1849 / 296 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zollkommensten

ständigen, daß er sich zu einer alle Glieder des Bundesstaats bin De U rzeichnete ugt . . l zweck 2m sicher sie aup 6566 ̃ e Mittag enden Beschlußnahme befähigt; d. h. er wird in einem, S choße Hochachtung hinzu - ö rk urückführe . 1Gda dd z , n. 3 lchem sich d zrinz Frie⸗ jener „quantitativen Ermitt des Stimmenverhältnisses Berlin, den * Oktober 84 r n 8 das Verhältn; z ! r Gemeinde, insofern darin d Oesterreich. Kr

vo ck e e 8 Bu n 8 1 O. Mn = ; ; 1 8. 6 z A sis a,. . ; ; ; 1. ö

j d z Statuts eben so klar ausgesprochen: ibergehen, welche die Bevollmächtigten der Königlich sächsischen und von Zeschar (H don nn gen,, 6 erliche Selb 1 it nächst zur Geltung a des Nordens lerwarten wir ; ; ! 1UnU1ldVu * 5 I ( 6 e. 1 nn, 1 1g g 11 * ( (Hs sülwuüll'! 1bDiIJ

d russische Besatzung

3 41rͤ” Rar 546 8 219* 15 der Königlich hannoverschen Regierung wiederholt ans D 2 2 1

Die jetzige Unterste a nm 5992 8. ö verschen Bevollmächtigten,

9 3 ; Ban ausschließe, X

Weise a

[. . 5 91. iccedirenden Regierun An Königl. preußischen Stag Ministe : ; ; Narkastuiß ] . z P ö das ü ags-⸗ = ltniß zu den Bedursmssen ves Silage sich dem Grabbeschen Corps

Königlich sächsischen und hanno Herrn von Bodelsch!

ung des Non!

das bestimmteste zug ert haben.

. ö. . 90359 . 1* gdorrvn 7 —— Königreich den im Verwaltungs

völlig un

rklichung der er

1 ——

schlu

den

hannoverschen

6ssentlie

Erklärungen und Antworten wie dieselben in getroffenen V chen Feststellungen gesich ind. ius ihren Ländern

in der Note eingelegte Protest gege B hme eines solchen Reichstae

r erwaltungs⸗Rathes über die Einberufung des tages theiligen könne.

scheint voreilig und unbegründet; 2 eschl s Wenn nun in der näch st 9 —1*

noch gar nicht gefaßt ist; unbegründet, weil derselbe nach Art. IIl. des Verwaltungs⸗Rath— sich

s: 3 Tes Vundes - Statuts vörzugsweise zu ben Vefugnissen des regeln beschäftigen wird, so kann der Unterzzichuete s

Verwaltungs Raths gehört. Wenn aber die Bevollmächtigten für sprießlich erachten, zitzungen derselben theilzunehmen, und en

Sachsen und Hannover der Ansicht sind, daß der einzelne Wider finder sich de durch zugleich veranlaßt, nach Dresden (Hannover) zu erungen und Ertlar ungen,

spruch eine Beschluß nahme des Verwaltungs⸗-Raths über die Ein rückzukehren. Indem derselbe Sr. Excellenz den Königl. preußischen rekapitulirt lassen sich Tie

berufung des Reichstags zu verhindern vermöge, weil zu allen Be Herrn Bevollmächtigten ls Vorsitzenden im Verwaltungs⸗-Rathe, auf zwei Hauptsätze zurücksuh!

schlü ssen auch u nen gen, welche die Erfüllung des Bundes hiervon in Kenntniß zu setzen sich verpflichtet hält, verbindet er da- 1) Unter ; eibehaltung 66.

Vertrages herbeiführen sollen, Stimmeneinheit nöthig sei, so mit die ganz ergebenste Anzeige, daß die Königl. sächsis P menverhältniß stzu t

muß dleser Ansicht auf, das entschiedenste entgegengetreten werde. nigl. hannoversche) Gesandtschaft am hiesigen Hofe, unt namentlich als die beiden Faktoren, h

Weder das Bundes Statut, was darüber kein Wort enthält, noch der Gschäftsträger, Herr von Könneritz (der interimistische G tion ruht, richtig . l len , und

die allgemeinen Rechtsregeln, welche vielmehr bei Kommunionen schäflsträger Herr von Steinberg), beauftragt worden ist, einstwei 2) offene Abstimmung ale ) i jenige. m , , n,

der Majorität die Beschlußnahme überweisen, rechtfertigen (ne len viejenlgen? Mittheilungen resp. anzunehmen und zu machen, zu 1 , barg 6 ,, f „illens ;

solche Ansicht, die überdies ganz dazu geeignet sein würde, das welchen der Vertrag vom 26. Mai d. . Anlaß geben dürfte, 59 zugleich ir den reinsten Aus druck des Gesammtwillen ? klenburg⸗-Strelitz. . nr.

Bündniß vom 26. Mai c. zu einem todten Buchstaben herabzuwür wie derselbe auch angewiesen worden ist, sofort davon Anzeige zu ie . igschast gewährt. (benen obersten Grund ; . 46.

digen. Sobald daher der Fall einer nöthigen Beschlußnahme für ] erstatten, wenn in der Folge wieder Verhandlungen vorkommen Im Verhältniß zu. dem angegebenen 666 her? nur .

den Verwaltungs⸗Rath eintritt und dabei kelne Einhelligkeit zu er⸗ sol 9 f n. alle materiellen Bestimmungen des W ahlgesetzes m ka 1

t lten welche die Theilnahme des säck is,, . Be erscheinen a reditiv ,, h h ; 6. * . ; . lten, 2 ü es sächsischen (hannoverschen) 2 , , m. . f. M; vie Frreichung jenes l x gegenzunehmen Köniae zielen sein möchte, wird derselbe seine Organisation dahin vervoll⸗ N vollmächtigten vertragsmäßig nothwendig machen. ils Folgesätze oder vielmehr als Mittel, um die Erreichung!) nia

en M 9

vahlrechts

festzusetzen, wobei Intelligenz unt

che (Kö j w ö ö en der Bestand

Abstimmungs form, welche

. ; 5 ; iederlande. wurde der sranzösische Gesandte Her Und gestern 4 der Könie lane nit dem Direfti K 8 . ; vrrespondent des iurtial . 6e i * . , chritten darbot,

5 zei 11 21 9, * 8 * * * Hoheit in einer Audienz mpsfangen, seines

3