en, sondern auch und erschöpfenden daß in der Regel erst ben werden müssen,
e sie begangen hab einer gründlich werth gehalten, Publikums erho
eachtet, welch Vorgesetzten
der Mitte des lebelstände
en für gering g 6 vielen Amts⸗ Untersuchung so Beschwerden
gehörigen Untersuchung
wahrzunehmen Dienstwidrigkeiten Als eine weitere Folge d tehern zur Gewohnheit gew ingter Ordnungsstrafen bei Festsetzung d Beurtheilung d ch ermittelt sind. Die daß Ordnungsstraf ältnisses un
icht selten 6 das Bestreben zu Grunde zu beschönigen, vielen Amts⸗Vors Niederschlagung verhé keinerlei Thatsachen, welche gewesen wären und eine haben könnten, nachträgli steher vergessen hierbei, sorgfältiger Prüfung des Sach verh Beamten und nur zu Aufrechthaltung
cheinen die bei ordenen Anträge auf in solchen Fällen, wo er Strafe unbekannt er Sache zur Folge
Herren Amts⸗Vor⸗ en jedesmal nur nach d der sonstigen Dienst⸗ der im Interesse des Gemein⸗
dienstlicher Ordnung ihre Niederschlagung nur durch achen motivirt werden kann.
Beamten von lebendigem Pflichtgefühl, von im Dienste und von wirklicher Theilnahme für welchem sie angehören, durchdrungen eise sich entwickeln und seine Ich muß daher die enthaltene Auffor⸗
führung eines erforderlichen Sicherheit festgesetzt! neue erhebliche Thats
eigener Regsamkei den Zustand de sind, kann das Aufgabe dem Pub
s Instituts, Letztere in gedeihlicher W likum gegenüber erfüllen. in meiner Verfügung vom 30. September d. J. zarnung ernstlich wiederholen und insbesondere die Vorsteher darauf aufmerksam machen, daß vorzugs⸗ inn für Ordnung und Anstand, der Geist der Thätigkeit und das Interesse für Vervollkon ausgehen muß, und daß es ihre Aufgabe ist,
Dienstes sich in sorgfältig geregeltem Zu⸗— vorschriftsmäßiger Ordnung betrieben werde, lichkeit und willfährige Begeg⸗ Anstand gesorgt, und daß jede n dem Transportwesen und den sonstigen postdienst⸗ welche dazu
derung und Herren Amts⸗ ihnen der S imnung des Dienstes darüber zu wachen, daß jeder Zweig des stande befinde und in daß dem Publikum Sicherheit, Pünkt nung geboten, daß für den äußeren Verbesserung i lichen Einrichtungen zur Sprache dienen kann, die Gemeinnützigkeit des Post⸗Instituts zu er⸗
Hinsichtlich des äußeren heit nicht unbemerkt lassen, daß sowohl die Beamten, als auch die Post-Unterbeamten, noch häufig die vorge⸗ schriebene Dienstkleidung vernachlässigen und im Dienste nicht selten Bekleidungs-Gegenstände anlegen, welche von der vorschri U Seldbst die Herren Amts-Vorsteher, welche in dieser Beziehung den ihnen untergeordneten Beamten mit gutem Beispiele vorangehen und dadurch den gegebenen Vorschriften Ach⸗ tung und Befolgung sichern sollten, haben dies häufig versäumt.
Ich vertraue, daß gegenwärtige Mahnung genügen werde, um angels herbeizuführen.
Anstandes will ich bei dieser Gelegen⸗ expedirenden Post⸗
gen Uniform abweichen.
die Beseitigung dieses
Berlin, den s. November 1849.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.
Hannover. Hannover, 13. Novbr. der heutigen Sitzung der zweiten Kammer begründete der Abgeo nete Thiermann den bereits früher angekündigten Antrag auf Amnestie: „Stände ersuchen Königl. Regierung, den wegen politi scher und Preßvergehen Verurtheilten oder in Untersuchung Befind⸗ lichen Amnestie zu ertheilen,“ in einem ausführlichen Vortrage, wo⸗ rin er unter Anderem sagte:
„Ich kann voraussehen, daß mich Manche dieses Antrages wegen einer gewissen Unbesonnenheit zeihen, mir die nöthige Achtun Grundlagen der menschlichen Gesellschaft absprechen werden. daher die Bemerkung voraus, daß ich die Sicherheit der Person und des tigste Aufgabe des Staates betrachte und Beweis unserer geistigen Die Gerechtigkeit ist hrer Herrschast, sie strafe n schuldiger Ergebung unterwerfen.
(3. f. N. D.)
g vor den ewigen
Eigenthums als die erste und wich gerade in der Ordnung des öffentlichen Lebens den Größe, den Maßstab der menschlichen Bildung fin die Huͤterin unserer höchsten bürgerlichen Güter, i oder belohne, soll sich jeder Burger i Die Zeiten aber, in denen wir uns befinden, sind außerordentliche, müssen von einem höheren Standpunkte aus beurtheilt werden.
Dit Bewegung des vorigen Jahres, welche fast alle Staaten Europas ergriff nnd erschütterte, beruht auf einem edlen Grunde, die Gewalt der Willkür hatte die Völler lange geit darniedergedrückt, sie mit unsäglichem EClend belastet. Ein System der Bevormundung und der Knechtung herrschie durch den ganzen Staat. Selbst unsere heilige Religion der Liebe wurde zum Werlzeuge verderblicher Willkür herabgewürdigt, sie mußte dazu dienen, den christlichen Staat zu gründen, der die innere und äußere Bosheit Endlich schlug die Stunde der Erlösung. ei. Regierung gab den Völkern das Signal, sich zu würdiger Thatlkraft zu erheben, ihre heiligen und unverjährbaren Rechte zurückzufordern. Wer gedenkt nicht mit Freude und Stolz jener schönen zeit, als ein Volk nach dem anderen die Fesseln sprengte, dle seine Freiheit und Hoheit gebunden hielten, wer sühlte sich nicht in seiner eigenen Würde gehoben, als er kühn nach jenen Rechten greifen durste, die der Unverstand und die Schlaffheit seiner Väter sich hatte entreißen lassen, wer schaute nicht hoffnungsreich in die schönere Zukunst, die keine unterdrückten und be—= vormundeten, sondern nur freie, ihrer höheren Würde bewußte Menschen kennen sollte?
„Solche Gefühle sind mir heilig, solche Beweggründe der Handlungen nenne ich edel.
„Wenn aber ein solcher Sturm durch die Völker braust, dürfen wir uns nicht wundern, daß die gewohnte Nuhe nicht sogleich zurückkehrt, daß nicht immer die Gränzen der Gesctzlichleit gewahrt werden. nige Menschen, die, von mächtigen Leidenschaften erregt, ihre Besonnenheit bewahren, die, wenn fast alle Bande der Ordnung scheiden wissen, wann und wo sie ihrer Freiheit Fessein anlegen sollen.
. IIst die Bewegung selbst eine heilsame und nothwendige, so dürfen wir auch die Mißbräuche, die der menschlichen Beschränktheit nach von der— selben fast unzerirennlich sind, nicht so streng beurtheilen. Wir müssen um . mn daß dieselben verziehen werden, da die regierende Partei ki 9 a nn, der Schuld trägt, daß der Aus bruch der Selbst⸗ h gewaltiger geworden ist. Denn hätte dieselbe die ost und fle⸗
. Me e sprochenen Wünsche des Volkes erhört, hätte sie nur ihre ge⸗ gebenen Versprechungen redlich gehalten, so würde sich ein so großer Zünd- stoff . hz den Gemüthern angesammelt haben. 4
4 er gesetzli
mmruhie e . . welche unser Volk s deutendem Maße anerkennt jener gesetzlich verwirlten S* fährlich werden und eine Aufmuntern Sollte die Regierung in dieser Hinsi anderes weit wirksameres Mintel zu daß dem Volke der Grund der Unzufriedenheit desselben nach einer freieren und voltsthümlich möglichst ausgedehnter Weise erfüllt werden.
Menschen gefangen nahm. Sturz einer volksfeindlichen
Es giebt we⸗
gelöst sind, zu unter
ogar in den und welche selbst die Regierung in so be⸗ gewiß nicht zu befürchten, daß die Erlassung fentlichen Ruhe und Sicherheit ge= ug zu neuen Vergehen darbieten könne! cht Vesorgnisse hegen, so steht ihr ein Dies Mittel besteht darin, genommen, daß die Wünsche zen Gestaltung der Dinge in Denn cessante causa cessat
„Sodann hat auch die Regierung in ihrem eigenen : die angedeuteten Vergehen der , n diesen Akt der Gnade zeigt sie dem Volke, daß sie die d ihre Folgen als berechtigt anerkennt, daß sie sich mit dem r Dinge ausgesöhnt hat, während eine strenge Verfol= n sie nur zu jeicht in den Verdacht bringt, daß sie sich aber an den mehr oder weniger betheiligten ihren Unmuth auslassen wolle. Mir genehm sein und ich lann hinzufügen, daß ein gro=
trasen der ö
größte Veranlassung,
Bewegung un neuen Zustande de gung jener Vergehe zwar der Nothwendigkeit füge, Anhängern der neuen würde es besonders am
Richtnng noch
2084
ßer Theil des Volkes diesen Wunsch theilt, daß ein freundliches Einverneh⸗ men zwischen Volk und Regierun dauerhaft begründet wird. Ich glaube,
daß die Regierung durch bereitwilliges Eingehen auf den gestellten Antrag
nicht wenig zu diesem Zwecke beitragen werde. Die Krone besitzt das un⸗ schäßbare Recht der Begnadigung, um die Härte der Gerechtigkeit, welcher in einzelnen Fällen nur zu 3 die Mängel menschlicher Beschränktheit ankleben, zu mildern. Sie kann dies Vorrecht nicht besser anwenden, als wenn sie die mannichfaltigen und schweren Leiden, welche in den Zeiten großer Erschütterung die Gesellschaft treffen, durch Milde und Gnade mög⸗ lichst zu verringern sucht.
‚Diese Gnade dürfen wir für die Berurtheilten um so zuversichtlicher erwarlen, da einestheils die Strafgesetze, nach denen ihre Vergehen ge—
richtet worden, unter der Herrschast des Polizeistaats entstanden, auf ganz
anderen Grundsätzen ruhen, als welche die größere Freiheit der Bürger und die mehr leitende und bevormundende Thätigkeit der Regierung erforderlich macht, anderen Theils das richterliche Berfahren, in welchem die Anklagen entschieden worden, wegen seiner anerkannten Ge- fährlichkeit für die Sicherhelt und Freiheit der Bürger von der öffentlichen Meinung verurtheilt und noch nicht mit dem den Forderungen der neuen Zeit entsprechenden mündlich öffentlichen Schwurgerichte vertauscht worden sst. Diesen Gründen tritt noch der hinzu, daß das öffentliche Recht sich längere Zeit in einem schwankenden Zustande befand, daß man in dem ent- standenen Kampfe nicht erkennen konnte, ob der Sieg des Rechts der Reichsversammlung, oder den Einzelregierungen gebühre oder zufallen würde. Die Schuld dieses Schwanlens liegt nicht an den Einzelnen, son · dern zum großen Theile in den damaligen Verhältnissen, namentlich aber auch an unserer Regierung selbst. Denn wenn sie dem Drange der Um- stände nachgebend die Beschlüsse des Funfziger-⸗Ausschusses und der Reichs- versammlung anerkannte, dann die Entscheidung über die Gültigkeit anderer von der Reichsversammlung ausgegangenen Gesetze den Kandes Gerichten überließ und zuletzt die Anerkennung der Reichs verfassung verweigerte, so hat sie, meiner Ueberzeugung nach, zum größen Theile die moralische Verantwortung zu tragen, wenn sich die Nechis⸗Verhältnisse in der öffent- lichen Meinung verwirrten, wenn unsere Mitbürger sich für die höhere Macht der Neichs-Versammlung erklärten und ist nicht von dem Vorwurf großer Härte freizusprechen, wenn sie diejenigen gerichtlich verfolgt, die in Wort oder That an den Reichsgesetzen festhielten. Dies Verfahren ist um so bedenklicher, da die öffentliche Meinung in jenen Männern, die in ihrem Kampfe für die Freiheit und die Rechte des Volkes der strafenden Gerech— tigkeit in die Hände fallen, keine Veibrecher, sondern Märtyrer der guten Sache erblickt.
„Andere Regierungen sind uns bereits mit dem Beispiel der Gnade vorangegangen; ich hege die feste Hoffnung, daß die unsrige nicht minder den Gefühlen des Mitleids und der Barmherzigkeit, wie den Forderungen einer höheren Gerechtigkeit nachgeben wird. Sie möge nicht vergessen, daß häufig im Leben der Völker heute Recht ist, was morgen Unrecht ist. Dem hart Gestraften folgt die Liche des Volkes in den Kerker, dem hart Stra— fenden kehrt sie auf immer den Nücken.
„Ich bitte nicht für mich und nicht im eigenen Namenz ich spreche im Namen und auf das Geheiß der Liebe, die unsere heilige Religion an die Spitze ihrer Gebote stellt, ich spreche aus dem Herzen der Unglücklichen, deten Klagen nur die Wände des Kerkers vernehmen, aus dem Herzen der verzagenden Frauen und Kinder, die den Begründer ihres Glückes für die Gegenwart und Zukunft, aus dem Herzen der verlassenen Aeltern, die die Freude und den Trost ihres Alters sich vielleicht für immer entrissen sehen.“
Der Justizminister von Düring sprach sich gegen die Allge⸗ meinheit des Antrages aus und wünschte den Amnestieantrag auf die aus Unbesonnenheit oder Verführung hervorgegangenen Delikte beschränkt zu sehen; nur dann Wönne er berücksichtigt werden. von Garßen machte einen eventuellen Verbesserungsantrag, in welchem die gemeinen Verbrechen strenger und bestimmter ausge⸗ schieden wurden. Ellissen unterstützte, den Hauptantrag in voller Ausdehnung; die Ehre des Landes, die in der Thronrede so hoch gehalten, werde durch eine Oeffnnng der Kerkerpforten den Thaten in Baden, Pesth und Arad gegenüber nur um so reiner erscheinen. Möge das auch für Phrase, für leere Phrase gehalten und mit einem Hohnlächeln beantwortet werden, die Thaten so schauderhafter Art verdienten wahr⸗ lich mit ernsterem Sinn behandelt zu werden. Dammers konnte die Allgemeinheit des Antrages nicht billigen; die Amnestie werde zur Straflosigkeit. Einer der Gründe der Zustände in Baden sei ge⸗ rade darin zu suchen, daß man Amnestie auf Amnestie gepfropft habe. Lang II. widerlegte mit Beispiele der Geschichte die An⸗ nahme, als zeuge die Amnestie neue Verbrechen; vielleicht das Ge⸗ gentheil sei wichtiger. Die von den Zeitverhältnissen bedingte Un⸗ bestimmtheit des Begriffes politischer Verbrechen fordere auf, Milde zu üben, so weit es gehe. Es seien Dinge als Verbrechen aufge—⸗ faßt und mit dem Tode bestraft, die jetzt Anspruch auf erhöhte Pensionen begründeten. Schon einmal habe man hier die Amnestie—⸗ frage im Jahre 1831 besprochen und sie damals abgelehnt; wolle man wieder bis zu einem zweiten Jahre 1848 warten? Der An⸗ trag könne nur allgemein sein, die Anwendung bleibe der Re⸗ gierung. Oppermann wunderte sich, daß ein früheres Mitglied der Nationalversammlung (Dammers) einem Akte der po⸗ sitischen Humanität entgegentreten möge, ein Mitglied, das vielleicht dasselbe gesagt, was Althaus habe drücken lassen, der nur dafür mit dreijährigem Staatsgefängniß büße. Dammers glaubte, seine Per⸗ son könne füglich aus dem Spiele bleiben; was er gesagt, habe er mit dem Bewußlsein gesagt, es vertreten zu können. Betering: Gerade die bewegten Zeiten müßten berücksichtigt werden; die Zeit sei der Grund vleler Thaten, die nun gestraft würden. Er könne den Antrag nur als allgemeinen unterstützen. Windthorst ist gegen die allgemeine Amnestie; wenn die Wogen der Bewegung hoch gehen, so müsse das Gesetz um so höher gehalten werden; er könne nur einem Antrage beistimmen, der Amnestie für die verführten und für die Verbrecher fordere, die ihr Verbrechen bereuen und um Gnade bitten. Der Redner stellt einen Antrag in diesem Sinne. Bueren für den allgemeinen Antrag. Althaus habe in edelster Ueberzeugung nichts anders gethan, als was die Kammer ihrer Zeit auch gethan. Er trägt auf namentliche Abstimmung an. Windt⸗ horst vertheidigt seinen Antrag, er will Gerechtigkeit, Gnade nur für die Reue. Hor t II. faßt den Begriff des politischen Verbrechen schärfer auf und folgert daraus die Unmöglichkeit aufrichtigen Be⸗ reuens. An seinem eigenen Beispiel (der Redner war bei der Na⸗ tional-Versammlung in Stuttgart) zeigt er, wie unsicher die Gränze zwischen dem strafwürdigen Verbrechen und der straflosen Handlung sei; für allgemeine Ammestie. Stüve giebt das zu, glaubt aber gerade in der Strafe die Gränze zu sinden und hält die Strafe zur Stärkung des Gesetzes für unerläßlich. Für die Verführten vill Juch er Gnade, namentlich auch für die (von Oppermann er⸗= wähnten) Unteroffiziere. Hantelmann giebt Erläuterungen über den Prozeß gegen Althaus, dessen reine und edele Absicht nicht zweifel⸗ haft sein länne. Landdrost Meyer geht der Antrag zu weit und nicht weit genug; die meisten hildesheimer Verurtheilten würden nicht darunter begriffen sein. Diese wünsche er berücksichtigt, da sie nur fortgerissen seien. Freudentheil kann nur für eine allgemine Amneslle stimmen. Das Verbrechen sei oft nichts als die That eines Besiegten; die Sieger könnten dann Gott danken, daß sie nicht die Beslegten seien, und darin wohl einen Antrieb finden, Gnade für Recht ergehen zu lassen. Gerding führte diesen Ge⸗= sichtspunkt weiler aus und fand in ver Ungewißheit, wie der poli⸗
üische Kampf, der allerdings noch nicht beendei sei, zum Schlusse loönmmen werde für die, die nur von Gerechtigkeit leben und mit ae . re. dringen, einen starken Antrieb, müssig zu sein, auf aß vie Gerechtigkelt ihnen nicht zu Theil werde. Der Redner
e Herabsetzung der Civilliste Verhand- be weiterer Gründe die Antwort erhal- te Herabsetzung der für den Bedarf des lichen Hauses festgesetzte Summe betteffe, des Finanzneben vertrages zuzulassen. Hät⸗ Versammlung selbst vorbehalten bleiben müs⸗ die Kommission doch für zweckmäßig, die Verathung aus- bevorstehende Revislson der Verfassung die Gelegenhett bie- inem ganzen Umfange nach gründlich zu prü= ältnisse des Kammerguts und mancher Insti= Civilliste, zweckmäßiger aber vielleicht aus nd gerade hierin finde die Kommission einer anderen der Stellung n Auffassung verleiten könnten), zu würdigende Punkte über den Antrag bis n Verfassungs⸗ g überzugehen.
über eine angemessen jungen zu eröffnen indeß ohne Anga ten, daß Se. Hoheit, was di Landesfürsten und des nicht gewilligt sei, Aenderungt ten somit weitere sen, so halte es zusetzen, bis die zen werde, den Gegenstand se sen, da theils die Rechts verh iute, deren Kosten bisher von der der Staatskasse bestritten würde den Sinn des Antrags, dessen des Staatdkoberhaupts unwürdige andere erst bei der Berathung der Verfassung gehörig Die Kommission beantragt daher; Berathung der allgemeiner eu wird, zur Tagesordnun Annahme des Kommissionsantrages, den zufolge an das Stagtsministerium ge⸗ ffnung von Verhandlungen über eine mit dem Hinzufügen, daß sie
wie man bemüht gewesen sei, Ver⸗ atze gegen den berliner Entwurf, sei, habe man eine Maje⸗ den Verfasser darüber zur
führt an einem Beispiele aus, heingegeben brechen zu finden. In einem Aufs⸗ wobei vom Könige gar nicht die Rede stäts⸗Beleidigung finden wollen und Strafe zu ziehen versucht.
Bei der Abstimmung kam zunächst der W trag zur Erledigung. Ellissen motivirte sein der Regierung, da er ihr Grü heit empfehle, die nach ver Voraussetzung des Antrags ohne eine solche Anregung von der Regierung un bleiben würden; so etwas traue er der Regierung nicht zu. der Antrag mit etwa 43 gegen 32 Stimmen der Thiermannsche Antrag bei namentlicher
indthorstsche An⸗ Schritte der ̃ Votum: der Antrag sei eine Beleidigung ere ver Morck
und der Staatsweis
Abstimmung wurde orte leicht zu
verworfen, darauf
st nen. ? ö Abstimmung angenommen i Hag, amen.
dahin, daß der Gegenstand bei Veränderung an die Reihe komm Holland beantragt, neben von der Kommission dem Berichte richteten Antrag auf sofortige Erö Herabsetzung der Eivilliste z wiederholen, jedenfalls einer mit Gründen versehenen Resolution entgegensehe. Köpp, einen von ihm gestellten Zusatzantrag zurüchzichend, sich jenem Antrage angeschlossen und Hollandt denselben moötivirt, den letzten Saß aber ogen hat, werden der Kommissionsantrag und der Antrag Hollandt's angenommen. Die Versammlung stimmt sodann ohne weitere Debatte einem vom früheren Abgeordneten Grete gestellten und von der Verfassungs kommission zur Annahme empfohlenen Antrage, das Ministerium dringend zu ersuchen, die verheihene Proposition wegen Abänderung und Ergänzung des Landesgrundge⸗ eines definitiven Wahlgesetzes unge säumt vorzulegen, bei, und wendet sich schließlich zur Berathung über den Kommissions⸗-Bericht, den Antrag des Abgeordneten Stockfisch auf Revision des Kriminal⸗ Gesetzbuchs betreffend. Die Kommission hat beantragt, gegen das Staats- ministerium den Wunsch auszudrücken, daß die Revision des Kriminal- Gesetzbuchs baldthunlichst vorgenommen werden möge, und im Einzelnen verschiedene Bestimmungen hervorgehoben, deren Abänderung ihr nothwendig ] Caspari beantragt indeß, nur über jenen ersten Antrag Be—⸗ schluß zu fassen, im Uebrigen aber, um eine doppelte Berathung über die⸗ selben Punkte zu vermeiden, den Kommissionsbericht dem Ministerium zur Berücksichtigung bei der demnächstigen Proposition zu übersenden. Versammlung nimmt diesen Antrag an.
Anhalt ⸗Deßau. Herzog hat nachstehenden Aufruf erlassen.
⸗. Aufruf an Mein Volk.
In der Ueberzeugung, daß es das Wohl des Landes dringend erfordere, habe Ich Mich entschließen müssen, den Landtag anfzulösen. sprache, welche Mein Gesammt⸗-Staats-Ministerium unterm heutigen Tage darüber an das gesammie Volk erlassen hat, legt die Gründe dieser Noth⸗ wendigkeit dar.
Bei der nun bevorstehenden Wahl neuer Abgeordneten zum lünftigen Landtage richte Ich, an das gesammte Volk die folgende Mahnung.
Mein Ministerium hat sich mit der Mehrzahl der Abgeordneten in mehreren wichtigen Bestimmungen und Gesctzen darüber, was dem Lande fromme, nicht verständigen können.
Die Männer, welche dasselbe bilden, besitzen Mein volles Vertrauen, cht minder überzeugt bin, daß sie auch das Vertrauen des Landes besstzen, die Mehrheit der Abgeordneten zum Land- tage aber nicht den Willen der Mehrzahl des Volkes ausdrücken! habe Ich vas Volk zu neuen Landtags-Wahlen auffordern lassen.
Es ist Mir schwer geworden, und ist eine bittere Erfahrung, daß Ich schon den ersten Landtag habe auflösen müssen, welchen ich nach der neuen Verfassung berufen hatte, um mit Meinem Ministerium neut Gesetze zu be⸗ rathen. Doch wollen wir darum nicht verzagen, denn aller Anfang ist
Karlsruhe, 10. Nov. sblatt enthält folgende Bekanntmachung des Staats-
„Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat, den „Kanzler, Staatsrath Trefurt, den Hofgerichts⸗ ⸗Präsidenten Litschgi, den ber⸗Hofgerichtsrath
(Bad. Merk.) Regierung ministeriums: Ober ⸗Hofgerichts Präsidenten Obkircher, den Hofgerichts⸗ Ober⸗Hof. Lauckhard als diejeni welche bei
gerichts-Vice-Kanzler Kirn und den gen Mitglieder der Gerichtshöfe bezeichnet, Entscheidung von Kompetenzstreitigkeiten während der gegenwärtigen Landtagsperiode im Großherzoglichen Staatsministe⸗ rium beizuziehen sind.“
Braunschweig. Braunschweig, 13. Nov. Sitzung der Abgeordneten-Versammlung. Vorsitzender Präsident Schaper.
Von der Regierung ist der Finanzetat für das schen Mitwirkung übersandt, welche die Feststellung des letzten Etats für nur ei ßig erschrinen lassen, auch noch jetz nisterium die bei Berathung des letzten Etats von der Versammlung ge⸗ Nach Verlesung dieser weitläufigen Schreiben
58 Schullehrern, die Verhältnisse der Schule Schullehrer betreffend, geht die Versammlung die vollstän⸗
(D. R. 3.) ; setzes und den Entwurf
Jahr 1850 zur ständi⸗ wobei bemerkt wird, daß dieselben Gründe, n Jahr hätten zweckmä⸗— vorwalteten. Außerdem hat das Mi— stellten Anträge beantwortet. und Anzeige einer Petition von zum Staate und die Lage der zur Tagesordnung und zunächst zur Berathung des Gesetzes, dige Aufhebung des Lehns verband
Der Entwurf bestimmt, um dem S§. 39 der Grundrechte daß die Aufhebung des Lehensverbandes nicht tionsgesetz vom 28. März 1837 es ausspricht, antrag des Lehnsherrn oder Vasallen bedingt ist, mit der Publication des Gesetzes eintreten soll, un hebung der betreffenden Bestimmungen des älteren lung der bisherigen Rittergüter und der größere welche mit §. 38 der Grundrechte in W aber und namentlich rücksichtlich des Lehensherrn
es betreffend, über. zu genügen, mehr, wie das Allodistea⸗ durch den Allodifications-= sondern ohne Weiteres d schließt durch die Auf⸗ Gesetzes die Umwande⸗ Allodlalgüter im Fami- iderspruch stehen würde, Betrages der für
Deßau, 13. Nov. St. Hohelt der
lienstammgut, Im Uebrigen des Lehens verbandes Lehenserben lodificationsgesetz an. der Tendenz des Entwurfes einver- Redactions-Aenderungen nur wenige Die bedeutendste derselben ist die beantragte ährend nämlich hierin der Entwurf, bie auf 4 hende Lehen und solche, bei denen sammtliche Mit- Descendenz sind, von der Aufhebung ausnimmt, Lehnsherrn erlöschen zu um allen und jeden Lehnsverband mit Ausnahme zu verwerfen, und dagegen für und zwar, wäh⸗
gung schließt er sich eng an jenes Al misston erklärt sich im Allgemeinen mi standen, und beantragt neben wesentlichere Abweichungen Streichung von S. 2.
oder weniger Augen ste belehnte ohn um diese au lassen, beantragt die Kommission, einem Schlage aufzuheben, diese die Aufhebung derarti rend diese sonst 4 pC
und gerade darum, weil Ich ni
e lehensfähige f dem Wege des Heimfalls an den
ger Lehen eine größere Enischädigung, f. sür Mannlehen und 2pCt. für Kunkellehen beträgt, von 12 und 6 pt, wenn das Lehen auf zwei Augen, und wenn es auf 4 Augen stehi, eintreten zu lassen. beantragen, sich mit sämmtlichen Anträgen der Kommission durch eine Gesammt-⸗Abstimmung einverstanden zu erklären. Köpp außerdem, das Ministerium um die Vorlage eines Gesktzes über die Aufhebung der Familien-Fideikemmisse zu ersuchen
Nachdem von Hohnhorst einige Zusatz-Anträge motivirt hat, wird jener Antrag von Köpp und Holland! dahin modifizirt, daß diese Punkte der Kommifsion zur Beschlußfassung überwiesen werden sollen, wogegen in⸗ deß wegen der Wichtigkeit derselben Stolle Bedenken äußert. Da hierauf Köpp und Hollandt ihren Antrag zurückziehen, wird das Gesetz im Einzelnen berathen.
Zu dem oben erwähnten s. ort, um darauf hinznweisen,
Meine Vorfahren haben den Eurigen, Meine lieben Getreuen, einst das Christenthum gebracht; Meine Vorfahren haben dafür gestritten und zen Eurigen die Segnungen der Kirchen- Reformation zu erringen Ich habe gewünscht, als der Sturm des vorigen Jahres hereinbrach, Euch durch die Verfassung den innerlichen und verbesserte Zustände im Staate zu berciten. fassung verkünden ließ, war Ich Menschenwerk sei, flaͤssen der Täuschung, des Irrthums, der Kurz und mannichfach erltgen sein möge. Bestes zu fördein, uͤnd es wagen zu sollen, ob d gleichkommen werde.
Seit fast tausend Jahren Fürstenstammes verbunden. mit den Eurigen in guten und bösen wohner des Landes theilten die Freuden ihrer Fürsten und die Fürsten lin⸗= derten, wo sie konnten, die Noth und die Drangsale ihrer Unterthanen. lande, ob Ihr einen Volksstamm in ihm
Köpp und Hollandt
und zu sichern. Frieden zu sichern, Ich Euch die Ver⸗= ßt, daß sie ein schwaches, daß man bei ihrer Entwerfung den Ein— sichkeit, unterworfen gewesen amit des Landes er Erfolg dem Willen
Mir wohl bewu mangelhaftes
ch hoffte, d
ergreift der Staats- Minister von daß die sofortige gänzliche zwei Augen stehenden Lehen für dir Staatsfinan⸗ unbeträchtliches Opfer mit sich bringen werde, und eine sie durch die Bestim=
ist das Schicksal Meines Landes mit der Meine Vorfahren haben Tagen zusammengestanden; die
Schleinitz das Aufhebung auch de zen ein nicht ganz Unbilligkeit gegen die Lehnsherren enthalte. während icht geradezu geboten erscheine. Die Versammlung timmen den Vorschlag der Kommission auf Strei⸗ Antrag der Kommission in Betreff der bei der ehens zu leistenden Entschädigung stellt von
wonach der Lehnsherr nicht eine einfache Ent— falls bei dem Tode des jetzt lebenden eine Entschädigung von der Hälfte Nachdem die Abgeordneten de Dobbeler und und Trieps dagegen
mung der Grundrechte n adoptirt indeß mit 28 chung des §. 2. Aufhebung eines solchen L Hohnhorst einen anderen, schädigung von 12 Prozent, sondern, Vasallen das Lehn an ihn fallen würde, des Werthes erhalten Caspari den von Hohnhoistschen, Rhamm, den Kommissions - Antrag vertheidigt haben, wird jener gegen 6 Stimmen dieser mit großer Majorität angenommen.
en wird das Gesetz mit den von der Kommission begntrag— Ein schließlich von dieser vorgeschlagener schen des Anspruchs auf das Ablösungskapital und gene Lehnsfolge, falls er nicht binnen 4 Jah— t, eintritt, wird nach dem gegen die Fassung vom Abge— hnhorst und vom Staats-Minister von Schleinitz einige Bedenken erhoben, nochmals an die Kommission gew noch ein Antrag des Abgeordneten daß für die Lehen, er Aufhebung die Zeit des Die Versammlung geht darauf zur die Civilliste betreffend, über.
die Civilliste, sofern sie unverantwortliche begreift, auf eine vom Fürsten nnbare Ausgaben, deren Grund oder Zweck zu beschränken, alle übrigen Hofausgaben Staatsausgaben zu behandeln, also Spe— Hofbehörde aufstellen, von der Landesabgeordne—= und von der Finanzbehörde kontrolliren zu
Schaut umher im deutschen Vater zu finden vermöget, mit dem es seine Fürsten und seine Negierung meint und redlicher danach gestrebt haben, sein Wohl zu fördern.
Auch Ich habe in diesem Sinne, dem Mir theuersten Erbgut Meiner Jahre über Euch regiert, länger als die Meisten unter Euch hrlich, es ist keine geringe Last gewesen, und schwere Tage getrübt.
Väter, nunsschon 32 Jahre zählen, und wa e und schmerzlicher Kummer haben oft meine 3 das Bewußtsein erhoben, auf der Stelle, welche nach Meiner Einsicht und
Aber es hat mich stet Mir nach Gottes Willen zu Theil gewoiden, Meinen Kräften steis Euer Bestes gewollt und dafür gewirkt zu und das ist Mir die größte Beruhigung für diese und jene Welt. ten Modificationen ange nun, ob Einer sei, der es treuer mit Euch, treuer mit dem Lande ge⸗— Zusatz, wonach ein Erlö die Entschädigung für die entzo ren angemeldet is ordneten von Ho
auch jetzt mit redlichem Willen und offe—
Stehet Mir aber darum ĩ das Schwache
nem, verständigem Sinne bei, daß das Schädliche beseitigt, das Unvollfommene gebessert und Alles zum Gulen geleitet werde. daß Ihr, Meine lieben Getreuen, zu der chreitet und tüchtige Abgeordnete wäh— ottesfürchtigen, des solche Män ⸗ gewählt zu werden, Vaterlandes
Dazu ist es jetzt nöthig, neuen Wahl mit Einst und Bedacht s Geht dabei mit Euch, Vaterlandes Bestes wollenden Männern zu Rathe. ner, die nicht um ihrer selbst willen danach geizen, sondern zu denen Ihr vertrauen könnt, Wohl fördern wollen, und welche di sitzen, es fördern zu können. Verantwortlichkeit, die ihnen obliegt gegen Euch, und . . f gt geg
Nicht Jeder ist dessen sähig, der si
WVerschließet Euer ,, . v6 wollen, die sie selbst zu halten weder vermögen, noch gesonnen sind, und die Euch Vorspiegelungen machen, welche jedem Verständigen als Lüge ein- leuchten müssen. Mißtraut denen, Volkes Wohl befördern zu wollen, ihrem Vortheil fröhnen, während ihnen die Folgen für da gleichgültig sind. ; Ver Segen Gottes hat so sichtbar seit undenklichen serem Lande gewaltet, daß ) h K zweifle, er werde er Zeit gnädig hingeleiten.
1 Euch, Lieben, Gott ge
iesen. Schließlich wind von Hohnhorst, im Gesetze auadrücklich deren Allodification bereits beantragt ist, Antrags angesehen werden soll, Berathung des Antrags
anszusprechen, geht mit besonnenen, g
als Zeitpunkt d angenommen. des Abgeordneten Stockfisch,
Der Antrag geht dahin; Verfügung des Fürsten über vorschlagende Summe für unne sich nicht schicklich erörtern läßt, aber rechnungsmäßig wie zialetats darüber von der ten-Versammlung bewilligen
daß sie gewissenhaft des J e nöthigt Einsicht und Kenntniß be— Es ist eine schwere Pflicht und eine große
Staatsgüter l gegen Eure Nachlommen
dazu drängt. ͤ Euch mit Versprechungen gewinnen
er Bericht, nachdem er eine Uebersicht des jetzigen Betrags der Civil daß die Kommission, sofern der Antrag auch eine zwecke, die Ansicht vollkommen theile, daß die Ge⸗ sie durch den Figanz-⸗Nebenvertrag festgesetzt sind, bei weitem übersteigen und erheblich herabgesetzt nachhaltigem Ersolge auf Verbesserung der Landes- daß die Bedrängnisse der Gegenwart, welche llen Zweigen der Stagtsverwaltung nölhigen, auch für rung enthalten möchten, nach dem Beispiele der Deutschlands an den für den Bedarf des Landes- Umständen ausgesetzten Summen Einschränkungen so mehr, als es schwerlich ein zweites deutsches Land s mit einer gleich hohen Civilliste belastet ist, als ferner die Ausgaben der Einzelstaaten ver= sten wesentlich verändert hat, Kasse mit der chwert, welche werden müssen, das idlichen Ausfalle ungleich hö= ssion habe bei Ueberreichung fes dem Ministerium an=
des Landes und des / nur ihrer Eitelkeit, ihrer Selbstsucht,
liste gegeben, unter dem Vorwande,
Ermäßigung bührnisse Sr. die Kräste des L werden müssen, um mi en rechnen zu parungen in g Se. Hoheit die meisten anderen Fürsten
fürsten unter g zu gewähren, giebt, welche Gründung ei
derselben be
Hobeit, wie 8 Gesammtwohl
Zeiten über un⸗
durch die Stürme dies , Ich zi uch Allen, Ich, Euer treuer H Deßau, 12. November 1849. Leopold Friedrich, Herzog zu Anhalt.
Die in dem vorstehend 26 ier che des M k en Aufru ä Ansprache des Mi⸗ , . lautet: mem
Als Se. Hoheit der Herzog, der Lande ss i ; 6. e og, s⸗Verfassung die unbedingte , . ertheilten, geschah dies in der edlen Abh. gel aiscen Auf ⸗ 1 M* welche auch in das anhaltische Land verpflanzt worden war und un emüther durch den Schrecken drohender Anarchie in Spannun hielt,
gst ein Ziel zu setzen, auch wurde dabei vorgusgeseßt, daß die
be, nicht umsonst gesp
ner Reichsgewalt einerseits die mehrt, andererseits die Stellung der Landes für als endlich durch den Finanznebenvertrag, der dit ßerordentlicher Ausgaben der neuerer us dem Kammerguͤte hätten be Einkommen Sr. Hoheit vor dem sonst unverme Summen bewahrt worden ist. Die Kommi n ihr ausgearbeite len Verfassungs-Entwur
ganzen Fülle au ohne denselben a
2085
mungen der Verfassung wirklich in dem Willen des gesammten Volles be—⸗ ründet seien, und demnächst im ganzen deutschen Vaterlande eine gleiche nerkennung sinden würden. Es durfte aber zugleich das Vertrauen und die sichere Erwartung gehegt werden, daß der Erfahrung und be⸗ sonncnen Ueberlegung Raum gegeben, und daß es in ruhigeren Zeiten nicht schwer halten werde, solche Vorschriften der Verfassung wieder zu beseitigen, welche jenen Vorarssetzungen nicht entsprechen würden. Nur zu bald standen mehrere in den übrigen deutschen Ländern allseitig abge⸗ wiesene Bestimmungen in unserer rasch vollendeten Verfassungs - Urkunde vereinzelt da, und eine kurze Erfahrung lehrte, daß manche von St. Hoheit dem Herzoge nicht ohne Widerstreben und mit großer Selbstverleugnung genehmigie Vorschrift nicht allein mit den Wünschen des Volkes keinesweges übereinstimmte, sondern auch von den Feinden staatlicher Ordnung auf eine Weise ausgebeuiet werden könnte, welche den angestammten und vom Volke in unermeßlicher Mehrheit treugeliebten Fürsten mit der allmäligen Ver⸗ kümmerung fast aller Negierungs-Rechte bedrohen würde,
Das anhaltische Volk will aber nicht, daß der Thron seines Fürsten auf so schwachem und schwankendem Grunde stehe, daß der Herzog selbst kein Recht habe, Seine eigene Krone zu schützen und zu wahren; das an- haltische Volk begreift vollständig, daß es der Regierung eines Fürsten, welchem die Krone durch Entscheidung des Landtages und Beschlusse des Volkes verfassnngsmäßig entzogen werden kann, an derjenigen Kraft gebrechen müsse, ohne weiche die Wohlfahrt des Landes nicht dauemnd gesichert er⸗ scheinl; auch will das anhaltische Volk nicht, daß sein Fürst in Seinen Rechlen und Seiner Würde hinter den übrigen Fürsten Deutschlands zu— rückstehen solle.
Das Ministerium glaubte daher nicht allein im Interesse des Herzogs, sondern auch im Sinne des Volls eine unabweisbare Pliicht zu erfüllen, indem es die Gewährung des unbedingten Veto bei Verfassungs-NAenderun= gen, so wie die Beseitigung einiger mit den Grundgesetzen aller übrigen beutschen Länder nicht übercinstimmenden Vorschristen der Verfassung bei dem Landtage in Antrag brachte. Es glaubte dadurch zugleich am besten die Aufrechterhaltung der ganzen Verfassung zu sichein, und rechnete hier= bei um so mehr auf die Zustimmung des Landtags, als jene Aenderungs⸗An⸗ träge nicht darauf abzielten, die dem Volle gewährte Freiheit irgendwie zu verkürzen.
Zu seinem schmerzlichen Bedauern hat sich das Ministerium jedoch in dieser Erwartung getäuscht gesehen. Der Landtag hat Sr. Hoheit dem Herzoge, das unbedingte Veto bei Verfassungs-Aenderungen zwar zugestan⸗ den' an diesen Beschluß aber nicht allein die Bedingung geknüpft, daß künf⸗ lig jede Verfassungs- Aenderung der Zustimmung von zwei Landtagen bedür⸗= fen, sondern auch den Vorbehalt, daß jenes Zugeständniß nur bann in Kraft treten solle, wenn dasselbe von dem nächstfolgen⸗ den Landtage nochmals bestätigt werden würde. T urch diesen Vor⸗ behalt wurde der Beschluß selbstständig wieder aufgehoben.
Gleichwohl würde das Ministerium Anstand genommen haben, die Auflöfung des Landtags sofort zu bewirken, weil es die baldige Erledigung einiger zur Berathung vorliegenden Geseß-Entwürfe für wünschenswerth erachtete und nicht daran zweifelte, daß ihm wenigstens hinsichtlich dieser Gesetz-Vorlagen die Majorität des Landtags zur Seite stehen werde. Al— lein auch diefe Hoffnung wurde vereitelt, da bei der Berathung über die zu bildenden Geschwornen-Gerichte eine Ansicht zum Beschluß erhoben wurde, welche nicht allein der ministeriellen Vorlage, sondern auch den Einrichtun⸗— gen aller übrigen europäischen Länder (mit Ausnahme einer kleinen ultra⸗ demokratischen Nepublik in der Schweiz) widerstreitet, und von allen erfah— renen Staatsmännern unbedingt verworfen wird. Je freier die politischen Einrichtungen eines Landes sind, um so nöthiger ist es, die Sicherheit des Rechts zu wahren. Man kann dem Grundsatze huldigen, daß jedem Staals- Angehörigen ohne Rüchsicht auf Bildung und Vermögen ein glei⸗ cher Antheil an den politischen Rechten zu gewähren sei, ganz verschieden von ben politischen Rechten und den dabei in Betracht kommenden Bedingungen ist aber das Gebiet der Rechtspflege. Die Geschwornen⸗ Gerichte sollen einen Theil, und zwar den wichtigsten Theil der Rechts -⸗Verwaltung, bilden; von ihrer Entscheidung ist das Urtheil über Freiheit und Ehre ab- hängig, und es ist daher von selbst einleuchtend, daß für die Wahl der Geschwornen gewisse beschränkende Fermen nothwendig sind, welche Bürg- schaft dafür gewähren, daß die Geschwornen die erforderliche Bildung, Un- parteilichkeit, Selbstständigkeit und Leidenschaftslosigkeit besitzen. In unter= . politischen Beziehungen läßt es sich eher rechtfertigen, die Ent— cheidung über den Werh oder Unwerth einer Einrichtung von der Erfah— rung abhängig zu machen; in den wichtigsten Beziehungen des Rechts würde aber ein solches Experimentiren völlig gewissenlos sein, und das Ministerium würde daher seine Pflichten schwer verletzen, wenn es ganz wider seine Ueberzeugung den Beschluß des Landtages, wonach die Ge— schwornen⸗Nichter unmittelbar aus Urwahlen hervorgehen sollen, auch nur versuchsweise in Ausführung brächte. Sonach durfte das Ministerium nicht länger anstehen, zur Auflösung eines Landtages zu schreiten, mit welchem es sich in den wichtigsten Fragen nicht zu einigen vermochte, und dessen fernere Wirksamkeit es daher nach seiner pflichtmäßigen Ueberzeugung dem Wohle des Landes nicht für ersprießlich erachten konnte. Von dem Aus- fall der Nieuwahlen wird es nun abhängen, ob das Ministerium im Stande sein wird, die Angelegenheiten des Landes noch ferner zu leiten, oder ob es sich nach Pflicht und Gewissen genöthigt sehen wird, vor den Majoritäten
des Landtages zurückzutreten.
Deßau, den 12. November 1849. Herzoglich Anhalt ⸗Deßauisches und cöthensches Gesammt-⸗Staaté⸗ Ministerium. Goßler. Plötz. Vierthaler
Muslannd.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom I2. Nov. Die Kommisston verlangt die Dringlichkeit für den Gesetzvorschlag über die Transportirung der Juni⸗-Insurgenten nach Algerien. Der Minister des Innern: „Die Regierung ist nicht der Dringlichkeit entgegen. Doch eine Veränderung der Ver⸗ hältnisse trat ein. Der Präsident hat beschlossen, einen großen Theil
ver in Belle-Jale Gefangenen freizulassen, nur die Sträflinge und
Andere, die sich durch ihre schlechte Aufführung auszeichneten, sind ausgenommen. Es sind ihrer 500.“ Die Regierung meint, es sei gefährlich, diese Leute nach Algerien zu schicken, und wünscht daher, man solle den Gesetz⸗Entwurf einer Kommission wieder zuweisen. Der Berichterstatter ist auch dieser Ansicht. Ein Vorschlag des Herrn Baze über eine Art von Abstimmung wirdin Berathung gezogen, man bewilligt die Dringlichkeit. Der Ju stiz⸗Minister bringt einen Gesetz⸗ Vorschlag über die Deportation ein. Die Insel Otaheiti und die Marquefas-Inseln sind hierzu b'stimmt. Diese Strafe soll da an⸗ wendbar sein, wo die Todesstrase durch die Constitution abgeschafft wurde. Die Verurtheilung zur Deportation zieht nicht den bürger lichen Tod nach sich. Mittel zur Arbeit werden den Verurtheilten auf ihr Verlangen gegeben. Dis Gesetz kann nicht auf die Ver gehen angewendet werden, die vor der Veröffentlichung des Gesetzes begangen worden sind. Das Gesetz besteht aus sechs Artikeln. Die Biskussion beginnt über den Vorschlag der Herren Du sournel und Lestiboudois in Betreff der Gesellschaften zur gegen⸗ seitigen Unterstützung und Bildung einer allgemeinen Pensions kasse. Herr Lestiboudois besteht darauf, daß die Ärbeiter zu einem Bei⸗ trage gezwungen werden müssen (ie Kommission theilte nicht diese Ansicht); so bekämpfe man den abscheulichen Sozialismus. Hätte die Regierung Ludwig Philipp's sich um Lie arbeitenden Klassen bekümmert, die Februar-Revolution wäre nicht ausgebrochen. Herr Pelletier spricht für den Vorschlag; er solle in Berathung gezo⸗ gen werden, nicht weil er vollkommen sei, sondern weil er den So⸗ zialismus in das Recht der Exstenz einführe. Hierauf beginnt der Redner eine lange Erörterung über den christlichen und vorchrist⸗ lichen Sozialismus. Debatten erheben sich, die ganz vom Gegen⸗ stande abgehen. Herr Buffes nimmt die Kirchenväter in Schutz. Die Diskussion ist noch nicht geshlossen und wird morgen fortgesetzt werden.
Sitzung vom sonst und die verschie= 11 Uhr A ertheidiger Herr Baroche, esend. Einer
Ober ⸗Gerichtshof 12. Nov. Die Zuschauer sind zahlreicher als densten Gerüchtẽ im Umlauf. klagte und Geschworene ein. den sich die von Amts wegen Gencral⸗Advokat, ist heute seit langer der amtlichen Vertheidiger erk könnten die Vertheidigung nich wollen, sie seien hierher gekommen, geschrieben sei. dem seiner Freunde dagegen anwesend wären. geklagten richtet, sich Baune; sei Baune setzt sich. (Lange Bewegung.) ängt auf selnem Sitze z durch die Thatsachen, veiten Eindruck mu sängniß, die Einsamkeit Angeklagten. Enischluß der Angeklagten, schreiben? Wir haben die sam gemacht und einst vor dem
zu Versai
Endlich treten gegen Auf der Bank der V berufenen Advokaten. eit wieder anw amen seiner Kollegen, ste t führen, da die Angeklagten es nicht weil ihnen dies vom Gesetz vor⸗ estirt in seinem Namen so w daß die Advokaten selbst stillschwei Präsident hierauf das Wort ob einer derselben etwas zu erwähnen ne Freunde rufen
Der Präsident:
Herr Dev
an die An⸗ hätte, erhebt ihm zu, er solle schweigen. „Die Bebatten sind geschlossen. Meine Herren Geschworenen, der Richter em⸗ wei Eindrücke verschiedener Natur, einen deren durch die Vertheidigung. ß der Richter sich hüt und andere besondere wir diesen Umständen den sich nicht vertheidigen zu woll Vertheidiger auf ihren Schritt ortlichkeit hingewiesen, Herr Berenger
denn das Ge⸗ Umstände reizen den zuletzt gefaßten
sie auf die Verantw höchsten Richter haben werden.“ Umriß des daß seiner das Wort nich Feld der Vertheidigung gehabt. fuhr der Präsident fort, wenn diese nur durch Wo
Ansicht nach die Ver⸗
wies wiederholentlich darauf hin, . t zu ergreifen.
theidiger sehr darin g Sie hätten ein weites richtliche Wahrheit“,
aussprechen; Ihnen zeigt, wenn zwischen ihr und dem, d ein noch so geringer Raum
Die Gerechtigkeit der Gott wird das Uebrige thun.“
liest der Gerichtsschrelber die Fr licher Inhalt is
efehlt haben,
„sollen Sie, meine (ken hindurch sich er von der Gese für den Zweifel bleibt,
angeklagt ist, Menschen darf
so verurtk nicht blindlings treffen, fehl des Präsidenten ver aus der Anklagea ist angeklagt, im Juni 18 haben, das bezwe zum Bürgerkrieg aufzurei ander bewaffnete; war das Kompl nenen Handlungen begleitet? 13. Juni 1849 ein Attentat begangen Regierung zu zerstören reizen u. s. ; Allyre Bureau und Paya sind nur in Die Anklage auf ein schworenen ziehen sich in ihr nur mit einer Majorität von? den. Die Angeklagten werden abgeführt dten und Freunden aus. Die
heilen Sie nicht.
kte hervorgehen, ihr wesent 19 an einem Komplott Theil genommen zu cke, die Regierungsform zu vernichten oder zu ändern; zen, indem man die Bürger gegen ein ott von ausgeführten oder begon⸗ Angeklagte schuldig, am zu haben, das bezweckte, d zum Bürgerkriege aufzu⸗ Baune, Langlois, eiden Fragen be⸗
Ist derselbe
oder zu ändern, Die Angeklagten Maillard, den ersten b Attentat betrifft sie nicht. Zimmer zurück. Das Schuldig kann der Stimmen ausgesprochen wer und tauschen Blicke mit ihren Verwan Sitzung wird um 23 Uhr aufgehoben.
Das Urtheil kann höchstens spät in der Nacht gefällt
Der neue Minister des Innern hat ein die Präfekten erlassen, in dem er darauf hinweist, Rolle sich nicht damit begnügen dürfe, olitischen Kämpfen zu bleiben; sie sollten thätig eingreifen. richt den treuen Beamten, daß ihre verdienstlichen identen würden mitgetheilt werden, der solche z Der Minister wünscht einen baldigen Bericht über die Stimmung in der Provinz, so wie über die Mittel, dazu dienen können, die Autorität fester zu begründen.
Nach dem Moniteur äußerte der Präsident Bonaparte in rin der Gesandte der Vereinigten
Rundschreiben an müßige Zuschauer
Der Minister versp Handlungen dem Präs zu belohnen liebe.
der schon erwähnten Audienz, wo Staaten ihm sein Beglaubigungsschreiben überreichte, daß er, trotz ves von beiden Seiten begangenen Unrechts, gern den ersten Schritt thue, um die Eintracht zwischen diesen beiden großen Ländern wie⸗ daß eine Empfindlichkeit, naturlich vielleicht einer ihm keinen ernstlichen Grund einer älteren Er setzte hinzu, daß, so ei— er auch auf die Ehre Frankreichs sei, er eine zu hohe von dem Geiste und dem Charakter des Generals Taylor um einen Augenblick zu zaudern, den es ihm machen würde, wegen eines solchen unbedeutenden Miß⸗ verständnisses alte und innige Beziehungen verändert zu sehen. Der Gesandte hat diese offene und loyale Erklärung, wie der Moni⸗ eur bemerkt, mit großer Herzlichkeit aufgenommen.
as Hauptereigniß bei der gestrigen Preisvertheilung war die Sie lautete: „Indem ich Sie, meine Her⸗ welche den industriellen Ruf Frankreichs aufrecht erhalten, empfangen sehe, sage ich mir, diese Ration, wo eine einfache Auszeichnung vollständige Belohnung für alle Verdienste ist, hat nicht das Gefühl der Ehre verloren, sie ist nicht entartet, ungeachtet aller dieser Umwälzungen, als man die Werkstätten verlassen und die Arbeit ge Augen als eine Tröͤstu Schöpfungen glänzen. durch den Fortschritt der Indu der Künste.
derherzustellen; Manarchie gegenüber, Republik gegenüber zu haben scheine.
den Schmerz zu gestehen,
Rede des Präsidenten. für diese Arbeiten,
lähmt glaubte, ließ sie vor unseren ng und eine Hoffnung die Wunderwerke ihrer Ber Grad der Tivilisation eines Landes zeigt sich stie sowohl als auch durch die der Wissen⸗ Die letzte Ausstellung muß uns stolz bezeugt zu gleicher Zeit den Standpunkt unserer Kennt⸗ Je mehr wir vorschreiten, andwerke Künste werden,
machen, sie nisse und den unserer Gesellschaft. aiser sich ausdrückte, die H der Luxus selbst nützlich, eine der ersten Bedingun⸗ Dieser Luxus jedoch, der durch den Reiz sei⸗ dukte den Ueberfluß des Reichen zur Bezah⸗ kann nur blühen,
mehr, wie der K desto mehr wird gen unserer Existenz.
ner verführerischen Pro ung der Arbeit des Armen hinlenkt, Ackerbau in demselben Verhältniß zunimmt, die ersten Reichthums⸗ llen des Landes, sich vermehrt und die Zahl der Verbrauchenden Die vorzüglichste Aufgabe einer erleuchteten V allgemeinen so viel als möglich die Lasten, die auf dem Bo⸗ Ungeachtet aller Sophismen, die man besteht ein unbestreit-
erwaltung,
besteht darin, den ruhen, zu vermindern. ich verbreitet, um das Volk irre zu leiten, as in der Schweiz, in Amerika, in England die
bares Prinzip, d r die Production so viel als
vortheilhaf möglich frei zu Reichthum eines an der Quelle, so wird er vertrocknen, doch auf, wenn er s
testen Resultate bewirkt hat: machen und nur den Verbrauch zu besteuern. Landes ist wie ein Fluß; fängt man sein Wasser fängt man sein Wasser je ich ausgedehnt hat, so kann man einen bedeu— den Lauf des Flusses zu hem⸗ die guten Grund—⸗
Die Aufgabe der Regierung ist es, erbreiten; die Na⸗
sätze der Staats⸗Dekonomie aufzustellen und zu v tional - Arbeit zu ermuntern, zu beschützen und zi Alles, was die Lage des Menschen Die größte Wohlthat jedoch, die er si eine gute Verwaltung Zukunft sichert. Die größte Gefahr der neueren die den Geistern eingeprägt ist, das
strebt, anspornen.
zu erhöhen . - ann, besteht darin,
ch erweisen die Zutraue hlthat strömen
einzusetzen,
Von dieser alle übrigen aus.
der falschen Ansicht, es Prinzips bestehe
Wesentliche ein