1850 / 23 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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mächtigung der Regierung, die Bestimmungen auf diejenigen Landes⸗

theile auszudehnen, wo vor der Gewerbe⸗-Ordnung Gewerbefreiheit bestanden habe. Thormeyer und Senator Meyer wünschten dagegen ein strenges Verbot alles Hausirens, damit der Handwerker gegen den Kaufmann und Fabrikanten geschützt werde. Wyneken

und Rittmeister von Münchhausen hielten dafür, daß die Sache durch die Provinzial-Gesetzgebung geregelt werden müsse. Kirch hoff und Rosenthal vertheidigten den Beschluß zweiter Kammer, welcher bei der Abstimmung mit großer Majorität angenommen wurde. Noch wurde aus den Konferenzen wegen der Aufhebung der jüdischen Stolgebühren, der Marken „Gerichtsbarkeit und der Geschäftsordnung referirt. Sämmtliche Vorschläge der Konserenz wurden angenommen.

Hannover, 17. Jan. (H. Ztg.) Zweite Kammer. Es werden zunächst wiederum 21 neue Petitionen angekündigt und darauf zwei ständische Erwiederungsschreiben, resp. die deutsche Frage und die Aufhebung der Mannsstifter betreffend, ver lesen und gebilligt. Bei der fortgesetzten Berathung der Verord nung, die Verwaltung des Wasserbauwesens betreffend, rufen ver schiedene einzelne Paragraphen eine mehr oder minder ausführliche Diskussion hervor. Nach beendeter Berathung stellt Begemann den Antrag, die Vorlage zur Prüfung an eine gemeinschastliche Kommission beider Kammern von je drei Mitglie dern zu überwei⸗ sen, wozu Oppermann als Verbesserung die Zusammenseßz ung ber Kommission aus je fünf Mitgliedern proponirt. Bei der Ab⸗ stimmung entscheidet sich die Kammer für den letzteren Verbesserungs⸗ Antrag. Es folgt darauf die Berathung des Ministerial⸗ Schreibens vom Ften v. M., den Besoldungs Etat der Wasserbau⸗Beamten betreffend. Auf Antrag des Vice⸗General-Syndikus beliebt man, dem Beschlusse erster Kammer beizutreten, welcher dahin geht, die Vorlage an die für die Organisation des Wasserbauwesens nieder gesetzte Kommission zu verweisen, mit dem Auftrage, wegen des Geldpunktes mit der Finanz⸗Kommission sich zu benehmen. Endlich kommt noch zur Verhandlung das Ministerial-Schreiben vom 13. März vorigen Jahres, die Aufhebung der Salzsteuer von dem für landwirthschaftliche Zwecke bestimmten Salze be⸗ treffend. Der Regierungs-Antrag in diesem Schreiben geht dahin: „Stände wollen sich mit der Aufhebung der Salzsteuer von pem für landwirthschaftliche Zwecke bestimmten Salze, unter ange⸗ messenen, dem Mißbrauche vorbeugenden Bestimmungen, einver standen erklären und die Königliche Regierung zu dem Erlasse der Fesfalls erforderlichen Bestimmungen ermächtigen. Leh zen stellt es zur Erwägung, ob nicht auch von dem zu gewerblichen Zwecken bestimmten Salze die Steuer zweckmäßig zu erlassen sein werde,

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und will darauf, wenn sich kein Widerspruch dagegen erhebt, einen

Verbesserungs-Antrag richten. In einem ausführlichen Vortrage setzt der Redner, unter Angabe genauer statistischer Nachrichten, ausein⸗

ander, daß der im Lande vorhandene große Reichthum an Salzquellen erst dann erschöpfend nutzbar gemacht werden könne, wenn das gewonnene Salz, wofür der jetzige, nicht leicht zu erhöhende Absatz nicht ausreiche, zu gewerblichen Zwecken und namentlich zur Sodafabrication mit Vor

ihell zu verwenden sei. Bei der bislang bestehenden Salzsteuer habe Lie Soda-Fabrication von Anderen als Salinebesitzern mit Vortheil nicht betrieben werden können, (8 sei aber zu erwarten, daß nach Befreiung des Salzes von der Steuer dieser Industrie—⸗ zweig in bedeutende Aufnahme kommen werde, was um so mehr zu wünschen sei, als bisher viel Soda eingeführt worden. Einen ei— gentlichen Ausfall werde die Staatskasse bei Aufhebung der Steuer von dem für gewerbliche Zwecke zu verwendenden Salze kaum er— leiden, da eben diese Verwendung mit Vortheil erst eintreten könne, wenn die Steuer nicht mehr genommen werde und die Production des Salzes voraussichtlich dadurch bedeutend vermehrt werden dürfte. Selbst aber, wenn die Kasse einen geringen Ausfall erleiden sollte, so würde dieser auf andere Weise gewiß doppelt wieder vergütet werden. Der Antrag wird von Schlüter, Bueren, Ahlborn und Richter unterstützt und bei der Abstimmung mit dem Hauptantrage einstimmig angenommen.

Baden. Do n aueschingen, 12. Jan, (Sch w. M.) Heute siedelt das Divisions-Kommando (General von Kölln) von hier nach Kon— stanz über, desgleichen die Intendantur. Es befinden sich jetzt noch hier: das Kommando nebst Stab vem 27sten preußischen Infan terie⸗Regiment mit 15 Compagnieen Infanterie, das Feldpost⸗Per⸗

liert, indem die Kaserne zwar fertig, aber noch nicht ganz zur Be— wohnung geeignet sein soll. Die ausgeworfene Entschädigung von 127 Kr. für den Mann, inkl. Brod, wird übrigens regelmäßig jeden Monat ausbezahlt. In neuester Zéit wurden wieder geschärfte Haussuchungen nach Wassen hier und in der Umgegend vorgenom— men, die nicht ganz ohne Erfolg waren und Verhaftungen zur Folge U hatten. Die Wirthshaus⸗-Polizei wird durch das Militair fort— während streng gehandhabt. Streithändel haben sich inzwischen / nicht wiederholt, dagegen sind wieder Executionen in einzelne Ge⸗ / meinden abgegangen.

sonal und eine Fußbatterie. Die Mannschaften sind noch einquar— /

Bruchsal, 12, Jan. (N. F. Z.) Das neue Männerzucht⸗ haus dahier, zur Aufnahme von 400 Sträflingen eingerichtet, ist nun so angefüllt, daß keine Einlieferungen mehr stattfinden können,

nirung der Gemeinen und derjenigen Unterof

außerdem noch im Entwurf versicherung oder Erwerbung einer KLibrente für ihre eventuelle Wittwe zu sorgen. Der Ausschuß hatte zwar die im Regierungs⸗ Entwurf vorgeschlagene Bestimmung der Offizier-Pensionen nach Prozenten der Gage (steigend mit den Dienstjahren) verworfen, aber doch die beantragten Pensionen ersichtlich mit der Höhe der Gagen steigen lassen. Nun ergab sich aber, daß die der Pensions⸗ cala zu Grunde gelegten Gagenansätze weder mit dem gesetzlichen Betrag der Gagen, noch mit demjenigen übereinstimmten, was die Bffiziere gegenwärtig an Gage und Cantonnementszulage wirklich beziehen, ohne daß man aus dem Bericht ersehen konnte, wie der Ausschuß zu seinen Gagenansätzen gekommen sei. Zuletzt

132 weiter Verurtheilten in die alten Zucht⸗

1 enöthigt ist, die . j und man genöthigt ist, ringen zu lassen. Die Änfül⸗

häuser dahier und zu Freiburg verb ! . lung der neuen Strafanstalt kemmt vorzugsweise von den viel fal⸗

tigen Einlieferungen Ter zur Zuchthausstrafe verurtheilten Theil⸗

nehmer am letzten Aufstande.

chleswig . Dolstein. Köel⸗ m ann Ts bäh er, Landes Versammhung hat beschlosen, Tie Summe ven 1383 O Me, die für Diäten und Reisegelder der Landtags Mitglieder im Bud—⸗ get für 1859 ausgeworfen ist, von dem Einnahme⸗Budget zu strei⸗ hen. Der Deparkemenis Chef der Janzen erklärte sofort nach dieser Abstimmung: Die Diäten der Mitglieder würden nun auf⸗ hören, denn wenn man die veranschlagte Summe als Einnahme striche, so müssee dieselbe ebenfalls aus dem Ausgabe⸗ Budget weg⸗ fallen. Von einzelnen Mitgliedern wurden einige hierauf bezüg⸗

liche Bemerkungen gemacht, die indessen zu keinem Resultate führ⸗ ten, und somit wird für das kommende Jahr diese sehr bedeutende Ansgabe hoffentlich wegfallen. Jeder Patriot würde einen solchen Beschluß der Landes⸗Versammlung nur mit Freuden begrüßen und mit Dank das Opfer anerkennen, welches dieselbe durch Verzicht seistung ihrer Diäten dem Vaterlande bringt, zu einer Zeit, in welcher jeder Vaterlandsfreund das seinige zur Rettung desselben beitragen muß. Es ist auch nicht zu verkennen, daß die Summe,

welche an Diäten und Reisegeldern bisher, durch den häufiger Zu⸗ sammentritt der Landes Versammlung veranlaßt, von dem Lande bezahlt wurde, sehr bedeutend ist, und daß mit der Summe von 138,300 Mk. mehrere Bataillone ausgerüstet und ins Feld gestellt werden können.

Kiel, 16. Jan. (B. H.) Zu Ansang der heutigen Sitzung

der Landes-Versammlung erklärte der Prässdent, die Landes⸗Ver⸗ sammlung habe auf Vorlage über das Kriegsbudget in geheimer

Sitzung den Beschluß gefaßt, für den Landmilitair-Etat und die Marine für die nächsten drei Monate die Summe von 2,980,805 Mark Cour. zu bewilligen. Da die Veröffentlichung dieses Be⸗ schlusses beliebt worden sei, so ersuche er den Secretair, denselben in das Protokost Ter öffentlichen Sitzung aufzunehmen. Gegen⸗ stand der Taf richt, betreffen hauptsächlich

ziere und der bemerlt, daß

schusses für d für die gemeinen Soldaten sehr schlecht gesorgt sei. Auch von einer

zordnung war heute die Vorberathung über den Be⸗ das Militair-Pensionsgesetz. Die Diskussion betraf Verhältniß zwischen der Pensionirung der Offi— der gemeinen Soldaten. Von einer Seite her wurde urch die Regierungs-Vorlage und die Anträge des Aus⸗

Offiziere, namentlich die höheren, sehr gut, dagegen

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anderen Seite her fand man es unrichtig, das Prinzip der Ab⸗ messung der Pension nach der Höhe der Gage und des Soldes auch auf die gemeinen Soldaten und diejenigen Unteroffiziere an⸗ zuwenden, welche nicht durch Eingehung einer Capitulation das Kriegshandwerk zum Lebensberuf gemacht hätten.

Kiel, 17. Jan. Gegenstände der Tagesordnung waren die

Neuwahl des Büreau's und die Vorberathung über das Militair⸗ pensionsgesetz. Die Mitglieder des Büreau's wurden sämmtlich wie⸗ der erwählt, der Präsident Bargum einstimmig. Bei dem Mili— tairvensionsgesetz wurde wiederum namentlich auch über die Pensio⸗ fiziere verhandelt, welche'

nicht den Militairstand zum Lebensberuf erwählt. Wegen der großen Standesverschiedenheit der in diesen Klassen des Heeres gegenwärtig Dienenden und der mit der Standesverschiedenheit zusammenhängenden Ungleichheit der Lebensbedürfnisse, wollten Einige den Pensionsbetrag nach drei Klassen normirt wissen. Andere meinten, daß eine solche Klassifizirung durchaus unthunlich sei, da drei Klassen bei Weitem nicht genügen würden, vielmehr unendlich viele Klassen erforderlich sein würden, wenn den Anfor derungen der Gerechtigkeit oder der Humanität im einzelnen Fall Genüge geleistet werden solle; es müsse der Regierung in dieser

Beziehung ein ziemlich weiter Spielraum gelassen werden. Mit dem Militair-Wittwen-Pensions⸗ Fonds, welcher nach den Vor

schlägen des Ausschusses durch einen Abzug von 10 pCt. von den im Auslande verzehrten Pensionen, durch kleine Gagen Abzüge und durch Zuschüsse der Staatskasse gebildet werden soll, waren Meh— rere nicht einverstanden. Man erblickte darin eine unnöthige Kom⸗ plizirung der Administration und meinte, daß wenn eine Beitrags

leistung der Offiziere zu dem Fonds thunlich sei, es ein kürzerer Weg sein würde, die Gagen etwas niedriger zu normiren. Auch meinte man, daß es unbillig sein würde, den Offizieren die Bei⸗ tragsleistung zu einem solchen Fonds zuzumuthen, da denselben

die Pflicht auferlegt sei, durch Lebens⸗

stellte sich heraus, daß die Gagenansätze dem Ausschuß vom Finanz- Departement als solche mitgetheilt worden waren, welche der Berechnung der Pensionen zu Grunde zu legen seien, und mußte vom Departementschef des Kriegswesens ingeräumt werden, daß eigentlich das Gagirungs-Reglement (es wird also ein neues beab⸗ sichtigt; dem Penssons-Gesetz hätte vorangehen müssen, daß es aber zweckmäßig befunden worden sei, das letzte vorzugsweise zu fördern. Als endlich die Diskussion geschlossen worden war, befand die Sache sich in der Lage, daß zahlreiche Aenderungs-Vorschläge angelündigt worden waren, welche in das Gesetz tief eingriffen und die Um arbeitung wenigstens einzelner Theile desselben im Fall ihrer An⸗ nahme nothwendig machten. Dies hatte denn zur Folge, daß die Frage, ob die Versammlung sich für gehörig instruirt ansehe, um zur Schlußberathung übergehen zu können, mit 50 gegen 28 Stim⸗ men verneint und danach das Gesetz an den Ausschuß zurückver⸗ wiesen wurde.

Anm sland.

Frankreich. Paris, 10. Jan. Lord Normanby hatte gestern eine lange Konferenz mit dem Minister des Auswärtigen. Beim österreichischen Gesandten war gestern eine Zusammenkunst mehrerer Diplomaten.

Der Haupt-Redacteur des Cour rier fran gais, Herr von Rennes, hat die Leitung dieses Journals aufgegeben.

Das Journal des Débats meldet, daß der Marschall Marmont nicht in Paris, sondern in Venedig sei.

Von den Juni-Insurgenten, die in Cherbourg saßen, sind 415 begnadigt worden; 25 sind am 12ten nach Paris abgegangen, die anderen 20 werden morgen abreisen. Nur 50 der Juni⸗Insurgen ten sind auf dem Fort Hommet.

Das Journal Napoleon wird nächstens täglich erscheinen. Die Presse zeigt an, daß Herr von Girardin der Autor ihres angeklagten Artikels ist, und daß er, von Herrn Langlois als Rathgeber unierstützt, selbst seine Vertheidigung führen werde.

Herr von Parieu, Unterrichts-Minister, wird morgen einen großen Ball geben.

Seit ehegestern schneit es in Paris mit kurzer Unterbrechung. Gestern war der Telegraphendienst des Wetters wegen unter⸗ brochen. !

Der Geschäftsführer der Neforme, Herr Gallot, ist zu zwei Monat Gefängnißhaft und 1090 Zr. Geldstrafe verurtheilt worden, weil er das Journal veröffentlichte, obgleich die Caution wegen Abzugs einer Geldbuße nicht mehr vollständig war. s

Ein Rundschreiben des Handels- und Ackerbau⸗Ministers T u⸗ mas fordert die Präfekten auf, über die Aueführung des Geseßzes vom 9. September 1818 über die Dauer der Arbeitszeit in den Manufakturen und Werkstätten genau zu wachen. Dies geschehe im Interesse der Fabrikanten und der Krbeiter. Vor Allem wird ihnen eine bedeutende Vorsicht bei der Bewilligung einer Ausnahme, die das Gesetz gestattet, empfohlen.

Die Eisenbahnstrecke zwischen Saverne und Straßburg ist been⸗ det. Die Schienen nur sind noch zu legen, um diese Bahnstrecke von Paris nach Straßburg dem Publikum zu eröffnen.

Die Liberté meldete am 8. Januar, daß eine Compagnie, welche die Eisenbahn von Lyon nach Avignon übernehmen wolle, ein Geschenk von 1,600,900 Fr. baar zu zahlen sich erboten habe Der Staatsanwalt am Tribunal der ersten Instanz hat den Ge⸗ schäftsführer der Libert« vorladen lassen, um nähere Auskunst zu geben. Die Liberté ist heute wegen eines Artikels „Organisirung pes Widerstandes“ mit Beschlag belegt worden, Der Geschäfts führer ist der Veröffentlichung falscher Nachrichten, welche die öffentliche Ruhe stören, und der Aufreizung zum Haß gegen die Regierung angeklagt.

Die halbamtlichen Blätter veröffentlichen die nachstehende Note, als ihnen mitgetheilt: „Es scheint, daß die Militairs noch biswei len Verführungs⸗Versuchen der Socialisten ausgesetzt sind, trotz der Zurechtweisungen, welche diese Letzteren empfangen haben. Nenlsch Abends würde Herr M. in einer Schenke durch Militairs verhaftet, die er, indem er shnen die anarchischen Grundsätze des Socialismus predigte, ihrer Pflicht abvendig zu machen suchte.“ An jedem Montage versammelt sich jetzt der vierte Theil der hiesi gen 48 Polizei Kommissäre beim Polizei-Präfekten, um unter sei nem Vorsitze über die allgemeinen polizeilichen Interessen der Haupt stadt zu berathen; man erwartet davon eine raschere und kräfti— gere Handhabung ihrer Berufspflichten.

Man spricht von Bildung eines incuen zur Unterstützung der persönlichen Politik Louis Bonaparte's bestimmten Repräsentanten Vereins, der seine Sitzungen im Palais National halten würde. Andererseits heißt es, daß Thiers, Broglie und Piscatory, wel de mit dem Verein des Staatsraths-Palastes zerfallen seien, einen neuen Verein stiften würden, dessen Zweck eine lebhafte Op position gegen die persönliche Politik des Präsidenten sein wurde.

3 k l Zugleich werd ie Er ö ö ; 5 413 39 3 4709. 47 s Serie D. Nr. 1812. 1876. 1914. 2060 j „erden die Erb- und Nachfolge⸗Berechtigten 4520. 4549. 4592. 4659. 4692. 4709. 4710. aus Serie D. Nr. 1812. 1876. 1914. 20060. Be ann mag jungen. des Heinrich Stephan Warnecke hierdurch nochmals auf⸗ 4723. 4911. 4922. 4938. 4963. 5100. 5109. 2 128. 2192. 2276. 2306. 2527. 2696. 2728. 29 . . ihre Ansprüche an das Vermögen des gedach—⸗ 5179. 5327. 5347. 5302. 5377. 5380 und 5400. . 3 63 2353. 2862. 2966. 29. 9. e necke bis z intri aft diese . 6m 3 3185. 3188. 3207. 3308. 3358. 3487. SX 6 ;. ; 8D ten Warnecke bis zum Eintritte der Nechtskfraft dieses 2) aus der zweiten Anleihe 37 Obligationen, und . . . w . w Berlin-Stettiner Eisenbahn. Erkenntnisses so gewiß beim hiesigen Amte anzumelden, zwar: . . K 5 . ö . ö. j ö , 1 ; . . idrigenf be der Bernd , 9j . 5 3944. 3977. 4069. 412 4200. Die Ausloosung der am 1. Juli d. J. zu amorti— , bei der Dermögens. Neberweisung keine aus Serie X. Nr. 60. So. 85 und 191. 435 au r; ö 1. 9 4 . 9 J ö. 536 sitenden Prioritäts- Obligationen unserer Bahn eifolgt , , . aus Strie B. Fir. 174. 257. 307. 316. 366. 136. e, nach Maßgabe des §. 5 des Privilegiums vom 25 Steinbrück den 45. Januar 455g. 351. 596. 714. 7.67. 804. 8os. S390. 995. 331. 16g. ge. , ,, me e gr oö. Juni 1845 ; ; Königlich Hannoveisches Amt. 13. 10238. 1034. 1067. 1071. 1084. 1095 5065. 5099. 5166. 5171 und 5224.

am 12. Februar d. J.,

v. Ilten. Lehmann. und 1128. aud! Geric G. Nr. 1171. 1174. 1229. 215. 1250.

so wie von der zweiten Anleihe aus Serie A. Nr. 26. 62 und 159.

. Na ĩ K . ; ; . 5 6895 1395. 13475 1539. aus Serie B. Nr. 165. 224. 252. 425. 130. 1 . 4 Uhr, z Im Namen Seiner Hoheit des Herzogs Einst, 1371. 1392. 1395. . und 15 Sn , ws, , d ie,. bande his elfen ner in unserem Empfangs⸗Ge— i] Herzogs zu Sachsen-Koburg und Gotha 1c. ꝛc. zur Abzahlung bestimmt wor , 2 „s, 7, , 863. 307. 5m. 95 u. 1060. Wi f . 7 z ĩ 1 ] jes S ö Do 6. . ; * * s. 7 5411 41

Wir ,. dies mit dem Bei der zu Anfang dieses Monats vollzogenen zwölf— Die Juhgber die ser Schuldbrteft haben aher vom aus Serie C. Nr. 1197. 1211. 1244. 1304.

nen Kenniniß, daß? ! Bemeilen zur allgemei⸗ Ausloosung k der Zutritt zu dieser

Sientin, den 16. Januar 1850

. ö. rium. Wirte. Kuischer. Fretzdorff.

len und resp. siebenten Ausloosung von Schuldbriefen 269 aus der ersten und zweiten geschlossenen landschaftlichen hiesigen

1) aus der ersten Anleihe 108 Obligationen, und zwar: aus Serie A. Nr. 38 und 99.

ab nicht weiter verzinst werden.

1. Juli d. J. an den Nominalbetrag derselben bei der 3 *u371. 1353. 1463. 1491 und 1554. Staatskasse in Empfang zu nehmen, und wer⸗ ö

; s 6 Endlich wird hierdurch ; Anleihe des Herzogthums Gotha sind en noch we . . ,, 1. A) bekannt gemacht, daß der zweiund zw anzigste 1 , Zins abschnitt zu den landschafilichen Obligationen

der er sten Anleihe

30 aus Serie B. Nr. 167. 384. 388 und 423. Demmnächst wird zun öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in 6. Rr. M. 9. 9. . kann im ach un aus Serie C. Nr. 482. 1490. 497. 602. 783. S22. 3) am 3Zten d. M. in Gemãäßheit der diesfallsigen Ge⸗ „h. Rr. 2478. 2479. 2197. 321 u. 3327. za der veischollene Heinrich Stey 7 889. 981. 994. 1095. 1033. 1061. 1279. 1294. setzesbestimmungen die am 2. Januar 1845 aus- „FR. Nr. 4546.

han Warnecke aus 15301. 1305.

1316. 1335. 1366. 1371. 1452 gäaͤdosten und durch die vormalige Ober-Stenerkasse ingleichen der zweite Zinsabschnitt zu den land⸗

ich We des Ki ilang; ĩ 57 . e e en. 2 . ö ,, Lucie . 63 und 1695. eingelbsten landschaftlichen Schüldbtiefe nebst den schaftlichen Obligationen der dritten geschlosse nen bern i gag besn an, Se g. enn vom 15. Vezem ,,, D. Ni 1713. 1894. 1981. 1993. 2005. dazu gehörigen Zinsleisten und Coupons der ersten Anleihe ö. . gemeldet hat, auch e. , Amte ch nicht 2393. 5 263. 2083. 2212. 2231. 2310. und zweiten geschlossenen Anleihe verbrannt wor= Litt. C. Nr. 1531. 1669. 1670. 1672. 1673. besselben allhier a , , über das Fortleben 2856 ,. 3 2614. 2627. 2715. 2802. den sind; nämlich von der ersten Anleihe: 1938. 2898. 2911. 2912 und 2919. peinrich Sirphan Warn ö. so wird. der gedachte e, , . 3999. 3064. 3137. 31506. aus Serie A. Ni. 5 und 115. bis zum 1sten d. M. bei der Staatskasse zur Zahlung erklärt, und es soll das , für todi damit 3525. 3572. 336 K 5 3367. 3450. 3479. aus Serie B. Nr. 1565. 359. 361 und 434. nicht präsentirt wurden und daher den bestehenden Ge—= schrittener Rechtstrast dieses r rf nen e üg 353. 3656. oz a5 U ,, . ses , . . .

i Hin, 2 a gn n, , . 10 22. 1. 253. 13. 2. 3 56. besannten Erben und Rachfolgem liberwiesen weibll'n a. n . . . . , *. 63. iz. ire. 1. ö 563 tere n f. Kade gebs, . Finanz Albtheilung. 2 ; ; r A508. und 1078. —t ; ö Heß.

Ausgenomme gen Grundstücke,

Das Abonnement betragt.

2 Athlr. für 4 Nahr. 1 Athlr.. Jahr. 8 Rthlr.« J Jahr.

in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis ⸗Erhöhung. * Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 23 Sgr. berechnet. 2

Preußi scher

Alle Pest. Anstalten des In⸗ und Aus landes nehmen Besteslung auf

; Neser Blatt an, fur Berlin di Erxyedition des 6 ö ; . ö Anzeigers: / ; ehren · Straße ur. 57. . t .

——

* 23 Berlin, R ittwoch den 23. FJanuar 1850.

*

.

Amtlicher Theil.

. Deutschlan d.

Preußen. Berlin. Gesetz⸗ Entwurf, die Aufhebung der Grundsteuer⸗ Befreiung betreffend. Brom berg. Erleichterung des Gränz⸗ und Reiseverkehrs mit Rußland. Wahlen. Po sen. Eissprengung.!

Stettin. Schneefall. Aus Rheinpreußen. Treibeis

Oesterreich. Wien. Ankunft des Herzogs von Nassau. Minister⸗ rath über die Berufung des Militairs als Zeuge. Anfrage und An nag . Handelskammer in Betreff des Eisenbahn⸗ und Geldverkehrs. Vermischtes.

Bayern. München. Verwaltungsdienst des Heeres. Verhandlun⸗ gen der Kammer der Reichsräthe. Interpellation des Fürsten Waller= stein.

Sachsen. Dresden. Anwritts-Audienz des neuen preußischen Gesand⸗ ten.

Baden. Karlsruhe. Verlängerung des Kriegszustandes. Der Prinz von Preußen

Hessen und bei Nhein. Darmsta di. Wahlen für das Staaten- haus. Beschluß wegen verhafteter Abgeordneten. Wahlen für das Büreau der ersten Kammer. Mittheilung des Staats ministeriums,

betreffend die baldige Berathung und Beschlußnahme der deutschen Frage. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Schreiben der Bundes ⸗Cen⸗ sral-Kommisston an das Großherzogliche Gesammt-Ministerium. Ausland. Frankreich. Paris. Die Diskussion des Unterrichtsgeseß⸗ Entwurfs.

Widerlegung von Gerüchten. Bankbericht. Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Widerlegung eines Ge⸗

rücht über Ludwig Philipp. Kabinetsrath. National⸗Subscription

sür die Industrie⸗Ausstellung. Gesuch um Herabsetzung des Theezolls.

Türkei. Konstantinopel. Beilegung der Differenzen über die Flücht⸗ linge.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.

W

2 mtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kaiserlich russischen Wirklichen Staatsrathe und Depar⸗ tewments-Chef im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu St. Petersburg, von Hilfer ding, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit dem Stern zu verleihen.

Miuisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei dem Königlichen Ministerium der geistlichen Unter⸗ richts und Medizinal ⸗Angelegenheiten beschaͤftigte Baumeister Friedrich Adolf Lohse ist zum Königlichen Landbanumeister er—

nannt

rfertiger meteorologischer Instrumente Prim avesi ö nir und Optiker S chaffer zu Magdeburg ist . zanuar 1850 ein Patent k . 3 ; chnung und Beschreibung erläuterten

auf einen durch Zeichn. . ö ö Manometer, der in seiner ganzen Zusammensetzung sür . igenthümlich erkannt ist, .

inf Jahr n jenem Tage an gerechnet, und für den Um auf fünf Jahre, n ; .

. preußischen Staats erkheilt worden.

fang des preuß

1 1 1 n neu Unt

O mee.

nichtamtlicher Theil. Dent schland.

ö. . Rerltn, M. Jan. Se Majestät der Kaiser Preußen 221 vllin, un 2 0 ; 8 Seconde-Lieutenant von 34 bo⸗

—ister! CKaßen dem vo Oesterreich haben dem y, . , des 40sten Infanterie Regiments (Sten Reserve⸗Regi⸗ u. D aflleiste nden Adjutanten bei der Kommandantur von 6 89 d nstlels 14 2411 . . ! 1 . . 1 d 6 rden der Eisernen Krone dritter Klasse zu verleihen Manz en Orden der Eil geruh

in, 22. Jan. Der Finanz⸗Minister hat heute der zwei⸗

Berlin, ** 8 - . , , , ,. 4

ten Kammer den nachstehenden Gesetz , die Aufhebung der

1 fro eon voraelegt:

Grundsteuer⸗Befreiungen betreffend, vorgelegt

Entwurf des Gesetzes,

hebung der G rundste uer⸗Befreiungen betreffend.

All Grundstücke im Staate, welche einen Ertrag gewähren,

Alt 21 I * 1

sind zur Entrichtung der Grundsteuer verpflichtet. ind zur Sn ö Die einzelnen

Aus

Gütern und Grundstücken ves platten Landes ud Tewissen Kiassen von solchen nach den verschiedenen, zur Zeit unt ö. m gene - Systemen bpder aus besonderen Privilegien noch , n. änzlichen oder theilweisen Befreiungen von der Grund— zustan . hierdurch aufgehoben und die von letzterer bisher . . h eilwesse befreiten Grundstücke dazu herangezogen,

ganz ehr minder werden diejenigen. Städte mit ihren Gemar⸗ kungen, welche jetzt nur dem Ser vise , Pestimmung des §. 5 des allgemeinen Abgaben-Gesetzes vom 30. Mai 1820 unter⸗

siegen, oder weder unterworfen; dieje

nigen Städte aber, welche nach dem für sie gel⸗

tenden , . ,, ben Steuer⸗System unterworse ;

̃ n emngen letzteren gleichgestellt. unterliegen, hierin den letzteren glei gest

.

6ren, insofern sie zu einem offentlichen sind, insonderheit also:

d⸗ und Heerstraßen, die Schie⸗ Fahr- und Fußwege, Leinpfade,

oder den Gemeinden geh r Gebrauche bestimmt Plätze, Brücken, der Eisenbahnen, Bäche, Brunnen, Festungswerke,

Dienste ode a) Gassen,

schiffbare Kanäle, Häfen, Exerzierplätze, Kirchhöfe, ergaͤnge, Lust⸗ und botanische Gärten; anzung oͤffentlicher Plätze, Baumschulen und die zur Uferbefestigung e dienenden Weidenpflanzungen; brauchte öffentlicher Behör⸗ Beamte bestimmte Gebäude, , Justiz⸗, Polizei⸗, Krels- und Gemeindehäuser;

llen und andere dem öffentlichen Gottesdienste

Ströme, Flüsse,

Werfte, Ablagen, Begräbnißplätze, lediglich zur Bepfl Anlagen b öffentlicher

Straßen und

Strsme oder Flüss Schlösser und zum Ge den oder zu Dienstwohnungen für als Militair⸗, Regierungs Postverwaltung Kirchen, Kape gewidmete Ge die Diensthäuser d Kurat- oder Pfarr

Steuer⸗ und

S8⸗Gebäude,

Bischöfe, der Dom- und geistlichen Func⸗ Religionsgesell⸗ und Schullehrer, ffentlichen Kultus;

Universitäts⸗ und alle andere zum Un—

er Erzbischöfe, der geistlichen und sonstiger mit tionen bekleideter Personen der verschiedenen schaften; ferner der Gymnastal⸗, der Küster und anderer Bibliotheken, Museen, terricht bestimmten Gebäude; Armen- und Krankenhäuser, Besserunge⸗ und Gefängniß-Anstalten. Die Grundsteuerfreiheit der auch auf die dazu gehörigen, äume und Gärten.

Diener des ö

, Aufbewahrungs⸗

*

unter e bis g aufgeführten Ge— bäude erstreckt sich mit ihnen in der selben Befriedigung belegenen Hofr leiben alle Brücken, Kunststraßen, Eisenbahnen und schiffbare Kanäle, Staates von Privatpersonen oder Actien fentlichen Gebrauche angelegt sind, von der Grundsteuer

Eben so b Schtenenwege der welche mit Genehmigung des

Gesellschaften zum ös⸗

ie bisher von der en nach den 39 (Ge setz⸗

In den beiden westlichen Provinzen werden d Grundsteuer befreiten Grundstücke zu derselb ten des Grundsteuer-Gesetzes vom 21. Januar 18, Sammlung für 1839 Seite 30 und folg.)

Innerhalb der sechs östlichen Provinzen gende Vorschriften zur Anwendung: .

kommen hierbei fol⸗

r die dem platten Lande angehörigen Güter und Grund stü cke.

ilweise grundsteuerfreien Güter erall zu der jetzt landesüblichen n dem berreffenden Landest

Die zur Zeit ganz oder the und Grundstücke werden vorläufig üb Grundsteuer nach Maßgabe des i stehenden Steuer-Systems herangezogen.

Als die landesübliche gilt im Falle Grundsteuer, welche auf der ihrer Zahl und ihrem nach überwiegenden Menge von bäuerlichen Grundstücken des dem—

Grundsteuer⸗System ; schnittlich haftet.

des Zweifels diejenige Flächen⸗Inhalt

unterworfenen Landestheils

§. 5. . Die Steuer-Veranlagung der bisher ganz oder theilweise be⸗ freiten Grundstücke erfolgt kreisweise auf Grund summarischer Er⸗ Zu diesem Behufe ist dreisen, in welchen die Regulirung der lan die betreffenden Grundstücke nach den r-Anlagen oder nach den gesetzlich hne Schwierigkeiten erfol— neu aufzulegende Steuer

mittelungen. 1) in denjenigen S desüblichen Grundsteuer für bereits vorhandenen Grundsteue feststehenden Besteuerungs⸗ Grundsätzen oh kann, hiernach zu verfahren und die geordneten Behörden verhältnißmäßig festzustellen. denjenigen Kreisen, in welchen es an einem solchen An⸗

Inhalt der bisher ganz oder theilweise befreiten zung der zu beschaffenden Materialien

der Flächen⸗ Grundstücke unter Benut mit möglichster Genauigkeit zu ermitteln;

von den' der landesüblichen Besteuerung im Sinne des . deren Flächen-Inhalt durch vor— der durch⸗

unterworfenen Feldmarken, andene Vermessungen nachgewiesen werden kann,

chnittlich auf den Morgen treffende Grundsteuerbetrag fest⸗ 9 ses

1

a zu legende nittlich auf

Grundstücke zu b ermittelten, durchsch ffenden Steuersatz zu berechnen, und

Gesammtsteuer⸗Betrages auf die ein⸗ zu à verhältnißmäßig mit Bodens nach überschläg

der auf die Gesammtfläche der Steuerbetrag nach dem zu den Morgen tre die Vertheilung dieses zelnen Güter und Grundstücke Rücksicht auf Größe und Güte des licher Würdigung zu bewirken.

Bei Ermittelung der Flächen⸗Inhalte welche zur Holz⸗-Kultur dien Drittheil ihres Areals welche sich als ertraglos

(zu a und b) werden oder nur dazu in Ansatz gebracht; darstellen, wie Länderelen u. a. m., nich kte Flächen ganz außer An⸗

olche Grundstücke, geeignet sind, mit einem diejenigen Grundstücke aber, Haiden, Moore, Sümpfe, wüste und öde minder alle gewöhnlich mit Wasser bedes satz gelassen.

Alle Behörden, tet, die in ihrem Besitz besindlichen Zeichnungen, Vermessungs- und Bonitirun taster und andere ähnliche Schriftstücke, w vieses Gesetzes von Nutzen sein können bezeichneten Kommissionen auf deren etwaigen Benutzung zugänglich zu stellen.

sonen sind verpflich Flurkarten, Risse, gs⸗Register, slche bei der Ausführung den in den 88§. 8 und 9 erfordern zur Einsicht und

Gemeinden und Privatper

Zervis noch Grundsteuer entrichten, der letzteren

System einer geringeren Grundsteuer, als die demsel⸗

. Unterliegen die Gr ücke eines n Ortschaften des platten Landes ö .

Systemen, so werden die demselben S stücke zu einer besonderen Abtheilung vereinigt vorgeschriebenen Operationen für jede Abtheilung he,. t. . eine solche Abtheilung innerhalb eine zur Erreichung eines sicheren Resultats nicht ger

Kreises verschiedenen Steuer⸗ ystem unterworfenen Grund⸗ und die im 5§. 5

abgesondert be⸗ desselben Kreises mügende An⸗

von der Bestimmung des §. 1 bleiben diejeni= a. dem Staate, den Provinzen, den Kreisen

zahl von Grundstücken umfassen, se wird sie der gleichartigen Ab- theilung eines angränzenden Kreises angeschlossen. §. .

Findet sich in einem Kreise oder in einer Kreis ⸗Abtheilung nicht eine ausreichende Anzahl von vermessenen Feldmarken der im §. 5 ad b. bezeichneten Kategorie vor, um durch die Feststellung des durchschnittlichen Steuersatzes für den Morgen ein in Beziehung auf Zuverlässigkeit genügendes Resultat zu erzielen, so muß außer⸗ dem snnerhalb' desselben Kreises oder derselben Kreis Abtheilung noch der Flächeninhalt einer angemessenen Anzahl eben solcher Feld marken oder einzelner Grundstücke von der verschiedensten Beschaffen⸗ heit möglichst genau und nöthigenfalls durch Vermessung ermittelt werden.

Das Resultat dieser Ermittelung ist der Berechnung des durchschnittlichen Steuersatzes für den Morgen (S. 5 ad b) mit zum Grunde zu legen.

8. 8. ö Die nach den vorstehenden Bestimmungen (88. 5 bis 7) erfor⸗ derlichen Ermittelungen und Repartitionen geschehen für jeden Kreis oder jede Kreis-Abtheilung durch den Kreis-Landrath oder einen von der Bezirks-Regierung zu ernennenden Bevollmächtigten unter Mitwirkung' einer Kommisston. Diese wird zu gleichen Theilen gebildet:

a) aus Besitzern von Grundstücken im Kreise oder in der Kreis- Abtheilung, welche der landesüblichen Grundsteuer unter⸗ liegen; .

b) aus Besitzern von Grundstücken im Kreise oder in der Kreis- Abtheilung, welche von der landesüblichen Grundsteuer ganz oder theilweise befreit sind, und endlich -

(R) aus solchen Personen, welche bei der Besteuerung selbst kein Interesse haben, dagegen ihrem Berufe nach als Sachverstän⸗ dige mitzuwirken geeignet sind. . Die zu a bezeichneten Mitglieder werden von den Ortsschulzen

der ländlichen Gemeinden im Kreise oder in der Kreis⸗Abtheilung; die zu h gedachten von den Rittergutsbesitzern im Kreise oder in ver Kreis Abtheilung und von den Vertretern der dazu gehörigen

Kirchen, Pfarren, Schulen und milden Stiftungen, sofern dieselben sich im Besitz ganz oder theilweise grundsteuerfreier Grundstücke befinden, nach einfacher Stimmen-Mehrheit gewählt.

Für die im Kreise oder in der Kreis-A Abtheilung belegenen Staatks-Domainen und Forsten bestellt die Bezirks⸗Regierung (inen Vertreter als Mitglied der Kommission.

Die zu (. bezeichneten Kommissions-Mitglieder werden von dem Kreis⸗Landrath oder Regierungs⸗Bevollmaͤchtigten berufen,

Die Anzahl der Kommissions⸗ Mitglieder ist für jeden Kreis oder jede Kreis-Abtheilung von der Bezirks-Regierung festzu⸗ setzen.

8.9

Die obere Leitung des Geschäfts wird für jeden Regierungs⸗ Bezirk einem Regierungs⸗Bevollmächtigten übertragen.

Unter seinem Vorsttz tritt eine Bezirks-Kommission zusammen, welche die Arbeiten der Kreis-Kommissionen zu prüfen, für Besei⸗ tigung der in denselben sich vorfindenden Mängel oder Unrichtig⸗ keiten zu sorgen, über vorkommende Beschwerden einzelner Bethei⸗ ligten zu entscheiden und die Steuer- Repartitionen der einzelnen Kreise oder Kreis-Abtheilungen festzustellen hat.

Zur Bildung dieser Bezirks-Kommission wird von jeder Kom— mission eines Kreises oder einer Kreis-Abtheilung ein Mitglied ab⸗ geordnet, und werden außerdem vom Regierungs⸗Bevollmächtigten des Bezirks noch fünf Mitglieder berufen, welchen die im §. 8 zu C. bezeichneten Eigenschaften beiwohnen müssen.

§. 10.

. Nach erfolgter Feststellung der Steuer-Repartition wird das Gesammt⸗Resultat der in einem Kreise oder in einer Kreis⸗AÄbthei⸗ lung erfolgten Veranlagung der bisher ganz oder theilweise befrei⸗ ten Grundstücke zur Grundsteuer öffentlich bekannt gemacht.

Gegen Entrichtung des hiernach auf sie fallenden Steuerbe⸗ trages werden die Besitzer solcher Grundstücke von den etwa bis dahin unter verschiedenen Benennungen entrichteten geringeren Grund⸗ steuer-Beträgen entbunden. .

II. Für die Städte und die dazu gehörigen Feld marken.

§ 11.

In denjenigen Landestheilen, in welchen die zu den Städten und deren Feldmarken gehörigen Gebäude und Liegenschaften zwar übrigens nach den Grundsätzen der landesüblichn Grundsteuer, jedoch nach einem geringeren Prozentsatz vom steuerbaren Ertrage als die steuerpflichtigen Grundstücke des platten Landes veranlagt sind, wird die Grundsteuer der Ersteren einfach auf den von den Ortschaften des platten Landes zu entrichtenden Steuersatz erhöht.

In den nach 8§. 6 des Abgabengesetzes vom 30. Mai 1820 servispflichtigen, so wie in denjenigen Städten, welche gegenwärtig weder Servls noch Grundsteuer entrichten, erfolgt die vorläufige Veranlagung zu letzterer nach folgenden Grundsätzen: .

1) Der Flächeninhalt aller zu einer Stadt und deren Gemar⸗ kung gehörigen landwirthschaftlich benutzten Grundstücke einschließ⸗ lich'der städtischen Gärten, wird unter Benutzung aller zu beschaf⸗ fenden Materialien mit möglichster Genauigkeit ermittelt und in seiner Gesammtheit mit dem nach 8. 5 zu T2 festzustellenden durch⸗ schnittlichen Steuersatz für den Morgen desjenigen Kreises belegt, zu welchem die betreffende Stadt gehört oder innerhalb dessen sie, ohne dem Kreisverbande anzugehören, belegen ist.

Die Vertheilung des sich hiernach ergebenden Gesammtsteuer⸗ Betrags auf die einzelnen der gedachten städtischen Grundstücke er⸗ folgt demnächst mit Rücksicht auf die Größe und Güte des Bodens nach überschläglicher Würdigung.

Die zu den städtischen Wohnhäusern gehörigen Gärten, in- gleichen die Obst- und Gemüsegärten dürfen bei dieser Individual⸗