Böhmen abmarschiren sollen. 2 — 8 28 gelbe und Silbers, das in den letzten Tagen an der wiener Börse sich zeigte, wohl nicht in Verbindung, sondern mag eher seine Ursache in den jüngsten Veröffentlichungen ver Bank haben. Aus Wien ist bereits ein Theil des Bombardier corps nach Olmütz abmarschirt, der Rest folgt am 17ten. In Pesth wurden wieder zwei Todesurtheile gefällt, denen aber Festungsarrest substituirt wurde, und eine ansehnliche Geldstrafe für Demonstra tionen. Wie überhaupt Oesterreich in jüngster Zeit der Marine mehr Aufmerksamkeit zuwenden zu wollen scheint, so sollen jetzt auch in Zara, Spalato, Ragusa und Cattaro nautische Schulen errich tet werden.“
Triest, 14. Dez. (Lloyd.) Heute früh ist die Herzogin von Bordeaux mit ihrem zahlreichen Gefolge zu Lande nach Parma abgereist. ;
Seit dem Abzuge der sardinischen Flotte hat unser Hafen noch keinen so bewegten Anblick geboten, wie heute; 32 Handelsschisse sind zum Theil bereits eingelaufen, zum Theil in Sicht. Dazu kommen sechs Dampfschiffe, zwei aus Venedig, eins aus Alexan drien, eins aus Dalmatien, eins aus Griechenland und ein Kriegs dampfschiff. Auch ist die Kriegsbrigg „Oreste“ aus Venedig an— gekommen. Den heftigen Stürmen ist heute ein ruhiger, sonniger Tag gefolgt, der Alles auf die Straßen lockt.
Wir erfahren, daß der Sohn des Herrn Handels -Minist welcher Lieutenant in unserer Marine ist, für einige Jahre auf der englischen Flotte Dienste nehmen werde, um sich in seinem Fache auszubilden.
Ober .
Bayern. München, 14. Dez. (Nürn. Korresp.) Die Abgeordneten⸗-Kammer beschäftigte sich heute noch mit dem Emanei pations⸗Gesetze.
Vor dem Beginn der Debatte giebt der Präsident zwei Mo⸗ disicationen des Abgeordneten Paur und eine Untermodification des ersten Secretairs Nar kund. Die Paurschen Modificationen lauten: Ad Art. 2. Nach „Vorstehende Bestimmung“ ist einzuschalten: „welche die kirchlichen und Schulverhältnisse der Isrgeliten unbe⸗— rührt läßt.“ Transitorische Bestimmung: „Bei Ansässigmachungen von Israeliten in Gemeinden diesseits des Rheins, in welchen bis etzt solche nicht ansässig waren, steht den betreffenden Gemeinden is zum Erscheinen des revidirten Gemeinde-Edikts und der revidir en Gesetze über Ansässigmachung und Verehelichung das absolut hindernde Widerspruchsrecht zu.“ Untermodificalion von Nar: Es solle nach den Worten: „solche nicht ansässig waren“ eingeschaltet werden: und in jenen Gemeinden, in denen sie bisher ansässig wa ren, über die Zahl der bis jetzt ansässigen Familien. Seine gestern gestellte Modification zieht Paur zurück.
Der erste Präsident Graf Hegnenberg ergreift das Wort: Er fühle sich als Vertreter eines oberbayerischen Wahlbezirkes ver⸗ pflichtet, der Kammer sowohl, wie seinen Wählern gegenüber, sein in dieser Sache kurz zu motiviren. Der Mangel an Rechtsbewußtsein und an Achtung der Gesetze, der immer mehr um sich greife, habe seinen Grund in der Ungleichheit der Gesetze. Nur Gleichheit der Gesetze schaffe Achtung vor dem Gesetz; deshalb müssen auch alle Ausnahmsgesetze nach und nach fallen.
1
a Die Un gerechtigkeit, den Juden bei gleichen Pflichten gleiche Rechte vorzu enthalten, sei zu groß, als
5 L t
⸗ daß man mit der Abhülfe zögern dürfe. Man habe von der Nichtbefähigung der Juden zum Ackerbau ge sprochen; allein es sei ja notorisch, daß die Juden gerade einen ackerbautreibenden Staat bildeten und der Ackerbau ein Lebens prinzip ihres Staatslebens war. Der Einwand jener Herren könne nicht ernstlich gemeint gewesen sein. Glauben Sie etwa, daß, die Juden mit einem Schlage zu Ackerbauern machen se Herren für den Entwurf stimmen würden? Nim Heiterkeit! Das Gesetz vom Jahre 1813 widerstr es schaffe einen Park, worin blo gehegt werde; nur enthalte es keine Ve der Ueberzahl geschehen solle. Meine Herre macht die Juden zu Thieren, und es ist blos dem Rest des gött . anken, wenn dieselben nicht Ja, wir wollen Emaneci für successive Entwicke der Ruf nach Saale, und er G bis jetzt vergebens. rrum, ein jahrelanges Unrecht gut zu machen, nicht zögern. Wir müssen entschieden vor 1848 liegt hinter uns; rückwärts können, dürfen wir nicht mehr! Die Emaneipation ist da, sie ist iden, ob wir sie heute aussprechen oder nicht; unterliegt sie so kommt sie morgen wieder, denn was im Bewußtsein des Vol f l das bricht sich Bahn trotz aller Hindernisse. auch ein Gebot der Staatsklugheit, nicht zerechtigkeit. Druck erzeugt Gegendruck, der Selbsterhaltung willen nicht hegen. Wä s wären sie ein vereinigtes Volk, dann den Druck abzuschütteln. Da ihre Widerstandsfähigkeit nicht so versuchen sie es dadurch, daß minder anschließen, da sie darin ll Geben Sie werden gute schaffen; denn der Jude treibt dieses macht den konservativen uhige, friedliche Mitbürger oder Bewegung als ihrem Heil sehn— ein drittes Gebot einzubringen. Es ist dies
dies 68
8 rfügungen, was mi n! Das Judenedi
Gefühls in jedem Menschen zu zu Thieren wurden. Mar t Uebergängen; auch ich
. . . 9 8 allen eit 3 tönt
oder vielleicht abzuwerfen. en Rechte und Sie
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Dem Redner (Sepp) aber, wel—
n der Judenemancipation sei eine Märzer⸗ das Volk gewundert habe, muß ich bemer— er geschlafen, oder studirt haben muß man Opposition gegen die Ninisterien, Versprechungen anzuhalten; die Oppo 2 cheint ein anderes Ziel zu haben, die Mi 3 erhindern, wenn sie ehrlich ein Versprechen erfüllen
wellen. Die drückenden Verhältnisse der Juden sind uns Allen bekanntz man . längst ven der Einbringung eines ihrer Lage abhelfenden esetz⸗ Entwurfes, Petitionen, Adressen, Pro gramme drängten hierzu, und nun wird der Gesetz Entwurf ein gebracht, er gefällt gewissen Herren nicht, sie verwerfen ihn aber sie bringen uns keine Verbesserungs Anträge, obwohl sie die Za higkeit hierzu glänzend besitzen, obwohl ihnen Mittel aus dem Hhi⸗ nisterium zu Gebote standen, deren Erlangung uns Allen ein Ge⸗ heinmiß ist. Wenn ihnen die Lage der Juden wirklich am Her— zen liegt, warum haben sie denn keine Modification einge bracht? Der Redner unterwirft nun die Aeußerungen verschie dener Redner ei beißenden Kritik, von fortwährendem Bei
einer fall der Zuhörer begleitet. Man spreche immer vom Wucher
*in sition
nister zu
Mit diesen Kriegsgerüchten steht der
2286 Juden; allein hier herrsche eine reine Begriffs ⸗-Verwir⸗ In Altbayern betrieben blos Christen den Getreidehandel, und es fehle, das wisse Jedermann, nicht an Wucher. Dies Epi⸗ theton gebühre demnach nicht ausschließlich den Juden. Der Zwi⸗ schenhandel, dem die Juden oblägen, sei dem Landmann ein wahres Bedürfniß; hier helfen nur tüchtige Kreditanstalten. Er führt Beispiele an, wo mit der Exrichtung solcher Anstalten, z. B. der hiesigen Bank, die Geschäfte der Juden sich verminderten. Auch katholische Geistliche, die ohne Vermögen oft Oekonomie— pfarreien übernehmen müssen, finden oft blos bei Juden Hülfe, darüber habe er Erfahrungen; und die Herren Geistlichen, die in diesem Saale sprechen, hätten auch deshalb milder urtheilen dürfen. (Beifall. Die Angaben über den Kassenbestand des Herrn von Rolh— schild, wie sie Herr Sepp vorbrachte, vermöge er nicht zu würdigen, nur müsse er die ehrenwerthe Grundlegung zum Rothschildschen Vermögen den unrichtigen Behauptungen des Herrn Sepp gegenüber erwähnen. Das Haus Rothschild verdanke seinen Reichthum seiner Ehrlichkeit und nicht dem Betruge, wie Herr Sepp behauptet, der mehr Simpathieen für die Singvögel, als für die Juden habe. (Hei terkeit;,. Der Redner schildert den Ursprung des Rothschildschen Vermögens, führt den Abgeordneten Sepp ad absurdum und fragt ihn, wie denn die Juden die gegen sie bestehenden Vorurtheile selbst vernich ten sollten? Sollen sie Christen werden? Das wollen sie nicht. Sollen sie unsere Töchter und Söhne heirathen? Das wollen wir nicht, und die Herren Gegner würden sich dagegen noch am Meisten wehren. Man habe gesagt, da, wo die Juden seien, schaden sie nicht, sondern da, wo sie nicht seien; diese Logik sei ihm (dem Red ner) räthselhaft; aber in deren Sinn müsse man rasch emanzipiren, damit die Juden überall hinkämen. Man habe gesagt, die Juden hätten zu viele Feiertage, und deren Zahl auf 50 —60 angegeben. Sie hätten nur 13. Was das absolute Veto der Gemeinden betreffe, so erhalten wir, wenn es bei der Revision des Gemeindeedikts durch geführt wird, lebensfähige Gemeinden, aber keinen lebensfähigen Staat. Sind denn die Herren, welche seit gestern so sehr der Au— tonomie der Gemeinden das Wort reden, auch dafür, daß dieselben ihre Geistlichen selbst wählen? (Beifall. Man habe die ganze Literatur gegen die Juden citirt, und Gewährsleute mit und ohne Namen genannt; Ruland habe Itzstein, Sepp Fallmerayer erwähnt; das sei sehr sonderbar, gewöhnlich citire man doch Meinungsgenos sen; übrigens war die Wahl sehr unglücklich, Itzstein sagte eben nichts weiter, als daß es auch in Baden noch Vorurtheile gebe, und Fallmerayer sprach von ganz Anderem, als von der Judenemanci pation in der angeführten Stelle. Wenn doch das negative Talent (Sepp) positiver gewesen wäre und uns statt seiner schwarzen Gebilde Mittel zur Abhülfe, wenn jene wirklich beständen, angeführt hätte. Er müsse übrigens auch ein Citat anführen. Der Redner verliest nun unter steigender Heiterkeit der Versammlung eine Eingabe an die Kammer, worin gegen die Judenemaneipation
rung.
in einem merkwürdigen Styl losgezogen wird, und fährt fort: Meine Herren, ist diese Eingabe nicht eine Parodie unserer Debatte? Nur hat der Mann den Mulh gehabt, offen und gerade in zwei Sätzen einen Widerspruch auszusprechen, den gestern ein Redner (Dollinger) verblümt gab: Die Juden müssen emanzipirt werden man darf die Juden nicht emanzipiren! Die Stimmung des Vol kes, auf die man sich bezogen, werde oft sehr mißbräuchlich erwähnt; oft verstehe das Volk von der Frage gar nichts, um die es sich handle; so sei es bei der Reichs -Verfassung gewesen, so sei es hier. Der Redner geht nun zu dem vielbesprochenen religiösen Bewußt sein des Volkes über. Er glaube, daß leider nur soviel davon vor handen sei, um ein Feuer des Fanatismus daran anzuzünden, da mit des Nächsten Haus abbrenne; jene stille, edle Flamme des Glaubens sei ferne und werde nur dann wieder in den Vorder grund treten, wenn sich der Spruch bewahrheite: Noth lehrt beten! Der Judenhaß sei uns Allen in frühester Jugend eingeinpft wor den und sei traditionell, dies müsse wegfallen, dann würden die Vorurtheile schwinden. Freilich geschehe dafür wenig, das habe die mehrtägige Debalte gelehrt. Solche Vorurtheile hätten auch gegen die Errichtung von Schulen geherrscht, er erinnere an die Verfol gungen des edlen Westenrieder; solche Vorurtheile herrschten auch ützr das Lotto. Täuschen wir uns nicht, meine Herren, die Ma jorität des Volkes will das Lotto, und doch müssen wir es ver⸗— nichten. Der Staat hat zwei Säulen: das religiöse und das Rechtsbewußtsein; das eine haben wir verloren, das andere nicht gewonnen. Schaffen wir alle Ausnahmsgesetze weg, damil uns noch die eine Säule bleibe. Mein Standpunkt, schließt der Redner, geht gegen jede Modification, die das Gesetz alterirt, blos für die trans storische Bestimmung Paurs bin ich um der Einigung willen. (Gro— ßer Beifall.) ö Ruland, Heine verlangen das Wort. (Stürmischer Schluß⸗ ruf. von Hermann erhält das Wort zu faktischen Erklärungen. Er bemerkt einfach, daß er stalistische Nachrichten aus dem Mini sterium erholt habe, aus denen hervorgehe, daß der Kleinhandel der Juden höchst ungünstig wirke, deren allgemeine Theilnahme am Viehhandel jedoch eher vortheilhaft als nachtheilig für das Land sei. Es wird über den Schluß abgestimmt und derselbe an— genommen. Thinnes erklärt, daß er, da man ihn, obwohl er gestern und heute als der erste Redner eingeschrieben gewesen, nicht zum Sprechen habe kommen lassen, auch keine Stimme abgeben werde. Westermaier: Es war keine Majorität für den Schluß vorhanden. Der zweite Präsident: Allerdings, und eine sehr be— deutende! (Zustimmung.) Der Referent erhält das Wort und resumirt die gegnerischen Aeußerungen, die er kurz widerlegt. (Während dieser Rede wird in dem Vorzimmer des Sitzungesaales eine so laute Diskussion von Abgeordneten geführt, daß man die Stimmen der Herren Thinnes, Hopf und A. im Saale vernimmt.) Der Redner erklärt sich gegen alle Modificationen und für die unbedingte Annahme des Gesetzentwur fes. (Inzwischen nimmt der Tumult in dem Vorzimmer so über hand, daß der erste Präsident hinauseilt, um ihn zu beschwichtigen. Ringelmann: Er wolle blos die schweren Vorwürfe gegen das Ministerium, die im Verlaufe der Debatte ausgesprochen worden, bekämpfen. Man habe vor Allem das Einbringen des vorliegenden Entwurfs mißbilligt; allein das Ministerium mußte dies thun, denn es galt, ein Versprechen zu halten. Er beruft sich auf die mi nisterielle Erklärung vom 1. Mai, welche die Verwirklichung der Königl. Proclamation vom 6. März 1818 und der sich daran reihen den Thronreden und Landtagsabschiede versprach, und auf die Er klärung des Ministeriums in diesem Saale vom 17. Mai. Wort halten, ist unsere Pflicht, wir haben trotz allen Verdächtigungen, trotz allen Stürmen am Staatsruder nicht gewankt, ruhig und gemessen werden wir unseren Cours in den wirklich oder nur scheinbar geglätteten Wogen fortsetzen. Aber unser Wahlspruch ist: Treue dem gegebenen Wort, Gerechtigkeit gegen Alle, unser Ziel: Wohlfahrt des Landes. Ein zweiter Vorwurf geht dahin, daß wir hätten warten sollen bis zur Revision der Verfassung. Als wir das Gesetz über Telegraphen einbrachten, sagte man: aber ein Gesetz über Schutz der Eisenbahnen thäte Noth; als wir ein Gesetz über den Landtag brachten, hieß es: aber die Revisien des Gemeindeediks thäte vor Allem Noth; wir übergaben ein Gesetz über die Heimat der Schullehrer, man ver langte ein Unterrichtsgesetz. Bringen wir ein Polizeistrafgesetz, so wird man fragen: Ja, wo bleibt denn das Strafgesetzbuch selhst?
Jetzt legen wir die Judenemancipation vor, und man will die Re⸗ vision der Verfassung. Es mag dies Alles nicht unrichtig sein, ich gestehe es zu, aber wo sollen wir denn die Kräfte hernehmen, und wo wollen Sie Zeit und Kräfte hernehmen, dies Alles auf einmal zu bearbeiten? Man schenke doch dem Ministerium eini⸗ ges Vertrauen; es wird gewiß in Allem Wort halten! Der Ent⸗ wurf gebe blos ein Prinzip, habe man gesagt, allein die legislative Entwickelung werde vermißt. Er weise einfach auf das im Art. 1 ausgesprochene Prinzip und die im Art. 2 daraus klar gezogenen Entwickelungen hin, dadurch werde der Einwand fallen. Was die Modificationen betreffe, so müsse er sich gegen diejenigen, welche das Gesetz alterirten, aussprechen, könne jedoch der Paurschen un⸗ bedingt beipflichten. Auch gegen die Modification des Abgeord⸗ neten Link habe er nichts zu erinnern. Die kirchliche Freiheit sei anerkannt, obwohl die Kirche nicht vom Staat getrennt wer⸗— den könne; die Grundrechte enthielten die geeigneten Prinzipien, und diese würren im Verfassungswerke nur schärfer und bestimm— ter gefaßt werden. Das christliche Prinzip werde stets festge⸗ halten werden müssen, denn es sei für jeden Staat lebenbedin⸗ gend. Wie in Preußen, werde deshalb auch bei unserer Ver sassungs-Revision ein Artikel aufgenommen werden, der, unbeschadet der Gewährung der Religionsfreiheit, ausspreche, daß das Chri— stenthum das Prinzip der Verfassung sein und bleiben werde. Es wird nunmehr zur Abstimmung geschritten. Der weiter ge⸗ hende Antrag, der von Wening: dem Gesetze einen Zusatzartikel für die Regierungs-Bezirke diesseits des Rheins, dahin lautend, an— zureihen: „daß vorläufig die Israeliten ohne Zustimmung der ge— setzlichen Vertreter als Gemeindeglieder unter keiner Voraussetzung aufgenommen werden sollen,“ desgleichen die Modificationen von Pitz⸗ ner („daß bei Ansässigmachungen von Juden in solchen Gemeinden dief seits des Rheins, in welchen bisher keine Israeliten ansässig waren, überhaupt, bei Ansässigmachungen in den übrigen Gemeinden diesen insoweit das absolut hindernde Widerspruchsrecht zustehe, als durch die neue Ansässigmachung die bisherige Matrikelzahl überschritten würde“), dann von Hirschberger mit dem Antrage Brei— tenbach's („daß die den Angehörigen der im Königreiche bestehenden christlichen Kirchen -Gesellschaften verfassungsmäßig zustehenden Rechte in Bezug auf Anstellung im Staatsdienste, na mentlich als Richter, nicht beeinträchtigt werden; daß mit dem Tage der Verkündigung des gegenwärtigen Gesetzes kein Patent, keine Lizenz oder sonstige Erlaubniß zur Betreibung des Noth⸗, Schacher- oder Hausirhandels ertheilt werden kann“, dann der Antrag von Fink lchen Gemeinden in den sieben
in welchen bei der Publication die⸗—
einstimmig, verworfen.
li's (als Artikel 2 in
israelitischen Glaubensgenossen ; zweige innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, frei wäh len; aber gegen die Ertheilung neuer Handels- Konzessionen jeder Art steht den betreffenden Gemeinden vorläufig das unbedingte Ein spruchsrecht zu“) und Art. 1 des Regierungs-Entwurfs vorbehalt⸗ lich der Modificationen angenommen. Die Medification Forndrans (Von Alinea 2 des Art. Jan soll ein neuer Artikel des Inhalts folgen: Artikel 3. Alle den israelitischen Staatsangehörigen bisher gesützlich oder übungsweise zugestandenen Ausnahmen und Bevor— zugungen, insbesondere bezüglich des Schacher und sonst unregel mäßigen Handels, hören nach Umfluß eines Jahres vom Tage der Publication dieses Gesetzes an auf. Die kirchlichen und Schulver hältnisse der Isracliten, die hierauf Bezug habenden gesetzlichen Be— stimmungen und deren Wirksamkeit auf die Theilnahme der Juden an dem Staatsdienste werden durch gegenwärtiges Gesetz nicht be rührt) wird verworfen; dasselbe Schicksal hat Forndran's eventuelle Modification, den Art. 3 im Hirschbergerschen Antrag als Art. 2 des Gesetzes anzunehmen. Art. 2 wird mit der Einschaltung won Paur (s. oben) angenommen. Die transitorische Bestimmung von Paur mit Untermodificationen von Nar wird angenommen. Der Zusatzartikel von Link verworfen. (Derselbe lautet: „Durch gegen wärtiges Gesetz soll in keiner Weise der Grundsatz beeinträchtigt wer⸗ den, daß das Christenthum, wie für die öffentliche Moral, so für alle mit der Religien zusammenhängenden öffentlichen Einrichtungen maßge bend ist“. Forndran zieht seinen „Wunsch“ (Se. Maj. möge ver fügen, daß alle Bescheidungen über Gegenstände der Gewerbsver leihung und Ausübung künftig sowohl in J. als 1II. Instanz nur auf Grund kollegialer Berathung erlassen werden) zurück. Das ganze Gesetz wird bei namentlicher Abstimmung mit 91 gegen 40 Stimmen angenommen.
Tachsen Dresden, 17. ez kei J Zig) In ber heutigen Sitzung der ersten Kammer fügte der Staats-Minister Dr. Zschinsky dem Protokolle über die letzte Sitzung eine Be— richtigung bei, welche außer Zweifel setzte, daß der von ihm in der letzten Sitzung erwähnte Beschluß des Gesammt⸗Ministeriums vom 3. Januar d. J., die Nichtvollstreckung von Todesurtheilen betref⸗ fend, sich nur auf jene Urtheile bezieht, die „bis dahin“ wegen Kapital-Verbrechen von den Kriminalgerichten gefällt worden sind. Von den Registranden-Eingängen ist nur zu erwähnen eine schrift⸗ liche Interpellation des Abgeordneten Vice-Präsidenten Schenck: wann der in der Thron-Rede angedeutete Gesetz-Entwurf über die Ablösung der auf dem Grundbesitze haftenden baaren Gefälle an die Kammern gelangen werde. ; .
Diesem folgte sodann als Gegenstand der Tagesordnung die Berathung des von dem Petitions-Ausschusse erstatteten Berichtes über den bei der Kammer eingebrachten Antrag auf Amnestirung der Maigefangenen. Dieser Antrag (ausgegangen von den Ab geordneten von Biedermann, von Herder, Glumann, Oehme, Gar— fen, Buhk, Günther, Schenck und Meisel) lautet; „In Erwägung, daß das Zusammentreffen eigenthümlicher Verhältnisse. beim Mai⸗ Aufstande eine verschiedenartige Beurtheilung der Verschuldung der dabei Betheiligten bevingt, und es deshalb geboten erscheint, so weit nur immer die nothwendige Aufrechthaltung des Gesetzes es zu läßt, Milde in möglichster Ausdehnung walten zu lassenz in Erwägung, daß insbesondere die bei weitem größte Mehr zahl der Mai-Angeklagten durch Verführung oder wohl gar durch offenbaren Terrorismus zur Verletzung der Gesetze gerr angt wor den ist; in Erwägung endlich, daß durch die , , . langwieriger Untersuchungen und erlittener Untersuchungshaft Viele bereits schwer genug gebüßt haben; beantragen wir: „die Kammer wolle beschließen, Se. Majestät den König im Verein mit der zwe ten Kammer zu ersuchen, derselbe wolle von dem ihm nach S. 52 der Verfassungs-Urkunde zuständigen Begnadigungs- Rechte im vor= liegenden Fall den möglichst ausgedehnten Gebrauch machen, und wolle hierbei die Kammer zugleich aussprechen, wie sie es mit größ⸗ tem Danke anerkennen werde, wenn die deshalb zu fassende Ent— schließung vor ihrer Veröffentlichung zur Einsicht der Kammer gelange.“
Der Petitions-Ausschuß (Referent Abgeordneter Küttner) schickt seinem Berichte über diesen Antrag dasjenige vorgus, was die
Staatsregierung im Sinne der Antragsteller unaufgefordert bereits gethan habe. Es wird hier zuvörderst auf die vom Justiz-Mini— sterium unterm 2. August und 1. Oktober an die Appellations⸗ Gerichte erlassenen Verordnungen hingewiesen, nach welchen wegen derjenigen Personen, deren Theilnahme an dem Maiaufruhr sich auf den Anschluß an den Freischaarenzug nach Dresden beschränkt, ohne dabei als Anstifter aufgetreten zu sein, oder von denen ange nommen werden kann, daß sie lediglich durch Verführung oder Ge walt zu strafbaren Handlungen fortgerissen worden sind, vorausgesetzt, daß sie an dem Kampfe gegen die bewaffnete Macht nicht Theil genom— men haben, noch vor Abfassung eines Straf-Erkenntnisses Vortrag zu erstatten sei. Hierdurch habe die Staatsregierung aus politischen Grün den die Zweckmäßigkeit und Nothwendigkeit umfassender Begnadigungen anerkannt, auch habe das Ministerium der Justiz unterm Tien und ten November zwei fernere Verordnungen an die Appellations gerichte erlassen, durch welche jenen beiden Kategorieen von Per sonen, welche als Irregeleitete an den Maiaufstand verflochten waren, ohne als eigentliche Anstifter desselben gelten zu können, auch ohne sich am Kampfe gegen die bewaffnete Macht unmittelbar betheiligt zu haben, eine weitere Ausdehnung verliehen worden sei, indem nunmehr denjenigen, welche ungeachtet ihrer Theil nahme an den anarchischen Bewegungen, so wie am Wide
stande gegen die Truppen, besonders mildernde Umstände und Zeug nisse des Wohlverhaltens zur Seite stehen, der Weg der Gnade geöffnet bleibe. Der Bericht sagt, es lasse sich nicht verkennen, daß namentlich durch die Ministerialerklärung vom 9. November dem Königlichen Begnadigungsrechte in Bezug auf die Theilnehmer an den betrübenden Maiereignissen ein weiter und freier Spielraum dargeboten sei, allein es bleibe doch immer besonderer Erwägung vorbehalten, ob einem der Angeklagten Verzeihung und Vergessen heit des Geschehenen zu Theil werden solle. Zu Erlassung einer Amnestte habe sich die Staatsregierung zur cht ent
schlossen.
8 9 1 Zeit noch nie
Nachdem sodann der Ausschuß die Begriffe „Begnadigung“ und „Amnestie“ nähe efinirt, auch ausführlich nachgewiesen hsen, nach §. 52 der Verfassungs-Urkunde, die
oder Amnestie sich als verfassungsmäßig dar zur Begutachtung vorliegende Antrag keine Be für einzelne Fälle, sondern eine Amnestie im möglichst
nfange wünsche, geht derselbe auf den Charakter der Mai
eignisse näher ein, und weist besonders darauf hin, welche Schwie keit die gerechte Abwägung der Schuld nach dem Antheile an
Lhat und der ihr zu Grunde liegenden Absicht darbiete. „Die
Erhebung im Monat Mai galt der deutschen Sache, wurde
von Ehrgeizigen gemißbraucht, um verderblichen
Deckmantel deutscher Verfassungstreue zur Gel
l Verrath an Fürst und Volk war ihr Panier und
— Llend ihr Gefolge. Viele, die einer edlen Sache zu dienen
meinten, erkannten ihren Irrthum, allein dem Gesetze waren sie dennoch als Theilnehmer am Hochverrathe verfallen.“
Aus diesen Ansichten und besonders gestützt auf die Worte
Die Begnadigungen sind recht eigentlich (ine starke
1
ihre
6
Montegquieu's:
Triebfeder der gemäßigten Regierungsformen, empfiehlt der Ausschuß der Kammer folgenden Antrag: „Im Verein mit der zweiten Kam i Sr. Majestät dem Könige sich zu verwenden, daß Aller
ft des in §. 652 der Verfassungs-Urlunde begrün ilions Befügnisses den in den Mai⸗Aufstand verflochte ien, möge die Untersuchung wider sie eingeleitet worden ht begonnen haben, mit Wiedereinsetzung in ihre Ehrenrechle eine Amnestie in möglichst weiter Ausdeh
mung huldreichst angedeihen lassen wolle.“ Dagegen wird der Kammer angerathen, davon abzusehen, daß : ciner Amnestie⸗Ertheilung zu fassende Allerhöchste ntschließung vor deren Veröffentlichung der Volksvertretung erst h zur Einsicht mitgetheilt werde, eisestheils, weil jener Gna or der Mitwirkung der Volksvertretung unabhängig ge müsse, anderentheils für die zu Amnestirenden jeder aus naheliegenden Gründen zu vermeiden sei.
ie Debatte über diesen Gegenstand füllte die ganze fast Sitzung aus. Zuerst ergriff der Abgeordnete von Wort, um sich dahin auszusprechen, daß er den „Antrag weitergehend finde, als es im Sinne der Antrag seinerseits wenigstens habe durch Unter glichen Antrags nicht um eine eigentliche Am im möglichst ausgedehnte Begnadigung bitten Begnadigung der Rechtsidee mehr entspreche, als Da dieser Zweck nach den jetzt den Kammern gemach ten Mittheilungen von Seiten der Regierung nicht nur beabsichtigt rnauch bereits eingeleitet sei, so halte er den Ausschußantrag
Des
d l 16e st
oder noch nie
olitischen
rücksichtlich
7 5stündige edermann das
gelegen habe. Er zeichnung de nestie, sondern wollen, weil di
die Amnestie.
können; jedenfalls Dagegen die Abgeordneten Vice-Präsident Meisel und von Herder, daß sie terzeichnung des ursprünglichen Antrags allerdings eine wenn auch nur eine beschränkte, im Sinne gehabt, und Meisel erklärte sogar, daß er gerade deshalb dem Ausschußantrage beitrete, veil er das Wort enthalte. Vice-Präsident Schenck dagegen stellte einen ausdrücklichen Antrag, um auf den ersten Theil des ursprünglichen Antrags zurückzukomn Nach einer kurzen Rede des Abgeordn. Hf e soners im Interesse der politischen Flüchtlinge für den Ausschuß intrag verwandte, ergriff Staatsminister Dr. Zschinsky das Wort: Die Regierung sei bald nach dem Malaufstande zu der Ansicht gelangt, daß bei den Mindergravirten eine ausgedehnte Begnadigung statt finden müsse. Sie habe deshalb be die nöthigen Verordnun jen an die Appellationsgerichte erlas nd sich nur die Prüfung Vorträge dieser Behörden vorbehal Von den Appellations gerichten seien auch schon sehr viel solche Vorträge eingegangen, und es hätten in Folge dessen bereits Hunderte von Mai⸗Ange klagten Begnadigung erhalten. Das, was die Antragsteller ge wünscht, habe also die Regierung im vollsten Maße gethan; er glaube daher, daß von weiteren Anträgen abgeschen werden könne. Diese nach Beschlusse des Ministerin in Aussicht gestell len Begnadigungen dürften gewiß mit Recht die ausgedehntesten genannt werden, da sie wenigstens vier Fünftheilen der Mai— Angeklagten zu Theil werden würden. Eine allgem eine Amnestie für die Mai. Angeklagten werde gewiß Niemand' beantragen, auch der Ausschuß thue dies nicht, indem er immer gewisse Kategorien ausgenommen wissen wolle; eine beschränkte Amnestie aber sei bedenklich, weil sich erst nach beendigter Untersuchung übersehen lasse, in welche Kategorie der Einzelne gehöre. Da die Unter— suchungen jetzt der Beendigung nahe seien, so werde die Zeit, wo die Begnadigungen erfolgen könnten, nicht mehr eine entfernte sein. er enfalls werde die Zahl derjenigen, welchen Begnadigung zu Theil werden würde, größer sein, als vie Zahl derjenigen, welche amnestirt werden könnten. Was die politischen Flüchtlinge anlange, so sei der Regierung der Schweiz bereits Mittheilung darüber ge— macht, was von der sächsischen Regierung in dieser Beziehung be— schlossen und was bereits geschehen sei. ö
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den ersteren stimmen. 72 5.
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Der Abgeordnete Graf Hohenthal-Königsbrück billigte den unterm 28. November von den Eingangs genannten Abgeord⸗ neten eingebrachten Antrag insofern, als dadurch diese Angelegen⸗ heit, die in der Thronrede ganz mit Stilischweigen übergangen ge wesen, offiziell zur Sprache gebracht worden sei. Anders sei die Lage der Sache aber gegenwärtig, wo durch das Bekanntwerden der von der Regierung gethanen Schritte jedem Gerücht entgegengetreten werden könne. Jetzt halte er einen solchen Antrag, namentlich wie er vom Ausschuß ausgegangen, nicht mehr für nothwendig, zumal da der Minister der Justiz versichert habe, daß durch die Begnadi gung mehr Personen gelroffen würden, als durch die Amnestie. Es könne sich also hier im Grunde blos noch um eine Formsache
hur al
Der Abgeordnete
sich e Auch er bellagt, daß die Re— gierung sich nicht früher entschlossen habe, die von ihr ies Angelegenheit getroffenen Anordnungen bekannt zu machen, findet sich für seinen Theil durch dieselben beruhigt. Dae „Amnestie“ werde nach den allgemeinen Begriffen im Volke so gelegt werden, daß für Alles, was in den Maitagen Verzeihung gewährt sei, und dies sei gefährlich, indem dadurch das Ansehen der Regierung und die Würde der Krone geschwächt wer den müsse. Die möglichst ausgedehnte Begnadigung er; man möge aber nicht weiter gehen, nicht die Gefahr in der sich das Land befunden, und nicht übersehen, daß in Zukunft wieder in ähnliche Gefahr gerathen könnten.
(Schluß folg
wunsche
(anno urde
üngenommen.
Hale
ersten Ka
Hannover. ; er heutigen Sitzung der Entwurf über den Chausseebau zum ersten Male General-Syndikus hielt über mehrere in Angelegenheit eingegangene Petitionen Vorlrag. Die sich dem Beschlusse der zweiten Kammer an, l Regierung neben dem ständischen
Königlichen der Begnadigung ꝛe. betreffend)
Betresf glie
In der zweiten Kammer fand heute die Geschäfts-Ordnung statt. Es we verschiedene
Anträge gestellt, die längere Diskussionen hervorrufen. des Rechts der Regierung, die Präsidenten der tigen, wird beschlossen, die darunter bestehenden
beizubehalten.
Baden. Karlsruhe, 15. Dez O. 3. Oberst von Brandenstein, der übermorgen von hier scheivdet, verdienstvolles Wirken am hiesigen Orte mit einem Akt der nität beschlossen, welcher allgemeinste Anerkennung verdient. Be kanntlich war der zur Zeit der Nevolution von der provisorischen Regierung zum Stadt-Kommandanten der hiesigen Residenz ernannte Kallulator Reiniger nach dem Einrücken der preußischen Truppen in Karlsruhe verhaftet und wegen Theilnahme an den hochver rätherischen Umtrieben zur Untersuchung gezogen worden. Der An geschuldigte hatte zwar in seiner Eigenschaft als Stadt-Komman dant der Stadt selbst wesentliche Dienste geleistet, und sie mehrfach vor den exzessiven Gelüsten der Rothen geschützt, Handlungen, die ihm denn auch von Seiten der hiesigen Bürgerschaft die allgemeinste Theilnahme an seinem nachherigen Schicksal erworben; allein die Thatsachen, daß er von der provisori schen Regierung eine Stelle angenommen und weiter auch Mitglied bei dem sogenannten „Fortschritts Klub“, schmackten Nachäffung des Jalobiner- Klubs, betheiligt hatte, spra chen so sehr gegen ihn, daß das Untersuchungsgericht seine von dem Hiesigen Gemeinderath mehrfach befürwortete Freifprechung nicht beschließen konnte und er seiner demnächstigen Verurtheilung entgegensah. Als nun vorgestern Herr von Brandenstein eine Ab schieds-Audienz bei dem Großherzog hatte und ihn Se. Königliche Hoheit, nachdem er ihm für die wesentlichen Dienste, welche er ihm in der Sorgfalt für seine Residenz geleistet, seinen Dank aus gesprochen hatte, fragte, ob er ihm nicht irgend einen Wunse Zeichen seiner Anerkennung und Dankbarkeit erfüllen könne, erbat sich Herr von Brandenstein von der Gnade des Fürsten Reiniger's Freilassung. Der Großherzog erfüllte diesen und gestern früh schon war Reiniger auf freiem Fuße.
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Braunschweig. Braunschweig, 17. Dez. (D. R. 3.) Da das Ministerium mit dem von der Versammlung bei Berathung des Gesetzes über Aufhebung der Einrede der Vorausklagung und des anastasianischen Gesetzes Zusatze sich einverstanden erklärt hat, so wurde in der heutigen Sitzung der Abgeordneten Versammlung über das ganze Gesetz abgestimmt und es erhielt das selbe die Genehmigung der Versammlung.
Hierauf berichtete der Abgeordnete Caspari über setzentwurf, die Prolongation des Tumultgesetzes bis zum k. J. betreffend. Dieses Gesetz war in der Erwartung neue Gemeindeverfassung mit Anfang des ins Leben treten werde, nur bis zum 1. Januar erlassen, da indeß jene Voraussetzung nicht eingetreten, so ist eine nochmalige Verlängerung erforderlich. Die Kommission erklärt sich damit einverstanden und hält auch die bei Berathung der Landgemeinde - Ordnung beschlossenen Aenderungen der Bestimmungen des Gesetzes nicht für so wesentlich, daß eine Aufnahme derselben in das zu prolongirende Gesetz nothwen dig würde, um so mehr, als die in dem beschlossenen Zusatze ge stattete Unterstützung aus Staatsmitteln, falls eine einzelne Ge— meinde durch den Ersatz des Schadens zu sehr gedrückt werden sollte, auch ohne dieses, wenn ein solcher Fall sich während der Pro longation des Gesetzes ereignen sollte, im einzelnen Falle von der Regierung und der Versammlung gewährt werden könne. Luciu— erklärt sich, weil er das Gesetz im Prinzipe für ungerecht und der politischen Stellung der Gemeinden nicht eutsprechend hält, über haupt gegen dessen Prolongation, während Rosenthal den bei der Landgemeinde-Ordnung beschlossenen Zusatz auch jetzt schon in da— Gesetz aufzunehmen beantragt. Bei der Abstimmung wird die Pro longation des Gesetzes mit 33 Stimmen genehmigt, der Zusatz— Antrag Rosenthal's aber gegen 23 Stimmen abgelehnt. Sodann wurde die Berathung des Städteordnung-Gesetzes föortgesetzt
beschlossenen
daß die
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Koburg, 16. Dez. (Magd. Ztg.) Das heute ausgegebene Regierung sblatt bringt das Ausschreiben zur Vornahme neuer Ständewahlen, und zwar der Urwahlen auf den 2. bis 5. Januar, der Wahlen der Abgeordneten auf den 19. Januar. Das Ausschreiben erwähnt ausdrücklich, daß die neue Ständeversammlung „insonderheit zur Berathung über die politische Stellung des hiesigen Herzogthums zu den übrigen deut— schen Staaten, so wie über die von Sr. Hoheit beabsichtigte Verei nigung der beiden Herzogthümer Koburg und Gotha durch eine ge meinschaftliche Verfassung“ berufen werde. Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 17. Dez. (D. A. 3.) Seit dem 10. Dezember ist der Landtag wieder zusammengekommen;
seine Thätigkeit wird sich auf die Finanzen beschränken. Die Schlachtsteuer, welche gegen 253000 Rthlr. einbrachte und voriges Jahr aufgehoben wurde, soll (da durch diese Aufhebung, außer etwa, wer im Hause schlachtet, und die Fleischer, Niemand, am wenigsten die Armen, etwas gewonnen haben, weil der Preis des Fleisches der vorige geblieben ist) mit einigen Modificationen wie⸗ der eingeführt werden. Auch wird wohl die Personalsteuer eine Modification erleiden.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 17. Dez. (O. P. A. Z.) Gestern sind die mit der Leitung des Interim beauftragten Herren Bundes-Kommissarien hier eingetroffen, und zwar von K. K. öster⸗ reichischer Seite die Herren Geheimerath Baron von Kübeck⸗Kübau und Feldmarschall-Lieutenant Baron von Schönhals; von Königl. preußischer Seite die Herren General-Lieutenant von Radowitz und Ober⸗Präsident Bötticher. In Begleitung der österreichischen Bun⸗ des-Kommissarien befinden sich die Herren Ministerial⸗Rath Baron von Nell, Ministerial-Adjunkt Ritter von Roschmann-Horburg, Le⸗ gations⸗-Rath Baron von Brenner, Hauptmann und Adjutant von Placzeth und Baron Julius von Kübeck, in Begleitung der preu⸗ ßischen Bundes-Kommissarien die Herren wirklicher Geheimer Ober⸗ Negierungs-Rath Mathis, Graf Robert von der Goltz, Legations⸗ Secretair Baron von Rosenberg und Premier⸗Lieutenant Berg⸗ mann
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Ausland.
z. Viel Aufmerksamkeit erregt heute ein Artikel im Journal des Débats, der eine Beurthei⸗ lung der jetzigen politischen Lage Frankreichs enthält. Das ge⸗ nannte Journal sagt: „Die Unparteilichkeit ist für uns um so leich⸗ nicht zur Wahl des Präsidenten beigetragen. Dies ch nicht dazu bestimmen, ein gleichgültiger Zuschauer
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Frankreich. Paris, 16. De 3 8
bleil an muß die Verdienste, die sich der Präsident um die Ge⸗ seschaft erworben, anerkennen. Sein hauptsächlichstes Verdienst ist, daß er die Gewalt seines Namens der gemäßigten Partei lieh. Das Prinzip der Präsidentenwahl konnte die konservative Partei der Julimonarchie nicht verletzen, sie hatte dem Volke das Recht zu⸗ erkannt, seine Regierungsform zu bestimmen. Das Volk versöhnte in der Wahl Louis Napoleon's die Tradition des Nationalruhms mit seiner Souverainetät. Im Jahre 1830 that die Volts⸗ vertretung dasselbe. Die Wahl des Präsidenten war eine Niederlage für die Republik, wie die provisorische Regie⸗ run gründen wollte. Das erste Regierungsjahr des Prä⸗ sidenten muß in zwei Perioden getheilt werden. Die erste reicht bis zum 31. Oktober. Die zweite datirt von diesem Tage an. Der Charakter der ersten Periode ist wiederherstellend, versöhnend. Sie konnte nicht viel schaffen; der zweiten Periode blieben daher alle Hauptfragen vorbehalten. Die Wahlpartei, die Louis Napoleon er⸗ nannt hatte, herrschte bis zum 31. Oktober. Von diesem Tage an übernahm der Gewählte die Zügel. Am 31. Oktober begann die Republik, wie die Constitution sie will. Jeder Tadel gegen die Art und Weise, wie man jetzt regiert, fällt also der Verfassung zur Last. Sie ist sür das Ende der parlamentarischen Regierung verantwort lich“ Das Journal des Débats lobt nun die frühere Ver fassung, erklärt jedoch, es könne über die Regierung vom 31. Ok tober noch kein Urtheil fällen, da das Ministerium keine Vergan⸗ genheit habe, nach der man es beurtheilen könnte. Thaten seien versprochen, sie müssen abgewartet werden und würden gehofst.
Die Revue de deux Mondes bemerkt: „Die Einigung beider bourbonischen Familienzweige kann zwar die Monarchie nicht wiederherstellen, ist die Monarchie jedoch wieder eingeführt, dann hat ein solcher Akt veide Parteien versöhnt, und die Orleanisten werden, falls der Graf von Chambord den Thron besteige, in Ge⸗ meinschaft mit den Prinzen ihres Hauses dem Throne dienen.“
Die Réunion des Stagtsraths hat beschlossen, kein Amendement
Gesetz über die Getränksteuer anzunehmen.
Italien. Neapel, 1. Dez. (L.) Der Fremde, welcher diese prachtvolle Residenz besucht, wird durch das, was er hier sieht, wunderbar enttäuscht. Anstatt finsterer, verschwörungbrütender Ge— sichter, sieht er harmlos heitere und geschäftige Menschen, die sich des großen Zuspruches von reichen Fremden erfreuen, welche in neuester Zeit wieder dorthin ströämen. Auch Herr von Falloux, welcher seine erschütterte Gesundheit in einem milderen Klima her— stellen will, ist mit seiner Gemahlin hier angekommen. Dem ehemaligen Minister Louis Napoleon's wird hier sehr große Aufmerksamkeit erwiesen. Kaum hatte der König seine Ankunft erfahren, als er einen Ofsizier seines Haushalts absandte, um ihn zu bewillkommnen und sich das Vergnügen eines baldigen Besuches zu erbitten. Der
welcher angeordnet hatte, von der Ankunft des Herrn von
sofort benachrichtigt zu werden, schickte seinen Majordomus
tel, um sich nach dem Gesundheitszustande des Angekomme⸗
zu erkundigen und ihn ebenfalls zu sich nach Portici einzuladen. Herr und Frau von Falloux verfügten sich schon nach Porticl und wurden vom Papste ebevollsten Weise empfangen. Der heilige Vater schloß Herrn von Falloux zu einer mehrstündigen Besprechung in seinem Kabinet ein. Gegenstand derkUnterredung war, so viel man hört, meistens die Angelegenheiten Roms und die römischen An— gelegenheiter im Allgemeinen Der Papst soll gesagt haben: „Hätte ich e mit meinem Gewissen vereinigen können, diese Schän dung alles Keiligen und diese Tyrannei nur noch einen Monat mit anzusehen, so bin ich Des Mazzini's
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am anderen i n. sich mit
überzeugt, daß der Despotismus und seiner Anhänger die Römer von ihrem überspannten Liberalis mus gründlich kurirt haben würde.“ Herr von Falloux erkundigte sich nach der Absicht Sr. Heiligkeit bezüglich der Rückkehr nach Rom, worauf er zur Antwort erhielt, daß der Papst zuerst die Ankunft des Generals Baraguay d'Hilliers erwarten wolle, ehe er einen Entschluß fassen werde. Man muß in der Umge⸗ bung des Papstes den französischen General als einen Po⸗ panz dargestellt haben, denn der Papst erkundigte sich an gelegentlichst nach dem Charakter desselben. Herr von Falloux ver⸗ sicherte, daß General Baraguay d'Hilliers ein Mann von großem Muthe und Charakterfestigkeit sei, dessen biedere Redlichkeit den Papst ganz für ihn einnehmen werde. Diese Auskunft schien den heiligen Vater sehr zu erleichtern, und nach manchen Bemerkungen über Gegenstände des gewöhnlichen Lebens entließ derselbe Herrn und Frau von Falloux mit seinem Segen. Die Reisenden wurden von der Würde und der Frömmigkeit des Kirchenfürsten sehr er griffen und verließen denselben mit erhöhten Gefühlen der innigsten Anhänglichkeit. j
Spanien. Madrid, 10. Dez. (Fr. B.) Unsere Armee ist aus Italien zurückberufen worden, weil der Papst den Verkauf der Nationalgüter nicht anerkennen wollte.
Zproz. 301.