1850 / 8 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

und schlägt folgendes 3 Gewalt auf,

terstützen, um deren Erfolg Herr Lagragne macht einen neuen

U unterstützen. 92 Bez Bezr schuldigten 812 verlangt. mission 1 er

ö ö ni ster

über

des

Versammlung auf, es der Regierung zu überlassen, thigen Maßregeln ergreife, zosen am La Plata, deren Rückkehr, schützen.

werden solle,

1!

La Platafrage an. Herr von , . feindlich. Nach ihm nimmt . 366 Auswärtigen das Wort und For el

zu

vor, das Amendement des Herrn von Rancé durch zu ersetzen: „Die Versammlung f die die Unterhandlungen durch genügende Kräfte zu un⸗

ig auf die nicht begnadigten von den Junitagen Herr Rancsé schließt sich die Expedition

Gesandten hinschicken.

tion bestimmen; de die der dort l benben Franzosen sichern. die Intervention.

5aris, 4. Jan. Der es 185 ö . 6 . idaten ernsthaft die Rede sein Pa 1 ,. Verzug das Budget des Jahres ö 4 / eigentlich von keinem anderen Kandidaten ernsthaft die die n gen aufgefordert, ö Monats das erforderliche Material kann Bei der Wahl der beiden Vice⸗Präsidenten zeigte sic 1 orm d Schlusse des * ö ö r; 46 . . . J, 4. in äh cher ö . . sellsen Diese Maßregel wirt gestatten, ö Stärke der konservativen und der radikalen Partei . , , n . . em berathen und votirt werden . Verhältniß. Die Gewählten sind Gaetano Demarchi, , das Budget zeitig genung ) ; . z önnen. 77 esehacbende ders J ieselbe Stelle betkleide das Hung? , ächsten J. Januar in Anwendung treten zu Pudaet in der ersten gesetzgebenden Versammlung dieselbe Stelle betleide schon mit Tem mahlt ährigens feinen Kellegen, die im nin hat, und Pallutl, ein Deputirter aus Savoyen. Der Minister empsiehlt . , beizubehalten und denselben . 1 Königi . aebrachte r sp 9 x ; . Yiens⸗ z . 3 Die 6m von 1850 eu e e mlt . e Lene Nachtheil für den Vienst Spanien. Madrid, 28. Vez, K. . . weitere hinzuzufügen, hütet seit einigen Tagen das Zimmer; sie fügt sich jetzt allen Bor— geschehen kann. kündigt an, daß sofort Silbermünzen von sichtsmaßregeln, welche ihr Zustand erheischt. 1 1 ? ö (

*

man

an

Der Moniteur

in Umlauf gesetzt werden sollen.

'rauf wird die

ig X 11

ordert die exekutive

zu sichern und um unsere Landsleute Antrag in Juni-Insurgenten und die Ange— 1819, für den er die Dringlichkeit dem Amendement der Kom

daß sie die nöͤ⸗ Güter der Fran⸗ gesichert ü 9 1 v9 * ff 8. en Die Regierung will einen . Die Kammer könne die Größe der , 1 ; 1 14a ) Sicher rde die Unabhängigkeit und die Si erh

Herr Thouars spricht fur itzung aufgehoben.

um das Leben und die Gi wenn sie es wünschten,

we

hat alie se ine Kolle

vol

Der Finanz⸗Minister

ten werden.

,, r , n. ke ,, , Un enn gelten, und man hielt 351 3 1 2 ö j h 8 konnte aber auch keinesweges für g bie leicht eine der⸗

es daher für besser, es au unglückte werden konnte,

40 . Die Zahl der Freunde welche sich einstell⸗

der Partei, gerade unbedeutend,

nicht

eine D ration

eine Demonstre 2 nn ankommen zu lassen, sondern ohne war eine große Anzahl Frei⸗

Präsident des Königlichen Rathes geworden; als sein wird Mon genannt.

. . ; ĩ Herzog von Gor, ist Vice⸗ Unser jetziger Gesandter in Wien, Herzog Rach solger

Meteorologis che Beobachtungen.

Weiteres auseinanderzugehen. , Protectionisten wirklich ihre 1850. 2 . 22 Bech e e m. handler . 6 . Fiskussion betheiligt haben 6. Jan. 9 . . 22 . 8 —— 2 ae 2 * Reden gehalten hätten, Luftdruck ..... 332,40“ Par. 333, 9a“ Bar. 334,75 Par. Quellwärme 7,47 R. würden. ; 2 5 K 3 Die Deputirten-Kammer Luftwürme ..... 236 R. 2. O. R 52, R. 0, 0* R. Italien. T it rin, 30. * ez · . sirnirt 3 Das! wichtige Ereig Thaupunkt ..... K H. 3 1,5. ** . R. 3

hat sich endlich gestern definitis kon .. . Pr isident ; V on 125 Dunstsättigung 86 pet. 51 1 9. . Aus ar,

* 7 Sitz st die Wahl Pinelli's zum? räsidenten. VM 9 Wetter halbheiter heiter. heiter. Mederschlag), . 26 . . . Ex Minister des Innern, welcher der Opposi⸗ Wind S8 W 0. 0. Wärme wechsel 4,1 n e, 3 Kummer als Opfer gefallen war, 79 Stimmen, Wonrcnzus .... . 88 w. . 79

ei, . ker ged ich läßt sich die Stärke der ministeriellen Partei Tagenuittel: 333, 10“ Par.. 3,89 n.. 5” R... 85 re.. Me. . ö Auf der Rechten und im Centrum zeigte sich bei der .

, ,, Eintracht, die Opposition jedoch scheint im hohen Ränigliche Schauspiele. Dirne k 3 . , Dienstag, 8. Jan. Im Opernhause. Ste Abonnements⸗ didaten erhielt der ehemalige Vice-Präsident der . Borsttlln hg 8. Pie MJhanbiam anten, on l Dper it ann, w s

2 * 2

radikalen . Ain J von der Linken abgegebenen Stimmen zersplitterten sich , Je

Kammer die meisten Stimmen, nämlich 19.

Die Berathung über das Budget soll morgen beginnen.

Akten, von

Vorstellung: ler. fang 6 Uhr.

Scribe. Musik von Auber. Anfang halb 7 Uhr. Miltwoch, 9. Jan. Im Schauspielhause. CGte Abonnements—⸗

Maria Stuart, Trauerspiel in 5 Abth., von Schil⸗ (Frl. Edwina Viereck: Maria Stuart, als Gastrolle.) An⸗

Den resp. Abonnenten, welche im Jahre 1849 zum Parquet

des Opernhauses abonnirt waren, wird mitgetheilt, daß die Abrech= ] ö ĩ 2 8 5 s⸗ 2 9 nung über die von ihnen eingezahlten Beträge stattgefunden hat,

und daß ein ihnen zustehendes Guthaben,

gegen Vorzeigung ihrer

letzten vorjährigen Abonnements- Quittung, bei der Königlichen Theater-Haäuptkasse in Empfang genommen werden kann.

19 gCentimes . n JJ stadt ) . . 6 16 Fentimes Wie man vernimmt, werden in der Nähe der Hauptstadt acht Rönigsstädtisches Theater. 4 8 ö 19 Meg 9 8x d zogen. 4 . ; . ö 9iᷣ ot 8* 5 6 . emebritanien und Irland. on don, 4. Jan. Die Kavalle rig. tegimenter zusammenge . n, , Dienstag, 8. Jan. Die Teufels-PWette, oder: Rosen ö. Großbrit⸗ 23 id sind Növen wenigen Orten, wo sie durch In den letzten Lagen hatten . hala sast erfrhren Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 9 mi ria 11 Ul ,, . 8 . 1 pe 25 9 . 9 8 am P06 . . . 1. ö . 2 2 . f *** ; 6 0. . a ngen die öffentliche Meinung herausge- der Nacht des 25sten drei Schildwachen am Palaste Abtheilungen, von Wollheim. Musik von Ed. Stiegmann; M 17 von Ver sa imlung y,, ,. . f 3 , n * h 51 8. 3164.4 36. ö j . a. Berufung von ‚. für oder gegen sie zu erklären, geschlagen worden waren. , . von hier nach Aranjuez wer— Mittwoch, 9. Jan. Italienische Opern- Vorstellung.) Norma. . nut befundch, den' von ihnen selbst gewählten k . . ö . bis um Mai ] Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini r Haben es für gut besunden, . J . 3. 966. . . Etriebe hre Vollendung bis zum Ma * . 5. K . . 9 ; 1 ö. . zu betreten. So sollte in der Gras⸗ den, so eifrig betrieben, daß man ihre 9 3 Norma; Sga. Luigi Bianchi: Aldagisa, als Gastrollen. ) mpfplatz Jar „Hercin? Leinstery eine Versammlung abgehal⸗ bestimmt erwartet. ĩ We (Provinz Leiner ten l ð 25 r h

Berliner Börse vom 7. Januar.

——

II gChSel- Course.

. Geld.

KRis enk RH n - ACtien.

gefragter, worin mehrere Ümsaͤtze stattfanden. ö lauer. Alle übrigen Fonds und Actien ohne Veränderung.

F. W. Nordbahn

Wien 223). z Petersburg 3933.

. V ö. ö ! die Preise matt.

Rüböl . 1 n 1375, Rthlr. Br., 133 bez. u. G

pr. Jan. Rthlr. Br., 133 G.

) Jan. / Febr. 1353

Brier. / 1 io rl s- Actien. Ha ital. 23 Stamm- Actien. A apital. Priori . 1 ö J 250 FI Kur 143 55 ! 1 J Cor JJ * Tages- Cours. I ue ; 6. . f eS§— Col. ö [ i. . 250 Fl. 2 Mt. 1421 142 Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekannutm 6. Sämmtliche Priorimüts nn werden . * ] 300 M Kur 1512 151 in ö. . timmten Rubrik ausgelällt 3 jährliche Verlosung à 1 pCt. amertisint ö ö 300 Mr 2 Mt. 1504 Pie mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Siaat gar. 13 ; . 6 26 6 2562 , ö 1.411.800 4 963 k ; . ö . . S6; Berl. Anh. Litt. A. B 6, 900.000 1138 . . ö 5.000, 0060 45 106 6 Pa ,, ., q ; do. Hamburę S. 000,000 4 00 81 a 803 be. k 6 . „0660 43 985 150 11 2 Mt. . 914 do amburg ] , . do ga, I e . 598 1 * ; J * 162 do. Stettin -Starg 14, 824, 000 4 4 . ö. 6 do. Potsd Magd. 2.367, 200 4 695 k aug 166 pan. 2 Mt. 988 / do. Potsd. Magd. 1B 060, 009 ö w . do. 40 3, 132, 800 5 102 ba Br 1 S Tage 9917. Magd. Halberstadt 7690000 . do. do. Litt. D 1.000, 000 5 1060 bLæ Leipzi in Courant im 1TbIe. Fuls 160 Thlr. 72 nme 991 40. Leipziger ö 2,300, 000 / 4 , 67 . o Stettiner 3 800.000 5 P 105 1 l . 100 *1. 2 M 56 33 Halle - Thüringer / 3. 000 0060 . 53 9 J Magdeb. Leipziger, , ,, Franc n. wüdd. n 3 75 107 n nn,, ,,, fe Thüringer 4. 000,000 43 99 u⸗ ö 2 I Lacl 4.500, 0090 4 45 b Halle - Thüringer. 1.5990,9 ) 1 hr B 636. J ö d0. Aachen. . . ö ö Cöln - Minden 3, 674.590 16 ö = ; 35 051,200 5 5 35 5 1036 5 w ö 26 0 Y- il Papiere umd Bonn Cöln. . ( . ; ; 9 f 3 500,000 5 z Inländische Fonds, Hfuaundbris/ Hon mun ö ͤPũüss eld. Elberfeld 1.100, 000 85 85 rein . . , 1 217.000 33 S3 ba Geld- Course. . d 1300, 909 41 95 ? do. 1. Brioritit.. 2.1487. 259 4 / ö J r Brief. Geld. Gem. Niederschl. Mirkisch. 10,900, 900 3 RJ do. Stamm-Prior. 1.250, 000 4 7835 n K . 37 955 955 H n , , Pi elde m b ùhMαrteisd. 1.500. 00014 „Frein. An 5 10973 106 ö 3 685 Operschl. Lit. A 2.253, 99 35 63 106 * Niederschl. Märkisch. 4,175, 0909 4 96 12. u. B St. Schuld-Seh. 33 S825 - m. ö. . 33 / 91 d0 6 6 2, 400,00 3 65 105 B ö 99. do 3,500,000 5 1044 Seeb. Prüm. Sch. 103 1602 . . 33 i ö Cosel Oderberg 1.209.900 1 6 III Serie 2.300, 000 5 1034 4 u. G. R. u. Rm. SehHuidv. 3 * . n , , , 944 gz: Breslau - Freiburg , I00, 9000 4 w 1 weighal 252,000 45 . ö 8 5 . ö. sch d 93 ö k f vag ( ; n do weigbahn 2292. 3 Berl. Stadt- Ohl. 3 195 . Er. R- An h. Sch ͤ ö . BRKkrakau-Oberschl. . Sh H hh 14 / . ö . 99. 215 0060 5 43 . . J Berg. - Märk. ,, 535 ; Oberschloesische . 350430904 Westpr. Efandhr. 34 . ö. 2354 , , Stargard- Posen. 5. 000. 0690 ö (rakau- Oberschl. 360,000 4 85 6 ̃ 1. Gold 9 J : Krakau Grossh. Posen do. 4100 12 100 12 And. Goldin. à Yth **. *7 Brieg Neisse 1.100, 000 1 ö , 250 000 5 . * 91 =. Disconto. ö 51 56 6 1 Se 3 , . ö do. 2. 3 . M 1 n Magdeh. Wittenb. 1.500, 9000 1 61 z 1 ö Vohwinkel / 325.900 2 - 96 bhæ. n, nn, n. 1 . . 969 e ii. Ser. . 3 . . . . . J g. 100. uslndischi Honde. CQnitlungs - otzen. 1 . . S009, 600 5 1003 ba. u. RH . . Berg. Mãrk K 4 5 ö Poln. neue Pfdbr, 4 8655 Aäachen-Mastricht 2.750, 900 4 30 . . 1s. Fart. Zoo Fi 4 81 805 Bz B. 55 ** w [. ö. 9 pi. l 1185 117 . isl. Samm- Al. 36 2 do. do. 1 Anl. 4 . . 4 ö . 5 Aus lind. Actien. . 10. Stiegl. 2. 4. A. 4 amb. Feuer- Cas. 3) P . ; k Kiel sltona . 2.050, 000 5 er. Au 25 438 43 1 iel Altona , ö a0. ic. 8. 4 673 J ö Friedr. Wilh. Nord. s. 00, 1 ö ö mnsterd. RKotterd. II. 6.300 Cd 4 —– do. v. Rthsch. Lst. 5 ö. . . J. 325 do. Prior. 2 . 1 Mecklenburger Th 1.300, 900 4 do. Poln. Schatz. 1 Sint 16 x. O. .. 323 he 5 ö 5 . 9414 ! Sardin. do. 36 Fr. J . U . do. do. Cert. .*. 17 RK. gad. do. Os H. 184 / 185 Cöln-Minden 93 von Preussischen Bank-Antheilen g4 be lo. do. I. B. 200FEI.— 3 ; P Schluss-Course von Cöln-Minden ga G - abr. a.. 4 26. . 9 . z : j Tr Se zerung, besonders gefragt waren Krakau Oberschlesische 4 ; ß Tüicst bedeutendem Umsatz sehr fest und schlossen meist mit einer Steigerung, Pi. Tours ser meisten Actien behaupteten sich heute bei nicht bedeu 8 Mart? Ferch e⸗ . 66 75 55. 8 sz. 92. 60 tarkt⸗ te. 5. j 4 ; , 55 , d 560. proz. 2. 60, 26 9. Auswärtige Börsen. 92 . ö . 96 Aktive 3 proz. 377, 4, 38. Berliner Getraidebericht . . 7. Januar. 3. ö , , Belg. dn, *. 1 R 7 . 25 * 2 , ĩ . . 4 . 144 ä 5 th ö . / I ; 5 * X Brüssel 82. St. Germain We Qualität 52 506 9 ö Leipzig, 5. Jan. Leipz. Dr. Part. Oblig. 195 Gld. Piemont 9.0. Anl. 144: 39. 8h, ö 3 . err . n . 1. . schiwimmend 263 28 Rthlr. ) B. X. 150 Br Leipzig Dresdener E. A. 107 Gld. 410 Vers. r. U. 2066. 75. do. 11 66ttröö ö Roggen loco und sch . . . veipz . * 901 Br ö. . 136 23 n pr. Frühjahr 2. Rthlr. Br., 2 3 Dez. Sächsisch Bayerische 85 Br., 86 Gld. Schlesische 99 Br. 113. 75. Nordb. 456. 25. pr, Mai / Juni 28 Rthlr. bez. u. G. . 5 *. . 142 . . 8 7 . 2 * 1 34 Chemnitz Riefa 25 Br. Löbau-Zittau 18 Br. Magdeburg N. d. B. 6proz. 2 . ; 6 / Gerste, große loco 23 25 Rthlr. Leipzig 210 Br. Berlin -Anhalt. 897 Gld. Krakauer 69, Gld. , . kleine 20— 22 Rthlr. 27 6 . 5 8 193 J ö 9 1 2 * 0 4 14 2 f 9) . . P ster 2 ö 8 9. ö ö * ö 2 3 6 ö. . K , . ö Hafer loco nach Qualität 16 18 Rthlr. 1 e B 89 . . 3 ur 45. ö , . 2 ö [16 Br. Preuß. B. A. 94 Br. ö . ,, „pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. 9 . 68 4 9 . ö 60 5 Ber ö . ö. ö z ; —5* Frankfurt a. M., 4. Jan. BVon Fonds, waren an heu⸗ Ber ö. . 33g Erbsen, Kochwaare 3 10 Rthlr. tiger Börse alle süddenutschen Obligationen osterr. Actien, 5 und / . 335 Futlterwaare 29 32 Rthlr. . 3 Kzproz. Metalliques und 43proz. belg. Oblig. zu höheren Coursen London . 323. loco 133 Rthlr. Br., 13135 G., flüssiges 134 bez.

125 Br 51ir Gir,

dinlen Gld.

Old.

Zproz. 27

Gld.

335

macht.

Br.,

Oesterr. proz. Metall. 85! Br., 855 Gld. 1270 Gldv. do, 4 35 Fl. 32 Br., 323 Glo. Loose 50 Fl. 73 Br., 723 Gld., do. a 25 Fl. 293 Br., 29 G. Hessen Partial-Loose a 490 Rthlr. preuß. 32

Bank ⸗⸗Actien Baden Partial - Loose a 50 Fl. 545 Bre, Darmstadt Partial⸗

Br., 32 Gld. Sar

PVartial-Loost a Zb Fe. bei Gebr. Bethmann 3335 Br., 33 Spanten Zproz. inländ. 295 Br., 29 Gld.

Fl-Loose 116 Gld., do. a 500 Fl. 814 Br., 81 Gld. Wilhelms Nordbahn 43 Br., 423 Glv. Köln⸗Minden 965 Br., 956 Glvö

Samburg, St. Präm. Oblig. 87 Br. Stiegl. 85 Br., , 71 Br., 707 Gld. Ard. 114 Br. 65 . Bergedorf 94 Br. Altona⸗Kiel 94 Br., 9343 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗-Nordbahn 42 Br.

Poln. 300 Friedrich⸗ Bexbach 86 Br., 85 8. Jan. Zz pro. P. C. 87 Br., 8b Glv. Engl. Russ. 19067 Br., 106 Glv.

Hamburg⸗Berlin 80 Br., 793 Glv. Magdeburg-Wittenberge 60! Br., 66 Gld. Köln⸗Minden 955 Br., 95 Gld. Mecklenburg 34 Br.,

Fonds angenehm; besonders 3 proz. Span. zu 274 bis 3 ge⸗ Eisenahn-Actien niedriger, doch am Ende fester.

Die Börse war heute ruhig und

. . zan. Z3proz. Cons. 4. 3. 975. 7 * 1

3Zproz. 374, , P 55. 4 proz. 855, 85.

London, 4. . 10). Int. 5656, 160, 98. .

Cons. waren still, doch blieben sie steigend. war das Hauptgeschäft in P)ũtꝛu.

2 Uhr. Cons. a. Z. N, 96.

Amsterdam, 4. Jan. Die Börse war. im n,, williger. Holl. Fonds blieben durch gute Käufer. proz. höh als gestern. Span. im Allgemeinen williger. Russ. wenig verän⸗

S9, 88. Ehili

Von fremden Fonds

dert.“ Oesterr. Fonds waren zu höheren Preisen anzubringen, Von südamerik. war, Peru williger. Mex. zu niedrigeren Preisen

zu haben. ; . 102

Holl. Int. 55 15 4. Zproz. 644, B. Span. Ard, 121 gi. Piecen 127. Coup. S7. Russen alte 1057. Oest. Met. 5proz. §15. 23 proz. 43, 4. Mex. 283. Peru 68, 1.

Jebr. März 1365 Rthlr. Br., 135 G. . 137 Rthlr. Br., 133 G. n April / Mai 134 . Br., 13 G.

Leinöl loco 125 Rthlr. Br. 3 2 6 guhse n Tin. Rthlr. Br., 115 G.

Mohnöl 155 Rthlr.

Palmöl 122 a 13 Rthlr.

Hanföl 14 Rthlr.

Sübsee⸗-Thran 12

Spiritus loco ohne

gil Rethlt. ver Faß 1 . . y pr. Jan. ' gl. He, 14 G. t n pr. Frühjahr 1532 Rthlr. Vr. 165 G.

Vr dr engen Nummer des Staars⸗An⸗ zeigers sind Bogen 318 der Verhandlungen der Er⸗ sten Kammer und Bogen 259 und 260 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

Denen Hehei 5 tuckerei. Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober- Hofbuchdrue Berlin, Drue 9g 26st 2

41

Dienstag d. s. Jan.

914

Entwurf des ueuen Bergwerks -Gesetzes. Frankreich. Paris. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Vermischtes.

m.

nichtamtlicher Theil.

Entwurf des neuen Bergwerks⸗Gesetzes. Titel JI.

Von den Bergwerken und von Gräbereien und Steinbrüchen. 8 1

Die Mineralien und Fossilien werden in rechtlicher Beziehung entweder zu den Erzeugnissen der Bergwerke, oder zu den Erzeug— nissen der Gräbereien und Steinbrüche gerechnet. .

Das Recht zur Gewinnung der zu den Bergwerks-Erzeugnissen gehörenden Mineralien und Fossilien kann nur durch eine vom Staat ertheilte Verleihung erworben werden und wird unter Auf⸗ sicht des Staates, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Gesetzes ausgeübt. . 1 Die Erzeugnisse der Gräbereien und Steinbrüche stehen zur Verfügung des Grundeigenthümers, nach Maßgabe der Bestim—

mungen im Tit. Ill, §§. 114. 115. §. 2

Zu den Bergwerks-Erzeugnissen werden gerechnet: Metalle, gediegen und als Erz, mit der im §. 3 bestimmten Ausnahme;

Mineralien, werden; Schwefel, Erdpech.

Vitriol und Steinkohlen,

aus welchen

. l Alaune gewonnen Graphit,

Braunkohlen und

8

Zu den Erzeugnissen der Gräbereien und Steinbrüchen wer—

den gerechnet: ;

einzelne, an der Erdoberfläche gefundene Mineralien der im 8§. 2

genannten Art, Raasen-Eisenstein und alle übrigen im 5. 2 nicht genannten Mineralien und Fossilien.

§. 4.

Hinsichtlich der Gewinnung des Steinsalzes und des aus den

Soolquellen zu bereitenden Kochsalzes verbleibt es, so lange das

Salzhandel⸗Monopol des Staates fortbesteht, bei den gegenwärtig

geltenden Bestimmungen. .

Titel II.

Von den Bergwerken. k Von dem Eigenthum der Bergwerke im Allgemeinen. S. 5.

Die vom Staat ertheilte Verleihung begründet das Eigen— thum an dem verliehenen Bergwerk. Dies Eigenthum ist von dem Eigenthum des Grundes und Bodens unabhängig.

; . (css delrgwerke sind unbewegliche Sachen. Als unbewegliche Zu— 6 . Bergwerkes werden betrachtet: die dauernd zu des⸗ sen Betrieb bestimmten Maschine S er th 6er 4. ; Grubenbetrieb ich feng, Orr t sceften ö 5. . Betriebes und dessen Beaufsicht; besli . 6. , . Bet tien ssichtigung bestimmten Grundstücke Wege Eisenbahnen, Gebäude, Torrichtungen und Räume sowohl un fer als über Tage, und alle zum Bergwerk erworbenen Rechte e

8 . autheile sind unbewegliche Sachen, insofern nicht Verleihung etwas Anderes bestimmt wird. ö

F. 8

Die reale Theilung eines Bergwerkes, so wie die Verzichtlei⸗ stung auf einzelne Thelle, kann nur nach vorheriger Genehmigung der Bergbehörde in denselben Formen erfolgen, welche für die Nach= suchung und Ertheilung der Verleihung vorgeschrieben sind.

,,, F Bergwerks

* . Wege der

auf

533 Der Bergbau für Rechnung des Staates unterliegt den Be— stimmungen des gegenwärtigen Gesetzes, insofern nicht besondere che Vorschriften eine Ausnahme machen.

gesetzlie h ö Die feste Steuer (8. 208), so wie die verhältnißmäßige Steuer vom Ueberschuß (8. 211 b) wird von den Bergwerken des Staates nicht erhoben.

, Von der Erwerbung des Bergwerks-Eigenthums. 1) Vom Schürfen und Finden. §. 10.

Wer Schürf- oder Bohr -Versuche auf fremden Grund und Boden machen will, bedarf der Erlaubniß des Grund-Eigenthümers, oder der Ermächtigung der Kreis⸗Polizei⸗Behörde.

Das Recht, Schürf⸗ und Bohrversuche zu machen, steht dem Grundeigenthümer, so wie demjenigen zu, welchem der Grundeigen⸗ thümer, oder die Kreis- Polizei-Behörde die Ermächtigung dazu

theilt. 8. 11.

Die polizeiliche Schürf-Ermächtigung wird nach Vorladung des Grund-Eigenthümers, des Schürflustigen und des betreffenden Fergmeisters, ertheilt, und kann nur aus Gründen des Gemein— »ohls versagt werden.

. § 12.

Die Schürf-Ermächtigung muß das zu beschürfende Feld genau bezeichnen, und zugleich die Entschädigung, welche dem Grund- Eigenthümer für den zu Schürfversuchen in Besitz zu nehmenden

und und Boden, vor Beginn der Schürf-Arbeiten, zu zahlen ist, provisorisch feststellen.

Der, beiden Theilen gegen diese Feststellung gestattete Rechts—⸗ weg hemmt nicht den Beginn der Schürfarbeiten, sobald die provi— sorisch festgestellte Summe . deponirt ist.

§. 413

Die Erlaubniß zur gleichzeitigen Aufsuchung des nämlichen „ber eines anderen Minerals in demselben Schürffelde kann von der Behörde Mehreren ertheilt werden; auch wird der Grund eigenthümer dadurch nicht gehindert, von seiner Befugniß, selbst nach Mineralien zu suchen, oder Anderen die Aufsuchung derselben zu gestatten, Gebrauch zu machen.

Von schon begonnenen Schürfarbeiten müssen neu zu eröffnende,

sofern nicht eine andere Einigung unter den Betheiligten staitfindet,

bis auf 560 Lachter entfernt bleiben, ohne Unterschied, ob letztere

Erste Beilage zum Preußischen Staats-An

S. 14. Auch in verliehenen Feldern darf auf Mineralien, auf welche noch Niemand ein Recht erworben hat, geschürft werden; die Schürf⸗— arbeiten müssen aber von den Schächten und anderen Tageöffnun— gen des verliehenen Bergwerks mindestens 50 Lachter entfernt blei⸗ ben, es sei denn, daß der Bergwerksbesitzer ein näheres Ansetzen erlaubt. § 15. Ohne ausdrückliche Erlaubniß des Grund-Eigenthümers dür⸗ fen in eingefriedigten Höfen und Gärten, oder in weniger als 25 Lachter Entfernung vön Gebäuden, Bohr- und Schürfvwersuche nicht gemacht werden. §. 16.

Wenn zum Zweck von Schürfarbeiten Schächte über 2 Lachter tief niedergebracht, oder Stollen getrieben werden, so ist die Berg⸗ behörde davon zu benachrichtigen. Dieselbe übt die polizeiliche Aufsicht über diese Arbeiten und hat den Schürfer zur Wiederzu— füllung der Schürfe, sobald deren Offenhaltung nicht mehr erfor— derlich ist, anzuhalten.

8 17

Die bei Schürf⸗ und Versuch⸗Arbeiten geförderten Mineralien, welche zur Klasse der Bergwerke gehören, dürfen vor erfolgter Verleihung nur mit Zustimmung des Bergamts benutzt werden.

S. 18.

Förmliche Vorrichtungs- und Abbau-Arbeiten dürfen vor er⸗

folgter Verleihung nicht statthaben. § 19

Wer auf eigenem Grund und Boden, oder mit Erlaubniß des Grund⸗-Eigenthümers, oder auf Grund einer Schürf⸗Ermächtigung oder zufällig ein verleihbares Mineral entdeckt, soll, ohne daß ihm ein unbedingter Anspruch auf die Verleihung gegen den Staat zusteht unter mehreren Mitbewerbern, als Finder ein Vorzugsrecht auf ein nach dem Ermessen der Behörde zum nachhaltigen Abbau geeignetes Feld haben.

§. 20.

Treffen in dem Felde, welches die Behörde ungetrennt zu ver— leihen für angemessen erachtet hat, mehrere Finder zusammen, so hat der ältere Finder vor dem jüngeren den Vorzug.

8. 21.

Als Finder wird derjenige angesehen, welcher die von ihm entdeckte Lagerstätte durch seine Schürf- oder Bohrversuche dergestalt nachgewiesen hat, daß das Hangende und Liegende der Lagerstätte oder deren Verhalten zu erkennen ist, und welcher bei dem Berg⸗ amt, oder bei dem gemäß öffentlicher Bekanntmachung hierzu be— auftragten Beamten, das Verleihungsgesuch, mit Angabe seines Namens und Wohnortes, der Zeit ünd des Ortes des Fundes, und des erschürften Minerals, anmeldet. Das Alter im Felde wird nach der Zeit der Anmeldung bestimmt.

§. 22. „„Die erfolgte Anmeldung hat die Behörde (8. 21) in ein da— für bestimmtes Register mit Angabe des Tages und der Stunde der Anmeldung einzutragen und eine Bescheinigung darüber zu ertheilen. §. 27.

Zur Feststellung des Fundes ist die Besichtigung durch den Bergmeister nothwendig. Der Beweis, daß zur Zeit der Anmel⸗ dung der Fund bereits gemacht war, ist Sache des Finders. Ueber das Ergebniß der Besichtigung hat der Bergmeister ein Protokoll aufzunehmen.

§. 24.

Das, dem Finder nach s§. 19 und 20 zustehende Vorzugsrecht erlischt, wenn derselbe nicht vor Ablauf eines Jahres, vom Tag der Anmeldung an gerechnet, ein vollständiges Verleihungsgesuch etngereicht hat. .

8 5

ö. , dee, Gemeinwohls können Bezirke in Bezug auf werden , durch ein Gesetz geschlossen . auf diese Mineralien schürfen.

In einem gesetzlich geschlossenen Bezirk darf weder der Grund—

eigenthümer, noch ein Dritter mit dessen Erlaubniß Schürfverfuche

auf diejenigen Mineralien vornehmen, für welche der Bezirk ge⸗ schlossen ist; auch dürfen keine Schürf-Ermächtigungen auf letzteren

ertheilt werden. .

2) Von der Einlegung und Instruction des Verleihungs-Gesuches.

. 77. ; t

Das Vergleichungsgesuch muß enthalten:

Name, Stand und Wohnort des Bewerbers;

die genaue Bezeichnung der Punkte, wo die Aufschlüsse

liegen; .

3) die Art des zu gewinnenden Minerals;

4) die Grenzbeschreibung und die nach Quadratlachtern an⸗— zugebende Größe des begehrten Feldes, so wie die Angabe der ausnahmsweise anders als mit senkrechten Ebenen ge— wünschten Seitenbegrenzung. .

5) den Namen, welchen das Bergwerk erhalten soll.

S. 28.

Dem Gesuch ist, mit Bezug auf die demselben beigefügte Gränz⸗ beschreibung, ein durch den Markscheider anzufertigender Situations⸗ riß, im Maßstabe von mindestens eo der natürlichen Größe in drei Exemplaren beizufügen, auf welchem die Gränzen des in An⸗ spruch genommenen Feldes aufgetragen sind.

8 23

Das eine Exemplar des Risses wird der auszufertigenden Ver⸗

leihungs - Urkunde, das zweite dem Konzepte derselben beigefügt;

das dritte erhält das Berg-Amt. S. 30.

Das Berg⸗-Amt trägt das Verleihungsgesuch in das dafür be⸗

stimmte Register ein und verfügt binnen vierzehn Tagen die Be—

kanntmachung desselben. .

§. 31.

Das Register und der zu dem Gesuch gehörige Riß sind Je⸗

dem, der dabei ein Interesse hat, auf Verlangen vorzulegen; auch

sind gegen Erstattung der Kosten, Auszüge auf Begehren mitzu— theilen. 8. 37

Die Bekanntmachung des Verleihungsgesuches findet mittelst

Anschlages an den für öffentliche Bekanntmachungen bestimmten

Stellen, während zwei Monaten in allen denjenigen Gemeinden

statt, über welche das nachgesuchte Feld sich erstreckt. Außerdem

erfolgt dieselbe durch zweimalige, von 4 zu 4 Wochen zu wieder⸗ holende Einrückung in das Amtsblatt dessenigen Bezirkes, zu dem

vom Grundeigenthümer selbst, oder mit dessen Erlaubniß, oder auf Grund einer Schürf⸗Ermächtigung unternommen werden sollen,

diese Gemeinden gehören. S. 33.

zeiger.

Bekanntmachung nach Ablauf der folgte Einrückung in das Amtsbl den Nummern nachzuweisen.

Frist zu bescheinigen. Die er— att ist durch Vorlage der betreffen⸗ §. 34. Während der zweimonatlichen Frist das, Verleihungsgesuch bei dem Berg- Amt, Meister, in dessen Revier das nachgesuchte oder zu Protokoll angebracht werden. § 35 Verleihungs⸗-Gesuche, welche auf ein Feld, Felde auf ein Mineral gerichtet sind, welches mit einem bereits be gehrten Felde und Mineral ganz oder theilweise zu sammenfäll, werden dem früheren Verleihungssucher abschriftlich zugefertigt. . ; S. 36. . Stimmen solche Konkurrenzgesuche mit bereits bekannt gemach— ten Gesuchen hinsichtlich der im §. 27 Nr. 3 und 4 aufgeführten Punkte überein, so bedarf es einer Bekanntmachung derselben nicht. Sie werden wie Einsprüche gegen jene Gesuche behandelt. . Findet diese Uebereinstimmung nicht statt, so muß das Konkur— renzgesuch nach Vorschrift der §8. 30 u. f. bekannt gemacht werden.

nnen Einsprüche gegen Foder bei dem Berg⸗ Feld liegt, schriftlich,

und in diesem

S. 37.

t Während der zweimonatlichen Frist hat der Verleihungssucher die Versuch-AUrbeiten, so weit der Berg⸗Meister es zur Feststellung des Fundes (8. 20) und in Beziehung auf die Feldesstreckung (5. 44 nothwendig erachtet, fortzusetzen. Er ist berechtigt, die Besichtigung derselben bei dem Bergamte auch schon vor dem Ablauf der Frist zu beantragen, wenn die Umstände die längere Offenhaltung des Fundes nicht gestatten. . .

8. 38.

Binnen vier Wochen nach Ablauf der Frist wird durch den Berg-Meister ein Lokal-Termin abgehalten, zu welchem außer dem Verleihungsnachsucher alle diejenigen Personen vorzuladen sind, welche Einspruch gegen das Gesuch erhoben haben.

§. 39. In diesem Lokal-Termine prüft der Berg-Meister die Risse hinsichtlich deren Uebereinstimmung mit den Angaben in dem Ver— leihungsgesuch. Er besichtigt die stattgehabten Versuch-Arbeiten, untersucht die Nutzbarkeit der Lagerstätte und vermerkt den Befund. Ererörtert die gegen das Gesuch erhobenen Einsprüche und nimmt die gegenseitigen Erklärungen zu Protokoll. Er erfordert von dem Verleihungssucher die Angabe des auf die vorangegangenen Fel— desaufschlüsse gegründeten Angriffsplans und reicht die mit seinem Gutachten zu schließende Verhandlnng dem Berg-A Amt ein.

§. 40. Bei vorhandenen Konkurrenzgesuchen ist vor der Verleihung von der verleihenden Behörde (6. 45) die Größe und Begränzung des Feldes zu bestimmen, welches ungetrennt verliehen werden soll.

Wird auf diese Weise die Konkurrenz nicht aufgehoben, tritt vielmehr der im §. 20 erwähnte Fall ein, so entscheiden die ordent⸗ lichen Gerichte über das Vorzugsrecht.

§. 41.

Sind keine Einsprüche der §8. 20 gedachten Art vorhanden und findet das Berg⸗Amt auch sonst gegen das Verleihungsgesuch und die Verhandlungen des Bergmeisters nichts zu erinnern, so entwirft dasselbe die Verleihungs-Urlunde und theilt den Entwurf innerhalb vier Wochen nach dem im §. 37 angeordneten Termine dem Bewerber mit einer zu bestimmenden Frist zur Erklärung mit. Nach Ablauf dieser Frist, oder nach Eingang der Erklärung ist der Entwurf in weiteren vier Wochen von dem Berg-Amte an den Minister zu befördern.

§. 42.

Die Verbindlichkeit zum Ersatz sämmtlicher durch die Unter—

suchung veranlaßten Kosten, so wie der Betrag derselben wird von

dem Berg-Amt mit exekutorischer Wirkung festgesetzt. 3) Von der Entscheidung über das Verleihungsgesuch. S. 43. Die Entscheidung über das Verleihungsgesuch und die Voll—

Begränzungs⸗Ebenen, Verhalten der Lagerstätte entsprechend, darüber etwas Anderes festsetzt (6. 27

ziehung der Verleihungs-Urkunde erfolgt durch den Minister. S. 41. Die Verleihung wird nur ertheilt, wenn das Vorhandensein einer nutzbaren Lagerstätte und deren Verbreitung in dem begehr⸗ ten Felde durch die Versuche dargethan ist. . S. 45. Der Minister entscheidet darüber, in Bergwerk zu verleihen ist. Die von demselben zu bewilligende Feldesgröße darf jedoch den Flächenraum von 500 6006 Quadrat lachtern nicht übersteigen. Die Verleihung eines größeren Feldes kann nur durch ein Gesetz ertheilt werden. ; S. 46. Die Verleihungs⸗Urkunde giebt das Recht zur Gewinnung der in derselben ausdrücklich genannten und derjenigen Mineralien welche nach der Entscheidung der Bergbehörde mit den verliehenen in einen Bau gefaßt werden müssen. §. J7. ö Werden außer diesem Falle in dem verliehenen Felde noch Lagerstätten anderer Mineralien entdeckt, so tritt, hinsichtlich ihrer Erwerbung, das vorgeschriebene Verleihungsverfahren ein. 8. Die Gränzen des zu verleihenden Feldes werden durch feste Punkte auf der Erdoberfläche bezeichnet. Das Feld hat sen krechte wenn nicht die Verleihungs Urkunde, dem

welcher Ausdehnung das

Nr. 4. . 49. Die Risse sind, wenn das verlichene Feld mit dem begehrten

nicht genau übereinstimmt, nach dem Inhalt der Verleihungs - Ur⸗ kunde zu berichtigen. .

§. 50. ie Verleihungs⸗Urkunde muß enthalten:

D X

1) den Namen, Stand und Wohnort des Beliehenen, 2) das Rechts verhältniß der Miteigenthümer im Allgemeinen

(S5. 79 u. f.),

den Namen des Bergwerkes, die Begränzung des verliehenen inhalt nach Quadratlachtern; die Namen der Gemeinden, über welche dasselbe sich erstreckt die Benennung der Mineralien, auf welche der Bergbau ge⸗ stattet wird, . die Frist, binnen welcher die Verlochsteinung erf 1ß; 8) den Plan zum ersten Angriff (§. n V 9) die Verweisung auf die Pflicht zur Beachtung der Bergwerks—

3) 4) Feldes und dessen Flächen 5)

6

Der Gemeinde ⸗Vorstand hat die vorschriftsmäßig geschehene

gesetze, und 10) die Anordnung der Bekanntmachung derjenigen Bestimmungen