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bedec
werden
die
meinschaftlich a . aenrBwme Behufe gewählte Abge Irdn
missionen.
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38er
ifs Ausführung der T
hres Flächeninhalts m
81 Row * 2 Matt ww nn n welcher nach der Bestimmung
, g, . Gemeind
2 3 Merl Uethsw n Sen M nen M werthes 2 * — 2 d er sein l ;
nach Maßgabe der dieserh
nstruction durch die
a der Gemeinde⸗
gliedern derselben, zu zwei
besitzzern gewählt. Der Regierungs-
ßerdem noch einzelne Sachverständige zur Mitwirkung anlagungs-Arbeiten zuzuziehen.
. J
Die obere Leitung und Ueberwachung des Grundsteuer⸗Veran— lagungs⸗-Geschäfts in den Städten wird f ; Bezirk dem nach §. 9 zu ernennenden Regierungs die Prüfung der von den einzelnen städtischen Kommissionen gefe tigten Arbeiten, die Sorge für Beseitigung der in kommenden Mängel und Üinrichtigkeiten, die Entscheidung über vor einzelner Feststellung der Steuer-Repartitionen für die einzelnen Städte aber einer Bezirks⸗-Kommission, bei welcher der Regierungs ĩ tigte den Vorsitz führt, übertragen.
Die Bildung dieser Kommission erfolgt sämmtlichen Städte eines Kreises zusammen, welche einen Kreisverband für sich bilden, je e
kommende Beschwerden
Tr n N Ino sas g * Die Wahl eines solchen, ab
L
nd wegen C
welchem
Allgemeine Bestimmungen.
Die Kosten der Grundsteuer-Veranlagung nach den Vorschrif⸗ ten dieses Gesetzes fallen der Staats⸗-Kasse zur Last.
Die Mitglieder der Kommissionen erhalten die nach den allge— meinen Bestimmungen festzusetzenden Reise⸗ * à und b im §. 8 gedachten, so wie die Mitglieder der städtischen Vommissionen (65. 12 und 13),
Iweck des Gef gen genöthigt sind.
Das noch
lectandi) wird ge zu entrichtenden ee n ten etwa noch obli aufgehoben.
Eben so werden Recht zur Einsammlun
ihres Bezirks zusteht, s Theils der letzteren, als eines 8 gents, an die Staatska von dieser Verpflichtun
Die betreffenden
ng niemals geringer als das beste Ackerland in der stä dmark in Ansatz gebracht werden. Bei Feststellung des Gesammtflächeninhalts der rigen Grundstücke gelten hinsichtlich solcher Grundstücke, welche zur Holzkultur dienen oder nur dazu geeignet sind, so wie derer s ertraglos darstellen, einschließlich der gewöhnlich 5 gegebenen Bestimmungen. 2) Die mit Gebäuden besetzten Grundflächen in den st den zu diesen Gebäuden gehörigen mit Ausnahme der zu 6 dieses Parag en Besteuerung nicht; die ersteren
s kten Flächen die im 8. )
Hofräumen unterliegen
mächtigten unter Mi der letzteren, deren Anzahl von dem Finanz -⸗-Minister zu erthei⸗— gierung festzusetzen ist,
ig zu einem Drittheil aus Mit rittheilen aber aus städtischen Grund Zevollmächtigte ist befugt, au—
so wie diejenigen, n Mitglied 9 ädten eines Kreises ge Mitgliedes geschieht durch zu diesem betreffenden
zuordnenden
er Grundsteuer rd das Resultat derselben öffentlich bekannt gemach ͤ cinziehung der veranlagten Grundsteuer rforderliche Anordnung getroffen; von dem 1sten des Monats aber, mit die Erhebung dieser Grundsteuer eintritt, die betreffende tadt von der Fortentrichtung des ihr bisher obgelegenen Servis— ontingents und der etwa sonst noch entrichteten grundsteuerarti⸗ gen Abgaben an die Staats-Kasse entbunden.
zter Feststellung d Repartition
Beträge die
und Tagegelder;
jedoch nur dann,
. 3 nn wenn sie zum chäfts die Nacht außerhalb ihres Wohnorts zuzubrin—
J hier und da b die Grundsteuer ihres mn an die betreffende Staats E
Wegfall der
estehende Recht der Gutsherrschaften, ezirks einzusammeln und im Ganzen gestelle abzuführen (jus subcol— dafür von den Steuerpflichtigen etreffenden Gutsherrschaf— Verbindlichkeit hierdurch
ühren und der egenden Vertretungs
diejeni sv . kelenigen ständischen Verbände, denen das rten von Grundsteuern inner
o wie die Verpflichtung zur
Abführung eines vertretenden Kontin⸗ unter Aufhebung jenes Rechts
erbands · Verhältnisse sind, so weit sie sich
*
134
Verwaltung der Grundsteuer be⸗ letzteren Bezug habenden Kata⸗ Finanz⸗Minister zu bestimmenden
auf die Erhebung und antheilige ziehen, aufzulösen und die auf die ster, Urkunden und Akten der vom
Behorde zu , . n dem Betrage des den betreffenden
In dem Verhältniß und in dem * 9 , , n. ständifchen Verbänden an dem bisherigen E rundsteuer n mmen lustehenden Antheils wird durch dieses Gesetz nichts geaͤndert; 2 n dieser Beziehung Nöthige vielmehr durch besondere Gesetze ge⸗ rdnet w ; ; .
Die serung der Grundsteuer erfolgt künstig überall nach 22 vieserhalb bestehenden Bestimmungen unmittelbar dvi angeordneten oder noch anzuordnenden Empfangs—
ellen . .
Die städtischen Gemeinden sind schuldig, die nach s. 11 zu P veransagende Grundsteuer von den einzelnen Steuerpflichtigen ein.
hen un monatlichen Beträgen vor Ablauf jeden Monats
nen angewiesene Kasse abzuführen
33 Die Vorschriften der in den verschiedenen Landestheilen beste⸗— den Grundsteuer-Remissions-Reglements finden, so weit dies sher nicht schon der Fall war, bis auf weitere Bestimmung künf ig auch auf die Besitzer bisher ganz oder theilweise grundsteuer— und Grundstücke des platten Landes Anwendung. er Bewilligung von Remissionen für die nach §. 11 in zu veranlagende Grundsteuer wird ein besonderes
lassen werden.
8. 18 Fin Rechtäanspruck auf Entschädi e n, 3 56 Ain Nechtsanspruch au CQntschad gung seitens Des Staats sur ie nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu entziehenden Grund steuer freihe steht nur den Besitzern solcher Güter und Grund
iten s
stücke zu, welchen die Grundsteuerfreiheit mittelst eines lästigen Ver trags oder eines speziellen Privilegiums vom Staate unmittelbar verliehen ist. Insofern in dem Vertrage oder dem Privilegium in dieser Beziehung nicht anderweite Bestimmungen getroffen sind, bei
denen es bewendet, wird der zwanzigfache Betrag der neu aufer
e f
legten Grundsteuer als Entschädigung vom Staate gewährt fa der betreffende Grundbesitzer zu gewissen beständigen oder Natural-Abgaben oder Leistungen privatrechtlicher Natur den Domainen oder Forstfiskus, erechtigten, verpflichtet ist demselben ein der neuen Grundsteuer gleichkommende Betrag den gedachten Abgaben oder Le
.
Wird die Anerkennu spruchs im Verwaltungswe betreffenden Guts oder Grunhkstück— im ordentlichen Rechtswege zu verst Dagegen soll die Frage: besitzern, denen ein Rechte steht, bei Aufhebung der
wa 6G , m om hiaker 2zunestand ene z Besitzungen bisher zugestan enen
J f,, , n das neue Verhältniß zu
Steuerfreihcit, um ihnen den Ueberge ᷣ
erleichtern, beziehungsweise sie vor unverhältnißmäßigen Verusten zu
z ; ; iin nn næ* v ejsne Erstattung der ihnen bewahren, eine billige Entschädigung oder eine Erstattung r ihne aufzuerlegenden neuen Grundsteuer für eine bestimmte
Jahren zu gewähren sein besondere gesetzliche mung entschieden werden, sobald Resultate der nach diesem Gesetz vollständig übersehen lasser
Die Besitzer von Lehen- und Fideikommiß-Gütern, denen
zung einer neuen oder erhöhten Grundsteuer in Gemäßheit
der Bestimmungen
er r dieses Gesetzes hypothekarisch eingetragene Kapitalien gekündigt werden sollten sind besugt an
2 . II letzteren andere Darlehne ohne Konse der. en Inwä
oder sonstigen Interessenten aufzunehmen.
8. 20
38266 . 2 Tostsls Sox 3381 2914 Io Ne Für die Sicherheit desjenigen Theils der zur Zeit, der Ver kündigung dieses Gesetzes auf den Rittergütern der ö
ulden, welcher in Folge der auf
w so Raf or * ga . 3 5X. (SO vinzen haftenden Pfandbriefs⸗Sch . t
s 1
zuerlegenden neuen oder erhöhten Grundsteuer hinter die regle mentsmäßig als Real-Sicherheit zu bestellende Werthsque d betreffenden Güter (die erste Hälfte, beziehungsweise die erster Drittheile des grundsätzlich ermittelten Gutswerths) zurüd
vird, übernimmt der Staat den einzelnen Kredit-Anstalten gegen
er die Garantie dahin, er volle Entschädigung für alle bei Zubhastationen oder sonst an diesem Theil der Pfandbriefs-Schul den entstehende Verluste gew— von denen nachgewiesen werden kann, daß sie durch die eingetretene Erhöhung der Grundsteuer herbei führt vorden sind
8. 21
Der Finanz-Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes
beauftragt und hat die erforderlichen weiteren Anweisungen zu erlassen.
Bromberg, 13. Jan. (Pos. Ztg.) Der Königl. preu ßische General-Konsul v. Wagner zu Warschau hat dem Ober⸗Prä denten unserer Provinz unterm 17ten v. M. die sehr wichtige Mit ilung gemacht, „daß es ihm nach wiederholten Versuchen gelun⸗ gen sei .
ie Aufmerksamkeit des Fürsten von Warschau darauf zu senken, wie wünschenswerth es im Interesse des russischen und preu ßischen Staates sei, einige Erleichterung in Bezug auf den Gränz und“ Reiseverkehr eintreten zu lassen. In Folge dessen habe die Kaiserliche Regierungs-Kommission den Beschluß gefaßt, daß der Verkehr der Gränzbewohner der beiderseitigen Staaten im Umfange von 3 Meilen auf Grund von auf 8 Tage gültigen Legitimations⸗ karten, so wie in Bezug auf die durch die Gränzlinie durchschnitte⸗ nen Güter auf Grund von auf 1 Jahr gültigen Legitimationspa-
pieren bergestalt wiederhergestellt werde, wie er vor den im Jahre 1848 stattgefundenen Ereignissen bestanden und zwar unter Aufhe— / bung aller Einschränkungen, welche durch jene Ereignisse veran laßt worden seien.“ Dies Schreiben des Herrn General-Konsuls ist auch der hiesigen Regierung und durch diese den bei der Gränze betheiligten Landrathsämtern und Distrikts⸗Kommissariaten mitge⸗ theilt worden.
Bromberg, 16. Jan. (D. Stg.) Unser Departement hat, wie auch schon früher, die Eintheilung in 4 Wahlbezirke für die Wahl nach Erfurt erhalten; jedoch find die Wahlorte und die Wahl-Kommissarien geändert. Die Kreise Bromberg und Schu bin (mit Ausschluß des Distrikts Exin) wählen ihre Deputirten hier in Bromberg, die östlichen Kreise in Inowraclaw, die westlichen in Czarnikau; der vierte Wahlort ist Wirsitz.
Stettin, 21. Jan. (Ostsee⸗ Ztg.) Die Communieation zwischen hier und Posen hat in Folge des starken Schneefalls wieder⸗ holt Unterbrechungen erlitten. Der gestern Nachmittag hier erwar— tete Jug von Posen ist heute Nachmittag bis 3 Uhr noch nicht an gekommen.
; Po sen, 19. Jan. (P. Ztg.) Die hier stationirte Pionier⸗ Abtheilung ist seitens ves Kriegs Ministeriums den Civil Behörden für den Fall nöthig werdender Eissprengungen zur Disposition
dern förmliche
gestellt.
Aus Rheinpreußen, 14. Jan. (Mainz. 2 Ne⸗ benflüsse des Rheines, wie Mosel und Lahn, sind zugefroren und der Rhein treibt stark mit Eis, daß er in den nächsten Tagen sich wohl auch stellen wird. In St. Goar liegen viele Schiffe in dem dortigen neuangelegten Hafen. Es war von unserer Regierung sehr wohl daran gethan, daß sie in St. Goar einen Winterhafen anlegte,
da zwischen Koblenz und Mainz keine andere Station sich so wohl dazu eignet, als eben dieses Städtchen, bei dem der Rhein nie zu
geht. Die in der Nähe liegende segenannte „Bank“ stößt nämlich mit solcher Gewalt die Wassermasse von sich, daß das Zufrieren eine Unmöglichkeit, und dann ist gleich oberhalb der Bank an der Lurlei das Bett des Rheines so eng, daß dort die Eismasse bald sich stopft und unterhalb derselben, also nach St. Goar zu, der Rhein vom Eise fast ganz frei ist. So sind die Schiffe sicher vor dem Eise, besonders jetzt seit Anlegung des Hafens, in welchem der— malen besonders viele ruhrer Kohlenschiffe überwintern.
Oesterreich. Wien, 18. Jan. Am Montag Abend traf der regierende Herzog von Nassau nebst Gemahlin und Gefolge hier
8 8 ö . vy . wurde derselbe vom Freiherrn von Piret 92
ein. Auf dem empfangen und fuhr hierauf in einer Ho
serlichen Hofburg
nach der Kat
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t ro kal t ich gehaltene
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M in Justizsachen, wurde, wie der Sold freund meldet, die Frage erörtert, ob das Milita ils Zeu rufen werden solle? was einerseits bejaht, andere wegen mög licher Unzukömmlichkeit und Kompromisse verneint wurde. Nack Debatten vereinigte man sich darin als Auskunftsmittel: Es sei
9 ienstlie enstlie
Militair als Zeuge zu erscheinen schuldig, wenn es nicht di verhindert ist. Hierdurch erachtete man die Klippe umgangen dem Kommandanten Spielraum gelassen zu haben, im Falle obige Besorgnisse die Zeugen durch Kommandirung im Dienste vor Kom⸗
1 [ z Wort Wort
zromissen bewahren zu können. Se. Majestät nahmen da
8 rr = . 8.2. 1 3 288 Mil 1 erklärten: Allerhöchstdieselben ließen in keiner Weise das Militair
11 1 würden aber auch kein Gesetz be
zromitt tätigen, welches I 1 1 x h 2
lraum und beliebige Auslegungen gestatte. Gesetze müßten so
* * ö 112 2 1 ao 3 e n om * (ce Ba
haffen werden daß sie vollzogen werden können, welche dann
ü
v. M. stattgefunden
er berichtet, jüngste zu Wien t Verwaltungen für unsere nächsten Interessen
ömmlichkeiten in der Güter-Beförderung
chen Eisenbahnen neuerer er — / . . volalgiyto o 9YIß * ö t Ba ! handnehmen, daß die Handelsleute die Absicht haben n — r den Waaren-Transport in Kürze nicht mehr zu benutzen,
enzüge mit gewöhnlichen Fuhrwerken zu pedition prompter stattfinden würde.“
; . nistren, weil (
Es wurde dar— mitgetheilt, daß die Denkschrift der Handels Kammer an den Kongreß gelangt und von diesem, nach Anordnung seiner Statuten, einer Kommission zur Berichterstattung zugewiesen worden sei, worüber erst dem nächsten Kongresse deutscher
' s 1 8 ava * 1518 1X5 YeQkI J 7 ö Eisenbahnen berathen und Beschluß g esfaßt w J m) s ei Mittheilung,
gen Gewinn bei dem Agio und
es vorziehen würden, ihre Abschlüsse
in Silber zu macher Fi teres entfallen würde, besch Fi . 5Sßrend . W gen y L aß wahren 1 [ io Tra chtaeBkitkßr 6 die Frachtgebühr für 12. 11 * VJ hen 8 . wpeyr ( fr . 511 11 121 z 139* 28 2öFnrnr * ztalien hier angekommen ĩ J 83 vschM 19316 prinz gon Wüurttembe ] 1 er Feldmarschall⸗Lieutenant Prinz von Wurltemh 81 Hraz abgereist. ( ; F 18 oJ 321 568 zeßählit des 1 Der —tadt wer! 1 Räume des Universitäts Hebäudes in der Stadt NR 3s 1 28 r VWBbr ss i hoer n Vorlesungen einiger Professoren her
der Wanderer, sollen es mehrere
sein, welche dieser Begür
. — ö 14 Wanderer zusolg
stimmt sein, an welchem die Zollschranken enedig m österreichischen Zollgebiete fallen werden. Der Wanderer meldet: „Aus in neue Akt versöhnlicher Milde geschrieben. Es Deput des revolutionairen Reichstages, welche, em Fuß doch der Untersuchung wegen in Pesth estat tet werden, sich nach Hause zu begeben, und sind nur durch hr
wort verpflichtet, sich jeder an sie ergehenden l u stell Dem bekannten Komponisten Egressy Reny einem der kompromit tirten Komorner, ist der Aufenthalt in Pesth gestattet worden.“ 6 n Jan A, 3 tg.) st de Verwaltungsdienste ; ge s zweiter Klasse der Kriegs n von Zeughaus-Haupt-⸗Direction bei
Artillen Lorps-Kommando; zum Kriegs-Kommissar der Kriegs-Rechnungs-Kommissär Heinrich Heiden bei dem Armeemontur Der ot; der Ober-Kriegs-Kommissär zweiter Klasse Anton Blaim zerger vom Artillerie⸗Corps-Kommando zum Kri Revisions-Abtheilung, der Kriegs⸗Rechnunge ; Frank vom Artillerie⸗Corps Kommando zur Zeughaus-Haupt-Di rection 2c. Im Kriegsministerium ist neuerlich die Praxis einge führt, nicht wie seither in größeren Zwischenräumen von einen
smini
J z Jos RKommissar Joseph
halben oder einem Jahr durch sogenannten „Armeebefehl“ die Er nennungen, Beförderungen 2c. im Heere zu veröffentlichen, sondern
daß letztere von nun an je nach Bedürfniß vorgenommen und durch Reskripte monatlich oder alle zwei Monate bekannt gegeben werden
München, 18. Jan. (N. M. Ztg.) Die Kammer der Reichsräthe kam in ihrer heutigen Sitzung mit der Berathung des Gesetzes über die Gerichtsverfassung zu Ende, und nur die Schluß abstimmung, so wie die Berathung eines Zusatzartikels, welchen Reichsrath von Arnold im Betreffe des Civil⸗Prozeßverfahrens bei den Unter- (Einzel- Gerichten beantragt hatte, wurde, da letzterer erst von den Ausschüssen berathen werden soll, auf morgen ver— tagt.
München, 18 Jan. (N. K.) Fürst Wallerstein Hat heute nachstehende zwei Interpellationen dem, Präsidium zur Mit- theilung an das Ministerium des Aeußern übergeben: Iz Inter⸗ pellation im Hinblick auf die Verfügung der Bunde skommisstizn be züglich des würtembergischen Gesetzes üßer den Einzug . ; ö. „Erkennt die bayerische Regierung von dem Standpunkte aus, den sis sich in der Leültschen Frage beigelegt hat, der inte rimihischen Bundes -Kommission den Vollumfang jener Defeug nise 6j . kraft der einstigen deutschen Bundes⸗Verfassung der . ö der Bundes-Versammlung bekleidet war? Erkennt Lie, n le Regie rung dieser von ihr einseitig und ohne alle Nitwirlung des m m mit ins Leben gerufenen Koömmission die Befugniß zu, in die . schreitende Gesetzgebung der einzelnen deutschen Staaten irgendwie
einzugreifen, und insbesondere in welch immer einer Weise Verwirk⸗ lichung sener Verpflichtungen entgegeuzutreten, welche die der bahe— rischen Regierung durch ihre Erklärung vom 18. Mai 1849 be⸗ züglich der Durchführung der Grundrechte des deutschen Volles äbernbmmen hat?“ „J. Interpellation im Hinblick auf die in der Ausführung begriffenen Wahlen zum erfurter Reichstag. „Da die an der berliner Einigung festhaltenden Regierungen nun wirlich und zwar auf Grund eines octrovirten Wahlgesetzes die Wahlen zu einem Reichstage angeordnet haben, um mit diesem die ihnen wünschenswerth erscheinenden Abänderungen der in Frankfurt be⸗ schlossenen Reichs- Verfassung zu vereinbaren, und da sicherem Ver⸗ nehmen nach von Seiten der bayerischen Regierung gegen diese Wahlen schriftliche Verwahrung eingelegt wurde, so ersucht der Unterzeichnete den Staats- Minister des Aeußern: 1) um Nieder
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dieser Wiederberufung geschehen sind?
Sachsen. Dresden, 21. Jan. Die Leipz. Z. meldet amtlich:
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Ze. Majestät der König haben in einer am 17ten?d M. dem zum Königl.
eußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Mt an Allerhöchst-⸗Ihrem Hofe ernannten Grafen r ilten Partikular-Audienz dessen Beglaubigungsschreiben entge
R 10Rwmenm oval * enzunehmen geruht.
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91
rden. Der Prinz von Preußen war einige Tage unpäßlich, be t jetzt bereits wieder in der Besserung Hessen und bei Rhein. Darm stadt, 17. Jan. utsche Ztg.) Unsere erste Kammer der Stände wählte heute, Antrag des Abgeordn. Eberstadt, die Wahlen für das und Volkshaus vorerst auszusetzen, zwei Mitglieder für 1
itenhaus; die Regierung hatte drei Kandidaten vorgeschla
berappellations⸗Gerichts Rath Hesse in Darmstadt, den Langen vom Windhäuser Hof in Rheinhessen und den
danzl baum in Gießen. Langen wurde mit 12 Stimmen lt; Hesse erhielt 3, Birnbaum 1 Stimme. Als zweiten
Darmstadt eine Stimme. Weisheimer, Holzmann, T
Ministerialralrath Eigenbrodt bgeordnete (Strecker, Eberstad
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zerwahrung zu Protokoll zu geben.
169
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teten Abgeordneten, Mohr, V
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zur Freilassung der genannten 4 Abgeordneten zu thun.
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. ern 9 2 * ; 6 Ausschüsse sind keine permanenten, sondern nur
hende zur Begutachtung einzelner Anträge.
vor
rmstadt, 19. Jan. Eine (bereits in Nr. 121 d nte Mittheilung des Großherzoglichen amr
—
t ist dem, was vor Aller Augen sich in Deutschlan⸗ gen sich vorbereitet, wie aus den Eröffnund e Staatsregierung selbst zur Genüge bekannt,, daß den höchsten Werth darauf legen muß in Ueber istimmu den Ständen in kürzester eit die l ten zu können, welche die Beschickung des Reichstages Bündnisses vom 26. Mai v. J. möglich machen. Da un in den Staaten, welche dem X ndniß beigetreten sind am i schon die Wahl der Abgeordneten zum Volks hause vorgenommen werden soll, so ist deshalb bereits für das Großherzogthum ungeachtet der hierin getroffenen Vor bereitungen, ein empfindlicher Zeitverlust eingetreten. Wenn des⸗ senungeachtet, selbst bei besonderer Aufforderung dazu und ohne rsichtkichen Grund sogar ein vorläufiger Zusammentritt des wählten Ausschusses nicht alsbald und, wofür es an jeder beruhi en A rung fehlt, nicht einmal bis heute erfolgt, so erwehre
noch das unterzeichnete Staats-Ministerium, darin eine auf rzögerung gerichtete Absichtlichkeit zu erkennen; es würde aber be ine schwere Verantwortung auf sich zu nehmen, wollte es verehrliche zweite Kammer auf den Ernst der (s zu machen, unter welchen die Be⸗ etzt vor allen anderen wichtige An zenheit sich nicht ohne Nachtheile verschieben läßt, un
1
welchen es nur mit Gefahr für die Interessen des Großherzogthume unternommen werden könnte, dieser Beschlußnahme Schwierigkeiten zu bereiten. Die Zeit drängt zur Entscheidung. Das Staäats⸗Ministerium lehnt, sollte seiner dringenden Vorstellung der Eingang versagt werden, jede Verantwortung hinsichtlich der Folgen von sich ab. Dieselbe würde zunächst den Ausschuß und das Präsidium treffen, aber auch von der Kammer zu theilen sein, wenn nicht die deutsche Angelegenheit vor jedem anderen Gegenstand in unausgesetzte Berathung genommen und in diesen Tagen durch de— finitive Beschlüsse zur Erledigung gebracht würde.“ Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 19. Jan. Die Mecklenb. Ztg. erklärt sich in den Stand gesetzt, folgendes gestern bei dem Großherzoglichen Gesammt -Ministerium eingegan⸗ gene Schreiben der provisorischen Bundes-Central-Kommisslon zu Frankfurt a. M. vom 11ten d. M. mitzutheilen: „Die Gutsbesitzer Rettich auf Rosenhagen, Graf von Bassewitz aus Schwiessel und von Dewitz auf Miltzow, als auf einem ritter⸗ schaftlichen Konvente gewählte Deputirte und Bevollmächtigte der mecklenburgischen Ritterschaft, haben in einer hei der unterzeichneten Bundes⸗Central⸗Kommission eingereichten Eingabe vom 21. Dezem⸗ ber v. J. den Antrag gestellt: daß die Bundes-Central-Kommisston in Gemäßheit des Art. III. der mecklenburgischen Patent⸗ Verordnung vom 28. November 1817 für die fördersamste Anordnung der im Art. II. sub 3 dieser Verordnung be⸗ stimmten schiedsrichterlichen Behörde in Betreff der zwischen der Ritterschaft und der Großherzoglichen Regierung über
zung der bayerischen Verwahrungsakte und der preußischen Er widerung auf den Tisch des Hauses; 2) um Beantwortung der Frage: ob die bayerische Verwahrung die ungesäumte Wiederberu
er Gesammt-Volksvertretung bezielte, worauf das deutsche Volk ein geheiligtes, von den Regierungen selbst im Jahre 1848 merkanntes Recht besitzt, und welche Schritte bayerischerseits behufs
Baden. Karlsruhe, 18. Jan. (O. P. A. Ztg.) Wie das ausgegebene Regierungsblatt meldet, ist der Kriegszustand
nd das Standrecht abermals auf weitere vier Wochen verlängert
lte man hierauf den Oberappellations-Gerichts⸗Rath der ersten Kammer, F. Schenck, mit 12 Stimmen; erhielt Hofgerichts-Direktor Klipstein von Gießen 3 und
enthielten sich der Wahl und behielten sich vor,
Kammer beschloß nach langer Berathung in Sachen zittmann, Schmitz und
inn, mit 23 gegen 13 Stimmen, daß die fortdauernde Un— aft derselben eine Verletzung des Artikels 84 der Ver—
de bilde, ferner mit 25 gegen 11 Stimmen, daß auch Verhaftung des Abgeordneten Heldmann eine Ver⸗ Artikels 84 der Verfassungsurkunde sei; endlich mit 23 13 Stimmen, das Ministerium zu ersuchen, die nöthigen
ste Kammer wählte heute auch den zweiten Vizepräsi⸗ und zwar mit 11 Stimmen den Abgeordneten Eigenbrodt; erhielt 9 Stimmen; ferner fünf Ausschüsse: 1) für Finanz⸗ zöppritz, Klipstein, Hoffmann, Eigenbrodt, Weisheimer; 2) litionen: Kilian, Thudichum, Kraft, Dieffenbach, von Starck;
1 d. St. A. ͤ Staats⸗Ministeriums kammer, betreffend die baldige Berathung und Be— sßinahme der deutschen Frage (in der Sitzung vom 15. Januar)
135
lagen versehene, umständliche Denkschrift beigefügt, welche das und Rechisverhältniß darzulegen und die mit den obigen ül stimmenden Anträge zu motiviren sucht. In zwei späteren ben, vom 24. und 29. Dezember v. J., sind Nachträge in auf jene Darlegung des Sach- und Rechtsverhältnisses entl
— 1 den Schrift- und Druckstücke, ihre eigene Kompetenz und die Legi timation der Beschwerdeführer sorgfältig geprüft und die eine wie andere, so weit es zur Einleitung der Sache erforderlich ist, vorbe haltlich der definitiven Eutscheidung in beiden Beziehungen, begrün det gefunden. Dem Großherzoglich mecklenburg⸗schy sammt Ministerium theilt die Bundes -Ce R r
9 1 1 13mmtliche sammill
Abschriften der drei bezeichneten Eingaben
er 1
derselben, so weit sie nicht in Druckstücken und Lithograpl ste
mit. Die hiernach abschriftlich nicht mitg n Sti e welchen angenommen werden muß, daß sie dem Großherzoglie Gesammt-Ministerium sofort zugänglich sind, sind folgende: 13 in einem lithographischen Abdruck s, vom 30. Septeml . datirtes Promemoria der Minist n ütz Stewer-Wustrow, Justizrath von Lie u ith Me
(Anlage IV.); 2) die Beilage zu Nr. 7 der Neustr tung
enthaltend einen Seiner Königlichen Hoheit dem Strelitz unter dem 13. Oktober v. J. erstatteten Bericht der Regierungs-Mitglieder von Bernstorff, von K ̃ lage V.); 3) ein Sonderabdruck aus dem No sthaltend einen Aufsatz unter der Uebe lung des Sr. Königlichen Hoheit dem G burg-Schwerin von Seiten der Herren Minister von Lützow, S ver auf Wustrow, Justizrath von Liebeherr und Hofrath Me überreichten Promemoria vom 30 September.“ (Anlage V! ) die gedruckte Anlage A zum Protokoll 52. Sitzun enburgischen Abgeordneten-Versammlung (Anlage Vll); 149 bis 156, Seite 595 und 596 der gedruch en Protokl dieser Versammlung (Anlage VIII). Die gedruck unter den Abschriftlich hier beigefügten Schriftst Reskriptes des Großherzoglich strelitzschen Oktober v. J. ist die oben unter Nr. 2 bezeichnete Die
i
41
Central-Kommission ersucht das Großherzogl sterium um Gegenäußerung, sowohl in licher Beziehung, und verbindet mit diesem nung, daß ein Voranschreiten, welches in Verfassungs-Angelegenheit nach dem Empfa Erlasses bis zur definitiven Entscheidung Beschwerdeführer stattfinden möchte, und jede
des gegenwärtigen Standes der Sache für rech
erachten sein wird, weshalb das Ersuchen hinzugefügt wird, allen derartigen Maßnahmen abzustehen. Frankfur . 11. Januar 1850. Die 8 l on. von Kübeck. von Radowitz. von Scl Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ge Schwerin.“ Hierzu bemerkt die Mecklenb. 3tg „Das Gesammt⸗Mi nisterlum hat, in Festhaltung des Buͤndnisses vom 26. Mai v. J und der Kompetenz des B zschiedsgerichtes zu Erfurt, auf die ses Schreiben eine ablehnende An lt, auch sofort an d
Verwaltungs-Rath in Berlin lassen.“
Frankfurt. Frankfurt a. M., zum Residenten Sr. Maj. des Königs freien Stadt, so wie bei den Höfen zu Darmstad
ernannte Herr Baron von Otterstedt ist hier eingetroffen und
wird demnächst seine Kreditive aushändigen
Vl u s land.
Frankreich. Paris, 19. Jan. Die Diskussion des Unter⸗ richtsgesetz⸗Entwurfs in der National⸗Versammlung wurde auch
gestern noch nicht geschlossen. Die gestrige Sitzung wurde von zwei Reden, des Herrn Cremieux und des Herrn Thiers, über diesen Gegenstand ausgefüllt. Der Erstere dieser Redner sprach gegen
r dasselbe Es handele sich, meinte Herr
das Gesetz, ver Letztere fü Thiers, im Grunde nur d
Verbot, auch Laien zu unterrichten, aufzuheben, und was die Einmi
schung der Bischöfe in die akademischen Raths⸗Kollegien betreffe, so sei dies j
1
d freiheit verlangen, und wie jener Redner in diese
die Verfassungs⸗-Verhältnisse des Großherzogthums schwe⸗ benden Streitfragen sorgen wolle, ferner, daß die Bundes⸗Central Behörde ein Inhibitorium dahin erlasse, daß der Status quo bei Einreichung des Antrages auf kompromissarische Entscheidung (9. Oktober v. J.) aufrechterhalten werde. Der Eingabe vom 21. Dezember v. J. ist eine vom 17. November d. J. datirte, mit Bei
ie Bundes-Central-Kommission hat, nach Maßgabe der vorliegen
arum, das auf den Seminaren lastende
ubedeutende Detailfrage. So wie übrigens Herr von Montalembert den Gesetzentwurf gegen diejenigen Katholiken vertheidigt hatte, welche enselben deshalb zurückweisen, weil sie unbeschränkte Unterrichts⸗
r Hinsicht darzu⸗ thun suchte, daß die Kirche durch den Gesetz-Entwurf die Herrschaft
Nur srerwres . ö 8 des keen nn gn , der enn, 6 i , ugs zol Thee nachsuchte, eine Audienz bei Lord John Russell. Die Deputation war zusammengesetzt aus Vertretern der le Liverpool, Edinburg und Glasgow. Lord John Russell derte, di Regierung könne eine definitive Antwort noch nicht „, er und der Kanzler der Schatzkammer würden jedoch die
Türkei. Konstantinopel, 1 Jan. (W
imas
anderer.) Die ö i , ,, — betrachtet werden. 2 as 1. Dl 26. X 2m . 1 VPron segelte gestern Abends
91 9 * . * 1 * 1 — 2 ö Angelegenheit kann als beigelea
Ut 1er 1 X ne der zösis ö er ingt der französischen Flotte das türkische Gebiet zu
n Folge einer am 30sten konferenz zwischen den Ge— erlassen worden. Die beiden sich durch das Resultat der Titoff und der hohen Pforte an Ali Pascha vom 17ten in folgendem Sinne aus: der Pforte enthaltenen Vor⸗ dem Herrn von Nesselrode Pascha's willigt die Pforte ein: P verjagen (chasser) Reich zu verbieten, min Folge der Ereignisse in Ungarn und deren Namen die russische Ge⸗ : 2) Diejenigen unter ihnen, welche zum nach Alep oder Konieh zu verbannen (réléguer). htung zu übernehmen, bei den betreffenden Gesandt⸗ timmt und mit Nachdruck (positivem nt et avec instance) die Vertreibung jener Polen zu verlangen, welche mit fremden Päs⸗ sen in 3 der Ti anlangen sollten, so oft erwiesen ist, daselbst Intriguen gegen Rußland an⸗ zesandtschaft nimmt dieses Versprechen —ᷓ Verbindungen mit der Pforte wie⸗ die ottomannische Regierung zur Ausführung t, welche in Betreff der nach der Pacifi⸗ Türkei geflüchteten Polen beiderseits festge⸗ Die Pforte würde uns auch, ihr eigenes In- —
5 181 Cfendti
versprechen, späterhin Mittel zu finden, um
mißbräuchlichen Protectionen ein Ziel zu
1 119
gelegenheit mit der hohen Pforte ohne und englischen Gesandten auszuglei—
Mächten, welche der Türkei ihren Beistand anboten, Mißver⸗ J zu erregen. Er verständigte demnach ohne Zögern die Her⸗ en Fanning und Aupick von der Mittheilung des Herrn von Ti⸗
und erbat sich ihren Rath, der auch nicht lange auf sich war⸗
ten ließ. Die beiden Gesandten äußerten sich in versöhnendem Sinne; von diesem Augenblicke an stritt man nicht mehr über die Daches? sondern über die Worte: verjagen und verbannen, und man
die Sache als beigelegt, so daß General Aupick schon
— M'. den Rückzugsbefehl an die französische Flotte ab⸗
er lte, wovon er jedoch durch die Bemerkungen des
Her atfoꝛ Canning abgehalten wurde. Am Abend * *
das zwischen der Pforte und Ruß— ll vom Großwesir und Herrn von diplomatische Verkehr jedoch wurde nommen, weil Graf Stürmer Herrn von her zu thun, als bis er nicht auch die
eich: lem Kabinelte und der Pforte zu Stande gebracht habe. Herr Litoff theilte dem Minister der auswär⸗ tigen Angelegenheiten dieses Verlangen seines österreichischen Kol⸗ legen mit, wie auch den Entschluß, demselben zu willfahren, indem er'hinzufügte, daß der Verkehr, welcher zwischen Oesterreich, Ruß⸗ land Und der Pforte gleichzeitig abgebrochen wurde, auch gleichzeitig wieder aufgendmmen werden müsse. Das vom Großwesir und Herrn von Titoff unterzeichnete Protokoll enthält alles das, was in der Ant⸗ wortsnotè des Herrn v. Neffelrode gesagt war, nur daß statt des Ausdrucks „verjagen“ (chasser) „entfernen“ (éloigner), und statt „Verbannung“ (rälégücment) des General Bem, „Aufenthalt“ (résidence) gesetzt wurde; ferner wird darin der Notenwechsel bestätigt. Der Para— graph aus der Mittheilung des Herrn von Titoff, die „mißbräuch— lichen Protectionen“ betreffend, ist gänzlich gestrichen worden. So war also am 25. Dezember die Differenz zwischen der Türkei und Rußland vollkommen beigelegt, und es bedurfte zur Wiederaufnahme
des Verkehrs nur noch der Ausgleichung von Seiten des Grafen
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tfernt war. Graf Stürmer hatte nämlich am 25. Dezember eine ferenz mit dem Großwesir und Ali Pascha gehabt; er ver damals, wenn auch nicht eine Internirung für alle Zeiten, wenigstens, daß die Bestimmung der Zeit, wann die In⸗ t iheit zu setzen, von einem gegenseitigen Einverständ⸗
zwischen der Türkei und Oesterreich abhänge; ferner, daß auch
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erlange, welche sie zu fordern habe, eben so vertheidigte Herr Thiers österreichischen Unterthanen internirt, werden sollten, welche seinerfeits den Gesetz-Entwurf gegen die Männer der Universität, zum, 25am übergetreten sind. Graf Stürmer stützte sich auf ein indem er diese Herrschaft dem Staat vindizirte. Dieser Widerspruch schriftliches Uebcreinkommen zwischen Herrn von Mussurus und dem in der Deutung des Gesetz-Entwurfs schlen in der Versammlung Fürsten — chwarzenberg, worin, wie es heißt, festgestellt wurde, daß keinen sehr günstigen Eindruck für denselben zu machen. Mit Be die internirten Flüchtlinge nicht ohne vorhergehende r sta 16
stimmtheit wird versichert, daß die Regierung nächstens der National Versammlung ein Gesetz über die religiösen Körperschaften vor legen werde.
Der Monteur erklärt das Gerücht, Changarnier habe er setzt werden sollen, für eine böswillige Erdichtung und fügt bei, daß noch die nämliche Eintracht wie früher zwischen dem Präsiden⸗ ten der Republik und dem General herrsche.
Der Constitutionnel stellt den angeblichen Schloßkauf Jerome Bonaparte's in Abrede.
Nach dem Wochenberichte der Bank hat ihr Metall- Vorrath um 4 Millionen, und ihr Noten-Umlauf um beinahe 3 Millionen zugenommen, während sich der Betrag ihrer Diskontirungen um fast 3 Millionen, und die laufende Rechnung des Schatzes um etwas über 2 Millionen vermindert hat.
Großbritanien und Irland. London, 18. Jan. Der heutige Globe widerspricht dem gestern Abend in London allge mein verbreiteten Gerücht, wonach König Ludwig Philipp in Clare mont plötzlich gestorben sein sollte. Der erste Leibarzt Sr. Ma⸗ jestät, Dr. Nussy, sagt das ministerielle Blatt, sei gestern Nachmit tag von Claremont in London angekommen, habe den König im besten Wohlsein verlassen und bis Abends um 9 Uhr keine Nach⸗ richt von irgend einem Uebelbefinden Ludwig Philipp's erhalten.
Gestern Nachmittag wurde wieder ein Kabinetsrath im Mini⸗— sterium der auswärtigen Angelegenheiten gehalten.
Die dirigirende Kommission für die große Industrie⸗Ausstellung für 18651 benachrichtigt das Publikum, daß die National⸗Subscrip⸗ tion zur Deckung der Kosten dieses Unternehmens im vereinigten Königreich von jetzt an eröffnet sei.
mit Oesterreich in Freiheit gesetzt werden sollen. Die Türk gestützt auf die vom Fürsten Schwarzenberg dem Herrn v
sein sollen, weigerten sich dem Verlangen des Grafen von willfahren; sie sahen in dem als Bedingung für die Freilassung Internirten geforderten Einverständnisse, eine Internirung, die auch für ewige Zeiten währen könnte, und in der Internirung der Islam Uebergetretenen eine Versündigung gegen die Gesetze Koran. Stratfort-Canning erklärte in der Audienz, d
29. Dezember beim Sultan hatte, daß er diese Weigerung billige, und redete der Pforte zu, bei derselben zu verharren. Nach dieser Audtenz wurde eine Note an den österreichischen Gesandten geschickt, worin gesagt wird, daß die Pforte von ihrer Ansicht nicht abgehen werde. Vor dieser Audienz hatte Stratfort⸗Canning eine Zusam⸗ menkunft mit Grafen Stürmer,, konnte ihn aber nicht bewegen, von seiner Forderung abzustehen. Graf Stürmer war in seinem Rechte, denn er verlangte nur die Erfüllung der von dem otto⸗ manischen Gesandten in Wien gegebenen Versprechungen; aber er wurde so sehr gedrängt, die Nothwendigkeit, der Sache ein Ende zu machen, von Allen so lebhaft gefühlt, daß Graf Stürmer sich endlich bewogen fand, zum Abschlusse der Angelegen⸗ heit zu schreiten, jedoch mit dem Voͤrbehalt, seinem Kabinet darüber Bericht zu erstatten. Die Bedingungen des Ausgleiches sind, wie wir aus guter Quelle melden können, folgende: „Die Pforte internirt alle Jene, deren Namens⸗Verzeichniß ihr von dem öster⸗ reichischen Gesandten vorgelegt wird. Als Ort der Internirung ist Konieh in Kleinasien bestimmt. In dem Maße, als die Ordnung in Ungarn wiederhergestellt wird, kann die Pforte die Strenge in
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ver Ueberwachung der Internirten vermindern und dieselben endlich