10 000 Fl. eingeleitet worden ist. Es steht Jedermann frei. . gationen dieser Kategorieen bei den weiteren nl echeng Cin e ngen zu beziehen, oder aus die sem Anlehen herrührende , , n, . gen geringerer Kategorieen gegen jene über 5000) Fl. und 1 099 81. lautenden J 6. wie auch späterhin umgekehrt, letztere ere zu verwechseln. gegen. fe, d sagt: „Die Deutsche Zeitung hat mehrere falsche Angaben in Betreff des Privatvermögens der regierenden Familie verbreitet. In dem bezüglichen Artikel wird dasselbe sogar auf 200 Millionea Gulden CM. angeschlagen. Aus sicherer Quelle vernehmen wir, daß es sich nur auf 8 Millionen Gulden beläuft deren Erträgniß mit zahlreichen Jahresabgaben und Pensionen be⸗ haftet ist.“ . ö
Aus Orsova vom 16. November wird im Lloyd berichtet, daß der österreichische Konsul von Rustschuk mit einem K. K. Kommissär in Schumla neulich einen abermaligen Versuch machte, dortige Flüchtlinge zur Rückkehr ins Vaterland zu bewegen, mit dem Be⸗ merken, daß man sie sonst gleich Bem und den übrigen Renegaten nach Diarbekir bringen würde. Demselben Schreiben zufolge soll die Pforte mit Rußland in Betreff der Ueberwachung der Flücht⸗ linge in Unterhandlung stehen. Die Pforte wolle, daß russische und türtische Truppen sich in der Ueberwachung theilen, während die russische Regierung darauf beharre, daß die Aufsichtsgarnisen blos aus russischem Militair bestehe.
Der Lloyd berichtete: „Bekanntlich kommen im Po Insel— bildungen als Folge von Alluvionen häufig vor. Bezüglich der darüber zu übenden Landeshoheit sind schon in der wiener Kon greßakte gewisse Stipulationen enthalten. Zwischen der K. K. österreichischen und den Staatsregierungen der betreffenden am Po bele genen Herzogthümer sind nun Adhäsions-⸗-Artikel festgestellt worden. Die betreffende Tonvention zwischen den Regierungen von Oesterreich und von Parma, betreffend die Landeshoheit uber die im Poflusse sich bildenden JInseln, wurde in Mailand am 3. . den Bevollmächtigten der beiderseitigen Regierungen, und zwar österreichischerseits vom Minister des Handels, Herrn Ritter von Bruck, und für Parma von dem Freiherrn von Ward, abgeschlos sen. Die Convention ergänzt eigentlich nur zwei frühere Verträge vom 25. Juli 1821 und vom 11. Juli 1834, in welchem zwi schen Oesterreich und dem Herzogthume Parma Bestimmun— gen in Betreff des Ueberganges von Po⸗Inseln von einem
= 1
Staatsgebiet zum anderen, wenn sich durch etwanige Fluß veränderungen eine dieser Inseln dem festen Uferlande eines der beiden Staaten anschließen sollte, so wie in Betreff der sich etwa neu zu bildenden Inseln, auseinandergesetzt wurden, und lautet fol gendermaßen: „Jwei Inseln sind als bleibend mit einander ver bunden anzusehen, sobald die Erdansetzung in dem dazwischen gele genen Kanale das Niveau des mittleren Hochwasserstandes erreicht, so zwar, daß bei jedem höheren Wasserstande das Wasser des Flusses immer noch ununterbrochen seinen Lauf durch den Kanal nehmen kann. In diesem Falle wird die Landeshoheit der beiden Inseln an jenen der angränzenden Staaten übergehen, welchem die ausgedehntere Insel angehört. Die relative Ausdehnung der In seln wird durch den über den gewöhnlichen Wasserstand des Po hervorragenden Theil derselben bestimmt und das Niveau des ge wöhnlichen Po-Wasserstandes so angenommen, daß es dem durch die längere Zeit des Jahres anhaltenden Flußstande entspricht.
Das Kriegs⸗Ministerium hat verordnet, daß die laut hof kriegsräthlichem Reskript vom 9. Juli 1819 abzufordernden Ver brüderungs-Reverse der K. K. Stabs- und Ober⸗-Offiziere bis auf
weitere Anordnung auszustellen sind. Jeder Offizier statt eigenhändig niederschreiben, daß er keiner geheimen Gesell schaft des In- und Auslandes angehören oder, wenn dies der Fall wäre, sich von derselben alsogleich lossagen werde.
Sämmtlichen Kassenbeamten ist eine genaue Aufmerksamkeit auf die vorkommenden falschen Banknoten anempfohlen worden, da der Ersatz für dieselben, wenn sie von Kassenbeamten oder Kassenvor stehern angenommen werden, nicht mehr von der National-Bank, sondern von dem betreffenden Beamten angesprochen werden müßte
Die Einladung des Gemeinderathes in Salzburg, sich an der Petition desselben üm Gewährung einer Amnestie fur di tis Verbrecher anzuschließen, ist von dem grazer Gemeinderathe abge— lehnt worden.
Um allen Nationalitäts-Streitigkeiten vorzubeugen, werden die Studienzeugnisse nun auch in Ungarn in lateinischer Sprache aus gefertigt werden.
Erzherzog Albrecht ist nach Prag abgereist. Der Ban Jelaci— ist von Nepagedl hier angekommen.
Die Donau ist bereits mit Sand- und Treibeis bedeckt, die Mündung des Donau-Kanals mit Eis gänzlich belegt. Die vielen Fahrzeuge, welche sich noch im Flusse befinden, können nicht mehr ans Land gezogen werden, die Kartoffeln und das Ohst, womit die Mehrzahl derselben beladen ist, haben durch die ganz unerwartet eingitretene starke Kälte viel gelitten und sind dadurch größten⸗ thells ungenießbar geworden. Tie DTonau-Dampsschiffahrt durfte in Folge der rauhen Witterung nächstens gänzlich eingestellt werden.
Wegen Schneeverwehung blieb die Communication mit Preß⸗— burg vorgestern ganz unterbrochen, und erst gestern ging der Zug wieder dahin ab, nachdem von Preßburg telegraphirt worden war, daß die Bahn zwischen Gänserndorf und Preßburg wieder fahrbar geworden sei. Die Reisenden des vorletzten Trains mußten, nach— dem sie etliche Stunden lang der furchtbarsten Kälte ausgesetzt ge⸗ wesen, wieder umkehren, da es an jenem Tage geradezu unmöglich
war, die Bahn vom Schnee zu reinigen. Auch auf anderen Vahn⸗ strecken häuften sich gewaltige Schneemassen, so, daß sämmtliche
Bahnzüge bei weitem verspätet eintrafen.
Prag, 30. Nov. (P. 3.) Der Ministerialrath und Präsident der Grundentlastungs-Kommission, von Klecansky, hat folgende An⸗ sprache erlassen:
„Werthe Landleute! Was ihr lange gewünscht, gehofft, vielleicht auch schon bezweifelt habt, wird nun zur Wahrheit. Wie im Jahre 1775 die Naturaltobot durch wandelnde Kommissionen im Lande unter der Leitung einer Centrallommission geregelt wurde, so wird gegenwärtig die Entschädi⸗ gung jür die Robot, und für die übrigen aufgehobenen oder erst abzulösen= den Natural- und Gelt giebigkeiten durch eigene landesfürstliche Bezirks-Kom⸗ . . Oberaufssicht einer Landes kommission in Prag ermittelt, ee, , . Die , , werden zu a , nn en g, ö n ihre Verhandlungen mit Euch gemeindeweise vor= 3. ; , ,. ligten und Verpflichteten welche bei den kommis⸗ ionellen Verh gen zu erscheinen haben, diese Mühe zu erleichtern und das Geschäst dadurch zu beschleunigen. Diese Kommissionen werden Euch durchaus keine Auslagen verursachen; sie werden auf Staatskosten wirk
. ) 9 we Staatskosten wirken und es haben ihnen die Dominien und Städte blos die nöthigen Amts⸗ lokalitäten und die erforderliche Aushülse bei dem Schreibgeschäfte, und die Gemeinden nur die nöthigen Boten unentgeltlich zu verschaffen. Bie Kom- missionen sind der geschlichen Vorschrift gemäß ' aus voliiischen Beamten aus Rechtékundigen, aus im Rechnungswesen erfahrenen Oekonomen und aus Aktuaren zusammengesetzt. Sie werden mit, Jedem in seiner Sprache verhandeln, und Jeden in seiner Sprache mündlich und scheiftlich bescheiden. Die Landeskommission war bemüht, zu stimmberechtigien Mit= gliedern der Bezirkskommissionen Männer zu wählen, denen die Verfassung bes Landes, und insbesondere die bäuerlichen Verhältnisse desselben bekanni
69
2196
sind, und denen man Beides, die Fähigkeit und den redlichen Willen, zumuthen kann, daß sie die Pflichten ihrer wichtigen Sendung entsprechend und gewissenhast erfüllen werden. Diese Männer haben nun über Eure Grundentlastungs Angelegenheiten zu verhandeln, in erster In— stanz kollegialisch zu berathen und nach Stimmenmehrheit zu ent scheiden. Dieselben Männer waren vor kurzem in Prag versam-⸗ melt, und wurden über das in ihre Hände gelegte wichtige Geschäst bei der Landeskommission umständlich belehrt und zugleich feierlich beeidet. Sie schworen, daß sie alle ihnen von der Landeskommission instructionsmäßig zugewiesenen Geschäfte nach ihrem besten Wissen und Ge⸗ wissen behandeln und vollziehen, bei der Prüfung der Anmeldungen und bei der Ermittelung der Enischädigungen und Ablösungen, dann bei den von Amts wegen erfolgenden Ernennungen der Schiedsmänner genau, um⸗ sichtig und redlich verfahren, den Sitzungen der Bezirkstommission fleißig und aufmerksam beiwohnen, von denselben niemals vorsätzlich ausbleiben, bei den kollegialischen Berathungen als Reserenten und als Votanten immer nur nach ihrer rechtlichen Ueberzeugung und nach den gesetz— lichen Vorschristen und Instructionen ohne alle persönliche Ruͤcksicht oder besondere Begünstigung einer Partei stimmen, die Anordnungen und Entscheidungen der Landes- Kommission befolgen und befolgen machen, überhaupt die dienstlichen Aufqaben der Bezirks-Kommission mit allem Eifer fördern, Nachtheil und Schaden nach ihren Kräften abwenden und bei dem Vollzuge ihrer amtlichen Obliegenheiten sich niemals durch unlau— tere Gründe bestimmen lassen wollen. Die kommissionellen Verhandlungen und die Vergleichsversuche der Bezirks -Kommissionen sind: a) unter Bei— ziehung und Anwesenheit des Berechtigten oder dessen Bevollmächtigten und b) des Ortsvorstehers und der Geschwornen, oder von drei durch die Gemeinde zu diesem Zwecke gewählten Vertrauensmännern jener Gemeinde vorzunehmen, über welche verhandelt wird. Die bei b) genann— ten Personen haben die Interessen der Verpflichteten bei der Kommission zu vertreten. So wie die Bezirks-Kommission bei einer Gemeinde die An— sprüche der Berechtigten erörtert, geprüst und richtig gestellt, und darnach die Be= lräge der Entschädigung oder Ablösung jedes einzelnen Verpflichteten ermittelt hat, macht sie diese vorerst in cinem tabellarischen Ausweise den Vertretern der betreffen⸗ den Gemeinde bekannt. Die Gemeindevertreter haben hiervon die sämmtlichen Ver- pflichteten zu verständigen, und binnen drei Tagen der Kommission anzu— zeigen, ob dagegen Anstände oder Einwendungen erhoben wurden oder nicht. Kommen Anstände vor, so hat die Bezirks⸗Kommission mit denjenigen, welche solche Anstände erhoben, einzeln zu verhandeln, ihre Angaben genau zu untersuchen, Vergleichsversuche zu machen, und wenn diese nicht gelin= gen, zu entscheiden, oder nach Beschaffenheit der Sache den Streit dem ge— richtlichen Verfahren zu überweisen. Die Entscheidung der Bezirks -Kom— mission, das ist der Ausspruch des ermittelten Entschädigungs- oder Ablö sungs Betrages, wind jedem Verpflichteten und auch dem Berechtigten schriftlich in kabellarischer Form mitgetheilt, und demjenigen, der damit nicht zufrieden zu sein glaubt, steht in den gesetzlich bezeichneter Fällen der Rekurs an die zweite Instanz, nämlich an die Landes⸗Kommission offen, zu dessen Anmeldung eine Frist von drei Tagen, und zu dessen Einbrin— gung eine Frist von vierzehn Tagen bestimmt ist. Und damit jeder Partei die Möglichkeit erleichtert werde, sich von der Nichtigkeit der von der Be⸗ zirks-Kommission ausgesprochenen Entschädigung oder Ablösung selbst zu überzeugen, und damit sie ihre etwanige Einwendung der Rekursbeschwerde auch göhörig begründen kann, hat die Landes- Kommission für die Verfassung und Drucklegung sogenannter Rechnungsschlüssel gesorgt.
Diefe Rechnungsschlüssel sind so verfaßt, daß jeder Verpflichtete selbst den Betrag seiner künftigen Schuldigkeit sich leicht berechnen kann. Um Euch, werthe Landleute, einen Begriff von diesen Nech— nungsschlüsseln zu geben, ist hier ein Auszug aus dem vollständigen Robot⸗ Berechnungsschlüssel beigedruckt worden. Dieselben Rechnungsschlüssel wer—= den nebst anderen Hülfsmitteln und Instructionen auch den Bezirks-Kom— missionen mitgetheilt, um Irrungen möglichst zu verhindern, und um das Grundentlastungsgeschäft auf alle Art zu fördern. Ueber den Bezirkskom—2 missionen steht die Landeskommission, bei welcher die Interessen der Berech-= tigten und Verpflichteten im gleichen Verhältnisse vertreten sind, als eine Behörde, d os in zweiter Instanz zu entscheiden, sondern auch ad ministrativ zu und in dieser letzteren Beziehung die Thätigkeit der
untergeordneten Bezirks-Kommissionen streng zu überwachen und zu leiten hat, und die berechtigt ist, jene Mitglieder der Bezirks-Kom-
missionen, welche in ihrem Benehmen oder in ihrer dienstlichen Verwendung nicht entsprechen, zu entlassen. Aus dieser kurzen Daistellung möget Ihr, werthe Landleute, ersehen, wie voreilig und unrecht es ware, an der wirk— ichen und gerechten Ausführung des Grundentlastungsgeschäftes im vorhin— ein zu zweifel Lasset Euch ja nicht irre leiten von denjenigen, die Euch etwa glauben machen wollen, daß es von der Grundentlastung wieder ab— kömmt, und daß hinsichtlich der Urbarialschuldigkeiten der alte Stand der
Dinge eingeführt, oder daß die Grundlasten ganz unentgeltlich werden auf⸗ gehoben werden. Menschen, die solche Unwahrheiten ausstreuen, meinen es nichtredlich mit Euch. Die ernannten Bezirkskommissionen werden nächstens unter Euch erscheinen und Euch thatsächlich überzeugen, daß es mit der Ausfüh— rung der Grundentlastung vollkommener Ernst sei. Allerdings kann das Grundeutlastungs-Geschäft gegenwärtig nur in einigen Kreisen Böhmens, nämlich in jenen vorgenommen werden, wo die zum Maßstab der Entschä— digung bestimmten Katastral-Produktenpreise bereits ermittelt oder nach Be— schaffenheit der angemeldeten Forderungen nicht nothwendig sind. Doch Ihr werdet vernommen haben, daß schon auch in den übrigen Kreisen die Katastralpreise zum Behuͤse der Grundentlastung erhoben werden, und daß, sobald diese Preiserhebung beendigt ist, die Bezüks-Kommissionen dann sich über ganz Böhmen verbreiten werden. Nach diesen Kommissionen werdet Ihr mit entschiedener Gewißheit vernehmen, welche Grundlasten unentgeltlich und welche gegen Entschädigung aufgehoben wurden, und welche im Wege der Abl sung aufzuheben sind. Das Maß der Entschädigung sowohl als jenes der Ablbsung ist durch das Gesetz so ermittelt, daß es gewiß jeden billig den kenden Verpflichteten befriedigen und von ihm nur dankbar anerkannt wer— den kann. Kommet denn, werthe Landleule, den Grundentlastungskommis— sionen freundlich entgegen; suchet ihnen ihr schwieriges Geschäft durch Euer Vertrauen zu erleichtern; wendet Euch an sie, wenn Euch Zweifel oder Bedenken vorkommen, und horchet auf ihre Stimme, wenn sie Euch zu gütlichen Ausgleichungen rathen. Nur auf diese Art, nur „mit vereinten Kräften“ werden wir zu unserem gemeinschagftlichen Ziele, zur Vollendung eines Werkes gelangen, das die letzten Neste des Mißtrauens beseitigen und Ruhe und Ordnung im Vateilande befestigen soll. Voch Eins muß,, werthe Landsleute, Euch ans Herz gelegt werden. Die Verpflichteten werden nach der ausdrücksichen Anordnung der Grundentlastungsvorschriften ie Rück— stände an der Robotreluition, an dem eigentlichen Zehnt, an Urharialgie⸗ bigkeiten und überhaupt an allen billig zu enischädigenden Leistangen nicht blos für das Militairjahr 1848, sondern auch vom 4. November 1848 an gefangen bis zu dem Zeitpunkte der Ausmittelung der neuen Entschã⸗ digungsrente entrichten, beziehungsweise die neu ermittelte, Entschäbi— gungstente auch für die eben bemerkte vergangene Zeit bezahlen müssen. Damit ihnen nun diese Nachtragszahlung neben den laufen— den Leistungen nicht allzu beschwerlich falle, wird sedem Verpflichteten wohl- meinend gerathen, auf die Berichtigung dieser Rückstände jetz schon zu den— ken, und die zu dem Behufe nöthigen Barschaften von Zeit zu Zeit zurück— zulegen. Nur so kann der Veipflichtete sich den Vortheil der allmäligen Abzahlung sichern, und die Militair-Execution, mit der die rückständige Ent- schaͤdigungs Rente eben so wie jeder Steuerrest in Zukunst eingetrieben werden wird, von sich abwenden. Die aus emphiteutischen Verträgen ent⸗ springenden Zahlungen, so wie überhaupt alle ablösbaren Schuldigkeiten sollen (mit Ausnahme des Laudemiums und der Dominikalrobot) ohnehin fortlaufend bis zu dem Zeitpunkte der Ablösung an die berechtig— ten Obereigenthümer, Pfarren, Schulen, Spitäler u. s. w. unwei⸗ gerlich geleistet werden; mithin kann bei einem ordentlichen Land⸗ wirthe von Rückständen an ablösbaren Leistungen keine Rede sein. Möge lein Verpflichteter sich zu der Meinung verleiten lassen, daß die constitutio—- nelle Freiheit, die uns Se. Majestät unser Allergnärigste Kaiser verliehen hat, im Nichtzahle in der Nichtleistung rechtmäßiger Verpflichtungen bestehe. Unsere Freiheit ist auf Recht und Gesetz gegründet, und bei einer solchen Verfassung muß der Berechtigte wie der Verpflichtete, müssen Ferderungen wie Schuldigleiten nach gleich gerechtem Maße behandelt wer⸗= den. Prag, 11. November.“
Bas hiesige Amtsblatt bringt folgende Kundmachung: „Die K. K. Landes-Kommission findet sich bestimmt, den mit dem Edikte vom 16. August l. J. einberaumten dreimonatlichen Termin zur An⸗ meldung der gegen billige Entschädigung aufgehobenen Grundlasten
1e
2
Hiervon werden die Be⸗ daß diese erweiterte als widrigens jede alleinige Kosten des Säumigen, Verhandlung genom—⸗ Von der K. K. Grundentlastungs⸗ Landes- Der K. K. Ministerialrath und Prä⸗
sind Höchstdieselben bereit, zu Abänderungen dieses Vertrags, wie die Erfahrung und veränderten Verhältnisse sie als geboten oder . die Hand zu bieten, und die einzige Richtschnur Sr. Königlichen Majestät wird hierbei das wahre wohl⸗ verstandene
bis Ende Dezember l. J. zu verlängern. zugsberechtigten mit dem Bemerken verständigt, Anmeldungsfrist um so sicherer einz päter einlangende Anmeldung auf welche er durch Vorschuß zu decken hätte, in werden würde. Kommission für Böhmen. sident Klecansly.““
und auch des zweiten Präsidenten. Er betrachtet den Antrag Tafel's als würdig eines Lehrers der Religion Jesu, als würdig des Geistes des Ehristenthums. Er führt das Beispiel Christi, des göttlichen Leh— rers, mit der Ehebrecderin an, die Christus amnestirte trotz der Mei⸗ nung der Pharisäer, Schriftgelehrten und jerusalemitischen Aristo⸗ Er weist auf Belgien hin, welches in der Revolution, die im vorigen Jahre Europa durchschütterte, unberührt dagestanden, weil es keine getäuschten Hoffnungen gehabt habe; Äiehe man dar— Die vorliegende Frage sei eine Frage des Her⸗ zens, das habe ja Se. Majestät selbst in der Thronrede aus⸗ Menschengeschichte Faden der Vergeltung; darum beherzige man den Spruch: Mit dem Maße du missest, mit dem wird dir wieder gemessen werden! Forndran spricht für den Antrag des zweiten Präsidenten, da es der Kammer freistehe, zu einem Gesetze jeder Zeit Modificationen an— Gegen eine unbedingte Amnestie müsse er sich aussp em Vorredner gegenüber bemerkt er, daß Christus den Pharisäern nicht verziehen habe, und dies ausgeschlossen bleiben; übrigens fü und wenn die Majorität der Kammer schließe, werde die Regierung gewiß die dadurch ausgesprochene Stimmung des Volkes beachten und nachgeben. unter vielfacher Heiterkeit der Versammlung eine bi he Erläuterung darüber, daß die Sachlage mit der Ehebreche— rin eine andere, als die von einem Vorredner erzä und Christus nicht
alten ist, j uh wünschenswerth gezeigt haben,
hochzuverehrenden richtigsten Weg gemeinschaflliche gegenseitigen Bestrebungen sein, wenn das Ergebniß unserer Arbeiten liches, ein dem Lande segensvolles werden soll. zeugung hiervon stets unsere gemeinschaftlichen Ber Wenn vor dem Geist Rücksicht zurücktritt, wenn weise erfahrene Beachtung der Lehren der Vergangenheit Ihre lenkt, dann wird diese Versammlung, welcher eine so gabe zu Theil geworden ist, einen des Landes einnehmen, Königs und des Landes gedeihen. ser Hoffnung erkläre ich den gegenwärtigen Landtag staͤndische Ausschuß hat in Folge des Erlasses des Königlichen Geheimen Rathe — die Königliche
Eidesformel betreffend (s.
ö 3 dafl Bayern. München, 30. Nov. (Nürnb. Korr.) Nach⸗ aus ein Beispiel! dem in der heutigen Sitzung der Abgeordneten⸗Kammer der Refe⸗ rent Prinz ein Resumé der bisherigen Amnestie-Debatte gegeben, nahm der Justiz-Minister das Wort. Ka auf die gestrige Aeußerung des Ministers des Aeußern hin, daß sie den Regierungsentwurf annehmen und Form von Wunschen einkleiden möge.
auf: 1) Verwerfung des Gesetzentwurfes, 2) Annahme eiuer unbe— Amnestie, für den ersten Fall habe sich Niemand, für den zwelten Vorschlag hätten sich gleichfalls sehr wenige ausgesprochen. é Annahme des Eniwurfes ohne und Gegen Letzteres müsse er sich im Interesse der Milde und der Ge rechtigkeit aussprechen. zögert würde;
Möge die Ueber⸗
einer Vaterlandsliebe
die Kammer
e weiteren Anträge in Er stellt vier Möglichkeite art l
Er s ier Möglichkeiten vürdigen Platz Ihre Thätigtei e sollten auch bei Mit diesem
sei er für möglichst ausgedehnte
I) mit Modificationen.
Man bedenke nur, wie die Sache Westermäaier er erinnere an die stuttgarter Versammlungs⸗ Sanctionirung
Anschuldigungen
Verordnung
niglichen Staats-Regierung vorliegende Anerkennung der frankfurter nehmen beabsichtigen l
te, gewesen sei in die bbängaiakeit der Gerichte (ingeariffe Entwurf nicht an, so werde die Amnestie, die bereits , , Her,, mne i von der Regierung am 23. Oktober vorgelegt worden, velleicht im Jahr 1850 zur Ausführung gelangen. movdifizirt an die Kammer der Reichsräthe, so werde diese gleichfalls Modisicationen Kammer hervorrufen würden und so würde die Sache unendlich ver schoben und die Gefangenen müßten noch lange im Kerker schmach Wenn aber die Regierung und diese Kammer einig seien, so Reichsrathskammer ihre Zustimmung nicht leicht versagen und die Regierung sei im Stande, das Gef Was die Anträge, wenn sie in der vorgeschlagenen Art angebracht Regierung sich die gewissenhafteste Prüfung zur unumstößlichen Auf s möglich berücksichtigen. E die Regierungsvorlage. Hochverrath unter die Amnestie falle. speziellen Debatte,
Regierungs
Minister von der Pfordten: Er müsse wiederholt den schußantrag das Wort reden von Wünschen, ! elbe führe rascher zum Ziele und Die Frage sei
Komme er Geseß -E urf ; 4 j Komme der Gesetz⸗Entwursf ie Erweiterungen nur in
. icht als Modificatio halten sich gedrungen sehe anbringen, Berathungen —ͤ
g 9 E arYrIG&vT 65 6 zweckmäßigkeit Karlsruhe,
; und Schnelligkeit. egierung betreffe, so müsse er bemerken, Kammermajorität, er verstehe darunter die
möge sie ihren Beschluß einen Antrag, en Wunsch nennen, stets hoch achten werde geben zu müssen glaube, sehe ät einen Antrag oder Wunsch stelle,
stehende Entsch
etz sofort zu promulgiren.
*
Wiederzusammentritt
Ständeversammlung für
Staatsministeriums
r empfehle nochmals im Interesse 1849 hiermit als
vorgegangen
versprechen, daß die Regierung
Ung ücklichen ob auch der des Strafgesetzbue Minister verweist den Fragesteller höre, bemerkt jedoch, daß in der Pfalz ganz andere Umstaͤnde vorhanden waren, als im diesseitigen ave Männer der Bewegung a Unglück zu verlüten; dies sei bei
weshalb der Gesetzentwurf auch bei jenseits des Rheins von verschiedenen Die Sitzung wird hierauf um tagt, wo die spezielle Debatte Wiedereröffnung der
nach Artikel Der Justiz⸗
. ͤ ( J
sie ihn verwerfen werde, sie werde ihn in Erwägung Tieser Ausdruck sei in neuester Zeit etwas in Verruf ge wie er ihn auffasse, wolle er durch ein Beispiel darlegen.
hätte gestern sagen können, man möge auch eine allgemeine Amnestie annehmen, die Regierung werde e ͤ ⸗ wenn die Kammer auch eine allgemeine Am⸗ beschließe, werde die Regierung nie darauf eingehen. in specie die Amnestirung der Offiziere betreffe, so wisse die daß viele darunter der Amnestie würdig seien; lle ausscheidenden Untersuchung nicht vorgreifen, sondern die allenfallsige Begnadigung nach ge vorbehalten. ferent spricht sich wieder in antlagendem Tone gegen Anträge Tafel's und Boye's aus, schließt sich jedoch dem Weis l ge an, den er bereits im Ausschusse selbst gestellt habe. Abstimmung stellt Boye den Antrag, über die einzelnen derselbe wird ver⸗
In Erwägung, gust 1841, die theilweise Erneuerun sammlung betreffend, diejenigen vier Abgeordneten
geschlossen, um in Erwägung ziehen;
r habe aber gesagt:
den Provinzen diesseits und Prinzipien ausgegangen sei 15 Uhr auf Nachmitta— beginnen wird.
Sitzung um 4 Uhr ergri
Loosz ehung 33. öffentlichen September 1846 dazu bestimmt jalb der Murg:
aus dem Wahlbezirk unterhal
ie Regierung wolle
Lerchenfeld
Anklage zu der in dieser Kammer bei dieser Frage
Gegen eine unbedingte Die Amnestle könne blos Jen lufwallung für wahre Frei olität, die höchsten Güter des Menschen, vähnten, und dadurch zu Verbrechern wurden. D ene nicht im Auge gehabt, welche fremde Abe sche Demokraten herbeiriefen, die, wie in Baden, die Repu ten und den Umsturz alles Bestehenden. Der Redner widerlegt griffe, die gegen das Ministerium, dem er ar Sein Ministerium habe mit dem damaligen Landtage in 80 19 Gesetze, worunter Gesetze von der größten Die pfälzischen Militair und Nachlässigkeit, wobei wurf macht, daß sie allerdings
Abgeordnetenwal grundherrlichen Murg und jenes in dem Bezirke unterhalb nach Beendigung der
siermit allergnädig
Amnestie müsse er sich aussprechen. genommen werden;
velche in begeisterter
abzustimmen; Abstimmung selbst übergegangen desgleichen der A Modification einstimmig angenommen; „Wunsch“ des Ausschusses als Modification ein⸗ Untermodification Allioli's f
heit, Religion, Nati War Direktor Freihe
Wichtigkeit, geschaff und Civilbeamten bezüchtigt der Regierung ie Pfalz mit den nöthigen Trup ] en unterlassen habe und daß die for ; rufung auf das 3Zte Jägerbataillon 5 st unzureichend
Gesetzentwurf:
Iten Ausschusses üb
bei 52 auf den Kriegssuß ge
Ministertisch geltend gemacht worden und zwar energisch, Regierung
isterium und unsere
pfälzischen Abgeordneten des vorigen
f nt ae 6er sie gut geheißen
7. Mai die provisorische Regierun rtheilen / J f in Höchstihrem Namen
nicht Glück
frühere Geschichte Eng
dnung der deutschen Verfassungs Angelegen⸗
ne Amnestie er in. des deutschen Volks nach nationaler
gewesen seien, die unmö Er schildert
— *
unter denen
befriedigenden zu nennen. göttlichen Vorsehung
Lande abgewendet und
dem Beistand
Empörung
bezeichnet, deutet den durch solche krankh
gebahnten Uebergang zur Anarchie und dab ur an und kommt dadurch wiederholt zu gen eine unbedingte ö Nach dieser, mehr zur allgemeinen als sion gehörigen Rede schlägt der und den Artskel 1 gemeinsam zu berathen. Behuf den Artikel 1 der Regierungsvorlage,
aß in dieser er Irreligiosität
Ansehen der
getrieben, daß
ie Begriffe von
prechen müsse.
Amnestie auss
Gesetze sehr
in Verwirrung
vor, den Eingang gekommen sin
Er verliest zu diesem die bekannten Modi—
Präsident
zum fühlbaren Nach
allgemeine Kredit = 1nd bas ö ö 8e GCS und daß überhaupt das Land
sich dieses in dem Zustande unserer Finanzen ordentlichen Staats-Einnahmen zur wum einige Millionen unzu Regierung wird Ihnen darüber, sobald
Präsidenten, wonach der Ausschußantr Entwurfs, nicht,
ag als Modification statt des Regierungs⸗ Deckung der ordentlichen vorschlägt, als Zusatz zu dem— er zweite Präsident Weis be— und mehrere Freunde Die Befugniß Gesetze einzu
wie der Ausschuß Staats⸗Ausgabe nd geworden st lben, angenommen werden soll. gründet dieselbe dadurch, der Kammer, bringen, wahren
nöthigen Vorlagen Verbesserungen
7 Großherzog von 7 var c yr 5 in Anspruch nehmen.
selbstständige Modificationen zu einem E ich nicht bei einem bloßen beruhigen zu können glaubten. Berichtigung um die Debatte abzukürzen, Alles, Anlaß geben möchte,
der Staats⸗Verfassung Ihre Klugheit macht es räthlich, sich hier auf klar erkannte Bedürfniß zu beschränken, wenn man laufen will, bei der Durchführung der einzelnen den Hülfsmitteln des Landes, mit den Sitten und ö n. Bedürfnissen des Volkes in W,, zugsweise dringend betrachtet . Vollziehung der Grundrechte des deutschen Volkes eine neue Grün— dung der Landes⸗Vertretung, des wichtigsten Theils einer jeden Re 6. Aluach noch ank et wichtige Vestimmungen ker Verfassung werden einer Revision unterstellt werden. S der König haben bei dem Antritte Ihrer Regierung Ihre erste Sorge sein lassen, durch freien Vertrag mit dem Volke die Ver⸗ fassung des Staats in freisinnigem Geiste zu ordnen.
wollten und s chuß beliebte,
Die außerordentliche Aufruhr im Mai dieses möglich gemacht,
nicht Gefahr Abänderungen mit
Gewohnheiten,
Lerchenfeld, Jahres versetzt worden ist, hat
worauf dieser erklärt, daß 1 die V Mißverständnissen
Kirchgeßner
Gleichwohl darf, mit Einleitung des gezögert werden f darum beschlossen und
hätten genehmigen können halt vor großen Störungen
den Wünschen
zurücknehme. Präsidenten und gegen s für die Pflicht der K wie über jeden anderen, standpunkte, aus zu spr rung durch die Reich berathen müßten die Berathung könnten sie bevorwortet die Modification Tafel's,
nisteriellen Aeußerungen. ammer, ihre Ueberzeugung über diesen Ge⸗ abgesehen von dem Humanitäts⸗ über eine allenfallsige Verzöge⸗— grathskammer gesagt worden, sei ihm unklar; Reichsräthe immerhin, und vor geschehener ja doch keinen Beschluß fassen. eventuell die Boye's, Heine's
Staats ⸗Ministeriums
präsentativ⸗Verfassung. Kö . 96
ö Die direkten und indirekten Steuern, so weit sie in
Monaten des Steuerjahres 185
Januar und Februar 1850, fäl Umlagefuß und den bestehenden Tarifen zu erheben.
2) Gegenwärtiges Steuer -Ausschreiben soll der nächsten Ständeversamm⸗
ig werden, sind nach dem bestehenden
lung alsbald nach ihrem Zusammentritt zur Gutheißung vorgelegt
werden.
Gegeben zu Karlsruhe vember 1849.
in Unserem Staats⸗Ministerium, den 30. No⸗
Leopold. Regenauer.
Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Baden, . Sohn Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, ist heute
Uhr von hier nach Potsdam abgercist, wo int in das Königlich preu— reten wird.
dritte
= 1 32 1 Vormittag um halb 11 U ĩ derselbe als aggregirter Prenier-Licuten
1 hische erste Garde-Regiment zu Fuß eint
der Stendeversammlung berichscte Herr Henkel für Berfassüngs? Ausschuß über das Wahlgesetz mit dem Antrage
ing err Bayrhoffer (Mitt des Verfassungs⸗ Aus⸗ sses trug ein Separat-Votum auf Ablehnung vor. Das Ein⸗
l, 30. Nov. (Kass. Ztg.) In der heu⸗
— 2 ü
auf das Wahlgesetz wurde mit 27 gegen 17 Stimmen be⸗ ; e Ausland Wusland. Frankreich ö Die Regierung hat, em Const den Befehl nach Rom akgeschickt,
ons -Armee, dessen Anwesenheit in
rankreich zurückkehren soll. Wie ten Truppen in 400) Mann, die von Rayneval soll in Folge der s ertheilten Instructionen, die an⸗ erungs-Polüik in der römischen seine Entlassung eingeschickt haben. Ernennungen ssollen erfolgt sein, räffenslichk sind: General Fabvier ers! Mägnan zum Gesandten in jzurat zum Gesandten in Berlin, General Wien, General-Post-Direktor Thayer um Gesaͤndten in Neapel; ein Abendblatt nennt abweichend fur St. Petersburg den eneral Castelbajac und für Wien den Contre⸗
seilungen aus amtlicher
den Journalen, wie et, daß Louis Bona⸗ auf seine verfassungs⸗
in Blätter sind indlich, als dia
Spezial-Kommission, welche das Gesetz über die Pensions⸗ n sollte, ha x ßt, günstig über dasselbe
en. Dieselbe Kommission hatte einen ersten Plan dieser en, sehr ungünstig aufgenommen, den letzteren, mit einer Prä⸗ den Arbeiter aufzumuntern, z der Kommission.
; Prämien
ten Kommissionen über dieses — zialgesetz un
11
tern gestorben. E e : der Constituante. Er ist der Vate n Oskar und Edmund von Lafayette, welche eben-
j miens starb Bezard, Ehren⸗
seit der
vorgestern r l ) 1 Akade⸗ vier Mitglieder durchs Loers, welche
ensur ( ö j Ur usnahme⸗ Mede des J erzogs von
en die früheren aufrecht erhalte. Versammlung sollen Lepredour mit dem Die Regierung mit der Drohung, ihn abzu⸗ die Sub⸗ z m solle ent⸗ oder der Regierung von lassen, damit sie lbst zu befreien. Guadeloupe ist noch nicht her⸗ t der ice auf Guadeloupe Assisen, welche einen Theil der Ruhestörer richten ar es sogar von em zu so gewaltsamen Auftritten ge⸗ daß der Gouverneur das Militair einschreiten lassen det wurden. in Lyon er⸗
bein Präsi⸗
er geheimen aft Nal oe. ( eun! hat damit geen⸗ diat, daß 17 freigesprochen und 6 zu geringen Gefängnißstrafen P . sich mehrere Juni⸗Insurgenten fragt, antwortete: „Galeeren⸗
nkers Cavaignac.“
raͤslling Lurch bit e beg
Großbritanien und Irland. London, 1. Dez. Gestern
und heute war wied ßer Kabinetsrath im Ministerium der aus⸗ wärtigen Angelegenheiten; der heutige ist bereits der vierte in die ser Woche Die neuesten nordamerikanischen Berichte lauten dah daß die Differenzen zwischen dem nordamerikanischen und dem französi schen Kabinet offiziell noch nicht ganz geschlichtet sind. Das nord⸗ immerikanische Kabinet soll sich entschieden geweigert haben, gewisse Behauptungen zurückzunehmen, die Staatssecretair Clayton in set ier vom 8. September aufgestellt hatte . , , r. dälzfarnien scheint das den neuesten Entdeckungen in Kalifornien.
. ö J 8363 T . g or Won Mendozino, vom ganze Land von San Viego bis nach dem Cap * tendozs in
18d J 2 Stilen Meere bis nach den höchsten Bergrücken der , . ̃ 366 zold gesäͤttigt. und noch ostwärts hin, ganz und gar mit Gold ge attigt.