld mißt man dem Baron Jessenak bei, welcher, im September v. J. in Preßburg anwese m Gelingen beitrug, die Festung Komorn den Hände zu spielen. Sonst lobt man allenthalben f Leidens , n, ,. . ö n, g ,,,, e , ern . ie nn. er Leßtere im Juni dieses ei iach Großwardein unternahm, um sich mit Bem 1wbesprechen, hat im Laufe seiner revolutionairen Wirk
1951
samkeit den Beinamen „die Ameise“ bekommen Fleiß dieses Mannes wirklich alle Begriffe ü von dieser Tugend zu machen pflegt. Er schlief nicht länger, als wo der Gesandte mit von 12 bis 3 Uhr, und seine Mahlzeit ; ; se währte höchstens 15 Minuten. Wenn wurde. Die Um⸗ war, hatte er immer noch besondere kleine Geschäste in Ordnung stände, welche die Sendung Fuad Esendi s nach St. Peters⸗ zu bringen und zu allerletzt ein „Abschiedswort“ zi rei desse urg jaben den Zeit ; übertrieben⸗ Korrektur er noch aus Druckerei irtete In den e c l 23 wie efällte riegsrechtlichen rtheil, welches mehr seine ungeheure behauptet worden ist, die 3ui ickweisung der vo
fe r 1. Beleg ist der Umstand ht binet kraft des Vertrages von Ku schuk-Kainardschi gestellten For⸗ . sich schlösse,
Majestät in iner Privat ⸗ Audie 1
Se. Excellenz en so wie d wi re Verhäͤ
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s welche, lgenommen, neuerlich viel⸗ worden, sich dem Kai⸗ ren Arti⸗ verständi⸗ unmittelbaren Berufung
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„Am vorigen Dienstag, den 16. Oktober, ist Se. Excellenz seien sie durch ihr laues Auftreten in der Auslieferung
ö 53 ; — . r 2 in sich eben z e Fuad Efendi der dieses inhaltsschweren Schrittes, gegen sich 2 . außerordentlichen Botschafters sein müsfen, wurden durch diest die Schwierigte
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