einverstanden; auch der Minister Dr. Ringelmann hat gen, zumal sich sämmtli Fractionen der Kammer darüber iiat haben, nichts zu erinnern, Bei der Abstimmung wird der rag des ersten Präsidenten einstimmig angenommen.
23 (29), das Recht der Kammer Mitglieder,
Königlichen Kommissäre zu
der
Minister Fassung schuß⸗An⸗ 24 (Abstimmungs⸗Modus) und 2. („Gül der Anwesenden
welchen beson
erfordern. B
29 9 5) * 1 * Vorschlag
stimming 1I1Immung
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d Haupt im Falle
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von Vorlagen 5 Zustimmung sogleich nach der hlusses oder spätestens Landtags-AUbschiede; dasselbe geschieht r 1 n gestellten A VI., ferner der Absch. III. Verfassungs rsar
956
11
zestimmungen bis zu
die neue e sordnung gemäß Beschluß nze Gesetz wird sodann
z senden Mitgliedern ein
it tritt. — z ge 2
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22 — Ausland. Dester reich. Pesth. 2. ‚Die heutige Pesther Zeitung enthält in ihrem amtlichen Theile folgende Belehrung für die Land⸗ bewohner: . —
„Die Schrecknisse und Verwüstungen des durch eine verbrecherische Par— tei heraufbeschworene blutigen Krieges haben aufgehört, das gute Recht ist siegteich aus dem Kampfe hervorgegangen, und die Zeit ist da, wo das vielfach bedrängte Land wieder die Segnungen des Friedens genießen soll und dessen gutgesinnte Bewohner unter den väterlichen Schutz ihres recht⸗ mäßigen Kaisers und Königs sich der durch die Reichs verfassnng Alle n ver
ok ene Wohlthate F *. 9 1 ᷣè liehenen Wohlthaten werden erfreuen können. Diese Wohlthalen sind in
2
. Aller vor dem Gesetze, und der in Zu— kunft, gleichmäßigen Vertheilung det öffentlichen Lasten. auf, alle Klassen für die Landbewohner von unberechenbarem Vortheil. Leider ist während des zügellosen Zustandes der Empörung von Feinden der herne Ob. nung und des Gesetzes viel Köser Samen ausgestreut worden, der die Ve⸗ griff? verwirrt, und bereits hier und da als bedauerliche Folgen Uebergriffe in die Eigenthumgrechte der ehemaligen Grundherren her von geren hat. Da⸗ mit diese böse Saat nicht fortwuchere und Böswilligkeit vil unsennmmß nicht ferner mißbrauche, wird in gegenwärtiger Kundmachung allen ethel⸗ ligten das Rechtsverhältniß flar und bündig auseinanderßesetzn, welches zwischen den gewesenen Unterthanen, und ihren vormaligen Gru vherrschasten betreffs der verschiedenen üblich gewesenen Leistungen durch die neue— sten Gesetze eingetreten ist. Nach den väterlichen Absichten unseres
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allergnädigsten Kaisers und Königs, welche in dem 9ten Gesetzartikel J mildere Bestimmungen im Purifications - Verfahren gegen einst Königl. un- von 1815 und in der Reichs -= Verfassung vonn 4. März 1849 garische Beamte der Civil Serwaltung angewendet werden sollen. In dieser deutlich ausgesprochen ist, haben alle jene Dienstleistungen und Giebigkeiten Bemaäßhest haben Se recllenz den Kriegsgerichten Folgendes zur Richt- für immer aufgehört und bleiben für immer aufgehoben, die aus dem Ur— ; m Königlichen ungarischen Beamten barial⸗Verbande der früheren Grundherren und gewesenen Unterthanen ent- Verantwertung für ihre Dienstleistung sprungen sind, die auf Urbarial-Ansäßigkeiten lasteten, in die Urbarial⸗Ta⸗ Ir eit vom 8. Oktober v. J. an belle verzeichnet und im 7ten Gesetzartikel des Jahres 1838 8. 5 beschrieben n 1 Es sind also und bleiben fuͤr immer aufgehoben: der Hauszins, die im Urbarium verzeichneten Gründen geleistete Zug- und Handrobot, Ablösungen für die lange Fuhr, das Spinnen, oder das Neuntel von früheren Urbarial-Gründen erzeugten Hanf oder Flachs, die Treibjagd, as⸗ und Rohrschneide⸗Nutzung verbun⸗ ch i s Verhalten fur die nden, ob dieses l vor den Kriegsgerichten zu rechtfertigen. Bei Beurtheilung früher in Alle anderen dersei Rechtfertigungen haben die Kriegsgerichte nunmehr nach folgenden in dem voranstehenden Verze z nicht mit inbe e z 9 er zrundsätzen vorzugehe . Jene einst Königlichen Beamten der ungari⸗ immer führenden Leistungen, die n aus Urbarial-, sondern rein privat- e sich den Kaiserlich Königlichen Truppen welche durch die obigen ge— lbsicht angeschlossen haben, um sich der Dienstlei⸗ sind, haben so, wie sie frü⸗—⸗ g Regierung zu entziehen; so wie b) jene, die sich nd genau rfüllen. mit den K. K. Truppen nicht entfernt, jedoch von der Rebellen-Regierung jtungen sind: jene für ihrer auten Gesinnung wegen, der bekleideten Aemter entsetzt, und zu keiner s dürfen auf Grundlage des Er— z und der bleibenden Amtsent⸗ ür in s g, ohne irifizirt werden; ferner e) Beamte, die erweislich rlei Inquilinar⸗ Inscriptiona halb auf ihren Dienstposten verblieben sind, und ihren Dienst in der , im Urbarium nicht vorkommende M nühlen und Absicht sortaesetzt baben, um namhafte ärarische Güter oder werthvolle Art Lben so wenig ist gegenwärtig, und in so lange Archiv . 1, wem ie ung wenigstens theilweise gelun abwärts; — das sogenannte ier Beamte bei exponirten Aemtern, deren
J
ibedingte Abhängigkeit von ihren Vorgeseßten
rechtlichen Beziehungen hervo zlichen Verfügungen ab dich waren, auch fernerhin zu bestehen und si ferner auch bestehenden Leistungen und Verpflich für zeitweilige
nicht verzeichnete
darub etwas An es . )
sogenannten kleinen Regal -Benefizien eingetreten, als
ber etwas deres verordnet? ine Veränderung 1 ser schausschrottungsrecht, der Gewölb⸗, Mauth und Mühlzir un dem bisherigen Eigenthümer auch zemindert ist; endlich e) Beamte, die mit dem Unterhalte blos auf ihren
aher weder diese, en und sich wegen Mangels an Subsistenzmit-
W rin straflos eln zu r vermochten, daher, um ihr Leben zu fristen, ihre
oder lne Amtirung auch unter der Revolutions⸗Regierung fortgesetzt haben, können, in so⸗
früher schon zukemn fern nicht gegen einen oder den anderen Anzeigen irgend einer strafgerichtlich ver=
chte, durchaus nichts meh anspru lung vorliegen, auf Grundlage ihrer dokumentirten Rechtfertigungs⸗
1 91 1 gebührte. die Hu Nutzung n
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g lich Rechtfertigungs⸗Anmeldungsgesuches, und der von ihren SSorstehern, oder von einem Disziplinar-Comits über ihr n gepflogenen Eihebung, nach geschehener Vernehmung
ll en kriegsgerichtlichen Abtheilung fuͤr gänzlich gereinigt er—=
rüheren Grundher kl werden, 5. 2 )
. Die Ausstellung eines Huldigungs-Reverses oder die en bis jetzt gemein⸗ Ablegung des von der Revolutions-Regierung geforderten Eides bilden für Stoppelfeldern genau sich allein urcichenden Grund zur Entlassung eines Beamten, desser
d solche von ihm bewiesen werden von ihren Dienstposten und 1) gegen welche zwar keine
1848 gebräuchlich war. wird der vor
raft verbleiben,
— aber solche Thatsachen vorkom⸗ Hinneigung zu revolutionairen Tendenzen, somit eine Besinnung darstellen; w icht minder solche, 2) die Regierung in oder außerhalb ihrer früheren Amtssphäre
größ ersetzt wurden und sich in
liefen; ferner 3) Amts- 1
ponten immerhn
en Befehle ertheilt haben j
enstposten verwirkten oder der strafgerich Ober⸗Beamte, die, ohne aufgesordert Rebellen⸗Regierung freiwillig angeboten und be⸗ ier auszuüben. Was end⸗— hufs der lanaung einer Anstellung sich übe rirung unter der gesetz- . stungen betrifft, so hat der lichen Ne rung einer NM unterzo ] b . ohne Rücksicht, ob sie R l en d ; end⸗ n freiwillig verlassen iber etreten sind. heilen Ungarns Insurgenten besetz insofern zulässig sonstiges purificatione
6 83
einem 101 Snadenwege
ckzuweisen, ur n die strafgerichtliche Widerstand . n
ug vom Amte nd
einzelnen
eurtheilung
alsogleich ufzuklären. Wenn Orts vorsteher aufzufordern ie Aufwiegler zu benennen, welche so den id, ihre VBienstleistung bi en . e Insurgenten sortz stellen und zu estrafen sind. welche die Unmöglichkeit der Rückt— dor Besiegung der Revolutio
l erweisen vermögen, können, en Prima-Planist
der Mannschaft
nnen, so ist dies ind und müssen als solche Verweigerung oder nämlich d Rechtsfrage nicht mehr J Feldwebel Amnestie zu statten, Feld⸗Polizei⸗ Prozedur zu⸗ sie in dieser Eigenschaft bei den Insur gedient haben, ohne beföt ̃ Endlich ist auch gegen K. K. Offiziere der sich ⸗ irdein unterworfenen Besatzungen, wenn
das Purifi⸗
r die Sache als einen worden zu seir Auflehnungsfall zu behandeln, er muß alle Einzelnen, die den Ungehorsam den Festungen Komornn fortsetzen, gleich Stuhlrichter solche sie sich freiwillig zur Rechtfertigung lten, ebenfalls nur
Fälle gleich im Beginn dem K. K. Regierungs ommissär anzuzeigen erfahren ei t en die kriegsrechtliche Untersu— ben, werden sie auch ihre Enlwickelung d berichten, sind hin= sichtlich der aus Fahrlässigkeit erfole l mit ihrem ganzen Vermö— . . gen verantwortlich. Wenn die Aufn zu widersetzen unterfingen, wud Frankreich. der K. K. Regierungs⸗Kommissär die Mannschaft des Komitats zu ͤ
ihrer Arretirung gebrauchen, und die Assistenzleistung der Gendarmerie in An spruch nehmen. Sollten aber die Widerspenstigen wider alles Erwarten sich sion ist der Ansicht, den Antrag
tions cations⸗- Ver
wegen Ab⸗
Kommis
ö 269
affung der Todesstrase ist an
entgegenstellen, wird der betreffende K. K. Regierungs Commissãr nebst also: Grund wird ange es agel
gleicher Berichterßtattung an den Distriktual-Ober Kommissar das K. K. Mie strafe zurückschree ö Berichterst⸗
erforderlicher Zabl verwenden, und mögen die Betressenden es ic 4 . - anrechnen, wenn sie durch den kosts ö
ing des Militairs fühlbar betroffen werden. Darum Achtung Hei
zeit des Eigenthumsrechts! Nicht darin besteht die Freiheit, daß man
von 1817 schreckliche Grundsätze a ane' spricht für den Ant Die Februar⸗Revolution ha Andere ihres Eigenthums berauben könne, wohl aber darin, daß Jeder⸗ das skerbei Herr . 22 ; 1 Gese mann, nach Maßgabe seiner phosischen und moralischen Kräfte, im Wege eidigen, sich nich en. Die Rache stehe redlicher Arbeit das eigene Los bessern könne, und die Frucht von Mühe allein Gott zu. Die gion rbiete die Todesstrase. Vie Kam und Fleiß unter dem allgemeinen Schutze der Regierung geborgen sei.“ mer beschließt mit 400 gegen 1 stimmen, den Antrag auf Ab Die Pesther Zeitung bringt ferner folgende Kundmachung: schaffung der 4 wägun zu nehmen. „Nachdem gegenwärtig in der pesther Gespanschaft, so wie im ganzen . j jazygier, groß- und klein⸗kumanier Bezirke die Sicherheit der Personen und P Paris, 8. des Eigenihums in immer steigendem Maße gefährdet sind, so wird über ben des Ackerbau Antrag des Herrn Distriktual-Obergespans zur Hintanhaltung und Unter Administrators der drückung der Verbr chen des Raubmordes, des Raubes, des Straßenrau— richts. In dem ersten drückt ? ö bes und der Brandlegung im ganzen pesther und gane zton a, eä ür Varlefungen über Industrie jeden Donnerstag im Interesse der stu⸗ in den Bezirken der Jazogier, Groß- und Klein ⸗Kumanier die Einsetzung , , , , , n . ind jeden Sonntag für die arbei des Standrechts angeordnet, zu welchem Ende bei, der sehr großen Aus⸗ direnden , , n,, ar, Im zweiten Schreiben bittet er dehnung benannter Komitate und Bezirke und um eine schneile Ausführung tende Klasse abgehalten würden: . ,,,, pes i des standtechtlichen Verfahrens zu erzielen, im pesther Komitate fünf, im seinen Kollegen, den Unterrichte i ü n den . . graner Komitate ein und in den Bezirken Jazygiens und Kumaniens drei turgeschichtlichen Museums den Wunsck mitzutheilen, daß Vorlesun standrechtliche Gerichte aufgestellt werden. 'Jojgt die Angabe der einzelnen gen im Interesse standrechtlichen Gerichte, ihrer Sitze und der Ramen der Vor- und Bei⸗ der Republik wir sitzer) Pesth, 1. Dezember. Kaiserl. Königl. Militair⸗Distrikts -Kommando.“ bringt Der Mon 1 der Zahl. Der größte Theil der Ernennungen sind nur Versetzun
; der Verbr pieligen Transport und die 6 Sen Je noöthig, r
be
Moniteur veroffentlicht zwei Schrei 9
„Ministers an den Obersten Morin, an den Minister des Unter⸗
Pe sth w Die nn n n , gh 9 4 . ; 9 a. det in 6 nl,, hen , . z R gen; 21. Unterpräfckturen mußten wegen Eruennungen mehrerer . n , n, kinterpräfekten zu Präfekten und anderer Ursachen halber mit neuen
„Se. Excellenz der Herr Feldzeügmeister Baron Haynau, Komman«
dant der dritten Armer, haben zu genehmigen befunden, daß von neuem Beamten besetzt werden
Dumas den Wunsch aus, daß
ves Ackerbaues abgehalten würden. Der Präsident d als Urheber dieser Maßregel angegeben. Auch iteur die Liste der neuen ÜUnterpräfekten, 13 an
In seinem nichtamtlichen Theile enthält der Moniteur fol gende Anzeige: „Der Präsident der Republik ist von seiner Un⸗ päßlichkeit wieder hergestellt. Sein Gesundheitszustand wird ihm
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indeß nicht gestatten,
Witterung auszusetzen. über die Armee wird also am 10. Dezember nicht statthaben.“ Die ette meint, die Revue unterbleibe deshalb, weil man eine
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ant
sich fünf bis sechs Stunden lang Die Heerschau über die Nationalgarde un e 1 8 L .
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er jetzigen
Die
estation mehrerer Legionen fürchtet. Diese wollten nämlich dem Rufe: „Es .;
lebe der Präside
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tränksteuer!“ vorüberziehen.
Herr Salvandy u
nd mehrere andere Personen, die von
mont zurückkommen, geben, wie berichtet wird, sehr bestimmte
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Er wolle keinen per
chten über die Ans
ichten Ludwi philipp's und seiner Famil
ohne etwas von Hoffnung eine Einigung der beide sei, und gebe ihr seine Zustimn
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Jahre 18390 vor
seiner völligen Entsagung
Restauration, eb
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glaube jedoch ittheilung
außerdem
njekturen kein Gewich
Weise über iwerthe Baronet d, wenigstens für
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jetzt nicht.
beim Herzoge von Bedford hat mit rnit . * thun. Derselbe erklärt sich ganz
Freundschaft, welche steht. Der Herzog
zwischen jenen hochstehenden von Bedford hatte, so
Robert Peel nach Woburn-Abbey in der geladen,, sich der Gesellschaft eines Freundes zu erfreuen seine Rathschläge in Betreff gewisser Maßregeln entgegenzunehmen,
welche das Kabinet in der nächsten Sesston dem Parlamente, vorzu legen gedenkt. Hieraus möchten wir schließen, daß Lord John Rus—
sell vollkommen weiß,
Sir Robert Peel habe nicht die Absicht, wie⸗
5 — — der ans Ruder zu gelangen, und ni Il Ut Die wird zur Stabilität
tectionisten⸗Partei wird wüthen
Italien
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hl nicht Diplomatie römische ziemli l gar s daher sind a umlaufenden Gerüchte Rom, grundlos; 1 Besuch der l zusammen.
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selten Bewölkung unb Ffter jedoch Wind; daher die sich wenigstens da,
rt, schon nachtheilig mach⸗
schon tauchten Cholera⸗ noch immer als unge⸗ welche auf Rechnung
um eine Cholerina oder
en Häuser vier Tari, für jeden
Anker ge⸗ Fregatte unter dem aus sechs befindet sich „Racer“, nend, am den lsschiffe
. ths zufolge, ien mit Patente
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n Varationen der interessirte
sergehenden Sonntag Compositionen
vor und wurde und fremde tüchtiger Orgelspieler burch den Besuch