len. Nach bem Schlußworte des Referenten wird der Ausschuß⸗ Antrag gegen 6 Stimmen angenommen. Abgeordn. Koch erstattete hierauf mündlich Bericht über das Königliche Dekret, die gesetzlich festzustellende Verbindlichkeit der Berechtigten zur Annahme von Land⸗ rentenbriefen für die von den Verpflichketen an die Landrentenbank überwiesenen Ablösungsrenten. Der Ausschuß schlägt vor, den Ge— setz Entwurf unter den von der ersten Kammer beschlossenen Abän⸗ derungen anzunehmen, und die Kammer trat diesem Vorschlag ohne Debatte bei, worauf das erwähnte Königliche Dekret durch Namens= aufruf einstimmig angenommen wurde. Den noch auf der Tages⸗ ordnung stehenden mündlichen Bericht über 5. 119 der Armen⸗ Ordnung beschloß die Kammer zuvörderst drucken zu lassen.
Dresden, 8. Jan. Sitzung der zweiten Kammer. In den Ausschuß für die deutsche Frage wurden heute gewählt: Dr. Braun, Biedermann, von Dieskau, Koch, Raschig Dr. Schwarz und Ziesler. Die Gewählten sind fastginsgesammt ent⸗ schledene Anhänger des Bundesstaats und insbesondere des Bünd⸗ nisses vom 265. Mai.
Hannover. Hannover, 5. Jan. Hanno. 3tg.) Schluß der gestern abgebrochenen Sitzung der zweiten Kammer:; Auch Ellissen unterstützt den Antrag seines Freundes
in einer langen, wohlgesetzten Rede, der es an scharfen Ausfällen gegen das Verfahren der deutschen Negierungen nicht fehlt. Von der Ansicht geleitet, daß die Stände die schmerzlichen Erinnerungen, welche die Regierung in ihrem
Schreiben zurückgedrängt habe, nicht scheuen dürfen, und daß die Vergangenheit die Richtschnur für die Zukunft an die Hand geben müsse, greift der Redner zurück in die geschichtliche Entwickelung Deutschlands bis zum Jahre 1806 und ergeht sich in einer kriti⸗ sirenden Schilderung der Hauptverfassungsmomente Deutschlands bis zur Auflösung des Bundestages. Mit dem Ende des Bundes⸗ tages sei ein neues deutsches Reich geschaffen auf dem Gruntsatze der Volkssouveränetät. Die Nationalversammlung, welche von vorn herein unter unglücklichen Auspicien zusammengetreten, habe in vie—⸗ ler Hinsicht die Hoffnungen der Nation getäuscht. Die äußerste Rechte und Linke haben sich verbunden, um das Werk zu ver⸗ pfuschen; die National-Versammlung habe den Boden für die Tontre-Revolution vorbereitet und sei zuerst unter den Streichen derselben gefallen, die Reichsverfassung habe den Erwartungen des Volles nicht entsprechen können, denn die Regierungen haben durch das Staatenhaus zu viel Einfluß behalten, die widersinnigen TerritorialVerhältnisse seien unberührt geblieben und der Schirm der deutschen Freiheit sei einem Fürsten übertragen, der durch die Art des Schaltens in seinem eigenen Lande hinlänglich bewiesen habe, daß er trotz der gegebenen Constitution im Herzen an dem Grundsatze festgehalten, daß kein Stück Papier sich drängen solle zwischen ihn und sein Volk. Gleichwohl habe nirgend im B olke ein Widerstand gegen die Reichsverfassung sich gezeigt, da dieses in derselben wenigstens einigen Forischritt erkannt und auf die Zu kunft gehofft habe. Nicht so haben die Regierungen gehandelt, nachdem sie sich wiedergefunden. Der König von Preußen habe die ihm angebotene Krone aus plebejischen Händen verschmäht und das Signal zur Sprengung des Reichstages gegeben, welcher ein schmähliches und skandalöses Ende genommen, ein Ende mit Schreiken. Die von den mächtigeren Dynastien provocirten anar⸗ chischen Bestrebungen zur Durchführung der Reichs-Verfassung, welchen allerdings auch unedle Elemente sich vielfach beigemischt, haben einen erwünschten Vorwand zur Herstellung der sogenannten rdnung geboten. Hätten die Regierungen gehandelt wie, die Nation, so wäre der Bruderkrieg mit allen seinen verderblichen Folgen vermieden worden. Preußen habe immer im Trüben ge⸗ sischt und slets dafür sehr viel Talent entwickelt; Preußen's König 6 keine Krone vom Volke gewollt, aber durch Gottes Gnade abe er eine noch größere Macht nicht verschmähen mögen. Die damaligen bedenklichen Zustände in Hannover und Sachsen haben die preußischen Bestrebungen sehr wirksam unterstützt. Oesterreich habe da⸗ mals nicht schützen können, das herrliche Kriegsheer Preußens aber ge nügenden Schutz dargeboten. Nach Beseitigung des gemeinschaftlichen Feindes habe man immer noch Rath zu finden hoffen dürfen und so sei man denn vorläufig auf das berliner Bündniß hineingegangen. Wenn man auch nicht ganz von der frankfurter Gesammtverfassung für Deutschland habe abstrahiren dürfen, so sei doch gerade so viel daran geändert, um den Geist derselben zu ertödten. Wie die han⸗ noversche Regierung jetzt mit Preußen fertig werden wolle, das sei ihre Sache und könne die Stände wenig kümmern, denn die Nation abe kein Interesse dabei, was aus dem berliner Bündnisse werde. ls eine Äbschlags Zahlung den Verfassungs-Entwurf von 26. Mai v. J. anzusehen, scheine ihm eine verfehlte Idee; das sei eben so, als wolle man für schuldiges Geld Jemanden mit Ohrfeigen be⸗ zahlen. An den Ständen sei es, die Regierung dahin zu vermö— gen, den einzigen ehrenhaften und sicheren Weg, den Weg des Rechts, einzuschlagen und das wolle der Langsche Antrag; Der Redner sucht dann nachzuweisen, daß die interimistische Bundes Kommission die provisorische Central- Gewalt nicht ersetzen könne und spricht sich gegen eine Kompletirung der alten National⸗=Ver— sammlung aus demokratischen Gründen aus, da nach den stattge— habten Katastrophen dem Volke das Recht neuer Wahlen zugestan—= den werden müsse. Schließlich warnt der Redner vor unmöglich zu erfüllenden Anträgen. Zweifelhaft sei freilich auch der Erfolg des vorliegenden Antrages, Stände aber haben dann doch das Ih⸗ rige gethan. Gestalte sich die Zukunft dann noch trauriger, dann werden es leicht die verantworten können, welche ihre Weisheit an jeder neuen Klippe haben scheitern sehen müssen. Die nächste
Vergangenheit habe dem Patriarchalitsmus oder dem Schein— Constitutionalismus angehört, die Gegenwart gehöre dem Säbelregimente, die Zukunft — könne man nicht pro⸗
phezeien. Aber nur eine Alternative gebe es für dieselbe: Eut⸗ wever die Zukunft Deutschlands verfällt einer schmählicheren Knecht— schaft, als sie jemals dagewesen, oder sie gehort der ganzen vollen Zreiheit. ö
Bue ren ist insofern mit dem Langschen Antrage einverstan⸗ — 1 ach seiner Affuassung darin das Prinzip der Rechtsgül⸗ tigkeit der NReichsverfassung gewahrt erscheine. Da indessen die Ba sung nicht Holltommen Veutlich, so stellt er den nachfolgenden nn, wenige hinzugefügte Worte motivirten Verbesserungs—
Gl de beschließen, der Königlichen Regierung auf das Schreiben
. Dezember 1849, die deutsche Sache betreffend, zu er— 1) daß sie die von den gesetzlich 4 hen Vertretern des deutschen 8 in Frankfurt beschlossene Neichtzverfassung ö 28. Yꝛar; nebst dem Reichswahlgesetzs vom 12. April 1845 als e e , 6. e , anerkennen; ie demnach der hannoverschen Regi ll und jedes Recht ) nn,, . !. . absprechen, diesen Volkegesetzen den Gehor⸗ 3) daß sie mithin das von der hannoverse ĩ ö
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und das octroyirte Reichswahlgesetz der drei Könige und ihrer Bundesgenossen und Alles, was zu deren Ausführung bereits geschehen ist und ferner lgeschehen mag, als einen Eingriff in die unveräußerlichen Rechte des deutschen Volkes verwerfen; . . ö
4) daß sie n eule die Interims⸗Regierung für Deutsch⸗ land, dle von Desterreich und Preußen und sonstigen Groß und Kleinmächten kraft Vertrages vom 30. September 1849 proklamirt worden ist, nicht anerkennen können; ⸗
5) daß sie vielmehr keine andere Reichsgewalt für ganz Deutschland anerkennen, als eine solche, die aus dem Willen des nach freier Volkswahl zu ergänzenden deutschen Parla⸗ ments hervorgehoben wird; kö .
6) daß sie nach allem diesen das bisherige Verfahren der hannoverschen Regierung in der deutschen. Sache entschieden mißbilligen, jetzt aber von ihr erwarten, daß sie mit allen Kräften dahin wirken werde, das gesprengte deutsche Parlament durch freie Volkswahlen nach dem Wahlgesetze vom 8. April 1848 ergänzen zu lassen und daß sie dessen., Beschlüssen in Bezug auf die Verfassung und Reichsgewalt für ganz Deutsch⸗ land sich unbedingt unterwerfen, vorab aber die reichsgesetzli⸗ chen Grundrechte des deutschen Volkes als hannoversches Lan desgesetz anerkennen und zur Geltung bringen werde. Win dhorst würde vorgängige kommissarische Prüfung der Re⸗
gierungs-Vorlagen für das Beste halten! zumal die erste Kammer diesen Beschluß bereits gefaßt habe. Da indessen die Kammer hierzu nicht' geneigtgierscheine, so wolle auch er davon abstrahiten und sogleich auf die' Sache selbst hineingehen. Den politisch⸗histo⸗ rischen Untersuchungen, welche vor ihm angestellt seien, wolle er nicht folgen und deren Kritik den Männern der Wissenschaft überlassen. Die Regierung habe wohl daran gethan, die Reichs⸗ verfassung nicht anzunehmen und wisse er ihr Dank für die Bemühung, ein ganzes Deutschland zu schaffen. Ohne Oesterreich gebe es kein kräftiges Deutschland und ohne Desterreich . den wir wahrscheinlich früher oder später noch eine französische
Gegenverfassung
Provinz. Bei Leipzig habe man nicht daran gedacht, Oester— reich von Deutschland abzureißen, eben so wenig bei der
Erhebung des Volkes im März 1848. In dem Beschlusse des Bündnisses vom 26. Mai könne er ein Unrecht der Negierung nicht rrblicken, wenngleich er es dahin gestellt sein lasse, ob die Regie⸗ bung darin polltisch gehandelt. Nur wenn der Reichstag zu Erfurt geschickt werden sollte, würde es der Zustimmung der Stände be⸗ eürfen und für diesen Fall würde die Regierung solche auch gewiß beantragt haben. Ob schon jetzt ein völliger Rücktritt Hannovers von dem Bündnisse stattgefunden habe, wolle er unerörtert lassen, gut aber sei es, daß die Regierung der Tendenz Preußens ent⸗ gegengetreten sei, einen Bundesstaat zu schaffen, gleichviel ob mit Vielen oder Wenigen. Noch gebe es ein Deutschland und nicht bloß ein Oesterreich und Preußen. Die Schaffung des In⸗ terims hält der Redner für einen sehr wichtigen Schritt, und be— greift wohl die daraus hergeleiteten Befürchtungen. Wäre die Re⸗ gierung, welche dem Drange der Umstände habe nachgeben müssen, in der Lage gewesen, die ständische Zustimmung zu beantragen, so habe man Veranlassung zu fernerer Prüfung gehabt; jetzt werde es genügen, eine Verwahrung der Rechte des Königreichs und der Stände, welche durch bas Interim nicht verletzt worden, gegen die Regierung auszusprechen. Für die Zukunft müsse man Geduld ha⸗ ben und nicht, gleich unmündigen Kindern, schon morgen ärndten wol⸗ len, was man heute erst gesäet. Leicht sei es, alle Schuld den Re⸗ gierungen zuzuwälzen, während doch auch die National-Versamm⸗ lung einen sehr großen Theil derselben zu tragen habe. Der Weg des Rechtes fei der einzige zum Ziele führende. Nur mit einer neuen National-Versammlung könne die Gesammtverfassung Deutsch⸗ lands endgültig vereinbart werden und dadurch allein werde das Recht des Volkes, welches allerdings das ursprüngliche und erste sei, gewahrt. Der Redner stellt dann den nachfolgenden An— trag und schließt mit dem Wunsche: Mögen Oesterreich Preußen sich vergegenwärtigen, daß nur in engster Eintracht das Heil zu finden, mögen alle Regierungen fest vor Augen behalten, was sie bem deutschen Volke versprochen haben, und möge endlich das Volk bedenken, daß Maß und Ziel gehalten werden müsse, wenn nicht Alles untergehen solle. Der Antrag lautet se:
In Erwägung, daß der Grundgedanke und das Ziel der deutschen Bewegung des Jahres 1848, so wie die Aufgabe der deutschen! National- Versammlung die politi⸗ sche und materielle Einigung aller deutschen Stämme gewesen ist, und daß dieser Grundgedanke und dieses Ziel unter allen Umständen aufrech erhalten werden muß, die Königliche Regierung auch unter Festhaltung dieses Gesichtspunktes den da⸗ mit nicht übereinstimmenden, auf- die Begründung einer bundes⸗ staatlichen Verbindung selbst einzelner weniger deutschen Staaten gerichteten Bestrebungen mit Recht entgegengetreten ist;
In Erwägung, daß der Vertrag vom 30. September, die Bildung einer provisorischen Bundes - Central⸗ Kommission be⸗ treffend, wenngleich der Beitritt der Königlichen Regierung zu demselben unter den vorliegenden Unständen durch die Noth⸗ wendigkeit geboten sein möchte, den Ständen keine Veranlassung zu einer Rückäußerung giebt, da die Königliche Regierung eine Genehmigung dieses Vertrags bei den Ständen nicht beantragt hat, und es sich von selbst versteht, daß die Rechte des König⸗ reichs und der Stände desselben insbesondere dadurch in keiner Weise alterirt werden dürfen;
aus diesen Gründen gehen Stände über das Schreiben der
Königlichen Regierung vom 10ten v. M. die deutsche Frage
betreffend, insoweit zur motivirten Tagesordnung uber.
In Erwägung jedoch, daß ein baldiges Zustandekommen einer den wirklichen Bedürfnissen Deutschlands entsprechenden und auf dem Wege der weiteren Entwickelung ves bestehenden Rechts zu erstrebenden Verfassung Deutschlands dringend geboten ist, er⸗ suchen Stände die Königliche Regierung, k das bezeichnete Ziel mit Entschiedenheit, Offenheit und
Selbstverleugnung fortdauernd zu verfolgen und zu diesem
Ende mit allen Kräften inebesondere dahin zu wirken, daß
baldthunlichst nach einem, das Vertrauen des deutschen
Volkes erweckenden Wahigesetze eine Vertretung desselben
von den Regierungen berufen und von diesen mit der also
berufenen Volksverkretung die Verfassung Deutschlands ver⸗
einbart werde. ; .
Es folgte sodann eine ausführliche Rede von Da mmer . In ruhigem leidenschafts losen Vortrage sucht der Redner zunächst das Verfahren der National-Versammlung (deren Mitglied er gewe⸗ sen) zu vertheidigen und knüpft Taran eine Rechtfertigung des gothacr Programms. Leider habe der Rücktritt der Regie⸗ rung vom preußischen Bündnisse im Lande entschiedenen An⸗ klang gefunden, aber die Art und Weise des Rücktrilts werde zum Theil doch nicht schmeichelhaft für das Ministerium beur⸗ theilt. Nach des Rednerg Ansicht würde Sachsen ohne Hanns. ver nichl zurückgetreten sein, und würde das Verbleiben dieser
beiden Staaten im Bündnisse das Zutreten Bayerns und Würt= tembergs nach sich gezogen haben. Er ehre zwar das Bestreben
und.
der Regierung, die Selbstständigkeit Hannovers so leicht nicht opfern zu wollen, denn Hannover habe von allen kleineren deut— schen Landern durch seine Seelage, seinen materiellen Wohlstand, die Gesundheit seines Volkslebens und seine Geschichte die meiste Berechtigung zur Selbstständigkeit. Aber diese Selbstständigkeit werde ohne Eintritt in einen kräftigen Bundesstaat nicht lange mehr zu halten sein. Eine Direktorial⸗Regierung mit Desterreich und Preußen an der Spitze hält der Redner nur möglich, wenn man auf eine Volksvertretung verzichten wolle, denn neben einem Direkto⸗ rium unverantwortlicher Delegirten verschiedener Monarchen sei kein Volkshaus zu denken. Die durch Preußen proponirte Union Deutsch⸗ lands mit Besterreich sei das einzige Mittel, um beide dauernd mit einander zu verbinden, denn Oesterreich könne nicht in einen Bun— desstaat, ja nicht einmal in einen Staatenbund mit einer Volksver⸗ tretung eintreten. Ohne Preußen könne es kein Deutschland geben. Preußen bleibe, wenn ihm für das Aufgeben seiner europäischen Stellung keine passende Stellung im deutschen Bundesstaate zum Ersatz geboten werde, nichts übrig, als sich eng mit Oesterreich zu verbinden, und dann sei die staatliche Existenz aller kleineren deut⸗ schen Länder auf das äußerste gefährdet.
Endlich legt noch Gerding seine Ansichten kurz dar. Er wird für den Langschen Antrag stimmen, ka das Prinzip darin gewahrt sei, wenngleich er den Weg, den der Antrag ein⸗ schlagen wolle, nicht volltommen billige. In dem Windthorstschen Antrage erblickt er — gegen Weinhagen ein Vertrauensvotum für die Regierung, und zu einem solchen könne er seine Zustimmung nicht geben. Ter Präsident (Elissen) stellt dann zur Erwä⸗ gung, ob die Debatte nicht bis zur nächsten Sitzung zweckmäßig vertagt werden müsse. Die Ausichten darüber sind getheilt; Windt horst und Stüve sind für Fortsetzung der Bergthung, auf der an⸗ deren Seite verlangt man den Schluß der Sitzung, welcher nach längerer Diskussion vom Präsidenten verfügt wird.
Hannover, T Jan. (H. 3.) Beim Beginn der heutigen Sitzung der ersten Kammer sprach zunächst Kirchhoff sein Be⸗ dauern über den in der vorigen Sitzung vom Präsidenten angezeig⸗ ten Entschluß, von seinem Amte zurückzutreten, aus und knüpfte hiexan den Wunsch, daß derselbe bei diesem Entschlusse nicht beharren möge. Er ersuchte die Mitglieder des Hauses, die in diesem Wunsche mit ihm übereinstimmen, sich zu erheben. (Sämmtliche Mitglieder er⸗ hoben sich von ihren Sitzen. Wyneken erklärte: in der Vorbe⸗ rathung vor der Präsidentenwahl habe er und seine Freunde sich öffentlich gegen die Wahl Briegleb's ausgesprochen; er halte es für seine Pflicht, jetzt wiederum öffentlich zu bezeugen, daß er sich da⸗ mals geirrt habe. Er habe sich während der jetzigen Versammlung mit Freuden überzeugt, daß der Präsident auf dem Präsidenten—⸗ stuhle über den Parteien zu stehen und, wo es darauf ankomme, auch gegen die Regierung Front zu machen wisse. Er schließe sich daher in seinem und im Namen der sämmtlichen bei der Wahl in der Minorität gestandenen Mitglieder dem von dem Vorredner ausgesprochenen Wunsche an. Der Präsident Briegleb erwie⸗ derte, er halte es für seine Pflicht, sich der Erfüllung dieses Wun⸗ sches nicht zu entziehen und könne nach dieser Kundgebung des Hauses die Fortführung seines Amtes auch mit Freuden auf sich nehmen. Damit indessen sein in voriger Sitzung erklärter Ent⸗ schiuß nicht als der Ausfluß einer augenblicklichen Stimmung erscheine, glaube er seine Beweggründe, welche allein aus der Würdigung der Stellung des Präsidenten zur Kammer hervor⸗ gegangen seien, kurz darlegen zu müssen. Bei der Wahl eines Präsidenten könne seiner Ansicht nach eine zwiefache Rücksicht ins Auge gefaßt werden, einmal, daß derselbe derjenigen Partei angehöre, welche die Majorität in der Kammer hilde, und sodann, daß derselbe ohne Rücksicht darauf in seiner Persönlichkeit die Ge⸗ währ der Unparteilichkeit gebe. In beiden Rücksichten haben bei ihm Zweifel über seine Befähigung zu diesem Amte entstehen müssen. Was die erstere anlange, so sei er nur mit einer Stimme Majorität erwählt und befinde sich jetzt in der Lage, in der deut schen Frage mit der Ansicht seiner Freunde nicht übercinstimmen zu können; kie zweite Rücksicht betreffend, welche er für die erheblichere halte, so sei er sich bewußt, stets den Willen gehabt zu haben, als Präsident völlige Unparteilichkeit zu üben, habe aber bezweifeln müssen, ob es ihm gelungen sei, durch seine Amtsführung auch der Kam⸗ mer diefe Ueberzeugung zu verschaffen, da unlängst eine von ihm vorgenommene Praͤsidialhandlung eine seinen Absichten gänzlich fremde Auffassung gefunden habe. Nach der jetzigen übereinstim⸗ menden Acußerung der Kammer könne er nicht anstehen, seinen Entschluß aufzugeben, und wie er sein Amt nach bestem Willen fortführen werde, so rechne er dabei auf die Nachsicht des Hauses. Hiernächst ging man zur Tagesordnung über. Das Ministerial⸗ Schreiben vom 12ten v. M., die Organisation der Chaussee⸗-Ver⸗ waltung betreffend, wurde nach einigen einleitenden Worten des Regierüngs⸗-Raths von Hammerstein an die Kommission für Orga— nisation der Verwaltung verwiesen. Die Berxathung des Ent wurfs eines Staatsdiener-Gesetzes wurde bei §. 76 fortgeführt und zu Ende gebracht. Bei §. 83 brachte Kirchhoff das unklare Rechts- Verhältniß der Fiskus⸗- Portionen zur Sprache, welches vom Ministerial-Vorstand Braun kurz erläutert und als ein den Modificationen des Gehalts nicht unterworfenes un— entziehbares Privatrecht der Theilhaber bezeichnet wurde; Vezin wünschte, daß der Kommission nähere Nachrichten über dies Verhältniß, welches eigentlich Niemanden, als den Betheiligten ge⸗ nau bekannt sei, mitgetheilt werden mögen. Der 5. 103 („Die Vorstände der den Ministerien unmittelbar untergeordneten Verwaltungs Behör⸗ den können auch dann auf Wartegeld gesetzt werden, wenn dies vom Gesammt⸗Ministerium aus Rücksicht auf die Verwaltung für nothwendig gehalten wird“) erschien Vezin als der erste Schritt zu dem Prinzipe ver Entfernbarkeit der Verwaltungs Beamten. Er erklärt sich daher nach dem Grundsatze principiis obsta gegen diese Bestimmung, welche er vollends für unnütz hielt, wenn, wie er wünsche, die' kollegialische Einrichtung der Landdrosteien ferner beibehalten werde. Ministerial⸗Vorstand Braun bemerkte dagegen, daß die Regierung nach reiflicher Erwägung diese Bestimmung für unentbehrlich gehalten habe, wenn die Minister für den Gang des Dienstes verantwortlich sein sollen. Bei jenen Stellen, welchen sof viel anvertraut werden müsse, genüge eine äußere Pflichterfüllung nicht; es fei unabweislich sothtzendig, daß der Regierung die Be fugniß gesichert werde, dieselben mit solchen Persönlichkeiten, denen sie in jeder Beziehung vertrauen könne, zu besetzen. Nach mehr⸗ fachen einzelnen Bemerkungen zu den übrigen Paragraphen wurde am Schlusse der Berathung von von Bothmer eine Reihe Para⸗ graphen namhaft gemacht, welche, vermulhlich auch nach den Absicht der Regierung, auf die ständischen Beamten Schatzräthe und General- Sechetarien) keine Anwendung finden können, und ge— wünscht, daß solches im Gesetze ausdrücklich bemerkt werde. „Der Entwurf wurde sodann im Ganzen angenommen und zur Prürung desselben eine besondere Kommisstron von drei Mitgliedern beschlossen. Es folgte die Berathung über den Gesetz Entwurf, das Disziplinar⸗ Verfahren gegen Richter betreffend. Be zin fand die Annahme des En wurfs bedenklich. Wenn es auch ein Fortschritt sei, daß das jetzt formlose Verfahren geregelt werde, so seien doch die Disziplinarstrafen in diesem
*
Entwurfe erheblich verschärft, Nach einem vom Ober-Appellations⸗ gerichte angenommenen Prinzipe könne jetzt im Disziplinarwege gegen einen Richter keine härtere Strafe als dreimonatliche Suspenston ohne Gehaltsentziehung erkannt werden. In diesem Entwur se sinde sich dagegen sogar die Dienstentlassung unter den Disziplinarstra⸗ sen; ein Uebel, welches sich der Sache nach von der schweren Strafe der Dienstentsetzung nicht unterscheide. Nun fehle aber ein Disziplinar-Koder, welcher bestimme, welche Handlungen als Dis⸗ ziplinar-Vergehen und mit welchen Strafen dieselben angesehen werden sollen. Er gebe zu, daß das geordnete Verfahren einigen Schutz gegen Willkür gewähre, allein er könne sich nicht entschließen, für den Entwurf zu stimmen, so lange nicht wenigstens die Fälle zugleich bestimmt werden, in welchen die schwereren Dis⸗
ziplinar- Strafen eintreten sollen. Regierungs⸗Kommissar Baecmeister ließ dahingestellt sein, ob die Entlassung als Disziplinar-Strafe gegen Richter nicht auch bisher zulässig
sei und ob der Unterschied zwischen derselben und der Dienstent⸗ setzung, welcher übrigens in unserer Gesetzgebung, wie überall, ein⸗ mal begründet sei und daher auch in diesem Entwurfe habe festge⸗ halten werden müssen, nicht auf einem tieferen Grunde beruhe. Die Frage jedoch, ob Dienstentlassung unter den Disziplinarstrafen gegen Richter aufzunehmen sei, werde bejaht werden müssen. Die Eigenschaften, welche einen Administrativbeamten zur Fortführung des Dienstes unwürdig machen, müssen bei dem Richter dieselbe Wirkung üben; es würde ein schimpfliches Privilegium für den Richterstand sein, diesem der Sache nach mehr Schutz zu ge— währen; die größere Sicherheit müsse allein durch die Form, durch das Verfahren gegeben werden. Auch die Disziplinargesetze ande⸗ rer Staaten, namentlich das neue preußische, haben die Tienst⸗ entlassung als Strafe aufgenommen. Was die vom Vorredner gewünschte Bestimmung der Disziplinarvergehen und deren Strafen anlange, so gebe das Kriminalgesetz und das Staatsdienergesetz einige Anhaltspunkte. Eine genauere Kategorisirung der einzelnen Fällt erscheine von vorn herein als unmöglich; völlig un⸗ praktisch würde es aber sein, allein die schwereren Fälle zu spezialisiren. Man werde dabei stehen bleiben müssen, durch die Form dem Richterstande die erforderliche Sicherheit zu gewähren, und dies sei im Entwurfe dadurch erstrebt, daß 1) nur Richter die Strafen erkennen, 2) sichernde Formen des Verfahrens gegeben werden, 3) die Appellation an das höchste Gericht freistehe. Vezin bedauerte, daß nach den entgegenstehenden Bestimmungen des Lan⸗— desverfassungsgesetzes die Dlenstentlassung als Disziplinarstrafe für Verwaltungsbeamte einmal nicht zu entfernen sei, sah aber darin keinen Grund, die Richter in das gleiche Uebel zu bringen. So lange keine materiellen Bestimmungen über die Disziplinarvergehen gegeben werden, werde auch der Disziplinarrichter immer im Dunkeln tappen und sein Erkenntniß rein durch das Gefühl bestimmen lassen müssen. Dies gehe wohl bei leichteren Strafen, nicht aber wo die Ehre und Existenz eines Beamten auf dem Spiele stehe. Bac—⸗ meister gab zu, daß dies Gesetz viele Anfechtung erfahren habe, jedoch nicht aus dem Grunde, weil die Dienstentlassung darin als Strafe vorkomme. Bei §. 5 wünschte Kirchhoff, daß die Stra⸗ fen der Suspension ohne Gehalt und der theilweisen Entziehung des Gehalts, welche doch ihrem Wesen nach mit der Geldbuße zu⸗ sammenfallen, gestrichen werden möchten. Es wurde fortan be⸗ schlossen, den Entwurf an die Staatsdiener-Kommission zu verwei⸗ sen. Den Schluß der Sitzung bildete die Verhandlung über das Ministerial-Schreiben vom 15ten v. M., das Bundes-⸗Schiedsgericht betreffend. Vezin beantragte die Verweisung der Vorlage an die in dieser Kammer für die deutsche Angelegenheit beschlossene Kom⸗ mission, wegen des Zusammenhanges dieses Instituts mit dem Ver— trage vom 26. Mai v. J. Herrmann hielt zwar eine abgeson— derte Verhandlung darüber für thunlich, da das Schieds⸗ gericht mit jenem Vertrage nicht in solcher Verbindung stehe, daß es mit demselben stehen und fallen müsse, schloß sich je⸗ doch dem Antrage Vezin's an, da die weitere Entwickelung ves Vertrages vom 26. Mai jedenfalls auf das Schiedsgericht von Ein— wirkung sein müsse. Die Kammer trat darauf diesem Antrage ohne weitere Diskussion bei. Zur Kommission für das Gesetz uͤber die Versährungsfristen sind gewählt: Vezin, Wyneken und Dörrien. Gegenstand der heutigen Tagesordnung in der zweiten Kam mer bildet die Fortsetzung der am Sonnabend abgebrochenen Be— rathung äber die Regierungs⸗ Vorlagen in der deutschen Frage. Nach einem Referate des Vice-General-Syndikus über mehrere die— sen Gegenstand ketreffende Petitionen erhebt sich zunächst Groß, um von seinem Standpunkte als Gothaer einen Antrag zu stellen, ben er als Verbesserungs-Antrag zu demjenigen Lang's, für welchen er eventuell stimmen wird, angesehen wissen will. Der Redner sucht zunächst nachzuweisen und verliest zu dessen Dokumentirung verschiedene Akten d ücke, daß die frankfurter National ⸗Ver⸗ sammlung die volle Berechtigung gehabt habe, ohne Zu⸗ ziehung der Regierungen endgültig eine Verfassung für Deutsch— land zu beschlleßen. Bei der ganz veränderten Sachlage sei ein Festhalten an diesem Prinzipe jedoch für jetzt gefährlich. Der Thatsache der Revolution des Jahres 1848 gegenüber müsse auch die Thatsache der Gegen-Revolution vom vergangenen Jahre anerkannt werden; ein starres Festhalten an dem Prinzipe sei nicht stattnehmig, wenn das Vaterland nicht in Gefahr kommen solle, darüber zu Grunde zu gehen. Eine Abschlags⸗ Zahlung biete
der Verfassungs- Entwurf des Dreikönigs-Bündnisses immer, und es sei kein Verleugnen der National- Ehre, wenn eine
neue Verfassung durch freien Vertrag zu Stande komme. Auch sei die wahre Freiheit im Sturme nicht zu erlangen, viel⸗ mehr gehöre dazu eine lange und sorgsame Pflege. Der Redner schiberk bann die Vorzüge und Garantieen des Dreikönigs Bünd— uisses, unter welchen man recht wohl weiter bauen könne. Er sucht weiter auszuführen, daß Hesterreich, in einen freien Bundesstaat nicht eintreten wolle und känne. Man habe viel Tadelndes gegen Preußen vorgebracht; wenn man aber anerkennen müsse, daß es lein Deutschland, ohne Preußen gebe, so sei es unklug, die Kluft immer größer zu machen. Zwar habe Preußen viel an Deutschland verschuldet, aber es habe auch seine großen Momente in der Geschichte und seine großen Männer gehabt. In Ost— friesland herrsche noch immer‘ die größte Sympathie für Prenßen und sein Herrscherhaus, und nur mit blutendem Herzen habe sich vie Provinz von Preußen getrennt. Bei aller perfbnlichen Achtung vor der Ehrenhaftigkeit unserer Minister könne er die Behauptung nicht unterdrücken, daß die Politik unserer Regie rung undeutsch, zweideutig, selbstsüchtig und doppelzüngig ge⸗ wesen sei. Der Redner sucht dann nachzuweisen, daß Hanno— ver in den Verhandlungen mit Preußen und bezüglich des ZJurůck⸗ trittes von dem preußlschen Bündnisse durchaus im Unrechte sich befinde. Die einzige Hoffnung liege darin, daß Hannover und Sachsen von dem Blndnisse noch nicht definitiv zurückgetreten seien Hannover müsse den frankfurter Reichstag beschicken, sonst werde er nicht zu Stande kommen. Durch den Beitritt Hannovers werde ein fester. Krystallisations punkt gebildet, und der Anziehungs— kraft desselben werde selbst Bayern nicht widerstehen können Sei die Totalität Deutschlands für jetzt nicht zu retten so möge man wenigstens die Centralität zu retten suchen. Der An⸗
l
trag selbst lautet: „In Erwägung, daß der von der deutschen Na— tion, in Folge der großartigen Erhebung im Frühjahr 1818, an⸗ gestrebte Zweck, ein der Nation Einheit und Freiheit gewährender Rechtszustand, baldigst verwirklicht werden muß, wenn wir nicht wieder in Zerrissenheit und Zwiespalt fallen sollen; in Erwägung ferner, daß die von Preußen vertretene Idee der Errichtung eines Bundesstaats als die den Verhältnissen zur Zeit am meisten ent⸗ sprechende erscheint, beschließen Stände, unter Aufhebung des Beschlusses erster Berathung die Regierung zu veranlassen 2 I) ihrem bekannten, bei Schließung des Bündnisses vom 26. Mai 1849 gegen Preußen ge machten Vorbehalte vor Zusammenberufung des Reichstags keine weitere Folge zu geben, 2) den Verwaltungs⸗Rath aufs neue durch einen Beauftragten zu beschicken und an den Verhandlungen dessel⸗ ben wieder Theil zu nehmen, und 3) ungesäumt Veranstaltungen zu treffen, daß bei dem nach Erfurt zusammenzuberu fenden Reichs⸗ tage auch das hannoversche Volk durch von ihm gewählte Abgeord— neke vertreten werde.“ ; (Schluß folgt.)
Heute Mittag gegen 12 Uhr starb hier der Königliche hanno⸗ versche General-⸗Lieutenant Herr von Hattorf nach längerem Leiden an elner Herzkrankheit. Wir betrauern aufrichtig den Verlust die⸗ ses als Mensch und als Offizier gleich ausgezeichneten Mannes. Er war einer der Koryphäen der ehemaligen Königlich deutschen Legion.
Frankfurt. Fra nkfurt a. k So eben ist der Bericht über das Budget der deutschen Flotte für das Jahr 1850 erschienen. Es scheint, so viel man weiß, während der Sauer des Interims nur die Erhaltung des gegenwärtigen Material- und Personalbestandes der Flotte, nebst den durchaus nothwendigen Ergänzungen, außerdem aber auch die Einrichtung der zur Heranbildung einer, tüchtigen Mannschaft unerläßlichen nebungen und einer See-Kriegsschule beabsichtigt zu sein. Aus dem Budget selbst nachstehend einen Auszug. Die Hauptposten lauten:
[) Für die Centralbehörde.. ... 10,000 Fl. 2) „» die Seezeugmeisterei ..... 30, 000 Y 3) „ die Flotte.... J 760,000 » 45 „ das Marine⸗Corps . ...... ...... 83, 000 5) „die Arsenal⸗ und Magazin⸗Verwaltung. 13, 1600 6) „ die Marine ⸗ Gerichtsbarkeit. . ... .... 6,009) 77 „ das Marine⸗Sanitätswesen .... ..... 57,000 * 8) „ das Marine⸗Kassenwesen .... .... ..... .. 13,000 9) » das Marine Bildungswesen ...... 30, 000 * 10) „» Reparaturen an Schiffen und Maschinen 200,00 » 115 „ Vorräthe und Ergänzung im Schiffer⸗-De— partemen . 20,000 9 12) » das Bootsmanns-Departement. ...... ... 10,9000 » 13) „ das Zimmermanns-Departement. . ..... 10, 000 » 14) „» das Segelmachers⸗Departement ...... 10, 000 » 15) » das Maschinisten⸗Departement ..... .... 290,000 * 16) „ das Feuerwerkers⸗-Departement. .... ..... 30, 000 *
17) Grundstück⸗ und Lokalmiethe ..... ...... 15,000 » 18) „» unvorhergesehene Ausgaben. ...... ... 23, 000 » 19 * frühere Jh 175,B 000 *
Gesammtsumme 1,875,000 FI. Was die Ausgaben im Einzelnen betrifft, so heben wir fol⸗ gende Notizen aus;: In der Central-Behörde sind zwei Ministerial Räthe angestellt, jeder mit einem monatlichen Gehalt (sämmtliche Gehalte sind monatsweise ausgeworfen) von 641 J. 40 Kr. Der See-Zeugmeister erhält als Zulage monatlich 160 Fl. 28 Rem, Per Gegen⸗Admiral, der einzige, welchen die Flotte gegenwärtig hat, er hält mit der Kommandozulage monatlich 947 Fl. 55 Kr.; ein Ca⸗ pitain zur See monatlich 489 Fl. 50 Kr.; ein Korvetten-Capitain 344 Fl. 10 Kr.; ein Lieutenant erster Klasse, mit der Zulage als erster Offizier, 204 Fl. 10 Kr.; ein Lieutenant zweiter Klasse, mit derselben Julage, 131 Fl. 15 Kr., sonst 192 Fl. 5 Kr. Die Hülfs⸗ offiziere beziehen monatlich 87 Fl. 30 Kr.; die Schiffs- Fähn⸗ riche 51 Fl. 2 Kr.; die Seejunker 26 Fl. 15 Kr.; die Unter⸗ offiziere, in drei Klassen, 38 Fl. 30 Kr., 28. II., oder 245 Fl.; die. Matrosen, in vier e,, . Il. oder 19 i die Schiffsjungen endlich 7 Fl. Der Direktor des Ma . ildungswesens hat monatlich 250 Fl.; jeder Lehrer 1751. der. Auditor 131 Il. i; Kr; der, Assessor 105 Fl.; der Stahs arzt 175 Il. ein Arzt erster Klasse 145 Fl. 10 Kr., zweiter Klaffe 131 Fl. 16 Kr.; der Intendant 262 Fl. 30 Kr. Die Kohlen der Dampfschiffe, auf 100 Tage Dampf berechnet, kosten 257,349 Fl. 36 Kr.; das Pulver für 40 Uebungsschüsse auf jede Kanone 19,798 Fl. 9 Kr.; für täglich je 1 Tagwache⸗ und 1 Zapfenstreich⸗Schuß 7286 Fl. 29 Kr. Die Rubrik „für frühere Jahre“ ist eine Schuld, welche Hannover und Oldenburg theils baar, theils durch Ausfüh rung von Arbeiten zu fordern haben.
— D 0
Anu sland.
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Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 7. Januar. Herr Dupin wird mit 377 Stimmen zum Kam mer-Präsidenten erwählt. Michel de Bourges erhält 156 Stimmen. Im Ganzen stimmten 598. Die Kammer schreitet zur Tiskussion Über die La Plata-Frage. Die Kammer verwirft das Amendement des Herrn Granier, das die Aufkündigung des Vertrags vom 12. Juni 1848 (Subsidien-Bewilligung) verlangt. Die Kommission säßt durch ihren Berichterstatter alle Amendements abweisen. Sie beharrt auf ihren Beschluß: „Die National-Versammlung fordert die exekutive Gewalt auf, die Unterhandlungen, die sie verfolgen will, durch militairische Kräfte zu unterstützen, die geeignet sind, unsere Landsleute zu beschützen.“ Der Präͤsident verliest einen An trag von Herrn Rancé: „In Erwägung dessen, daß der Vertrag Lepredour der Versammlung nicht zur Ratifizirung vorgelegt wor den; in Erwägung dessen, daß die Regierung erklärt, daß sie die Unterhandlungen zu dem Zwecke fortsetzen will, um die Ehre und die Interessen der Republik zu garantiren, und daß jedenfalls un⸗ sere Landsleute gegen alle möglichen Ereignisse an den Usern des La Plata ernstlich geschützt sein werden, geht die Kammer zur Tagesordnung über.“ Der Minister des Auswärtigen weist die Anklage eines parlamentarischen Einflusses zurück, dem Herr Daru (Berxichterstatter) nicht nachgeben zu wollen er⸗ klärte. Derselbe bemerkt außerdem, daß er dem vielbesprochenen Zeitungs Artikel, in welchem es heißt: „So lange die Minister Fas Vertrauen des Präsidenten nicht verloren haben, erleiden sie keine Niederlage“, fremd ist. Die Regierung erklärt sich für das Amendement Rancé, das mit 333 Stimmen gegen 300 angenom⸗ men wird. Das ganze Gesetz, das der Regierung 1,800, 000 Fr. als Subsidien-Zahlung an Montevideo bewilligt, wird mit 196 Stimmen gegen 8 angenommen. Herr Bedeau wird dann mit 392 Stimmen zum Vice⸗-Präsidenten ernannt.
Paris, 7. Jan. Nach dem Toulonnais hatte das kürzlich von Terracing dort angelangte spanische Kriegs-Dampfboot „Pi—=
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= . ,, Kirchenstaate zurückkehrenden Ober-Befehlshaber tige Bap fen ee n rer ,, welche der fran bsischen ilch ie hungh an Bord, wg Schiffe
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woraus man auf baldige Rückkehr d an dis Magazine abgeliefert, „us Madrid wir genen neee fe, fh, des Budgets aufgelöst werden. Di sollten nach Annahme
; Die König am 2. Januar ohne besonderes Ereigniß . hat net.
In der Provinz Konstantine, so wie i 1 jetzt vollkommene Ruhe. so wie in ganz Algerien, herrscht
Das Journal des Döbats wirft He 8 ; vor, er fürchte es oder scheue sich, den alten . — e et kennen. Herr Raudot hat nämlich ein Buch, „der Versen gran reichs“ betitelt, geschrieben und sucht nachzuwelsen, daß in * ? der Revolution das Land seit 60 Jahren durch seine Jr ss ud? physisch und moralisch gesunken sei. Das Journal des ö bats nennt ihn einen Absolutisten. Herr Raudot protestirt. Hier⸗ auf nennt sich genanntes Journal ein Kind der Revolution und fordert Herrn Raudot auf, gleich muthig seine absolutistischen An= sichten zu bekennen.
Der Univers veröffentlicht ein Rundschreiben des Papstes an die Geistlichkeit Italiens gegen die verbrecherischen Ideen der Neuzeit, vor Allem gegen die Verbreitung schlechter Bücher, die den Katholizismus untergraben wollen.
Die Reforme zeigt heute an, daß sie mit der früheren Re⸗ volutlon democratigue et sociale verschmolzen sei. Ihr Programm ist Fortbildung und Verbesserung der Constitution.
Herr Sarmento, außerordentlicher Gesandter von Costa Rica, ist in Paris angekommen, von wo er sich nach London begeben will, um mit einer Gesellschaft die Konzession der Gold⸗ und Sil⸗ berminen von Villa-Vieja zu verhandeln.
Der Opinion publique hat für den Fall, daß das Kabi⸗ net in der La Plata- Frage eine Niederlage erleide, folgende Mi⸗ nister-Combinafion: Leon Faucher Minister des Innern, Lachette Kriegs, Drouyn de L'Huys Auswärtiges, Hautpoul Gouverneur von Algier.
Großbritanien und Irland. London, 7. Jan. Heute ist der Vierteljahresbericht über die Staats- Einnahme pu⸗ blizirt worden; derselbe ergiebt auf das letzte Quartal einen Mehr⸗ Ertrag von 38,235 Pfd. St. in den Zöllen, von 371,899 in der Accise, von 37, 2ß2 im Stempel, von 24,960 in der Einkommen⸗ stener, von 30,0090 in den Kronländereien und von 36,699 in ver⸗ mischten Einkünften; dagegen eine Verminderung von 23,962 Pfd. St, in den direiten Steuern und von 46,000 in der Post. Auf das ganze verflossene Finanz⸗-Jahr ergiebt sich gegen das vorherge⸗ hende eine Zunahme von 264,657 Pfd. St. im Stempel, von 60,794 in der Einkommensteuer, von 30,009 in der Post, von 79, 900 in den Kronländereien und von 148,976 in vermischten Einkünften; dagegen eine Abnahme von 233,562 in den Zöllen, von 78,325 in der Accise und von 10,855 in den direkten Steuern. Auf das Quartal ist also die Gesammt⸗Zunahme 539, 0655, die Ge⸗ sammt-Abnahme 69,052 Pfd. gewesen, auf das ganze Jahr erstere 572,497, letztere 322,742; folglich der Netto⸗Mehrbetrag des Jah⸗
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res 249,755 Pfd.
Die Confols, die im Januar 1848 auf 857 und Anfangs des Jahrs 1848 auf S9 standen, haben mit Anbruch des jetzigen Jahres den hohen Stand von 965 erreicht. Die Tim es enthält eine Ge⸗ schichte des britischen Geldmarkts während des vergangenen Jahres, aus der sich ergiebt, daß die Fonds fast fortdauernd eine Tendenz zum Steigen hatten, und daß die mancherlei bedenklichen Constel⸗ lationen in Italien, Frankreich, Deutschland, Ungarn und der Tür⸗ kei sie selten mehr als um pCt. herabzudrücken im Stande waren.
Die Kommission zur Beförderung der großen Ausstellung der Industrieprodukte aller Völker für 1851 besteht aus dem Prinzen Albrecht, dem Herzog von Buccleu, den Earls Nosse, Granville, Ellersmere, Lord Stanley, Lord J. Russell, Sir R. Peel, H. La⸗ bouchere, W. Gladstone, Sir A. Galloway (worsitzender Direktor der ostindischen Compagnie), Sir R. Westmacott, Sir Ch. Lyell, Th. Baring, Ch. Barry, Th. Bazley, R. Cobden, W. Cubitt, Eastlake, F. Gibson, J. Gott, Loyd, P. Pusey und W. Thompson.
Die Äufhebung der Navigations-Gesetze trägt auch schon in Italien für den englischen Handel eine Frucht. Der Minister⸗ Rath in Turin hat ein Gesetz ausgearbeitet, das alle bisher die englischen Schiffe bei ihrer Ankunft in sardinischen Häfen betref⸗ fenden Beschränkungen aufhebt und sie auf gleichen Fuß mit den einheimischen Fahrzeugen stellt. Der Gesetzentwurf soll binnen kurzem der Kammer zur Billigung vorgelegt werden.
An dem Tage, an welchem das neue Schifffahrtsgesetz in Kraft trat, hatte eine gute Anzahl von Schiffen in London, Liver= pool, Bristol und anderen Häfen des Königreichs die Trauerflagge aufgehißt. In Rücksicht auf das nue Schifffahrtsgesetz hat im Laufe des verflossenen Jahres die Thätigkeit im Schiffsbau in Eng⸗ land um die Hälfte abgenommen, während der käufliche Werth der Fahrzeuge um 65 pCt. gesunken ist.
Die letzte amerikanische Post meldet die Ankunft der an Bord des Dampfbootes „Hermann“ eingeschifften ungarischen Flüchtlinge, des Grafen Ujhazy, vormaligen Gouverneurs von Komorn, mit seiner Familie, der Apollonia Jagello und Anderer in New⸗⸗-Nork, wo man sie feierlich im Hafen einholte und nach den Hotels Irving und Astor geleitete. Alles drängte sich herbei, ihnen die Hand zu drücken, und Abends wurde ihnen ein Ständchen von 50 bis 60 Musikern gebracht. Die Sänger waren fast alle von der deutschen Liedertafel. .
Die ostindische Post aus Bombay vom 3. wenig politische Neuigkeiten. An der Gränze von Peschauer waren Unruhen ausgebrochen, welche die Absendung einer Abtheilung Truppen, unter Oberstlieutenant Lawrence, nach jener Gegend ver⸗ anlaßt haben.
Dezember bringt
Belgien. Brüssel, 8. Jan. Am Sonnabend wurde der hier verstorbene Graf Woyna, außerordentlicher österreichischer Ge sandter und Feldmarschall, mit großer Feierlichkeit beerdigt. Von dem diplomatischen Corps war Graf von Rignon, der sardinische Gesandte, nicht dabei zugegen, doch nur deshalb, weil er sich bereits am . Dezember am rechten Fuß gefährlich wehe gethan hat, was ihn auch verhindert hat, am 31. Dez. dem Diner bei dem Minister der auswärtigen Angelegenheiten beizuwohnen.,
Italien. Turin, 3. Jan. (Fr. B.) Der Senat hat die Verlesung der Antwort auf die Thronrede angehört. Herr Cebrario war Be—= richterstatter. Der Finanzminister hat einen Gesetzentwurf über die endliche Anschließung von Monton und Rochebrune an die sardini⸗
schen Staaten verlesen. Der Finanzminister hat in der gestrigen Sitzung der Depntirtenkammer das Budget für 1849 und 1850 vorgelegt. Ersteres hat einen Ausfall von 56 Millionen. Die Kriegskosten für 1848 und 1849. die Entschädigung mit einbegriffen, betragen 225,849 900
Livres. Das Budget von 1850 wird einen Ausfall von 24 Mil- lionen haben. In der Deputirten⸗Kammer sitzen 55 Beamte. Das