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theilen, findet aber auch die der Regierung im §. 32 eingeräumte
zu große Macht sehr bedenklich und ist der Ansicht, daß ein Staats diener außerhalb seines Dienstes der Regierung zu nichts verbun den sei und namentlich in seinen Privatansichten völlig unbeschränkt bleiben müsse, da er anderenfalls in die zur Demoralisation füh rende Nothwendigkeit versetzt werde, mit jedem Ministerwechsel auch seine politischen Ansichten zu wechseln. Nachdem auch Bueren und Schläger gegen Heise in ähnlicher Weise sich ausgesprochen und Ersterer namentlich hervorgehoben, daß ein Staatsdiener, wel cher lediglich als ein Werkzeug der Regierung betrachtet werde, un⸗ möglich Sitz und Stimme in der Stände -Versammlung haben könne, erhebt sich Stüve noch einmal zur Wider legung der vorgebrachten Ausstellungen. Er habe es wohl erwartet, daß die seit der erstmaligen Vorlage in das Gesetz über die Disziplin aufgenommenen Bestimmungen Anstoß finden werden; die in jüngster Vergangenheit gemachten Erfahrun gen haben ihm jedoch derartige Bestimmungen als nothwendig er scheinen lassen. Uebereinstimmung des außerdienstlichen Verhaltens mit dem amtlichen Verhalten sei schon deshalb erforderlich, um dem Staatsdiener die Achtung seiner Mitbürger zu bewahren. Er gebe zu, daß es schwierig sei, eine Vermittelung zu treffen zwischen dem unbedingten Wechsel uud dem bislang gewahrten sicheren Rechte. Jedenfalls aber müsse eine autresende Regierung die Mittel haben, die Staatsdienerschaft zum Gehorsam und zur Pflichterfüllung an halten zu können. Das Verhältniß des Staatsdieners könne nur als ein Ganzes angesehen werden, denn nicht blos für eine Arbeiten, sondern für sein ganzes Leben stehe der Staats diener im Dienste und habe aus diesem seinen ganzen Unterhalt. Leider sei die Zahl der Staatsdiener, worüber bei der Regierung Klage geführt worden, keine ganz geringe und habe diese Klage sich nicht blos auf Dienstvernachlässigung, sondern auch auf außer dienstliches Benehmen gerichtet. Abhülfe verlange man in solchen Fällen dann von der Regierung, aber die Mittel dazu wolle man ihr nicht gewähren. In Betracht des bislang bestandenen milden Verhältnisses sei es nicht angenehm für!die Regierung, jetzt weniger milde verfahren zu können; aber in einem Staate mit freier Presse, freiem Vereins- und Petitionsrechte habe eine Regierung gegen viel größere Schwierigkeiten zu kämpfen, als solche in einem absoluten Staate sich finden, und wenn eine Regierung für Aufrechthal⸗ tung der Ordnung und des Rechts unter solchen Verhältnissen sorgen solle, so dürfen ihr die Mittel nicht fehlen, ihre Organe in gehöriger Thätigkeit zu erhalten. Gerade durch eine falsche Ord nung der Stellung der Staatsdiener zur Regierung sei der Zu stand der tiefen Zerrüttung in den Verhältnissen Süddeutschlands herbeigeführt worden, und gewiß könne man nicht wünschen, daß ähnliche Zustände hier eintreten. von der Horst glaubt, man müsse unterscheiden: 1) zwischen rein technischen Beamten, welche mit der Regierung in keinem nothwendigen Zusammenhange stehen; auf deren politische Gesinnung könne es nicht ankommen; 2) zwi schen den unteren Verwaltungs- Beamten, zu denen er auch die jetzigen Beamten bei den Königlichen Aemtern rechne, diese müssen von den Gemeinden gewählt werden und dadurch außerhalb des Staatsdiener⸗-Organismus gestellt werden, und 3) den hö heren Verwaltungs-Beamten, welche bei einem Wechsel des Mini— steriums zu entfernen sein würden. Von einer zu großen Ab⸗
⸗
94 wünscht man die Kündigungsbefugniß lediglich auf die unteren Staatsdiener von rein mechanischer Beschäftigung beschränkt, jeden falls aber gesetzliche Feststellung der Gränze für die einzelnen Dienstzweige. Stüve und Lehzen halten dagegen die Kündi gungsbefugniß bei allen niederen Dienststellen, bei welchen es mehl auf mschanische Verrichtung ankomme, für durchaus noth— wendig, als das einzige Mittel zur Sicherung eines gere gelten Dienstganges und suchen die Unthunlichkeit der gesetzlichen Aufstellung bestimmter allgemeiner Kategorieen nachzuweisen. Ge⸗ brauch werde erfahrungsmäßig nur höchst selten von der Befugniß gemacht, aber die Möglichkeit der Anwendung müsse stets bleiben, als Sporn für gehörige Pflichterfüllung. Die Entlassung an die be⸗ stimmten Formen einer vorgängigen Disziplinar-Untersuchung zu bin ben, werde wegen der in den meisten Fällen vorliegenden Schwierigkeit der Beweisführung den Zweck der Kündigungsbefugniß völlig vereiteln. Der 8. 13: „Bei anderen Staatsdienern, sofern sie fein Richteramt bekleiden, soll die Anstellung in der Regel für die ersten beiden Jahre nach dem Eintritt in den Siaatsdienst wider— ruflich erfolgen“, erregt bei Pagenstecherr, Bueren und Pfaff Bedenken, indem namentlich Letzterer in dieser Einrichtung ine Pflanzschule der Servilität erblickt. Stüve weist die Nothwendigkeit einer Probezeit, bei dem künftigen Wegfallen des Audilorenwesens, nach und nimmt für die. Regie rung, der weit wichtigere Dinge anvertraut seien, das Verkrauen in Anspruch, daß sie mit einer solchen Befugniß keinen Mißbrauch treiben werde. Der §. 23: „Ein Abzug vom Gehalte für die Hospital-Kasse findet nicht ferner statt. Die Gebühren für die Bestellung und Pensions-Verleihung sollen von der Regie⸗ rung geregelt werden“, giebt zu einer längeren Diskussion Veran lassung. Weinhagen, Lang II. und von Garssen wünschen der Hospital-Kasse den ihrer Ansicht nach nicht sehr drücken— den bisherigen Abzug von den Gehalten bewahrt zu sehen, wogegen Stüve und von Düring zur Vertheidigung des Entwurfes das Drückende und Ungerechte eines sol chen Abzuges von den jetzt sehr mäßigen Gehalten her— vorheben, worin eigentlich nur ein Geben mit der einen Hand und Nehmen mit der anderen zu befinden sei. Auf den Wunsch Pa genstecher's und Groß's, daß mindestens Pensionsverleihun gen von allen Gebühren befreit werden mögen, bemerkt Lehzen, daß die Frage, ob hier ferner Gebühren zu nehmen, davon abhän gen werde, ob künftig überall in Verwaltungsangelegenheiten noch Gebühren erhoben werden sollen oder nicht. Nach einigen Erörte rungen zum §. 24 über das bei Gehaltszahlungen den Erben zu Gute kommende s. g. Gnadenquartal und zum 8. 31 über die Zu lässigkeit der richterlichen Beschlagnahme von Ruhegehalten wird wegen vorgerückter Tageszeit die Berathung bei dem letztgedachten Paragraphen abgebrochen.
Fel lo. Jan, Büren Halle.) So wie die gestrigen Verhandlungen der Lan des — Versammlung über den Militair-Strafkodex, welche die ganze Sitzung ausfüllten, eine übersichtliche Darstellung in dem Rahmen eines Zeitungs-Artikels nicht gestatten, so ist ein Gleiches auch bei der heutigen Schlußberathung über den Bericht
des Finanz-Ausschusses in Betreff der Revision der Staatsrechnung
Schleswig⸗Holstein.
hängigkeit der Beamten von der Regierung fürchtet er prattisch die schlimmsten Folgen. Nach dieser allgemeinen Besprechung folgt der Aufruf der einzelnen Paragraphen. Nach einigen zu den 88.2, 3, 4 und 5 resp. von Pfaff, v. Garssen und Lang 1. gemach
ten weniger erheblichen Bemerkungen macht Stüvye zum 8§. 7 dae
auf aufmerksam, daß mau geglaubt habe, über die künftigen Er⸗ fordernisse zur Anstellung im Staatsdienste hier keine nähere Vor schriften aufuehmen zu dürfen, weil sich noch nicht übersehen lasse, in welcher Weise die desfallsigen Abänderungen der jetzigen Einrichtungen zu treffen sein werden und diese Bestimmun gen zweckmäßig besonderen Regierungs -Verordnungen vorbe— halten bleiben, wogegen Freudentheil eine Betheiligung der Stände bei desfallsigen Bestimmungen für erforderlich und übri— gens eine radikale Verbesserung der Staatsdiener nur dann für möglich erachtet, wenn man alle Staatsdiener durch die Advokatur gehen lasse. Zum §. 19. “Es soll keinerlei Vorzug der Geburt bei der Zulassung zum Staatsdienste und in demselben stattfinden,“ macht Bueren auf die Nothwendigkeit einer Ausnahme wegen des Erb-Landmarschalls aufmerksam; v. Garssen wünscht einen von Stüve für völlig nichtsbedeutend oder leicht falsch aufzufassend bezeichneten Zusatz dahin: Vielmehr ist der Staatsdienst für alle Befähigten gleich zulässig.“ Der Bemerkung Pfaff's, daß auch kein Unterschied der Religion bei der Bestellung stattfin
den dürfe, stellt Stüve die Frage entgegen: Ob man denn einen Katholiken zum protestantischen Konsistorialrathe machen könne? Der §. 12: „Hinsichtlich der unteren Staatsdienerschaft ist, nach näheren Vorschriften der Regierung für die einzelnen Dienst— zweigel, Dienstkündigung in der Anstellungs-Urkunde vorzubehalten (8. 179 des Landes-Verfassungsgesetzes)“, veranlaßt eine längere Diskussion. Von mehreren Seiten Bergmann, Freudentheil, Weinhagen, Wißmann, Lang II., Schläger, Reese
für das Jahr 1848 der Fall. Der Schlußberathung folgte bei die sem Gegenstand sofort die Abstimmung. Die Anträge des Finanz Ausschusses, welche sich übrigens theils auf das Aussprechen allge meiner Wünsche beschränkten, theils auf Formalien bezogen und in materieller Rücksicht größtenlheils Gegenstände von untergeordneter Bedeutung betrafen, wurden der Mehrzahl nach angenommen. Der Antrag des Ausschusses, gegen die Regierung aus zusprechen, daß Beam⸗ ten, welche zur Uebernahme einer Interims-Verwaltung amtlich verpflichtet seien, außer den Sporteln überall keine Vergütung zu zugestehen sei, wurde verworfen, dagegen der Antrag, daß anderen Beamten für solche Interims-Verwaltungen eine den von ihnen aufzuwendenden Kosten entsprechende, jedoch die Hälfte des festen Gehalts nicht übersteigende Vergütung zuzubilligen sei, mit geringer
wollen, sich im Interesse des öffentlichen Kredits über die Sache in öffentlicher Versammlung auszusprechen. Der Abgeordnete Pastor Gardthausen wünschte, daß der Departementschef den Beschul digungen des fremden Blattes blos das Stillschweigen der Verach⸗ tung entgegensetzen möchte. Der Departementschef Franke er theilte aber doch eine kurze Antwort, in welcher er die Angaben der Berlingschen Zeitung für eine lächerliche Verleumdung erllärte, lächerlich um deswillen, weil die Regierung gar nicht dazu im Stande sein würde, die Kassenscheine zu vermehren, da der ganze zur Verfertigung derselben früher benutzte Apparat sich in den Händen einer Kommission befinde, deren Mitglieder größten theils von der Landessersammlung und aus dieser erwählt worden seien. Prof. Ravit, delegirtes Mitglied der Regierung für die Anfertigung der Kassenscheine, und Dr. Müller, Mitglied der von der Lan— des⸗-Versammlung bestellten Kontrolle-Kot mission, bestätigten dies. Aus ihren Aeußerungen ergab sich, daß der zur Anfertigung der Kassenscheine benutzte Apparat sich in Kisten besindet, zu welchen jeder der beiden Herren einen Schlüssel hat, dergestalt, daß nur beide gemeinschastlich öffnen können, und daß die Kisten überdies seit geraumer Zeit dem kieler Magistrat in Tepositum gegeben sind. Nachdem die öffentliche Sitzung während mehrerer Stunden behufs Berathung des Kriegs-Budgets in eine geheime verwandelt gewe—⸗ sen war, ging dieseibe zulckt wieder in eine öffentliche über und wurde der nachträgliche Bericht des Budget-Ausschusses vorgetra
gen. Der Dr. Fock, neuerwählter Abgeordneter für Rendsburg, trat heute als Mitglied in die Versammlung ein. — — t — 31 81 nu slanmd. Großbritanien und Irland. London, 10. Jan.
Nach der Times würde die von dem Ministerium beabsichtigte Reform des Wahlrechts weniger in neuen Bestimmungen, als in der Ausführung der Absichten der Reformbill von 1832 bestehen, welche bisher nicht realisirt werden konnten. In Irland z. B. ist eine Menge Personen noch nicht im Genusse des Wahlrechts, ob gleich sie nach jener Bill dazu berechtigt wären. Ein ähnliches Verhältniß findet sich auch in England. Das ministerielle Projekt würde diese Uebelstände abstellen und dadurch, ohne die Basis des Wahlcensus zu ändern, die Zahl der Wähler in beiden Ländern beträchtlich vermehren.
Trotz der neuen Navigations-Bill, welche nach dem Ausspruche mancher Blätter die Handelsmarine Großbritaniens total ruiniren müßte, hat sich herausgestellt, daß die Zahl der in Liverpool, Greenock, Bristol, Hull und Sunderland im Bau begriffenen Schiffe beträchtlicher ist, als im vorigen Jahre.
Nach' einem Rückblicke auf die letzte Vergangenheit Roms spricht die Times ihre Ueberzeugung dahin aus, daß die Wieder herstellung des kirchlichen Regimentes in den päpstlichen Staaten eine Unmöglichkeit sei, es müßte denn hinter der militairischen Unter⸗ drückung einer fremden Occupation Schutz suchen. Die Times sieht die einzig mögliche Lösung darin, daß die römischen Legatio nen zu anderen italienischen Staaten, z. B. zu Toscana, geschlagen werden und Rom zu einer freien und unabhängigen Stadt erklärt werde, welche sich vermöge ihrer Geschichte und ihres Charakters von jedem anderen Theile der Welt unterscheide. Die katholische Kirche müßte dann zur Unterhaltung des von ihr als Oberhaupt anerkannten Papstes die erforderlichen Vorkehrungen treffen.
Schweiz. Luzern, 8. Jan. (Eid. 3.) Das Kriminalgericht hat
in seiner Sitzung vom 4ten d. in Sachen der Altgroßräthe folgendes Urtheil erlafsen: 1) Die betreffenden Mitglieder (folgen die Namen derselben) seien schuldig des Verbrechens des Mißbrauchs der Amts⸗ gewalt und des Eidbrüchs; 2) seien sie zum Ersatz des durch ihre Handlungsweise gestifteten Schadens unter solidarischer Haftbarkeit, so wie zur Bezahlung sämmtlicher Untersuchungs⸗ und Prozeßkosten, ebenfalls unter solidarischer Haftbarkeit, verurtheilt. Vier Mit glieder, nämlich die Herten Konrad Göldlin und Meyer von Sursee, Pfister von Altishofen und Meyer von Büron, wurden freige
Stimmenmehrheit angenommen. Von allgemeinerem Interesse war eine an den Departements-Chef der Finanzen gerichtete Interpella— tion des Prof. Olshausen, zu welcher die vor einigen Tagen in einem Artikel der Berling. Ztg. ausgesprengte Nachricht die Ver anlassung darbot, daß von Seiten der schleswig-holsteinischen Finanz Verwaltung eine neue Emission von Kassenscheinen beabsichtigt werde oder daß gar schon neue Kassenscheine ausgegeßen seien, denen / man, damit die Vermehrung nicht, bemerlt werde, ganz dasselbe Aussehen gegeben habe, wie den früheren. Ter Interpellant gab den Inhaft des gedachten, in der längst bekannten feindseligen und gehässigen Manier der Berlingschen Zeitung abgefaßten / Artikels theils summarisch, theils wortgenau an, wobei die Ver ͤ
sammlung wiederholt des Lachens sich nicht erwehren konnte. Zum Schluß bemerkte der Interpellant, er habe diesen Gegenstand nicht berührt, um dadurch zu erkennen zu geben, als ob er auch nur an die Möglichkeit desjenigen glaube, was dem Departementschef in dem erwähnten Zeitungs
habe er dem Departementschef blos geben
Gelegenheit dazu
em e m.
Artikel zur Last gelegt sei, vielmehr
sprochen, weil sie die Beschlüsse über Festhalten am Sonderbund dem Veto des Volkes unterlegen wollten. Die Verurtheilten ha— ben sich gegen dieses Urtheil bereits zur Appellation erklärt.
1
Zug, 8. Jan. (Eidg. 3.) Die mit Spannung erwarteten Wahlen am letzten Sonntag sind entscheidend konservativ ausge fallen. Der Hauptschlag wurde in der Stadtgemeinde geführt. Es war ein großartiger Wahlkampf. Von 780 Stimmberechtigten wa ren über 7065 Wähler versammelt. Mit 370 gegen 340 Stimmen brachten die Kon servativen ihren ersten Kandidaten durch. Damit war der Schlag entschieden, und alle 12 Großrathswahlen fielen konservativ aus. Man findet unter den gewählten die alten be kannten Namen: Landammann Bossard, Landeshauptmann Letter Nationalrath Schwerzmann 3c. Von radikaler Seite wurden die Herren Keiser nicht einmal in Vorschlag gebracht. Der Wahlakt verlief ruhig und geordnet, In den übrigen Gemeinden des Kan— sons wurde nur in Unter⸗-Egeri, Cham und Hünenberg liberal, sonst allerorts konservativ gewählt.
mare.
Bekanntmachungen. 20 8 .
Der unten näher bezeichnete Schuhmacher - Geselle deinrich Friedrich Wilhelm Koch, aus Neu⸗ Ruppin gebürtig, ist des Diebstahls dringend verdächtig und hat sich von hier enisernt, ohne daß sein gegenwär= tiger Aufenthalt zu ermitteln gewasen ist.“
Es werden alle Civil⸗ und Militars- Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel—⸗ ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen uns mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel— dern mittesst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Ex⸗ pedition abliefern zu lassen.
Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ 121 standenen baren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigteit versichert
,, . J. Januar 1850. ;
oͤnigl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchunges
Deputation 1X. für . 66 Signalement des Koch.
ciam verfahren.
nen Hochverraths in Anklage tand . ö. 3 zum mündlichen Verfahren und Entscheidung über die : rich. 6 , h Ver i or Schwurgeri f litz, welcher am 28. September 1836 daselbst verstorben ist, Verbrechen hierher vor das Schwurgericht auf fh e ier, Wehner 's auf Beschluß des unterzeichne— ten Stadtgerichts, bezüglich Hunger's und der Aurich schen Erben aber auf Antrag deren Seitenverwandten mit Erlassung von Ediktalien in Gemäßheit des Ge— setzes vom 13. November 1779, die Verkürzung der euüra absentium betreffend, zu verfahren, und es wer— den andurch die Aurichschen Erben, dachten Abwesenden sowohl, als auch für den Fall, daß und dieselben nicht mehr am Leben sein sollten, alle dieje, nigen, welche an deren Vermögen als Erben, Gläubi⸗ ger oder aus sonst einem Nechtsgrunde Anspruch zu haben glauben, andurch geladen, kommenden 39. April 1850, ö
Vormittags um 9 Uhr, in Person oder durch gehörig, insbesondere auch zu Äbschließung von Vergleichen in- struirte und legitimirte Bevollmächtigte, deren Vollmach⸗ fen bei Ausländern gerichtlich rekognoszirt sein müssen, an hiesiger Stadtgerichtsstelie bei Verlust der Wie⸗ dereinsetzung in den vorigen Stand zu erscheinen, sich sodann, was die Aurichschen
den 18. März k. J., Mergens 9 Uhr, mit der Aufforderung vorgeladen, zu diesem zu erscheinen und die zu seiner Beweismittel zur Stelle zu bringen vor dem Termine anzuzeigen, ben herbeigeschafft werden können. Ausbleibens wird mit der Entscheidung in contuma-—
Stolp, den 12. Dezember 1849. — Königl. Kreis- und Schwurgericht.
Bekanntm ach unn g.
Die Theilung des Nachlasses der hier gestorbenen
Apotheker Kindlerschen Eheleute wird der geschlichen
Vorschrift gemäß hicmmit öffentlich bekannt gemacht. Breslau, den 3. Januar 1850.
Königliches Stadtgericht.
Abtheilung II. für Vormundschaftssachen.
3
Termine Vertheidigung dienenden oder uns so zeitig daß sie noch zu demsel⸗ Im Falle seines
Derselbe ist 20 Jahr alt, evangelischer Religion am 18. Dezember 1829 in len. dee . 33 ͤ 2. Zoll groß, hat hellblonde Haare, hellblaue Augen, blonde Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichts⸗ bildung, gesunde, Gesichtsfarbe, dicke Nase, gewöhnlichen Mund, vollständige Zähne, ist mittlerer Gestalt, spricht die deutsche Sprache und hat als besonderes Kennzei⸗ chen am linken Zeigesinger eine kleine Narbe.
Die Bekleidung kann nicht angegeben werden.
620] Coil al git at dn. Der Zimmergesell August Andreas Toboll von hier ist wegen wiederholt im Mai und Juli d. J. begange=
les! Edit al- Ladung. Bitzufs der Ermittelung des Lebens oder Todes:
des Webers Jshann Gottfried Weh im süirchen⸗
e ; Wehner, im Firchen duchs rhea egi as Richi. welcher intern . ai 1798 aus Psnihad in U die letzte Nach⸗ richt von sich gegeben e k ;
welcher um das Jahr 1810 in die Rr . ist und seit dieser Zeit nichts wieder er n bn fn!
2 des Bäckers Johann Gottlob Hunger aus Rochtz, so wie wegen Ermittelung der Intestar-Erben,
glehörig zu legitimiren und Erben anlangt, der Ausan
senden unler Nr. 1 und 2 ab oder Gläubiger ihre Ans
Adam August Aurich's, gewesenen Armenvoigts zu Roch⸗
twortung ihres Erb-Antheils oder sonstiger Verfügung sich zu gewärtigen, die Abwe⸗ ĩ ; er sowohl deren Erben prüche anzumelden und zu be—⸗ scheinigen, unter der Verwarnung, ; . Außenbleibens die Abwesenden selbst für todt erklärt und über ihr Vermögen den Rechten gemäß werde ver= ᷣ fügt werden, rücksichtlich der Erben, G
aber der Verlust ihrer Erb- und sonstigen Ansprüche an den betreffenden Verlassenschasften ausgesprochen werden wird. In obigem Termine haben demnächst die ange- meldeten Erben, Gläubiger u. s. w. mit dem bestellten
. Kontradiktor oder nach Befinden unter sich selbst recht⸗ lich zu verfahren, binnen gesetzlicher Frist zu beschlie— ßen und hierauf den 4. Juni 1850 der Akten⸗-Inrotulation, so wie den 30. Juli 1850 der Eröffnung eines Prähklusivbescheides, welcher Mit tags 12 Uhr für publizirt erachtet werden wird, oder sonstiger rechtlicher Weisung sich zu gewärtigen. Auswärtige haben zu Annahme künftiger Ladungen zusertigungen Bevollmächtigte in Rochlitz bei 5 Thlr. Strafe zu bestellen. Rochlitz, am 23. November 1849. G 65 Bemmann.
ferner die nurge⸗—
101
La Lägation de Erance äà Berlin prévient le pu blic, que dèsormais elle ne dlèlivrera plus de Vise de Passe-ponts 111X etrang ens, ul . rendent 611 France, s'il6t ne ont accompagner leur demande de pieces authentiques justisiant qu'ils possedent des moyens Les professions indiquées sur les passe-
5 d'exislence. . gertisicats des
ports devront Etre justisi ces pan des autorités Prussiennes.
Die Französische Gesandtschaft zu Berlin bringt hier⸗ durch zur Kenniniß, daß fortan die Visa auf Pässen an Ausländer, welche sich nach Frankreich begeben, nur dann ertheilt werden wird, wenn der Antrag mit authen-= tischen Zeugnissen begleitet ist, welche den Besitz der Mittel zum Unterhalt genügend bekunden. Die Pässe für Handwerker müssen darüber von Preußischen Be⸗ hörden beglaubigt sein.
daß im Falle des
Gläubiger u. s. w.
Das Abonnement betragt.
2 Rth ür ö 23 für z Jahr. 4 Xthlr.— 7 Jahr 8 Rthlr. J Jahr
Kthlr.⸗ 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. z
e Einzelnen Nummern wird
der Bogen mit 2 Sgr. berechnet
Bei
2 ; 7
ö
Ynl Amtlicher Theil. . Deutsch land.
ry 97 w , Wien. Vortrag des Gouverneurs der Nationalbank. zern. München. Adressen gegen die Juden ⸗Emancipation. —
Zollerträgnisse der Etatsjahre 1845. 46, 47.
Sach i E ö 5 n. ö a n Note der sächsischen Regierung in der deutschen . . 9 eorganisation der Lommunalgarde. — Konzert in König⸗ — Volkszählung. — Verhandlungen der ersten Kammer.
1 Widerlegung eines Gerüchts. Hannover. Hannover. Verhandl i aun ⸗ ungen der K tn. — J Aus fuhr 9 hannoverschen Leinen. 8 , . Hessen. Kassel. Das Rundschrei inisterẽ Me fel, T hreiben des Minister Innern i 8 Veziehnng auf die Wahlen zum Volkshause. . H . und , , Darm stadt. Verhandlungen der Kam— , n ; Beschluß der zweiten Kammer in der deutschen Frage. — , m er zweiten Kammer über, die deutsche Frage Dietussi⸗ 2 lnnahme der Adresse in der ersten Kammer ĩ . , 8 nn Reorganisation der Gerichts⸗ hörden. Schi Schi in De nel, hl. hrist des Advokaten Schiemann in der Braunschweig. Braunschweig. Wa ür de ᷓ erf Sachsen Weimar. Wei mar! . n , mn, . ö, n, Wahl eines Abgeordneten zum Volts— — Me en. e F . hstag Verlegung des Landtages von Cöthen nach Schwarzburg⸗Sondershansen.
ond Sonders des Landtags-AUusschusses. .
Fortdauer
r, ne. Frankfurt a. M. Abstimmungs-Verhältnisse. Hamburg. Ham burg. Entwurf einer Verfassung für den hamburgi⸗
schen Staat.
Ausland . . - rankreich. Pari Or 6 . * 91 e , , . Ordens verleihungen. — Die La Plata Frage. n Flotte in der Levante. Abdankung des israelitischen See mm fenen 3 He , . der Presse. — Vermischtes 54 , . Irland. Lo Di sss e d. Verkauf belasteter Güter in 6 n don. Die Kommission für den
— Brüssel. Diplomatische Abschieds Audienz. Ftalien. Rom. Die sranzösischen Truppen und ber Papst
, ,. , Nord⸗ Amerika. Washington. Ueber june Kreditive des preußis— Ninister-Resi wii! n,, es preußischen Minister Residenten an den Präsi⸗
Börsen⸗ und Handels Nachrichten.
Beilage.
ö
Amtlicher Theil.
Se. Masestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kreisgerichts-Boten und Exekutor Jakob Neumann zu Samter, das Allgemeine Ehrenzeichen; so wie dem Zischer! Ichulzen Peter Schött zu Alt⸗-Passarge, Kreis Heiligenbeil, und den Fischein Karl Vägler und Karl Martens aus Kalkwitz, ; eitungs-Medaille am Bande zu verleihen.
Kreis Grimmen, die R
Königliche Geueral-Lotterie⸗Direction. Bei der heuke angefangenen Ziehnng der 1sten Klasse 101ster Königl. Klassen-Lotterie fiel der Hauptgewinn von s000 Rthlr. auf Nr. 2,3307; 2 Gewinne zu 50h Rthlr. fielen auf Nr. 11,1965 und 8271; 3 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 24,276. 49,136 und sz it7; und 2 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 11,269 und 56,389. Berlin, den 16. Januar 1850.
a r- m.
nichtamtlicher Theil. Dentschland.
Preußen. Berlin, 16. Jan. Se. Majestät der König paben Allergnädigst geruht, dem Obersten von Giese, Comman“ der blen Kavallerie-Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Hessen und bei Rhein demselben verliehenen militairischen Komthurkreuzes 2ter Klasse vom Verdienst-Orden Philipps des Großmüthigen; sao wie dem Major von Zychlinsky des 8ten Ulanen⸗-Regiments, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zu Hohenzollern naringen demselben verliehenen Ehrenkreuzes 3Zter Klasse des aftlichen hohenzollernschen Hausordens, zu ertheilen.
deur
Sigmarit gemeinsch Oesterreich. Wien, 13. Januar. In dem Vor— trage des Nationalbank Gouverneurs Joseph von Pipitz hn Januar an die Versammlu ng des Bankausschusses wird das Wirken die ses Institutes während der Periode von der erufanng des gegenwärtigen Nationalkan, Göuperncurs (H. August 1849) bis zu dem obigen Tage genauer detaillirt. In diesen Zeit⸗ raum fällt die Ausgabe der neuen Ein⸗ und Zweigulden Banknoten und die Einwechsekung der ungarischen Noten zu Ein Und Zwei Gulden gegen österreichische Banknoten. Ju, diesem letzleren Zwecke wurden gleich nach der Reoccupation des Landes n garn bestandenen vier Banksiliallassen zu Ofen, Temesvar, KRaschau and Hermannstabt sogleich rehabilitirt, und die Bank ist eben . Vegriffe, zur Belebung des Verkehrs in Agram ebenfalls eine gu sialtasse zu errichten. In den Jahren 1848 und 1849 wurden für Staaiszwecke, sowie für den Privatverkehr, im ersteren Jahr 71,167,750 Il. 243 Kr., im Jahre 1819 1 1, 173. 846 Il. S3 * sammen 82,1 1,596 Fl. 3277 Kr. hinaus gegeben. Im Jahre 1849 wurden Silberbarren im Werthe von 5„9b4 879 Jil. 2, 2. mit einem Kostenaufwand von 1, 255,438 Fl. 55 Kr. herbeigeschaft, die letzten übernahm die Bank laut späterem Vertrag mit däm
— .
Anze
9
Staate allein. „Aus dem vorjährigen Berichte des früheren Bank— Gouverneurs,“ bemerkt der Wan derer, „ergiebt sich, daß die Bank seit dem März 1848 bis Ende 1848 dem Staate bereits 72 Mil
*
lionen Vorschüsse gegeben, dazu kamen noch, daß der Staat unter Mitwirkung der Bank 56 Millionen 3prozentige Kassen 3 gen ausgab, welche dadurch, daß sie als Bankpapier zu gelten h . ten, den Papierumlauf der Bank nur vermehrten, die neue Eus⸗ sion von Noten der Bank aber verhinderten. Von . Einfluß auf den Banknotenumlauf war ferner die Emission 9. Münzscheine, mehr aber noch die Ausdehnung des Zwangskurses der ungarischen Landes-Anweisungen auf die angränzenden Länder Da hierdurch die Masse der cirkulirenden Papiere immer vermehrt wurde und bereits, wenn auch nicht ungegründete Besorgnisse sich zeigen wurden durch Vortrag des Herrn Finanz Minifter! vbm
. September 1849 mehrere Maßregeln zur Verbesserung der Bankverhältnisse in Vorschlag gebracht. Die erste diefer Maßre—⸗ geln, die Realisirung einer Anleihe, kam auch bald zu Stande, und die bei derselben einfließenden Gelder, so wie die von Sardinien an den Staat zu leistende Kriegs⸗Eutschädigung, wurden der Bank zur Tilgung der Schuld des Staates an dieselbe zugewiesen Nun war vor Allem eine Regelung der verschiedenen Schuldposten des Staates an die Bank nothwendig, um bei den verschiedenen Sum. men und der als Abschlagszahlung eingehenden eben so verschiede⸗ nen Geldsorten eine gleichmäßige Interessenberechnung herstellen u Diese Regelung der verschiedenen Schuldposten des Ear
können.
. an die Bank kam laut Vertrag vom 6. Juli 1819 zu Stande und nach diesen Normen werden nun die Geschäfte des Staates Schließlich erklärt der Bank-G ᷣ
r, Tank, abgemae Gouverneur 6 die ereilt il gei der Bank, im Vereine mit der im Finanz⸗ . 13 g. 13. September 1849 in Aussicht gestellten Kommis⸗ sion Aenderungen in den organischen Bank⸗Einrichtungen vorzu⸗
mit der Bank abgemacht.
nehmen.“ Bayern. München, 12. Jan. (N. M. Ztg.)
die Juden⸗Emancipation beträgt bis heute 364.
den Adressen ausgesprochenen Gestnnungen theilen. laufen.
ken darunter.
München, i neten Iren. ib im Jan.
(2. 3.)
. — J ö Berlin, Donnerstag den 12. anuar
Bayern 12. Jan., Die Zahl der bei der Kammer der Reichsräthe eingelaufenen Adressen . de Dieselben kommen ven Kö und tragen im Ganzen 51,315 Unterschrif⸗ ö Dabei ist aber wohl zu bemerken, daß an vielen Orten die n, nur von den Gemeinde⸗-Verwaltungen im Auftrage der Gemeinden unterzeichnet sind, die angegebene Zahl der Unterschrif⸗ ten also weit geringer ist, alJ die Zahl derjenigen, welche die in en Ad usgesp z Auch an Se. Königliche Maj stat selbst sind eine Anzahl solcher Adressen einge⸗ ren, Diese Aidressen kommen aus allen Theilen Bayerns mit usnahme der Pfalz, namentlich sind auch viele aus den drei Fran⸗
363 Der Vortr e r
er ö ,, ag des Ab eord⸗ und 1816— 47 n dis Zoll. Cr tra git se in den Etats jahren 1610 r Netto⸗Einnahme an Zollgesasfen Tagen veröffentlicht worden. Die
- , gh, gefällen bet ö ; sammen 11,524,277 Fl.. or ug für diese beiden Jahr . ö J Fsl. 30 Kr. und überstieg die . ö
6 4 4 — . um 3,141,093 Fl. 36 Kr., gegen den Durchfchmttt Tan
19 Kr. aufs Jahr. u 4,444,918 Seelen L Il. 1713 K . zu 4444918 Seelen 1 Fl. 1743 Kr. oder ein Plus von , Kr.
pro Kopf, gegen die Vorjahre. Die Erhebungskosten betrugen in
jedem Jahre etwas über 1,020,006 r si jedem Igh 20, Fl., darunter sin ie maligen Neubauten in Ludwigshafen begriffen . ö. ö.
zu der Hereinzahlung der Zollvereins „Kasse ungefähr wie 25
2:5.
6 ö oy 9 875 1 * Die Rückvergütung an preußischen Rheinzöllen betrug während die⸗
ser beiden Jahre 42,000 Fl., die Zoll⸗Rückverguͤtungen an die
gegangenen Jahre zeigt dieses eine Mehrung von 3 839 31. * * 7VI.
Dies ergiebt für die Bevölkerung Bayerns
M 86 fro sr* 2 1 h B . ö Einnahme stellt sich das Verhältniß der in Bayern erh tenen zn ien Zölle
akkreditirten Diplomaten ie Mitglieder der Koͤnigli plomaten, an die Mitglieder der Königlichen Familie
und an die Standesherren betrugen über 36, 006 Fl., die Nachlasse ; qsse
schaftlich: Vereins-Rechnung, der Rest auf die n ,,
an Zöllen nur ungefähr 8000 Fl., wovon 6006 1
Staats sielen.
Sach sen. Dresden, 11. Jan. (Dr esd. J.) Der Druck ö.
Regierungs⸗-Vorlage über die deutsche Frage ist nunmehr beendet dem bekannten österreichischen Proteste anschließt. Sie lautet: „Die Kaiserlich Königlich österreichische Regierung hat ur ihren Gesandten am hiesigen Hofe der dieffeitigen Königlichen * gierung Mittheilung eines Erlasses zugehen laͤssen, welcher' unterm 258sten vorigen Monats an den K. K. Gesandten in Berlin, be— hufs der Vorlage an die K. preußische Regierung gerichtet worden ist und wodurch das K. K. Kabinet, mit Bezugnahine auf den von dem Verwaltungsrathe der auf Grund des Bündnißvertrags vom 26. Mai dieses Jahres verbündeten Regierungen unterm 176en vo— rigen Monats gefaßten Beschluß, wegen Ausschreibung der Wah⸗ len zu einem demnaͤchst einzuberufenden Reichstage oder Parlamente gegen diese Maßnahme sowohl, als gegen die damit bezweckte Er richtung eines mit dem vertragsmäßigen Fortbestande des deutschen Bundes unverträglichen engeren Bundesstaates Verwahrung einge⸗ legt. Am Schlusse dieses Erlasses wird folgende Erklärung abge⸗ geben. „„Wir würden daher, wenn dem auf die Ausschreibung und Einberufung eines sogenannten Reichstages bezüglichen Be= schlusse des Verwaltungsrathes weitere Folge gegeben wer— den wollte, den Zusammentritt einer solchen, die Gründung des für unzulässig erkannten Bundesstaates einleitenden Versammlung, als dem Bundesvertrage zuwider erklären, und deren zur Lösung dieser Aufgabe zu fassenden Beschlüsse im voraus jede Geltung und Wirkfamkeit absprechen müssen. Eine solche Erklärung würde sich mit vollem Rechte auf dassenige stützen, was durch den Ver trag fvom 26. Mal, den Verfassungsentwurf vom 28sten desselben Monats, die erläuternde Denkschrift vom 11. Juni und die feither stattgehabten Verhandlungen des Verwaltungsrathes über die be⸗ absichtigte Einrichtung und die Bestimmung des Bundesstaates bekannt
geworden ist.“ Diese Kundgebung des K. K. Kabinets legte der Königl.
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Den Schluß macht die Note, worin sich die sächsische Regierung
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Ile el. an talten des In⸗ und 23 andes nehmen Bestellung auf e. i Plstt an, für Berlin die rpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers · Behren⸗Straße Nr. 57
1850.
uh e , n, die Venpflichtung auf, als Theilhaberin an ; 'nißvertrage vom 26. Mai d. J. ihrerseits nachs
Erklärung auszusprechen. Die Königl. e n n e, indem sie das Bündniß vom 26. Mai' einging und damit ; leich im Verein mit den Regierungen von Preußen und , deutschen Volke und dessen Regierungen den Entwurf der Ver⸗ sassung (eines deutschen Bundesstaates darbot, zwei ausdrückliche Boraussetzungen festgehalten, daß nämlich eineskheils diese Ver⸗ fang Gemeingut der deutschen Nation, nicht eines Theils der⸗ . . werde. anderntheils aber die Aufrichtung des Bundesstaates nich mit Verletzung der aus dem deutschen Bunde hervorgehenden vertragsmäßigen Rechte erfolge. Die erste dieser Voraussetzungen war in der von dem Königlich sächsischen Bevollmächtigten der Unterzeichnung des Schlußprotokolls vom 26. Mai d. J. bei- geschlossenen und in der Ratificationsurkunde des Bündnißdertrags ausdrücklich bestätigten und erneuerten Erklärung deutlich aus—
gesprochen. Die zweite war zunächst eine selbstverstandene, da die, Eingehung neuer Verbindlichkeiten nur unter Be⸗ rücksichtigung der bestehenden älteren geschehen kann; sie war aber überdies durch die Bestimmung des Artikels 1 des Bündnißstatuts gewahrt, wodurch erklärt wurde, daß sämmtlichen Gliedern des deutschen Bundes die aus diefen
hervorgehenden Rechte vorbehalten bleiben. Weit entfernt, hier⸗ durch der Aufrichtung eines deutschen Bundesstaates nur Hinder— nisse in, den Weg legen zu wollen, betrachtete es die Köͤ⸗ nigl. sächsische Regierung als ihre unerläßliche Aufgabe, an der vorgängigen Erfüllung einer Bedingung festzuhalten, ohne deren Sicherstellung sie weder der Exreichung des sich ge⸗ stellten Ziels der Einheit Deutschlands noch einer dauer- haften Grundlage für das angestrebte Verfassungswerk gewiß sein kennte. Sie hat ihre Bestrebungen mit denen der Königl. preußischen Regierung vereint, um die Beseitigung der damit verknüpften Schwierigkeiten und dadurch die Annahme der dar— gebotenen Verfassung von Seiten des gesammten Deutschlands zu ermöglichen; und weil sie hierbei von der redlichen Absicht ge— leitet war, nur das Exreichbare, nicht das Unerreichbare zur Be⸗ din gung. zu machen, faßte sie bei den auf das Bündniß vom 2b. Mai bezüglichen Verhandlungen die Möglichkeit ins Auge daß sämmtliche Mitglieder des deutschen Bundes, mit alleiniger Ausnahme Oesterreichs, sich zu dem Bundesstaate mit der von Preußen vorgeschlagenen Gestaltung der Bundesgewalt vereinig⸗ ten, während Oesterreich, bessen Regierung bereits durch den Er⸗ laß vom 4. Februar 1849 feierlich erklärt hatte, sich einer in die Hände eines einzigen Fürsten gelegten obersten Bundesgewalt nicht unterwerfen zu wollen, es doch für angemessen erachten konnte, einer anderweit entsprechenden Bildung eines Bundes staates aus den übrigen Mitgliedern des Bundes seine Zustim⸗ mung zu ertheilen, und in weiterer Folge der hieraus folgenden , ö. ö Bundes sich zu einem Verhältnisse der em es e z ieße ine ĩ auf deren , . e n, mn f tr . 28sten v. Mts. erfolgten Erklarung e ,,, . 24 , ,, 3. legte daher die bie fei g. 63 gierung, ein mit Preußen und Hannover, b x ; Regierungen den Ver F , m, t, staates, nn ge e f . . n ,, in welchem eine Verständi , . . Verständigung mit Oesterreich odrücklich ; . blieb. Bei dieser Einigung erkannte . 26 zische Regierune ei er diesseiti ; n rn digkeit, f . ,, . . , g, die Nothwen⸗ zee ice den nnn, me s, , n, Regierung derira gen pid nne edc enen heli 8 . hs zu dem Bun des staate niglich preußische Regierung 6 er Weg, welchen die Kö— Bundesstaates gegenüber den en , . , ,, . reichs zu verwirklichen, w Ansprüchen Sester⸗ die diesseltige Regierung in? Weka cum 4 dem Gange, welchen . ic inn, . bestehenden Bundes⸗ uh st, entbrechen zu können glaubte.
pflichten
Die Königliche tußische Regi i
T önigliche preußische Regierung richtete, gleichzeitig mit ster⸗
dem Beginn der Verh 7 em ̃ zerhandlungen vom 17. bis 29. Mai ie 6 , . den Vorschlag einer Un on. Run . die . . ,. Regierung, wie dies die an die Kön . . aich 6 unterm 16. Mai d. J. gerichtete 3 ö 39. . so wie auch der mehrbesagte Erlaß . ere n, i ennen giebt, gar nicht in der Lage zu ö. g n,, . die übrigen Bundesstaaten um fassen den nn 6 3 . mit diesem Bundesstaate zu hließende Die Hand bieten zu dürfen, s g e nicht darüber Gewißheit hatte, daß feu m ii, sior e ö gliede⸗ gewillt, seien, diesem Bundesstaate beizutreten, indem widr r n die österreichische Regierung ihre Zustimmung zu einer ö und der dieselbe bödingenden Auflösung des. blsheri en Bundes verhalinisses mit den Rücksichten, welche sie den nicht k k n . schuldig rn und mit der klaren Bestimmung As Art. V der wiener Schlußakte, nicht hätte vereinbaren können Daß die K. K osterreichische Regie J K. 6 he Regierung dem von Preuße e ö n n. ö. abgesehen von der . n . b dessen Modalität ihren Interessen und Ansicht oder nicht, damals sofort beitresen werde n, tee d , war sonach aus d ebe angeführten Grunde nicht zu erwart e Mön. fach n, gen ngefürten. h ten. Die Königl. sächsische Re= 6, es daher zunächst. für nolh we nnn . ln 9. . , , beigefügten Erklärung noch besonders auszuspre , , e 6 Verfassungs Entwurfs vorbe — 8er gun it Oesterreich, die Sr. Masestä . Vor gr ler r g bund e ef rtr ag em i ß rn, te, als ausdrücklich gewahrt betrachte 9. , aber ferner als unerläßliche , i ee . selbst für nothwendig erachteten Ver⸗ r nn ni ester reich wegen Errichtung eines Unions h es, daß sämmtliche übrigen Mitglieder des Bundes Der Wortlaut
sich zu Bildung des Bundesstaates vereinigten.