ser Maßregel in ihrem ganzen Umfange auf den Befehlshaber der bew aff · neten Macht und diesem die nämlichen Befugnisse wie in Ansehung der auf dem Kriegsstande stehenden Truppen übertragen. nungen dieses Befehlshabers ist der Weg der Beschwerdefübrung
Gegen die Anord-
bis an die oberste Siaaisbehörde statthaft. 5. 17. Das Ge⸗ sammtministerium kann zugleich zu summarischer Aburtheilung von Zuwider⸗ handlungen gegen die getroffenen Anordnungen eine Untersuchungskommission, die aus einer gleichen Anzahl von Offizieren und mit dem Nichtereide be⸗ legten Civilbeamlen, und zwar, wenn die Möglichkeit vorhanden ist, zusam⸗ men aus mindestens sechs Personen besteht niedersetzen, gegen deren Aus⸗ sprüche Berufung nicht statindet. Diese Kommissionen haben ihren Vor⸗ sitzenden selbst zu wählen und ihre Sitzung öffentlich zu halten. Mit Aus⸗ nahme der Todesurtel, zu denen Einstimmigkeit erforderlich ist, werden die Aussprüche dieser Kommission durch Stimmenmehrheit gefällt. Bei Stim= mengleichheit entscheidet die dem Angellagten günstigere Meinung. Kein richterlich befähigter Civilbeamter darf sich der Theilnahme an einer olchen Kommission auf die an ihn von der zustäsndigen Vehördc ergangen Auf⸗ forderung entziehen. 5. 17 b. Das Gesammiministerium muß die getroffe⸗
nen Verfügungen den Kammern zur nachträglichen Genehmigung vorlegen,
und zwar, wenn dieselben versammelt sind, sofort, außerdem bei deren nach⸗
stem Zusammentreten, und bleibt bis zu erfolgter Zustimmung der Volks⸗
vertretung sür dieselben verantwortlich. . . ö Der Josephsche Fassungsvorschlag endlich lautet: Außer dem Falle
des Kriegs dürfen in jedem einzelnen Orte, in welchem ein bewaffneter Hochverrath oder Aufruhr zum Ausbruch gekommen ist und nieder, ein wirklicher Kampf mit der bewaffneten Macht stattfindet oder die Aufrührer dieser bewaffnet gegenüberstehen, die Bestimmungen den Grundrechte des deutschen Volks über Verhastung, Haussuchung und Verfammlungsrech außer Kraft gesetzt werden, jedoch nur unter solgenden Bedingungen: 1) Die Verfügung muß in jedem einzelnen Falle von dem Gesammiĩministerium ausgehen und von allen dessen einzelnen Mitgliedern unterzeichnei sein; 2) eine bestimmte Zeitfrist enthalten; 3) dasselbe hat die Zustimmung des Landtags, wenn dieser versammelt ist, binnen zwei Tagen einzuholen; 4) wenn diefer aber nicht versammelt ist und die Versügung über 14 Tage wirksam sein soll, mit derselben den Landtag behufs der Genehmigung der- selben einzubtrufen; 5) wenn diese Genehmigung nicht ertheilt oder dieser Landtag wieder vertagt oder aufgelöst wird, so eilischt die Gültigkeit jener Verfügung. Die Bestimmungen dieses Paragraphen treten, wenn sie nicht
ausdrücktich verlängert wewen, mit Ende 1852 außer Kraft.
Hannover. Hannover, 19. Jan. (3tg. f. Nordd.) Erste Kammer. Ein einlaufendes Regierungs-Schreiben ordnet eine Vertagung bis zum 28. Februar an, und verlangt die Zustim⸗ mung der Stände dazu, daß während der Vertagung die Kommis⸗ sionen arbeiten. Nachdem der frühere Beschluß der Kammer, das Regierungsschreiben in Betreff des Bundes ⸗Schieds gerichts an eine Kommission zu verweisen, aufgehoben worden, wird dieser Gegenstand in Berathung genommen. Vezin bringt den Beschluß zweiter Kam⸗ mer als Ankrag ein. Gegen den Antrag der Regierung findet er zunächst zu erinnern, daß das jetzt provisorisch niedergesetzte Schiedsgericht keine genügende Garantieen für eine unabhängige Rechtspflege biete, indem die Mitglieder eines solchen Gerichts keine Kommlssarien sein dürften. Sie müßten aus dem Staats ver⸗ bande des Einzelstaats austreten, gewissermaß: n reichsunmittelbar werden. Wenn sich auch dieser Mangel bei der weiteren Entwickelung des Instituts beseiligen lasse, so komme als zweiter Grund hinzu, daß das jetzige Gericht im Wesentlichen ein Anschluß des Bündnisses vom 26. Mal sei. Dieses Bündniß sei, so weit es die Interessen des Landes betreffe, von Ständen durch den in der deutschen Frage
gefaßten Beschluß abgelehnt, deshalb sei es bedenklich, das Schieds⸗
gericht jetzt anzuerkennen. Auch sei, wenn man den §. 4 des Ent⸗
wurfs vom 26. Mai betrachte, nicht zu verkennen, daß das Schieds⸗
gericht in mehrfacher Beziehung wesentlich mit dem Bündnisse zu⸗
sammenhänge. Der Redner weist das im Einzelnen mehr nach,
Dagegen empfehle sich der Beschluß der zweiten Kammer. Daß die Einrichtung eines Schiedsgerichts nothwendig sei, daß ohne ein solches es jeder gemeinsamen Verfassung an der Gewähr ihrer Dauer fehlen würde, sei schon mehrfach bemerkt worden, auch müsse er der Meinung sein, daß das Schiedsgericht einen integrirenden Theil der Verfassung bilden müsse; da indeß der Zeitpunkt, wo eine Gesammtverfassung für Deutschland zu Stande kommen werde, sich nicht einmal annäherungsweise bestimmen lasse, so scheine es der Lage der Sache angemessen zu sein, wenn die Regierung in der Weise, wie der Beschluß zweiter Kammer es ausdrücke, auf die Errichtung eines Bundesgerichts hinwirke. Nachtheile für das Land können dadurch nicht entstehen, da Stände ihre verfassungs⸗ mäßige Mitwirkung vorbehielten. Hermann setzt zuförderst aus einander, daß zwischen der deutschen Frage und der jetzt vorliegen= pen ein nothwendiger Zusammenhang nicht bestehe, und redet dann dem Antrage der Regierung das Wort. In der provisorischen Ein⸗ richtung des Schiedsgerichts sieht er den Anfang zu einer Einigung Deutschlands, welchen er mit Freuden begrüßt, in derselben Weise, wie er in den Zollverhältnissen oder in den militairischen Einrich⸗ tungen der Staaten eines Armee - Cærps eine Einigung mit Freuden begrüßen würde. Wie das Jahr 1848, welches zu dem größten Maße politischer und materieller Einigung hätte führen sollen, für den Augenblick nichts geleistet habe, als die Vernichtung der bestehenden Bindemittel und organischen Einrich—⸗ tungen, so glaube er, daß das Werk der Einigung am besten gelin⸗ gen würde, wenn mit derselben in einzelnen Punkten Schritt vor Schritt vorgegangen werde. Deshalb habe er sich für das Drei⸗ königsbündniß erklärt und sei auch für das Schiedsgericht. Das Schiedsgericht müsse als ein Institut, wodurch Deutschland dem Rechtsstuat genähert werde, besonders von den kleinen Staaten willkommen geheißen werden, weil es diesen gegen die größeren Staaten Schutz gewähre. Auch werde durch die Einsetzung dessel⸗ ben dem desinitiven Reichsgerichte nicht vorgegriffen, vielmehr nur eine Lücke ausgefüllt, welche durch die Umgestaltung des Jahres 1848 entstanden sei. Der Redner widerlegt die gegen den Antrag der Regierung hervorgehobenen Bedenken, unter denen er jedoch den Grund anerkennt, daß bei der gegenwärtigen Organisation des Gerichts dasselbe als ein unabhängiges und Vertrauen erweckendes nicht! dastehe. Dieses Bedenken sei ihm xecht nahe getreten durch den traurigen Vorgang, daß die säch⸗ är n ern aan Lie dortigen Mitglieder des Gerichts habe . ge wen, Befehl erlassen können, den Sitzungen des Gerichts eizuwohnen. Er sei für einfache Annahme des Regierungs⸗— antrages. Es möchte R i,. Neg ng fugen le fene de * sich demselben wohl die Verbesserung hinzu⸗ die 2, Gewährung größerer Garantteen für teinen Antrag stellen e, ,. hinwirken möge; er wolle indeß Aussicht sei. Er rege r er einsehe, daß ein solcher ohne alle Ersolg davon erwarte, so erh ant seine Ansicht nicht aus, weil er und, er sich darauf . . R damit Akt davon genommen werde, darüber würde erhoben , . ainst elne schwere Anlage Daß Anhaltspunkte für die Ein-
ung D Jung Deutschlands unbenutzl geblatben seien. Seine Besorgniß
aber sei die, daß, währ n J ( f d ĩ mögliche Didin gun den a ef lden hingestellte Ideal an un-
Partikularismus habe. Br! erde, man fattisch den . Briegl ch den kompletesten machen. um animam zu i n en 8*n chin einige Bemerkungen , 1 reundes aus Gti ießt sich den Aeußerun⸗ inen großen Fehler darin, da ; et . wesentlichen Punlten e en, ür 1848, statt in en Ingredienzien eines constitutionellen kee h er ere 6 abe.
128 Gegen den Beschluß der zweiten Kammer hat er zu erinnern, daß derfelbe nichts Postives enthalte, wan sich nicht von selbst verstehe, auch von der Regierung bereits anerkannt sei, daß er Wahrheiten predige, die man schon von allen Dächern gehört habe, daß er da⸗ neben den Antrag der Regierung bemäkele, was sich für Stände nicht zieme. Dann lehne er etwas ab, wozu keine Aufforderung vorliege, und enthalte in dieser Beziehung etwas Verdächtigendes. Woneken will auch bei dieser Frage den Standpunkt des Rechts nicht verlassen. Von diesem aus muß er sich gegen den Antrag der
Regierung erklären, welcher von Ständen eine Autorisation ver
lange, das Schiedsgericht zu behalten und weiter zu entwickeln. Solange Stände diese Autorisation nicht gegeben haben, findet er Fie Eineichtung des Schiedsgerichts der Verfassung widersprechend, indem der Kompetenz desselben Gegenstände zugewiesen worden, welche, wie die Entscheidung über Regierungs⸗-Nachfolge, Regent⸗
schaft u. s. w, nicht blos die Fürsten und Regierungen, sondern auch
pas Volk angingen. Zwar werde, wie er wohl wisse, gesagt, daß, wenn das gegenwärtige Schiedsgericht auf Execution erkennen sollte, diese nur gegen die Regierung gehen würde, nicht gegen das Volk; er kann sich aber keine Execution denken, welche gegen die Regie⸗ rung durchzuführen sei, ohne daß sie das Volk treffe, es sei denn, daß die Regierung selbst mitgenommen würde. Anders stände die Sache, wenn die Regierung sich aus Noth angeschlossen hätte und jetzt eine Indemnitätsbill beantrage. Davon sei aber keine Rede, das Institut solle als solches bestehen bleiben und nur bei der wei⸗ teren Entwickelung, d. h. wenn Geld gebraucht werde, die Geneh⸗ migung der Stände verlangt werden, Auch der Beschluß zweiter Kammer sei rechtlich unhaltbar. Er wünsche dringend ein Reichsgericht, damit das Octröyiren einmal aufhöre, ein solches könne aber nur Bestand und die nöthige Autorität haben, wenn es zugleich mit einer Verfassung durch einen Reichstag geschaffen werde, nicht durch einen Reichtag in Erfurt, sondern einen nach dem Wahigesetze vom 7. April gewähl⸗ ten Reichstag. Einen Antrag will der Redner nicht stellen, weil er keinen Erfolg davon erwartet, die Regierung auch die Ansicht sei⸗ ner Partei hinreichend kennt. von Hon stedt ist gegen beide An⸗ träge, weil darin das Recht des Volkes nicht gewahrt werde. Wachsmuth für den Regierungs-Antrag aus den bei der deut⸗ schen Frage entwickelten Gründen. Bennigsen findet bei dem Beschluͤsse zweiter Kammer nichts zu erinnern und empfiehlt dessen Annahme, um eine Differenz zu vermeiden. Saxer acceptirt mit beiden Händen, daß die Demokratie sich auf das positive Recht berufe, während sie sonst sich nur auf die Thatsache der stets wechselnden Stlmmung des Volks berufe. Tann müsse auch die obrigkeit iche Gewalt eine andere Bedeutung wieder gewinnen, als ihr die Demokratie zu geste⸗ hen möchte. Zu der oͤbrigkeitlichen Gewalt der Regierung gehöre das Recht der Regierung zur Initiative, was man gewöhnlich Detroyiren nenne. Dieses Recht habe die Regierung bei Einsetzung des Schieds⸗ gerichts ausgeübt; er werke deshalb für den Antrag der Regierung stimmen. Nach Saxer's Rede wird zur Abstimmung geschritten. Bei namentlicher Abstimmung wird der Beschluß zweiter Kammer mit 27 gegen 2ß Stimmen und dann der Antrag der Regierung mit 31 gegen 22 Stimmen abgelehnt; Für den Antrag der Re⸗ gierung stimmten: Angerstein, Schulth. Beckmann, Bennigsen, Blome von Bothmer, Braun, Ehrlenholz, von Hammerstein, Her⸗ mann, Leppert, E. Meier, H. Meier, Kammerrath von Münchhau— sen, Neupert, Prott, Sander, von Santen, Saxer, Schlote, Thor— meyer, Wachsmuth, von Wehren.
Zweile Kammer. Sitzung vom 19. Januar. Vor dem Uebergange zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der Re—⸗ gierungs-Vorlage über Entschädigung der Geistlichen und Schul⸗ lehrer wegen der aufgehobenen Exemtionen, referirt der General⸗ Syndikus aus einer Anzahl von Petitionen, meistentheils von Geistlichen und Schullehrern, welche sich auf diesen Gegenstand be⸗ ziehen. Es werden 41 Petitionen angelündigt, darunter 23, welche das Volksschulwesen betreffen. Es wird ein Schreiben der Königl. Regierung verlesen, in welchem bei dermaliger Lage der Geschäfte eine Vertagung der Stände bis zum 28. k. M. für wünschenswerth erachtet und ein desfallsiger Antrag an die Stände gebracht wird. Die Kammer geht zur Tagesordnung über. Bu e ren spricht gegen das Gesetz; es stehe im Widerspruche mit der Landesverfassung, in welcher solche Exemtionen ohne Entschär igung bereits aufgehoßen seien; gehe man jetzt wieder davon zurück, so treibe man Spiegelfechterei mit der Gesetzgebung; man berufe eine Ständeversammlung, um
Gesetze zu machen, und nachdem das Gesetz kaum warm geworden
*
sei, berufe man eine andere Versammlung, um sie wieder aufzuheben. Überhaupt ziehe sich jetzt die Entschärigungsfrage wie ein rother Faden durch alle Gesetze. Jeder, von dem man ein Opfer für das Allgemeine verlange, solle auch vollständig vom Staate ent⸗ schädigt werden. So werde es bald' dahin kommen, daß der Staat gar kelne Reformen mehr vornehmen könne. Leh zen bringt in Erinne⸗ rung, daß die vorige Ständeversammlung der Regierung zur Erwägung gestellt habe, wie die Geistlichkeit zu entschädigen sei. Weinhagen hält deshalb das Gesetz noch nicht gerechtfertigt, und stellt den Verbesserungs⸗ antrag, daß nur die gegenwärtigen Inhaber vom Staate entschä⸗ digt werden. Wenn im siebrigen die Stellen verschlechtert werden, so liege den Gemeinden zunäͤchst die Entschädigungs verpflichtung ob. Garßen ebenfalls gegen das Gesetz. Schlüter wird aus dem einfachen Grunde gegen das Gesetz stimmen, weil es einen Widerspruch mit dem Landesverfassungsgesetze enthält. Daß be— dürftigen Stellen eine Zulage gegeben werde, wünsche er, und da⸗ für wolle er gern stimmen, nicht aber für ein Aequivalent für die verfassungsmäßig aufgehobenen Exemtionen. Stüve: Ein Wieder spruch mit der Verfassung ist nicht vorhanden; schon 1848 bei Fas⸗ fung des Beschlusses fühlte man es, daß eine Entschädigung gege⸗ ben werden müsse, und deshalb hat man die Ermittelung der Aus⸗ gleichung der Regierung zur Erwägung gestellt. Er glaube, die Sache könne nicht angemessener erledigt werden, wie in dem Gesetz⸗ Entwurfe geschehen. Merckel und Schläger gegen das Gesetz, weil die größte Gefahr damit verbunden, wenn man auf diese Weise die Beslimmungen des Landes Verfassungs⸗-Gesetzes auslege. Windthorst: Das Unrecht, welches man begehe, wenn man keine Entschädigung gebe, hat man 1818 wohl empfunden, aus diesem Grunde haben Stände damals neben dem Beschlusse den Antrag an die Regierung gebracht, und hieraus, als dem übereinstimmen⸗ den Willen der Faktoren der Gesetzgebung, folge, daß die Entschä⸗ digung, wie ste von der Regierung proponirt worden, nicht gegen das Landes⸗Verfassungs. Gesetz ist. Die St llen müßten entschädigt werden. Tine Entschädigung der gegenwärtigen Inhaber hebe das Unrecht nicht auf; denn die Stellen seien die berechtigten Personen und nicht die zeitweiligen Nutznießer. Wilkens will die Entschädigung für die Geistlichkeit und Schullehrer auch noch nach anderen Rücksichten aus⸗ gedehnt wissen; der Gesetz⸗Entwurf bestimme dieselbe nur für einen Theil der aufgehobenen Exemtionen, welche jenen Ständen früher zugestanden. Es komme auch noch die Heranziehung zu den Kom⸗ munallasten, zu Hoheitsdiensten u. s. w. in Betracht. Auch dafür müsse gerechter Weise vollständige Entschädigung gegeben werden, er wolle sich desfallsige Aunträge bis zur dritten Berathung vorbe= halten. Franckez Er müsse Doch bezweifeln, daß die Stände von
1848 die Aufhebung der Exemtion an die Bedingung geknlipft hät⸗
ten, es müsse für die Exemtion eine Entschädigung gegeben werden. Das sei nicht der Fall gewesen, und es könne deshalb jetzt das Prinzip einer vollstäöndigen Entschädigung nicht aufgestellt werden; 's werde das auch, wie schon von den Abgeordneten für Uelzen angedeutet sei, zu weiteren Ansprüchen an dle Staatskasse führen, auf welche dieselbe sich unmöglich werde einlassen können. Windthorst: Er sei 1818 nicht hier gegenwärtig gewesen; im Uebrigen scheine ihm so viel zweifellos, daß verschiedene Ansich⸗ ten über die Absicht des damaligen Beschlusses unter den Herren herrschen, welche ihn mit gefaßt hätten. Sei die Absicht dahin ge⸗ gangen, die rechtlich bestehenden Exemtionen ohne Entschädigung aufzuheben, so habe man ein Unrecht begangen. Lang II.: Er sei nicht zweifelhaft darüber, daß man 1848 nicht an eine Entschaͤ⸗ digung gedacht habe; er bedaure solches; aber betrachte man die Aufhebung solcher Verhältnisse ohne Entschädlgung als ein Unxecht, so habe man sich damals bei dem Beschlusse mit Bewußtsein ent schlossen, Unrecht zu thun. Das Begleitschreiben habe nur die Er⸗ wägung an die Regierung gestellt, wie aus Gründen der Billigkeit diefen schroffen Grundsätzen gegenüber eine Entschädigung gegeben werden könne, und wolle man im Geiste der Gesetzgebung fort⸗ schreiten, so könne man nur die Billigkeit ins Auge fassen. Die Billigkeit erfordere aber, daß die gegenwärtigen Inhaber entschã⸗ digt würden. Er sei aber der Ansicht, daß die Generalsteuer= Kasse darauf verzichten könne, einen wirklichen Vortheil aus den auf= gehobenen Exemtionen zu suchen, er glaube, der Steuerertrag werde gut verwandt, wenn man einen Fonds zur dauernden Hebung schlecht dotirter Pfarr⸗ und Schulstellen daraus bilde. Aus die sem Gesichtspunkte stelle er folgenden Antrag: , Stände beschließen, un⸗ ter Ablehnung der Regierungs⸗Proposition, daß den gegenwärtigen Inhabern für die aufgehobene Grundsteuer⸗Exemtion Entschädigung gegeben, im Mebrigen aber aus dem durch die Aufhebung der Exem— fsonen aufkommenden Steuerertrage ein Fonds zur dauernden Ver⸗ besserung schlecht dotirter Pfarr⸗ und Schulstellen verwandt werde.“ Stüve erklärt sich aus mehreren Gründen entschieden gegen den Antrag und vertheidigt die Regierungs«= Proposition und wünscht, wenn dieselbe nicht genehmigt werde, die Verweisung an die Finanz- Kommissien. Dieser Antrag wird darauf von Oppermann gestellt. Weinhagen kann sich nicht erklären, was der Antrag bei der Finanz⸗-Kommission solle. Es kommen gar keine finanziellen Fragen in Betracht, sondern es handelt sich einfach darum, ob an dem Lan- desverfassungsgesetze festgehalten werden solle oder nicht. 66 Vet der Verschledenheit der Ansichten wolle er sich einer kommissari⸗ schen Prüfung nicht widersetzen und deshalb vorläufig von weiterer Dis kussion abstehen. Freudentheil erklärt sich gegen die Kom- mission, weil das Landesverfassungs⸗Gesetz so deutlich spricht, daß gar kein Zweifel über den Sinn erhoben werden kann. Man bat bem Lande als Verfassungsgesetz publizirt, die Exemtionen sollen ohne Entschädigung aufgehoben werden; durchlöchere man jetzt die⸗ ses Gesetz, indem man zu Gunsten der Geistlichkeit eine Ausnahme machen wolle, so führe dies zu den gefährlichsten Konsequenzen; er warne dringend vor solcher Behandlung des Grundgesetzes des Lan- des, und wenn die Kammer dazu zu schreilen geneigt sein solltt, ö „vestigia terrent.“ Deshalb stimme er gegen das Gesetz und gegen die Kommission. Handle es sich dagegen um eine Verbesserung schlecht dotirter geist⸗ licher und Schulstellen, so werde er der Letzte sein, welcher dazu nicht mit Freuden die Mittel bewilligen werde. Re ese: Die Stände dürfen allerdings kein Spiel treiben mit der Verfassung, aber man solle auch kein Splel treiben mit dem Wohl und Wehe eines ganzen Standes; deshalb könne er sich in diesem Augenblicke, wo man etwas nehmen wolle, ohne etwas wieder an die Stelle zu sitzen, nicht rein negativ stellen; er glaubt, damit würden die Stände sich schlechten Dank verdienen. Haben die Stände das Recht, die Exem— tionen aufzuheben, so können sie dagegen auch, insbesondere, wo solches so dringend nothwendig, als hier, etwas Positives wieder an bie Stelle setzen. FHie dringende Nothwendigkeit, die Lage der
Schullehrer zu verbessern, sei auch in der Kammer von 1348 an⸗ erkannt, und deshalb werde er jetzt, wo die Lage noch verschlechtert werde, mit einem reinen negativen Votum sich nicht begnügen kön- nen, werde vielmehr, wenn die Anträge zur Abstimmung kämen, für den Antrag von Lang II. stimmen. Bei der folgenden Abstim-= mung wurde der Vorantrag auf Verweisung an die Finanzkom— mission angenommen.
Der Antrag des Finanz Ausschusses zum Schreiben der Kö— niglichen Regierung vom 15. November v. J., die außerordentlichen Kriegsbedürfnisse berreffend, lautet: „Der Finanz⸗Ausschuß dean—⸗ tragt, der Königlichen Regierung auf das Schreiben vom 15. No- vember v. J. Folgendes zu erwiedern: In Gemäßheit der in dem Schreiben Köntglicher Regierung vom 15. November v. J., betref- fend die außerordentlichen Kriegsbedürfnisse, enthaltenen Anträge wollen Stände genehmigen: 1) daß die bis zum Schlusse des Mo⸗ nats Oktober augeliehenen 2,121, 066z Rthlr. 16 gGr., so weit dies noch nicht der Fall, definitiv unter die Staatsschulden aufgenommen und‘ 2) die nach der vorgelegten Berechnung noch erforderlichen 196,100 Rthlr. gleichfalls angeliehen werden. Was dagegen 3) di⸗ zur Bestreitung der außerordentlichen Bedürfnisse der Kriegsvere waltung vom 1. November 1819 bis zum 20. Juni 185 bean⸗ trag't außerordentliche Steuer betrifft, so können Stände für jetzt es nicht für angemessen halten, auf deren Bewilligung einzugehen. Indem Stände vielmehr die Königliche Regierung, autoristren, auch diese Bedürfnisse durch ein Anlehen vorläufig zu decken, wollen sie es sich vorbehalten, auf die Bewilligung einer außerordentlichen Steuer, zum Abtrage dieser Schuld, zurückzukommen, sobald deren Betrag sich übersehen läßt. Hannover, 18. Januar.“
Hessen und bei Nhein. Darm sta dt, 165. Jan (K. 3.) Die Aachen⸗Münchener Feuerversicherungs⸗Gesellschaft hat dem Kriegs⸗Minister „zur Unterstützung der im Kampfe gegen deu badischen Aufstand Verwundeten und der Familien der Gefallenen des Großherzoglich hessischen Militairs“ die Summe von 3500 FI. (2000 Rthlr.) übersendet.
Mainz, 16. Jan. (5. O. P. A. 3.) Der Rhein treibt seit heute Morgen sehr wenig Eis, weshalb sich aunehmen läßt, daß der Strom weiter oben, vielleicht bei Worms, mit einer festen Eis—= decke belegt sein wird. Die Verbindung mit dem jenseitigen Ufer ist jezt ungehindert und wird in fünf Minuten bewerkstelligt.
Schleswig-Holstein. Kiel, 18. Jan. Men hatte hin und wieder erwartet, daß die Verhaudlung über den Büngerschen Antrag in geheimer Sitzung stattfinden wünrpe. Die Verhandlung blieb sndeß heute öffentlich, indem Nte⸗ mand auf eine geheimt Sitzung antrug. Der Proponent motivirte seinenkAnkrag mit anzuerkennender Nãßigung. Unmit⸗ telbar nach der Motivirung machte der Vepartements - Chef von Harbou einige Mittheilungen über die Unterhandlungen. Man erfuhr daraus, daß die diesseitigen , ,,, . des⸗ fallsigen Wunfche entsprechend, unter dem 7 'em ein aller⸗ unterthänigstes Schreiben an den König-Herjog gerichtet hatten. Das Schreiben lautet also:
Allerdurchlauchtigster, allergnävigster Köntg - Herzog! Geru=
hen Ew. Majestät die gegenwärtige ehrerbietigste Eingabe Ihrer unterzeichneten Un erthanen entgegenzunehmen. Es ist uns mitge⸗ theilt worden, welche Schritte geschehen sind, um auf dem Wege friedlicher Verständigung eine Ausgleichung des Zerwürfnisses her⸗ beizuführen, welches zum beiderseitigen Unglück, wie gewiß auch zur innigsten Betrübniß aller Wohldenkenden schon seit fast zwei Jah⸗ ren zwischen den Einwohnern des Königreichs und der Herzogthü⸗— mer besteht, und daß wir als diejenigen bezeichnet von Ew. Masestät genehmigt wurden, durch welche die desfälligen Wünsche unserer Landsleute unserem Landesherrn vorzulegen sind. Ge⸗ horsam dem Rufe, der an uns ergangen und Ldurch⸗ drungen von dem Wunsche, ja, von dem Gefühle heiliger Pflicht, vie Erreichung eines so großen Zieles anzustreben, dürfen wir der Erwägung nicht Raum geben, daß die Schwierigkeit der zu lösenden Aufgabe mit unseren Kräften in Mißverhältniß steht. Wir sind uns bewußt, wie schwer es sein wird, die Wünsche und das Rechtébewußtsein unserer Landsleute mit denen der Bewoh— ner des Königreichs in Einklang zu bringen, und würden uns von einem ohne vorhergegangenen mündlichen Austausch der bei⸗ derseitigen Wünsche und Ansichten von uns zu machenden Vor⸗ schlage keinen Erfolg versprechen dürfen. Wir hegen aber die Ueberzeugung, daß, wenn die Nothwendigkeit einer gegenseitigen Verständigung erkannt und von beiden Seiten mit lauterer Ge⸗ sinnung und ehrlichem Willen nach einer solchen Verständigung getrachtet wird, diese sich zum Heile Aller muß erreichen lassen, und daß zunächst eine Einigung über einen provisorischen Zu⸗ stand nicht entstehen kann, wenn dieselbe mit derjenigen Aufrichtig⸗ leit erstrebt wird, welche die unausbleiblichen traurigen Folgen der Fortdauer des jetzigen Verhältnisses erheischen. Von dieser Ueber= zeugung geleitet, stehen wir nicht an, Ew, Majestät ehrfurchts voll zu bitten, Sie wollen Männer aus dem dänischen Volke beauftra⸗ gen, mit uns zusammenzutreten, um eine Versöͤhnung auf dem Wege mündlicher Verständigung zu versuchen. Bringen Alle, und von uns dürfen wir dies versprechen, nicht nur ein von Leiden⸗ schaft unbeirrte⸗ Urtheil, sondern auch einen wahrhaft versöhnlichen Sinn mit, so wird es das hoffen wir — gelingen, durch ungezwungenen Austausch der beiderseitigen Ansichten die Grundsätze aufzufinden, nach welchen, in billiger Ausglei⸗ chung der widerstreitenden Ansprüche, das Friedenswerk ein⸗ geleiket werden kann. Als wahrhaste und mit den Wünschen und Ansichten unserer Landsleute bekannte Männer werden wir, wenn Ew. Majestät unsere Bitte zu gewähren geruhen, bei der Verhand— lung angewandt sein, auf die nothwendige schleunige Erreichung ei⸗ nes zufriedenstellenden Resultats hinzuwirken. — Allergnädigster König-Herzog! Auf den Beistand Gottes vertrauend, wagen' wir es, unsere schwachen Kräfte einem Werke zu weihen, welches Ew. Majestät, wie jedem Ihrer Unterthanen, vor Allem am Herzen liegt, und dessen Förderung allein wir vor Augen gehabt, indem wir uns hier auf die obigen ehrerbietigsten Aeußerungen beschrän⸗ ken zu müssen geglaubt haben. Sobald Ew. Majestät gefällt, uns zu berufen, werden wir ungesäumt in Ihre Residenz eilen. Indem wir den Segen des Höchsten für ein baldiges Gelingen des Frie⸗ denswerkes anrufen, verharren wir ꝛcc. Momm sen. Prehn. Steindorff. Schleswig, den 27. Dezember 1849.“
Der T tements-Chef fügte hinzu: Es sei auf dies Schrei-
ver Depar ben bis jetzt eine Antwort nicht erfolgt, am 11ten d. M. habe man indeß in Berlin die Nachricht gehabt, daß die Vertrauensmänner nunmehr nach Kopenhagen berufen werden würden. Weiter bemerkte derselbe mit Beziehung auf die dem Antrage vorangeschickten Mo⸗ lie; Man könne nicht mit Grund behaupten, „daß die Unter⸗ handlungen mit Dänemark voraussichtlich zu einem erwünschten Resultate nicht führen würden“; habe doch selbst das be⸗ kannte Schreiben des dänischen Kommissars es nicht verhehlen können, daß die Scheinregierung der Landesverwaltung auch den ränischtn Interessen nicht entspreche. Dafür zu sorgen, daß die Unterbandlungen sich nicht zu einer „Ermattung und Verzweiflung trztugender Dauer an n, werde demnächst Sache der drei Männer sein. Wenn die Regierung mit dem Druck, welcher gegen wärtlg auf dem Herzogthum Schleswig laste, nicht schon längst bekannt gewesen wäre, so würde sie denselben, seinem ganzen Um— fangt nach, durch die Mittheilungen der zahlreichen Deputationen kennen aelernt haben, welche in der jüngsten Zeit aus dem Her⸗ zogthum Schleswig hier gewesen seien, die Regierung hoffe indeß, daß die Schleswiger die Kraft im Dulden, durch welche unser Volk sich auczeichne, auch in der nächsten, hoffentlich nicht langen Zeit bewähren würden. Auch der dritten Erwägung des Antrag⸗ stellers: „Daß nicht zu beseitigende Hindernisse politischer oder stra tegischer Natur eimer Wiederbesetzung Schleswigs nicht entgegen⸗ stönden, vahingegen wesentliche Vortheile nur von einem raschen Einschreiten erwartet werden dürften“, wollte der Departements⸗ Chef nicht beipflichten, erklärte indeß, sich auf die nähere Erörterung dieser Punkte in öffentlicher Sitzung nicht einlassen zu können. Die Diskussion über den Antrag dauerte nur kurz. Prehn fand es für nölhig, der Annahme voörzubeugen, als ob die Versammlung sich nicht schon früher mit dieser hochwichtigen Sache beschäf⸗ tigt habe, was doch schon öfter, wenngleich in geheimen Sitzungen geschehen sei. Fo ck deutete ziemlich taktlos auf Befürch⸗ tungen hin, zu welchen das Interim uns Veranlassung gebe, und meinte, daß wir den etwaigen Schritten jener Gewalt zuvorkom— men müßten. Nachdem darauf die Comité ⸗Frage durch , Mchrheit' bejaht und ein Ausschuß von fünf Mitgliedern beliebt worden war, ergaben sich abweichende Ansichten darüber, ob sofort oder erst später gewählt werden solle. Die Linke war für sofortige Wahl, dit gegentheilige Ansicht drang indeß durch. Nach einer Pause von einer halben Stunde wurden sodann in den Ausschuß erwählt: Dr. Balemann, Th. Olshausen, Amtmann von Kaup, M. T. Schmidt und Dr. Lorentzen.
Yassau. Wiesbaden, 17. Jan, (D. 3.) Gestern hat hier eine so zahlreich besuchte Versammlung der constitutionellen Partel zur Vorbereitung der Reichstagswahlen . daß Fas Lokal nicht die sämmtlichen Theilnehmer zu fassen vermochte. Aus ven Verhandlungen ergab sich, daß die Wahlbewegung im Ganzen einen befriedigenden Fortgang nehme, daß in Höchst, Lim⸗ burg, Diez, Schwalbach und Herborn sich besondere Wahlausschüsse gebildet, hätten und anderswo, namentlich im Westerwald, zuverläf⸗ sige Männer mit Erfolg für die Wahlen wirkten. Eine Verstän⸗
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Figung über die von den 4 Wahlkreisen des Herzogthums aufzustel⸗ senden' Kandidaten ist indeß noch nicht erfolgt und wird zu diesem Behuft am 23sten d. M. eine allgemeine Versammlung in Limburg statistnden. Die Anwesenden einigten sich schließlich für eine Wahl⸗ männerliste in der Stadt Wiesbaden; auch Hergenhahn ist auf der⸗
selben verzeichnet.
Sachsen⸗ Weimar. Weida 15. Jan. (Weim. Ztg.) Die Wahl der Wahlmänner für ven Reichstag in Erfurt hat hler und im Wahlbezirk der Stadt am 11ten 8. M. stattgefunden, und es gereicht uns zur Freude, berichten zu können, daß vie in den voraäͤusgegangenen Berathungen der Urwähler zur Wahl anempfoh⸗ lenen zwölf Männer sämmtlich die absolute Stimmenmehrheit er—
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halten haben. Ihrer politischen Richtung nach gehören diese Män= ner wohl ohne Ausnahme derjenigen Partei an, welche die Ver⸗ wirklichung des Bundesstaates auf dem Reichstage in Erfurt wünscht, und es ist deshalb die Wahl im Allgemeinen eine gelungene zu nennen.
Lauenburg. Ratzeburg, 16. Jan. (Ztg. f. N.) Das Schreiben der Central⸗-Bundes⸗Kommission wurde der Landes⸗Ver⸗ sammlung unter folgendem Begleitschreiben der Statthalterschaft mitgetheilt: „Der Landes⸗-Versammlung wird hierdurch die Mit⸗ theilung gemacht, daß die Statthalterschaft in Verfolg ihrer Zu⸗ schrift vom 11ten d. M. sich sofort an die Central ⸗Bundes⸗Kom⸗ mission in Frankfurt a. M. unter Anlage des vorgenannten Schrei⸗ bens, so wie unter Darlegung des ganzen Sachverhältnisses ge⸗ wandt, und um schleunigste Rückäußerung ersucht hat. In Betreff des gestrigen Eingangs der Landes-Versammlung, die Absendung einer geeigneten Person an die Bundes⸗Central⸗Kommission in Frankfurt a. M. anlangend, glaubt die Statthalterschaft indessen nach Eingang der abschriftlich anliegenden, mit der gestrigen Abend—⸗ post eingegangenen Verfügung der Bundes Central⸗Kommission vom ten d. M. eine solche für jetzt nicht geeignet erachten zu können, und sieht sich vielmehr veranlaßt, der reiflichen Erwägung der Lan⸗ des⸗Versammlung anheimzustellen, ob sie es nicht, sowohl in ihrem eigenen, als im wahren Interesse des Landes zweckentsprechender haͤlt, ihre Vertagung schon vor Ablauf des ihr nach §. 87 des in thatsächlicher Wirksamkeit stehenden Grundgesetzes zustehenden 14tä⸗ gigen Zusammenbleibens, ohne daß eine solche Vertagung von der Behörde angeordnet werden könnte, bis zu dem Zeitpunkt, wo die Statthalterschaft ihre weitere Eröffnungen zu machen im Stande ist, selbst zu beantragen, und sieht die Statthalterschaft einer desfall⸗ sigen baldthunlichsten Erklärung der Landes-Versammlung entgegen. Ratzeburg, den 13. Januar 1850. Präsidium der Statthalterschaft. L. Kielmannsegge. Büttner. An das Präsidium der Landes-Ver⸗ sammlung.“
Lübeck. Lübeck, 17. Jan. (A. M.) Vom Senate sind bereits die der Bürgerschaft zur Wahl eines Mitgliedes des Staatenhauses vorzuschlagenden Kandidaten designirt worden. Wie es heißt, wird der Vorschlag des Senats sich auf drei seiner Mit⸗ glieder beschränken.
Unter den der ehestens wieder zusammentretenden Bürgerschaft vorzulegenden Anträgen befindet sich auch einer, welcher auf eine veränderte Organisatson der Hafen-Polizei, so wie der dafür bestehen⸗ ven Beamtenstellen, auf die Einführung einer neuen Meßart der Schiffe, so wie auf eine Regelung der Schiffsabgaben gerichtet ist. Für die Messung der Seeschiffe ist das von der im vorigen Jahre zu Ham⸗ burg im Auftrage des Reichsministeriums versammelt gewesenen Kom⸗ mission empfohlene Verfahren, wonach die Schiffe nach Tonnen zu 2060 Pfd. Zoͤllgewicht oder nach Lasten zu 1000 Pfd. Zollgewicht gemessen werden, unverändert adoptirt. Für die Schiffsabgaben aber ist, unter Aufhebung einer Menge kleinerer, bisher als Spor⸗ teln der Hafenbeamten erhobenen Abgaben, die Einführung eines gleichmäßigen Lastgeldes von 6 Schill. eingehend und eben so viel ausgehend für die Last à 4000 Pfd. Zollgewicht vorgeschlagen, neben welchem fortan nur noch das Lootsen- und Baggergeld nach bisherigem, sehr mäßigen Aufsatze erhoben wird. Der ganze Vor⸗ schlag vereinfacht die Schiffsabgaben wesentlich, ohne gleichwohl die selben im Ganzen zu erhöhen. Auch weist eine dem Antrage bei⸗ gefügte vergleichende Tabelle nach, daß unter allen Ostseehäfen,
mit alleiniger Ausnahme Rostocks, die Schiffsabgaben dahier die bei Weitem geringsten sind und bleiben. Der Antrag selbst ist be= reits vom Bürger-AUusschusse gebilligt und wird zweifelsohne auch
von der Bürgerschaft angenommen werden.
Hamburg. Hamburg, 16. Jun. (W. 3 tg.) Der Se⸗ nat hat unterm 14. Januar die Wahlen zum Volkshause in Erfurt ausgeschrieben. Hamburg hat bekanntlich zwei Abgeordnete zu wäh⸗ len. Die Verzeichnisse der stimmberechtigten Wähler werden jetzt aufgemacht und sollen zu Jedermanns Einsicht ausgelegt werden. Die Oberleitung der Wahlen erhält eine aus 12 Personen bestehende Kommission, darin haben auch die Senatoren Dr. Binder und Sie⸗
veking ihren Platz, ferner zwei Oberalte u jor ü a . z ꝛ nd ach e des Bür⸗ , ' 1d acht Majore des Bür
Musland.
QGesterreich. Pest, 12. Jan. (Prag. 3.) Der gewesene Vicegespan des abaujer Komitates, Joseph Komaromy, zur Zeit der Insurgentenregierung bevollmächtigter Kossuthscher Kommissär, und der Pfarrer von Mono (Zempliner Komitat, Kossuths Geburtsort),
Vincenz Laßny, sind nach Kaschau gefänglich eingebracht worden.
Czernowitz, 4. Jan. (Bu k) Dieser Tage ging von hier eine Petition an das Ministerium des öffentlichen Unterrichts ab,
welche die Erhebung der hiesigen griechischen nichtunirten theologi⸗ schen Lehranstalt zu einer Fakultät, die Errichtung einer juridischen ͤ
und philosophischen Fakultät, einer vollständigen Dberrealschule zu
Czernowitz, eines Untergymnasiums in Sutschawa und die Kreirung eines von Galizien unabhängigen Schulrathes für die Bukowina
erbittet.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom I7. Januar. In der heutigen Sitzung wird die Dis kussion des Gesetz⸗Entwurfs über den öffentlichen Unterricht fortgesetzt. Zuerst sprechen drei Redner, theils für, theils gegen den Entwurf, hne daß ihre Vorträge bei der Versammlung irgend ein Interesse erwecken, da sie der Frage auch nicht die mindeste neue Seite ab⸗ gewinnen. Nachdem sie unter dem fortwährenden Geräusch lebhaf⸗ fer Privat-Unterhaltungen endlich fertig geworden sind, besteigt Graf Montalembert die Tribüne; es dauert aber geraume Zeit, bis wieder Stille eintritt und er das Wort nehmen kann. Der Redner beginnt mit einer eigenthümlichen Definition des praktischen und theoretischen Socialismus. Ersterer hat sich, ihm zufolge, am 15. Mai, am 24. Juni, am 13. Juli gezeigt; der zweite giebt sich in den demokratischen Blättern kund, welche die G walt verlangen, um die Gesellschaft besser auflösen zu können. Er zieht sodann eine Parallele zwischen den Geistlichen und den Lehrern der Gemein- den, zu großem Nachtheil der Letzteren. Der Redner spricht dann von der Nothwendigkeit, sich der Religion in die Arme zu werfen. Er schreibt dem Mangel an Religion die Revolutionen zu, welche Frankreich von Zeit zu Zeit heimgesucht haben. Sein System me⸗ thodisch verfolgend, führt der Redner aus Büchern von P. Leroux, Proudhon und V. Cousin einzelne Stellen an, die ihm zum Be⸗ weise selner Behauptung dienen. Montalembert erklärt, das ein⸗ zige Mittel, die vom Sozialismus bedrohte Gesellschaft zu retten, bestehe darin, die Leitung der Erziehung und des Unterrichts der Jugend den Priestern anzuvertrauen. Die Rechte ist unaufmerk⸗ sam, und die Linke folgt ihrem Beispiele. Ungehalten darüber, verläßt Montalembert die Tribüne, ohne seine Rede zu beendigen. Nachbem die Sitzung etwa 20 Minuten suspendirt geblieben ist, be⸗ steigi er die Tribüne abermals und setzt seine Rede fort.
ar 7 Minig . aan , 6 , , offentlichen Arbeiten er⸗ ber Paris. Avignon Dahn . ommission, und die Angelegenhelt richt wird sofort zur . e. e, , m, Der Be— nt ,, worden ist. ommen, da die frühere Vereinbarung
Der Prokurator der Republi m * . gestern die Liberté auf . . Tribunal erster Instanz hat schlag belegen lassen. Ihr Heraus . BVüreaus g Der 6 , , , . des kern , n nr n, gerichtlich verfolgt werden. Auch we iner neui . tung dieses Journals, wonach eine . a n. Behaup⸗ Paris Avignon Bahn bewirbt, sich zu einem Jischern n k lionen Fr. erboten hätte, soll der Herausgeber vor ö . suchungsrichter Auskunft geben. 9 d em Unter⸗
; Der Polizei⸗Präfekt hat eine Kommisslon ernannt, welche u tersuchen soll, was für Veränderungen bezüglich der seitherigen Sn. lung des Bäckergewerbes in Paris rathsam und zweilmaßig fun. Bisher, war die Zahl der Bäcker festgesetzt; die Behörde aber 2. gelte die Brodpreise und nöthigte die Bäcker, stets eine bestimmte Quantität Mehl vorräthig zu haben.
Marschall Jerome Bonaparte hat das Schloß und Gut Ma— don bei Blois an sich gekauft.
Unter dem Vorsitze von Dufaure hat sich hier eine Gesellschaft,
deren Ehren-Präsident der Erzbischof und der Seinepräfekt sind, zu dem allelnigen Zweck gebildet, die Lage der Taubstummen zu ver—⸗ bessern, für welche bisher nur theilweise gesorgt war. ; . Nach dem Evenement hört der Dix Decembre auf, das Organ des Elysee zu sein; er soll durch den am 1. Februar als Tagblatt erscheinenden Napoleon ersetzt werden; der bisherige Redacteur des Dix Decembre erhält den Orden der Ehren⸗ legion.
Präsident Bonaparte ist, wie man sagt, ausgeglitten, gefallen und hat sich leicht verletzt. ö.
General Lersundi, Unter-Befehls haber der italienischen Expe— dition, ist nach Spanien zurückgekehrt; wann General Cordova zu⸗ rückkehren wird, ist noch ungewiß.
Großbritanien und Irland. London, 17. Jan. Am 31. Januar, dem Tage der Eröffnung des Parlaments, wer⸗ den die der Protectionisten-Partei angehörigen Parlaments ⸗Mit⸗ glieder in der Wohnung Lord Stanley's eine Zusammenkunft hal- fen, um sich über die Angemessenheit eines Amendements zu der Aniworts-Adresse auf die Thronrede zu berathen.
Das von der Cap-Kolonie gegebene Beispiel findet Nach⸗ ahmung. Ein Brief aus Port⸗Philip meldet, daß auch die Be⸗ völkerung dieser Kolonie sich der Ausschiffung von 309 deportirten Sträflingen wiversetzte. Letztere müßten nach Sidney in Neu⸗Süd⸗ Wales gebracht werden.
Die englichen Blätter zeigen wiederum den Uebertritt eines Geistlichen der anglikanischen Kirche zum Katholizismus an.
Lord Brougham, der von Cannes in Paris wieder eingetrof⸗ fen, wird hier am Freitag oder Sonnabend zurückerwartet.
In Folge der Nachricht von dem Abschluß der russischen An⸗ leihe hat sich eine große Flauheit in den Coursen der englischen Fonds gezeigt. Cobden hat in Bezug auf diese Anleihe an Henry Richard, den Secretair des Friedenskongreß-Comité's, einen Brief gerichtet, worin er dieselbe als eine Schmach für das sittliche Ge⸗ fühl der civilisirten Welt bezeichnet, da sie bestimmt sei, die Kosten des abscheulichen Feldzuges gegen Ungarn zu decken. Er fordert ven Setretair des Friedenskongreß Comité' s, der die Aus führung des in Paris gefaßten, derartige Anleihen verdammenden Beschlus⸗— ses anvertraut sei, auf, so bald wie möglich eine Versammlung zu veranlassen, um gegen ein solches schmachvolles und gottloses Un⸗ ternehmen zu protestiren und verspricht seine Theilnahme an jener Versammlung.
Schweden und d orwegen. Stockholm, 4 Jan. B. H) Gestern Nachmittag ist der Adjutant des Königs, Graf K. Björnst⸗ jerra, als Courier mit Depeschen an die Königl. schwedische Le⸗ gation beim niederländischen Hofe von hier nach dem Haag abge⸗ gangen; er überbringt dem schwedisch⸗norwegischen Minister, Gene⸗ ral Mansbach, Briefe des Königs, der Königin und des Kron⸗ prinzen, bezüglich auf die feierliche Verlobung des Kronprinzen mit der Prinzessin Wilhelmine Friederike Alexandra Anna Louise von Oranien, welche Briefe der Gesandte dem König und der Königin der Nieder⸗ lande und dem Prinzen Friedrich und dessen Gemahlin überreichen soll.
Italien. Turin, 12. Jan. In ihrer heutigen Sitzung hat die Teputirtenkammer das Gesetz votirt, durch welches die Einfüh⸗ rung des Dezimal-Systems für Maße und Gewicht bis zum 4. April aufgeschoben wird.
Portugal. Lissabon, 9. Jan. Die Thronrede, mit wel⸗ cher die Königin die Kammern am 2. Januar in Person eröffnet lautet: .
„Würdige Pairs des Königreichs und Deputirte der Nation! Die öffentliche Kuhe, zu deren Befestigung Ihre loyale Mitwirkung so viel beigetragen hat, ist seit der letzten Session der Gesetzgebung nicht gestört worden. Wir müssen der göttlichen Vorsehung unseren Dank dafür abstatten, daß sie dieses Königreich nicht mit den Gei— ßeln heimgesucht hat, welche andere Länder verheert haben. Meine freundschaftlichen Beziehungen zu den fremden Mächten schließen sich mit jedem Tage fester. Zwischen meiner Regierung und der des Königs von Dänemark ist ein Vertrag unterzeichnet worden, kraft dessen portugiesische Schiffe in den Gewässern des Sund wie die der am meisten begünstigten Nation behandelt werden sollen. Die dänische Flagge wird dieselben Vortheile in den portugiesischen Häfen genießen. Dem Grundsatze einer gerechten Gegenseitigkeit ge⸗ mäß hat meine Regierung es erlangt, daß unsere Waaren, wenn sie unter der portuglesischen Flagge in russische Häfen eingeführt werden, von dem Zolle von 50 pCt., dem sie nach den allgemeinen Zolltarif unterworfen sein würden, ausgenommen sein sollen. Ferner sollen portugiestsche Schiffe von den Differenzialzõl⸗ len ausgenommen sein, welche sie in den Häfen des russischen Rei ches als Tonnengeld bezalten. Mit Rücksicht auf die Ansprüche an- derer fremden Nationen sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 25. Juni 1849 auf die schwedische, holländische und belgische Flagge ausgedehnt worden. Die portugiessschen Kolonieen genießen voll kommene Ruhe. In Angola ist von aus Brasilien ausgewanderten Portugiesen eine neue Nlederlassung gegründet worden, und wir dürfen uns den schmeichelhaftesten Hoffnungen hinsichtlich ihres Ge⸗ deihens hingeben. Mit Bedauern jedoch muß ich melden, daß sdie Niederlassung von Macao der Schauplatz von zwei Angriffen ge—= gen die Souverainetãät meiner Krone und das Völkerrecht gf sst. Meine Regierung hat bereits die nöthigen Schritte gethan, um die Integritãt jener Niederlassung, die Souverainetät der Krone und die Würde der Nation zu sichern, und um gerechte Ansprüche auf Genugthuung zu machen, welche, wie ich vertraue, die gehö⸗ rige Berücksichtigung sinden werden. Meine Regierung wird Ihnen Rechenschaft ablegen über den Gebrauch, den sie von den verschie⸗ denen ihr bewilligten Vollmachten gemacht hat, und wird Sie außer⸗