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bestimmen, ob die im Namen eines Ehegatten eingeschriebenen Ren⸗ ten persönlich wären, oder ob sie ein gemeinsames Eigenthum wären. Tas System der Regierung will, daß die Renten ausschließlich dem Ehegatten zufallen, in dessen Namen sie eingeschrieben worden so daß beim Absterben des Ehegatten die Rente zum Besten der Kasse erlischt. Stirbt aber der andere Gatte, so genießt der Ueberlebende ausschließlich die Rente fort, ohne daß die Erben des Verstorbenen irgend welchen Anspruch darauf geltend zu machen hätten. Die Kammer entschied sich zuletzt für dieses System, jedoch mit der Beschränkung, daß bei Auflösung der Gütergemeinschaft beim Leben beider Gatten, und zwar nur in diesem Falle, die im Namen des einen Gatten eingeschriebenen Renten beiden je zur Hälfte ausge⸗ zahlt werden sollen. Der Finanz⸗Minister zeigte zugleich den Schluß der Unterhandlungen mit den beiden Banken an, mit dem Bemer⸗ ken, daß nächstens die betreffenden Vorlagen der Kammer gemacht werden würden.
Der Independance zufolge, sind die Actien der beiden Ban— ken in Folge des neuen Bankprojekts sehr gestiegen. Die neue Na— tionalbank soll sich ausschließlich mit Dis konto⸗ Operationen, mit beschränkten Vorschüssen auf Staatspapiere und mit dem An- und Verkaufe von Gold und Silber befassen. Von dem neuen Grund kapitale von 25 Millionen sollen vorläufig nur 15 eingezahlt und die übrigen nach Bedürfniß später eingefordert werden. Ein Gou— verneur und 6 Direktoren sollen die Geschäfte leiten und werden zunächst vom Könige ernannt. Zwei Direktoren und der Gouver neur werden werden aus Personen gewählt, die den zwei Banken ferne stehen. Die übrigen 4 Direktoren werden aus der Verwal— tung der Banken genommen. Die neue Bank wird unter solchen Bedingungen die Staatskasse führen, daß der Schatz wesentliche Er— sparnisse dadurch findet. Auch soll bei 6 pCt. Dividende und dar— über der Staat irgend einen Antheil am Gewinne erhalten.
Italien. Von der italienischen Gränze, 21. Dez. (Wanderer.) General Campana hat die 4 Legionen der National—⸗ garde von Turin eingeladen, sich am 20. in Parade auf der Piazza Castello aufzustellen, wo der König nach der Eröffnung des Parla⸗ ments die Revue abhalten werde. Die Deputirten aber sind ersucht worden, sich bereits am 19. im Palaste Carignan einzufinden, um dort die Konstituirung des provisorischen Buͤreau's und die Be— stimmung jener Abgeordneten durch das Loos vorzunehmen, welche den König bei der Eröffnung der Kammern empfangen sollen. Die Gazzetta Piemontese hat mittlerweile auch ihr Büreau konstituirt. Es wird bestehen: aus Herrn Massari, dem bisherigen Redakteur der Legge, aus Prati, Briano und Vico, welche sämmtlich am Risorgimento betheiligt waren.
Von der italienischen Grenze, 22. Dez. (Wanderer.) Der König von Sardinien wird bei der Eröffnung der Kammer die Thronrede in Person halten. Die Wahlen der Insel Sar dinien sind bekannt und ändern an dem früheren Resultate nichts. Die Opinione macht in Bezug auf die letzten Wahlen folgenten
Kalkul, demzufolge die Opposition die Majorität zwar nicht in der Kammer, aber doch im Volke habe:
Ministerielle Wahlen: Senatoren, meine Herren Deputirten!
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11 Deputirte mal gewählt, macht 14; 18 3mal, 54; 34 2mal, 68; 141 1mal, 41; zusammen 207. Oppositions- Wahlen: 12 De? putirte mal gewählt, macht 168; 13 3mal, 39; 17 2mal, 31; 4 1mal, 4; zusammen 245. Die Turiner Blätter verbreiten das Gerücht, daß der Kammer ein Repressivgesetz in Bezug auf die Presse und ein neues Wahlgesetz vorgelegt werden soll.
Turin, 20. Dez. (Fr. Bl.) Heute wurde der König bei Er— öffnung der Session von den Kammern und dem Volle lebhaft empfangen. Die Ausrufungen: Es lebe der König, es lebe das Statut, es lebe das italienische Velk! wurden von der Masse häufig wiederholt. Nach der Thronrede verließ der König den Sitz des Senats und hielt über die Nationalgarde Heerschau. Er stellte seinen ältesten, sechejährigen Sohn vor, der die einfache Uniform der Nationalgarde trug. Die Königin wohnte der Eröffnungs⸗ Sitzung der Kammern in einer Loge bei, und war auch bei der Heerschau anwesend. Der junge Prinz befand sich im Wagen seiner Mutter und hielt, während die Nationalgarde vorbeizog, die Handl an seinem Czako, um den militairischen Gruß zu erwidern. Die Throntede lautete folgendermaßen:
„Meine Herren Senatoren, meine Herren Deputirten! Die Vor— fälle, die mich verpflichteten, das Parlament aufzulösen, und die mich nach einem Aufruf an das Volk heut ein neues Parlament versammeln lassen, dürfen uns nicht entmuthigen. Sie haben uns in der Schule, in der man allein das politische Leben kennen lernt, in der Schule der Erfahrung, gereift. Sie gaben Veranlassung zu einem edlen Beispiel von Vertrauen und Eintracht zwischen Volk und Fürst. Sie gaben dem Volke ein freies Feld, um zu beweisen, daß es berufen ist, seine politischen Institutionen zu unterstützen, und daß es seiner Freiheiten würdig ist. Unsere Stellung, die ich vor vier Monaten als gefährlich bezeichnete, hat sich nicht geändert. Allerdings wurden unsere Beziehungen mit den befreundeten Mäch ten erfreulicher, unser Kredit befestigte sich, aber die Hauptfragen, sowohl innere als äußere, sind noch schwebend. Verlängert sich diese ungewisse Stellung, so wird sie uns unseren Ruf dem Auslande gegenüber rauben, und das Land gegen In stitutionen einnehmen, die, eine gute Verfassung und den Fortschritt versprechend, diesen paralysirten und Unordnungen in ersterer hervorbrachten. Ihre Aufgabe ist es, diese schädlichen Folgen zu verbessern. In meiner Seele erhebt sich eine neue und viel stärkere Zuversicht in die Zukunft des Landes und seiner Institutionen. Die Wähler haben auf meine Stimme ge⸗ hört und sind in großer Anzahl zu den Wahlen geeilt. Es macht mich glücklich, ihnen bei dieser Gelegenheit meinen Dank sagen zu können. Ich sehe das Gute, was sie für die öffentliche Sache thaten, als für mich gethan an. Dieses Gute ist mir sogar viel theurer und werther, indem ich in meinen Ideen das öffentliche Wohl dem meinen vorziehe. Es ist nicht nöthig, die Fragen anzuzei⸗ gen, die, wegen ihrer Dringlichkeit, einer unmittelbaren Lösung be⸗ dürfen, sie sind Ihnen hinreichend bekannt. Ich darf also nur de ren baldige Berathung Ihrer Klugheit empfehlen.
Meine Herren Um die politische Organi-
sation, die durch Karl Albert, meinen Vater, eingesetzt wurde zu befestigen, that ich Alles, was in meiner Macht stand. Wenn man jedoch will, daß diese Institutionen feste Wurzeln, sowohl im Herzen als im Geiste Aller schlagen, so genügt es nicht, daß ein König wolle oder ein Dekret gebe; die Erfahrung muß den Nutzen und den wahren Vortheil derselben in ihrer praktischen Anwendung zeigen. Diese unumgänglich noth wendige Sanction ist Ihrer Tugend anvertraut. Ich rufe Ihnen ins Gedächtniß, daß Ihnen nie eine bessere Gelegenheit gegeben wurde, Ihre Tugend zu zeigen, und im Namen des Vaterlandes, das wir alle in unserem Herzen tragen, beschwöre ich Sie, von je dem anderen Gedanken abzusehen und nur den einen gegenwärtig zu haben, die Wunden des Vaterlandes vernarben zu lassen und ihm Glück und Ehre zu geben.“
Der König Victor Emmanuel hat auch einen Aufruf an die Nationalgarde erlassen, in welchem er sagt, daß sie stets auf Seite der Ordnung gewesen, und daß er ihr siets dankbar sein werde.
Rönigliche Schauspiele.
Freitag, 28. Dez. Im Schauspielhause. 214te Abonnements— Vorstellung: Heinrich IV. (erster Theih, Schauspiel in 5 Abth., von Shakespeare, nach A. W. Schlegel's Uebersetzung, für die Bühne bearbeitet von Friedrich Baron de la Motte Fouqué. An⸗ fang halb 7 Uhr.
Sonnabend, 29. Dez.
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Im Schauspielhause. 215te Abonnements⸗ Vorstellung: Anna von Desterreich, Intriguenstück in 5 Abth. und einem Nachspiel, von Charl. Birch-Pfeiffer. (Fräul. Viereck: Anna von Oesterreich, als Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.
Rönigsstädtisches Theater. neuen scenischen Einrichtungen
Freitag, 28. Dez. Mit Posse mit Gesang in 3 Atten,
und Couplets: Berlin bei Nacht. von D. Kalisch. Mit neuen Ausstattungen. Die Decoration des zweiten Akts ist neu. Die neuen Couplets von Kalisch, Beta und Grobecker. Der große Maskenzug im dritten Akt mit neuen Bildern.
Sonnabend, 29. Dez. Italienische Opern⸗Vorstellung. Zum erstenmale in dieser Saison: La Sonnainbula (Die Nachtwandlerin). Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini: Amina, als Gastrolle.)
Sonntag, 39. Dez. Zum erstenmale: Die Teufels Wette, oder: Rosen im Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 3 Abtheilungen (9 Tableaux) und Prolog von Wollheim (Mit neuen Kostümen und Decorationen. In Scene gesetzt vom Regisseur Herrn Er müller. . ;
Montag, 31. Dez. Zum erstenmale wiederholt: Die Teufels Wette, oder: Rosen im Rorden.
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Berliner Börse
Vom 27. Dezember.
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do. Hamburg.... do.
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190 Thlr.
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Frankfurt a. H. südd. V. ...
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sulündische Fonds, Efandhrie/s-, Kommunal- Papiere umd Celcl- Coꝛur se.
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Pomm. Pfdbr.
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Preuss. Frerw. Anl t. Schuld-Sch. Seeh. Präm. Sch.
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Ausländisclie Hondg. — Polu. neue Pfaby. — do. Part. 500 EI. — do. do.
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Russ. Hamb. Cert. do. heilope 2.4.8. do. do. 1 Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.
de. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst.
89 do. Staats- Pr. Anl 110 Holl. 23 Int. 23 do. Poln. Schata0. 80* Kurh. Pr. O. 40th. — do. do. Cert. L. A. — 91 Fardin. do. 36 Er. — do. do. L. B. 20081. 17 RK. Bad. do. 25 FI. Fol a. Pfabr. a. 0. 4 96 — *
Der Reinerirag wird nach erfolgter Bekanntm.
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in der dazu bestimmten Rubrik ausgefilllt. Die rait 35 pCt. bez. Actian sind v. Siaat gar.
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Magd. Halberstadt .. do. Leipziger ...
Halle - Thüringer
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Düss eld. Elberfeld . .
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Niederschl. Märkisch.
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Brieg - Neisse. . ......
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1. 900,000
Berl. Anhalt. . . do. Hamburg. ...... do. do. II. Ser. do. Fotsd. Magd. .. do. . do. go itt, do. Stettiner . . . . .. S066, 90090 105 6. Magdeb. Leipziger... 1, 785,900 . Halle Thüringer. . .. 4. 000, 00: 4 98 b, Cöln - Minden. . .. 3, 674,500 45 191 6. do. do. 3, 560, 609 ,, Rhein. v. Staat. gar. 1.217, 000
do. 1. Priorität 2. 487, 250
do. Stamm-Prior. 1.250, 009 Düsseldorf- Elberfeld. 1,000, 0900 RHiederschl. Märkisch. 4, 175, 000 do. do. 3, 500, 0900 do. III. Serie.
2, 300, 009
do. Cweighahn 252, 000 do. do. Oberschlesische ..... Krakau - Oberschl. .. Cosel - Oderberg. Steele Vohwinkel
do. do. II. Ser. Breslau -Freiburg . . . Berg. Märk. . .
Oh, 00 8060, 990
Ausl. Slam m- Act.
2, 050, 000
6, 500, 000 * . 4, 300, 09090 .
Amsterd. - Rotterd. EI. Mecklenburger Thlr.
. K kKiel- Altona ..... Sp. von Preussischen Bank-Antheilen 9g3 b.
Wegen der bevorstehenden Ultimo-Liquidation War das Gescsäft nur gering und die meisten Actien, die garantirten Essekten ausgenommen,
erfuhren einen Rückgang
Auswärtige Börsen. Wien, 26. Dez. (Festtag.) Met. 5proz. 95 , R, 43) A4pproz. S3 3. K, Norbb. 1093, 115 Pesther 873, 4, Hamburg, 25. Dez. Keine Börse. In der Halle wurde bei beschränktem Umsatz zu folgenden Coursen gemacht: Span. Zproz. inl. 263, J. Berl. Hamb. 81, 81. Magdeb. Wittenb. 566. F. W. Nordb. 44 Fu. 45. Köln-Minden 93. In Wechseln war kein namenswerther Umsatz.
Paris, 4. Dez. Zproz. baar 66. 40, Zeit 66. 45. proz. baar 91. 95, Zeit 91. 95. Bank 24560. Span. 305. Nordb. 462.
Amsterdant, 2. Dez. Die Börse war im Allgemeinen ohne Bedeutung. Holl. Fonds hielten sich auf ihren vorletzten Preisen. Span. 5proz, 3proz. und Coupons flau und . niedriger angeboten. Russ. etwas besser. Auf die höheren Wechsel⸗ Course von Wien waren österr. Fonds matt und billiger offerirt. In den übrigen Effekten war wenig Handel und Veränderung.
Holl. Int, 55 65, 65. Zproz. neue 6343, 5. A4proz. Certif.
gemacht.
⸗
. 7 93 11 3 13 8 33 S3 * 14 5. 2, 14 — 41 16 Co up. 8 16 / 8 * . 8 . 7 2 2 ) *. n
5. Russ. alte 1063, J.
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9) 1. 427 3 2hproz. 423, 1
Span. Ard. gr. Piec. 1 A4proz. S5.
Wechsel⸗Course.
Paris 667 G.
Wien 31 Br.
Frankfurt 99 G.
London 2 Mt. 11.95 G.
Hamburg 343 G.
Petersburg 186 G.
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Markt ⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 27. Dezember. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50 — 56 Rthlr. Noggen loco und schwimmend 263 — 28 Rthlr. ö pr. Dezbr. 267 Rthlr. Br., 26 G. y pr. Fruͤhjahr 27 Rthlr. Br. u. G. Gerste, große loch 23 — 26 Rthlr. ö leine 220 — 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16— 18 Rthlr.
Hafer pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 34 — 40 Rthlr.
„ Futterwaare 29 — 32 Rthlr. Rüböl loco für flüssiges 137 Rthlr. bez.
. xpr. Dezbr. 135 Rthlr. bez. u. G. Dezbr, Jan. 137 Rthlr. Br., 1333 G. Jan. / Febr. 133 u. Mn Rthlr. bez., 133 G. Febr.“ März 133 Rthlr. Br., 135 G. März / April 137 Rthlr. bez. u. Br. April / Mat 137 Rthlr. Br., 1335 a 5 bez. Leinöl loco 127 Rthlr. Br.
» pr. Dezbr. 1216 Rthlr. Br., 12 G.
» pr. Frühjahr 119 Rthlr. Br., 11 G. Mohnsöl 157 Rthlr.
Palmöl 127 Rthlr.
Hanföl 14 Rthlr.
Südsee⸗Thran 123 Rthlr—
Spiritus loco ohne Faß 1414 u. Rthlr. bez.
» pr. Dezbr. 145 Rthlr. Br., 14 G.
» pr. Fruͤhjahr 15 Rihlr. Br., 155 G.
3
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Oher⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
2335
Beilage zum Dreußischen Staats- A
nzeiger.
Freitag d. 28. Dez.
De utschlan d.
Oesterreich. Wien. Die beabsichtigten Zollrefommen. Geschwore⸗ nenliste für Wien. — Verfahren gegen die Presse und ihre Abonnenten.
Hannover. Hannover. Aktenstücke in Bezug auf die deutsche Frage. (Schluß.) . .
Württemberg. Stuttgart. Kammer Verhandlungen.
Ausland.
Pesth. Bekanntmachung in Betreff der Honved-Offiziere.
Ankunft Radetzky's.
Gesetzgebende Versammlu ng. Subsidien für Zah lungen an Montevideo. Bewilligung von provisorischen drei Zwölf— teln des Budgets. — Die Bankneien-Lirculation. — Die Fremdenle gion und die Mobilgarde.
Großbritanien und Irland. London. Die sardinischen Wahlen. — Contre⸗Admiral Collier. — Die neue Expedition zur Aufsuchung Frank⸗ lin's. — Ministerwechsel in Mexiko. Abdankung des General Rosas in Buenos⸗Ayres Vermischtes.
Schweiz. Bern. Die Bundeswahlen. — Das eidgenössische Budget.
Eisenbahn⸗Verkehr .
Dörfen⸗ und Handels⸗Nachrichten
nichtamtlicher
Oesterreich. Venedig. Frankreich.
; Theil.
6 2 8 8
De nnt sech lend.
Oesterreich. Wien, 24. Dez. Im Wanderer liest Handels Ministerium beabsichtigt seine Zoll— reformen im April . J. zu beginnen. Die ersten Unter— handlungen werden mit jenen Saaten angeknüpft werden, welche noch nicht zum Zollverein gehören, wie Hannover, Olden? burg, Bremen, Hamburg.
man: „OCw ns
läßt sich auch
— mit, dem Zollverein selbst ein günstiges Pro— gnostikon stellen. Daß tägliche Kontroversen, Proteste, Petitionen gegen diese beabsichtigten Reformen auftauchen, wird wohl ganz na— türlich erscheinen. Indessen hält man fest daran. Binnen wenigen Tagen werden auch die Vorlagen über die Erweiterung der Han delsvereine vollendet sein.“ .
In der Sitzung des Gemeinderalhes vom 14ten d. M. wurde in Regierungspräsidial-Dekret zur Kenntniß genommen, womit er öffnet wird, daß das Justiz-Ministerium in Folge Erlasses vom Ihsten v. M., mit Rücksicht auf den § 16 der provisorischen Vor schrist über die Bildung der Geschworenenlisten vom 11. September 1 ie Zahl der auf die Jahreeliste zu bringenden Geschworenen für das Preßgericht in Wien auf 600 festgesetzt habe.
Das Const. Bl. a. B. bemerkt: „Wir haben neulich der Anomalie gedacht, daß in einem und demfelben Staate eine Zei tung (die Presse) an einem Orte verboten wird und einige Mei len weiter wandert, um dort fortzuerscheinen. Die Anomalie sollte noch größer werden. Der Debit der Presse, die nun in Brünn erscheinen will, wird in Wien verboten) Das sahen wir voraus. Aber das wiener Publikum wird von der wiener Kaiserlichen Stadt
nmandantur „gewarnt, zu abonniren, weil dieses Abonnement nur allein Esie) die Confiscation des empfangenen Blattes, dern auch die kriegsrechtliche Behandlung und Bestrafung derje igen zur Folge haben würde, welche dieses Verbot“ über n. Wir wissen uns zu entsinnen, daß im vormärz m absolutistischen Oesterreich verbotene Bücher und Schrif onsiszirt wurden, nicht aber, daß die Besitzer solcher Schriften „orden wären. Ind im constitutionellen, im freien und ö ͤ nicht blos ein Blatt konfiszirt, das in eich erscheint, fondern (s werden auch jene, die das Blatt lit kriegsrechtlicher Bestrafung und Behandlung bedroht. Ausland nach solchen Anomalieen von Oesterreich ber denken, können wir nicht sagen, denn Welagerungszustande. Aber das halten wir für Ministerium, welches in scinem Programm vom 848 sagte, sei „fest entschlossen, unverfassungs fernzuhalten“, es werde „sein eifriges Bestreben“ snahmezustande, sobald es die Verhältnisse gestat cht werde“, dieses Ministerium offen und ehrlich nge dieser seltsame, weil abnorme Dualismus noch Regierung walten soll. Während wir Tag für Tag der erheißenen Landesverfassungen entgegen sehen, Staatsbürger mit dem Kriegsrecht bedroht,
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Oesterreich wird
in einer friedlichen Provinz Oesterreichs erschei abonniren!! Seit wann ist Sesterréich wieder ein geworden, daß in einer Provinz auf eine Lektüre
etz steht, welche in der nächstangränzenden P ovinz Der Belagerungszustand in Wien) wird wirklich
l alt. Es ist Zeit, daß man ihn zu Grabe trägt.“
„ KWGanndover. Hannover, 22. Dez. (Hannov. 3tg.) Schluß der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats-⸗Anz. abgebrochenen Aktenstücke über die deutsche Frage.)
Daß die Erklärungen nicht am 27sten (es war der erste Pfingst lag und Lie Verhandlung erst gegen 3 Uhr Morgens beendigt) dem Protokolle beigefügt wurden, wird richtig sein; abgesandt sind sie an Herrn von Radowitz bereits am 27sten, und bekannt waren sie ihm vor Unterzeichnung Schluß -Protokolls; weshalb sie demselben erst am annektirt sind, darüber wird nur derselbe, Königlich pre Herr Bevollmächtigte Aus⸗ tunst geben können; der Königlich preußischen Regierung sind solche denfalls früh genug bekannt geworden, um bei Absendung der Note von 28., welche frühestens am 29. geschehen ist, darauf Rück— sicht nehmen zu können. . . wahre Hergang jener Schlußkonferenz, wie er sich aus diesseitigen gleichzeitigen Diarien und Verickten ergiebt, über wel chen Ter Herr Protokollführer eine mangelhafte Notiz zum Protokolle des Verwaltungsraths gegeben, ist übrigens der folgende:
Der Königlich sächsische Minister von Beust hatte sich am 25. nach Dresden begeben, um die Zustimmung seines Königlichen Herrn zu erwirken. Er wollte um Mittag des 26. zurückkchren und die , sollte „um 8 Uhr Abends gehalten werden. an, ö. J,, aufgehalten, und am 36. Mittags treffen werbe; , . Daß, er erst mit dem Abendbahnzuge ein stände ergeben . sich in res den noch derschiedene An⸗ 3 Uhr Ahe . Vie Schluß Konferenz wurde nun aus . nde verschoben. Allein die Ankunft des Herrn Mini
sters von Beust verzögerte sich d 4 . Id ö. 6 z ö 665 keit der Eifenbahn en 3. urch Schuld einer Unregelmäßig tation des Bundes 300g J 11 Uhr. Es wurde nun die Pune Antrag noch eine Mop lags durchgegangen und auf preußischen
ntrag noch eine Modification Ar 3. 461 l
e n. on zum Art. III. §. 4 hinzugefügt, wovon das Protokoll nichts enthält. So dan 8 zuge lügt, schen Antrag dem Verfa sfungs - Ennuhn wurden ebenfalls auf preußi⸗ gegeben; diese Gegenstände' waren . noch einige Modificationen ( reits zwischen den hannover=
ĩ * — — — . rm
schen Bevollmächtigten und dem K önigl. preußischen Bevollmächtigten am Morgen des 2bsten besprochen und zugestanden. Der Pro tekollführer war darauf vorbereitet und as Protokoll im voraus entworfen. Daher denn auch irrig die Anfangsstunde zu 8 Uhr 2 das Ende zu 93 Uhr Iugegebin ist während die eigentliche Verhandlung kaum um 11 Uhr begann. Hie rauf kamen erst jene sächsischen Bedenken, welche sehr lange und ausführliche Erörte rungen zur Folge hatten. Hierdurch wurden die vorbereiteten Protok olle mangelhaft; namentlich aber erregte der Umstand man— ö Bedenken, daß in Jolge der. von dem Königl. sächsischen 2 evollmächtigten ad §. 1 des Verfassungs Entwurfs noch ausge sprochenen Ansichten uber die Stellung Oesterreichs die vorberei— teten schriftlichen Erklärungen Sachsens und Hannovers einer Revision und Abänderung unterzogen werden mußten und nicht sofort dem Protokolle beigefügt werden konnten. .
Nach längerer Erörterung kam man dann überein, auch hier dem Protokolle eine Fassung von größter Allgemeinheit zu geben, indem man alle in den Protokollen vom 17, 18, o, en. 22., 23. und 24sten ausgesprochenen Ansichten und Verwahrungen wiederholte und die Nachbringung der schriftlichen Erklärung behielt.
Ueber diese Verhandlungen war der Tag längst verlaufen, es war 27 Uhr. Daraus erwuchs sür den Herrn Protokollfüh rer noch eine Verlegenheit, indem das Protokoll vom 2bsten da⸗ tirt war, während der Schluß am 27sten erst stattfand. Man glaubte aber kein Gewicht darauf legen zu müssen, sondern ließ es bei der in die zuvor fertig gemachten Protokoll!“ Entwürfe eingetragenen Zeit.
Hiernach werden jene Ausführungen zu würdigen sein, welche den schriftlichen Erklärungen ihren Werth absprechen wollen, weil sie nicht sofort zum Schlußprotokolle gekommen seien.
In Bezug auf den sogenannten engeren Bundesstaat heißt es in der Denkschrift weiter:
„Die hannoverschen Bevollmächtigten die Verpflichtung zu haben, ihre noch offener und bestimmter darzulegen. Sie entwarfen daher die Denkschrift vom 1. Juni und händigten auf ähn liche Weise, wie das am 5. und 12. Mai schon geschehen war, solche (nach eingeholter Genehmigung der Königlichen Regie rung) am 7. Juni dem Grafen Brandenburg ein, nachdem derselbe bereits in einer Konferenz am 30. Mai mit ihnen in der Ansicht zusammengetroffen war:
daß die Verfassungsfrage bis zur Verstän eine offene sei.
Leider aber wurde gleichzeitig in alboffiziellen Artikel des Staats— Anzeigers vom 360. Mai nur die Idee des engeren Bundesstaates, die bis dahin aus offentlichen Verhand— lung gänzlich verschwunden war, in die erste Reihe gescho ben. Von Seiten Hannovers wurde die Auffassung nicht ohne Sorge bemerkt, dazu stellte sich nunmehr noch eine andere gefährliche Ansicht hervor. Nachdem durch die Erklärung Hannovers vom 20. Mai der entschiedene Rechtsboden des Bundes von 1815 festgehalten war, hatte Preußen diese Stellung ganz unumwunden anerkannt und auf derselben fortgebaut. So hatte es in der Konferenz vom 23sten ganz bestimmt dieses Rechtsverhält niß als dasjenige angesprochen, welches Oesterreich gegenüber zu wahren sei. Das Protokoll sagt:
Es folge, d 8
( glaubten aber auch Stellung zu dieser Frage
mit Oesterreich
aß Oesterreich zunächst bei dem Bundes verhältnisse von 1815 stehen bleibe und daß ihm gegen Erfüllung aller seiner Bun despflichten alle Bundesrechte gewahrt bleiben. Wie Oesterreich die Erfüllung seiner Bundespflichten aus dem Vertrage von 1815 mit den Bestimmungen seiner jetzigen Verfassung zu vereinigen im Stande sein werde, müsse Oesterreich überlassen bleiben, so wie es auch den dem deutschen Bundesstaate beitretenden deutschen Einzelstaaten obliegen werde, sich den bundesgemäßen Ansprüchen Oesterreichs gegenüber in dem erforderlichen Verhältniß zu erhal ten. Es solle indeß dabei ausdrücklich bemerkt sein, daß das Maß der bundesgemäßen Prästation nicht danach, wie bisher wirkklch geschehen fei, sondern nach dem, was hätte geschehen sol len, zu bestimmen bleibe. . Hannover acceptirte diese Erklärung, bei welcher es im Vergleich zu den gegenwärtigen Restrictionen der Bundes rechte und Pflichten nicht zu übersehen ist, daß man da mals nicht blos mit dem bisher Herkömmlichen sich genügen lassen wollte, sondern Alles in Anspruch nahm, was in Gemäßheit der Bundesverträge hätte geschehen sollen! daß dies aber nicht blos
eine Privatansicht des Königlich preußischen Bevollmächtigten war,
ergiebt der Erlaß an den General von Canitz vom 25. Maj, worin
es heißt: Sollte u. s. w., so wird alsdann noch immer der einfache und verbürgte Rechtsboden des Bundes von 1815 übrig bleiben, auf welchem wir uns mit Oesterreich die Hand reichen würden. Wir sind eben so verpflichtet als berechtigt, die durch die Bundesakte bezeichneten Theile der österreichischen Monarchie als dle integri⸗ renden Theile dieses Bundes anzuschen, und' wir zweifeln nicht, daß die Kaiserlich Königliche Regierung von demselben Gesichts kunkte ausgehe. Ihr gegenüber werden wir mit unverbrüchlicher Treue an dem alten Bundesverhältniß festhalten und alle daraus entspringenden Verpflichtungen im vollsten Umfange erfüllen.
Woraus gewiß eine Distinction zwischen Bundesrechte und Pflichten und Bundes Verfassung, wie sie neuerdings vorgekom— men, um so weniger zu entnehmen war, als der Vorsttz im Bunde zu Oesterreichs in der Bundesakte ausdrücklich stipulirten Rechten gehört. Der Graf Brandenburg behandelte auch dem obigen nach am IZ0sten die Verständigung mit Oesterreich als eine Vorbedingung der ganzen Sache. ö Schr unerwartet war es daher, daß an demselben Tage der König⸗ lich preußische Bevollmächtigte Herr von Radowitz mit dem Mini— sterialVorstande Stüve ein Privatgespräch darüber anknüpfte:
Ob es zulässig sein werde, ohne Zustimmung Oesterreichs den engeren Bundesstaat im Bunde zu stiften, namentlich, ob nicht der Bundesstaat die sämmtlichen Stimmen seiner Glieder auf dem Bundestage zu führen berechtigt sein werde?
Der Ministerial-Vorstand Stüve gab zu, daß man diese Frage möglicherweise allerdings kontrovertiren könne, daß bei ihm aber nicht der mindeste Zweifel darüber obwalte, daß nach gesunden Regeln der Auslegung dieselbe jederzeit zu verneinen sei. Es wurde diese Kontroverse von beiden Seiten so ausführlich und geflissent⸗ lich erörtert, deß über die gegenseitigen Ansichten in dieser Beziehung überall kein Zweifel bleiben könnte. Die hannoverschen Bevollmächtig⸗ ten aber nahmen daher Veranlassung, um jeden Zweifel zu beseini— gen, in ihre für das Königlich preußische Gouvernement selbst be⸗ stimmte Denkschrift vom J. Juni noch ausdrücklich den folgenden Passus aufzunehmen:
So wird denn die Aufgabe der Gegenwart nicht die sein können
en. m , ine fertige Verfassung für Deutschland und Oesterreich zu schaf⸗ sen, sondern es wird dieselbe dahin gehen müssen:
Deutschlanz dasjenige zu geben, was der Augenblick für dessen Sicherheit ordert, die Bedingungen so zu stellen, daß Deutsch⸗ Desterreich dem Werke beitreten kann, sobald seine Zeit kommt, und in dem Maße, welches alsdann geboten stin wer.
Durch diese Aufgabe wird die Bildung eines engeren Bun⸗ desstaats oder genauer gesagt, eines norddeutschen Bundes, mit Preußen an der Spitze, ausgeschlossen. Aber man verstehe diesen Satz in seiner richtigen Bedeutung. Als Bundesstaat, als dauernde verfassungsmäßige Grundlage deutschen Lebens und deutscher Ent⸗ wickelung scheint ein solcher norddeutscher Bund unmõglich. Dage⸗ gen kann er als vorübergehendes Mittel zur Herstellung der Ord—⸗ nung als ein völkerrechtlicher, den Durchgangspuͤnkt zu einem dauern⸗ den Bundesstaats Verbande bildender Verein seine große und heil⸗
same Bedeutung haben.
Jener norddeutsche Bund als Verfassung Deutschlande ist aber, um deswillen unmöglich, weil er niemals auch nur den deutschen Bund von 1815 ersetzen kann. Gesetzt auch, es gelänge, in diesem Bunde die sämmtlichen Stimmen des deutschen Bundes außer Qesterreich, oder doch die nördlich vom Main gelegenen 12 derselben, zu vereinigen; so würde dennoch sowohl für diese als
sür die übrigen der Fortbestand des ehemaligen Bundes ein unab— weisliches Bedürfniß bleiben, weil nur dieser Bund den an der Gränze gelegenen einige Gewähr ihrer Sicherheit zu leisten ver⸗ möchte. aber möglich sein sollte, einen Bund aufrechtzu · halten, in welchem 12 Stimmen eine geschlossene Masse 5 an⸗ deren gegenüber bildeten, das ist schwer zu begreifen. Jeder un⸗ befangene Blick wird in einem Bündnisse, welches auf diese Weise den wesentlichsten Theil der Bundesakte, das Stimmenverhältniß, gänzlich aufhöbe, einen Widerspruch gegen den Bestand des Bun⸗ des selbst, alst e er Für diese gegen seitige Ansicht 3 in keinem Bur tersagt sei.
Wenn man aber (ganz abgesehen von den allgemeinen Inter— pretationsregeln, welche gebieten, die Gesetze stets in ihrem ganzen Zusammenhange aufzufasfen) sich daran hält, daß Art. 17 der wie⸗ ner Schlußakte von 1820 ausdrücklich den Bundeszweck als Haupt⸗ erkenntnißquelle behandelt, aus welcher die Auslegung herzuleiten ist, wenn man dazu nimmt, daß Artikel 16 desselben Gesetzes sogar in dem Falle, wenn durch Erbgang das Stimmverhältniß geändert wird, die Disposition über die Stimmen der Gesammtheit des Bun— des vorbehält, so wird man sich kaum darüber Illusion machen kön⸗
sowohl die benachtheiligten Bundesglieder als die sonsti⸗ gen Theil er der Verträge von 1815 hinreichenden Grund zur Einsprache gegeu ein solches Verfahren finden würden. ieraus aber ergiebt sich auch ferner, daß vom Standpunkte einer deutschen Regierung, zumal einer solchen, welche die unbe⸗ dingte Gültigkeit der Beschlüsse jener frankfurter Versammlung nicht erkannt hat, eine Feststellung der Verfassung Deutschlands ohne Einwilligung Oesterreichs unmöglich sei. Derjenige Theil jener frankfurter National-Versammlung, welcher sich das Recht beilegte, über die Verfassung Deutschlands endgültig zu beschließen, konnte wenigstens mit Konsequenz behaupten, daß ihm eine solche Befugniß zustehe. Denn Sesterreich hatte zur Berufung jener Versammlung ebensowohl mitgewirkt, als Lübeck oder Lichtenstein. Wenn also die Versammlung berechtigt war, zu verlangen, daß irgend eine Regierung sich ihren Beschlüssen ohne Weiteres unter⸗ werse, so war sie auch berechtigt, dieses von Oesterreich zu verlan⸗ gen. Wie aber irgend eine deutsche Regierung, welche den Grund— satz der Vereinbarung sestgehalten, ein Recht in Anspruch nehmen könne, auf ähnliche Weise zu verfahren, das ist nicht abzusehen.
Es kann also auch und dieser Punkt muß vor Allem fest⸗ halten werden die Berufung eines Reichstages, um über die Verfassung zu beschließen, mit Erfolg niemals geschehen, wenn nicht
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Fetwas Widerrechtlichts erblicken. kann man sich allerdings darauf berufen, daß 1des-Gesetze ꝛc. ein solches Bündniß ausdrücklich un⸗
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3 Oesterreich dazu mitwirkt. Es mag hier von den Formen der Be— rufung vorerst gänzlich abgesehen werden. Jedenfalls würde man mit der Revolution ein sehr gewagtes Spiel unternehmen, wenn man abermals einen Reichstag berufen wollte, in der Voraussicht oder doch auf die Gefahr hin, daß das Resultat desselben entweder zum zweiten Male ein erfolgloses bliebe, oder wohl gar den Kampf zwischen Oesterreich und Deutschland zum offenen Ausbruch brächte.
Württemberg. Stuttgart, 18. Dez. (Sch. M.) In der heutigen Sitzung der verfassungberathenden Versammlung befanden sämmtliche Departements-Chef sich am Ministertische.
Müller trägt darauf an, daß eine Ablösungs⸗Kommission niedergesetzt werden möchte, da noch allerlei Ablösungs⸗Gegenstände vorkommen werden, denn die Gesetzgebung in Ablösungssachen sei noch leinesweges vollendet. Die Versammlung ist damit einver⸗ standen, und es wird beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen eine aus sieben Mitgliedern bestehende Ablösungs⸗Kommission zu wählen.
Hierauf wird zur Tages-Ordnung übergegangen. Es ist die⸗ ses die Berathung des Berichts der Finanz- Kommission über den Entwurf eines Gesetzes in Betreff der Forterhebung der Steuern bis zum 14. Juli 1850 (Berichterstatter Schnitzer). Das Finanz⸗ Ministerium hat einen Gesetz-Entwurf eingebracht, nach welchem der in dem Gesetze vom J. Juli 1849, Art. 2, bestimmte Zeitraum für die Forter⸗ hebung der in dem ordentlichen Etat von 1848. 1849 verwilligten Steu⸗ ern und Abgaben bis zum letzten Juni 1850 verlängert werden soll. Die Kommission hat hierbei zunächst das verfassun gsmäßige Be⸗ denken, daß die Verlängerung bis zum 1. Juli 1850 eine Steuer— Verwilligung für das ganze Etatsjahr in sich schließt, und dieses Etatsjahr nach dem letzten Vorgang in dem Finanz Gesetze vom 29. Juli d. J. einer Finanz⸗Perlode gleich zu erachten wäre; nach der Verfassungs- Urkunde aber einer Steuer Verwilligung eine ge— naue Nachweisung über Nothwendigkeit und Nützlichkeit vorangehen muß. Vom finanziellen Standpunkte aus hat die Kommission das Bedenken, daß die Landes-Versammlung keine Garantie habe, daß in der zweiten Hälfte des Etatsjahres die von den Ständen beschlossenen Ersparnisse wirklich herbeigeführt werden, wenn einmal die Steuern anf das ganze Etatsjahr verwilligt sind. Endlich hat die Kommission das politische Bedenken, daß bei der wesentlichen Meinungs-Verschiedenheit, welche sich in mehreren wichtigen Fragen zwischen Regierung und Landes Versammlung herausgestellt hat, der Volksvertretung alle Gewährschaft dafür entgehe, daß sie un⸗ gestört in der Verfassungs-Revision fortarbeiten könne, nachdem sie einmal der Regierung die zu Fortführung der Staats Verwaltung nöthigen Mittel verwilligt haben würde. Und vollends bei dem zu⸗ letzt eingetretenen Zwiespalt würde ein so unbedingtes Vertrauens⸗ Votum mit der Stellung der Landes⸗-Versammlung sich nicht wohl, vereinigen lassen, indem dadurch . gegenwartigen Ministerium die Auflösung der jeßigen Volksvertretung und