1850 / 12 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

S8. 56. Der Landesausschuß ist für seine Geschäftsführung dem Landtage verantwortlich.

§. 57. Die Ausführung der, von dem Landesaus schusse inner⸗ halb des verfassungemäßigen Wirkungskreises erlassenen, und nicht blos den inneren Haushalt der Landesvertretung betreffenden Ent⸗ scheidungen steht der vollziehenden Gewalt zu.

§. 58. Der Landes Ausschuß steht mit dem Landtage und mit den von ihm nach 8§. 54 bestellten Organen in unmittelbarer Geschäfts⸗Verbindung. .

Mit den von der vollziehenden Gewalt zur Ausführung der Landesgesetze und der Entscheidungen der Landes Vertretung be⸗ stellten Organen steht der Ausschuß nur durch den Statthalter in Verbindung.

An diesen richtet er alle Eingaben und denselben gelangen die Verfügungen der voll den Ausschuß.

§. 59. Alle Entscheidungen des Landes dem Statthalter mitgetheilt. . Findet der Statthalter solche Maßregeln dem Gesetze . sprechend, so hat er die Ausführung derselben zu sistiren, ,,. gleich dem Ministerium behufs der nach § 59 . Reichs J. fassung ihm zustehenden Entscheidung dazon die e,, . n 6

Findet er aber solche Entscheidungen dem Gesammtwoh . es Landes oder des Reiches widersprechend, so . 4 3, einzustellen und die Gründe davon sogleich dem Landesausschusse

K der Ausschuß auf der Ausführung der Maßregel und fühlt sich der Statthalter durch die Gegenbemerkungen desselben nicht beruhigt, so ist, wenn der Landtag nicht versammelt ist, die Enlscheidung des Ministeriums einzuholen, sonst aber der Gegen⸗ stand der Schlußfassung des Landtages nach Maßgabe des ihm zu⸗ stehenden Wirkungskreises zu unterziehen. .

§. 60). Wenn eine neue Wahl der Abgeordneten für den Landtag ausgeschrieben wird, bleibt der bisherige Landesausschuß noch so lange in Wirksamkeit, bis der neugewählte Landtag einen neuen Ausschuß eingesetzt hat,

Werden die früheren Ausschußmitglieder und Ersatzmänner wieder in den Landtag gewählt, so können sie von dem Landtage auch wieder in den neuen Ausschuß berufen werden.

Y. Von dem verstärkten Landesa usschu sse.

§. 61. Der verstärkte Landesausschuß besteht aus den Mit⸗ gliedern und Ersatzmännern des Landesausschusses (98. 19 und 50), ferner aus drei vom Gemeinderathe der Stadt Linz, aus einem vom Gemeinderathe der Stadt Steyer, und aus je einem von dem Bezirksausschusse eines jeden politischen Bezirkes des Erzherzog⸗ thums aus der Mitte dieser Körperschaften mit absoluter Stim⸗ menmehrheit gewählten Abgeordneten.

5. 52. Die Wirksamkeit des verstärkten Landesausschusses er⸗ streckt sich mit Ausnahme der dem Landtage obliegenden Vertretung der Interessen des ganzen Landes auf alle in Gemeindesachen durch das Besetz der Kreisvertretung zugewiesenen Angelegenheiten.

§. 63. Der Vorsitzende des Landesausschusses (6. 52) ist zu⸗ gleich der Obmann des verstärkten Landesausschusses.

Die Auflösung der Kreisvertretung hat nur Line neue Wahl der Abgeordneten der politischen Bezirke und der Städte Linz und Steyer, nicht aber auch eine neue Wahl der Mitglieder und Er⸗ satzmänner des Landesausschusses zur Folge.

In allen übrigen Beziehungen finden die Bestimmungen des Gemeinde- Gesetzes über die Kreisvertretung auf den verstärkten Landesausschuß Anwendung.

VI. Allgemeine Bestimmungen.

§. 64. Aenderungen der Landesverfassung sollen in dem Land— tage, welcher zuerst berufen wird, im gewöhnlichen Wege der Ge setzgebung beantragt werden können.

In den folgenden Landtagen ist zu einem Beschlusse über solche Abänderungen die Gegenwart von mindestens drei Viertheilen aller Abgeordneten und die Zustimmung von mindestens zwei Drittheilen der Anwesenden erforderlich.

So gegeben in Unserer Kaiserl. Haupt- und Residenzstadt Wien, am dreißigsten Dezember im Jahre Eintausend achthundert vierzig neun, Unserer Reiche im zweiten. Franz Joseph. Schwar⸗ zenberg. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Gyulai. Schmerling. Theun. Kulmr.

Der neue Statthalter für Nieder⸗-Oesterreich hat folgende Kund— machung erlassen, mittelst welcher der Zeitpunkt für die beginnende Amtswirksamkeit der Statthalterei, der mit derselben verbundenen Kreisregierung, der Bezirkshauptmannschaften und der Steuerämter im Kronlande Nieder⸗Oesterreich bestimmt wird.

„Nachdem in dem Kronlande Nieder-Oesterreich die Besetzungen der Dienstplätze bei den politischen Verwaltungs-Behörden erfolgt, und die übrigen Organisirungs-Arbeiten auch so weit gediehen sind, daß dem Beginne der Wirksamkeit dieser neuen Behörden kein Hinderniß mehr im Wege steht, so sehe ich mich nunmehr in der Lage, die Amtswirksamkeit der neu konstituirten Statthalterei, und der mit derselben verbundenen Kreis- Regierung mit dem heutigen Tage ins Leben zu rufen, Unter Einem treffe ich die weitere Ver— fügung, daß die neu geschaffenen Bezirkshauptmannschaften, so wie die l. . Steuerämter ihre Amtswirksamkeit am 16. Januar 1850 im ganzen Kronlande Nieder- Oesterreich beginnen. Ich bringe diese Verfügung mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß, daß die Parteien von dem genannten Zeitpunkte angefangen, in allen

Vorlagen und durch ziehenden Gewalt an

Ausschusses werden

die genannten Verwaltungsorgane und rücksichtlich der direkten Steuern, an die neuen Steuerämter sich zu wenden haben. So wie die Parteien und Gemeinden, werden auch

ö. ; r n politischen und Steuerange⸗

. Ver ngsorgane in alle ĩ : die neuen Verwaltungsorgane ; henden Gescz sich'in fo langt zu

öffentlichen Angelegenheiten au

'genheiten an die bisher bestehen sig . eh, bis ihnen im legislativen oder Verordnungswege an⸗ . 7) 2. 6

3 „oraczeichnet werden. Bis zum 16. Januar 1850 ,,, in ihrer Wirksamkeit. Von die⸗ 6 Tage angefangen, wird der Bezirkshauptmann die untere po= litische Heschaͤftsführung zu besorgen haben: Derselbe tritt für den limfang seines Bezirkes in den, durch die Reichs ver fassung, durch das Gemeindegeseßt, durch die Aufhebung und Regulirung der Un⸗ terthans⸗ und Grundbesitzoerhältnisse und durch andere neue Ge⸗ setze modisizirten Wirkungskreis der bisherigen politischen Obrig— keiten und des Kreisamtes. Die Amtswirksamkeit der Bezirks-Haupt⸗ mannschaften und Steuerämter ist nach dem §. 12 der ge— druckten Instruction vom 18. November 1849 in der Art zu ver— binden, daß es zwar den Bezirkshauptmannschaften und Steuer⸗ ämtern überlassen wird, die Tage und Reihenfolge der Amtsüber—⸗ nahme mit den abtretenden politischen Obrigkeiten zu bestimmen, die Uebernahme muß jedoch so vollzogen werden, daß während der Uebergabstage keine dringende Amtshandlung verschoben, oder wohl ganz zurückgewiesen werde. Auf den wiener Magistrat und die Dominien innerhalb der Linien Wiens findet die gegenwär tige Anordnung vor der Hand keine Anwendung, sondern es ist bei denselben die bisherige Amts Verwaltung bis zur Ein⸗ führung der besonderen Gemeinde Verfassung und bezüglich der Einhebung der direkten Steuern, bis zu dem Erscheinen des dies fälligen besonderen Anordnungen, unbeirrt fortzuführen. Wien, 5. Januar. Dr. Eminger.“

Der Civil- und Militair⸗Gouverneur, Feldzeugmeister Freiherr von Welden, hat folgenden Aufruf an die Bewohner der Haupt⸗ und Residenzstadt Wien erlassen:

„Anf den weltbekannten Wohlthätigkeitssinn der edelmüthigen Bewoh⸗ ner Wiens rechnend, habe ich einen Fonds zu gründen gesucht, dessen Tens denz dahin gerichtet sein soll, der in der gegenwärtigen Jahreszeit au- Mangel an Urbeit nothleidenden Armuth eine Unterstützung zuzuwenden, woben ich einen Theil der hiesigen Bevölkerung besonders zu berücksichtigen gedenke, welcher vom Tagelohn lebt, diesen bei der gegenwärtigen Zeit gar nicht oder nicht in dem Maße verdienen kann, um daraus seinen noth dürftigen Unterhalt und jenen einer oft zahlreichen Familie decken zu können. Um diesem Fonds eine Basis vorzubereiten, sind die vorzüglichen oder hiesigen Holzschwemm Inhabungen zu Beiträgen an Natural⸗ Holz, das Großhandlungs⸗Gremium, dann senes des bürgerlichen Handels standes zu Beilrägen aufgefordert worden. Von den Holzschwemm-Inha— bungen (die in der Folge näher bezeichnet werden) nz mir Anweisungen auf 63 (Sechszig drei) Klafter übergeben; ven dem Großhandlungs⸗Gre⸗ mium sind einstweilen fünftausend vierhundert Gulden Conv. M. eingesendet worden. Alle kommenden Beiträge sollen öffentlich bekannt gemacht werden. Um ferner diesem Wohlthätigleits-Fonds alle möglichen und erlaubten Zu— flüsse zu eröffnen, sind demfelben alle Strafgelder zugewendet, welche im Wege kriegs rechtlich er Urtheile verhängt und eingebracht wurden, oder durch Umänderung der Arrest- in Geldstrasen eingegangen sind, Weiteres habe ich für die Dauer des Karnevals den Wirthen ünd Inhabern von Tanz Lokalitäten durch sünf Tage einer jeden Woche ihre Lokalitäten bis drei Uhr Morgens offen zu hallen und Tanz - Unterhaltungen zu geben be— willigt, hierbei jedoch ausdrücklich angeordnet, daß am Sonnabend die Mussk um Mitternacht aufhören, die Lokalitäten aber um ein Uhr nach Mitternacht geschlossen werden müssen. Eine ähnliche Begünstigung bezüg- lich der Offenhaltung bis drei Uhr nach Mitternacht ist auch den Kaffee haus-Inhabern unter der Bedingung ecetheilt, daß dafür eine Taxe an den erwähnten Wohlthätigkeits⸗ Unterstützungs = Fonds bezahlt werde, die mit Rückhsicht auf die Lakalität, die Lage und die Erwerbs ⸗Ver⸗ hältnisse jedes Einzelnen dieser Gewerbs-Inhaber mit Beiziehung der Vor— stände der respektiven Mittel bemessen weiden soll. Auch diejenigen Privat- Tanz- Unterhaltungen sind einer Tar- Entrichtung unterzogen, welche im Wege der Sammlung oder des Verkaufes von Eintrittskarten unternom-— men werden. Wie schon in einem hiesigen Journale, welches diese Maß= regel bespricht, richtig bemerkt wurde, leben wir in einer so gewichtigen Zeit, daß selbst der fröhlichste Scherz seinen Ernst und die heiterste Lust ihren Zweck haben sollte, und im heiteren Genusse soll der darben⸗ en Brüder nicht vergessen werden. Bis jetzt sind alle, die es betrifft, meiner Aufforderung willig entgegen gekommen. Es ist nun als Grundsatz festge⸗ stellt worden, daß die Betheilungen nicht in Güild, sondern in Holz, Klei⸗ dungsstücken, Lebensmitteln, dann in rohen, zur Verarbestung geeigneten Mancrialien, letzteres für jene Klasse der zu Betheilenden geeignet geschehen soll, denen die Mittel mangeln, dieses Material anzuschaffen, um ihr Ge⸗ werbe betreiben zu können, denen also die Gelegenheit verschafft werden soll, zu arbeiten, und durch die Arbeit sich einen Verdienst zu erwerben. lim aber die eingehenden Spenden nur den wahrhaft Bedürftigen zuzuwenden, sind für die Stadt und Vorstädte Wiens nach den Begränzungen der gegenwärtigen stadihauptmannschastlichen Bezirks Kom⸗ miffariate eigene Comitè's unter der Leitung der stadihauptmannschastlichen Bezirks ⸗Kommissäre, zusammengesetzt aus den Armenvätern, der Pfarrgeist= lichkeit, dann aus Mitgliedern des Institutes der Vertrauensmänner. Die Aufgabe dieses Comité's wird sein, den wahren Hülfsbedürftigen aufzusuchen die Ürsachen und den Grad seines Nothstandes zu prüsen, und, die Aus⸗ hülfe oberwähnter Art für die noch dauernden Wintermonate, in welchen der Eiwerb unmöglich geworden, in einem Maße zuzuwenden, um sich und den Seinen das Nöthigste, zu verschaffen. Ich werde persönlich die Art der Vertheilung überwachen, und dafür sorgen, daß der Zweck die wahre Armuth, nicht Aibeitsscheue, zu unter⸗ stüßen im Auge behalten wird. Gegenwärtig ist der Augenblick gekom- men, wo das Institut der Vertrauens männer seinen Mitbürgern die men⸗ schenfreundlichen Gesinnungen beweisen wird, die dasselbe beleben, und ihm

darum auch das volle Vertrauen der Regierung und des Publikums sichern,

und so werden die Vertrauensmänner in ihren Bezirken ihre. Mitbürger

zu Spenden für diesen wohlthätigen Zweck auffordern und aneifern. Die

so wohlthätigen Bewohner Wiens werden dieser Aufforderung entsprechen und mit ihren Beiträgen unterstützen. Die Vertrauengmänner sind vorzugsweise berufen, diese Stende in Empfang zu nehmen, doch können selbe auch an die K. K. Stadt- Ksommandantur⸗asse oder an die stadthauptmannschaft⸗ lichen Bezirks Kommissariate abgeführt werden. Die eingehenden Spenden, welche nicht blos in Geld gegeben werden dürfen, sondern auch in Klei⸗ dungsstücken oder sonstigem Material, werden mit Dank angenommen, zur allgemeinen Kenntniß gebracht, und darüber auch öffentliche Rechnung ge⸗ legt werden. Es kann wohl kaum übel gedeutet werden, wenn ich das oft so herbe Geschäft, die Ruhe und. Ordnung in der Hauptstadt zu erhalten (ein Problem, das ich mit aller Konse⸗ quenz immer durchzuführen bedacht sein werde) mir dadurch zu verfüßen versuche, indem ich der, armen, wahrhaft nothleiden · den unteren Bevbllerung Wiens Unterstüßzung zu verschassen, und so in ihr die Ueberzeugung zu erwecken trachte, daß, wenn einerseitz mit Strenge die bestehenden Gesetze gehandhabt werden, andererseits auch Alles aufgeboten wird, der Abhülfe der Noth, der ost aus ihr enistehenden Unordnung inso= weit zuvorzukommen, um die Anwendung der Gewalt so lange wie möglich entbehren zu können. Auch dem oft so unbillig angegriffenen Institute der Vertrauenemänner wollte ich eine Gelegenheit bieten, sich durch die That als jene wirkende Behörde zu konstatiren, die nur das Wohl ihrer Mitbür⸗· ger fördern will. Wien, 1. Januar 1850.“

wissenschaft und Kunst. Königliches Schauspielhaus.

Zum Erstenmale: Die Hochzeitsreise. 2 Akten von Roderich Benedix.

Montag, 7. Januar.

Das abgelanfene Jahr war den Lustspielen nicht günstig, die erste Frucht des laufenden Jahrgangs läßt aber leider auch auf keine bessere Kreszenz schließen.

Das Testament eines wohlhabenden Verwandten bestimmt, daß der Gomnasialprofessor Otto Lambert und eine Demoiselle Antonie ein statt= liches Vermögen erben sollen, wenn sie sich heirathen; ist jedoch der eine Theil nicht damit einverstanden, so soll das Ganze dem anderen zufallen. Sie heirathen sich. Der Professor ist natürlich ein pedantischer Stubengelehrter, die Frau eine Weltdame. Im ersten Akte wird nun dieser Plan und ein Reifekoffer der jungen Frau mit Hülfe eines Stiefelputzers aus- und jener wieder eingepackt. Der Koffer enthält allerhand feine Stoffe, der Dialog einige lange Ellen falbes Band dazu. Endlich erscheinen die Neuvermählten, der Mann setzt seinen Quäkerhut auf, steckt die Pfeife ein, geht ins Casino, nachdem er der Frau erklärt, seine hagestolze Haus- und Lebengordnnng durch sie nicht um ein Haar breit verrücken laͤssen zu wollen. Dit Aus⸗ stattung dieses Mannes ist aber der Art, daß man der armen Frau nur rathen kann, sich sofort scheiden zu lassen, wenn man überhaupt glaubt, daß sie sich entschließen konnte, ihm die Hand zu reichen. Der Vorhang erhebt sich indeß wieder und siehe da, die Frau erzieht ihn innerhalb einer Viertelstunde zu einem guten Ehemann, lediglich mit Hülfe einiger Tassen Kaffee und der Schilderung einer Reise, während er unaufhörlich in der geschmacllosesten Weise von Römern und Griechen spricht. .

Eine treffende Ironie der Regie oder des Zufalls war es, daß in dem vorangehenden Stücke, Bauernfelds „Tagebuch,, eine ahnliche Männerkur, aber eine trotz mancher Gezwungenheiten, die man über das anmuthige, lebhafte Geplauder der Vetheiligten gern vergißt = denkbare gezeigt wurde, während der dickflüssige Dialog die Benedirsche Hochzeitsreise⸗ zu einer unerquicklichen Sandfahrt, ohne Ziel machte. Von dem jovialen Verfasser des „langen Israel“ hätten wir in der That Besseres eiwartet! Ein paar jokose Einfälle machen noch kein Lustspiel. .

Lag es einmal im Rathschluß des Verfassers, einen steifen Pedanten neben einer eleganten, lebenslustigen Frau zu stellen, um diesen alten ko⸗ mischen Kontrast von neuem aus zubenten, so durfte er es sich wenigstens nicht so gar leicht machen und hätte die Hochzeits reise um einig Stationen ausdehnen, das Tempo dagegen beschleunigen sollen. Vor Allem mußte der Mann besser ausgestattet sein; unbeschadet aller Schroffheiten und üb- ler Gewohnheiten hätte er mehr Mutterwitz und mehr Bonhommie zeigen müssen; jenes wäre schon trreicht gewesen, wenn er die Sitten der Alten zwar phantastisch nachzuahmen versucht, sie aber auch in geistvoller Weise der modernen Tonvention gegenüber vertreten, das Gute daran nachdrücklich hervorgehoben und seine Frau genöthigt hätte, allen ihren Scharfsinn aufzubieten, um das neunzehnte Jahrhundert mit seinen Ansprüchen zu retttn. Das Paar mußte auch nicht ohne weiterts zusammengekoppelt werden, sondern der Mann, be= vor er Antonien gesehen, sie und die Erbschaft ausschlagen; dadurch ge · reizt, wäre die Liebe des jungen Mädchens erklärlicher geworden, während so die hausbackene Speculationsheirath dem Paare, alle Theilnahme ver⸗ scherzte. Auf geschickte Weise hätte dann Antonie ihren Sonderling in möglichst mannichfache Berührung mit dem Leben, gebracht und allmälig ge⸗ heilt. So dürfte die Anlage solider, die Entwickelung naturgemäßer und lebhafter, die Situationen reicher geworden sein. .

Daß Madame Hopp die simple Rolle der Antonie übernahm, macht ihrer Bescheidenheit oder der, Disziplin des Regissenrs alle Ehre. Herr Erüsemann, im vorhergehenden Stücke als „Wiese“ vortrefflich und echt komisch, war als „Professor Lambert“ völlig verirtt. Anstatt der über · triebenen Grimassen hätte er lieber dem vom Verfasser geflochtenen, wider⸗ lich steifen Zopf, des Philologen etwas. Geschmeidigkeit veileihen sollen. Der Kontrast wäre dadurch noch nicht gefährdet worden, denn es ist ein falsches Vorurtheil, daß ie greller derselbe, je komischer die Wirkung sei. Herr Genn war als Hahnensporn recht ergötzlich. Gerufen wurden Alle. z 31.

Lustspiel in

.

gchanntmachungen.

131 Bekanntmachung. Das im Aschers ebener Kreise, 6 Meilen von Magde 1 2, Meilen von Halberstadt, 2 Meilen von Aschers⸗ ,, . von Quedlinburg und eine Viertelstunde 2 eng Chaussee ir Wen, donnern Taue, R eindorf, welches aus:

90 orgen C7 MRuthen Acker,

der direkten

. 3 Wiesen 88 * 9 9 . 63 Hütungen,

1 ö . . und besteht und mit Ausschluß 8 nland 8 8

. der Brauns dorfer . d . omaine verpachtet gewesenen Dre ol een! schließt, soll mit allen dazu gehörigen Abonigliche 2. sich und Wirthschasts Gebäuden, einschließlich vg nan 6. garten gegenwärlig als Gärtnerwohnung benu hg. , . 2 1550 ab auf zwölf . anderfolgende Jahre ö ĩ 5 r, , ffentlich zut Verpachtung gesiell

Qualifizirte Pachtlustige werden ein ich dem auf den 21. Februgr . 41 r 10 Uhr, vor dem Hern Regierungs-Assessor Kopf in unserem Sessionszimmer hierselbst angeseßien Termine einzusinden und ihre Gebote abzugeben.

Die Verpachtungs Bedingungen nebst dem Vermes⸗ sungs- und Bonitirungs-Register liegen in unserer Do⸗ mainen-Registratur und auf dem Vorwerke Haus-⸗Nein⸗ dorf zur Einsicht bereit, auch befindet sich auf dem letz= teren die Karte von der Vorwerks-Feldmark.

Magdeburg, den 12. Dezember 1849.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung Steuern, Domainen und Foisten.

13951 Nothwendiger Verkauf. Kreisgericht zu Elbing.

Das den Gutsbesitzer Eduard und Maria, geborene Steckmann, Fehlauerschen Eheleuten gehörige, unter der Hypotheken⸗Bezeichnung B. LIII. 7. zu Böhmischgut gelegene Grundstück, abgeschätzt auf 11,952 Thlr. 11 gen oder solche e Sgr. 8 Pf. zufolge der nebst Hopothekenschein und Ber eitig vor dem Termine anzuzeigen, dingungen in der Negistratur einzusehenden Taxe, soll . am 27. Februar i859, Vormittags 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Der dem Aufenthalie nach unbekannte Gläubiger

E ditt al⸗-GCäit atio n. Der Zeitungs⸗Redacteur Wilhelm Emil Gustav Ju⸗

Pfuel betreffende s September Morgens“ veröffe Ehrfurcht gegen des Königs von verletzt zu haben.

digung dienenden

Berlin, den 4. November 1849.

indem er beschuldigt wird, in der unter . verant⸗

wortlichen Redaction herausgekommenen Zei ung gl.) 9 ; 2 ;

. enn e ge halle,, basiger Form, frei auf den Löschplätzen am Ha⸗ 1 2

und zwar in der am 23. Septembe

Nummer 220, den die Ernennung de t n Artikel de dato „Berlin, den 22. gegeben werden.

nilicht und dadurch die Die Ablieferung der erste Preußen Majestät

1848 erschienenen 3 Ministeriums von

Zu seiner Verantwortung haben wir einen Termin auf den 1. März 1859, Vormittags ? Uhr, im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anberaumt, und laden denselben mit der Aufforderung vor, zur festge—

egzten Stunde zu erscheinen und die 39. Beweismittel mit zur Stelle zu brin— 4.

dem unterzeichneten Gerichtshofe so

lben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in contumaciam verfahren werden soll.

cirea 6, 300,000 Lübeckische Pfund (eirea 3000 Tons engl.) gewalzten Eifenbahnschienen, brei

zu Lübeck, . ö ; soll im Wege des Submissions verfahrens öffentlich au.

n Hälfte muß am 1. Jun: 1850 beendet sein und die Ablieferung der zweiten Hälfte zwischen dem 4. September und 4. November 1850 stattfinden. . ö Die Anerbietungen sind für die ganze Lieferung, der Preis pro 2100 Pfund Lübisch —1 Ton engl. incl. Transport bis auf den Löschplatz bezeichnet, abzu⸗ eben und bis zum ö ger a f. J., Mittags 12 Uhr, an den Unterzeichneten hierher nach Lübeck einzusenden, woselbst dieselben in Gegenwart den sich meldenden Sub⸗ mittenten um die beregte Zeit eröffnet werden sollen. Die Ertheilung oder Ablehnung des Zuschlages en folgt spätestens vier Wochen nach dem 4. Februar k. J=, bis wohin Submittenten an ihre Gebote gebunden bleiben. Die gedruckten Lieferungs- Bedingungen, in denen das

zu seiner Verthei⸗

daß sie noch zu

George Friedrich Mai wird hierzu öffentlich vorgeladen. Königliches Stadtgericht. : J Abthel enn für Untersuchungssachen. . der Schienen verzeichnet ist . auf n J. Deputation für Schwurgerichtssachen. reie Gesuche von hier aus durch den Unterzeichneten

mitgelheilt werden.

Lübeck, den 29. Dezember 1849.

lius ist durch den Beschluß des Anklage⸗ S ö =. 8 j ñ hiesigen Königlichen e lkankee sr h ke an r, Lieferung von Eisenbahnschienen. Der Stadi⸗Bau⸗Direltor Scheffer. i845 wegen Majestätebeleidigung unter Anklage gestellt, Die Lieferung von 17 .

Das Abonnement beträgt: 2 Rthlr. für 4 Jahr. 4 Rthlr. f ö 33 8 Athlt. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 27 Sgr. berechnet.

M8 12.

1

Fry hatt. Amtlicher Theil. . . Deut schl an d. Hesterreich. Wien. Zustände in den verschiedenen Kronländern.

Werbung von Freiwilligen für die Marine. Das Tabacksmonopol. Vermischtes. Sachsen. Dresden. Die Wahl eines Ausschusses für die deutsche

Frage in der zweiten Kammer. Ausschuß für die Staatsschulden⸗Ver⸗ 1 waltung. Kirchliche Ernennung. Hannover. Hannover. mung in der zweiten Kammer über die deutsche Fra h 8 n men sche Frage, Sachsen⸗Weimar. Weimar. Wahl eines Abgeordneten für das Staatenhaus. Frankfurt. Frankfurt a. M. Feldmarschall⸗Lieutenant von Schirn ding. Wohnungen der Bundes kommissions ˖ Mitglieder. Bevollmäch⸗ ligter Frankfurts bei der Kommission. Die Agitation zu den bevorste⸗

henden Wahlen. Ausland.

e, ,, Venedig. Die Jusel St. Giorgio zum Freihafenbezirk

erklärt.

Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung, Der Gesetz - Ent⸗ wurf über die Elemenlarlehrer. Paris. Die Expedition nach dem La Plata. Beantragte Erhöhung des Unteroffizier⸗Soldes.

Großbritanien und Irland. London. Die Minister. Beab- sichtigte Ausdehnung des Wahlrechts. Vermischtes.

, , Benn. Ankunft bes neuen britischen Gesandten. Ver— mischtes.

3 Börsen- und Handels⸗Nachrichteu. Beilage.

. . =

Amtlicher Theil

.

Amtlicher Theil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. E. Helwing

hierselbst zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät

der hiesigen Universität zu ernennen. .

Ministerium der geistlichen 24. Angelegenheiten.

Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Schle⸗ gel zu Schweidniß ist zum Kreisphysikus des Kreises Schweidnitz ö. Stelle des auf. sein Ansuchen von diesem Amte entbundenen Medizinal-Raths Dr. Su ccow ernannt worden.

Ministerium für m,. 6. ? ff ĩ

P H Gewerbe und öffentli

3 a,, . ö 3

Dem Maschinenbauer Sabey zu Aachen ist !

1 Y zu ? unter = nuar 1850 ein Patent ö

auf eine Verbesserung an den sogenannten Lacroixschen

Walzenwalken in der durch Zeichnung und Beschreibung

angegebenen Ausführung, ö auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Dem Tapezierer A. Grävenitz zu Berlin ist unter dem 8. Januar 1850 ein Patent ö auf einen durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen elastischen Bettrahmen, so weit solcher für neu und eigen— thümlich erkannt worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um—

fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Die auf Sonnabend den 12ten d. M. anberaumte Plenar⸗ Sitzung der zweiten Kammer findet nicht statt.

Die zu dieser Sitzung bereits ausgegebenen Einlaßkarten sind für die nächste Sitzung gültig.

Berlin, den 11. Januar 1850.

Der Präsident der zweiten Kammer. Graf von Schwerin.

Abgereist: Der herzoglich braunschweigische Kriegs⸗Minister

Oberst von M orgenstern, nach Braunschweig.

ichtamtlicher Theil.

Dent schland.

Desterreich. Wien, S8. Jan. Das C. Bl. a. B. sagt: In Ungarn wirkt Haynau's Verordnung, betreffs der Sequestra—⸗ onen sehr günstig, ungünstig dagegen die Besorgniß, daß der un⸗ garische Beamte nicht mehr in Kalpak und Attila, sondern in deut— schem Waffenrock, Sturmhut und den Degen an der Seite werde amtiren müssen. Die Regierung wird hoffentlich auf einer Maß- regel nicht bestehen, welche, zur Einheit Oesterreichs so wenig bei⸗ trägt, aber die Nationalität in desto größerem Maße verletzt und erblttert. Selbst die eifrigsten Centralisten könnten die Durchfüh⸗ rung einer solchen Uniformität nicht vertheidigen, die aber durch ihré' unnöthige Extremität den Föderalisten eine wirksame Waffe in die Hand gäbe. Man vergesse nie, daß Joseph II. durch seine extreme Cen⸗ tralisationssucht das Nationalitätsstreben aus seinem Schlafe hervor= rief. Aus Serbien dringen dumpfe Gerüchte von Symptomen der Unruhe. Wir legen ihnen vorläufig kein großes Gewicht bei, ob⸗

wohl wir schwerlich irren dürften, wenn wir in der Zukunft gerade dort unten die Achilles ferse Desterreichs zu sehen glauben. Der serbische Pozornik protestirt im Voraus gegen die befürchtete Einwanderung Deutscher und wünscht, daß sich lieber die Serben die in Ungarn asenweise zerstreut wohnen, in der Woywodowina ,, möchten. Die peterwardeiner Gränzer petitioniren um

Aufnahme in die banater Rumänen, dagegen um die Ausscheidung

Verhandlungen der Kammern. Abstim—

und Blätter aus dem Süden.

Preußischer

Staats- Anze

Berlin, Sonnabend den 12. Fanuar

aus der Woywobowina.

; In letzterer Petition tritt ihr alter Wunsch nach nationaler Abgränzung eines romänischen Kronlandes neuerbings hervor, ein Beleg, wie sehr Palacky's Mani⸗ fest bei den Romanen Anklang sinden wird, Daß es ihm bei den Südslaven nicht verfehlte, zeigen hinreichende Briefe

Wenn wir aber in der Neujahrs⸗ rede der Südslavischen Zeitung die dunklen Worte lesen: „Uebrigens gestehen wir offen, daß wir unsere gegenwärtigen Ver— hältnisse als eine bloße Vorstufe zur Realisirung der flavischen Idee betrachten und über der Gegenwart, so sehr wir ihre Berech⸗ tigung anerkennen, niemals die Zukunft aus den Augen lassen,“ so erinnern wir uns unwillkürlich nochmals dessen, was wir n von der Achillesverse sagten. Die Organisirungs-Frage der Mili— tairgränze soll bereits eine vermittelnde Lösung erhalten haben. In Siebenbürgen hat Wohlgemuth eine sehr humane Weisung an die Beamten, in Mailand Schwarzenberg eine vertrauenfordernde Ansprache an die Lombarden erlassen. Dagegen ist man in Tyrol mit der neuen Bestimmung über das Milttair-Einstandwesen nicht sonderlich zufrieden.“ .

Der Donau⸗Keanal ist, mit Ausnahme weniger Stellen, bereits zugefroren.

Das Kriegs-Ministerium hat für die Marine eine Werbung von Freiwilligen als Seesoldaten zweiter und dritter Klasse mit einer monatlichen Löhnung von 8 und 6 Fl. C. M. angeordnet.

Der Lloyd berichtet: „Dem Vernehmen nach wird die Frage des Tabacks⸗Monopols nächstens erledigt werden. Sobald die Grundbesteuerung in, Ungarn, Siebenbürgen und Croatien einge⸗ führt sein wird, dürften sich die gränzamtlichen Durchsuchungen lediglich auf Taback beschränken. Einstweilen soll der österreichische Ausfuhr- und ungarische Dreißigst-Zoll auf Fabrikate gänzlich auf⸗ gehoben werden, da selber die Waare verthenert und dem Staats⸗ schatze nur einen unbedeutenden Zufluß gewährt.“

Die Narodni Noviny vertheidigt Herrn Palaczky und meint, sein Zurüchiehen vom Kampfplatze sei keinesweges Folge persönlicher Empfindlichkeit, sondern liege in gewissen anderen Mo⸗ tiven. Das erwähnte Blatt glaubt übrigens, daß durch die begon⸗ nene Debatte keine der streitenden Parteien von der einmal gefaßten Meinung zurückweiche; der Umstand, daß selbst das Ministerlum sich gegen die vollständige französische Centralisation verwahre, be= weise nicht viel; es seien dies eben nur Worte, denen die Thaten widersprächen.

Sachsen. Dresden, 8. Jan. (D. 3.) Sitzung der zwei⸗ ten Kammer. Abgeordneter Bretschneider tritt in die Kammer, nachdem das Bedenken, ob er, als für den suspendirten Pfarrer Flemming gewählt, zugelassen werden könne, durch Funkhänel's An⸗ führen, daß Flemming sich in der ihm gesteckten Frist nicht über An nahme seiner Wahl erklärt habe, beseitigt worden war. Ueber . n,, . die Wahl eines außerordentlichen Aus⸗ ,, nf, Frage betreffend, nimmt Niemand das

Fort; Cu ne erläutert, daß durch Niedersetzung des Ausschusses nicht eine Berichterstattung, unerwartet derjenigen in d ö sten Kammer, beabsichtigt sei. Wagner stimmt . 65. Koch verwahrt die Kammer Lagegen, daß sie für alle Zälle, auch bei einer längeren Verzögerung der Sache in der ersten Kammer, sich präjudizire. Cuno: Dann müsse aber erst noch ein besonderer Antrag eingehen, wenn der Ausschuß selbstständig vor⸗ gehen solle. Man verschritt nach dieser kurzen Debatte zur Wahl selbst. Bei der ersten Abstimmung erlangten nur vier Abgeordnete absolute Mehrheit, nämlich Ziesler 34. Dr. Braun 33, Raschig und von Dieskau je 32 Stimmen. Bei der zweiten Abstimmung kamen noch Dr. Schwartze mit 34 und Biedermann mit 33 und endlich bei dem dritten Scrutinium Koch mit 33 Stim⸗ men hinzu. Am nächsten war ihm Müller aus Niederlößnitz mit 30 Stimmen gekommen. Wieland berichtet nun über die Petition Richters aus Zwickau „um Ersatz der durch die frü⸗ heren Preßgesetze ihm zugefügten Vermögensnachtheile und da⸗ durch Herstellung seiner Wählbarkeit.“ Der Ausschuß beantragt „die Petition als Beschwerde zu benrachten, die, weil noch nicht alle Instanzen durchlaufen, zurückzuweisen sei'“, und wurde dieser An⸗ trag, nach einer kurzen Bemerkung Müller's aus Niederlößnitz, ein⸗ stimmig angenommen. Es erfolgte nun die Berathung eines vom Abg. Schwerdtner mündlich erstatteten Berichts über das Gesuch der Kavillereibesitzer zu Vorbrücke bei Meißen und zu Lommatzsch um baldige Vorlegung eines Gesetzes zu Ablösung der Kavillerei⸗ Gerechtsame. Der Ausschuß⸗ Antrag, den Beschluß bis zur Bera⸗ thung des diesfalls zu erwartenden Dekrets auszusetzen, wird ein⸗ stimmig angenommen. Den Schluß machten einige Vorträge des Wahlprüfungs⸗Ausschusses. In Folge dessen wird Eymann defini⸗ tiv zugelassen. Die wegen Hensel's Einberufung geschehene An⸗ regung erledigt sich dadurch, daß Hensel inmittelst abgelehnt hat.

Dresden, 9. Jan. (L. 3.) Einer Bekanntmachung des Finanzministeriums über die neue Zusammensetzung des Landtagsaus⸗ schusses zur Verwaltung der Staatsschulden zufolge, sind in den⸗— selben gewählt worden: zu Mitgliedern: Ablösungs-Kommissar Haden, Rittergutobesitzer von Römer, Bankdirektor Poppe, Geheim⸗ rath Dr. Held, Professor Dr,. Wagner; zu Stellvertretern: Kauf- mann Mammen, Landesbestallter Schenk. Gutsbesitzer Dr. Joseph, Advokat Klinger, Bürgermeister Koch. Die Genannten haben hier⸗ auf durch Wahl aus ihrer Mitte den Rittergutsbesitzer von Römer zum Vorstand und den Geheimrath Dr. Held zum Stellvertreter für Letzteren ernannt.

Die Aemter eines Oberhofpredigers, eines Geh. Kirchenraths im Ministerium des Kultus und eines Vice⸗Präsidenten im evan⸗

elischen Landes⸗Konsistorium, aus welchen im vorigen Jahre der hr. von Ammon zurückgetreten ist, sind dem ordentlichen Honorar⸗ Professor in der theologischen Fakultät zu Leipzig und Pfarrer an Fer Nikolaikirche daselbst, Dr. Harleß, übertragen worden. Er wird diese Aemter schon im nächsten Monat antreten.

Alle Pest. Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Bestellung auf

; dieses Blatt an, fi in di ĩ B ür Berlin die 263 Erpedition des Preuß. Staal Anzeigers: . ; 9 Behren⸗ Straße Nr. 57. .

ih.

1850.

Hannover. Hannover, 7. Jan. (Hannov. Ztg. Schluß der gestern abgebrochenen nn, der . Ellissen ist durch den Antrag durchaus überrascht wor⸗ den und spricht sich tadelnd gegen HDessen Vorbringung aus Er könne sich versucht fühlen, nun auch von seinem Stand⸗ punkte aus einen Verbesserungs Antrag zu stellen, aber er halte es für unwürdig, dem gegebenen Beispiele zu folgen. Schlüter wird sür den Antrag Lang's II. stimmen. Zwar sei der heute gestellte Verbesserungs⸗Antrag der einzige, welcher praktische Folgen haben könne, aber er könne sich nicht dafür erklären, weil die Volksfreiheiten dadurch geopfert werden müßten. Er theilt die Hoffnungen nicht welche man auf den erfurter Reichstag gründe, und glaubt nament⸗ lich nicht an dessen Anziehungskraft. Die Anträge Lang's II. und Bueren's haben die gleiche Tendenz, daß die Endgültigkeit der Reichsverfassung anerkannt werde, daß keine Vereinbarung mit den Regierungen nothwendig sei, und daß das alte Bundes recht nicht mehr gelte. Dem Langschen Antrage müsse er insofern den Vorzug geben, als derselbe eine neue Reichsversammlung wolle. Eine In⸗ konsequenz liege auch nicht darin, wenn man die veränderte Stel⸗ lung Oesterrelchs beachte, indem letzteres nach seiner jetzigen Stel⸗ lung einen Reichstag nicht mehr beschicken könne. Der Redner schildert dann die verschiedenen Parteien in Berlin und meint, daß das Reich der Gewalt bei einem sittlich gebildeten Volke von lan⸗ ger Dauer nicht sein könne und spricht schließlich sein Vertrauen auf die höhere Leitung Gottes aus, Böhmer wird für den Antrag Windthorst's stimmen und will die Gründe dafür kurz entwickeln. Es seien Alle darübereinig, daß der Bewegung des Jahres 1848 und dem Strebenuach politischer Einigung eine tiefe Wahrheit und ein tiefes Be⸗ dürfniß zu Grunde gelegen habe. Frage man, warum bis jetzt so wenig erreicht sei, so seien die Gründe dafür einerseits in dem zu heftigen Drängen und dem Verlangen nach vollkommen Un⸗ möglichem und auf der anderen Seite darin zu sinden, daß die Erkenntniß des Bedürfnisses nach einer mehreren Einigung zu ei⸗ ner hinreichenden Selbstverleugnung sich nicht lange habe erheben

können. Dann seien aber auch die Schwierigkeiten der Sache selbst nicht zu verkennen, da so viele Interessen der Einzel- Staaten sich einander gegenüber gestanden haben. Desterreich und Preußen müssen zunächst sich einigen, das sei der Schwerpunkt in der gan⸗ zen Sache. Er könne nicht annehmen, daß diese Staaten zu einer solchen Einigung bislang den rechten Weg gefunden haben. Oe⸗

sterreich hohe es lich fast u öglich aemacht, ei desstaate beizutreten, und 1 nf ali lenden n .

zu nichts Anderem als einer Vergrößerung desselben führen könne. Mit Recht billige der Windthorstsche Antrag, daß unsere Regierung diesem Bestreben Preußens entgegengetreten. Was solle der An⸗ trag Buerens helfen, welcher eine kodte Verfassung beleben wolle; was solle derjenige Langs helfen, welcher Oesterreich auszuschließen sich bestrebe? Preußen werde keinen anderen Reichstag als den nach Erfurt ausgeschriebenen beschicken, und der letztere Antrag könne nur nach Erfurt führen, weshalb es begreiflich sei, daß die gothaer Partei dafür stimme, Die Mittel, mit Oesterreich

sich zu einigen, seien noch nicht erschöpft und bei so großen Ge⸗ fahren für Deutschland lohne es wohl sich der Mühe, kein Mittel zur Einigung mit Oesterreich unversucht zu lassen. Möge die Ver— fassung von Kremsier fallen, oder möge sie eine wesentliche Modi⸗ fication erleiden, des Versuches einer Einigung mit Oesterreich be⸗ dürfe es gewiß, und darin eben bestehe die jetzige Aufgabe der mittleren Staaten Deutschlands. Die hannoversche Regierung habe stets ein offenes Wort gesprochen; möge sie darin fortfahren und dahin zu wirken suchen, daß bald ein Reichstag berufen werbe, da- mit zwischen ihm und den Regierungen die Ver fassung Deutschlands vereinbart werden könne. Ob das Interim der ständischen Genehmi⸗ gung bedürfe, darüber lasse sich vielleicht streiten; wohl aber sei zu beachten daß die Nothwendigkeit zur Schaffung einer neuen provisorischen Cen⸗ tralgewalt vorgelegen und unsere Regierung der desfallsigen Vereinbarung beizutreten wohl nicht umhin gekonnt habe. Hirch wird ebenfalls den Windthorstschen Antrag unterstützen, wenn auch nicht aus den bisher dafür angeführten Gründen. Den Haupt—

vorzug desselben findet er darin, daß er sich auf dasjenige von pralti⸗

scher Bedeutung beschränke. Er lasse es dahingestellt sein, ob die Natio⸗ nalversammlung oder die Regierungen die Schuld treffe. Die Auf⸗ gabe der Gegenwart sei jedenfalls nicht, die vorhandenen Schwierigkeiten noch zu vermehren, vielmehr müsse man zur Lösung derselben nach Kräf

ten beizutragen bestrebt sein und die Vergangenheit vergessen und verge

ben können. Auf drei Punkte komme es vorzüglich an: Auf die Stel

lung des Landes zum preußischen Bündniß und zum Interim, so

wie auf den ferneren Weg zur Neugestaltung Deutschlands. Die

Einheit, Macht und Größe Deutschlands werde durch das Bünd⸗

niß mit Preußen nicht erfüllt, und könne dasselbe, so lange Bayern

und Württemberg nicht beigetreten, nur zu einer Vergrößerung Preußens führen. Aber auch selbst, wenn Bayern und Württemberg beitrelen und Oesterreich sich damit einverstanden erklären sollte, so könne er ersprießliche Folgen des Werkes sich nicht versprechen, da es des Vertrauens eines großen Theils der Nation entbehren werde. Es lasse sich mit der Reglerung über den Abschluß des Bündnisses mit Preußen rechten, aber dazu liege für jetzt keine Veranlassung vor da die Rechte des Landes und der Stände in keiner Weise ge⸗ fährdet erscheinen. Dem allein durch die Regierungen ohne Zu⸗ ziehung des Volkes geschaffenen Interim könne er die Bedeutung eines rechtlich gültigen Institutes nicht zugestehen, und wenn es schon deshalb auf Vertrauen keinen Anspruch machen dürfe, so sei die Zustimmung der Regierung dazu gleichwohl politisch gerecht⸗ fertigt. Der Wunsch des Reichsverwesers, von der durch Preußen schon längst nicht mehr anerkannten Centralgewalt zurückzutreten habe die Einsetzung einer neuen Centralgewalt nothwendig gemacht, zu welcher die Nation wegen des für jetzt man⸗ gelnden gemeinschaftlichen Organes nicht habe mitwirken kön⸗ nen, so wenig als Hannover allein in der Lage gewesen sei, ohne, die verderblichsten Konflikte der, Einsetzung des Interims sich zu widersetzen; welches rechtsbeständig freilich nicht

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