1849 / 313 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Zahl der Mitglieder der obengenannten Vereine beträgt 10,900. Auf der Jahresversammlung des Hauptvereins in Zittau ist Dip⸗ poldiswalde zum Orte der nächsten Jahresversammlung und in der Hauptversammlung zu Breslau ist für die nächstjährige Zusam⸗

menkunft Eisenach bestimmt worden.

Braunschweig. Braun schweig 10. Nov. (D. R. 3.) Nachdem in der heutigen Sitzung die Wahlen für die Finanz⸗ Kommission, die Verfassungs-Kommission und die zur Prüfung der Staatshaushalts - Rechnungen niedergesetzte Kommission beendigt waren, schritt die Versammlung zur Berathung eines Antrags des Abgeordneten Henneberg, die Herabsetzung der den Landtags⸗Abge⸗ ordneten zu zahlenden Diäten betreffend. Der Kommissions Bericht geht dahin, den Antrag bis zur definitiven Berathung der Geschäfts Ordnung auf sich beruhen zu lassen. Der Antragsteller wünscht indeß, um die Vortheile seines Antrags sofort dem Lande zukommen zu lassen, daß schon jetzt Beschluß in der Sache gefaßt werden möge, während Grassau II. sich gegen den Antrag selbst aus dem Grunde erklärt, weil bei einer noch weiteren Herabsetzung der Diäten es nur den Begüterten möglich sein würde, eine Wahl zum Abgeordneten anzunehmen. Er glaubt, daß die durch den Antrag begßsschtigte Ersparung zweckmäßiger durch eine Abkürzung der De⸗ batten erreicht werden koͤnne, die er der Versammlung deshalb drin⸗ gend ans Herz legt. In ähnlicher Weise spricht sich auch der Ab⸗ geordnete Hollandt aus, während Köpp, zwar im Prinzipe mit inverstanden, den Antrag von Henneberg deshalb zur empfiehlt, weil die Abgeordneten bei den augenblicklichen schlimmen Zeiten ebenfalls ein Opfer bringen müßten. Der Kom missions-Antrag wird gegen wenige Stimmen angenommen.

(Grassau

Inn aknrwre Annahme

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 9. Nov. (D. A. 3.) der Geistlichkeit und den Rittergutsbesitzern hat das Gesetz die Aufhebung der Steuerfreiheit der Grundstücke ohne alle ntschädigung große Mißstimmung hervorgerufen, zumal demselben ch noch rückwirkende Kraft beigelegt worden ist. Die Geistlichkeit bereits gegen dieses Gesetz reklamirt und sich in ihrer Recla ation darauf bezogen, daß ihr das Einkommen der betreffenden ellen von der obersten geistlichen Behörde garantirt worden sei, 5 sie daher auch mit vollem Recht auf Entschädigung wegen er Steuerbefreiung dringen könne. Diesem Vorgange die Rittergutsbesitzer folgen, diese auf die Ge in welcher der höchste Vorbehalt für eine etwa schädigung der Berechtigten ausgesprochen ist.

Die durch den Austrilt des Herrn v. d. Gabelentz erledigte Mini— sterstelle ist zur Zeit noch nicht wieder besetzt. Jetzt taucht ein Ge⸗ ücht auf, welches diese Stelle dem frühern Minister von Wüste⸗ mann zuweist.

werden

el esstelle

Hamburg. Hamburg, 12. Nov. (H. C.) (Schluß des in Nr. 211 des Stagts-Anzeigers abgebrochenen Verfassungs Entwurfs.)

Siebenter Abschnitt. Die Rechtspflege.

Art. 91. Die richterliche Gewalt kann nur von den ges angeordneten Gerichten ausgeübt werden. Art. 92. Die Verwal⸗ tungs⸗Rechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte, insofern nicht die Betheiligten in einer Verwaltungs⸗ Angelegenheit sich den Entscheidungen der Verwaltungs Behörde freiwillig unterwerfen. Der Polizei steht keine Strafgerichts⸗ barreit zu. Art. 93. Im Zweifelsfalle, ob eine Sache im Verwaltung—⸗⸗ oder im Rechtswege zu erledigen sei, ist die darüber erfolgte rechtskräftige gerichtliche Entscheidung für alle Behörden verpflichtend. Hierdurch sind jedoch unter dringen den Umständen vorläufige Verfügungen der Verwaltungs-Be hörden vor ausgemachter Sache nicht ausgeschlossen. Art. 94. D Gerichtsverfahren soll öffentlich und mündlich sein. Die Oeffent keit kann nur in einzelnen Fällen, so weit sie die Sittlichkeit ge fährden würde, die Mündlichkeit, wo besonders Umstände es noth— wendig machen, durch Beschluß des Gerichts beschränkt werden. Art. 95. In Strafsachen soll das Anklage⸗Verfahren stattfinden. Art. 96. In schwereren Strafsachen, so wie über alle Anklagen we gen politischer Vergehen, sollen Geschworenen⸗Gerichte urtheilen. Art. 97. Die bürgerliche Rechtspflege soll in Sachen besonderer Berufserfahrung durch sachkundige, von den Berufs-Genossen ge wählte Richter mitgeübt werden. Namentlich wird ein Handels Gericht und ein Gewerbe-⸗Gericht bestehen. Art. 98. Auch bei den übrigen kollegialisch besetzten Gerichten nehmen an der Entscheidung nichtrechtsgelehrte Mitglieder Theil. Art. 99. Die rechtsgelehrten Mitglieder der Gerichte beziehen ein gesetzlich be stimmtes Honorar, bekleiden ihr Amt lebenslänglich und dürfen ne ben demselben kein anderes Berufsgeschäft betreiben. Art. 109.

ie Gesetzgebung hat die Wahlart der Richter, so wie die Fälle

Formen zu bestimmen, in welchen ein Richter wegen körperli

Joder geistiger Schwäche in Ruhestand zu versetzen oder wegen linwürdigkeit vom Amte zu entfernen ist. Art. 101. Ausgeschlof en von der Wählbarkeit zum Richteramte sind diejenigen, welche nicht zur Bürgerschaft wählbar sind. Art. 102. Jeder Staats⸗ bürger ist, ausgenommen in den im Art. 80 bestimmten Fällen, zur Annahme der Wahl zum naichtrechtsgelehrten Mitgliede ei nes Gerichts und zur Führung dieses Amtes während der gesetzmäßigen Zeit verpflichtet, vorbehaltlich der Entlassung durch die wählende Körperschaft. Die Nichterfüllung dieser Pflicht hat dieselben Folgen, wie bei der Wahl zur Bürgerschafl. (Art. 37.) Art. 103. Friedensgerichte zur Entscheidung der min⸗ der erheblichen und zum vorgängigen Vergleichs⸗Versuch bei erheb— lichen Streitigkeiten sind in den Landgemeinden durch die Gesetzge bung einzuführen. Art. 104. Die Mitglieder der Gerichte haben beim Antritt ihres Amtes die getreue Erfüllung ihrer Amtspflichten eidlich zu geloben. Art. 105. Die Gesetzgebung hat das Nähere über die gerichtlichen Behörden, über deren Organisation, Verfah— ren und Zuständigkeit, so wie über die Anordnung der Rechtspflege für das Amt Ritzebüttel zu bestimmen. Art. 106. Durch die Be⸗ stimmungen dieser Verfassung wird an den zufolge Uebereinkunft der Lier freien Städte für das gemeinschaftliche Ober⸗-Appellations— gericht bestehenden Vorschriften nichts geändert.

, 6 ch h . ir 10. d 4 Unterrichtswesen. ö Ver Staat übt die Oberleitung und Oberaufsicht über das gesammte Unterrichts- und Erziehungswesen vermittelst einer Ober Schulbehörde aus, in welcher ihm auch die Gemeinde die Wissenschaft und die Schüle, und für den Religions- Unterricht die Geistlichkeit vertreten sein sollen. Art. 108. Das Unterrichts wesen soll nach Maßgabe der grundrechtlichen Bestimmungen durch ein Gesetz geordnet werden. Neunter Abschnitt. Die bewaffnete Macht.

Art. 109. Jeder Staats⸗Angehörige ist wehrpflichtig. Die Ausnahmen von der Dienstpflicht, die Zeit für die Einstellung zum Dienst, die Dauer der Dienstzeit, so wie die Organisation der be⸗ waffneten Macht überhaupt, bestimmt das Gesetz.

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etzlich

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Zehnter Abschnitt. Die Gemeinden.

Art. 110. Die Stadt Hamburg bildet mit der jetzigen Vor⸗ stadt St. Georg eine Gemeinde. In welchen Beziehungen die Vorstadt St. Pauli dieser Stadtgemeinde angehört und inwiefern sie eine eigene Gemeinde bildet, wird durch die Gesetzgebung be⸗ stimmt. Art. 111. Die Landgemeinden behalten, so lange nicht eine anderweitige Bestimmung von der Gesetzgebung getroffen wird, ihre bisherige Begränzung. Art. 112. Zur Bildung einer neuen Gemeinde ist ein Beschluß der gesetzgebenden Gewalt erforderlich. Art. 113. Jeder Staatsangehörige soll Angehöriger einer Ge⸗ meinde sein. Jedes Grundstück soll einem Gemeinde⸗Verbande an⸗ gehören. Art. 114. Die Bedingungen, unter denen das Ge— meinde⸗Bürgerrecht erworben wird, sind von der Gesetzgebung fest⸗ zustellen. Jeder, der das Gemeinde -Bürgerrecht in der Stadt oder einer der Landgemeinden erwerben will, mit Ausnahme der Frauen, muß zuvor Staatsbürger werden. Art. 115. Die An gelegenheiten der Stadtgemeinde werden in derselben Weise, wie die den ganzen Saat betreffenden, von dem Senat und der Bürgerschaft geleitet. Art. 116. Die für die verschiedenen Zweige der Staats Verwaltung bestellten Behörden führen zugleich die Verwaltung der städtischen Angelegen⸗— heiten; es bleibt jeLoch der Gesetzgebung unbenommen, für einzelne städtische Verwaltungen besondere Behörden zu gestatten. Art. 117. Die Grundsätze für die Verfassungen der Landgemeinden werden durch eine von der Gesetzgebung zu beschließende Gemeinde- Ord nung bestimmt. Nach Anleitung dieses Gesetzes hat jede Land— gemeinde selbstständig ihre Verfassung festzustellen. Art. 118. Je⸗ denfalls stehen jeder Landgemeinde folgende Rechte zu, bei deren Ausübung der Staat die Oberaufsicht führt: 1) Freie Wahl der Gemeindevorsteher und Vertreter. 2) Selbstständige Verwaltung der Gemeinde⸗Angelegenheiten mit Einschluß der Ortspolizei. 3) Oeffentlichkeit der Verhandlungen der Gemeindevertreter. 4) Selbst besteuerung zu Gemeindezwecken. 5) Veröffentlichung Les Gemeinde— haushalts. Das Recht, an der Wahl der Vertreter Theil zu neh men und zum Vertreter gewählt zu werden, besitzt jeder Gemeinde⸗ bürger, welchem das gleiche Recht in Bezug auf die Bürgerschaft zusteht. Das Nähere bestimmt die Gemeinde⸗-Ordnung. ö

Schluß⸗Bestimmungen.

Art. 119. Zu einer Abänderung der Verfassung ist erforder⸗ lich: ) ein im Wege der Gesetzgebung gefaßter Beschluß; b) eine darauf folgende Erneuerung der Bürgerschaft; e) die Bestätigung des unter à gedachten Beschlusses durch die neue Bürgerschaft nach Verlauf von sechs Monaten; d) die Zustimmung von zwei Dritthei len aller Mitglieder sowohl der früheren als der neuen Bürger⸗ schaft. Art. 120. Vorschläge zu Abänderungen der Verfassung können sowohl von dem Senate als von der Bürgerschaft aus⸗ gehen. Der Beschluß darüber wird zunächst auf dem Wege der gewöhnlichen Gesetzgebung durch die Uebereinstimmung zwischen dem Senate und der Buͤrgerschaft oder durch das für Dissensfälle vor⸗ geschriebene Verfahren (Art. 72) herbeigeführt, nur mit der durch Art. 119 4. vorgeschriebenen Abweichung. Nach FZeststellung des Beschlusses hat die Bürgerschaft sich aufzulösen und der Senat die neuen Wahlen und Ernennungen innerhalb vier Wochen zu veranlassen. Der neuen Bürgerschaft ist der Beschluß der frü⸗ heren, erst wenn sechs Monate selt Fassung desselben verflossen sind, zur Bestätigung vorzulegen. Erfolgt diese mit einer Mehrheit von zwei Drittheilen aller Bürgerschafts-Mitglieder, so ist die Verfas sungsänderung als endgültig beschlossen zur Ausführung zu brin⸗ gen; erklären sich nicht zwei Drittheile aller Bürgerschafts-Mitglie der für die Bestätigung des Beschlusses, so ist demselben keine wei tere Folge zu geben. Art. 121. Nachdem die Verfassung zehn Jahre lang in Wirksamkeit gewesen, soll eine Revision derselben vorgenommen und hinsichtlich der hierbei in Anregung gebrachten Abänderungen nach Maßgabe der Art. 119 und 120 ver⸗ fahren werden. Wenn bei dieser Revision der Senat und die Bür— gerschaft sich zu dem Beschlusse vereinigen, daß keine Abänderung

i, so ist die Revision damit erledigt. Ist aber die

72) herbeigeführt, so ist die Bürgerschaft aufzulösen und, nachdem der Senat innerhalb vier Wochen die neuen Wahlen und Ernennungen veranlaßt haben wird, der frühere Beschluß nach Ver— lauf von sechs Monaten der neuen Bürgerschaft vorzulegen, welche für oder gegen die bei der Revision in Anregung gebrachte Verfas fungs-Aenderung endgültig zu entscheiden hat. Art. 122. Im Falle eines Krieges oder Aufruhrs können die grundrechtlichen Bestimmungen über Verhaftung, Haussuchung, Presse und Ver⸗ sammlungsrecht von dem Senate zeitweilig außer Kraft gesetzt werden. Doch bedarf diese Suspenston der sofortigen Zustimmung der Bürgerschaft. Ist die Bürgerschaft zur Zeit nicht versammelt, so hat der Senat die Zustimmung des Bürgerausschusses einzuho— len und sefort die Zusammenberufung der Bürgerschaft zu veran lassen, damit diefe den Fortbestand der Suspension entscheide. Art. 123. Eine solche Suspension tritt jedesmal nach Ablauf von vier Wochen, vom Tage des gefaßten Beschlusses an, außer Kraft.

Die etwanige Verlängerung derselben kann immer nur auf höch— stens vier Wochen und nur in derselben Weise geschehen, wie die ursprüngliche Beschlußnahme.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 10. November. Prässdent Dupin. Auf Verlangen des Mi nisteriums wird morgen der Austheilung der Belohnungen an die Gewerbtreibenden für die letzte Ausstellung eine Deputation der Kammer beiwohnen. Mehrere Artikel des Gesetz-Entwurfs über die Marseille⸗Avignoner Bahn werden angenommen. Ein Zwischen— fall erhebt sich darüber, ob die Kammer verlangen könne, daß jeder von einem Deputirten eingebrachte Vorschlag, ehe er der Initiativ⸗ Kommission zugeschickt wird, verlesen werde, wenn einige Mitglieder es wünschen. Die Kammer beschließt, der Antrag soll nicht verle⸗ sen werden. Ein Deputirter wird zur Ordnung gerufen, weil er behauptet, die Geschäfts-Ordnung sei gebrochen. Nachdem dann alle einzelne Artikel des vorliegenden Eisenbahn⸗Gesetzentwurfs an⸗ genommen worden, beschließt die Kammer, denselben zur dritten Be⸗ rathung zuzulassen, worauf die Sitzung aufgehoben wird.

Ober⸗Gerichtshof 3 u Ver säailles. Sitz n90 am

16. November. Michel?! von Bourges beginnt die Ve⸗ rtheidigung. „Ich will,“ sagt er, „nur den allgemeinen Um— riß derseiben liefern, andere jüngere Kräfte werden ins Ein— zelne eingehen. Ich will versuchen, die Folgen der Verletzung der

Verfassung, die Verletzung, die das Recht zur Empörung nach sich

zichen kann, auseinanderzufetzen.“ Präsident: „Wir wollen der Ver⸗

theidigung alle Freiheit lassen, wir können jedoch nicht das Recht

der Empöͤrung aufstellen lassen.“ Michel von Bourges: „Ich habe

meinen Gedanken bestimmt ausgedrückt. Ich muß in meinem Alter,

in meiner Stellung wissen, was ich zu thun habe. Ich beabsichtige vor dem Gerichtshofe das Recht der Insurrection, der Protestation, des Widerstandes zu vertheidigen, oder ich werde meine Vertheidigungs⸗ rede gar nicht halten. Ich stütze mich auf die Verfassung. Wenn die Verletzung der Verfassung nicht vom Volke, denn es bricht keine Verfassung, ausgeht, sondern vom Präsidenten, wenn eine vierjäh—⸗ rige Gewalt sich verlängern wollte .....“ Der Präsident: „Der Redner möge nicht auf den Grund der Sache eingehen, sondern nur seine Konklusionen fassen.“ Michel von Bourges: „Ich will nachweisen, daß der Artikel 110 der Verfassung den Rahmen bil— det, in dem sich meine Vertheidigung einschließen wird; ich wieder hole also, wenn unglücklicherweise der Fall, von dem ich sprach, ein⸗ treten sollte, so würde die Kammer die Minister, die Urheber eines solchen Planes, vor Sie weisen.“ Der Präsident: „Ich kann Ihnen

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in diesem Augenblicke nur erlauben, Ihre Konklusionen zu begrün⸗ den.“ Michel: „Aber wenn der gesetzgebende Körper selbst Royer, General-Advokat: „Die Frage ist bestimmt gestellt, wir werden eine bestimmte Antwort ertheilen. Wir kön nen nicht hier die Frage der Verletzung der Constitution be sprechen lassen. Diese Frage ist an einem anderen Orte, vor dem berechtigten Richter, vor der Volksvertretung, entschieden worden. Diese kann die Verfassung erklären. Hat sie einmal gesprochen, so muß man ihr Urtheil achten. Die Constitution erkennt nur den Volks -Abgeordneten die Entscheidung solcher Kardinalfragen zu.“ Der General- Advokat weist nach, daß nicht der einzelne Bürger, noch eine größere Anzahl derselben, das Recht habe, darüber zu entfcheiden, ob die Verfassung verletzt worden. Dies Recht steht nur der Kammer zu. Michel von Bourges; „Es ist ersichtlich, daß der General-Advokat auf diesen Zwischenfall vorbereitet war; heute will man uns verhindern, vor dem hohen Geschwornengericht das zu vertheidigen und das zu beweisen, was vor 18 Geschwornenge richten in der Provinz erlaubt war. Der General-Advokat fürchtet die Wahrheit: Die Constitution ist verletzt worden, sie ist durch den Angriff auf Rom verletzt worden. Das behaupte ich, als Mitglied der souverainen Gewalt, ich behaupte dies im Namen meiner Freunde, welche die Rechte des Landes ihren eigenen Personen voranstellen. Ist die Verfassung nicht verletzt worden, so sind wir große Verbrecher, denn wir haben dann den Bürgerkrieg in unse rem Lande anzünden wollen. Findet das Gegentheil statt, dann sind wir in unserem Rechte. Ich begründe meine Vertheidigung auf eine Verletzung der Eonstitutlon und auf den gesetzlichen Wi derstand dagegen. Dieser gesetzliche Widerstand ist nicht neu.“ Der Redner erinnert an den Ballsaal. Der Gerichtshof zieht sich zur ck. Nach einer halben Stunde kündigt Herr Berenger folgenden Re schluß an: „Die Vertheidigung kann nicht den Grundsatz vertreten, daß jede angebliche Verletzung der Constitution von Seiten der legislativen Gewalt das Recht der Empörung erzeuge.“ Der Pr sident: „Die Vertheidiger haben das Wort.“ Michel von Bour ges verneigt sich und zeigt durch eine Bewegung an, daß er dem Worte entfage. Alle Vertheidiger, selbst die beiden von Amts we gen bestellten, entsagen dem Worte. Die von den Angeklagten Ge⸗ wählten erklären, da die Vertheidigung nicht frei und ungehindert sei, entsagten sie der Vertheidigung; einer der von Amts

gen bestellten bemerkte, er lege seine Mission in die Hände des Präsidenten eben so schön nieder, wie er sie erhalten, denn diese Mission sei selbst im Schweigen schön, das in gewissen Fällen als eine Pflicht gelten müsse. Der Präsident erklärt den beiden von Amts wegen bestellten Vertheidigern, daß sie an ihrem Platze aus harren müßten. Den übrigen Advokaten räth er, doch wanigstens bei den Debatten anwesend zu bleiben; wo nicht, so würde er Ad vokaten von Amts wegen ernennen. Die Angeklagten erkläre ĩ wollten diese nicht. Die Sitzung wird aufgehoben

Aufregung herrscht im Audienzsaale.

Paris, 10. Nov. In seinem nicht amtlichen ithäl der Moniteur heute folgenden Artikel: „Der Präsident sagte in seiner letzten Botschaft: „„Ich will des Vertrauens der Nation würdig sein, indem ich die Constitution, die ich beschworen habe aufrecht erhalte.““ Diese Worte sind bestimmt, klar und über jed Mißdeutung, über jeden Zweifel erhaben. Es ist fast ganz mel seines ersten Eides. Nichtsdestoweniger verschafft man Gerüchte von einem angeblichen Staatsstreiche in gewissen nalen, in den Salons, in der National-Versammlung, mit einer Worte überall, Glauben; man läßt wie zu seinem Vergnügen Drohung über dem Haupte der Personen schweben, die leichtesten zu beunruhigen sind; man stört böswillig die meine Sicherheit. Wir sind ermächtigt, zu erklären, daß dies ein hinterlistiger Plan, eine gehässige Verleumdung gegen die keit dessen ist, der nie sein Wort brechen wird.“ Während Artikel erscheint, ruft die Gazette de France: T reich ist in der Luft, es wird auf die Gesellschaft wie ein Unge witter herabfallen. Wird es sich festsetzen können? nein! denn es ist ein Gewitter. Ein 16ter Brümaire ist bei der Stellung der Kammer möglich, doch ein 18ter Brümaire ist noch k Kaiserreich.“ Hierauf folgt eine Gegenüberstellung des Kaisers Napoleon und seines Neffen, so wie eine Auseinandersetzung der damaligen und jetzigen Verhältnisse. Die Union dagegen will an einen Staatsstreich nicht glauben. Das Gerücht desselben, sagt sie, sei nur

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die zor

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eine Ersindung der Demagogen; die Linke verleumde den Staats Chef. Die Opinion publique spricht nicht so versöhnlich, sie greift den Präsidenten direkt an und segt ihm, daß er nicht im Stande sei, ein Kaiserreich zu gründen. Der Constitutionnel ist unwillig über die Verstocktheit derer, die überall heim liche Gründe suchten. „Die Handlungsweise des Präsiden ten,, fagt dien att n und redlich itt,

ward durch bedeutende Absichten und niedere Gründe erklärt. Ein Geldfrage soll die Wahl des Ministers bestimmt haben! T frühere Ministerium hatte, jedoch schon beschlossen, einen jährlichen Gehalt von 3 Millionen für den Präsidenten verlangen zu wollen. Die Majorität soll diesem Antrag sehr geneigt gewesen sein, und wir wollen dem Gerüchte keinen Glauben beimessen, daß diese An sicht sich geändert haben könnte.“ Die Reforme behauptet, es ginge das Gerücht, das Konsulat würde durch eine Abstimmung in den Mairieen gefordert werden. Die nicht stimmten, würden als Beistimmende angesehen werden.

Der Moniteur enthält die Verordnung, wodurch Carlier, Chef der städtischen Polizei, an Rebillot's Stelle zum Polizei⸗Prä fekten ernannt wird. Ter Moniteur meldet ferner die Beför derung Rebillot's zum Brigade-General und die Ernennung von Descampeaux zum Nachfolger Carlier's. Aus des Letzteren Ernen nung alaubt Galignanis Messenger schließen zu dürfen, daß abermals bir rirrner**ms eines besonderen Polizei-Ministers, wie unter Napoleon, in Frage stehe. Die Ernennung Carlier's findet großen Beifall, da ei bei Vollziehung der zur Bekämpfung der Anarchie nöthigen Maßregeln sich eben so einsichtsvoll als ent— schlossen gezeigt hat.

SBSęute ist auch folgende Proclamation des neuen Polizei⸗-Prä— fekten Carlier erschienen: „Bewohner von Paris! Das hohe Ver trauen des Präsidenten der Republik hat mich an die Polizei⸗Prä⸗ fektur berufen. Es wars fär mich eine ewige Ehre sein, daß man

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mich für würdig gehalten hat, in diesem so schwierigen Amt die große und freie Politik, die durch die Handlungen und Erklärun⸗ gen des Staats⸗Thefs eröffnet ist, unterstüßen zu können. Ich ver⸗ lange von meinen Mitbürgern ihren Beistand, ihre Unterstützung, ich verspreche ihnen dafür meine Entschlossenheit und meinen Eifer. Die friedlichen Männer aller Parteien können in mir nur einen Freund sehen. Ich bin und werde stets, ich will nicht sagen, der Feind, aber der muthige und unermüdliche Gegner der Ruhestoͤrer, der Häupter und ihrer Werkzeuge sein. Schutz der Religion, der Arbeit, der Familie, dem Eigenthum, den guten Absichten, ja der Reue selbst. Wachsamkeit und Strenge gegen den Sozialismus, die Unmoralität, die Unordnung, die schlechten Publicationen, die Verhärtung der Auswiegler. Nationalgarden, Chefs von Gewer- ben, Familienväter, Handelsleute, Arbeiter, helft mir selbst in der Ausführung meiner Aufgabe. Der Initiative der guten, Bürger liegt es ob, die Handhabung des Gesetzes und der r, . er⸗ seichtern. Die innere Zucht der Familien und der Werkstätten ist der wichtigste Gehülfe der Staatspolizei. Unsere Sache ist dieselbe. Ihr wollt eine schützende Regierungemacht. Wir wollen eine vernünf

fae Freiheit. Die Mäßigung, auf die, Kraft gestützt, wird, zweifelt nicht daran, die schlechten Leidenschaften bändigen. Die schlimmsten Tage s aber man muß sich nichtnach dem ersten Erfolge ein chläfern laffen. Nichts ist geschehen, so lange noch etwas für die Srrnung und Sicherheit zu thun ist. Bewohner von Paris! Es bandelt sich heute um eine gesellschaftliche Verbindung gegen den Zocialismus. Das liegt allen Familien, allen Interessen ob. Be⸗ ben wir durch die öffentliche Sicherheit das Privat⸗Vertrauen; geben wir allen Existenzen eine Zukunft durch die Stabilität der Tastitutionen, die getreu beachtet werden, aber fest angewendet rden müssen. Dies ist eine gegenseitige Versicherung. Wir ha— also ein Anrecht darauf, gegenseitig auf einander zu rechnen. auf mich. Paris 10. November. Der Präfekt der Polizei, lier. Gesehen und gebilligt vom Minister des Innern, pinand Barrot.“ Viele Neugierige umstehen den Anschlag schen ihren Kommentar dazu. Als der nordamerikanische Gesandte vorgestern dem Präsidenten Republik sein Kreditiv überreichte, begleitete er diese Handlung olgender Anrede: „Herr Präsident! Indem ich Ihnen das Alaubiaungsschreiben überreiche, welches Ihnen einzuhändigen mich hrässdent der Vereinigten Staaten beauftragt hat, würde ich st meiner Sendung, so wie die Absichten und Gefühle derer, zu vertreten angewiesen bin, sehr unvollkommen auffassen, Ihnen, als dem erwählten Haupte dieser großen Nation, Versicherung der aufrichtigen und herzlichen Freund zusspräche, welche das Volk und die Regierung der Staaten für das Volk und die konstituirten Be Republik Es giebt nach un⸗

sind vorüber,

teressen der Gegenwart, stärkere Beweggründe haben können, gegen seitig ein gutes Einvernehmen und hruͤderlichen Verkehr zu fördern. Unter dem Einflusse dieses Gefühls werden überall in den Ver einigten Staaten die heißesten Wünsche genährt für das Glück

.

Frankreichs und für die Befestigung seiner Freiheiten auf der

Gelegenheit so richtig sagten, daß sie das

mal eines freien Volkes sei. Wenn ich bei Vollführung der

irtragenen ehrenvollen Aufgabe das Glück haben sollte, in einem Grade zur Befestigung der natürlichen Bande von llen und Freundschaft zwischen Frankreich und den Ver⸗

Staaten das Werkzeug zu sein, so werde ich meine Mis

in der Weise erfüllt haben, welche am besten den Wünschen Absichten meiner Regierung, so wie meinen eigenen angelegent Wünschen, entsprechen wird.“

Kommisston, welche das Transportationsgesetz der Regie die Juni-Insurgenten prüfen sollte, billigt dasselbe. Der it den Ort der Transportation näher bestimmt, es ist

bess Algerien, 8 Meilen von Bathna entfernt. chte über einen vom Kriegs⸗-Minister verlang⸗ die Kemmission sich günstig ausspricht, geht im Jahre 1849 bis auf 453,884 Mann sollte; in der That beträgt sie jedoch 92,410 Pferde. erichte der Bank hat ihr Metallvorrath um Millionen zugenommen und die laufende Rechnung des Schatzes ine halbe Million vermindert, während der Betrag des Geschäfts und der Notenumlauf sich so ziemlich gleich ge⸗ Die Metall-Reserve beträgt jetzt 409 Millionen mit Millionen umlaufender Noten. Die Herren Fremy, Repräsentant, und Boulatignier, die ng wieder hier eingetroffen. dem Papste und dem Kardinals-Kollegium gehabt rühmen sehr das ihnen vom Papste bewiesene ausnehmende Wohlwollen. Herr Thiers hat durch Herrn Fremy ein Schreiben des Papstes erhalten, worin Pius 1X. ihm für seinen Bericht über die römischen Angelegenheiten seinen Dank ausspricht. Wie es

J

Bericht den Papst zur Rückkehr nach Rom bestimmt

heißt, soll dieser haben.

In der National-Versammlung hat Raspail Sohn (vom Berge) den Vorschlag eingereicht, es solle durch ein Gesetz bestimmt werden, daß kein Bürger, der das Gewerbe cines Banguiers aus übe, zum Minister ernannt werden könne Der Vorschlag ist ge

den neuen Finanz-Minister, den Banquier Fould, gerichtet.

Lin demokratisches Blatt behauptet, daß jede Nacht eine be ondere Sicherheitswache, aus 150 Jägern vo s bestehend, mit Karabinern und Säbel Bajonetten versehen, heimlich ins Elysee ingeführt werde.

dächstens erscheint ein neues Blatt: „Die Volksstandarte Organ der christlichen Demokratie und des stli Sozialis⸗ mus“, dessen Haupt-Redacteur der Geistliche Chantome ist, der ö der vom Erzbischofe ernannten Diözesan-Studien-Kommisston gehört.

n Vincenr

NM (0h

ahn , Seine-Präfekten Berger soll Louis Bona zarte in einem ehr verbindlichen Schreiben versichert haben, daß an seine Absetzung e gedacht worden sei. ö . . lange Widerstand leistet. „Vie nord . ,,, sagt sie, „jagen unseren Gesandten ,, 36 h einen anderen hin. Abd el Rhaman beleidigt serer Konsul, und wir hören nicht, daß eine Armee eingeschifft erh ist, um ihn dafür zu züchtigen.“ Dasselbe Blatt meint die Majorität wird immer ungehorsam sein wenn es sich um dier moralischen Interessen des Landes handele . ; . . der Junitage von 1849, die wegen der Ju⸗ 6 . schon transportirt worden waren und später be⸗ gan ni ach Paris zurückkehrten, standen dieser Tage vor dem Ge— schwornengericht, angeklagt, mit den Waffen in der Hand ergriffen

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worden zu sein. Der Eine wurde freigesprochen, der Andere zu drei Jahr Gefängniß verurtheilt.

Die Zollbeamten in Havre haben den Befehl erhalten, nie bürgerlich gekleidet zu sein.

Das Evenement giebt das Entlassungsgesuch des Herrn Baroche als eine sichere Nachricht; er werde durch den General⸗ Anwalt am Appellhofe zu Toulouse, Herrn von Oins, ersetzt wer den. Die Démocratie pacifique meint, der Entschluß des Präsidenten, eine Amnestie zu geben, habe Herrn Baroche zu s ner Abdankung veranlaßt; er wolle sich durch sein Benehmen dem Gerichtshofe keine Blöße geben.

Man sagt, Herr Fould würde eine provisorische Erhebung zwei Monatsbetraͤgen des Budgets von 1850 verlangen, da Budget nicht zur gehörigen Zeit vorgelegt werden könne.

Marquis von Lansdowne, Präsident des britischen Geheimen Raths, ist vorgestern in Paris angekommen.

Abbé Orlandi, ein vertrauter Freund des Papstes, soll, mit einer besonderen Sendung beim Präsidenten beauftragt, in Paris angekommen sein.

Die Fakultät der Wissenschafteu in Paris hat an Herrn Gui—

Stelle als Professor der neueren Geschichte die Herren und Rousseau

J G a zertte de n. theilt als

Schatzscheinen

Sslair— . Hilaire vorgeschlagen.

s * Sir fan i tt 151 ch 6 . mo seien im ilrchschnittt nonatlich 60,0110 geheime

Ausgaben so daß am November von izu bis zum 1. Janua geworfenen Geldern noch 310,000 brig gewesen seien.

Großbritanien stern war in Windso

tion:

ernste

seiner gött

öffentlichsten und

d darbringen,

liebten Unterthanen d der ganzen nüthiges Gefühl für Se etzte

ĩ egen, daß er

Königreiche hat aufhören lassen, Barmherzigke Vertrauen auf Seinen Schutz und S Vor wieder her gestellt und gestärkt hat, haben Wir nach dem Rathe Unseres Geheimen Raths für gut befunden, diese unsere Königliche Procla⸗ mation zu erlassen und hiermit anzuordnen und zu befehlen, daß dem Allmächtigen eine allgemeine Danksagung für diese Seine Barm herzigkeit durch ganz England und Irland am Donnerstag den 15. November dargebracht werden soll, und Wir ermahnen hiermit ernst⸗ lich, daß der besagte öffentliche der Danksagung von allen Unseren geliebten Unterthanen in England und Irland, welche di Gnade des allmächtige zottes schätzen, mit Andacht und T gefeiert werde. Zu besserer und regelmäßigerer Feier haben Wir den Erzbischöfen und Bischöfen Kirche den Auftrag ertheilt, ein sendes Lob⸗ und D verfassen, das i Kapellen öffentlichen Gottesve nutzt werden soll, und für die zeitige Verbre ihre Diszese Sorge zu tragen Hegeben an Unser sor, am ĩ im Jahre

1m . K im 13ten Jahr

Belgien. rviers will der Wolfs ja viele Einladungen erlassen worden sind. Man hofft, daß diese Jagd fruchtbringend s den Klagen der f n gränzen, über ein Ende machen Der Kriegs cher Abwesenheit wieder Auf dem letzten 1500 Säcke Aepfel abgegeben wurden ,, . glänzendsten geweser

Anzahl der Badegä

Italien. willigte heute dem 100,000 Livres zu Albert's. Nach wann endlich ein entscheidend Beschluß über den Oesterreich gefaßt werden soll imt die Kammer trag des Deputirten Caurna ersucht werden, so bald als Dokumente abzuliefern Garibaldi befindet sich noch immer die Regierung hat noch nichts

Florenz, 3. Nov. Die amtliche Zeitung theilt die Errich tung eines Rechnungsht l Ministerium spricht bei die ser Gelegenheit von einer Gemeinde⸗Versassung, die nächstens ver öffentlicht werden

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Das Statut

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daß das Depot der schweizer R ten in Livorno ist. Der Staa dem diese Leute dienen werden,

1 1 Mann s a äakFnkt bezahlt die Beh rbergungskosten.

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Rom, 31. Okt. Der Nazionale meldet, daß der Papst gegen den 15. November erwartet zu werden scheine.

Die erste päpstliche Militair-Division der Stadt Rom ist unter den Befehl des früheren Generals Lavaillant gestellt werden.

Der Ofserdatore giebt die Nachricht von einem bevorstehen

den Provinzial-Konzil in Umbrien.

Spanien. Madrid, 3. Nov. (Fr. B.) Herr Miron fragte in der heutigen Deputirten⸗Kammer das. Ministerium nach seinem politischen Programm; ob es ein Preßgesetz, ein Gesetz über die persönliche Freiheit u. s. w. einbringen wolle. Der Minister Arrazola erwiederte, das Kabinet werde nicht allein diese Gesetze, sondern noch andere bedeutende vorschlagen. Herr Olozaga wieder holte seinen Antrag auf Vorlegung mehrerer Aktenstücke über die innere und äußere Politik. Der Finanz-Minister verlas das Budget

von 1850. General Balboa hat zwei Noten an den Kriegs⸗Mi⸗ nister und an den Kongreß der Deputirten geschickt, in denen er eine Untersuchung seines Prozesses verlangt.

Zproz. 27 7 baar.

Madrid, 4. Nov. (Fr. B. Die Königin hat Herrn Nar⸗ vaez ihr schönstes Pferd geschenkt, um ihm ihre Gunst zu bezeugen.

Die städtischen Wahlen in Madrid trafen 9 Gemäßigte und einen Fortschrittsmann. Die Angelegenheit soll vor die Cortes ge— bracht werden, da die Minorität über Betrug schreit.

Ein Minister wird morgen den Antrag Olozaga's wegen Vor⸗ legung mehrerer Dokumente, die innere und äußere Politik Spa⸗ nüns' betreffend, bekämpfen. Man glaubt, der Antrag Olozaga's werde nicht in Berathung gezogen werden.

Man spricht von der Rückkehr unserer italienischen Expeditions⸗- Armee in der zweiten Hälfte des Monats.

Meß⸗ Bericht.

Frankfurt a. d. O., 10. Nov. Der günstige Ausfall der erst Lor vier Wochen beendigten leipziger Michaelis⸗-Messe hatte bei den Meßverkäufern für die hiesige Martini⸗ Messe, welche ohnehin im Waaren-Absatz bekanntlich nie so bedeutend ist, als die übrigen beiden hiesigen Messen, etwas zu große Erwartungen erregt. Wegen des kurzen Zwischenraums zwischen dieser leipziger Michaelis⸗

Frankfurt 4. v. OS. Martini-Messe, in welchem die zuletzt in

pzig eingekauften Waaren kaum an ihren entfernten Bestim⸗ sorten angelangt, gesch ein konnten, fehlten Engros-Einkäufer aus Polen, den Provinzen Preußen

Posen, dagegen hatte sich die kleine Kundschaft aus diesen

zinzen wie gewöhnlich, wenn auch etwas spät, zahlreich einge—

Heute, wo sich das Meß⸗Engros⸗-Geschäft übersehen läßt,

wir aussprechen, daß das Resultat desselben in vielen Artikeln

und diese Messe im Allgemeinen eine gute nn,,

gewesen ist. Wenigstens wird die Mehrzahl der Ver⸗

äufer mit ihtem Absatz, in Verhältniß zu ihren nicht gerade über füllten Lagern, zufrieden sein können.

Im Ganzen war von Fabrikaten und Produkten nicht zu viel hier, wozu besonders die erhöhten Garnpreise und der Umstand sehr beigetragen haben, daß überhaupt während des Sommers nicht viel gearbeitet und der wenige Vorrath rasch abgesetzt worden ist. Hierzu kommt auch, daß das frühere oft leichtsinnige Kreditiren der Waaren bei überfüllten Lagern in neuerer Zeit aus Anlaß der po⸗ litischen Zustände überhaupt mehr beschränkt worden ist, was den Abfatz zwar vermindert, jedoch nur im Ganzen ein reelleres Ge⸗ schäft herbeigeführt hat.

Tuche und tuchartige Waaren waren für den Bedarf nicht ge⸗ nug vorhanden; besonders waren grobe, nächstdem mittlere Tuche bis zu 30 Rihlr. für die vielen Engros-Einkäufer in diesem Arti⸗ kel nicht ausreichend.

Rach feinen Tuchen war weniger Nachfrage. Der Verkauf englischer baumwollener Waaren nach den Vereinsländern beschränkt sich seit Jahren, des Zolls halber, auf Tülle, Mulls und ähnliche Stoffe; aus gleichem Grunde vermindert sich der Umsatz in engli⸗ schen wollenen' und halbwollenen Waaren. Es wurde dieserhalb so manche Klage um so lauter, als diese Messe wenig polnische Ein⸗ käufer hier waren.

Für berliner, schlesische und sonstige vereinsländische baumwol⸗ lene, wollene, Pofamentier- und leinene W

jweige abgesetzt s

l Waaren war der Absatz befriedigend, im letzteren Artikel hat besonders die erdmannsdorfer Leinen-Riederlage, deren Fabrikat beim handeltreibenden Publikum nicht unbedeutenden Umsatz gehabt. halbseidenen Stuhlwaaren war die Messe r seidene Bänder.

kurzen und Glaswaaren war lebhaft. ist zu steigenden Preisen, Sohlleder zwar völlig, jedoch um 2 bis 3 Rihlr. unter dem leipziger Meßpreise abgesetzt

der Markt nicht überfüllt, und ist fast Alles Schaaffelle waren viel hier, die auch, wenn s Absatz fanden. Ein Käufer aus

hiesigen Meßplatz besuchte, hat da⸗

Er war mit der Waare und dem rasch und zu hohen Prei⸗

eine Martini⸗-Messe nicht un⸗ jedocl etwas gedrückteren imgesetzt worden.

gzische Beobachtungen.

Nachmittags Abends

2 Uhr. 10 Upr.

Nach einmaliger Reobachtung.

Quellwärme 7.7 R. Fluss würme 6, 0* R. Ih aupunkt KEodenwärme Dunstsättigung Ausdünstun g . hatte beiter heiter. Niederschlag O0 wind. ö w.. W. ö Wärme wechsel * 10,8*

4 1,0*

„9? R. .. 74 pCt. W.

Wolßkenzug Tagesmittel

Königliche Schauspiele. Mittwoch, 14. Nov. Im Schauspielhause. 187ste Abonnements⸗- Vorstellung. Zum erstenmale: Caprice aus Liebe, Liebe aus Ca price, Lustspiel in 1 Akt, von Fheodor Wehl Hierauf: Die Ko⸗ nödie der Irrungen, Lustspiel in 3 Akten, von Shakespeare, für die Bühne eingerichtet von C. von Holtey. Anfang halb 7 Uhr.

Donnerstag, 15. Nov. Im Opernhause. 133ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Freischütz, Oper in 3 Aufzügen, von Fr. Kind Muß von C. M. von Weber. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, drüster Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 75 Sgr.

Im Schauspielhause. 188ste Abonnements⸗-Vorstellung: Der Rechnungsrath und seine Töchter, Original- Lustspiel in 3 Abth., von L. Feldmann. Hierauf: Der verwunschene Prinz, Lust pie mn 3 Abth., nach einer Anekdote, von J. von Plötz,. (Herr Bethge, vom Hoftheater zu Strelitz, im ersten Stück; Geiser; im zweiten: Wilhelm, als Gastrollen. Anfang halb 7 Uhr.

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Mittwoch, 14. Nov., Abends 7 Uhr. e n,. Akademie, Zweite Symphonie⸗Soiree der arm ,