dn
.
glänzenden Hofstaate, hat den grof besucht. Prinz Gustav mit Mad. Caspersen, ⸗ ders Berg und die Prinzessin mit Herrn Moll.
derte Sold⸗Regulirung im Postwesen expedirt.
Liebe für den Herrscher und die Ergebenheit für den Thron, eben so wie der Gehorsam gegen die Gesetze und gegen die bestehenden Gewalten, die einzigen unerschütterlichen Stützen der Ruhe der Staaten, wie des öffentlichen und Privatwohles sind.“
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Jan.
Die ganze Königliche Familie, umgeben von einem zahlreichen und
ßen Neujahrsball im Böꝛrsensaale den Ball mit Mad. Arvedson,
Der Kronprinz eröffnete Ma ; . Prinz Oskar mit Mad. An⸗ ; schluß über die verän— 3 ies n i er Regierungsbeschluß über die ve In diesen Tagen ist der Regierungsbese , y 5 909 4 5 Nm . eschätzt. ;. 5 il Re 6 . lern er ö z d Schnee eingetreten. In Mit Neujahr ist hier Kälte und = ö e ,, iel Armuth und Elend zu Aeußerungen der Blätter, diesen Winter vieh? , z herrschen. Von unserer Korvette Carthagena vom 11. Dezember,
‚Lagerbjelke“ haben wir Berichte aus zer, wo man die großen Marine ⸗-Eta⸗ blissements, nach denen von. Jerno! die kö kö ' . euschein genommen. Zwei Ofsiziere, Norden und . 96 er, liegen im Civil Hospital von Carthagena erlrankt. Ein , telt von unserer Korvette „Oernen“ . . . 3. Dezember. Der französische Contre⸗ Admiral arseval Desche nes panne Bord! der Korvette abgestattet. Das schlechte
einen Besuch an 561 jatte einen Besuch an Bor ; cha ftiiche Erfursione hörn hat Hes Raturforschers Esmark wissenschaftliche Exlursionen
behindert. Schweiz. Bern, 8. Jan. Gestern hat der englische Ge⸗ sandte, Herr Lyons, dem Bundespräsidenten seine Kreditive über⸗ 2 ( reicht.
Nach der Patrie zeigt das Budget für 185 ein Defizit von 3, 700, 00) Fr. Außerdem sei für die Einführung des Gesetzes über die Geschworenen, welche wenigstens 100,000 Fr. kosten wer⸗ den, nichts angesetzt.
Das gestrige Bundesblatt, neue Volkszählung, welche im März Einem Tage beginnen und in sechs den soll.
Zürich, 6. Jan.
enthält das Gesetz über eine in der ganzen Schweiz an agen längstens vollendet wer
(O. P. A. 3.) Man spricht von einer neuen Vertheilung der in der Schweiz zurückgeblicbenen deutschen Flüchtlinge auf die einzelnen Kantone. Seit emigen Tagen hat die Verköstigung der in Zürich besindlichen Flüchtlinge in ö. hiesigen Kaserne für die, welche auswärts wohnen, aufgehört. Viele wer—
können.
S6
sie in der Stadt nicht zu dem Preise vo
In Folge des durch Beschluß der , dem Bundẽesrathe ertheilten Auftrages, den Plan zu einem allgemeinen schweizerischen Eisenbahnnetz vorzulegen, ladet derselbe die betressen⸗ pen Kantone ein, ihm die bereits vorhandenen und anderen Mate⸗ rialien, welche zu Vorarbeiten benutzt werden könnten, zuzustellen. Der eidgenössische Zoll wird allem Vermuthen nach in Mitte des Januar eingeführt werden. . Wie eifrig der die Aufhebung der Militair⸗Capitulationen be⸗ treffende Beschluß vom 29. Juni v. J. befolgt wird, davon liefert der Umstand den Beweis, daß das seiner Zeit in Chur bestandene Werbdepot für Neapel nun in Tecco wiedereröffnet worden ist.
Der Staatsrath in Freiburg hat die Frist zur Zahlung der den „Sonderbündlern“ auferlegten Contribution bis zum 13. Januar verlängert.
Frauenfeld, 8. Jan. Eidgen. Ztg.) Gestern hat der neue Große Rath sich konstituirt. Die Wahl des Großrathspräsidenten fiel im ersten Skrutinium mit 75 von 96 Stimmen auf Dr. Kern, welcher sofort den Präsidentenstuhl einnahm und die Uebernahme der Geschäftsleitung mit einer Anrede begleitete, in welcher er auf die Wichtigkeit der dem Großen Rathe gewordtnen Aufgabe hin⸗ wies. Zum Vicepräsidenten wurde, gleichfalls im ersten SkiutiniLum, Oberrichter von Streng mit 54 von 93 Stimmen gewählt. Von Fürsprech Labhardt wurde eine Motion angekündigt, dahin gehend, den Regierungsrath mit Einreichung eines Budgets über Ver⸗ wendung des Klostervermögens zu beauftragen, und rie Er öffnung der Zwangsarbeitsanstalt in Kalchrain zu sistiren.
Die Geistlichkeit hat dem
Genf, Jö. Jan. (O. P. A. 3.) . ch —
Staatsrath eine Beschwerde eingegeben, daß der Sonntag durch Schanzenabbrechen entheiligt, werde. Der Staats rath seinerseits ist der Ansicht, eine Arbeit, die ohne Lohn und freiwillig stattfinde, sei mit der Arbeit, die sich bezahlen lasse, nicht zu verwechseln.
Die Revue vom 3. bemerkt, daß alle bedeutenden Punkte der Fortification beibehalten werden, so daß Genf für einmal jedenfalls egen einen Handstreich gesichert wäre. ö ö ö. Laut der . Zeitung mehrt sich Arbeit und, Ver dienst außerordentlich, namentlich in der Uhrmacherei; auch 4 . jöouterie sind bedeutende Bestellungen von allen Seiten, ang ö. . Die Kaufleute, welche die großen Märkte in Deutschland ,, haben Alles bis auf die Uhr im Sack verkauft. Bemerlenswerth ist, daß die neuen Bestellungen sich meistens aus, weiter 33 datiren, aus dem Orient, der Türkei, aus Spanien, Amerika; Mi Frankreich und Italien hat der Verkehr ebenfalls etwas zugenommen.
n 6 Kr. Mittagessen haben
Meteorologische Geobachtungen.
1850. Morgens Nachmittags Abends Nach einmaliger
13. Jan. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. Lustdruck ..... 338,6 Par. 338, 9 kbar. 338, 12“ Par. qauellwärme 4. R. Luftwärme... .. ö. 12,9 * B. 6.97 R — 5,87? R. Flusswärme 0,0? R.˖ Thaupunkt - . 13,27 R. — 9, e n. — 6,5 R. Boden wärme Dunstsättigung 90 pCt. 80 pCt. 91 pCt. Aus dünstunsʒ * Wenne neblig. trüh. trüb. Niederschlag“), 0 44 ᷣ. . 80. 80. 80. Wärme wechsel — 12, 6 Wolkenzuzgs .... — — — — 56
Tagesmittel: 338,2 Far... 8, 2? k 9, 6 R. .. 88 pCt. SO.
Königliche Schauspiele. Dienstag, 15. Jan. Im Opernhause. k Vorstellung: Czaar und Zimmermann, komische Oper in . h, Musik von Lortzing. Tanz von Hoguegt, Anfang halb ö n hr. Wegen Unpäßlichkeit der Frau Köster und des Frl. Tuczek kann die angekündigte Opern-Vorstellung heute nicht gegeben werden, Zu dieser Vorstellung werden Billets, welche! mit Sonnabend bezeichnet sind, verkauft. . .
. 9 , ersucht, 1. zur angekündigt. gewesenen Opern =- Vor stellung für Dienstag bereits gekauften Billets gegen . mit Sonnabend bezeichnete umtauschen, oder den gezahlten Betrag im Billet-Verkaufs-Bürcau zurückempfangen zu lassen. ö ö
Mittwoch, 16. Jan. Im Schauspielhause. 10te Abonnements Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Die Hochʒeilsreise, Lust⸗ spiel in 2 Abth., von R. Benedix. Hierauf: Vor hundert Jah ren, Sittengemälde in 4 Abth., von E. Raupach. Anfang halb
.
. , . Rönigsstädtisches Theater. w Dienstag, 15. Jan. Berlin bei Nacht, Posse mit Gesaug in 3 Akten von D. Kalisch. Mit neuen Ausstattungen. Die Deco ration des zweiten Akts ist neu. Die neuen Couplets von Kalisch, Beta und Grobecker. Der große Maskenzug im dritten Akt mit neuen Bildern. ; . Mittwoch, 16. Jan. Italienische Opern Vorstellung.) La Mi * m pv ĩ ) . 9 8 j Sondamßrusa' (Die Nachtwandlerin). Oper in 2 Aften. Musik von Bellini. (Sga. Claudina Fiorentini: Aming, als Gastrolle ) Donnerstag, 17. Jan. Die Teufels-Wette, oder; Nosen im order Hroßẽ Miastisches Zauberspie!l mit Gesang in 3 Norden. Großes phantastisches Zauberspiel mit esan Abtheilungen, von Wollheim. Musik von Ed. Stiegmann.
den durch diese Maßregel in eine höchst traurige Lage versetzt, da ö — rliner Börse vom 14. Januar. Berli Cr Fol Sc . ö 2 IV echsel- Coumrse Eis enha hn - A CIiCn. , gen ö ö Hriãoriläls-Actien. KNapilal. / / ; 3 . niornil il. 1532 . ; . 250 FI. Kurz 143 Slamm- Acliem. 3 , ö 34 . w . d J — 13 1 ages - C uns. Amsterdam-- . 51 d ö. 13 8** Tages- Cours. ö 8 ö / 2590 FI. 2 Mt. * . 12 5 R i frag wird nach ersolgter Bekannim 32 * * 8 Simmiliche Priorisüts-Actien * erden dureh 8D Hamburg...... 300 Mlle. Kurz 151 ö . 4 ern gern bestimmien Rubrik ausgelüllt 88 3* jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt n. ö ; 5096 mr. 15s. 1505 „ie mit zi pCi. ber. Aelien sind *. Sianlt Sar! =. w,, ? 66 2653 . . ; 3 hal 1,411,800 4 96 D JJ 1 It. 3 Me. ö . — = ) 41895 2 90 bz. u. G. Berl Anhalt. 1. ; d. ö 300 Fr. 2 Mt. sI. Litt. . B. 6. oh, 0ah 4 ö n ͤ ö do. Hamburg...... 5, 000,000 4 , ani, ö j 8 h.. ö ( g ö 9 e. in 20 Rr. 150 FI. 2 Mt. — 912 do. Hamburg ...... . 1 ö 108 3. do do II. Ser. 1. 000,000 1 88 kz J . * — 8 (i. 3 ö 5 8— c . zsburg K 150 F. 2 Mt. — 192 do. Stettin - Starg. . ,,, 336 661 6 do. Potsd Magd... 36729 261 3 J 100 Thlr. 2 Mt. — 99 , do. do , 3 2 ö 98 . . g95 Magd. Halberstadt ; 1, 700,000 1 7 . 3. 45. . 5 1.000, 000 5 1069 bhæx. Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss ... 100 Thlr. 2 Mt. — 99 ͤ do. Leipziger ö 26300. 999 4 3. 66 6 16. Stettin 800, 0900 2 1055 h. J - 0 * 2 — 56 * Halle - Thüringer... 099, 999 P 1 2 6866 6. * iv ziger 88,000 4 ö Frankfurt a. M. ãsiidd. W. 100 TI.. Z M. . . ; 1 090 32 — 953 w Magdeb. Leipziger -.. 889 ⸗ . ö 100 snrl. 3 Wochen! — 1074. Cöln -Minden :. i n , .. . Hale Fhürnger. ... 1.66, 999 4 283 K. . J 143 he 1,509, 0909 1 1 463 n. Gäln Minden.... 3. 674,500 4 101 B. Inländische Fonds, Pfandhbric/s-, Kommuncil- Papiere und! Bonn dünn, . 1034 3a ö 5 6 ö 3300. 990 5. 104 pa. u. B. ‚ Geld- COM. — Düsseld. = Elberfeld. 5 1.400. 96 9 1 ,, Staat gar. 1.217.000 3 . . K = J Steele Vohwinkel * / 1309. 900 3. . 86531 do 1. Prioritt .. 2, 487 269 1 . ut. riet. Geld. Gem. Af. Kriet. Geld. Gem. Riederschl, . 1 P ö . 6 do. Stamm-Prior. 1, 2 0, 9009 4 783 6 pee nh . 5 107 . Pomm. Pfdhr. 35* 955 do. ZDweighahn . . / . / ; 103 . Düsseldorf - Elberfeld. 1, 900, 909 1 995 ö z. Schuld. s.. 3 ES. 885 Kar- u. Nm. do. 3 951. Operschl. Lit. A. 225341990 35 83 117 Niederschl. Märkisch. 1, 175, 009 4 34 n, St. Schuld-Sch. 37 88. 8S87 3 ; B 2,400,000 375 675 19543 k. . 353 ; 5 1045 a E a See. Präm. Sch — 1047 — Schlesische do. 33 913 do. . . J 1060 ö! 3 z 3. . do. do. 3,500, 000 2 661 ö. ö 3 8e ! 13 d0. Lt. B. Car. do. 33 — — Cosel - Oderberg... , 1 ͤ 40 III Serie. ͤ 2.3090, 000 5 633 u. Nm. Schuldv. 5; — ß 3 ö ö = ö. . = ö . 411 6 ⸗ Stadt- obi. 5 1057 101. Pr. RK Auth. Sch — 94 9375 Brezlau-Hreihurß : . z 5 gn 1 do Zweigbahn 252,999 145 ö . 85 ö P P / Krakau Oberschl. .. 1.800, 099 4 — . 6 do do 248, 000 5 w ,,, 37 131. en ar 1,000, 000 4 416 a B n ö 5370730 . pfandbr. 35 2 9902 KJ ö 133, 131. Berg. - Mr . 1 . 0 3 / 66 . . 6 Oberschlesische ..... . . . ö Grossh. Posen do * 1007 10015 And. Goldm. à 5th. — — 121 12 w I sen ..... 3 00 060 . ö ! kKrakau- Oberschl. P k 3 do n zrossh. Po- 1 . . . . Brieg -Neisse. . . ..... r; 06 ö osel- Oderberg. .... 250, 0 36 91 . Disconto. — 2 ö 8 ; 2p Cose ! Ig 8 . . — — . . 3. 6 1 915 ö Magdeb. Wittenb. . . . 1,500, 909 4 — 615 Steele - Vohwinkel .. 325,000 5 963 k. . e . do. do. 11. Ser., 375,000 5 . . ö.. . P 100,000 4 74 6 ö. ) z 5 ne eslau- Ereiburg . .. . Aus lindische Fonds. ö Quillungs - Rogen. . . 43m he 8 en ww ö. f . f 6 275000 ö. 2 11 Russ. IIamb. Cert. 5 — — Eoin nene Pfilbr. ⸗. 95 91 / Aachen Mastrie ht 2, 750, 0 9 / 1 / 30 do. heillope 3.4.8. 5 — — do. Part. 500 Fl. 4 — d . . . / 63 do. do. . 1 Anl. 4 . ö do. do. 300 F. - 12 3 122 ars n dg 1ctien / Auisl. Stumm- tet. 2 k , AS ιũ. ACI. do. Stiegl. 2. 4. A. 4 ö 2 Ilamb. Feuer- as. 3 5 / / J 2.050.000 5 ; do. do. 5. A. 4 — 89 ö ,, .. . ö ö 660.000) 4 — 1437 a2 * b—⸗ Kie Alt . b h . 19 ö ; 2 her Staate d. 47 g89 98 Friedr. Wilh. Nordb. S, 600, 00 53 ͤ ! i Imsterdæ.Rotterd. EI. 6, 500, 000 — do. v. Rthsch. L3t. 5 1115 — hee ,, / 5 5 — 100 ba. u. B ger Thlr 1.300, 000 4 do. Poln. Schatz 0. 4 80 805 B. IlIoll 295 Int. 23 / . do. Prior... Mecklenburge 1 111. Duc; 9 ᷓ* P — Schatz O. . 5 . 23 25 i (tn 391 do. do. Cert. L. A. 5 91 94 HKurh. Pr. O. 40th. — — 134 c . . k do. do. LB. 2001. * — 17 . Rad. do. 35 FI. — . — U 18 ö; — 5 Mi len 95 rz von Preussischen Bank . Anthe ilen 3. X. — —— h . 96 — Schluss-Course von Cöln-in-e 524 . — ; ; , , 36 seihe zu steigenden GCoursen. . Vom sun csischen Fonds zeigte Reh viel Frage für lübecker Anleihe zu stel- — * on ausl. : 8 zel
Bei zemsich unbedeutendem Geschäft erfuhren die Course der
meisten Actien fast keine Veränderung.
Auswärtige Börsen.
Leipzig, 12. Jan. Gld. Leipz. B. A. 1504 Br., 150 Gld. Br., 106 Gld. sche Alz Gld. Chemnitz-Riesd 27 Br. Magdeburg -Leipzig 210 Xr. Kralauer H, Gid.
Preuß. B. A. JM Br., 94 Gld.
Frankfurt a. M 4 Gld. art a, Me., 11. Jan. Gi, ä He r, jäh, Sh.
1 26 Br 25 Suegl. M] 234. Gib. Wed rl ls. Jui, sr Br, ss dlz.
Kurhessen 333 Br. * 3 54 — , Br Wi Givd⸗ 33 . * Br. 26 Gld. Taunus 305 Br Derbe be, e, Oid. Frientih RNordbat hren, h, g den , , nn, = 3 ö. 3 8 d., 2 1. * 2 105 Glv. V. Wal Br. London 2 M. 120 Br. 6 . der Börse. pan. 305. Fried. Wilh. Nordb. 44. ' Span. Zproz. und Poln. 300 Fl. willig 3 6k. heren Preisen. Nordb, niedriger,
Leipzig-Dresdener Part. Oblig. 105 Leipz. Dr. E. A. 107 Sächsisch⸗Bayerische 86 Br., 864 Gld. Schlesi⸗ Löbau-Zittau 187 Br. Berlin-Anhalt. 90 Br., 897 Gld. ö Friedr. Wilh. Nordbahn 435 Gld. Al⸗ kong Kleg Mt Bre, 933 Gl. Feß. B. A. 1185 Br., 1175 Gld.
Met. 5proz. 867 Br., 86 D. L. 25 Fl. 295 Br., 294 Hope 867 Br., 863 Gld. ö Ard. 183 Gld. 3proz. gig Gin 305 Glv. Poln. 300 Fl. 197 Gld., 500 Fl. 813 Br., Sard. 333 Br., 333 302 Gld. Wilhelms⸗Nordbahn 445 Br.,
erm) *irbs , , los, lpehn. zor. Siiegf ss,.
Hamburg k. S. 38 Br. 83 G., 2 R. 853 Br. 24proz. 143, .
Metallig. Hproz. S6. 4z proz. 751
ö Bad. 323 G. Kurhefssche, Penn. Koh geen n les, Rh.
12. Jan. Zz proz. p. C. S653 Br., St. 5e nr g, 3 E. R. 106 Br. 106 Gld. Br., iz Gld. Dän. 71 Br., 703 Glo. Zproz. 2905 Br., 29 Gld. . ; Bergedorf 93 Gld. Magdeburg Wittenberge 561 Altona-Kiel 91 Br. Köln-Minden 955 Br, 965 Gld. Wilhelms⸗Nordb. 433 Br., 434 Gld. Weder in Fonds noch in Eisenbahn-Actien sentliche Veränderung; im Geschäft blieb es siill.
Amsterdam, 11. Jan. belebt, in allen Fonds war
der Handel sehr ausgebreitet. ; Fonds mit guten Käufern etwas höher, als geste
z flauer,
höher; 63, z, 4, g, 4. 1 ö . K Holl. Jutegr. 553, 5.
5 4113 11
Zproz. neue 64 15, 16. 2 3. 9
13. Ir. Mecen' 136, , 5. Coupons 8.
ö. Markt ⸗Beriehte. Berliner Getraidebericht vom 14. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 — 56 Rthlr.
S6 Gld. Stiegl. S5 Ard. 12 Br., 113 Gld. Hamburg-Berlin 80 3 ö. 9
r., 61 Gld. Friedrich⸗ Mecklenb. 34 Br., 33 Gld. Actien war heute eine we—⸗
Die Börse war heute wie et nm fer Holl.
ern. Belg. eben⸗ Russen
falls etwas fester. Von Span. waren Art. 6 lle chan zu höheren Preisen gefragt, auch Oesterr. bei groß m . 6. her als gestern. Von Süd-AUmerxik. sind Peru zuerd; 6
n, 3. Mex. höher gemacht; 2955, k. Brasil.
Span. Ard. Russen alte 10 Oest. Met. 5proz. 837, *, *.
Roggen loco und schwimmend 263 28 Rthlr. . ö . . 27 Rthlr. Br., 27 bez. u. G. J pr. Mai / Juni 27 Rthlr. bez, . Juni / Juli 28) Rlhlr. Br., 28 G. Gerste, große loco 20 = 22 Rthlr. „ lleine 20-22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 — 18 Rthlr. ö.. „pr. Frühjahr 50 pfd. 164 Rthlr. Br., 16 G. Erbsen, Kochwaare 34 140 Rthir. „Jutterwaare 29 —32 Nthlr, Rüböl loco 13 Ii . ö vr. Jan. 135 Rthlr. Br., 1842, b ö ! 3 Dan Yebr. 13 hl bez., 134 Br., 436 G. Febr. / März 133 Nthlr. bez. u. rz 137 G. März / April 13 Nthlt; Br., 135 G. „April Mai . ö . 14 zeinsl loco 12 Nthlr. Br., 12 bez. . ö. . März April 113 Rthli, Br. ö 5 G. „pr. April / Mai 11 Rthlr. Br., G. Mohnöl 15 Rihlr. Palmöl 12 a 13 Rthlr. Hanföl 14 n, Rabe Südsee⸗Thran 123 Rthli; . 3. ohne Faß . r rg z pr. Jan. 14 Rthlr⸗ Br., 1 6. z . pr. Frühjahr 15 Rthlr. bez., Br. u. G.
5)
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Gehein
— —
6 bez., 13! a 7 G.
en Ober⸗Hofbuchdruckerei. Beilage
M 15.
87
Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Dienstag d. 15. Jan.
ö ==
n hatt. DeutscChlan d.
Oesterreich. Wien. Ergänzende Verordnungen über die Justiz⸗Or-
arn
ganisalion in Ungarn.
Bayern. München. Sitzung der ärztlichen Kommission.
Hessen und bei Rhein. Darm stadt. Annahme des Wahlgesetzes
für das deutsche Parlament in der ersten Kammer. Schleswig⸗Holstein. Altong. Prinz Friedrich von Holstein⸗Sonderburg-Glücksburg scheidet aus dem Militair. Zoll-Einnahme der Herzogthümer. üA u slaud.
Frankreich. Paris. Vermischtes. . Dänemark. Kopenhagen. Konferenz⸗Nath Koch. — Zoll-Einkünfte. Eisenbahn Verkehr
Wissenschaft und Kunst. Archäologische Gesellschaft. — Vorlesungen des wissenschaftlichen Vereins in der Sing⸗Akademie.
e ͥ — — — —— —
fichtamtlicher Theil. Dentschland.
Oesterreich. Wien, 11. Jan. Der Minister der Justiz von Schmerling hat in Betreff der durch die vom Kaiser geneh— migten Grundzüge der Justiz⸗Organisation im Kronlande Ungarn nothwendig werdenden Ergänzungs⸗Verordnungen folgenden Vor trag an Se. Majestät erstattet:
„Allergnädigster Herr! Bereits in den von Ew. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 3. November l. J. genehmigten Grundzügen der künftigen Justiz⸗-Organisation im Kronlande Un— garn wurde auf jene zahlreichen Ergänzungs-Verordnungen Bezug genommen, welche zum Behufe der Anpassung der alten ungari⸗ scheu Gesetzgebung an die neu beabsichtigte Justiz-Organisation sich als unumgänglich nothwendig darstellen. Der größere Theil der zu diesem Ende nothwendigen Gesetzesarbeiten ist bereits vollstän—⸗ dig beendigt, und nur eine geringere Zahl von solchen provisori schen Vorschriften theils aus Rücksichten für den in dieser Bezie— hung wünschenswerthen Einklang mit den Bestimmungen der auch für die übrigen Kronländer nothwendig einer Revision bedürfenden Gesetzgebung, theils wegen der noͤthigen Verständigung mit auderen Ministerien in ihrer Vollendung zurückgehalten worden. Indem ich hiermit dies Resultat der bereits völlig vollendeten Ge setzesarbeiten Ew. Majestät zur Allerhöchsten Genehmigung vorzu legen mir erlaube, darf ich mich zur Begründung des näheren In— haltes dieser einzelnen Ergänzungs-Verordnungen auf wenige all— gemeine Bemerkungen beschränken. Die erste dieser provisorischen Verordnungen unter J. betrifft die Anlegung und Fortführung von Grund- und Intabulationsbüchern für die bäuerlichen und städti schen Gründe. In meinem allerunterthänigsten Vortrage vom zi. Oktober l. J. habe ich mir erlaubt, Ew. Majestät die Gründe darzulegen, aus welchen ich die Ausdehnung solcher Grund- und Intabulationsbücher auf bisher adelige Güter für jetzt, und bis nicht das Aviticitätsband in definitiver Weise gelöst sein wird, als ungusführbar betrachten muß. In der mir demnach gebotenen Einschränkung dieser Vorschrift auf den nicht adeligen Besitz war mein Streben dahin gerichtet, dieselbe einerseits unter Vermeidung ines, mit übergroßen Schwierigkeiten in der sofortigen Durchführung verbundenen allgemeinen kategorischen Eingreifens als ein? Maß regel zu behandeln, bei welcher die Verschaffung des mit der Ein— tragung des Grundbesitzes verbundenen Real⸗Kredits zunächst in das freie Belieben jedes einzelnen Grundeigenthümers gelegt wird, andererseits in Rücksicht auf die dabei zu beobachtenden Formen jene Grundsätze in Anwendung zu bringen, welche sich an die der— malige ungarische Gesetzgebung anschließen und zu einem großen Theile sich auch bereits in den eines geregelteren Grundbuchs⸗ Systems sich erfreuenden Königlichen Freistädten, und insbesondere in der Königlichen Stadt Pesth, praktisch bewährt haben. Wie sehr diese proͤvisorische Institution auch mit Rücksicht auf den noth⸗ r se zu beachtenden Zustand der damaligen ungarischen ng Mängel darbietet, so wird dieselbe doch selbst,
wendigerweise zi Civil⸗Gesetzgebu insofern sie nur die unumgänglichen Materialien für die künftige definitive Herstellung von völlig entsprechenden Hypothekenbüchern zu liefern verspricht, gewiß als ein wesentlicher Fortschritt und als die Quelle mächtiger Hebung und gewissermaßen ersten Begründung des bisher ganz mangelnden Real-Kredits erkannt werden müssen. Eine sofortige Verpflichtung aller Grundeigenthümer, ihren Grundbesitz in die neu zu errichtenden Grundbücher eintragen zu lassen und zu diesem Behufe alle nothwendigen Urkunden gleichzeitig beizu— bringen, würde, ganz abgesehen von dem unübersehbaren Aufwand an Ärbeitskräften, welche hierzu erforderlich wären und im ersten Augenblicke nicht wohl hierfür beschafft werden könnten, auch für die Betheiligten mit mancherlei Beschwerlichkeiten und Inkonvenien— zen verbunden gewesen sein, welche füglich vermieden werden kön— nen, da sich hoffen läßt, daß das eigene Interesse der Besitzenden dahin führen werde, von der angebotenen Wohlthat, sobald sie dazu irgend in der Lage sind, freiwillig Gebrauch zu machen. Die Erfor⸗ dernisse an Behelfen, um die Eintragung einer Realität auf den Namen des Bewerbers zu ermöglichen, wurden mit Rücksicht auf die der— malige Gesetzgebung und Gepflogenheit auf das Maß des unumgänglich Nothwendigen beschränkt. Eine öffentliche Verlautbarung, die jeder angesuchten Eröffnung eines neuen Blattes im Grundbuche vorher— gehen muß, wird dabei dem außer dem physischen Besitze befind—⸗ ichen Eigenthümer die Geltendmachung seines späteren oder besse⸗ ren Rechkes möglich machen. Die Befugniß, um die Eintragung eines Grundbesitzes in das Grundbuch anzulangen, mußte übrigens im Interesse der Gläubiger des Eigenthümers für den Fall einer Weigerung desselben ausgedehnt werden, wobei dann natürlich die Verpflichtung zur Beschaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Urkun— den auf dieselben übergeht. Eine besondere Rücksicht schienen die sogenannten Pfand- oder Zeitkauf-Verträge zu verdienen, welche in Ermangelung von Grundbüchern und mit Rücksicht auf die An⸗ fechtungen, welchen Perennalkäufe nach der bisherigen ungari⸗ schen Gesetzgebung leicht ausgesetzt waren, gar häufig den Titel des jetzigen Besitzes bilden. Sie mußten natürlich fur die Ver— gangenheit aufrechterhalten, und als genügender Behelf zur Erwir⸗ kung der Eintragung geachtet werden. Mit der Einführung von Gruͤndbüchern aber, welche es dem Erwerber des Eigenthums mög lich machen, sein Recht durch die Cintragung gegen jeden Einspruch eines Britten sicherzustellen, fällt der Grund zur ferneren Beibe— haltung dieser in den Gesetzgebungen aller, ausgebildetere Rechts⸗ Institutionen besitzenden Staaten unbekannten nach der österreichi⸗= schen Gesetzgebung insbesondere unzulässigen Verträge hinweg, und
S chleswig⸗ Netto⸗
rerseits auch vermöge des XXI. Artikels vom Jahre 1840 nur die
zwischen dem mündlichen und schriftlichen Prozeß zwar in Geltung
ich kann mir daher, besonders da in Hinkunft Jedermann ohne Un— terschied gestattet sein muß, liegendes Eigenthum an sich zu bringen, erlauben, Ew. Majestät die im 8§. 16 der Grundbuchs- Ordnung enthaltene Abstellung dieser, bisher mit den größten Nachtheilen für die Sicherheit des Besitzes verbundenen zahlreiche Prozesse nach sich ziehenden und für die Zukunft ganz überflüssigen Verträge ehrfurchts= voll zu beantragen. In Betreff der Intabulationen von Schuldforderun gen auf liegende Güter setzten gleichfalls die dermal noch bestehenden ungarischen Gesetze, welche einerseits den Begriff eines Pfandrechts bezüglich inländischer Güter noch sehr unvollkommen kennen, ande—
Intabulation von Schuldforderungen mit einer bestimmten Summe gestatten, weiterer Vervollkommnung dieser Bücher ein Ziel. Uebri⸗ gens wurde dennoch in der angeschlossenen Grundbuchs- und Inta— bulations-Ordnung die Tendenz beharrlich verfolgt, alle jene Grund— sätze, welche sich durch beinahe hundertjährige Uebung in den übri— gen österreichischen Kronländern als praktisch brauchbar und zur Sicherung der Rechte der Betheiligten geboten, bewährt haben, so weit es sich immer mit der dermaligen ungarischen Civil⸗Gesetzge
bung verträgt, auch bei den neuen Grundbuchs-Aemtern in Anwen
dung zu bringen und so mindestens den leichten Uebergang zu je— ner vervollkommneten Grundbuchsführung vorzubereiten, welche, so⸗ bald der in Bearbeitung begriffene Entwurf einer allge— meinen österreichischen Grundbuchs-Ordnung beendigt sein wird, unter Einem mit dem allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuche wohl auch im Kronlande Ungarn eingeführt werden kann. Eine zweite Ergänzungs-Verordnung unter II., welche ich Ew. Majestät hiermit ehrerbletigst zur allerhöchsten Sanction vorzulegen mir erlaube, be— trifft die durch die neue Justiz-Organisation in Ungarn nothwen— dig gewordene Bestimmung über die Kompetenz der einzelnen Ar
ten von Strafgerichten, so wie die für den Uebergangszustand un
umgänglich nothwendige Normirung des bei Untersuchung und Be— strafung von Verbrechen und Vergehen zu beobachtenden Verfahrens. In ersterer Beziehung erübrigt mit Rücksicht auf den Zustand der dermaligen ungarischen Gesetzgebung, welche eben so wenig durch
weg eine genaue gesetzliche Begriffsbestimmung rücksichtlich der ein— zelnen Verbrechen, als auch feste Strafnormen für dieselben kennt, nichts Anderes, als die Scheidung derselben in drei Kategorieen, nämlich: a) in solche, wegen welcher auf die schwersten Strafen erkannt werden kann; b) in jene, welche höchstens dreimonatliche Haft nach sich ziehen; () in solche, wegen welcher wohl über drei Monate, jedoch nicht über drei Jahre Haft erkannt werden darf, und wovon die erste Kategorie den Landesgerichten, die zweite den Bezirksgerichten, die dritte endlich den kollegial gesetzten Bezirksgerichten erster Klasse zugewiesen wurde. Zugleich wurde bei der namentlichen Aufzählung der einzelnen Verbrechen auch dafür Sorge getragen, daß, insofern der gesetzliche Begriff nach der dermaligen ungarischen Jurispru— denz zum Theile zweifelhaft oder schwankend war, durch Beifügung der dem österreichischen Strafgesetzbuche entnommenen Definltion der Strafrechtspflege für künftighin eine festere Grundlage und ein sicherer Anhaltspunkt geboten werde. Rücksichtlich des bei den Straf
gerichten zu beobachtenden Strafverfahrens wäre es mein sehnlicher Wunsch gewesen, gleichzeitig mit der Errichtung der neuen Gerichte auch die neue Strafprozeß⸗Ordnung ins Leben treten zu lassen, welche nach vorgenommener wiederholter Prüfung bereits ganz voll— endet ist, und die ich auch Ew. Majestät binnen kürzester Frist zur allerhöchsten Sanction vorzulegen in der Lage sein werde. Die Erwägung jedoch, daß die Wirksamkeit dieser großen theils auf ganz neuen und den meisten österreichischen Juristen unbekannten Grundlagen gebauten Prozeß- Ordnung, wohl jeden— falls auf einen etwas entfernteren Zeitpunkt hinausgerückt werden muß, verbunden mit dem vollständigen Mangel an irgend zureichen
den Normen für das zum größeren Theil in der Gepflogenheit und veralteten Privilegien wurzelnde ung. Strafverfahren mußte 3 dazu bestimmien, einstweilen und für die Zwischenzeit bis zum ,,, Ordnung die Hauptgrundsätze des isherigen Strafverfahrens und so insbesondere den Unterschied
zu belassen, dabei jedoch jene Aenderungen daran sofort schon ein? treten zu machen, welche vermöge der durch die Reichsver assung ausgesprochenen Gleichheit vor dem Gesetze und zum Schutze der Beschuldigten vor eigentlicher Willkür der Gerichte unabweislich nothwendig erscheinen. So wurde daher das mündliche Verfahren für die Bezirksgerichte, das übliche schriftliche und auf dem Anklags⸗ prozesse beruhende Verfahren für die bei den Landesgerichten und bei den Bezirksrichtern erster Klasse vorkommenden Straffälle im All⸗ gemeinen beibehalten, dabei jedoch rücksichtlich des zur Eröffnung der Untersuchung nöthigen Maßes von Verdachtsgründen, in Be— treff der vorsichtsweisen gerichtlichen Vorladung, Vorführung, Ver haftung und Verwahrung der Angeklagten, der Vernehmung des Verhafteten binnen der nächsten 24 Stunden, der Bedingungen zur Belassung eines Angeklagten auf freiem Fuße gegen Erlag einer Caution, dann über Behandlung der Untersuchungs⸗Gefangenen, die mit den Dispositionen des Entwurfes der neuen Strafprozeß-Ord⸗ nung übereinstimmenden nöthigsten Vorschriften hinzugefügt. So wie der oberste Grundsatz der österreichischen Reichs-Verfassung hier⸗ bei die völlige Gleichstellung der Adeligen und Unadeligen zur Pflicht machte, so war dieses auch rücksichtlich der Appellation gegen straf⸗— gerichtliche Erkenntnisse nicht zu beseitigen. An der Stelle der bisherigen Gesetze und Gewohnheiten, welche dem Unadeligen mit Ausnahme einiger besonders ausgezeichneter Fälle in der Regel nur bei Strafurtheilen, die eine Strafe von drei Jahren enthielten, ein Berufungsrecht zuge⸗ standen, wurde der Grundsatz durchgehends statthabender Appella⸗ tionen angenommen und diese selbst gegen die auf Verhängung der Untersuchungshaft lautenden Erkenntnisse der Landesgerichte, wo die mögliche längere Dauer der Untersuchungshast einen höheren Grad von Vorsicht erheischte, gestattet. Außerdem ist auch durch die dem bisherigen österreichischen Strafgesetze entsprechende Vor— schrift in Betreff der amtlichen Vorlage der Untersuchungs- Alten an das Distriktual-Obergericht dafür gesorgt worden, daß wenig⸗ stens für die wegen der schwersten oder wichtigsten Verbrechen an⸗ gedrohten Strafen die Ueberzeugung von der Statthaftigkeit der selben durch das höhere Gericht gewonnen werde, Obgleich diese Vorschriften nur die Hauptgrundsätze des bei Untersuchung von Ver⸗ brechen zu beachtenden Verfahrens berühren, so greifen dieselben doch tief ein und gewähren eine Sicherheit des Rechts, welche unter der Geltung der bisherigen, großentheils willkürlichen Prozedur nicht wohl erwartet werden konnte. Sie werden daher auch für den kürzeren Zwischen— raum, der bis zur Erlassung der neuen Strafprozeß⸗Ordnung ver— laufen dürfte, völlig genügen können. Die beiden letzten Ergän⸗ zungs⸗-Verordnungen unter III. und IV. betreffen die Uebertragung der bisher in Wechselsachen dem Vicegespan, Stuhlrichter, den Ma— gistraten oder Capitainen und Notaren zugewiesenen Functionen an
Prozesse an die Bezirks⸗ tücksichtli gewordene Vorschrift kee e h chi Wndesgericht nothwendig künftighin bei Konfurs⸗Verhandlungen u . i. 6 . Kompetenz vorzugehen haben werden. Ich a Deurhze linge ihrer deren näheren Jnhalts wohl nichts welter hin uf nnn Rechtfertigung erlaube mir, dieselben zu Ew. Majestät allerhöchster ö , . aus dem Grunde vorzulegen, weil der XV., XVI. nn e ß e n 1840, rann der VII. Art. von 1844 dadurch eine . . Abänderung erfahren. Ew. Majestät wollen daher allergnad 6. ruhen, mich zur Erlassung der mit diesem aller inter e lg. trage unterbreiteten vier Ergänzungs-Verordnungen für das ue, land Ungarn, so wie für die serbische Woiwodina und das . Banat zu ermächtigen. Wien, 17. Dezember 1849.“ 9 Hierüber, erfolgte nachstehende Kaiserliche Entschließung: „Ich gent hmige äber Wernehmung. des Ministerrathes, die Anträge , , rig h ig der Mir vorgelegten Ergänzungẽe⸗ g zur Justiz-Organisation in Meinem Kronlande Ungarn, sammt der serbischen Woiwodina und dem Temeser Banat, und er⸗ mächtige ihn, die zur Ausführung derselben in den genannten Kronländern nothwendigen Maßnahmen zu treffen. Wien, 28. De⸗ zember 1849. Franz Joseph.“
Bayern. München, 8. Jan. (Bamb. Ztg.) In der zweiten allgemeinen Sitzung der ärztlichen Kommission zu München wurden die Mitglieder der einzelnen Ausschüsse gewählt und dlese Wahl ergab folgendes Resultat: J. Ausschuß für das Lehrfach und Prüfungswesen: Geheimrath Dr. Gietl, Geheimrath Dr. Breslau, Kreismedizinalrath Bezold und prakt. Arzt Dr. Kolb. II. Aus= schuß für prakt. Aerzte und Vereinswesen: Medizinalrath Dr. Dap⸗ ping, prakt. Arzt Dr. Bloes, Gerichtsarzt Dr. Ehrhard, Kantons- arzt Dr. Heine. III. Ausschuß für Medizinalbeamte: Gerichtsarzt Hr. Oegg, Medizinalrath Dr. Haus, prakt. Arzt Dr. Rapp und Gerichtsarzt Dr. Geis. Der IV. Ausschuß wird erst später in der Weise gebildet werden, daß für jede einzelne Sparte, wie z. B. für das Apothekerwesen, Thierarzneiwesen, Hebammen⸗ wesen, Chirurgen- und Baderwesen aus jeder der drei Kommissio⸗ nen ein Mitglied hierfür abgegeben wird. Als man über die Ge⸗ schäftsordnung der Ausschüsse sich geeinigt hatte, vertheilte sich die Kommission in die einzelnen Ausschüsse und wird nun wohl vor 5 bis 6 Tagen keine allgemeine Sitzung abgehalten werden können, weil die den Ausschüssen vorgelegten Arbeiten von der größten Ausdehnung sind. Dem Ausschusse für Medizinalbeamte wird so⸗ gleich ein Kommissär aus dem Justizministerium beigegeben, weil hier die Arbeiten ohne Kenntnißnahme des öffentlichen Gerichts- verfahrens und der Gerichts-Ab⸗ und Eintheilung unmöglich oder fruchtlos wäre; daß die Physikate eine gänzliche Veränderung ihrer Stellung erleiden müssen, ist wohl keine Frage mehr.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 8. Jan. (D. 3.) Wie gestern die kleine demokratische Opposition der ersten
Kammer durch Hinausschieben der deutschen Frage überhaupt we⸗ nigstens noch Frist zu gewinnen strebte, so suchte sie heute, wo die Berathung des Wahlgesetzes zum Volkshause auf der Tagesord⸗ nung stand, wo möglich nochmals die Sache zu vereiteln. Strecker beantragte plötzlich, über die heutige Tagesordnung wegzugehen, da der gestrige Beschluß der Kammer ein verwerfender sei. Allgemei⸗ nes Erstaunen. Strecker aber demonstrirte so: „Die preußische Bundesverfassung verändert durch ihren Art. 192 und andere Be⸗ stimmungen die hessische Verfassung. Zu einer Verfassungsverän⸗ derung sind aber gesetzlich mindestens 13 Stimmen der ersten Kam⸗— mer nöthig. Da nun gestern blos 12 Stimmen für den preußi⸗ schen Bund waren, so ist dieser verworfen, quod erat demonstraun- dum.“ Die Freude dauerte aber nicht lange. Herr Emmer⸗— ling und Andere setzten der Opposition aus einander, daß etwas, was noch nicht bestehe, unmöglich unsere Verfassung ändern könne. Noch sei die preußische Bundesverfassung nur Entwurf, der in Er⸗ furt erst berathen und beschlossen werden solle. Nach dessen Annahme könne also erst die Rede von einer Aenderung unserer Verfassung durch denselben sein. Die Kammer trat diesen Ansichten bei und ging mit 11 gegen 7 Stim— men über den Streckerschen Antrag zur Tagesordnung über. Die 37 Artikel des Wahlgesetzes, welches natürlich im We— sentlichen ganz mit dem preußischen übereinstimmt, wurden hierauf von der Kammer in zwei Sitzungen am Vormittag und Abend, die zusammen an acht Stunden dauerten, diskutirt und angenommen mit einigen Zusätzen und Modificationen, die aber nur aks Wünschẽ ausgedrückt wurden, um der raschen Ausführung der Sache, in Uebereinstimmung mit dem berliner Verwaltungs⸗Rathe, kein neues Hinderniß zu bereiten. Sobald die Kammer etwas vollzähliger ist wird man auch zur Wahl eines Mitgliedes für das Staatenhaus schreiten; zwei soll die zweite Kammer wählen, eines beide Kam— mern gemeinschaftlich aus drei von der Regierung vorgeschlagenen Kandidaten (Kanzler Birnbaum in Gießen, Sber⸗-Appellaͤtions-Rath Hesse dahier und Gutsbesitzer Dr. Zangen in Rheinhessen). Die übrigen drei ernennt die Regierung. Die Opposition legte am Schlusse der heutigen Abendsitzung noch einen feierlichen Protest ein gegen die octroyirte berliner Verfassung und das preußische, wie sie sagte, „volksfeindliche“ Wahlgesetz. Sie beharrt fest bei der frank
furter Verfassung, die nur auf gesetzlichem Wege, wie sie ihn selbst vorschreibt, verändert werden könne. Der Gegenstand wird nun
schleunigst zur Berathung an die zweite Kammer gehen, und man ist äußerst begierig, was unsere Herren werden.
Demokraten jetzt thun
Schleswig⸗Holstein. Altona, 13. Jan. l. M.)
Das Departement des Kriegswesens macht bekannt, daß dem Prin zen Friedrich von Schleswig- Holstein⸗Sonderburg Durchlaucht, auf Ansuchen die Entlassung aus dem hiesigen Militair bewilligt worden ist. ö
Glücksburg,
Aus der Uebersicht über die Zollintraden ergiebt sich, daß die
Netto⸗Zolleinnahme der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein mit Ein⸗ schluß der Kanal⸗-Intraden im Budget für das Jahr 1849 veran— schlagt ist zu 2, 186,593 Mk. (nicht 2, 186,590 Mk.); die reine Ein—⸗ nahme des verflossenen Jahres hat dagegen betragen 2, 189,968 Mk., übersteigt mithin, ungeachtet eines Ausfalls in den Kanal-Intraden von 41,212 Mk. (im Budget pro 1849 sind nämlich veranschlagt
11,000 Mi dagegen nur erhoben 69.5788 Mk.) und trotzdem, daß
von den Zollämtern des Herzogthums Schleswig sür die letzten vier Monate die Intraden nach Flensburg abgeliefert sind, dennoch die
veranschlagte Summe um 3375 Mk. — —
Ausland.
die neueintretenden Gerichte. Ferner eine in Folge der getrennten Zuweisung der summarisch oder förmlich zu verhandelnden Konkurs⸗
Frankreich. Paris, 10. Jan. Georges Sand, welche ihre Memoiren einem hiesigen Buchhändler für 130,000 Fr. ver-