te an diesem Uebel krank danieder, welches sie aller Wahr⸗ . 1 bei Krankenvisiten geerbt haben. Aus Graz wird berichtet, daß das dortige Landes-Militair Kommando sich an das Kriegs Ministerium gewendet und dringend eine Pension für die Wirtwen und Waisen jener Civil-Aerzte beantragt habe, welche als Opfer bei Behandlung der Typhuskranken in den Militair⸗-Spitälern
fielen.
Prag, 27. Dez. Am Montag Abends kam Se. Kaiserl. Ho- heit der Erzherzog Albrecht von Wien hier an und reiste nach kur⸗ zem Aufenthalte wieder nach Theresienstadt ab. Von Olmütz kömmt jetzt sehr viel Munition auf der Eisenbahn hier an und wird so⸗ gleich nach Theresienstadt befördert.
Die Gesammtzahl der Cholerakranken in Prag belief sich für den Zeitabschnitt vom 16. bis zum 23. Dezember auf 17. Hier⸗ unter befanden sich 8 Neuerkrankte, 9 von der vorigen Woche ab— stammende. Hiervon genasen 11, starben 4. Einer weiteren Krzt⸗
lichen Behandlung bedürftig waren am Rapportsschlusse blos 2.
Bayern. München, 25. Dez. Der Nürnb. Korresp. meldet: „Die seit längerer Zeit schon gerüchtweise verbreitete Nach— richt hat jetzt definitive Bestätigung erhalten, daß Se. Majestät der König den Staats-Minister von der Pfordten zum Minister-Prä— sidenten ernannt hat.“
Das heute erschienene Gesetzblatt enthält die Königliche Er⸗ mächtigung zur wirklichen Aufnahme des von dem Landtag verwil— ligten neuen Anlehens zu 7 Millionen Gulden al pari, wobei der Zinsfuß nicht bestimmt, sondern dem Finanz-Ministerium überlassen wird. Ferner das Gesetz über den Schutz der Telegraphen und die Bestimmungen über die Verhältnisse der Schullehrer bezüglich ihrer Ansässigmachung und Verehelichung.
Hannover. Hannover, 26. Dez. Die Hannover— sche Zeitung theilt von den in dem Schreiben des Gesammt— Ministeriums vom 10. Dezember erwähnten Anlagen noch fol— gende mit:
e Abschrift der von Zeschauschen Note.
In dem Verfassungs-Entwurf für das deutsche Reich, über den die Regierungen Preußens, Sachsens und Hannovers sich bei Voll— ziehung des Vertrages vom 26. Mai d. J. vereinigt haben, ist von der den Verhältnissen entsprechenden Voraussetzung ausgegangen worden, daß alle Staaten Deutschlands, mit alleiniger Ausnahme Oesterreichs, jetzt dem gedachten Vertrage und der neuen Verfas⸗ sung beitreten werden. Dies bestätigt sich aus Abschnitt J. Art. I S. 1, indem nur allein Oesterreich als derjenige Staat genannt worden ist, mit welchem es zu Festsetzung seines Verhältnisses zu dem deutschen Reiche dem Bundesstaate — einer besonderen Verständigung bedürfe, aus der bezüglichen Stelle der Denkschrift vom 11Iten v. M., und besonders auch aus der Abschnitt IV. Art. II. vorgeschlagenen Vertheilung der in das Staatenhaus zu sendenden Mitglieder, wo auch noch der Fall angedeutet worden ist, daß Oesterreich dereinst an dem Bundesstaate Theil nehmen könne. Ist nun aber die Hoffnung, daß letzteres geschehen werde, eine schwache und entfernte, und verdient dasjenige, was darüber in der Denk⸗ schrift bezüglich der dem österreichischen Kaiserstaate unterm 4. März d. J. verliehenen Verfassung gesagt worden ist, gewiß die vollstän— digste Beachtung, so ist es um so dringender, schon jetzt zu erwä gen, auf welchem Wege die Oesterreich gesicherten Rechte aus der deutschen Bundes⸗Akte vom 8. Juni 1815 Geltung erlangen, und in welchem Maße die vorher erwähnte Verständigung eingeleitet werden soll.
An dieser Verständigung hat der Verwaltungs⸗Rath jedenfalls ein sehr lebhaftes Interesse zu nehmen, denn wenn derselbe nach Abschnitt III. §. 3 des Vertrages vom 26. Mai d. J. verpflichtet ist, die weitere Ausbildung des Bundesstaats zu vermitteln und die zur Einberufung des über die Verfassung beschließenden Reichs- tages erforderlichen Maßregeln zu ergreifen, so werden von seiner Wirksamkeit solche Gegenstände nicht ausgeschlossen sein können, welche auf die Ausführung der ihm gestellten Aufgabe von Ein⸗— fluß sein dürsten. Jedenfalls gehört aber dahin die Feststellung des Verhältnisses Oesterreichs zu dem Bundesstaate, bis dahin, wo dasselbe möglicherweise letzterem beizutreten im Stande sein dürfte, da die gedachte Feststellung unzweifelhaft von sehr entschiede— nem Einfluß auf die Wirksamkeit und den Erfolg der Bestrebun— gen des Verwaltungs⸗Raths sein wird, aus Gründen, deren wei— terer Ausführung es hier nicht bedarf.
Unter diesen Umständen werde es hoffentlich nicht mißbilligt werden, wenn der Königlich sächsische Bevollmächtigte sich erlaube, seine diesfallsige Ansicht, mit der auch seine Regierung einverstan⸗ den, mitvzutheilen und damit die Bitte um Erwägung dieses wichti⸗ gen Gegenstandes im Verwaltungs-Rathe zu verbinden.
Die Proposition selbst lautet ihrem ganzen Inhalte nach also:
Da die Kaiserlich österreichische Regierung sich jetzt nicht in der Lage befindet, einem von den übrigen deutschen Regierungen zu bildenden Bundesstaate und dem darauf bezüglichen Verträge beizutreten, so wird für die Dauer dieser Behinderung und bls DOesterreichæ im Stande sein wird, von dem in dem gedachten Ver⸗ trage demselben vorbehaltenen Rechte Gebrauch zu machen, und mit Rücksicht auf den allseitig ausgesprochenen Wunsch, die Be— ziehungen Oesterreichs zu dem übrigen Deutschland und umgekehrt so weit möglich ungestört zu erhalten, unter Erneuerung der Bun— desakte vom 8. Juni 1815 und der damit in Verbindung stehen— den Bestimmungen der Abschluß eines besonderen Vertrags unter der Bezeichnung: „Bundesakte für das gesammte deutsche Reich“ in Vorschlag gebracht. Folgende Punkte werden genügen, die Idee näher zu bezeichnen:
1) Kontrahenten sind sämmtliche souveraine deutsche Regie— rungen und die vier freien Städte; die Niederlande wegen Luxem— burg und Limburg; Dänemark wegen Holstein und Lauenburg. Y Zweck des Bundes ist die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und Unverletzlichkeit der einzelnen Staaten. ö
3) Gemeinsames Handeln bei Angriffen auf Deutschland oder einzelne Theile desselben und Verständigung, wenn ein Angriffs— krieg Deutschlands in Frage steht. . .
4) Berathung und Beschlußfassung, wenn ein Glied des Bun— des bedroht ist, wegen seiner nichtveutschen Besitzu:ngen in einen Krieg verwickelt zu werden, insbesondere mit Rücksicht auf die Frage, ob daraus für Deutschland Gefahr entstehen könne und dessen Mitwirkung nothwendig sei.
5) Verständigung über bie in Landmacht.
G6) Politische Vertretung Deutschlands vurch Gesandte Oester— reichs und des Bundesstaates und fortwährende Vernehmung derselben. z
I Berständigung Hesterreichs und des Bundesstaals unter Vermittelung Preußens über den jedesmaligen Zeitpunkt des Zu⸗ sammentritts der Vertreter der Bundesregierungen. ö 8) Vertretung derselben durch Abgeordnete Oesterreichs und in dem Verfassungs⸗Entwurfe von Preußen, Sachsen und
Bereitschaft zu haltende
der
2344 Hannover bezeichneten Mitglieder des Fürsten⸗-Kollegiums — zusammen 7 Stimmen — und Vorsitz Oesterreichs für die Dauer des Ver⸗ fie Preußen Stellvertreter, Bayern demselben fortdauernd sub⸗ ituirt.
9) Entscheidung durch die Mehrheit der Stimmen.
10) Sitz der Versammlung: Regensburg.
11) Entstehen Streitigkeiten zwischen Oesterreich und einem Mitgliede des Bundesstaats: Entscheidung durch das von dem Bundesstaate gebildete Reichsgericht, in welches Oesterreich zu diesem Zwecke drei Mitglieder abordnen kann, oder nach Oester⸗ reichs Wahl, Vereinigung über ein besonderes Schiedsgericht.
12) Auflösung des Vertrags, wenn auch Oesterreich in den Bundesstaat eintritt.
Bei diesen Vorschlägen wird vorausgesetzt, daß alle deutschen Staaten mit Ausnahme Oesterreichs jetzt dem Bundesstaate beitre— ten, und daß für Oesterreich in dem — jetzt — engeren Bundes— Vertrage ein seiner Stellung entsprechender Platz offen erhalten werde; eine Aufgabe, die in der Bestimmung über die Oberhaupts— frage wohl allein ihre Lösung finden dürfte. Dabei würde der wich— tigen, bei den neuesten anarchischen Zuständen Deutschlands so nütz⸗ lich und kräftig hervorgetretenen Stellung Preußens in Deutschland und des mit Zustimmung Oesterreichs (conf. Bundes Protokoll vom 11. April v. J.) erfolgten Eintritts desselben mit seinen sämmt⸗ lichen Landen in den Bund Rechnung zu tragen sein.
Nr. 20.
Abschrift der Wangenheimschen Erklärung.
Die vertraulichen Mittheilungen, welche der Vorsitzende im Verwaltungsrathe den Bevollmächtigten der verbündeten Regie⸗ rungen im Auftrage des Königlich preußischen Gouvernements über den Verlauf der jüngsten hier stattgehabten Verhandlungen mit dem Königlich bayerischen Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, von der Pfordten, und dem K. K. Gesandten von Pro kesch über die deutsche Verfassungs-Angelegenheit gemacht hat, und die gleichfalls zur vertraulichen Besprechung gekommene Note des König— lich sächsischen Bevollmächtigten, wodurch ein Vorschlag zur Fest stellung des Verhältnisses Oesterreichs zum beabsichtigten deutschen Bundesstagte gemacht wird, hat der Unterzeichnete für eine Auffor⸗ derung ansehen müssen, seiner Regierung über diese vertraulichen Eröffnungen Bericht zu erstatten, da in der Note des Grafen von Brandenburg an den Minister von der Pfordten vom 3. d. M. ausdrücklich vom Königlich preußischen Gouvernement erklärt ist, daß die andeutungsweise gemachten Vorschläge Oesterreichs und Bayerns von preußischer Seite in Gemeinschaft mit seinen Verbündeten in Erwägung gezogen und das Ergebniß der Berathungen so bald als möglich dem K. K. Kabinet, wie dem Königlich bayerischen mitge— theilt werden solle.
Der Unterzeichnete findet sich nun in den Stand gesetzt, die
Ansichten seiner Regierung in Folgendem zur Kenntniß des Ver— waltungsraths und des Königlich preußischen Gouvernements zu bringen. Se. Majestät der König von Hannover und Allerhöchstdessen Regierung haben sich über die deutsche Verfassungs-Angelegenheit und die dabei für das Königreich Hannover stets und unverrückt leitend gewesenen, von jedem eigenen Interesse entkleideten und nur die Einigung und Kräftigung des Gesammt Vaterlandes bezielen— den Gesichtspunkte Ihren hohen Mitverbündeten gegenüber bereits so offen und umfassend ausgesprochen, daß es einer Wiederholung derselben nicht bedürfen wird.
Einverstanden mit dem Königlich preußischen Gouvernement darüber, daß eine neue provisorische Ordnung nur dann eine wahr— haft heilsame Wirkung in Deutschland üben könne, wenn man der Nation zugleich die sichere Aussicht auf eine ihren wahren Bedürf— nissen entsprechende definitive Verfassung darbiete, und daß die Er⸗ zielung einer Einigung der Regierungen über eine solche Ver— fassung einer der wesentlichsten Zwecke des Bündnisses vom 26. Mai d. J. war, erkennt die Königlich hannöversche Regierung ebenfalls das Bedürfniß eines allgemein anerkannten Organs für den deutschen Bund an und muß den dringendsten Wunsch aus— sprechen, daß, nachdem von Königlich preußischer Seite die bishe rige provisorische Centralgewalt Sr. Kaiserl. Hoheit des Reichs— verwesers nicht ferner für geeignet zur Wahrnehmung ihrer Fung tionen gehalten wird, die beiden deutschen Großmächte Preußen und Oesterreich sich möglichst bald über die angemessene Form für ein neues provisorisches Organ der Gesammthest des deutschen Bundes verständigen mögen.
Wenn in dieser Hinsicht nun von Königlich bayerischer Seite in den stattgehabten mündlichen Besprechungen mit dem Minister v. d. Pfordten den vom K. K. österreichischen Kabinette ausgegangenen Vorschlägen beigetreten und dabei unter Befürwortung einiger näheren Bestimmungen über die Kompetenz der neuen provisorischen Central-Gewalt auf eine eigene Betheiligung Bayerns dabei ver⸗ zichtet ist, so kann die Königlich hannoversche Regierung ihrerseits nur die unumwundene Erklärung wiederholen, daß sie sich mit jeg— licher Form eines neuen provisorischen Organs der Gesammtheit des deutschen Bundes, über welche Oesterreich und Preußen sich einigen werden, einverstauden erklärt, wenn für die Dauer dieser provisorischen Central-Gewalt ein bestimmter terminus, ad quem festgesetzt und die Zuständigkeit derselben innerhalb derjenigen Be—⸗ fugnisse bestimmt wird, welche die Bundes⸗-Akte und die wiener Schluß-Akte dem engeren Rathe der Bundes -Versammlung und der Entscheidung durch die Majorität in der Bundes⸗Ver⸗ sammlung beilegte.
Die Verständigung der beiden Großmächte über ein solches Pro⸗ visorium dürfte aber zu einer gedeihlichen weiteren Entwickelung des deutschen Verfassungswerks und zur wirklichen Kräftigung des ge⸗ sammten Vaterlandes um so nothwendiger und die Beschleunigung derselben um so wünschenswerther sein, als die Stellung der pro⸗ visorischen Centralgewalt zu Frankfurt a. M. durch die Königlich preußischen Erklärungen kontrovers geworden und daher die Gefahr wirklich vorhanden ist, daß es dem deutschen Bunde an einem aller— seits anerkannten Gesammtorgane gänzlich gebrechen könnte.
Scheinen nun nach den im Verwaltungs ⸗ Rathe ge⸗ machten Mittheilungen hauptsächlich daraus Schwierigkeiten für die Verständigung, der beiden Großmächte zu erwach⸗ sen, daß man Königlich preußischerseits die Frage über die Installirung einer neuen provisorischen Centralgewalt von derjenigen über die desinitive Verfassung Deutschlands nicht glaubt trennen zu können, und glaubt das Königlich preußische Gouvernement darum die vorgängige Anforderung an das K. K. Kabinet stellen zu müssen, daß dieses das zwischen den Kronen Preußen, Sachsen und Hannover geschlossene Bündniß vom 26. Mai d. J. und mit ihm den durch dasselbe von den verbündeten Regierungen als Vor⸗ lage für einen demnächst zu berufenden Reichstag angenommenen Verfassungs-Entwurf als innerhalb der durch die Bundes⸗Akte den Mitgliedern des deutschen Bundes obliegenden Pflichten gegen die Gesammtheit sich haltend, anerkenne; so darf die Königlich hanno⸗ versche Regierung die vertrauensvolle Erwartung aussprechen, daß von Seiten des Königlich preußischen Gouvernements in hochherzi—
ger Erwägung der Deutschland gegenüber übernommenen Pflichten,
die Gefahren, welche stets mit der Hervorrufung eines Prinzipien⸗ streits verbunden sind, und welche hier die Verwirklichung der Eini⸗ gung Deutschlands und die Erreichung des von allen Verbündeten aufrichtig erstrebten Endzieles des Bündnisses vom 26. Mai be⸗ drohen, einer unbefangenen weiteren Erwägung würdigen wird.
Eine solche unbefangene Erwägung von beiden Seiten kann nun einen Zweifel darüber nicht aufkommen lassen, daß Preußen und seine Verbündeten mit dem allen deutschen Bundesstaaten offen vorgelegten Bündnisse vom 26. Mai, welches allein aus der Er⸗ kenntniß der Gefahren, in welchen Deutschland sich befindet, und dem aufrichtigen Wunsche, die staatliche Ordnung des Vaterlandes wieder herzustellen und dauernd zu befestigen, hervorgegangen ist, sich vollkommen innerhalb derjenigen Rechte und Pflichken bewegen, welche der Artikel XI. der Bundesakte allen Bundesgliedern zu⸗ schreibt. Auch Oesterreich wird dieses Anerkenntniß nicht versagen können.
Sollte aber dieses Anerkenntniß auch dahin ausgedehnt wer⸗ den, daß die Einführung einer Bundesstaats-Verfassung, wie sie das schließliche Resultat der Vereinbarung mit dem zu berufenden Reichstage über den vorgelegten Verfassungs-Entwurf sein soll, innerhalb der Bestimmungen des Art. XI. der Bundesakte sich be⸗ wege, und eine Aenderung der organischen Gestaltung des deutschen Bundes, wie dieselbe durch die Verträge von 1815 bestimmt ist, nicht enthalte, so muß die Königlich hannoversche Regierung ihre auch schon früher dem Königlich preußischen Gouvernement nicht vorenthaltene rechtliche Ueberzeugung dahin aussprechen, daß ein solches Anerkenntniß mit Fug Rechtens wohl keinem Mitgliede des deutschen Bundes angemuthet werden kann, indem die Einführung der Bundesstaats-Verfassung für ganz Deutschland mit alleiniger Ausnahme des einen oder anderen Bundesgliedes allerdings eine solche Aenderung der organischen Einrichtungen des deutschen Bun— des involviren würde, daß, wenn der deutsche Bund von 1815 ein unauflöslicher ist und die Verträge von 1815 anerkanntermaßen seine fortbestehende rechtliche Grundlage sind, die Bundesverfassung Stimmen-Einhelligkeit zu einer solchen Umgestal⸗ tung erfordern würde, weil der Bestand der alten Bundesverfas— sung und ihrer Organe daneben zur Unmöglichkeit wird.
Unabhängig von der Frage aber, ob ein solches Anerkenntniß von Seiten des K. K. österreichischen Kabinets mit Recht zu for⸗ dern und ob dasselbe von dort, wie es bis jetzt wenigstens höchst un⸗ wahrscheinlich bleibt, zu erlangen ist, möchte es wohl reifer Ueber— legung bedürfen, ob man nicht gerade die Uebelstände, welche man durch ein solches Anerkenntniß von österreichischer Seite zu beseiti— gen wünscht, durch Festhaltung des Satzes, über das Provisorium nicht anders als in Verbindung mit dem Definitivum zu verhandeln, ver⸗ mehrt, während selhst, wenn Oesterreich ein solches Anerkenntniß geben sollte, damit dennoch die Gefahr nicht beseitigt sein würde, welche der Erreichung des schließlichen Zwecks des Bündnisses vom 25. Mai daraus erwächst, daß das österreichische Partikular⸗Inter⸗ esse trotz eines solchen Anerkenntnisses dennoch Mittel und Wege genug finden würde, um der Ausdehnung des Bündnisses auf die süddeutschen Königreiche entgegenzuwirken und dadurch Modificatio⸗ nen des Verfassungs-Entwurfs, welcher für ganz Deutschland be— rechnet war, nothwendig zu machen.
In Erwägung dieser Verhältnisse dürfte nun der vom Königlich sächsischen Bevollmächtigten mit der Note vom 2. d. M. an den Verwaltungsrath der verbündeten Regierungen gebrachte Vorschlag über eine Regulirung der Verhältnisse des Bundes-Staats zu Oesterreich als ein Versuch für eine Verständigung auf neuer Basis um so beachtungswürdiger sein, als derselbe wesentlich an den früheren Unionsplan anknüpft, das Definitivum vor Augen hat und die einzelnen aufgestellten Punkte so gefaßt erscheinen, daß dieselben Modificationen, wie sie vielleicht zu mehreren der⸗ selben, namentlich hinsichtlich des Stimmen ⸗Verhältnisses im 8. Punkte, wünschenswerth erschienen, nicht ausschließen.
Ohne daher jetzt bei desfallsigen Bemerkungen stehen zu bleiben, glaubt die Königlich hannoversche Regierung gerade darum diesen Königlich sächsischen Vorschlag dem Königlich preußischen Gouvernement bei den weiteren Verhandlungen mit dem K. K. Kabinet um so mehr zur Berücksichtigung empfehlen zu müssen, als mit der Verhandlung darüber für die ruhige Entwickelung des Bündnisses vom 26. Mai und für die Herstellung des deutschen Bundesstaats ein bedeutender Schritt vorwärts gethan und der Beitritt Bayerns zum Bündnisse vom 26. Mai d. J. näher gerückt sein würde.
Vorausgesetzt nun, daß zwischen den Großmächten über das Provisorium eine Verständigung und uber das Definitivum weitere Verhandlung eingeleitet und sichergestellt wäre, so würden die Ver⸗ handlungen mit Bayern über seinen Beitritt zum Bündnisse vom 26. Mai einen durchaus anderen Gang nehmen dürfen, als man baycrischerseits bisher bemüht gewesen ist, ihn den Dingen zu geben.
Die Königlich hannoversche Regierung würde aber darin die Erreichung ihres lebhaften Wunsches, das deutsche Verfassungswerk in friedlicher Einigung aufgebaut zu sehen, wesentlich gefördert sehen. (Fortsetzung folgt.)
Württemberg. Stuttgart, 24. Dez. (D. 3.) Funfzehn Abgeordnete (darunter Römer, Reyscher und Zwerger), welche in der aufgelösten Versammlung die Minderheit bildeten, haben einen Rechenschafts-Bericht veröffentlicht, worin sie die Gründe ihrer Ab⸗— stimmungen in den Hauptfragen angeben. Ihre Mitbürger sollen dadurch die Ueberzeugung gewinnen, daß sie das Mögliche gethan haben, um einen Bruch mit der Regierung zu vermeiden, daß sie sich aber zugleich bestrebt haben, den Rechten des Volkes nichts zu vergeben. Die auf die deutsche Frage bezügliche Stelle lautet, wie folgt: „In der deutschen Frage beharrte die Mehrheit der Versammlung darauf, daß die von der deut— schen National-Versammlung geschaffene, in Württemberg aner— kannte Reichs -Verfassung fortdauernd rechtliche Gültigkeit für Württemberg habe, und daß dessen Regierung verpflichtet sei, zu Durchführung derselben nach Kräften zu wirken, und sich, im Interesse des Grundsatzes der Volkssouverainetät, keinem Bunde anzuschließen, der nicht durch eine nach dem Reichswahlgesetz zu⸗ sammenberufene National-Versammlung endgültig beschlossen sei: die Minderheit dagegen glaubte, es thue weniger Noth, starr an zur Zeit unausführbaren Grundsätzen festzuhalten, als, wenn auch im Vereine mit den Regierungen, für die deutsche Nation einen Bundesstaat zu schaffen, durch welchen das Wohl Deutschlands und somit auch der Einzelstaaten bedingt ist, und demgemäß sprach sie gegen die Regierung, welcher man nicht zumuthen kann, an einer Reichsverfassung ohne Oberhaupt und ohne Reich festzuhalten, die Erwartung aus, daß Württemberg seine ganze Thätigkeit der Grün⸗ dung eines deutschen Bundesstaats zuwenden werde.“
Obgleich diese Stelle den Anschluß Württembergs an das Bündniß vom 26. Mai nicht ausschließt, so spricht sie sich doch auch nicht entschieden dafür aus, und diesem Umstande ist es wohl zu⸗ zuschreiben, daß man unter den Unterzeichnern die Namen Kapff und Pfizer vermißt. Dagegen hat der vaterländische Verein eine öffentliche Ansprache zur Unterstützung der Motive des Abgeordne⸗
ten Kapff erlassen. Nach einer Einleitung, worin ausgeführt wird, daß an ber Reichsverfassung vom 28. Maͤrz festhalten, nichts Ande⸗ res mehr bedeute, als entweder einem Phaniom nachjagen, oder auf eine neue Revolution hoffen, welche das Vaterland in Unglück und Schmach stürzen würde, fährt die Ansprache fort: „Wer es daher mit dem Vaterland ehrlich meint, kann die Revolution nicht wollen, sondern muß sich nach einem anderen Weg umsehen, welcher zu der Einheit, Größe und Ehre des deutschen Volkes führen kann, und dieser Weg ist der von Preußen und seinen Verbündeten er— öffnete, vor menschlichen Augen jetzt noch der einzig mögliche. Das Haus Habsburg könnte und würde in einen engeren Bund mit Deutschland nur treten, wenn es an die Spitze gestellt würde, wo— durch Deutschland mehr oder weniger in den Fall käme, den In⸗ teressen der österreichischen Gesammt⸗ Monarchie zu dienen. Dazu können die Deutschen sich nicht herbeilassen, und da Oester— reich einen engeren Bund unter anderen Bedingungen nicht schlie— ßen wird, so sind alle Verhandlungen mit ihm vergeblich. Die deutsche Einheit und wahrhafte Volksvertretung wird damit nie erzielt werden. Daß der Entwurf des Dreikönigsbundes nicht ohne Män— gel sei, geben wir gern zu, aber gegenüber von dem großen Zweck sind sie untergeordneter Natur, und wenn nun dieser Zweck einmal erreicht ist, so wird die Zeit, werden die Verhandlungen eines deut— schen Parlaments nicht verfehlen, alle wünschenswerthen Verbesse⸗ rungen herbeizuführen, wobei wir namentlich an die Bereitwilligkeit, welche Preußen in den Verhandlungen mit Bayern gezeigt hat, er⸗ innern. Die bisherige Haltung unserer Regierung mußte zwar un⸗ sere Hoffnungen für die deutsche Sache sehr herabstimmen, und noch weniger läßt sich von der gegenwärtigen Mehrheit der Landes ver? sammlung in dieser Richtung erwarten. Aber wir wollen und dür— fen doch nicht müde werden, immer wieder darauf zu dringen, daß jener Weg eingeschlagen werde, weil es keinen anderen giebt, das Vaterland zu retten, das große deutsche, so wie unser engeres würt— tembergisches Vaterland, welchem es an der eigenen Kraft fehlt, um sich aus seiner Finanzbedrängniß, aus dem Taumel politischer Leidenschaften und dem Gewirr verzehrender, theilweise durch po iitsche Unreife genährter Parteikämpfe emporzurichten und die ru hige Bahn verfassungsmäßiger Entwickelung wieder zu gewinnen. In wenigen Monaten wird ein von einigen und zwanzig Millionen Deutschen beschicktes Parlament in Erfurt versammelt sein. Es wäre unerträglicher Gedanke für uns, den württembergischen Volksstamm von seinen Verhandlungen ausgeschlossen zu ssehen. Weil wir das Bewußtsein deutscher Kraft in uns tragen, weil wir die Entwickelung deutscher Nationalität und Größe auf Tem Wege, des Friedens, nicht auf dem Wege des Umsturzes und der Empörung wollen, dringen wir darauf, daß die rettende Hand er— griffen werde, welche sich uns darbietet. Möge unser Ruf nicht unbeachtet verhallen! Noch ist es Zeit, den enlscheidenden Schritt zu thun, aber wir stehen in der zwölften Stunde.“
Baden. Karlsruhe, 25. Dez. (Karlsr. Ztg.) Das gestern Abend ausgegebene Regierungsblatt enthält das nachstehende „provisorische Gesetz, die Ausgleichung der Kosten für die durch den Maiaufstand nöthig gewordene militairische Hülfe hetreffend.“ Leopold, von Gottes Gnaden, Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Nachdem der Aufstand für die militairische Hülfe, welche im laufenden Jahre in Folge des Maiaufstandes zur Wiederherstellung und Erhaltung der öffentlichen Ordnung nöthig ward, bisher nur von einzelnen Landestheilen nach zufälligen Verhältniffen getragen wurde, die Gerechtig-= keit aber eine Vertheilung dieses Aufwandes auf das gesammte Großherzog. thum verlangt, haben Wir nach Anhörung Unseres Siaats⸗ Ministeriums beschlossen und verordnen provisorisch, wie folgt:
S. 1. Sämmtliche Kosten, welche für die Uns verbündeten, zu oben bezeichnetem Zweck verwendeten Truppen seit dem Monat Juni laufenden Jahres erwachsen sind, oder bis zum Schlusse desselben noch erwachsen sollen ungesäumt ausgeglichen und nach thunlichst billigen Grundfatzen 'auf ämmtliche Steuerpflichtige des Großherzogthums vertheilt werden. Kosten sür Herstellung und Einrichtung von Kasernen, Spitälern, Stallungen, Ma— gazinen, Wohnungen, und anderen Dienstlokalitäten, beziehungsweife Mieth⸗ zinse für solche, oder Quartiergelder statt derselben, werden, so weit hierwe⸗ gen nach §. 7 überhaupt eine Ausgleichung stattfindet, in gleicher Weise behandelt, auch wenn sie erst nach Ablauf dieses Jahres erwächsen. Kosten für die einer Gemeinde im Executionswege zugewilesenen Truppen sind kein
ein ngelegt ngehörigen zur Aus—
. geschieht na
und ordentlichen
Verbandes, unter
Fleisch
Vertreter eines steuer—= welchen alsdann die dort ein—
.
se betreffend
2345
9 ö. ;. f * ö 3 s. 6 dlufwand im laufenden Jahre oder später erwachsen, ohue Anstiruch auf 1848 und 1849 bewilligt. Die Kammer schreitet endlich zur dritten Ver⸗
Ausgleichung selbst zu tragen: 1) die Kosten für die laufende Unterhal⸗
tung sowohl der Kasernen, als ihrer Einrichtung, 2) den Aufwand für die
,,, ee , Quartiergelder der Offiziere der Garnison, also mit usschluß jener Offiziere, welche dem General! oder den Divisions⸗Kom⸗ . 5 angehören. ür die Festung Rastatt wird an die Stelle dieses Paragraphen ei g Rasta aphen eine andere ausnahmsweise Bestimmung treten. , m 8. 8. Zum Vollzug der durch dieses Gesetz angeordneten Liquidation bestellen Wir — unter unmittelbarer Leitung Ünseres Ministeriums des Innern — eine besondere Ausgleichungs ⸗Kommission, und untergeben der⸗ selben eine besondeie Ausgleichungs kasse. . 28S. 9. Die Rechnung über die durch gegeuwärtiges Gesetz angeofdnete Kostenausgleichung wird den Ständen zur Prüfung K. ö S. 10. Unsere Ministerien des Innern, der Finanzen, und des Krie— ges sind mit dem Vollzuge dieses Gesetzes beauftragt. Gegeben zu Karlsruhe in Unserem Staats- Ministerium, den 21. De— zember 1849. Leopold.
Regenauer. A. von Roggenbach. von Marschall.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 26. Dez. (D. 3) Der französische Gesandte, Graf von Salignac-Fenelon, ist nebst Familie hier angekommen und im römischen Kaiser abgestiegen. ;
Die O. P. A. Z. berichtigt einen sinnentstellenden Druckfehler in dem von ihr zuerst mitgetheilten Denkschreiben Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs Johann an die ehemaligen Reichs-Minister (S. Preuß. Staats-Anz. Nr. 355.); es muß nämlich gleich im Anfange statt „gesellschaftlichen“ heißen „geschäftlichen Ver— bindung.“ .
Hamburg. Hamburg, 27. Dez. (H. C.) Die Erb gesessene Bürgerschaft hat in ihrem heutigen Konvente auf den An trag des Senats das Wahlgesetz für die Abgeordneten zum Volks hause des deutschen Parlaments genehmigt.
Der neue französische Gesandte, Herr Salignac Fenelon, ist gestern eingetroffen.
.
MWnsland.
Oesterreich. Pe st h, 22. Dez. (C. Bl. a. B.) Eine gestern publi zirte Verordnung des Feld-Zeugmeisters Haynau betrifft die Aufhebung des Aus- und Durchfuhr-Verbots von Sensen, Sicheln und Stroh? messern, wogegen dieses Verbot bei allen Arten von Waffen und Kriegsbedarf, die nicht ausschließend zum Kriegsgebrauche der Kai— serlichen Armee gehören, in Wirksamkeit zu verbleiben hat.
Ag ram, 21. Dez. Die Südslav. Ztg. sagt, der Banal— Rath habe beschlossen, gegen die vom Ministerium angebahnte Ein
ö
führung der deutschen Sprache bei der hiesigen Ober⸗Postverwaltung, wie auch gegen das den Mitgliedern des Banal-Rathes zugemu thete Tragen der neuen österreichischen Reichsbeamten- Üniförm, an den Ban eine energische Vorstellung und Verwahrung zu richten. Die Agram. Ztg. meldet: „Der Redaction unseres Blattes, welches seit längerer Zeit die Ehre genießt, unter seine Leser auch Se. Majestät den Kaiser zu zählen, ist ein Schreiben Sr. Excellenz des General-Adjutanten Sr. Majestät, Herrn Grafen Grünne, vom 11ten d. zugekommen, worin folgende bezeichnende Stelle vorksmmt: „Ich kann Ihnen die Zusicherung geben, daß unser gnädigster Monarch, der jedem Verdienste gerechte Anerkennung zollt, auch ben rühmlichen Bestrebungen im Wege der Presse: Versoͤhnung, Auf— klärung und Gesittung im Volke zu verbreiten, die huldreichste Aufmerksamkeit zuzuwenden nicht versäume; möge Ihnen dies zur Aufmunterung und zur Richtschnur auf dem (betretenen Pfade dienen.“ ö
‚ Venedig, 20. Dez. (C. Bl. a. B.) Freude und Indignation erfüllt heute jeden Venetianer, Freude, daß der letzte Mord der Schildwache auf der Insel Lido nicht auf Venedig lastet, Indigna tion hingegen gegen den Mörder, der heute entdeckt wurde 'und auch das Verbrechen eingestanden hat. Es ist ein Gränzersoldat ein Kamerad des Ermordeten, der sich freundschaftlich zu dein Posten schlich, ihn erdolchte und ihn der Baarschaft von 31 Fl., die er im Gürtelbeutel bei sich trug, beraubte. Die im Marine Arsenal ver⸗ übte Ermordung eines Marine-Offiziers wird hoffentlich den Vene tianern ebenfalls keinen Schaden bringen; es hat sich nämlich ge— zeigt, daß der Mörder, der überdies mit einer zahlreichen Familie belastet war, nur durch Nahrungsmangel und Rache zu jener That verleitet wurde. Feldmarschall Graf Radetzky hat dem SVo⸗ desta Graf Correr gratulirt, daß Venedig an diesen beiden Mord thaten keine Schuld trägt. .
Von Seiten des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten ist die Bewilligung herabgelangt, daß die Damm-Arbeiten bei Malamocco sortgesetzt werden, in welcher Absicht auch der Ober- Virektor der öffentlichen Bauten, Herr von Negrelli, mit dem Marschall hier an— gekommen ist. Der Kaiserl. Kommissär, Graf Montecuccoli, ist ebenfalls hier angekommen.
Die hiesige Handelskammer soll dem Ministerium die Versteue— rung aller vorhandenen ausländischen Waaren mit 5 pEt. vom Werth vorgeschlagen haben, dieses aber auf 20 pCt. bestanden sein. Hoffentlich wird man sich jetzt über eine Mittelzahl vereinigen, denn da der für den Verkauf solcher Waaren gestellte Termin mit diesem Monat wieder zu Ende geht, so würde eine abermalige Verlänge⸗ rung desselben dem spekulirenden Kleinhändler nur ein neues Feld für Uebertheuerung des Publikums öffnen. Eben so ungewiß ist es, ob das künftige Waaren-Entrepot auf S. Giorgio maggiore sein wird (wie vor 1830), da die Befestigungs- Arbeiten fast allen Raum auf der kleinen Insel in Anspruch nehmen; der Marschall besichtigte sie. Uebrigens hat derselbe wiederholt erklärt daß die Aufhebung des Freihafens nicht als Strafe für Venedig anzußfehen sei, und man will hier wissen, daß das Gleiche auch Triest be— vorstehe. —t
Die anfangs für die reichsten Familien der Stadt ausgeschrie bene Kriegssteuer soll denselben erlassen sein, eine kaum erwartete Milde, die nicht wenig zur Wiederbelebung des guten Humors für die; Wintersaison beitragen wird. Noch sind vie incisten diefer Fa milien auf dem Lande, wo sie das schͤnste Wetter begünstigt; auch wir in der Stadt sahen noch keine Schneeflocken. . Es gerlautet aus guter Quelle daß man den meisten jetzt im lrsenal Arbeitsuchenden solche mit Vermehrung des Lohnes in Pola anbietet, zu welcher Uebersiedelung aber, trotz des dortigen billigeren Lebens, nur die Wenigsten zu bewegen sind ; ö
6. . He ez Leb en de Ver sanm lun g. Sitzung
26. Dez. Die Diskussion über die Errichtung eines vierten Bataillons im ersten Regiment der Fremdenlegion wird fortgesetzt. Der Berichterstatter Herr Bedeau ersucht die Versammlung, die Dis kussion auf übermorgen auszusetzen, da der Minister einige Abänderungen im ursprünglichen Gesetzvorschlag gemacht. Die Kammer schiebt die Diskussion bis nächsten Freitag auf und schreitet hierauf zur dritten Verlesung des Gesetzes über die Aushebung von 0.000 Mann von der Klasse von 1819. Die Versammlung nimmt den Gesetzvorschlag an, Hierauf werden mehrere Kredite fuͤr 1847,
lesung über den Antrag des Herrn Fouquier von Herouel, die Vermehrung der Wahlkreise betreffend. Die Diskussion bringt kein neues Licht in die Sache. Ein Deputirter wird mit einem Ord⸗ nungsrufe bedroht, weil er von Royalisten spricht. Herr Dupin untersast ihm dies. Herr Miot nämlich, — gereizt durch die Worte des Herrn Souliers, der erklärt, man wisse wohl, was eine gute Regierung sei, Landleute und Stäbter verständen es, nur habe sie die Republik bis jetzt nicht sehr befriedigt, — begann feier⸗ lich: „Bürger Demokraten! (Oh! oh! Heiterkeit.) Meine Herren Royalisten!“ (Oh! oh! Zur Ordnung! Der Präsident bemerkt: „Dies heißt, die Versammlung in zwei Parteien theilen. Seien Sie anständig und gebrauchen Sie keine Partei-Ausdrücke. Ich rufe Sie zur Ordnung.“ Herr Miot nimmt das Wort wieder auf und sagt: „Ich bin anständig, ich bediene mich gegen Jeden der Aus⸗ drücke, die er seiner Meinung nach vorzieht.“ (Zur Ordnung, zur Ordnung! Der Präsident droht Herrn Miot abermals mit einem Ordnungsruf, der auch wirklich erfolgt, als Herr Miot emphatisch die Männer von 1793 zu Zeugen anruft, daß die Con⸗ situlion verletzt worden sei. Herr Miot bleibt unerschütterlich; die BVersammlung, sagt er, verstehe nicht das allgemeine Stimmrecht, sie wolle die Lage des Volkes verschlimmern. Der Präsident juft Herrn Miot zum drittenmal zur Ordnung, ertheilt ihm eine Censur und läßt die Kammer darüber abstimmen, ob dem Redner das Wort entzogen werden soll. Die Kammer entzieht dem Red⸗ ner das Wort. Dieser jedoch fährt fort, zu sprechen. Der Prä⸗ dent bemerkt ihm, sdaß er nicht sprechen dürfe. Herr Miot er⸗ wiedert ihm darauf: „Welches Mittel haben Sie, mich daran zu verhindern?“ Der Präsident bedeckt sich. Die Kammer wird unruhig, eine große Anzahl der Majorität erhebt sich, die Sitzung
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wird suspendirt, nach einer kurzen Zeit aber wieder aufgenommen. Herr Baroche besteigt den Präsidentenstuhl. Alle Amendements werden verworfen, und der erste Artikel des Gesetzes, wie ihn die Kommission an Stelle des Art. 27 des Wahlgesetzes vorschlägt, wird ngenommen, Er lautet: „Jeder Wahlbezirk muß eine Bevölkerung ha⸗ ben, die 500 Seelen übersteigt. Die Gemeinden, die vom Kanton durch das Meer getrennt sind, können einen Bezirk für sich bilden. Keine Landgemeinde kann in mehrere Bezirke getheilt werden.“ Der transitorische Artikel, welcher die General? Conseils mit der Ent⸗ werfung der Tabelle der Bezirke beauftragt, wird ebenfalls ange⸗ nommen. Die Kammer nimmt hierauf auch noch solgenden Zusatz⸗ artikel, den Herr Prud homme vorschlägt, an: „Die General⸗ Conseils der Departements versammeln sich wenigstens vierzehn Tage vor jeder Wahl in außerordentlicher Sitzung.“ Die Kammer schrei⸗ tet hierauf zur Abstimmung über die 3 des Gesetzes, welches mit 412 gegen 203 Stimmen angenommen wird. ; * a ris. 26. Dez. Die Wahlen beschäftigen die verschiedenen Parteien in der Provinz. Die Namen der Kandidaten, die sich die Parteien entgegenstellen, sind noch nicht alle bekannt. Der Zwie⸗ spalt, der neulich in Bordeaux zwischen den Legitimisten und Srlea⸗ nisten stattfand, scheint sich auch an anderen Orten wiederholen zu wollen, da die Anhänger der beiden Königlichen Häuser in der letzten Zeit ein heftiges Kreuzfeuer von Journal⸗ Artikeln über die eventuellen Ansprüche auf den Thron unterhalten. Der Liberté« zufolge, ist die Regierung über die Stimmung der Bevölkerung in der niederen östlichen Zone sehr be— orgt und hat wenig Hoffnung auf Wahlen in ihrem Sinne im Departement Saone und Loire, das 6 Abgeordnete zu ernennen hat. Im Vepartement Loire und Ehér soll es eben so stehen. Der Kan⸗ didat der rleanisten ist dort der frühere Direktor der komischen Dper, Herr Crosnier. Herr Gallay wird als definitiver Kandidat für die demokratische Partei von Allier genannt.
Der angekündigte Gesandte des Köuigs der Sandwich-⸗Inseln, von Ryswick, ein Badener, welcher seit zwölf Jahren in des Königs Diensten steht, ist hier angelangt. Seine Sendung hat auf die Vorgänge zu Honolulu Bezug, welche im letzten Sommer
stattfanden.
Die Nachrichten aus Algier lauten befriedigend. Die Ein— nahme von Zaatscha hat einen sehr günstigen Einfluß auf die Ein⸗ gebornen geübt, von denen ein großer Theil sich freiwillig unter⸗ warf. General Herbillon zog am 13. Dezember in Konstantine ein und überließ seinen Offizieren die Unterwerfung einiger unbe⸗ deuten der Stämme. General Carcabet wird in Afrika nach dem Muster der korsischen Scharfschützen ein afrikanisches Corps ein⸗ richten. . 6m. Richardson, der englische Reisende, der schon einmal das Innere von Afrika besucht hat, ist jetzt in Algier, um sich auf Ko⸗ sten der englischen Regierung zu einer zweiten Reise in diese noch unbekannten Gegenden anzuschicken. ;
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Großbritanien und Irland. London, 26. Dez. Die Königin und Prinz Albrecht haben zu dem Fonds zur Beför⸗ derung der Auswanderung von Frauenzimmern 500 Pfd. St. zu⸗ geschossen. Ludwig Philipp hat nur einen Tag bei Sir Robert Peel in Drayton Manor verweilt. Bereits am I9Hten kehrte er nach Clare mont zurück. . General Major Tonson, der an den Feldzügen in Spanien Theil nahm, ist gestorben. Er war 1791 in die Armee eingetreten. In den heutigen Blättern wird die Erzählung von der an geblichen Gefahr, in welcher der Prinz von Wales bei einer Jagd⸗ partie geschwebt haben sollte, für eine leere Erfindung erklärt. . Belgien. Brüssel 27. Dez. Ein Erlaß des Königs vom 24. d. M. ermächtigt den Minister des Innern, die nöthigen An— ordnungen zur Herausgabe einer Sammlung von Volksgesängen in sranzösischer und flamändischer Sprache zu treffen, welche dazu beslimmt sein soll, an die Schulen, Gesangs und Arbeiter Vereine vertheilt zu werden; zugleich wird dem Minister eine Summe von 2400 Fr. aus den Fonds für Wissenschaft und Kunst angewiesen, um Prämien an die Dichter und Komponisten von Vostsliedern zu bewilligen.
Der, Messager de Gand sagt: „Die traurige Verbindung der Arbeiter hat die beklagenswerthe, aber unvermeidliche Entwicke lung gehabt, die wir vorher gesagt haben. Die Organisation war handgreiflich, und die Verbundenen spielten, wie wir es gezeigt haben, das Spiel unserer Rivalen in einer anderen Provinz, ohne auf unsere Nebenbuhler jenseit des Kanals zu rechnen. Außer dem allgemeinen Unrecht, das diese ganze Industrie bedrohte, richteten sich die Arbeiter selbst zu Grunde, ohne sich zu nützen. Die Polt⸗ zei hat Verhaftungen vorgenommen, die Justiz das Geseß in An⸗ wendung gebracht. Es sind Strafen von einigen Tagen bis zu fünf Jahren Gefängniß ausgesprochen. Das ist sehr hart. Für Tie Arkbeiterfamilien, die für die ganze Zeit des Wochenlohnes ihrer Ernährer beraubt sind, ist es oft der Ruin, und die Zamilienmit glieder, dieser Stütze beraubt, sind fast immer allen BVersuchungen e,, die das Elend und unzureichender Verdienst mit sich ühren.
Italien. Turin, 21. Dez. Der General Dabormida ist von seiner Sendung zum General-Feldmarschall Radetzky zurück.