1849 / 354 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zu einer neuen Ausgabe von Noten bis zum Werth von 73 Millio—

1 nen Fr. ermächtigen soll.

ĩ al Baraguay d'Hilliers ist nach Rom zurückgekehrt.

, . diu Regierung werde eine ] Zulage von sechs Millionen für den Präsidenten der Republik zur Bestreitung der mit seiner Stellung verbundenen großen Ausgaben fordern. z

Der Constitutiounel meldet, daß einem Diner von 50 Ge⸗ decken, welches Herr Fould vorgestern dem Präsidenten gab, alle Minister, General Changarnier, Molt, Montalembert, Berryer, Dupin, Lord Normanby, Persigny ꝛc. beiwohnten, so daß demnach die Versöhnung Louis Bonaparte's mit allen Schattirungen der

Majorität mindestens äußerlich vollständig wäre.

Großbritanien und Irland. London, 20. Dez.) Nach den heute aus Ostindien eingegangenen Nachrichten, welche aus Bombay bis zum 17. November reichen, herrschte im ganzen ostindischen Reich jetzt die vollkommenste Ruhe. Der General⸗ Gouverneur Graf von Dalhousie befand sich unwohl, und man glaubte, daß er nach England werde zurückkehren müssen, weil, er das indische Klima nicht zu vertragen scheint. Sir Charles Napier, der Ober-Befehlshaber der Armee, war mit Truppen-Inspectionen beschäftigt. .

Der Globe erklärt sich durch eine Privat-Korrespondenz in der Lage, anzeigen zu können, daß von dem englischen Gesandten in St. Petersburg Verhandlungen über die kommerziellen Verhält⸗ nisse zwischen England und Rußland angeknüpft sind. Der Kaiser soll die Frage aus dem liberalsten Gesichtspunkte betrachten und eine beträchtliche Herabsetzung der russischen Steuern auf englische Manufakturwaaren in Aussicht stehen. Die Times zeigt an, daß für englische Reisende die Paß

/

polizei in Frankreich aufgehoben ist, und glaubt, daß dies auf be sondere Veranlassung Louis Bonaparte's geschehen sei, der sich wäh rend seines Aufenthalts in England von der Entbehrlichkeit dieser

Polizei überzeugt habe. Ob für französische Reisende eine gleiche

) Die englische Post vom 2tsten ist ausgeblieben.

2318

Erleichterung eingetreten, kann die Times nicht mit Gewißheit be⸗ haupten. ;

Nach der Morning Post theilte die verstorbene Königin

Adelheid ihre jährlichen Einkünfte in zwei gleiche Theile, von wel- chen sie den einen ausschließlich zu wohlthätigen Zwecken ver— wandte.

Die für die 37 ungarischen Flüchtlinge in Edinburg angestellte Subscription hat nicht nur die Kosten für ihre Ueberfahrt nach Amerika und für sonstige ihnen nothwendige Artikel, sondern auch noch 150 Pfd. Sterl. eingebracht, die uuter sie vertheilt wurden.

Meteorologische Beobachtungen. 181ę9. / 23. Deæ.

Nach Beobachtung.

Abends einmaliger

10 Uhr.

Nachmittags 2 Uhr.

Morgens 6 Uhr.

Z 13, o3“ Far. 342, 48“ Par. Auellwärme 7, 47 7, 39 R. 7,97 R. Fluss wärme 0, 0 9,7! R. 10,55 R. Boden wärme Dunstsättigung 79 pCt. 76 pCt. Wetter halbbeiter. heiter. trüb. Wind . N. X. P RN. Wärmewechsel 7,29 Wolkenzug .... N. 8,1 Tagesmittel: 8, 17 R. . 19,87 n... 78 pCt.

Luftdruck Luftwärme

Thaupunkt Ausdünstung

Niedersehlag 0,

343, 01“ Par. ..

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 25. Dez. Im Opernhause. 148 ste Abonnements— Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Original-Recitativen, von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlre 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. ꝛc.

Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement. Ma— zarin, historisches Original-Schauspiel in 4 Akten, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Anfang halb 7 Uhr.

Mittwoch, 26.

Dez. Im Opernhause. Mit aufgehobenem

Abonnement: Das hübsche Mädchen von Gent, großes pantomimisches Ballet in 3 Akten und 9 Bildern, von St. George und Albert. Musik von A. Adam. In Scene gesetzt vom Königlichen Ballet⸗ meister Hoguet. (Frl. Lucile Grahn: Beatrix, als Gastrolle.) Vorher; Das Versprechen hinter'm Heerde, Scene aus den österreichischen Alpen, mit Natiönal-Gesängen von Alexander Bau— mann. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Wie oben.

Im Schauspielhause. Mit aufgehobenem Abonnement. De— borah, Volks⸗-Schauspiel in 4 Aufzügen, von S. H. Mosenthal. Anfang halb 7 Uhr. ; ;

Donnerstag, 27. Dez, Im Opernhause. 149ste Abonnements⸗ Vorstellung: Die Krondigmanten, komische Oper mit Tanz, in 3 Akten, von Scribe. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Wie oben.

Im Schauspielhause. 213te Abonnements -⸗Vorstellung: Ro⸗ senmüller und Finke, oder: Abgemacht! Original - Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C. Töpfer. Anfang halb 7 Uhr. Tönigsstädtisches Theater. 25. Dez. Mit neuen scenischen Einrichtungen Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten, von D. Kalisch. Mit neuen Ausstattungen. Die Decoration des zweiten Akts ist neu. Die neuen Couplets von Kalisch, Beta und Grobecker. Der große Maskenzug im dritten Akt mit neuen Bildern.

Mittwoch, 26. Dez.

Dienstag, und Couplets:

(Italienische Opern⸗Vorstellung.) II Franco Arciero (Der Freischütz). Romantische Oper in 3 Akten, von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Recitative von H. Berlioz. Mit neuen Decorationen und Kostümen. (Sgra. Claudina Fiorentini: Agathe, als Gastrolle.)

Donnerstag, 27. Dez. Zum erstenmale: Die Teufels-Wette, oder: Rosen im Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 3 Abtheilungen (9 Tableaux) unb Prolog von Wollheim. Mit neuen Kostümen und Decorationen.) In Scene gesetzt vom Regisseur Herrn Ermüller.

Berliner Börse vom 24. Dezember.

HMM echsel- Course.

250 Fi. 260 FI. 300 Mr. 306 Mr.

1151.

300 Fr. 150 EI. 150 FI. 100 ThHIr.

100 Tul.

109 FI. 100 SRbl.

Amsterdam do. IIa bursg do. London. ...... Faris... ... Wien in 20 Xr Augsburg ..... Breslau

Leipzig in Couraut im 14 Thlr. Fuss. ..

Frauklurt a. M. Fetersburg ..

3 Wochen

Inländische Fonds, HEfandbrief-, Kommunal- Hapiere und

Geli Course.

T. Brief.

Zt. Brief. Geld. dgem.

Preuls. Ererw. Anl 8d Fomm. Eidbæe. St. Schuld-Sch. 33 ; Kur- u. Nm. de. Seeh. Prim. Seb. Schlesische do. 3 kK. u. NæV. Schuldv. 35 . do. Lt. B. gar. do. 3 Berl. Stadt- Obl. 5 q Pr. B- Auth. Seh- do. do. 3 Westpr. Pfandbr. 3 Grossh. Posen do. 4 do. do. 35 Ostpr. Pfandbr.

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2.

Friodrichade' or. And. Goldi. à hib.

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Ausländische FEords. Russ. Hamb Cert,. 65 . do. beiHlope 3.4.8. , do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. 5. A.

(. do. v. Rthsch. L3t. 5 110 1 bꝛ. / 25

do. Part. 500 EI. 4

do. do. 360 H Hamb. Feuer- Cas. 35 do. Staats-Pr. Anl - Holl. 330 Int. 23 Kurh. Pr. O. 40th. Sardin. do. 36 Fr. . N. Bad. do. as u

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Poln., neue Pfdbr. 4 / ö

do. Poln. Sehata O. do. do. Cert. L. A.- 5 35 b2 do. do. L. B. 200F1. 3.

Pol a. Pfahr. a. C. 4 65 . ]

Kis en kahn - Actie m.

.

.

Tages- Coums.

Bors en- Zins- Rechnung.

Die rnit 35 pGt. ber. Actien zind v. Staat gar.

FHPrioritäts - Actöer.

ö Aapital. ( 41 . K ges urs. Süämmtliche Prioritäts-Actien werden durch ) ö

juhrliche Verloosung 3 1 pCt, amortisirt.

Berl. Anh. Lit. A. B. 2 90 bz. u. B

do. Hamburg do. Stettin - Starg. . do. Pots d. Magd. .. Magd. Halberstadt .. do. Leipziger ..... Halle Thüringer. .... Cöln - Minden ..... .. do. Aachen.. Bonn - Cöln ...... Düsseld. Elberfeld. . Stec le - Vohwinkel Niederschl. Märkisch. do. Tweigbahn Oberschl Lit, do. Litt. B. Cosel Oderberg .... Breslau - Freiburg. .. Krakau- Oberschl. . . . 1, 800, 000 Berg. Märk. .. ...... 4, 000, 000 Stargard - Posen ..... 5, 000, 000

6, 000, 000 / 8, 000, 000 4, 824, 000 4, 000, 000 1, 700, 000 2, 36 0, 000 9g, 00,000 13,B 000, 0090 4.500, 000 1, 951, 200 1,400,000 1.369, 0060 10,0009, 000 1, 506, 000 2. 2653. 100 2, 400, 000 1, 200.000 1,700, 0090

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106 64 a 633

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Brieg - Neisse. . ...... 1, 1006, 000 Mag deb. - Wittenb. ... 4,5600, 0090

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Quittung s - Hogen.

Aachen - astricht 2, 750, 000

Anus län cd. Actäen.

46 a 153 hæ. 100 6

Friedr. Wilh. -Nordb. 8. 066, 0090

do. ö,

1

J ĩ

Sehluss-Course von Cöln-Minden 941 6.

1,411,800 h, 900, 900 1, 09000, 009 7, 367, 200 3, 132, 800 1, 0900, 0090

800, 009 1, 788, 000 4, 0090, 000 3, 674,500 3,5060, 000 1,217, 0900 2, 487, 250 1, 250, 009 1, 000, 90090 4, 175, 000 3, 500, 000 2, 300, 000

252, 000

Berl. Anhalt. ..

Hamburg. .

do. II. Ser.

Pots. Magd...

do. ö

40 itt D.

8e n,

Magdeb. Leipziger.

Halle Thüringer. . . .

Cöln - Minden..

do. do.

Rhein. v. Staat gar. ,

do. Stamm-Prior.

Düsseldorf- Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do.

do. III. Serie.

do. Zweigbahn

do. do. 248, 0090

Oberschlesische ..... 370, 300

Krakau -Oberschl. .. 360,000

Cosel - Oderberg. 250, 000

Steele Vohwinkel 325, 9009

do. do. II. Ser. 375. 000

Breslau -Freiburg ... 460,000

Bei rd, S060, 000

2

973 a 98 pz. 100 a * 1033 a z be.

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3 890.

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R 8 L

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100 B.

ins en.

Ansl. Stamm- Act.

Bors en- . ; 44

Reinertr. 1843.

Kiel - Altona ..... . Amsterd. Rotterd. FI. Mecklenburger Thlr.

Sp. 2. 050, 000 h. 5h. Ho

14.300, 0900

28

1

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ö .

von Preussischen Bank-Antheilen 92 6.

Der Umsatz an heutiger Börse war ziemlich lebhaft

und die Course behaupteten sich fest, hesonders gefragt waren Anhaften

zu steigenden Coursen. Nordbahn gewichen

Auswärtige Börsen.

Wien, 21. Dez. Met. 5proz. 4, R, 4. 4proz. 74, 74. kproz. 83, 835. 2 proz. 497, 50. Anleihe 34: 1755, 176. 39: 1065, 3. Nordbahn 109, 4— 4. Gloggn. 1695, 110. Mail. S2, 83. Livorno 674, 68. Pesth 874, 88. B. A. 1183, 85. Wechsel⸗Course. Amsterdam 166) bez. Augsburg 113 Br. Frankfurt 112 Br. Hamburg 1655 Br. London 11. 21 Br. Paris 134 Br. K. Gold 1203. Silber 1122. Fonds und Bahnen fest. Fremde Valuten anfangs zu lassen, schlossen flau und angeboten. Gold fehlend und höher gehalten.

Leipzig, 21. Dez. Leipz. Dr. Part. Oblig. 1043 Gld. Leipz. B. A. 150 Br. Leipzig Dresdener E. J. 10962 Br. Sächsisch, Bayerische Br. Schlesische 90 Br. Cheinnttz Riesa 27 Br. Löbau -Ittau 175 Br. Magdeburg⸗Leipzig 217 Br. Berlin⸗Anhalt. S8 Gld. Krakauer 69 Gld. Friedr. BVilh. Nordb. 46 Gld. Altona⸗Kiel 94 Br., 937 Gli. Deß. B. A. 117 Br. Preuß. B. A. 93 Br., 925 Gld.

Dgmburg, 22. Dez. Zz proz. p. C. Sb Br., 86 Gld St; Pränn Dbliz. zer Br. Engl. Ruff. 66 Br.? 106, Gld. Shiegt. S6, lh dän zit Br. di Gb., kirv. ie Bre gro. , dr,, Gölä damierg-Berlin 2 Br. Ri Gelb. Yämg. derf 4. Br. Magheburg Wiltenberge s. Br, 6. Gld. Altan Kiel 3 Br.. en Gld, Föhn Hisnden Ss] Bi. där Gl. Frick Wilhethns- Nerbbahn 46 zr ish Gid. N. Rum. 175 Gi Mecklenburg . Gld. .

Das Geschäft unbedeutend; die Preise der Eisen gn Art etwas matt; außer Magd.⸗Witt. höher. ̃ stuhehn, Metten

Frankfurt a. M., 21. Dez. Der Umsatz in Fonds an hruiger Börse im Allgemeinen unbedeutend. 3 nin darmstädt. Loose, 33 proz. württemb. Obligationen waren eiwas

.

mehr gefragt. Z proz. Spanier blieben, ungeachtet ihres Steigens von Madrid und der festen Haltung von Paris, ganz auf ihrem Stand von gestern bei sehr schwacher Kauflust. Alle übrigen Fonds⸗ Gattungen Lrlitten gar keine Veränderung. Friedrich-Wilhelms Nordbahn-Actien gingen in Folge der niedrigen Notirung von Berlin vom 20sten (per Telegraph Nordbahn 46) zurück.

Oesterr. 5proz. Metall. 847 Br., 845 Gld. Bank- Actien 1285 Br., 1281 Gld. Baden Partial-Loose a 50 Fl. 54 Br., 53 Gld., a 35 Fl. 327 Br., 32 Gld. Hesfsen Partial Loos a 140 Rthlr. preuß. 325 Br., 323 Gld. Sardinien Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 325 Br., 327 Gld. Barmstadt Par— tial⸗Loose a 50 Fl. 737 Br., 727 Gld., do. a 25 Fl. 295 Br., 29 Gld. Spanten 3proz. inländ. 297 Br., 295 Glo. Poln. 306 Fl. Loose 114 Gld., do. 2 6500 Fl. 8065 Br., 803 Gld. Friedrich Wilhelms-Nordbahn 46 Br., 46 Gld. Beybach 86 Br., 86 Glvd. Köln⸗Minden 95 Br., 947 Gld.

Paris, 21. Dez. proz. baar 564, Zeit 56. 30. proz. baar 91. 65, Zeit 91.70. Bank 2445. Span. 30. Nordb. 4612.

Amsterdam, 21. Dez. Holl. Fonds wenig verändert, blieben fast wie gestern. Span. waren anfangs der Börse in einer willigen Haltung, doch gingen die Preise später zurück und schlossen wenig höher als gestern. Russ. unverändert. Oesterr. neuerdings zu höheren Preisen anzubringen. Mex. auf niedrigere lond. No— tirungen S6 gewichen; in den übrigen wenig Umsatz.

Holl. Int. 654, . Z3proz. neue 64. Span. Ard. gr. Piec. 13, , . Coup. S5, R. Russ. 4proz. S5. Oest. Met. proz. SI, 82. 21proz. 425, 45. Mex. 263, 3.

Markt ⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 24. Dezember. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 56 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 263 28 Rthlr. » pr. Dezbr. 267 Rthlr. Br., 26 G.

» pr. Fruͤhjahr 27 Rihlr. Br., 263 G.

Gerste, große loco 23 v kleine 2022 ) Hafer loco nach Qualität 16— 18 Rthlr. » pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 34 40 Rthlr. n Futterwaare 29 —32 Rthlr. Rüböl loco für flüssiges 139 u. 1. 135 Br. pr. Dezbr. 135 Rthlr. Dezbr. Man. 13353 Rthlr. Jan. / Febr. 139 Rthlr. Febr. / März 134 Rthlr. März April 13 Rthlr. April/Mai 13 Rthlr. Br., loco 125 Rthlr. Br. pr. Dezbr. 12 Rthlr. Br., 12 G. pr. Frühjahr 117 Rthlr. Br., 11 G. Mohnöl 155 Rthlr. Palmöl 127 Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. Südsee⸗Thran 127 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 1 z pr. Dezbr. . y pr. Frühsahr 1559 u. 1655 G.

Rthlr. bez., sonst

=

Rthlr. Br., 14 G. 155 Rthlr. bez., 155 Br.,

Mit der heutigen Nummer des Staats-An⸗ zeigers sind Bogen 310 bis 314 der Verhandlun— gen der Ersten Kammer ausgegeben worden.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗-Hofbuchdruckerei.

Beilage

M 354.

11. Deutschland

e Wien. Organisirung der Baubehörden.

Saunov er. Dannover. Akte nstüche zur deutschen Frage.

Frankfurt. Frankfurt a4. M. Aktenstücke in Bezug auf das Aus— scheiden des Erzherzogs Johann.

Desterreich.

cha ft ch

und Kunst.

Zur historischen Literatur. aft naturforschender Freunde.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Nichtamtlicher Theil.

De nt sechland.

6 2 5terreiecł 97 Mos Da M. Desterre ich, i, 20. Dez. Minister del, Gewerbe und öffentliche Bauten hat ü Organisirung der

Baubehörden folgenden Vortrag gemacht: . . J ö . „Ew. Majestän ö irch die am 6. 8 klober 383 erfolgte Allerhöchste Genehmigung der Grundzüge für die Organisation des mir gnädigst an— vertrauten Ministeriums haben Ew. Majestät festzusetzen geruht, daß zur Ausführung der öffentlichen Bauten Trine General ⸗Bau⸗ Direction aufiu- 5 16 2 90 J 8. 6 1* * * . si 1 h . stellen sei, welcher alle Bau-Organe in den Kronländern unterstehen sollen. Indem ich nunmehr den Organisationsplan für die General⸗Bau⸗— Titection und für jene Bau Organe ehrerbietigst unterbreite, erlaube ich mir die Grundsätze darzustellen, wesche mich bei dessen Entwerfung geleitet haben. . Das Baufach in den K. K.

Wijen = Wien, für Han⸗

? Staaten war früher nicht in der Art ver⸗ treten und geregelt, wie es die Wichtigkeit des Gegenstandes erfordert.

Der Mangel einer einheitlichen Leitung, die verfehlte Gliederung der Bandienstzweige, die ungeeignete Unterstellung der Bau⸗-Organe unter die anderen Behoͤrden, das unzureichende technische Unterrichtswesen und der daraus erwachsene Mangel an einer hinreichendens Anzahl von durchge⸗ bildeten ausgezeichneten Bau Kapazitäten, sind jene Ürsachen der gehemmlen Entwicklung des Bauwesens in Oesterreich, weiche ich bereits in meinem unterm 22. September d. J. Allergnädigst, genehmigten Vortrage süber die provisorische Errichtung einer Ober-Bau-Dirzction für das lombardisch-ve⸗ netianische Königreich näher entwickelt habe, und welche sich in den übrigen Kronländern noch in höherem Maße vorfinden. .

Durch die Bildung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffent— liche Bauten ist nun den verschiedenen Zweigen des Bauwesens eine Ver— einigung gegeben. Um jedoch den vorgesetzten Zweck zu erreichen und die erforderliche Uebersicht, Gleichförmigkeit, Thatkraft und Kontrolle im Bau⸗ dienste zu erzielen, muß die Vereinigung, also die Abhängigkeit aller Bau Organe vom Ministerium der öffentlichen Bauten, durch den ganzen Orga⸗ nismus durchgeführt, und diesen Organen eine Stellung und Dienstes ver⸗ bindung gegeben werden, ähnlich der, welche die untergeordneten Behörden der anderen Ministerien einnehmen.

Eine weitere Vorsrage mußte in Betracht gezogen werden, nämlich der Umfang der Bauangelegenheiten, welche dem Wirkungskreise des Ministe⸗ riums der öffentlichen Bauten und der ihm untergeordneten Baubehörden zu Unterziehen sind.

Grundsätzlich gebührt die Ausführung und Verwaltung jener Bauten eßlich dem Ministerium der öffentlichen Bauten, für welche die Ko— en ihm bewilligten Geldmitteln bestritten werden; bei anderen

aber einverständlich mit jenen Ministerien, welche für diese

besitzen und teine eigenen ihnen untergeordneten

n haben, wie dies nur bei den Ministerien des Krieges und des

zbaues der Fall ist. Nach diesem Ginndsatze gehören auch jene öffent⸗

Bauten, die keine Reichsbauten sind, deren Kosten jedoch ganz oder

atsmitteln, wenn auch nur vorschußweife, bestritten

run é des Ministeriums der öffentlichen Bauten an. zirkungskreis hat sich auch auf jene Straßenbauten der einzel⸗

tro r, welche für den Handel und Verkehr, oder durch ihre Ver— ing mit andecen Kronländern von Wichtigkeit sind, jedoch nur in der erstrecken, daß die Baubehörden vor der Ausführung den gebühren— den Einfluß nehmen können, welcher Einfluß auch auf die Bau—

schiff- oder floßparen Flüssen und Känälen Anwendung fin—

lionen

ten

Beilage zum

2319 Preußi

deren Berichten und über alle anderen Gegenstände in jenen der Bau— Directionen und Kreisbau-Aemter empfangen. Der General⸗Bau⸗-Direction hat serner dem Ministerium alle technischin, administrativen, statistischen Auskünfte und Gutachten zu erstatten, welche von ihr verlangt werden.

J. Die General⸗Bau⸗ Direction entscheidet über technische und tech= nisch administrative Fragen, und erstattet dem Ministerium über alle jene Gegenstände gleicher Art ihr Gutachten, deren Entscheidung sich dasselbe grundsätzlich vorbehalten hat, oder von Fall zu Fall vorbehalten wird. 8. Mit dem Tage, an welchem die General-Bau. Direction in Win samkeit tritt, beginnt die Unterstellung der bestehenden Bau-Directionen und ihrer Organe unter das Ministerium der öffentlichen Bauten, wesche von senem Tage an von der General-⸗-Bau-Direction ihre Weisungen und Auf— träge erhalten werden. Die bisherige Amtswirksamkeit der Bau Directio⸗ nen, Kreis-Ingenieure, Wasserbau-Ingenieure, Straßenbau und anderer Bauorgane wird nach erfolgter Aufstellung der neuen Bau⸗Directionen und Kreis-Bauämter aufhören.

. J. In Betreff der Hafenbau⸗-Angelegenheiten wird der nöthigen Ein⸗ heit wegen bei der Central-⸗Seebehörde in Triest ein Ober⸗Inspertor auf- . werden, um alle Bauten an der Seeküste zu überwachen.

0. Die C

ihrer jetzigen Stellung und Wüffsamkest unmit— Albar unter dem Ministerium.

41. In besonderen Fällen, nach dem Ermessen des Ministeriums oder der General⸗Bau-Direction, können hervorragende Fachmänner, die nicht im Staatsbaudienste stehen, zur Berathung wichtiger Bauangelegenheiten beige zogen, oder es kann ihnen auch von Fall zu Fall die Verfassung eines Pro- jektes und dessen Ausführung anvertraut, oder ein öffentlicher Konkurs aus⸗ geschrieben werden. „Aus der Beschaffenheit und dem voraussichtlichen Umfange der Ge— schäfte und Dienstes-Obliegenheiten aller Baubehörden ist die nachfolgende Gliederung abgeleitet:

. . General⸗Bau⸗Direction.

Jede der drei Sectionen erhält als Vorstand einen Ober⸗Baudirektor it dem Range eines Sectionsrathes, cinen Ober⸗-Inspektor (7te Diäten- asse) als Stellvertreter, und mehrere Inspeltoren (6ie Diätenklasse) als echnische Referenten für die laufenden Verwaltungs-Angelegenheiten.

Für die technisch-administrativen Geschäfte, für die Lofai— Erhebungen,

Projekts-Verfassungen und Lokalleitung der wesentlicheren Neubauten in den Kronländern werden den verschsedenen Abtheilungen der General— Bau-Direction nach Bedürfniß die nöthigen Ober⸗Ingenieure und Inge— niente, die zur glen, und Ingenieur -Assistenten 1ster und 2ter Klasse, die zur 19ten Diätenklasse gehören, zugewiefen. Seiner ist der General⸗Bau Directon ein Rechtsgelehrter in dem Range eines Sections -Rathes beigegeben, welcher in allen Angelegenheiten die Interessen des Staatsschatzes in rechtlicher Beziehung zu wahren hat, na— mentlich bei den Exproprigtions⸗-Verhandlungen und die Rechtsgutachten in allen streitigen Fragen erstatten muß.

In der Beilage ist das Verzeichniß derjenigen Dienstposten mit den betreffenden Bezügen enthalten, welche ich als der Stammstatus der Ge— neral⸗Bau-Direction schon jetzt zu besetzen für dringend nöthig erachte, und wozu ich die allergnädigste Bewilligung mit der ehrfurchtsvollen Bemerkung nachzusuchen mir erlaube, daß dabei auf die vorhandenen Beamten, nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und sonstigen Eigenschaften, die gehörige Rück⸗ sicht genommen werden wird, um dem Staatsschatze durch nicht genügend gerechtfertigte Quiescirungen keine übermäßigen Lasten aufzubürden.

Die rein admmistraiiven Geschäfte der General-Bau-Direction werden in jeder der Sectionen durch einen Secretair, und der entsprechenden An— zahl Konzipisten und Konzepts-Adjunkten besorgt werden.

Das Rechnungswesen wird durch eine Abtheilung des Ministerial Rechnungs-Departements besorgt werden.

Alle drei Abtheilungen der General-Bau-Direction werden eine ge— meinschaftliche Material? und Requisiten⸗Ve waltung und eben so gemein— schaftliche Hülfsämter erhalten.

Zur Vertretung der General-Direction nach außen werde ich einen der

Ob er⸗Bau⸗Direction im lombardisch⸗venetianischen Königreiche verbleibt vor der Hand in te

wenn solche auch nicht in die Klasse der großen Wasserstraßen Bau-Angelegenheiten werden die Organe des s Bauten, nur auf Verlangen der betreffenden Behörden rathgebend mitwirke; in so ferne es aber von den politischen und anderen Behörden gewünscht und verlangt wird, haben sie auch die Pro—Q jektirung, Leitung und Ausführung von derlei Bauten zu besorgen. Auf diese Grundsätze stützt sich der nachfolgende Organisafionsplan: 1. Zur Ausführung der Beschlüsse des Ministeriums und zur Besor⸗ inistrativen Beaufsichtigung und Leitung der ien eine Centralbehörde mit der Benennunß General⸗Bau-Dixrection gestellt, welche in drei Sectionen zerfällt, nämlich in die Section für den Staats-Eisenbahnbau, in eine zweite für den Was⸗ ser⸗ und Straßenbau, und in eine dritte für die Architektur. sreclion steht unmittelbar unter dem Ministerium diesem die erforderlichen Aufträge

den muß,

l gehoren. In allen igen

3 Ubrigen

Ministeriums der öffentlichen

gung der technischen nnd admin

offentlichen Bauten,

General⸗Bau der öffentlichen Bauten und Instructionen. . ; 2. In jedem Kronlande wird eine Bau-Direction, in jenen Kronlän⸗ dern aber, die nach der itis Eintheilung in zwei oder mehrere, Kreise abgetheilt sind, werden Kreis-⸗Bauämter aufgestellt. Die Bau⸗— Direction wirkt zugleich wo sie ihren Sitz hat als Kreis⸗ Bauamt.

3. Die Wirksamkeit der

Die

den Eisenbahnbau umfaßt die Projektirung, Leitung und Ausführung aller Stagts-Eisenbahnen und der dazu gehörigen Gebäude und Gegensts jeder Art. .

1. Der Wirkungskreis der Sectionen für den Wasser⸗ und Straßeu—

bau, und für die Architektur umfaßt die odere Leitung aller Neu⸗ und Um⸗

Section für

bauten, dann der Erhaltungs-Arbeiten in den bezeichneten Bauzweigen, nach den bereits ausgesprochenen Grundsätzen. Die Bausen von grötzerer und besonders wichtiger Bedeutung werden nicht durch die in den Kronländern seßhaften Bauorgane, sondern durch die beiden Sectionen selbst besorgt werden, welche demnach, wie 'es bei den Eisenbahnbauten ge— schieht, die zu den eiwähnten Bauten nöthigen Ausarbeitungen, Io wie ihre Ausführung durch Beamte aus ihrer Mitte, und zwar unter der Verantwortlichkest des betreffenden Vorstandes, zu leiten haben. 5. Die General⸗Bau-Direction hat an das Ministerium der öffentlichen Bauten Berichte, an die übrigen Ministerien aber Aeußerungen zu erstat⸗= ten, und mit den Statthaltern, den Kreis- Präsidenten und diesen gleichge—⸗ stellten anderen Behörden in Form von Noten zu verkehren oder kommis- sionelle Verständigungen zu veranlassen, an die Bau-Dirertionen und Kreis. bauämter aber Verordnungen zu ersassen. . . 6. Die General -Bau- Direction! wird den Ministerium die Voran⸗ schläge für den im Laufe eines Verwaltungs -Jahres erforderlichen Geld— aufwand, so wie nach Ablauf des Verwaltungs -Jahres den Ausweis der gesammten Gebahrung mit einem erläuternden Berichte vorzulegen haben. Die Materialien zu diesen Nachweisungen, so wie zu den von drei zu drei Monaten zu erstattenden Baustandsberichten, wird dje General⸗Bau Di⸗

rertion über die den Ingenienren aus ihrer Mitte anvertrauten Bauten in

X

Ober⸗Bau-Direftoren bestimmen. II. Bau -Directio nen.

Am Sitze der Kreis Präsidenten werden Kreisbauämter errichtet, und das Kreisbauamt am Sitze des Statthalters wird zugleich die Bau-Direc— tion bilden, weil sich die baulichen Geschäfte, welche das ganze Kronland betreffen, in derselben konzentriren werden.

Da also die Bau-Directionen zugleich die Baugeschäfte eines Kreis⸗ Bauamtes zu besorgen haben, so gelten im Allgemeinen dieselben Grund sätze für ihre Amtswirksamleit, welche im Verfolge dieser Grundzüge für die Kreis⸗-Bauämter vorgezeichnet werden. Als Bau-Directionen haben sie au⸗ ßerdem die Aufgabe, die Prüfung und Berichtigung aller jener Bananträge und Bauangelegenheiten vorzunehmen, deren Bewilligung den Statthaltern zustehen wird, so wie über Auftrag der Statthalter alle Baulichkeiten, welche nicht aus Reichsmttteln bestritten werden, entweder selbst oder in größeren Kronländern durch die Kreis-Bauämter in Ausführung bringen zu lassen und zu überwachen.

In ähnlicher Weise haben die Bau-Directionen allen anderen Behör⸗ den des Kronlandes zur Seite zu stehen, wenn dieselben in Vollziehung der in ihrem Wirkungskreise gelegenen Amtshandlungen zu technischen Gukach— ten oder Bauanträgen und Kostenanschlägen der Mitwirkung der Bau⸗Di—⸗ rectionen bedürfen.

Die Bau-Directionen haben an die General-Baudirection Berichte, und an den Statthalter Acußcruüngen zu erstatten, die Korrespondenz mit den Landesbehörden aber mittelst Noten zu führen, an die Kreisbauaͤmter aber Verordnungen zu erlassen.

Der Dienstes verkehr mit den politischen und anderen administrativen Behörden sindet mittelst schriftlicher Mittheilungen und erforderlichenfalls mittelst fommissioneller Verhandlungen statt.

III. Kreis bauämter.

Jedem Kreisbauamte wird ein Inspektor vorstehen, dem ein Ober— Ingenieur als Stellvertreter und eine hinreichende Anzahl Ingenieure, In— genieur-Assistenten und Bau-Eleven beigegeben werden, wie es die Wichtig⸗ keit der Bauführungen in dem Kreise und der Umfang der Baugeschäfte nothwendig machen wird.

Wo das Kreisbauamt zugleich die Bau-Direction bildet, wird der Vorstand ein Ober⸗Inspektor und sein Stellvertreter ein Inspektor sein.

Inwiefern von den Kreisbauämtern in einzelnen Orten Ingenieure seßhaft zu bestellen sind, wird theils durch die Bauobjekte bestimmt, theils in der Folge nach Erreichung der Kreisbauämter im Einvernehmen mit den Kreis- Präsidenten festgestellt werden.

Größere Bauführungen, welche die Verfolgung eines Gesammtplanes des znöthigen Bauzusammenhanges wegen bedingen, wie bei schiffbaren Flüssen und Kanälen, dann bei Hauptstraßenanlagen oder bei neuen Ge— bäuden für spezielle Zwecke und von größerer Bedeutsamkeit, werden durch

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die Organe der General-Bau-Direction oder der dazu von ihr berufenen und geeigneten Fachmänner ausgeführt werden. Alle Neubauten vom ge⸗ ringeren Umfange oder Bauarbeiten, welche die Erhaltung, Erneuerung oder Verbesserung der bestehenden Bauwerke und Gebäuse zum Zwecke haben, und wofür das Ministerium der öffentlichen Bauten dollrt ist, hat das Kieisbauamt unmittelbar zu besorgen, so wie auch die aus öffentlichen Fonds oder aus den Landesmitteln zu errichtenden Gebäude oder Baulich⸗ keiten, wenn dieselben von der Bau-Direction aufgetragen werden. Alle anderen Baulichkeiten, deren Bewilligung oder Ucherwachung in baupolizei-⸗ licher Hinsicht in den Wirkungskreis der Kreis-Präsidenten oder Bezirks—⸗ Hauptmänner, oder folche Baulichkeiten, deren Bewilligung in der Amts⸗ wirksamkeit anderer Landes- oder Kreisbehörden liegen wird, hat Las Kreis— bauamt über Aufsorderung durch seine Organe begutachten oder überwachen zu lassen. Das, Kreisbauamt hat an die Bau-Direction Berichte, und an den Kreis-Präsidenten Aeußerungen zu erstatten, mit den übrigen Kreisbehörden aber in Form von Noten zu korrespondiren.

Das Kreisbauamt ist im Allgemeinen verpflichtet, dem Kreis- Präsiden= ten und den übrigen Behörden des Keonlandes in technischer Beziehung als Hälfsorgan zur Seite zu stehen, sobald dieselben zur Vollziehung ihrer

schen Staats-Anzeiger.

Montag d. 24. Dez. Abd.

Amtswirksamkeit eines technischen Gutachtens, oder bei Bauanträgen der Mitwirkung desselben bei Projekt⸗Verfassungen und Kostenanschlägen be⸗ dürfen.

. Die Abtürzung des Geschäftsganges beim Bauwesen macht die mög- lichste Konzentrirung der Baugeschäfle' bei den Kreisbauämtern nothwen⸗ dig, so, wie ihnen unmittelbaren Geschäftsverkehr mit der General— Bau -Direction erforderlich. Zu einem selbstständigen Wirkungs kreise ist das Kreisbauamt um so mehr berufen, als dasselbe in der vollkommenen Lekalkenntniß des Kreises der in denselben befindlichen Baukräfte, der vor⸗ findigen oder leicht beischaffbaren Bau⸗Materialien, der bestehenden Arbeits- und Materialpreise sein muß, was in den größeren Kronländern von der Bau-Direction nicht vorausgesetzt werden kann.

Auf der Grundlage dieser Lokalkenntnisse hat das Kreisbauamt dieje⸗ nigen nolhwendigen Bauanträge für das folgende Jahr zu verfassen, welche aus Neichsmitteln bestritten werden, und in die Dotation des Ministeriums der öffentlichen Bauten gehören, und solche rechtzeitig durch die Bau⸗Direction, welche die Vorschläge zu prüfen und zu begutachten hat, zu Vorlage zu brin- gen. Die bei den Landesregierungen und Gubernien als Hülfsämter be— stehenden Bau-⸗Departements werden aufgehoben, dagegen den Bau-Dir c⸗ tionen und Kreisbauämtern eine Nechnungs-Abtheilung beigegeben, die in Bezug auf die Rechnungs-Kontrolle eine unabhängige Stelle von den Bau— organen haben wird.

Diese Rechnungs-Abtheilungen haben wie bisher aus Technikern zu be⸗ stehen, durch welche auch die Kollaudirungen jener Bauten vorgenommen werden können, deren Bewilligung im Wirkungskreise des Statthalters liegt.

Die Abtheilung für das Rechnungswesen bei jeder Bau⸗Direction, wird einen Rechnungsrath, und bei den Kreis bauämtern einen Revidenten zum Vorstande haben. Der Wirkungskreis der Bauorgane bezüglich des Geld- wesens in dem präliminirten Aufwande sowohl, so wie in unvorhergesehenen Fällen, wird nach vorläufiger Vernehmung der General⸗Bau. Direction nach⸗ träglich bestimmt, und eben so wegen der Zahlungen für Rechnung der bestimmten Geld-⸗Dotation für den Verwaltungszweig der ffentlichen Bauten eine besondere

Vorschrift im Einvernehmen mit dem Finanz⸗Ministerium erlassen werden.

Alle bei den Bauämtern vorhandene: technischen, mit Adjutum be⸗ theilten Praktikanten sind nach ihren Fähigkeiten bei den Bau ⸗Dienstzwei⸗ gen allmälig als Ingenieur ⸗Assistenten unterzubringen, die übrigen beeide⸗ ten technischen Praktikanten, welche bereits eine Prüfung abgelegt haben, sind als Bau-Eleven einzureiheu, erhalten ein ange messenes Tagegeld und stehen in der zwölsten Diätenklasse. Die Anzahl der Bau? ElcLen bei der General⸗Bau⸗Direction und bei den Bau-Directionen und Kreis⸗Bauäm⸗ tern in den Krenländein wird nachträglich festgesetzt werden. Die Katego⸗ rieen der Straßenbau-Assistenten, Inspizienten, Wegemeister u. s. w. haben als Beamte allmälig ganz aufzuhören, für die Aufsichjspflege der Straßenerhaltung und Flußbauten werden lediglich empirische Straßen—⸗ und Flußaufseher in der Eigenschaft entlaßbarer Diener aufgestellt, welche nach guter und getreuer Dienstleistung bei eintretender Unfähigkeit von Fall zu Fall, so wie auch deren Wittwen und Kinder, mit Piovisionen zu be—⸗ theilen sind, wie es bisher bei den Straßeneinräumein stattfindet. Zur ersten Besetzung der Dienstposten sind alle Vorschläge, in der Folge aber nur die Besetzungs-Vorschläge vom Ingenieur einschließlich aufwärts, dem Ministerium vorzulegen, die übrigen Besetzungen werden, insofern dieselben nicht im Ministerialwege geschehen, der General-Bau-Direrhio: überlassen. Ueber die Bedingungen zur Aufnahme als Bau⸗-Eleven, werde ich die ge eigneten Vorschristen verfassen, und ein entsprechendes Prüfur stem ein⸗ führen, so wie im Einvernehmen mit dem Ministerium des Unterrichtes auf die Errichtung und Einrichtung der technischen Schulen, zur Hebung des Bauwesens und Heranbildung tauglicher Baubeamten ein sorgsamstes Augenmerk richten.

Der zur Durchführung dieser Organisation erforderliche Kostenaufwand läßt sich nicht ganz bestimmt nachweisen; er wird die bisherigen Ausgaben nicht viel überschreiten, jedoch hatte ich mich verpflichtet, die Erhöhung des Gehaltes mancher Beamten-Kategorieen in Antrag zu bringen, da bei Re— gelung der Baubehörden dem Personale, und Besoldungss us der Gesichts—⸗ punkt festgehalten werden muß, daß die Bezüge im Verhältniß zur Stel lung und Leistung, welche dem Baubeamten obliegt, zu bemessen sind. Es wird sich jedoch dabei der Fall ergeben, daß Beate

d t ; tte eine Stelle versetzt werden müssen, mit welcher ein, nach dem Sta

e j geringerer Gehalt verbunden jst, als derjenige war, welchen der betreffende Beamte, in seiner früheren Stellung bisher bezogen hat, und auf dessen Fortgenuß sie sowohl Ruhegehalt den Anspruch

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als auch auf den analogen, davon abhängigen J erworben haben. Um für solche Fälle grundsäßzlich vorzudenken, wird im All- gemeinen die Allerhöchste Genehmigung angesucht, senen Beamten über⸗ haupt, deren fixer Gehalt dermalen größer ist, als jener, welcher ihnen, ge⸗ mäß der neuen Bemessung, auf dem in Folge der Organssiruna verliehenen Posten zukommt, den Unterschied als Personalzulage in so lange zu be⸗ lassen, bis sie in eine solche neue systemisirte Gehaltsstufe vorrücken, welche die früheren Bezüge gewähren wird. Dieser in allgemeinen Zügen gegebene Rahmen sür die Organisirung der Baubehörden zeigt den wesentlichen Vor- theil, daß die, in irgend der verschiedenen Fächer der Baukunst besonders vorleuchtenden Ingenieure und Architekten imme in dem ihren

Kenntnissen und Erfahrungen angemessenen Wirkungskreise verwendet wer—

einem

lautet:

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den können.

Wenn Ew. Majestät den vorliegenden ehrerbietigst in Antrag gebrach⸗ ten Organisations-Grundsätzen die Ällerhöchste Genehmigung zu ertheilen geruhen, werde ich über die Systemisirung der Personassände der Baube⸗ hörden in den Kronländern mir von der konstituirten General⸗ Bau -⸗-Direction alsobald die Vorschläge erstatten lassen und die Bau⸗ Directionen und Kreis-Bauämter Leben rufen. Es wird dann noch erübrigen, die verschiedenen, neuen Wirkungskreis der einzelnen Baubehörden entsprechenden Amts⸗Instructit erfass die vorhandenen Baugesetze und Bau Verordnungen den Anforderungen und Bedürfnissen der Gegenwart gemäß umzuändern und Sorge zu tragen, da⸗ mit alle diese Aenderungen allmälig und ohne fühlbare Störung der dabei berührten Interessen durchgeführt und dem neuen Organismus der Staats— verwaltung angepaßt werden.

Ew. Majestät g erden allerunterthänigst gebeten, diesen ehrerbietigst un⸗ terlegten Vorschlägen die Bewilligung ertheilen, und die Besetzung der in der Beilage verzeichneten Posten, insofern sie nicht der Allerhöchsten Ent⸗ schließung Ew. Majestät vorbehalten sind, genehmigen zu wollen. Wien, am 28. November. von Bruck.“

Der hierauf ergangene E isen „Ich genehmige die vorstehenden Organisirungs-A ge für die vollzie henden Baubehörden, so wie zo zten Personalstatus der General⸗Bau⸗Direction, und inen Minister für Han del, n 2 en mit der Ausführung dersel ben. Den Vorschlägen zur Besetzung Mein Entscheidung vorbehaltenen Posten sehe Ich entgegen, und gestatte zugleich die Besetzung der anderen Dienstposten unmittelbar h Meinen Han⸗ dels-Minister. Wien, Dezember. Franz Jo seph.“ ;

Hannoversche iachstehende, in dem

ie gestrige Nummer des

Hannover. Hannover, Zeitung theilt in ihrem heutigen Bl Schreiben des Gesammt-Ministerlums (s.

its-Anzeigers) erwähnten Anlagen mit:

Von den in dem gestern mitgetheilten Schreiben des lichen Gesammtministeriums erwähnten Anlagen theilen wir heu mit Nr. 2, 3, 4 und 6 bezeichneten mit. Die mit Nr. J und bezeichneten Anlagen, so wie die Anlage ad Nr. 4, die Erklärung des Grafen Brandenburg in der zweiten Kammer zu Berlin von 21. April 1849, haben wir schon in Nr. S5, Nr. 167 und Nr. 99) der H. Z. mitgetheilt.

,

hat der Regierung

er hiesige Königlich preußische Gesandte

e Sr. Majestät des Königs diejenige Verfügung mitgetheilt, welche

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