ie der Corsaire behauptet, mit dem neuen Auf⸗
mit seiner Beanspruchung einer persön⸗ lichen Politik sehr unzufrieden und hat geäußert: Fünfundzwanzig Jahre lang habe ich die persönliche Regierung bekämpft, und jetzt Tin ich wieder gezwungen, sie zu ertragen.“ ;
Tie Opinion publique sagt: „Wir behaupten, daß man aus der Republik, wenn der Versuch, den Frankreich macht, nicht gelingt, nicht anders heraus kommen kann, als durch das 9. oße Thor, welches der Wille Frankreichs allein an dem von der Verfassung anberaumten Termine öffnen kann.“ .
Das Evenement und der National wissen, alle Kandidaten zu den vakanten Präfekturen und Unter-Präfekturen müßten ihre Bewerbung durch eine schriftliche Erklärung unter⸗ stützen, daß sie der Anrede des Präsidenten der Republik an die neulich ernannten Präfekten zustimmen und für das persönliche In teresse desselben thätig sein
Der Moniteur du Tag der Ersatzwahlen. keit für die Durchsetzung ihrer Kandidaten; die sämmtlichen Verurtheilten von Versailles.
Nach vem Nationa eilten vorgestern viele Personen zur Kasse des Herrn von Rothschild, um die verfallenen Zinsen der rö— bemühten sich jedoch vergebens, hat ihre Ppflichtungen nicht erfüllt. Der Rothschild um Vorstreckung der nöthigen sem aber eine abschlägige Antwort erhalten
Thiers ist, w ; treten Louis Bonapartes,
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würden. bezeichnet solche
man nennt als
mischen Anleihe zu erheben. Sie die römische Regierung Papst soll Herrn von Fonds ers von die
2 haben.
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bonapartistische Verein hat in einer i alast r schö en Künste gehaltenen Sitzung beschlossen, sich ein mehr im Mittel punkte der Stadt gelegenes und geräumiges Lokal zu suchen; er hat darauf die Feststellung der Einzelheiten seiner Konstituirung
lle In seiner nächsten Sitzung wird er sich Gesetz
twürfen über die Getränksteuer die Angelegenheiten Platastrome beschäftigen.
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de der ersten 10
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Monate
rt Englands J heute veröffentlicht wor zeigt sich hinsichtlich des Handels mit dem Auslar sehr bedeutende Zunahme der Thätigkeit. So wurden in ersten Monaten dieses Jahres Baumwollenwaaren und R von 3,000 Pfd. ausgeführt, während lben Artikel in dem gleichen Zeitraum des allerdings dem europäischen Kontinent sehr ungünstigen den Werth von 18,240,000 Pfd. St. erreichte. Hinsicht ebenfalls nicht glückliche Jahr 19,672,000 Pfd. St., für
22,249,000 Pfd. und
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22 77 St. die mit nur kommerzieller Hi ist die entsprechende Si 21,6 10,000 Pfd. St. ir 1845 1844 22,061,000 Pfd. Vergleicht man den deklarirten Werth fuhr in den Jahren 1844, 1848 und 1849, so ergeben sich für einige der für den ausländischen Handel wichtigsten Ge— genstände der englischen Industrie folgende Zahlen: Ausfuhr von Wolle im Jahre 1844 8,088,069 Pfd. St.; 1818 5,341,341 Pfd. St.; in diesem Jahre 7,054,219 Pfd. St. Für Leinwand sind die ent sprechenden Zahlen: 3,427,693, 2,629,675 3, 389, 4163; für Seidenwaaren 636,357, 412,381 und 669,745; für Metall- und Messerschmiedewaaren 1,839, 114, 1,527,05. irdene Waaren 675,786, . V der ausgeführten B
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welches man demnach
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Abschaffung ditge etzes ringen und soll die Regierung von Venezuela aus— drücklich für alle Rachtheile verantwort erklären, welche für bri⸗ tische Unterthanen aus diesem Gesetze entspringen möchten.
Nach Berichten aus ka vom Oktober hat der Capi tain des britischen Kriegsschiffes „Plu die Bezahlung einer Forderung von über 160, )00 Dollars, welche die Regierung von Honduras mehreren britischen Kaufleuten schuldete, durch gewalt— same Besitznahme des Ferts von Truxillo erzwungen. Zun Blut- dergießen ist (s nicht gekommen, da die Besatzung des Forts keinen Widerstand leistete.
, hat eine Deputation der Handels deiat. Vanchester dem Kanzler der Schatzkammer eine Denkschrift reicht,
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über
Association von in welcher in Betracht des immer mehr zunehmenden Ver— 1
Cichorien und des dadurch beeintächtigten Kaffee-Kol
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Bekanntmachungen.
1445. Su rbhastations-Patent.
Die bei Altdöbern belegene, im Hppothekenbuche von Altdöbern Vol II. Ro. 64. iel. io sed. verzeichnete Papiermühle mit einem Areal von 11 Morgen 166 IRuthen, a bgeschätzt auf 14, 176 Thlr. 18 S gr. 9 Pf zufolge der nebst Hopothekenschein in unsetem Kitten Büregu einzusehenden Taxe, soll
pachtung des
hin Inhalts der kanntmachung die
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Königlichen nin vom 1. deshalb Submissions⸗Gebote abgegeben
dam wird der Terr
den sollen, auf den 1. Februar k. J. nur bis zu diesem letzteren Termine die Gebote mit der Nachweisung des Vermögens und der Qualification der Pachtlustigen vom Justizrath Steinhausen zu Potsdam, Waisenstraße Nr. 34, angenommen werden.
2218
sums die größere Gleichstellung des Kaffee mit der Cichorie durch Ermäßigung des Kaffee⸗Zolles befürwortet wird. Die Denkschrift nimmt den jährlichen Verbrauch des Kaffee in Großbritanien auf ungefähr 37 Millionen Pfund und der zur Vermischung mit dem Kaffee bestimmten Cichorien auf 22 Millionen Pfund an. Der Ko⸗ lonial-Kaffte bezahlt einen Zoll von 4 Pee. pr. Pfund und hat außerdem an Fracht und Spesen 6 bis 8 Sh. pr. Centner zu tra⸗ gen, während das einheimische Produkt der Cichorie gar keine Ab⸗ gaben trägt. Die Denkschrift glaubt unter solchen Umständen das Einschreiten der Staatsgewalt provoziren zu dürfen, nicht nur um den Kaffeepflanzern größeren Schutz zu verschaffen, sondern auch um das Publikum gegen die Nachtheile sicher zu stellen, welche aus der Beimischung der Cichorie zum Kaffee entstehen. Sir Charles Wood versprach der Deputation, daß der Gegenstand von der Re gierung in sorgsame Erwägung gezogen werden solle.
Es wird zuversichtlich behauptet, daß sofort eine neue Polar— Expedition zur Aufsuchung Sir John Franklin's ausgerüstet wer den, und daß dieselbe von Westen her durch die Behringsstraße in das Polarmeer vordringen soll.
st Nußland und Polen. St. Petersburg, 29. Nov. An die Garde und das Grenadier-Corps ist folgender Tagesbefehl ergangen. „Die Vollstrecker des ruhenden Großfürsten Mich 5
„ Kaiserlichen Hoheit des in Gott ch haben mir einen Auszug aus dem allerhöchstbestätigten Hoheit vom 1. Juni 1843 zuge⸗ stellt, in welchem es heißt: (Auf dem Originale ist von Sr. Hoheit eigen— händig geschrieben: Se. Majestät der Kaiser Nikolai Pawlowitsch haben, in Zarskoje⸗Sselo, am 31. Mai 1843, mein Testament durchzulesen und allerhöchst zu gestatten geruht, dasselbe durch meine Unterschrist zu be⸗ stätigen. „Ich danke von ganzem Herzen unter den genannten Personen allen meinen Mitarbeitern im Dienste, allen früheren und jetzigen Chefs meiner Stabe und allen meinen früheren und jetzigen Adjutanten für ihren Eifer und ihre Gewissenhaftigkeit im Dienste, so wie für ihre Anhänglichkeit an meine Person. Die Artillerie, das abgesonderte Garde-⸗Corps, das In⸗ genieur-Corps und die Militair-Lehranstalten, deren Chef zu sein ich durch das allerhöchste Vertrauen so viele s Glück hatte, werden mir bis zu meinem Tode theuer bleiben, und ich werde ins Grab steigen mit voller Erkenntlichkeit und Liebe zu ihnen. bitte Se. Majestät den Kaiser l nterthänigst um die Erlaubniß, diesen Ressorts zu meinem Ge—
mir allergnädigst Belohnungen zu belassen, theuer und vereint
erworben sind. Vem Garde - Corps meinen Brillanten besctzten D während des Krieges
gegen polnischen Insurgenten, allerhöchstens Handschreibens vom 13. Juni 1831 aller— verliehen worden ist. Der Artillerie die 4 Kanonen der leich zagnie Nr. 1 der 1sten Leibgarde - Artillerie ⸗-Brigarde, die mir nach 26. Dezember mittelst Restripts vom 26. Juli 1826 verliehen worden sind. Ich wünsche, daß alle diese lohnungen, nebst den Handschreiben, an folgenden Orten aufbewahrt wer— d Der 7 entweder in der preobraschenstischen Kathedrale oder im be des Abgesonderten Garde -Corps. Kanonen auf dem Platz Artillerie⸗ Schule (an , s é der Artillerie- Offi⸗ Sollte das Schloß auf Kamenoi-Ostrow aus dem Besitz meiner di— rekten Nachkommen gehen, so sollen auch maus der Festung Braila, die gegenwärtig im Garten dieses Schlosses stehen und mir am 1t. Juli 1828 verliehen worden aufgestellt werden.“ „Die dieselben betreffenden Feldzeug⸗ meisters.“ „Ueberhaupt während meiner ganzen Dienstzeit Glück hatte, den Staben dieser Ressorts an mich von dem ehemaligen Chef des
üursten Wolkonsti
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. ö de⸗Infanterie Faisor YI 51 75 ** 156s 49 Kaiser Alexander Par vitsch s 3 296 86 en Leibgarde⸗ Großfürsten ewifsch Konstar verliehene Degen dem semenow Leibgarde⸗Regimenter,
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en-Regiment einen rng, Die erste der Kaiser Andenkens, im Jahre 1805 allergnädigst in? alt wurde erstenmale Uniform rie⸗Bataillons) anlegte, n erstes paar Sr. Majestät pers 1810 ver⸗ 2 trug, be—
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von lrtillerie den Degen für erhalten hatte, und den mir r Großfürst Cäsarewitsch Konstantin Pawlowitsch, höchstseligen Anden⸗ eitenden Artillerie, verliehen hatte. Das aillon, zu dem ich mich den mir von kol aus Pawlowitsch bsäbel mit einer
8 5 ö ? 2 8 * veF5o . daß alle die Vasfe — . — betreffenden
Gründer der
Kaiser wünsche, imenter, Brigaden Auswahl meiner Reskripte f an ihre Bestimmung übertrage n attachirten Rostowzoff. Ich danke allen meinen Dienstkameraden für ihren Eifer und für ihr Zutrauen zu mir. Wenn ich Jemanden meiner Untergebenen oder sonst mit mir in Berührung Gewesenen beleidigte, so bitte ich solchen von ganzer Seele und aufrichtig mir zu verzeihen und zu glauben, daß nie Jemanden mit Absicht fränken wollte.“ Gleichzeitig hiermit haben mir h estaments-Vollstrecker den von Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Garde Andenken vermachten mit Brillanten gezierten T der Festung N in, die allerhöchsten Handschreiben noch sieben andere allerhöchste Handschreiben, die nach dem e Sr. Hoheit im Stabe des Garde-Corps aufbewahrt werden sollen z lt und dabei angezeigt, daß die übrigen von Sr. Kaiserlichen Hohei vermachten Waffen, wohin gehörig, abgeliefert seien. Empfangen wir dies neuen Pfänder des für uns theuren Gedenkens Sr. Kaiserlichen Hoheit Zeichen seiner gütigen, väterlichen Erkenntlichkeit und Liebe zum Heere, s guten Zustand seiner unermüdlichen Sorgfalt verdankt. Testamente werden wohl alle diejenigen, die unter dem Kommandt Kaiserl. Hoheit des Gott ruhenden Großfürsten im e
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/ // — — 8 i — 2 — Schatull⸗Gutes Uetz bei Pots⸗ März k. J., als bis wo⸗ öffentlichen Be⸗ wer⸗ anticipirt, so daß
erlassenen
gegebenen Geburtsortes persönlich zu hufs der Erfüllung ihrer
am 10. April 1859, Vormittags 11 Uhr in dem hiesigen Terminszimmer subhastirt werden. Kalau, den 29. August 1819. Königliches Kreisgericht. Erste Abtheilung.
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Auf den Wunsch mehrerer Herren Konkurrenten zur
Nachgenannte Militairpflichtige aus jahr 1828, welche weder bei der vorjährigen Rekruti— v. rung, noch später sich gestellt haben, werden, da ihr 2 Aufenthalt unbekannt oder doch mit der erforderlichen Sicherheit nicht zu ermitteln gewesen ist, in Gemäß heit S. 81 des Gesetzes vom 4. August 1846 über Erfül⸗ ͤ
Jö werden. Zwickau, den 1.
64 Königlich
9. Dezember 1849. dem Geburts⸗ S
Sächsische Kreis- Watz dorf.
Jail Friedrich Ferdinand Spohn aus Johann Friedrich Gäbler aus Che
sonderten Garbecorps zu dienen das Glück gehabt haben, ersehen, welche Gefühle er in feiner hoͤhen Seele steis für sie gehegt hat; vereinigen auch wir die Gefühle unseres aufrichtigen Dankes für seine Sotgfalt und Liebe zu uns mit dem innigen Gebete zum allmächtigen Gotte für die Nuhe seiner Seele; bewahren wir für immer das Andenken an ihn, und so wird es ein Zeugniß werden, wie er selbst ein Vorbild war in der Liebe und Ergebenheit zu Gott und dem Kaiser und in treuer Diensterfüllung. Dieser Tagesbefehl ist den versammelten Truppen vorzulesen und zuvor eine Tod— tenmesse zu halten. Der mit Biillanten besetzte Degen nebst dem Handschreiben und die erwähnten sieben Handschreiben sind in mei— nem Stabe, dem Stabe des Kommandeurs der Garde und des Grenadier Corps, der Schlüssel der Festung Modlin, nebst den Handschreiben in der preobraschenstischen Kathedrale in besonderen Laden aufzubewahren. Die von Sr. Kaiserlichen Hoheit der Artillerie vermachten vier Kanonen sind nach der Rückkehr der 1sten leichten B
Brigade aus dem Pallast Sr. Kaiserlichen Hoheit in die michailowsche Ar— tillerie· Schule in feierlicher Weise zu bringen, worüber zu seiner Zeit Be— fehl erfolgen wird. (Unterzeichnet:) General⸗Adjutant Alexander.
Se. Majestät der Kaiser hat an den dirigirenden Senat un⸗— term 23. November nachstehenden Ukas erlassen: „Zum Schutze der Interessen des Handels und der Industrie war es im Jahre 1848 für nöthig befunden worden, die Ausfuhr russischer Gold und Silber-Münzen bis auf Weiteres zu verbieten. Wir finden ge— genwärtig, bei veränderten Umständen, es thunlich, gemäß dem Gut achten des Finanz-Comités, zur Erleichterung des auswärtigen Handels-Verkehrs, die Ausfuhr russischer Gold- und Silber-Mün— zen, sowohl über die westliche Landgränze, als auch aus allen Hä— fen, vom 13. Dezember d. J. an frei zu geben, und befehlen dem dirigirenden Senate zur Ausführung dessen die erforderlichen An ordnungen zu treffen.“
Das Journal de St. Petersburg enthält Folgendes: „In einem antwerpener Journal heißt es: Am gestrigen Tage ist im Hafen von Antwerpen eine prächtige russische Jacht eingelaufen, an deren Bord sich mehrere fremde Fürsten befinden. Diese in England gebauete Jacht ist ein Geschenk der Königin von England an Se. Majestät den Kaiser von Rußland. Die Einrichtung der selben ist überaus reich und glänzend u. s. w. Wir sind in der Lage, melden zu können, daß das erwähnte Schiff der Schooner
lung der Militairpflicht hiermit vorgeladen, binnen einer doppelten sächsischen Frist und längstens bis
zum 2. April 1850 sich bei der Obrigkeit des bei eines Jeden Namen an—
Militairpf unter der Verwarnung, daß sie außerdem nach Ablauf dieser Frist als Ausgetretene werden betrachtet und hin— sichtlich ihres Vermögens den Deserteurs gleichgeachtet
Johann Julius Fritzsche aus Altchem nitz,
des Kaiserlichen Jacht-Klubs zu St. Petersburg „Zariza“ ist, der vom Fürsten Sergei Kotschubei im Jahre 1848 in England gekauft wurde und demselben eigentlich zugehört. Nach den neuerdings hier eingegangenen Nachrichten befand sich Fürst Kotschubei Ende Oktober zu Cowes (auf der Insel Wight) und gedachte in kurze Zeit mit der „Zariza“ nach Konstantinopel und Odessa unter Se
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6 28 M z . . deutschen Opern, ann keineswegs
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ns „Freischütz,“ diese bekannteste und deutscheste unserer italienischen Opernbühne vorzufüh— glückliche bezeichnet werden. Wie es vor— krinstlerischen Kräfte, noch die materiellen
ö , m.. Inscenesetzung des Werkes
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die eine würdige man, eigentliche Gesangs-Virtuosität in Webers sik überhaupt nicht geltend machen kann, so war die Aufgabe bei ihrer Neu— für unsere italienischen Sänger eine in doppelter Hinsicht undankbare jedenfalls konnten sie in kurzer Zeit nicht so tiefe Kunsteinsicht davon gewonnen haben, als nöthig gewesen wäre, um durch ihre Leistungen ein mit der Oper innigst vertrautes deutsches Publikum in seinen Anforderur gen zufrieden zu stellen. Von charakteristischer Auffassung der Rollen, von künst⸗— kerischem Eingehen in den Geist der Musik war in der That sehr wenig zu be— Dagegen wurde das Kunstgefühl des Hörers fast fortwährend durch ver— en dramatischen Ausdruck, durch falsche Tempos u. s. w., ja sogar durch De⸗ gen beleidigt. Kurz, die Aufführung hinterließ im Ganzen einen durchaus sen fremdartigen Eindruck, den zu vergrößern übrigens die statt benutzten Berliopschen Recitativen in ihrer zu prätentiösen h das Ihrige beitrugen, so geistreich sie auch im Einzelnen ab⸗ Um nicht ungerecht zu sein, müssen wir jedoch die Leistung r Sgra. Penco als Annchen hervorheben. Von allen Mit- wirkenden war sie die Einzige, darzustellenden Charakter wirlich ge⸗ hatte und in entsprechender Färbung wiederzugeben wußte. Sie sang spirlte mit Geschick und befand sich überhaupt ganz an Nicht so Sgra. Fiorentini, obgleich die Agathe insofern diese Rolle hinsichtlich des Spiels fast gar keine In dramatischer Hinsicht eine durchaus unbedeutende r als gehen, stehen, knieen and Sängerin nach. Im Uebrigen gab Bemerkungen über ihre Gesangsbildung Die schöne Cavatine im dritten Akt Probirstein für jede Sängerin, ließ z. B., Sgra. Fiorentini ganz kalt. Wir hörten eine schöne Stimme, Portament, von Ausdruck, von Seele keine Spur. Vollends ungenügend, wie ier in lyrischen Parthieen, war Sgr. Par dini, als Max. einem eckigen Spiel, das aller Wärme Darstellung ermangelte, war sein Gesangsvortrag nichts weniger, als und beleidigte sogar öfters durch detoniren. Diese Parthie, so n melodischen Einzelhesten, die sonst jedem Sänger von Gefühl und en glänzenden Ersolg fichert, verkümmerte in den Händen des
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e eine Pardinistotal. Eben so ließ die Leistung des Sgr. Pons, der den sewicht Kaspar in wahrhaft gemüthlicher Weise darstellte und sang dedes musikalisch-dramatische Verständniß der Aufgabe vermissen. T Ausstattung ebenfalls nisst brillant war, haben wir schon oben an— gedeutet. Namentlich legte die Wolfs schlucht⸗Scene für die Erfindungs- gabe und den Geschmack ihres Arangeurs eben kein sonderliches Zeugnist ab, so daß weder der künstlerische, noch der accessorische Theil des Werkes in dieser Vorführung zu befriedigen vermochte und das (übrigens nicht zahlreich versammeltez Publikum das Haus ziemlich verstimmt verließ.
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Karl Wilhelm Schuhmann aus Chemnitz, Friedrich Wilhelm Reichel aus Chemnitz,
Karl Friedrich Grünert aus Hennersdorf,
Karl August Ferdinand Köhler aus Leubsdorf, Karl Friedrich Nebel aus Limbach,
Franz Theodor Böhme desgl.,
Ludwig Reinhard Landgraf desgl., Karl Ehristian Friedrich Wunderlich aus Chemnitz, Christian Friedrich Köhler aus Frankenberg, Heinrich Wilhelm Einst Borsdorf aus Planitz, Kail Friedrich Aaron Engelhart aus Stahlberg, Karl Louis Ednard Rosenthal aus Zöblitz,
Karl August Schmutzler aus Georgenthal, Friedrich August Voigt aus Plauen,
Friedrich Alexander Kluge aus Glauchau.
gestellen und be licht anzumelden,
irection.
Wüstenbrand, mnitz,
.
Batterie der 1sten Leibgarde⸗Artillerie⸗
Tas Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Rthlr. 8 Rthlr. — 1 in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 25 Sgr. berechnet.
21 338. ///
n nt Amtlicher Theil.
Dentschlan d.
Preußen. Berlin. Beförderungen, Versetzungen und Abschieds-⸗Be— willigungen in der Armee. — Alerhöchste Verordnung. — Verordnung des General- Post⸗ Amts. Halle. Frequenz der Universität.
Desterreich. Wien. Hofnachricht. — Die Verfassung der Militair= gränze. — Unterzeichnung der allgemeinen Artikel des Zollverein -Ver— trags mit Parma und Modena. — Pöoofessoren. Berusung nach Inns=
bruck. — Vermischtes. ; ᷣ 6
Hannover. Hannover. Kammer ⸗Ver
Hefsen. Kassel. Ernennung.
Lübeck. Lü beck. Verhandlungen der Bürgerschaft
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handlungen. 9
Oesterreich. Krakau. Heimkehr sämmuicher
Hermann stadt. Interimsgerichte.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. setzentwurfs über die neue Mannschaften⸗-Aushebung. Paris. Er⸗ nennungen im Marine⸗Kommando. Kommissions⸗Gutachten. An⸗
— Mission Persigny's. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. gen im Kabinet. — Die römische Frage. Veimischtes.
Italien. Von der italienischen Gränze. Nachrichten aus Sar— dinien. — Politische Prozesse in Toscana. — Vermischtes.
Spanien. Madrid. Kammerbeschluß.
Türkei. Konstantinopel. Neue Verwickelungen. Herstellung der Ruhe auf Samos. Die Exreignisse auf Cephalonia. Von der bosnischen Gränze. Neue Zusammemottung der Aufständischen.
Bör sen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
russischen Truppen. —
Annahme des Ge—
trage 11 ug.
Gerüchte von Spaltun⸗—
Beilage.
— — — — — —— —
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Landgerichts-Assessor Kewenig zu Aachen zum Prokurator bei dem Landgerichte zu Trier;
Den bisherigen außerordentlichen Professor an dem Lyceum Hosianum zu Braunsberg, Dr. Trütschel, zum ordentlichen Pro— fessor in der philosophischen Fakultät des gedachten Lyceums; und
Den bisherigen Seminarlehrer Kellner zum Regierungs— und katholischen Schulrath bei der Regierung in Marienwerder zu ernennen; so wie
Dem hiesigen praktischen Arzte Dr. Schnitzer zu gestatten, den ihm von dem verstorbenen Fürsten von Waldeck und Pyrmont verliehenen Hofraths⸗ Charakter in den preußischen Staaten führen zu dürfen.
Staats⸗
Ministerium der geistlichen 2c. Angelegenheiten.
Die eingetretenen Veränderungen in den Einkaufspreisen meh— rerer Droguen haben eine gleichmäßige Aenderung in den Taxprei⸗ sen verschü dener Arzneimittel nothwendig gemacht Die hiernach abgeänderten, im Drucke erschienenen Taxbestimmungen treten mit dem 1. Januar 1850 in Wirlsamkeit.
Berlin, den 3. Dezember
Der Minister der geistlichen, U Angelegenheiten
Im Auftrage: Lehnert
2
— und Medizinal⸗
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NUichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Nach dem heutigen Mili⸗ Lieutenant Freiherr von
Preußen. Berlin, 8. De tair⸗Wochenblatte ist d — J Canitz und Dallwitz als mandeur von der 14ten zur 5ten Division versetzt, der General-Major Chle Commandeur der 14ten Infanterie⸗Brigade, zum Comman 14ten Division, der General ⸗Major von Stößer, Comn ur der 9gten Land⸗ wehr ⸗Brigade, zum Commandeur der 3ten Division ernannt; der Prinz Ludwig Wilhelm August von Bat Großherzogliche Hoheit, als aggr. Premier⸗-Lieutenant beim ersten Garde⸗Reg ment zu Fuß angestellt, der Hauptmann von Pressentin vom 4ten als Major zum 5ten Infanterie-Regiment versetzt, zauptmann von Stückradt l. vom 4ten Inf nt zum Major
Regiments
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der Infanterie⸗ Regiment z ernannt worden. Ferner ist dem Major von der, J 16ten Infanterie⸗-Regiment als Oberst-Lieutenant mit der Uniform des 11ten Infanterie- Regiments und Pension, den Majors von Diezelski, Dalmer vom A4ten Infanterie-Regiment als & berst⸗ Lieutenants mit der Regiments-Uniform und Pension, dem Haupt mann von Steuben vom Zten Bataillon 16ten Landwehr -Regi⸗ ments als Major mit der Regiments Uniform mit den vorschrifts—⸗ mäßigen Abzeichen für Verabschiedete der Abschied bewicigt worden.
Dasselbe Blatt enthält die Allerhöchste Bewilligung einer Auszeichnung am Helme für das gte Infanterie⸗-Regiment (Kol⸗ berg):
„Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinets⸗ Ordre vom 18ten v. M. dem g9ten Infanterie⸗Regiment (Kolberg) die Anlegung eines Messingbandes am Helme mit der Inschrift:
„Kolberg 1807“
Staats-
Preußischer
zu bewilligen geruht, welches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. ;
Berlin, den 29. November 1849.
Kriegs⸗Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement Müller. Brie sen. An sämmtliche Königliche General⸗Kommandos ꝛc.“
Berlin, 8. Dez. Das Amts-Blatt des Königlichen Post—⸗
Departements enthält die Verordnung, betreffend die Spedition der Korrespondenz aus Westfalen und einem Theile der Rhein-Provinz nach Venedig ꝛc. über Berlin; desgl. betreffend das Verzeichniß der vom 1. Januar 1850 ab gültigen Absatzpreise für die englischen Zeitungen; desgl. betreffend die Einrichtung eines Post-Amtes zu Konitz in Mähren; desgl. betreffend die Berechnung des Militair— Dienstjahres bei der Dienstzeit der Post-Eleven. . Halle, 7. Dez. Aus dem Verzeichnisse der Studirenden der hiesigen Friedrichs⸗-Universität ergiebt sich Felgendes: Von Ostern bis Michaelis 1849 befanden sich auf der hiesigen Universität 693. Davon sind Michaelis 1849 abgegangen 180. Es sind demnach geblieben 513. Vom 6. Juni bis 24. November 1849 sind hinzu— gekommen 139. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studiren— den beträgt daher 652. Die theologische Fakultät zählt Inländer 292, Ausländer 56; zusammen 348. Die juristische Fakultät zählt Inländer 114, Ausländer 14; zusammen 1568. Die medizinische Fakultät zählt Inländer 68, Ausländer 17; zusammen 85. Die philosophische Fakultät zählt Inländer 55, Ausländer 6; zusammen 61. Im Ganzen 652. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität: 1) nicht immatrikulirte Pharma— zeuten unter der Direction des Herrn Professor Dr. Steinberg, als Direktors des pharmazeutischen Studiums bei hiesiger Universität, 5; 2) nicht immatrikulixte Hospitanten 28. Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist 33. Es nehmen folglich an den Vor⸗ lesungen Theil im Ganzen 685. ö
DODesterreich. en, 4. Dez. Se. Majestät der Kaiser ist gestern früh in Begleitung der Erzherzoge Franz Karl und Wilhelm mittelst Separatzuges von Hier nach Göding und Holitsch zur Jagd abgegangen. Der Kriegs⸗Minister Graf Gyulai, Graf Wrbna, Feldmarschall⸗ Lieutenant Baron Salaba nebst mehreren Militair⸗Autoritäten befanden sich im Gefolge Sr. Majestät.
Das Statut, welches die Verfassung der Militair-Gränze fest— stellt, bildet, wie der Lloyd berichtet, einen Theil der gegenwärti—⸗ gen Berathungen des Ministeriums. Nach dem von dem Banus verfaßten Organisations-Entwurfe wird die Militair⸗Gränze in ihrer militairischen Verfassung vollkommen aufrechterhalten und bleibt nach dem Wortlaut der Reichs-Verfassung als ein integri— render Bestandtheil des Reichsheeres der vollziehenden Reichsgewalt untergestellt. Die Besitz⸗-Verhältnisse der Gränzer werden derart ge⸗ regelt, daß sich die betreffende Verfassung den Gemeinde-Verfassun⸗ der ubrigen Kronländer möglichst nähert. i
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gen Freiherr von Jellacie heute eine mehrstündige Audienz bei Sr. Majestät
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hatte dem Kai⸗ ser, welcher auch der Kriegs-Minister und Minister-Praͤsident bei— wohnten.
Die Austria hebt die Vortheile hervor, welche der österrei⸗ chen Industrie aus der Gründung eines Zollvereins mit Parma Modena erwachsen müßten, indem diese Länder, von der Natur Landwirthschaft hingewiesen, künftig durch die Aufhebung der lschranken einen bedeutenden Markt fur die Erzeugnisse des rreichischen Gewerbfleißes bilden würden, und spricht zugleich
enges Bündniß zwischen den genannten Herzogthümern und erreich knüpfe noch im Laufe des Verwaltungsjahres 1850 in Wirk— it treten werde. Dasselbe Blatt berichtet ferner, daß die Minister
Regierungen von Modena und Parma die allgemeinen Artikel des Zoll— vereins-Vertrages zwischen Oeserreich und den beiden Herzogthü⸗ mern vorgestern unterzeichnet haben. Die beiden Herzoglichen Re gierungen sind verpflichtet, binnen sechs Wochen ihre Erklärung über die Annahme dieser Artikel auszusprechen, und längstens bis Ende März 1850 werden die Abgeordneten der drei Staaten abermals zusammentreten, um die zahlreichen legislativen und administrativen Detail-Bestimmungen zu vereinbaren, welche durch einen in die öf⸗ fentlichen und Privat⸗Interessen so tief eingreifenden Vertrag be⸗ dingt sind. „Nach jenen allgemeinen Artikeln“, sagt das genannte Blatt, „bilden die von der allgemeinen Zolllinie umschlossenen Theile Oesterreichs und die beiden Herzogthümer Ein Zollgebiet; und die in dem einen dieser Länder erzeugten oder verzollten Waaren kön nen ungehindert ohne Entrichtung einer Abgabe in die an— deren übertreten. verschwinden alle Unterschiede, welche in Ansehung der Bezahlung von Weg- und Brückenmauth-, Ueber fuhr, Verzehrungssteuer und ähnlichen Gebühren, oder der Be— rechtisung zum Besuche von Messen, Jahr- und Wochenmärkten, zu Reisen mit Mustern und Probestücken, zum Ankauf von Waaren behufs des Gewerbebetriebes in dem einen oder anderen Staate zwischen den eigenen Unterthanen und jenen der anderen Vereins— Staaten obgewaltet haben. Die freie Schifffahrt auf dem Po und dessen Nebenflüssen, so wie die gleiche Berechtigung zur Ausübung derselben, wird den Unterthanen der drei Vereinsstaaten auch in jenen Beziehungen eingeräumt, wo die Convention vom 3. Juli d. J. noch einer Bevorzugung der eigenen Unterthanen Raum ließ.
und
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Die Konsuln Oesterreichs übernehmen an allen Orten, wo sich nicht Konsuln der Herzogthümer befinden, die Vertretung und die Ge richtsbarkeit über die Unterthanen der letzteren auf dieselbe Weise, wie sie ihnen gegenüber den österreichischen Untertha⸗ nen zusteht. Den Schiffen und Waaren Modena's und Parma's sind in den Häfen Oesterreichs, so wie den Schiffen Oester— reichs auf den Rheden Modena's, dieselben Rechte, wie den am meisten begünstigten Nationen zugesichert. In Allem, was die finanzielle Gesetzgebung, Verwaltung und Berechnung be—
nzeiger.
Alle Post-Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Bestellung au dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats Anzeigers:
Behren⸗ Straße Nr. 57.
treten die beiden Herzogthümer in die engste Verbindung mit dem lombardisch-venetianischen Königreiche. Sie nehmen die Ge⸗ setze an, welche in Letzterem über das Zollwesen, die Staatsmono⸗ pole, die Waarenbezeichnung, den Verbrauchs⸗Stempel, die Ver⸗= steutrung des inländischen Zuckers bestehen, und insoweit sie diese Zweige der indirekten Besteuerung berühren, auch jene über die Be⸗ strafung der Gefälls⸗Uebertretungen, die Einrichtung der ausüben⸗ den Aemter, der Finanzwache und der Finanzintendenzen mit den Aenderungen, die im gemeinsamen Interesse noch zu berathen sein werden. Die dort geltenden Taback- und Salzpreise dienen fortan auch in beiden Herzogthümern als die normalen Gebührensätze. Die Zolllinien und Zollstraßen, die Besoldungen und Verzollungs⸗ Befugnisse der Aemter, die Standorte und Bienstvertheilungen der Finanzwache werden in den Herzogthümern nach dem Muster der Einrichtungen des lombardisch-venetlanischen Königreichs neu gere⸗ gelt. Eine in Verona aufgestellte Central⸗Kommission, welcher Oesterreich den Vorsitzenden und ein Mitglied giebt, und zu welcher jede der beiden Herzoglichen Regierungen einen Abgeordneten sen—⸗ det, verwaltet die gemeinsamen Angelegenheiten und bildet in man⸗ chen Beziehungen für die beiden Herzogthümer die zweite Instanz in Gefällssachen. Wohlbemessene Ueberwachungs-⸗Maßregeln sichern jedem Staate die Ueberzeugung, daß in den anderen Vexeins staaten die Gränzen wohl bewacht und auch sonst die Vertrags⸗Bestimmun⸗ gen genau befolgt werden, und auch dafür ist gesorgt, daß der Uebergang von dem in den Herzogthümern gegenwärtig bestehenden zu dem neuen Systeme auf die möglichst schonende und doch alle Beise geschehe. Die Zoll-Erträgnisse des lom⸗ bardisch-venetianischen Königreichs und der beiden Herzogthümer werden unter den drei Regierungen nach Maß der Bevoͤlkerung getheilt. Da aber die Lombardei und Venedig in offener Verbin⸗ dung mit den übrigen Theilen des österreichischen Zollgebietes blei⸗ ben und die Kaiserliche Regierung sich hinsichtlich der indirekten Be⸗ steuerung der letzteren das freieste Verfügungsrecht vorbehalten und selbst für das lombardisch⸗venetianische Königreich und die bei⸗ den Herzogthümer das Recht beansprucht hat, jene Erleichterungen in der Zollgesetzgebung und jene Zollherabsetzungen einzuführen, die es im Interesse des Volkes finden dürfte; so wurde den beiden Herzogthümern zur Sicherung ihres Staatshaushalts ein Minimum von Zoll-Einkünften verbürgt, bis auf welches Oesterreich ü sie nach der Bevölkerung entfallende Quote nöthigenfalls Was die Vertretung des Zollvereins nach a willigen die beiden Herzoglichen Regierungen ein in schaf Namen Unterhandlungen ei
Convention
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hätte. u langt, so O ester reich um die mit drückung des gemeinschaftlick
auf die Gränze zwischer inien und Parma auszudehnen und um ähnliche Conventione o wie überhaupt weitere Zollvereins⸗ und sonstige den Handel zr erleichternde und die Zoll⸗ Einkünfte sichernde Verträge, mit anderen italienischen Regierungen zu Stande bringen. Uebrigens ste s den Herzoglichen Regierun⸗ gen frei, sich an diesen Unterhandlungen zu betheiligen, und jedenfalls be—⸗ dürfen die betreffenden Verträge ihrer Ratification. In Betreff der Zoll- vereins- und Handels-Verträge mit deutschen Staaten hat Ocster⸗ reich vollkommen freie Hand, und die beiden Herzoglichen Regierun⸗ gen verpflichten sich vorhincin, jedem solchen Vertrag ihre Zustim⸗ mung zu ertheilen, falls derselbe die Gleichheit der Geseßgebung und den Maßstab der Vertheilung der Zoll-Einkünfte zwischen dem lombardisch-venetianischen Königreiche und den beiden Herzogthümern nicht ändert, letzteren keine andere Verpflichtung auferlegt, als die Burger und die Waaren der in das neue Vertrags⸗-Verhältniß ein⸗ tretenden Staaten unter denselben Bedingungen zuzulassen, wie es Oesterreich thut, und falls er in diesen Staaten den Bürgern und Waaren der Herzogthümer dieselben Rechte, wie jenen O
zugesteht.
und er ist, vor B etzten J Auffündigung erfolgt, jedesmal als auf weitere v gert anzusehen. Beginn seiner Wirksamkeit
bestimmt werden.“
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Jahre verlän⸗ noch nicht
er Der konnte auf der Professor en zum ordentlichen öffentlichen Professor und der Rechtsgeschichte und der stän⸗ lrchivar und dermalige Vice⸗-⸗Präsiden tyrolischen Land⸗ zschusses, Dr. Joserh Schüler, zum außerordentlichen Pro⸗ „Rechts -Philosophie an der rechts- und staatswissenschaft⸗
lichen Fakultät zu Innsbruck ernannt. Das Finanz⸗-Ministerium hat bekannt gegeben, daß die von Sr. Majestät unterm 20. Juni gewährte Begünstigung, wo⸗ B österreichischer Staatsschuld⸗Verschreibungen
Sr. nach Besitzern de, anstatt hlung ihrer fälligen Zina—
freigestellt werde, Coupons, Ausfertigung von fünfprozentigen Staatsschuld⸗Verschrei⸗ bungen zu verlangen, auch bei den neuen 4Kprozentigen Obligatio— nen Anwendung finde.
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Vortrag des Ministers d zeorg Phillipps in Mün gemeinen Kirchenrechtes
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bei der Redaction der Presse bethei Wiener Zeitung übernommen.
Bei 1. (Umfang der Provinzial⸗Landschaften in geographischer
Hinsicht) fanden die Bestimmungen hinsichtlich der Provinzen Göt— tingen mit Grubenhagen, Eichsfeld 3c. mehrfache Anfechtung. Die Anordnung des Entwurfes, nach welchem die Abgeordneten aus die- sen Provinzen für die den ganzen Landdrostei⸗Bezirk Hildesheim angehenden Verwaltungs-Angelegenheiten der hildesheimschen Pro⸗ vinzial-Landschaft hinzutreten, mährend für die Institute, in welchen gegenwärtig eine landschaftliche Verbindung mit Kalenberg besteht, diese Verbindung fortdauern soll, erschien dem Rittmeisten von
Münchhausen' dunkel und zu mancherlei Inkonvenienzen führend;