rovinzen Göttingen 20. 3 i fangen; und seien so gewisserma 4 Harl geseßt.! Sander und Hart is ah eh, ere dne ef, Ansicht aus, und empfahlen, unter gewissen , ,. 3 Provinzen eine eigene Landschaft zu bilden, Regierungs⸗ ommissar von Hammer stein und Lichtenberg hoben die Bedenken her⸗ vor, weiche sowöhl die sem Vorschlage, wie auch dem etwaigen Plane, die fraglichen Provinzen lediglich zu einer Fer hildesheimschen) Landschaft heranzuziehen, und die für gewisse Beziehungen. nament⸗ lich die Brandkassen Angelegenheiten, bestehende Verbindung mit Kalenberg zu zerschneiden, sich entgegenstellen. Als Regel sei die Verbindung mit Hildesheim anzusehen; diejenige mit Kalenberg be⸗ stehe nur ausnahmsweise für bestimmte Punkte daneben; in der Praxis werde sich die Sache einfacher gestalten, als von den Vor⸗ rednern angenommen zu werden scheine. Lichtenberg erklärte noch auf die Anfrage Sander's, daß ein abgesondertes Zusammentreten der göͤttingischen ꝛc. Abgeordneten für diejenigen Angelegenheiten, welche nicht den ganzen Landdrostei- Bezirk, sondern speziell die fraglichen Landestheile betreffen, durch die Fassung des Entwurfes nicht habe ausgeschlossen werden sollen. Angerstein wünschte den Harz oder, wenn dieses für den Augenblick nicht thunlich sei, mindestens die Städte desselben von der landschaftlichen Vertretung nicht aus⸗ geschlossen zu sehenz Regierungsrath von Hamme rstein und Ministerialvorstand Braun bemerkten dagegen, daß die Verwaltung des Harzes gegenwärtig neu geordnet werde, und daß sich erst nach Vollendung bieses Werkes übersehen lasse, in welcher Weise wegen der landschaftlichen Verhältnisse desselben eine angemessene Re⸗ gulirung eintreten könne; Kammerrath von Münchhau⸗ fen fügte hinzu, daß bei den ganz eigenthümlichen Verhält⸗ nissen des Harzes eine Verbindung desselben mit einer anderen Provinzial⸗Landschaft dem Interesse der Harzbewohner wenig entsprechen würde. Hinsichtlich des Landes Hadeln, welches zwar die bremen und verdensche Provinzial ⸗-Landschaft mit beschicken, im Uebrigen aber seine ständische Verfassung beibe⸗ halten soll, wollte Rittmeister von Münchhausen die, excep— lionelle Stellung dieses Landes, für welche, wenn demnächst die Provinzial⸗Landschaften nach den vorliegenden Grundzügen gut ge⸗ regelt werden, kein Grund vorliege, entfernt wissen; wogegen die Fortdauer jener Verfassung von dem Schulth. Beckmann lebhaft vertheidigt wurde, welchem sich Herrmann aus dem Grunde an⸗ schloß, weil es unweise sein würde, lange Zeit erprobte Verhältnisse, die zur allseitigen Zufriedenheit der Betheiligten bestehen, dem Prin⸗ zipe der Uniformität zu opfern. von Hamme rstein erklärte sich in gleichem Sinne, und bemerkte noch, wie die hadelnsche Ver⸗ fassung ihrem Wesen nach nicht lediglich eine ständische Vertretung enthalke, sondern vielfach das Gebiet der eigentlichen Verwaltung berühre, im Uebrigen aber die Bildung einer abgesonderten Pro⸗ vinzial-Landschaft für diesen Landestheil seines geringen Umfangs wegen nicht angemessen sei.
Bei den unter II. wegen Zusammensetzung der Provinzial⸗ Landschaften aufgestellten Grundzügen wurde von von Honstedt bemerkt, daß die Städte und Flecken gegen das platte Land der Kopfzahl nach überwiegend, etwa vierfach stärker vertreten seien. Derselbe hielt jedoch dies Verhältniß für wenig bedenklich, da die kleineren Städte und Flecken orzugsweise ackerbauliche In⸗ teressen haben, und weil im zen in denselben verhältnißmäßig mehr Intelligenz herrsche; aus demselben Grunde lasse sich auch, namentlich für die erste Zeit, die Anomalie der besonderen Vertre tung der größeren Grundbesitzer rechtfertigen. Rittmeister von Münchhausen hielt das erstere Bedenken keinesweges für uner⸗ heblich, da die Interessen der Städte und Landbewohner häufig in sehr wichtigen Punkten auseinandergehen, und empfahl mit Rück sicht darauf bei den Bestimmungen über die Geschäfts⸗-Orknung die ihm übrigens verhaßte Abstimmung nach Kurien in bestimmten Ausnahmefällen für zulässig zu erklären. von Hammerstein erwiederte unter Hinweisung auf die Begründung der Vorlage, daß die Möglichkeit einer solchen Einrichtung, falls solche von der Land schaft gewünscht werden sollte, nicht ausgeschlossen sei.
Die Bestimmungen unter III., über den Wirkungskreis der Provinzial⸗Landschaften, wünschte, neben einzelnen, geringeren Punk ten, Rittmeister von Münchhausen insbesondere dahin abgeän⸗ dert zu sehen, daß die unter 10, 11, 12 als Gegenstände einer gut— achtlichen Konkurrenz der Landschaften bezeichneten (Anlage von neuen Kolönieen und Auflösung von Gemeinden :. unter Wider⸗ spruch der Gemeinden; Aenderung der Amts- und Gerichts⸗Ein⸗ theilung ) denjenigen zugerechnet werden, bei welchen Zustim mung der Landschaften erforderlich sei. von Hammerstein und Braun vertheidigten dagegen die Bestimmungen der Vorlage, und von Honstedt sprach seine Anerkennung über die vollständige und zutreffende Aufstellung des Wirkungskreises der Landschaften mit der Hoffnung aus, daß dieselben in dieser Entwickelung eine segens reiche Wirksamkeit entfalten werden.
Bei JV. tGeschäfts-Ordnung) rief der Satz: „die Provinzial⸗ Landschaft wird vom Landvbrosten berufen; sie versammelt sich jähr— lich in einem ein für allemal festzustellenden Monate; ihre Versammlung dauert der Regel nach nicht über 8 Tage“, eine lebhafte Diskussien hervor. Während Neupert, Hicken und Hillingh, Erstere un⸗ ter besonderer Hinweisung auf die alten Rechte der ostfriesischen Stände, das Recht der Selbstbestimmung der Stände in der Be⸗ rufung, wie hinsichtlich der Dauer des Landtags vertheidigten, wünschte Rittmeister von Münchhausen die Bestimmung der Vor— lage beizubehalten. Binnen 8 Tagen lassen sich, seiner Ueberzeugung nach, bei gehörigem Fleiße die Geschäfte der Landschaft füglich voll⸗ enden, und es sei sehr wohlgerathen, durch solche Frist jeden Ein⸗ zelnen zur gebührenden Thätigkeit anzuhalten. In den Niederlan⸗ den und namentlich in Brabant werden die Stände auch vom Prä⸗ sidenten der Provinz berufen, ohne daß Jemand darüber unzufrie⸗ den sei. Ministerial⸗Vorstand Braun erklärte schließlich, daß man sich hierüber mit den einzelnen Landschaften einigen und daß es wohl kein Bedenken haben werde, hierin die alten Rechte derselben, welche übrigens nicht allein bei der ostfriesischen Landschaft vorkom— men, zu schützen. Sollen aber die Landschaften in dem beabsichtig— ten Maße an der Verwaltung der Provinz Antheil haben, so müsse ,. auch der Landdrest die Befugniß haben, dieselben, sei es
oder indirekt, zum Zusammentrefen zu veranlassen.
Am Schlusse der Berathung sprach von Exterde die Er⸗ wartung aus raß bei der demnächstigen näheren Berathung der neuen Organisation mit den einzelnen Provinzial-Landschaften die von ihm vertretenen Landegtheile (Meppen Lingen Benthei icht
ĩ ie 8 lossen und , an , , . n h wie bisher ausgesch! und die jetzige osnabrücksche Landschaft allein zugezogen werden möge. Regierungs⸗-Kommissar Lichten— berg erwiederte, daß jedenfalls die fraglichen Verhältniffe nicht ohne Vertretung jener Landestheile festgestellt werden würden . welche Weise diese Vertretung zu beschaffen sei, ob vurch zu 3 wählende Vertrauensmänner oder in welcher anderen Art, musse der ferneren Erwägung noch vorbehalten bleiben. ⸗
werden nicht wissen, zu wem sie en zwischen zwei
In der zweiten Kammer kam der gestern von Lang J. gestellte Antrag wegen einer an den König und den Kronprinzen von ven Ständen zu erlassenden Gratulations⸗-Adresse zur Verhandlung und
22220 wurde nach einigen motivirenden Worten des Proponenten ohne Weiteres einstimmig von der Kammer angenommen.
Das hierauf folgende Referat des Vice⸗General⸗Syndikus Hirsch über eine Petition mehrerer Wahlkreise, die den Mitgliedern der Stände⸗Versammlung beizulegende Portofreiheit betreffend, ruft eine Erörterung der Frage hervor, ob es im Interesse des Landes liege, den Milgliedern der Stände ⸗-Versammluug während deren Vereinigung eine persönliche Portofreiheit zu bewilligen. Zu dem vom General-Syndikus gestellten Antrage auf Uebergang zur Ta⸗ gesordnung stellt nämlich Horst, von der Ansicht geleitet, daß der nothwendige lebhafte Verkehr zwischen den Abgeordneten und deren Wählern für die Letzteren eine portofreie Beförderung der oft um⸗ fangreichen Korrespondenz sehr wünschenswerth erscheinen lasse, den Verbesserungs-Antrag, die Petition an die zur Prü⸗ fung der revidirten Post ⸗ Einrichtungen beschlossenen Kom⸗ mission zu verweisen, um derselben Gelegenheit zur näheren Erwägung über die Räthlichkeit der beantragten Maßregel zu geben. Gegen diesen von Kaulen, Gerding, Buß und Freu⸗ dentheil aus dem Grunde unterstützten Verbesserungs Antrag, weil eine Portofreiheit der Stände Mitglieder im Interesse der Wähler liege, jedenfalls aber eine nähere Prüfung als rä hlich er⸗ scheine, erheben sich Stüve, Lehzen und von Garssen, Letz⸗ terer davon ausgehend, daß eine den Deputirten beigelegte Porto—⸗ freiheit sehr verschieden im Lande beurtheilt werden und demselben wiederum neue Lasten aufbürden würde; Erstere mit Hinweisung auf die über die vorliegende Frage auf dem vorigen Landtage in der Kammer bereits laut gewordenen Ansichten, se wie unter Her⸗ vorhebung des Umstandes, daß eine persönliche Portofreiheit der Deputirten, abgesehen von dem der Kasse dadurch erwachsenden nicht un— bedeutenden Ausfalle, dem von der Regierung angenommenen Systeme der Aufhebung aller persönlichen Portofreiheit geradezu im Wider⸗ spruche stehen und neue Exemtionen an die Stelle der gerade jetzt aufzuhebenden alten Ausnahmen setzen würde. Bei der Abstim⸗ mung wird der Verbesserungs-Antrag von der Horst's ange nommen.
Nach einem weiteren Referate des Vice-General-Syndikus aus einigen anderen Petitionen und zwei Konferenzen führt die Tagesordnung zur Fortsetzung der gestern begonnenen Besprechung über die Grundzüge für die Organisation der Landgemeinden.
Die bein Aufruf der einzelnen Paragraphen laut gewordenen verschiedenen Bedenken geben Stüve wiederholt Veranlassung, un⸗ ter Hinweisung auf das Begleitschreiben vom Februar d. J. dar⸗ auf aufmerksam zu machen, daß — wie er schon gestern im Allge⸗ meinen hervorgehoben — es sich nicht um ein Gesetz handle, son⸗ dern nur eine Instruction beabsichtigt werde, nach welcher von den Obrigkeiten bei Regelung der Gemeinde-Verhältnisse im Ver⸗ waltungswege verfahren werden solle,.
Eine beim 8. 2 von Kaulen gestellte Anfrage, ob die Regie⸗ rung in nächster Zeit ein neues Domizil-Gesetz vorzulegen beab⸗ sichtlge, beantwortete Stüve verneinend, da zunächst der Begriff der Gemeinde überall feststehen müsse und erst, nachdem in dieser Beziehung Alles gehörig geordnet, eine neue Domizil-Ordnung auf feste Basis ersprießliche Folgen haben könne, Die Bestimmungen des §. 4 „künftig soll jede Tomizil Gemeinde einen solchen Umfang haben, daß sie für sich, zur Wahl eines Wahl mannes zur zweiten Kammer befähigt ist“ rufen bei Heise, Fründt und Wäindthor st Befürchtungen her— vor, in Beziehung theils auf zu große Willkürlichkeiten bei Zusammenlegung bisher getrennter Gemeinden, theils auf Ge⸗ fährdung des Interesses solcher Gemeinden, welche bislang arme Einwohner nicht zu unterstützen gehabt Stüve hebt zu s ur welche zweckmäßige Aust n imn zulassen, so wie daß der gütlichen liebereinkunft st im Allgemeinen, wie im Einzelnen, Alles vorbehalten Beim s§. 16 findet Ellisen die Aufnahme des br der früheren Vorlage des Entwurfs nicht vorhandenen Zusatzes
„die Statuten bedürfen der Bestätigung der oberen Verwaltungs behörden“ — auffallend, wogegen Stüve diesen Zusatz nur für dentzzur größeren Deutlichkeit jetzt aufgenommenen Ausdruck einer sich von selbst verstehenden und in dem Landes -Verfassungs-Gesetze begründeten Bestimmung halten kann. Der beim §. 25 von Heyl ausgespro⸗ chene Wunsch, daß die Verwaltungs⸗Behörden künftig überall keine Strafgesetze mehr erlassen mögen, ruft die Entgegnung Stüve' s hervor, daß den Verwaltungs⸗Behörden ja verfassungsmäßig schon längst ein folches unbedingtes Recht nicht mehr zustehe, die Gerichte auch wohl nicht auf Grund derartiger Verfügungen der Verwal— tungs-Behörden Straferkenntnisse erlassen werden. Nach von der Horst's Ansicht würde es sich empfehlen, im 8. 26 den Ge⸗ meinde-Kassen fämmtliche politische Strafgelder auch die von den Gerichten erkannten zuzuweisen; eine Ansicht, welche Stüve und von Düring nicht theilen, weil einerseits die Gemeinden bei einer solchen Bestimmung das Interesse für die eigene Wahr⸗ nehmung der Polizei verlieren und andererseits bei Vergehen, die in gar keiner Beziehung zu den Gemeindezwecken stehen, auch kein Grund vorliege, den Gemeinden die Strafgelder zuzuweisen, zu— mal der Staatékasse auf diese Weise eine Einnahme von jährlich ungefähr 7000 Rihlr. entzogen würde. — (Die Berathung wird hier durch Verlesung eines Königlichen Schreibens, die Entbindung Ihrer Königlichen Hohcit des Kronprinzessin betreffend, unter⸗ brochen.) ‚
An die Bestimmung sub 3 im 5§. 27 „den Gemeinden liegt, so weit es Recht oder Gesetz ist, die Unterstützung der Ar⸗ men in ihrem Bezirke ob“ ꝛc. — nüpft sich eine längere Erörte⸗ rung der Frage, inwieweit die Gemeinden nach den bestehenden Rechten und Gesetzen zur Unterhaltung ihrer Armen verpflichtet seien. Stüve bemerkt zunächst auf die Anfrage Windthorst's, was die Worte „so weit es Recht und Gesetz ist“ bedeuten sollen, daß man die Frage über die Verpflichtung der Gemeinden zur Armenpflege hier ganz unberührt habe lassen wollen und deshalb diese generelle Fassung gewählt habe. Allgemein gesetzliche Bestim⸗ mungen — fügt der Redner erläuternd hinzu“ bestehen nur be⸗ züglich der Verpflichtung der Gemeinden, ihren Angehörigen ein Obdach zu verschaffen und erkrankte mittellose Reisende einstweilen zu verpflegen. Zu einem Mehreren liege — nach der bestehenden allgemeinen Gesetzgebung für die Gemeinde eine rechtliche Veibindlichkeit nicht ob, wenngleich die moralische Verpflichtung zur Unterstützung der Gemeinde -Angehörigen thatsächlich zu dem⸗ selben Resultate führen möge. Die Gesetzgebung müsse bei Bestim⸗ mungen über Armenpflege sehr vorsichtig zu Werke gehen, da sie nicht umhin könne, bestimmte Begriffe darüber aufzustellen, wann Jemand als arm anzusehen und welche Unterstützung er in An⸗ spruch zu nehmen berechtigt sei. Es empfehle sich daher, so lange irgend damit auszureichen, die Unterstützung der Armen der freiwilligen Mildihätigkeit zu überlassen und nicht die bestimmte Verpflichtung der Gemeinden zur Unterstützung ihrer Armen aus⸗ zusprechen. Auch würde bei einer etwaigen demnächstigen Gesetzge⸗ bung über Armenpflege sehr in Ueberlegung zu nehmen sein, ob man überall, den Gemeinden diese Verpflichtung unbedingt werde aufbürden können, da gewiß viele Gemeinden zur Genügeleistung einer solchen gesetzlich feststehenden Verbindlichkeit völlig außer
deren Beseitigung hervor, daß nur Regeln aufgestellt seien,
11 ö
Stand sein würden. Lang II., Oppermann und Andere halten dafür, daß eine Verpflichlung der Gemeinden zur Unterstützung ihrer Armin schon jetzt bestehe oder doch mindestens von den Be—⸗ hörden fast überall als bestehend Stüve bemerkt, Laß die Regierung weder jetzt eine solche Ver⸗ pflichtung der Gemeinden als zu Recht bestehend voraussetze, noch seines Wissens früher jemals nach diesem Prinzipe verfahren habe.
. Wegen vorgerückter Tageszeit muß die Berathung für heute bei dem 5. 34 abgebrochen werden.
Hessen. Kassel, 6. Dez. (Ka ss. Ztg.) Se. Königl. Hoheit der Kurfürst hat den Oberst-Lieutenant und vortragenden Offizier im Kriegs-⸗Ministerium, von Roques, provisorisch zum Vor— stande des Kriegs-Ministertums ernannt.
Lübeck. Lübeck, 5. Dez. (H. C.) Die Bürgerschaft ge⸗ nehmigte in ihrer heutigen Sitzung den Beitritt Lübecks zu dem zwischen Oesterreich und Preußen am 30, September abgeschlossenen Vertrage, so wie den ihr vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für die Wähl eines Abgeordneten zum Volkshause des dentschen Bun⸗
desstaates. — —
Ausland.
Oesterreich. Krakau, 26. Nov. (Wanderer) Außer einigen hundert kranken russischen Soldaten ist nun sämmtliches russisches Militair heimgekehrt. Der hier noch verweilende russische General Saboleff hat nebst zwei Obersten, wovon der eine das Schreibgeschäft, der andere den Transport versieht, die Obhut über alle kranken russischen Soldaten, die denn auch mit aller Sorg⸗ falt versehen wird.
Hermannstadt, 23. Nov. Der amtliche Theil des Sieb. Boten enthält folgende Bekanntmachung;
„Der anarchische Zustand, in dem sich Siebenbürgen in Folze der re⸗ volutinären Ereignisse durch, längere Zeit, befand, hat die Bege⸗ hung von Verbrechen erleichtert. Die öfter vorkemmenden Gewalt thäigkeiten und Angriffe auf fremdes Eigenthum werden zwar, inso— weit' sie bezüglich gewisser Kategorieen den aufgestellten Kriega⸗ gerichten zugewiesen sind, von diesen abgethan; doch bleiben eine Menge von begangenen Verbrechen und sonstigen strafbaren Handlungen übrig, deren Untersuchung und Bestrafung bei dem Abgange ordentlicher Straf⸗ Behörden, die in dem bei weitem größeren Theile des Landes gänzlich fehlen bisher nicht thunlich war. Die Thätigkeit der Sicherheits-Behörden liefert solche Uebel thäter fortwährend ein, die nun die Gefängnisse füllen, ohne daß sich, den hermanstädter Distrikt ausgenommen, wo noch die bisherigen Jurisdictionen bestehen, mit deren Aburtheilung befaßt werden kann. Dieser Zustand bedarf eine gebieterische Abhülfe, mit der um so weniger gewartet werden kann, als der offenkundige Nichtbestand von Strafbehörden und die scheinbare Aus⸗ sicht auf Straflosigkeit den Reiz, zur Verübung von Verbrechen erhöht. Der dem hohen Justiz- Ministerium vorgelegle Plan einer provisorischen Justiz⸗Organisation in Siebenbürgen sieht noch seiner Eile digung entgegen, Eben? so wird die wirkliche Ausführung der Justiz⸗— Otganisation Zeit nehmen. Bei der unabweislichen Nothwendigkeit einer provi- forischen Verfügung, namentlich bezüglich anf. die Strafgerichtspflege, wurde bie Aufstellung von Interims- Gerichten zunächst zur Ausübung der straf⸗ gerichtlichen Justiz beschlossen, deren Aufgabe die lintersuchung der zahlrei- chen, bis jetzt schon in Verhandlung gekommenen Straffälle, dann die weitere Versehung der Straf⸗Justiz bis zur Einrichtung der neuen Ge⸗
lichte sein wrd. Solche Gerichte, bestkhend aus einem Vorsitzenden und drerbis vier Näthen und eben so viel Attugren, werden in den Militair⸗Di⸗ strikten von Carlsburg, Klausenburg, Retteg, Udvarhely und Fogarasch in ber dem Bedürfnisse entsprechenden Zahl aufgestellt und es wird bei den- selben nach dem österreichischen Strafgesetzbuche J. und II. Theil über Ver brechen und schwere Polizei⸗lebertretungen gesprochen worden. Da der Bestand dieser Gerichte nur provisorisch und bezüglich der Zeitdauer ungewiß ist, so wer⸗ den den hierbei Angestellten nur Monats ⸗Gehalte bemessen, und zwar nach dem Maßstabe eines jährlichen Gehaltes von 1200 Fl. für den Vorsitzenden, und von 1000 Fl. für den Richter, ferner von 4 — 60081. sür das untergeordnete Per- sonal. Die solche Stellen Bekleidenden haben bei Fleiß und guter Verwendung vorzugsweisen Anspruch auf Anstellungen bei den neu zu organisirenden Gerich⸗ ten, und es wird ihnen bei der erfolgenden definitiven Anstellung die jetzt zugebrachte provisorische Dienstzeit eingerechnet. Diejenigen, welche eine der⸗ lei provisorische Bedienstung zu erhalten wünschen, haben ihre Gesuche, in denen sie die erforderlichen theoretischen, besonders aber praktischen Kennt- nisse im richterlichen Fache, ihre bisherige Dienstleistung, ihre Mora⸗ lität und Unverfänglichkeit in politischer Beziehung, dann die Kenntniß einer Landessprache nebst der deutschen nachzuweisen haben, bei den betres⸗ fenden Miliait-Distrikts-⸗Kommanden bis laͤngstens 15. Dezember l. J. zu überreichen. Hermannstadt, am 20. Rovember. Der K. K. Civil und Militait-Gouverneur im Großfürstenthume Siebenbürgen, Feldmarschall= Lieutennnt Ludwig Freiheir von Wohlgemuth.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 3. Dezember. Herr Fremy macht einige Bemerkungen über pie Rede des Herrn Denjoy von gestern. General Cavaignac habe wegen der Julitage viele Ernennungen in den Orden der Ehren Legion vorgenommen. Der Bericht über den Antrag des Herrn Desmousseaux de Givre, die National-Versammlung solle keiner öffentlichen Ceremonie beiwohnen, wird niedergelegt. Die zweite Verathung über den Gesetzvorschlag, S0, 000 Mann von der Klasse von 1849 auszuheben, ist an der Tagesordnung. Das Amende⸗ ment des Herrn Bouvet, die Truppen⸗Aushebung auf 40,000 Mann zu beschränken, wird verworfen. Herr Rau dot schlägt eine Reduc⸗ tion auf 60,009 Mann vor. Der Kriegs⸗ Minister vertheidigt das Kontingent, welches von der Regierung verlangt wird. Er glaubt nicht, daß bei der Besetzung Algeriens und den politischen Möglichkeiten, die Europa bevorstehen, die Armee reduzirt werden könne. Der Minister kritisirt die Theorieen derer, die Anhänger der Entwaff⸗ nung sind, die Unmöglichkeit dieser Theorieen werde sich ohne ihre An⸗ wendung zeigen. DOudinot hält der Kammer vor das Ministe⸗ rium des Krieges mache ja alle möglichen Ersparnisse. Der Ge⸗ setzvorschlag wird angenommen, Die Kammer beschließt aß sie zu einer dritten Berathung über das Gesetz, die Kommissäre be⸗ kreffend, die der Aufsicht der öffentlichen Ueberwachung vorgesetzt worden, schreiten und den Antrag des Herrn Etienne wegen Unter⸗ drückung der Postfreiheiten in Erwägung ziehen wolle. . beschließt ferner, daß die Kommission;, welche wegen en Vor⸗ schlages des Herrn von Lancastel, die Minister und . n f. betreffend, das Gesetz aus arbeiten solle. Die n, , . ge⸗ gen diesen Beschluß. Der Präsident widerspricht . erüchte, daß zwei Schiffe mit französischen Soldaten, . 4 , untergegangen seien. Eine heftige Debatte 6 n 9. den Antrag des Herrn von Herouel, der darauf sinauegz ht 1 Wahlbezirke zu vermehren. Bie Debatte ist noch nicht beendet un wird auf morgen aufgeschoben.
Paris, 5. Dez. Mittelst Dekrets vom 1. 8. M. ist, auf den Bericht des Marine⸗Ministers, der Contre⸗Adiniral Duboundien zum Kommandanten der Station in Brasilien und dem La Piata ernannt worden. Er ersetzt den Contre⸗Admiral Lepredour, der dies Amt drei Jahre hindurch versah. Der Contre Admiral Delass aur
ist zum höheren Kommandanten der Marine in Algier, als Nachfol⸗ ger des Herrn Dubourdieu, ernannt worden.
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angenommen werde, wogegen
Der von Herrn Bocher verfaßte Kommissions-Bericht über den Geseß⸗Entwurf wegen der Getränk-Steuer ist in die Druckerei ge⸗ schickt worden; man glaubt, daß er morgen zur Vertheilung gelan— gen und daß die Diskussion am 111en beginnen wird. ᷣ
Der National⸗ Versammlung sind zwei neue Vorschläge über⸗ reicht worden; der eine von Herrn Wallon beantragt die Abschaf⸗ fung des bürgerlichen Todes; der andere von Herin Charamaule bezieht sich auf die Organisation des landwirthschaftlichen Kredits. Der Antragsteller verlangt die Ausgebung von landwirthschaftlichen Hypothekar- Scheinen im Betrage von 500 Mill. Fr. Dieselben sollen dazu bestimmt sein, die landwirthschaftliche Arbeit und beson⸗ ders ihre Verwendung zur Brachlegung zu unterstützen. Durch ei nen der Artikel soll ein Minimum des Lohns und ein Maximum der Arbeit festgesetzt werden —
Nach dem Evenement wird die Sendung Persigny's, der in der Eigenschaft als außerordentlicher Gesandter nach Berlin gehen soll, drei Monate dauern. Er trifft bereits Anstalten für seine auf nächsten Dienstag festgesetzte Abreise.
Nach der Patrie betrug die Zahl der in Beschlag genomme— nen Exemplare von Ledru Rollin's Flugschrift nicht weniger als 13,000; eine sehr große Anzahl von Exemplaren wurde gestern früh zu 5 und 6 FIrs. das Stück heimlich verkauft.
Es heißt, daß Cavaignac zu dem Bankett, welches Herr Dupin am 10. Dezember giebt, eingeladen sei, wahrscheinlich aber auf An— rathen seiner Freunde demselben nicht beiwohnen werde.
Aus Riom wird gemeldet, daß die 43 wegen der republikani— schen Unruhen zu Montlugon Verhafteten vom Assisenhofe sämmt⸗ sich freigesprochen worden sind.
. Großbritanien und Irland. London, 5. Dez. Die täglichen Kabinets-Berathungen dauern noch immer fort, und der Standard knüpft daran wieder Gerüchte von einem bevor⸗ stehenden Ministerwechsel. Diesem Blatt zufolge wollten Lord John Russell, Marquis von Lansdowne und Viscount Palmerston an⸗ geblich aus dem Kabinet ausscheiden. Der von ihnen ausgehende Vorschlag eines festen Getraidezolls soll der Grund des Zwlespalts im Ministerium sein; die drei Minister, behauptet der Standard, hätten sich nämlich durch die auf den Besitzungen der Bedfordschen Familie, welche Lord J. Russell angehören, und auf den im süd⸗ lichen und westlichen Irland gelegenen Lansdowneschen und Palmer stonschen Gütern gemachten Erfahrungen von den nachtheiligen Fol— gen des Freihandels-Prinzips in Verbindung mit den Wirkungen des irländischen Armen-Gesetzes überzeugt. Sir Robert Peel habe sich bis jetzt vergeblich bemüht, eine Einigung zwischen den genann—⸗ ten Ministern und ihren zu Cobden's Grundsätzen sich hinneigen⸗ den Kollegen herbeizuführen. ;
Hinsichtlich der von Oesterreich zur Lösung der römischen Frage gethanen Schritte enthält die Morning-Chroniele Folgendes: „Neue Verhandlungen waren unter Vermittelung Oesterreichs, wel⸗ ches sich, im Vorbeigehen sei es gesagt, in den Angelegenheiten Roms weit liberaler gezeigt hat, als Frankreich selbst, eröffnet worden, um zu einem Vergleiche zu gelangen, welcher, indem er in Bezug auf den Papst den Schein rette, zugleich die Würde und die Ehre der französischen und der spanischen Waffen wahre. Die Vorschläge des Kabinets von Wien waren; 1) Die Franzosen verlassen Rom erst einige Wochen nach der Rückkehr des Papstes. 2) Sie ziehen sich nach Civita⸗Vecchia zurück, behalten sich jedoch vor, im Noth falle Spoleto und einige andere Punkte des Kirchenstaates zu be⸗ setzen. 3) Oesterreich reduzirt seine Streitkräfte in den Legationen auf 10,009 Mann, um Frankreich zu erlauben, gleichfalls ohne ir⸗ gend eine Befürchtung einen Theil der nach der Räumung Roms disponibel werdenden Truppen zurückzuberufen. Nach der Entfer nung der Franzosen und bis zur Reorganisation der päpstlichen Armee bilden die Spanier die Besatzung von Rom auf Kosten der päpstlichen Kasse.“ Wie die Chroniele bemerkt, erhielt dieser Vorschlag die Billigung aller betheiligten Mächte und nicht weniger die des Papstes. Er war der Verwirklichung nahe, als in Portici die Nachricht von dem Sturze des Kabinets Barrot⸗-Dufaure an⸗ langte, und dieses unerwartete Ereigniß allein war es, welches die Rückkehr des Papstes verhinderte.
Die englische Fregatte „Eurydice“ ist am vorigen Freitage vom Cap mit Depeschen des Gouverneurs, Sir Harry Smith, in Ply— mouth angekommen. Sie verließ die Capstadt am 12. Oktober. In Folge des Entschlusses der Kolonisten, sich der Aufnahme der im „Neptune“ zu ihnen gebrachten Sträflinge zu widersetzen, konn⸗ ten weder Flotte noch Heer sich Lebensmittel und sonstige Bedürf nisse auf dem gewöhnlichen Wege verschaffen, da sich Jedermann weigerte, den Beamten und Truppen der englischen Regierung ir— gend etwas zu verkaufen. Der Gouverneur war daher genöthigt, Gewaltmaßregeln zu ergreifen, um von sich und den übrigen Die⸗ nern Ihrer Majestät die drohende Gefahr des Hungertodes abzu— wenden. So ließ er z. B. Ochsen während der Arbeit ausspannen, zahlte einen festgesetzten Preis für dieselben und schickte sie dann
zum Grasen auf Weideland, welches der Regierung gehörte. Auf
diese Weise wurden die See- und Landtruppen wenigstens mit Fleisch versorgt, wenn auch nicht eben in sehr reichlichem Maße. Eigentliche Ruhestörungen waren bis zur Abfahrt der „Eurydice“ nicht vorgekommen, obgleich die Aufregung aufs höchste gestiegen war. Die Kolonisten hatten erklärt, daß sie die König— lichen Schiffe mit keinerlei Vorräthen versorgen würden, so lange das Verbrecherschiff in der Bai liegen hleiben würde, worauf der Gouverneur erwiedert hatte, er habe alle möglichen Zugeständnisse gemacht und werde sich durch Drohungen nicht cinschuͤchtern lassen. Doch war das von ihm an den „Anti⸗Sträflings⸗Verein“ gerich tete Schreiben, in welchem er die Gründe seines Verfahrens aus⸗ einandersetzte und das Verhalten der Kolenisten rügte, in gemä⸗ ßigtem Tone gehalten.
In Jamaika hat die gesetzgebende Versammlung endlich hin⸗ sichtlich der viel besprochenen Frage der Gehalts Reduction einen Schritt vorwärts gethan, indem sie einen Bericht günstig aufge⸗ nommen hat, welcher für die Gehalte zwischen 200 und 1600 Pfd. St. eine Verminderung von 10 pCt., für die, welche 1000. Pfd. St. übersteigen, eine Vermuͤnderung von 20 pCt. vorschlägt. Eine auf diesen Bericht gegründete Bill sollte der Versammlung am T., No⸗ vember vorgelegt werden. Nach Aeußerungen mehrerer Anhänger der Regierungspartei war die Wahrscheinlichkeit einer abermaligen Verwerfung des Gesetzvorschlages durch den Rath vorhanden; es stand demnach wiederum ein Bruch zwischen den beiden Staats⸗ Gewalten bevor. k Das lange erwartete Ergebniß der Orangisten Versammlungen in Dublin liegt nun theilweiß in Form eines weitläufigen Berich tes vor. Der bis jetzt veröffentlichte Theil bezieht sich auf die angebliche Parteinahme der Regierung für die Orangisten durch Vertheilung von Waffen zur Zeit des vorjährigen Aufstandes. Die zweite Hälfte wird erst eine Woche später erscheinen.
Italien. Von der it alienischen Gränze, 28. Nov. (Wanderer.) Der sardinis che Kriegs Minister hat ein Rund⸗ schreihen an sämmtliche Militair⸗-Kommandanten erlassen, worin er denselben empfiehlt, sie mögen den Soldaten angemessenen Primär—
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und militairischen Unterricht angedeihen lassen. Die Offiziere na—= mentlich sollten sich mit diesem Ünterricht abgeben und sich hierdurch mit dem gemeinen Manne mehr befreunden. Auch ein Reglement hinsichtlich dieses Unterrichts wurde erlassen, welches jedoch nur provisorisch ist und nach Ümständen abgeändert werden soll. Die Auflösung der Kammern hat das Ministerium daran gehindert, den Gesetz-Entwurf über die Entschädigungs-Ansprüche verschiede⸗ ner Einwohner im novaresischen und der Lomellina, welche wäh— rend des letzten Krieges schon sehr viel gelitten hatten, zur Be⸗ rathung und Votirung vorzulegen. Das Ministerium ist sonach in die dringende Lage versetzt worden, diesem Uebel⸗ stande durch provisorische Anordnungen abzuhelfen. In ganz Piemont herrschte die größte Ruhe, und die Vorbereitun— gen zu den Wahlen nehmen ihren regelmäßigen Gang, wenn wir anders die Agitation von beiden Seiten mit diesem Worte regel mäßig bezeichnen können. In Genua wurden am 20. November 2 Individuen verhaftet. In einem Stockfischfasse soll ein Paket Schriften gefunden worden sein, woraus man auf eine Verschwö rung schließt, die nichts Geringeres beabsichtigt, als die ganze Armee zu vernichten, Besonders soll es auf die Generale und Offiziere abgesehen sein. Wie viel oder wie wenig daran ist, wird sich noch zeigen. Die Verhaftungen sind Faktum, eben so eine Verordnung der Militair-Behörde, nach welcher alle Offiziere bis zehn Uhr Abends zu Hause sein müssen. Uebrigens ist Alles ruhig.
In Toscana wurden die Namen der Individuen bekannt ge⸗ geben, gegen welche politische Prozesse eingeleitet sind. Der Name des verschollenen Guerazzi tauchte bei dieser Gelegenheit wieder auf und prangt an der Spitze. Natürlich fehlen auch nicht Mon— tanelli, Mazzoͤni, Adami, Marmocchi, Mordini, Romanelli, welche Alle bei der provisorischen Regierung betheiligt waren. Auch der Schauspieler Modena und der Schriftsteller Nicolini begegnen uns da wieder.
In Civitavecchia warten noch immer viele Emigranten auf die Erlaubniß Frankreichs oder Sardiniens, sich dort ansiedelu zu dürfen. Palomba hat das dortige Platzkommando übernommen, In Rom verspricht man sich von dem neuen General en chef Baraguay d'wHilliers fehr viel.
Von der italienischen Gränze, 2. Dez. (Wanderer.) In Genua wird über Verfügung des Municipiums ein neuer Cen— sus vorgenommen. Er soll bereits dieser Tage beginnen. In jedem Pfarrbezirke ist eine eigene Kommission niedergesetzt worden, welche die nöthigen Erhebungen pflegt.
Berichten aus Nöza zufolge, ist Falloux am 20sten nach Men⸗ tore abgereist. Seine Anwesenheit in Nizza wurde bis zum Mo⸗ mente der Abreise verheimlicht, weil man Furcht vor einer feind— seligen Demonstration gegen ihn hatte,
Aus Rom meldet man unterm 2Asten, daß General d'Hilliers auf des Papstes Rückkehr bestehe. Die Unzufriedenheit soll dort im Steigen und die Schatzkasse leer sein. Auch unter der wenigen päpstlichen Miliz zeigt sich eine Gährung. Pius 1X. Rückkehr wird als zu Ende Dezember bevorstehend angegeben. Der Selbstmord eines Offiziers, welcher sich vor den Regierungs Kardinälen den Tod gab, hat großen Eindruck gemacht. Eine neue Liste abzu setzender Beamten wurde in Folge dessen nicht veröffentlicht.
Aus Neapel meldet man unterm 20sten, daß Stanislaus Ba⸗ racco gegen eine Caution von 10,000 Ducati (14 Duc. — 1 FJ. 40 Kr.) der Haft entlassen wurde, mit der Obliegenheit jedoch, sich auf jeden Ruf zu stellen.
Aus Palermo wird unterm 20. November bexichtet, daß die Verhaftungen noch immer fortdauern und den nachtheiligsten Ein⸗ fluß auf vas öffentliche Leben üben. Die Theater sind geschlossen, die Promenaden verödet; wer sich nicht aufs Land zurückgezogen hat, schließt sich in seiner Wohnung ein. Der Protest der Sicilianer vom 4. Oktober hat trotz der strengen Maßregeln gegen die Publi cation desselben eine neue Ausgabe erlebt; demzusolge wurden neun Buchdrucker, d. h. fast alle Buchdrucker der Stadt, verhaftet und zu ihren vierhundert Schicksalsgenossen in die Citadelle von Messina transportirt.
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Fr. Bl.) Die Kam
Spanien. Madrid, 29. Nov die Regierung gegen
— mer erklärte in ihrer gestrigen Sitzung, daß Herrn Martinez recht gehandelt.
Zproz. 29.
Türkei. Konstantinopel, 21. Nov. (Wanderer.) Ruß⸗ land verlangt nun, daß Bem und alle Polen, die den Islamismus angenommen haben, nicht nur von der Gränze entfernt, zu keinem aktlven Dienste zugelassen, sondern auch in Gewahrsam genommen und als Gefangene behandelt werden sollen. Die hohe Pforte in
ihrer Antwort auf dieses Verlangen erklärt einfach und entschieden,
daß alle diese Personen durch die Annahme des muhamedanischen
Glaubens nicht nur unter dessen Schutze stehen, sondern dadurch ausschließlich Unterthanen der Pforte geworden sind, und es stehe ihr allein als selbstständige Macht zu, unbeirrt über sie zu ver fügen. Diese Antworten wurden, nach bereits berichteter, den Gesandten Frankreichs und Englands vorläufig gemachter Mitthei⸗ lung, mittelst Noten den Herren Titoff und Stürmer zugeschickt. Herr Titoff hat die ihn angehende an Ali Pascha mit folgenden Kandglossen zurückgesandt: Zur Bezeichnung der zugestandenen Ver treibung der polnischen Flüchtlinge wird man nicht das Wort „entfernen“, sondern das Wort „vertreiben“ gebrauchen, welcher Ausdruck auch in den Landes Zeitungen auf Befehl der Regierung in einem diesen Gegenstand behandelnden Artikel anzunehmen wäre. Die Pforte
s fsiziell und unumwunden das Verlangen, die
solle verbunden sein, off Vertreibung derjenigen Polen, die mit Pässen versehen sind oder
die Naturalisation anderer Mächte besitzen, von denselben zu erhal
ten, geltend zu machen, sobald Rußland die Beweise ihrer revolu⸗ tionairen Umtriebe in Rußland wird vorgebracht haben. Die Ge— fangenhaltung Bem's und aller derjenigen, die Muselmänner ge⸗ worden sind, mit der Verbindlichkeit ihrer so verschärften Bewa chung, daß denselben alle Möglichkeit jedwelcher Verbindung nach außen benommen werde, sei eine Bedingung, von welcher der St. petersburger Hof nicht abstehen kann. Herr Titoff erklärte, nur mit der Annahme seiner Bemerkungen die fragliche Antwort durch seine Vermittelung dem St. petersburger Hofe zukommen zu lassen in der Lage zu sein. Ali Pascha fand diese Bemerkungen unan⸗ nehmbar Und erklärte sie als solche den Gesandtschaften Englands und Frankreichs. Diese Note mit den Bemerkungen des Herrn Titoff ist an Fuad Efendi mit der Weisung abgesandt worden, ihre Annahme als unmöglich zu erklären und zu trachten, die Antwort, wie sie von der Pforte verfaßt wurde, mit besonderer Hinweisung auf die Noth— wendigkeit, ihre Würde und Unabhängigkeit zu wahren, genehm zu machen. Wlewohl die Antwort, die an Oesterreich ertheilt wurde, allen seinen Anforderungen entsprach, in ihrer Gränze erfüllt, durch⸗ aus genügen konnte, fand sich dennoch Herr Stürmer veranlaßt, zu erklären, daß er den offiziellen diplomatischen Verkehr nicht aufneh⸗ men könne, bevor er nicht mit Rußland hergestellt sein wird, und demnach die Erklärung der Pforte definitiv nicht annehmen dürfe. Diese Aeußerung selbst ist ein Anerkenntniß der vollkommenen Zu⸗ friedenstellung Sesterreichs, und doch nimmt der erfahrungsreiche
Diplomat Anstand, die bestehende Differenz als ausgeglichen 237 kennen. Hat Rußland Ursache, die Ferderungen bis zur Entschei⸗ dung burch den Krieg zu spannen, so hat sie Oesterreich gen ß nichl, und das um so weniger, als vie Demüthigung oder gar d verletzte Integrität der Türkei in den nächsten Folgen an Gele r eg selbst sich rächen müßte. DOvder glaubt man durch vereintes Be- stehen auf diesen Forderungen die Pforte bis zur Annahme des in ihrer Lage Unmöglichen zu zwingen und sie einzuschüchtern, indem man geräde gegen vie neuen Muselmänner ankämpft, bei einem Gegenstande, der die Mißbilligung Englands fand, Schwierig⸗ keiten erhebt, um ihr glauben zu machen, daß sie hierin von ö land in Stich gelassen wird; dann irrt man sehr. Die Pforte st eiferfüchtig auf die Erhaltung ihrer Würde und Selbstständigkeit, der Sultan und sein Ministerium dürften es eher auf einen ö. ankommen, als sich im Angesichte des Landes demüthigen lassen, den Satzungen seines Glaubens abtrünnig zu werden. Sie wissen, daß im Falle eines Krieges die Stellung Englands durch religlöse Ansicht nicht beirrt werde, sie wissen, daß England dahinter den Angriff auf die Unabhängigkeit der Pforte zu unterscheiden wissen werde. Was will man also? Einen Krieg? Oesterreich kann, Oesterreich darf es nicht wollen, alle Interessen sträuben sich dage⸗ gen. Ist es so, dann kann die Regierung, dann kann Herr Stürmer, ihr Organ allhier, es auch nicht wollen. Die Nachricht von der Abänderung des Ministeriums in Frank⸗ reich hat nicht entmuthigend auf die Türkei eingewirkt, sie scheinen der Geneigtheit des Präsidenten versichert. Als einen Beweis dessen erzählt man sich hier, es solle der Präsident einem der austretenden Minister, dem Herrn de Lacrosse, auf seine Aeu⸗ ßerung: „es fehle ihm nur, den Fez zu nehmen, um ganz Türke zu werden“, erwiedert haben, „wenn es Neth thut, so werde ich es thun.“ Es scheint die Stadt Kutaga zur Internirung der Flüchtlinge auserwählt worden zu sein. Die französische Flotte 1 noch bei Vurla vor Anker, der Oberst Maqueld hat sie im Auf- trage des Generals Aupick besichtigt. Herr Canning hat die eng⸗ lische Flotte selbst besichtigt, er fand sie nicht mehr im Eingange der Dardanellen, wo sie, wie es heißen soll, den Windstößen zu ausgesetzt war, sie ist nunmehr bei Besika in Folge der mit Herrn Canning tg? habten Konferenz des Herrn Titoff, der ihre Entfernung mit Be⸗ rufung auf die bestehenden Veriräge verlangte, aufgestellt. Die russische Flotte wird nicht, wie man wissen wollte, auf den Friedens⸗ stand versetzt, die Schiffe vom hohen Bord, die sich an der Küste Kaukasiens befanden, sollen bei Sebastopol vereint bleiben. Auf den Schiffswerften von Cherson und Nikolajew werden Kanonen⸗ böte (Schaluppen) und Transportschiffe gebaut. Es wurden neu⸗ lich Truppen nach Kaukasten und Georgien abgeschickt. Die Türken werden die Befestigung von Rustschuk und Chers in Angriff neh— men, es werden Offiziere zur anatolischen Armee nach Erzerum abgeschickt. Das Armeecorps von Irak und Arabistan wird auf den Kriegsstand gesetzt.
Konstantinopel, 20. Nov. (Lloyd.) Das türkische Staats⸗ Dampfboot „Taif“ brachte dahin die Nachricht, daß auf der Insel Samos die Ordnung und Ruhe völlig hergestellt ist, nachdem eine Schaar der Aufständischen, welche sich auf der Höhe von Vathi ge⸗ sammelt und noch Widerstand zu leisten fuchte, von den türkischen Truppen auseinandergesprengt worden war.
Die in Konstantinopel erscheinenden Blätter führen mit Bezug auf die letzten Ereignisse auf Cephalonia eine heftige Sprache ge⸗ gen griechische Bestrebungen. Es geht aus Privat- Korresponden⸗ zen, wie aus der Botschaft des Lord Ober- Kommissärs, hervor, daß man mit nichts Geringerem umging, als die Jonischen Inseln von England loszutrennen und sie, so wie die anderen der Türkei
untergeordneten, größtentheils von Griechen bewohnten Provinzen, mit Griechenland zu einem Ganzen zu verschmelzen. „Die hier- auf bezüglichen Thatsachen“, sagt das Journal de Constanti⸗— nople, „sind auf mehreren Wegen zur Kenntniß des Lord Ober⸗ Kommissärs gelangt; die Bestätigung derselben kömmt aus ver schiedenen Quellen; eine Verschwörung besteht, und die Männer, bie sie leiten, sind namentlich genannt. Wir wissen nicht“, fügt das türkische Organ hinzu, „bis zu welchem Grade es die türkische Re= gierung für thunlich halte, ähnlichen Ereignissen zuzusehen; es ist nicht das erstemal, daß sie die Zielscheibe so elender Versuche ist. Ihre gerechte Sache bildet ihre Stärke, und diese genügt, ihre Hebietsansprüche in Achtung zu erhalten. Wir glauben aber, daß es den Schutzmächten Griechenlands zustehe, dem Aerger, welchen dieses Land, sowohl durch das Lächerliche seiner Ansprüche, wie durch söine deloyale Haltung, gegenüber einem gewissenhaft die Traktate beobachtenden Lande giebt, endlich ein Ziel zu setzen.
Von der bosnischen Gränze, 23. Nov. (Agr. Ztg.) Da von der Pforte den Insurgenten, die sich wegen der neuen Steuer-Einführung unter Anführung des Ale Kedies zusammen⸗ gerottet haben und Bihacz belagerten, gemäß dem von dem trav⸗ niker Wesir Tahier Pascha bei ihrem Auseinandergehen gegebenen Versprechen, noch keine Erleichterung in der Steuer Entrichtung zu- gekommen ist, der bihaeser Pascha Bischevich, die Muteselims Be⸗ sirevich und Arnautovich, gegen welche die Fukara kein Vertrauen hat, auch von ihrem Posten noch nicht abberufen wurden, so fängt Ale Kedies mit seinem Anhange an, sich in Pozvisd und Casiu mit den Seinigen zusammenzurotten, wo sie sich in Ostrochat versam⸗ meln und neuerdings gegen Bihacz ziehen werden.
Meteorologische Geobachtungen.
Nach einmaliger Reobachtung.
Morgens Nachmittags
1849. 6
7. Dex.
Abends 10 Uhr.
Luftdruck ..... 337, 01! ar. 336,89“ Par. 336,82 Par. Quellwärme 7,57 R. 1 R. 3 2,19 R. — 5. na. Flunaeο 0, o* R. Thaupunkt — 4,99 R. — 4,sꝰ R. — 4,0 R. Boden warme Dunststtigung. S5 pot. 69 p 89 pot. Ausdnstumns
Wetter. ͤ trüb. / trül⸗. Niedersehlag O,
Wind. ..... 0. 0. Wüärme wechsel — 2,07“ Wolken zug.. ö O0. — — 4,47
Tagosmittel: 336,87“ Par... — 2,7“ R... — 4,67 R... GI Icα.. O.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 9. Dez. Im Opernhause. 142ste Abonnemente-= Vorstellung: Die lustigen Weiber von Windsor, komisch⸗phantasti= sche Oper in 3 Akten, mit Tanz, nach ö,, gleichnamigem Lustspiel, gedichtet von H. S. Mosenthal. Musik vom e, . Otto Nicolai. Tanz von Hoguet. Anfang halb 7 Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang . Erster Rang, erster Balkon daselbst und Prescenium 1Rthlr. . 8 Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. ꝛc.