rufen werden, und ist der Ansicht, daß, weil dieser Fall hier nicht vorliege, die Eingabe Schaarschmidt's nur als eine Petition zu be trachten und als solche dem vierten Ausschuß zuzuweisen sein werde. Um jedoch die Angelegenheit zu beschleunigen, schlägt der Pi äsident der Kammer vor, das Direktorium zu ermächtigen, sich un⸗ erwartet des Ausschuß⸗ Gutachtens von der Regierung Aus⸗ kunft über den Stand der Sache zu erbitten. Die Kam mer trat diesem Vorschlage bei und genehmigte auf An trag des Abgeordneten Hähnel, daß das Direktorium die von der NRegierun erhaltene Auskunft dem Petenten, „damit derselbe nicht länger wißheit bleibe“, sofort r , Unter mehreren untergeordneten Gegenständen war auch eine Anfrage aus Ober itz egangen, warum der dort zum Abgee rdneten gewählte ensel in Zittau nicht einberufen und keine Nach angeordnet worden sei; es wurde beschlossen, egierung Mittheilung hierüber zu erbitten. Nach sodann auf Der trag Funkhänel Zulassung des bis provisorisch zugelassenen ordneten Eckhardt (30ste Bezirk) ausgesprochen hatte, ging die zur Tagesordnung Diese begann mit Ausschusses, betreffend einen Gesetz über §. 231 ᷣ Gesetzes entstandenen Zweifels. Dieser Gegenstand ersten Kammer berathen worder Kammer . Ab den Antrag, dem Beschlusse der eigentliche Deb Abgeordnete he rigen hier einschlagend und gab durch eine Stelle Veranlassung, dagegen Vern zug auf das Hypothekenwesen nialgerichte als Bevollmächtigte ner brachte der Abgeordnete Ri gründung folgenden Antrag ein: Verein mit der ersten bei der den: daß in allen zwischen Grundstucksbesitzern anhängigen Rechtsstreitigkeiten nigen Erkenntnisse, in olg deren der Ein ben. des von dem Königlichen Ob lppellationsger machten Rechtssatzes vom 2 Dezem ber ] allgemeinen Rechtsgrundsätzen ihm oblieger und diese auf d ie betreffenden Grundstü abr ige: den ist, auf Antrag der Letzteren , Stand ertheilt werde.“ Nachdem der Antragsteller sich der Ansicht des angeschlossen hatte, diesen Antrag als einen selbstständige trachten und ihn dem vierter ⸗ zegutachtung sen, trat die Kammer hinsichtlich des G fs, §. 231 des Hypotheken-Gesetzes entstandenen Zweifel einstimmig dem Beschlusse der ersten Kammer bei und sodann zugleich die hierüber abgefaßte Landtagsschrift. Die Kammer schritt nun zur Berathung des Ausschuß-Bericht über den von den Abgeordneten Koch und 14 Genossen eingebrach ten Antrag auf ein an den König zu richtendes Begnadigungs Gesuch zu Gunsten der am Mai⸗Aufstande in Dresden zetheiligten Personen. Wie in der zweiten Kammer der eingebrachte Antrag über diesen Gegenstand mit dem in der ers Kammer einge gangenen vollkommen übereinstimmt, s auch mit dem Resultate des Ausschuß⸗Berichts t wörtlich so, wie jenes des Ausf e ersten Kammer Auch in der zweiten Kammer geht der ursprüngliche Antrag nur dahin, den König zu ersuchen, vo igen Begna digungsrechte in voiliegendem ausgedehnten Gebrauch zu chen, 0er auch hier interpretirte der Ausschuß bericht (Referent Abger sen Antrag sofort dahin ersucht werden, den Mai ⸗Aufsta g nur immer die , , . Aufrechthal des zulasse“y, Amnestie zu ertheilen. ie Motivirun schuß⸗Antrages ist von jener ab weich end 3
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niedergelegten denheit statt, daß der Ausschus Ansichten Fiévée als ew ihrsmann herbeigezogen 56 ner auf Montesquieun stützte mehr hervor, „denn die ch inwieweit eine Ve hochverrätherischer rliegt und welchen Antheil die einzelnen Ange schweren Verbrechen, die begangen worden jaben; sie können nicht cine Befreiung von Strafe da durch dieselbe W Sicherheit des Staats Herrschaft des Hese tzes toht werden würde; sie sind, kein Gerichtshof.“ Gründen kommt
demselben Schlußantrage, wie
53a 8a twas daß der beanti age,
rbreitunt
sind,
Und. die
t einem Worte, Aus diesen
der Ausschuß sodann
Kammer formulirt
Ja dem de den Ausschußbericht
1 beigefügt hatte,
Aus dem
herveo Staats-Regie dneten Koch und Genossen bean
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den Abge .
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la zegonnen habe. Aussicht und — begnar wigt ind 5 solle jedoch nur erst weil sich lediglich erst dann Schuld vorhanden sei, und ol diejenigen Klassen gehören, denen Begnadigung slolle, oder ob ihnen sonst mildernde Ümstände zur Der Ausschuß wünsche jedoch nicht dergleichen Begnadigun dern eine Amnestie, zwar nicht eine allgemeine Amnesti . line Amnestie in möglichste r Ausdehnung. Kategorien Amnestirenden seien in dem Berichte nicht aufge stellt e uch schwierig, ja, wenn man über die in an nn des Ministeriums an die Appella itionsgerichte bezeichneten Personen aus gehen wolle, unmöglich; es werde daher he beschri Amnestie weniger Per sonen' umfassen, als“ die von Pe gierung in Aussicht gestellten Begn idigungen. Der Minister geht nunmehr zu ner Kritik bes Aussch - M . ö MJ 2 sscl uß tes über. Der Wericht saße, daß eine offenbare heal eic heit darin liege, „daß ein großer Theil der von harter Strafe Heimgesuchten oder Bedrohten durch Unterlassung des Versuchs, sich derselben zu entziehen, mag sie auch nicht immer aus einem reinch Bewußtsein oder aus Erwartung eines milden Urtheils sich erklären lassen, in eine schlimmere Lage gebracht ist, als Viele, die, mit dem gegründeten Verdacht weit schwererer Schuld beladen, ä r Flucht dem Arm der Gerechtigkeit sich unerreichbar gemacht haben.“ Die Zahl der Geflüchteten stehe aber mit der Zahl der Zurückgebliebe⸗
gung
Landtags versöhnlichen
aus gesprochen word ohne statt eine
in Bezug un die die Kammer bald den würde, Anwendung
2302
neu in keinem Verhältniß. Auch sei nirgends ausgesprochen, daß die Flüchtlinge, wenn sie erlangt würden, nach anderen , be⸗ handelt werden sollten, als die Zurückgebliebenen. Der Bericht sage ferner: „Hieraus ergiebt sich zugleich die weitere, ein gerechtes Ur⸗ theil erschwerende Folge, daß der Thatbestand mancher Hauptver⸗ brechen sich nicht vollstaͤndig ermitteln läßt.“ Der Thatbestand dieser Vergehen R * aber trotz dieses Umstandes ausreichend konstatirt werden, und es Sache der richterlichen Behörden sein, zu beurthei⸗ len, welches Gewicht demselben beigelegt werden dürfe. Wenn . in dem Bericht hervorgehe ben werde, „daß die Bedrängnisse lang⸗ wieriger Untersuchung und erlittener Untersuchungshaft, in deren Gefolge manni igfaltige Störungen, Verli uste und Leiden, die zum Theil lebenslänglich fortwirken, sich eingestellt haben, viele Ange schuldigte begangene Fehltritte bereits schwer genug haben büßen lassen“ so leuchte nicht ein, wie bei Verbrechen, welche mit Todes— und anderen schweren Strafen bedroht seien, dieser Umstand über haupt in Betracht kommen könne. Wenn der Ausschuß-Bericht ß eine Amnestie der politischen Moral entsprechend sei, so bemerken, daß die Folgen der vorigen Jahre erlasse⸗ Amnestieen nicht erheblich ger wären. Es sei im jahre eine Amnestie wegen Preßv hen er 2 . Kammer die Frage die s m ru
8
23232 gelworde
sage,
besonnener vorigen I . diesem Jahre nner, s wieder orge
keinen
rgehen mmen.
I nn f 1 193 J =. Amnestieen hätten besse⸗
e Vergehungen so wenig sogar die derselb getroffen werden, mit . Dieser 18 n Amnestie gen rklären,
y
e Hochverraths fungen werden, nnen. hung auch Niederlage frage, ob soöh hnung, so sehr sie auch von oben herein ge vbünscht zerd ; h sage der Bericht, daß d guten Eindruck mach
ine n,. er⸗
molar Meglerung ,
wendig imerkannt habe dies bewiesen . Man könne aber täglich in den öffentlichen über Schwäche der R t darüber geklag ĩ Prinzin habe. Was da ztere anlange, s
allgemet in . 2 4 * zlättern werde,
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11 hHabe nicht erkannt werde eine verden,
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Unde,
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Cuno formellen Bestimmungen der isequenzen wegen, Bedenken gegen diesen
f j 2 Novfatnæw Platz . so it der Kamme damit könne er sich — 1 ö —ĩ 1 dem von
zesprochenen unsche anschließen wolle, eine ausdrückliche Fra 9e hierauf
ᷣ — Abgeordnete pflichtete
Ansichten des Präsidenten bei und glaubte, der von dem geordneten Kalb ichtigte Zweck ö dadurch erreicht werden, daß der Präsident angemeldeten Sprecher einzeln frage, ob sie auf das Wort verzichten wollten, da dies der Landtags- Ordnung nicht widerspreche. Der Abgeordnete Müller (aus Niederlößnitz)! meinte, die Landtags-Ordnung gebe selbst das Mittel an die Hand, über die vom Präsidenten geäußerten formellen Bedenken hinweg zukommen, indem sie tte, daß jede Kammer ohne Zustimmung der anderen, wenn es sich um Gegenstände ihrer inneren Ge⸗ schäfts-Ordnung . Abweichungen und Abänderungen der Ordnung beschließen könne. Derselbe meinte, es hätten sich um deshalb so viel Redner einzeichnen lassen, weil sie mit der Erwartung in die Kammer gekommen, die Regierung werde entgegenkommen, als sie es gethan; da habe nun das Seine dazu beitragen wollen, den Akt so versöhnlich als zu machen. Jetzt aher, nach dem, was vom Ministertische t, gehöre eine große Mäßigung dazu, um ien und er fürchte, die Debatte werde jetzt e aufreizende und vergiftende werden. dent gab im Allgemeinen zu, was der Abgeordnete Lan? 19s zrdn ung gesagt, bemerkte jedoch, daß zoden unter ihren Füßen weichen sehen . gelegentlich einzelner Punkte in Sinne des Antrags des Abg. Allgemeinen werde er auch Sprecher der Reihe nach
dem
gesta
i terkeit zu r versöhnenden ein Der Präs
wenn sie ene bring wolle; wer im Kalb handeln i, ges es thun, im von dem Vorschlage des Abg. Koch, die zu befragen, absehen. Der Abg. Harkort, verzichtet auf das Wort,
welcher nun das Wort erhalten sollte, in der Voraussetzung, daß hierdurch sei ner Abstimmung kein Zwang angethan werden solle. Hierauf er⸗ klärten sich sämmtliche angemeldete Nedner bis auf einen bereit, auf das Wort Verzicht zu leisten. Dieser eine war der Abg. von Friesen, der um deswillen nicht auf das Wort verzichten wollte, weil er nicht wisse, was in den Vorberathungen der Parteien über diesen Gegenstand beschlossen worden sei, und dann, weil er es für Pflicht halte, seine Abstimmung zu motiviren. Für Begnadi
Bitte
bereits das habe.
seitdem er
deshalb an die Regie⸗
was gewünscht Für eine Amne⸗ im anderen Saale habe. Der Sprecher geht
nöthig, noch eine besondere rung zu bringen, da diese werde, im vollsten Maße gethan stie könne er nicht mehr stimmen, eine Apologie des Hochverraths gehört nun auf eine nähere Beleuchtung der von dem Abg. Dr. Joseph in der ersten Kammer gehaltenen Rede ein, versucht die von dem⸗ selben angeführten gi an ptungen zu widerlegen und äußert sich zum Schlusse dahin, daß er auch von einer Amnestie keine ersprieß lichen Folgen hoffen könne, so lange keine Versöhnung eingetre⸗ ten sei. Eine Bemerkung des Abg. Koch, in Bezug auf die von dem letzten Sprecher , . Klubsberathung und eine Erwiederung hierauf von dem Abg. von Friesen, veranlaßten den Prä— sidenten zu der Bemerkung, daß es ihm nicht wohl gefalle, Be⸗ sprechungen und Beschlüsse zur Sprache gebracht zu sehen, die nicht in der Kammer vorgekommen, Als nun der Präsident frug, ob noch Jemand das Wort begehre, meldete sich trotz der früheren rzichtleistung Abg. Kalb, und äußerte, daß ja sonst Debatte gar geschlossen werden könne, indem wenigstens Redner, einer für und einer gegen, gesprochen haben müß⸗ Seine Rede war einestheils eine Widerlegung gegen von Friesen, anderentheils eine Motivirung seiner Abstimmung. Er er klärte sich für den Aus schuß Antrag und hatte hierfür zwei Haupt⸗ gründe, die er 1) aus dem Wesen der Amnestie und 2) aus deren Ausführba herleitete. Er erklärte die Amnestie als
gung müsse auch er sich aussprechen, halte es jedoch nicht für
rascheren : schloß mit den Worten der Bibel: Ver— geben. trag auf Schluß der 1 In nen nur hauptsächlich noch den Ausse . des Abgeordneten von — ,. verletzt fühlte. Vorwürfe gegen die Regierung, wies derselbe zurück. X. er Antrag des Ausschusses solle die Regie⸗ ingen, weiter zu gehen, als sie selbst es willens sei, denselben erreicht werden, daß die Regierung das, und nach zu geben sich bereit habe, auf ein ciner anderen Form gewähre. s schritt zur Abstimmung, und es wurde der An immer möge beschließen, im Vereine mit der Majestät dem Könige sich zu verwenden,
Debatte machte weiteren Erörte Schlußwort vertheidigte nun der schußbericht gegen die
Friesen, durch die er Den Vorwurf, als
1 im 5§. 52 der Verfassungs-Urkunde Befugnisses in Betreff der in dem Mai⸗ Personen, möge die Untersuchung wider sie begonnen haben, mit Wiedereinsetzung i eine Amnestie in möglichst weiter 6 huldreichst bald erlaffe⸗ durch Namens -Aufruf gegen 3 von der Kammer angenommen, wodurch zugleich die in eingegangenen Petitionen als erledigt erklärt wurden. tachdem . zugleich noch die Landtageschrift über diesen Gegenstand vorgetragen und genehmigt worden war, wurde die Sitzung Uhr geschlossen. Die nächste Sitzung wird
) K ersten Kammer bei Sr.
daß Allerhöchstders
begründeten r oer, Aufstand verflochtenen der noch nicht
politischen Ehrenrecht
eingeleit. t sein
dehn ung timmen
iesem Betreff N
* ' * 8** * 2 x dieser Kammer am 5. Ja-—
auch in
nugr stattsinden.
Ztg. age, der vom
Hannover nnover, 20. Dez. Die Han nov. icht e. t! n st ü cke zur deutschen Fr inde⸗Versammlung vorgelegt Gesammt-⸗Minister ium: des Königlichen Gesammt-Ministeriums deutsche Angelegenheit betreffend. 'egungen, welche der Drang nach einer einheit— Gesammt-⸗Verfassung Deutschlands in dem und bei der Spannung, in welcher zfreunde durch diese für so bedeutungsvolle Frage fortwährend er empfindet die Regierung aufs neue das Bedürfniß ihrer Pflicht gemäß, den Ständen mit legenheit beobachteten Verfahren offen die von welchen sie dabei geleite
ta 1 m herdorge rusen hat, . wahren Vaterlandes
K ä‚nui reich 2 Ronigreichs
rzulegen,
zergangenheit unerwähnt lassen zu dür⸗ vielseitig schmerzliche Berührungen
läßt da . ihre Mittheilungen
ĩ wo, nach dem Ausgange der Verh ungen .Versammlung zu Frankfurt, eine erneuerte Aufforderung für die Regierungen der deutschen Bundesstaaten zur die sie für Deutschlands Ge
ertheilt hatten.
Aufgabe schten die
füllung der usage mgegeben war, sammtverfassung ihren verschiedenen Ländern n Versuch zu einer Lösung dieser Königl. preußischen Regierung ausge alten, „daß Preußen entschlossen sei, Bundesstaats zu treten, der aus den welche demselben aus freiem Willen sich eser Eröffnung, welche der Königlichen ie un ziffer 1 in Abschrift angeschlossene Note ich preußl chen Gesant i eat vom 6. April d. J. itgetheilt die Aufforderung zu der Abordnung beson derer . nach Frankfurt behuf Abgabe bindender Er klärungen über die in der Depesche näher hervorgehobenen Punkte hinzugefügt, und es war die Ueberzeugung ausgesprochen, daß die Königlich preußische Regierung in den Stand gesetzt sein werde, ihrerseits binnen längstens 14 Tagen eine definitive Erklärung über die deutsche Sache abzugeben. Die Einleitung einer deutschen
note zu enth deutschen
Unterhandlung, welche eine Verein barn nz *r Bundes- Regierungen über die deutsche Verfaffungs- Angelegenheit in Aussicht stellte, , im Allge⸗ meinen zu sehr den Wünschen Hannovers, als daß die Königliche Regierung ihre Bereitwilligkeit, sich an derselben zu beth eiligen, nicht sofort hätte bezeugen sollen. Allein die bei der der Sache ge gebenen Dringlichkeit um so fühlbarer hervortretende Unbestimmt⸗ heit der ergangenen Vorschlge machte es der Königlichen Regie rung zur Pflicht, sich vorher wo möglich nähere Aufklärung über den Begriff, den Umfang, den Zweck und die Bildungsweise eines Bundesstagts zu verschaffen, der von dem Verfassungs Entwurfe der Versammlung wesentlich darin abwich, daß er
peutschen National⸗ eine Theilnahme des gesammten Deutschlands nicht vorauszusetzen
schien. Die in tie er Absicht an den Königlichen Gesandten zu Berlin erlassene, unter Ziffer 2abs schriftlich h anliegende Verfügung vom 7. April hatte zwar die unn! Ziffer 3 beigefügte Erwiederung des Königl. preuß. Ministeriums vom JI. April zur Folge. Allein die darin enthal⸗ nen wenig besti mmteren Aufschlüsse konnten als eine genügende Grundlage für die sofortige Abgabe bindender Erklärungen um so veniger angesehen werden, als darin von der einen Seite zwar eine gleichmäßige Betheiligung aller deutschen Bundesglieder als Preußens innigster Wunsch bezeichnet, andererseits aber hervorge— hoben ward, daß die Erllärung über den Punkt, welche Staaten bereit seien, in einen Bundesstaat mit Preußen
an der Spitze eintreten zu wollen, die nothwendige Vorfrage für jede weitere Verhandlung über den Inhalt der Verfassung des Bundes staats bilde. Die Regierung konnte diesem Grundsatz e ihre Anerkennung nicht versagen. Es ist der nämliche, auf dem die später zu erwäh⸗ nenden Vorbehalte Hannovers und Sachsens vom 23 Mai beruhen. Aber sie betrachtete die Einigung von ganz Deutschland als Zielpunkt des deutschen Verfassungswerks. Von der Ueberzeugung durchdrungen, daß dieses Ziel nur durch eine den Gesetzemn des deutschen Bundes genügendẽ einhellige Verständigung der deutschen Re egierungen, vor Allem der beiden de ntschen Großmächte zu errei⸗ chen sei, . die . Regierung nach jener Erwiede rung von einem Eingehen auf die ngeren Voͤrschläge Preußens um so mehr absehen zu sollen, als m das Königlich preußische Ministerium, den preußischen Kammern gegenüber, sich über die Verfassungs Beschlüsse der National-Versammlung in einer Weise ausgesprochen hatte, welche eine Annäherung zwischen den beiden Großstaaten hoffen ließ, und mit der dadurch zugleich gewonnenen Aussicht auf ein Verbleiben Oesterreichs innerhalb des neu und inniger zu gestaltenden Vereins der deutschen Staaten eine Vor aussetzung entfernt zu haben schien, welcher der Gedanke eines zu begründenden engeren deutschen Bundesstaats allein entsprungen sein konnte. able hnende Erklärung Hannovers über diesen Vorschl rfolgte mittelst der unter Ziffer 4 anliegenden Depesch. an den Königlichen Gesandten zu Berlin vom 24. April. Von einer völlig verschiedenen Grundlage ging die ö. ter zif beigefügte Mittheilung der Königlich' preußischen Regi erung 28. April d. J. aus, welche die übrigen , . Rel ierun⸗ ungen über den icht einzuhalten c g Verfassu ͤ
Berath Regierung 6 . . 6 1)
(
U, . vom gen zu weiteren und die fern ere Entwickelung des worin d preußische zu diesem Zweck nach Berlin abzuordnenden
ulegen und mit ,,
1 nfassend darz
zstigten entgegenzu
sese Einladung verbundene Hinweisung auf Verständigung mit der National-Versammlung über das erk, auf eine dem Verfassungs-Bedürfnisse der deut zu gewährende volle und umfassende Befriedigung; irte Wiederaufnahme der Arbeit der National- Versamm dem Entwurfe einer solchen Verfassung; die Nichterwäh⸗ Bundesstaates mit Preußen an der Spitze, wie rderung vom 6. (3.) April vorgeschlagen hatte, die Erfolglosigkeit dieser Aufforderung; alle diese Um zienen außer Zweifel zu stellen, daß die Königlich preu gierung von jener engeren Bundesstaats⸗-Idee abgelassen, Gedanken einer einheitlichen Gestaltung des gesammten itschlands in bundesstaatlicher, wenn auch noch nicht hinreichend bestimmt ausgeprägter Form erfaßt; daß sie mit ö einer vorausgesetzten Unterordnung aller übrigen Glieder dieses nkörpers unter Preußens T berherrschaft eine Betheiligung Jesterreichs ermöglicht, und daß sie damit zugleich den Weg eröff auf welchem dem grundgesetzlichen Erfordernisse einhelli jzustimmung aller Mitglieder des deutschen Bundes zu einer Veränderung seiner Verfassung ein volles Genüge könne. . Königliche . J einer Weise auffaßte . erklärter Hing gun an die Einheit, Macht und Größe geboten schien, verhehlte die Regierung dennoch die ierigkeiten sich nicht, mit welchen auch unter diesen die einheitliche Gestaltung Deutschlands verbunden
eines engeren Auffo s. J
stalste zestaltete
die Eröffnun 9 Berechti gung
deutsche ropäischen Verträge lkommenen Anspruch
selbst hat, sondern
Grundlage der
werden, der durch
2X9 s . . e rechtigung
ingigen
iberg. Nachdem die Unter
hi dem Staate ind dem l. Vause Königlichen Posten bestehenden 1 che enver⸗ bereinkunft e . worden sind, zu einem ⸗ geführt haben, so verkündigen Wir nunmehr achstehendẽ von Uns, nach n n, Unseres Geheimen , und unter Zust Unser getreuen lände, beschlos sene und schon am 6. Juli d. J. santtionirte Gesetz, welches, unter Beifügung des Vollzugstermins, also lautet: Zu Vollziehung des §. 39 der Grundrechte verordnen und verf Wir, nach Auhörung Un— Geheimenraths und ur justimmung Unserer getreuen Stände, über die Verwaltung der Post n, Artikel 14. Der durch Vertrag vom ö . l begründete Lehensverband .
hö . de Fürstlichen Hause von Thurn ut hinsichtlich der Posten löst sich mit Ablauf des 31. . mber des gegenwärtigen Jahres auf. . diesem Zeitpunkt erlischt ie Würde und das Amt eines Königlichen würtembergischen Erb⸗ und Landpostmeisters, und fällt das a . n und die Verwastung sämmtlicher Posten im Königreiche und der mit verbundenen nutzbaren postrechte wieder an den Staat . der Fürst Erbland-Postmeister wird seiner durch den Lehensvertrag übernommenen Pflichten ledig und von fer— nerer Entrichtung der Lehensabgaben (insoweit diese nicht für die Benutzung des Lehens bis zum 31. Dezember d. J. noch zu leisten sind) befreit. Artikel 2. Mit dem Zeitpunkte des Ueberganges der Verwaltung der Posten sind sämmtliche bei den Königlichen Posten angestellte Diener ihrer Dienstpflichten gegen den Fürsten Erbland ⸗ Postmei sste n ee, je⸗ doch haben sie die bis zu diesem Zeitpunkte rückständigen Ar eiten, Abrech⸗ nungen u. s. w., welche den laufenden Postdienst betreffen für den Fürsten Erbland⸗ Postmeister noch nachzuholen und demselben für das letzte Vierteljahr seiner Verwaltung die i che Abrechnung zu leisten Vom 1. Januar 1550 an werden diese Diener mit ihren Dienstrechten in den unmittel- baren Staatsdienst . und ihre Besoldungen und Ruhe— gehalte aus der Stagtskasse verabreicht. Eben so werden die Pensio⸗ nen der bereits in Ruhestand versetzten Königlichen Postoffizianten und ihrer Angehörigen von genanntem Zeitpunkte an von der Staats— kasse ausbezahlt, insoweit sie nach den Bestimmungen des Art. 19 der Königl. Verordnung vom 9. September 1819 verwilligt worden sind. Art. 3. Das der eĩ oerwaliung zugehörige Inventarium ist am 1. Ja— nuar 1850 von dem Staate zu übernehmen. Insoweit sich beide Theile über den Kauspreis oder über ein Schiedsgericht zur Festsetzung deffelben nicht verstän digen können, wird derselbe durch das Bezirks⸗Gericht, in dessen Bezirke die betreffende Postanstalt gelegen ist, bestimmt. Art. 4. Eben so sind die der Postverwaltung zugehörigen Gebäude am 1. Januar 1850 käuflich
Vurtten
ugen
8 seres —
Taris
2303
zu übernehmen, wenn der Fürst binnen einer von der Staatsbehörde
ihm anz uberaunienden Frist sich bereit erklärt, dieselben an den Staat käuf—
lich zu überlassen. Vermögen sich beide Theile über den Kaufpreis nicht zu
einigen, so ist derselbe von dem zuständigen Richter (vergl. Art. 3) durch Schätzung des Werthes des oder der betreffenden Gebäude festzusetzen
Fer Staatskasse ist gestattet, den Kaufpreis für die übernommenen Postge—
bäude und Postinventarstücke in zehn vom 1. Januar 1850 an mit fünf
vom Hundert zu verzinsenden Jahreszielern zu entrichten. Art. 5. Mit Ab—
lauf des 31. Dezember d. J. endet der Geschäfts⸗ und Wir—
kungskreis der Generaldirection der Königl. Posten in ihrer E
schaft als Verwaltungsbehörde der württembergischen Posten.
selbe hat sofort die auf die württembergische Postverwaltung bezüglichen
in ihrem Besitze befindlichen Akten einem Königlicher ss
geben, beziehungsweise in Gemeinschaft mit
Akten auszuscheiden. Die Ginst⸗ nahme der dem
Akten, welche die Ve erwaltung der wüirti⸗ mb , n,
liche Haus von Thurn und aris ben 1
bergischen Posten fe , 3 . wegen ihres ar schen Lehensposten sich erstreckenden Inhaltes dem Für
sind, dem württembergischen Staate das
nahme verbleibt. Art. 6. Die während
Posten durch den Fürsten erblan Postmeist er
stehenden Verbindlichkeiten der Postanstalt
und 7 des gegenwärtigen Ge angefüh
kasse nicht übernommen. T
inländischen Art. 14 und A wie bisher mit de
zart ihn nicht me ehr zu ve
Gexichten,
Postmeist er eine ter aufzustellen waltung der Posten in Bezug auf den württe und sonstigen Verträge lionen der Postbediensteten, in Staatsverwaltung aus den gehen auf den Staat über; der Post⸗Verwaltung an in veihaftet, daß derselbe für mten erhobenen
zie Dienst⸗Caution Ansprüchen, welche dessen Dienst⸗Verwaltung dienst zu erheben in Haus Thurn und Taxis vom 1. Januar aus der Staatskasse welche Betrage abgelöst werden kann, Postlehens, so wie er nach den Ueberganges der Postverwaltune anschlagt, unter gleichzeitiger schaft, mit Postverwal l als Maßstab zu dienen hat. Die Bemessung Betheiligten sich nicht verständigen, im Richter die auf die Größe der Entschä— namentlich die mannlehn ibare Eigenschaft messen zu berü dsig htigen hat. Uebrigen reden und Rechtsmittel ᷣ die Verwaltung der Postlehen Vertrags Festsetzung der Entsch mens dem Fürsten, sofern er zu Schulden kommen läßt, eine von rücksichtigung des vor zu w e Rente
rn und der Fina
sanctionit
1850 ab
welcker die welcher die
Von Gottes Gnaden Wir
ertheilen, nach Anhörung Unseres G
der getrenen Land
des Baues
htung nach Frankfurt
kasse ermächtigt, anlehensweise nehmen. §5. 2. Dieselbe
7
stände, einer Tisent
nn beschlossen
zunehmenden Beträge auf len, in denen die Verzinsung halbjährigen Raten zahlbar, mindestens 100,000 Thalern zahlung bestimmten Beträge l kasse bei der Landes ⸗—Kredit⸗* entnommen werden die 1 dergestalt eingesetzt werden lien einen igetilgten Anle §. 4. Die Reihenfolge, in zahlung gelangen, wird durch bei Unserer Haupt⸗Staatskasse jährigen Zinstermine, mit welchem ste ung wird Berwaltung dieser verzinslichen Staatsschuld esetzes über den . vom 27 Theil. Namentlich len dessen ungen, Urkundlich 2
spatestens
Februar landständische Ausschuß bei der Anfertigung und
21 83 7576 . Verwe rthüung der Berbries derselben mitwirken.
zember 1849. Friedrich Wilhe
1 a
Oldenburg. Olden b urg 8. Dez. (72 2 — — 519. heutige Gesetzblatt enthält die Verordnung Auflösung des Landtages. Die neuen Wa sollen sofort rgenommen werden, und der aus ihnen herv
16. gehn 1850 einberufen. unmittelbar
Eine zweite, einige Abänderungen des Wahlgesetzes vom 18 Solche Abänderungen sind nach Artikel 160 des
setzes durch die Umstände gestattet, müssen aber
tage als dringlich nachgewiesen werden; ertheilt dieser stimmung ni icht, so sind dieselben sofort wieder aufzuheben. treffenden Abänderungen sind folgende: Anstatt daß stenthum Birkenfeld jede Bürgermeisterei einen Wahlbezirk und alle zusammen einen Wahlkreis bildeten, soll nunmehr die Stadt Bir kenfeld, die Stadt Oberstein und jede Landgemeinde einen beson deren Wahlbezirk, das Ganze aber jetzt fünf Wahlkreise bilden, deren jeder einen Abgeordneten zu wählen hat.
hlen
137* * 18H * orgehende UäuUundtug
ö
darauf folgende
GSerordnung
früher im Für
11 2
Das Fürstenthum Lübeck ist in drei, statt früher in einen Wahlbezirk eingetheilt, de ren jeder einen Abgeordneten wählt, und das Herzogthum Olden burg in 32 statt früher in 7 Wahlkreise,
Anhalt⸗Deßau. Deßau, 20. Dez. Ueber das Befinden
Ihrer Königl. Hoheit der Frau Herzogin wurden heute nachstehende
zwei Berichte ausgegeben.
1) Vormittag um 9 Uhr. Im Zustande der hohen Kran⸗
ken ist von gestern bis heute, außer einer größeren Empfãänglichkeit für äußere Eindrücke, keine wesentliche Veränderung eingetreten. Die Nacht verlief ruhig, das Fieber blieb mäßig.
33. Zustand der
n
l
gesteigert hat,
51
1
de Pannier, den Vorsitz ein und entw r
2) Nachmittag um 4 Uhr. Seit heute Morgen hat sich hohen Kranken wieder bedeutend ver schlimmert, cht zwar in Hinsicht des Kräftezustandes, der vielmehr auch jetzt noch ein erträglicher ist, sondern vielmehr in Hinsicht der Unbesinn⸗ chkeit, welche plötzlich sich in einer Weise und bis zu einem Grade daß die Ausbildung einer Hirnerweichung nur all⸗ zu fürchten ist. Dr. Veh sem eier. Dr. Kurtz.“
ö 7 Ühr wurde weiter bekannt, daß auch Sturzbäder
mehr gemacht haben.
Anhalt⸗Cöthen. Cöthen, 18. Dez. (3. f. N. D.) Heute üh nach 19 Uhr wurde der Vereinigte Landtag im Saale des esigen Residenzschlosses von dem Herrn Minister-Präsidenten von ß folgender Rede eröffnet: hgeehrtesten Herren! Indem wir Sie in diesem r. Hoheit des ältestregierenden Herzogs begrüßen, vin Hoffnung aus, daß Ihre Berathungen wesentlich
beitragen werden, die Leidenschaften des Parteiwesens zu mil⸗
den brür Sinn und die Einigkeit im Volke neu zu ben und di wahren und echten Gründe der Reform zur iktischen Geltung zu bringen. ersuchen Sie deshalb, vr orzůgs weise den legislativen Arbeiten zuzuwen⸗
vorigen Landtage begonnen, aber noch nicht zur voll⸗
gung gelangt sind. Es gehören dahin insbeson⸗
ordnung über die Ablösung der Grundlasten, die
Betreff der Strafgesetzgebung und das im Entwurf
z Gesetz über die Verhältnisse der Staatsdiener.
für die Neugestaltung unserer inneren Zu⸗
wichtigsten, und wir werden nach Vereinbarung
mit der erforderlichen Reorganisation der be⸗
en vorschreiten. Was die deutschen Angelegenheiten
wir behufs der Wahl eines Abgeordneten zum
e rn n, entworfen, welche wir Ihnen zur
uf werden, auch werden wir Ihnen die Er⸗ igen mittheilen welche wir bezüglich des zwischen Oesterreich
. vereinbarten Interims abgegeben haben. Mit dem bhaften Wunsche, d aß es unseren gemeinsamen Bestrebungen ge⸗
gegen Fürst und Volk die Wohlfahrt ves ien zu befestigen, erklären wir hiermit
iltestregierenden Herzogs den Landtag für
161
use Namens S
erlichen tiefen, Wir
. 3. obrlegen
nahm der .
r' Versammlung, der Abgeordnete zickelte in einer Rede die wichtige fgabe und den Versammlung, welcher wesentlich vermittelnder sei und sein möchte. Sodann wurden die Abge⸗ eilungen getheilt, denselben die Prüfung der ö und die Sitzung auf 13 Stunden suspendirt.
. der Wahlen.
Hieraus
9 Standpunkt 9
inn zur
— —
Ausland.
Fran kre eich. 39 Sitzung 19. Dezember. Der Minister des Un 6 36 sein be⸗ dget ein. Her ind erregt allgemei⸗ der Diskussion der
det int ffutr das Wort
anzminister legt einen Gesetzentwurf nie—
Erhebung von n des Budgets von
zlichkeit wird verlangt und bewilligt.
Herr Proudhom me verlangt die etzigen Getränksteuer bis zum 1. Juli 1850 und eine hung. Herr Mauguin will die Beibehaltung die Getränksteuer abschafft; das Gesetz soll erst Wirksamkeit treten und eine Kommission er⸗
den Ausfall in der Einnahme auf eine andere Herr Berichterstatter, ergreift das Steuern angreifen, sei sozialistisch. Die
in die man sich flüchten müsse. Das
Mauguin wird mit 429 Stimmen gegen bestreit en die Regelmäßigkeit der Abstim⸗ ammlun g geht jedoch über diese Einwürfe zur Tages⸗ Auch das Amendement von Prudhomme wird mit verworfen ein gleiches Schicksal erleidet ein von , welches mit 476 gegen 100 rworfen wird. Der Zweck aller dieser Amendements Hetränksteuer nur provisorisch, bis zu einem bestimmten halten, um die Frage noch für weitere Prüfung of⸗
ie ri ttt will diese fernere Untersuchung zwar zedingung, daß sie das Prinzip der
daß dieses vielmehr durch das vorliegende derhergestellt und aufrecht erhalten werde, und
Mitteln beschäftige, die Er thebung d er Steuer
Diskussion des Gesetz⸗Entwurfs
dagegen.
R f ö Bocher,
Herrn
Gesellschaft überreichte ihrer Memoiren. Der ,, ,,, versprach, sie mit seiner n,, sie, die Reisenden, welche in tragen, durch Preise zu belohnen, cksal der Wittwe des berühmten Rei⸗ diese ehrwürdige Frau zu unter⸗v
einer Nationalschul seine letzte vorbereitende Hand an das licht sgesetz gelegt. Der Theil, welcher den Elementar⸗Unter⸗ betrifft, ist fast mit dem Entwurf, den Herr Parieu vor eini⸗ vorgelegt hat, übereinstimmend Was den höheren Un— terricht betriff so hat der Staatsrath einige n , . in dem Regierungs-Vorsckt lage vorgenommen. Die Zahl der Akademieen ist auf 27 beschränkt. Jedes Departement wird al so nicht seine Aka demie haben. ie Inspection des öffentlichen uur d überhaupt den General —Inspektoren, den Inspektoren der Aka⸗ di des Elementar Unterrichts den , , . Comité's der Kanton anvertraut. In jedem Depar ment wird ein Inspektor für den Elementar⸗Unterricht eingesetzt werden, in jedem Arrondissement ein Unterinspektor. Die Privat⸗ Anstalten können nur in Bezug auf ihre Moralität und ihren Ge⸗ sundheitszustand beaufsichtigt werden. Dle Inspektoren sollen auch darauf achten, ob der Unterricht nicht gegen die Voran gegen die Gesetze und gegen die Verfassung vrrstõßt Der Bericht des Staatsraths ist noch nicht gedruckt. In einigen . wird 61 selbe einer Kommission und wahrscheinlich der früheren Unterrichts-
Kommission zugeschickt werden.
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