1849 / 322 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

2112

Einnahme. Personen. IS A8. Einnahme. L Ryn. L. Ryn. 20, 566 55 30,432 16,477 30 17,989 90 30,753 17,492 35 52 15,894 45 28, 329 15,937 90 IJhö, 57 5ᷣ 3s 7 DJ] D r 75

Es zeigt hiernach dieses Quartal 1819 gegen dasselbe 1848 eine Vermehrung von 7161 Personen und 4543 L. 35 Rypn. Durchschnittlich pr. Tag wurden befördert 1051 Personen und ein⸗ genommen 591 L. 89 Rpn., während in gleichem Zeitraum 1818 befördert wurden pr. Tag 973 Personen und eingenommen 542 L. Diese Mehreinnahme kann jedoch nicht zur

er

Kleine Kocherbsen 30 Rthlr. bezahlt, große bis Ih Rthlr. gef. Weizenmehl extra superfein 21 6. Sr. T. f. 4. B., Roggen⸗ mehl 1 25 Rthlr. pr. Ctr. Heutiger Landmarkt: Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. . 48 a 50. . . 1 3 Samen. Neuer pernauer Leinsamen auf Lieferung 11 Rthlr. bezahlt und dazu ferner zu haben. Die Meinung ist dem Artikel sehr günstig, da in Riga noch 75 S.⸗Rub. bezahlt ist, und von da noch keine Tonne auf hier abgeladen ist. Kleesamen ohne viel Handel.

Preußi sch Rappkuchen mehr gefragt, 32 a 33 Sgr. in loco.

9 Spiritus in loco 25 76, pr. Frühjahr 229

Fettwaaren. In Baumöl wurde in

um n den letzten 14 Tagen . *. ; nichts gehandelt, weshalb die Preise nur 322. Berli n, Freita 9 den zz. November

; nominell sind. Gallipoli 165 a 1653 Rthlr.

Personen. 1849.

Juli.... .. 36, 625 August.. . 31,523 September 28,527

Güterverkehr, welcher für jetzt nur einer unbet eutenben e e en, nung fähig ist, verstärkte die Einnahmen nur um 232 . Die Gesammi⸗ Einnahme für den Transport von Den . Gütern c. beträgt 603 L. 15 Rpn., in welcher Summe er Gevaäͤcktransport mit 1001 L. 5. Rpn., der Gütertransport be nur mit 1039 L. 95 Rpyn. erscheint. Die gesammte Jahres / Ein nahme beträgt inkl. mit allen Neben Einnahmen 112ů510 L. Die Ausgaben betrugen dagegen: a) für die allgemeine Verwaltung II259 L. 90 Rpn. ; hb) für die Bahn⸗Unterhaltung 23, 056 L. 68 Ryn.; ( für die Transport⸗Verwaltung 10065 L. 60 Rpn. Zu⸗ fammen 74,380 L. 18 Rpn. Dieselben abgezogen ven der Ein- nahme verbleibt eine Netto- Einnahme von 35,529 L. 82 Nyn. Die Ausgaben betragen demnach 6öss 6 von der Brutto⸗= Ein- nahme, während dieselben im vorigen Jahre 6,6 6 betrugen. In Bezug auf das bisherige reine Gefammt Betriebs Ergebniß aus den Jahren 1847 1848 und 1848 1849, welches 71,359 L. 145 Ron betrug, hatte die Direction dem, Ausschusse den Antrag ge⸗ stellt, davon den Actionairen, welche sämmtliche vier Einzahlungen im Betrage von 175 Francs geleistet haben, eine Dividende von 2 9 oder 3 Fr. 50 Cts. pro Actie zu vertheilen, welcher Antrag auch von dem Ausschusse in seiner Sitzung vom 19. September zum Beschlusse erhoben wurde. Das Bau -Konto stieg bis zum 39. Jun auf 3,278,146 L. 8 Rpn., an, wobei indessen noch zinige jedoch nur unerhebliche Gegenstände zu erledigen blieben. Der Reinerkrag vom Betriebe machte sonach nur 17 pCt. des Baukapi fals aus. Was den Zustand der 3,15 Meilen langen Bahn be⸗ trifft, so ist er ein ganz befriedigender; die ganze Anlage hat sich sowohl in der Dauerhaftigkeit als auch Zweckmäßigkeit vollkommen bewährt, eben so ist auch

dieses Jahr der Betrieb ohne eine erheb⸗ liche Störung oder irgend einen Unfall vor sich gegangen.

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. I Jahr. 8 Rthlr.⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Kummern wird der Bogen mit 2 Sgr. berechnet.

Alle Post-Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren-⸗Straße Ur. 57.

Erbsen.

Norm dienen, indem dieselbe fast nur der Monat Juli, während welchen Monats das in Aarau abgehaltene eidgenössische Schützenfest, welches einen größe ren Verkehr herbeiführke, stattfand, hervorbrachte.

Ferner sei noch zu erwähnen, daß die Direction mit dem eid . genössischen Post⸗Departement in Unterhandlungen getreten ist, und Rthlr. unverst. Kokusnußsl bleibt viel angeboten und fordert man zufolge derselben alle Hoffnung vorhanden ist, vom 1. Januar 1850 142 15 Rihlr. nach Qualität. Palmöl hat sich im Laufe der an alle Postreisende und Post-Effekten für die berner und basler l

Woche zwischen 114 bis 12 Rthlr. gedreht, je nachdem der Be— Straße der Eisenbahn zu gewinnen, da zwischen Zürich und Baden darf oder das Angebot den Preis *, Rthlr. höher oder niedriger gar keine Postwagen mehr laufen werden.

Malaga 16 a 165 Rthlr., Aivali 167 a 16

dung zum Austrage gebracht werde, wenn es nicht etwa noch ge⸗ ling'n sollte, denselben durch eine gittliche Einigung zu beseitigen.

Oesterreich. Wien, 19. Nor. Im heutigen Wanderer liest man: „Es verbreitet sich in sonst gut unterrichteten Kreisen ein Gerücht, wir wollen und können es nur als solches bezeichnen, welches aber mehr als geeignet ist, zu ernstem Nachdenken aufzufor⸗ dern. Es sollen bei den Berathungen über die politische Organi— sirung der Woywodschaft und ihren Anschluß oder Nichtanschluß an Croatien, mehr aber noch über die politische Organisirung von Croatien selbst, Differenzen zwischen einer in diesen Gegenden sehr einflußreichen Person und dem Ministerium eingetreten sein. So wenig wir es geeignet halten, Mißstimmungen und insofern sie nur einen persönlichen Charakter an sich tragen oder einer persönlichen Ansicht wegen entstehen können, vor das Forum der Oeffentlichkeit zu ziehen, noch weniger dürfen wir aber ein solches Symptom über⸗ sehen, wenn an die Person sich der nationale Ausdruck eines gan⸗ zen Volkes knüpft, und unsere Aufmersamkeit wird in noch höhe⸗ rem Grade in Anspruch genommen, wenn die Persönlichkeit eine solche ist, an deren makellosen Loyalität kein Zweifel sein kann. ö Man wird sich erinnern, daß man es für eine sehr bedeut⸗ same Frontschwenkung der kroatischen Partei ansah, als plötzlich, es war noch während des ungarischen Krieges, sich bedeutende und einflußreiche Stimmen, darunter der ganze Banal-Rath, gegen die Publication der Verfassung vom 4. März in den dreieinigen König⸗ reichen erhoben. Man wird sich der Kontroverse erinnern, welche damals nicht ohne Bitterkeit zwischen der wiener und einem Theile der südslavischen Presse geführt wurde, weil der Banal-Rath für die Constitutien die Forderung einer früheren Vorlage vor dem zusammenzuberufenden kroatischen Landtag machte, mit einem Worte, weil Croatien die Verfassung nicht als eine octroyirte, sondern nur

heber“ sei einer zwiefachen Auslegung fähig, entweder: daß Ver⸗ fasser umd Herausgeber zugleich bestraft werden solle, oder: der erstere zunächst und der zweite nur subsidiar. Die Gerichte hät⸗ ten, so viel ihm bekannt, die erste Auslegung angenommen, auch gegen den Verfasser und Redacteur regelmäßig dasselbe Straf⸗ maß erkannt. Er halte diese Auslegung einmal für gefährlich sie führe die Censur wieder ein, denn die Redacteure werden da⸗ durch veranlaßt, und seien bereits in diesem Jahre vielfach veran⸗ laßt gewesen, in den Aufsätzen des Verfassers, wo sie etwas Ge— fährliches vermuthen, zu ändern und zu streichen; sobann für un— billig, denn der Herausgeber sei oft nicht im Stande, die Straf⸗ barkeit einer Schrift zu beurtheilen, oft gar gezwungen, einen Aufsatz, der eine Entgegnung, und darin vielleicht ein Preßvergehen enthalte, aufzunehmen endlich für zweckwidrig, denn der Redacteur, wenn er durch Nennung des Verfassers sich nicht befreien könne, werde regelmäßig diesen verschweigen und so den eigentlich Strafbaren der Strafe entziehen. Für die entgegengesetzte Auslegung sprechen aber: die erweisliche Absicht des Geseßzgebers und das Beispiel anderer Preßgesetze. Zum Beweise der ersteren Behauptung wur⸗ den vom Antragsteller mehrere Citate aus den Verhandlungen des Landtages von 1848, für die letztere die Bestimmungen der öster⸗ reichischen, preußischen, anhaltischen und sächsischen Gesetzgebungen angeführt. . 5 Der Antrag wurde von allen nachfolgenden Rednern bekämpft. Professor Hermann erklärte: er würde nur einem Antrage auf Revision des ganzen Gesetzes zustimmen. Bei Beurtheilung von Preßvergehen könne man einen zwiefachen Standpunkt einnehmen: entweder dieselben grundsätzlich allen anderen Verbrechen gleich zu behandeln, oder ihnen eine besondere Natur, welche eine aoweichende Behandlung erfordere, zuzusprechen. Das erste Prinzip befolge der §. 2 des Preßgesetzes vom 27. April d. J.: „Verbrechen und Ver⸗

stellte. Für Leinél bezahlte man exll. Faß 12 Nihlr., inkl, 12 Amtlicher Theil. m. . . ö 11 Rthlr. Suysecthran wird, gu 1 Rihlt. gehalten. . Brauner Dentschlan d. Markt ⸗SBerichte. Berger Leberthran höher, 264 Rthlr. bezahlt., 24 R hlr. ferner . Berlt Die Prioritäts. Obli . ; Stettin, 16. Nov. (Ost see⸗Ztg.) (Wochen bericht.) Das gehalten. Schottischer Th) an wurde ausgesucht mit 221 Rthlr. ,, Obligationen der Magdeburg— Wetter war hisher, wenn auch in den letzten Tagen feucht, doch bezahlt, Gelbes Licl ttalg 1358 Ruhlr. Seifentalg 122 Rihlr. unverst. Oester reich. ö. C ad a oische Berhälmisse. noch immer warm für die Jahreszeit; heute ist die Lust kälter. Rüböl in loco 147 143 Nthlr. Bre, Pr, Nov. 143 Rthlr. Br, Hannover. Hannover. Kammer-Verhandlungen. Die Umsätze in Getralde waren im Lauf der Woche von kei 386 Nov. Dez. und Dez. Jan. 11 tz Rthlr. bez. und Bre pr. Kaden. Mannheim. Verleihung der Kriegsdenkmünze. nem Belang, was zum Theil auf Rechnung der geringen Vor⸗ I März April 133 Rthlr. bez. Leinöl loco mit Faß 125 Rihlr. Limburg. Mastricht. Die Eisenbahn nach Aachen. räthe und dadurch vermehrten Festigkeit der Forderungen zu schrei⸗ Br., pr. Frühjahr 13 Rihlr. mit Faß bez. Sachsen- Weimar. Weimar. Konferenz der thüringischen ben ist. Nach Weizen erhält sich an den Landmärkten der Ucker⸗ Butter. Feine frische Sooppel⸗Waare gesucht, 21 a 23 Rthlr. r, ,, mark eine lebhafte Frage für Berlin, zum Theil von Seiten der nach Qual., frische Mittel⸗-Waare 15 a 158 Rthlr;, alte Mittel Lippe⸗Detmold. Weißbierbrauereien, nd man legt dort selbst für leichtere Waaren! Waare, wovon bedeutende Vorräthe am Platze 14 a 15 Rihlr höhere Preise an, als Spekulanten und Erporteurs auf Grund der In abgelaufener Woche hat es mit Butter etwas geflaut, der Um— Frankreich. Geseßgebende Versammlung., Schluß der Bera— auswärtigen Berichte bewilligen können. Auch die Zufuhr von satz war gering. thungen über die Strafgesetze gegen Arbeits⸗Coalitie nen. Bestätigung Roggen zu unserem Landmarkte ist ungewöhnlich klein, was sich durch die Melalle unverä . ö. des Regierungs-Vertrags mit der Bank. Annahme des Gefeßz-Ent⸗= ßeren Theile aus Holz. Es wurden jedoch in der letzten Zeit Ver⸗ verhältnißmäßig höheren Preise anderer Getraidearten, erklären dürfte. Zink loco 47 lr pr. Frühjahr 5 Rthlr. für wurfs üder die Marseille⸗ Avignon -Vahn,. Pa riss. Notification der Geburt suche für Anwendung inländischer Schieferkohlen gemacht, welche Was in Weizen umging, bestand in 25 Wispeln gelb schles. bez. und dazu Geld. ö t 6 zweier Kinder des Sultans. Der Papst. Die Differenzen mit Marokko. S8pfd. loco zu 51 Rthlr. und 80 Wispeln ord. S8pfd. oderbruch zu Nach der Börse. Weizen, eine Kleinigkeit S9pfd. Erklärung Pierre Bonaparte's. Verheerungen der Cholera in 2 lr. verkauft. 7

Abge⸗ Die Lokomotiven, deren die Gesellschaft vier besitzt, durchfuhren im Gan⸗ zen 93814. Wegstunden oder 6076,67 deutsche Meilen, wovon 9254 Wegstunden oder 5985,57 deutsche Meilen auf den Betrieb kommen und die übrigen dem Materialtransporte und Probefahrten zufallen. Das Brennmaterial zur Heizung der Lokomotiven bestand zum grö⸗

Detmold. Landtags-⸗Verhandlungen. Ausland.

aber bis jetzt nech zu keinem bestimmten Ergebniß geführt ha⸗ 9. : We 8. Yin ongparteg. * ben. Die Gesammtkosten des Brennmaterials ergaben für A483 Rthlr. Für guten 893 0 Pfd., uckerm. vom Boben wird 53, 53 Pommerscher wurde zu 50 Nthl a t ö . . . , ae. ,, . e. pie im Betrieb durchlaufene Wegstunden eine Ausgabe von Rthlr., für S hpfd. gelb schles. in loco und schwimmend 51 Rthlr. Roggen loch 265 a 28 Rthlr, gefordert, 27. Rthlr . ö. 5b 3 N , , ,, , . 7099 8. 37 Ron. oder auf die Wegstunde durchschnittlich gefordert, 50 Rthlr. geboten; pr. Frühj. hält man 89pfd. gelb November 26 Rthlr. bez., pr. Frühjahr 28 Rthlr. bez. teiun gen mn Cisaz. ö ö jen Neuwahlen und die Par— 7672 Rpn., welches im Vergleich mit dem letzten Jahre ein gün schles. auf 52 Rthlr., während 51 Rthlr. zu machen wäre. Gerste 22 a2 26 Rthlr. Br., Oterbruch 268 Rthlr. bez. Großbritanien uünd Irland. London

stiges Resultat ist. Eben so sind gleich auf anderen Bahnen Er⸗ Roggen wurde in schwerer Loco⸗Waagre für Norwegen und von Rüböl loco 143 Rthlr. Br., 143 Rthlr. zuletzt ez, pr; No schiffung H. Bulwer's. Ungarische Auswanderer. spaͤrniß- Prämien für Minderverbrauch von Brenn- und Schmier- Konsumenten, gesucht und Einiges zu 27, 2377 a 27 1 Rthlr. für vember 14 „5 Rthlr. zulitzt bez, pr. April— Mai 135 Rthli, bez. Dampsschiff.=— Die Schifffahrts-Gesetzgebung. Ergebnisse des briti⸗ Material eingeführt, welche sich als sehr zweckmäßig erwiefen. Es Sb - 873pfd. theils aus dem Wasser, Leinöl 125 Rthlr, gefordert, 136 Rihl auf urz mir ler ung 1 ghd eg. . a, , ng der Jonischen Inseln. Irländi⸗ wurde dadurch eine Ersparniß von 1439 L. 31 Rpn. gemacht, wo⸗ pr, November S2pfd. wurde 267 Rthlr. bezahlt, pr. Frühj. mit Eisenbandfaß bezahlt, pr. Frühjahr 13 R hl; bezahlt. B , Ide von 839 L. 68 Rpn. der Gesellschaft und das Uebrige den Loko⸗ 28 Spiritus aus erster Hand zur Stelle 24, 216. bezahlt, aus , el. Strasmilderungen.

theils vom Boden gekauft; S2pfd ; Arbeits- Einstellung in '8ę Rthlr. gef., 28 Rthlr. geboten ĩ . ,. ü 34 Ei ö . k , 1 . . . 6 W es D , . ,, Fabriken zu Gent. Adreß-⸗Diskussion der Repräs ten⸗ . motivführern und Heizern zu Gute kommen. Die Reparaturen der Gerste still; zuletzt wurden noch einige Partieen Oderbruch-⸗ zweiter Hand ohne Faß 21 36 gefordert, bezahlt und Gld., pi Klapta. Skussion der Reptäsentanten⸗Kammer. vier Lokomotiven erheischten eine Ausgabe von 1591 T2. 51 Ryn. Frühjahr 22* Y zuletzt bezahlt.

mischtes.

Hofnachricht. Ein- Deutsches Kriegs-

—— ß

Bern. Anfrage an die Flüchtlinge wegen der Heimkehr.

Gerste zur Komplettirung gekauft. Schles 75 76pfd. in loco , Schweiz.

und die der Transportwagen von 15668 L. 63 Rpn. Es wurden Rthlr. bez jedoch außer den Reparaturen verschiedene Verbesserungen des Be— triebsmaterials ausgeführt, welche sowohl durch eigene Erfahrung, als auch durch die Fortschritte der Eisenbahn Technik für zweck mäßig befunden wurden.

Ueber den Betrieb nach dem Rechnungs Abschlusse vom 30. Juni können wir Folgendes nachtragen:

2

bedang 25 Rthlr., schwimmend ist dazu da; 74 75pfd. Oder⸗ bruch? Gerste in loco 258, 25 Rthlr. bez. und Br., pr. Frühjahr für schles. 25 Rihlr. Geld, ab Stralsund 75pfd. pr. Frühjahr zu 25 Rihlr. offerirt. Kleine Gerste loch 70 72pfd. 22 Rihlr. Br., 213 Rthlr. Geld, pr. Frühjahr ab Stralsund zu 22 Rthlr. da. Hafer fest; pomm. 52pfd. loco 185 2 19 Rthlr., märk. Z0psd. 16 Rthlr', 52pfd. 17 Rthlr. bez., pr. Frühjahr Frage zu letzten Preisen.

verst.

1 5 . . Piment 19 9

Lorbeerblätter

Schlagleinsa amen 56 Jm 4 Rthlr. B

Kaffee in allen S gef., 69 Sgr Braun Berger Thran

12 Rthlr.

. arten käßer aehalt Suma: r 5 orten höher gehalten, Sumatra 9 .

3. 32 24

bez. verst., 8 Rihlr. unverst. gef.

ithlr. uuverst.

man

w w

3 mn

Bekanntmachungen.

565 J .

Der unten näher bezeichnele Kürschnergeselle Wil- helm Rother, welcher des Diebstahls dringend ver— dächtig ist, soll und ist sein Aufenthalt nicht zu ermitteln gewesen. Der⸗ selbe hat am 4. März 1818 von der Königl. Polizei- Direction zu Stettin visa nach Posen erhalten, ist je⸗ voch dort nicht angekommen.

Es werden alle Civil- und Militain- Behörden des

1895

den zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorsindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports gefesselt unter sicherem Geleit in das Kriminal-Gefängniß, Heilige Geiststraße Nr. 217, abzuliefern.

Sientin, den 29. Juni 1849.

Königl. Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen. Signalement des Kürschnergesellen Rother.

Familienname: Rother, Vorname: Wilhelm, Geburtsort: Reichthal, Kreis Namslau, Aufenthaltsort: unbekannt, Religion: katholisch, Alter: 25 Jahr, Größe: 5 Fuß 5 Zoll, Haare: hellbraun, Stirn; bedeckt, Au⸗ genbrauen;: braun, Augen: grau, Nase: breit, Mund: gewöhnlich, Bart: braun, Zähne: gut, Kinn und Ge— sichtsbildung: länglich, Gesichtsfarbe: gesund, Gestalt: mittel, Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: keine.

Bekleidung kann nicht angegeben werden.

gericht

eodem,

1401 Bekanntmachung.

In dem Hypothekenbuche der dem Gutsbesitzer Eduard Birkner und dessen Kindern Johanna Christine, Hein⸗ riette Emilie, Charlotte Elisabeih, Erich. Johann und Julius Arthur, Geschwistern Birkner, gehörigen, im El⸗ binger Kreise belegenen Güter Cadinen und Rehberg stehen Rubr. III. Rr. 12. für die Sophie Julianne, geborene Mathy, separirte v. Reim, später verwittwete Dberst⸗Lieutenant von Gruben, 2858 Thlr. 73 Gr. 9 Pf. als ein Theil des aus dem Kaufvermage vom 18. Fe⸗ bruar 1894 ursprünglich für die Johanna Magdalena

Maihy eingetragenen Kaufgelderrestes von 40,900 Thlr. subingrossirt, und welche die erstgenannte Gläubigerin für die durch die Exekutoren des Testaments ihrer Groß⸗ mutter Charlotte Amalia von Mathy, geborene Hanne— * n, den Johann Carl Alberti und Johann Wilhelm Gerlach gegen die Bestimmungen jenes Testaments ihr aus dem Nachlasse ihrer genannten Großmutter ausge zahlten 556 Thir. 73 Gr. 9 Pf. unterm 22. Novem- ber 1344 verpfändet hat. Das über diese Post und deren Verpfändung ausgesertigte Dokument ist bereits einmal verloren gegangen, durch das rechtskräftige Er= kenntniß des Königlichen Ober-Landesgerichts zu Ma— rlenwerder vom 13. Juni 1837 aus den Antag der Sophie Julianne v. Gruben, geborenen Mathy, amor—- nisirl und an dessen Stelle unterm 27. September 1837 tin neues Dokument ausgefertigt worden. Dies leere bestehend aus 1) einer Ausfertigung des Amortisations⸗-Erkenn inisses

572

geschätzt auf

Taxe, soll

namentlich

thekenschuld der 2858 Thlr. 73 Gr. 9 Pf. als noch bestehend anerkannt; 14 3) beglaubte Abschrist vom 27. September 1837:

a) der beglaubten Abschrist des Kaufvertrages vom 18. Februar 18014, des gerichtlichen Necogni⸗ tions⸗-Vermerks vom 18.

zur Voruntersuchung gezogen werden, gerichtlichen uind der beigefügten Vollmachten vom 13. De— zember 1833, 25. April 1801, 25. Avril 1801 und des Vidimations-⸗Vermerks v nebst . August 1805, In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗ p) der gerichtlichen Cessions-Urkunde vom 29. April 1806, des Kuratoriums vom 5. August 1850906 und

des Ingrossations⸗Vermerks vom 5. Aug st 1806, c) des Attestes des Königlichen Land—

Ingrossations-Vermerk vom beglaubte Abschrift vom 2 der Cessions⸗Urkunde vom und des Ingrossatio ns⸗Vermerks vom 25. Juni 1816, fernet der Verpfändungs-Urkunde vom 22. November 1814 nebst Ingrossations⸗Ver—⸗ merk vom 25. Juni 1816, 4) dem Hypotheken- Recognitions⸗ S chein vom 27. Sep⸗ tember 1837 und dem Ingrossations Vermerk de

soll wiederum verloren gegangen sein. Auf den Antrag des Gutsbesitzers von Grube Conisow bei Lauenburg, als Universalerben seiner Mut⸗ ter, der Oberst-Lieutenant von Grube, Sophie Julianne, geborenen Mathy, werden deshalb alle diejenigen, welche an die bezeichnete Post und das darüber ausgestellte Dokument als Eigenthümer, Cessionarien, Pfand- und sonstige Inhaber Ansprüche zu machen haben, aufgefor⸗

dert, dieselben spätestens in dem am 20. Dezember 1849, Vorm. um vor dem Herm Kreisgerichts⸗Rath Arndt zu Nathhause 1 6 hierselbst anstehenden Termine anzumelden, widrigenfalls sie damit werden präkludirt werden und ihnen ein ewi⸗ ges Siillschweigen auferlegt werden wird. 3 —; . Elbing, den 8 August . / rl . mlt sammlung vom 253. Fe—⸗ Königliches Kleisgericht. J. Abtheilung. ;

Nothwendiger Verkauf.

Kreisgericht zu Bromberg. Das Rittergut Ossowiee im Bromberger Kreise, ab⸗ 23,772 Thlr. 18 Sgr. 9 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden

am 22. Juni 1850, Vormittags 1 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger,

die Ursula Litewgka, der Mühlenbesitzer Gustav Kuntze und der Besitzer Herr v. Bulow, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Bromberg, den 14. Oktober 1819. Königliches Kreisgericht.

Stoßschwellen, 8 Fuß Zoll breit, 77 Zoll stark, dergleichen Zwischenschwellen, 8 3 12 Zoll breit, 6 Zoll stark, Unterlagshölzern fur Weichen, men laufende Fuß in Längen und Stärken, erforderlich, welche, in 4 Loose Submisston ausgegeben werder o Dritlel jedes Looses am 1. April, das zweite am 4. N und das letzte Drittel am 1. Juni 1850 auf den De petvlätzen längs der Bahn abgeliefert sein muß. Die Lieferungs-Bedingungen und Nachweisungen, so Zubmissions-Formulare, können in den gewöhnli— chen Dienststunden in unserem Geschäfts-Lokgle einge— sehen oder gegen Eistattung der Kosten mitgetheilt werden. Danzig vom 23. Juni 1815 nebst Die Offerten sind der unterzeichneten Kommission ver 22. November 1814, siegelt unter der Aufschrift:

25. September 1816, „Offerte zur Lieferung von Schwellen, Loos Nr. 22. November 1814 zu Westphälischen Eisenbahn“, bis zum 15. Dem ember *. . vpostsrei einzusenden, in welchem Termine die eingegan⸗ genen Anerbietungen in Gegenwart der etwa erschiene—

nen Unternehmungslustigen eröffnet werden sollen.

Auf später eingehende Anerbietungen kann nicht ge⸗ rücksichtigt werden, dagegen bleiben diejenigen, Submissionen eingegeben haben, bis nach Ablauf von / 4 Wochen an ihr Anerbieten gebunden.

11,00 60 Stück eichenen 16,000 Stück

zuslam⸗

Dezember 1804, des 50,543 verschiedenen August 1805

2

Vermerks vom 27.

) om 27. August 1

Ingrossations-Vermerk vom s,

und Stadt

Mittags 11 Uhr,

14 mweschę welche

auf Soest, den 8. November 184). ö Königliche Kommission für die Westphälische Eisenbahn.

DOberschlesische Eisenbahn.

Nachdem das K. G. Oesterreichische Handels—⸗ Ministerium die Geneh migung sowohl zu der auf Grund des Beschlus⸗ ses der General-Ver⸗

190 hr,

ö R

n bruar 1848 in Ausfuh— s mung gebrachten Verpach= S tung der Bahn an die Oberschlesische Eisenbahn-Gesellschaft, als zu der in der General-Versammlang vom 13. Juni e. uber die Ab- änd rung der statutenmäßigen Bestimmung rücksichtlich der Organisation des Gefellschafts⸗Vorstandes, versagt und die Anberaumung einer außerordent ichen General⸗ Versammlung zur Bldung und Wahl des neuen Vi— reftoriums angeordnet hat, so laden wir die Herren Actionaire zu diesem Behufe, so wie zun Beschlußnahme über die Decharge der vorzulegenden Baurechnung, zu einer auf . den 21. Dezember d. J., im Bahnhofe zu Kratau anberaumten General⸗Versammlung ergebenst ein. In dieser Versammlung wird außer den oben 6 rührten Gegenständen zugleich zur Berathung und He—

Vormitt. 10 Uhr,

J. Abtbeilung.

tlong⸗Vermerk vom 24. Juni 1837 und dem At- teste der Rechtskraft vom 10. August 18373

2) einer unterm 27. September 1837 beglaubten Ab- schrist des unterm 23. Juli 1836 vom Patrimo⸗ nialgerichl von Cadinen und Rehberg ausgefertig= ten Verhandlung desselben vom 19. Juli 1836, worin der Gutsbesizer Eduard Birkner die Hypo-

vom 13. Junl 1537, versehen mit dem Publica⸗

Westphälische Eisenbahn. Lieferung von Eichenschwellen son und Unterlagshölzern. 2)

Zur Anlage des Bahngeleises zwi 3) für d der Bejahung der xi stadi ff ir , zwischen Hamm und 3) für den Fall der Bejahung

schlußnahme gebracht werden; 9. 1) ob und unter welchen Bedingungen das grsanmnte Vermögen der Gesellschaft einem Dritten käuflich überlassen werden solle? . ö ob und unter welchen Bedingungen in Folge dessen die Auflösung der Hesellschast zu beschließen sei Frage ad 1. und

2, wem und in welcher Art die zur Aus ührung

ertheilt wer⸗

der Beschlüsse erforderliche Vollmacht den solle?

Nach §. 27 des Statuts müssen Actionaire, welche der Versammlung beiwohnen wollen, ihre Actien testens am 19. Dezember d. J. in dem Büreau der Hesellschaft zu Breslau (in dem Dircktorial . der Oberschlesischen Eisenbahn -Gesellschaft) zum 20. Dezember in dem Büreau der Gesell Krakau plodnziren oder sonst auf eine der genügende Weise die am dritten Orte erfolgte legung naͤchweisen, zugleich ein von ihnen unter schriebenes, die Nummern Actien enthaltendes V zeichniß in doppeltem Exemplare ibergeben, von das eine zurückbleibt, das andere, mit dem Siegel der Gesellschaft und dem Vermerke der Stimmzahl versehen zurückgegeben wird, um als Einlaßkarte zu dienen.

Abwesende können sich nach §. 28 des Statuts mit⸗ telst schriftlicher Vollmacht durch einen aus der Zahl er übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten ver— reten lassen, welcher in der vorstehend gedachten Art ie Vollmacht zu produziren und die Legitimation sei⸗ es Machtgebers zu führen hat.

Breslan Krakau, den 15.

1 „Direktorium der Krakau Ol

Gebäude

denen

—=—

1849.

Lisenbahn.

November

und erschlesischen

Inhaber von Russ. Hope- Certifikaten 31 6. I Serie. V el he den Betrag del 2111

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( r - . angemeldeten Coupons wird sodann zu seiner Kei

bekannt gemacht werden

Berlin, am 1. November 1849. Anhalt und Wage

No. 5.

16

Brüdenstrals-

111 2

Von der prov. polit. landesfürstlichen Amts⸗Verwal tung der Herrschast Geppersdorf im K. K. Troppauer Kreise, Oesterr. Schlesien, als delegirtes Abhand ungs— gericht, wird hierdurch bekannt gemacht:

Es sei Josef Mroskowsko, gewesener Bedienter, am 20. Oftober 1848 zu Bransdorf ohne Testament und ohne Leibeserben verstorben. Es werden daher diejeni⸗ gen, welche einen Erbes Anspruch auf diesen Nachlaß haben oder zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert binnen der Frist von einem Jahre und 6 Wochen die— sen hieramts oder bei dem gerichtlich bestellten Kurator, Herrn Ober-Amtmann Johann Hübner zu Bransdorf, anzubringen und um so gewisser sich zu melden, als sonst der Verlaß mit den gemeldeten Verlaß ⸗Ansprechern abgehandelt und denenselben, nach Abschlag der bestrit= tenen Auslagen, das Vermögen eingeaniwortet oder Caducität erklärt werden würde.

Geppersdorf, am 9. März 1849.

Jof. Ritsch, Amts ⸗Verwalter.

——

. J

Verhandlungen des Nationalraihs über die Militair-Organisation. Börsen und Handels-Nachrichten.

. Beilage.

Amtlicher Theil Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog Karl, und 8 urchlaucht der Prinz Friedrich z u Schleswig

Hol ste in- Sonderburg-⸗ Glücksburg, von Dresden. ; Ze. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath von Franken⸗ dw f, von Breslau. General-Erb⸗Land-Postmeister im von Reichenbach, nach Hamburg.

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Herzog⸗

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nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 22. Nov. Se. Majestät der Kaiser von O dem Major von Katte, aggzgregirt dem zten Unanen-Regiment, das Ritterkreuz des Leopolds Ordens, so wie dem Hauptmann Schultz J. vom Ingenieur-Corps und dem Premier- Lieutenant in der Adjutantur, Grafen von der Grö ben, den Ord der eisernen Krone Zter Klasse zu verleihen ge ruht.

95 vor 112 28 estérreich haben

; Be I 1 n sach be spr ochenen Hinde rnisse, welche die vonder Magdeburg⸗Wittenber geschen Eisenbahn⸗Gesellschaft beabsichtigte Ausgabe von Prioritäts⸗ Obligationen gefunden hat, ist uns folgende Mittheilung zugegangen: Bei der Beschlußnahme über den Antrag der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisenbahn-Gesellschaft auf Ertheilung eines landesherrlichen Privi legiums zur Ausgabe von 2,000,090 Rthlr. Prioritäts-Obligationen mußte das Verhältniß der Gesellschaft zu den wegen Nicht Einzahlung der siebenten Actien-Rate pläkludirten Actionairen um so ls bei der in Bezug auf

21. Nov. Ueber die in öffentlichen Blättern schon mehr

n mit zur Erwägung gezogen werden, als diesen Gegenstand abgehaltenen General-Versammlung vom 8. Juni v. S. erweislich Unregelmäßigkeiten vorgekommen und Stimmen von nicht dazu Berechtigten abgegeben worden sind. Ueber die rechtli⸗ chen Folgen dieser Unregelmäßigkeiten findet unter den Betheiligten eine Verschiedenheit der Ausichken statt, welche im Wege der Ver⸗ ständigung nicht hat erledigt werden können. Während von der ei— nen Seite daraus die Ungulligkeit des Beschlusses vom 8. Juni v. J., aus letzterer aber wieder die Üngültigkeit der stattgefundenen Präklu⸗ n hergeleitet wird, wird von der anderen Seite geltend gemacht, daß . ohne Hinzurechnung der ungültigen Stimmen eine den präkludirten Actionairen nachtheilige Majorität vorhanden gewesen, überhaupt aher nach 8. 14 des Statuts blos das Direktorüüm über die Annulli— s , . Quittungsbogen, auf welche die ausgeschriebenen Ein⸗ . . geleistet worden, zu beschließen habe. p dieses Streits kann, nachdem seitens der rwaltungs-Behörden mehrfache, aber leider vergebliche Versuche zur gütlichen Ausgleichung ber obwalte , e . den, nur auf geüscht nf . , , So lange es an einer solch ö! * ö , 2 . der Emission der wherld lch rn e ü ischeizung fehlt, würde in. Betreff Obligationen immer eine *üdmen 2W00ü, ob Rthlr, Priotitate= trächtigende Unsicherheit darüber erth des neuen Papiers beein- welchen die Emission si arüber verbleiben, ob der Beschluß, auf 8 die Emission sich gründet, über alle Anfechtungen erhaben fer owohl im Interesse des Unternehm , ,,,, ger hat daher verlangt werden müssen * ens als der künftigen Gläubi⸗ vörderst auf dem Wege der schiedsrich , der noch schwebende Streit zu⸗ . hiepsrichterlichen oder gerichtlichen Entschei=

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als eine vereinbarte zwischen Landtag und Reich Willens schien.

mag wohl daraus hervorgehen, als eine Behörde, welche in Folge und fußend auf den Landtags-Be

schlüssen der kroatischen Nation vom vorigen Jahre ihre Functionen, sobald ihre Stellung in offenem Widerspruche mit jenen Landtags Beschlüssen tritt, nicht augenblicklich eingestellt und ihre Aemter nie— gt h Jene Landtags-Beschluüsse aber, die wichtigsten, die noch ein österreichisches Provinzial-Parlament gefaßt, und in ihren März, die Centralisirung ind ö. müssen wir insofern als den Ausdruck des politischen Strebens der südslavischen Völker

dergelegt hätte.

Konsequenzen die Verfassung vom 4. Oesterreichs in ihren Grundvesten bedrohend,

betrachten, als wenn dieses nicht der Fall, auch noch manches An dere, welches ebenfalls auf diesem Landtage zum Beschlusse erho ben wurde, dem kroatischen Volke ebenfalls nicht ganz Ernst ge wesen. Von diesem Landtage und Banus aufrecht zu erhalten und durchzuführen versprechen datirt sich der Aufschwung des kroatischen Volkes, jenes freudige Opfer bringen, wenn es der Ban befahl, jener Gehorsam, den das Vertrauen zu ihm dem Volke einflößte verkennen keinesweges die Schwierigkeiten, welche sich der umfang— reichsten Gewährung aller Bitten und Forderungen der kroatischen Nation entgegenstellen, wir sehen es eben so klar als die Männer der Regierung, daß, so lange die Verfassung vom 4. März rechts gültig besteht, es nur ein centralisirtes Oesterreich, aber nimmer— mehr mit solchem Föderalismus einzelner Theile, wie die kroatischen indtagspunkte ihn aufstellen, bestehen kann. Aber die Regierung es selbst sehr gut, daß ein Volk von seinen Füh⸗

vor Allem strenges Festhalten an dem Versprochenen, Durchführung um jeden Preis verlangt, und wir wissen icht, wie weik das Kapitel der allerneuesten Staats⸗ ist geht, welches von der Zukunft stark benutzter Geister handelt. Sollten sich alfo jene Zerwürfnisse bes und leider deuten

todes

a zestätigen, mehrfache sonst sehr gut unterrichtete Ouellen dahin, so würden wir es um so mehr bedauern, als sich dann der konsequenten Durchführung der Reichsverfassung Schwierigkeiten ganz eigener Art entgegenzustellen vermöchten! Und es will bei näherer Be— trachtung unserer Verhältnisse denn doch scheinen, als wären wir noch nicht allseitig derart konsolidirt, als daß man den Mahnruf einen Volkes, gestützt und getragen von einer bedeutenden sympa— thetischen Persönlichkeit, so ganz leicht übersehen könnte.“

Hannover. Hannover, 19. Nov. (Hannov. Beim Beginn der heutigen Sitzung der ersten Kammer zeigte der Präsident an, daß die stenographische Aufzeichnung der Verhand⸗ lungen heute beginne und daß die mundirten Berichte stets am folgenden Tage zur Einsicht und eventuellen nach bestimmten Grund— sätzen gestatteten Berichtigung offen liegen werden.

Hlerauf kam der Ur-A Antrag des Abgeordneten Rosenthal zur Verhandlung, z des Preßgesetzes vom 27. April dahin zu

3tg. )

den §. 3 deklariren: daß in den Fällen, wo der Verfasser einer strafbaren Druckschrift, deren Druck er genehmigt, von den hannoverischen Gerichten erreicht werden kann, und denselben entweder von vorn herein oder während des Laufes einer zunächst gegen andere Per⸗— sonen (Redacteur ꝛc.) gerichteten Untersuchung als der Verfasser bekannt wird, immer nur dieser allein zur Untersuchung und Strafe zu ziehen sei, der Herausgeber (Redacteur) aber erst in Er— mangelung des Verfassers, der Verleger oder Drucker erst in Er— mangelung des Verfassers oder Herausgebers. Der Antrag wurde vom Antragsteller in einem längeren Vortrage begründet, in welchem derselbe darzulegen suchte, daß diese Declaration erforderlich sei, wenn die gänzliche Aufhebung der Censur und die Freiheit der Presse gesichert bleiben solle. Der fragliche 8. 3 „der Verfasser, welcher den Druck genehmigt hat, der Herausgeber Redacteur! und in dessen Ermangelung der Verleger haften unbedingt als Ur⸗

anzuerkennen Die Sache wurde durch den Einfluß des Banus beigelegt, und die Publication der Verfassung erfolgte. Es blieb aber unbekannt, welche Zugeständnisse oder Versprechungen damals der Majorität des Banal-Raths gemacht wurden, und daß etwas dergleichen, von welcher Seite immer, ist hier gleich, geschehen, s sonst unmöglich wäre, wi

seinen Beschluͤssen, die der

mußte,

gehen, welche mittelst der Presse begangen werden, sind nach den bestehenden Gesetzen zu strafen“; das zweite dagegen der hier fragliche 8. 3, welcher wegen der Strafbarkeit der Theilnehmer des Verbrechens abweichende Bestimmungen ent⸗ halte. Er lasse dahingestellt sein, ob diese an sich zweckmäßig er— scheinen; das Wichtigste sei; daß das Gesetz im Ganzen nicht har⸗ monisch sei. Solle daher eiwas geschehen, so müsse es eine Revi⸗ sion des ganzen Gesetzes sein; dazu sei aber der gegenwärtige Zeit⸗ punkt nicht geeignet, wo man mit dringenderen Vorlagen beschäf⸗ tigt sei, und wo es an einer wissenschaftlicher Durchbildung dieser Materie noch fehle. Regierungs-Kommissär Lichtenberg führte aus: der Sinn fraglichen 5. 3 sei nicht zweifelhaft er be⸗ stimme, daß Verfasser und Herausgeber un bedin gt als Urheber haften? auch sei von dem Antragsteller selbst angegeben, daß die Gerichte in diesem Punkte nicht abweichend geurtheilt hätten. Also nicht von einer Declaration, sondern von einer Abänderung des Gesetzes könne die Rede sein. Gegen den Antrag spre erhebliche Bedenken. Es sei kein Grund, Ver—

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des

ch en 49 b 5* brechen, durch die Presse begangen, so ungleich günstiger zu behan⸗ deln, als alle anderen, daß man allen Theilnehmern derselben, mit Ausnahme eines Einzigen, Straflosigkeit zusichere. Von den ange⸗ führten fremden Gesetzgebungen enthalten die preußische, die bis⸗

herige französische und die sächsische keinesweges die vom Antragsteller bemerkte Abweichung von der unsrigen, daß bei Crreichbarkeit des Verfassers der Redacteur straflos bleiben solle. Eine Censur, wie die vom Antragsteller ungewöhnlicherweise so genannte, könne weder bedenklich, noch unerwunscht erscheinen. Man möge beden⸗ ken, daß die Preßfreiheit eine starke Waffe des Angriffs sri, der gegenüber auch starke Waffen der Abwehr nicht entbehrt werden können. Unser Preßgesetz sei eines der freiesten; solle etwas geän⸗ dert werden, so müsse das ganze erst im vorigen 3 er⸗ lassene Gesetz einer Revision unterzogen werden; en solches Schwanken in der Gesetzgebung sei aber höchst bedenklich. Er halte dafür, daß die Kammer auf wesentlichere Dinge in ihrer ge⸗ genwärtigen Thätigkeit gewiesen sei, als auf den 8. 3 dieses Ge— setzes. Auch Ober⸗Appellations- Rath Kir chhoff erklärte sich gegen den Antrag. Vom Standpunkte des positiven Rechts, d. h. des Kriminalgesez buches und des Preßgesetzes betrachtet, scheine ihm ein Zweifel über die Auslegung des fraglichen §. 3 nicht möglich zu sein. Nachdem im §. 2 des Preßgesetz s im Allgemeinen verordnet sei, daß bei durch die Presse begangenen Verbrechen die Bestimmungen des Kriminalgesetzbuches eintreten sollen, enthalte §. 3 die Einschränkung, daß das Verhältniß des Verfassers und Redacteurs 2c. nicht nach den allgemeinen Bestimmungen uber Ur⸗ pheberschaft, Beihülfe und Begünstigung eines Verbrechens Kategorieen welche im einzelnen Falle ost schwer zu er⸗ kennen seien beurtheilt werden, sondern daß beide stets als Ur heber angesehen werden sollen. Dies sei so vernünftig als billig, denn einerseits werden dadurch unnütze Zweifel beseitigt, anderen⸗ theils sei regelmäßig der Redacteur so strafwürdig als der Ver fasser, und überdies könne der Richter durch richtige Abmessung der Strafen das richtige Verhältniß treffen. Eine Hinweisung des Superintendenten Saxer auf den Mißbrauch, der mit der freien Presse zu Zwecken der Agitation und der Verleumdung getrieben sei, rief die Entgegnung von Honstedt's hervor, daß die Quelle der Agitation in ganz anderen Dingen zu suchen sei. Dagegen

P fand sich Rittmeister von Münchhausen, welcher sich übrigens

als steten Kämpfer für Preßfreiheit bekannte, durch die Anregung dieses Gegenstandes in gegenwärtiger Zeit, w einem Jahre erst das freie Preßgesetz erlassen sei, zur Erheiterung des Hauses an die Geschichte jenes Matrosen erinnert, der als ihm die Gewährung dreier Wunsche versprochen sei, nur Rum und noch mehr Rum gefordert habe. Nachdem der ALntragsteller noch bemerkt, daß die Albsicht seines Antrags nur dahin gehe, für ein Vergehen nicht Mehrere. son- dern nur Einen, sei dies Verfasser oder Herausgeber, für strafbar zu erklären, wurde bei der Abstimmung der Antrag (in. stimmig abgelehnt, schließlich aber von dessen Urheher erklärt, daß er nicht bedaure, durch die Anregung dieses Gegenstandes den

vor