1850 / 13 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

das ganze Land beabsichtigt zu sein. Darauf referirt Abgeordneter Hirschberger über die Rückäußerung der Kammer der Reichs⸗ räthe bezüglich des Jagdgesetzes und beantragt nur theilweisen Beitritt zu deren abändernden Beschlüssen. Die Berathung hier über wirb in der nächsten noch nicht anberaumten Sitzung stattfinden. Abgeordneter Jäger zieht seine früher an den Kriegs- Minister gerichtete Interpellatlon wegen einer Trup⸗ pen - Einquartierung in Deidesheim darum zurück, weil sich diese Maßregel als eine rein militairische und außer Zusam⸗ menhang stehend mit einer früher dort stattgefundenen Versamm

lung Kleindeutscher gezeigt habe. Aus einer Mittheilung der Kam⸗ mer der Reichsräthe entnehmen wir, daß sie den Grafen von Rei⸗ gersberg als ihren Staatsschuldentilgungs .Kommissär und Herrn von Niethammer als dessen Ersatzmann gewählt hat. Seitens der Abgeordneten wurde früher schon Bürgermeister von Steinsdor! als Kommissär gewählt, die Wahl seines Ersatzmannes wird erst am Schlusse des Landtages, das heißt Gott weiß wann erfolgen.

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Sach sen. Dres den, 8. Roßmäßler in Tharand gegen Einleitung der Krimrnal= auf Grund seiner Theilnahme an den letzten Ve chlüssen des stutt garter Rumpfparlaments aus eben den Gründen, wie Professor Wigard appellirt hatte, von dem Appellationsgerichte jedoch abfällig beschieden worden war, hat nunmehr auf anderweite Berufung das Ober Appellationsgericht dahin entschieden, dat kein genügender Grund zur Einleitung einer Untersuchung weder gegen den einen, noch gegen den anderen der gedachten Professoren vorliege.

Dresden, 10. Jan. (D. A. Z.) Erste Kammer. Einer Mittheilung des Finanz -⸗— Ministers Behr zufolge, welche derselbe beiläufig in der heutigen Kammer⸗-Sitzung machte, ist am 7. Januar in Krimmitzschau der Belagerungszustand aufgehoben worden. In der Berathung und Beschlußfassung über die Verord⸗ nung vom 7. Mai 1849, das Verfahren bei Störungen der öffent⸗ lichen Ruhe und Sicherheit betreffend, ist die Kammer bis zu den §§S. 15 und 17 gekommen, und sind die vorhergehenden Paragra phen theils unverändert, theils mit geringen Abänderungen und Zusätzen meistentheils einstimmig angenommen. Eine erhebliche Dif⸗ ferenz zwischen der Staats-Regierung und der Kammer machte sich nicht bemerkbar, aber freilich die Kardinalfragen, die Anordnung und Verkündigung des Kriegszustandes und des Standrechts, wer⸗ ven erst bei der Berathung über §8§. 16 und 17 zur Sprache kom⸗ men. Der in Rede stehende Gesetz-Entwurf ist, wie man bei die⸗ ser Gelegenheit in Erfahrung brachte, von dem dermaligen Finanz⸗ Minister ausgegangen und wurde auch von demselben in der Kam— mer vertheidigt.

Zweite Kammer. Abgeordneter Wagner aus Schneeberg fragt den Ausschuß, welcher die Frage über Zulassung der gewähl⸗ ten Suspendirten prüfen soll, warum bis jetzt noch kein Bericht er⸗ stattet sei und wann die Kammer einem solchen entgegensehen könne? Abgeordneter Held antwortet darauf, daß die Einforderung der Akten und die Einigung über die Prinzipien den Ausschuß bis jetzt

67 N gem Professor Jan. (Dre sd. J. Nachdem Professor

** 6334 ninal-Untersuchung

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beschäftigt habe, daß aber derselbe noch in der nächsten Woche zei⸗ gen werde, daß und wie er thätig gewesen, und daß er mit der größten Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen sei. Sodann zeigte der Minister von Friesen in Beantwortung einer vom Abg. Kämmel gestellten Interpellation und im Auftrage des abwesenden Kultus-Ministers an, daß der Entwurf eines neuen Schulgesetz es im Ministerium bereits bearbeitet, gegenwärtig an die Kreis-Direc⸗ tionen zur Begutachtung versendet sei und nach Eingang der Gut achten an die Kammer gelangen werde. Der Interpellant erklärt sich zufriedengestellt. Abg. Dr. Braun zeigte endlich an, daß der Ausschuß für die deutsche Frage sich konstituirt, ihn zum Prä sidenten, den Abgeordn. Biedermann zum Berichterstatter und den Abgeordn. Koch zum Schriftführer ernannt habe. Hierauf folgte ein mündlicher Vortrag des zweiten Ausschusses und die Berathung über den ersten Theil des Königlichen Dekrets vom 7. November 1849, einige veränderte Bestimmungen über den Beweis der Lehn⸗ gelder⸗Verbindlichkeit betreffend. Nach §. 1 dieses Gesetzentwurfs soll das Generale wegen des Sterbelehns vom 3. November 1751 insoweit aufgehoben werden, als künftig der gegen Einzelne geführte Beweis der Erwerbung eines Lehngeld-Befügnisses durch Verjäh rung nicht ferner gegen alle Einwohner des Orts eine durch den Nachweis einer besonderen Befreiung zu entkräftende Vermuthung bewirken soll. Ausgenommen sind nach 8. 2 nur diejenigen schon rechtshängigen Sachen, in denen guf Beweis des behaupteten Lehn

gelder⸗Befugnisses bereits rechtskräftig erkannt ist. Berichterstatter war Dr. Braun. Das Ergebniß der Beschlußfassung ging dar— auf hinaus: daß S8. 1 und 2 des Entwurfs ohne Abänderung genehmigt wurden, daß die Kammer als §. 3 hinzufügte: „Mit der Ausführung dieses Gesetzes ist das Justiz-Ministerium beauftragt“, daß diese drei Paragraphen als besonderes Gesetz ver⸗ öffentlicht werden sollen, und daß man demgemäß auch eine redactio⸗ nelle Aenderung der Ueberschrift und der Eingangsworte des Ent⸗ wurfs vornahm. Die Kammer ging darauf über zum Berichte des ersten Ausschusses, die Abänderung des §. 119 der Armen-Ordnung vom 22. Oktober 1840 betreffend. Durch Art. III. §.9 der Grund

rechte ist die Strafe der körperlichen Züchtigung abgeschafft. Da nun diese Strafe in S. 119 der Armen - Ordnung auf den wiederholten Rückfall in das Vergehen des muth—

willigen Bettelns gesetzt ist, war schon unterm 2. März 1849 dem vorigen Landtag ein Gesetz-Entwurf zu Abänderung des §. 119 der Armen-Ordnung vorgelegt worden, jedoch wegen der am 28. April erfolgten Auflösung der Kammern nur in der ersten Kam⸗ mer zur Berathung gelangt. Deshalb wurde dieses Dekret unterm 10. November 1849 den jetzigen Kammern abermals vorgelegt. Die erste Kammer hat in ihrer neunten Sitzung den Entwurf bereits angenommen, jedoch mit dem von dem Abg. von Carlowitz bean⸗ tragten Zusatze: „in der ständischen Schrift die Voraussetzung aus⸗ Msprechen, daß die Konsequenzen des Dekrets bei der Redaction der Armtu⸗Ordnung Berücksichtigung finden.“ Der Ausschuß der zweiten e ,, erklärte sich mit dem Gesetz⸗ Entwurf einverstanden, hatte jedoch . . Antrag dadurch erledigt, daß er eine Prüfung 6 . schuitts der Armen⸗Ordnung vornahm und die Ergebnisse

ele Prusung, nach denen die in 8. 128 erwähnte körperliche Züch—⸗ tigung in eine Schulstrafe v 3. 122 gusse besbehaste 8. 133 aber ganz n n! . §. 122 vorläufig beibehalten, deren Ge cz nta Ffall gebracht werden soll, in einen beson⸗ zu sammenfaßt. Berichterstatter war Abge—

ordneter Heisterbergk aus Rochli 7 6j 1 z. Abgeordneter Kalb veibreitete sich weitlcustßer üer Tie Reform der Armenpflege und stellte den

ö e . Antrag, die 85. 119 und 128 der Armen— enbemerkun . in sireihen, zog jedoch viessen Antrag nach den Ge⸗ g sen . . . Staats Ministers von ,

Haberkorn lauter verschiedene Ante

auf das Betteln der Kinder . 3. i , in e n, denn die Verhandlung war wiever sehr langwelli 9 ö n se, der Haberkornsche, welcher dem zue su ß. en * en, .. näherte und auch vom Ausschusse adoptirt wurde, an r n

fand. So blieb die Kammer, nachdem auf Antrag ves Abgeord⸗

74 neten Rauch die Debatte geschlossen war, bei den vom Ausschu sse gestellten Anträgen stehen.

10. Jan. (Hannov. Ztg.) Sitzung vom 9. Januar. Zur Berathung von Honstedt's, welcher im Wesentlichen Folgendes enthielt: „In Erwägung, daß in vielen Landestheilen auf dem Grundbesitze grund⸗, guts⸗ oder zehntherrliche Lasten, ru- hen, welche den Werth des verpflichteten Grundstückes übersteigen, fo wie, daß derartige Abgaben eine verfassungswidrige Beschränkung ber persönlichen Freiheit enthalten, ersuchen Stände die Königliche Reglerung um Vorlage eines Gesetzes, durch welches die Ablösungs⸗ Entschädigung für derartige Abgaben, insofern solche von Ackerland zu entrichten sind, auf den nach 8. 8 der Ablösungs⸗Ordnung zu ermitteln⸗ den Werth des belasteten Grundstückes ermäßigt werde.“ Dem An trage war ein desfallsiger Gesetzentwurf beigefügt, in welchem sich die Bestimmung fand, daß das Plus des Werthes der Abgabe dem Berechtigten aus der Staats kasse ersetzt werden solle. Der Antrag⸗ steller begründete den Antrag in einem ausführlicheren Vortrage. Als Beispiele derartiger Abgaben führte er an: das Zinskorn in den armen Gebirgsgegenden von Göttingen und Grubenhagen und den sogenannten Theil und Zehnten in den früher west sälischen Landestheilen. Er gab zu, daß diese Fälle nur ausnahmsweise und nicht zahlreich vorliegen, hielt aber das beantragte Gesetz des⸗ senungeachket eben sowohl im Interesse der Verpflichteten für erfor⸗ derlich, als nach §. 28 des Landesverfassungs⸗Gesetzes rechtlich begrün⸗ det. Rittmeister von Münchhausen bestritt eben sowohl die recht liche Begründung als die fakftische Nothwendigkeit der beantragten Maßregel; Kolon Meyer fürchtete die faktischen Folgen, da die selbe gewissermaßen eine Ediktalladung für Alle, welche ihre Grund⸗ stücke zu hoch belastet glaubten, sein würde; von Hammerstein schloß sich diesen Gründen an und fügte namentlich hinzu, daß den Verpflichteten schlimmsten Falls freistel das Grundstuck zu dere⸗ linquiren, und daß es jedenfalls unstatthaft sei, derartige Kosten, zumal wenn deren Betrag zar nicht zu übersehen sei, auf die Staatskasse zu übernehmen. Wyneken, welcher übrigens für den Antrag angebrachtermaßen nicht stimmen wollte, erklärte sich doch der Sache nach für denselben indem er darin das richtige und auch von der Regierung wenigstens in bedenklichen Zeiten (nament— lich 1831 den überlasteten Dienstleuten des Grafen Bernstorff ge⸗ genüber) anerkannte und ausgesprochene Prinzip erblickte: daß der Staat verpflichtet sei, jedem Staatsbürger die nothdürftige Existenz zu sichern. Er erinnerte dabei, daß die fraglichen Abgaben häufig ursprünglich nicht zu hoch gewesen, sondern erst durch das Dazu⸗ kommen? der Grundsteuer übermäßig geworden seien. Gegen, dies Prinzip erklärten sich nachfolgende Redner: C.-R. von Münch⸗ haufen, Braun, Bothmer, Harriehausen und Sander mit Entschiedenheit; der erstere führte daneben gegen den Antrag aus, daß derselbe praktisch unzweckmäßig sei, da das beantragte Gesetz mehr den Berechtigten, als den Verpflichteten zu Gute komme; die letzteren Beiden, denen sich noch Schlote anschloß, hielten dasselbe nach ihrer Kenntniß der göttingschen Ver— hältnisse weder für nothwendig noch durch die, Billigkeit geboten. von Honstedt dagegen wollte den Staat weniger als ein Rechts—⸗ institut, denn als ein soziales Institut ansehen und erklärte sich ver⸗ pflichtet zu halten, seinen Antrag, falls er jetzt wieder abgelehnt werde, in Zukunft, so oft ihm dazu Gelegenheit geboten werde, zu wiederholen. Bei der Abstimmung wurde der Antrag gegen 4 oder 5 Stimmen abgelehnt. Den Schluß der Sitzung bildete die Berathung über den Beschluß zweiter Kammer, welchemnach der Regierung zur Erwägung verstellt werden soll, bei den S§. 1 und 2 des Gesetzes über die Zusammenlegung von Grundstücken vom 30. Juni 1842 gewisse Erweiterungen der Provocations Befugnisse eintreten zu lassen. In der Diskussion, bei welcher sich von Hon stedt, Kammerrath von Münchhausen, Rittmeister von Münchhausen, von Bothmer, von Hammerstein und Braun betheiligten, machte sich übereinstimmend die Ansicht geltend, daß die beantragten Er— weiterungen zu weit führen und die Rechte der einzelnen Bethei⸗ ligten zu sehr gefährden würden. von Honstedt hatte gleichwohl kein Bedenken, dem Beschlusse beizutreten, indem darin die frag lichen Maßregeln nur zur Erwägung der Regierung verstellt seien; wogegen andererseits die Ablehnung des Beschlusses in der Aus sicht, daß man in einer Konferenz zu einer zweckmäßigen Beschrän⸗ kung gelangen werde, empfohlen wurde. Der Beschluß zweiter Kammer wurde darauf mit überwiegender Mehrheit abgelehnt. Zweite Kammer. Sitzung vom 9. Januar. Nachdem der Präsident (Lindemann) in Erwiederung auf die gestrigen Be⸗ merkungen Freudentheil's wegen Räumung der Tribünen auf den §. 7 der Geschäftsordnung hingewiesen hatte, welcher dem Präsi⸗ denten in einem Falle, wie der gestrige, nicht allein das Recht giebt, die Tribünen räumen zu lassen, sondern ihn auch dazu verpflichtet, setzte derselbe der Tagesordnung gemäß die Reihenfolge fest, in welcher über die verschiedenen in der deutschen Frage gestellten

Sannover. Hannover,

Erste Kammex. stand der Urantrag

Anträge abgestimmt werden sollte. Hierauf motivirte zunächst Bergmann sein Votum für den Windthorstschen Antrag.

Als Beweggründe seiner Abstimmung führte der Redner an,

daß der erste Theil seines Antrags das Verhalten der Regie⸗ rung als gerechtfertigt erscheinen lasse, insofern sie bei Ab⸗ schließung des Dreikönigs Bündnisses den Grundgedanken, die

Wiederaufnahme des frankfurter Werkes, die Erstrebung einer Gesammtverfassung für Deutschland, festgehalten, sich aber dem Plane Preußens, den Drei-Königsbund zur bloßen Vergrößerung Preußens auszubeuten, entgegengesetzt habe. Für die 6 Millionen, welche sich mit Preußens 16 Millionen an Bord begeben haben, fürchtet der Redner, daß sie an der Seekrankheit zu leiden haben werden; Hannover aber habe Recht gethan, nicht mit Preußen an Bord gegangen zu sein, weil es wohl für Deutschland, aber nicht für Preußen Opfer zu bringen habe. Der Redner stimmt ferner deshalb für den erwähnten Antrag, weil dieser das Interim als eine nicht zu ändernde Thatsache darstelle, ohne über die Berechti⸗ gung der Regierung, dem Interim ihre Zustimmung gegeben zu haben, zu entscheiden. Das Interim möge Bedenken erregen, der Lage der Dinge gegenüber aber sei nichts übrig geblieben, als die Rechte den Thätfachen gegenüber zu wahren. Als dritten Grund für seine Abstimmung führt der Redner an, daß der dritte Theil des Antrages das Bevürfniß der Nation anerkenne und die Regierung auffoͤrdere, dahin zu wirken, daß diesem Bedürfnisse entsprochen werde, ohne daß dabei der Antrag der Regierung die Hände binde. Gegen die Anträge Lang's J. erklärt sich der Red⸗ ner deshalb, weil dieselben der Regierung eben die nöthige Frei⸗ heit des Handelns abschneiden. Kannengießer kann nicht an der frankfurter Verfassung festhalten und erkennt an, daß die Re— glerung seit der Zeit, seit welcher die frankfurter Verfassung sich als wirkungslos herausgestellt habe, das von der Nation ersehnte Ziel stets im Auge gehabt habe, sowohl beim Abschlusse des berliner Bünd⸗ nisses, wie auch dann, als die Regierung sich den preußischen Plänen entgegengestellt habe. Der Redner erkennt das formelle Recht der Regierung, dem Interim beizustimmen, an; die Nothwendigkeit rechtfertige diesen Schritt. Der Redner will nicht entscheiden, ob

die Regierung bei ihrem Verhalten gegen Preußen im Rechte sei

und ob die Nothwendigkeit, dem Interim beizutreten, wirklich vor⸗ gelegen habe, findet sich aber aus den angeführten Gründen in der Lage, für den Windhorstschen Antrag zu stimmen. Nachdem sich noch Thie rmann, Schläger, Pfaff, Horst II. und Reese in einem dem Windhorstschen Antrage entgegengesetzten Sinne aus⸗ gesprochen hatten, wurde zur Abstimmung geschritten. Zuerst wur= den (wie bereits kurz gemeldet) die sechs Anträge Bueren's abgelehnt, und zwar der erste mit 56 gegen 29, der zweite gegen ?, der dritte gegen 6, der vierte gegen 7, der fünfte und der sechste gegen 3 Stimmen. Für den‘ ersten Antrag stimmten: Adickes, Bege⸗ mann, Bojunga, Brammer, Bueren, Detering, Düffel, Ellissen, Freudentheil, Gerding, Kaulen, Kröncke, Lang II., Pfaff, Rohr⸗ mann, Schlüter, Siedenburg, Thiermann, von Vangerow, Wein hagen; für den zweiten und vierten Antrag stimmten: Brammer, Bueren, Detering, Ellissen, Freudentheil, Gerding, Weinhagen; für den dritten Antrag stimmten: Brammer, Bueren, Detering, Ellissen, Gerding, Weinhagen; für den fünften und sechsten Antrag stimm⸗ ten: Brammer, Bueren, Detering, Gerding, Weinhagen. Sodann wurde der Antrag Lang's II. mit 43 gegen 33 Stimmen abgelehnt. Für diesen Antrag stimmten: Adickes, Ahlborn, Begemann, Bbjunga, Brammer, Bueren, Dammers, Detering, Düffel, Ellissen, Frerichs, Freudentheil, Gerding, Groß, Hintze, Horst II., Kaulen, Köhler (Kreis- Einnehmer), Kröncke, Lang J., Lang II.. Oppermann, von der Osten, Pfaff, Reese, Richter, Rohrmann, Schläger, Schlüter, Siedenburg, Thlermann, von Vangerow, Weinhagen. Gegen die⸗ sen Antrag stimmten: Bergmann, Böhmer, Buddenberg, Büttner, Buß, von Düring, Eggers, Fründt sen, von Garssen, Grosse, von Hagen, Hanstein, Heilmann, Heinemann, Heise, Heyl, von Hinüber, Hirsch J., Kannengießer, Klee, Köhler (Sattlermeister), Lange, Leh⸗ zen, Mackensen, Merkel jun., Meier (Amtmann), Meyer (Landdrost), Meyer (Senator), Meyer (Siebenm.), Münster, Pagenstecher, Rie⸗ chelmann, Schmidt, Stubbe, Stüve, Thedinga, Vespermann, We⸗ ber, Wehmann, Wilhelmi, Wilkens, Windthorst, Wißmann. (Ab⸗ wesend waren Hantelmann II. und Reye; Francke enthielt sich bei sämmt⸗ lichen Anträgen der Abstimmung; Lindemann stimmte nicht mit als Prä⸗ sident,. Hierauf wurde der Antrag Weinhagen's mit 55 gegen

21 Stimmen abgelehnt. Für diesen Antrag stimmten: Adickes, ö ; 6 2 2 cr or Ahlborn, Begemann, Bojunga, Brammer, Bueren, Dammers,

Detering, Ellissen, Freudentheil, Gerding, Kröncke, Lang II., Op⸗ permann, Richter, Schläger, Schlüter, Siedenburg, Thiermann, von Vangerow, Weinhagen. Hierauf zog Lang IJ. seine Anträge zurück, da er nach dem Gang der Abstimmung keine Hoffnung auf Erfolg habe. Bueren nahm die Anträge zwar wieder auf, als aber der erste mit 43 Stimmen verworfen war, zog auch er die übrigen zurück. Es folgte dann die Abstimmung über den Windt horstschen Antrag, und wurde dieser mit 12 gegen 34 Stimmen angenommen. Es stimmten für diesen Antrag dieselben Hexren, welche gegen den Antrag Lang's ll. gestimmt hatten, außer Mün⸗ ster, welcher gegen den Antrag stimmte. Die zweite Kammer hat also in der deutschen Frage Folgendes beschlossen: „In Erwägung, daß der Grundgedanke und das Ziel der deut⸗ schen Bewegung des Jahres 1848, so wie die Aufgabe der deut⸗ schen National⸗Versammlung, die politische und materielle Eini gung aller deutschen Stämme gewesen ist, und daß dieser Grund gedanke und dieses Ziel unter allen Umständen aufrecht erhalten werden muß, die Königliche Regierung auch unter Festhaltung dieses Gesichtspunktes den damit nicht übereinstimmenden, auf die Begründung einer bundesstaatlichen Verbindung selbst ein⸗ zelner weniger deutscher Staaten gerichteten Bestrebungen mit Recht entgegengetreten ist, J in Erwägung, daß der Vertrag vom 30. September v. J. die Bildung einer provisorischen Bundes⸗Central-Kommission be⸗ treffend, wenngleich der Beitritt der Königlichen Regierung zu demselben unter den vorliegenden Umständen durch die Nothwen⸗ digkeit geboten sein mochte, den Ständen keine Veranlassung zu einer Rückäußerung giebt, da die Königliche Regierung eine Ge⸗ nehmigung dieses Vertrages bei den Ständen nicht beantragt hat, und es sich von selbst versteht,

daß die Rechte des Königreichs

und der Stände desselben insbesondere dadurch in keiner Weise alterirt werden dürfen:

aus diesen Gründen gehen Stände über das Schreiben der Königlichen Regierung vom 10ten vorigen Monats, die deutsche Frage betreffend, insoweit zur motivirten Tagesordnung über.

In Erwägung jedoch, daß ein baldiges Zustandekommen einer den wirklichen Bedürfnissen Deutschlands entsprechenden und auf dem Wege der weiteren Entwickelung des bestehenden Rechts zu erstrebenden Verfassung Deutschlands dringend geboten ist, ersuchen Stände die Königliche Regierung;

das bezeichnete Ziel mit Entschiedenheit, Offenheit und Selbstver⸗ leugnung fortdauernd zu verfolgen und zu diesem Ende mit allen Kräften insbesondere dahin zu wirken, daß baldthunlichst nach ei nem das Vertrauen des deutschen Volks erweckenden Wahlgesetze eine Vertretung desselben von den Regierungen berufen und von diesen mit der alfo berufenen Volksvertretung die Verfassung Deutschlands vereinbart werde.

Dieser Beschluß der zweiten Kammer wird nun an die erste Kammer gelangen, welche darüber abzustimmen haben wird, ob sie bei ihrem? Beschlusse, die Regierungsvorlage an eine Kommission zu verweisen, beharre, oder ob sie dem Beschlusse der zweiten Kammer beitreten will. Nach der Tagesordnung folgte nun die Berathung über das Schreiben des Königlichen Gesammtministeriums vom 15. Dezember 1849, das Bundesschiedsgericht betreffend. von Gar⸗ ßen stellte den Antrag, Liesen Gegenstand von der Tagesordnung zu entfernen, weil diese Angelegenheit wegen ihres Zusammenhan⸗ ges mit der deutschen Frage nicht gut zu erledigen sei, ehe nicht ein Beschluß der Stände (ein der ersten und zweiten Kammer gemeinsamer) vorliege. Lang J. meinte, daß man sehr gut auf dem Boden des Beschlusses zweiter Kammer über die se Vorlage entscheiden könne, und fand, daß die Konsequenz des in der deutschen Frage gefaßten Beschlusses die Zurückweisung dieser Vorlage verlange, welche Behauptung Stüve jedoch widerlegte. Nachdem sich noch Windthorst und Oppermann für den ge— stellten Antrag und Weinhagen im Sinne Lang's J. ausgespro— chen, wurde der Antrag von Garßen's angenommen. Der Antrag der Regierung in dem Schreiben über die Kosten einer kirchlichen Versammlung wurde sodann zum erstenmale angenommen, nachdem Oppermann's Antrag, diesen Gegenstand der Finanz Kommission zu verweisen, abgelehnt, war. Nach Vornahme einiger Wahlen zu Konferenzen, nach Ankündigung mehrerer eingegangenen Petitionen, eines Regierungs- Schreibens und mehrerer Mittheilungen erster Kammer wurde die Sitzung geschlossen. .

Erste Kammer. Sitzung vom 10. Jan. Die heutige Sitzung der ersten Kammer war lediglich zur Entscheidung der Vorfrage bestimmt, ob die Kammer, nach Mittheilung des Beschlusses der zweiten Kammer über die deutsche Angelegenheit, auf ihrem frühe⸗ heren, auf Niedersetzung einer Kommission gerichteten Beschlusse be⸗ harren wolle. Auf den Antrag des General⸗ Syndikus wurde ohne weitere Diskussion fast einstimmig beschlossen, von diesem Beschlusse zurückzutreten, und ist demnach die Verhandlung über die deutsche ache selbst auf die Tagesorbnung für morgen gesetzt.

Zwelte Kammer. Sitzung vom 10. Jan. Die zweite Kam. mer beschäͤftigt sich in heutiger Sitzung mit der ersten Berathung des Staatsdiener⸗Gesetzes.

Hessen. Kassel, 9. Jan. Die Kass. Allg. 3. meldet; „Der Bezirks-Ausschuß hierselbst, als die obere leitende Behörde für die Wahl des Abgeordneten im Wahlkreise Kassel, zum Volkshause des nächsten Reichstags, hat mittelst Beschlusses vom 3Zten d. M. die Anzahl der Wahlmänner für den genannten Wahlkreis auf 90 fest⸗ gesetzt, so daß je 30 derselben auf eine jede der drei Klassen der Urwähler fallen, und zwar, was die dritte Klasse anlangt, 16 auf den Stadt gerichts und 16 auf den Landgerichts-Bezirk Kassel, auf den Justizamts Bezirk Grebenstein, 2 auf den von Volkmarsen, 2 auf den von Wolfhagen und 2 auf den von Zierenberg. Behufs der Erwählung dieser 30 Wahlmänner der dritten Klasse der Urwähler sind für die betheiligten Gemeinden (welche einzeln vor der Wahl⸗Kom⸗ misston ihres Srts wählen), 25 Bezirke gebildet, von denen ein jeder die nach der Seelenzahl ausgeworfene Zahl von Wahlmän nern, unter der Leitung der Bezirks⸗-Wahlkommission, zu erwählen hat, nämlich: 1) Stadtgerichts-Bezirk Kassel (5 Bezirke, deren jeder

2. Wahlmänner zu wählen hat); 2) Landgerichts Bezirk Kassel (10 Bezirk: Hof, Rengershausen, Wehlheiden, Wahlershausen, Ober⸗

vellmar, Wolfsanger, Heiligenrode, Oberkaufungen, Vollmarshau sen, Waldau); 3) Grebenstein (4 Bezirke); 4) Wolfhagen (2 Bezirke); 5) Volkmarsen (2 Bezirke); 67 Zierenberg (2 Bezirke). Der Wahltermin zur Wahl der Wahlmänner ist auf Mittwoch den 16. Januar anberaumt, an welchem Tage um 8 Uhr Morgens die Wahl anfängt. Die Bestimmung des Schlusses wird der Wahl-Kommission jeder Orts-Behörde über lassen, und hat letztere die ÜUrwähler zeitig, mindestens zwei Tage zuvor, ordnungsmäßig vorzuladen.

Der Bezirks⸗Direktor des Be zirks Hanau macht unterm 27sten v. M. bekannt, daß mittelst Be schlusses des Bezirks-Ausschusses die Zahl der Wahlmänner im Wahlkreise zusammen auf 99 bestimmt und mit Ausnahme der Stadt Hanau der Wahlkreis behufs Wahl der Wahlmänner für die dritte Klasse der Uwähler in 26 Wahlbezirke eingetheilt ist; für Hanau sind 5 Wahlmänner zu wählen. Im Wahlkreise Rinteln be⸗ tragen die monatlichen Normalsteuersätze für die Abgeordneten⸗Wahl in den drei Klassen der Urwähler: 1) für die Höchstbesteuerten 1 Rthlr. 25 Sgr. und darüber; 2) für die Mittelbesteuerten von 15 Sgr. bis zu 1 Rthlr. 25 Sgr., 3) für die Minderbesteuerten un ter 15 Sgr., Im Wahlkreise Hanau sind dieselben Sätze bestimmt; für einen Höchstbesteuerten 25 Sgr. und darunter; für einen Mit telbesteuerten von 7 Sgr. 5H. Hlr. bis 25 Sgr.; für einen Minder besteuerten unter 7 Sgr. 6 Hlr.

„Kasssel, 9. Jan. (K. A. 3.) In der heutigen Sitzung der Stände-Versammlung wurde ein Antrag des Abgeordneten CGöster auf Amnestirung der Militairpflichtigen, welche im Auslande sind und sich nicht zeitig stellen konnten, angenommen. Das Gesetz über die Einführung von Familienräthen wurde bei schriftlicher Abstim— mung mit 30 gegen 13 Stimmen verworfen.

Braunschweig. Braunschweig, 8. Jan. (Hannov. Ztg.) Nach langer Ünterbrechung wurde gestern wieder eine De putfrten- Versammlung des (demokratisch⸗- constitutionellen) Landes⸗ vereins in dem hiesigen Bahnhofsgebäude gehalten. Veranlassung dazu war die Besprechung der Reichstagswahlen. Die Ansichten des hiestgen vaterländischen Vereins, dem die Geschäftsführung für den Landesverein anvertraut ist, fanden auch in diesem Punkte allge— meine Zustimmung. Das Ergebniß der Versammlung war nach kurzer Debatte: Der Landesverein wolle sich bei den Wahlen für den bevor⸗ stehenden Reichstag zu Erfurt betheiligen; als erste Aufgabe dieses Reichstags betrachte er die Annahme des von dem Dreikönigsbündnisse aufgestellten Verfassungs Entwurfes en bloc ohne vorausgehenbe Revision; auch den in diesem Sinne von dem hiesigen Central— Wahl Comité aufgestellten Kandidaten für die Abgeordnetenwahl wolle der Landes -Verein seine Unterstützung angedeihen lassen Diese Kandidaten sind: von Thielau für den Weser⸗ Kreis Langer feldt für den schöninger Kreis, Vieweg für den Wahlkreis Braun⸗ schweig. Das Spezial-Comité für die Stadt Braunschweig ist in Vorbereitung der Reichstagswahlen sehr thätig; man hat sich in demselben bereits über die in hiesiger Stadt zu ernennenden 78 Wahlmänner vereinigt und wird diese in den für nächste Woche angesetzten 13 Bezirks-Versammlungen den Wählern empfehlen.

Sachsen- Weimar. Weimar, 7. Jan. (W. 3.) In der heutigen Landtags-Sitzung erstattete, nach Vorlesung der Er⸗— klärungsschrift über den bewilligten Etat, Abgeordn. Trunk Be richt über den ersten Schülerschen Antrag, welcher mit Zustimmung des Antragstellers vom Ausschusse dahin formulirt worden war: „Der Landtag möge zu Protokoll erklären, in Anerkennung und zur Wahrung der Rechte des deutschen Volkes, wenn es eine un⸗ vermeidliche Nothwendigkeit gewesen wäre, die Centralgewalt in andere Hände zu legen, so hätte dies mit Einhaltung der Be⸗ schlüsse der National-Versammlung geschehen sollen.“ Es spra— chen nur die Abgeordn. Trunk und Schüler, Beide für den Antrag. Abgeordn. Schüler bestritt den Regiernngen das Recht, für sich allein eine Centralgewalt zu schaffen, der Reichsverweser habe auch kein Recht gehabt, sein Amt zu übertragen, zudem sei die neue Gewalt auch weder mittelbar noch unmittelbar dem Volke verantwortlich, und das Volk müsse sich durch einen Protest ver— wahren; übrigens wäre dieser Protest in keiner Weise gegen unsere Staatsregierung gerichtet, denn diese hätte sich fügen müssen und habe keinen anderen Zweck, als dem Rechtsgefühl des Volkes Ge— nüge zu thun. Der Landtag nahm, in namentlicher Abstimmung, den Antrag einstimmig an. Der zweite Antrag des Abg. Schüler ging dahin: „In Erwägung, daß Weimar bei seinem Anschlusse an das Dreikönigsbündniß sich den Rücktritt vorbehalten hatte, so⸗ bald ein anderer verbündeter Staat zurücktrete, in Erwägung, daß Sachsen und Hannover zurückgetreten seien, Bayern und ürk temberg aber sich nicht angeschlossen hätten, in Erwägung, daß das Bündniß nicht zu einer Einheit Deutschlands, sondern nur zu einer Stärkung Preußens führe, in Erwägung, daß die Centralgewalt dem Reichstage nicht verantwortlich sei, und in Erwägung, daß das Bundes-Oberhaupt die in der Reichs-Verfassung ihm zusteh enden Rechte entweder gar nicht oder unbeschränkt ausüben könne; möge die Staats-Regierung ersucht werden, sich vom preußischen Sonder⸗ bunde loszusagen.“ Die Majorität des Ausschusses (Trunk, von Schwendler, Stäps) geht dahin, daß der Antrag als rechtlich begründet zur Zeit noch nicht angesehen werden könne, weil der Umstand, daß Hannover und Sachsen aus dem Bündnisfe ge⸗ schieden, noch nicht erwiesen sei. Die Minorttät (Sch ülæer Fries) ist für den Antrag. Der Berichterstatter der Mehrheit, Abgeordn. Trunk, stützt seine Ansicht hauptsächlich darauf daß der gedachte Vorbehalt beim weimarischen Anschlusse nur den recht lich begründeten Austritt eines anderen Staates im Auge gehabt habe, nicht aber den unrechtmäßigen willkürlichen, der von Sachsen und Hannover gemachte Versuch, zurückzutreten, sei kein solcher rechtlich zulässiger Austritt. Abgeordn. Fries, als Berichterstatter der Minderheit, suchte zuerst auszuführen, daß die Regie⸗

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rung das Recht des Austrittes habe, denn es sei gleich⸗ gültig, ob Hannover und Sachsen rechtlich oder willkürlich

zurückgetreten wären, der Vorbehalt sei nur gestellt worden, damit Weimar in keine unwürdige abhängige Stellung komme; Sach sen und Hannover würden sich nicht dem Ausspruche des Schieds gerichts fügen, weil sie nicht darin vertreten wären, und wären in shrem vollen Rechte, weil man gegen ihren Willen den Reichstag einberufe, und weil sie den Vorbehalt gestellt hätten, wenn aus dem Bündnisse nur ein nord- und mitteldeutscher Bundesstaat entstehe, die Verfassung demgemäß zu erneuern und neuzugestalten, eine recht liche Verbindlichkeit, sich mit Jemanden zu vereinbaren, gebe es aber nicht, daher sei jener Vorbehalt ein Vorbehalt des Rücktritts, über⸗ haupt sei man an jeden Vertrag nur so lange gebunden, als der Zweck desselben denkbarerweise erreicht werden könne, und da uns das Bündniß die Einheit und Macht Deutschlands nicht bringen könne, sei der Zweck unerreichbar. Ferner, meint der Redner, bestehe das Interim jetzt rechtlich, denn es sei von den Fürsten aner kannt, deswegen sei das Bündniß nicht mehr ausführbar, brauchten es nicht mehr, denn wir hätten nun wieder die bundes aktliche Verbindung, den Schutz, den uns das Bündniß hätte lei sten sollen, gewähre uns jetzt das Interim. Abgeordn. Schüler billigt das Benehmen der sächsischen und hannoverschen Regierung, daß sie sich lossagten, weil Preußen, ehe es zu einer Vereinbarung mit Bayern und Württemberg gekommen, auf Einberufung des Reichstages bestanden habe, daher s in gleicher Weise handeln, der Reichstag sei der Tod der Einheit und Freiheit, denn, so setzt der Redner voraus, er werde damit beginnen, die Grund rechte und die freisinnigen Wahlgesetze aufzuheben, denn es sei seine Aufgabe, so setzt der Redner ferner voraus, die Volksrechte zu vernichten und dem Volke das Reprä i verleiden, wie dies die langweiligen Kammer Berlin schon gethan hätten; hätte er das erfüllt,

aufgelöst werden; die Hegemonie eines mächtigen

niemals zur Einheit und sei gegen den Begriff der Einheit; er habe das Gagernsche Programm niemals begri zeinrie von Gagern hätte es selbst nicht begriffen. Wie lasse sich ein wei terer Bund neben einem engeren denken? Das demokratische zip sei das der Einheit, das dynastische das der Zerrissenheit, der Re gent eines einzelnen Staates dürfe nicht Regent von Deutsch land werden; es sei gegenwärtig besser, die Zerrissenheit Deutschlands zu bewahren, dann werde die Idee und Sehnsucht Ein heit im Volke wach erhalten; wenn der Reichstag zu werde er sich selbst wohl am gründlichsten widerlegen schaffen. Staats-Minister von Watz dorf: „T sich nicht weiter bei der Verhandlung betheiligen, um ihren Standpunkt zu bezeichnen; wie sie früher vom La die Genehmigung zum Anschlusse gefordert und erhalten

und wir

1 össo 19 musse man

dert heute der Schülersche Antrag von ihr die Lossagung vom Bündnisse; sie hält es nicht für nothwendig oder räthlich, auf die einzelnen Gründe einzugehen, erklärt aber, daß sie durch einen

Rücktritt vom Bündnisse ihrer Pflicht gegen das Land nicht genü gen würde.“ Konsequenterweise müßten die Antragsteller das Mi nisterium in Anklagestand versetzen, weil es die Wahlen zum Reichs tage ausgeschrieben habe, solch einer Anklage würde das Ministe rinm mit Ruhe entgegensehen; im Allgemeinen, wolle er bemerken, daß Sachsen und Hannover bis jetzt weder faktisch ausgetreten wä⸗ ren, noch rechtlich es gekonnt hätten, nur das Letztere sei aber jeden⸗ falls mit dem weimarischen Vorbehalte gemeint. Abgeordneter Domrich beantragt: a) den Rücktritt Weimars, wenn Sachsen und Hannover zurücktreten, b) die Wahlen zum Reichstage auszusetzen, bis Hannover und Sachsen gewählt haben. Abgeordneter Enders stellt das Bedürfniß nach Einheit obenan; als Bedingung der Freiheit, man solle Preußen seinem Beruf, die

Einheit mit oder ohne Gewalt herzustellen, erfüllen lassen, sanctionire man auch seine Bestrebungen nicht, so möge man ihnen doch nichts in den Weg legen, die Volkspartei müsse sich passiv dabei verhalten. Abg

——

Dom rich spricht gegen die preußische Politik und meint schließlich,

daß man sich lieber von Sachsen als von Preußen soll mediati stren lassen. Abg. Henß: „Die Einheit ist das einzige Heil Deutschlands und der Anschluß an Preußen der Weg dazu, man hüte sich vor Oesterreich. Preußens Politik dagegen führt es mit Nothwendigkeit zum Halten am deutschen Volke darum wird die Einheif uns auch die Freiheit bewahren.“ Abg.

von Schwendler weist auf die dem Bündniß günstige Volks⸗ stimmung in Sachsen hin, protestirt gegen die Schüler—

schen grundlosen Voraussetzungen und erinnert daran, daß man durch Annahme des Antrages jede thüringische Einheit unmöglich mache. Abgeordn. Stäps: Wenn man die National -Souverai netät behaupte und mit Sachsen gleichen Schrittes gehen wolle, so müsse man auch auf das sächsische Volk und nicht auf die sächsische Regierung sehen; die Verbindung der Demokratie mit dem Parti

kularismus sei ihm eine verdächtige Allianz. Abgeordn. Schu bert: Da die Verhältnisse sich gänzlich geändert hätten, so werde er nur dann das Festhalten am Bunde billigen, wenn

Sachsen und Hannover auch daran hielten, daher stimme er für den zweiten Theil des Domrichschen Antrages. Abgeordn. Jäde: Man könne aus jedem Bündnisse treten, sobald eine Zeitdauer desselben nicht bestimmt sei; Oesterreich werde nicht dulden, daß Preußen nach und nach alle deutschen Staaten um sich sammle; das preußische Wahlgesetz erbittere die Armen gegen die Reichen und führe eine soziale Revolution herbei. Staats-Minister von Watz dorf bemerkte gegen den Domrichschen Antrag, daß es sich hier um eingegangene rechtliche Verbindlichkeiten handle und man eine Rechtswidrigkeit nicht von der Rechtswidrigkeit eines Dritten ab⸗ hängig machen dürfe, übrigens halte es ihm schwer, seinem Grund satze getreu auf Einiges nichts erwiedern zu dürfen. Bei nament licher Abstimmung wird der Antrag der Masorität mit 21 Stim men angenommen. Abgeordneter Domrich behauptet zwar, daß über den zweiten Theil seines Antrages noch abgestimmt werden müsse. Präsident Leutbecher findet dies jedoch unzulässig, und die Mehrheit des Landtages tritt dem bei.

Sach sen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 4. Jan. (O. P. A. 3.) Heute Abend ist der Herzog wieder hier eingetroffen, um auf einige Monate seinen Aufenthalt bei uns zu nehmen.

Das Staats-Ministerium verweilt schon seit einigen Tagen in Gotha und hat als ersten Akt seiner Thätigkeit durch das gestrige Stück des Regierungsblatzttes das Gesetz über die Wahlen zum künftigen Reichstage veröffentlicht. Nach demselben haben die Her⸗ zogihümer Gotha und Koburg zwei Abgeordnete zum Volkshause zu wählen. abtheilungsweise und durch offene Stimm gebung erfolgenden Wahlen beaufsichtigen die Landes Re gierungen zu Gotha und Koburg. Da die Wählbarkeit von der Zahlung einer direkten Steuer abhängt, bei uns aber die Einkommensteuer noch nicht zur Erhebung gekommen ist, so wird speziell durch dieses Gesetz bestimmt, „daß dieses Erforder⸗ niß zur Wählbarkeit auch bei denen als vorhanden anzusehen sei, welche, ohne bis jetzt eine direkte Steuer zu entrichten, doch nach Maßgabe des Exrgebnisses der Vorarbeiten zur Ausführung der Geseße über die Entrichtung der Einkommensteuer in beiden Herzog

Die

thümern zur Zahl as

: Zahlung dieser Steuer na er Grö . ;

kommens verbunden sein würden.“ nach der Größe ihres Ein— 58 ö 23

(T 3 oh ern , , mfr, Sigmaringen, 5. Jan.

e, ,,,. verslossenen Nacht ist der Fürst Karl Anton

Berlin hier eingetroffen st der Fürst Karl Anton von

Ausland.

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Frankreich. Gesetzgebende Versammlu Si vom 5. 3 ĩ ö , 33 ung. Sitzung vom 9. Januar. Präsident Dupin. Die Sitzung wird um 2 Uhr er—= öffnet. Der. Gesetz Vorschlag des Kriegs⸗-Ministers, den Gehalt der Unteroffiziere betreffend, wurde gestern der Budget-Kommission zugewiesen. Auf den Antrag des Herrn Mornay weist ihn die Kammer den Abtheilungen zu, um eine Spezial⸗Kommission zu er⸗ nennen. Die Kammer schreitet zur Berathung des ersten Artikels

des Gesetzes über die Gemeindelehrer: „Bis zur Veröffentlichung des organischen Unterrichs-Gesetzes steht der Elementar Unterricht unter besonderer Aufsicht der Präfekte.“ Ein Amendement des Herrn Den ayconse, daß die Gemeindelehrer unter die Aufsicht der Rektoren gestellt werden sollen, wird verwor⸗ fen. Ein Amendement des Herrn Nettement desgleichen.

Herr Mortigny will die Worte: „bis zur Promulgation des or ganischen Gescetzes“, ausgelassen wissen und fügt dem Artikel 7 das

Amendement hinzu: „Das Gesetz wird 6 Monate nach seiner Pro⸗

mulgation seine Kraft verlieren.“ Dies Amendement findet in Herrn Molé einen Vertheidiger. Herr Cavaignac spricht sich gegen diese ganze Ausnahme⸗-Gesetzgebung aus und begnügt sich

nicht mit der vom Unterrichts-Minister gegebenen Erklärung, daß

Gesetz nur auf die Gemeindeschulen und nicht auf die Privat⸗ Elementarschulen sich erstrecke. Letztere blieben unter Aufsicht der Universität. Der Artikel 1 wird in folgender Fassung angenom⸗ men: „Der Elementar-Unterricht in jedem Departement ist besonders unter die Aufsicht der Präfekte gestellt.“ Der Art. 2 wird unter folgen⸗ er Form angenommen: „Die Gemeindelehrer werden vom Comitè Arrondissements unter den weltlichen Lehrern oder unter denen geistlichen Gesellschaften, je nach dem Wunsche des Munizipal— Raths der Gemeinde gewählt. Das Comité kann auch außerhalb der vorgeschlagenen Liste wählen. Die Lehrer für die nicht katho⸗ lischen Schulen werden für den anerkannten Kultus mittelst Listen gewählt, die von den protestantischen und israelitischen Konsistorien vorgeschlagen werden. Der 5te Artikel lautet: „Der Präfekt ta⸗ elt, giebt einen Verweis, suspendirt und entsetzt die Lehrer. Er ann fie abberufen. Der Abberufene kann jedoch an den Minister appelliren.“ Ein Amendement des Herrn Salmon verlangt, daß der Präfekt die Ansicht des Comite's des Arrondissements verneh⸗ men müsse, wenn er absetzen wolle. Das Amendement wird gegen den Willen des Ministers angenommen. Die Kammer geräth in so große Aufregung, daß sie suspendirt wird.

Paris, 9. Jan. Herr Gustav von Beaumont, bisheriger Gesandter in Wien, und General Lamoriciere, bisheriger Gesandter in St. Petersburg, sind in Paris angekommen.

Herr Guizot trug in der gestrigen Sitzung der französischen Akademie Fragment über die Restauration der Stuarts vor.

Der neueste Akhbar meldet, daß Herr Leon Roche in Tan⸗ ger keine seinem amtlichen Stande gemäße Aufnahme gefunden. Sidi Bu Selam gab den Befehl, daß kein marokkanischer Beamte, noch ein Hafen-Capitain, bei seiner Ausschiffung gegenwärtig sei. Garibaldi befindet sich noch immer in Tanger im Hotel des sardi⸗ nischen Konsuls. Alle Gerüchte von einer angeblichen Mission, die Garibaldi vom Kaiser von Marokko erhalten haben sollte, sind voll⸗ ständig falsch.

Der Minister des Innern bringt, weil er mit Bittgesuchen al⸗ ter Militairs des Kaiserreichs überhäuft wird, wiederholt in Erin⸗ nerung, daß die Bittsteller sich an ihre Präfekten zu wenden haben.

Als Kandidaten der gemäßigten Partei für die nächsten drei hiesigen Ersatzwahlen werden General de Lahitte, Minister des Aus⸗ wärtigen, General d'Arbouville und der Ex Seine⸗Präfekt Rambu⸗ teau genannt.

Mehrere Polizei⸗-Sergeanten sind wegen sozialistischer Meinungen und Aeußerungen ihres Dienstes entlassen worden.

Der auf Martinique zum Repräsentanten gewählte Bissette, welcher zu den traurigen Vorfällen auf Guadeloupe den Haupt— Anlaß gab, ist hier angelangt.

Die französische Regierung hat zum Schutze der zahlreichen nach Mekka wandernden Eingeborenen von Algerien dort einen Agenten angestellt. ; ;

Die Kommission des Budgets hat das ministerielle über die Eisenbahn nach Marseille angenommen.

ein historisches

Projekt

Großbritanien und Irland. London, 9. Jan. Die Königin hielt gestern in Schloß Windsor eine Geheimeralhs⸗ Versammlung, in welcher die Einberufung des Parlaments zum 31. Januar beschlossen wurde. Dann leisteten die neu ernannten Bischöfe von Norwich und Llandaff, Dr. Hinds und Dr. Oliphant, Ihrer Majestät ihre Huldigung.

Das Blatt British Army spricht von wichtigen Reformen, welche nächstens in der englischen Armee vor sich gehen sollen. Es soll sich nämlich darum handeln, die Käuflichkeit der Offiziers-Pa⸗— tente abzuschaffen, dagegen ein Examen für die Ertheilung von militairischen Graden einzuführen und die Privilegien der Garde⸗ Regimenter aufzuheben. ;

Schweiz. Bern, 6. Jan. Laut Kreisschreiben des zerischen Bundes-⸗Rathes vom 26. Dezember vergütet die Kasse vom 1. Februar d. J. an gerechnet den Kantonen Unt stützungsgelder nur für diejenigen politischen Flüchtlinge, welche nachfolgenden Bedingungen entsprechen: 1) daß sie hinreichend nach gewiesen haben, daß sie wirklich politische Flüchtlinge sind; 2) daß sie die zu ihrem Unterhalte nöthigen Mittel nicht besitzen oder nicht im Stande sind, sich dieselben aus ihrer Heimat zu verschaffen oder ihr Leben nicht mit Arbeit durchzubringen vermögen; 3) daß sie allzugravirt sind, um gegenwärtig in ihre Heimat zurückzukeh ren, oder die zu ihrer Rückkehr erforderlichen Schriften sich nicht haben verschaffen können; 4) daß sie sich gut aufführen. ;

Italien. Turin, 2. Jan. Die Concordia erzählt, daß die beiden Minister d'Azeglio und Calvagna das Großkreuz des Ordens des heil. Mauritius erhalten werden. ü

Die beispiellos strenge Winterkälte und der große Schneefall haben den Wohlthätigkeitssinn der hiesigen Bevölkerung in hohem Grade erweckt. Sammlungen für Holz u. dgl. werden veranstaltet, um die ärmeren Volksschichten zu unterstützen.

Spanien. Madrid, 3. Jan. (Fr. B.) In der Depu⸗ tirten Kammer bekämpfte gestern Herr Moron die Einsetzung der Gouverneure als unconstitutlonell, unpolitisch und der Oekonomie zuwider. Diese Reform hätte dem Parlament müssen vorgelegt wer⸗