1849 / 311 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Wir haben die Beschlüsse der National-Versammlung, die Neichsver. Negierung davon abweichen können. Unsere Abänderungs,Porschlige wollt,; fassung von Frankfurt nicht anerkannt, wir sind dem Dreikönigs⸗Bündnisse man nur als Instruction der Regierungs- Kommissäre betrachten, so daß nicht beigetretͤan, wir haben das Interim vom 30. September vorbereitet, diese in der Dis kussion nur als Ansicht geltend zu machen ware. Wenn in seiner Enistehung unterstützt und dahrr auch als es vollendet wan, an aber die Majorität des Reichstages auf diese Ausführung nicht eingegan⸗ erkannt. Was die erste Thatsache anlangt, die Nichtanerkennung der Reichs. gen wäre, sondern sich an den ursprünglichen Entwurf gehalten hätte, wa= verfassung, so hat die Diskussion in sehr praktischer Weise die rein theore- en alle Regierungen daran gebunden gewesen. . . tischen Fragen bei Seite gelassen; ich thue es daher auch; aber mehrere Nun frage ich Sie, ist es wahrscheinlich, daß auf diesem Reichstage, Redner haben der Regierung hier gerade einen Vorwurf gemacht, der, wenn wie er gebildet werden sollte, die Vorschläge Baverns Berücksichtigung ge= er begründet wäre, der wichtigste von allen sein würde. Man hat gesagt, funden hätten? . ö es war ein großer Moment, und die baverische Regierung hat ihn unbe Das franlsurter Parlament war ganz t nm ,, da nutzt vorübergehen lassen; man hat als diesen Moment jenen Zeitpunkt be⸗ saßen österreichische Abgeordnete, da war as Uebergewicht des Nordens zeichnet, wo Oesterreich und Preußen sich von der frankfurter Reichs versas⸗ nicht. so groß nnd wir haben doch gesehen, was die ruhigsten, bescheidensten sung abgewendet haben und die National⸗Versammlung den Beschluß faßte, Vorstellungen nicht blos der bavyerischen Regierun ; sondern aller bazeri daß der größte Staat unter denjenigen, welche die frankfurter Verfassung schen Deputirten bewirkt haben in einer Frage, die weder eine dynastische, anerkennen würden, oder vielmehr dessen Fürst als Statthalter an die Spitze noch eine partikularistische war, sondern gerade eine Lebeusfrage des baye— gerufen werden solle. . . rischen Staates; es ist das die Frage des Malzaufschlages.

Man hat mir angedeutet, Bavern hätte diesen Moment ergreifen müs⸗ Was hat es in Frankfurt genützt, daß man durch Zahlenrechnung sen um seiner eigenen? Größe! so mehr, als besondere Schritte nachgewiesen hat, daß der baverische Staat es nicht ertragen könne, wenn geschehen seien, Bavern dazu Meine Herren! gestatten Sie mir, man diese Beschlüsse faßte, und doch sind sie gefaßt worden, und man hat kiescs Verhältniß nach Form und Inhalt etwas zu untersuchen. Was die mit einer gewissen Vornehmheit e sich ein gewisser sehr geehrter Herr Form anlangt, so kennen Sie meine Herren, die Beschlüsse der Natio- Redner ausdrückte, gesagt: „das ist schlechter bayerischer Partikularismus.“

diese Statthalterschaft, ich will sie nicht wiederholen, Nun bitte ich zu betrachten, daß in dem neu zu berufenden Reichstage

ffeten besonderen Schritte betrifft, so ist wohl dem eine weit überwiegende norddeutsche Masorität sich gebildet haben würde. geehrten Milgliede dieser hohen Kammer, das sie angedeutet hat, noch viel Er würde zufammengekommen sein unter der Weihe und den Au spizie sel P zu Gotha versammelt gewescnen Partei, welche die Bekämpfur

als 1 le 'nigstens des abscheulichen baverischen Partikularismus als ihre ganz besondere Auf

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besser als lich auf 3 ; von dem Scheine nicht frei waren, als wolle man sich an die sonst immer geschmähten donastischen Gefühle anklammern, um sie zu gewissen Zwecken zu benutzen. z wird dem sehr geehrten Mitgliede noch mehr als mir be mit sein, wie rasch und entschieden jener Versuch auf den constitutionellen jesen worden ist, und daß man ihn dort gleichsam nur pro lung den Riß zwischen Deutschland und O sterreich in sich Inhalt anbelangt, so möchte ich 8 n⸗ Ich muß entweder habe ich den geehrten Redner nicht ver liner Aufstellung nicht llerdings große politische Momente, und für die Re die Pflicht, solche Momente zu ergreisen und nach ihnen zu handeln. Wie ist es möglich, daß Oesterreichs Kaiser und Volk un Es giebt aber aue politische Gelegenheiten, und für die Regierung he Reichsvorstandschaft von Preußen sich fügen wird? Pflicht, sich nicht zur Ausbeutung solcher Gelegenheiten verleiten zul Kann Jemand von was immer sur einer Partei dieses für mö— Worin liegt der Unterschied zwischen beiden? Man ergreift einen halten, oder zlaul Sie, daß wenn nun im Herbst, wenn man in die Lage der Verhältn nach seinen ein Reichstag diesen Verfassungs-E rf sanctionirt hätte, Oest ch Pflicht und Gewissen eingreift. Man spekulirt aber auf klärt hatte; wir w llen bei daß Preußens Regierung und? wenn man die Aussicht auf einen Vortheil den Grund⸗ ben würden, nun wir die Reichsvorstandschaft wieder auf, Ehre zum Opfer bringt. nen uns jetzt unter Oesterreich

191 1sse

sierung nicht aufgefordert worden sein kann, das Dieses ist eben so unmöglich as Andere. Es kommt alst thun, das ist klar. hier in Erwägung, man müsse in der Politik nicht die Gefühle, Die geehrten Sprecher haben das erste im Sinne gehabt, es wird also uni Hoffnungen, sondern die gegebenen Verhältnisse ins Auge e ) ob ein solcher Moment gegeben war, ue dem Möglichen, Erreichbaren trachten. riu ubte das zweite annehmen zu können, Man hat bei der Bevorwortung der berliner Verfassungs⸗Aufstellung ganz besonders die Zollverhältnisse ins Auge gefaßt und von den Ge von Bayern verlangt? dieselbe Reichs. rüchten geredet, es wollte Bayern bei dem Widerstande gegen eine Aufstel⸗ e vorher in ausfül ing lung aus dem Zollverbande sich zurückziehen und ganz an Oesterreich an⸗ en Interessen Deutschlands und Bayerns bezeich schließen. Ich weiß auch, diese Din in den Zeitungen verbreitet t Tage später anerkennen, weil nun nicht mehr worden, denn was ware eit 6 Monaten nicht gegen Bavern geschrieben gerusen wurde. druck ] h sollte aber meinen, wer uns nicht geradezu

ßische Hegemonie kämpfte, verblendet, Leide ift namentlich verblendet hält, und

zerfassung, die es acht Tage Widerspruche mit d abgelehnt hatte, ach z, fondern Bayerns König an die Spitze die bayerische Regierung gegen jene preu die in dem Verfassungs-Entwurf von Frankfurt lag, gegen den prer zisch so die Organe de verischen Regierung bis jetzt Gelegenheit g Erbkaiser, that sie es wahrlich nicht, weil das Haus Wittelsbach dem Hause haben, öffentlich sich über di Frage auszusprechen, haben sie sich Hohenz gen deres Interesse geltend machen sollte. Leidenschaften frei gehalten, wer, sage ich, uns nicht sür verblendet die Erklärung der bayerischen Regierung, die damals erlass der kann uns nicht den Gedanken zutrauen, daß wir wegen der jetzigen wird finden, daß die Stellung dieser erhabenen Dynastieen mit ] Verfassungsstreitig llverein rütteln wollten, an diesem ersten und Borte erwähnt wurde. seit vielen Jahren eingewurzelten Schritt zu einer großen deutschen Einheit. ayerische Regierung that es, weil jene preußische Hegemonie, so dein, die bayer Regierung wird dem Zollverein nicht nden, wenn he, bayerische, hannoversche 2. 2c. Deutschland und Oester= man ihr auch die Vollziehung der Zollvereins-Verträge noch f hrerschwert.

19 itte, und w sie esen Riß nie ulassen wol Sie weiß, welche Ree d ollverei hr ai ur in diesen r sit

arleg ]

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Die bayer wie eine sächsis reich zerrissen h

Derselbe Nachtheil Spitze dieses so zerrissenen Gefühl hätte ihm das verbieten müssen, h hätte auf Erfolg begründet. Ich möchte auch darauf auf

2 J ö N 1 859 ( v 8s 3 . P 1IuF 8) Y J 1 2 Es wäre eine Verleugnung der Grundsatze der tie Und der R Regierung keineswef beabsichtigt, einen Separat

gierung gewesen, wenn man nach acht Tagen das hätte annehmen wollen, schlleßen, und so Deutschlaud zu zerreißen um eines besonderen Vortheils willen, solchen an ,, t t gemeinen Interesse abgelehnt hatte. davon sprachen, als ! en sie ihn gelesen * weiß nur, daß in neuester ö Die bayperische Negierung hat der frankfurter Verfassung sich aber h Zeit das Organ, das man für Cin ffiziellez in Wien zu halten g aus anderen Gründen widersetzt, weil sie in dieser Verfassung eine so wun— zrund hat, cine Zollvereinigung Oestemeichks mit ganz Deutschland in Aus— derbare Mischung demokratischer, monarchischer und zum Theil one sicht gestellt hat, wahrlich ein Gedanke, dessen Tragweite Jeder zu ermessen rer Grundsätze erkannt, weil sie überzeugt war, auf eine sche Berfassung J im Stande sein wird, der sich mit kommerziellen Verhältnissen beschäftigt könne das Glück des Volkes nicht begründet werden. und daß er nicht als Phantasie ausgesprochen ist, das beweist die

Mit dieser Ueberzeugun des ein Verrath am deutschen Volle ge⸗ l veil er den Weg zur praktischen Verwirklichung zeigt. wesen, den Versuch zu mache ĩ zen einzuführen. auch hi icht die Me : die großen Schwierigkeiten pli

Wenn aber diefe Erwägungen nicht durchdringen sollten, wenn man ben werden können Rglaube aber, daß Grund zu Besorgnissen

Polilik (denn viele glauben dieses) d ; 1 Vortheil über die sem Gebiete am allerwenigsten vorhanden ist. Ich glaube, keine

setzen will, welcher Vortheil re denn da für Bavern oder Regierung wird die Verantwortung an si men, den jetzt bestehe

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Le . 18 146

zu erreichen gewesen mit Aussicht auf Erfolg? zollverein zu zerreißer un h glaube jede Regierung wird frei

n hätte Oesterreich und Preußen gegenübertreten, die Durchfül Hand dazu bieten, so weit mo zlich das G des Zollvereins a

1 (Grund)

rung der von ihnen verworfenen Verfassung übernehmen müssen. Wer 6s bleibt nun die dritte Thatsache übrig, in der man unser würde sich angeschlossen haben? rüfen kann, das Interim. Hier kann ich s 28 Regierungen, die vorher die frankfurter Verfassung angenom— Sprecher haben h den Takt bewieser men haben? uns in Mitte einer politischen Versammlur in d zertheidigung dieser V sfassung daraus er⸗ Ls würde daher von mir doppelt unreckt sein, auß eine Frage einzu zu durchschauen. gehen, die die Kammer in weiser Würdigung der Verhältnisse bei Seite ge— Würde dann Hannover und Sachsen sich Bavern angeschlossen haben, lassen hat. Was die Regierung in dir ser Hin ht für eine rechtliche Ueber bei Durchführung dieser Reichs⸗Verfassung, welche eben als die ezugung hat, liegt ohnedits in ; baverische Regierung der frankfurter Verfassung ihrer Widerspruch Nur auf eines mache ich esetzt haben? Es würde sich vielleicht Württemberg und B an die tet, dieses Interim ist nicht ohne bayerische gierung angeschlossen haben,

ware gewesen, eine Ausscheidung dieser süddeutschen Staa⸗ 3 lönnen Alle ruhig sein, die glauben, die beiden Großm ichte hätten em übrigen Deutschand gegenüber. sich hier gleichsam gegen das übrige Deutschland verschworen, und nament und a 5, n ; 1 / 2 j w R ,,, Ind wem hätte sie sich zuwenden müss ich, es habe sich Oesterreich undankbar gegen Bayern gezeigt.

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Jenen Gewalten, die bald darauf in der Pf und Baden ihr Neich Was das Letztere betrifft, so hat schon ein verehrter Nedner datau! kelten und ihre Volksbeglückungs-Theorie ins Werk gesetzt und vor al hi n, daß man in der Politik den gewöhnlichen Begriff der Dank—

ler Welt ihre Unfähigleit, einen Staat zu gründen, zu übernehmen und zu b zar nicht anwenden kam regieren, dokumentirt haben? . / Du bayerische Regierung hat nicht gehandelt, um Dank von Das waren die Bundesgenossen, auf welche Bayern hätts zählen koön⸗ ch zu erhalten, sondein aus Pflichtgefühl, nicht um irgend Jemandes wenn man jenen großen Moment benutzt ? daß s diesen Gründen hat die bayerische N Oesterreichs noch um Preußens Gunst zu buhlen braucht, so

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die Versuchung zur Benutzung einer Gelcgenh it erkannt, sie wie umgekel diese beiden Regierungen auch nicht beanspruchen, daß wir

Oester⸗

.

hätte. Gunst' willen, denn so stark fühlt sie sich trotz aller Wirren der Zeit,

ö n Gelegenheiten, dies beweist die Geschichte bis in di Auf di chtung Oesterreichs un Preußens wie aller anderen Stag e . . H. nn , . Verlegenheiten, dann zu Niederlagen und teu, darauf legt sie großen Wertl d ich glaube, wenn die Zeit der Lei n , . s,, , ern ung ö. . dieses gilt, oo denschast vergangen sein wird, v man ihr die se Achtung nicht ver agen. und seine r, , n, . , , lll ,, een! Was sodann die Funcht ingt, beide Großmächte hätten die übrigen man damit morglisch nern ch t 9 ö nn,, nein chan ich . 1 , en, ̊3. ze gt, ö 1 g So viel über den erskn Punkt“ die Anerkennu K . Es geht aus den Attenstücken hervor, daß man den Vertrag zu Wien betreffend. . . Anerkennung der Reichsverfassung am 30. September abgeschlossen hat, als man versichert sein zu lönnen . sien Punkt aubelangt, den Beitritt zum Dreiköntgbünd⸗ glaubte, nach vertraulichen Verhandlungen, daß er allgemeine Zustimmnng ö zum Dreikönigbünd⸗ finden würde. Sie werden vielleicht entgegnen: „Um so schlimmer!

niß, so haben einige Redner befle *. ; ip, ; ge Redner bekla daß die bayerische Regier , . . ,, w sich nicht entschlossen habe lag, daß die baperische Regierung hiezu So ist dieses Weik, welches wir nicht loben können, und welches die Re

Ich be zer O Gründe 6 . hy * ö,, w ö .

bracht zaben, sud deres ed ö 1 ö ö. . die sie vorge⸗ gierung nach der Art, wie sie ihre Zustimmung aussprach, selbst nicht lo

1 . 8 90 g ure 1 eine C ö a ö ) ö 54 ; ö P , . 6. s z r*

Grundfätze. Wir haben in e. n. h ö. meine Erörterung über ö ben zu können scheint, also durch die bayerische Regierung selbst mit er 1er Entwurfe jene Zerreißung Deutschlands richtet worden.“

und jenes Uebergewicht der no ul , ,. . s Iiddeutschen Majorität über Süddeutschland Ja, meine Herren! ich lehne die Verantwortung hierfär nicht ab, und

erkannt also eine ungerechte B . ugerechte Bevorzugung nes Partiku 3d , , ,, . . übrigen berechtigten Parlikularver r hn, , n n , a. glaube auch umgekehrt sagen zu können, Bavern hat sich ein Verdienst er z . . ö sen gegenube Mir h 9 us be . . . 8] J f ö müht, Vorschläge zur Ausgleichung der , , ee gell, ie . worben gerade dadarch, daß es hierzu mitgewirkt hat. .

ĩ ö stande z che ? vurde 9 w ) ö 7. z , n. , Koisdens fte 3542 nicht angenommen. K lass än nn n , , . dieser Frage die n, . ) in R . asse é sanguinische Hoffn zan V wie ich sagte, da Es hat ein Redner gesagt, er sei überzeugt, die gewerblichen Interes , nn die ang nin ge doffnung, man muß nur, 9 sen, die An sässigmachungefrage würde v zeugt, die gewerblichen Jnteres⸗- Erieichbare ins Auge fassen. ; Baberns ann . . 6 J. sk . ö Preußens im Sinne Wer einen Zweck will, muß auch die Mittel daz: wollen. Wir wol

3499 8 1 111. 24 ( r sag a6 eee, . ö ( 9. ö 8 ö . 3 2. . diesen Punkt als einen entschieden RRnbaltend⸗ . man mir gerade len den Zweck, die Zerreißung Deutschlands zu verhindern, Oesterreich und

118 1e l de tzuhe 1den hezeich nete. Bavern zusammen zu halten ßische Ministerium hielt es für Pfli ) in Land . . 4 . c ßische Ministerium hielt es für Pflicht gegen sein Land, hieran Das nächste Nittel hierzu war die Heistellung einer Central⸗Gewalt,

Das preußis stzupaten. e ,,, n,. 7 4. n 8. ö che von Oesterreich und Preußen anerkannt ist; denn so lange dieser 2 j Sven audberen Beziehunge 6e hte ö 16 36g i , . 6 ö 3 D. . Aber auch in den anderen * eziehnungen bitte ich zu beachten, was zu ] Iwitspalt über diese Central Gewalt nicht gelost war, war für Deutschland hoffen gewesen wäre von der Revisson, auf die man hindeutet. fein Heil. Das ist unsere feste eberzeugung Entwurf sollte, als der gemeinschastliche der Regierungen, an den Nun wäre es ein Leichtes gewesen, das Zustandekommen dieses Ver⸗ gt werden und, wenn er angenommen würde, sollte keine ! trages zu hindern. ; .

Bavern hätte nur darauf zu bestehen gebraucht, daß es in dieselbe eintrete, dann wäre ste entschieden nicht zu Stande gekommen. Erlassen Sie mir die Gründe aufzuführen, worauf dieses unübersteig⸗ liche Hinderniß sich gründet; wer die Lage Deutschlands ins Auge faßt, findet sie von selbst. ;

Wir konnten das Interim hindern, wenn wir wollten: im Bewußt— sein dieser Möglichkeit haben wir es nicht gethan.

Es ist, unser Verdienst! Hier kam es darauf an, zu zeigen, ob wir solche Partikularisten sind oder nicht, ob wir solche Aufopferungssähigkeit besitzen oder nicht, und ich glaube, die bayerische Regierung hat diese Probe bestanden. (

Sie hat Opfer gebracht, diese viel getadelten partikularistischen Interes— sen bei Seite gesetzt, und hat auf sechs Monate ihre Stimme an die bei⸗ den Großmächte übertragen. Sie hat es gethan im Bewußtsein, daß darin Gefahr liege, aber auch in dem Vertrauen, daß die österreichische und preu⸗ ßische Regierung nie vergessen werden, welchen wichtigen Beruf sie Bildung dieser Bundes-Kommission übernommen haben.

Sie werden nie vergessen, daß das Deutschland, dessen Regierungen vertrallensvoll das Regiment über Deutschland auf sechs Monate in ihre

daß dieses Deutschland vereinigt so ziemlich jeder von ihnen acht gleich sei, und daß eben das Vertrauen, mit welchem man ent kommt, nicht mißbraucht werden darf.

Ich zweifle keinen Augenblick, daß ein solcher Mißbrauch nicht würde stattfinden können; ich sage aber noch mehr, daß, wenn er versucht werden wollte, die übrigen Regierungen der übrigen eutschen Staaten so sehr in

. n

d schon dadurch stark genug wären, jedem

gegen

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in seinem Volke als jetzt, wo es den Schritt der besonnenen r signi Ueberlegung zu rechtfertigen h ist es, meine Herren, was ich über die Hauptatte ausführen zu müssen glaubte. Was wir gethan haben, liegt offen vor Ihnen, warum haben, ist theils in diesen Aktenstücken gesagt, theils habe hinzugefügt. An Ihnen ist es nun, eim Urtheil zu spre Ich bin weit entfernt, demselben Maß und Ziel zu setzen, aber

abe ich an Sie: fassen Sie dasselbe klar und deutlich. Ich glaube darauf hat die Regierung ein Recht. Man mag uns beurtheilen wie man will, dahin wird man einverstan⸗ den sein, daß wir seit 6 Monaten unsere Farbe frei gezeigt haben Man hat nicht im Zweifel sein können, auf welche Seite die bayerische Regierung sich stelle: eben so gewiß ist es, daß wir eben deshall en schweren Kampf zu kämpfen hatten; angefeindet worden sind wir von Innen und Außen mehr, als seit langer Zeit irgend eine Regierung. haben diesem Kampfe entgegengesehen, ehe er angesangen mm nicht gewichen, während er geführt wurde. e Freudigkeit hat uns nicht verlassen, denn wir standen vohlbegründeter Ueberzeugung. Wir haben kein Recht, von Ihnen ferdern, aber das Recht haben wir, daß ligung klar und deutlich und ossen aus sprechen. Bon diesem Standpunkte aus muß ich mir einige Bemerkungen erlau gebr

ben in Bezug auf die verschiedenen Anträge, die an die Kammer ge

illigung ‚. X

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vorden sind.

hab

was schlusse der Kammer

21 Sr 1111 12 zur TCrsullung

Verhalten zukunft. habe daher von er beizufügen. begreife den Standgunkt, der sich kritik en wünschen, daß dieses der Standpunkt der Majori Regierung eines constiti el Staates mit sicherem mit frster Hand handeln l, so wird ihr dieses nicht blos schwieri ͤ fast unmöglich sein, wenn nach 3 oder 4 tägiger Diskussion ül wichtige Fragen kein Urtheil über ihr Veihalten gefällt wird. Es liegt Ihnen endlich ein Antrag mehrerer Herren Abgeord zu dessen Empfehlung der Herr Redner vor mir g sprochen hat die ich darüber vernommen habe, welche dem Antrage gegeben won st, glaube ich nich ich annehme, die Absicht der Anteagstelle sei auch die, sschusses: das Verl k , die Wünsche für was geschehen soll, auszudrücken.

Was diesen zweiten Theil anlangt,

6 10

des A

u Hoffnung

einzuwenden.

Die Prinzipien, auf welchen denen sich die Regierung in il Aktenstücken bekannt hat, nur eines noch der Erwägun der hohen Kammer anheims

die Nummern 2 und 3 gestützt

!

r Schlußsatz unter Nr. 3 nicht etwas zu bestimm darin von der Regier übersteigt. die baverische Regierung feststellen, unter deutsche Verfassungswerk zu Stande kemmen soll

Meine Herren! Das wird die bayverische Regierung können, wenn sie nicht sich, was ihr aufrichtiger Wunsch richtiges Streben ist, mit den übungen deutschen Mittelste vereinigt.

Die zwei großen Faktoren, esterreich und Preußen, können wir unserem Rechnungsansatze nicht weglassen und wir werden daher stellen dieser Normen vlelleicht versuchen und anstreben, aber nicht eigener Kraft erreichen.

Ich glaube zwar, daß der geehrte Herr Antragsteller dasselbe gemeint hat; sch glaube aber, erlauben Sie mir darauf aufmerksam zu machen, daß dies Fasfung nicht ganz paßt. Was nun den ernten Theil dieses Antrages anlangt, so zann ich allerdings nicht bergen, daß er mir die Bestimmtheit t darbietet, welche ich in einer so hochwichtigen Sache

der Aeußerung nich J beanspruchen zu können glaube, und was nach der Nede des Herrn Präsidenten selbst die Absicht war. Wenn wirklich die, Antragsteller das Verhalten der Regierung billigen wollen, so muß ich Sie ersuchen, dieses bestimmt und deutlich auszusprechen. Die Fassung hier giebt dieses nach mine innigsten Ueberzeugung nicht, und sie wird den Leser in Zweifel lassen, inwieweit man den Intentionen der Regieiung traut oder nicht, in⸗ wieweit sie recht gehabt habe, so zu handeln oder nicht. Denn es ist nicht nur dem Worte „insofern eine Klausulirung gegeben, sondern auch mit dem Ausdrucke, „wie es erklärt.“ Es klingt dies wie ein Zweifel, ob das wirk lich die Absicht der Negierung ist, was sie erklärt hat.

Es ist dann am Schlusse gesagt, die Regierung mag genügenden Grund haben sinden können. Das schließt nicht aus, daß sie eben so ge⸗ nügende Gründe für etwas Anderes hätte finden können. Sie könnte auch Gründe finden, die frankfurter Verfassung anzuerkennen; sich dem Drei⸗ königsbündnisse anzuschließen. Ich wiederhole, der Herr VicePräsident hat die Iweideutigkeit besestigt. Aber das Entscheidende ist nicht die Rede ei⸗ nes Einzigen von denen, die jenen Antrag gestellt, das Entscheidende ist der Beschluß der Kammer und die Wortfassung dieses Beschlusses. Ich hänge mich sonst nicht an Worte, aber wir stehen an einer Lebensfiage.

Gestatten Sie mir nochmals zu wiederholen: die Männer, welche jetzt die Ehré haben, die baperische Verwaltung zu bilden, haben seit 6 Monaten einen schweren Kampf gekämpft, ich glaube, man kann sagen, schwerer als seit langer Zeit eine bayerische Regierung. Sie haben nicht gewankt in disem Kampfe, weil sie auf ihrer Ueberzeugung standen, und weil sie die Hoffnung in sich trugen, die Vertreter des bahyerischen Volkes würden

. Gice

jhr Verhalten billigen, ein Verhalten, nicht blos nach äußerer Erscheinung,

sondern auch in den Motiven, welche offen und ohne Rückhalt aus freier Ueberzengung Ihnen dargelegt sind. : .

Wir glauben deshalb, eder vielmehr ich glaube, denn die Sache geht zunächst mich an ich glaube deshalb, auch ein Recht darauf zu haben, daß das Urtheil der Kammer, wenn sie ein solches ausspricht, klar und deut- lich gefaßt sei, und weder mich noch Jemanden in Zweifel lasse.

Urtheilen Sie, wie Sie wollen, meine Aufgabe ist in gewissen Sinne

5st. Als ich berufen wurde, die deutsche Frage in Bavern in die hand zu nehmen, drohte der Riß zwischen Deutschland und Oesterreich. ene Gefahr ist beseitigt und ich kann sagen, ich habe einiges dazu bei—

geirggen. ; Sb' die Gefahr wiederkehrt, ob sie künftig vermieden werden wird, ̃ hr Sache der bayerischen Regierung allein, während es he der baverischen Regierung war, dieser Gefahr habe diese Aufgabe, die mir die Vorsehung gesetzt, nach gelöst, und sehe vollkommen ruhig Ihrem Ur—

als deutscher Mann gehandelt zu haben.

Mitglieder der hohen Kammer, auch klar zu handeln. ᷓ— ] . Hamburg. Hamburg, 10. Nov. (8. E No. 309 des Staats-Anz. abgebrochenen

Dritter Abschnitt

1

Die Bürgerschaft.

3 30. Von diesen werden sechsundne allgemeine direkte Wahlen, mittelst ia durch Einreichung von Stimmzetteln, nahme an dieser Wahl sind alle hamburgischen Staa en, welche das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet ur Gemeinde des hamburgischen Staats das Gemeinde⸗Bürger— rworben haben. Die Art der Wahl bestimmt das Wah J. Die übrigen vierundsechzig Mitglieder bestehen: zanzig Grundeigenthümern als solchen, und zwar mw hbi ichen Mitgliedern derjenigen Deputation, welck valtung der d welche aus gänzen si anderen Grundeigenthümern bisz Hesammt esche von den bürgerlichen Mitgliedern dieser Deputation zerden; 2) aus vierzig Mitgliedern der Gerichte Devputationen, welche verfassungsgemäß den Hande das Unterrichtswesen und die wichtigeren Zweige namentlich die Finanzen, vertreten. Sie werden den Gerichten und Deputationen ernannt. . den Deputationen haben bei diesen e. Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz. 1sübung des Wahlrechts ausgeschlossen sind: die Uebernahme eines der Aemter verweigert unahme nach Verfassung und Gesetz jeder —— zwar auf zehn Jahre Verweigerung an ger setzlie Bestimmung echte zestimmenden i während der ruht ferner: 1) nie denjenigen, die der zuständi geisteskrank erklärt sind, so lange die Eura dauer derherstellung des Geisteskranken nicht anerkannt ist; deren Vermögen Konkurs ausgebrochen is Konkurs-Verfahrens; 3) bei denjenigen, l Armen-Anstalten regelmäßige Unter zur Theilnahme an der Wahl insofern er das dreißigste

dreier Jahre hamburgischer Kein Abgeordnete

8

t,

derp en die

der Bürgerse

61

aufgesoördert.

Monaten . j Roönglen vor

neuerung nur dann atzmänner ., Ersatz nt scheidet eines Abgeordneten

Staat unvereinbar ist,

Antrag in Die Mitglieder der

vier Jahre gewählt; alle zwei Jahre

durch allgemeine Wahlen erwählten, a

ius. Ausgenommen von der letzteren Bestimmung

velchen sämmtliche Mitglieder eines Deputation als solche Mitglieder der Bürgerschaft den Gerichten und Deputationen ernannten Mitgl zor Ablauf von vier Jahren aus, sobald sie das dermöge dessen sie Mitglieder der Bürgerschaft sind Das Nähere bestimmt das Wahlgesetz. Art. 44. D le aus der Bürgerschaft aus⸗ getretenen Mitglieder können wieder gewählt werden. Art. 456. Die Bürgerschaft ist bei ihrer regelmäßigen theilweisen Erneuerung nach dem Austritte der verfassungsmäßig ausscheidenden Mitglieder nicht eher wieder, beschlußfähig, ais bis bie neuen Wahlen und Er nennungen beendigt sind. Art. 46. Sowohl im Jalle einer theil⸗ weisen als einer vollständigen Erneuerung der Buͤrgerschaft ist der Senat verpflichtet, innerhalb acht Tagen nach Vollendung der neuen Jahlen und Ernennungen die Bürgerschaft zusammenzuberufen. Sie tritt dann zusammen unter Leitung ih res iltesten Mitgliedes. Art. 47. Die Bürgerschaft ist beschlußfähig, wenn mehr als achtzig Mitglieder gegenwärtig sind. Ueber die Beschlußfähigkeit für Anberaumung der

26

2063 Sitzungszeiten, Tagesordnung, so wie für andere die Geschäftsbehand bestimmt die Geschäftsordnung. Art. 48 öffentlich. Ausnahmsweise

gliedern oder des Se

eines zwar von ihm ausgegangenen, aber von der Bürgerschaf nicht unverändert angenommenen Antrages Bedenken trägt, seine Zustimmung zu ertheilen, so hat er diese Bedenken innerhalb vier Wochen nach Mittheilung des Beschlusses der Bürgerschaft, unter An⸗ gabe seiner Gründe, vorzulegen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustim⸗ mung des Senats zu dem Beschlusse der Bürgerschaft als ertheilt. b t d Wenn ein vom Senat ausgegangener Antrag von der Bürgerschaft des in Rede stehenden ande geheime bleiben ll. gänzlich verworfen wird und der Senat bei dem Antrage verhar⸗ Art. 49. Kein Abgeordneter kann vor n für seine Aeu. ren zu müssen glaubt, so hat er denselben innerhalb vier Wochen ßerungen oder Abstimmungen in der Bürgerschaft oder deren Aus- zu erneuern oder seine Gründe, weshalb er dies zur Zeit nicht schüssen zur Verantwortung gezogen werden. Die Bürgerschaft ist thue, der Bürg itzutheilen. Geschieht weder das Eine befugt, nach Maßgabe der Gesck äftsordnung wegen Ordnungswi noch das Andere, so gkeiten gegen ihre Mitglieder auf disziplinarischem Wege zu ieuert werden. Art verfahren. Art. 50). Die Bürgersch wird durch ihr Bu gemäß seine it iederholt, reau zusammengerusen: gen des nats; tri ) auf Verlangen des Bürge lusschusses; 3) wen seit früher gefaßten Beschluß. Erklärt sich die alsdann letzten Sitzung mehr als volle drei Monat Zenate geäußerten Bedenken oder mit seinem wiederholten An⸗ f Verlangen von wer s vierzig Abgeordnete trage einverstanden, so hat es bei dem nunmehrigen übereinstimmenden Bürgerschaft hat das Recht, gegen die Mitgliede zeschlusse von Senat und Bürgerschaft sein Bewenden. Art. 71. Ver⸗ Verfassungs⸗Ver zesetzwidriger Har arrt aber die Bümn fbei ihrem früheren Beschlusse, so wird zunächst w di fentl iklag Dep on v n Mi (falls man sich nicht etwa über einem Drittheile aus Mit⸗ zeilen aus Mitgliedern der ermittelungs⸗Vorschläge zu hat. Art. 72. Wird in Berichts oder der nachde Senat und Bür⸗ berathen haben, die Meinungs⸗ wird die schließliche Entscheidung 1) Betrifft die Meinungsverschie⸗ sun er von Gesetzen oder ein f den Grund der Verfassung jses von dem anderen Theile ge durch das höchste Gericht des as Sber-Appellationsgericht der vier edoch für diese Entscheidung zwet rdnen sind, von welchen den Anderen ernennt, Meinungsverschiedenheit einen ande⸗ ie schaftliche Beschlußnahme erforderlich ist, so ist der Se⸗ sgeht und er denselben von befugt, die Bürgerschaft der Bürgerschaft aus, so ist and von genügender Wichtigkeit auszusprechen. In beiden Fällen hat Ernennungen zu einer neuen Bürger⸗ n zu veranlassen. Der Beschluß entscheidet den Dissens endgültig; die Zustimmung des werden, als bis sechs n Bürgerschaft verflossen sind. ie Veräußerung von Staatsgut, fo be nicht] Betrifft die b Mei schiedenheit ein bestehendes 3009 irk Banco übersteigt, mit zu genehmigen Steuerverhältniß, so wird die ende St wie sie besteht, zerf ; l Art. J3. Die beschlossenen oder gekommenen Tagen zu verkünden. Un⸗— s der Bürger— jung aufzufordern, dennoch unterbleibt, die⸗

ef VI

fällt nach Beschaffen⸗ Bedürfnisses in mehrere Abtheilungen und

Art. 75. Für jede seiner Mitglieder

ioch ein zwei Senais⸗ kann, wenn die Verhältnisse

s eintreten. Art. 76.

der Verwaltung De⸗

den aus den dazu er⸗

anderer Staatsbür⸗

zum Senate gehörigen

ihr Amt während einer durch

von Jahren und verwalten das⸗

iuch die Bestimmungen über die Wahl tung dieser Mitglieder der Depu⸗ die einzelnen Deputationen eine ; Ausgeschlossen von der

ition sind Alle, welche zur

ie rechtsgelehrten Richter. nommen in den im Art. 80

ihl in eine Deputation und

r gesetzmäßigen Zeit ver⸗

die wählende Körper selben Folgen, wie 86. Zur

in ein Ge⸗ verpflichtet, welche Lebensjahr zurück⸗ glieder derselben Bürger⸗

itglied zweier

und einer

Wahlen den Austritt Gerichten, deren

zu solchem Aus⸗

In jeder Depu⸗

in einzelnen Abthei⸗

zt nothwendig. Art. 82

mit absoluter Stimmen⸗

i k. . ' der Deputation be⸗ bezeichneten genst rechtigt, egen einen Beschluß, lcher nach seiner An d im Gesetze zuwiderläuft oder eine

fassungsmäßigen Geldbewilligungen veran thun und die Sache dem Senate vor—

ig, welcher vom Senate der Bürgerschaft vor Verfassung oder welchen sie in Betracht zu ziehen bese sen hat, ist einer zu Uekberschreitung r gen Berathung und Abstimmung zu unterziehen, bevor derselbe als von lassen würde, Einspi ihr angenommen zu betrachten ist, falls sich nicht : leg Abstimmung mindestens zwei Dri ile aller derselben theilneh⸗ das

menden Mitglieder und mehr als die Hälfte aller Bürgerschafts⸗ ; De Mitglieder fuͤr den Vorschlag erklären. e zweite Berathung kann vera frühestens vierzehn Tage nach der Be idigung der ersten beginnen, Vorsitzende außerdem dafür, daß durch die Beschlüsse der . 7 falls sich nicht mindestens zwei ittheife aller Anwesenden und tion die Verfassung und die Gesetze nicht verletzt werden. A rt. 8 . mehr als die Hälfte allen Bürgerschafts-Mitglieder für eine Ablür⸗ zer Beschwerden in Verwaltungs⸗A Angelegenheiten a,, . ö zung dieser Frist entscheiden. Jedoch darf auch in diesem Falls die Senat in letzter Instanz, unbeschadet der gern chin gen err e nd zweite Berathung niemals früher, als am dritten Tage nach Be in dem im Art. S5 vorgeschriebenen Falle⸗ Art. . 2. 9 n, . endigung der ersten beginnen. Art. 69. Wenn der Senat hin Behörden und Beamten können von Jedem, der cg än en besonderen sichtlich eines von der Bürgerschaft ausgegangenen oder hinsichtlich! Handlungen in seinem Rechte verletzt glaubt, ohne daß es

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83.