Zeichen deuten auf eine gewaltige Aenderung der öffent⸗ 6 Dies 36 unter Anderem die . e, 3 servativen Altregierungsrathes Weber in den Großen ö . 3 2 vorgestern im Amtsbezirke Fraubrunnen sa, ., . ö. so bezeichnender ist, als der Gewählte an die Stelle des i ng et⸗ storbenen Redacteurs des Guckkastens, Jenni, tritt, ein 6 ber Beweis, welcher Umschwurg in der Stimmung dieses eins durch seinen Radikalismus berühmten Wahlkreises eingetre⸗ ten sein muß. Auch die, ebenfalls vorgestern in der Haupt⸗ stadt vorgenommenen Friedensrichter = Wahlen fielen durch⸗ gehends in entschieden konservativem Sinne aus. Gleichzeitig fand in Aarberg eine Versammlung von Ausgeschossenen vieler Bür⸗ gergemeinden aus allen Gegenden des Kantons statt, um sich über die Mittel zu verständigen, wie diese Körperschaften ihre durch den Gesetz⸗ Entwurf über das Gemeindewesen aufs. höchste gefährdeten Rechte zu wahren haben. Auf der anderen Seite scheint aber auch die Regierung nachgerade einzusehen, „daß die Tage kommen, von denen wir sagen, sie gefallen uns nicht. Sie sucht, wo immer möglich, einzulenken, weiß aber nicht, wie anfangen, um sich nicht dem Vorwurfe auszusetzen, ihre eigenen „Grundsätze“, wenn man es so nennen darf, zu verleugnen. So drang der Regierungs⸗ Praͤsident und Finanz⸗Direktor Stämpfli mit aller Energie darauf, daß das Budget diesmal so „eingerichtet“ werde, daß ja kein De⸗ fizit zum Vorschein komme. Auch den allseitigen Klagen über zu⸗ nehmende Unsicherheit und schlechte Polizei sucht man durch scharfe Kreisschreiben an die Regierungs-Statthalter möglichst zu begegnen. In der Hauptstadt soll nun mit einem Male die Polizeimannschaft Feträchtlich vermehrt, auch sollen noch anderweitige außerordentliche Maßregeln getroffen werden. Allein abgesehen davon, daß man mit Grund daran zweifeln muß, ob es mit diesem Allen der Regierung wirklich Ernst sei, dürfte felbst ein theilweises Einlenken den Sturm nicht mehr zu bewältigen vermögen; die radikale berner Regierung wird sich das fatale „es ist zu eln gefallen lassen müssen.
Altdorf, 26. Nov. (Fr. J.) Gestern Nachmittags stürzte ein viel Centner schweres Felsstuck auf das Dorf Flüelen herab; zum Glück prallte es an einem vor einem bewohnten Hause stehen⸗ den Nußbaum ab, setzte über zwei Dächer weg und schlug dann eine Hausmauer ein, wo Niemand getroffen wurde. Da es seit Sonnabend Nachmittags ununterbrochen regnet oder schneit, so war am 26östen Morgens der italienische Courier noch nicht über den See herausgekommen. Man befürchtet, schwere Lawinenstürze am Gotthard und in den Göschinen haben diese Verspätung bewirkt.
Chur, 25. Nov. Die Churer Zeitung widerspricht der Nachricht des Lloyd, daß die österreichische Regierung die in ih— rem Gebiete vorhandenen neapolitanischen Werbedepots aufgehoben und Radetzlo den Durchpaß neapolitanischer Rekruten durch die Lombardei verweigert habe. Radetzky behandle sie eben wie andere Durchpassirende und verlange nur Ausweisschriften.
Lausanne, 25. Nov. (Frankf. J.) Die Kantonal - Ge— schwornen-Wahlen sind fast durchgehends in radikalem Sinne aus⸗ gefallen. In Lausanne konnten die Konservativen auf 160 nur zwei der Ihrigen Lurchsetzen.
Der deutsche Sprachunterricht ist in Waadt obligatorisch er⸗ klärt worden.
China. Hong-Kong, 29. Sept. Die Ermordung des Gouverneurs von Macao nimmt die Aufmerksamkeit noch immer in hohem Grade in Anspruch. Seit die portugiesischen Soldaten drei Tage nach dem Morde ein kleines chinesisches Fort vor der Bar⸗ riere gensmmen, bei welcher Gelegenheit die Chinesen an 70 Todte und Verwundete verloren, sind keine weiteren Feindseligkeiten vorge⸗ kommen. Die Chinesen ineerhalb der Manern von Macao verhal⸗ ten sich still; weder Plünderungen noch Unruhen anderer Art sind vorgekommen, wozu vielleicht die Gegenwart einer hinlänglichen Anzahl französischer und amerikanischer Marine - Soldaten in der Stadt beigetragen hat. Außerdem befinden sich in Macao Schutz—⸗ wachen vor dem Hause des französischen Botschafters und vor dem Gebäude, welches die Schiffsvorräthe für das amerikanische Ost⸗ Geschwader enthält. Die Antwort des chinesischen Kommissars auf die Depeschen der Regierung von Macao, welche die Ermordung Amaral's meldeten, war kalt und gleichgültig. Die Erwiederung auf die Mittheilung Herrn Bonham's soll ziemlich in demselben Tone gehalten gewesen sein. Am 29. September traf eine zweite Antwort aus Eanton ein, ob von dem Vice-König Seu selbst geschrieben, wußte man nicht mit Bestimmtheit, in welcher verspro⸗ chen wurde, daß man den Kopf und die abgehauene Hand Ama⸗ ral's zurücksenden, auch den Kopf eines der Mörder überschicken wolle, wenn die Portugiesen sich dazu verständen, drei Chinesen, die sie als Zeugen und vielleicht als Mitschuldige des Mordes gefan⸗ gen hielten, auszuliefern. Die Portugiesen schlugen dieses Anerbie⸗ ken aus, weil dasselbe ihnen keine Bürgschaft für eine hinlängliche Genugthuung bot, und weil sie hofften, durch die Aussagen der drei Gefangenen in den Stand gesetzt zu werden, die Thäter zu ermitteln. Man hat erfahren, daß zu Canton ein wahres Freu⸗ denfest gefeiert wurde, als die Kunde von der Ermordung Amaral's hingelangte, daß die Mörder mit den chinesischen Soldaten zusam— men getrunken, und daß sie zu Canton eine Zufluchtsstätte gefun⸗ den. Auch weiß man, daß ein Mandarinenschiff die Mörder auf— genommen. Ehe weitere Instructionen von Peking eingetroffen, wird wohl nichts Entscheidendes weiter geschehsn. In Canton herrscht vollkommene Ruhe.
Es ist eine große Flotte chinesischer Piraten entdeckt worden, welche an der Mündung des Flusses ihr Unwesen trieb und dem Handel bedeutenden Schaden that. Die Seeräuber plünderten Dörfer und chinesische Fahrzeuge; auch hatten sie mehrere, wie man sagt, 3, englische Schiffe aufgebracht. Vor einiger Zeit be—
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wissenschast und Kunst.
Zur vaterländischen Geschichte. Zwanzig Jahre preußischer Geschichte 4786 bis 1806. Von K. A. Menzel. Berlin, Verlag von Duncker und Humblot. 1849.
In einer Zeit, deren vorzüglicher Beruf in der vernünftigen Umgestal— tung aller Lebensbeziehungen, sowohl der geistigen als der materiellen, be⸗= steht, muß jedes Buch, welches sich eine grundliche und unparteiische histo⸗— rische Darstellung zur Aufgabe gestellt hat, willkommen sein. Die Erfahrung hat gelehrt, wozu man gelangt, wenn man mit der ganzen Vergangenheit brechen und wieder von vorn anfangen will. Man hat nachgerade einge— schen, daß jede politische Reorganisation nur Bestand haben und zu einem gereihlichen Ziele führen kann, wenn sie an Bestehendes anknüpft und durch sie die geschichtliche Entwickelung des Volkes nicht gestört, sondern vielmehr fortgesetzt wird.
Das vorliegende Buch umfaßt den Zeitraum vom Tode Friedrichs des Großen bis zum Jahre 1806, also bis zu jener Katastrophe, die den preu— ßischen Staat zu vernichten drohte, und aus der er sich doch zuletzt größer und mächtiger als je zuvor, empoithob. Die Darstellung des Verfassers ist klar und einfach. Die Quellen sind gewissenhaft benutzt, und die Erzählung schließt sich, so weit es möglich war, den Worten derselben genau an. Obwohl dem Autor, wie er es auch selbst gesteht, Vaterlandsliebe die Feder gefuhrt hat, so ist doch seine Auffassung eine durchaus unbefangene und der Patriotismus des Pieußen thut der Treue des Historikers keinen Ein trag. Es ist zu hoffen, daß dieses Werk den Anstoß zu einer gründlichen Beschäftigung mit der vaterländischen Geschichte um so eher geben werde, da jetzt einer offenen, rückhaltslosen Besprechung des Gegenstandes nicht mehr dieselben Hindernisse wie sonst entgegenstehen. Aus dem reichhaltigen Inhalt des vorliegenden Buches heben wir nur einen Punkt hervor, der wegen mancher Analogieen der Gegenwart von besonderem Interesse ist.
Als Friedrich Wilheim II. die Regierung antrat, erhoben sich damals frei= lich noch vereinzelte Stimmen, die auf Gewährung einer freien Verfassung für Preußen und auf eine Umgestaltung der Reichsverfassung durch den Fürstenbund drangen. Es fehlte auch in jener Zeit nicht an gutem Willen zu zeitgemäßen Resormen; die Regierung des Königs Friedrich Wilhelm II. gestat- tete den freisinnigen Ideen zuerst einen entschiedenen Einfluß, aber die Verwicke= lungen der äußeren Po ink, so wie die Furcht vor den aus Frankreich eingewander⸗ ten revolutionairen Tendenzen, verhinderten es, daß man auf dem eingeschlagenen Wege weiter sortschritt. So kam es, daß wohlgemeinte Rathschläge, in denen sich eine geniale Würdigung der Verhältnisse aussprach, der Haupt- sache nach so gut wie unbeachtet blieben. Mirabeau hatte schon damals den höheren Beruf der preußischen Monarchie erkannt. „Diese Monarchie“, sagt er, „verdient an sich die Theilnahme jedes denkenden Menschen; sie ist ein schönes und großes Kunststück, an welchem überlegene Künstler Jahr⸗ hunderte bindurch gearbeitet haben; sie hat treffliche Theile, der Geist der Ordnung und Regelmäßigkeit einwohnend, Denlfreiheit und religiöse Dul⸗ dung herrschend, burgerliche Freiheit beinahe soweit gewährt, als es zu einem, der unumschränkten Herrschaft eines Einzigen unterworfenen Lande möglich ist, und hat dem gesammten Europa das Beispiel einer Gesetz ze⸗ bung ausgestellt, dem noch keine andere sich nähert.“ Im weiteren Verlauf wird dann der Schutz der deutschen Freiheit als der natürliche Beruf des preußischen Staates bezeichnet und in dem, von Friedrich den Großen ins Leben gerufenen Fürstenbund, das Mittel zu einer Umgestaltung und Ver— jüngung der deutschen Verfassung gefunden. „Preußen selbst“, bemerkt Mira⸗ beau, „soll die Kaiserkrone nicht erstreben, es soll sich die schönere Nolle des Wächters der deutschen Freiheit, des tagendhaften Volkstribuns, vorbehalten. Dieser Posten ist ehrenvoller, als der des Konsuls und die Natur der Dinge will, daß sich Preußen auf, dem selben behaupte und mit demselben begnüge. Wären wir von dieser wichtigen Wahrheit nicht so fest überzeugt, wäre die preußische Monarchie nicht wirklich das Palladium der deutschen Freiheit, welchem wir den entschiedensten Einfluß auf das Wohl Europa's beimessen, was würde uns dies Land und seine Verfassung angehen. Bür— ger Deuischlands, betrachtet die Standarte des Hauses Brandenburg, als die Fahne eurer Freiheit, schließt euch an seine Macht an, unterstuͤtzt sie, befördert jeden, den Gesetzen der Billigkeit entsprechenden Zuwachs; freuet euch ihrer Erfolge.“ Als Mittel, die Macht der preußischen Monarchie zu erweitern, werden angegeben: Friede und Freiheit, bürgerliche Freiheit aller Unterthanen, Gewerbefreiheit, Handelsfreiheit, Religionsfreiheit, Denkfiei⸗ heit, Preßfreiheit, Freiheit der Dinge und der Menschen! „Darauf geht die ganze Kunst des Regierens zurück, darin ruht, wie in einem fruchtbaren Keime, die Wohlfahrt der Reiche. Aber die preußische Monarchie ist näher daran, als eine andere, eine so schöne Aerndte zu sammeln, möge der schützende Genius Europa's über ihrem Schicksale wachen, möge er sie vor ihren eigenen Irrihümern hüten, möge er sie in den Gefahren, von denen sie bedroht ist, aufrecht erhalten; möge er sie auf den Gipfel der Größe und der Macht führen, welche sie nur durch Gerechtigkeit und durch Weisheit erreichen kann.“
Auch in Deutschland knüpften sich an den Fürstenbund manche Er— wartungen, man erblickte in ihm das Mittel zur Wiedergeburt Deutschlands und Wiederbelebung des erstorbenen Gemeingeistes und der tiefgesuntenen Gesammtkraft. Der Kurfürst von Mainz und besonders Carl August, Her= zog von Weimar, der Freund Göthe's, ließen es sich angelegen sein, das preußische Kabinet für den großartigen Plan zu gewinnen, aber dort war man mit anderen, für den Augenblick mehr Gewinn versprechenden Entwür— fen beschästigt, und wies deshalb alle Vorschläge, welche die Verbess rung der deutschen Veifassung zum Zweck hatten, von der Hand. Bei Kursachsen sanden die Vorstellungen Karl August's nicht mehr Gehör. Er äußerte sich bei Mittheilung der preußischen Note an den sächsischen Minister von Lö- ben folgendermaßen: „Er habe gehofft, daß ungeachtet der Hindernisse, welche die Trägheit der Sitten und des Jahihunderts in den Weg legen, alter deutscher Sinn und deutsche Denkungsart noch erweckt, durch ein engeres Band der Freundschaft unter den ersten Fürsten Deutschlands die mancherlei getheilten Absichten und Kräfte in unserem Reichssysteme mehr vereinigt und auf einen Punkt regere und zugleich zuverlässigere Wirksam— keit gebracht werden könnten. Das Spstem der Union habe ihm hierzu nach Maßgabe der zu Mainz angegebenen Entwürfe vorzüglich geschickt und als eine feste, dem Charakter der Nalion angemessene Grundlage geschie⸗
den. Alle seine Entwürfe hatten nur die Vereinigung der verschicdenen wirkenden Kräfte auf einem Punkte zum Zwecke gehabt; man habe sich ge—= k daß der Nationalgeist im Vaterlande erweckt, der träge Schlum= mergeist, welcher Deuischland seit dem westfälischen Frieden drücke, endlich einmal zerstreut werden lönnte, und daß mit diesem Kranze die deutsche Unaion ais cin wahres, wirksames Corps zur Auftechterhaltung deutscher Freiheiten, Sitten und Gesktze sich schmücken solle.“ Der sächsische Mini= ster aber erwiederte: „Der 36 des Fürstenbundes sei Erhaltung, nicht Verbesserung der deutschen Reiche verfassung, die, wenn sie auch nicht voll⸗ kommen sei, doch weder Regenten noch Unterthanen Veranlassung gebe, irgend einem anderen Staate einen Vorzug einzuräumen. Jeder Versuch zur Verbesserung dieser Constitution sei nicht nur in sich selbst mit unend- lichen Schwierigkeiten verbunden, sondern könne auch zur Auflösung älterer und neuerer reichsständischer Verbindungen und vielleicht eben zur Emei- chung der Absichten führen, die man dadurch zu vereiteln suche.“
Auf diese Weise blieben alle Bestrebungen, die eine nationale Reorga⸗— nisation der deutschen Verfassung beabsichtigien, damals erfolglos, und eist sechszig Jahre später sollten sie wieder aufgenommen werden.
Eisenbahn⸗ Verkehr.
Frequenz und Einnahme der holsteinschen Eisen⸗ bahnen im Oktober 184 *.
Alt oe nenn Ri en.
JI. Personen⸗Verkehr. 1) Von und nach den Bahnhöfen 37, 551 Pers., 43,732 Mk. 7 Sch., 2) von und nach den Halte⸗ stellen 538 Mk. 4 Sch., zusammen 44270 Mk. 1 Sch. II. Gü⸗ ter-Verkehr. 1) Passagiergepäck 310,928 Pfd., 981 Mk. 1 Sch., 2) Eil- und Frachtguter 11,617,987 Pfd., 32,005 Mk. 8 Sch., 3 Equipagen-Transport 91 Mk. 8 Sch., ) Hunde-Transport 53 Mk. 15 Sch., 5) Vieh-Transport: 18 Pferde, 18 Ochsen, 9 Starken, 47 Kälber, 1835 Schweine, 47 Ferkel, 33 Schafe 2691 Mk. 10 Sch., 6) auf der geneigten Ebene in Altona. 336 Mkt. 5 Sch., zusammen 365,164 Mk. 10 Sch. III. Beförde; rungen fur die Statthalterschaft zu militairischen Zwecken 1178 Mk. 13 Sch. IV. Beförderungen preußischer Truppen 4652 Mk. 13 Sch. Zusammen für Altona⸗Kiel Sb, 266 Mk. 15 Sch.
. . J. Personen⸗Verkehr.
C Ilm sh d rn. 1) Von und nach den Bahnhöfen 4621 Pers., 2951 Mk. 11 Sch., 2) von und nach den Haltestellen 2119 Pers., 623 Mk. 3 Sch., 3574 Mk. 4 Sch. II. Guter⸗Ver⸗ kehr. 1) Passagiergepäck 33,395 Pfd., 50 Mk. 6 Sch., 2) Eil⸗ und Frachtgüter 870,420 Pfd., 680 Mk. 1 Sch., 3) Equipas gen-Transport 13 Mk. 12 Sch., 4) Hunde⸗-Transport 1 Mt. 12 Sch., 5) Vieh-Transport: 2 Starken, 8 Schweine, 1chafe 7 Mk. 14 Sch, zusammen 753 Mk. 13 Sch. J für die Statthalterschaft zu militairischen, Zecken 43 Mt. 11 Sch. Zusammen für Glückstadt⸗Elmshorn 15372 Mk. 6 Sch. Rendsburg ⸗ N eum ü n ste 1 ö.
1. Personen⸗Verkehr. 1) Von und nach den Dahnhoͤfen 11.585 Pers., T1041 Rt. 11 Sch, *) vom Halfeplatz Bogtelhzol m 115 Mk. 11 Sch., zusammen 11, 158 Mk. 6. Sch. I. Güter Verkehr 1) Passagiergepäck 121,491 Pfd., 192 Mt, 1 Sch., 2) Eil- und Frachtgüler 30i5,s72 Pfd., 4155 Mf. 9 Sch., 3) Equipagen⸗ Transport 6 Mk. 12 Sch., 4) Hunde⸗Transport“ Mk., 5) Vieh Transport: 41 Pferde, 15 Ochsen, 47 Starken, 223 Schweine, 6 FZerlel 313 Mf. 9 Sch., zusammen 14674 Mf. 15 Sch. II. Be- förderungen für die Statthalterschaft zu militairischen Zwecken 430 Mk. 10 Sch. preußischer Truppen 1763
. Mk. 8 Sch
IV. Beförderungen Mk. 9 Sch. Zusammen für Rendsburg⸗Neumünster 18,027 Altona, im November 1849.
Personen⸗Frequenz der Magdeburg-Leipziger Eisenbahn. Bis inkl. 17. Noͤbember c. wurden befördert 639,338 vom 18. November bis inkl. 24. November c. inkl. 1119 Personen aus dem Zwischenverkehr,. in Summa 648,822
Personen,
9,484 ) 1 Personen.
Markt ⸗Berichte. Breslau, 1. D Weizen, weißer 42, 49, 38, 45, 51 Sgr.
Roggen 325, 263, 28 Sgr.
Gerste 20, 22, 24 Sgr.
Hafer 16, 17, 18 Sgr.
Kleesaat unverändert.
Spiritus 6 bis 61 Rthlr
Rüböl 15 Rihlr. Br.
Die Zufuhren waren heute höchst unbedeutend, daher sich Preise eher besserten.
d, T T— ö m e er denn
—
allen ihren Forderungen werden ausgeschlossen und ih—
— ——— — ö —— ——— —— — — —
und es wird ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubi—
3
Pflaum wird die Kriminal-⸗Untersuchung wegen strafba fen Betruges durch unerlaubte Disposition über in sei⸗
Bekanntmachungen.
le ; ,. Vorladung. leber das Vermögen der Handlung Ludwig Drews Wittwe und Kutschtsw, deren unnd die . des Taufmanns dwig Drews und dir Kaufmann Leopolrt Kuischlom sind, ist der Konkurs durch Verfügung des hitsigen Kreisgerichtß vom 3. Oftober c. eröffnet.
Zur Anmeldung resp. Ausweisung der an die Kon— kurs masse zu machenden Ansprüche siet auf ö
den 21. Februar 14850, Vorm. 10 Uhr vor dem Herrn Obergerichts, Referendariug BVellier de Launay im Instructianszimmer des unierzeichneien Ge— richts Termin an. Es werden dazu sämmiliche Gläu⸗ biger der genannten Gemeinschuldner hiermit aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche an die Konkursmasse sogleich oder spätestens in dem anberaumten Termine anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, unter der Verwar= nung, daß diejenigen, welche solches unterlassen und auch in dem anberaumten Termine weder persönlich noch durch zulässige Bevollmächtigte erscheinen, mit
nen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein cwiges Stillschweigen auferlegt werden wird.
Denjenigen Gläubigern, welchen es an Belanntschaft am hiesigen Orte fehlt, wird der Rechts-Anwalt Heu— bach hierselbst in Vorschlag gebracht, an den sie sich zu wenden und ihn mit Information und Vollmacht zu versehen haben.
Braunsberg., den 18. Oltober 1849.
stönigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
1486 Bekanntmachung.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns und Gasthof⸗— besitzers G. Kerger von Liegnitz ist der Konkurs eröff— net worden. Alle unbekannten Gläubiger des Gemein schuldners haben ihre Forderungen in lermino
den 21. Januar 1550, Vormittags 9 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Referendarius Boeck, im hiesigen Parteienzimmer, Bäckerstraße Rr. 89 und 90, , m, und zu bescheinigen. Tie Ausbleibenden
erden mit ihren Ansprüchen an die Masse präkludirt
ger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden. Liegnitz, den 10. September 1849.
Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Lühe.
545 Subhastatio ns⸗Patent.
Das im Thorner Kreise sub Nr. 1. zu Renczkau belegene, dem August Krampitz und seiner Ehefrau Emilie, geb. Mansfi, gehörige Bockwind mühlen⸗Grund⸗ stück, zufolge der nebst Hopothekenschein in der Registra— tur einzusehenden Taxe auf 8067 Thlr. 28 Sgr. ge— schätzt, soll im Termine
den 28. Mai 18509, Vormittags 11 uhr, in nothwendiger Subhastation verkauft werden.
Thorn, den 14. Ottober 1849.
Königliches Kreisgericht.
15911 C ditt gl git ti g n. Gegen den flüchtig gewordenen Restaurateur Joseph
nem Verwahrsam befindlich gewesene, aus dem Verkauf von Weinen für die Handlung Ravens und Söhne ge— löste Gelder eingeleitet. ;
Zu seiner Vernehmung ist ein Termin auf
den 30. März 1850, Vormittags 9 Uhr, im Kriminalgerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, an⸗ beraumt worden, und wird der c. Pflaum zu diesem Termine hierdurch mit der Auffordeung vorgeladen, ur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Her e eng dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichts hofe fo zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß bei seinem Ausbleiben mit der Un tersuchung und Entscheidung in contumaciam verfah⸗ ren werden wird.
Berlin, den 7. November 1849. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.
Il. Deputation für Verbrechen.
Abonnement beträgt: 2 *— 6 2 Rthlr. für z Jahr. ö, 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
1
Amtlicher Theil. Dentschland. Oesterreich. Wien. Bekanntmachung in Bezug auf die Anleihe. Das Privatvermögen der regierenden Familie. — Die Flüchtlinge in Türkei und ihre Ueberwachung. Vertrag mit Parma über die Po- Inseln. Reverse der Offiz — Verwarnung der Kassen⸗Beamten. — Vermischtes. Prag. Ansprache des Präsidenten der Grundent⸗ lastungs⸗Kommission an die Landleute. Fristoerlängernng für die Anmeldung der zu Entschädigung Berechtigten. . Bayern. München. Verhandlungen der Abgeordneten ⸗ Kammer Württemberg. Stuttgart. Eröffnung der verfassungrevidisenden Veisammlung. — Erklärung des ständischen Ausschusses. zrul Großherzogliche Entschließungen in Prinzen Wilhelm nach Potsdam.
Stände ⸗Verhandlungen.
der
Betreff der
Ausland. i, ,
timmungen.
an die Eypeditions-Armee in Rom he Erklärung in Bezug auf die Anrede enten an die neuen Präfekten. Kommissions⸗Gutachten. — vette 4. Guizot in der Akademie. Ankunft des Pa— irschen von Jerusalem. — Der Vertrag mit Buenos-Avres dauernde Unruhe auf Martinique und Guadeloupe. — Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Kabinets-Berathungen. — Die Differenzen zwischen dem französischen und nordamerikanischen Ka⸗ binet.; Weitere Entdeckungen in Kalifornien. Spanien. Madrid. Unterhandlungen des Finanzministers mit Bau- quiers. — der spanischen Armee. Schloß -⸗-Arbeiten.
mischtes.
zefehl
Bestand Ver⸗ Ver
örsen und Handels⸗Nachrichten.
M eila g Bella
, . , 2 Q 2 x- e e O - O 2 2 0 D 2 -! Q - -,
Amtlicher Theil.
haben Allergnädigst geruht: Werner der Sten Artillerie⸗Brigade, dem Strubberg des 30sten Infanterie-Regiments Arzt Dr. Hammer des Zten Bataillons idwehr-Regiments den Rothen Adler Orden t dem praktischen Arzt Dr. Bruno Adler ⸗ Orden vierter Klasse; dem e des 12ten Infanterie-Regiments, Dreßler zu Seeburg im Re gemeine Ehrenzeichen; desglei⸗ iak zu Parzenezewo,
zu verleihen.
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3 1
Dienstlicher
Die Post⸗Expedienten sind dazu bestimmt, bei den, — toirs 1ster und 2ter Klasse, zu denen die bisherigen Postämter (Hof⸗ und Ober ö ) Verwaltungen ge⸗ l e zu verrichten, Geschicklichkeit
Beruf. . RMast el 1è1Post
Postämter) und die bisherigen zjören, die mehr mechanischen Post⸗Expeditionsgeschäft zu welchen sich die erforderliche Brauchbarkeit und bet vorhandenem guten Willen durch Aufmerksamkeit und Uebung auch ohne höhere wissenschaftliche Ausbildung erwerben läßt. 8. 2.
. . Dienststellung. .
Die Post⸗Expedienten gehören zur dritten Klasse der Sub⸗ altern-Posibeamten. Sie werden auf Probe angenommen und ge⸗ gen dreimonatliche Kündigung im Postdienste angestellt. Auf sie finden alle bestehenden und noch zu erlassenden Gesetze und Ver⸗ ordnungen hinsichts der aufkündbaren Staatsdiener Anwendung.
Uniform der ab die Uniform der Post-Expediteurs.
Beste des Dienstes, insbesondere das Post-Interesse, nen Kräften befördern, stets pünktlich, ger ihaft und nen Dienst versehen, r
sten, im Verkehr mit dem Publikum Willfäh
anständiges halten.
men tadelfreier
8 Uniform. Bis zur etatsmäßigen Anstellung träg
8 r 36 2 3 a 16 on g Post⸗Expeditionsgehulfen, von
§. 1. Caution muß bei seinem
Der Post-Expedient
eine Caution von 200 Rthlr. in tirten
Papieren deponiren.
§. 9. Allgemeine Pflichten. Er muß, eingedenk der Pflicht eines
Staatsdieners, das
nach allen sei⸗
1. 4 redlich
. 5 8
ar a OC Ot * SoR ar fam den Vorgesetzten der en Gehorsam
7 nnr kuom und JZuvortom ein gesittetes und
und außer dem
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* . 14 1118 Verhalten Und
61
69
kann bei guter Befähigung und v Dienstführung bis zu einem Gehalte von Bekundet derselbe eine ganz besondere so behält die oberste
ö 1
100 Rthlr. gelangen. Di
tüchtigkeit und ein außergewöhnliches Talent,
Postbehörde sich vor, ihn, als Ausnahme von der Regel, zu den
für höhere Subaltern⸗Postbeamte bestimmten Prüfungen zuzulassen
und ihn auf Grund der bestandenen Prüfungen in die höheren
Klassen der Subaltern-Postbeamten zu befördern.
3 Individuen, welche als Post-Expedienten angenommen werden können. Als Post-Expedienten können angenommen werden:
l) die versorgungsberechtigten Militairs, einschließlich der zwölf Jahre gedienken Unteroffiziere, und die sonst anstellungsbe rechtigten Personen,
2) die bisherigen Post-⸗Expediteurs,
3) die bisherigen Post⸗Expeditie
8. Bedingungen der Die Bedingungen der Annahme
1) der Bewerber darf bei seiner Postdienst das 35ste Lebensjal ten haben. Er muß durch lich gesund geeignet is schwächtes Attest muß theilt s
Der
ein ärztliches
und zur Anstell
insbesondere, de und Gehör
einem Königli
Bewerber muß, gungsberechtigten dreijährigen Dien haben. Es muß festgestellt sein, daß er sich in seinen früheren Le— s⸗Verhältnissen redlich, moralisch frei von Schulden ist, und daß er gierung aufrie geben is rigen Post⸗Expediteure und Post sind dem Nachweise sub 2, 3 und 4 ebenfalls unter und müssen bei Meldung zum Eintritte als xpedienten mindestens 6 Jahre im Postdienste beschäf tigt gewesen sein, wobei die Zeit der Erfullung ihrer Mili Dienstpflicht nicht mitgerechnet Dieselben müssen
3 ) J das Zeugniß einer 16 ĩ
vcMRtkaw achtbar
I
Expeditions⸗Ge⸗ huülfen worfen
Wal 6 2 0st (*
gnif benswertk fruheren Beschäftigung beim iden Amts-Vorstehern beibringen ldung zum Ein derjenigen
ihrer
9 Lentamen vorstehenden Bedingungen hat der Ber unterwerfen, in welchem
* worst niederzus
Nach Erfüllung der ber sich einem Tentamen zu l der Handschrift seinen Lebenslauf Beantwortung geeigneter Fragen aus der Ausführung der in das gewöhnliche Leben einschlagenden Rechen⸗ Arbeiten, so wie durch das Niederschreiben einer Verhandlung oder eines sonstigen Aufsatzes, den Grad seiner Kenntnisse und Fähig— keiten darzuthun hat. Besonderes Gewicht wird auf eine gefällige und deutliche Handschrift, auf Gewandtheit im Schreiben, auf Sicherheit im richtigen Schreiben der deutschen Sprache und auf Zuverlässigkeit und Geübtheit im Rechnen gelegt. einer fremden Sprache mächtig auf Prüfung in dieser Sprache
Bewerber wird das entamen auch gedehnt.
Das Tentamen findet bei derjenigen Ober
bei welcher der Bewerber sich gemeldet hat
5. 6. Zulassung als Post-Expedient.
Die Ober⸗Post⸗Direction entscheidet hiernach, ob der Bewerber zu einer Post-Expedientenstelle zugelassen werden kann und bestimmt event. Zeit und Ort seines Eintritts.
Bevor die Vereidigung und der Eintritt als Post⸗Expedient erfolgt, muß die Caution deponirt sein.
3. Probezeit.
Der Post⸗-Expedient tritt zunächst auf Ein Jahr zur Probe in Beschäftigung. Individuen, welche sich während der Probezeit in irgend einer Beziehung nicht bewähren, werden vor oder mit Ab⸗ lauf der Probezeit wieder entlassen, ohne daß sie aus der Beschäf
Post NHirertipr Post⸗Vürection
Alle post Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.
1849.
aus dem Postdienste zurnck, Verbindlichkeiten nicht ergeben haben. S8. 12. RNemuneration während der Probezeit. hrend der Probezeit kann der Post⸗Expedient in den Ge⸗ Remuneration bis zu 15 Rihlrn. monatlich gelangen.
5. 1 Remuneration nach Ablauf der Probezeit. Diejenigen Post-Expedienten, welche während der Probezeit in r Beziehung ihren Obliegenheiten genügt, sich durch ihre dienst⸗ außerdienstliche Führung vollständiges Vertrauen erworben und von denen zu erwarten steht, daß sie zu brauchbaren zuverlässigen Postbeamten werden ausgebildet werden, können Ablauf des Probejahres und bis dahin, daß ihnen eine fixirte
1b 11
Besoldung (8. 6) gewährt wird, in den Genuß einer Remuneration
20 Rthlrn. monatlich gelangen. (§. 15.) §. 14. Anstellung der Post-Expedienten.
Die Anstellung der Post-Expedienten erfolgt nach Bedürfniß nd dem Eintritt von Vakanzen. .
Bei der Anzustellenden entscheiden Qualification und dienstliches Interesse; die Anciennétät allein ist nicht maßgebend. .
Mehl Wahl der
§. 1 Bemessung der Remuner at onen und Gehälter. ei Bemessung der Remunerationen, welche den Post⸗Expe⸗ n vor der Anstellung gewährt werden, und bei Festsetzung Erhöhung ihres Gehalts als angestellte Post-Expedienten sind orz die n in rselben, außerdem aber die P eb ) C ßgebend. 3 Verwendung der Post-Expedienten als Vorsteher vo zweiter Klasse. Die Post⸗-Expedienten können auch orseher von Post⸗ Anstalren zweiter Klasse gegen dreimonatliche Kündigung angestellt e Sie müssen aber vorher überzeugen Beweis gelie⸗ rt haben, daß sie die zu einer solchen Dienss g erforderlichen
t Post⸗Regal, Garan⸗
B
Post⸗Anstalten
zu den fremden Post-Verwaltungen, Be⸗
ligen Postgüter, über das Kassen⸗ und
istructionen für t⸗Unterbeamte, der Ver⸗
ordnungen in Postfuhr⸗ ext j Courier und
Estafettenwesens und über den Zeit ⸗Debit in ausreichendem Grade besitzen
post⸗Expedienten welche die Post⸗Expedienten des Tentamens, ihres ersten Expedient und ihrer Rückkehr nach dem Wohn⸗ Entlassung zurückzulegen haben, wird eine Ent— er Postkasse nicht gewährt §8 13 zersetzung der
Ablegung
Post⸗Expedienten. iten können nach Bestimmung der vor— ; Action innerhalb Bezirks und auch aus einen ber⸗Post Directions Bezirk in den anderen versetzt werden. Zur Ausführung obigen Reglements wird Folgendes be⸗ welchem Zeitpunkte die Ober⸗ ten, sind Meldungen zum Ein⸗ r kommissarischen Verwaltung betreffenden Ober-Post-Directionen bestimmten Beamten zu Exemplare des Reglements können des General-Postamts unentgeltlich bezoger Berlin, den 29. 1849. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der He
er Geheimen Kanzlei ?
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Angekommen: Der liche Gesandte und bevollmächtigt
zu Inn⸗ und Knyphau
glich hannoversche außerordent⸗ Minister am hiesigen Hofe, Gra Hannover.
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Uichtamtlicher Theil. Dentschland.
DODeesterreich. Wien, 29. Nov. Mit Beziehung auf den zweiten Absatz des Cirkulars der niederösterreichischen Landesregierung über Er- öffnung des neuen 18proz. Anlehens wird von der Universal-Staats und Banko⸗Schulden⸗Kasse nachträglich zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß zur Bequemlichkeit des Publikums auch die Ausfer⸗ üigung von Schuldverschreibungen über Beträge von 5000 Sl. und