1849 / 326 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Die Teportations-Kommission hat die allgemeine * des Gesetz- Entwurfes der Regierung beendigt; *. wartet jetzt au den Bericht der zur Wahl des Deportationsortes ernannten Unter⸗ Kommission.

Großbritanien und Irland. London, 22. Nov.

Der Herzog und die Herzogin von Nemours sind aus Brüssel am verflossenen Freitage nach Claremont zurückgekehrt, Der König Ludwig Philipp und die Königin genießen Beide der besten Sesund⸗ heit; dabei soll Ludwig Philipp sehr heiterer Laune sein. Auch der Prinz und die Prinzessin von Joinville, so wie der Herzog und die Herzogin von Aumale, verweilen gegenwärtig in Claremont.

unter dem Vorsitze des Großmeisters der Drangisten - Logen in Irland, des Grafen von Enniskillen, sinden seit vorgestern in Du⸗ blin täglich Versammlungen der Orangisten statt. Hauptgegenstand der Besprechung wird das Benehmen der Regierung gegenüber der Partei⸗Demonstration von Dolly)s Brae und die Stellung, welche sie voriges Jahr während des irländischen Au fstandes zu den Dran⸗ gisten eingenommen hat, bilden. Erst nach Verlauf von einer Woche wird man das Ergebniß der Debatten erfahren, da den Theilneh⸗ mern während der Dauer der Versammlung Schweigen zur Pflicht gemacht worden ist. J .

ö Zu Glasgow ist der Geschichtschreiber Macaulay als Rektor der Üüniversität wieder erwählt worden. Eine Opposition fand ei⸗ gentlich nicht statt, indem die konservative Partei der Wahl keine Hindernisse in den Weg legte.

Die Morning Chroniele enthält Folgendes: „Unser Kor— respondent in Malta schreibt uns unterm 13. November, daß die britische Flotte unter Befehl des Vice⸗Admirals Sir William Par⸗ ker am 4ten in die Dardanellen eingelaufen ist und am 6ten in⸗ nerhalb derselben Anker geworfen hat; einige Schiffe jedoch hatten durch Zusammenstoßen Schaden gelitten, und in Folge davon war das Dampfschiff „Dragon“ einige Zeit in Gefahr gewesen. Später war es nach Konstantinopel gesegelt, wo die Dampffregatte „Odin“ und die Dampfschaluppe „Tartarus“, die Sir Stratford Canning zur Verfügung gestellt waren, lagen. Die innerhalb der Dardanellen liegenden Schiffe sind die Queen“, von 116 Kanonen, das Flaggenschiff „Caledonia“ von 120, der Howe“ von 120, der Prince⸗Regent“ von 92, der„Poverfull“ von 84, die Vengeance“ von 84, der „Bellerophon“ von 78, der „Racer“ von 12 Kanonen, und die Dampfschaluppen „Bull⸗ dog“, „Rosamond“ und „Ardent“. Sir William Parker dachte daran, einen Ausflug nach Konstantinopel zu machen, wahrscheinlich auf dem „Odin“. Man glaubte, daß nach seiner Rückkehr die Flotte nach Salamis absegeln werde und von da nach Malta, um dort zu

2150

überwintern. Die französische Flotte, bestehend aus dem „Fried⸗ land“ von 120 Kanonen, mit der Flagge des Vice⸗Admirals Par⸗ seval Dẽchenes, dem „Jemappes“ von 100 Kanonen, mit der Flagge des Contre⸗Admirals Vaillant, dem „Hercule“ von 100 Kanonen, „Jena“ von 84 Kanonen, „Jupiter“ von 89 Kanonen, einem an⸗ deren Linienschiffe, einer Fregatte und den Dampffregatten Des⸗ cartes“ und „Magellan“, lag am 7. November noch in der Vurla⸗ Bai, im Golf von Smyrna.“ ; ö

Gestern wurde die neue Kohlenbörse für den Handel eröffnet.

Im Jahre 1839 wanderten aus Großbritanien 18,572 und aus Irland 13,535 Personen aus; 1848 betrug die Zahl der Aus⸗ wanderer für Großbritanien 196,567 und für Irland 59,546 Per⸗ sonen. Auswanderung ist oft als das Hauptheilmittel für Irland bezeichnet worden; aber der Sun weist nach, daß, obgleich jetzt jihrlich 250,000 Menschen von den britischen Küsten auswandern, wovon bei weitem der größte Theil auf Irland trifft, doch dieser Menschen⸗Abzug dem Unglückslande keine Erleichterung schafft, vielmehr dessen Elend noch vergrößert, indem in der Re— gel nicht die ganz Hülflosen auswandern, denn diesen fehlt das Reisegeld, sondern Pächter und Handwerker, die ein kleines Kapital besttzen, also Arbeitgeber, nicht Arbeitnehmer. „Ungefähr je 150,000 Menschen“, sagt dies Blatt, „sind in den letzten drei Jahren von Irland ausgewandert, die mehr als dessen halbes land— wirthschaftliches Kapital mit sich genommen; die Folge ist, daß in vielen Gegenden das Land ungebaut liegt, und daß die umlaufen⸗ den Banknoten, welche im Jahre 1846 7 Millionen Pfd. St. betrugen, im August 1849 auf 3,833,000 Pfd. geschwunden waren. Die klei⸗ nen Landwirthe, die Beschäftiger der Armen, sind mit ihrem Kapital verschwunden und haben den Grundeignern einen Haufen hungernder arbeitsloser Tagelöhner zur Aufzehrung ihrer Renten zurückgelassen. Eine Million solcher brodlosen Arbeiter lastet jetzt auf Irlands Industrie. Und doch sagen uns die amerikanischen Blätter, daß jeder dieser irländischen Arbeiter, wenn stark und gesund, den Ver— einigten Staaten 1000 Dollars werth sein würde.“ ;

Das genannte Blatt räth daher der Regierung, die Emigra— tion der Armen in die englischen Kolonieen, namentlich Australien und Kanada, auf Staatskosten zu übernehmen. Der Transport einer Familie nach Amerika kostet 20 bis 30, nach Australien 100 Pfv. St.

Belgien. Brüssel, 24. Nov. Auf die Avbresse der Re präsentanten-Kammer antwortete der König: „Ich bin tief gerührt, meine Herren, von den Gesinnungen, welche Sie mir eben im Na⸗ men der Repräsentanten-Kammer ausgesprochen. Diese Sympathie

Al *

und dieses gegenseitige Vertrauen unter den Staatsgewalten kön- nen nur die gute Lage des Landes kräftigen und den Gang der Arbeiten der Legislatur und der Verwaltung erleichtern. Die jetzige Session verspricht eine arbeitsame und gut ausgefüllte zu werden. 3 erfreut, dieselbe unter so günstigen Auspizien sich eröffuen zu sehen.“

Italien. Turin, 19. Nov. siziel bringt in ihrem nichtamtlichen Theile eine Rechtfertigung der Kammer⸗Prorogirung mit folgenden Worten: „Dies war die un⸗ vermeidliche Folge des Votums, wodurch die Kammer beschloß, die Diskussion über den Friedens Vertrag nur so lange aufzuschie⸗ ben, bis die Regierung ein Gesetz eingebracht haben werde, wodurch die n der Emigration geregelt wird. Ei⸗ nem solchen Kammer⸗-Beschluß gegenüber mußte der Minister⸗-Rath erwägen, daß dadurch die Lebensfrage des constitutionellen Staats⸗ wesens verletzt wurde, weil die Freiheit und Unabhängigkeit einer der drei Gewalten, welche das constitutionelle Regime bilden, fak tisch nicht mehr bestehen konnte. Der Ministerrath mußte deshalb die Kammer prorogiren, um die Mittel und Wege zu finden, das Land aus dieser schwierigen Lage zu befreien, ohne irgend eine Verletzung des constitutionellen Wesens sich zu Schulden kommen zu lassen.“

Die heutige offizielle Zeitung

Königliche Schauspiele. Dienstag, 27. Nov. Im Dpernhause. 157ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Hochzeit des Figaro, Oper in 2 Abth., mit Tanz, nach Beaumarchais. Musik von Mozart, Anfang halb? Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster . erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, dritter Raug und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 7 Sgr. Mitwoch, 28. Nov. Im Schauspielhause. 196ste Abonnements Vorstellung: Mazarin, histoörisches Original⸗Schauspiel in 4 Ak⸗ ten, von Charl. Birch-Pseiffer. Anfang halb 7 Uhr. Känigsfläbtisches Theater. 3. Dienstag, 27. Nov. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann. Monolo— gische Scene mit Gesang von hr. Beta, als Prolog, vorgetragen von Herrn Grobecker. . . Mittwoch, 28. Nov. (Itallenische Opern-Vorstellung. Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini: Norma, als Gastrolle.)

*

Berliner Börse

vom 26. YoOvemb

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H ecksel- Course. 250 EFI. Care 2M

Kur

Anasterdam---. 3 40. . 2566 FI. Hamburg d do. . 899m D Me. J 3 6. 3 Mi. 300 F.. 2 Mi. 150 1. 2 Mt 93 160 Fi. 2 Mi. 1023 100 b.. 2 M.

. 93 100 Tul. 9 2. . 1

Wien 1n 1) . Augsburg.... Brealuu

Leipæis in Coureui im 14 Thlr. Eusa... 2 n k z 2 M i6 26 56

Fraukfart a. M * ö 160 S e hl. 8 Wochen 1063

Fæetersburg---—

In ländlische Fonels, I undbhricjs-., Nommtudl - Eupen 1nd ( Cêld - .

Vf. Brief. Geld. Gem.

Preufs. Frerm. Aul B 1063 106 St. Schuld-Sch.˖ 33 893 897 Seeh. l'rkm. Seh. 101 * 101 4 R. u. Nu. Schuld. 3 Sh h kerl. Stadt- Ohl. 1035

40. duo. ö 6 87 Wes tpr. PHfaudbr. 3 89 eossh. Eosen do.“ 99

do. do. 90

Ostpr. Pfandh. 9153

Poi, Pfdbr.

Kur- u. Riu. de. Schlesische do.

do. Lt. HH. gar. d0. 3* Pr. Bk-Auih. ek

Fracde iche dur. Aud. G u. à th Diaconto.

Aus lein dische Korda.

rolu. neue Esdhæe. 1 951.

do. Hart, so00 M.. 4 S0 802 0. 4. 305 RI.

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Rass. Harn- Ceri. do. Staats- Pr. Aul

duo. bei kiupe 3. 4.3. de, do. 14Aul. do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. 5. A.

do. v. R thoch. I.at. do. Pohn. Seat 9.

109 non. 2 * 1414. 2.

804 Kurb. Pr. O. 40th. 313

do. do. Cert. 1A. 5 J Sardin. do. 36 Er. .

do. do. L. B. 200F1.— 17 N. Kd. au. as HI. 18

r. Puh,. 4 865 S6

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. ; J Stamm - Actien. ANœpital. J , ITages - Cours. Ler Reinertras wird aach erfolgter hekannum. ju dar dar bestimruten Uubrik ausgefüllt. Die gut 38 pCt. bez. Actien sind v. Stazt gar.

Rechnung. Rein Ertrag 1848.

Bors en-Zina-

. Frioritäts - Actien. Kapital

Tin t suss

Strumtkche Prioritätz-Actien wer len durch jährliche Verlosung à 1 pCt., 2mortieirt.

6, 000, 000 8, 009, 000 4, 824, 000 4, 000, 000 1.700, 000 2, 390, 000 9g, 00, 000 13, 000, 000 4, 500, 009 1, 651, 200

Berl. Ankh. Lit. A. B. do. Hamburg ...... do. Stettin - Starg..

ö? 108 a 109 La. a. . do. Potsd. Magd. ..

6535 2 67 ba. 2. G. 141 ö

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Magd. Halberstadt .. d. Leipziger .....

Halle Thüringer. ....

Cölu - Minden. do. Aachen.. ͤ

konn- Cöln .

Düss eld. Elberfeld... 1,400, 009

Ste cle - Vohwinkel I. 3606, 0090

Niederschl. Märkisch. lo, 000, 000

661 95 bæ. u KH. 47 ba. u 6G.

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do. Lweigbalin 1.506, 000 Oberschl. Lit. A. ... 2, 253, 100

do. Litt. B. 2, 400, 000 Cosel - Oderberg . ... l, 200. 000 Breslau - Freiburg. .. 1, 700, 000 Krakau - Oberschᷓ.. 1, 806, 000 Berg. Märk. . . . . 1, 603, 0060 Stargard · Poren 5, 1600, 000 85 814 be. Brieg - Neisse. . .. 1,109, 000 Mag deb. Wittanb 1.560, 000 Q 66 w.. a 6.

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CQ uit tuns - Hoßgæeni-

Aachsu- Mastrieht

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Aus läriil. Alen.

524 515 ba. u. G

S. G00, 000 1005 bæ.

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2. 750,000 . 1

Schluss-Course von Cölu-Minden g5 n

1.411, 800 ö, 000, 000 1,000, 0090 2, 367, 200 3, 132, 800 1,000, 000 S0 g, 009 1,788, 000 4,000,009 3, 674, 500 3,500, 000 1,217, 0060 2, 487, 250 1, 250, 000 l', 900,000 4, 175, 000 3,500,000 2.390. 060 252, 000 248. 600 370,300 Ibo. O06 zh. hh 325,009 375, 000 / 100, 600 * do h, O00 6 / 100 H

Berl. Anhalt. .. do. Hamburg...... do. do. II. Ser-. do. Potsd. Magd. .. do. do. . do. do. Litt. D. do. Stettiner . ......

Magdeb.- Leipziger ..

Halle Thüringer. . ..

Cöln - Minden.. do. do.

Kheiu. v. Staat gar. do. 1. Priorität .. do. Stamm -Prior.

Düsseldorf- Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do. III. Serie do. weigbahn do. do.

Obersehlesische .....

Krakau - Oberschl. ..

Cosel- Oderberg. ...

Steele - Vohwinkel do. do. II. Ser

kreslau - Freiburg. ..

Berg. - Mÿärk. . ......

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1005 bæ. 102 b2

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Ar sl. Stamin- Act.

2. 050,000 6. 5 00, 0060

Kiel - Altona ..... S) 1, 310,000

Amster d. RKotterd. jh. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 933 B. etw. ba.

Besonders animirt waren Berlin- Stettiner, Potsdam

Die Stimmung war auch heute wieder sehr günstig, und die Course fast aller Fisenbahn- Actien erfuhren eine beträchtliche Steigerung.

Magdeburger uud Krakau -Oberschlesische; Friedrich Wilhelms Nerdbahn neuerdings gewichen.

Auswärtige Börsen.

Leipzig, 24. Nov. Leipz. Dr. Part. Oblig. 104 Gld. Leipz. B. A. i560 Br. Sächsisch⸗Bayerische 86 Br. Schles. 90 Br. Chemnitz⸗Riesa 285 Br. Löbau-Zittau 20 Br. Magdv eb. Leipzig 218 Gld. Berlin⸗Anhalt 87 Br. Krakauer 707 Gld. Friedr. Wilh. Nordbahn 52 Gld. Altona-Kiel 95 Br. Deß. B. A. 118 Br., 1177 Gld. Preußische B. A. 947 Br. Leipz. Dresd. E. A. 1067 Br., 1054 Gld.

Damburg, 24. Nov. Z3proz. p. C. Sbz Br., S6 Gld. St, Pr. Oblig. Sb? Br. E. R. 1055 Br., 1053 Gid. Stiegl. S4 Br. Dän. 71 Br. Ard. 103 Br. Zproz. 26 Br. und Gld. Hamburg Berlin S3 Br. u. Glö. Bergedorf 927 Glv. Mag- deburg . Wittenberge 667 Br., 66 Gld. Altona Kiel 916 Br. Friedrich Wilhelms - Nordbahn 523 Br., 52 Giv. Köln- Ninden 94* . . ie, n, 343 Br., 33 Gld.

Fonds fest; auch Eisenbahn Acti ö 6 wesentlichen Umsatz. senbahn-Actien, die zwar höher, doch ohne Paris, 23. Nov. 89. 85, Zeit 89. 90. Belg. Is. 710. Vers. I. U. 170. Straßb. NR. db. B. Sproz. 99. Wechsel⸗Course. Amsterdam 210. Hamburg 184. Berlin 365. London 25. 35. Frankfurt 209.

Zproʒ. baar 57, Zeit 57. 56proz. baar Piemont neu 885. Brüssel

i0ꝛ. 59. Rordb. 145.

Wien 231. St. Petersburg 390. ;

Die Preise blieben immer noch ohne Bewegung; man bemerkt, daß das Geld weniger häufig ist, als bisher, und daß bie bishe⸗ rige Steigerung der Fonds dem Einfluß der fremden Börsen un— terlag.

Amsterdam, 23. Nov. w. satz und deren Course wenig oder gar nicht verändert. frsmven Effekten waren Span. etwas angenehmer; die übrigen unverändert.

Holl. Int. 633, , Js. Zproz. neue 624, 63. . gr. Piecen 1215, 3. Ruffen alte 1015, 3. A4proz. S5. S335. Oesterr. Met. 5proz. 823. 24A proz. 25,

In holl. Fonds war wenig Um⸗— Von

Span. Ard. Stiegl.

Markt Berichte. Berliner Getraidebericht vom 26. November. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 56 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 274 —29 Rihlr. z pr. Novbr. 274, 274 u. 27 Rihlr. verk., 274 Br. ö Dezbr. 27 u. 27 Rthlr. verk. u. Br. pr. Frühjahr 28 Rthlr. Br., 275 G. Gerste, große loco 24 26 Rthlr. ö leine 20 - 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16— 18 Rtihlr. » pr. Frühjahr 48pfd. 16 Rthlr. Br., 165 G.

50 pfd. 165 Rthlr. Br., 16 G.

loco 143 Rthlr. Br., 147 G.

pr. Novbr. 14 u. 145 Rthlr. verk., 147 Br.

Novbr. / Dezbr. 143 u. 14 Rthlr. verk., 14 4 2

,

Dezbr. Han. 145 Rthlr. Br., 1436 G.

Jan. Febr. 147 Rthlr. bez. u. Br., 145 G.

Febr. März 14 Rthlr. bez. u. Br.

März / April 133 Rihlr. Br., 137 G.

April / Mai 135 2 . Rthlr. bez.

Leinöl loco 125 Rthlr. Br. „Nov. / Dezbr. 125 Rthlr. Br., K Frühjahr 117 Rthlr. Br.,

Mohnöl 165 2 15 Rthlr.

Hanföl 133 Rthlr.

Palmöl . a 1 .

Südsee⸗Thran 12 Rthlr.

ö. loco 66 ah 14 s⸗ u. 143 Rthlr. verk.

. mit Faß pr. Nov. J . . 1 Nov. / Vezbr. ! 14 12 Rthlr. bez., 14 3 or. J pr. Frühjahr 155 Rthlr. Br., 157 G.

Rüböl

23

12 113

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An⸗ zeig ers sind Bogen 186 bis 188 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

; Beilage

2 19 3 26 *.

ö ,

ö

1. Deutschland. Desterreich. Wien. Vortrag des Finanz-⸗Ministers über die Modifi— ationen in der Zuckerbesteuerung. ; Ausland. Schweiz. Benn. Geseßvorschlag über das eidgenössische Münzwesen. Kosten der Nheinarmee Aufstellung. . Moldau und Walachei. Bucharest. Braila. Rückfkehr des General Lüders. Forstomw nung.

Bairam⸗Fest. Abmarsch der türkischen Truppen.

Wissenschaft und Kunst. Aufführung von Mozart's „Requiem“ in der Jacobi⸗Kirche. es Gesellschaft naturforschender Freunde.

Eisenbahn⸗Verkehr.

C , m , om, , r n ö

Uichtamtlicher Theil.

Türkischer Handelsagent für Rurban⸗

sches.

bereits erwähnte Vor—

Oesterreich. Wien, v. Der . on Krauß, uber die

27 11 IF. v 26 Besteue

allen civilisirten Ländern Gegen

Besteuerung und dadurch die Quelle einer bedeutenden Zucker aus tropischen Ländern n Verfeinerung desstlben, der Raffinirung, konnte Industrie betheiligen. Gegenwärtig wird abe ! unbedentende Menge Zucker aus inländischen Stoffen, ben, erzeugt, und es ist diese Erzeugung fortwährend durch die Einfuhr fremden Zuckers geschmälert und die aus z6zolle fließende Einnahme vermindeit wird, so haben schon vor Regierungen in Frankreich, Belgien und den zoll vereins⸗ Staa⸗ dortländigen Zuckerfabriken erzeugten Zucker mit einer gösterreichische Regierung hat bis jetzt dieses Erzeugniß unbesteuert dieser Fabricgtionszweig gehörig ausbilden und kräftigen unentbehrliche Maschinenwesen über das StadiLum der z in jedem jungen Industriezweige ausgesetzt ist, hin⸗ Nunmehr ist aber eine Besteuerung nicht blos zulässig, sondern Hinsicht dringend geboten. ist zulässig, weil dieser Fa rikszweig, wenn er rationell betrieben wird, bei den gegenwärtigen Malft— reisen des Zuckers einen ansehnlichen Gewinn abwirft, und weil das Bei Staaten zeigt, daß die Belegung des einheimischen Zuckers einer mäßigen Abgabe, diesem Zweige der Production nicht nachtheilig ; geboten, und kann in der gegenwärtigen Zeit nicht mehr läng ben werd indem die dringendste Nothwendigkeit es erheischt, keine Staatseinkommens, so weit es ohne Nachtheil für die Produe⸗

s zu lassen, man es daher nicht länger rechtferngen

alles Entgeld fortwährend die Verluste erlei⸗

durch den unversteuerten Ver— Zuckers entstehen. Im Jahre 1846 allein ist dem

dem Verbrauche des im Inlande erzeugten Zuckers zusolze der gemachten Erhebungen, die aber ohne inländischen Zuckers zu gering angaben, ein Zoll

als einer halben Million Gulden verursacht worden.

ie Erwägung, daß die Rafsfinerieen, welche ausländi— bei der Einfuhr aus dem Auslande verzollen,

das Erzeugniß ihrer Fabrication in dem Absatze

gänzliche Abgabenfreiheit des einheimischen

usrücke.

finanzieller 32

anderer

Zolleinnahme

en Ew. Majestät die Ueber— die Besteuerung inländischen enden Berathungen mit Zuziehung von Run— abern Zucker⸗Raffinerieen und Handel ven Seiten des treugehorsamsten

Aufklärung der

28 *. * ; nartigen Interesser

von

ickers berührt wer

ö

der Nübe, die Verwer⸗— 1 I

ni * =. virkung auf den Bar

* J . . 291 1 81 3 J tübe gewinnenden Frucht

einmal

dessen

zweifacher Richtung: Zuckerstoffes, Raffinirung des überstei nternehmungen tritt bei dem bereits berührte Gegensat ein, ländischen von dem Verbrauche auszu- d Bestenernng des abrcgtionen n dingungen unterliegen der Konsumenten, z erheischen würde, den Zucker Höhe der Zollbeträge bestimmten

enthaltenen

eim che

Erzeugnisses

JInteresse aber die

nicht für Rafsfinerieen

Preise Naffinat⸗ Zucker

Rohzucker nicht gün . . Staatsschatzes, der angewiesen ist, eine möglichst ergie⸗ der Besteuernne jzuckers zu suchen, nachdem es rw geeignet nd, eint

, Großbritannien, Frank⸗ Ertrag für

hoheren

89 92 1119 58 des Verbrauche hoh

Heseßz gel 1ng

ing sich gegenseitig eitig zufrieden- Die Löfung dieset Aufgabe seht durckgtessende Erfahrungen und

können. Gleich

el nicht

ber die indirekte Besteuerung, diese in steressen de Art zu vermittel voraus, die nur das Ergebniß sorfgeßttz brterungen unter Mitwirkung des ringend nothwendig, durch e bemerkt, dem Staatsschatze eine? h einige der hestehenden Mißverhälin

indigen Ausgleichung näher zu rücken. nd jenes der Raffinericen ausländischen zuck des aus inländischen Stoffen gewonnenen tenden Steuerbetrag auszuerlegen. Der Zuückerfabrication aus inlänrischen Stoffen hingegen tothwendigkeit großer Vorsicht, damit die Production nick und in der Entwickelung gehemmt werde. Der treugehorsamsie Ministerrath glaubte dieser Rücksicht das Uebergewicht zuerkennen zu sollen, und schlägt Ew. Majestät vor, das Pfund Rohzucker aus inländischen Sioffen nur mit einer Verbrauchs Abgabe von 1 Kr., d. j. den Centner mit 1 Fl. 109 Kr. zu belegen. Da zu gleicher Zeit der Eingangszoll auf zur Verarbeitung in den Raffinerieen bestimmtes Zucker mehl um 30 Kr. für den Centner zu erhöhen, also von 7 Fl. 0 Kr. auf 8. Fl. zu setzen wäre, so wird dadurch der den inländi— schen Zuckererzeugern gewährte Zollschutz um diefe Erhöhung des Eingangs⸗ zolles gesteigert, und die Abgabe, die im Vergleiche mit dem gegenwärtigen Zustande der Belegung auf die Zucker-Erzengnisse aus inländischen Stoffen fallen kann, beschrankt sich auf 1 Fl. 10 Kr. Alle Erhebungen und Be⸗

fenen a2 una loi cHier psenden J auszugleichen

inen bedeu- mes und der räagegen die

t beeinträchtigt

Verbrauche Martheis v J ) Vor hell b Unt

1undbel

ausländisches,

2151

Staats-Anzeiger.

rechnungen kommen darin überein, daß die Zucker⸗Erzeugung aus inländi— schen Stoffen unter dem Schutze eines Eingangszolles von 7 Fl. 30 Kr. vom ausländischen Rohzucker einen Ertrag abwirft, der das eben bemerkte Außmaß der Abgabe bedeutend überschreitet, daß daher eine nachtheilige Rückwirkung dieses Betrages der Abgabe auf die einheimische Zucker-Produe— tion nicht zu besorgen ist. Den Raffinericen, die ausländischen Nohzuchc verarbeiten, hingegen, kommt in dem Verhältnisse zu dem Absatze des Zuckers aus inländischen Stoffen jener Betrag von 1 Fl. 10 Kr. zu statten Bei dem Zusammenhange, der zwischen den Zollsätzen auf die verschiedenen Zuckergattungen besteht, mußte auch in Erwägung ge— zogen werden, ob der Eingangszoll von den Raffinaten, und von dem für den Handel bestimmten Rohzucker ungeändert gelassen werden tönne. Bisher muß von diesem Rohzucker ein Eingangszoll von 15 Fl, d. i. das Doppelte des Zolles, dem der für Raffinerien eingehende Rohzucker unterliegt, entrichtet werden; vom Raffinate hingegen beträgt der Eingangszoll nicht weniger als 18 Fl. . ; Diese Zollbeträge stehen zu dem Werthe der Waare in einem so auf— allenden Mißverhälmisse, daß dieselben einem Eingangsverbote beinahe gleich men, und daß nur geringe Mengen Zuckersgegen Zollentrichtung aus dem 11 8e eingeführt welden können. Dagegen wird daduich dem Schleich vorzüglich in dem südlichen Theile der Monarchie, ein mächtiger Reiz en, und dem Zollgefälle ein namhafter Betrag an der Einnahme, dieser Waare erlangt werden könnte, entzogen, die Raffinerieen und die Zuckererzeuger aus inländischen Stoffen aber allen Verlusten und Gefah— ten ausgesetzt, welche für den einheimischen Gewerbsfleiß aus den Unter— schleifen des Schleichhandels entspringen. In dieser Erwägung und in der Absicht, um den Konsumenten und i e mit dem Interesse der inländischen Pro⸗

0 to

8 dem redlichen Hasdelsbetriebe ein duction in vollem Einklange stehende Erleichterung zu verschaffen, beschloß der Ministerrath über den Antrag des Handels- Ministers, Ew. Majestät vorzuschlagen, den Zoll vom Raffinate auf das Doppelte des Betrages, den die Naffinerieen von dem Nohzucker zu entrichten haben werden, d. i. auf 16 Fl,, und jenen vom Zuckeimehle auf 12 Fl. 40 Kr., solglich um mehr, als 59 Prozent über den für die Rassinericen bewilligten Betrag zu setzen.

Es ist wahrscheinlich, daß dadarch ein namhafter Theil des Zuckers, der bisher im Wege des Schleichhandels in das Zollgebiet eindringt, zur

und eine bedeutend gesteigerte Zolleinnahme abwer⸗

11

Verzollung gelangen, fen wird. Dabei 3638 Betrachtung. Beziehungen deutschen Zollvereins fordern, Deutschland vorzubereiten und anzubahnen, in den Zöllen und der Besteuerung der Verbrauchsgegenstände sich möglichst den im Zoll- veieine bestehenden Bestimmungen genähert werde. Dafür spricht auch, daß auf diese Weise die Erfahrungen, die in den erwähnten Staaten mit gutem Erfolge gemacht wowen sind, benützt werden, indem dieselben für die Iweck— mäßigkeit der Maßregeln, die man Ew. Majestät allerunterthänigst vorschlägt, Beruhigung gewähren können. Nun bestehen im Zollvereine folgende Ab—Q gabensätze: / Vom Zoll - Ceniner inländischen Centner ausmacht Zoll⸗Centner Raffinat Eingangszoll 17 suddeutsche Währung oder vom wiener Ce Zoll⸗Centner Rohzucker 14 Fl., do. do. Zoll Centiner Rohzucker für inländische Raffinerieen 8 Fl. 6 d d 6569 8s zeigt sich bei der Vergleichung dieser Beträge mit jenen, die

man ! diese von jenen nur um wenige Kreu.er

eine andere Rücksicht von hoher Wichtigkeit in Staaten

Anschluß an

noch

man

Vie Desterrechs zu den des

daß, um den innigen

Zuckers 1 Reichsthaler, was vom wiener * 1 FI. 36 Kr.

setßzen begutragt, daß

verschieden sind.

ö . ; K— I . 9.

Der Eine ꝗ8 zoll Syruß Fl., ist daher l Währung vom

5 iner; derselbe

r beträgt minder hoch, a Zollverein von ? Zoll⸗Centner, oder 6 Fl. 2357 Kr. C. M. vom Wiener dürfte einstweilen ungeändert gelassen werden. Art der Stener-Einhebung von dem Rübenzucker betrifft, so bestehen im Auslande diesfalls verschiedene Einrichtungen, indem enttveder das Gewicht der Rübe, oder die Menge und der Zuckergehalt des Saftes, oder das vollendete Fabrikat selbst der Steuerbemessung zum Maßstabe dienen kann. Far die Ueber— gangs-⸗Maßregel, um die es sich handelt, würden erhebliche Gründe einer Einrichtung das Wort führen, halten und sstätte in den Verbrauch übergeht, der Dadurch würde der Zeitpunkt der es so nahe als möglich gerückt, se Steuergebühr für Erleugniß zum Absatze zu bri erste Uebergangsjahr den Zucker⸗Erzeugern nd nach dem Gewicht ob Ruͤbe oder nach oder auch eine Abfindung zugestanden werden. ns haben haber von Zucker⸗Rafsfinerieen das beiliegende Gesuch ei welchem sie selbst die Erhöhung des auf 8 Fl. in Antrag bringen, jedoch um zuckers und um die Bewilligung eines bitten. Ueber das letztere Einschreiten Verhandlung vor, gl auch das iten, da ohnehin nicht untersagte Verarbeitung des ausländischen und einheimischen Rohzuckers in ein und Raffinerie gestattet werde. Auch unterlasse ich nicht, ein Gesuch mehrerer böhmischen Rübenzucker— Fabrikanten beizuschließen, mit welchem sie sich zwar der Besteuerung, jedoch i r Voraussetzung fügen zu können erklären, daß der Eing

igangszull um den gleichen Betrag erhöht wer

Was die

gegenwartig Dteuerbemessung

3 11. vi 1 dasselbe erst aus der Erzeu⸗

Steuerentrichtung zu unterzie

das Erzeugniß zu Steuerentrichtung jenem des Ver dem Erz

Zeitraum vorstrecke,

15

ñ z 53 Jungs nicht 1ugemtut eller nicht zugemuther

und ü rorYY arYiekIM 1 21 inen erheblichen

ing! 9 ngen ve

Eingangszolles vor die Besteuerung des Rückzolles für ihre Rafsinate behält man sich die weitere Einschreiten, daß die

eich wie

14 j der selben

aber das bestehende Verhältniß zwischen der Zucker aus inländischen Stoffen und den Raffinerieen für Kolonial Zucker nicht geändert, und zum Nachtheile der Verl Konkurrenz des ausländischen Zuckers mit dem inländischen nur bisher erschwert. Wien, 8. November 1849.“ Hierüber erfolgte nachstehende Kaiserliche Anträge erhalten Meine Genehmigung Schönbrunn, 12. 1849. Franz Joseph. Folgendes ist der hierauf steriums vom 19. November, i lichen Zollverbande durch einige Abände g der Versteuerung des aus angeordnet werden.

e Dadurch Fabriegton raucher die noch mehr, als

Entschließung

begründete Erlaß des Finanz⸗Mini

11 s .

virksam für alle in dem gemeinschaft begriffenen Kronländer und Gebietstheile, wo ungen in dem Ausmaße der Zuckerzölle und

ngen inländischen Stoffen erzeugten Zuckers

„Seine Majestät haben über den Antrag des Ministerrathes mit der allerhöchsten Entschließung vom 12ten J. M. in der Betrachtung, daß die gegenwärtigen dringenden Staats-Erfordernisse die Benutzung aller zur Ge währung eines ergiebigen Einkommens geeigneten erheischen, und daß Zucker vorzugsweise unter diejen gen Genußmittel gehört, welche ohne Nachtheil für die Production und den Wohlstand der Verbraucher, im Wege der indirelten Besteuerung einen namhaften Ertiag abwerfen können, fernen in der Absicht, um zwischen den verschiedenen Beschäftigungen, deren Ge genstand in der Zucker-Erzeugung aus 8

CSnueller Llellen

c inländischen Stoffen, dann in der Läuterung ausländischen Rehzuckers besteht, in Absicht auf die Besteuerung einem ebenmäßigen Verhältnisse näher zu rücken, mit Vorbehalt der Be stimmungen, die im verfassungs mäßigen Wege werden festgesetzt werden, provisorisch einige Aenderungen in dem Ausmaße der Zuckerzölle zu ge— nehmigen und die Versteuerung des aus inländischen Stoffen erztugien Zuckers anzuordnen geruht. Dieser allerhöchsten Anordnung entsprechend, werden folgende Bestimmungen für alle in dem gemeinschafilichen Zoll ver= bande begriffenen Kronländer und Gebietstheile allgemein bekannt gemacht:

1) Der Eingangezoll vom Zucker wird sestgesetzt, wie folgt:

a) Naffinat⸗Zucker, als: feiner Rafsinat, Kandie, Lumpen, Melis, Ba⸗ stern u. dgl. in Hüten und Broten, mit und ohne Papier und Spa—⸗ gat, dann gestoßener Zucker, von dem Netto⸗-Centner 160 Fl.

b) Zucker⸗Mehl, dann alle unter dem Namen Sprup nicht begriffene Zucker in flüssigem Zustande, vom Netto-Centner 12 Fl. 40 Kr.;

Dienstag d. 22. IN ov.

29

9e

1 genden Taxen bleiben aufrecht.

Abgabe

d 9 V J alls, in hundert (100) Rappen, Centimes. Art. 3.

M., . Münzsorten

Rappen).

pen). 897 1

Zahlungsmit Munzsorten

I y 9

) 11. tersagt, a Art. I6. in Billon ode

2 3HI 3 * 91 Zahlung zunehmen. Art.

w 2 6. 1 . Müunzstücke einziehen,

neuc voll

angemessener Kredit eröffnet

e) Zuckermehl für Zucker ⸗Raffinerieen zur Erzeugung von Raffinat⸗Zuk⸗ ker, vom Netto-Centner 8 Fl. ;

d) Syrup, und zwar solcher, der beim Raffiniren des Zuckers abfällt, dann Traubenzucker ⸗-Syrup und aller nicht frostallisirbarer Zucker⸗ Syrup vom Spsrko⸗Ceniner 35 Fl.

Die Zölle für Milchzucker und Kapillar⸗Syrup, dann die Bestimmun⸗—

über die Verzollungs-Befugnisse der Aemter und über die zu bewilli⸗

2) Von dem aus inländischen Stoffen erzeugten Zucker ist eine Ver⸗

brauchs-Abgabe von 1 Fl. 40 Kr. für den Netto, Centner Rohzucker zu entrichten.

3) Die unter 1 aufgeführten Aenderungen in dem Ausmaße der Ein⸗

gangszölle haben bei jedem Zollamte von dem Tage, an dem die gegen⸗ vartige

ĩ geschlagen wird, in Wirksamkeit zu treten.

Verordnung demselben bekannt und am Amtsplatze öffentlich an⸗ I) Der Zeitpunkt, von welchem an die Einhebung der Verbrauchs— von den Zacker⸗Erzeugnissen aus inländischen Stoffen zu beginnen at, wird mit Ruügsicht auf die hierzu erforderlichen Vorbereitungen in je—

vat,

dem Kronlande abgesondert kundgemacht werden.

5) Die Bestimmungen über die Bemessung und Einhebung der Ver⸗ auchs⸗-Abgabe von den Zucker- Erzeugnissen aus inländischen Stoffen r Vorschrift festgesetzt. Kraus.“

durch eine besondere

Ausland. 8 Der Sun 1

vorgelegt: „Die Bundesversammlung

der schweizerischen Eidgenossenschaft in Ausfuhrung der im Art. 36

er Bundesverfassung enthaltenen Borschriften, nach Einsicht des ,, . 6. a B 9 ö , zorschlages des Bundesrathes besch ließt: Art. 1. Fünf Grammen Silber, Zehntheile () fein,

unter dem Namen 7

machen die schweizerische Munzeinheit 2. Der Franken theikt si— Die schweizerischen das

1(Un Franken

Fünffrankenslück, as Halbfrankenstuck (5* lfrankenstück (25 Rap⸗ Batzen), das Art. 4.

sind: a) in Silber: das Zweisrankenstuck, das Einfrankenstück, d b) in Billon: das Vierte

in Kupfer: Zehnrappenstück (ein Fünfrappenstück, das Z veirappenstuck, das Rappenstück.

Cas

Die Silbersorten enthalten so viel mal das Gewicht und den Fein⸗

ihr Nennwerth es ausspricht. Die sein ausgeprägt, und enthält auf den Silber nebst neun und ein Dritt- theil (95) Grammen Kupfer. Die Kupfersorten sollen aus reinem Kupfer bestehen und an Gewicht die gleiche Zahl Grammen ent— halten, als ihr Nennwerth Rappen ausspricht. Art. 5. Die erlaubte Fehlergränze am Feingehalt der schweizerischen Münzen ist festge— setzt: für die sämmtlichen Silbermünzen auf nach innnen und nach außen, d. b. an Minder- oder Mehrgehalt. Für die Billon⸗ münzen auf i nach innen und nach außen. Vorkommende Abweichungen nach innen stets durch entsprechende Ab⸗ zeichungen nach ausgeglichen werden. Art. 6. rlaubte Gewicht nach innen und

oder Mehrgewicht ist festae—⸗

2s Funffrankenstück auf , das Einfrankenstück aus n, den Billonsorten: fur

den Kupfersorten: fun

. . Und Bi

gehalt der Munzeinheit, als Billenmünze wird zu **

Franken vier (4) Gramme fein

sollen

außen, das 3 be den Silbersorten: für das Zweifrankenstück auf für das Halbfrankenstück auf 3653 bei das Viertelfrankenstück auf . ĩ sämmtliche .

ist die Abweichung nur Kupfersorten gilt dieselbe

1000 Grammen an Gewicht. Alle entsprechende Abweichungen nach e Größe

rten

Münzen auf lonsorten oder Abweichungen nach innen sol⸗

außen wieder gut ge— Silbersorten soll mit der⸗ o üubereinstimmen. Art. 8. Niemand anzunehmen, mit Ausnahme solcher Sil⸗

1

.

118 11

du nch

J 11 len macht 2 8 1zen im (Hewich

dem durch das o veim durch das g

Fan rvssacrt 218 8rnlbültiige

. orheriger Untersuchung dem rat diesen Bedingungen entsprechende anerkannt sind. Verträge in bestimmten fremden r Währungen sind ihrem Wortlaute nach zu halten. genossenschaft ist es un

1

al

;

öffentlichen Kassen der Eid gesetzliche Münzsorten an Zahlung anzunehmen. oll and gehalten sein, mehr als 5 Franken an Werth als 2 Franken an Werth in Kupfermünze an 1I. Der Bundesrath kezeichnet in Kassen, denen die Verpflichtung obliegt,

eweilen schweizerische Billon oder Kupfermünzen gegen grobe Sil⸗

einzuwechseln, jedoch nicht im Betrage unter 55 Franken. Bundesversammlung setzt jen ie Summe und stattzufindenden Ausprägungen Art, wird besorgt sein, abgenutzte schweizerische einschmelzen, und in der Circulation durch

ichtige ersetzen zu lassen. Zu diesem Ende soll nach Ver—

alljährlich ein

eilen d sest.

11 2a me er .

vsteoñr 6 a KRveo 264 8 Ii wa er tel ar nach jeder Ausmunzung,

werden

fluß der

Der Entwurf ist von einem weiteren

) —3.

franzoͤsische r enf, Neuenburg, sollen entschieden f gestimmt sein; er Aargauer Repräsentanten soll sich auf neig der Kanton Zürich sei zersplittert; das gewerbtreibende Winterthur z. B. spreche sich entschieden für das französische System aus; die St. Galler arbeiten auf der anderen Seite nach Kräften für den Reichsfuß; das Pestalozzische Projekt habe noch wenig Be den gewonnen. Ein bemerkenswerther Fingerzeig sei es, daß die Großbanquiers in Basel der Einsührung des französischen Münz spstems abhold seien und zwar aus dem Grunde, weil sie bei vielfachen Systemen ihr hübschts Profitchen machen können. Bundesrath ist einstimmig für den französischen Münzfuß. Der selbe soll dermalen mit Geschäften sehr überhäuft sein und insbe sondere Furrer und Druey unter der Last dersclben beinahe erlie— gen; die finanziellen Fragen geben dem Bundesrathe viel zu schaffen Die Aufstellung der Rheinarmee soll circa eine Million Schwei⸗ zerfranken gekostet haben.

y 1 Man schreibt Nün ⸗sssit Munzsyst

das

auch die

diese Seite

n

di D X

(ld. ) 1848

Moldau und Walachei. Bukare st, 6. New.

Hier wurde am 26. Oktober der bereits am 15. November erlassene Großherrliche Ferman publizirt, mittelst welchem der Ka— pudsi Banha, Salih Efendi, zum Handels- Agenten in Braila er⸗