1850 / 7 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Gewordene

reitungen Ministerrat chlußfassung En Majestät unterbreitet, um unmehr 1 91 f 6 wiel ) in tiU¶s 1 z Unzukömmlichke 6n en 1 J Linem Deputi Größe un

r, . welche dahin geri staatlichen Leben- I rsüllun ! ; ; fassung zu gehen ö 6 4 hliör hen ltung , ern, di no nämlick ie Fest em anderen lkörper h volle (o , ,,. . ͤ n ö. ö (. . z ö ge . rtreten 1 er wo bei dem ge andes die Nothwendigkeit eintritt, einen

4 Galdeigenth

Bestimmungen rundbesit in rche tärkere Vertretung

stellung der Kronländer l Reichsderfassung, die m zemeindeweser nl Handel in! zwar fast ü

die Organisation B ) eln t z , . , ; i. ö ͤ den ar zerfass en Der Wahlkörper eu jedem Kro . Wahlversammlung zusammenzutreten, es wird aber e ,,. 9 n , . ren Ländern, welche in Kreise sich theilen, so wie in , , . ö beauftrage z ann n 83 vo die Stadt Wien als bedeutender Körper 1 Mein Min t ) l er von ie ein eine allgemeine V wer ; nde ö. nog nen nt. dessen Glaubwürdigkeit vor Gericht, An und Bewaffnung im Einverständnisse 56

Lande gegenüber austritt,

rtreten durch die Höchstbe . gen Hrundbesitz durch die Land tragt, wonach' ebensowohl dem Gesammt ⸗Interesse de besonderen Interesse jedes einzelnen Kreises, und beziehungs

Wien und des Landes. auch

11

6

zorschrift wegen

1ne Inne

den Ministerien .

fag / und der Justiz erlassen. Um ferner eine entsprechende Reichsforst⸗V Fon vesen einer gedeihliche

Staats! ein Wahlmodus b

es Landes, als ö . waltung zu schaffen und das gesammte Forstwesen

steuerten Oesterreich der Stadt Wi

von Ew. Majestät gemeinden. Inter der Urpro weise in Nieder-O

Der IX. Abschnitt der n Verfassung stellt einigen Kronländern besondere Statuten ir

Auf welche Weise zezüglich Ungarn

18 diese Zusicherung bez Da