3) die deutschen oder deutsch ꝛc. abgeändert in die Angehörigen des deut= schen Bundes staats (deutsch 2c. fällt als Ad⸗ ö jektiv auch oft fort). 6) deutsche Flüsse ö „den Bundesstaat durch⸗ . strömende Flüsse ꝛc. (Die Namen Abänderungen sind auf die vorstehende Weise in allen Paragraphen durchgeführt.)
ᷣ B. Materielle Abänderungen. . Dergleichen Abänderungen sind in den nachstehend aufgeführten Para= graphen enthalten und zwar:
.
Der deutsche Bundesstaat besteht aus dem Gebiete derjenigen Staaten des deuischen Bundes, weiche die gegenwärtige Verfassung angrtennen;
Die Festsetzung seines Verhälinisses zu den demselben nicht beitretenden deutschen Siaalen bleibt gegenseitiger Verständigung vorbehalten. Bis da⸗ hin, daß solche erfolgt sein wird, werden die Vereingstagten als eine poli- nische Gesammthelt an dem besiehenden, deutschen. Bunde alle diejenigen Rechte ausüben und alle diejenigen Pflichten erfüllen, welche sämmtlichen Milgliedern des Bundesstaats als einzelnen bisher zustanden und oblagen.
S. 6.
Die Vereinsgewalt übt dem Auslande und den nicht zum Bundesstaat gehörigen deutschen Staaten gegenüber die völkerrechtliche Vertretung des Bundesstaats und seiner einzelnen Glieder aus.
Die Vereinsgewalt stellt die Gesandten und die Konsuln an. Sie führt den diplomalischen Verkehr, schließt die Bündnisse und Verträge mit bem Auslanbe, namentlich auch die Handels- und Schifffahrts⸗Verträge, so wie die Auslieferungs ⸗ Verträge, ab. Sie ordnet alle völkerrech!lichen Maßregeln an.
§. 10.
Der Vereinsgewalt ausschließlich steht das Recht des Krieges und Friedens zu; sie übt dasselbe mit Beachtung der für den Bund von 1815 gültigen vertragsmäßigen Normen aus,
8.
Die Besetzung der Befehlshaberstellen und die Ernennung der Offiziere in den einzelnen Kontingenten bis zu den diesen Kontingenten entsprechen⸗ den Graden ist den betreffenden Regierungen überlassen; nur wo die Kon tingente zweier oder mehrerer Staaten zu größeren Ganzen kombinirt sind, ernennt die Vereinsgewalt unmittelbar die Befehlshaber dieses Corps, in- sofern deren Grad nicht innerhalb der Ernennungs⸗-Befugniß einer der be— theiligten Regierungen liegt.
Für den Krieg ernennt die Vereinsgewalt die kommandirenden Gene⸗ rale der auf den verschiedenen Kriegstheatern operirenden selbstständigen Corps, unter Berücksichtigung der Bundes- Kriegs -Verfassung. ĩ
§. 553.
Die Maßregeln, welche von der Vereinsgewalt zur Wahrung des inne— ren Friedens ergriffen werden können, sind: 1) Erlassung, 2) Absendung von Kommissarien, 3) die in der Gesetzgebung des Bundes von 1815 vor gezeichneten Wege bis zur Anwendung der bewaffneten Macht.
Ein Vereinsgesetz wird die Grundsätze bestimmen, nach welchen die durch solche Maßtegeln veranlaßten Kosten zu tragen sind.
§. 67.
Das Fürsten-Kollegium besteht aus fünf Stimmen und zwar:
l. Preußen.
II. Sachsen, die sächsischen Herzogthümer, Reuß, Anhalt, Schwarz- burg. ;
III. Hannever, Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg, Holstein, die Hansestädte, ö J
. R gthum Hessen, beide Hohenzollern,
Lure mburg, Waldeck, Lippe⸗Detmold, Schaum⸗ J welche einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten zum Fürsten Kollegium bestellen, haben sich über dessen Wahl zu verständigen; für den Fall der Nichtverständigung wird ein Vereinsgesetz die Mitwirkung der Betheiligten bestimmen. . 8
§. 72.
Der Vereinsvorstand erklärt Krieg und schließt Frieden, mit Beachtung
der durch die Gesetzgebung des Bundes von 1815 festgestellten Normen. §. 85. Bei dem dermaligen Umfange des Bundesstaates vertheilt sich die Zahl der Mitglieder des Staatenhauses nach folgendem Verhältniß: Preußen w Sachsen ... . . Hannover. . J . Baden ö 10 w f,, ⸗ 7 Großherzogthum Hessen . 7 Holstein w Mecklenburg ⸗ Schwerin. Luxemburg Limburg No san⸗ . Braunschweig ... Oldenburg .. Sachsen⸗Weimar Sachsen⸗Koburg⸗ Gotha... Sachsen⸗Meiningen-Hildburghausen Sachsen⸗Altenburg .... . Mecklenburg⸗Strelitz Anhalt ⸗· Deßau Anhalt⸗Bernburg 1 Anhalt⸗Köthen ...... ... .... 1 Schwarzbnrg ⸗Sondershausen. 1 Schwarzburg⸗Rudolstadt I Hohenzollern⸗Hechingen . 1 Hohenzollern⸗Sigmaringen. . ĩ , 1 Reuß ältere Linie.... ..... . 1 J 1 1 1 1 1
6
Reuß jüngere Linie.. Schaumburg⸗Lippe Lippe⸗Detmold . Lauenburg... ...... Lübeck Frankfurt. . J , . . 1 z Hamburg w z 133 Mitglieder. §. 130.
Jeder Angehörige desselben hat das Vereinsbürgerrecht. Die ihm kraft dessen zustehenden Rechte kann er in jedem Lande im ganzen Umfange des Bundesstaates ausüben. Ueber das Recht, zum Parlamente zu wählen, verfügt das Vereinswahlgesetz.
. ; §. 432. . Kein Vereinsstaat darf zwischen seinen Angehörigen und denen anderer Vereinsstaaten einen Unterschied im bürgerlichen, peinlichen und Prozeß- Rechte machen, welcher die letzteren als Ausländer zurücksetzt. ö
. §. 194.
Abänderungen in der Verfassung des Bundesstagtes kön durch einen Beschluß beider Häuser und mit Zusti i,. h e sar reg 1. 6. ö n irn sowohl des Vereins vor⸗
3u einem solchen Beschluß bedarf es in jedem der beiden Häuser:
3. Der , . von wenigstens zwei Dritteln der Mitglieder; .
ö . welchen ein Zeitraum von wenigstens
3) einer Stimmenmehrheit von wenigstens zwei Dii
Mitglieder bei jeder 66 . , n, .
Der Beitritt eines deutschen Landes zu dem Bur ist ni
, r n , ndesstaate ist nicht als
Ferner im Wahlgesetz- Entwurf.
§. 4 Wähler ist jeder selbstständige unbescholtene Deutsche in dem Gebiete
der Vereinsstaaten, welcher das 25ste Lebensjahr zurückgelegt hat.
§. 6. Wählbar zum Abgeordneten des Vollshauses ist jeder unbescholtene
2070
Deutsche im Umfange des Bundesstaats, welcher das Zoste Lebens ahr zu- rückgelegt und seit mindestens drei Jahren einem Vereinsstaate angehört hat.
Die Erklärung der hannoverschen Regierung lautet folgender maßen:
Die Königlich hannoversche Regierung hat es sich zur ange⸗ legentlichen Pflicht gereichen lassen, diejenigen Abänderungs⸗Vor⸗ schläge, welche seltens des Königlich preußischen Herrn Bevollmäch- tigten in der Sitzung des Verwaltungs-Raths vom 19. Oktober 1845 Namens der Königlich preußischen Reglerung zu dem dem Bündniß⸗-Vertrage vom 26. Mai annektirten Verfassungs⸗Entwurfe und zu dem Entwurfe eines Reichswahlgesetzes vorgelegt sind, einer ernsten und sorgfältigen Prüfung zu unterziehen, deren Resultate sie sowohl der Königlich preußischen als den übrigen durch den Vertrag vom 26. Mai verbündeten Regierungen im Folgenden vorzulegen sich beeilt.
. Die aus der angestellten Erwägung gewonnene Ueberzeugung, daß der nach den gegenwärtigen Vorschlägen Preußens zu kon⸗ struirende engere Bundesstaat für einen Theil Deutschlands und innerhalb des fortbestehenden auf den Verträgen von 1815 ruhen⸗ ven Bundes eine lebensfähige Schöpfung nicht werden könne, und daß die Idee des Bundesstaates wie sie im Verfassungs⸗Entwurfe vom 26. Mai nach der preußischen Vorlage formulirt ist, nur dann eine Aussicht auf Realisirung und auf Befriedigung der Bedürf⸗ nisse der deutschen Nation eröffnen könnte, wenn, im Einverständniß mit Oesterreich, mindestens alle übrigen deutschen Staaten dem un⸗ ter Preußens Vorstandschaft zu bildenden Bundesstgate beiträten; diese Ueberzeugung muß die Königlich hannoversche Regierung auch hier wieder voranstellen, wie sie dieselbe stets Preußen und den übrigen deutschen Regierungen und dem Volke gegenüber offen be⸗ kannt hat, und wie dieselbe in den Sitzungen des Verwaltungs Rathes vom 5. und 9. Oktober eben sowohl wie in der Kollektiv Note des Königlich sächsischen und des hannoverschen Bevollmäch—⸗ tigten vom 20. Oktober der leitende Gedanke ist.
Die Königlich preußischen Abänderungs-Vorschläge substituiren in ihrem Ergebniß dem deutschen Bundesstaate, wie er im Ver fassungs Entwurfe vom 26. Mai als Ziel der verbündeten Regie rungen aufgestellt ist, gegenwärtig etwas durchaus Anderes, einen engeren Bund im Bunde.
Hannover sieht durch eine solche Aenderung des einen Haupt zwecks des Bündnisses vom 26. Mai den von den verbündeten Re⸗ gierungen der Nation gegenüber übernommenen Verpflichtungen ein Genüge nicht geleistet.
Wenn die Königliche Regierung dennoch der von dem König⸗ lich preußischen Herrn Bevollmächtigten und Vorsitzenden im Ver— waltungs-Rathe ergangenen Aufforderung zur Erwägung jener Vorschläge sich nicht entzieht, so vermag sie dies nur unter Voran stellung der Verwahrung, daß sie damit ihren prinzipiellen Wider spruch aufzugeben nicht gemeint ist.
Wendet man sich daher zunächst zu der in den Königlich preu ßischen Abänderungs⸗-Vorschlägen sub A. vorangestellten Nomen klalur, so werden die anheimgegebenen Abänderungen, wenn einmal auf eine deutsche Einigung verzichtet werden und ein engerer Bun⸗ besstaat an deren Stelle treten soll, an sich vielleicht zweckmäßig und sogar nothwendig erscheinen. Aber eben die Nothwendigkeit von der Bezeichnung „Reich“, „Reichsfrieden“, „Reichstag“ zu abstrahi— ren, erinnert die hannoversche Regierung daran welches Gewicht gerade seitens der Krone Preußen und ihres Bevollmächtigten bei den dem Abschlusse des Bündnisses vom 2b. Mai vorangegangenen Verhandlungen und Konferenzen diesen Ausdrücken beigelegt wurde, wenn die desfallsigen Erörterungen auch nicht in die nach den Sitzungen redigirten Protokolle aufgenommen sind, und wie gerade in diesen Bezeichnungen man den richtigen Ausdruck dafür gefunden zu haben glaubte, um die Idee des engeren Bundesstaats fern zu halten und dem deutschen Volke die Beruhi— gung zu geben, daß es sich um die Herstellung eines ganzen Deutsch— lands und nicht um die Abtrennung eines Theils handle. Wenn aber jetzt in die Nomenklatur des engeren Bundesstaats das Wort „deutsch“ nicht mehr paßt und die dem engeren Bundesstaate nicht angehörigen deutschen Länder „als fremde“ bezeichnet werden müssen; wenn es in diesem Bundesstaate nicht einmal mehr „deutsche Flüsse“ giebt, sondern nur „den Bundesstaat durchströmende Flüsse“, so tritt die tiefere Bedeutung des jetzt von Preußen und einer Mehrzahl der dem Bündniß vom 26. Mai beigetretenen Regierun⸗ gen beabsichtigten Schritts in seinen Folgen für die Zerreißung und Spaltung des deutschen Vaterlandes so herbe hervor, daß man diesen Verfassungs-Entwurf für einen engeren Bundesstaat wohl kaum mehr als einen Versuch zur Einigung Deutschlands bezeichnen zu wollen wagen darf. ;
Jedenfalls scheinen selbst diese blos formellen Aenderungen nicht ohne große materielle Bedeutung zu sein.
Dle häaͤnnbversche Regierung glaubt daran nicht unerhebliche Bedenken knüpfen zu müssen, die, im Obigen nur angedeutet, bei näherer Prüfung der suh iz der preußischen Vorschläge proponirten materiellen Aenderungen im ungleich höheren Maße hervortreten.
Diese Bedenken beziehen sich nicht allein auf die zu elf ver⸗ schiedenen Paragraphen des Verfassungs⸗ Entwurfs wirklich vorge schlagenen Abänderungen, sondern auch darauf, daß man Königl. preußischerseits von der Annahme ausgegangen zu sein scheint, daß außer diesen elf abzuändernden Paragraphen, zu den übrigen 184 Paragraphen des Verfassungs Entwurfs neben der abzuändern den Nomenklatur keine weiteren Veränderungen sich als räthlich oder nothwendig darstellten. ö . —
Der ganze Charakter der Verfassung des jetzt proponirten Bun desstaates wird aber dadurch ein anderer, als derjenige, welchen die drei paciscirenden Regierungen bei Abschluß des Bündnisses vom 26. Mai und bei Verlegung des demselben beigefügten Entwurfs einer deutschen Reichsverfassung vor Augen hatten. . .
Wie der Schwerpunkt des ganzen Verfassungs⸗Entwurfs in der Oberhauptsfrage und im Reichstage liegt, so liegt er in diesem wieder im Volkshause. Die erbliche Vorstandschaft Preußens in ei—⸗ nem engeren Bundesstaate, dessen Volkshaus aus beiläufig 3 preu⸗ ßischen Deputirten gegen Deputirten aus anderen Staaten be⸗ steht, läßt kaum einen anderen Ausgang dieser bundesstaatlichen Ei nigung möglich erscheinen, als ein Aufgehen der kleineren Staaten in Preußen, oder einer Auflösung des preußischen Staats selbst burch das mit dem gleichartigen Stoffe in Preußen vereinigte de moftatische Element aus jenen Staaten. —
Ein Ausgang der ersten Art würde, wenn er der wahrschein⸗ lichere wäre, für Preußen selbst nur dann nicht verderblich werden, sofern der preußische Staatskörper den Zuwachs neuer Glieder mit theilweise tief erkrankten Säften zu überwinden vermöchte.
Ein Ausgang der zweiten Art ist der Zielpunkt einer Partei, welche in einer Auflösung der preußischen Monarchie in ihre ein⸗ zelnen Bestandtheile das Mittel zur Verwirklichung eines deutschen Einheitsstaats erblickt. Das Bestreben dieser Partei ist dahin ge— richtet, über den Eintritt eines Ausgangs der zuerst erwähnten Art zu beruhigen, durch Verkündung eines zuversichtlichen Vertrauens zu dem wahrscheinlichen Eintreten des entgegengesetzten Aus⸗ ganges.
Dieser Partei ist vie übereilte Einberufung eines Reichstags
aus den Staaten, welche dem Bündnisse vom 26. Mai angehören, der Weg zu jenem Ziele.
Aber die Königlich hannoverse danken eines solchen Ausgangs nich lassen, weil Hannover in der völlig unge preußischen Monarchie die unerläßliche Bedi tung Deutschlands erkennt. .
Preußen kann des Vorzugs der Vorstandschaft im engeren Bundesstaate nicht theilhaftig werden, ohne, die kaum errungene Wiederbefestigung der eigenen staatlichen Verhältnisse aufs neue von einem Reichstage bedroht zu sehen, dem Preußen nichts entgegen zu setzen hätte, als eine durch die legislative Gewalt des Fürsten⸗ Kollegiums gelähmte Exekutive des Vorstandes. ᷣ
Welche von jenen Möglichkeiten sich aber auch verwirklichen möge, — mit der Einigung Deutschlands bleibt eine wie die au dere unvereinbar.
Hannover hat offen seine Bedenken gegen den preußischen Ent⸗ wurf einer Reichs-Verfassung bezüglich, der Konstituirung einer Regierung ausgesprochen, in welcher ein bisher unbekannter e exekutive und legislative Ge— disparaten Faktoren,
r Fall, von Luxem⸗ als solches von Hol⸗ ltenden Verhältnissen
ies vnzweifelhaft de
Von Limburg ist d Ilha so wahrscheinlich,
aber wenigstens eben
Regierung kann sich dem Ge— Laurnkurg' nach Len obwa
t ohne die ernsteste Sorge über⸗ schwächten Erhaltung der
ir die E r diese Mitglieder ngung für die Erhal⸗ ese Mitglie
Bundesstaats⸗Verfassung durch und den dem Bündniß vom 26. Mai beigetrete⸗ achsens und Hannovers Widerspruch und ohne arlament beschließen zu t ein gleiches Recht d Lichtenstein in Anspruch Reichsverfassung, wie sie zer deutschen Nation als ein ihrer Vollständigkeit
GHlaubt man im engeren Bundesstaate fü des deutsch ein von Preußen nen Staaten gegen S peren Mitwirkung zusammenzuberufendes P fönnen, so ist nicht abz ayern, Württemberg, Homburg un indem dann doch wenigstens die im Entwurfe vom 26. Mai d. J. Endziel des Bündnisses ⸗ ur Ausführung gebracht wer Hannover haͤlt weder sich Bestimmungen des pflichtungen, die schen Bundesstaaten festsetzen, und kann daher auch auf die Einladu sektirten Einberufung eines solchen Parlaments des engeren würde, niemals eingehen. weiterer Bemerkungen zu den noch übrigen vorge⸗ 132 und §. 114 des Ver⸗
en Bundes die engere
usehen, warum man nich
gt wurde, in
noch seine Mitverbündeten Mai und nach den Ver⸗ ige von 1815 für alle deut⸗ chlußnahme befugt, welche in der pro—
Bündnisses vom 26 die Bundes⸗Vertr wn, zu einer soichen Bes Versuch gemacht werden soll, di walt in der Regierung selbst von zweierlei rie eine vom Reichs- Vorstande, die andere von einem Kollegium ausgehen zu lassen. sicht Preußens in diesem Vorschlage anerkennend, seine Vorschlage untergeordnet und auf dem demnächstigen Reichs
,, . desstaats liegen gen Fürsten⸗ Hannover hat dabei, die loyale Ab bessere Ueberzeugung dem preußischen sich nur vorbehalten, seine Ansichten tage, dem diese Reichs-Verfassung, wie sie am 26. Mai zwischen Sachsen und Hannover vereinbart wurde, zur weiteren Vereinbarung vorgelegt werden soll, in der bringen, wie jede andere Meinung sich dort im parlamentarischen Wege geltend machen kann.
Die Beseitigung dieser tung durch die Beschlüsse eines von allen schickten Reichstags, dessen Volkshaus keine absolute sorität enthalten würde, blieb mehr als wahrscheinlich. Wenn diese Einrichtung nach dem gegenwärtigen Vorschlage Preußens auf einen engeren Bundesstaat i lament zu 3 aus preußischen Stimmen bestehen würde hannoverscherseits jetzt mehr als je ein Gewicht auf tung jener Wahrscheinlichkeit gel schen Abänderungs-Vorschlägen zur
Es bleibt noch übrig, diese Abänderungs-Vorse zelnen kurz zu würdigen.
Abänderungen der §. 130, ntwurfs, und der Ss. 4 und 6 des Wahlgesetz Entwurfs, Widerspruch, welchen Hannover in Festhaltung aus dem Vertrage vom 26. Mai ihm ob ; und erwachsenen Rechte auch den hier proponirten Modifi⸗ des Verfassungs-Entwurfs entgegensetzen muß, nicht be Es braucht daher nur noch erwähnt zu werden, daß nach Ueberzeugung auch der Artikel VII. des zweiten A erfassungs-Entwurfs, insbesondere aber die Bestim— S8. 33 und 34 über Zoll- und Handels-Einheit, Zoll—
tliche Productions⸗
fassungs⸗ E bei dem allgemeinen liegenden Verpflich
Weise zur Geltung zu
9. . . Hannovers als unausführbar angesehenen Einrich deutschen Staaten be
preußische? und Verbrauchs
ibertragen werden soll,
den, welche in den preußt Verfassung nicht zu finden ist hin igten im Verwaltungs-Rathe vorgelegten Abänderungs⸗Vorschläge r den Verfassungs-Entwurf eine ablehnende Erklärung abgegeben kann die Bildung des engeren Bundesstaates als in Zwecken des Bündnisses vom 26. Mai liegend nicht angenom— men werden, so bleibt der hannoverschen Regierung nur noch übrig, ber Königlich preußischen und den übrigen verbündeten Negierun gen gegenüber sich darüber auszusprechen, welche Schritte sie zur Erreichung des gemeinschaftlichen Ziel
Die dem Reichsverfassungs⸗Entwurfe bildete Fassung dieses Paragraphen möcht Regierungen untereinar einbarenden Reichstag sich hier um Feststellung de
Der im zweiten Absatze des etzung des Verhälinisses rständigung
für einen Vorschlag der ner Vorlage für einen ver hunlich sein, da es anges handelt. hinzugefügte Vor— zu den nicht beigetretenen enthält das Anerkenntniß einer Nothwendigkeit, als die Unvereinbarkeit staats mit den Grundsätzen des dessen Fortdauer von Preußen selbst anerkannt
nder passend, in ei oder Parlament aber unt s geographischen Umf
s einer definitiven Gestaltung Paragraphen
chen Verfassungswerks vom Standpunkte des Vertrags vom 26. Mai d. J. aus für nothwendig hält. . slese bestehen darin, daß man einfach an dem der Nation vor⸗ gelegten Verfassungs-Entwurf für ganz T Form, wie ihn Preußen bei Abschluß des Bündnisses vom 26. Mai unghweisliche Bedingung der Vereinbarung seinen damaligen Mitpaciscenten vorgelegt hat, und wie derselbe nach den bei allen päteren Beitritis Verhandlungen stattgehabten Bevorwortungen
behalt einer Fests Staaten durch gegenseitige der Nothwendigkeit dieser Verständigung für welche kein anderer Grund des beabfichtigten engeren Bunde deutschen Bundes, und bethätigt worden ist. Daher steht eine vor Erf nehmende Stellung der Vereinsstaaten, als sammtheit im bestehenden deutschen Bunde, mit den und anerkannten Grundgesetzen des deutschen Bundes selbst in ei⸗ welcher die Ausführung der Verfe also auch wieder die Zusammenberufung lusführung der Ver anerkannter
eutschland festhält in der
üllung dieser Nothwendigkeit anzu einer politischen Ge
, ; aß man die gegenwärtigen Verwickelungen durch Verhandlungen bestehenden ö z — z
über Abänderungs-Vorschläge nicht vermehrt, bis es der Königlich preußischen Regierung durch Verständigung mit Oesterreich und mit den dem Bündniß nicht beigetretenen übrigen deutschen Staaten ge⸗ entweder den Widerspruch gegen den Verfassungs-Ent⸗ u beseitigen oder sich über Modisicationen desselben zu ei
nem Widerspruche, ssung dieses engeren Bundesstaats und seines Parlaments, als ersten Schritt zur fassung, vor beschaffter Verständigung ohne Verletzung Bundespflichten nicht möglich erscheinen läßt. Berufung eines Reichstags bis dahin ausgesetzt bleibt,
ein deutscher Reichstag angesehen werden
In diesen Bestimmungen bringen die Vereins⸗ Vereins-Vorstande ein Opfer, welches, s einigung des gesammten von den Königreichen
endlich wenn die Erledigung dieser Vorfragen bis zum des Bündniß-Vertrags vom 26. Mai nicht thunlich sein eine Verständigung mit sämmtlichen deutschen Bundes staaten iesem Bündnisse angestrebten Zwecke eutschland eine den Zeitverhältnissen entsprichende Verfassung zu geben und das bereits ins Leben ge— ie Stellung eines wirklichen deut⸗
o lange es sich um die Ver zu einem Bundesstaate han⸗ Sachsen und Hannover als eine Nothwendigkeit für die Einheit und Größe des ammt-Vaterlandes angesehen werden konnte, welches ĩ engeren Bundesstaate nur eine des deutschen Bundes der übrigen, den engeren Bundesstaat Preußen und die nicht Beitretenden inv welches in der Einheit und Größe Deutschlands, aber nicht im schen Bundesstaates ein Ersatz gesun
Deutschlands
unvermeidliche agsmäßig zu erreichen, Unterordnung des einen Mitgliedes eine Herabsetzung bildenden Staaten
Ein Opfer,
Bundesschiedsgericht n Reichsgerichts hinüberzuführen.
Dies ist, nach Ansicht Hannovers, der Weg, auf dem en Vertrag vom 26. Mai verbündeten Staaten ihre übernommene Nation gegenüber werden erfüllen können, nicht aber ̃ chon, nach noch nicht halb verlaufener hren Hauptzweck aufgeben den Versuch der Erschaffung eines engeren Bundesstaats in der selbst von denen, welche ihn vorschla— ein neues Provisorium bezeichnet wird.
olviren würde. Abschlusse des engeren preußi Aufgabe der den werden kann. ; zres Bündnisses, za keinem Staate des deutschen Bundes als solchen das Recht
des Krieges und Friedens ausschließlich l wie die verbündeten Staaten dasselbe den Grundbestimmun dbeutschen Bundes und den in den Verträgen von 1815 pflichten gemäß, an Preußen übertragen
Deutschland beschränken
so ist nicht
begründeten Rechten und
dersatz dieses Paragraphen scheint vielmehr mit seinem og an* .
Nachsatze in einem unaufläslichen Widerspruche zu stehen. Ma sland.
Ofen, 3. Nov. (Pgr. Z.) Gestern wurde wieder philosophischen Fakultät abgehal chlossen wurde, daß nur jene Hörer, welche Gegenstand in der Mut⸗ haben, wäh
. Sesterreich. h steht eben so wie der ganze Art. III. des eine Session von den Mitgliedern der direktem Wider⸗ f ezug genommenen Bundes⸗Kriegs jne vorgängige Verständigung mit staate nicht beitretenden Staaten, nicht in
Dieser Paragrap II. Abschnitts des Verfassungs- Entwurfs in so spruche mit der darin doch in; Verfassung, daß derselbe den dem engeren Bundes Ausführung zu bringen sein würde.
einen in lateinischer Sprache vorgetragenen ache hören wollen, ein Unterrichtsgeld zu erlegen alle übrigen Wissenschaften von den betreffenden Herrn Proö— fessoren in deutscher und ungarischer Sprache tradirt werden, und, vo sie nicht ausreichen, Privatdozenten für die eine oder die andere Sprache vom Staate angestellt und besoldet werden. dessen mußten auch die bereits bestimmt gewesenen Unterrichtsstunden umgeändert und als Aufnahms- nnd Immatrikulations Termin der Fte d. bestimmt werden. Am Sten wird sodann das feierliche Veni zancte abgehalten, und am 12ten beginnen die Vor letzten Berichten aus Semlin zufolge, sind daselbst bereits der in Widdin gelagert gewesenen Insurgenten mittelst Dampf ; ig Viele von ihnen sollen reichlich mit Geld ver⸗ 6 sein, da sie die Bestechungen der Türken, welche sie zum K Islam durch, Geschenke bewegen wollten, anngh— . aun doch in österreichischen Schutz begaben. Alle fag nah, hre Heimat zu kommen, da sie, ihrer Aus⸗
ö von den Türken häufig gemißhandelt worden sind und solchen Gastfreundschaft genossen, wie man sich
zur Erhaltung des inneren Friedens Befugnissen der Centralgewalt des Inkonvenienzen nur durch vor— er aus dem Wege zu räumen sein
Hinsichtlich der Maßregeln würde eine Konkurrenz mit den deutschen Bundes bestehen, gängige Verständigung mit dies
Wenn hinsichtlich der Composition der Stimmen des Fürsten⸗ bereits bei Feststellung des Entwurfs der Reichs Ver
der boot angekommen. so tritt die Nothwendig
Kollegiums fassung M keit derselben i Bundesstaat vorgeschlagenen E begründeten Gefahr, die s einigung verschiedenartiger
odificationen vorbehalten waren, n erhöhtem Grade hervor bei der für den engeren omposition und bei der Lurch diese lichen Kuriatstimmen durch eine Ver „ Bestandtheile in derselben Kurie in sich den Einfluß der einzigen ischen, zu stellen.
aber sind froh, wieder in i
durchaus nicht einer hier erzählte.
unzertheilten timme, der preuß Großbritanien . 22
ö n britische Gesandte einigten Staaten, Sir Henry Lytt 3 1 s
. 2 h yrtton ) 45 9 . London nach Portsmouth abgereist, n ,, einzuschiffen.
. herr Richard Somerset, Sohn des Generals Lord Fitzroy Somerset, hat den Posten als Privat-Secretair des Königs von
findet durch das, was zu S. 10 bemerkt ist, seine Erledigung. . der Regierung
Hier sind Holstein, ‚ J Lauenburg und Frankfurt unter schickenden Staaten aufgefüh Bündniß vom ben vielmehr
Luxemburg, Limburg, beide Hohenzollern, den das Staatenhaus mit be— rt, während dieselben bis ll nicht beigetreten sind; einige dersel⸗ ausdrücklich den Beitritt zum Bündnisse
um sich dort nach Rew⸗Nork
26. Mai Übera
2071 Hannover angenommen und steht im Begriff, nach Deutschland ab⸗ zugehen.
Die Fürsten Richard und Lothar von Metternich sind zu ihren Aeltern nach Brüssel abgereist, wo sie den Winter zubringen werden.
London hat, was die Sterblichkeit betrifft, letzthin einige sehr glückliche Wochen gehabt. Schon in der zweiten Woche des Okto⸗ ber war die Zahl der Todesfälle geringer, als die durchschnittliche Zahl der letzten fünf Jahre. In den drei folgenden Wochen hat fle beständig abgenommen. Der amtliche Bericht giebt für die ver⸗ flossene Woche nur 837 Todesfälle und zeigt demnach in Vergleich mit der Durchschnittszahl, welche 1162 beträgt, eine Abnahme von 325. In den zehn letzten Jahren ist die Sterblichkeit in der ent sprechenden Woche nicht so gering gewesen, wie in diesem Jahre. Für das Jahr 18141 war die Zahl 840, im Jahre 18148 waren 1115 Todesfälle in die öffentlichen Register Londons eingetragen. Die Cholera hat in der vorigen Woche nur 11 Opfer gefordert; in den drei vorhergehenden Wochen betrug die Zahl der an der Cholera Gestorbenen 110, 41 und 25; die Krankheit hat also in starker Progression abgenommen. Der General-Registrator hat stern den statistischen Bericht über die Geburten, Heiraten und desfälle in England für das mit dem 30. September zu Ende ge gangene Vierteljahr veröffentlicht. Die Zahl der eingetragenen Todesfälle ist bedeutend größer, als sie je zuvor in dem entspre⸗ chenden Zeitraume gewesen ist, und übersteigt die de um etwas, Dem Globe ist es wahrscheinlich, daß sich die Ge sammtbevölkerung Englands und überhaupt des Vereinigten Kö nigreichs in den letzten drei Monaten vermindert der während der letzten drei oder vier Generationen nicht kommen sei. Todesfälle nicht registri so ist es unmöglich, für diesen Theil des Königreichs eine Berechnung anzustellen; auch über Schottland ist man schlecht terrichtet. Jeder neue Census ergiebt für England schei verhältnißmäßig größere Zunahme der Bevölkerung im Verg mit den beiden anderen Theilen des Vereinigten Königre ser Umstand findet seine Erklärung in dem Strome der derung, welcher von Irland und Schottland nach England fluthet. Amtliche Berichte über die Zahl der Einwohner werden nicht ver
J
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To⸗ Vb
r Geburten
öffentlicht. Irland überträgt außerdem einen Theil seiner zuneh menden Bevölkerung auf die schottischen Fabrik-Distrikte. Die Zahl der Auswanderer aus den britischen Inseln in den Jahren 1847 und 1848 erreichte, so weit sie sich bestimmen läßt, ungefähr die muthmaßliche Zahl, um welche die Geburten in diesem Zeitraume die Todesfälle Üüberstiegen. Nimmt man folglich an, das durch schnittliche Verhältniß zwischen Geburten und Todesfällen hätte fortbe⸗ standen, so hätte der Zuwachs der Bevölkerung nur unbedeutend sein können. Allein es ist in der gewöhnlichen Proportion eine Aenderung eingetreten. Man kann es z. B. als sicher betrachten, daß während der drei letzten Jahre in Irland wenigstens eben so viele Personen gestorben sind, als geboren wurden. Daher läßt sich behaupten, daß man die Auswanderer nach England, Schottland und den Kolo— nieen geradezu von dem Stande der Bevölkerung, wie er im Herbste 1846 war, abziehen kann. Was die Einwohnerzahl des ganzen Königreichs betrifft, so ergieht sich als ziemlich sicheres Re⸗ sultat, daß sie in den Jahren 1847 und 1848 nicht wesentlich zugenommen hat. Da in diesem Jahre die Auswanderung, welche in? den vorigen Jahren dem Ueberschuß der Geburten über die Sterbefälle die Wage gehalten, in demselben Verhältnisse fortge dauert hat, so darf man die Zahl, um welche die Sterblichkeit im gegenwärtigen Jahre das durchschnittliche Maß überschritt, als einen reinen Abzug von der Einwohnerzahl ansehen. Nach einer unge fähren Berechnung sind in den letzten drei Jahren, die in gesund heitlicher Beziehung zu den unglücklichen gehören, in England allein 150, 000 Personen mehr gestorben, als in den drei vorhergehenden Jahren. Wie das Verhältniß sich in Irland und Schottland ge stellt hat, weiß man nicht. Was die durch die Cholera angerichte ten Verwüstungen betrifft, so liegen die Berich aus mehr 2000 Distrikten von England und z
strikte, welche zusammen eine Einwohnerzahl von
len enthalten und die bedeutendsten Städte in sich schließen, unter eine Rubrik gebracht; hier stellt sich das Verhältniß so, daß von 1000 im Durchschnitte 26 im Jahre sterben. Nimmt man
gensatze hierzu 506 andere Distrikte mit inw 10 Millionen, welche hauptsächlich die kerten Bezirke repräsentiren, so hat man das Verhältniß Todten auf 1000 Seelen Während des verflossenen Sommer Vierteljahres jedoch ist in den städtischen t
Todten auf 41, in den ländlichen auf 25
1 19
19 T
vohnerz
Schweiz. Bern, Nov. Folgendes sind lungs⸗-Gegenstände der zum 13. November wied usammen nen Bundesversammlung. A. Wahlen. Vorlegung v len einzelner Mitglieder des National- und Ständer Wahl des Bundes- Präsidenten und Vice⸗Pi äsidenten für . 1850 und Wahl des Präsidenten und Vice Präsidenten des Bun desgerichts für die gleiche Amtsdauer. (Nach Art. 86 und 98 der Bundesverfassung.) B. Gesetzentwürfe. 3) Gesetz über die Mili tair-Organisation. 4) Gesetz über die Aufstellung eidgenössischer Beamten und deren Besoldung. 5) Gesetz über die Einführung eines schweizerischen Münzfußes. 6) Gesetz über die Dauer der Niederlassungs⸗Bewilligungen und die daherigen Kanzlei-Gebühren. (Art. 41 Ziff. 3 der Bundesverfassung.) 7) Wenn möglich, Gesetz über die Stellung der Bundesbehörden und der Beamten zu den Kantonen. 8) Reglement über die wechselseitigen Beziehungen der verschiedenen Räthe, über den Geschäftsgang derselben unter einander, so wie über die Form der Erlasse on Gesetzen und Dekreten. C. Rechnun⸗ gen. 9) Centralmilitairrechnung vom Jahr 1848. 10) Rechnung über den Feldzug gegen den Sonderbund. 11) Rechnung über die Gränzbewachung vom Jahr 1848. 12) Rechnung über die Kosten der im Rärz 1848 beabsichtigten Occupation des Kantons Uri, wegen anfänglich verweigerter Herausgabe der Akten des ehema⸗ ligen Sonderbundskriegsrathes. D. Voranschlag. 13) Voranschlag per Einnahmen und Ausgaben der Eidgenossenschaft im Jahr 1850. KE. Anträge zu Beschlüssen. 145 Bericht und Antrag über die Ablösung der Zölle in den Kantonen, Vorlegung der diesfälligen Verträge zur Genehmigung. 15) Bericht und An⸗ trag über das den italienischen Flüchtlingen abgenommene Kriegs⸗ material und die Entschädigung der Kantone für die Verpflegung dieser Flüchtlinge. 16) Bericht und Antrag, über die Ausrichtung der Pensienen. 17) Bericht und Antrag betreffend Tragung der Kosten der im Jahr 1818 beabsichtigten Occupation des Kantons Uri. 18) Bericht und Antrag, betreffend die Unterstützung der Flüchtlinge 19) Bericht und Antrag über die Petitionen zu Gunsten des Bi⸗
schofs Marilley. 20) Uebrige Berichte und Anträge, welche der
Bundesrath oder einzelne Kantone in den Fall kommen könnten, der Bundes-Versammlung vorzulegen. L. Eingehende Bitt— schriften. Nach Mittheilung obiger Traktanden begrüßt das So⸗ lothurner Blatt die Bundes- Versammlung mit folgenden Wor⸗ ten: „Die Bundes-Versammlung ist auf den 12ten d. einberufen. Sie wird sich vorzugsweise mit Wahlen, mit Gesetzen über das
Kriegs- und Münzwesen und vie nung für die Assisen beschäftigen. litanische Eapitulationsfrage wieder zum Vorschein kommen, Wir hoffen, der ganze Plunder mit seinen Dutzenden von Anträgen werde gleich anfangs durch Tagesordnung beseitigt werden. Für Aufhebung der Capitulationen wird sich keine Mehrhéit finden. Selbst die eistrigster als nöthlg ist, um den Schein zu retten. Sie sehen wohl ein, wie un⸗ endlich laͤcherlch sie sich machen würden, zu beschließen und nicht zu vollziehen. Aber auch für Aufhebung des Beschlusses vom 20. Juni wird sich keine Mehrheit finden. Die Armseligkeit der politischen Kinderei' vom verflossenen Frühling würde sonst in gar zu offener Blöße erscheinen. Also schnell abgemacht! Ein Gewinn bleibt im⸗ Ein Theil der Herren wird an dem Erfolg etwas lernen und in Zukunft weniger stürmen. Wir wünschen der Bundes⸗ versammlung langes Leben oder vielmehr, daß sie ein kräftiges Le⸗ ben beginne! Dazu braucht's aber Gesundheit der Behörden. Es war kein gesunder Zustand, in dem der Bundesrath die bü⸗
von dem Festungs rung dieses Gesuches wohl eh denn auch im Allgemeinen angenommen werde lassung wenigstens derjenigen g Zukunft erwartet werden darf, welche überhaupt als weniger gra⸗ dirt erscheinen, und gegen die erhebl
22
Zahl dieser Gefangenen ist noch 64, son denen 18 dem Kan—
lleicht auch mit einer Prozeßvrd⸗ Vor Allem aber wird die neapo⸗
1 Helden werden für diese Aufhebung nur so weit stimmen,
Armer aufbot. Noch ein oder zwei solcher Anfälle den Tod herbeiführen. Die beiden obersten Räthe offenbar an Worktfettsucht. Geschäftsbewegung ist ein Mittel dagegen, aber während drei Wochen italieni⸗ Stunden ein vollständiges Zollgesetz
Wir wün⸗
in Er im Grob
Vollziehungsmittel, hüte.
en Bundespalast hoch, schön und fest.
rden über üble Gewohnheiten, so singt: er endlich sein Grab sich gräbt.““
6. Nov. (D. Ztg.) Der Bundesrath hat an
meisten Kantone ein Kreisschreiben erlassen, worin, er hnen meldet, daß er auf die Kunde, daß noch mehrere Angehörige
Schweiz in Folge der jüngsten politischen Ereignisse im Groß⸗ herzogthum Baden als Kriegsgefangene in der Festung Rastatt zu⸗ rückgehalten werden, einen eigenen Kommissär in der Person des eidgenössischen Obersten Stehlin von Basel an die betreffenden Großherzoglich badischen Behörden abgesendet habe, mit dem Auf⸗
auf die Befreiung der gedachten Gefangenen hinzuwirken,
denselben mit seinem Rathe an die Hand zu gehen und für mög⸗ lichste Erleichterung des Looses dieser Unglücklichen sich zu verwenden. dem Berichte des Delegirten ergebe es sich nun, es sei die Kleidung von Manchen in äußerst lläglichem Zustande angetroffen worden, was namentlich im Hinblick auf die kommende rauhere Jahreszeit Besorgniß erregen müsse. „Daher“, sagt der Bundes-⸗Rath, „konn⸗ ten wir nicht ermangeln, Euch, getreue, liebe Eidgenossen, von die⸗ ser Sachlage Kenntniß zu geben und damit die Einladung zu ver⸗ binden, den im dortigen Kantone befindlichen Verwandten der Ge⸗ fangenen gleichfalls Mittheilung zu machen, indem dieselben sich ohne Zwetfel veranlaßt finden dürften, ihren Angehörigen einige Unterstützung zukommen zu lassen. daß von dem Herrn Kommissär bereits
Hierbei bemerken wir nur noch, die erforderlichen Schritte worden sind, um die Bewilligung zu derartigen Sendungen Kommando auszuwirken, und daß eine Gewäh⸗ hestens gewärtigt werden darf; wie n kann, daß die Frei⸗ Kriegsgefangenen in nicht zu ferner
ichere Klagen nicht vorliegen.“
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ton Zürich, 10 Bern, 5 Aargau zc. angehören.
RN 58 Der Erziehi 3ratß hat in seiner stri e g
Nov. Der Erziehungsrath hat in seiner gestrigen Stelle des verstorbenen Orellt den Dr. Hermann
Professor der Philologie an der Hochschule ernannt.
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Griechenland. Athen, 28. Okt. (Lloyd.) Die Zwi⸗ stigkeiten zwischen dem Ministerium und den Kammern dauern im⸗ mer noch fort; die Minister veranlassen ihre Anhänger, aus den Sitzungen auszubleiben, damit diese nicht beschlußfähig seien, oder ben selbst aus, um die Gelegenheit zu Interpellationen zu benehmen. Demzufolge haben in letzter Zeit gar keine Sitzungen stattgefunden. Man sprach von einer Veränderung des Ministe⸗
der Courrier d' Athens hält aber dieses Gerücht nicht
für wahrscheinlich. Die in den Kerkern von Lamia gefangen Gehaltenen machten ürzlich einen Versuch, sich zu befreien, der aber vereitelt wurde; r zweien ist es gelungen, sich allen Nachsuchungen zu entziehen, Dritter wurde eingeholt und verwundet zurückgebracht.
Die Einfuhrzölle von Patras, welche im Jahre 1847 32,000 Drachmen betrugen, belaufen sich im Jahre 1848 auf nicht mehr
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als 3,00, in diesem Jahre betragen sie hingegen 55,000 Drachmen. ie vom Könige schon seit längerer Zeit eingesetzte, aus acht⸗
ffizeren von verschiedener Waffengattung bestehende Kom⸗— hat ihr Projekt zur Organisation der griechischen Armee be⸗
gt und es der großen Kommission übergeben. Am 20. Oktober ist im Piräeus ein englisches Dampfschiff ein⸗ gelaufen, um die freie Zulassung von Parker's Geschwader zu ver⸗
Auf die Bemerkung des Hafen⸗Capitains, daß diese
Sch ffe erst zu Aegina die Quarantaine halten müßten, entgegnete der Capitain des Steamers, daß sie direkt von Korfu kommen, und brachte hierauf diese Antwort dem Chef des Geschwaders, welches 3 Meilen vom Hafen stand; das Geschwader nahm hierauf die Richtung nach dem Osten.
Funfzehn Räuber, welche von den Türken über die Gränze ge— worden sind, sind zwischen Amaliaopolis und dem Defilee von
Surpt auf griechisches Gebiet gekommen; der Oberst Lieutenant Farmakis machte sich sogleich auf zu deren Verfolgung.
Am 16. Oktober waren wieder bei 190 politische Flüchtlinge von Malta in Syra eingetroffen, wo man sie gastlich aufnahm. Man erwartete noch andere zu vertheilen gesonnen war. Die Gesammtzahl der in Griechenland besindlichen Flüchtlinge beträgt bei 3000.
S0h, die man auf die Archipels⸗Inseln Man beschäftigt sich in zu ihren Gunsten mit einem Colonisations⸗Projekt. Das
Terrain am Isthmus von Korinth ist hierzu ausersehen und es soll nächstens die Sache in der Kammer zur Sprache kommen.
Venezuela. Laguayra, 6. Okt. (B. H) Nichtnatio⸗ nalen Fahrzeugen ist es nicht mehr gestattet, nach der Küste zu gehen, um Ladung direkt von den Plantagen einzunehmen, und es wird im nächsten Jahre wohl ein Gesetz erscheinen, nach welchem Schiffe von Europa oder den Vereinigten Staaten nur nach Einem
Hafen Venezuela's verladen können und nicht, wie jetzt, nach hier und Puerto Cabello.
Ostindien. Bombay, 1. Olt. Lloyd) Die Passat. winde haben ungeheure Regengüsse gebracht, wöhnliche Anschwellen der Flüsse sind
und durch das un ge⸗ leberschwemmungen entstan⸗