Herausgebern wenigstens Gewißheit über den Sinn des fraglichen §. 3 verschafft zu haben. . Bei der sodann folgenden ersten Entwurfs, die Stolgebühren der Juden u menverbände betreffend, entspann sich eine län wih parüber, ob eine Entschädigung für die Aufhebung dieser Stolgebühren nur den jetzigen Inhabern der berechtigten Stellen, oder auch deren Nachfolgern, also den Stellen selbst ge⸗ zahlt werden solle. Die erstere Ansicht vertraten: Wyneken, Kirch boff, Rittmeister von Münchhausen, Vezin, wogegen die Bestim⸗ mung des Entwurfs vom Ministerial-Vorstande Braun, von Hammerstein, Sander, Hicken, Wachsmuth, Saxer und Her⸗ mann vertheidigt wurde. Die Bestimmungen wegen der künftigen Gestaltung der jüdischen Armenpflege erregten bei vielen Mitglie⸗ dern das Bedenken, ob selbige den Verhältnissen entsprechen und namentlich nicht der künftigen Regelung der Armenpflege in den Gemeinden vorgreifen würden. Bei der Abstimmung wurde das Gesetz im Ganzen, und der Antrag auf Geldbewilligung angenommen. .
Das Ministerial-Schreiben vom 9. Februar d. J., die dem⸗ nächstige Aufhebung der katholischen Konsistorien betreffend, wurde auf Antrag des Ministerial Vorstandes Braun an eine gemeinschaft⸗ liche Kommission von je drei Mitgliedern beider Kammern zu ver— weifen beschlossen, nachdem eine längere Erörterung darüber, ob diese Kommission aus funf Mitgliedern gebildet und ob die Vor⸗ lagen über kirchliche Verhältnisse und uber das Volksschulwesen demnächst dieser Kommission oder einer getrennten Kommission zu⸗ gewiesen werden sollten, beseitigt war. Zuvor war von Beckmann neben einzelnen Erinnerungen gegen die Benennung und den Ge halt der künftigen Kirchenhoheits-Kommissäre vom Standpunkte der katholischen Kirche aus die Aufhebung dieser Konsistorien als eine willkommene Maßregel bezeichnet.
Der Gesetz-Entwurf, die Aufhebung der Mannsstifter betreffend, wurde nach einigen auf mehrere Anfragen des Or. Wyneken vom Minister-Vorstande Braun gegebenen Esläuterungen bei Ter ersten Berathung angenommen.
Nachdem in der heutigen Sitzung der zweiten Kammer der Präsident angezeigt hatte, daß mit dem heutigen Tage die steno— graphischen Äufzeichnungen beginnen und die Protokolle am Tage nach der Sitzung behufs Anbringung von Reclamationen für die Mitglieder der Kammer einige Zeit ausgelegt werden sollen, wird von Schlüter aus Stade ein Urantrag dahin gestellt:
In Erwägung ꝛ0. beschließen Stände: ihre ausdrückliche Zustim— mung zu dem bisherigen provisorischen Wahlgesetze vom 26. Okto⸗ ber 1818 in der Art auszusprechen, daß sie nicht nur die von Königlicher Regierung verfugte Anwendung desselben auf die jetzt zusammengetretene zweite Kammer nachträglich genehmigen; sondern auch beantragen, daß die gesetzliche Gultigkeit dieses zu⸗ nächst nur für die Stände des neunten Landtages erlassenen Gesetzes für alle nachfolgende Wahlen zur Stände⸗Versammlung bis zu dem Zeitpunkte, wo dasselbe durch die Erlassung eines de
finitiven Wahlgesetzes im verfassungsmäßigen Wege beseitigt sein wird, ausgesprochen werde.
Der Antrag sindet genügende Unterstützung und soll demnächst auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die Kammer geht sodann der Tagesordnung gemäß zunächst zur ersten Berathung des Regierungs Schreibens vom 19. Oktober d. J., die Besoldungs-Verhältnisse der Postbeamten betreffend, über. Der vom Ministerial-Verstand Lehzen nach einigen einleitenden Worten gestellte Antrag: „dieses Schreiben an die Finanz- Kom— mission zu verweisen,“ wird angenommen nach einer kurzen Bespre chung über die bisherige Besotdung der Postspediteure und anderer Postbeamten, und nachdem Ellissen auf die Gefahr hin, etwas nicht hierher Gehöriges vorzubringen, und mit Hinweisung auf die prekäre Dauer eines hannoverischen Landtages den Wunsch aus— spricht, daß die Einschiebung nicht gedienter Postbeamten als Po st amtschefs für die Folge unterbleiben möge.
Bei der Berathung des Gesetz-Entwurfs wegen Aufhebung der Mannsstifter weist der Regierungs-Kommissär Bruel auf eine desfallsige Aeußerung eines Mitgliedes darauf hin, daß die Frage, ob und inwieweit das Patronatrecht in der evangelischen Kirche beizubehalten sei, bei Gelegenheit dieses Gesetzes nicht zur Erledigung kommen könne, und daß deshalb das den Stifterin zu— gestandene Patronatrecht auf die Klosterverwaltung als deren Rechts⸗ Nachfolger ubergehen müsse. Die Frage eines anderen Mitgliedes, warum kein Zeitpunkt für den Uebergang der Vermögens⸗Verwal⸗ tung bestimmt sei, veranlaßt den Regierungs-Kommissär zu der Bemerkung, daß, da verfassungsmäßig neue Expektanzen nicht er— theilt werden, der Zeitpunkt des Ueberganges nur für die Vermö⸗ gens⸗Verwaltung von Bedeutung sei. In §. 5 wird von einem dritten Mitgliede eine Beschränkung der Privat⸗Rechte gefunden, wogegen der Regierungs-Kommissär bemerkt, daß es stets als Re⸗ gierungs⸗Recht des Königs angesehen sei, bezüglich der Verwendung des Vermögens der Stifter Statuten zu erlassen. Der Gesetz— Entwurf wird sodann bei der ersten Abstimmung angenommen.
In Betreff der beiden Regierungs-Schreiben, die Aufhebung des Landschatzes in den Fürstenthuümern Kalenberg und Hildesheim, bezüglich den Viehschatz auf der Insel Finkenwerder betreffend, wer⸗ den die bei der ersten Berathung gefaßten Beschlüsse wiederholt. Es kommt hiernächst zur Verlesung und Berathung der in drei Theile zerfallende Ur ⸗-Antrag des Abgeordneten von Garssen, die Ablösung des Lehnverbandes und Aufhebung der Familien—⸗ Fideikommisse betreffend. Zur Widerlegung der Motive des An— tragstellers bemerlt der Ministerial⸗Vorstand von Düring: Die Aufhebung der Beschränkung, daß auf vier Augen stehende Lehen nicht allodifizirt werden können, werde, nach den vorliegenden Verhältnissen nicht, sowohl' Exspektivirte, als vielmehr die Landeskasse benachtheiligen, und es liege kein Grund zu einer solchen Benachtheiligung zu Gunsten von Privatpersonen J deere n me. . , ,. . ohne Kränkung wohler⸗ eventuell beantta ef . 1 . weren, wogegen die Ei, ,, gte Bes immung, daß die von Agnaten gegebenen Veräußerungs⸗Kensense deren Descendenten binden solle, als zweck⸗ mäßig ih empfehlt; wegen Aufhebung Ter Familien. Fideikonimisse sei bereits von der Regürung eine Vorlage fur die Sa
reitet, und könne er ehr furt änelen age fur die Stände vorbe⸗ . wan fen nicht halten, daß dieser Ge⸗ 9 zur Erörterung und Abstimmung gelange.
Unter Ablehnung der übrigen The . 8 brigen Theile des Antrages wi vie eventuell beantragte , n, s Antrages wird nur
Berathung des Gesetz⸗ und die jüdischen Ar⸗ längere Debatte
Agnaten gegebenen Konsense zur J ö fur deren Descendenten verbindlich sein Ffolle. , .
Bei der ersten Berathung kes Geseß- Entwurfs, das proviso— rische öffentliche Verfahren mit Geschwornen betreffend, wirb, nach? dem von einem Mitgliede es zur Erwägung verstellt, kö 3 üterall noch auf ein provisorisches Gesetz eingehen wolle, ö mehreren anderen Mitgliedern, namentlich von Freudentheil, Lang 1., Bueren und Schlüter, der Wunsch geäußert, daß das proviso— rische Gesetz möglichst bald zur Ausführung kommen und die Kam- mer unter Aufgebung aller etwanigen Verbesserungsanträge auf
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thunlichst kürzestem Wege ihre Zustimmung zu dem Entwurfe aus- sprechen möge. Der Entwurf wird sodann in erster Abstimmung einstimmig angenommen. In gleicher Weise wird auch der Gesetz Entwurf wegen Bildung von Schwurgerichten zum ersten Male an⸗ genommen. Ein nach der Abstimmung von Schlüter gestellter Antrag, das Hesetz gur für die Dauer des Provisoriums anzuneh⸗ men und vesmitive Beschlußnahme bis zur Berathung der Straf⸗ Prozeßordnung vorzubehalten, kann für jetzt nicht zur Berathung kommen.
Baden. Mannheim, 18. Nov. (D. 3.) Heute Mor⸗ gen gegen 11 Uhr wurde das erste Bataillon des vierten Negiments, welches bekanntlich bis zur Zurückziehung der deutschen Reichstrup⸗ pen am dänischen Kriege theilgenommen, in Anerkennung seiner Treue und Tapferkeil, mit der Felddienst-⸗Denkmünze belohnt. Die Feierlichkeit fand auf dem Zeughausplatze statt, demselben Platze, wo vor etwa sechs Monaten die beiden anderen Bataillone dieses Regiments ihrer Fahne untreu geworden waren. Unwerth dieser ehrenvollen Auszeichnung wurden nach dem Urtheil der Offiziers Kommission 36 Mann f deren Namen verlesen wurden.
befunden, Das Bataillon hat an dem Gefecht von Ulderup Antheil ge⸗ nommen.
Limburg. Mastricht, 16. Nov. (Düss. Ztg.) Die von Aachen nach Mastricht führende projektirte Eisenbahn, deren Ausbau wegen der drohenden Zeitverhältnisse des vorigen Jahres ins Stocken gerathen, ist vor einigen Tagen wieder lebhaft in Angriff genommen worden. Die Versammlung der Actionaire hat beschlos⸗ sen, den schwierigsten Theil des Unternehmens zuerst aus dem Wege zu räumen und hat das Kapital dafür zusammengebracht. Man ist bereits damit beschäftigt, das tiefe Eysthal, welches in der Mitte zwischen Aachen und Mastricht liegt, auszufüllen und alsdann die Höhen, deren es viele auf der Bahnstrecke giebt, zu durchstechen. Die Bahn wird ganz nach dem vom Eisenbahn-Ingenieur Wittfeld entworfenen Plane ausgeführt. Hiernach wird, dieselbe eher im Bogen, als geradezu von Aachen nach Mastricht führen, eröffnet aber dem Unternehmen günstigere Ansichten, als jeder andere, da die Bahn den mittleren Theil LZimburgs und somit die bedeutendsten Land— städtchen desselben berührt. Der König von Holland hat sich die sem für Limburg höchst wichtigen Unternehmen dadurch sehr erge⸗ ben gezeigt, daß er die Domainen⸗Kohlengruben zu Kerkrade, welche dicht an der preußischen Gränze liegen, der Eisenbahn Gesellschaft für die Dauer von 99 Jahren zur Benutzung übergeben hat. Zu Aachen wird die Bahn am Louisberg in die Düsseldorf-AUachener Eisenbahn einlaufen und zugleich durch eine Zweigbahn mit der Rheinischen Bahn verbunden werden. Zu Mastricht wird der Bahn⸗ hof so angelegt, daß die Bahn mit dem Kanal, von Lüttich und dem Sud? Wilhelms-Kanal, der nach Herzogenbusch führt und mit lächstem Fruhjahr fahrbar sein wird, in unmittelbarer Verbindung steht. Hierdurch kann Mastricht ein bedeutender Platz für den nie derrheinischen Handel werden, wozu es durch seine Lage an der Maas und an den genannten Kanälen und wegen seines geräu— migen Hafens sehr geeignet sein dürfte.
Sachsen⸗Weimar. Weimar, 19. Nov. (D. A. 3.) In der Thsten Sitzung des Landtags ward ein dringlicher Antrag gestellt und nach kurzer Debatte zum Beschluß erhoben; der Antrag lautet: „In Erwägung, daß jetzt dem Vernehmen nach alle Feudalabgaben von dem Fiskus wieder eingefordert worden, darunter aber unzwei⸗ felhaft mehrere, welche in Folge der grundrechtlichen Bestimmungen ohne Entschädigung wegfallen, enthalten sind, mit dem Prinzip der Gerechtigkeit aber es sich nicht vereinigen läßt, wenn der Fiskus Abgaben erhebe, die nicht mehr zu Recht bestehen, oder von denen diefes doch zweifelhaft ist, beschließt der Landtag, die Staatsregie⸗ rung zu ersuchen, ihm schleunigst die Vorarbeiten zu der zugesagten übersichtlichen Zusammenstellung der Feudallasten, und zwar solcher, welche ohne Entschädigung wegfallen, solcher, bei denen dieses zwei felhaft ist, und solcher, welche abzulösen sind, mitzutheilen, und nach dieser Mittheilung baldigst einen Ausschuß zu ernennen, wel⸗ cher darüber an die Versammlung zu berichten habe.“
Weimar, 20. Nev. (Weim. Ztg.) Die anzubahnende Einigung der thüringischen Staaten zu einer gemeinsamen Gesetz⸗ gebung ist am 17ten und 18ten dieses hier in einer zu diesem Zwecke abgehaltenen Konferenz von Abgeordneten der thüringischen Landtage Gegenstand der Verhandlung gewesen. Die Sitzungen fanden im Bernhardssaale des hiesigen Rathhauses statt. Als De putirte waren anwesend von Sachsen-Gotha die Abgeordneten Ritz, Henneberg und Ansfeld, von Sachsen-Koburg die Abgeordneten Braun, Gruner und Eichhorn, von Schwarzburg⸗— Sondershausen die Abgeordneten Zahn und Rebling, von Schwarzburg⸗Rudolstadt der Abgeordnete Walther, von Reuß jüngerer Linie die Abgeord neten von der Planitz, Hagenbruch und Petermann, von Sachsen Weimar die Abgeordueten Dr. Schüler, von Schwendler und Schu⸗ bert. Von Seiten des meiningischen Landtages waren Deputirte zu dieser Konferenz nicht erschiknen und hatten als Grund davon die völlige Abgeneigtheit der meiningischen Regierung gegen eine Vereinigung der thuringischen Staaten augegeben.
Der Abgeordnete Dr. Schüler leitete als Prästdent die Verhandlungen, welche sich vorzüglich über folgende drei Gesichtspunkte verbreiteten: 1) welche Gegenstände zu gemeinsamer Berathung und Vereinbarung heranzuziehen seien; 2) durch welches Organ die Einheit ersttebt werden solle; 3) auf welche Art und Weise dieses Organ ins Leben gerufen werden lönne.
Von Seiten der weimarischen Abgeordneten wurde zunächst angeführt, daß der Landtag in Weimar für die thüringische Vereinigung sei, einstim- mig in der 7isten Landtags -Sitzung die Seite S25 der Stenographen- Protokolle Bd. J. abgedruciten Beschlüsse der koburger Konferenz angenom- men und deshalb auch bei Berathung der ihm vorgelegten Gesketzentwürfe seine Bereitwilligkeit ausgesprochen habe, die bereits von ihm berathenen Gesetze, im Inieresse der Gemeinsamkeit einer Revision des thüringischen Gesetzgebungs⸗Gesammtausschusses seiner Zeit nochmals zu unterwerfen.
Bie Abgeordneten für die reußischen Länder jüngerer Linie sprachen, da diese Angelegenheit in dem dortigen Landtage noch nicht verhandelt worden, ihre persönliche Ansicht dahin aus, daß Reuß alle Veranlassung habe, eine größere Einheit der ihüringischen Staaten in der Hesetzgebung herbeizufüh= ren, die Ansichten der meisten Deputirten zu Gunsten einer solchen Vereini⸗ gung seien ihnen bereits bekannt, und sie glaubten gewiß, daß die Sache, angeregt im geraschen Landtage, Anklang finden weide,.
Die Abgeordneten von Schwarzburg⸗-Sondershausen, Rudolstadt, von Sachsen-Gotha sprachen sich ganz für die anzubahnende Einigung aus und hoben dabei hervor, daß man auch bereit sei zu annaähernder Erreichung des Zweckes, eine Vereinigung mit einzelnen thüringischen Staaten einzugehen, in der Hoffnung, daß die übrigen nachfolgen würden. Hierbei machte der Abgeordnete Rebling von Sondershausen noch besonde s darauf aufmerk⸗ sam, daß die Staatsregierung und der Landtag in Sondershausen darin übereinstimmsen, daß es von hoher, Wichtigkeit, namentlich auch in sinanzieller Beziehung für die thüringischen Staaten sei, mög- lichst schnelle Schritte zu dieser Einigung zu, thun. Auch die ko— burger Abgeordneten sprachen sich für die Vereinigung aus, dabei anfüh⸗ lend, daß der dortige Landtag die von der keburger Konferenz gefaßten
Beschlüsse ebenfalls einstimmig angensmmen habe. Dabei hoben sie aber hervor, daß nach der geographischen Lage Koburgs, falls Meiningen sich der Vereinigung nicht anschließen werde, für Koburg eine Anschließung sast nicht möglich sei. Die altenburgischen Abgeordneten waren zwar nicht gegen die Vereinigung, wollten jedoch nur folgende Gesetzes-Gegen—
thüringische Berathung gezogen haben: Strasprozeßordnung, Strafgesetzwuch, Tarordnung in Strafsachen, Berichts ⸗Verfassung, Gesetz über Eid, Civilehe und Führung der Standes bücher, Polizeistrafgesetzbuch, Civilprozeßordnung. Die im weiteren Verlaufe der Debatte gestellte Frage: ob die Abgeordneten sich getrauten, den Koburger . lin Bezug auf die Organisation des thüringer Gesammtansschusses in den bezüglichen Landtagen Anerkennung zu ver— schaffen? würde von Allen bejaht, mit Ausnahme der Abgeordneten von Reuß - Gera, welche sich einer Abstimmung enthielten, aber die Hoffnung dabei aussprachen, daß der geraer Landtag noch nach— träglich diese Frage bejahen werde. Die Frage: ob überhaupt die einzelnen Gesetze, welche zur Kompetenz des Gesammtausschusses gehören, speziell genannt werden sollen? wurde von der Masorität bejaht, und sodann der von dem Abgeordneten Henneberg gestellte Antrag: die Kompetenz des Gesammtausschusses so zu fassen: die legisla⸗ tive Thätigkeit soll sich auf alle diejenigen Gegenstände erstrecken, welche ihnen von sämmtlichen Einzelregierungen in Uebereinstimmung mit sämmt— lichen Einzellandtagen aus eigenem Antriebe oder auf ihren (der Gesammt⸗ organe) Antrag zugewiesen werden, jedenfalls sollen aber ihrer, Thätigkeit in voraus solgende Gegenstände zugewiesen werden (nämlich die oben er— wähnten Gegenstände, auf welche die altenburger Abgeordneten die Kom— petenz des Gesammt⸗Ausschusses beschränkt wissen wollten) — ein⸗ stimmig angenommen. Dabei wurde aber als dringender Wunsch hinzugefügt, daß die altenburger Abgeordneten nach Kräften dahin wirken möchten, daß altenburgerseits auch die drei Gesetzentwürfe wegen der Gemeindeordnung, Staatsdiener-Pragmatik und über das Volks⸗ schülwesen der Kompetenz des Gesammiausschusses überwiesen würden. Der hierauf von dem Abgeordneten Rebling gestellte Antrag, daß, wenn Alten- burg überhaupt dem Gesammt ⸗Ausschusse nicht beitrete, dann auch die Be⸗ schränkung auf die erwähnten Gesetze wieder hinwegfallen solle, wurde mit großer Majorität angenommen. Auf einen von dem Abgeordn. Schubert gestell⸗ ten Antrag wurde ferner beschlossen und zwar mit Einstimmigkeit: die ann esenden Mitglieder der Konferenz verpflichten sich: 1) da, wo die Volksvertretung nicht versammelt ist, die einzelnen Mitgliedern des Landtags zu einer Pe— tition zu bewegen, in welcher die betreffenden Regierungen von den gefaßten Konferenz-Beschlüssen in Kenntniß gesetzt, zu deren Ausführung aul
dert und um schleunige Zusammenberufung des Landtags zu diesem Behufe ersucht werden; 2) da, wo die Volksvertretungen tigen, dahin zu wirken, a) daß die Landtage im Sinne der bisherigen Konferenzbeschlüsse Anträge stellen; b) daß die Landtage ihre betreffenden Ministerien ersuchen, diejenigen thü— ringischen Regierungen, welche der beabsichtigten legislativen Einigung ab hold sind, nochmals zum Beitritte aufzusordern. Ferner wurde noch, und zwar mit großer Masorität, beschlossen, daß zu wünschen sei, daß da, der eine oder der andere der betreffeuden Gesetzentwürfe aus dringend Gründen vorläufig im Ganzen angenommen wird, die Landtage wenig stens eine Revision jenes Gesetzes durch einen thüringischen Gesammtaus schuß sich vorbehalten. Einstimmig wurde hiernächst noch festgescßt, dal jeder Landtag oder die Landtags-Mitglieder ein Comité wählen sollen, so weit nicht bereits schon Abgeordnete für diese Angelegenheit gewählt seien, welches auch in der Zeit, wo der Landtag nicht versammelt sei, Korrespondenz in Sachen der thüringischen Einigung besonge und nam
lich das Central- Comité in Gatha von allen in dieser, *ngeleg
thanen Schritten, so wie von deren Erfolge benachrichtige.
solle dann die Comité's der übrigen Einzel-Landtage von dem S!
Dinge in Kenntniß setzen. Endlich wurde noch auf Antrag des
neten Henneberg mit Einstimmigkeit Beschluß darüber gefaßt: 1) ine Tenkscht von Seiten der Konferenz entwerfen zu lassen, in welcher die Gesig tspuntte nach denen sich die Nothwendigkeit der Heistellung eines thüringischen gebenden Organs, sowohl für die Bevölkerungen g i. be. 9 taatsregierungen herausstellt, mit möglichster Vollständigkeit, dargelegt werden; Denkschrist zu empfehlen, daß sämmtliche Landtage, insoweit sie au verfammest sind, gleichzeitig in kürzester Frist zu dem Ende beruser versammelt werden, um die Frage Organs für Thüringen definitiv einzelnen Landtagen zu übergeben, um sie an die he gelangen zu lassen. Die Ausarbeitung dieser Denkschrift ordnelen Lon Schwendler, Henneberg und Gerlach übertragen.
stände in eine gemeinschaftliche
desor
über die Begründung eines gesetzgeber zu entscheiden; Denkschrift
ssenden Megierun
Lippe⸗Detmold. Detmold, 18. Nov., (D. A. Der Landtag hat seine Berathungen über die Abänderungen Kolonatrechts nach Anleitung des Regierungs-Entwurfs vollendet und an dem letzteren nach erster Lesung nichts verändert. Die heren Dispositions-Beschränkungen und Zertheilungs Verbo auf und gilt freie Dispositions- und Zertheilungs-B leidet die Gütergemeinschaft auf die Kolonate (nich
auf die Errungenschaft) volle Anwendung, namentlich tritt der Schichtung ein, und zwar so, daß der längstlebende El Hof übernimmt und die Vorkinder in Geld abfindet. Vor wirthschaft, Brautschätzen und Leibzucht kann hiernach nich Rede sein. Nur wenn Aeltern nicht (in den Gränzé! nen Rechts, bei einem gemeinschaftlichen Testamente tigung des Pflichttheils 2c.) disponirt haben, steht Zohn oder, wenn Söhne nicht vorhanden, der ältesten den Hof zu übernehmen, und erhält er oder sie n
des zu ermittelnden Werths vorab und theilt Geschwistern. Diese letztere Bestimmung findet naten unter 20 Scheffel Acker nicht statt, vielmeh wenn von den Aeltern nicht disponirt ist, di Theilen, wie in den Städten.
Vom 10. bis zum 16. November zweiten Lesung des Gesetzes uber die ist hierbei doch keine andere wesentliche sung aus den Verhandlungen hervorgegangen, als des nicht ständigen Schulvorstandes überhaupt von den sämmtlichen in der Schulgemeinde Stimmberechtigten geschehen soll.
Regierungs-Entwurfe sollte dies nur auf dem Lande
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den Stäbten dagegen durch den Magistrat und die S
ten, von welchen nach der Städteordnung sonst städtischen Aemtern gewählt werden., Der Lehre den Regierungs-Entwurf zum ständigen Mitgliede standes gemacht. Gestern wurde in einer Berathung änderungen unseres Kriminalgesetzbuchs beschlossen, daß da— minalgericht hinfort, da, wo fur Majestäts digungen hausstrafe eintrete, auf Gefängniß zu erkennen
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Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 19. November. Berathung über den Antrag der Herren Doutre, Benoit und Genossen, die Artikel 141 , 115, 116 des Strafgesetzbuches abzuschaffen. Herr Wolowski entwickelt das Amendement, das er mit Herrn Valette zusammen vorgeschlagen: „Art. 14. Jede Uebereinkunft zwischen denen, die Arbeit geben, oder zwischen den Arbeitern selbst, die der Freiheit der Arbeit und der Industrie Gewalt anthut, ist eine Coalition. Als Coalition wird also angesehen und mit sechstägiger bis dr imonatlicher Ge⸗ fängnißhaft und einer Buße von 16 Fr. bis 3009 Fr. bestrast; 1) Jede Uebereinkunft zwischen den Arbeitgebern, welche den Zweck hat, auf eine ungerechte und mißbräuchliche Weise Len Arbeitslohn rringern oder gewisse Arbeiter ihrer Beschäftigung znů berau ben, falls die Ausführung versucht worden oder schon begonnen hat. 2) Jede Uebereinkunft von Seiten der Arbeiter, um auf elne ungerechte und mißbräuchliche Weise die Arbeit zu gleicher Zeit aufhören zu machen,
zu ve
um die Arbeit in einem Atelier aufzuge ben, um zu verhindern, daß man vor oder nach einer bestimmten Stunde sich dahin begebe, um gewisse Arbeiter auszuschließen, um
die Anwendung gewisser Maschinen oder um anderer Verfahrungs arten zu verhindern und im Allgemeinen, um die Arbeiten zu suspendiren, zu verhindern oder zu vertheuern, wenn die Ausfüh⸗ rung versucht und begonnen ist. Die Anführer oder Urheber wer— den mit einer Gefängnißhaft von 2 —5 Jahren bestraft.“ Dieser Vorschlag hat die Absicht, daß die Arbeiter nur dann für Coalition bestraft werden, wenn sie eine Uebereinkunft von gesetzwidrigen Be⸗ stimmungen geschlossen haben. Kein Arbeiter soll dafür gestraft werden, wenn er seine Arbeit einstellt, weil er den Preis für ungenü⸗ gend hält. Nur die Gewaltthätigkeit und die Verführung soll be—⸗ straft werden. „Weil ich ein Vertheidiger des Eigenthums bin“, sagt der Antragsteller, „so will ich nicht, daß man es in seinem Ursprunge, in der Arbeit, in der freien Disponirung über seine Arme angreife. Das Eigenthum des Arbeiters ist seine Arbeit, ist er freie Gebrauch seiner Arme.“ Der Ju stiz-Minister spricht sich für den Antrag der Kommisston aus, da er die Autorität be sestige. Er weiche auch nur in der Form vom Amendement ab, nicht im Inhalte. Die Versammlung schließt die Diskussion. Der Zusatz-Artikel von Valette wird mit 360 Stimmen gegen 215 ver⸗ worfen. Der Artikel 414 der Kommission, so wie die Artikel 415 und 4165, werden angenommen. Herr Chaussour stellt den An— rag, daß diese Vergehen vom Geschworenengericht beurtheilt werden sollen. Die Coalition sei eine Association und sei gleich ihr nur der Jury unterworfen. Aber 415 Stimmen gegen 164 verwerfen diesen Zusatz Artikel. Die Kammer zieht hierauf den letzten Vertrag des Finanz Ministers mit der Bank in Berathung. Sie nimmt schließlich die⸗ sen Gesetz' Entwurf an. Er lautet: „Der öffentliche Schatz ist uu orisirt. dem Vertrag vom 13ten d. M. gemäß, der zwischen dem nz⸗Minister und dem Gouverneur der Bank abgeschlossen wurde, dingungen des Vertrags in Betreff der Anleihe von 156 Millionen, die durch das Dekret der Censtituante vom 5. Juli 1848 ztionirt wurde, zu verlängern.“ Die Versammlung beschließt daß sie zu einer zweiten Berathung des Antrags des Herrn hreiten will, und geht dann an die dritte Berathung über Entwurf in Betreff der Eisenbahn von Marseille nach Mehrere Amendements des Herrn Versigny werden ver— zuletzt der ganze Gesetz⸗-Entwurf unverändert mit 357
Stimmen angenommen
8, . Der Moniteur enthält in seinem amt heile folgende Mitthelung: „Herr Callimaki, bevollmäch—⸗ Minister und außerordentlicher Gesandter der Türkei in Pa— zurde in einer besonderen Audienz vom Präsidenten der Re—
die Geburt zweier Kinder des Sultans Abdul
19. Nov T
eigt, empfangen.“
ie Regierung hat, dem Courrier frangais zufolge, die icht erhalten, daß der Papst Ende Dezembers nach Rom kom
1 1 1
s gatte „Pomone“, die am 5. November in Gibraltar Mogador verließ, wurde sie, einem Briefe aus Oran zu—
e, mit 21 Kanonenschüssen begrüßt, die sie einzeln erwiederte. die Streitigkeit mit Marokko als beendet an. Die ma— Gränzbehörden sind mit den General-Kommandansen terabtheilung von Tlemsen in einem guten Verhältnisse. Die vette „Lavoisier“, die am 7ten von Algier nach Oran von dort nach Tanger mit Depeschen der Re—
die Fre
iparte vertheidigt sich wegen seiner Rückkehr aus dadurch, daß der Plan des General Herbillon vor länger daselbst zurückgehalten hätte, als er seine Ab⸗ der Kammer dauern lassen wollte. „Als Volks⸗Re „sagt er, „war ich allein Richter, ob meine Rückkehr r Die politischen Ereignisse, die so eben statt⸗ daß mein Entschluß zeitgemäß war. Uebrigens
meiner Stellung unzufrieden zu sein, es fehlte
Pierre Bonaparte erklärt sich nicht . Persönlichkeit zu fährt er fort, „übrigens Zaatcha General Herbillon, mich zum die Ankunft der erwarteten veil ich diese nun auf
ich mich direkt nach Philippe— erzählt Pierre Bonaparte, feindlichen Tru hindurch cha am 25 befehligt
) 2 ) 28sten und 29sten in
[ 1n
NꝛBrte olg 31 6 Worte, vil eint
Xe HkRalsg“ „Ich habt
MMoroltss J en Befehl des
25sten,
schreibt man aus Man sprie
bei den
die Geschäfte suspendirt finden statt. Die Cholera 30 Verurtheilte sind machen. Ein Se Bataillon von 900 Mann Die Nachrichten vom 10ten lauten beruhigender. in der Stadt nach, gewinnt jedoch auf dem Lande an lraum. zähren? künftigen Veportationsort, die an der Ostküste von Afrika, als ungesund schildern, der Constitutionnel gerad Gegentheil und lobt wie ihre Fruchtbarkeit. E korvette ist beordert, die Werkzeuge zur Erbauung einer Citadelle und sonstiger nach Mayotte zu bringen; sie drei Ingenieure an
hmen.
einige Journale den
1 Magott 1191
ü ; 69 verurtheilten Nepräsentanten müssen durch neue Wah 15 Departeme ersetzt werden; drei davon tressen auf das Departement, fünf auf das Departement Niederrhein und auf das Departement Saone-et-Loire. Die Advokaten erklären, die Würde ihre— . lhnen auferlegte Taxe, die sie Bisher studirten Viele die Rechte, um einen Titel nnen ein gewisses Ansehen gab. Dieser Titel wird jetzt kostspielig. Hie Advokaten nehmen die vierte Klasse der Gewerke ein, die einer Laxe unterworfen sind.
Ein Antrag des Herrn St. Priest zur Verhütung des Wuchers 7 4 stren gen Bestrafung der Wucherer ist von der Kommission . m wen en chen Initiätthe der Kammer dahin empfohlen, daß Wucher als ein , nn,, Der erste Artikel definirt ö festgesetzten Zinssuß keißnunst. direkt oder indirekt den gesetznäßig l nißhaft hinzu. gesteigert, und außer der Gelbstrafe tritt Gefäng— . , n ,, ah Rückkehr des Herrn von Corcelles an, e ,, erufungs⸗Schreiben schon empfangen hat; General Rostolan soll ihm bald nachfolgen. * . . Con stituti onnel meldet, Tage des Februar einen großen Kon kratie nach Lüttich berufen habe.
Beendigun⸗ z ; kach Beendigung des versailler Prozesses vereinigte ver Prä—
gleichstelle
haben o haben, den
daß Mazzini für die ersten greß der europäischen Demo⸗
23 2125 sident Berenger die Mitglieder des Gerichtshofes, des Parkets und der Jury bei einem Diner in den glänzend erleuchteten Sälen des Schlosses. Das Service, dessen man sich bediente, war das Ludwig Philipp's; dasselbe soll in kurzem nebst dem sonstigen zahlreichen Mobiliar, das die Familie Orleans in den sailles und Trianon zurückließ, öffentlich verkauft werden. Der Präfekt von Algier und Pierre Bonaparte sind seille eingetroffen. Herr Donoso Cortes, Marquis von Valdegamas tigter Minister von Spanien am preußischen Hofe, in Bayonne angekommen. Er begiebt sich nach Mad Platz als Deputirter in den Cortes einzunehmen. Die Patrie erklärt die Nachricht, Herr B Entlassung geben, für unrichtig. J Appellhofes haben heute ihre Beglückwünschung an Hei für den Entschluß, an ᷣ i bracht.
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Schl ühsser! ,, Schlössern von Ver—
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allein dem Treiben derer fremd, die Deputirten gründen wollen, sondern sogar feindlich. Die Zugänge Jeder erwartete, die urtheilten am Schandpf Bestimmung. Auf außeror ausgestrichen, angeblich, weil Der Moniteur ließ auch diese Maßregel renger sie verlesen hatte
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ten, welcher eine Adresse derselben an zeichnet hatte, zeigt an, daß er diesem Schr mung gebe. Eine persönliche Abwesenheit hätt Denkschrift mit seinen Fr
Der Konflikt der France, erinnere Füchse, die „Lassen wir
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Republik wolle weg lassung einreichen.
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spruch des Staatsgerichtshofes in tement fünf der und Commissaire, welche bei wurden zur Deportation auf flüchtigem Fuße Kopp. Ein Bund der tismus wird
Elsaß kennen, glauben Eingefleischte Bedenken
einer solchen Vernunftheirath. Regierung eine traditionelle, starke Chancen
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Großbritanien und orgestern traf der Herzog y 4 1 . ajestät der
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mehrerer Schiffs⸗d fahrts⸗Gesetzgebung Engländern sind, ohne den, zu den Privilegien der . . Folge des neuen Schifffahr dische Verordnung ; ritischen Schiffen So eben hat das lichen Uebersichten des sehr günstige Resultate liefert. zt die Consumtion Thee in den verflossenen neun d Jahres 1849 die den gleichen Zeitraum von 1845 um 4 Mill. Pfd., desgleichen von Zucker um 630,010 Ctr., von Taback um 47 Mill. Pfd. T Einfuhr von Lebensmitt vervierfacht. Im re sind 2684 britische Schiffe mehr aus hiesigen Häfen als 1845. ;
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s nerkt über die Zustände nischen Inseln: — und Parlament der engli
Regierung ohne Erkundigung, Kritik oder Kontrolle auf den Inseln freie Hand gelassen. Die Regierung wiederum hat Alles dem jewe ligen Lord-Ober⸗Kommissar überlassen und Alles mit seinen Augen gesehen, alle seine Vorurtheile und Abneigungen unbedingt hinge nommen. Die Folge davon ist, daß das Ansehen Englands im Osten Europa's nicht nur durch das despotische Benehmen seiner delegirten Beamten auf den Inseln, sondern auch durch ihre fort währende Bereitwilligkeit, mit der benachbarten Despotie gemeinsame Sache zu machen und die unwürdige Rolle ihrer Polizei Agenten und ihrer Spione zu übernehmen, arg beeinträchtigt worden ist. Aber das ist noch nicht Alles. Unsere militairischen Amateurs und Alarmisten haben auf diesen Inseln ein Feld gesunden, wo sie ihre abenteuerlichen und kostspieligen Streiche noch ungehinderter spielen, als zu Hause oder
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in anderen Kolonieen. Im Jahre 1824 überredeten sie die Re⸗
gierung, es sei nöthig, die Befestigungen Korfu's zu verstärken.
Die veranschlagten Kosten der neuen Werke waren 186,05 Pfd.
St; 1836 wurde der Voranschlag auf 227,000 Pfd. St. erhöht;
183 wurden wieder 19⸗ oder 15,000 Pfd. St. gefordert; 1839
bis 1810 fand eine Nachbewilligung von 101,500 Pfd. St. statt,
da an bis 1847 wurden vom Parlamente noch 100,642
und im vergangenen Jahre 9266 Pfd. St. zur Vollen⸗
Befestigungen votirt. Aber das genügt noch nicht; denn
Fr. Bourgoyne's Aussagen vor dem Comité über das
leriewesen sind noch 37, Pd. St. zum Ausbau nothwen⸗
Die ursprünglich auf 182,050 Pfd. St. veranschlagten Werke
daher 40,6000 Pfd. St. gekostet und werden wahrscheinlich
5a, 000 Pfd. St. kosten, die mit Ansnahme der 37,009 Pfd. St.,
welche die Jonischen Inseln liefern, von Englands Steuerpflichtigen tragen werden.“
Die Entlassung Lord Rodens reizt die irländischen Toryblätter
och zur Oppostition gegen die Regierung. Einige hatten
angedeutet, daß Lord Clarendon nicht immer spo streng
rangisten aufgetreten sei. Jetzt bringt der Dublin
jüllungen, wonach Lord Clarendon im vorigen Jahr
ng der Orangisten im Sinne gehabt hätte. Sie hät-
in einem Hause, dessen Nummer angegeben wird,
Obersten Phayre vom 55sten Regiment und
Unteroffizieren und Gemeinen exerzirt. Sie
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Gand Befriedigung, daß Hent (in denen die Arbeit eingestellt ren der Arbeiter, welche dafür bürgen wollen, auch noch viele an—= re zum Wiederarbeiten zu vermögen, wieder in Thätigkeit treten werden. Wir hoffen, daß man, da die Arbeiter ohne Bedingungen zurückkehren, ihnen alle mit den Dringlichkeiten der Konkurrenz ver= träglichen Zugeständnisse machen wird. Eines der fe ben, n . wir die Fabrikanten geneigt glauben, ist die Bescktantung ch . lichen Arbeitsstunden auf zwölf, j Beseitigung des halben
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