1850 / 1 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gen. Wahr ist es, daß diese Idee noch nicht Gedanken und Bewußtsein aller Personen, aller Individuen unseres Zeitalters und Staates durchdrun— gen hat, ja wir leugnen nicht, daß sie sogar vielen Personen zuwider ist; immerhin aber erlangte sie, vorzüglich durch die magyarischen Uebergriffe, eine solche Krast und Ausdehnung in Tiefe und Breite, daß sie nach den Naturgesetzen der Weltgeschichte nicht früher vom Schauplatze abtreten wird, als bis sie ihren Lauf durch alle Stadien ihrer naturgemäßen Enifaltung vollendet hat. Die Gegenden und Personen, vor⸗ züglich in Oesterreich, welche bis zum heutigen Tage in na— tionaler Hinsicht indifferent oder apathisch sind, werden es in in zehn, in zwanzig oder dreißig Jahren nicht mehr sein; folgerecht gewin= nen die aus den Nationalitätsverhaltnissen genommenen Triebfedem im Staate, welche bisher Manchem leicht zu sein scheinen, je weiter, desto mehr Gewicht und Bedeutsamkeit. Wer bei der Regierung die Wahrheit dieses Satzes sich verheimlichen oder vollends leugnen wollte, befände sich in einer unseligen Täuschung; ja, alles Bemühen, gegen diese Strömung unserer Zeit Dämme zu bauen, wäre thöricht, und alle menschlichen Bemühungen und Mittel dawider wären von nicht besserer Wirkung, als wenn man ge— gen den Wind bliese, wodurch sich dessen Richtung weder ablenken noch ver— ändern läßt.

„Um kirchliche und religiöse Interessen kämpften vor Alters die Völker des ganzen Europa durch mehr als ein Jahrhundert sehr grausam und blu— tig, bis sie, von beiden Seiten entkräftet, sich endlich zum Frieden neigten, d. i. zur Erkenntniß und Achtung gleichmäßiger Rechte, oder zum Grund— satze der Gleichberechtigung. Soll die Idee der Nationalität zu ähnlichem langwierigem Blutvergießen führen, dessen Anfang wirklich im Jahre 1818 geschah? Wir wollen hoffen, daß nimmer; weil dasjenige, wozu nach einem noch so langen, noch so blutigen Kampfe alle Parteien sich doch endlich hinneigen mußten, nämlich das Prinzip der Gleichberechtigung der Natio nalisäten, wenigstens bei uns in Oesterreich, schon im voraus a erkannt, als Grunddogma in dem ganzen Reiche verkündet ist. Der Kampf darum kann daher nur dann noch entstehen, wenn der de jure schon anerkannte und angenommene Grundsatz der Gleichberechtigung de facto irgendwo verletzt würde.

„Was ist aber mit Rücksicht auf die Vergangenheit die jetzige Herr— schaft des Grundsatzes der Gleichberechtigung in Oesterreich anderes, als die Emancipation des slavischen und rumänischen Elementes von der Herr— schaft des Germanismus und Magyarismus (von den minder weitgreisen den Verhältnissen in Istrien, Dalmatien und Galizien können wir für dies mal schweigen). Die Deutschen und die Magyaren waren vor dem März 1848 die herrschenden Nationen in Ocsterreich, die Slaven und Rumänen die dienenden, sene waren die Bedrücker, diese die Unterdrückten. Bei Ver⸗ kündigung der Constitution im März 18483 mußten jene, wenn sie in der That, so wie sie sagten, die Freiheit wollten, folgerichtig auch ihrer bisher widerrechtlich usurpirten Oberherrschaft, so wie die großen Grundbesitzer ihrer Herrschaft über Unterthanen, entsagen. Die Deutschen thaten dies auch gleich in der Theorie, aber die Praxis hinkt bis heute noch weit hinter dieser nach; die Magyaren widersetzten sich dem, wie in der Praxis, so in der Theorie, wofür sie aber jetzt wie bekannt, schmerzlich ßen müssen.“

„Die Freiheit ist überhaupt nur da möglich, wo alle Theilnehmer einer Gesell⸗ schaft, siemag was immer für eine seinß gleiches Recht genießen, wo Niemand ein geborner Herr, Niemand ein geborner Sklave eines Anderen ist; diesem steht aber durchaus nicht entgegen, daß zur Erreichung des Gesellschaftszweckes die Einen an der Spitze stehen, leiten und befehlen, die Anderen ihnen fol gen und sich leiten lassen, d. h. gehorchen. In einem sreien constitutionellen Staate haben die Gesetze für alle Staatsbürger gleiche Geltung; was dem Einen recht ist, muß auch dem Anderen recht sein, und Niemand darf von dem gemeinschaftlichen Gesetze und Rechte ausgeschlossen sein. Mit einem Worte, die Constitution ist nur die Durchführung im Staate jenes bekannten und ewigen Grundsatzes allen Rechtes und aller Gerechtig⸗ keit: Was du nicht willst, daß dir geschehe, das thue auch Anderen nicht! Jedwede Bevorrechtigung, jedwedes Privilegium, jedwede Unterordnung, welche sich nicht natürlich und unabweislich aus der Nothwendigkeit der Erreichung des Staatszwecke ergiebt, ist nichts Anderes, als thatsächlich Rechtserception, also eine Negation des Rechts, d. h. Unrecht, Ungerechtig-⸗ keit, Widerrechtlichkeit. Jedes derartige Vorrecht kann demnach nur durch bloße Gewalt, nie rechtlicherweise im Staate eingeführt und erhalten werden; Gewalt bringt dann überall den Zustand des Krieges mit sich, in welchem jedes natürliche Recht verleugnet wird, dahinschwindet und zu Grunde geht.

„Wenn wir diese in sich selbst klaren und unwidersprechlichen Sätze auf die thatsächlichen Verhältnisse der Völker in Oesterreich anwenden, so können wir uns nicht verbergen, daß bei einer so mannigfachen Verschieden— heit dieser Völler deren vollständige Gleichberechtigung nicht nur als eine unabweisliche Bedingung der ganzen Constitution, sondern als moralische Grnndlage des Reiches selbst im Allgemeinen betrachtet werden muß; daher auch von was immer für einer Ueberordnung des Germanismus und Ma gharismus über die Slaven und Rumänen nirgend mehr die Nede sein kann und darf. Im anderen Falle würden wir wieder aus dem Bereiche des Rechts in Bedrückung und Unrecht verfallen, der Rechtsstaat würde sich uns in einen Gewallstaat, der Friede in einen, wenn auch scheinbar erstick— ten, Krieg verwandeln.

„Ist das Alles wahr, was wir bisher vorgebracht haben, so ist die Frage über die Centralisation, welche unser Ministerium in Oesterreich einzuführen und zu begründen sich bemüht, von selbst entschieden. Diese Centralisation paßt nicht für Oesterreich, schon aus dem Grunde, weil sie in schnurgera— dem und unvermeidlichem Widerspruche mit der moralischen Grundlage des ganzen Neiches und der Constitution, mit der Gleichberechtigung der Na— tionalitäten steht. D

1a,

Das Ministerium pflegt zwar auch von der Gleichbe= rechtigung zu sprechen, allein, wenn wir die Art und Weise erwägen, auf welche es dieselbe durchzuführen bemüht ist, müßten wir seine Denkungsart in der That so sormuliren: Gleichberechtigung aller Nationalitäten in Oesterreich mit Ueberordnung des Deutschthums.“ Ist dies noch Gleich berechtigung? Kann eine solche Ueberordnung anderen Nationalitäten mit Recht und ohne Gewaltanwendung diltirt werden? und kann mit solcher Gewaltanwendung der Friede und die Dauerhastigkeit des Reiches befestigt werden?

„Wir wollen hier nicht streng in die Wagschale legen, warum z. B. in Ungarn jetzt überall deutsche Administration eingeführt wird; die Ungarn be⸗ finden sich noch immer im Kriegszustande, und das ist nicht der ordentliche eonstitutionelle Instand. Auch darauf werden wir jetzt nicht so sehr beste hen, warum böhmischen Behörden vor einigen Monaten untersagt wurde, sich unter einander der böhmischen Sprache zu bedienen; dieser in jeder Be—⸗ ziehung unverantwortliche Schritt scheint auf unconstitutionellem Wege von der Regierung erschlichen worden zu sein und wird, so Gott will, bei den neuen Aemtern keine Gültigkeit haben, denn er übeisteigt selbst jene Grän— zen, welche das Ministerium selbst sich bei seiner Centralisation gesctz! hat. Ziehen wir nur jene Verhältnisse in Betracht, welche aus der Verfassungs— Urkunde vom 4. März nothwendigerweise und unausweichlich sich ergeben sollen.

„Durch die §S. 35 und 36 der Verfassungsurkunde sind alle höheren hationalen Bestrebungen und das gesammte politische parlamentgrische Leben an das einzige Centrum des Reichs, an den Reichstag, gewiesen; denn die Landtage haben blos gewisse „Anordnungen“ über ihre häuslichen weniger wichtigen Angelegenheiten zu treffen. Konsequenter Weise wird senes alles absorbirende Centrum eniweder zu einem wahren babolonischen Bewirr, oder eine einzige Sprache (J. B. die deutsche) wird d. facto als Tentralsprache angenommen. Dadurch aber werden alle übrigen Landes— sprachen für immer von jedem öffenilichen parlamentarischen Leben fern gehalten.

„An diesem einen Schlage wird es aber noch nicht genug sein, denn die Centralregietung wird derselben Sprache sich bedienen und auf ähnliche Weise alle übrigen Sprachen aus allen Sphären der höheren Administra tion verdrängen. Eine solche Ungleichheit wird dann nichl nur alle die eit— len Reden von Gleichberechtigung der Nationalitäten bis auf ben Grund Lügen strafen und eine bloße Täuschung als moralische Grundlage des Staates aufstellen, sondern sie wird auch todesgefährlich für alle jene Völkerl, die außerhalb Oesterreich entweder gar nicht existiren oder doch ein politisches Leben nicht entfalten können. Ein Voll, dem jede nationgle politische und parlamentarische Bewegung für immer genommen ist, während seine Nachbarn dieselbe in vollem Maße genießen, ist untettbr früher oder später seinem Verfalle als Volt preisgegeben, und gegen ein solches Absterben giebt es auf Ler Welt kein

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Heilmittel. In einem selchen traurigen Falle würden sich daher nicht nur die Czechen und Magvaren, sondern auch die Südslaven und Numänen befinden; denn auch diese wollen und können sich nicht mit der Hoffnung vertrösten, daß etwa ihre Stammsbrüder in der Türkei ihnen mit dem Bei— spiele eines öffentlichen politischen Lebens vorangehen werden. Alle diese Völker können daher, wenn sie auch noch so gern wollteu, in die erwähnte Centralisation nicht willigen, weil sie sonst damit ihr Todesurtheil unter- schreiben, an sich einen Selbstmord begehen würden. Kein ehrlicher Volks-Repräsentant könnte mit gutem Gewissen dies am Reichstage zu⸗ geben, und wenn er es auch thäte, so wissen wir nicht, ob ein solche Schritt mit Recht Platz greifen könnte, indem unmoralische Gelübde und Verpflich- tungen nach göttlichem und menschlichem Rechte als nicht bindend aner— kannt weiden. K .

Was ist also zu thun, daß man sich in solchen Widerwärtigkeiten und Verlegenheiten nach Möglichkeit zurecht finde? Die Abhülfe ist da wenig⸗— stens in der Theorie sehr leicht, aber auch in der Praxis nicht unmöglich. Man braucht nur einfach einige Theike des S. 36 in den S. 35 zu ver setzen und danach das ganze Verfassungs - Gebäude aufzuführen. Es ist nothwendig, den einzelnen österreichischen Völkern so viel Autonomie, so viel freie politische Bewegung, so viel eigenes parlamentarisches Leben zu gönnen, als hinreicht, daß ohne Beeinträchtigung der Einheit des Reiches die Gleichberechtigung der Nationalitäten zur Wahrheit werde, und als nothwendig ist, daß nich! nur die wirkliche Gefahr, sondern auch der schmerzliche Anblick des Helotismus bei den Einen, der Herrschaft bei den Anderen entfernt werde. So lange noch die Völker Ursache haben werden, für ihre Nationalität fürchten zu müssen, so lange wird in Oesterreich we⸗ der Zufriedenheit noch Friede herrschen. Und werden in dieser Beziehung nicht Garantieen durch den Staats-Organismus selbst geboten, so wird das Ministerium gewiß vergeblich liebliche Reden verschwenden; das Mißtrauen, das seit Langem tausenderlei Anhaltsgründe hat, wird sich immer weiter ver— breiten, alle Stützen und alle Bande der Ergebenheit und Liebe lockern.

„Die Frage, was in Oesterreich gegründeter und ursprünglicher ist, die Reichs -Centralgewalt oder die Gewalt der einzelnen Kronländer und Völ ker, und ob jene dieser als Maß dienen soll oder umgekehrt, scheint uns in der That gerade so überflüssig, müßig und anstößig zu sein, als andere ähnliche Fragen, wie z. B. die über Fürsten⸗ oder Volks - Souverainetät. Diese Satze einander absichtlich entgegenstellen, in ihnen den Widerspruch aufsuchen und um den Vorrang des einen oder des anderen streiten, kann end⸗ lich nur zu Unsinn und Ungerechtigkeit führen. Wie beim Menschen bei der wirklichen Trennung der Seele vom Leibe der Tod eintritt, so auch im staatlichen Organismus, wenn dessen organische Anfänge und Grund— lagen sich gegenseitig zu bekämpfen anfingen. Wiewohl es in— zwischen unmöglich ist, bei einer jeden menschlichen Handlung zu bestimmen, inwieweit sich bei derselben der Verstand oder Geist, und inwie— weit der sinnliche Theil oder Leib sich dabei betheiligt hat, so wird doch im Allgemeinen die summarische Erkenntniß der geistigen und der körperlichen Sphäre dadurch nicht vernichtet. Discretion und guter Wille wird da von beiden Seiten jedenfalls nöthig sein.

„Nach unserer Meinung bedarf die Einheit des österreichischen Reiches, wenn sie untrügerisch und unumstößlich sein soll, für ihr Centrum oder für das „Reich“ im Allgemeinen nothwendig blos nachfolgende Angelegenheiten und Objekte: 1) Den Kaiser und sein Haus oder seine Familie; 2) äußere Angelegenheiten; ) Land und Seemacht; 4) Reichsfinanzen; 5) Handels- Angelegenheiten und daher auch 6) Communications-Organe oder Mittel im Reiche überhaupt. Weiter ist noch, wenn auch n dringend noth— wendig, so doch sehr wünschenswerth, daß das, was einem Theile des Reiches Recht ist, im anderen nicht als Unrecht angesehen werden soll

„Aus dieser Auseinandersetzung wird jeder Unbefangene erkennen, daf wir dem Wikungskreise der Central- oder Reichsgewalt durchaus nicht unzureichende oder enge Schranken setzen wollen. Mit den für die erwähn— fen Gegenstände nothwendigen Ministerien wäre die Einheit des Reichs desto hinreichender und dauernder befestigt und gesichert, wenn selbst z. B. der Grundsatz ausdrücklich ausgesprochen und bestäiigt wäre, daß nicht blos jede Festung, sondern selbst jede Kanone, welche immer sich innerhalb der Gränzen des österreichischen Reichs vorfindet, ausschließlich in d

kungskreis der Central- oder Reichsgewalt gehört.

Danach sollten und könnten alle übrigen Staats- und Nationa gelegenheiten in Oesterrcich den Landesregierungen und Landtagen ode Autonomie der Nationalitäten überlassen bleiben; wie sich von selbf steht, unter der Leitung und dem Schutz derselben exekutiven Macht,

auch in der Monarchie thätig ist und ausschließlich dem Monarche Negenten zusteht. Wir beabsichtigen gewiß keine Beschränkung der

und der Prärogative des Herrschees, sondern nur einen angemesseneren und naturgemäßeren Mechanismus ihrer Wirksamkeit.

alle die gewöhnlichen Vorwürfe von unserer angeblichen Illoypali Wühlerei, unserem Separatismus 2c. dorthin, woher sie zu kommen pflegen, in das Bereich der Lüge und Verleumdung.

„Wie aber die Landesregierungen in Oesterreich organisirt sein sollen, damit sie nicht bisweilen in Zwiespalt weder mit sich selbst, noch mit der Centralgewalt gerathen, das ist freilich die Sache einer weit längeren Ve= duction, als sich in einem Journal-Artikel umfassen läßt. Wir wenigstens können uns jetzt nicht in diesen Gegenstand tiefer einlassen und wollen nur summarisch ünd im Allgemeinen un sere Ansicht von dieser wichtigen Ange— legenheit skizziren. .

„Wir machen kein Hehl daraus, daß wir wünschten, die Ministerien, welche setzt die Herren Bach, Schmerling und Thun in Wien innehaben würden eutweder ganz aufgehoben oder wenigstens in ihren Wirkungskreisen derart beschränkt, daß alle ihre laufenden Geschäfte von eigenen Landes oder National-Ministerien besorgt würden. Jeder größere Komplex oder jede National-⸗Gruppe von Kronländern hätte an der Spitze ihrer gesammten Administration einen Minister, der zwar ein Kollege der Reichs oder Wiener⸗Minister wäre, aber in der Haupistadt der ihm untergeord— neten Länder wohnte und dem Ministerialrathe für alle Zweige der Lan— des⸗Administration untergeordnet wäre. Solcher Minister müßte es im ganzen Reiche wenigstens sieben geben, und zwar für die 1) deutschen, 2) czechisch-slavischen, 3) polnisch-russinischen, 4) magyarischen, 5) rumä— nischen, 6) südslavischen und 7 italienischen Länder. Neben ihnen müßie es eben so viele Landtage und Cassationshöfe geben. Sollte eine größere Anzahl sestgesetzt werden, wären wir dem auch nicht so sehr entgegen. Diese Minister müßten freilich regelmäßig vertrauliche Mittheilungen übergdie Berathungen und Beschlüsse ihrer Reichs-Kollegen erhalten und, wo es nöthig, auch selbst zu ihnen nach Wien fahren. Von dem Zeitpunkte an, da Essenbahnen und Telegraphen nach allen Hauptstädten auslaufen ließe sich diese Einrichtung ohne wesentliche Schwierigkeiten durchführen. ö

.

unserer

Der Hauptvortheil einer sol— chen Einrichtung aber wäre der, daß alle Staats- und National-Angele genheiten, die unter dem Landes-Ministerinm stehen, sich bis in die höchsten Instanzen in der Nationalsprache abthun ließen, und daß der Grundsatz der Gleichberechtigung der Nationalitäten mithin aufhören würde, ein bloßes Blendwerk zu sein.

„Wir wollen diese Idee hier nicht eines Breiteren behandeln. Für den Kenner der Sachlage und für den wohlwollenden Leser haben wir sie wohl deutlich genug bezeichnet. Auch wollen wir uns über minder wichtige Einzelheiten (bei welchen nämlich das von uns ausgesteckte Ziel sich so oder anders immer wieder erreichen läßt) mit Niemanden muthwillig veruneini— gen. Was aber unsere alten Feinde betrifft, wissen wir, daß, wenn wir auch in purer Aufrichtigkeit selbst unser Blut und unsere Seele vor ihnen ergössen, sie uns doch immer weiß Gott welcher Schlechtigkeiten und Frevel beschuldigen werden. Darum däucht es uns, daß unser weiteres Reden hierüber auch überflussig wäre. Nur einige besondere Punkte müssen wir noch mit wenigen Worten berühren.

„Vor Allem glauben wir, daß es wohl erwogen werden müsse, ob ein und derselbe Zweig der öffentlichen Administration (z. B. Schulwesen) un— ter die Reichs- und Landes-Regierung getheilt werden solle. Neibungen zwischen beiden werden unausweislich sein, da jede ihren Wirkungskreis der anderen gegenüber erweitern wollen wird. Daher ist es durchaus nöthig, daß jeder solche Zweig ganz und untheilbar nur einer Gewalt unterworfen werde. Selbst dort, wo die Theilung freilich unvermeidlich ist, namentlich im Finanzfach, wünschten wir, daß z. B. alle indirekten Steuern ganz und ohne Ausnahme der Reichsgewalt, die direkten Steuern dagegen der Lan⸗ desgewalt zugetheilt würden, freilich mit der Klausel der Abführung eines bemessenen Betrages in die Reichskassen, wie es bisher geschah. Im gegen⸗— seitigen Fall wird gewiß entweder die Reichssteuer oder der Landes- zuschlag von den Kontribuenten als ein pus supererogaticnis, als eine aͤrgerliche und überflüssige Last angesehen werden und hier wie

Und darum verweisen wir

da das Staats-Interesse darunter leiden. Nur durch solche Theilung und Isolirung der einzelnen Gegenstände im Staats-Organismus läßt sich für die Zukunft gefährlichen Reibungen vorbeugen. j .

„Wir haben bisher die österreichische Centralisation ausschließlich vom nationalen Standpunkte aus betrachtet, weil dieser für uns der wichtigste ist. Bedenken wir aber, wie in Frankreich, diesem Staate fast eines Stam mes und einer Rationalität, viele der erleuchteisten Patrioten das einzig mögliche Heil in dessen Decentralisation suchen, so werden wir uns gern

überzeugen, daß diese Frage auch andere sehr wichtige und gefährliche Sei⸗

ten habe, in deren Beleuchtung wir uns jedoch hier nicht einlassen wollen. „Uebrigens dürfen wir unser Dafürhalten nicht verschweigen, daß, so nothwendig sich jetzt schon die Errichtung eines eigenen Reichsrathes in Oesterreich nach den §§. 96 98 der octropirten Verfassung herausstellt, ein solches Bedürfniß noch viel dringender bei Errichtung der obenerwähn⸗— ten Landes⸗Ministerien hervorträte. Dieser Neichsrath, aus den erfahren— sten und bei allen österreichischen Völkern am meisten in Ansehen stehenden Männern zusammengesetzt und etwa aus einem engeren Rathe (dessen Mit⸗ glieder stabil in Wien wohnten) und einem weiteren Rathe (der über alle Länder zerstreut wäre) bestehend, hätte die Pflicht, mit seinem Gutachten in jeder Staats -Angelegenheit sowohl den Ministern als auch dem Mo— narchen selbst beizustehen, und zwar unter der Bedingung, daß es sowohl dem Kaiser als den Ministern stets völlig frei stände, nach ihrem eigenen Ermessen die Meinung dieses Rathes zu beachten oder nicht. Das würde mehr als manches andere Mittel zur Einheit, zum Bestande und zur Wohl⸗ fahrt des Reiches beitragen, seine Politik nach Innen und Außen festigen und könnte und dürfte nicht den constitutionellen Grundsätzen und der Freiheit der österreichischen Völker im Wege stehen. . „Schließlich müssen wir noch einen Einwurf beantworten, welcher den Geg— in der Centralisation in Oesterreich am häusigsten gemacht wird. Man sagt näm- „, die Regierung Oesterreichs müsse kräftig und durchgreifend und darum or Allem an einem Orte und in einer Hand konzentrirk sein. Wir wissen zwar nicht, ob derjenige immer kräftig ist, der sich mit der Natur und dem Rechte in Kampf einläßt; daß er aber endlich in einem solchen Kampfe immer fallen muß, daran zweifeln wir nicht. Es scheint jedoch, daß unsere Gegner in ihren Reden vielleicht unwillkürlich verschiedene Begriffe verwechseln, indem sie nämlich von einer kräftigen Regierung sprechen und darunter eine bequeme neinen. Ist dem so, wollen wir ihnen durchaus nicht widersprechen, halten aber dafür, daß die Bequemlichkeit keinesweges unter die ersten Erforder— nisse einer constitutionellen Regierung gehört. Bequem in der staatlichen Leitung ist nur der Despotismus und die Barbarei; erleuchtete und frei sinnige Regierungen ließen sich von jeher die Achtung der tausendellei Staats- und Gemeinde⸗Interessen angelegen fein und konnten daher weder, noch wollten sie ihre Bequemlichkeit als die wichtigste Sache im Staats- Organismus geltend machen. Prag, 21. Dezember. Fr. Palacky.“ Diese Mittheilung wird vom Lloyd mit folgenden Bemerkun gen begleitet: „Ob Centralisation, ob Föderalismus, ist nicht die Frage, welche in Zukunft die Politiker Oesterreichs zu beschäftigen bestimmt ist. Oesterreich ist nach der Charte vom 4. März kein streng centralisirter Staat, wie Frankreich, und selbst die der jetzigen Staats Organisation beabsichtigen nicht das Föoderativ Prinzip in seiner Reinheit, wie es etwa in den Vereinigten Staa ten der Verfassung zu Grunde liegt, hier einzuführen. Die Par teien, wovon die eine an der Verfassung vom 4. März festhaͤ wovon die andere eine Revision derselben im Sinne größerer pol ischer Befugnisse der Kronländer wünscht, stehen einander schroff gegenuber. Die eine Partei gesteht der anderen zu, daß eine unbedingte Einheit in der Leitung der höchsten staatlichen Angele— genheiten nothwendig sei, und es wird jener wiederum von Gegnern zugestanden, daß die Rechte der verschiedenen Nati täten ungekränkt erhalten werden müssen. Die Richtungen, die beiden Parteien einschlagen, sind verschiedene, einander schnurstracks entgegengesetzte. Die höhere zatte bezüglich dieser wichtigsten aller Fragen, welche bei si des Verfassungswerkes entschieden werden mußte, beginnen. Herr Palacky hat es übernommen, Partei, an deren Spitze er steht, dieselb— Schrift wird es bezeugen, daß ein fähiger auserlesen worden. Das Feld für die st unermeßlich daß die n Parteien Gefahr liefen, sick zu suchen, ohne einander finden, ist auf eine den Regeln der Wissenschaft angemessene eingeengt und abgesteckt worden Den Streitern ist ein Tournierplatz geblieben, just gr n ihre Fehde auszukämpfen Wir haben bei Durchlesun des Herrn Palacky das Vergnügen empfunden, welches mar ruhigen, klaren und redlichen Darstellung der Ansichten selbst polifischen Gegners fühlen muß. Eine besonders große Freude es uns gemacht, wahrzunehmen, daß keine unausfüllbare Ansichten der beiden großen Parteien in Oesterreich trennt können dem berühmten czechischen Parteiführer das Verdienst absprechen, den Kampf, welchen die Geister mit einander führen müssen, in einer höchst würdigen Weise eingeleitet und die Möglich keit dargeboten zu haben, in einer leidenschaftslosen und gründlichen Weise die Frage welche die österreichischen Völker mehr als jede andere betreffen muß, zu erörtern.“ Die für Erzherzog Johann bestimmten Absteige⸗Zimmer in der Kaiserlichen Hofburg werden, dem Lloyd zufolge, bereits geheizt Der Lloyd meldet: „Die Reduzirung der Reserve⸗Bataillone wird im Monat Januar vor sich gehen; jene des Armee-Corps in Böhmen aber bleiben bis auf weitere Anordnung in ihrem alten Stande. Erzherzog Albrecht wird eine Bereisung des an der Gränze aufgestellten Armee-Corps vornehmen. Die Brigade Ge neral-Major Steininger der hiesigen Garnison ist gestern nach er haltenem Befehl mittelst Nordbahn zur Verstärkung des Armee— Corps in Böhmen dahin abgegangen.“ Der zum Militair-Kommandanten in Mailand und zum Civil Gouverneur in der Lombardei ernannte Feldmarschall⸗-Lieutenant Karl Fürst Schwarzenberg ist vorgestern auf seinen Posten nach Mailand abgereist.

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Innsbruck, 25. Dez. Die Innsbr. Ztg. theilt folgendes Schreiben des Erzherzogs Johann an den Dr. Ennemoser in Mün chen mit:

„Frankfurt, 16. Dezember 1849. Seitdem ich Sie gesehen (Frankfurt, Ende September), ist neuerdings eine ziemlich lange Zeit verflossen, eine für mich nicht weniger bittere Zeit, als die frühere. Jetzt wird es nun mit meinem Abgehen Ernst, in weni gen Tagen werde ich von meiner bisher bekleideten Würde abtreten und dann mich sogleich der Heimat zuwenden. Wenn man bei meinem Abgehen von mir eine Ansprache an das deutsche Volk er wartet, so irrt man sich sehr; nicht, daß es mein Herz nicht drängt, gar Vieles zu sagen, aber jetzt, wo alle Leidenschaften rege, alle Parteien rührig sind, wo es unmöglich ist, wenn man auch streng wahr und parteilos bleibt, nicht Anlaß durch die jedes Wort ausbeu⸗ tende und auslegende Presse zu mannigfaltigen Erörterungen zu geben, und dadurch die Aufregung zu vermehren, muß ich meine Gefühle, meine Ansichten und mein Ürtheil kundzugeben, einer späteren Zeit vorbehalten. Ich ziehe daher vor, jede Aufregung, jedes Urtheil, mich betreffend, für diesmal zu tragen, und das letzte Opfer noch durch mein Schweigen zu bringen, Schweigen ist auch reden und hat eine Bedeutung; die Folge dürste es beweisen, Einen Abschied zu nehmen, welcher aus bloßen, wenn noch so schönen Phrasen be stehen würde, kann nicht befriedigen, und wäre unpassend jener Achtung, die ich Deutschland stets zollte, und unwürdig der Stel⸗ lung, die ich einnahm. Mir scheint (ich will hier nur ein paar Gegenstände als Beispiel anführen) ein festes Ausharren in

der letzten Zeit, so lange als es nur möglich war, im steten Kampfe mit Hemmnissen und Beschränkungen jeder Art, mein treues Bewahren des einzigen Gemeinguts Deutschlands, seiner Flotte, welche ich als ein mir anvertrautes Pfand betrachtete, das Abwarten des Beitritts aller Regierungen zu dem neuen Proviso rium, so lange es nur möglich war, sind Belege meines redlichen Willens und Handelns und meiner Treue, wo es auf Bewahrung gemeinsamer Interessen, auf Erhaltung des Friedens ankommt. Es gäbe noch viele Gegenstände zu berühren, allein ich will davon keine Erwähnung machen; sie liegen so klar da, und die, Geschichte wird die Wahrheit kundgeben. Ich habe Ihnen in Kürze meine Ansichten nun mitgetheilt; wenn ich auch mich nach meinem heimi schen Heerd sehne, um meinem Gemüthe eine Erholung zu gönnen, so scheide ich aus Frankfurt mit einem wehmüthigen Gefühle, wenn ich denke, was hätte werden können, und was geworden ist, und wo die Schuld liegt. Man hätte dem deutschen Va terlande mehrerlei Leiden ersparen können; denn wir sind vom Ziele weit entfernt. Während meines anderthalbjährigen hie sigen Aufenthaltes habe ich so fleißig wie möglich gesammelt; diese Mühe soll nicht verloren sein; ich will mich über eine Zusammen stellung des Ganzen machen, allein dermalen ist es nicht möglich, Jeder ich selbst nehme mich nicht aus ist in jetziger Zei in einem gereizten Gemüthszustande, wie kann man da mit nothwendigen Unbefangenheit die Ereignisse darstellen, und die Men welche wirkten; und dies ist nothwendig, wenn es der Nach als ein brauchbarer Beitrag zur Geschichte unserer Zeit hin lassen werden soll. Für Deutschland, das mir immer theuer t, kann ich für dermalen nur die besten Wünsche ma— und da, wo man mich hören will, sprechen. Nach— dem man in Folge der in Oesterreich eingetretenen neuen Gestaltung für gut befunden, ohne daß ich es begehrte, nich von meiner bisher durch 49 Jahre bekleideten Stelle eines Direktors des Geniewesens zu entheben, folglich mich kein Geschäft fesselt, so ziehe ich nach meinen kleinen Besitzungen; meine eigenen, urch längere Zeit vernachlässigten Angelegenheiten, die verschiedenen Vereine, die ich in das Leben gerufen, und welchen ich vorstehe, Zusammenstellung meiner seit dem Jahre 1800 gesam— Materialien und meines seit 1808 geführten Tagebuchs ge mir genug Beschäftigung; übrigens bin ich stets bereit, meinem er und Vaterlande zu dienen. Diesen Winter wollte ich in zubringen, denn sowohl mir, als meiner Frau thut es Noth, einem wärmeren Klima während der rauhen Jahreszeit nachzugehen, um den gichtisch katarrhalischen Anfällen zu entgehen; dies ist für den dermaligen Winter nicht mehr möglich, ich muß es für den nächsten verschieben. Sie, bis ich das Vergnügen habe, Sie wiederzusehen, recht aufrichtigster Johann.“

Zei d

2 no, . deutschen Frage. (Fortsetzung.) N Frankfurt, den 5. Juni 1849. seichs-Ministerraths an die Herren Bevollmäch Freiherrn von Sternenfels, von ordan, Eigenbrodt, Liebe, Francke, Karsten, Mosle, Freiherr von Holzhausen, Kohlschütter, Vierthaler, Elder, Kirchenpauer; zu Händen des Herrn Freiherrn von

* 1 3 z Dahter.

Hannover.

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Hannover,

2c. 2c. erste dieser Fragen betrifft das Verhalten, welches die ilgewalt den neuesten Schritten der Kronen Preußen, Sachsen Hannover gegenüber zu beobachten gedenkt. Ihre Beantwor ing dürfte sich aus den bestehenden staatsrechtlichen Normen ohne entliche Schwierigkeit ergeben. Die drei genannten Regierun

n einestheils, veranlaßt durch die gegenwärtigen Zeit

ein, vorläufiges Schutzbündniß geschlossen, anderen deutschen Regierungen den Entwurf einer rsassung mit der Absicht vorgelegt, darüber eine

ni Stande zu bringen. Die Befugniß zu jenem

. dem Art. 1 der Bundesakte abgeleitet

kann von der provisorischen Centralgewalt, welche an Stelle Bundestages getreten ist, eben so wenig angefochten werden zon dem letzteren, da erst mit ihrem Aufhören das neue deutsche in Wirksamkeit tritt und bis dahin nothwendig das

gelten muß, wenn nicht inzwischen jedes rechtliche Band

den deutschen Staaten wegfallen soll. Was aber die er Vorschläge in Beziehung auf die künftige Reichsverfassung

6 bedarf es rücksichtlich derselben wohl nur der Bemer ing, daß die Centralgewalt nach dem Gesetze vom 28. Juni v. J. r Exrichtung dieser Verfassung völlig fremd ist und daher auch

Vorschläge nur insofern berührt wird, als sie zu einem m und damit zum Aufhören ihrer Functionen führen. b aber dies der Fall sein wird, hängt von dem Verhalten ab, lches die übrigen deutschen Staaten auf die Anträge der drei genannten Königreiche beobachten, weshalb der Unterzeichnete sich ie er nste Bitte erlauben muß, daß die Herren Unterzeichner der Zten d. M. ihn von den Absichten, welch« ihre Regie fraglichen Beziehung hegen, nach vorgängiger An zenselben geneigtest in Kenntniß setzen wollen. (gez von Wittgenstein. Nr. 295.

u n 26sten v. M. zu Berlin abgeschlossene Bünd liß zur Wahrung der inneren und äußeren Sicherheit Deutsch lands, über dessen erfolgte diesseitige Ratification die betreffende Verfügung vom heutigen Dalum das Nähere besagt, hat zu einer Verhandlung zwischen den Bevollmächtigten der Regierungen, welche

von der National-Versammlung beschlossene Reichsverfassung

rkannt haben und dem Ministerium der provisorischen Central— sewalt Anlaß gegeben, in welcher das letztere über das Verhält— niß jenes Vertrages zu der bestehenden Gesetzgebung des deutschen Bundes sich in einer Weise ausspricht, welche die volle Anerkennung der Königlichen Regierung gefunden hat.

Das Nähere über jene Verhandlung wolle der Herr Gesandte aus den in Abschrift anliegenden bezüglichen Noten vom Iten und sten d. M. ersehen.

Wir beauftragen den Herrn Gesandten, diese Stücke auf ver— traulichem Wege zur Kenntniß der Königlich preußischen Regierung zu bringen, und damit die Bemerkung zu verbinden, daß die Kö— nigliche Regierung mit Vergnügen bereit sein würde, einer aner— lennenden Vezeugung der betheiligten drei Regierungen gegen das Präsidium des Reichs-Ministeriums ihrerseits beizutreten“?

Hannover, den 10. Juni 1849.

Königliches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.

. (unterz Graf von Bennigsen. An den Herrn Gesandien, Grafen Knyphausen zu Berlin.

übrigen

Nr. 29 e. In Erwiederung des geehrten Schreibens des Königlich hannoverschen Gesandten 2c. Herrn Grafen zu Inn? und Knyphausen vom 12ten d. M., worin derselbe die Bereitwil« ligkeit der Königlich hannoverschen Regierung ausspricht.

3 eine anerkennende Bezeugung der drei verbündeten Regierungen gegen das Präsidium des Reichs-Ministeriums wegen der Art, wie dasselbe sich in seiner Zuschrift an die Bevollmächtigten vom Iten d. M. über das geschlossene Bündniß ausspricht, ihrerseits beizu— treten, beehrt sich der Unterzeichnete zu bemerken, wie es wohl am angemessensten sein dürfte, wenn die drei verbündeten Regierungen von einer Korrespondenz des Reichs-Ministeriums mit den Bevoll mächtigten der Regierungen, welche die von der National-Versamm lung beschlossene Reichs Verfassung anerkannt haben, nicht offiziell Notiz nehmen. Wenngleich es den verbündeten Regierungen nur erwünscht sein kann, daß die provisorische Centralgewalt die Berech ligung derselben zur Schließung des Bündnisses auf Grund des Art. 11 der Bundesakte nicht bestreitet, so möchte dieselbe doch in einer bestimmten Acceptation dieser Erklärung leicht die Anerken nung einer Kompetenz erkennen wollen, welche zuzugestehen bei der gegenwärtigen Lage der Dinge kaum rathsam, jedenfalls nicht thig erscheinen dürfte.

Der Unterzeichnete benutzt R Berlin, den 14. Juni 1849.

(gez.) Graf d

An den Herrn Grafen zu Inn- und Kny Nr. 294.

Die in der Mittheilung vom 10ten d.

B wand phausen

Königl. ßische Regierung zur Theilnahme an einer anerkennenden B gung gegen die provisorische Centralgewalt über die Art und wie letztere, den 28 kleineren deutschen Staaten gegenüber, s den Bündnißvertrag vom 26sten v unter anderem die Darlegung des Wunsches, daß das der verbündeten Regierungen und namentlich auch Preußens provisorischen Centralgewalt ein möglichst freundliches werden und als Mittel dienen möge, um Schwierigkeiten, die einer energischen Berfolgung der ausgesprochenen Vertragszwecke sich einer Seite entgegenstellen könnten, mit größerer seitigen.

Es erscheint diese Rücksicht durch die Umstände

geboten, je mehr die gegenwärtige Lage Deutschlands die Ar

der, mit wirklicher Macht nicht mehr bekleideten Centralgewal

die Uebertragung ihrer Zuständigkeiten an die deutschen Bundes Regierungen wünschen läßt: Zuständigkeiten, welche, nach dem lang nicht aufgehobenen Bundesbeschlusse vom 12. Juli v. J rechtlichen Zweifel nach hiesiger Ansicht e

weil sie ohne Vexletzung des öffentlichen Rechtsgefühls

nicht zu entfernen sind, immerhin dazu dienen können,

Bewegung der Verbündeten Hindernisse aller Art zu

Vermögen wir daher aus diesen Rücksichten die zutreffend nicht anzuerkennen, aus denen die unter dem 15ten d. M. eingesandte Note des Herrn Grafen Brandenburg eine Bezeugung der anheimgestellten Art ablehnt, so legen Wir andererseits auf den Eintritt der proponirten Communication kein so entscheidendes Ge wicht, daß Wir auf selbige anderweit zurückzukommen Uns veran laßt finden müßten.

Daß aber irgend eine andere milde und entgegenkommende Form gefunden werden möge, um der provisorischen Centralgewalt die ihr, als dem bundesbeschlußmäßigen Organe der deutschen Re gierungen gebührenden Rücksichten zu gewähren, darauf müssen Wir einen um so größeren Werth legen, je mehr den Uns zugehenden Nachrichten zufolge die zwischen der Centralgewalt und der Königl. preußischen Regierung eingetretene Verstimmung durch neuer Vor gänge zugenommen zu haben scheint. .

Hannover, den 17. Juni 1849.

Königliches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten

(gez) Bennigsen An den Herrn Gesandten, Grafen Knyphausen zu Berlin.

(Schluß Han nover, 29. Dez. (Hann ov. 3Ztg.) Die neuesten 8 1 8 1 29 5 1 7 Nummern des Gesetzblattes enthalten das Gesetz über die B

dung der Schwurgerichte und ein provisorisches Gefetz

lich⸗öffentliche Verfahren mit Geschworenen betreffend.

Hessen und bei Rhein. Darm stadt, 28 (Darmst. Ztg.) Gestern Vormittags trat di ) einer vorbereitenden Sitzung zusammen, in vorläufig geprüft wurden. Anwesend waren 35 Mitglieder Kammer konstituirte zugleich ihr Büreau und wählte zu sidenten mit 23 Stimmen Herrn Hillebrand; zu Vice die Herren Glaubrech (25) und Lehne (25).

Nachmittags versammelte sich zu

1 ez. zweite Kammer zu velcher die Wahlen

1 1 1

/ n . demselben Zwecke die erste Kammer, vorläufig aus sechzehn Mitgliedern bestehend, und da eine diestr Wahlen beanstandet wurde, eigentlich nur funfzehn. Zum Präsidenten wurde Herr Schenck, zum Vice-Präsidenten Herr Klip— stein erwählt; die Wahl eines zweiten Vice-Präsidenten wurde bis zur Vollständigkeit der Kammer noch ausgesetzt.

Heute Vormittag um 11 Uhr fand die feierliche Eröffnung des Landtags in Gegenwart beider Kammern durch den Herrn Minister-Präsidenten Jaup, als beauftragten Großherzoglichen Regierungs-Kommissär, statt. Die Eroöffnungs⸗-Rede lautete, folgt:

„Hochgeehrteste Herren! Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben in Uebereinstimmung mit Artikel 88 der Verfassungs-Urkunde durch den vorzulesenden höchsten Erlaß vom 2äasten dieses Monats den ehrenvollen Auftrag mir ertheilt, die jetzige Stände-Versammlung, die zwölfte dieses Landes, feierlich zu eröffnen. (Der Erlaß wird vorgelesen.)

Während der Dauer des elften Landtags hat eine wesentliche Umän— derung im deutschen Vaterland begonnen. Seine Königliche Hoheit haben alsbald die neuen Verhältnisse richtig erkannt. Das Edikt vom 6. März 1848 erklärte, es solle dem hessischen Volke nicht vorenthalten bleiben, was zur Gewähr politischer und bürgerlicher Freiheit gehört. Was hier zuge sagt wurde, das ist soweit es bereits möglich war vollständig erfüllt.

eber die öffentlichen Zustände Deutschlands wird unverzüglich um— ständliche Vorlage erfolgen. Die Staalsregierung mußte handeln, und sie hat gehandelt, wie nach ihrer Ueberzeugung das Wohl des Staats es for— derte; nicht bezweifelt sie die völlige Zustimmung der Stände.

„Durch Vereinbarung mit der vorigen Stände⸗Versammlung sind nicht wenige Bestimmungen der Verfassungs-Urkunde geändert worden. Inwie— fern weitere Veränderungen eintreten mögen, wird nach endlicher Gestaltung des deutschen Vaterlandes zu erwägen sein

„Was zunächst die Gesetzgebung des Großberzogthunis, welches ein monarchisch-coꝛstitutioneller Staat ist und immerdar bleiben wird, betrifft, so ist ihrer fortschreitenden Verbesserung die angelegentlichste Sorge der Regierung gewidmet. .

„Für die diesseitigen Provinzen kann im Fach der Civilgesetzgebung ein Entwurf über die Beurkundung des Personenstandes, über das Ehe— recht, und über die Hopotheken vorgelegt werden; sodann (zur weiteren Er= füllung der Zusagen im Edikt vom März über Mündlichkeit und Oeffent— lichkeit des gerichtlichen Verfahrens) die künftige Gerichts- Organisalion, und wohl auch noch auf diesem Landtag eine Straf-Prozeß-Ordnung. Zeit— gemäße Verbesserungen in anderen Beziehungen, unter, welchen der öffentliche Unterricht eine der ersten Stellen einnimmt, sind eingeleitet, und es wird den Ständen hierüber nach Beendigung der Vorarbeiten Vorlage gemacht werden. . = ;

„In finanzieller Hinsicht werden Ihnen bei der Uebergabe des Budgels

vie

Abänderungen der b end ö s Ges 4. 1 9 Sienl e eden Tranksteuer⸗Gesetzgebung vorgeschlagen wer= Din Giants . r n !

rung des Win en rt f, wünscht, über Erweiterung oder Abände— Rhäeinhessen nc taub ln Mainz mit Ihnen übereinzufommen. Da für Riheinhessen eine Eisenbahn, welche die Verb; Si S west ve . 2 di welche die Verbindung nach Süd und Süd⸗ est vermittelt, von entscheidender Wichtiat *. . ; rde eee des 2 Wichtigkeit erscheint, so wird es der Sigatsregierung nur zur Freude gereichen, we eine hi w Fr n,, in, wenn eine hierzu gewünschte Dulse von Seiten des Staats in llebereinstimmung mit den Siänden ge⸗ währt werden kann. ; a. 8

„Hochgeehrteste Herren! Das Großherzog ist floss 8 . in ,. . zroßherzogthum ist im verflossenen Jahre ind im laufenden manchen bedrohlichen Gefahren entgangen; Dank fei es dem guten Sinne des allergrößten Theiles seiner Bewohner, ber esiigkei ö 2 26 2 . z h a ?. J und Treue der Behörden, dem ausgezeichneten Verhalten des Misst arg Mit Bottes Hülfe wird, wenn ferner Gefahren eintreten sollten dasselbe der Fall sein, besonders wenn Sie von der Ueberzeugung ausgehen, daß inen Y 16 1 1 3 8 5 9 . * . 2 6. P constitutionellen Staate vorzugsweise alsdann Heil wider fähr wenn die Stände mit der Regierung Hand in Hand gehen. Eintracht macht stark!

Miunm en , 8 54 . ; . . „Nunmehr lade ich die Mitglieder der ersten Kammer und die Mit⸗ glieder der zweiten Kammer ein, den in dem Artikel 88 der Versassungs⸗ Urkunde vorgeschriebenen Eid, dessen Formel verlesen werden wird, nach dem erfolgenden namentlichen Auftufe leisten zu wollen. (Der Ministerialsecretair iest die Eidessformel und ruft die zu Beeidigenden einzeln auf. Nach Beeidigung fährt der

h

verl

Großherzogl. Kommissär fort): Auf besonderen Befehl Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs erkläre ich den Landtag für

eröffnet.“ ! Neuß. Schleiz, 23. Dez. (O. P. A. 3.) Am 22. De ber d. J., Nachmittags 3 Uhr, verschied hier die Fürstin Reuß, ie Prinzessin von Hohenlohe-Kirchberg, Wittwe des hochseli regierenden Fürsten Heinrich XLII. Reuß und Mutter des regierenden Fürsten Heinrich LXII. Reuß zu Schleiz, Gera

Lobenstein, im 8S9sten Jahre. Lippe-⸗Detmold. Detmold, (O. P. A. 3.) Regierung hat die Wahlen zum erfurter Reichstage ausge ieben. Den betreffenden Behörden in den Aemtern und Städten es zur Pflicht gemacht, schleunigst die dreifachen Wahllisten nach mvorgeschriebenen neuen Wahlgesetze anzufertigen und es im l

13 nächsten Regierungsblatte anzuzeigen, daß und wo sie zur icht ausgelegt sind.

9 Mo 28. Dez.

1 1

Frankfurt. Frankfurt a. M., 28. Dez. (O. P. A. 3.) Heute Mittag um 12 Uhr hat eine aus dreißig Personen bestehende Deputation Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Johann die mit etwa 200 Unterschriften hiesiger Bürger und Einwohner bedeckte Abschieds-Adresse überreicht. Alle Stände waren in der Deputation vertreten, und dieselbe versammelte sich gegen Mittag im Hause des Herrn Alexander Gontard am Roßmarkt. Von dort fuhr sie nach dem Palais Sr. Kaiserlichen Hoheit an der Promenade vor dem

kenheimerthor. Als der Erzherzog Johann in den Empfangs⸗

eingetreten war, redete im Namen der Deputation Herr Rath

schlosser Se. Kaiserliche Hoheit folgendermaßen an:

„Durchlauchtigster Erzherzog, gnädigster Herr! Da der Tag heran— naht, an welchem Ew. Kaiserliche Hoheit unsere seither durch Höchstihre Ge— genwart beglückte Stadt zu verlassen gedenken, so erkennt es ein ansehnli— cher Theil ihrer Bürger und Einwohner als Pflicht, und empfindet es zu— gleich als Bedürfniß des Herzens, die Gefühle der Ehrfurcht, des innigen Dankes und der wärmsten Anhänglichkeit auszusprechen, von welchen sie gegen Höchstdero erhabene Person durchdrungen sind Sie haben diesen Gefühlen Worte gegeben in der Adresse, welche wir im Namen aller Un⸗— terzeichner derselben Ew. Kaiserlichen Hoheit ehrfurchtsvoll zu überreichen übernommen haben. Indem wir uns dieses uns gewordenen ehrenvollen Auftrags entledigen und damit die Bitte verbinden, daß Höchstdieselben die ser Stadt und ihren Bewohnern auch in der Ferne Höchstihre huldvolle

Theilnahme bewahren wollen, ersuchen wir Ew. Kaiserliche Hoheit, gnädigst gestatten zu wollen, daß diese Höchstdenselben ehrfurchtsvoll überreichte Adresse verlesen werde.“

Herr Dr. Jucho, bekanntlich im Juni des vorigen Jahres Mitglied der von der National⸗Versammlung an Se. Kaiserliche Hoheit entsandten Deputation, verlas hierauf die von Herrn Dr. Theodor Creizenach verfaßte Adresse; dieselbe lautet:

„Kaiserliche Hoheit, durchlauchtigster Reichsverweser über Deutschland! Bevor Ew. Kaiserl. Hoheit unsere Stadt verlassen, bevor Sie die Würde nieder= legen, in welcher sich Einheit und Größe sämmtlicher deutschen Lande dar⸗ stellten: gestatten Sie uns Bürgern und Bewohnern von Frankfurt den Ausdruck des gefühltesten Dankes und der lautersten Ehrerbietung. Hoher Reichsverweser! Als Sie vor Jahr und Tag unter dem Jubelruf aller Deutschen in unsere Mauern einzogen, erschienen Sie uns als edelstes Wahrzeichen der Vergangenheit, als ein sicherer Halt für die Gegenwart, als schönste Bürgschaft einer großen Zukunft. Ihr Name, innig verknüpft mit dem volksthümlichen Aufschwung, der vor mehreren Jahrzehnten die Heimat vom äußeren Feind befreite; Ihr Name, in Oesterreichs gepriesenen Landen eine Losung für deutschen Sinn und deutsche Bildung: er sollte uns vorleuchten im Drange der gährenden Zeit; er sollse uns der Leitstemnn sein zu einem neuen Reiche, blühend in Eintracht und Frieden vom Belte bis zur Adria. Geziemt es nun jedem Deutschen, in diesem Sinne Ihnen, durchlauchtigster Reichsverweser, einen Dank- und Segensgruß beim Heimwege zu widmen: so haben doch wir Bürger und Bewohner von Frankfurt zunächst ein Anrecht an Erfüllung dieser schönen Pflicht. Unsere Stadt sah die Majestät des vormaligen deutschen Reiches um die Stirn Ihres Bruders und Vaters, Ihres Ohms und Ahnen er— glänzen; sie durste in Ew. Kaiserl. Hoheit den Vorboten des erneuten Rei— ches empfangen. Ihr Wirken im großen Ganzen lag der Welt offen; wi aber in Ihrer Nähe sollten Zeugen sein von so mancher Aeußerung der besonnenen Weisheit, des reinen und schlichten Bürgersinnes, des thätgsten Wohlwollens. Indem Sie vordeuteten, was Deutschland zu erreichen waren Sie uns zugleich ein Muster derjenigen Tugenden, durch welch erreicht werden kann und soll: der Wahrhaftigkeit, Beharrlichkeit, rung. Möge denn, wenn Sie an entferntem Wehen Ihrer Bergluft ein Hauch der Erinnerung sie welche so bedeutungsvolle und, wie wir hoffen, segensreiche hohen Wirkens trägt. Frankfurt a. M., im Dezember 1849.“

Se. Kaiserl. Hoheit richtete hierauf l

Worte an die Deputation:

„Meine Herren! Vor Allem meinen herzlich 1 lichen Gesinnungen und für das Andenken, welches mich sehr ich durch Wahl der National-Versammlung, unter gleichzeiti sämmtlicher deutschen Regierungen, zur Würde eines Reich fen, Frankfurt betrat, war in mir der Vorsatz lebendig, für des ge men Vaterlandes Wohl meine Kräfte zu widmen. Ergebnisse vor anderthalbjährigen Aufenthalte sind Jedermann bekannt. Redlich Wille. Mit dem ausrichtigen Wunsche für Deutschlands Eintracht, F und Ordnung, für Frankfurts, der alten Kaiserstadt, Wohl, scheide ich, z rückkehrend dahin, von wo ich gekommen. Wenn auch entfernt, wird mein Theilnahme nicht erkalten und Nichts mir fremd bleiben, was Deutschlands Geschicke, was Frankfurt insbesondere betrifft.

In dem Empfangsaal war das schöne Bild von Funck aufage stellt, welches Sr. Kaiserlichen Hoheit bei dieser Gelegenheit über reicht werden sollte. Dasselbe ist eine Ansicht der freien Stadt Frankfurt und deren Umgegend, aufgenommen vom Hainerweg, dem Lieblingsspaziergang Göthe's. Herr Oberlehrer Jeckel von Sach senhausen begleitete die Ueberreichung des Bildes mit einigen herz lichen Worten, in welchen er unter Anderem andeutete, daß Se. Kaiserliche Hoheit unsere Stadt in gefährlichen Zeiten mit fester Hand vor großem Unheil bewahrt habe, und daß dem Erzherzog auch besonders deshalb der Dank der hiesigen Bürger- und Einwoh— nerschaft gebühre. Se. Kaiserliche Hohest trat vor das Bild und erwiederte etwa Folgendes: „Es ist ein herrliches Bild, und für mich eine liebe Erinnerung. Ich kenne den Punkt recht wohl, von dem die Ansicht aufgenommen ist. Es wird immer mein Wunsch

sein, daß Ihr werthes Frankfurt seine Rechte und Freiheiten be⸗