Gesetz läßt nur 51 zu. geschlossen werden.
Die Kommission verlangt, es sollten 4 aus— Sechs Stimmensammler sind unter den Depu—⸗
tirten ernannt worden, die nicht Beamte sind. Das Loos entschied,
62 Nänigliche Schauspiele.
Freitag, 11. Jan. Im Opernhause.
— Ite Abonnements⸗ Die Hochzeit des Figaro, Oper in 2 Abth., mit Tanz,
von H. Berlioz. Mit neuen Decorationen und Kostlimen. (Sgra. Claudina Fiorentini: Agathe, als Gastrolle.) ; Sonntag, 13. Jan. Die Teufels⸗-Wette, oder: Rosen im
Pol. a. Pfdbr. a. G. 4 96
. amt J doörstellung: ö z daß die Herren Gaspard Cesano, Cnoja, Gouizzardi uud Borsarelli nach Beaumarchgis, Musik von Mozart, Anfang halb 7 Uhr. Norden. als Beamte aus der Kammer scheiden müssen. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 26 w J ö J Spanien. Madrid, 1. Jan. (Fr. B.) Die Königin 2. ö rn gf ecm gr elo er n. er ger. ⸗ r; un. NM 1. Jan. (Fr. B. ; ĩ itter Rang un alkon dase 15 Sgr. im 17 r. . ! Nutter wird morgen ein großes Gastmahl geben, zu dem Mon und 56 e e, 12. Jan. Im Schauspielhause. te ,, Mettorologische Beobachtungen. 6, . sind. i Rosenmüller und Finke, oder: Abgemacht! Ori= . —
k 8 363 Ventura Gonzales Romero, Früherer Unter ö ö 42 . ginal z Lustspiel in 5 Akten, vom Dr. C. Töpfer. Anfang halb 1850. nMortens Raechwittass Abends Nac eiunmoliger Justiz⸗Ministerium, ist zum General-Direktor der Prozeß · Ange 3 Uhr 9. Jan. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 vb. Reobachtuug. einheiten der öffentlichen Fi ze d Herr Cruz Oser, jetziger . . l . J 3
5 . . . , Luftdruck... 341, 2* Par. 340, 9s Ear. 339, Ss“ Par. Quell warme 7,27 M. e , KRönigsstädtisches Theater ö , ,, ,o . Ministerium des Innern ernannt worden. ; . rau , , d, — . ñ ö Punkt... — 4,4 4 5, 6 . 1,5 KEoden ö. . . — ö freitag, 11. Jan. Die Teufels-Wette, oder: Rosen im sat i — S8 po S5 pCt. Ausdunst . . ; J. 25 Pez. (Llovd) Aus den Freitag, ; ,, ⸗ Dunstsattigunß. 90 pet. dd pCt. 5 pct. usdũnstung 2 Türkei . , , 4 hervor Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit Gesang in 3 Wetter ..... trüp. rab. trüb. Niedersehlas O, letzten or ne Et. , ,, der Flücht! Abtheilungen, von Wollheim. Musik von Ed. Stiegmann. K J no. Warre rechen, — 2, k un ö. ö. . dieser grch⸗ als Sonnabend, 12. Jan. (Italienische Opern- Vorstellung., I Wolkeeuzus.. .. — . — 8, 16 . ,, . und man nun die o) 9 int F ran o Arciero, (Der Freischütz). Romantische Oper in 3 Akten, Tagesmittel- 340, /b... 38 . 89 pCt. No. sehr nahe ansehen darf. von Friedrich Kind. Musik von C. M. von Weber. Recitative ö . ö * 86 ĩ ; — — *. *. . * 21 2 ** 89 Berliner Börse vom 10. Januar. II echsSel - Cums. Kis en kb n Rn — A Cti C n. Brief. deld. w 250 FJ. Kur- 1435 113 Stamm- Actien. Kapital. E * ö. Prioritäts - Actien. Kapital. . . 259 FI. 2 NM. K — JJ JJ . 6 m. ö 0. . 12 , , , ,,, 33643 LTages- Coumns. 3 Tages- Cours. I 30 Ml. ur . 16 6 . J r ö 83 45 ö Simmiliche Priorifäts-Actien werden dureh 8 ö do. . . M. . 77 ö Die mit 31 pCt. ber. Actien sind v 8am gar. * * jährliche Verloosung 21 pCt. amortisirt. ö Lst. . Mt. 6 25* ; . . J 300 Er. 2 mt. — 81 Berl. Anh. Litt. A. B. 6, 000,000 4 4 895 be. Berl. Anhalt. . . . . . ... 1,411,800 4 96 8. Wien in 20 Xr. .... 150 Fi. 2 Mt. 915 914 , 8, 900,000 4 00 S1 va. do. Hamburg. ...... 5, 000,000 45 100 B. Augsburg .. 150 FI. 2 Mt. J do. Stettin - Starg.. 1.824, 000 4 4 1683 6. do. do. II. Ser. 1, 000,00 45 98 ua. ,, 100 Tbir. 2 Mt. 992 do. Potsd. Magd... 4,000, 9009 4 — 66 a 65 bz. u. G.“ do. Potsd Magd. . . 2, 367, 290 4 95 n. k 1 6 100 bir.) 3 Tate 29h. Magd. Halberstadt.. 1.700, 000 477 . ga 46 535.132. 800 5 1023 n. rip in Courant im 14 ThIt. Frls- 12 Mt ö dp. Leipziger... 2.300.660 4 106 do. do. Litt. D. I. 060, 9009 5 100 va. Frankfurt a. M. südd. W. 100 1. 2 Mit. = 66 22 Halle - Thüringer. . 9, O00, 009 4 2 67 6. do. Stettiner. ...... 800,000 5 1056 n. Petersbur. 100 sRll. 3 Wochen 1973 107 Göln Mm,, 13,900, 000 35 — 954 a 3 be. Magde. Leipziger. 1.788, 000 4 ö. ᷣ . - . . ö J. do. Aachen K 1,500,000 14 — 16 6. Halle - Thüringer. . 4, 000,000 47 99 bz. u. B. Inländische Fonds, Pfandbries-, Kommundl- Papiere und Bonn,, 1, 051, 200 5 5 — Cöln . Minden? . ...... 3.674, õ00 45 1608 ba. u. B. Geld- Coumse. Düsseld. Elberfeld. . 16,400,000 5 — 79 6 do. do. 3, 500,000 5 1035 bæ. u. 6. — — J Steele - Vohwinkel. 1.300, 009 4 — . Rhein. v. Staat gar. 1.217, 000 3 ö. zf. Brief. Geld. Gem. Ef. Brief. Geld. Gem. Niederschl. Mãärkisch. ͤ 10,000,000 35 685 4. do. 1. Priorität .. 2. 487. 250 4 . Preuss. Frei. Anl 5 107 107 Pomm. Pfdbr. 3 96 — do. Tweighahn 1500, 909 4 . — do. Stamm- Prior. 1.250, 000 4 78 B. St. Sehuld-Sch. 37 88 / 885 kur- u. Nin. do. 33 966 965 Oberschl. Lit. .- 2.253, 1090 35 65 1063 n Düsseldorf -Elberfeld. 1,000, 009 4 — Seeb. Prüm. Sch. — — 102 Schlesische do. 35 . / 915 ; do. Lit. B. 2, 400,000 35 63 104 B. Niederschl. Märkisch. 4, 175, 000 41 96 6 16. u. Nm. Schuld v. 3 — — do. Lt. B. gar. do. 37 — — Cosel 2 Oderberg 2 1.200, 000 1 — — do. do. 3,500,090 5 1043 hæ. kerl. Stadt- Ol. 5 1053 / — Pr. Be- Anth. Sch — 943 — Breslau . Freihurg. ' 1,700,000 4 163 ö do. III. Serie. 2.300, 000 5 1031 B. . . 39 s83 . ö / Krakau herschl. 4 1.800, 9099 4 — 6935 6. do. zweighahn 252. 000 . Westpr. Pfandbr. 37 — 90 Friedrichsd'or. . 131. 131. Berg. ,,,, 1.900, 900 1 — 16 . do. do. 248, 000 5 . Grossh. Posen do. 4 1607 10011 And. Golan. a 5. — 12. 12 Stargard - Posen J 5, 000,000 3 8 . Oberschlesische ..... , 40. do. 33 — 191. Diseonto. — — — Brieg Neisse. ..... 1,190,090 4 — — Krakau- Oberschl. .. 360, 000 4 85 6 Ostpr. Pfandbr. 3 — 94 Mag deb. Wittenb. . .. 4,500, 000 4 — 61 n. Cosel - Oderberg... 250, 000 5 . , . Steele - Vohwinkel .. 365 ö 65 n Ausländische Fonds. ö ö. do. do. II. Ser. 375. ⸗ . 6 . ; 83 J Quiitungs - Rogen. Bresiau- Freiburg. . , Russ. Hamb. Cert. 2 J . P Polu,. neue ptlhr. 4 96 954 5 Aachen . Mastricht 66 2, 750, 0900 4 30 Berg. = Märk. . 800, 000 5 190 P do. hei llope 3.4. 8. F ö. — 1 — do. Part. 500 FI. 4 814 803 / . . 45. 0. 1 Anl. 4 . / do. do. 300 14. — 1193 ö ; P ; ; 5 15 do. Stiesl. 2. 4. A. 4 — — . — 3 Ausleind. A ctien. Ausl. Stamm- Act. 56 3832 do. do. 5. A. 4 — do. Staats- Pr. Anl — — — — . lo. v. Rthsch. Ist. 5 1117 . ö Liibeck : Stuats A. 43 985 972 Friedr. Wilh. Nordhb. d, O00, 0090 4 — 137 425 2 435 bLæ. Kiel- Altona 8h. 2. 950. 009 5 — — do. Poln. Schatz 0. 4 803 — Iloll. 2495 . . k — do. Prior. .. 5 — 109 B. Amster d. Rotterd. Fl. 6, 500, 000 4 — — ů8343 36. . do. do. Cert. L.A. 5 9142 ö Kurh. Pr. OM. — ,, P Mecklenburger 1 hlr. 4,300, 000 4 — w do. do. L. B. 200FI.— — / N. Bad. do. 35 Fl. — ö 3
— W —
Schluss-Course von Cöln-Minden 955
von Preussischen Bank-Antheilen g3 r..
19 ** 9 . R 9 7 s⸗ Nachdem unsere Börse heute ziemlich fsau begonnen ha
tte, wurde die Stimmung gegen Ende angenehmer, und fast alle Course schlossen sehr fest.
Breslau, 9. Jan. Friedrichsd'or 11335 Br. g6 bez. u. Br.
S8 bez.
Auswärtige Börsen.
Louisd'or 112 Br. Oesterr. Banknoten 907 Br.
Hollänv. u. Kaiserl. Dukaten 955 Gld. Poln. Papiergeld Staatsschuldscheine Seehandlungs-Prämienscheine a 50 Rthlr. 102 Gld.
Posener Pfandbriefe 4 proz. 100 bez., do. 33proz. 1 t a * bez. u. Br. Schlesische do. 33proz. 55 bez. u. Br., do. Litt. B. proz.
1005 Br., 947 Br.
do. Z33 proz. 93 bez.
Poln. Yfandbr. alte proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 957 Br., do. Partial⸗Loose a 300 Fl. 1163 Gld., do. a 500 Fl. 80 Gld., do. Bank- Certif. a 200 Fl. 175 Br. Russisch-Poln. Schatz-Oblig. a 4 pCt. 805 Br. .
Actien:
105 Br.
Märk. 85 Gld.,
Ost⸗Rhein.
Oberschlesische Litt. A. 107 bez.
Breslau ⸗Schweidnitz⸗ Freiburger 80 Br. do. Ser. III. 10933 Br.
do. Prior. 1043 Br.,
(Köln⸗Mind.) 954 Br. Neisse⸗Brieg
, do Lit. B. Niederschl.⸗
367 Br. Kra⸗
kau⸗Oberschles. 69 bez. u. Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43
n. Wien
26 proz. 604, 51. Nordbahn 10993 — Livorno 685 — 68.
K. Goto 1193.
In Fonds wenig Veränderung be
J Anleihe 34: .
1993. Gloggn. 1107 — 111.
Pesth 873, 3. B. A. 1180, 1 Silber 111. Wechsel⸗-Course.
Amsterdam 155 G.
Augsburg 111 Br. u. G.
Frankfurt 111 G.
Hamburg 164 Br. u. G.
London 11. 12 Br., 11. 10 G.
Paris 13235 Br. u. G.
Devisen etwas flauer und mehr Brief als Gesd.
Leipzig, 3. Jan. B. A 155 Din
Leipz. 107 Gld. 9 . 175 Br. S891 Gld.
Altona⸗Kiel M Br.
B. A. 93
Frankfurt a. Mt., 7. 3 Fonds war . die Oesterr. Actien und Bab. Loose Notirung abgegeben.
und Belg.
Fonds und Actien erfuhren keine Verä Desterr. eränderun
1278 Br., 3275 Gld.
vo. a 25 JI. I), Br., Tr Giv.
Magdeburg ⸗Leipzig 210 Bz.
Leipz. Dr. Leipzig -Dresdener E.
Sächsisch Bayerische 867 Br., 86 G
he Gld. Chemnitz Riesa 25 Br.
Met. 5proz. 955, 7b. 4p
i geringem Umsaßz.
roz, 819,
5. 175 — 17565. 35: 109 — 1093.
Mail. 83 — 1. 183.
Fremde
Part. Oblig. 1095 Gld.
R, 197 Bre, ld. Schlesische Löbau⸗Zittau
Berlin ⸗-Anhalt. 90 Br.,
Krakauer 6 Glx. Frichr. Wilh. „(ordbahn 13 Gib
Gld.
an heutiger Boöͤrse von einig
proz. Spani Bbligationen ua nee, Wr ore;
sproz. Metall. 86 Br., S5 Ghild.
1274 Gld. Baden
Deß. B. A. 167 Br, 116, Gib.
Partial = Lvose 235
Preuß.
Der Umsatz in mehreren er Bedeutung. Nur allein wurden unter der gestrigen
Taunus⸗Actien
Course aller übrigen
Bank ⸗Actien Fl. 323 Br.,
Darmstadt Partial -Loose a 50 Fl. 73 Br., 727 Gid * *. 29
Hessen Partial⸗
oose a 40 Rthlr.
preuß. 331 Br., 33 Gld. Sardinien Partial ⸗Loose a 36 Fr. bei
Preußische Bank-Antheilscheine .
Br., 43 Gld. 27 Br.
Gebr. Bethmann 335 Br., 335 Glo. Spanien Z3proz. inländ. 2944 Br., 297 Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 11655 Gld., do. 2 500 Fl. S7 Br., 815 Gld. Berbach 86 Br., 86 Gld. Frie⸗
drich Wilhelms -Nordbahn 1427 Br., 1427 Gld. Köln -Minden
ö Br., S6 Gld.
4 ; . Samburg, 8. Jan. 35 proz. p. C. S865 Br., 86 Gld. Engl. Russ. 1065 Br., 106 Glo. Stit gl. 85
SI Gld. Dän. 71 Br., 707 Glo. Ard. 115 Br.
Zproz. 285 Bre, 285 Gld. Hamburg-Berlin 807 Br., 807 Gld. Bergedorf 94 Br. Magdeburg-Wittenberge 61 Br., 605 Gld. Altona⸗Kiel 91 Br., 93 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 Köln⸗Minden 96 Br., 955 Gld. Gl. Elmshorn R. Neum. 116 Gld. Mecklenburg 34 Br. Wechsel⸗Course.
Paris 187.
St. Petersburg 333.
London 13.9.
Amsterdam 35. 65.
Frankfurt 89.
Wien 167.
Breslau 1523.
Louisd'or 11. 26.
Preußische Thaler 650.
Gold al Marco 4351. Wechsel waren heute gefragt. Fonds und Eisenbahn ⸗Actien sehr fest bei geringem Umsatz.
Paris, J. Jan. Zproz. baar 57, Zeit 57. 25. S5proz. baar
93. 15, Zeit 93. 20. Bank 2385. Span. 299. Nordb. 1683.
London, 7. Jan. Zproz. Cons. p. C. u. a. 3. 973. 33proz. 99. Ard. 193. Zproz. 374. Int. 356. proz. Sz. Mer. 293.
Cons. eröffneten heute früh zu 97, 96 und blieben gegenwär— tig 971, 97.
Fremde Fonds nur wenig verändert; eben so sind Eisenbahn⸗ Actien ohne wesentliche Veränderung geblieben.
2 Uhr. Cons. a. Z. 4, 9; excl. Div.
Amsterdam, 7. Jan. Holländische. Fonds waren an⸗ fangs der Börse steigend; konnten sich jedoch nicht behaupten und blieben auf ihrem letzten Stand. — Von Span. Fonds waren Ard. etwas niedriger; Zproz. behaupteten sich gut. Russ. wurden zu nie drigeren Coursen gemacht. Oest. Fonds höher gefragt. Von Süd⸗ Amerik. sind Peru durch Gewinn⸗-Realisationen zu niedrigeren Prei⸗ sen gemacht worden; Mex. ebenfalls flauer.
Holl. Integr. 65 , z, 4. Zproz. 643, 5. Span. Ard. gr. Piecen 13 R, 15, 125. Coupons 89. Russen alte 1054, 4. proz. S5. Stiegl. S5 t, 85. Oest. Met. 5proz. Sis, 82. 2pproz. 4335, 4. Mex. 283. Peru 59, 585, 4.
Wech sel⸗Course. Paris 565 G. Wien 32 G. Frankfurt 984 G. London 2 Mt. 11. 973 G., k. S. 12. 25 G. Hamburg 343 G. Petersburg 1865 G.
Markt ⸗ Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 10. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 — 56 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 265 — 28 Rthlr. ö pr. Frühjahr 279 Rthlr. Br., 27 verk. u. G. ) pr. Mai / Juni 27 Rthlr. Br., 27 G. z Juni / Juli 287 Rthlr. Br. Gerste, große loco 20 — 22 Rthlr. » kleine 20 - 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16—18 Rthlr. „pr. Frühjahr 50 pf. 1635 Rthlr. Br., 16 G. Erbsen, Kochwaare 34 — 40 Rthlr. „JFutterwaare 29 —32 Rthlr. Rüböl loco 133 Rthlr. Br., 13 G. „pr. Jan. 135 Rthlr. bez. » Jan. Febr. 135 Rthlr. Br., 134 bez. u. G. Febr. März 139 Rthlr. Br., 137 G. » März April 132 Rthlr. Br., 133 G. » April/Mai 135 2 * Rthlr. bez., 13 Br., 13 G. Leinöl loco 125 Rthlr. Br. » per. Frühjahr 114 Rthlr. Br., 117 G. Mohnöl 155 Rthlr. Palmöl 127 a 13 Rthlr. Hanföl 14 Rihlr. Südsee⸗Thran 123 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. verk. — pr. Jan. 148 Rthlr. Br., 14 G. P pr. Frühjahr 159 Rthlr. Br., 161 bez.
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 9. Jan. 25 Ühr. Met. proz. 86. 3proz. Span. 30 . Bad. 323. Fr. Wilh. ⸗-Nordb. 14. Wien 108.
Samburg, 9. Jan. 2 Uhr. Hamburg Berlin 804. Köln⸗Minden 9655. Magdeb. Wittenb. 615. Nordb. 433. Weizen siill.
Amsterdam, 8. Jan. 4 Uhr. Int. 55. 23proz. Met. 5proz. 82. Fonds im Allgemeinen fester.
Stettin, 9. Jan. Weizen in loco 50 a 556 Rthlr.
Roggen fester; loco 274, 263, , S6pfd. pr. Frühjahr 28 bez. Rüböl 133, pr. April Mai 171.
Spiritus 253, 3, pr. Frühj. 24, 233 Glb.
431.
Mit der heutigen Nummer des Staats-⸗A An⸗ zeigers sind Bogen 321 bis 324 der Verhandlungen der Ersten Kammer ausgegeben worden.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
63
Freitag d. 11. Jan.
r mme 9 n ha Den tschlan d. Oesterreich. Wien. Landtagswahlordnung für das Etzherzogthum un-
ter der Enns. — Landesverfassung für das Erber ze g hum Obe der n. — Bekanntmachung des neuen Statthalters für Nieder-Oesterreich. — Anfruf des Gouverneurs von Wien.
Wissenschaft und Kunst.
Königliches Schauspielhaus. (Die Hochzeitsreise.)
2
nichtamtlicher Theil.
Dentschland.
Oesterreich. Wien, 7. Jan. Die Landtags⸗Wahlordnung für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns lautet: JI. Von den Wahlbezirken. §. 1. Der Landtag des Erzherzogsthums Ocesterreich unter der Enns besteht nach §. 10 der Landes-Verfassung a) aus 23 Abgeordneten der Höchstbesteuerten, b) aus 25 Abgeordneten der nachbezeichneten Städte und Märkte, und c) aus zwanzig Abgeordneten der übrigen Gemeinden. Behufs der Vornahme der Wahlen werden Wahlbezirke ge⸗ bildet. §. 2. Für die Wähler aus der Klasse der Höchstbesteuerten bildet das ganze Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns einen
Wahlbezirk.
§. 3. Für die Wahl der Abgeordneten der Städte und Märkte bildet Wien sechs Wahlbezirke, und Wiener-Neustadt einen Wahlbezirk.
Korneuburg, Wahlbezirk.
Feldsberg, Mistelbach, Po sdorf, Zistersdorf, einen Wahlbezirk.
Haimburg, Bruck an der Leitha, Schwechat, Wahlbezirk.
Klosterneuburg, Tuln, Königstätten, zusammen einen Wahl— bezirk.
Baden, Mödling, Perchtoldsdorf, Gumpoldskirchen, zusammen einen Wahlbezirk.
Neukirchen, Pottendorf, Ebenfurth, zusammen einen Wahlbe— zirk;
St. Pölten, Herzogenburg, Mölke, Pöchlarn, zusammen einen Wahlbezirk;
Waidhofen an der bbs, Seitenstetten, Amstetten, bbs, Scheibbs, zusammen einen Wahlbezirk;
Krems, Stein, Mautern, zusammen einen Wahlbezirk;
Horn, Eggenburg, Retz, Meißau, Langenlois, zusammen einen Wahlbezirk;
Groß-Siegharts, Waidhofen an der Thaya, Litschau, Zwettl,
Stockerau, Oberhollabrunn, zusammen einen
Laa, zusammen
zusammen einen
Weitra, zusammen einen Wahlbezirk.
In jedem Wahlbezirke der Stadt Wien und in Wiener-Neu— stadt sind zwei, in jedem der übrigen elf Wahlbezirke ist ein Abge— ordneter zu wählen. ;
Die Wahlbezirke der Stadt Wien werden über Einverneh⸗ mung des Gemeinde ⸗Vorstandes vom Statthalter bestimmt.
§. 4. Für, die Wahl, der Abgeordneten der Landgemeinden bil— det jeder der siebzehn politischen Bezirke einen Wahlbezirk in der Art, daß die Bevölkerung der nach Abz⸗ug der besonders wahlbe— rechtigten Städte und Märkte, höchsibevolkerten Bezirke von St. Pölten, Poisdorf und Krems je zwei, und jeder der übrigen poli— fischen Bezirke je einen Abgeordneten für den Landtag zu wählen haben,.
II. Von dem Wahlrechte.
§. 5. Die Erfordernisse der Wahlberechtigung sind theils all⸗ gemelne, d. h. solche, welche bei jedem Wähler vorhanden sein müssen, theils besondere, d. h. solche, die zur Ausübung des Wahl⸗ rechts in iner der drei im §. 1 bezeichneten Wählerklassen noth⸗ wendig sind. ö
§. 6. Im Allgemeinen ist Jedermann wahlberechtigt, welcher
a) österreichischer Reichsbürg er,
b) großjährig, .
c) im vollen Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte befindlich ist, und ö.
d) entweder an direkter Steuer einen bestimmten Jahresbetrag
der für Gemeindeglieder der Stadt Wien und des wiener stadthauptmannschaftlichen, Bezirkes auf wenigstens zwanzig Gulden Conventions-Münze und für die Mitglieder einer anderen Gemeinde des Erzherzogthums Ocesterreich unter der Enns auf wenigstens fünf Gulden Conventions-Münze fest— gesetzt wird, entrichtet, oder ohne Zahlung einer direkten Steuer nach seiner persönlichen Eigenschaft in einer Gemeinde des Erzherzogthums nach den Bestimmungen des Gemeinde⸗ gesetzes oder der besonderen Gemeindestatute, das aktive Wahl⸗ recht besitzt. ;. P
§. 7. Wer in der Klasse der Höchstbesteuerten wahlberechtigt sein foll, muß nicht nur die im s. 5 ad a, h und é bezeichneten Eigenschasten besitzen, sondern auch im Erzherzogthume Oesterreich unker der Enns jenen Jahresbetrag an direkter Steuer bezahlen, welcher nach §. 42 der Reichsverfassung zur Wählbarkeit in das Oberhaus des Reichstages erforderlich ist.
§. 8. Das besondere Erforderniß zur Wahlberechtigung in einer der beiden anderen Wählerklassen (9. 1 ad b und 6) besteht darin, daß derjenige, welcher in einem der in S8. 3 und 4 bezeich—⸗ neten Wahlbezirke das Wahlrecht üben soll, ein Mitglied einer Ge⸗ meinde eben jenes Wahlbezirkes sein muß. ĩ
Der Wahlberechtigte übt sein Wahlrecht in dem Wahlbezirke aus, zu welchem die Gemeinde gehört, deren Mitglied er ist; sst er aber Mitglied mehrerer Gemeinden, so übt er das Wahlrichl in dem Bezirke seines ordentlichen Wohnsitzes.
§. 7. Die Zeträge, welche Jemand an verschiedenen Gat— tungen direlter Steuern oder von verschiedenen Objekten im Erz⸗ herzogthume Desterreich unter der Enns bezahlt, werden behufs der Ausmittlung seiner Wahlberechtigung zusammengerechnet.
Dem Vater werden die von seinen minderjährigen Kindern dem Gatten die von seiner Gattin entrichteten direkten Steuerbe? träge zugerechnet, so lange die dem Vater und Gatten gesetz⸗ 9 1 Befugniß der Vermögens-Verwaltung nicht au fge⸗ hört hat.
§. 10. Jeder Wähler kann sein Wahlrecht nur in einem Wahlbezirke ausüben. ö ö
Wer als Höchstbesteuerter wahlberechtigt ist, darf in keinem Wahlbezirke der beiden anderen Wählerklassen, und wer in einem Wahlbezirke der im 8. 3 genannten Orte wahlberechtigt ist, in kei⸗ ner Landgemeinde wählen.
. III. Von den Wählerlisten.
§. 11. Die Wahlberechtigten eines jeden Wahlbezirkes wer— den in besondere Listen eingetragen.
z. 13. Die Wählerliste der Höchstbesteuerten wird vom Statt⸗ halter angefertigt. . . ö. . I
Von denjenigen mit den allgemeinen Erfordernissen der Wahl— berechtigung (§. 6) versehenen Personen, welche im ganzen Lande die höchsten Beträge an direkten Steuern entrichten, wird eine solche Anzahl in die Wählerliste der Höchstbesteuerten aufgenommen, daß dadurch wenigstens das Verhältniß von einem Wähler auf sechstausend Scelen der Gesammt⸗ Bevölkerung erreicht, und daß auch über dieses Verhältniß hinaus jeder im Allgemeinen wahlbe⸗— rechtigte Reichsbürger, welcher im Erzherzogthume Oesterreich unter der Enns wenigstens fünfhundert Gulden Conventions-Münze di—⸗ rekte Steuer zahlt, als höchstbesteuerter Wähler behandelt wird.
§. 13. Kommt unter den Höchstbesteuerten des Landes eine Corporation oder Gesellschaft vor, so ist jene Person, welche sie nach den bestehenden gesetzlichen oder gesellschaftlichen Normen nach au ßen zu vertreten berufen ist, in die Wählerliste der Höchstbesteuer ten aufzunehmen. ö ;
§. 14. Gemeinden können selbst dann, wenn sie als solche un— ter die höchsten Steuer-Kontribuenten des Landes gehören, weder durch Bevollmächtigte, noch durch Vertreter das Wahlrecht in der Klasse der Höchstbesteuerten ausüben.
§. 15. Die Wählerlisten für die im 8. 3 benannten Städte und Märkte werden von dem Gemeinde-Vorstande derselben ange fertigt. ö. ͤ
Bilden mehrere Orte zusammen einen Wahlbezirk, so wird die Liste jedes Ortes abgesondert verfaßt, und behufs der ortweisen Zusammenstellung der Hauptliste des ganzen Wahlbezirkes an den Bezirkshauptmann desjenigen Bezirkes, in welchem der Hauptwahl— ort gelegen ist, eingesendet, welcher hiervon eine Abschrift dem Bürgermeister des Hauptwahlortes zu übergeben hat.
§. 16. Die Wählerlisten für die Wahlbezirke der Landge meinden (8. 4 hat der Bezirkshauptmann mit Benutzung der Steuerämter gemeindeweise anfertigen zu lassen, und die Listen der einzelnen Gemeinden den Gemeindevorstehern einzusenden, damit sie von diesen unter Beziehung von zwei Mitgliedern des Gemein— deausschusses geprüft, und die etwa nöthigen Ergänzungen oder Berichtigungen beim Bezirkshauptmanne in Antrag gebracht werden, der aus den Wählerlisten der einzelnen Gemeinden die Hauptliste des ganzen Bezirkes zusammenzustellen hat.
§. 17. Jede Wählerliste hat den Vor- und Zunamen, das Alter und den Wohnort des Wahlberechtigten, dann den von ihm entrichteten Steuerbetrag, oder die persönliche Eigenschaft, von wel⸗ cher sein Wahlrecht abhängt, zu enthalten.
§. 18. Insofern das Wahlrecht von der Entrichtung eines be⸗ stimmten Steuerbetrages bedingt ist, wird nur derjenige als Wäh⸗ ler angesehen, welcher jenen Steuerbetrag in dem der Wahl vor⸗ angegangenen Steuerjahre vollständig bezahlt hat, und in dem lau— fenden Steuerjahre mit keinem Rückstande aushaftet.
§. 19. Die Wählerlisten der Höchstbesteuerten werden vom Statthalter durch Einschaltung in die zu öffentlichen Verlautharungen bestimmten Zeitungen des Landes, und durch Mittheilung von Ab— schriften an jede Bezirkühauptmannschaft, an deren Amtssitze sie zur allgemeinen Einsicht aufzulegen ist, kundgemacht.
§. 20. Die nach §. 15 verfaßten Wählerlisten werden bei dem Bürgermeister jedes in §. 3 benannten Ortes und die Hauptliste bei dem Bürgermeister des Hauptwahlortes zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
R der Landgemeinden werden bei den
steh izelnen Gemeinden und die Hauptliste des Bezir⸗ kes an dem Amtssitze der Bezirkshauptmannschaft zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. z
§. 22. Der Tag der Auflegung der Wählerlisten ist sammt einem angemessenen Reclamations⸗-Termine in jedem Wahlbezirke be⸗ kannt zu machen.
Die Reclamationsfrist wird vom Statthalter festgesetzt; sie darf nicht unter drei und nicht über vierzehn Tage, von dem Zeitpunkte der Auflegung gerechnet, betragen.
§8. 23. Reclamationen, die nach Ablauf der Frist er folgen, sind als verspätet zurückzuweisen, doch steht es dem Statthalter zu, bis zum künftigen Wahltermine von Amts we— gen Berichtigungen der Wählerlisten zu veranlassen.
§. 24. Zu Reclamationen ist Jedermann berechtigt.
Sie sind bei demjenigen Organe anzubringen, von welchem die Liste angefertigt wurde.
Ueber den Grund oder Ungrund der die Aufnahme von Wahl— unfähigen oder die Weglassung von Wahlbexechtigten betreffenden Reclamationen hat, wenn es sich um die Wählerliste der Höchstbe⸗ steuerten oder jene der Stadt Wien handelt, der Statthalter des Landes, und wenn es sich um die Wählerlisten der übrigen in den §§. 3 und 4 bezeichneten Wahlbezirke handelt, der Bezirkshaupt⸗ mann, und zwar, wenn mehrere Orte zusammen einen Abgeordne⸗ ten zu wählen haben, der Bezirkshauptmann jenes Bezirkes, in welchem der betreffende Ort gelegen ist, nach Einvernehmen des Gemeindevorstehers, und unter Offenlassung eines dreitägigen Re⸗ kurstermines an den Statthalter zu entscheiden.
§. 25. Die richtig gestellten Wählerlisten werden allgemein mit dem Beginne jedes Steuerjahres und bei der Ausschreibung allgemeiner Wahlen revidirt.
§. 26. Sobald die Wählerlisten nach erfolgter Entscheidung über die rechtzeitig eingebrachten Reclamationen vollendet sind, wer⸗ den für die einzelnen Wähler Legitimationskarten vorbereitet, welche die fortlaufende Nummer der betreffenden Wählerliste, den Namen und Wohnort des Wahlberechtigten und den Wahlbezirk, in wel⸗ chem er zu wählen hat, enthalten, aber den Wählern erst behufs der wirklichen Wahlhandlung eingehändigt werden.
. IV. Von der Wählbarkeit.
§. 27. Um in den Landtag des Erzherzogthums Oesterreich unter der Enns gewählt werden zu können, muß man
a) mindestens dreißig Jahre alt,
b) seit wenigstens fünf Jahren vom Wahltage zurückgerechnet, österreichischer Reichsbürger, . e c) im Vollgenusse der bürgerlichen und politischen Rechte befind— lich, und . ; d) nach den Bestimmungen des §. 6 ad d im Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns wahlberechtigt sein. §. 28. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind:
2) alle Personen, denen eine der ; lle im vorigen zählten Eigenschaften mangelt; 6 ,
b) Personen, üer Deren Vermögen ver Konkurs eröffnet ist, oder die nach gepflogener Konkurs verhandlung in der Unt nicht schuldlos erklärt wurden; endlich rtr fn dn ng e) Personen, welche eines Verbrechens oder einer aus Gewi sucht hervorgegangenen oder die öffentliche Sin cht ann. letzenden schweren Polizei⸗Uebertretung schuldig erklärt 2 oder welche wegen einer anderen Gesetzesß⸗ Uebertretung zu einer mindestens halbjährigen Freiheitsstrafe verurtheilt en, . §. 29). Wer nach den Bestimmungen der voraus gehenden Paragraphen wählbar ist, kann von jeder Wählerklasse, auch' wenn er nicht dazu gehört, und in jedem Wahlbezirke, auch wenn er nicht in demselben wohnhaft ist, als Landtags-Abgeordneter gewählt werden. 8. 30. Stellvertreter der Landtags-Abgeordneten dürfen nicht gewählt werden.
V. Von den Wahlorten.
§. 31. Für die einzelnen Wahlbezirke werden behufs der Ab— stimmung besondere Wahlorte bestimmt.
§. 32. Der Wahlort für die Höchstbesteuerten ist Wien, als Hauptstaht des Landes.
§. 33. Als Wahlorte für die im 8. 3 aufgezählten Wahlbezirke haben die eben daselbst benannten Städte und Märkte zu gelten.
Haben zwei oder mehrere Ortschaften nur einen Abgeordneten zu wählen, so ist eine dieser Ortschaften als Hauptwahlort zu be⸗ stimmen.
Die Bezeichnung und Bekanntgebung der Hauptwahlorte ge⸗ schieht mit Rücksicht auf die Lage und verhältuiß⸗mäßige Bedeutsam⸗ keit derselben durch den Statthalter.
S§. 34. Für die Wahlen der Landgemeinden sind mehrere Wahl⸗ orte zu bestimmen.
Dabei hat als Regel zu gelten, daß die Wahlorte mit den Sitzen der neu organisirten Gerichte und Bezirkshauptmannschaften zusam⸗ men zu treffen haben.
Die Bezeichnung und Bekanntgebung der Wahlorte geschieht gleichfalls vom Statthalter mit genauer Angabe der jedem Wahl- orte zugewiesenen Gemeinden.
Hauptwahlort des ganzen Bezirkes ist der Amtssitz der Bezirks⸗ hauptmannschaft.
VI. Von den Wahl-Kommissionen.
5§. 35. Zur Leitung der Wahlhandlung werden eigene Wahl⸗ Kommissionen gebildet.
§. 36. Die Wahl ⸗Kommission der Höchstbesteuerten besteht aus sieben von den höchstbesteuerten Wählern am Tage der Wahl aus ihrer Mitte gewählten Personen, die den Vor⸗ sitzenden und Schriftführer unter sich selbst zu wählen haben. Diese Wahlen geschehen mittelst Stimmzetteln und mit rela⸗ tiver Majorität der Anwesenden. Ein vom Statthalter bestimmter landesfürstlicher Kommissär hat diesen Wahlakt zu leiten, und den Sitzungen der Kommission, so wie den Wahlversammlungen bei⸗ zuwohnen.
§. 37. Für jeden der im §. 3 benannten Orte und für jeden der sechs Wahlbezirke der Stadt Wien wird eine Wahl⸗Kommis⸗ sion gebildet. .
Die Wahl-Kommission in den Städten Wien und Wiener⸗ Neustadt besteht aus dem Bürgermeister oder dem von ihm bestell⸗ ten Stellvertreter, aus drei von ihm beigezogenen Mitgliedern des Gemeinde⸗-Vorstandes, und aus drei anderen vom Statthalter be⸗ stimmten Wahlberechtigten jener Städte. ;
In den übrigen Orten besteht die Wahl-Kommission aus dem Bürgermeister, aus zwei Mitgliedern des Gemeinde⸗Vorstandes, und aus zwei vom Bezirkshauptmanne bestimmten Wahlberechtigten des Ortes.
Die Bürgermeister sind die Vorsitzenden der Ortswahl⸗Kom⸗ missionen; die Schriftführer werden aus ihrer Mitte , .
Den Sitzungen der Kommisstonen und der Wahl⸗Versamm—⸗
lungen haben landesfürstliche Kommissäre beizuwohnen.
S. 38. Für die Wahlen der Landgemeinden wird in jedem Wahlorte cine Wahl - Kommission zusammengesetzt. Jede solche Ortswahl-Kemmission besteht unter dem Vorsitze eines landesfürst= lichen Kommissärs aus vier Mitgliedern, welche vom Bezirkshaupt⸗ manne aus den Vorstehern der jenem Wahlorte zugewiesenen Ge⸗ meinden gewählt werden.
Den Schriftführer wählt die Kommission aus ihrer Mitte.
8. 39. Um die Stimmzählung für den ganzen Wahlbezirk vor— zunehmen, wird in jedem Hauptwahlorte (68. 33 und 34) eine Hauptwahl-Kommission gebildet, welche unter dem Vorsitze eines landesfürstlichen Kommissars aus den Mitgliedern der Wahl⸗-Kom⸗ mission des Ortes, und aus je einem von den Kommissionen der übrigen Wahlorte des Wahlbezirks aus ihrer Mitte gewählten Ab— geordneten zu bestehen hat.
Der Schriftführer der Wahl⸗Kommission des Orts ist auch Schriftführer der Hauptwahl⸗Kommission.
8. 40. Zu den Entscheidungen und Beschlüssen der Orts⸗ und Hauptwahl-Kommission ist die absolute Stimmenmehrheit er— forderlich.
S§. 41. Die den Wahl-⸗Kommissionen beigegebenen landes⸗
fürstlichen Kommissäre haben sich weder durch Zurückweisung oder Abmahnung, noch durch Empfehlung oder Vorschlag bestimmter Personen, noch auf irgend eins andere Weise in die Abstimmung einzumischen und bei der Wahlhandlung nur allein die Aufrecht⸗ haltung der Ruhe und Ordnung und die Befolgung des gesetzlich bestimmten Wahlmodus wahrzunehmen. §. 12. Eben so haben die Mitglieder der Wahl⸗Kommission sich jedes Einflusses auf die Stimmgebung der einzelnen Wahlbe⸗ rechtigten zu enthalten.
VII. Von der Wahlausschreibung. 8. 43. Die Aufforderung zur Vornahme der Wahlen geschieht in der Regel durch Erlässe des Statthaltersz-welche wenigstens acht Tage vor dem Wahltage in dem Wahlbezirke allgemein bekannt ge⸗ macht werden. Wenn in den Fällen der §8§. 73 und 74 eine Wahl wegen Abgang der erforderlichen Stimmenmehrheit wiederholt werden muß, sind die Wähler durch Kundmachungen der Bezirkshauptmänner zur Wahl einzuladen.
Sind Orte, welche zusammen einen Abgeordneten zu wählen haben, in verschiedenen politischen Bezirken gelegen, so hat der Be⸗ zirkshauptmann des Hauptwahlortes die übrigen Bezirkshauptmän⸗ ner unter Bekanntgebung des Wahltermines und der in die engere Wahl zu bringenden Personen (8. 73) zur Wahlausschreibung in den betreffenden Bezirken , n,,
§. 44. Die Wahlausschreibung hat den Tag der Wahlen, die
Stunde des Beginnens und die Dauerzeit der Wahlhandlung,