1850 / 21 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

v. Schack, Legations Rath und Legations-Secretair im Haag.

von Kalinswsky, Rittergutsbesitzer zu Piscin, Kreis Bromberg.

v. Keffenbrinck, Seconde-Lieutenant, aggr. dem Garde-⸗Kürassierregiment.

Kelchner, Hofrath und Vorstand der Kanzlei der vormaligen Bundes⸗ tags-⸗Gesandtschaft in Frankfurt am Main.

Kieniß, Steuer⸗-Rath in Nordhausen.

v. Kirchbach, Hauptmann der Adjutantur.

v. Kitzing, Direktor des Appellationsgerichts in Bromberg.

Klamroth, Superintendent in Pasewalk.

Dr. Klaproth, Hofrath und Hofarzt in Berlin. ̃ ;

Kniephoff, Rechnungsrath und Deposital⸗Rendant beim Appellations⸗ gericht in Köslin. .

Kober, Superintendent und Pfarrer in Berlin.

Könnecke, Lazareth-Inspektor erster Klasse in Düsseldorc.

Kösters, katholischer Pfarrer und Schul-Inspektor zu Oelde, Kreis Beckum.

Korb, Geheimer Justiz- und vortragender Rath im Justiz · Ministerium.

Ko sch, Premier-Lieutenant im 22sten Infanterie⸗Regiment.

Krämer, Kanzlei⸗Rath und Kanzlei⸗Inspektor beim Stadtgericht in Berlin.

Krafft, evangelischer Pfarrer in Düsseldorf.

Küttgens, Mechanikus und Oberst des Brand-Corps in Aachen.

Dr. Kummer, Professor an der Universität in Breslau.

Lachmund, Kreisgerichts-Direktor in Bunzlau. . .

Lanci, Büreau-Dirigent in der Salz- und Tabacks⸗-Regie unter der päpst-⸗ lichen Regierung in Rom.

v. Lasauly, Bürgermeister zu Moresnet, Kreis Eupen.

Teen dert, Sfeuct-Inspefto? zu Lörrach, im Großherzoglhum Baden. Lehnert, Geheimer Regierungs-Rath im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. ö Lerche, Geheimer Kanzlei⸗Secretair im Ministerium der geistlichen Ange⸗

legenheiten. Linz, Landrath zu Ottweiler. Lösener, Stadtrath und Kaufmann in Magdeburg. Lübemann, Regierungs-Rath beim Polizei⸗Präsidium in Berlin. Mäder, Kreisgerichts-Direktor in Zuͤllichau. Mätzig, Steuer-Rath in Pillau. Frh. v. Manteuffel, Major und Flügel⸗Adjutant. Maresch, Geheimer Kalkulator beim Ministerium für Handel und Gewerbe. May, Domainen ⸗Rentmeister in Annaburg. Maher, Domainen-⸗Rath in Hamm. Dr. Mayer, Großherzogl. badenscher Regiments-Arzt. . Meißner, Landstallmeister und Vorsteher des posenschen Landgestüts zu Zirke. Merz, Superintendent in Ketzin. ; Michaelis, Ober-⸗Bau⸗Inspektor in Stralsund. v. Michels, Kreisgerichts Direktor in Hamm. v. Möller, Regierungs-Präsident in Kön. Mohrenberg, Oberst-Lientenant und Platzmajor in Berlin. Theodor Molinari, Kaufmann in Breslau. . ö Dr. v. Mühler, Geheimer Regierungs-Rath im Ministerium der geinli= lichen 2c. Angelegenheiten. Dr. v. Müller, zu Stuttgart. ö. . Müller, Professo6r und Bireftorial⸗Gehülfe an der Elisabethschule in Berlin. Müller, Bau⸗Inspektor in Merseburg. v. Müänchhausen, Seconde - Lieutenant im 31sten Infanterie Regiment, kommandirt als Platz⸗Major in Rastatt. Naunyn, Bürgermeister in Berlin. Nottebohm, Regierungs- und Bau⸗-Rath in Berlin. Opderbeck, Steuer⸗Empfänger in Altena. Gꝛaf v. Oriola, Legations-Rath und Legatlons-Seeretair in Wien. v. Othegraven, Major und Commandeut des 2ten Bataillons (Düssel- dorf) 17ten Landwehr-Regiments. Pagenstecher, Hauptmann und Commandeur der Aten Pionier-Abtheilung. Pattri, Dampfschneidemühlen⸗Besitzer zu Liepe. Patzig, Rektor der Stadtschule in Ueckermünde, Regierungs⸗-Bezirk Stentin. Peters, evangelischer Pfarrer in Liegnitz. don, Pfuhlstein, Riitmeister des 5ien Ulanen-Regiments. Philips born, wirklicher -Legations-⸗Rath und vortragender Rath im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. Pietsch, Hofrath und Geheimer erpedirender Secretair im Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Plantier, Hofrath und Controleur der Legations-Kasse beim Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. v. Plettenbeng, Oberst-Lieutenant a. D., früher im 1sten Garde⸗Ula⸗ nen- (Landdwehr⸗) Regiment. Plettner, Hofstaats ⸗Secretair Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Adalbert von Preußen. Pockels, Direktor der Kreisgerschts- Deputation in Wolmirstedt. Polom ski, Erzpriester zu Eckersdorf, Kreis Namslau. v. Po ser, Major im 15ten Infanterie⸗Regiment. Ram dohr, Prediger in Brandenburg. Nath stock, Apotheker ze Fraustadt. Ravenstein, Ober⸗Salz-Inspeftor a. D. in Breslau. Reinhold. Major und Commandeur des Landwehr Bataillons (Neuß) 39sten Infanterie⸗Regiments. ö E. Remy, zu Alf, Kreis Zell. Rettler, Kreis⸗Tarator zu Jafobadorf, Kreis Kreuzburg. Rhode, Kreisgerichts-Direktor in Elbing. v. Risselmann, Kreis⸗Deputirter Rittergutsbesitzer auf Schönwalde. Graf v. Rittberg, Landrath des Kreises Stuhm. Rodatz, Steuer⸗Rath in Greifswald. Rumpf, Divisions-Auditeur bei der Jten Division. Sachse Haupt-⸗Steueramts-Rendant in Stettin. Sack, Oberförster zu Annaburg, Regierungs-Bezirk Merseburg. Säg er, Polizeirath in Berlin. Salzer, Rechnungs⸗Rath in Münster. Sandmann, Geheimer Registrator im Kriegs-⸗Ministerium. Sanftleben, Büreau⸗Vorsteher der Sanitäts-Kommission in Berlin.

Schadt, Kreisgerichts⸗Direklor in Neuwied. Sch arnweber, Landrath des nieder⸗barnimschen Kreises in Berlin. v. Scheffer, Hauptmann des Aten Infanterie⸗Regiments. Dr. Sch eibler, Professor und Regiments⸗-Arzt bei der 3Zten Artillerie- Brigade. Julius Scheidt, Tuchfabrikant zu Kettwig. Schirrmacher, Justiz⸗Rath zu Deutschendorf. von Schlagenteuffel, Landrath und Rittergutsbesitzer in Franzburg. Graf von Sch lief fen, Major a. D. zu Groß⸗Krauschen, Kreis Bunzlau. von Sch liekm ann, Vice⸗Präsident des Appellationsgerichts in Naumburg. Schmale, katholischer Pfarrer in Potsdam. Schmidt, Gutsbesitzer zu Felchta, Kreis Mühlhausen. J. Schmidt, Kaufmann in Görlitz. 3 Seiden pensionirter Hofschauspieler in Potsdam. 1 Ortsvorsteher zu Berschweiler, Kreis Ottweiler. ,, Landraih in Kottbus. r e i atholischer Dekan zu Fordon. l üß, Negierungs-Raih in Koblen Schultze, Superintenden; in Chodzies J. Schuhmach er, Domainen. Rent zie, en. Schuppe, Appellations gerichte nter R, stemtl. v. S c wic e n, re sdernnt,stal in Glogzn. kehner Haupt- und lic har h chen e l e er und Direkror des tra- Sethe, interimistischer Ober · Staa lg e n, 8 d gute, ben. zu 5 in Berlin. Si. er ag, Rechts An . ; Sipmann, , in Magdeburg. Stahl, Kriegsrath und Harn fon? Ben om mn, Dr. Steingröwer, Assistenzarzt besm 3 nge bring et tor in Grsum, 2bten Landwehr Regimen. en Bataillon (RLeuhaldensoleben) Strack, Hof⸗Bau⸗Inspektor und ; Stupp, Advokal⸗Anwalt und Ick n 2 2 Sturm höfel, Major a. D. und reis Stench hi Thesing, Kreis gerichis · Dire for in Angerburg. unthmer in Bromberg. Thom aszew ski, Haupt⸗Steueramts-Rendant in Schweidnitz.

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von Toll, Major und Commandeur des sten Bataillons Breslau) 10ten Landwehr-Regiments.

Traut, Lehrer an der Realschule in Erfurt.

Treplin, Rendant der Instituten⸗ und Kommunal-Kasse in Posen.

von Tschamm er, Domainen Rentmeister des Amts Rügenwalde.

Tschierschky, Hauptmann und Ingenieur des Platzes Schweidnitz.

Tüshaus, Appellationsgerichts⸗Rath in Münster.

Pr. Ülrich, Regiments-Ärzt beim Aten Husaren-Regiment.

Ulrici, Rechts. Anwalt und Justiz-Rath in Frankfurt a. d. O.

Wagner, Bürgermeister in Saarbrücken.

Walter, Stadiverordneter in Berlin.

Dr. Weber, Großherzoglich badenscher Regiments Arzt.

von Wegner, Appellationsgerichts⸗Rath in Berlin.

Welter, Direktor des Appellationsgerichts in Halberstadt.

Wenz ek, Rechnungs-⸗Rath und Regierungs⸗Secretait in Bromberg.

Werdt, Hauptmann im 4sten Bataillon Stettin) 2ten Landwehr-⸗Re⸗ giments.

Werner, Wegebaumeister in Bonn.

K

Wich ert, Kreisgerichts-Direktor in Heilsberg.

Wilm, Major im 13ine Infanterie⸗Regiment.

Winckel, Steuer⸗Inspektor in Bonn.

von Winckler, Steuer⸗Inspektor in Landshut. .

P Windhonn, Regierungs- Assessor und kommissarischer Bürgermeister in

Barmen.

Winkler, Regierungs⸗Secretair in Oppeln.

/ Winter, Ober-Arzt bei der Garde-Invaliden⸗Compagnie.

Witze l, Oberförster zu Wachstedt, Regieru 198 Bezirk Erfurt.

von Wnuck, Rittmeister im 5ten Kürassier⸗Regiment.

Wo rms, Stempel-Fiskalats⸗Secretair in Düsseldorf. .

Wulff, Mühlen⸗Baumeister und Vorsteher der Seehandlungs⸗Mühlen in Bromberg. . k

Woychnanki, Kanzlei⸗Rath und Appellationsgerichts-Secretair in Posen.

Zimmermann, Bürgermeister zu Friedeberg in der Neumark. VII. Den St. Johanniter-Orden.

v. d. Borch, Forstmeister in Halle an der Saale,.

v. Bredow-Lenzke, Rittergutsbesitzer auf Lenzke bei Friesack.

v. Buddenbrock, Major im 3Zten Infanterie⸗ Regiment.

v. Freyb erg, Major 4. D. auf Sandberg bei Belzig;

v. Han stein, Kammerherr und Kreisdeputirter zu Wahlhausen Kreis Heiligenstadt.

v. Hinckeldey, Polizei⸗Präsident in Berlin.

Hugo, Fürst von Hohenlohe Oehringen. . . .

v. Knobloch, Oberst und Kommandeur der Garde⸗Artillerie⸗Brigade.

v. Leblane⸗Souville, Major in der Adjutantur.

v. Quil!l feld, Kreisdeputirter und Rittergutsbesitzer auf Hohenzieten.

v. Ramin, Regierungs Assessor 4. D. in Stettin.

Graf v. Rödern, Oberst- Lieutenant im Kaiser Alexander-Grenadier⸗ Regiment.

v. Schätzell, Regierungs⸗-Rath und Ober-Forstbeamter in Danzig.

VIII. Das Allgemeine Ehrenzeichen.

Apel, Regierungs⸗Haupt-Kassendiener in Merseburg.

Bahls, Schulze in Groß-⸗Zarnewanz, Kreis Grimmen.

Bandis, Schulze in Schmograu, Kreis Namslau.

Becker, Kanzleidiener im Ministerium des Innern.

Becker, Schutzmann in Berlin. .

Behnifch, Grrichtsschulze zu Herrmotschelwitz, Kreis Wohlaun.

Behr, Stadtverordneter und Gasthosbesitzer in Posen.

Blank, Schulze in Repzin, Kreis Schievelbein.

Böhmelt, Tischlermeister zu Schmiedeberg.

Böhnke, Exekutor beim Kreisgericht zu Marggrabowa.

Böttcher, Wachtmeister bei der Schutzmannschaft in Berlin.

Bogen, Förster zu Spiegel, Reg.-Bez. Posen.

Borchardt, Bote beim Kreisgericht zu Treptow an der Rega.

Brenner, Wallmeister zu Neiße.

Brus cwitz, katholischer Lehrer zu Ottaschin, Kreis Breslau.

Bun sch, Knappschafts⸗Schullehrer in Paruschewitz.

von der Burg J, Abtheilungs-Wachtmeister bei der Schutzmannschaft in

Berlin.

Croneberg, Steuer ⸗Aufseher in Berlin. .

Decker, Steueraufseher in Köln.

Dermützel, Schulze zu Konow, Kreis Angermünde.

Dettweiler, Gestütwärter beim Friedrichs Wilhelms-Gestüt. Dobberstein, Feldwebel im sten Garde⸗Regiment zu Fuß. Duhrow, Fuß-Gendarm in Berlin.

Ebeling, Botenmeister beim Appellationsgericht in Magdeburg. Edeler, Musketier im Sten Infanterie⸗Regiment. (Leib. Inf. Regt.) Els ner, Musketier im 11ten Infanterie⸗Regiment.

Emmel, Schöffe in Bell, Kreis Simmern.

Ender, Scholtiseibesitzer zu Gotschdorf, Kreis Hirschberg.

Exner, Kastellan beim JustizSenat in Ehrenbreitstein.

Franzke, Feldwebel im 101en Infanterie⸗Regiment.

Fuhrmann, Sergeant im Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Re⸗

giment.

Gaffrei, Bürger und Maler in Polzin, Regierungs⸗Bezirk Köslin.

Genz, Schulze zu Vehlen im zweiten Jerichowschen Kreise.

Gernus, Unteroffizier im Aten Infauterie⸗Regiment.

Geuder, berittener Gendarm in der 5ten Gendarmerie Brigade, zu

Obornik.

Gigard, Frotteur im Königlichen Schlosse zu Potsdam.

Gilgenberger, Brückenmeister in Koblenz.

Götte, Dorfrichier in Sorno bei Dobrilugk, Kreis Luckau.

Golz, Schullehrer in Follstein, Kreis Czarnikau.

Grau, Feldwebel im 31sten Infanterie⸗Regiment.

Grir, Ortsvorsteher für die Etablissements vor dem Halleschen Thore bei

Berlin.

Günther, Kirchenvorsteher in Packerau, Regierungs-Bezirk Königsberg.

Habekost, Briefträger in Berlin.

Hampel, Salzwärter in Kempen, Regierungs⸗Bezirk Pofen.

Hausmann, Orts-Vorsteher zu Ernst, Kreis Lochen.

Henkelmann, pensionirter Kaneleidiener in Berlin.

Herrmann, Feldwebel im 12ten Infanterie⸗Regiment.

Hertwig, berittener Steuer-Aufseher i6 Kreutzburg, Regierungs -Bezirk

Oppeln. .

Herzog, Bote beim Appellationsgericht in Paderborn.

Hoff, Schutzmann in Berlin.

Hohensee, Schnellpost⸗Conducteur in Berlin.

Hoppe, Feldwebel im Sten Leib-Infanterie⸗Regiment.

Horstmever, Kanzleidiener im Kriegs⸗Ministerium.

Hugo, Thorcontrolleur in Berlin.

Jaroß, Erb und Gerichtsschulze zu Karlsburg, Kreis Brieg.

Kammer, Feldwebel im 11ten Infanterie-⸗Regiment.

Karras, pensionirter Kreisbote zu Torgau.

Kastner, Unterarzt beim 5Sten Infanterie⸗Regiment.

Kauffeld, Feldwebel in der 1sten Reserve⸗Pionier⸗Compagnie.

Kelch, interimistischer Botenmeister beim Kreisgericht in Ratibor.

Kenne, Kanzlei⸗Gehülfe in Bromberg.

Kirberg, Feldwebel im Sten kombinirten Reserve⸗Bataillon.

Kißner, Vice⸗Feldwebel im 2ten Garde-Regiment zu Fuß.

Klasse, Holzbesorger zu Charlottenburg.

Kleindorf, Förster zu Kirchensee, Reglerungs-Bezirk Frankfurt.

Klemer, Schulze in Alt⸗Rüdnitz, Kreis Königsberg in der Neumark.

Köpke, Freischulze in Triebs, Kreis Greiffenberg.

Kopplin, Förster zu Wuckensee, Regiernngs-Pezirk Frankfurt.

Krause, Fuß⸗Gendarm in Elberfeld.

Krause, Gränz-⸗Aufseher in Zempow, Regierungs-Bezirk Potsdam.

Krüger, Regierungs-Bote in Bromberg.

Ru nkel, Orts Vorsteher in Eggenstedt, Kreis Wanzleben.

. katholischer Lehrer und Srganist in Schrabenau, Kreis Guhrau.

22n ge Steuer-Aufscher in Ostrowo, Regierungs-Bezirk Posen.

Dorstichter in Gleßmanngdorf bei Luckau,

3 8 an, n, zu Rentrisch, Kreis Saarbrücken.

inne, . e . n. Ehrbardorf, Kreis Czarnifau.

Kastellan beim Appellaisong-⸗Gerscht in Ratibor.

Lochmann, Schneidermeister in Peterwitz Kreis Schweidnitz.

Lühe, Sergeant im 3(sten Infanterie ⸗Regiment. .

Mamschinsky, Unteroffizier im 22sten Infanterie Regiment.

Marlow, Kanzleidiener im Kriegs⸗Ministerium. ;

Mathias, Kammerdiener Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Adalbert von Preußen. . .

Mar, ehemaliger Schulze zu Kirchberg, Kreis Falkenberg.

Meng el, Kanzleidiener beim Appellationsgericht in Naumburg.

Mesfer, Unteroffizier im Sten Leib-Infanterie⸗Regiment.

Metze, Otrtsschulze zu Lenterode, Kreis Heiligenstadt.

Meyer, Regierungs⸗Botenmeister zu Erfurt.

Minuth, Kanzleidiener zu Königsberg in Preußen.

Müller, Erbschulze zu Tarnau, Kreis Frankenstein.

Neef, Feldwebel im Kaiser Franz Grenadier- Regiment.

Nerius, Feldwebel im 29sten Infanterie Regiment. . *

Niering, Gränz-Aufseher in Zempow, Negitrungs · Bezirk Potsdam.

Ottorf, Freischulze in Röhrsdorf, Kreis Greifenha gen.

Pa ech, berittener Gendarm in Teuchern, Kreis Weißenfels.

Panthen, ehemaliger Schulze in Pirbstow, Kreis Schlawe.

Pasinskfy, Haupt-Steuer⸗Amtsdie ner in Berlin.

P fist er, Steuer⸗Aufseher zu Fehrbellin.

Pflaum, Rechnungsführer beim sten Ulanen⸗Regiment.

Philipp, Schulze in Alt⸗Döbern, Kreis Kalau,

Pletz ke, Bezirks-Feldwebel im 1sten Bat. (Stettin) 2ten Landwehr⸗Regts

Plauert, Rachtwachtmeister in Berlin.

Ploetz, Steuer⸗-Aufseher in Berlin. . . w .

Pole), Kassenbote beim Institut des Preußischen Staats Anzeigers, in Berlin.

Poppe, Tischlermeister in Posen.

Prehn, Kabinets-Postbote in Berlin. J

Raabe, evangelischer Lehrer zu Petranowitz, Kreis Wohlau.

Raschke, Botenmeister bei der ersten Kammer.

Rasch ke, Bote beim Appellations-Gericht in Steltin.

Riebe, Gendarm in der 2ten Gendarmerie-Brigade, in Schlawe.

Rischke, Unteroffizier im 22sten Infanterie⸗Regiment.

Rißling, Förster zu Möln-Medow, Kreis Rügen.

Ritter, Exekutor beim Kreisgericht in Paschkau. ö

Rüyleben, Wehrmann im 3ien Bataillon (Sangerhausen) Zi sten Land⸗ wehr⸗Regiments. .

Ruhland, Ortsschulze zu Groß-Burschla, Kreis Mühlhansen.

Schattka, Schulze zu Weingasse, neustädter Kreises.

Schild, Fuß⸗Gendarm in Koblenz. ö

Schmidt, Schullehrer in Ostrowo, Provinz Posen.

Schneider, Silberkammerdiener zu Charlottenburg.

Scholz, Gerichtsschulze in Gränowitz, Kreis Liegnitz.

Schröder, Vice⸗Wachtmeister im 1tien Husaren-Regiment.

Schröder, Schullehrer in Spandau.

Schubert, Oberjäger im bten Jäger-Bgtaillon.

chübler, Büchsenmacher beim 2Asten Infanterie⸗-Regiment. .

Schütze, Kirchen-Vorsteher in Rohrbeck, osihavelländischen Kreises.

Schumacher, berittener Gendarm in Barmen. .

chus eil, Botenmeister und Kastellan beim Ministerium der geistlichen 2c.

Angelegenheiten. . ;

Seidem ann, Kaufmann und Seifensieder in Posen.

Senftleben, berittener Steuer⸗Aufseher in Nobnict.

Senger, Schulze zu Groß-Neh

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(*

CGG)

C]

ran, Amtsbezirk Marienwerder. Sprung, Regierungs-Botenmeister in Koblenz. Steinkraus, Gendarm in der 2ten Gendarmerie⸗-Brigade, in Süß bier, Rentier in Köpenick. ö Szymanski, Unteroffizier im 4ten Infanterie Regiment. Teiltge, Schulze in Dannenberg, Kreis Gardelegen. Thiede, Schulze und Holzhändler in Ziegenort, Kreis Ueckermünde. Thiedge, Botenmeister beim Kreisgericht in Potsdam. Thiemann, Kanzleidiener beim Appellationsgericht in Arnsberg. Trappenbenrg, evangelischer Lehrer in Gabitz. Kreis Breslau Toczynskti, ÜUnterarzt beim 5ten Infanterie⸗Regiment. Ueberfeld, erster Wachtmeister in der öten Gendarmerie berg. =. Vinzelberg, Gendarm in Fehrbellin. Waldmann, Schutzmann in Berlin, . Wilcke, Kassendiener bei der Gen tal. Saatstasse. Wil czek, Bergmann in Zabrze, Kreis Beuthen. Wörd'e hoff, Schutzmann in Berlin. . Wucherpfennig, Kastellan beim Appellationsgericht in Halberstadt. Worw alla, bäuerlicher Wirth zu Niedzwiadki, Kreis Kröben. Zabel, pensionirter Zeugdiener in Bensberg. Jander, Bote beim Kreisgericht in Oramburg. Zech, Kanzleidiener beim Appellationsgericht in Insterburg. Jittlau, evangelischer Lehrer in Czarnowo bei Thorn. von Zwehl, Sergeant der Sten Artillerie⸗Brigade.

Barth.

Brigade in Hirsch=

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

R e tn n nin n ung

Um dem Publikum dir Benutzung der elektro magnetischen Staats -Telegraphen zu erleichtern, ist die Einrichtung getroffen worden, daß von jetzt an telegraphische Depeschen zur gleich— zeitigen Beförderung in derselben Richtung an meh— rere Empfänger angenommen werden können.

Die gleichzeitige Beförderung solcher Depeschen gleichlau⸗ tend und von einem und demselben Absender ausgehend ist zu⸗ lässig, sopohl in dem Falle, daß die verschiedenen Adressaten, San welche eine gleichlautende Depesche zu befördern ist, an demselben Orte wohnen, als in dem anderen Falle, daß die verschiedenen Adressaten in verschiedenen Orten dieselben mögen an der Te⸗ legraphen⸗-Linie oder außerhalb der letzteren liegen wohnen und die gleichlautende Depesche an gewissen Stationen der Telegraphen— Linie abgesetzt werden soll, um von diesen Stationen aus an Adressaten des betreffenden Orts abgegeben oder auch nach anderen Orten weiter befördert zu werden. In allen diesen Fällen ist die Telegraphen-Gebühr nur mit dem einfachen tarifmäßigen Satze für die ganze Strecke zu erheben, auf welcher die Beförderung der De⸗— pesche durch den Telegraphen geschieht. Die Namen der verschie⸗ benen Empfänger und die Bezeichnungen der einzelnen Bestim⸗ mungsorte sind in die Zahl der Worte, für welche die Gebühr geleistet wird, mit einzurechnen, jedoch mit der Daß. daß, wenn die Depesche vom Endpunkte einer für sich bestehenden Te⸗ legraphen⸗Linie auf einer anderen Telegraphen,⸗ Linie weiter zube⸗ fördern ist, vom Uebergangspunkte ab kur diejenigen Namen und Ortsbezelchnungen mit eingerechnet werden, weiche auf, der, neuen Linie weiter zu telegraphiren bleiben. Dagegen sind die tarif mäßlgen Bestellgelber von 5 Sgr', so wie die etwaigen Kosten, welche durch die' Weiterbeförderung' der Depesche von dem Punkte, wo folche vie Telrgraphen ,- Linie verläßt, bis zum Pesthmmmunge Orte entstehen, für jede Adresse besonders in Ansatz zu bringen, und ist außerdem zu berechnen:

I) für jede Telegraphen- Station, bei welcher die Depesche binn der e nel ördernng an die verschiedenen Empfẽn⸗ ger mehr als einmal schriftlich auszufertigen ist, für jedes mehr erforderliche Exemplar eine Vervielfältigungs⸗Ge⸗ bühr von 25 Sgr. und

b) fi . 2 belegene Telegraphen Station, bei

der die Depesche behufs der Beförderung an einen oder mehrere Empfänger abgesetzt werden muß, eine Absetzungs⸗ Geblihr von 5 Sgr.

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·

Das Publlkum wird von der obigen Einrichtung in Kenntniß gesetzt. Berlin, den 14. Januar 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. von der Heydt.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Alexander zu Sayn-⸗-Wittgenstein-Hohenstein von Braunschweig.

Nichtamtlicher Theil. Dentschland.

Oesterreich. Wien, 14. Jan. (Oest. C.) Die schwierige Angelegenheit der Waldservituten und Weiderechte, welche durch das Reichstags⸗Gesetz vom 7. September 1848 nicht erledigt wurde, ist vom Ministerium des Innern in Erwägung gezogen und ein dies— fälliger Entwurf vorbereitet worden, welcher den Grund-Entlastungs—⸗ Kommissionen zur Begutachtung mitgetheilt werden soll. In Be— treff Galiziens, wo die Grund ⸗Entlastung noch nicht begonnen, sollen Fachmänner und die jeweiligen UÜnterthans- Advokaten zur Aeußerung aufgefordert werden. Auch sind die kroatischen Ver—⸗ trauensmänner darüber bereits vernommen, und der Gegenstand ist gleichzeitig dem Urbarial-Comité in Pesth zugestellt worden.

Das neue Forstgesetz wird von einer Kommission unter dem Vorsitze des Ministers von Thinnfeld und unter Zuziehung von Beamten des Handels-Ministeriums demnächst berathen werden.

Das Ministerium des Handels hat im Einvernehmen mit dem

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten beschlossen, österrei— chische Konsulate zu Travnik für Bosnien und zu Nostar für die Herzogewina zu errichten. Ueber das den Hypothekargläubigern eines berechtigten Gutes einzuräumende bedingte Anmeldungsrecht bei den Grundentlastungs— Kommissionen hat das Ministerium des Innern aus Anlaß eines vorgekommenen Streitfalles entschieden, daß zwar den Hypothekar— gläubigern nicht gestattet werden kann, im Falle des Versäuninisses des Bezugsberechtigten die Entschädigungs-Ansprüche ihrer ein— verleibten Forderung anzumelden, daß es jedoch den Landes-Kom— missionen zustehe, in einem selchen Falle über Ansuchen des Hypo— thekargläubigers die Anmeldung von Amts wegen auf Kosten und Gefahr des säumigen Bezugsberechtigten verfassen zu lassen.

Das Ministerlum des Innern hat im Einverständniß mit dem Ministerium der Justiz angeordnet, daß vorläufig die Verwahrung und Vexrechnung der Baarschaften und Kapitasien der Eontribu⸗ tionsfonds unter der Aufsicht der Bezirks-Hauptmannschaften an die l. f. Steuer⸗Aemter unter Vorbehalt des Entschädigungs⸗-An⸗ spruches für die dem Staate hierdurch erwachsenden Mehrauslagen zu übergehen habe. Die Verwahrung und Verrechnung der Körner— vorräthe ist einem von den betheiligten Gemeinden selbst gewählten Ausschusse von 5 Personen zu übergeben.

Wien, 15. Jan. Der Wanderer berichtet: „Binnen weni— gen Tagen können wir die Publication eines Gesetzes erwarten, welches so eben aus dem Ministerium der Justiz hervorgegangen und an Lie Statthaltereien verschickt wurde. Es ist das Gefetz über den Belagerungszustand, wann er zu verhängen, wie er aus zuliben. Der geringe Umfang des Ganzen, es zählt nicht mehr als 31 Paragraphen, läßt erwarten, daß die Bestimmungen alle genau 3 und, dadurch der Rechtsboden für Verhältnisse gewonnen ,, bisher außerhalb der constitutionellen Garanticen sich

„Der Lloyd meldet: „Das Ministerium hat den linzer Katholiken⸗-Verein als einen politischen erklärt und angeordnet ö en,, als solcher sich zu i ene, oder seine Statuten abzuändern habe. Der Veri q 365 350 lngere, z habe. Der Verein zählt gegen

Prag, 18. Jan. (Const. Bl. a. B.) Das prager Stadt—⸗ verordneten-Kolleglum hat eine Eingabe an den Statthalter be—⸗ schlossen und angenommen, in welcher die Kompetenz des Stadtver— ordneten-Kollegiums in politischen Angelegenheiten die Stadt Prag zu repräsentiren, behauptet wird.

Hannover. Haunover, 17. Jan. (D. A. Ztg.) In Folge des Antrags der allgemeinen Stände hat das Justiz-⸗Ministe— rium unterm 9. Januar nachfolgendes Reskript an alle Justiz-Kanz⸗ leien und Strafgerichte erlassen: „Die allgemeine Stände ⸗Ver⸗ sammlung hat bei der Königlichen Regierung beantragt, in denje⸗ nigen seik dem März des Jahres 1848 vorgekommenen Straffällen, wo die Gesetz-Uebertretung ihrem letzten Grunde nach auf die in der Zeit herrschend gewesene Aufregung sich zurückführen läßt und die Bersönlichkeit des Schuldigen, so wie die Umstände des einzel— nen Falles, eine mildere Beurtheilung gestatten, thunlichst Gnade walten zu lassen. Wir sind nun zwar nicht gemeint, dem Ausspruche der Gerichte vorzugreifen und eine Begnadigung eintreten zu lassen, so lange nicht durch Richterspruch die Schuld und der Grad des Verschuldens feststeht. Sobald dies aber der Fall ist, werden wir, sei es in Veranlassung eingebrachter Begna— digungsgesuche, sei es auf Antrag der erkennenden Strafgerichte, nach Prufung des einzelnen Falles gern bereit sein, thunlichst Gnade walten zu lassen. Wir veranlassen daher die Königliche Justiz— Fanzlei zu ... .., in allen Fällen, welche nach Ansicht derselben unter die von der allgemeinen Stände⸗Versammlung hervorgehobene Kategorie fallen und daneben auch im Uebrigen zu einer Begnadi— gung geeignet erscheinen möchten, sofort, nachdem das abgegebene Straferkenntniß rechtskräftig geworden, unter Beifügung der etwa ausge arbeiteten Vorträge oder sonst unter Darlegung des betreffen⸗ den Sachverhalts und der Persönlichkeit des Verurtheilten, an uns Bericht zu erstatten.“

Hannover, 18. Jan. (Ztg. f. N. D.) Zweite Kam— mer. Ellissen präsidirt. Der Präsident zeigt an, daß aus Schles⸗ wig 19 gleichlautende Dank⸗-Adressen an das Präsidium zweiter Kammer kingegangen. Roh rm ann stellt einen Urantrag auf bal— dige Vorlegung einer Votariats⸗Ordnung. Oppermann bean⸗ tragt, das General Sekretariat der Stände zu ermächtigen, an sämmtliche Stände Versammlungen Deutschlands Exemplare der htesigen ständischen Attenstücke und stenographischen Berichte zu sen= den, nöthigenfalls mit Zustimmung des Ministeriums. Nachdem einige abweichende Beschlüsse erster Kammer abgelehnt worden, geht die Kammer zur Tagesordnung über, Bundes -Schiedsgerscht. Windthorst theilt mit, daß der Versuch, die gewünschte Vereinigung der beiden entgegenstehenden Anträge zu bewir— ken, zu seinem Bedauern ohne Resultat geblieben sei. Er habe seinen Antrag indeß dahin modifizirt, daß das Schieds⸗ gericht auf demselben Wege zu Stande kommen müsse, auf welchem die Reichs⸗Verfassung zu Stande komme. Auch Lang II. be⸗ dauert, daß die Ausgleichung nicht habe stattfinden können. Man sei gegen ein Provisorium gewesen, vor Allem müsse man darauf

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dringen, daß eine Nationalvertretung zu Stande gebracht werde. Er wünsche, daß man aus dem Zustande der Gewalt auf einen Rechtszustand zurückkomme. Ein Gericht, welches ohne Verfassung dastehe, ohne Volksvertretung zur Aufrechterhaltung der Verfassung, werde nicht einmal dem Reichs⸗Kammergericht gleich kommen. Ge⸗ richte ohne Rechtszustände, auf dem sie beruhen, seien Schein. Er erinnert an die Sternkammer. Er beharrt bei seinem Antrage, wie er liegt. Windthorst will auch ohne eine Verfassung, die sich noch verzögern könne, ein Gericht. Institute, bei welchen die Zu⸗ stimmung der Stände vorbehalten werde, werden schwerlich jemals der Sternkammer gleichen. Gp permann hält den Weg einer Verfassungs⸗ Entwickelung durch ein vorab gegründetes Reichsgericht für gefähr— lich. Bue ren kann den Satz nicht anerkennen, daß der Weg der Negation zur Revolution führe, sonst führe der Weg der Regierung auch dahin. Man könne das Schiedsgericht nicht von dem Bündnisse trennen. Beide seien Unrecht. Ein Reichsgericht sei schön in der Reichsver— fassung gegeben; diese allein erkenne er an. Ob die andere Seite die frankfurter Reichsverfassung anerkenne, sei weder ausgesprochen noch geleugnet. Stüve bedauert, daß die Vereinigung nicht statt⸗ gefunden. Es habe geschienen, als seien in beiden Anträgen die wesentlichen Sätze dieselben. Das Schieds-Gericht in Erfurt bestehe und bedürfe der Bestätigung der Stände nicht; diese sei nur er—⸗ forderlich für den Fall einer Erweiterung desselben. In dem Windt— horstschen Antrage sei alles Nöthige enthalten; in dem Langschen Antrage liege nur eine reine Negation. Er weist eine Verwechse— lung des Schiedsgerichts mit dem Interim zurück. Er giebt zu, daß auch Gerichte korrumpirt werden können, mehr Corruption, als durch die Sternkammer, sei durch die Jury in England verbreitet. Ueber der verwaltenden Behörde (dem Interim) müsse eine gerichtliche bestehen, namentlich im Interesse der Stände. Er warnt vor der Verantwortung, wenn die Einsetzung eines schüz— zenden Gerichts am Widerspruch der Stände gescheitert. Opper

mann versteht diese Ansicht nicht; wenn einerseits gesagt werde, das Schiedsgericht bestehe und bedürfe der Bestätigung nicht, so könne die Erweiterung desselben gleichfalls der ständischen Zustim

mung nicht bedürfen. Buer en zieht seinen Antrag zurück, um ge— gen beide Anträge zu stimmen, da ihm das reine votum negativum genügt. Weinhagen leugnet, daß, wenn man gegen beide An— träge stimme, man auf eine Revolution hinarbeite. Beide Anträge schaden deshalb, weil sie die öffentliche Lüge anf das öffentliche Recht vermehren. Man wolle dem deutschen Volke, das ohnehin schlechten Respekt vor seinem öffentlichen Rechte habe, ein Gericht anstatt des Rechtes geben, das ihm vielleicht erst octroyirt werde. Stände können nichts thun, als ihren Beschluß von vorgestern wie

derholen, er salvire die Ehre, das Recht und trete (unter Bezugnahme auf den Beschluß in der deutschen Frage) der Regierung nicht in den Weg. Schlüter unterstützt den Langschen Antrag, der mit dem früheren Antrage dieser Seite, in Betreff der deutschen Sache, im Einklange stehe. Bueren: Der Langsche Antrag wolle eine Verfassung der Zukunft, während er von der bestehenden Reichsverfas— sung nicht ein Titelchen ablassen wolle. Lang II. rechtfertigt seinen Antrag. Er wollte, er könnte mit dem Vorredner sagen, das, was bestehen solle, was auf rechtsgültige Weise zu Stande gekommen, bestehe, er könne gegen die faktischen Zustände nicht blind sein. Schwerer als der Vorwurf, Stände seien einem Gerichte ent⸗

gegengetreten, wiege der Vorwurf, daß Stände das Recht beseitigt haben. Er könne nie dazu rathen, einem Gerichte

beizustimmen, das neben diesem Interim allein steht. Bueren trägt auf namentliche Abstimmung an. Freudentheil für den Langschen Antrag. Reese kann es nicht billigen, daß man aus dem Jahre 1848 nur die Hälfte der Idee festhalten wolle: das Ziel, ohne den Weg durch eine Volksvertretung. Der Windt— horstsche Antrag wird bei namentlicher Abstimmung mit 39 gegen 29 Stimmen angenommen. Die Gothaer hatten den Saal verlas⸗— sen. Es wird dann der gestrige Beschluß, die Regierungs-Vorlage wegen des Wegbauwesens an eine Kommission von je fünf Mitgliedern zu verweisen, ohne Weiteres wiederholt, desgleichen der gestrige Be⸗ hr, bezüglich der Negierungs - Vorlage wegen Aufhebung der alzsteuer von dem zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salze. . ;

Württemberg. Stuttgart, 16. Jan. Folgendes istknach dem Schwäb. Merk. der Wortlaut der bereits erwähnten, am 13fen d. M. in Plochingen beschlossenen Erklärung: „Offen und entschieden unsere Stimme zu erheben und dringend aufzufordern zur Bewirkung des Anschlusses von Württemberg an den deutschen Bundesstaat mah— nen uns der bedrohliche Zustand unseres engeren Vaterlandes, die verwirrten politischen Verhältnisse von ganz Deutschland, die ökono⸗ mische Bedrängniß der Einzelnen, wie der Staaten, das Anwachsen der Armuth und der sittlichen Verwilderung, die Gefahr neuer gewaltiger Erschütterung, welche jeder Tag uns von Westen herüberbringen kann, es mahnen uns die Ehre Deutschlands und unser Gewissen. Nach⸗ dem die frankfurter Reichsverfassung von allen deutschen Staaten auf⸗ gegeben ist, bleibt nach nüchternem Urtheil keine andere Möglich⸗ keit, eine wahre deutsche Einheit, den deutschen Bundesstaat, die Bedingung der Macht und Ehre, wie der Freiheit Deutschlands und ganz besonders der kleineren Staaten, ins Leben zu führen, als mittelst des von Preußen und seinen Verbündeten vorgelegten, von 26 Staaten angenommenen Verfassungs⸗Entwurfs. Wir ver⸗ kennen nicht die gewichtigen Bedenken, welche man gegen diesen Verfassungs-Entwurf erheben kann. Aber wie die Sachen jetzt ste⸗ hen, haben wir nur die Wahl, entweder etwas minder Gutes, das aber der Verbesserung fähig ist, anzunehmen, oder auch das Gute, das geboten ist, und somit die letzte Hoffnung auf eine deutsche Ver⸗ fassung aufzugeben. Die Frage, über welche kein wackerer Deutscher im Zweifel bleiben kann, ist die: wollen wir eine, wenn auch uicht vollkommene Verfassung, oder keine? wollen wir mitgründen helfen ein großes deutsches Vaterland, oder sollen wir, uneinig und hadernd, dem Verderben thatlos entgegensehen? Die zwei wichtig⸗ sten Anklagen gegen jenen Entwurf sind: daß er sowohl die Ein— heit Deutschlands als die Freiheit vernichte oder gefährde, statt sie zu begründen und zu verbürgen. Die Verfassung ist auf ganz Deutschland, mit Ausnahme des deutschen Oesterreichs, berechnet, und die einzelnen Staaten, die kleineren Königreiche, trifft die Schuld, wenn sich der deutsche Bundesstaat nicht so weit ausdehnen sollte. Was aber Oesterreich betrifft, so hat, abgesehen von der Möglichkeit, ob es überhaupt an dem deutschen Bundesstaat theil⸗ nehmen könnte, die österreichische Regierung selbst wiederholt erklärt, und mit der That gezeigt, daß sie in den Bundesstaat mit einem Volkshause nicht eintreten wolle. Bei dieser Lage der Dinge kann der Vorwurf der Ausschließung Oesterreichs nur von solchen erhoben werden, welche entweder den einseitigen Einfluß und die Herrschaft Oesterreichs in und über Deutschland, nicht aber Gegen⸗ seitigkeit und wahre Volksvertretung wollen, oder welche diesen Vorwand benutzen, um jede feste Gestaltung Deutschlands zu ver⸗ hindern, oder in partikularistischem Bestreben auf die Wiederher⸗ stellung des alten Bundestages hindrängen. Von Vernichtung oder Gefährdung der Freiheit durch den Anschluß an den deutschen Bundesstaat kann nicht die Rede sein, da in den preußischen Ver⸗ fassungsentwurf fast alles Wesentliche des frankfurter, namentlich

. 5 . nn . Grundrechte unverändert über⸗ sungsentwurfe beigefü Alle ins er dem preußischen Verfas⸗ gsentwurfe beigefügten Denkschrift, zumal in Peibint

bracht mit der jüngst erlassenen Könl ; , , 2 . en Königlichen Botschaft in Betreff der Zusammensetzung der ersten Kammer in P ,,,, reußen, die Be⸗ sorgniß einer beabsichtigten Wiederh erstellung der Vortechte bes Adels, besonders des Landstandschaftsrechts 2 ; org hte f ö klaren Worte von §. 135. des Entwurfs hun n . . desvorrechte sind abgeschafft, so wiꝑe darauf, daß däg Ansiunen jener Botschaft an sich noch nicht die Geltung eines Prinzips . muß. Beruhigende Auskunft hierüber zu erlangen, sst . höchster Wichtigkeit. Jedenfalls aber wäre, wenn wirklich ein solches Prinzip auf⸗ gestellt werden wollte, die Betheiligung Württembergs am Reichs= tage zu Erfurt, welchem der Verfassungs-Entwurf zur Vereinbarung vorgelegt wird, nur um so dringender geboten, um das Gewicht seiner Stimmen in dieser, wie in anderen Beziehungen, namentlich hinsichtlich des Wahlgesetzes, so wie zur Bewahrung der in unse⸗— rem engeren Vaterlande schon gewonnenen politischen Rechte in die Wagschale legen zu können. Mit vereinten Kräften würden sich dann die Volksvertreter Maßregeln der Reaction entgegenstellen, von welchen, falls sie im übrigen Deutschland durchdrängen, auch das alleinstehende Württemberg gewiß nicht verschont bliebe. Wenn ferner ein großes, von mancher Seite das größte Gewicht gelegt wird auf den Verlust oder die Beschränkung der. Souveraͤnetät Württembergs durch Anschluß an den Bundesstaat, so ist dagegen unsere festbegründete Ueberzeugung, daß Württemberg, als Klein— staat, eine politische Selbstständigkeit im höheren Sinne bisher nie gehabt hat, noch künftig haben oder ansprechen kann; daß dem Na⸗ men und Schein der Souveränetät in der That die Abhängigkeit vom Willen der deutschen Großmächte entsprach, und daß die Zurückführung der württembergischen Souveränetät auf die ehrenhafte und stolze Stellung eines deutschen Reichs⸗ fürsten mit Sitz und Stimme im Fürsten-Kollegium, wenn überhaupt ein Opfer, gewiß nur ein solches ist, dessen wahre Va⸗ terlandsliebe sich nicht weigern darf. Endlich ist auch die Eigen⸗ thümlichkeit des Landes und Volkes in Sitten und Gewohnheiten durch einen engeren Anschluß an den deutschen Bundesstaat in keiner Weise bedroht, während das hartnäckige Festhalten an der Abgeschlossenheit vom übrigen Deutschland, selbst wenn es möglich wäre, wenn es von den Großmächten geduldet würde, nur die in⸗ neren Gefahren mehren und die Unhaltbarkeit der selbstgenügsamen Kleinstaaterti durch langsames Siechthum oder durch unheilvolle Katastrophen offenbaren würde. Dagegen wird der Anschluß an ein großes Ganze den scheinbaren Verlust an Selbststän⸗ digkeit durch den wirklichen Gewinn von Einfluß, Macht, Ehre, Naͤtionalgefühl, durch Hebung und Sicherung der materiellen Wohl- fahrt reichlich vergüten. Jedenfalls würde unser Volk durch seine Mitvertretung in Erfurt auch eine neue Bürgschaft seiner Rechte, Freiheiten und Interessen erhalten, während sonst nur die Regie⸗ rung allein durch ihre Bevollmächtigten bei den Großmächten ver⸗ treten wäre. Von der württembergischen Regierung, welche ihre Verpflich⸗ tung anerkannt hat: „unter gewissenhafter Beachtung der Stimme des

Landes dazu mitzuwirken, daß eine kräftige, nationale Einigung Deutsch⸗ lands erreicht werde, und zu diesem Zwecke kein eigenes Opfer zu scheuen,“ glauben wir zuversichtlich erwarten zu dürfen, daß sie, von den Gesinnungen des Volkes unzweideutig in Kenntniß gesetzt, nicht anstehen werde, die erforderlichen Schritte zum Anschluß Württembergs an den deutschen Bundesstaat zu thun. Sie wird das württembergische Volk nicht dazu verdammen, müßig und voll Scham zuzuschauen, wenn in Erfurt die Abgeordneten Deutsch⸗ lands ohne Mitwirkung seiner Vertreter die Verfassung des deutschen Bundesstaats berathen. Sie wird Württemberg nicht in die unselige Lage versetzen wollen, ausgeschlossen von den Berathungen und Entschließungen des Bundesstaats, wie von denen des Interim, durch die zwei Großmächte allein sein Schicksal, etwa als vorderösterreichische Provinz, entschei- den zu lassen. Sie wird nicht die Verantwortung auf sich laden wollen, Württemberg von der heilsamen und nothwendigen Einigung im folgenschweren Augenblick zurückgehalten und dadurch seine Ehre und seinen Einfluß gekürzt oder gar die Einigung Deutschlands

selbst gehemmt und vereitelt, dem Ausland einen Triumph bereitet, die Einmischung der Fremden begünstigt oder herausgefordert zu haben. Wenn theils die Schwierigkeiten der Durchführung des deutschen Bundesstaats, theils die Mängel des vorgelegten Verfassungs- Entwurfs die Zuversicht und Freudigkeit wohl auch des festen Vaterlandsfreundes erschüttern könnten, so muß doch die Erbitterung, womit die inneren und äußeren Feinde der deut— schen Einheit dem Plane des Bundesstaats entgegenwirken, ein Sporn für uns sein, mit Aufbietung aller gesetzlichen Mittel das jetzt noch Mögliche zu retten, in unbefriedigender Gegenwart doch die dauernde Grundlage einer besseren Zukunft des Vaterlandes mit Ueberwindung und Selbverleugnung festzustellen. Dies Alles bestimmt uns, dem Antrage des Abgeordneten Kapff uns anzuschlie⸗ ßen, welcher dahin geht: Die Regierung um möglichst baldigen An⸗ schluß an den deutschen Bundesstaat zu bitten.“ Die hier folgen⸗ den Unterschriften füllen fünf Spalten im Schwäb. Merkur. Die Unterzeichneten gehören dem Kaufmanns⸗— und Gewerbestande, der Administration und Justiz, dem geistlichen, ärztlichen und Lehrer⸗ stande an.

Baden. Karlsruhe, 15. Jan. (D. Ztg.) Ein provisori⸗ sches Gesetz vom 4ten d. M. im heutigen Regie rungsblatte verlängert das Jagdgesetz vom 26. Juli 1848, dessen Dauer bis 1. Februar 1850 beschränkt war, auf ein Jahr. Eine Verordnung bestimmt, daß dem Finanz ⸗Ministerium die fiskalische Vertretung bei Ersatz-Forderungen an Theilnehmer des Aufstandes ausschließ⸗ lich zustehe. Die Zuruhesetzung des Großherzoglichen Bevollmäch⸗ tigten bei der provisorischen Centralgewalt, Geh. Raths Dr. Welcker welche auf dessen Ansuchen schon unterm 14. Juni ausgesprochen war, ist nach dem Erlöschen der Centralgewalt zum Vollzug ge⸗ bracht worden. 3

Mannheim, 16. Jan. Heute wurden die Wahlmänner⸗ wahlen beendigt; sie sind ganz in dem Sinne ausgefallen, wie ein aus dem vaterländischen Vereine hervorgegangener Wahlausschuß sie vorgeschlagen hatte. Die Vorbereitungen für die Wahl nach Erfurt sind auch so weit beendigt, daß in etwa 8 Tagen mit den Wahlmännerwahlen begonnen werden kann. Sie dürften aber schwerlich, wie in Preußen, an Einem Tage auch beendigt sein. Wenn wir die Schwierigkeiten erwägen, welche bei uns die Wah⸗ len schon in kleinen Städten verursachen, so muß es in Erstaunen setzen, zu erfahren, daß in so großen Städten, wie Berlin, Bres— lau, Köln u. s. w. die Wahlen an Einem Tage beginnen und endi⸗ gen. Dieses setzt eine Geschäftsgewandtheit voraus, welche alle un⸗ sere Erfahrungen übersteigt.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 16. Jan. (D. 3.) Die heutige Sitzung der ersten Kammer war eine kurze, weil um 12 Uhr Mittags die Deputation derselben zur Ueberrei⸗ chung der Antworts - Adresse auf die Eröffnungsrede Audienz bei dem Großherzoge hatte. Es wurde nur die Ernennung der Regie