1850 / 18 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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für dieselben ein l nen Pension als Minimum der Pension festgesetzt. Dies ist der

Drittel der für die treffende Charge angenomme Regulativs, das nicht die Na einer Verordnung

jeder Zeit

Inhalt des militairischen Pensions tur eines Gesetzes, sondern nur die Qualität an sich trägt, welche nach dem allerhöchsten Ermessen zu modifizirt, abgeändert oder aufgehoben werden kann, daher die Betheiligten keinesweges unter allen Verhältnissen sicher stellt. Vielfältig sind deshalb! die Wünsche laut geworden, daß auch den Offizieren und Militairbeamten pragmatische Rechte zugewendet wer den sollen; am lautesten haben sich diese vernehmen lassen, seitdem die gesammte bayerische Armee gleich Staatsbürger den Eid auf die Verfaffung geleistet, seitdem sie Treue dem Könige, Ge horsam dem Gesetze und Beobachtung der Staatsverf

ren und damit jene Scheidewand abgebrochen hat, scheinbar, zwischen Bürger )

ssung“ geschwo

auch dem letzteren die n gegen schützendes heiliges Palladium ein fester Sch Köntgs wie des Volkes erscheinen durfte, ers sem Verlangen, dies inen Wunsche er Verheißung vom irz v. J., so wie die K ö lein ie S itsdDiener

denn sie verhieß nicht allein und ihre Relikten, sondern die übrigen Angestellten des Offizieren und Militgir-Beamten eine für ihren Gehalt. Die rge

Königs hat inzwischen manchen Kategorieen der

Fürsorge auf

auch den

Fürsorge

also

geregelt

öffentlichen Diener,

selbst solcher, deren Einfluß auf die Existenz Prosperität des Staates von unendlich geringerem Maße, als jener des Heeres ist, fe Rechte der Stabilität, des Definitivums im Dienste zugewendet; allein noch harren die Wünsche der Offiziere und Militair Beamten eine Dienstes-Pragmatik, um gesetzliche Feststellung ihrer Ver⸗ hältnisse in Bezug auf Stand und Gehalt ihrer endlichen Verwirk lichung entgegen. Die hohe Kammer hat bisher in allen Fragen, im März 1848 gegebenen Ver

und

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Un hẽ da es sich um Durchführung der heißungen handelte, einen so ernsten, festen und enischiedenen Wil⸗

Moll 16141

len für ungeschmälerte Aufrechthaltung und unverkümmerten zug aller dem Volke oder Einzelnen aus ihm gegebenen Zusicherun⸗ gen an den Tag gelegt, daß ich von dem lebendigen Vertrauen durch drungen bin, es werde mein gegenwärtiger Antrag die wohlwol⸗ lende Unterstützung der Kammer um so gewisser sinden, als das von mir angeregte Postulat keine erhöhten finanziellen Opfer des Staates erheischt, indem das Heer einen so bedeutenden Pensions⸗ fond besitzt, daß aus ihm allein die gesetzlich festzustellenden Pensio nen eben so, wie bisher die Gnadengehalte, unverkürzt geleistet werden können; ich vertraue aber eben so fest zur Weisheit und Gerechtigkeit der hohen Staatsregierung, daß sie in diesem Antrage nur den Wiederhall der Proclamation vom 6. März und der Thron rede vom 21. März 1848 erkennen und durch alsbaldige Vorlage des erbetenen Gesetzes nicht allein dem Königlichen Worte und Ver sprechen Leben und Wirklichkeit verschaffen, sondern auch dem ver dienten Stande der Offiziere und Beamten in der Armee jenen ge⸗ sicherten Rechtszustand zuwenden werde, der ihnen im All gemeinen durch ihre Stellung als Angestellten des Staates, speziell aber um der Verdienste willen gebührt, welche sich die baverische Armee durch Treue, durch Muth, Tapferkeit und Ausdauer zu allen Zeiten er worben hat. Mit Bezug auf diese kurze Ausführung bringe ich nun an Eine hohe Kammer der Abgeordneten den Antrag: „Tie selbe wolle im Einverständnisse mit der hohen Kammer der Reichs räthe an die Königliche Staats-Regierung das Ersuchen stellen, daß sie in möglichst kurzer Frist einen Gesetz Entwurf, wodurch den

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6 , . . J Offizieren und Beamten der bayerischen Armee pragmatische Rechte

eingeräumt und ihre Verhältnisse in Bezug auf Stand und Gehalt geregelt werden, den Kammern zum Beirath und zur Zustimmung vorlege.“

Sachsen. Dresden, 14. Jan. (L.. sche Welt abermals einen großen Verlust. Ver seit einiger Zeit wegen anhaltender Kränklichkeit und Entbehrung des Augenlichts in Ruhe

u risti⸗

3.) Gestern erlit die

stand versetzte Oberappellationsrath r. Kori, bekannt durch seine in den Händen fast aller Juristen sich findenden gediegenen Schrif

ten, starb mit Beginn des gestrigen Tages, in den siebzigen n stehend, sanft und ruhig einschlummernd. SHHannover. Hannover, 12. Jan. (S. R 37 Das

Ministerialschreiben iber die außerordentlichen Ausgaben der Kreis⸗ verwaltung vom 1. März 1848 bis Ende Oktober 1849 ist gestern in der zweiten Kammer vertheilt. Diese Ausgaen haben 2,330, 043 Rthlr. betragen. Unter den außerordentlichen Ausgaben, die ziem— lich genau detaillirt sind, stehen 95,878 Rthlr. für das Armeema terial, für Hospitäler 42,2047 Rthlr.; für Reisekosten, Transportkosten, Eisenbahn- und Dampfschifffahrtskosten 82, 0418 Rthlr. In dem Schreiben wird angeführt, daß bei diesen außer⸗— ordentlichen Ausgaben unter Berücksichtigung der für die Kriegs verwaltung bestehenden Reglements und Prinzipien mit möglichster Sparsamkeit verfahren ist. Neben diesem Schreiben ist schon vor mehreren Wochen den Ständen ein vertrauliches Schreiben über die außerordentlichen Bedürfnisse der Kriegsverwaltung vom 1. No vember 1849 bis zum 30. Juni 1850 mitgetheilt.

Oläten,

Hannover, 15. Jan. (Hannov. Zeitung.) In der heutigen Sitzung der ersten Kammer wird der gestern von Wyne⸗ ken gestellte Ur-Antrag verhandelt. Auf der Tages⸗Ordnung stehen noch: Ministerial-Schreiben vom 8. d. M., die außerordent— lichen Ausgaben der Kriegsverwaltung betreffend, und der Beschluß der zweiten Kammer, die Beantragung einer Amnestie wegen Jagd Vergehen betreffend. In der heutigen Sitzung beschäftigt sich die zweite Kammer mit der Regierungs-Vorlage, das provisorische Bundesschiedsgericht betreffend. Böhmer stellt den Vor-Antrag auf Verweisung an eine besondere Kommission von fünf Mitgliedern jeder Kammer. Dieser Vor-Antrag wird bei namentlicher Abstim mung mit 42 gegen 27 Stimmen abgelehnt; desgleichen wird der Regierungs-Antrag bei namentlicher Abstimmung gegen 9 Stimmen verwerfen. Es solgt dann Berathung der Regierungs-Vorlage,

das Wasserbauwesen betreffend.

Baden. Heidelberg, 12. Jan. (Fr. J.) Diesen Mor— gen wurde der Professor Morstadt beerdigt. Von vielen seiner ehe— maligen Kollegen und Zuhörern wurde ihm die letzte Ehre erwie— sen. ie hiesige Universtät verliert in ihm einen geistrtichen und sehr eifrigen Lehrer der Rechtewissenschaft. Er war ctwa 58 Jahre alt und Farb am 10ten d. M. nach einem nur kurzen Kranken lager. Mehrere Werke, welche er im Selbstverlage' herausgeben , , sind theilweise schon gedruct, und es ist zu wans gen de . tüchtige Hand kommen und zur Vollendung ge—

Hessen und bei Rhein. Dar 8. 2 (Darm st. 3.) Schluß der Adreß⸗Dis kussion i , Zu Absatz 5 bemerkt Eigenbrodt, sich dieser wohl an die Stelle in der Eröffnungsrede anschließe, beantragt daher: „Erst wenn das deutsche Volk zur festen Form gelangt sein wird werden sich die Veränderungen bestimmen lassen, die durch die Neuge stal⸗

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tung desselben in der Verfassung des Großherzogthums eintreten mögen. Wir hegen die zuversichtliche Hoffnung, daß jener Zeit, punkt im Laufe des gegenwärtigen Landtags eintreten werde.“ Emmerling unterstützt denselben, eben so von Start. Zöpp

ritz ist auch uicht mit der betreffenden Stelle der Erossnungsrede einverstanden, denn die en der Verfassung seien zu sehr verschoben, aber die 58. 73 und 76, so wie die Gemeinneord⸗ nung, müßten revidirt werden, was unbeschadet der Veränderungen in Deutschland geschehen könne. Auch sei nichts von der Civiliste gesagt, die vereinbart werden müßte. Er stellt daher cinen längeren Antrag, meh⸗ rere dieser Punkte, Reviston der Gemeinde⸗-Ordnung, der Vienstprag

matik 31c., so weit dies unbeschadet der saltung Deutschlands ge⸗ schehen könne, der Kammer vorzulegen. D rag wird mehrfach un terstützt. Ksi lian: Die Neugestaltung Deutsck

N * vori Veränderunge

nds könne sich verzögern.

Emmerling für Eigenbrodt's Antrag, aber gegen den von Zöpz⸗ ritz. Man muthe der Regierung eine Vorlage zu, von der sie nicht wisse, wie sie sich gestalte. uf Kilian' s Vorschlag sügt Eigenbrodt seinem Antrag hinter „V noch, durch Gründung des Bundesstaats“ zu. St 1nt 1 Hie fen

bach sind für Zöppritz. Eigenbrodt: Es s zweckmäßig, sich fortwährend mit der Revision r Verfassungs-Urkunde zu beschäfligen, erst wenn ein dauernder Zustand eingetreten ei, solle es geschehen; es könnten kein zelnen Puntte herausgegriffen werden, denn es sei nicht gewiß, daß sie ge— ändert stehen bleiben könnten. Durch Anträge in der Kammer er

reiche man dasselbe Er geht hierauf zu dem lnen im Zöp

pritzschen Antrag erwähnten Gegenst Man solle nicht durch Fassung der Antwortadr— s lasung, mn nn n, die keine solche sei. Zöp l erufen worden, um die Verfassung zu revidiren. Docl sei jetzt auf ange Bank gezogen. Es sei möglich, daß der Lüger Bund nicht zu Stande komme, und so seien die Veränderungen, die schon seil 1833 angestrebt würden, noch weiter vers Lin Mi de

Volks“ möge gewährer vong n seit Jahrzehnten strebe. Kilian will das „deutsche Vaterlan ganz gestrichen (Heiterkeit. Nach einer ? un id Thudichums stellt Kraft einen den Eigenb und ritzschen vermit

telnden Antrag; Kilian will itesten Termin: „wenn über das Zustandekommen des deutschen Bundesstaats entschieden sein wird.“ Eigenbrodt bleibt ei lntrag. Stephani für Zöppritz. Hiernach kurze ö die Fragestellung, woran sich Zöppritz, Kilian, Emmerling und Stephani betheiligen. Bei der Abstimmung wird der Antrag Eigenbrodt's mit 16 gegen L, der Kilian's mit 19 g9 der von mit 13 gegen Stim

men abgelehnt, voꝛ ft mit 14 gegen 6 St. ange

nommen. Für Absatz 6 erklärt sich Stephani; Kilian dagegen. Dieser schlägt zugleich einen längeren, ganz ins Detail der Eröffnungs

rede gehenden Antrag vor. von Starck ist gegen denselben. Thu⸗— dichum vermißt bei der Kilia etaillirung den öffentlichen Un terricht. Kiliaumotivirtseinen Antrag. Es sei parlamentarische Sitte,

sich an die Anrede zu halten. Stephani ist gegen Kilian. Deutschland werde sich in Kürze mit viesem Gesetzgebungswerke beschäftigen, und wenn nicht, so genüge des Ausschusses. Klipstein: Es sei nicht parlemeniarisch, sich über einen Gesetzesentwurf, ehe er

1 ag

vorgelegl, ein Urtheil zu bilden. Kraft wünscht, daß der Negie rung besonders gedankt werde für ihren Eifer und ihre, Thätigkeit.

Thu dichum stellt einen dem Kilianschen ähnlichen kürzeren Au trag. Eigenbrodt stellt einen besonderen Zusatz Antrag, den öffentlichen Unterricht betreffend. Kilian: Dann müßten die an deren Entwürfe auch erwähnt werden; der Präsident ist dersel ben Meinung. Eigenbrodt: Es stehe als besonderer Punkt ne

Kilian läßt seinen Antrag sallen. Fragestellung nehmen Theil: Thu Theilen de Absatzes und getrenn ride Theile beantragt), Zöppritz, Ca Bei der Abstimmung wird der erste hat entbieten“ mit 16 gegen 3 Stimmen h der zweite Theil „Bis aber erblühe“ mit 18 gegen l tephani) elehnt. Thudichum's Antrag wird ein t A ba 3öppritz Die Staatsregierung hätte

Fran -⸗ igsl 9MerEF*IIu;: sso de sinanzlellen Terhäallnisse des

Antrag, worin gewünscht geliefert. Kilian erklärt

zugleich Nachweis geben föllen über vir

4 . ö. ö ) . ezil gigen Zusatz , , (aAchwels

Landes; er stellt einen y wird, man hallt

97

J 3 einen solchen

sich dagegen, zumal da der Ton, der im Antrag herrsche, nicht der

4 . t npBprTYᷣR- De renne wee in Marmnur 36 5 recht sei. Zöppritz: Vie Regierung tresse ein Vorwurf, weil sie nicht nack ae tes. f Fi Gentakfe dn RdOEFRSt vor de . NM ar nicht nachgewiesen, ob Lie Projekt ausgeführt werden tönnten. Nach

noch einigen Bemerkungen von Starck's und Kilian's erfolgt Abstim mung. Die erste Abtheilung, „eine sorgfältige —W widmen“ wird einstim mig, der Rest des Absatzes mit 16 gegen 4 Stimmen angenommen.

Bei Absatz 8 wünscht Thudichum ein genaueres Anschließen an

die Eröffnungsrede und stellt einen bezügigen Antrag. Stephani ist dagegen; die Monotonie würde zu groß; wünscht aber zugleich das Bedauern ausgedrückt, daß alle Erfolge des Militairs in einem Bürgerkrieg errungen worden seien. Kilian wünscht, analog Ab theilung 2 das Weglassen von „der großen Mehrzahl“ von Starck ist gegen die Aenderung Thudichum's, als zu unbedeutend. Stephani gegen Kilian: Die Erscheinungen in nächster Nähe (Laudenbach, Heppenheim u. s. w.) könnten nicht täuschen. Eben so Emmerling KFiltan: Der Fern pee Volle fel gut; das hätten die Soldaten gezeigt. Nach wenigen Bemer⸗ kungen der Abgeordneten Thudichum, Klipstein, Kraft, von Starck und Stephani wird abgestimmt. Der Antrag des Ausschusses wird mit 14 gegen 6 Stimmen angenommen der Kraft's mit 12 gegen 8 Stimmen abgelehnt. Abtheilung 9 wird mit 16 gegen 1 Stim men angenommen und somit die Bebatte über die Adresse beendigt, Die Adreß⸗-Kommission wird sie redigiren, der Präsident sich mit dem Minister benehmen, ob die Adresse diesem oder dem Großher zog überreicht werde, dann noch zwei Abgeordnete wählen, die mit ihm, dem Vice-Präsidenten und dem Sekretariat die Adresse über reichen. Zum Schluß verliest Strecker eine Interpellation, welcher rechtliche Grund die Einberufung des „Bürgers“ Löwenthal von Mainz, der vas Indigenat im Großherzogthum besitze und nur vorübergehend in Frankfurt a. M. wohne, verhindere? Geht an die Regierungs-Kommission.

Darm stadt, 12. Jan. (Frankf. Journ.) Die erstr Kammer hat in Folge der Berathung der heutigen Sitzung den ihr von dem betreffenden Ausschusse vorgelegten Entwurf einer Antworts-Adresse auf die Eröffnungsrede des Minister— Präsidenten nach einigen Abänderungen folgende Adresse beschlossen: „Allerdurchlauchtigster Großherzog! Allergnädigster Herr! Durch— drungen von der Wichtigkeit unseres Berufes haben wir, die Mit⸗ glieder der ersten Kammer der Landstände des Großherzogthums, än becilt, dem Rufe Ew. Königl. Hoheit zur Eröffnung der jetzi— gen Stände-Versammlung Folge zu leisten. Zum ersteumale ver sammelt sich die erste Kammer, aus den Vertretern des Volkes ge— bildet; uẽnm so weniger konnten wir darum die Gelegenheit vorübergehen lassen, die Antwort auf die Eröffnungs⸗Rede

Ihres Minister-Prästventen, bie Gefühle treuester Anhänglichleit an die Person Ew. Königl. Hoheit und an unsere monarchisch⸗

constitutionelle Staatsform, welche das hessische Volk gegen jeden

Angriff zu vertheidigen bereit ist, auszusprechen. Wir verkennen nicht, daß die Zusagen Ew. Königl. Hoheit vom 6. März 1848,

so weit es bisher möglich war, erfuͤllt worden sind. Die Vorlage der Staatsregierung über die öffentlichen Zustände Deutschlands gewiß der wichtigste Gegenstand, mit welchem sich die dermalige Stände⸗-Versammlung zu beschäftigen haben wird war es uns heilige Pflicht, der reiflichsten Prüfung zu unterziehen, und wir dürfen mit Zuversicht der Verwirklichung unserer besten Hoffnung entgegensehen, daß unsere Beschlüsse dazu beitragen werden, segens reich in die Geschicke des deutschen Volkes einzugreifen. Wenn das deutsche Vaterla durch Gründung des Bundesstaates zu zrmen gelangt sein wird, werden sich manche Veränderun gen bestimmen lassen welche in Uebereinstimmung mit der neuen Gestaltung desselben in der Verfassung des Großher zogthums eintreten mögen. Indeß dürfen wir auch die Erwartung aussprechen, daß uns zu denjenigen wünschenswerthen Veränderun f welche jene Verfassung des Bundesstaats keinen Einfluß

gen, auf haben könnte, gegenwärtigen Landtags Veran

sesten

21 . J e. während des wird

la ssung geg ben werden. Wir werden . sdann mit der Gründlichkeit prüfen, welche die Wicht es Gegenßstandes

: iger Ausbildung , das seinem

88 wolle sich und die Kräfte, enthieten. Den

1 t ilsen

verlangt. Deutschland, im Genusse hoher

besitzt alle Mittel, ein Gesetzgebungswerk Namen Ehre und der Nation en daher zu einem so erhabenen rie ihm zu Gebote stehen, zu frischer angekündigten Vorlagen im Fache der CEivilgesetzgebung für die Liesseitigen Provinzen über die Beurkundung des Perso nenstandes, über das Eherecht und über die Hypotheken, sodann r die künftige Gerichts -Organisation, eine Strasprozeß⸗Ordnung namentlich über den öffentlichen entgegen und erblicken darin Beweis des Bestrebens Ihrer Re Wohlfahrt des Landes zu besördern. Eine sorgfältige werden wir den uns angekündigten Vorschlägen über r bestehenden Tranksteuer-Gesetzgebung und über Er Abänderung des Winter-Hafens zu Mainz widmen. hülfe des Staats zur Exrichtung einer Eisenbahn

Zwecke ei

uns

92 sKosfo vz IVů QO Verbesseriingen, mii Freude

l des fortdauernden

und anderweitige

he, ehen wir vie MW

ing de

n Sollte die

der Provinz Rhein-Hessen beantragt werden, so werden wir gründlich erwägen, ob und inwieweit einem solchen Begehren nach den Verhältnissen und den Kräften des Staats entsprochen werden kann. Volle Anerkennung zollen auch wir dem guten Sinne der großen Mehrzahl des hessischen Velkes und der Hi gebung der Behouͤrden in der Zeit drohender Gefahr. Die Wiederbesestigung der Ruhe in Deukschland hat die tapferen Söhne uns engeren Vaterlandes in die vordersten Reihen gerufen. In dem Kampfe

J Sch: fol U ank gebührt

itten gesolgt, und großer

ist Kriegsruhm ihren Sch er T Dle Eintracht in unseren Bezie

u ihrem Muthe und ihrer Treue. hungen zu der Regierung Ew. Königlichen Hoheit werden wir zu pflegen bemüht sein und dadurch beurkunden, Laß die Schlußworte he der Herr Minister-Präsident an die Stände gerichtet hat,

us von hohem Werthe sind. Ew. Königlichen Hoheit treu

ergebenste er st e Kammer der Landstände,“ Sachsen Weimar. Jena, 12. Jan. (D. A. 3.) Auck hier sieht man in dem Reichstage zu Erfurt den letzten Versuch

die Einigung Deutschlands, so weit sie unter

Verhältnissen überhaupt möglich ist, auf friedlichem herbeizu

sühren. Es ist deshalb ein Wahl⸗Programm ausgegeben worden

dessen 140 unterzeichnete Wähler sich fest entschloss en, be

der Wahl der Wahlmänner und der Abgeordneten nur solchen Mi

bürgern ihre zu geben, welche besti erklärt haben daß sie folgende Grundsätze mit ihnen theilen:

I) Das Heil des gemeinfamen Vaterlandes erfordert die Grün

ng eines Bundesstaats, welcher sämmtliche deutsche Staaten mit

otenen Ausschlusse der deutsch-österreichischen Pro gegenwärtigen Verhältnissen ist

vom 26.

dem für jetzt geb vinzen umfassen soll. 2) Unter den W

allein auf dem Wege,

Gründung eines

ö Leo . 9y gi welchen das Mai v. 5

214 21 11 . 1 R . ngebahnt hat, die undesstaats erreich

J

Staaten, welche dem

bar. 3) Sollten zunächst auch nur diejenigen

Bündniß vom 26. Mat bereits beigetreten sind und en festhalten wollen, sich zum Bundesstaat einigen, so wär

Kern eines deutschen Reichs gebildet, und mit Grund r warten, daß die übrigen reindeutschen Staaten dem Werke nationalen Einigung für die Dauer nicht widerstehen werden I) Mag an einzelnen Bestimmungen des Berfassungs En wurfs vom 26. Mai noch so viel zu tadeln sein, so ist doch in demselben die Grundlage eines deutschen esstaats dargeboten welche in der Hauptsache den dringendsten edürfnissen und den ge rechten Forderungen des deutschen Volks entspricht; denn das erblich Oberhaupt in der Person des mächtigs en en ürsten sichert eine kräftige Handhabung der Centralgewalt nach innen wie nach

2

ol genü Interessen des Gewiß bietet dieser mehr, besten

außen, während die Gesammlvertretung des gende Bürgschaft dafür leislet, selben gewahrt und geltend gemacht Entwurf für die Einheit und Freiheit des

als was noch vor zwei Jahren den kühnsten ffnungen der Patrioten erreichbar schien. 5) Ist der Bundesstaat unter den rein deutschen Staaten gegründet und hat die österreichische Gesammt⸗ monarchie eine festere Gestalt gewonnen, so erscheint ein möglichst innigstes Unionsverhältniß zwischen beiden als nothwendig.

Das Programm fordert die wahlberechtigten Mitbürger des Großherzogthums auf, die den vorstehenden Grundsätzen beistimmen und bei den Wahlen für den Reichstag mitzuwirken gesonnen sind sich dieser Erklärung durch Namensunterschrift anzuschließen.

Sach sen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 10. Jan. (R. Anz. d. D.) Unser Stadt-Rath hat erst am Ende des Jahres 1849 den Auszug aus der vorjährigen Stadt-Rechnung veröffentlichen können, desfen alljährliche Mittheilung an die Bürgerschaft seit der Verbesserung unserer Stadt-Perwaltungs-Ordnung im Jahre 1832 herkömmlich geworden ist. Der Ungunst des Jahres. [848 gegen über ist das Ergebniß der Rechnung vdesselben ein günstiges zu nen nen. Die Schulden der Stadt haben sich 13438 nur um 1218 Rthlr. 5 Gr. vermehrt, indem die städtischen Gefälle spärlicher ein gingen, und weil für die zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ord nung errichtete Bürgergarde und zur Beschäfligung brodloser Ar beiter einige Mehrausgaben erforderlich waren. Die Jahres -Einnahme der Stadt berechnete sich auf, 33 15 Rthlr., Fon denen jedoch am Schlusse des Jahres noch 4225 Rthlr. c. an städtischen Abgaben und Sporteln 1c. im Rest waren. Das Grund und Kapital-Vermögen der Stadt nebst dem Ertrage der Gerech

tigkeiten lieferte eine Einnahme von 10,295 Rthlr. ꝛc, die direkten Abgabe „betrugen 13,593 Rthlr. Bürger -Abgaben (. betrugen .

8 810 1 11 daß die Rechte und werden

„Landes weit

die indirekten vom Bier' und vom eingebrachten Weizen und Mehl 4513 Rthlr. Unter den Ausgaben berechnete sich der Aufwand auf die eigentliche Stadt-Verwaltung an Besoldungen und für Geschäfts⸗Bedürfnisse guf 12.138 Rthlr., der für das Bauwesen und Stadtpflaster auf

6006 Rthlr., der für das Kirchen- und Schulwesen mit Einschluß

der Friedhöfe auf 3294 Rthlr. z0.

schließung Hon der

den gegenwärtigen

kurrente ,

Lauenburg. Ratzeburg, 14. Jan. (No. fr. Pr.) Nachdem die lauenburgische Landes⸗Versammlung am heutigen Tage sich nicht ver anlaßt gefunden, aufs neue die Sißung in eine geheime zu der wandeln, kam folgendes Schreiben der Bundes ⸗Central⸗Kommission zur Verlesung: =. 1.

„Es ist der Bundes⸗-Central⸗Kommission zur Kenntniß gekom men, daß die Absicht bestehe, der auf den 7ten d. M. einberufenen Landes-Versammlung des Herzogthums Lauenburg eine Reihe im Entwurfe bereits vollendeter Gesetz⸗Vorschläge vorzulegen, durch welche zur Ausführung des am 14. Mai 1849 mit Vorbehalt der Landesherrn verkündigten Grundgesetzes eine durchgrei ganische Umgestaltung des Herzogthums bewirkt werden solle. Obwohl das von der vormaligen provisorischen Centralge walt der Statthalterschaft des Herzogthums ertheilte Mandat die Befugniß in sich schließt, die bis zum Abschlusse eines Friedens erforderlich werdenden Gesetze und Verordnungen unbeschadet des definitiven Zustandes in Wirksamkeit treten zu lassen, so wird sich doch die Statthalterschaft die Nachtheile nicht verhehlt haben, welchen das Herzogthum durch einen so ausgedehnten Gebrauch jener Befugniß ausgesetzt sein würde. Gleich dem ohne Verbind lichkeit sür den Souverain zu thatsächlicher Wirksamkeit gelangten Grundgesetze würden auch die im Gefolge desselben erlassenen or zanischen Gesetze und Einrichtungen nur den CEharakter thatsächli

Anordnungen an sich tragen und einen Zustand der Unsicher heit aller öffentlichen Rechtsverhältnisse begründen, welcher nur

rch die landesherrliche Sanction in eine definitive gesetzliche Ord nung übergehen könnte Es liegt der Bundes Kommission von r. Majtstät des Königs von Dänemark, Herzogs zu Lauen ur beruhigende Zusicherung vor, daß den Ansichten Sr. Ma jestaͤt nichts ferner stehe, als dem Herzogthum Lauenburg diejenigen hen Garantieen oder diejenigen administrativen und legislativen besserungen entziehen oder verkummern zu wollen, die aus dem wohl andenen Interesse des Landes hervorgehen und mit der Würde den Rechten der Krone vereinbar sind. Ihrerseits findet sich zu der Erwartung berechtigt, daß nicht in dem Au⸗— sicke, in welchem die Friedens-Verhandlung bereits eröffnet und ntlich von einem allen Theilen erwünschten Ziele nicht weit der bestehende Zustand in Lauenburg völlig verändert, em Landesherrn alle Theilnahme an einer dem Lande heilsamen steugestaltung in Rechtspflege und Verwaltung, Gemeinde, Kirche entzogen und dadurch die ihm gebührende Sanction des Quelle einer

Rechte de senng, or

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her A

iten =

zes entweder völlig bedeutungslos oder zu einer gemacht werde Das Interxesse

r Verwirrungen

gedeihlichen Entwickelung der Verfassungs Angelegenheit des Herzogthums, so wie Rücksichten auf die Friedens-Ver—

handlungen, bestimmen daher die Bundes-Central-Kommission, der Stasthalterschaft die Erwägung anheimzugeben, inwiefern eine der fraglichen legislativen Arbeiten der Landes Ver den Verhältnissen angemessen und zur Verhütung der

en Nachtheile dienlich sein könne. Unabhängig von dieser wägung, worüber sie, so wie überhaupt über die gegenwärtige olitischen Angelegenheiten des Landes, einer ge fälligen entgegensieht, macht es die Bundes-Kommission der Ztatthalterschaft zur Verpflichtung, vor weiterer diesseitiger Ent f keinen Fall zur Genehmigung und Publication der Bersammlung ausgehenden organischen, auf die Ausbildung Ausführung des vom Könige noch nicht anerkannten Grund⸗ bertchneken Gesetz-Entwürfe zu schreiten. Frankfurt, den Die Bundes -Central-Kommission. Kübek.

1839. Die Schönhals. Bötticher.“

leußerung

11 we setzes

Januar

Frankfurt. Frankfurt a. M. 13. Jan. (Fr. J.) Trotz strengen Kälte nahm heute Feldmarschall-Lieutenant von Schönhals Parade der hier stehenden Kais. österreichischen Truppenkörper Unser Wahlkolleg flr die gesetzgebende Versammlung ist

anz nach den von den konservattven Vereinen aufgestellten Kan Listen ausgefallen. Morgen wird nun das Wahlergebniß Notarien und Quartier-Vorstände dem älteren Bürgermei—

In den nächsten Tagen findet dann die Be

1 iberreicht.

l el chst 11 digung der Wahlmänner auf dem älteren Bürgermeisteramte statt, u s ihnen die Wahl der 45 Mitglieder für die gesetzge— d ing vorgenommen wird. 5 I 288 * n bh sgchtd . Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung mil zanuar zwei Vorschläge wegen Solderhöhung der Un offiziere werden nach der Ansicht der Initiativ⸗ Kommission der

ugewiesen, die sich schon mit einem ähnlichen Vorschlag beschäftigt. Die Kammer schreitet hierauf zur De

en Gesetzvorschlag, das Unterrichtswesen

betreffend. ermahnt die Kammer zur größten Ruhe und Auf

bei der Berathung eines so wichtigen Gesetzes. Herr Barthe lem! 8 H il aire l rgreißst das Wort gegen das Geset Im Allgemeinen en el suür Unterrichtsfreiheit , doch

weichen. allein in Bezug auf seine

ir in seinen Rechten dem Staate

müsse der Familienva 4 . ? Gesetz nicht

De Redner prüft 3 G

Mängel, die der guten Einrichtung der Kommissionen und In ectißnen schadeten, sondern auch in politischer Beziehung. Auf ine Anspielung des Redners, das israelitische Konsistorium habe

seine Entlassung gegeben, weil man die Juden als Professoren ver

folge, stellt dies Minister Parieu in Abrede Ba rthelemy St. tiaire sucht dann nachzuweisen, daß das neue Gesetz durchaus eine Lehrfreiheit gewähren wolle, sondern nur Privilegien an einen

gewissen Stand. Unter den Vorschlägen, die heute vertheilt wur⸗ den, waren folgende: Herr Pradie vill den gesetzlichen Wider einer Empörung oder eines Staatsstreichs organisirt haben Die Stadträthe, Arrondissements⸗ und General- Conseils sollen dann die Leitung der Verwaltung provisorisch übernehmen können. Herr Monet schlägt vor, die Plätze der Deputirten soll ten verloost werden.

stand im Fall

Paris, 14. Jan. Heute ist die Debatte über bie Organisirung des Unterrichts eröffnet worden. Die Constitution von 1791 versprach einen kostenfrelen Unterricht in allen Gemeinden für die Gegenstände, deren Kenntniß Jedem nothwendig. Es handelte sich jedoch nur vom Unterricht der Knaben. Elementarschulen sollten an jedem Hauptort des Kantons, höhere Schulen an jedem Hauptort des Bezirks, Departemental⸗-Schulen an jedem Hauptort des Departe ments und ein Institut in Paris gegründet werden. Jeder konnte eine Schule gründen, wofern er sich den herrschenden Gesetzen un— terwarf. Dieser Plan des Herrn von Talleyrand wurde von der damaligen gesetzgebenden Versammlung indeß nicht angenommen. Condortet entwarf einen anderen; er theilte den Unterricht in 5 Grade: 1) Elementarschulen, 2) höhere Schulen, 3) 110 Anstal⸗ ten für die mathematischen und physikalischen Wissenschaften, für bie Literatur und die schönen Künste, 4) 9 Lyceen, um den Unter richt der erwähnten 110 Anstalten zu vervollständigen, 5) Natio⸗ nal-Gesellschaft für die Wissenschafsten und Künste, die beauftragt

103

war, den allgemeinen Unterricht zu überwachen und zu lenken. Mädchenschulen sollten in den Städten, die 1509 1060 Seelen zählten, gegründet werden. Die Unterrichts Anstalten sollten so unabhän gig als möglich sein, nur die Elementarschulen würden der öffentli chen Gewalt unterworfen. Der Konvent faßte noch vor der Annahme der Constitution folgenden Beschluß: „Die Elementarschulen bilden den ersten Unterrichtsgra Die Kenntnisse, die jedem Bürger unbe dingt nothwendig sind, sollen in denselben gelehrt werden.“ Die Constitution vom 24. Juni 1793 sicherte allen Franzosen einen ge meinschaftlichen Unterricht. Ein Dekret vom 15. September 1793 stellte 3 Unterrichtsgrade fest: 1) für die Kenntnisse, ker und Arbeiter nothwendig, 2) für die höherer

anpassend sind. Ein anderes Gesetz bestimmte die Einrichtung der len ersten Grades. Das Gesetz vom 29. Frimaire I. richtete El schulen ein; jeder Vater mußte seine Kinder unterrichten der Unterricht war jedoch frei. Das Gesetz vom 27. Bri setzte 4,006 Schulen für den Elementarunterricht ein.

1 die das Volk wäh

sollte die Lehrer prüfen,

die Menschenrechte, die Constitution, die ublikanifche M franz ösische Sprache, Arithmetik, Feldmeßkunf Raturgeschichte

die Elemente der politischen Geschichte waren die Unterrichtsgegen stände. Jeder Bürger konnte Schulen eröffnen Staat überwacht sie nur. Für die exakten Wissenschaften, die Literatur und die Künste sellten in jeder Departements Haupstadt Centralschulen und außerdem di Gesundheits schulen gegründet werden. Die Constitution vom 5. Fructidor III. gab ein Unterrichts-Gesetz, welches nur Elementarschulen versprack in denen Lesen, Schreiben, die Element R ns u Moral gelehrt werden sollten; 2) höhere Schulen

Institut. Jeder konnte eine Schule eröffnen, und die Unte Methode wurde nicht, wie von Robespierre, vorgeschrie

und Centralschulen hatten keinen erwünschten Erfolg,

gab am

Elementar und der legislative Körper

setz: 1) Elementar Schulen der Gemein ode

* . anni 1utorrichis ,,,

Personen, höhere Unterrichts Anstalten,

oder von Privatpersonen eingerichtet. Letztere bedurfte

ner besonderen Erlaubniß von Seiten des Staates und standen u ter besonderer Aufsicht der Präfekten. Alle bisher erwähnten E setzgebungen erhielten keine oder nur eine th se A un

sie geben jedoch ein getreues Bild der Zeitbildung und si wl

dieser Beziehung wichtige Dokumente. Das 10. 1806 legte die Grundlage zu der jetzigen Leg n. ver ordnete: 1) Elementarunterricht, 2) höheren ch dier

I) Akademieen, um den

Fakultäten, zu ermuntern. Das ein. Die Charte von 1830 versprach Unterrichtswesens; 1833 wurde der E der höhere Unterricht aber erhielt keine neue

l Gesetz von 1811 setzte 100 Lyeeen

, n.

geachtet mehrerer Versuche. Die Constituante ach ein organisches Gesetz über das ganze Unterrichtswesen, die gesetz gebende Versammlung beginnt heute dessen Berg folg derselben ist bei der jetzigen Stellung en nicht auszusehen.

Der Moniteur erklärt, das Konsistorium habe nicht seine Entlassung wegen geübter gegeben, sonderr

weil die Verwaltung sich nicht in Streitigkeiten mischen wollte, die im Kultus der Israeliten ausbrachen.

Marschall Marmont hat seine Memoiren für 60,000 Fr. ver kauft, sie umfassen 6 Bände. Der Inhalt derselben wird über di Verhältnisse von 1814 und 1830 neue Aufschlüsse liefern. schichte hätte einen bedeutenden Verlust erlitten, wenn die ren nicht bei seinen Lebzeiten erschienen wären. Seine Handschrift ist noch unleserlicher als die von Napoleon und nicht zu ent⸗ ziffern gewesen.

Herr Guizot tritt als Kandidat für das Departement der Charente auf. Armand Marrast ist nach Foix (Arriége) abgereist, um seine Kandidatur zu unterstützen. General- Lieutenant Pelet ist der Kandidat der dortigen Konservativen. ;

. Das Journal des Débats giebt einen langen Auszug aus , tft ö. 6c an, ,. , ,. Louis Vo Anführung Hurgot's der f ut ö k , , . Anführung Turgot's, der fünf Jahre Despotismus verlangte, um die Freiheit zu gründen, scheint ihm nicht passend; die Freiheit sei nicht zu gründen, man solle nur die wiederherstellen, die vor der Februar-Revolution herrschte.

Das Journal Napoleon meldet, daß Besitz der Republikaner des Herault-Departements seien, um die deme kratischen Journale und sozialistische Propaganda zu unterstüten, Brives, Volks-Abgeordneter, habe 600 Fr

steht, ungeachtet der

le Ge⸗

v Memoi

wär wall

209,000 Fr im

*

beigetragen. Das Siele beste Versich stitutionnel, auf seine Behauptung, daß

20 Millionen vom Staate verlange.

von Rechtsgelehrten nicht amtlich befragt worden fragt worden. Man bedürfe nicht der Hülfe Versammlung, wie diese Kommission meine, und durch die Gerichte zu erhalten.

Louis Bonaparte will am geben.

Der Staatsrath beschäftigt sich eifrig mit der Hypothekenwesen.

Der Minister des Auswärtigen soll erklärt haben, die Regie rung würde nur ein Geschwader mit 1000 Mann nach dem La Plata schicken, um die Unterhandlungen zu unterstützen.

Die Zahl der in Paris durch die Revision der Wahllisten ausgemerzten Wähler beträgt mindestens 50,006, worunter etwa 7000 auf die Vorstadt St. Antoine kommen Die Zahl der für ganz Paris bis jetzt eingeschriebenen neuen Wähler übersteigt nicht 7000.

Gegen den Gesetz Entwurf über den Unterricht sind mehr al

20 Redner eingeschrieben, worunter Viktor Hugo, der in einer der ersten Sitzungen das Wort nehmen wird. Die mit Prüfung des Gesetz- Entwurfs für Erhöhung des Soldes der Unteroffiziere beauftragte Kommission hat Odilon Barrot zu ihrem Präsidenten und die Budget Kommission Herrn Vitet zu shrem Berxichterstatter über den Entwurf in Betreff der Paris Avignon Bahn ernannt. Vilet gehört zu der Kommissions⸗Majo rität, welche für den ministeriellen Entwurf ist. Der Bericht wird gegen Ende der nächsten Woche an die Versammlung gelangen und die Diskussion am 24sten oder 25sten beginnen,

Louis Bonaparte will nächstens eine Lebensbeschreibung seiner Mutter, der Königin Hortense, herausgeben, ohne daß jedoch sein Name als Verfasser auf dem Titel genannt wird. Das Buch soll in 500,000 Exemplaren gedruckt und der Preis, um ihm Absatz zu verschaffen, sehr niedrig gestellt werden.

Der französische Gesandte in Konstantinopel, Aupick, soll seine Entlassung begehrt haben, sein Gesuch jedoch abgelehnt worden sein. Es ist übrigens von seiner Ersetzung durch Lucian Murat die Rede.

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206sten

Reform im

Die Bank von R frei c. Tie, Bank von Frankreich hat seit dem ne ff Gesetze für 16 ud nkreich hat seit dem neuen sie betreffenden

Millionen Fr n 8 - . Noten- Umlauf fetzt n Franken Noten ausgegeben, so daß ihr lauf jetzt 465 Millionen beträgt. Sie darf denselben

veokFan 15 ch . ch * bekanntlich bis auf 525

I Millionen erhö Ihr Bas läuft sich jetzt auf 438 Millionen höhen. Ihr Baarvorrath be⸗ der gesammten Nati zers , . 6 8llammten National- Versammlung 1g l Bal) eben: sy . 5 n t ö 3 ben; besondere Einladungen n ö Elber ergehen. ] Als Kandidaten der konservativen Par ; 2. . 3. (. tel der 1 nserr ativen Partei bei den bevorstehen⸗ den hiesigen Ersatzwahlen werden die Generale d' Sar s 39 6 ö d Hautpoul, d' Ar⸗ bouville und der Banquier de Chameane genannt das erste Symptom von Steuerverweigernng , n, , tert verweigerung hat sich zu ö. . r eines Bezirks, lundgeg eben. Der dortige meind tath ge ert, das Budget für 1850 zu vottren ; Dänemark. Kopenhagen, 8. Jan Die Departe⸗

ment stidende enthält rneur P. vo! rhöchster laß von Unruhen auf

gs⸗Kommissar,

lgenden Bericht über den gegen den Ge⸗

m letztvergangenen Juli, der Königl. Re—= J t Hansen und der Assessor im Königlichen ind Stadtgericht, Ober⸗Auditeur Flensborg vom damaligen

beauftragt, den General⸗Gouverneur, General⸗Masjor n, so wie überhaupt das Verhalten der westindischen Beam— stattgefundenen Ereignissen, zur Untersuchung zu ziehen. Zur dieses nahm die Untersuchungs⸗Kommission auf den Reihe von Verhören vor und sandte nach deren

u erium .

11 von Scholt

Auftrage

n Inseln eine Beent einen Bericht an das Finanz⸗-Ministerium über das Resultat der a ntersuchungen, wie auch ein Auszug der bei den Verhören

Protokolle nebst den dazu gehörigen Beilagen dem Ministerium ht Hier ward die Sache vom Finanzministerium zum stand eines Schriftwechsels mit dem Justizministerium gemacht, welches ttachten des General-Prokurators eingeholt hat, worauf dieselbe dem l h vr wurde. Bevor dieser jedoch einen letzten Beschluß aßte, ranlaßte er durch das Kri zinisterinm die Einholung eines Gutachtens

vuürde. Vierauf

zorgelegt

Seneral ür den Land-Etat. Da das Resultat der Erwägungen Staatsratl ging, den General⸗Major von Scholten in Anklage— stand versetzer ur Entscheidung der Sache eine Kommission, bestehend u Militair Civilpersonen, unter Vorbehalt der Appellation an

*

sigericht, niederzusetzen, so hat das Finanz- Ministerium in Ueber⸗ ung hiermit eine allerunterthänigste Vorstellung eingereicht, worauf ät der König durch allerhöchste Resolution vom 23. November rgnädigst zu befehlen geruhten: daß der General⸗Gouverneur, Ge- jor von Scholten, wegen seines während und aus Anlaß des Croix im Juli 1848 ausgebrochenen Neger⸗Aufstandes bezeigten ens als milstairischer Höchstbefehlender und oberste Civil-Autorität vor einer gemischten Kommission von 3 Militair- und Civil Per— unter Appellation an das Höchstgericht, unter Anklage gestellt werde. Ju Gemäßheit dieser allerhöchsten Resolution ist unterm 23. Dezember, zur Behandlung und Entscheidung der genannten Sache, ein allerhöchstes

nissorium für den General-Lieutenant Bardenfleth und die Gene⸗— Nasore Steinmann und Hedemann, desgleichen für den Justiz- Mounrier und den Assessor des kopenhagener Kriminalgerichts, Dr. zum Staats-Anwalt aber seitens des Justiz⸗Ministe⸗ riums ber Hof- und Stadtgerichts-Prokurator, Kammerrath Ryogaard be⸗ stallt worden. Von dem über den General-Major von Scholten zu fällen⸗

Urthei das weitere Verfahren gegen die übrigen westindischen

ch

Casse, ausgefertigt

Italien. Turin, 9. Jan. (Fr. B.) In der gestrigen Sitzung der Deputirten-Kammer brachte der Unterrichts- Minister einen Gesetz-Vorschlag über den höheren Unterricht ein. Die Uni

versität von Sardinien soll wieder reorganisirt werden. Die Kam⸗ l

I

mer bewilligte hierauf das Gesetz wegen des provisorischen Budgets von 1849. In der heutigen Sitzung votirte die Kammer nach einer Debatte, der es nicht an Lebhaftigkeit mangelte, den am H. August zu Mailand geschlossenen Friedensvertrag mit Oesterreich; Deputirte waren anwesend, 6 enthielten sich der Abstimmung, 129 ten ab, 112 Stimmen waren für die Ratifizirung, 17 gegen dieselbe. dieser Debatte that sich vor Allen Herr Toste durch eine seidenschaftliche Sprache gegen den Friedensvertrag hervor. Die Minister seien die einzige Ursache alles Unglücks, das Piemont be—⸗ troffen habe unt Sie sind vor Gott und der Ge⸗ s Der Minister-Präsident Azeglio verthei⸗ digte die piemontesische Ehre und schloß mit den Worten: „Massino d'Alzeglio hätte nie einen entehrenden Vertrag zeichnen können!“

*

a noch bedrohe.

Neapel, 7. Jan. (Lloyd.) Am 31. Dezember waren die Häuser in der Toledostraße zu Neapel frstlich geschmückt, und das Volk fand sich, wie das Tempo meldet, in zahlloser Menge ein, um den König zu begrüßen, welcher, von Caserta zurückgekehrt, sich mit seiner erlauchten Gemahlin und Familie durch dlese Straße in die Kirche begab. Ihre Majestäten empfingen bei dieser Gele genheit viele Beweise der Anhänglichkeit. .

Einem in Palermo veröffentlichten Königlichen Dekret vom 10ten v. M. zufolge ist die dortige Nationalgarde aufgelöst, und Händen befindlichen Flinten und Patronen müssen ab⸗ Das betreffende Dekret ist vom Herzog Taormina unterzeichnet, welcher der Nationalgarde übrigens seinẽ volle Zu⸗ friedenheit beweist und die Auflösung dadurch motivirt, daß, nach dem die Ordnung und Ruhe zurückgekehrt, die Familienväter ihren 6hnlichen Beschäftigungen wiedergegeben werden müssen.

In Neapel ist der Nestor der Mathematiker, der Abate Don

. ö. . Feltel abgegangen.

die in deren

geliefert werden.

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Giannastio, gestern mit Tode

Auf dem Corso bemerkte die Polizei in Rom am 1. Januar aufrührerische Pasquille an den Häusern angeheftet. Dieses Mittel die Gemüther aufzuregen, ist ß seinen Zweck nicht

ist so abgenutzt, daß es mehr erreicht. Die Polizei verlöschte n schen Worte, und die Geschichte war beendigt

ganz einfach die aufrühreri

Spanien. Madrid, Fan (F 1. B den wohl nicht einmal das Budget berathen. über die Spaltung der Majorität unruhig h die Unsicherheit der jetzigen

Die Cortes wer Die Minister sind

polit

eine ungewöhnliche Kälte; vorgestern

In Madrid hexrrscht jetzt 5 Uhr Nachmittags auf 4 Grad un⸗

stand das Thermometer um ter Null.

Favier de Burgos veröffentlicht die Geschichte Spaniens unter Isabella II. vom Tode Ferdinand's VII. bis zum Vertrage von Bergama

Griechenland. Athen, 28. Dez. (Lloyd.) Der Cou⸗ rier d'Athänes, der mit dem jetzigen Kabinette nicht sehr zufrie⸗ den ist, fragt, ob dasselbe das Beispiel seines Vorgängers befolgen und alle Mittel anwenden werde, um seine eigenen Kandidaten wählen zu lassen, oder ob es sich völlig nach dem Wahlgesetze rich⸗ ren werde. Dies sei eine Lebensfrage für das Ministerium wie für das ganze Land. Dasselbe Blatt erzählt, daß die gewesenen Minister: Kanaris, Kalliphronos, Tzavellas und Antonopulos durch⸗ aus ihre Demission nicht einreichen wollten, daher sie auf die ein fachste Weise verabschiedet werden mußten.

Aus Kalamos wird berichtet, der Chef der dortigen Gendar. merie habe seine Pflicht so sehr vergessen, indem er sich willkürlich

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