trag des General. Syn dilus über den —— 1 gen über die jüdischen Armenverbände abwei enden Besch 3 er Kammer über den Gesetz Entwurf, Tie den 2c. betreffend, eine
Bei der zweiten Beratbung über das Ministerial Schreiben vom tz. Mär d. N. die Aufbebung der Salzsteuer von dem für landwirth⸗ schaftliche Zwecke bestimmten Salze betreffend, stellte Woneken den Antrag, im Begleitschreiben dit Regierung zu ersuchen, dann Beracht zu nehmen, daß das für ausländisches Salz bestehende Ein= fuhrverbot aufgehoben, und statt dessen der Bestand der inlandischen Production durch eine angemessene Eingangssteuer gesichert werde. Der An⸗ fragsteller führte in einem längeren Vortrage aus, daß bei der Unentbehr⸗ lichkrit des Salzes für Arme und Reiche die Salzbesteuerung zu allen Zei⸗ ten als eine besonders drückende angesthen sei. Auch bei uns treffe dieselbe namentlich den sogenannten kleinen Mann auf dem Lande mit unverhälniß · mäßiger Härte. Nach genauen, in Frankreich angestellten E mittelungen betrage die Salz ⸗Comsumtion in den Städten per. Kopf 8 Pfund, auf dem Lande 24 Pfund; bei uns werde das Verhältniß auf dem Lande ziemlich Tdasfelbe sein. Berechene man nun den Mehrbetrag nnserer jrtzigen Salz preise im Vergleiche zu dem Preise, zu welchem man englisches Salz zu den Nordstehäfen haben könnte, so miche derselbe für eine Fa— mili⸗ auf dem Lande 1 Rthlr. jährlich aus, also den Tagelohn einzr gan- zen Woche. Die von ihm zur Eiwägung gestellte Maßregel erscheine da= nach eben so gerecktt, wie sie für die National Oekonomie ersp ießlich sein werde. Dörrien, welcher bei dem Salzreichthum unseres Landes die Freigebung der Einfuhr weder ersorderlich noch nützlich hielt, stellte dagegen den Antrag, aß im Begleitichteiben die Regierung ersucht weide, di Auf⸗ hebung der Sal steuer auch für Soole und Salz, welches zu Fabrik- und anderen industriellen Zecken (Sortagewinnung 2c.) veiwenden werde, in ECiwägung zu nehmen. Ministerial Vorstand Braun best itt ride Aniräge ale zu unbestimmt, und namentlich als unzeitig. Beide bezwecken die Ver⸗ minderung der gegenwärtigen Salzpreise; es sei aber so eben erst ein Gesetz⸗ Eatwurf angenommen, duich welchen die Freigebung des Verkehrs mit in= ländischem Salze eingeführt werde, welche unzweifelhaft eine Verminderung der Salzpreise bewirke. Ehe sich nicht herausgestellt habe, wie dielelben sich hiernach gestalten, entbehre eine Erwägung uber die von den Annag⸗ stellemn berührten Punkte jeder bestimmten Grundlage. Nach längerer Er biterung, in welcher von Hausmann und mehreren Anderen bemerklich gemacht wurde, daß die angegeben n geringen Preise des englischen Salzes das Steinsalz betüffen, wogegen das Kochsalz dort so iheuer sei als hier, und daß zu Fabritzwecken hanpisächlich nur die Soole, welche der Salz⸗ steuer nicht unterliege, verwendet werde, zog Wyneken unter der Bemer— kung, daß es ihm genüge, diesen Gegenstand vorläufig in Anregung ge— bracht zu haben, seinen Antrag zurück; der Antrag Dörrien's aber wurde abgelehnt, und der in der Vorlage enthaltene Antiag der Regierung ange= nommen. von Honstedt sprach dabei den dringenden Wunsch aus, daß die Regierung fortfahren möge, die Förderung der Landwnihschaft im Auge zu behalten, welcher in nicht ferner Zukanft in der Konkurrenz der mit Riesen= schritten forteilenden nordamerikanischen Landeskultur eine drohende Gefahr bevorzustehen scheine.
Bei der darauf folgenden zweiten Berathung des Gesetzentwurses, die Bestrafung von Verbrechen gegen die Sicherheit des Betriebes der Telegra— phen betreffend, wurden von Kirchhoff zu 8. 1 die gestern angekündigten An⸗ träge gestelll. Der Entwurf wurdemit den beantragten (auch von der zwei⸗ ten Kammer beschlossenen) Aender ngen und Zusätzen angenommen!)
Die Tagesordnung führte zur ersten Lesung der Vorlage vom 13. März d. J., den Eniwuif zu einem Gesetzt ber die Einführung kurzer Verjäh— rungsfristen betreffend. Wyngken bemerkte, daß der Entwurf in der Dutchführung des Prinzips des Rechtsverlustes durch Zeitablauf zu weit zu gehen scheine, Das Prinzip widerstreite an sich der Moral, und müsse da— her auf die äußerste Roihwend gkeit eingeschränlt werden. Die Einfuhrung der vorliegenden lurzen Verjahrungsfristen sei sür den Gläubiger nicht noth— wendig, da dieser klagen köune, wann es ihm guttünke, sondern eher schärlich, da z. B. der Handwerker durch die gezwungene frühe Anstellung emer Klage seine Kundschaft zu veilieren fürchten müsse. Für den Schuld— ner brauche man auch nicht zu sorgen; er habe es in der Hand durch zei— tige Tilgung der Schuld Verwirrungen zu vermeiden; anf der anderen Seite sei namentlich ein Gewerbetreibender bei Anfang sein's Geschästes häufig in der Lage, längeren Kredit zu beLur— fen, als ihm nach diesem Gesetze gewähr werden könne. Das Gefetz sei zu apodiktisch; man musse es den Betbeiligten frei lassen, sich längere Verjährungsfiisten zu sichern; er empfehle eine Beschränkung dahin: daß die im Entwurfe be stimmten Veijährungsfristen dann eintteten, wenn vorher der Gläubiger sich nicht einen Schuld chein vom Schuldner habe ausstellen lassen. Regierunge⸗Kommissar Bacmeist er. Das als unmo— ralisch bezeichnete Prinzip des Rechtsverlustes durch Verjährung bestehe schon von jeher, und werde nicht eist durch dies Gesetz in das Rechtsiystem ge— bracht. Der Entwurf werde in seiner praktischen Wirkung eher die Moral befördern, indem er die in den Schuldverhälinissen so heilsame und noih⸗— wendige Ordnung sichere, und Verwirrung und Verschleppung verhüte. Die Regie⸗ rung sei um die Voölage eines solchen Gesttzes von vielen Seiten, namentlich aus der Klasse der Kaufmannschaft, angegangen; die Wohlthätigkein desselben sei durch die in Preußen, wo 1838 ein fast gleiches Gesetz fur das Gebiet des preu— ßischen Landrechts gegeben und 1645 über das ganze Königreich ausgedehnt sei, gemachte Erfahrung außer Zweifel gestellt. Die Regierung habe be— sonderes Gewicht darauf gelegt, sich den in Preußen geltenden Vorschriften thunlichst anzuschließen, um für diesen, den jäglichen Verkehr berührenden Gegenstand eine Gleichmäßigkeit des Rechts in möglichst großem Kreise zu gewinnen. Das vom Vorredner vorgeschlagene Ausktunstsmittel sei nichis Neues; denn schon bisher habe eine derartige Anerkennung des Schuld— verhälmisses von Seiten des Schuldners die Verjährung unterbiochen; die Verjährung der Prokuratur- Forderungen hinsichtlich welcher Woneken sich auf eine enigegengesezte Entscheidung berief) sei von eige— ner Art, und der gewöhnlichen Verjährung nicht gleichzustellen. Hernmann bemeikte gegen Wyncken noch, daß die Gefahr der Handwerker 2c. durch frühzeinge Einklagang die Kundschaft zu verlieren, sich vermindern werde, da sich mit dem Rechtsz stande auch die Sitte ändere; und daß ein längeres Kreditgeben, wo solches nöthig sei, durch Verabredung von Zahlungsterminen erreicht werden könne. Der Entwurf wunde darauf, nachdem für das letzte Alinea des 8. 5 von Wachsmuth eine bestimmtere Fassung emp'ohlen, zu 5. 2 und §. 6 aber auf verschiedene hinsichtlich der Injurienklagen von Herymann und Wyneken e hobenen Zweif l vom Regierungs-Kemmissar Bacmeister Auetunst gegeben war, a genommen, und sodann, auf den durch Kirchheff und Wachsmuih unterstütztin Antrag des General-Sond kus, dessen Prusung durch eine besondere gemeinschaftliche Kommission von je drei Mitgliedern beschlessen.
Vor Beendigung dieser Berathung wurde von Hausmann Namens der Finanz Kommission uber das Budget fur 1849 — 0 ein dringlichen Be— richt erstanet. Derselbe bemerkte, die Finanz- Kemmiisien habe die Unmög— lichkeit eikannt, in der kuszen Zeit bis Ende dieses Jahres die ordnungs— mäßige Bearbeitung des Budaets zu vollenden, und habe daher in Erwä— gu g ziehen mussen, auf welche Weise, ohne die Fortführung der Regierung zu hindern, und ohne dabei den Nechien der Stande zu vergeben, eine Ver— mittelang möalich sei. Das Auek inftsmittel habe die Finanz⸗Kommission, weiche sich über die bedauerlich verspämrte Berufung der Stände der weite= ten Bemeitung en halte, in folgender Proposition gefunden, daß nämlich der Regierung don den Sanden Nachstehendes erwierert werde: — (Der hier= 1 ö ist in dem Berichte über die Sitzung der zweiten Kam-
Der Präsident lündigte an, daß diese Proposilion, so wie auch ein von dem Kammerrath von Münchhansen refernier Antrag der Finanz stomm f! sion, dig Eiwiererung auf das. Min sie al- chr nben de Bildung des nen
7 77.7 n. 4 1 en
Schatz-Kollegii betreffend, auf eine der nächsten Tagesordnungen gesetzt werden sollen. gen ges
In der zweiten Kammer emneuerte Bueren sein ö. a, mn, in de Thronrede versprochenen Voilagen ,,, und stellt, als dieselbe wiederum unbeanwortet ble bt, einen Antrag 6 die Regierung um unverzügliche Vorlage der versprocenen Akten, stucke zů ersuchen, welcher Antrag unterstützt wird und demnächsl auf rie Tagesord⸗ nung gesetzt werden soll. Hieruächst bringt Mertel solgenden genügend unterstützten Ur⸗Antrag ein:
„Stände beschließen, die Königliche Negierung zu ersuchen, wo möglich
Stolgebühren der Ju⸗
.
Konferenz zu beantragen.
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noch im Laufe dieser Tiät, Gesetz⸗Vorlagen zur verfassungsmäßigen Zu- stimmung der Stände vabin zu machen:
1) „Daß die S8. 13 bis 16 des Gesetzes vom 28. Dezember 1821, das Verbot der Privateide bemreffend, beseitigt und alle in einem öffentli⸗ chen Dokumente ausgesprochenen Verzichte der Frauenspersonen auf die weiblichen Rechtswohltbaten, so wie auf die ibnen zustehenden Hopothefen- und Vorzugsrechte für gültig und rechtsverbint lich zu halten seien;
2) „Daß alle gesetzlichen, so wie alle privilegirten Hypotheken, wenn sie vor den öffentlichen und ingrossi ten Hypotheken den Vorzug genießen sollen, ebenfalls in das Hypothefenbuch der zuständigen Behörde ein- zutragen seien, und die Priorität der gedachten Hypotheken ganz nach dem Zeitpunkte der Eintragung zu beurtheilen sei;
3) „Daß folgende in der Eivilprozeß⸗ Ordnung vom 4. Dezember 1847 enthaltenen Bestimmungen, nämlich:
a) uber das Armenrecht in den §8§. 47 bis 50 iull.,
b) über vie Zalassung der Part ien und Sachwalte bei der Verneh⸗ mang der Zeugen im §. 124 sosort in Kraft und Wirsamkeit zu setzen seien.“
Die Tages- Ordnung führt dann zur Fortsetzung der gestern abgebro— chenen eisten Berathung der Regierungs- Vorlagen uͤter die Organisation der Verwaltung und zwar zunächst der Grundzüge für die Organisation der Pr ovinzial-Land chaften (Abschnitt IV. Geschäfts-Ordnung)) Die sich hier findende B stimmung, wonach die Provinzial Landschaft vom Landdio— sten berufen werden soll, wird von mehren Seiten als eine Beschrän— rung des für die osttriesischen und bremen -verdenschen Provinzial -Landschaf— ten bestehenden Rechtes, sich ohne regierungeseitige Betufung nach eigenem Belieben zu verfammeln, angegriff in. Groß und Bueren wollen die ses Selbstvereinigungsrecht für Ostfriesland gewahrt wissen, während Freu— dentheil und Adickes das Foribestehen desselben auch für Bremen und Verden in Anspruch nehmen. Stüve macht den R dnern bemerklich, daß es sich hier nicht um einen Gesetz-Entwurf handele, sondern daß auch über diesen Punkt temnächst mit den einzelnen Landschaften zu verhandeln sein werde. Der künftige Wirkungskreis der Provinzial - Landschafien werde ubrigens ein von dem bisberigen sehr verschiedener sein, insofern denselben eine wesentliche Theilname an der Verwaltung eingeräumt wer= den solle und müssen die Versammlungen daher nothwendig im Einklange mit dem Geschäftsgange bei den Landdrosteien stehen. Vermögen übri- gens einzelne Peovinzial Landschaften demnächst nachzuweisen, daß die hier proponirie Bestimmung für sie nicht passe, nun so werde es vielleicht kein Bedenken finden, das Recht der Vereinigung auszudehnen. Schläger, Schlüter und Gerding vermissen eine ausdrückliche Bestimmung dar— über, daß die Verhandlungen der Provinzial - Landschaften öffentlich sein sollen, während von der Horst das den Provinzial Landbschaften bisher zugestandene Recht der Wahl zu einigen Nichterstellen für dieselben gewahit wissen will. Stüve und von Düring weisen darauf hin, daß das bisherige Präsentations - Recht zu Richterstellen, wenn es we⸗ sentliche Nachtheile auch bisher nicht gehabt, doch auch keines- weges als besonders ersprießlich und zweckmäßig sich erw esen habe, und halten jede Beschränkung der Regierung in Besetzung der Richterstellen für ungeeignet und nachiheilig. Nach einigen durch von Hinüber hervor— gerufenen Bemerkungen über die künftige Stellung des Landdrosten zu den Piovinzial-Landschasten geht man zu dem Entwurse einer Verordnung, be- treffend die Einrichtung der Aemter, über.
Der §. 1, dem zufolge die Amtsbezirke in der Regel so festgestellt wer— den sollen, daß ein Beamter den Geschäften vorstehen kann, rust eine Diskussion zwischen Oppermann, Stüve, Lang J. und Schlüter über den zweckmäßigsten Umfang der Amtsbezirke hervor, wobei Stüver das Nachiheilige und Hemmende für die Geschäste nachweist, welches zu große Verwaliungsbezilke nothwendig mit sich fuhren, namentlich dadurch, daß Beamte und Unierthanen zu wät von einander getrennt und deshalb ein großer Theil der Geschäste der unmittelbaren Einwirkung des Beamten entzogen wird und ider Besorgung der Amts unterbedienten anheimfällt. Beim §. 2 äußern Klee und Merkel den Wunsch, daß die Vormund⸗— schafts⸗- und Hypothekensachen den Gerichten abgenommen und den Verwal tungsbehörden mögen überiragen werden. Stüve und von Düring ver= kennen nicht, daß sich Manches für diese Ansicht sagen lasse, namentlich in Betreff der nicht zu leugne den Kollisionen zwischen den obervormundschaft= lichen und richterlichen Pflichten der Jastizbeamten; dennoch aber können sie die Uebertragung der fraglichen Geschäfte an die Verwaltungsbeamten nicht für zuträglich halten, hauptsächlich deshalb, weil der letzteren ganze Stellung durch Wahrnehmung von Privat. Interessen verrückt werden, auch her mannigfache Collisionen der Pflichten hervortreten und ein verkehrter Instanzenzug sich bilden würde. Dei §. 3 giebt von der Horst Ver— anlassung. für die Landgemeinden ein gleiches Wahlrecht bezüglich der Ver= waltungsbeamten in Anspruch zu nehmen, wie es herkömmlich den städti⸗ schen Eorporationen bereits z steht. Stüve veimeint, unter Hinweisung auf die große Verschiedenheit zwischen stäctischen und Landgemeinden, den letzteren ein solches Wahlrecht füglich nicht zugestehen zu kön. nen, denn die Regierung sei für Handhabung der Geseßze verantwort— lich und sie müsse die VWänner sich aussuchen, die dazu für tauglich von ihr erachtet werden. Bei den §§. 4 und 5 findet die Stellung der Amtsgehülfen eine nahere Erörterung. Man fürchtet von enigen Sei⸗ tin, daß das projektirte Institut der Amtsgehülfen von denselben Nachtbei= len begleitet sein werde, weiche bislang mit dem Am sunterbed enten⸗Wesen als unzertrennlich sich gezeigt baben. Stüve bemerkt unter Hinweisung auf die Nothwendigteit und Nutzlichkeit des Insttutes der Am sgchülfen zur Beruhigung der erhobenen Befürchtungen, daß die Stelling eine wesentlich versgiedene und ungefährliche schon deshalb sein werde, weil Beamter und Amtsgehülfe jeder Zeit an demselben Orte wohnen müssen.
Rachdem die weitere Berathung durch Vornahme der Schatzrathswahl unterbrochen worden, b i welcher gleich im ersten Skrusninium die absolulte Majorität von 50 Siimmen fur Lang 2 sich entscheidet — während 18 Stimmen auf Hantelmann und 1 auf Buddenberg fallen — gelangt man zu dem Geskiß-Eniwurfe, die Einrichtung einer Amisvertreinng betreffend. Die meiste Anfechtung von einer Seite — Ellissen und Bueren — erleidet hier die Bestimmung im §. 2, wonach von den auf je 500 Einwohner einer Wahl- und Wohnrechts-Gemeinde zu erwählenden zwei Vertretern jedesmal einer der höchsten in der Gemeinde vorkommenden Stimmrechts-Klasse an- gehören soll. Die in dem Schreiben der Regierung fur diese Bestimmung angefuhrten Gitundt, namentlich den aus der bisherigen — allerdings leider bestehenden — Theilnahmlesigkeit des Volkes an öffentlichen Dingen hergenommenen, will man nicht anerkennen. Ellissen glaubt den Grund der gedachten bisberigen Theilnahmlesigkeit in dem Ver— fahren der unteren Regierungs- Organe finden zu mussen und Buenen halt jede Klassenvernenng für naiurwidrig und schäblich, und glaubt, daß man eingedenk des Spruches: „divide et impera“ die Klassen nur sondern wolle, um eine gegen die andere aufzuhetzen. Buddenburg und Stüve erheben sich zur Veriheidigung der angefochtenen Bestimmung. Letzterer tält die Gründe der bisherigen Theilnahnlosigteit für sehr mannichfalng und kann sie in einem veifehtten Verfahren der Beamten, was hin und wieder gegen den Willen der Regierung vielleicht vorlommen möge, allein nicht finden. Er hat die Erfahrung gemacht, daß die Theilnahme für öf— fentliche Dinge sei geraumer Zrit steis abgenemmen habe und zwar nicht weniger da, wo die Geschäfte gut verwaltet sind. Ohne Opfer, an Zeit, Kräften und Erwerb komme man dabei nicht ab und deshalb sei es noih— wendig, einen Theil der Last auf diejenigen zu legen, welche ihren Vermö⸗ gensvenhält issen nach dieselben tragen können.
Vor dem Schlusse der Sitzung wird von Lindemann noch der fol— gende Antrag der Finanz Kommission eingebracht, welcher baldthunlichst zur Beraihung gebracht werden soll:
„Stände haben sich zwar beeilt, das ihnen mittelst Schreibens der königlichen Regierung vom 15. Nov. d. J. vorgelegte Budget sür das Richnungsjahr vom 1. Juli 1849 bis 1859 in Berathung zu nehmen, sich aber zu ihrem Bedanern überzeugen müssen, daß sie sich nicht im Siande befunden, eine gehörige Prüfung des ersten, die vereinigten Kas⸗ sen beneffenden Budgets bis zum Abtaufe des Zeitpunktes zu beendigen, bis zu welchem nach Bestimmung des Landesverfassungs ⸗Gesetzes die Steuern nur noch erhoben wewen dürfen.
So wie nun aber Stände für verpflichtet halten, sowohl eineiseits jeder für das Land verderblichen Störung im Staatsbaushalte vor- zubeugen, alg andererfeitz, ohne vorgängige grüntliche Prüfung, keine förmliche Budgets Bewilligung auszusprechen, so sehen sie sich zwar in die Noihwendigkeit versetzt, die Königliche Regierung allgemein zu ermächtigen,
Einnahmen, nach Maßgabe der Budgets vorlagen vom I13. März und 15. November d. J. bis zum 4. Juli 1. J. sortzuerheben, auch hienach die Ausgaben, insoweit über selbige nicht in besonderen Vorlagen der Königlichen Regierung gemachte Bewillig ungs . An träge 39 erledigen sind, zu bestreiten; zugleich aber zu bevorworten: daß sie in dieser, durch die Lage der Dinge ihnen abgedrungenen, Erklärung kei- neswegs eine solche Bewilligung erblicken können, aus welcher für die dem- nächstige fernere Beibehaltung der aufgeführten Positionen irgend eine Konsequenz zu ziehen wäre. h
„Indem sie vielmehr die erste ordnungsmäßige Prüfung und Bewilli⸗ gung des Budgets der vercinigten Kassen auf das Budget für das Rech- nungejahr 1855 — 51 verschieben, mussen sie zugleich die bestimmte Erwar- tung aussprechen, daß ihnen dies Budget zeitig, und zwar spätestens im Marz k. J. vorgelegt und ihnen die Gelegenheit zu gründlicher Ptufung desselben nicht abgeschnitten werde.
„Uebrigens müssen Stände ihre Aeußerung über die Noth vendigkeit der eingen tenen späteren Berufung und über die dadurch unverkennbar herbeigefuhrten Unzuträglichkeiten sich vorbehalten.“
Hannover, 29. Nov. (Hannov. Zeitung.) Nachdem in der heutigen Sitzung der ersten Kammer die schleswig-⸗holsteini⸗ sche Frage in geheimer Sitzung berathen werden, fand über die Vorlage, das Offizier-Pensienswesen betreffend, eine ziemlich lebhafte Erörterung statt. Mehrere Ab zeordnete, namentlich Wy⸗ neken, fanden die Pensionssätze der Offiziere im Vergleich zu de— nen der Civil-Staatsdiener und im Abetracht der ungleich gerin— geren Arbeit und geistigen Ausbildung, welche der erstere gegen den letzteren erfordere, zu hoch, und sprachen sich gegen die uber⸗ triebene Wichtigkeit aus, welche dem Militairstande bisher im Staate beigelegt sei. Herrmann dagegen hob in anerkennenden Worten die Verdienste hervor, welche die Armeen in der letzten Zeit um die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung in treuer Diensterfüllung sich erworben hatten. Rittmeister von Münchhausen legte in einem ausführlicheren Vortrage über das Offizier-Pensionswesen den Gang der darüber früher stattgehabten ständischen Verhandlungen und die spätere Gestaltung dieses Instituts dar, und bezeugte, neben dem Ausdrucke seiner Befriedigung daruber, daß die Regierung endlich diese An— gelegenheit den Ständen vertrauensvoll und offen vorlege, den Wunsch, daß die neuerlich erlassene, seiner Ansicht nach willkurliche und ungerechte Generalordre (Deckung neuer Pensionen Lurch Gageabzüge des zunächst Avancirenden) unterblieben sein möchte. Regierungs⸗Kommissar Wedemeyer, welcher im Allgemeinen die finanzielle Verwaltung des Kriegsministeriums rechtfertigte, erklärte, daß diese Ordre, das einzige für den Augenblick möglich gewesene Auskunftsmittel, gegenwärtig, nachdem vier dringende Pensionsfälle erledigt, bereits wieder sistirt sei. Bei der Abstimmung wurde die Verweisung der Vorlage an eine aus je drei Mitgliedern jeder Kammer zu bildende Kommission beschlossen. J
Bei der sodann folgenden dritten Berathung des Gesetz-Ent wurfs, Verbrechen gegen die Sicherheit des Betriebes der Telegra⸗ phen betreffend, so wie bei der zweiten Abstimmung über den Ge⸗ setz- Entwurf, die Einführung kurzer Verjährungsftisten betreffend, wurden die frühern Beschlüsse wiederholt.
Endlich trat die Kammer dem Beschlusse der zweiten Kammer wegen der Lehns-Allodifications-Gesetze von 1836 und resp. 1848 bei, nachdem von Wachsmuth, Regierungsrath von Hammerstein und Vezin ausgefuhrt war, daß dieser Beschluß nur eine Konsequenz und weitere Ausbildung des Gesetzes von 1848 enthalte.
Lübeck. Lübeck, 28. Nov. (Ztg. f. Nord⸗Deutschl.) In der heutigen Sitzung des Burger-Ausschusses beantragten die Kommifsarien des Senats die Genehmigung des Beitritts Lübecks dem am 30. September zwischen Preußen und Oesterreich geschlos senen Vertrage uber Einsetzung einer deutschen Bundes-Kommission bis zum 1. Mai 1850. Der Burger-Ausschuß beschloß, die Ge— nehmigung zu empfehlen. Sodann kam der Kommissions -Bericht zum Entwurf einer Verordnung über die Wahl eines Abgeordneten zum „Volkshause des deutschen Bundeestaates“ zur Verhandlung. Der Ausschuß beschloß, unter einzelnen unwesentlichen Modificatio— nen des Entwurfs, die Empfehlung desselben an die Bürgerschaft, sofern durch die Annahme dieses Wahlgesetzes dem von der Bür— gerschaft in ihrer Sitzung vom 10. September gemachten Vorbe— halte hinsichtlich des Beitritts zum berliner Bundnisse nicht präju— dizirt werde
die Steuern, Zölle und sonstigen
— b
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 28. Nev. In der heutigen Sitzung beginnt die dritte Berathung des Gesetzes bezüglich der Naturalisirung und des Aufenthaltes von Ausländern in Frankreich. Bourzat und andere Mitglieder des Berges haben einen Verbesserungs-Antrag zu dem Kommissions-Ent— wurfe eingereicht, wonach nicht dem Präsidenten der Republik, sondern der National Versammlung das Recht zustehen soll, die Naturalisation zu ertheilen. Nachdem Bourzat seinen Verbesserungs⸗Antrag mit einigen Worten vertheidigt und auch Vallette denselben befürwortet hat, beson⸗ ders weil die Bewilligung der Naturalisation als ein Akt der National⸗ Souverainetät der gesetzgebenden Gewalt, als der Inhaberin dieser Souverainetät, gewahrt werden musse, spricht Vatimesnil, Legi timist, dagegen, wobei es Aufsehen erregt, daß er behauptet, die Nallon habe den gesetzgebenden Theil ihrer Souverainctät an die Na= tional-⸗Versammlung, dagegen den anderen Theil dersclben, die Voll⸗ zichung, dem Präsidenten der Republit ubertragen. J. Favre entgeg— net, daß die RNational⸗Souverainetät aueschließlich in der Versamm⸗ lung ruhe. Die Acußerung eines Mitgliedes der Rechten, es sei auffallend, daß das Ministerium sich in dieser wichtigen Frage gar nicht hören lasse, ruft den Justiz-Minister Rouher auf die Tri bune, der sein Verhalten rechefrrtigt und sich gegen den Verbesse rungs-Antrag ausspricht, ohne sich jedoch auf die Souverainctäts⸗ Strei igkeit einzulassen. Noch mehrere Redner sprechen fur und wi— der, unter Anderen Mauguin, der unter dem Beifalle der Linken die aueschließ iche Souverainetät der Versammlunz gufrecht erhält. Montigmny von der Rechten bestreitet Vie Doktrin J. Favr's von der Souveralnefät der National⸗Versammlung, worauf dieser nachzuweisen sucht, daß die Souverainetät, da sie eins und untheilbar sein musse, well sie fonst nicht absolut sein könnte, und da fie weder in der Exckutiv-,, noch in der richterlichen Gewalt allein residiren könne, nothwendigerweise in der gesetzgebenden Gewalt allein residiren müsse. Er erinnert ferner an die Investitur des Präsidenten der Republik durch die National- Versammlung und an die dabei gelei⸗ stete Eides formel, worin es heißt: „In Gegenwart Gottes und von der National-Versammlung, welche das französische Volt repräsen- tirt Ü. s. w.“ um zu schlicßen, daß die National⸗Versammlung allein souverain sei. Der Just iz Ministe r erklärt das Volk fur den einzigen Souverain, die National-Versammlung und den Präsiden⸗ tend der Republik dagegen nur fur besondere, mit begränzten Voll⸗ machten versehene Gewalten und keine Souveraine. (Beifall rechts.) Mauguin schlägt einen Verbesserungs Antrag vor, wonach die Verleihung der politischen Rechte, die große Naturalisation, der ge⸗ setzgebenden Gewalt vorbehalten werden soll. Die Erwägung des⸗
selben wird ausgesprochen und damit die Debatte vertagt. Der Justiz-Minister überreicht einen Gesetz⸗Entwurf fur Abschaf= sung der Ausstellung der Namen der kontumazialisch Verurtheilten am Pranger. Die Dringlichkeit wird erklärt und bald darauf die Sitzung geschlossen.
Paris, 29. Nov. Heute beschloß die gesetzgebende Versamm— lung, ungeachtet der Gegenbemühungen des Berges, welchen Herr Savoye vertrat, der gemäßigten Linken, die vom General Cavaignac repräsentirt wurde, und selbst der Freunde des Elysee, von denen einer auch gegen die vorliegenden Kon missions⸗Anträge sprach, den Vorschlag des Herrn Fouquier d'Herouel, wonach die Zahl der Wahlbezirke vermehrt werden sell, mit 418 gegen 291 Stimmen, in Erwägung zu ziehen. Diese Frage hatte im Schooß der konstituirenden Versammlung sehr lebhafte Debatten veranlaßt, indem die Rechte sich bemühte, der Wahl in der Gemeinde den Sieg über die Wahl im Haupt⸗Kantonsort zu verschaffen. Der Vorschlag Fouquier d'Herouel's hat denselben Zweck. Die Linke der gegenwärtigen Versammlung fürchtet, eben so wie die Majori⸗ tät der Constituante, daß die Wahl in der Gemeinde die ländlichen Wähler von dem Einfluß der großen Gutebesitzer und der Geist— lichkeit abhängig machen würde. Die jetzige Majorität theilt diese „esorgniß nicht, oder hat nicht gleichen Grund, sie zu theilen. Das Resultat der heutigen Abstimmung wurde daher auf den Bänken der Rechten mit großem Beifall aufgenommen. Der Vor⸗ schlag des Herrn Charras, der den Verkauf der Krondiamanten be— antragte, wurde mit 439 gegen 187 Stimmen verworfen.
Die Regierung soll entschlossen sein, vorläufig die 16 Wahl⸗ kellegien, welche statt der verurtheilten 30 Repräsentanten eben so viele neue Mitglieder der National-Versammlung zu wählen haben, noch nicht einzuberufen; als Grund des Aufschubs giebt man ei— nerseits an, die der Regierung zugegangenen Nachrichten ließen voraussehen, daß die Wahlen auf lauter Rothe fallen wurden, wäh⸗ rend andererseits behauptet wird, man wolle blos eine dem Handel und den Geschäften schädliche Aufregung vor den Weihnachts- und Neujahrstagen vermeiden. r
Wie es heißt, ist der Gesandtschaftsposten zu Wien Herrn von Lagrenée und der zu St. Petersburg dem General Tiburce Seba⸗ stiani angeboten worden. Einem demokratischen Organ zufolge, hätten Lamoriciere und Beaumont in ihren Demissionsgesuchen ihren Schritt durch die Botschaft vom 31. Oktober motivirt und
utlich zu verstehen gegeben, daß sie bei ihrer Rückkehr in die sational-Versammlung die persönliche Politik Louis Bonaparte's entschieden bekämpsen würden.
Die Liberté und L' Ordre billigen die Absicht Louis Bona⸗ partes, sich auf verfassungsmäßigem Wege wieder wählen zu lassen. Die legitimistische Unison und die demokratischen Blätter Natio⸗ nal, Dem ocratie pacifigue und Voip du peuple erheben sich dagegen mit Nachdruck gegen die Wiedererwählung Louis Bo— naparte's, die sie als verfasfungswidrig bezeichnen, so lange die Verfassung nicht auf dem gesetzlichen Wege abgeändert sei; sie drin⸗ gen zugleich auf Einschreiten der National-Versammlung gegen je des Beginnen des Präsidenten, welches die Revision der Verfassung veraussetze. ;
Man versichert, daß der Präsident Bonaparte einen großarti—
gen Colonisationsplan ausgearbeitet habe, den er nächstens der Na— fional⸗Versammlung vorlegen lassen werde. Patrie und Galignani's Messenger bekämpfen einen so eben von der Kommisston des hiesigen Gemeinderathes ge⸗— faßten Beschluß, wonach die städtischen Octroygebühren erhöht und mehrere Artikel bestenert werden sollen, welche die Kommission als Luxus bezeichnet, während sie jenen Blättern für nothwendige Be— dürfnisse gelten. Dahin gehören frisch gelegte Eier, die per Stück 2 Centimes bezahlen sollen, und Thee, der außer den starken Ein⸗ gangszöllen nach dem Vorschlage der Kommission noch mit 1 Fr. pro Kilogramm besteuert werden soll; ferner mehrere Arten von Fischen, welche die Kommission einer erhöhten Abgabe unterwerfen will. Die genannten Blätter sprechen die Hoffnung aus, daß der Minister des Innern den Kommissions-Anträgen bezüglich der ge⸗ dachten Artikel, die auch den unteren Volksklassen unentbehrlich seien, seine Genehmigung verweigern und sich nicht dadurch irre machen lassen werde, daß die Kommission behaupte, nur durch diese Octroimaßregeln könne die städtische Behörde be⸗ fähigt werden, einen Fonds für öffentliche Bauten aufzubringen und den Armen Beschäftigung zu geben. Dieser Zweck sei zwar löblich, das gewählte Mittel aber tadelnswerth, und das Octroi— System schon jetzt lästig und drückend genug. Brauche man durch⸗ aus mehr Geld, so möge man zur direkten Besteuerung, nämlich zur Einkommensteuer schreiten.
Die zwei gegen die Duelle gerichteten Vorschläge, welche gestern der National-Versammlung vorgelegt wurden, rühren einerseits von Herrn Remilly, andererseits den Herren Gavini und Failly her. Nach Remilly's Vorschlag soll jeder Repräsentant, welcher während der Dauer seines Mandats zum Duelle herausfordert oder ein Duell besteht, seiner Eigenschaft als Volksvertreter verlustig sein. 1 andere Vorschlag ist ganz allgemein gehalten und bestimmt,
der sich duellirt oder den Duellanten als Zeuge bei—
Di e
von
t bis höchstens zu 10 etwaigen schwereren
Straßburg, 26. Nov. (Köln. 3.) Die politische Aufre gung hat nun neuen Zündstoff durch die bevorstehenden Repräsen tanten-Wahlen erhalten. Die Partei-Umtriebe zeigen sich nament— lich auf dem Lande in einem noch nie vorgekommenen Maße und in einer gegenseit gen Erbitterung, welche an die schlimmsten Zeiten der Revolution erinnert. Man arbeitet offen fur und gegen die Republik. Der Einfluß der Behörden ist von keiner Bedeutung, denn sie befinden sich in einer Rathlosigkeit ohne gleichen. Die bonapartistischen Anhänger verbreiten nicht nur Wahl Manifeste, sondern auch Bittschriften, um bei der Narional-Versammlung eine Gehalts Erhöhung fur den Präsidenten zu bewirken. Wir glauben nicht, daß für Letzteres der jet ige Augenblick gut gewählt sei. Gegen die verhaßte Getränkstéuer sind ebenfalls Bittschriften in Umlauf gesetzt, und mehrere derselben sind bereits, mit vielen Tau senden von Unterschriften versehen, nach Paris befördert worden. Die Auswanderung nimmt in den benachbarten deutschen Staa⸗ ten sehr überhand. Wir sehen jeden Tag sehr viel Emigranten durch unsere Stadt nach Havre ziehen.
Dees wenigen deutschen Flüchtlinge, welche sich in der hiesigen , aufhielten, sind neulich von der Behörde angewiesen wor⸗ , . weder in ihre Heimat zurückzukehren oder sich weiter in das JJ als bas unter hn , bei Weitem nicht so ausgedehnt, len Freihelt, so e ,, ei Fall ist. Das Maß der individuel⸗ un 6 . 9 Phili lbst. Gegner, dis gesturzten Gouverne⸗ ments. war in Ludwig Philipp's Zeiten ein went unbegränzteres, als gegenwärtig. ⸗ .
Großbritanien und Irland. London, 29. Nov. Graf Westmorland, der hritische Gesandte am preußischen Hofe, ist über Paris wieder auf seinen Posten in Berlin abgereist.
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Der ministerielle Globe meldet, daß Herr For Maule einen Sitz im Kabinet erhalten hat.
Briefe aus Sydney in Australien vom 6. August melden, es gebreche dort so an Arbeitern, daß die Regierung eine Anleihe von 50, 0090 Pfd. Sterl. machte, um die Einwanderung zu begünstigen. Der Mangel an Händen war so groß, daß eine Anzahl Coinesen von Amoy eingeführt werden sollte und sogar der Wunsch fur Ein⸗ führung von Deportirten ausgesprochen wurde. Ein Schiff war von Kalifornien mit einer großen Menge von Goldstaub zurückge—⸗ kehrt. Seine Ladung hatte es mit Vortheil verkauft. Man rech⸗ nete darauf, daß vor Ende dieses Jahres für 109,00) Pfd. Sterl. Goldstaub von Kalifornien nach Sydney kommen wurde.
Mit dem Kriegsschiff „Constance“, das von Rio-Janeiro an— gelangt ist, sind zwei Millionen Dollars, wovon ein guter Theil in kalifornischem Golde besteht, hier eingetroffen. Das Schiff hatte die Fahrt um das Cap Horn gemacht, während die zukunftigen Goldsendungen über die Landenge von Panama kommen werden. Die Auswanderung nach San Fran icko war von Südamerika aus lebhaft im Gange, obgleich viele Sudamerikaner nach ihrer Heimat mit bitteren Täuschungen zurückgekehrt waren. Der Goldreichthum Kaliforniens ist groß, aber das Gold kann nur mit und Versagungen aller Art erlangt werden, der nu einer unverwustlichen Constitution nicht unterliegen. Die Chili gedeiht, nach den von diesem Schiff mitgebrachten Nachrichten, unter einer weisen und friedlichen Regierung, und die S der Hafen Valparaiso verbessert sich täglich unter der gesck energischen Verwaltung des Admiral Blanco. Die anderen Repu bliken waren ruhig, nur in Bolivien nden ununterbrochen revoln tionaire Bewegungen statt. In Valparaiso kamen täglich Schiffe mit Auswanderern sowohl aus Europa, als aus Amertka fur Ka lifornien an, weil der Weg um das Cap Horn weit mehr benutz
wurde, als der über Panama. Die Nachrichten aus Rio-Janei
reichen bis zum 13. Oktober. Die Angelegenheiten am La Ple waren noch in dem alten Zustande, und man wartete auf? A kunft des nach Eagland zur Genehmigung gesendeten Vertrags.
Einige Artikel der Times uber Kostspieligkeit und ver
hältnißmäßige Nutzlosigkeit der Cap-Kolonie hatten den Specta tor zu der Aeußerung veranlaßt, es sei ein Vorzeichen von der Neigung des Ministeriums, die Kolonie aufzugeben. Jetzt leugnet die Tim es aber sowohl die ministerielle Inspirazion, als ihre Absicht, das Aufgeben der Cap Kolonie anrathen zu wollen. Eine Re— gierungs-⸗Gewalt, meint die Times, übe England uberhaupt nicht uber das Cap aus; sein Einfluß reiche nicht über das Haus des Gouverneurs hinaus; davon sei also nichts aufzugeben. Man solle dem Cap das von Rechts wegen geben, was es bereits that— sächlich besitze, das Recht der Selbstregierung. Mit Ausnahme einiger, allgemeine Rechtsangelegenheiten betreffenden Punkte sollte man den Kolonisten die Verwaltung ihrer Angelegenheiten ganz allein überlassen. Vor Allem solle man .
die
dies
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sie ihre Streitereien mit
den Kaffern und den Griguas selbst ausfechten lassen und sie ge⸗
gen Bezahlung mit Truppen und Vorräthen unterstützen, wenn sie dieselben brauchten. Das werde unzweifelhaft zu großer Erspar⸗ niß an Blut und Geld und zu freundschafilicheren Verhältnissen
mit den benachbarten Stämmen führen. Die Auswanderung nach
⸗
dem Cap, seine Production und sein Verbrauch englischer Fabrikate
werden ebenfalls sicherlich unter einer unabhängigen Verwaltung zunehmen.
Der „Ripon“, der mit der ostindischen und chinesischen Post in
Southampton angekommen ist, hat 118 Passagiere mitgebracht ter denen sich der Dr. Gützlaff, der beruhmte Missionair, befin der eine genauere Kenntniß von dem häuelichen und politis Charakter der Bewohner China's besitzt, als irgend ein — Europäer.
Die englische Brigg „St. John“,
mit 120 Personen in der Nähe von Boston
gescheitert, und nur 21 derselben ist es ge
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die von Galway in « anlangte, ist d lungen, das La
ni wüthenden
erreichen, während die übrigen alle ein Opfer des mentes wurden.
Nach der Times geben die ersten Wechselmakler nicht mehr als 2 pCt. Zinsen fur das bei ihnen niedergelegte Geld, und es ist wahrscheinlich, daß der Diskonto noch mehr fallen wird, weil das Gold von allen Seiten nach London strömt und nichts vermuthen läßt, daß sich dies so bald verändern wird. Seit einigen Wochen haben die vorzüglichsten Banquiers für Papiere erster Klasse nur 14 pCt. bewilligt.
Man geht damit um, eine Dampfschiffs⸗Verbindung zwischen
Havre und Southampton einzuführen, vom nächsten Frühjahr an ins Leben triten soll. Durch die Raschheit der Besörderung hofft man einen bedeutenden Theil der Kontinental-Ausfuhren in Zukunft nach dieser Richtung hinzuziehen. Der Liverpool Albion befürchtet nicht, daß die Mosquitofrage zu Feindseligkeiten zwischen Nordamerika und England fuhren werde. Ungeachtet der kriegerischen Sprache der nordamerikanischen Joeurnale wäre nicht daran zu zweifeln, daß das nordamerikanische Kabinet insbesondere den Frieden mit England aufrecht za halten suchen und daß das gute Einvernehmen nicht gestört werden würde.
Der britische Gesandte in Wien, Lord Ponsonby, wird näch—
die
Der stens auf Urlaub in London erwartet.
Gestern Abend sand unter Vorsitz des Herrn Samuel Me ley in der London Tavern eine Versammlung der National-Gese schaft zur Erwerbung freien Grundbesitzes start. Hauptredner Richard Cobden. Der Verein bezweckt eine Verbesserung der der arbeitenden Klassen; mehr aber noch wird anderes Ziel ir den Vordergrund gerückt, nämlich parlamentarische Reform, bewirkt durch Vermehrung der Zahl der Wähler, welche zum aroßen Theile von der Vertheilung des Grundbesitzes abhängt, und Uebertragung der parlamentarischen Gewalt von den höheren auf die mittleren und niederen Klassen. „Die Gesellschaft will“, so druckte sich der Prästdent aus „die mittleren und niederen Klassen in den S and setzen, Eigen thum zu erwerben, das als Mittel dienen soll zur Erlangung der Stimmen in der Leitung ihrer Angelegenheiten, welche diese Klassen in Betracht ihrer Zahl und Bedeutung beanspruchen durfen.“ Herr Cobden bezeichnete den Charakter der Gesellschaft in folgender Weise: „Der Verein beabsichtigt, Personen in den Stand zu setzen, durch kleine monatliche Beiträge eine Summe aufzuhäufen, welche genugt, ihnen auf die beste und wohlfeilste Weise das S immrecht fur die Graf schast zu verschaffen. Auf diese Weise soll ihnen zu gleicher Zeit Gelegenheit gegeben werden, ihre Ersparnisse zu deponiren und eine Stimme zu erlangen. Der Zweck des Vereins ist, größere Guter anzukaufen und dieselben unter die Mitglieder des Vereins, welche für die ihnen zufallenden Grundstücke den Kaufvreis bezahlen wur⸗ den, zu vertheilen.“ Der erste von Cobden vorgeschlagene und einstimmig angenommene Beschluß lautet: „Der Verein ist der Ansicht, daß die Bestrebungen der Gesellschaft, indem sie sich den mannigfaltigen Stellungen und Verhältnisßsen aller Volksklassen an— passen, geeignet sind, die parlamentarische Vertretung zu ver bessern.“
In Betreff der zwischen England und den Vereinigten Staa— ten wegen Nicaragua's und der Mosquitoküste schwebenden Streit⸗ frage enthält die United Service Gazette Folgendes: „Wir
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ziehung
die Erweiterung
ersten Frieden mit
cupations⸗ und
ländischen Ostindiens das de
herstellung des halten sie den mit den balinesischen Fursten abgeschlossenen Vertrag, durch welchen dieselben die Souverametät der Niederlande an rken— nen. Die Fürsten werden nun die niederländische Flagge über der ihrigen fuhren und versprechen, mit Ausnahme von Holländern, kei⸗ nen anderen Europäer auf ihrem Gebiet sich ansie eln zu lassen.
auf Borneo ist, gegen die Sakarrans, aus; und vernichtete sie durch d
haben aus guter Quelle gebert, daß Lord Pelmersten en schlessen ist, keine nordamertkanische Einmischung in die Angelegenheiten Ni⸗ caragua's zu gistatten und jedenfalle die britischen Interessen, so⸗ wohl auf der westindischen, wie auf der östlichen Site Nicaragua's zu wahren. Seine Härrlichkeit hat, wie wir vernehmen, in t ieser Sache aufs schleunigste gehandelt. Um Depischen an den Ober⸗ Befehlshaber im Stillen Mecre gelangen zu lassin, ist das westin rische Paketschiff am vorigen Sonnabend (einige Stunden in Southampton aufgehalten worten. Contre⸗Atmirel Hornby soll den Befehl erhalten haben, mit seinem Geschwarer in der Nähe von Panama zu kreuzen und eine Sacllun 1 inzunehm en, welche . erlaube, mit dem britischen Geschäfteträger in N.caragua zu verkehren.“
Belgien Brüssel, 30. Nov. Der Moniteur mildet: „Graf Rudelnh von Appony, Legatione-Secrttair, ist in dirsen Tagen hier angekemmen, wo (r (in stwäln die Gesckätte des be—⸗ vollmächtigten Maisters O s sterreichs während der Krankheit des Grafen von Woyna versthen wird. Graf Apreny war fruber bei der Gesandiscaft in Paris angistellt und ersetzt den Grafen von Thun, der von Br ssel zur Gesandtschaft in Turin abg. ht.“
Die Repräsentanten-Kammer ist jetzt mit einem nurn Gsetz⸗ Entwurf uber Falliss ments, Bankerette und Zahlungs⸗Aufschub be⸗ schäftigt. Intéressant war nur die Debatte uber die Frage, ob die Bestimmung des Artikels, walcher bestimmt, daß die an den Falli⸗ ten gerichtrten Briefe den Kuratoren zur Oeffnung zu uber wrisen sind, verfassungsgémäß ist oder nicht. Artifil 22 der Verfafung erllärt nämlich das Briefgehcimniß für unverletzlich, und es fragt sich, ob in Privat-Interessen der Gläubiger eine Verletzung eines Verfassungs Punktes zugelassen werden könne, wäbrend selkst im Staats⸗-Interesse die Verletzung des Briefgeheimnisses streng ver⸗ pönt ist. Herr Coomans machte besonders diesen Punkt geltend, welcher darauf an die Kemmission zuruckverwiesen wurde.
Spanien. Madrid, 23. Nov. (Fr. Bl.) Die Königin zird einem Kapitel des Königlichen Ordens Karl's III. in der Königlichen Kapelle beiwohnen.
Herr Men, Mitglied Ter Opposition, macht dem Finanz⸗Mi- nister in der Budget-Ken mission viel zu schaffen. Herr Mon wird seine Ansichten in der Kammersttung entwickeln.
Der Tarif soll in restrilktivem Sinne morifizirt werden. Der Elamor publico spricht segar von einem Plane, Prohibitivzẽ lle einzuführen.
Die italienische Expeditions⸗Armee wird in Matrid die Gar⸗ nison beziehen. Während das Pais von einer Reorganisatien der Konsulate spricht, wird von anderen Seiten verscheit, daß man im Ministe⸗ rium des Auswärtigen nichts von einem selchen Plane wisse.
Der Finanz-Minister hat den Bitistellern, welche ihn ersuch ten, eine gewisse Summe im Budget zur Zahlung der Zinsen der 4 und Fproz Rente aue zusꝑetzen, geantwortet, die Staatekassen seien zwar nicht zum Besten bestellt, man würde jedoch das Möglichste thun. Die Gaceta macht einen Königlichen Befehl für die Pro⸗ fessoren an Mädchenschulen bekannt, nach welchem diese verbunden sein sollen, jeden Monat einen Artikel, der zur Belehrung des Pu⸗— blikums dient, in das offizielle Bulletin einrücken zu lassen.
Zproz. 283.
Portuga! einiger Zeit sehr
2 * 1 8 Nach Macao
Die Königin ist seit
jetzt an der brasilianischen Küste statio— beordert worden; auch soll die Garnison rurch Goa verstärkt werden.
Kriegsschiffe Bataillon von Ostin dien. Bombay, 14. Okt. Der General⸗Gouve⸗r nur, welcher scit einiger Zeit leidend ist, wird, wie man glaubt, da die Bergluft nicht die wohlthä ige Wirkung auf ihn ausgeübt hat, die er sich von derselben versprochen hatte, mit Be⸗ ginn des nächsten Jahres Bombay besuchen, vielleicht auch zur Wie derherstellung seiner Gesundheit eine Scrreise machen. Sollte ein Rücktritt von seinem Posten nörhig werden, so wurde dils allgemein bedauert werden, da man bei dem jetzigen F ie dene zustande sich rer Hoffnung hingeben zu durfen glaubt, Lord Dalhrusie werde ind⸗ lich Gelegenheit haben, kräf ig Hand an die Einfuhrung jener Ver=
schon
erungen in der inneren Verwaltung anzulegen, welche der Krieg her verzögert hat.
Jun Bembey herrscht die Cholera noch, ist jedoch im Abnehmen begriffen. In Bangkok, der Haup stadt Siams, hat die Cholera außerordentlich gewuthen; von einer Bevölkerung von etwa 9göi,009 Seelen starben eine Zeitlang täglich 2 - 3 601; vie Tol ten konnten nicht mehr, nach der Landessitte, verbrannt, sondern mußten in den Fluß geworfen werden; 20 — 30,000 Einwohner sollen ein Oowfer
Sruche geworden sein
Auf die ungeheuren Regengüsse, welche bis in die zweite Hälfte des Oktobers gedauert, ist ent lich schönes Witt gefolgt. In Be⸗ auf den Ertrag des Boden kann dieses Jahr überhaupt für ein günstiges gelten, da die Berickte aus allen Theilen des
11 15 1
Landes von einer reichlichen Aerndte sprechin.
sind durch die wiederholten Kriege
Die Finanzen Ostindiens nd
im Pendschab und in anderen Gegenden sehr zrrü tet norden; in J
den letzten sieben Jahren wurden dura sch ni tlich 4 Millionen Pfd. als in den vorhergehenden zehn, so daß tes brit schen Gebiets, die Iben keine Kon solidi' ist, einige 30 Millionen Pfd. St. gekestet haben
St. mehr ausgegeben,
rung der
an ö 5. mag. dischen Revenuen behefen sich in den letzten Jahren
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18 Millionen; Lord Hardinge brachte sie nach dem en Seikhs auf 183 Millionen; seitdem sind sie
und Ostindien hat über seine Mittel ausgegeben.
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wieder gefallen,
. Man glaubt nicht, daß fur die nächste Zeit das Pendschab dir Oe⸗
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lions⸗ Verwaltungekosten decken werde, da man bedeutend gerustet sein muß, um eine Wiederkehr des Aufstandes unmöglich zu machen und gegen Asghanistan hin geschutzt zu sein.
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Der General-⸗-Gouverneur des nieder— zat eine Proclamation erlassen, durch welche s mit den Fursten von Bali und die Wieder— Verkehrs mit Bali verkündet wird. Zugleich ent-
4 . 51 ton, , /
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Ende 8 Kriege
Eine furch terliche Ex ccu ion fuhrte vor einiger Zeit der Geut⸗ verneur von Labuan, Brooke, der zugleich Radscha von Sarawak ein Piratenvolk von Borneec, man schloß ihre Flotte in der Mundung eines Flusses ein ei englische Dampfschiffe, die in fur zer Zeit an 1060 Prahus mit 500 Mann in den Grund schossen.
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