1849 / 331 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Sämmtliche Gerichts-Behörden werden angewiesen, sich nach den vor-

stehenden Bestimmungen zu achten. Berlin, den 26. November 1849. . . ; Der Justiz-Minister Simons. An sämmtliche Gerichts behörden, mit Ausschluß derjenigen im Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Kö, 7. Auf Ihren Bericht vom 8. November d. J. will Ich die Ordre vom 28. November 1838, wodurch es für das Depäamtement der Justiz⸗Verwal⸗ tung ausnahmsweise bei der Anordnung belassen worden ist, daß Civil Supernumerarien, welche keine Militairdlenste geleistet haben, vor zurückge⸗ segtem 24sten Lebensjahre nicht angenommen werden sollen, mit Rücksicht auf die gegewärtigen veränderten Verhältnisse aufheben. Es soll künftig auch im Departement der Justix Verwaltung nur die Ordre vom 31. Olto- ber 1827 unter Nr. 9 mit der Maßgabe zur Anwendung kommen, daß die Zulassung als Civil⸗Supernumerar nicht vor vollendetem 18ten Lebensjahre ffatifindet und dabei die Ersüllung der allgemeinen Militairpflicht oder die Befreiung vom Militairdienste nachgewiesen werden muß, Diejenigen, welche ich zum Militairdienste gemeldet haben, jedoch einstweilen zurückgestellt wor= den sind, können zwar als Civil⸗Supernumerarien angenommen werden, haben aber den oben bezeichneten Nachweis vor der Zulassung der Aktua⸗ riats⸗-Prüfung beizubringen. Sanssonci, den 19. November 1849. (gez) Friedrich Wilhelm. (gegengez Simons. An den Justiz⸗Minister. 29. Nov.

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Frühzug ist weg hier angelangt. Der um 115 Uhr fällige Güterzug ist bis Uhr) nicht eingetroffen. Nach einer heute Morgen um 19 is Ratibor angelangten telegraphischen Depesche befand sich er wiener Zug, welcher heute Nachmittag hier eintreffen sollte, in iundenburg und war durch die Witterung an der Weiterfahrt ge⸗ hindert. Der Abendzug nach Oppeln kann nicht abgehen, da die Bahn schon in der Nahe der Stadt, in Folge des massenhaften Schneefalles, gänzlich unfahrbar ist. Die freiburger Eisenbahnzüge jaben sich gleichfalls verspätet, dagegen ist der Nachtzug der Nie—

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Br* r

Bresl.

derschlesischen Eisenbahn zur reglementsmäßigen Zeit eingetroffen.“

(Nüörnb. Fhrrefp.) Kammer wurde die Be

Bayern. München, 27. Nov. In der heutigen Sitzung der zweiten athung über die Amnestie fortgesetzt.

Eingeschrieben waren noch zehn Redner für die allgemeine

Lage und den Gefühlen der Gattinnen und Kinder der Verhafteten und ruft allen Familienvätern in dieser Kammer, welche das bese ligende Gefühl des Wiedersehens schon empfunden, zu, sie möchten mͤlde sein. Aber auch jene Kollegen, denen das Gesetz verbiete, Familienvater zu sein, mahnt er zur Barmherzigkeit, da ja sie es seien, die stets Liebe und Versöhnung predigen. Ein Redner habe sich tadelnd darüber geäußert, daß mehrere Frauen eine Eingabe um Amnestie an die Kammer gerichtet hätten; er (Stöcker) spreche diesen Frauen hier seine höchsté Achtung aus. Möchten die Juristen das Gesetz drehen, wie sie wollten, er rufe der Versammlung nur noch ein Wort zu: Verzeihung!

Dr. Jäger: Er sei auf dem Schauplatz in der Pfalz selbst gewesen und könne deshalb ein anderes Bild als Herr Tafel ent⸗ verfen, der damals in Stuttgart war und seinen Leib den Schwer tern preisgab. Die Durchfuhrung der Reichsverfassung war nur

Aushängeschild für Einführung der Republik, und zwar der rothen, darauf deutete die Union mit Baden, die Verbindung mit er vielzüngigen stehenden Miliz des Aufruhrs, den Polen, Schwei⸗

Fcker entwirft mit warmen Worten ein Bild von der

Itallenern, die doch gewiß nicht für die deutsche Reichsver

g begeistert gewesen waren, habe man am Ende gar Ludwigs aus deutschem Patriotismus zusammengeschossen? Wahrheit ithig, meine Herren, strenge Wahrheit in dieser Zeit. Wer ngluck kennt, welches der Leichtsinn Einzelner über eine glück⸗ Provinz gebracht hat, die Mordbrennerwuth, mit welcher man über einzelne Dörfer herfiel, wer die Leichen von jungen Männern,

wie ich, gesehen hat, die jugendliche Begeisterung dem Miß⸗ brauch zuführte, der kann keine allgemeine Amnestie wollen. Sie würde uns neues Unglück bringen. Die Aufstände sind nicht beseitigt, so lange wir keine Verfassung haben, deren bal⸗ diges Zustandebringen mit Hülfe einer Volksvertretung uns nur da— vor relien kann. Bis dahin schweben wir zwischen dem Despotis—⸗ mus des Säbels und der Gouillotine. Eine allgemeine Amnestie wurde neuen Zündstoff herbeiführen. Die Klugheit, die höher als das Gefühl stehen muß, wie ja der Kopf auch überm Herzen steht, muß uns hier leiten. Aber appelliren wir auch ans Ge⸗ fühl; haben wir denn keines für die Thränen der Väter um ihre Söhne, die gefallen sind oder zu Krüppeln geschossen wurden, haben wir kein Gefühl für diejenigen, welche Hab und Gut bei dem Aufstande verloren und ihren Wohlstand eingebüßt haben? Die Wuhler und Hetzer, welche die heilige Begeisterung mißbrauchten und so unsägliches Elend herbeiführten, verdienen kein Mitgefühl, sie mögen im Auslande bleiben und dort Achtung vor dem Gesetze und dem Willen der Majorität des Volks lernen. Ist eine Ver fassung hergestellt, dann mögen sie geheilt zurückkehren in die schwer gekränkte, aber versöähnte Heimat. Deshalb bin ich für den Aus— schußantrag, der die wahre Gränze zwischen Recht und Gnade ge— zogen hat. Dem Antrage Boye's, der zwar viel Schätzbares ent— hält, kann ich nicht beistimmen, weil er mir unausführbar scheint. Mein Votum ist: Gnade für Verirrte Gerechtigkeit gegen Ver— führer.

Rebenakz; Die Haltung der Pfalz durch das ganze Jahr 1848 bis zur Frage über die Gültigkeit der Reicheverfassung war wacker und untadelhaft, ungeachtet diese Provinz, zwischen dem westlichen Vulkan und den aufgeregten Kleinstaaten Deutschlands gelegen, al⸗ lem Einflusse preisgegeben war. Man muß bei Beurtheilung der Frage die Verhälinisse der Rheinprovinz im Gefühle der Gerechtig— keit und Billigkeit berücksichtigen, die zweimal erobert wurde und weiß, was das heißt. Alles mußte ihr daran gelegen sein, endlich ie elne. 2 Einheit zu erlangen, um für die Zukunft ge⸗ fassung 6 n 6 iese Hoffnung wurde vernichtet, die Reichsver⸗ Gefuhl ee m , mn un , , , . . n, wohl . der guten Bürger, die jahre sturzpartei; allein 3 n ier H iesen Moment benutzte bi Um⸗ provisorische Regler mng* n 6 n n lonstatirt ö. va . han, , dannn, ,, , . einen Halt im Volke nls n . J stand aus schwachen Füßen, ners ganz richtig halte e g eußerung eines gestrigen Red⸗ gar is 5 It, um der schlechten Farce ein Ende zu machen. Leider hatte die Regierung in Speyer keinen Mann zur Verfugung, sogar die beiden Gränzfestungen wären nur nehm n fn besetzt. Worin der Grund dieser Schutzlosigteit lag, ich an . nicht; die Pfalz ist wohl nicht schuld daran, daß sie ohne Hülfe war; darum gehe nicht alles auf Rechnung der Pfalz, sondern auf allgemeine Staatsrechnung. Der Renner schildert nun die Verfüh⸗ rungskünste, die man bei der Jugend und den Soldaten anwendete und wobei Bier, Wein, Freiheit und Brüderlichkeit eine Rolle spielten, und

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fährt fort: Meine Herren, die Pfälzer sind so übel nicht, und die Sünden finden sich auch auf einer anderen Seite. Mein Wunsch fleidet sich in vier Worte: „Unser Schuldbuch sei vernichtet.. Ich verkenne dabei aber nicht, daß zur Zeit die Staatsklugheit Vorsicht gebietet, und werde mich deshalb dem Antrage anschließen, der den Pflichten des Gefühls mit deuen der gesunden Staatsklugheit wahr⸗ haft Rechnung trägt. (Beifall Dr. Narr geht aus vom Stand⸗ punkt der berechtigten Bewegung für die Reichsverfassung, an wel⸗ cher anfänglich sich das ganze Volk betheiligte. Man muß unter⸗ scheiden zwischen Verirrten und Verführern, darf aber nicht vergessen, daß man denjenigen Theil, der die Hauptursache der Bewegung ist, doch nicht mit Strafen erreichen kann: den Zeitgeist, die Schuld und Sünden der Vergangenheit. Wir waren so glücklich, Fürsten zu besitzen, deren Sinn für deutsche Einheit von jeher sich geltend machte, von ihnen wurde das Prinzip der Revolution unterstützt, welches das deutsche Parlament zu Stande brachte. An diesem Prinzip muß man festhalten. Im März war das deutsche Volk stark, im März ist das Volk mit den „Corps der Rache“ (Sepp) vor den Thronen stehen geblieben; die „Umsturzministerien“ haben dem Volke etwas gegeben; die Vereine haben sich verpflichtet, an je⸗ nem Prinzip festzuhalten. Im Sommer 1849 wär das Volk der besiegte Theil; einige Regierungen haben dem Volke mit Pulver und Blei und mit Stricken geantwortet. Ein chronisches Leiden ist das des deutschen Volkes; es hat schon seit Jahren nach Freiheit gestrebt; das deutsche Volk hat die französische Zwingherrschaft ab⸗ geworfen, hat Gut und Blut dafür geopfert, die Regierungen ha⸗ ben dies anerkannt und Verheißungen gemacht. Es trat aber ein Bundestag ins Leben, der wenig an das Volk dachte. König Max, ein Fürst von seltenen Herrschertugenden, gab dem Volk eine Ver⸗ fassung, die, wäre sie nicht verkümmert worden, große Rechte ge⸗ währt hätte. Der Redner beschwört nun beim Andenken dieses edlen Fürsten die Kammer und die Minister um Annahme des Boye'schen Antrages; er flehe sie an im Namen des fränkischen Volkes, aber das ganze bayerische und deutsche Volk werde Dank zollen. Das fränkische Volk verlange Amnestie und werde treu hal⸗ ten an der Verfassung und am Hause Wittelsbach!

Römich erklärt, daß er nur über pfälzer Verhältnisse sprechen werde, und knüpft an den Monat April v. J. an; schildert das Treiben der einzelnen Vereine in der Pfalz, wo er den vaterländi⸗ schen Verein als Typus der wahren Bürgerschaft, die blos die deutsche Reichsverfassung wollte, von dem demokratischen Verein, der Einführung der sozialen Republik erstrebte, unterscheidet. Als die Nachricht bekannt wurde, daß die bayerische Regierung die Reichsverfassung nicht anerkennen wolle, beschloß man eine Mini— ster Demonstration, wie in Württemberg; nur über die Mittel, die Art und Weise war man nicht einig. Der Redner kommt nun auf den Reichskommissär Eisenstuck zu sprechen, der seine Vollmacht überschritten habe, bemerkt jedoch, daß ein Anderer ohne bedeutende Militairbegleitung sich nicht hätte sehen lassen dürfen. Auch Bassermannsche Gestalten, worüber Redner früher gelacht, habe er damals gesehen, und im Gegensatze gänzliche Läh⸗ mung der Exekutivgewalt. Um ein richtiges Bild von der Sache zu bekommen, musse man zwei Perioden unterscheiden. Die erste gehe von der Einsetzung des Landesvertheidigungs⸗Ausschusses bis zum badischen Aufstand. Während dieser Periode hätte das verlässige Zte Jägerbataillon genügt, in der zweiten Perbode, die sich vom badischen Aufstand datirt, jedoch nicht mehr. Der Red⸗ ner geht nun auf die Amnestiefrage selbst über, welche er im Interesse der Regierung gelöst wissen will, die zeigen solle, daß sie hochherziger sei, als ihre Gegner. Schließlich kritisirt der Red ner die einzelnen Anträge, spricht sich gegen Boye aus und bemerkt weiter: Herr Sepp hat uns einen Gruß von seinen Wählern gebracht, die sich rühmten, stets treu an ihren Fürsten gehalten zu haben. Ich verweise den geschichtskundigen Herrn Sepp auf das Jahr 1634, wo gerade sein Wahlbezirk Traunstein (inen bewaffneten Aufstand gegen seinen Fürsten Max J. unter—⸗ nahm. (Beifälliges Gelächter. Der Redner wünscht ein Beneh men, würdig des Siegers gegen die Besiegten, und bezeichnet als Wegweiser den Ausschußantrag.

Kinchgeßner stellt folgende Fragen: I) Welche Bedeutung geben wir der Amnestie? 2) Welchen Personen und Handlungen muß Berücksichtigung gezollt werden? und 3) Was bietet uns der Gesetzentwurf? Diese Fragen sucht er nun im Einzelnen zu be antworten unter Beziehung auf die ältere und neueste Geschichte. Er zergliedert ferner den Boyeschen Antrag, den er für den besten erkennt. Auf die Aeußerungen des Herrn Ministers des Aeußern über den Reichsminister von Gagern, müsse er zu des Letzteren Vertheidigung entgegnen, daß diesem und resp. der Centralgewalt allerdings die Befugniß der Einschreitung zustand, daß von Ga— gern hierbei dafür bürge sein ehrenwerther Charakter nur das Beste im Sinne hatte und keinesweges die Revolution begün⸗ stigen wollte. Pfälzische Truppen und der Kommissair Eisenstuck, der gleichfalls die besten Absichten habe, hatte man aus Klugheits⸗ rücksichten in die Pfalz gesendet. Dies müsse er im Interesse des Reichs-Minister-Präsidenten, den er hochachte und den man in ein zweideutiges Licht zu stellen versucht habe, bemerken, wobei er aber erkläre, daß er weder der Partei des Herrn von Gagern noch der Eisenstuck's angehört habe. Der Redner schließt mit dem Wunsche möglichster Ausdehnung der Amnestie, um unsere Kräfte zu ver einigen für die verschleierte Zukunft. Gelbert will die Amnestie als ein Vereinigungsfest zwischen Schuldlosen und Schuldigen, und ein solches wäre um so herzlicher, je mehr dabei zugezogen wären, um so freudiger, wenn dabei keine Thränen flössen. Die Amnestie sei aber auch eine staatsrechtliche Nothwendigkeit und verstoße keines⸗ wegs gegen die Staatsklugheit. Er citirt das Beispiel Heinrichs 1V., dessen Name als einer der größten unter den französischen Regenten gefeiert werde; Karl II. von England habe gleichfalls Alle, die gegen ihn gekämpft, amnestirt, er erinnere weiter an die verschiedenen Re⸗ ligions-Friedensschlüsse in Deutschland, die nicht Akte der Schwäche gewesen seien, sondern der wahren Staatsklugheit. Er wolle keine spitzfsindige Kategoricen-Ausfindung, sondern einen großen, feierlichen Akt der Humanität, der Gerechtigkeit. Der Redner protestirt gegen die der Pfalz gemachten Vorwürfe von Mordbren nereien, Räubereien, die unwahr seien u. s. w., so wie gegen die Aeußerung des Justiz-Ministers, als wollte ihre (der Linken) Seite eine Amnestirung für Leute, die mit fremdem Gelde geflüch— tet seien. Dr. Jäger erzählt zur faktischen Erwiederung einige Brandstiftungsversuche, worauf Gelbert entgegnet, daß der Gene⸗ ralstaatsprokurator in der Pfalz bestätigt habe, daß in dem beweg- ten Jahre 1849 in der Pfalz nicht mehr soziale Verbrechen und Vergehen als in den Vorjahren vorgekommen seien.

Baier: Ob ein Amnestiegesetz aus der Quelle des Gefühls oder des Verstandes hervorgehen soll? Beides ist nicht zu trennen. Wie jeder wahre Gedanke aus der zusammentreffenden Wirkung aller Kräfte des Geistes und Gemüthes hervorgeht, so auch jeder po— litische Entschluß aus reicher Geistes und Herzenserfahrung. In dem wir ein Amnestiegesetz erlassen, sprechen wir aus, bestimmte Handlungen sollen nicht aus dem Gesichtspunkte des Strafrechts be⸗ trachtet, nicht vor den Richterstuhl eines irdischen Richters gezogen, son⸗ dern vergeben und vergessen sein. Indem wir amnestiren, erklären

wir, was für Deutschland geschah, soll nicht aus dem Gesichtspunkte des bayerischen Strafrechts beurtheilt werden, wir wollen die Thaten, die aus diesem Gesichtspunkte ein Verbrechen sind, vergessen und des höheren Gesetzes gedenken, das nicht von heute und gestern ist, sondern ewig und aus Gott. Ein solches ewiges, über den Wechsel geschichtli⸗ cher Entwickelung erhabenes Gefühl ist die LZiebe zum Vaterlande. Auf einem anderen Standpunkt steht der Aus schußbericht. Der Aus⸗ schuß hätte zwei Referenten erwählen sollen: einen für die Pfalz, einen zweiten für die Provinzen diesseits des Rheins. Auf Franken findet der geschichtliche Ueberblick, welchen das Referat vorausgeschickt, keine Anwendung: da war der Grund und das Ziel der Bewegung die Liebe zum Vaterlande und des Vaterlandes Größe. Wo ist eine Amnestie naturgemäß? In den inneren Kämpfen eines Volkes um die großen sittlichen Ideen der Menschheit. Nach aus⸗ gefochtenem Kampf ist Versöhnung der Parteien, gegenseitige Ver⸗ gebung und Vergessenheit nicht nur eine Forderung der Klugheit und ein Verlangen jedes fühlenden Herzens, sondern eine sittliche Pflicht. Schwäche kann eine möglichst ausgedehnte Amnestie nimmer⸗ mehr sein; eine Amnestie zu gewähren, ist nur Schwäche, wo irgend Muth dazu gehört, sie zu versagen. Doppelt dringend ist diese sittliche Verpflichtung zu einer möglichst ausgedehnten Amnestie, wenn am Anfange der Fortschritts bewegung Alle nur einen Zweck verfolgten, später aber drei Parteien sich bilden, indem die Einen den ursprünglichen Zweck der Fortschrittsbewegung festhalten, eine zweite Partei auf ihren früheren Standpunkt sich zurückzieht, eine dritte über den früheren gemeinschaftlichen Zweck hinausgeht. Dies ist der Fall bei der deutschen Bewegung gewesen. Die Einen blieben feststehen auf dem Standpunkte der constituirenden National⸗ Versammlung, die Regierungen wichen auf ihren früheren Stand⸗ punkt zurück, in den Aufständen in Baden und in der Pfalz ging nan über den ursprünglichen Zweck hinaus. Anfangs verfolgten die Regierungen mit den Volksstaͤmmen einen Zweck: plötzlich zogen sich die Regierungen auf ihren früheren Standpunkt zurück; aber ohne Uebereinstimmung unter einander und ohne Entschiedenheit in sich selbst. Und sodann die gränzenlose Verwirrung, Nathlosigkeit, Unsicherheit der Rechtsbegriffe und des sittlichen Bewußtseins. Für das große deutsche Vaterland hatte das Volk im März sich erhoben darum bedarf es nicht unserer Entschuldigung und Rechtfertigung, darum müssen wir es preisen! Wenn nun in Folge dieses Kampfes Einzelne sich hinreißen ließen zu verbreche⸗ rischen Thaten, wer trägt die Schuld all dieser Verwirrung, dieses Unglücks? Und wer wagt es, hier zu entscheiden? Sollen wir, die Vertreter des Volkes, die heiligsten Gefühle des Volkes ver⸗ leugnen? oder sollen wir als Richter auftreten, um das Maß der Verschuldungen in einzelnen Fällen festzustellen? Wer dieses wagt und wer die Geschichte des deutschen Volkes in dem denkwürdigen Jahre 1848 verleugnen will, der möge richten; wer aber des Volkes Wohl und Wehe in seinem innersten Herzen mitgefühlt, Der überlasse in diesem Falle das Richteramt dem allmächti⸗ gen Gott! - (Schluß folgt.) ;

Die erste Kammer beschloß in ihrer heutigen Sitzung, auf, den An⸗ trag von Heintz, die Berathung des Gesetz- Entwurfs über die Dienstverhältnisse der gerichtlichen Beamten bis zur Diskussion des damit in Verbindung stehenden Gesetz⸗Entwurfs über die Gerichts⸗ Organisation zu vertagen.

Sachsen. Dresden, 29. Nov. (Dresd. J.) In der ersten Kammer fand heute die Wahl der stehenden Ausschüsse statt Unter den Registranden⸗-Nummern befand sich die Beschwerde Wi gard's in Betreff seiner Amts- Suspension wegen Theilnahme an der deutschen konstituirenden Versammlung zu Stuttgart. Ferner übergab der Landtags-Ausschuß die in Betreff der Finanz⸗Periode 1845/47 abgelegten Rechnungen, welche in Folge der Auflösung des Landtags von der ersten Kammer nicht haben justifizirt werden kön⸗ nen, letzterer zur nachträglichen Justification.

In der zweiten Kammer begründete heute der Abgeordnete Ober Lieutenant Müller seinen Antrag auf Aufhebung des Be— lagerungszustandes. Er wolle hierbei, sagte er, vom Rechtspunkte eben so wohl als von den pelitischen Grunden absehen und nur die praktische Seite ins Auge fassen. Er führte hierauf die Gründe an, welche dem Bürger, dem Gewerbtreibenden die Aufhebung des Belagerungszustandes wünschen ließen. Man rede zwar von einem Aufschwung der Gewerbe, derselbe habe aber größtentheils nur in den Bedürfnissen des Heeres seinen Grund, und es müsse also hier die Gesammtheit zu Gunsten Einzelner beitragen. Aufregung sei nicht mehr vorhanden, nur eine ernste gedrückte Stimmung, die durch den Belagerungszustand gewiß nicht beseitigt werde. Uebri⸗ gens sei der Zeitpunkt jetzt doppelt geeignet, da die Volksvertretung versammelt und also das Organ vorhanden sei, die Wünsche des Volkes an den Thron zu bringen. Dazu komme in Dresden noch ganz besonders die erfolgte Rekonstituirung der Kommunal-Garde. Mit Bedauern habe er vernommen, daß ein bei der ersten Kammer eingegangenes Dekret die Aufhebung des Belage rungszustandes als unthunlich bezeichnet habe; er wünsche daher dringend, daß sein Antrag als dringlich erachtet und in einer der nächsten Sitzungen zur Erledigung gebracht werde, damit die Schranke falle, welche unseliger Wahn zwischen Thron und Volk aufgerichtet. Koch wünscht den Antrag an den Ausschuß verwiesen zu sehen, welcher sich mit dem erwähnten Königlichen Dekrete zu beschäftigen haben werde, und stellt einen darauf gerichteten Antrag, jedoch mit dem Zusatze, daß der Ausschuß behufs größerer Beschleunigung beauftragt werde, vor der Hand nur schleunigst über die praktische Seite der Frage Bericht zu erstatten. Für den Kochschen Antrag verwendete sich Hähnel, für den Müllerschen Hering und Haberkorn, worauf denn schließlich der Müllersche Antrag mit 28 Stimmen gegen 26 Stimmen angenommen wurde. X erselbe wird daher dem nächst zur Verhandlung kommen. Man schritt nun zur Wahl der Deputationen.

Hannover. Hannover, 28. Nov. (Hannov. 3tg.) Das Justiz⸗-Ministerium veröffentlicht folgende Bekanntmachung: „Nachdem die allgemeine Stände-Versammlung zu dem (unterm 7. April d. J. vorläufig erlassenen Gesetze über die Einführung einer Allgemeinen deutschen Wechsel-Ordnung die im 8. 72 des Verfassungs⸗Gesetzes vom 5. September v. J. erforderte nach⸗ trägliche Zustimmung ertheilt hat, so wird dies zur allgemeinen Kenntniß gebracht.“

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg 28. Nor. (D. A. 3.) Das Ministerium macht bekannt, daß, nachdem der Verwaltungs— Rath der auf Grund des Vertrags, von , und der bezüglichen Accessions Urkunden verbündeten deutschen Regierungen in seiner Sitzung am 17. November die definitiven Beschlüsse in Betreff der allgemeinen Wahl der Abgeordneten zum Volkshause des nächsten Reichstags fur den ganzen Bereich der auf Grund des Vertrags vom 26. Mai d. J. verbündeten deutschen Staaten, auf den 1. Januar 1850 ausgeschrieben habe, auf höchsten Befehl diese Beschlüffe in Gesetzeskraft hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht und die mit Vorbereitung der Wahl zum Volkshause beauf⸗ tragten Behörden noch besonders angewiesen werden, dieses Ge⸗

die bevorstehenden Ersatzwahlen für di

2181

schäft so zu beschleunigen, daß die Hauptwahl der für das hiesige Schattirungen der gemäßigten Partei zur Verschmelzung und Land zum Volkshause zu erwählenden Abgeordneten jedenfalls am keit auf, weil nur ihre Spaltung den Rothen Aucsichk auf 31. Januar 1850 stattfinden könne. geben könne. ö 6 Der Assisenhof hat gestern einen Montagnards freigesprochen, welcher

am 13.

Ausland. derung seines Waffen- und Munitions⸗

Fanta ö mmm, Eapitain

Nach einer stattgehabten Revision der Seine⸗ Departement fungirten au denselben welche als frühere Sträflinge, Kontumazial

J 7 ** 357 22 ö jetzt sämmtlich ausgeme

unfähig und daher

Frankreich. Paris, 28. Nov. Der jetzt für ein halb amtliches Organ geltende Constitutionnel sagt: Mehrere Journale haben von Mißhelligkeiten zwischen dem Präsidenten der Republik und dem Ministerium, oder zwischen den Mitgliedern des Ministeriums selbst gesprochen. Diefe Gerüchte haben in keiner Großbritanien und Weise Grund, und der Gesetz- Entwurf, welcher als Vorwand für Die Lords des richterlichen Comit diese Neuigkeit gedient hatte, ist genau derselbe, welcher vorgestern ihre Sitzungen um 5. Dezember Kolonieen und anderen Orten Lords des Geheimen Rathes hatte gestern Handels-Ministerium. Auch hat gestern it

, . Rath sämmtlicher ö

5Frland.

26

von dem gesammten Kabinet in der Versammlung vorgelegt wurde.“ Nach der Estafette war von einer Revue, welche Louts Bona parte am 10. Dezember halten würde, im Minister-Rathe die Rede: derselbe soll aber in dieser Beziehung noch zu keiner Entschei⸗ dung gelangt sein, sondern beschlossen haben, vor Allem den Gene In ral Changarnier zu Rathe zu ziehen. Lord Normanby, der bisher ten National mit Louis Bonaparte auf dem vertrautesten Fuße stand, soll jet mit ihm wegen der plötzlichen Abberufung der aus der Levante zerfallen und seit mehreren Tagen im Elysee mehr erschienen sein. Die ihm beigelegte Acußerung, daß Frank reich gerade in dem Augenblicke England im Stiche lasse, wo dieses 3 . ö ö. ** . . e. Zuge ständnisse fur die Türkei begehrte, hat von Seiten des Präsidenten angeblich eine lebhaft Antwort herbeigeführt. Der Estafette zufolge, spricht man von zahlreichen Verhaf

tungen, welche

J 5VI

ind * U 11 L

vorgestern vorgenommen worden. i verhafteten und eingekerkerten Personen, deren Zahl man auf 46 angiebt, sollen eines legitimistischen Komplotts angeklagt sein, R lches angeblich in der höheren Gesellscl aft Verzweigungen haber Verhaftungen erfolgten angeblich Abends

der Straße Rumfort im Faubou

Compagnie Voltigeure

Sergeanten durchsucht wurde. em

nge Mädchen fand man die 46 Personen versammelt, ofort fest und brachte sie nach der Polizei⸗Präfektur.

6 kö. ; ; en ; le Megierune 1 nnterkhalt die R ig gel nn unterhalten

* 8 19 ie gemel

Rom erwartet. militairische Uebungen Auch dieser ist „römischer gerüchtweise angesagt je den Zurüstungen

klinem neuen Sturme ĩ

wenig Glauben findet.

Vom Kriegs⸗Schauplatze vor der Zaatcha sind Nachrichten

zum 19. November eingetroffen. Der Oberst Canrobert war m

Verstärkung eingetroffen, nachdem er unterweges eine glücklich Razzia ausgeführt hatte. Man schickte sich c

auf die Oasis an. Allein vorher wollte der General Herbillon eine

Masse nomadischer Reiter und Fußgänger zerstreuen, die sich, an

Oasis Urlat gestützt, aufgestellt hatte. Der Kampf sollte am

13ten statifinden. Die Verbindungen z end ze

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* gyn 9. s 1 z9us . 7. Revrrbsik Der Bons ber rom Mepublit

sentirten 52,000 Scudi. Auch

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wischen der Be Die pviemontesische Regi

Armee und Batl 3 , 1 . 1 Rdembntestsche Negi

Armee und Bathna waren durch feindliche Streifzüge

Mons

e ,, unterbrochen. Die Stämme der Provinz Algier waren

griffe auf Leben und Sicherheit . ; zwar, lonnen auf die Landstraße

von der Eholera dezimirten der Provinz Oran, noch ruh 6 , , . . r 2 Provinz Oran, noch ruhig, Genuga's jungst erkorener

ennoch in einer gewissen Spannung. nicht angenommen? .

A 18 A des berar 96 . 8 64 ö . . J 9 1911 1 nell.

lus . . herannahenden Jahrestages des 10. Dezember Marcello Durazꝛo

wie es heißt, f ö .

der Minister des Innern in jedem Departe ein Legat vermacht zwei Kreuze der Ehrenlegion vertheilen, das eine an ein Mit— n

ö , n, , , , nungen klassischer s * J 6 23619 8 . Dy 3 3 4 4 M . ö 1 6 rneral⸗ Conseils, das andere an den ältesten Maire. falt gesammelt

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a,,, 6 ] hatte; e soll ernstlich von Wiederherstellung des Staats es als eine Art von geheimem Ministerium unter » Rede sein; man nennt Maxret de Bassano

bunden in Sammt mit da ferner das Werk S sche Repräsentanten-Verein läß Q.. Ehr seltenen englischen Driginag! Repräsentanten⸗Verein läßt in den Jour⸗ Munizipium hat l er gar keine Liste seiner Mitglieder veröffent-⸗ In Livor

1ar j . 3 1b * 19 . * . . j ö her unbefugt veröffentlichten Listen

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1 * A 2 Reversseite

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Se s . 8 717 o 971 17 6 9* . 5 . 1 2 P Gesuche an den Minister des Auswärtigen gerichtet, und die

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wo die demokratische Partei ae n die Unternehmungen de Nach persönlichen Regierung auf der Hut ssei. man sich

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hebung von 80,90 Mann der Klasse von richt eingereicht, der die Annahme de bezüglich des Vorschlages von Grammo steuern soll, lautet das Gutachten Genehmigung. .

Nach einer vorgestern vom Diszi lat volatenstandes gefällten Entscheidung sollen diejenigen Mitglieder des letzteren, welche mit Vertheidigung der Juni agte dem hohen Gerichtshofe flieg! nra Disziplinar-Rath.

Die Kommission zur Prüfung des Gesetz ür Aus- drei Kirchen

Florenz, 18. Nov (Ll Großherzog vartete Amnestie ist nicht erse Bestimmtheit rsichert, daß das betreffende herzoglichen Unterschrift bedarf

Die Cholera ist nach amtlichen

Thierquälerei

mmission .

hiessgen AF 16 igen 511 —̃— . 2 14 herzogthume erloschen

,, Ueber das Anlehen verl t ö.. z 6, stimmtes, und man giebt die besch zu Versailles beauftragt waren, vor den bekannten Weise ur n g silhr ina schaese m g n werden, um über ihr Verhalten Rechen Die flor n nn 6 Beh . 8 P r 86 * T.äYs 14 rra f 219 * K ( 6 * 131pa0 Behbrde 5a zu werden, deren „ch jn geeigneten Falle mit einer Strafe belegt corpore zum Hroßhe: g . lenliste ist pöchster Grad die Ausstreichung von der Advoka⸗ heit . er über 6. W ahn . 1 sür die 8 iste ist. heit, r zer die Wirksamkeit des Magistrats bei Durch einen Befehl Ch ) f ank! schiedenen Ministerien

. augarnier's ist die Bewachung der ver⸗ ö ae. usschließ lich und allein den Jägern von Innern, wo kl eg e, mr gn a. it J , 5. ö 3s die Munizip . , Garde den Dienst versah. zipalgarde oder die republikanische

3 91 5 6 1 f ie Assemblée Nationale sordert unter

; Neapel, 11. Nov. (Lloyd.) Die Le gge zählt eine Reihe von hier neuerlich vorgenommen Verhaftungen auf größere Theil derselhen besteht aus ehemaligen Beputi ten Geistlichen. r ö

In Folge des neuen Dekretes über den öffentlichen und Privat Unterricht giebt es hier keinen Rechts or,

. Hinweisung auf e National⸗Versammlung alle

9 der . en, n Betheiligung an einer Juni bei dem Waffenschmied Roland hier verübten Plün

stellung eines gesetzlichen Zustandes geäußert hat, Dank abzustattei

oder Medizin⸗Professor, der

die Bedingungen, unter welchen ihnen der Privat⸗Unterricht erlaubt wäre, zu erfüllen im ande ist. Die Regierung hat den Inten⸗ danten der Provinzen fehl ertheilt, den Andrang der Slu⸗ direnden in der Hauptstadt zindern und ihnen die Erlaubniß zur Reise dahin zu versagen. Privat- Unterricht ist ebenfalls so lange untersagt, bis die betreffenden Lehrer die Bewilligung erhal⸗

. 1 wor? ten haben werden.

El.) Ein früheres Dekret vom Jahre

r, die gegen die Religion, die öffentliche

Regierung gerichtet sind, verbietet, wird

ht die Journale, welche zum Unge⸗

narchie predigen, zu unterdrücken.

ereinigte Staaten von Nord-Amerika. New⸗

ov Einzelne New-Norker Blätter, namentlich der

. so auch der in Philadelphia

behaupten, das Kabinet des Ge⸗

gekommen, eine entschiedene und

anzunehmen, um die Ansprüche

Betreff der ihnen zugesagten Ver⸗

Nicaragua gegen die ihnen widerstreiten⸗

Unterthanen aufrecht zu erhalten. Als

ikanischen Kabinets soll erstens die

dienen, welche jede Einmischung

che Angelegenheiten an und für

d zweitens die Behauptung, daß

to⸗König irgend ein Anrecht

daß vielmehr jenes Gebiet

tes Nicaragua sei, und daß

agua einzelnen nordameri⸗

im Hafen und auf dem

Recht beständig an⸗ rhalten seien.

ishington erscheinende Blatt

rdamerikanische Blätter

russischen Gesandten

i unbegründet. Seine

Petersburg vom 8. Oktober

ickkehr nach den Vereinigten

en Staaten hat, wie Iflanzungen, Kupfer⸗

aika gekauft und will sie mit merikanischen Prinzipien be⸗

hat in mehreren Staaten Wurms und des feuchten Man erwartet ein irolina sollen die Ver⸗ ausfallen.

Man spricht von bevorstehen⸗

ch am 28. September eine große An⸗ ich Toluca begeben haben, um einen Regierung zu organisiren. In

28. September in Mexiko

die Regierung hatte

Ul IR

8

die Ermor⸗ enten, Jacinto Pat.

Regierung hat für allgemeine Amnestie nige der Hauptfuhrer bannung. ragoane durch eine geschlossen wor⸗

bonnements⸗

Abth., nach dem

n Voß. Musik vom ilb 7 Uhr.

Vorstellung: Ma⸗

Akten, von Charl.

200ste A bonnements⸗

in 4 Aufzügen, von

140ste Abonnements⸗ zu Richmond, romantisch⸗ h einem Plane des St.

Friedrich von Flotow.

ante Abbé, Coßmann. sdam: .

zu

usckͤko SSnwger Marszaoll 1 tsche Vpern-⸗—Vorstellung.')

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kten. Musik von Doni

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Vorher: Herr

Dez d . ) ö . 2 . sche Bpern⸗Vorstellung. Zum Erstenmale: 1 fra reie Romantische O 13

d steumale J tranco Arcliero. Momantisch Oper in 3 Akten, von Friedrich Kind. Musik von E

von H. Berlioz. Mit neuen Decorationen

9M 3J*se 36S OoOoOv ö . . Maschinerieen und Verwandlungen sind vom Waschi ͤ si vom ? Die Vecorationen vom Theater⸗Maler Schwedler. Fiorentini: Agathe, als Gastrolle.)

aschinisten Bench. (Sga. Claudina