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lich zum Zweck der Vollendung einer Eisenbahn von St. Peters⸗ burg nach Moskau, in Wahrheit aber, um die durch den ungari⸗ schen Krieg im russischen Schatze verursachte Leere zu füllen, die Versammlung der Ansicht sei, Geld zu einem solchen Zwecke zu lei⸗— hen, würde nichts Anderes heißen, als die blutigen Gewalthand- lungen Rußlands in Ungarn zu billigen, und Rußland neue Ver— suchungen und Mittel zu neuen Angriffen und Eroberungsplänen an die Hand zu geben. . 346
Das Journat Daily News sagt: „Die Minister beabsichtigen eine große Verbesserung in der britischen Kolonial Politik. U . reiflicher Ueberlegung End sie zu der Ansicht gelangt, . . rechtigkeit und das öffentliche Interesse erfordern, . 3 ihre lokalen Angelegenheiten selbst zu überlassen. Man ö ͤ die britische Regierung nur diejenigen Geschäfte ver behal en, . zur Einheit des Verfahrens in den auswärtigen Beziehungen des britischen Reiches unerläßlich sind.
Man versichert auch, daß die N ĩ : g daß es ihre Absicht sei, Minister den Kolonieen anzeigen wollen, daß . . . die britischen Truppen aus allen den Kolonieen zurüe zuzie hen, . ihre militairische Vertheidigung selbst übernehmen wollen , die erforderlichen Mittel besitzen.“ Dasselbe Blatt sagt, , . ing werde in der nächsten Session dem Parlamente e. Antrag, icatio des A derun 'setzes betreffend, vorlegen. sicationen des Auswanderung sgeschkes betreffe . . Die Times giebt die Zahl der Juden in den verschieden— 2 Err auf bis 5 Millionen an. Die huddhistische Ländern der Erde an is 5 Mi an. s, ö. Religion zählt 100 Millionen, die bramianische 200 Millionen, ö. christliche 230 bis 25 Millionen, die muhamedanische 130 bis 150 Mill Einem bloßen Fetischdienste sind 80 bis 100 Die 5 Millionen Juden sind folgendermaßen
Millionen Bekenner. Millionen ergeben.
142 500 000 leben in Syrien und der astati⸗ ; opäischen Türkei, 6009090 in Ma⸗ rokko und Nord⸗Afrika, 50, 000 bis S0 009 im östlichen Theile Asiens,
über die Erde vertheilt: schen Türkei, 250,000 in der eur
f . in Europa. Hiervon kommen 100000 in Amerika und ,, , , 13,000 auf England, 159 auf 99 h . Ilanf ,, hh Norwegen, (6h auf Täncmark, 0h. auf Frankreich, sa, 0Ml ö 9 Niederlande, 1,120,000 (mehr als ein Fünftel des ganzen auf , ö. 631, 006 auf die österreichischen Staaten, gr r rau hn, zen, 75, 90) auf die übrigen deutschen Staaten ; Italien. unh ö von Lebensmitteln und hauptsächlich der Kartof⸗ feln ist außerordentlich. Diese Zusendungen Jommen meistens aus Frankreich, Belgien und den Niederlanden. Oft kommen an einem Tage in London mehrere ganz mit Kartoffeln beladene Schiffe an. Auch in England zeigt sich eine ungewöhnliche Kälte und man sieht, ein in England seltenes Schauspiel, Flüsse und Seen über froren. Prinz Albrecht benutzt diese Gelegenheit, um fleißig Schlitt⸗
schuh zu laufen.
Berichtigung. In Nr. 21 des Preußischen Staats Anzeigers Seite 22, Spalte 2, Zeile 36 von oben ist statt: „Lenzke“ zu lesen:
Senzke.
Länigliche Schauspiele. Donnerstag, 24. Jan. Im Schauspielhause. 14te Abonnements.
Vorstellung: Donna Diana, Lustspiel in 3 Abth., nach dem Spa⸗
nischen des Don Augustin Moreto, von West. (Frl. E. Viereck: Donng Diana, als letzte Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.
Zu dieser Vorstellung werden Schauspielhaus⸗Billets, mit Don⸗ nerstag bezeichnet, verkauft.
Das Billet⸗-Verkaufs Büreau ist am heutigen Tage nur von 1 bis 3 Uhr geöffnet.
Freitag, 25. Jan. Im Opernhause. 13 te Abonnements Vorstellung. Zum erstenmale: Der Mulatte, Oper in 3 Abth. mit Solotanz von Paul Taglioni, nach dem Englischen Ihe Bondman, des Alfred Bunn, von J. C. Grünbaum. Musik von Balfe— (Unter Direction des Komponisten.) Anfang halb 7 Uhr.
Im zweiten Akte: „Menuet-Sarabande?“ ausgeführt von den Fräul. Brussi und Galster, so wie von den Herren Gasperini und Hoguet-⸗Vestris, begleitet von Damen des Corps de Ballet.
Zur Opern⸗Vorstellung: „Der Mulatte“, bleiben die bereits gekauften, mit Donnerstag bezeichneten Opernhaus -- Billets gültig, auch werden die zu dieser Oper noch zu verkaufenden Billeis mit Donnerstag bezeichnet sein.
Königsstädtisches Theater. Donnerstag, 24. Jan. Der Weltumsegler wider Willen. Abenteuerliche Posse mit Gesang in 4 Bildern, von Räder. Freitag, 25. Jan. Berlin bei Nacht. Posse mit Gesang in 3 Akten von D. Kalisch. Vorher: Herr Lehmann, als Prolog vorgetragen, von Herrn Grobecker.
— / —
Berliner Börse
—
VOII
23. Januar.
—
2 . z r eckhsel- Course. Kü s en hb all n -- A CtBECen. . . J. . ö . 841 wd , ; . 8 J 2 h * 9 25G ri / 2 2 ö 250 * kur⸗ 1433 Stamm- Actien. Kapital. 326 Prioritäts- Actien. Kapital. 5 an,, m, 356 1 2 nit h 131 142 Kd 2* Tages - Cours. K 7 Tages Cours. 3 5 14 ; * j ö 151 ö Der Reinertrag wird nach- erfolgter Bekannmnm. . Sämmtliche Priori säts-Actien werden durch X llamburg . 300 Me. ö ö 3 in der dar- bestimmten Rubhri auszesül 38 3 öhrliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt do. 300 Ml 2 Mt. — 1504 Die rnit 35 pot bez. Actien sind v. Staat gar 8 . * . 1 3 Me 36 . London ö . . ; ,, ; 1. 800 g6 B. paris 300 Rr. 2 Mt. S8lIiz Solz Berl. Anh. Litt. A. B gn gg ; 2 , , ber n, 6. , . . * 130 b⸗ wien in 20 X . 150 F. 2 It 917 8914 do. Hamburg , 9 . rj Ser. 1.60 0 1. 89, . ugshurs 150 F 2 Mt. 10223 102 do. Stettin - Starg. . 1,824,000 4 11. do. ; do. ö 9 er. , ., 26. 93 ö. Beaglan 100 Tplr. 2 Mt. — 89 do. Potsd. Magd. t, 06090, 009 ̃— . 67 a 665 ba. u. G. do. 1 6 Mage r . . 16 i r . ö 8 Tage — 99 Magd. Halberstadt 1.7090, 069 4 7 1413 4. do. . ö Leipzig in Courant im 14 Thlr., Fusa. 160 Thlr 2 wt ᷣ. 99 45 J eipzigemr . 2.300, 000 4 10 do. do. Litt. 167 1.000, 0900 5 100 bæ. ö . 1 g. 609090 2 66 6 d, ett; 000 5 1013 a. Frankfurt a. M. südd. M. 160 FI. 2 Mt. — 656 22 Halle Thüringer 9. 009. 000 1 2 36 6. . ö 3. ö ĩ . 6. Petershurg ... Ro9 nn, wacher — 108 ln len,, 13,000. 000 35 — . he. . 9 . . ö. / 199. 300 14 985 be — ! —— —— — — w . ö . 4.500.000 4 1 6 Alle -- ? 1 ⸗ 1 * 8D bz. J ; 25 534 ö . do. Aa hen - , . 33 5 . Cöln - Minden 3. 674,500 4 ͤ 1 69 6. Inländische Fonds, Psandbrief-, Kommunal- apiere und ,, 3 3 4 . 1 e , n . z . 7 ar fe 00 84 . ; 3, . 8 8r* b Geld- (ours. Disseld. Elbe rfeld. . 1109 09h ö 185 6 , , — J — Steele - V ohwinkel . 1.309.009 ö . 8. = ö ? . . 238. 250 6 2zf. Brief. Geld. Gem. Tf. Rrief. Geld. Gem. Niederschl. Märkisch. 10,000,000 3 — dö wa 63 6 a J 250. 5060 11788 E . 92 . ö 29 2 . 491 — 500.0 ö . = d 0. . . * 92. . . Ereuls. Frein. Anl 5 107 106 Porn. Efdhr. 3 853 1 do. . 3. . ö 55 1062 be Püsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 4 St. Schuld- Sch. 3 89 88 Knr- u. Nin. do. 354 . 953 Oberschl. Lat. ö. rg h 23 65 36 6 r Niederschl Märkisch. 1.175, 000 4 g56 * bp . 1 ö 21 ) GU, G 33 3 V8 — 3 . 6 ; w — a1 Seeh. Eräm. Sch. 1042 ; Schlesische do. 35 -— . . . 1,2060 660 . n do do. 3,500,000 5 104 ba kK. u. Rin. Schuldr. 3 — do. Lt. B. gar. do. 3 — 2 ] 2. . erg . Li 6 ; do III. Serie. 2, 390,00 5 103 vs. a. G 18 9 5 51 . i 96. esl: Freiburg. .. 660, 600 ; 6. 19. . 1 ) . H 1053 p. Re- Auch. Sc 984 ö 2 * 1. 800,000 4 — 735 745 735 . 74 . do. Lweigbahn 252.000 45, — 6 . ö 87 Krakau - Oberschl. 00,000 J a) r. 218 000 3 3 . ö 1324 2 zerg. Märk. 1, 600, 6000 4 — 44 40. 5 1 k J . ö. 1 . 3 dd. zh 39 dz va Oberschlesische 370, 300 4 z ö 2184 19* 9 Stargard - en, 8. 7. 9990 33 — 22 46 92 . k 6. ö 33 isse 1, 100,600 47 . Krakau - Oberschl 360, 000 4 86 u, 91 26 . . 2 . J 3 * 29 1 218 E ? 5 * J, J 1 — 1 an ! * 83 ': 8 . do. do. w 90 Diseonto i , . 156663666 1 685431 Gosel Oderberg 250. 000 5 K I ö ͤ Steele Vohwinkel 325, 90060 5 965 — zer. 375.000 5 2 = * ( do. do. II. Ser. 512. . 3 Ausländische Fonds. Quistungs Rogen. Breslau - Freiburg... 400, 009 1 ;; . d ᷣ . P , S00, 00 5 100 Russ. Hainb. Cert. 5 — — on. neue Pfübr. 4 954 — Aachen -Mastricht 2, 756, 000 4 30 8 J 40 heillope 3.4.8. 5 — = do. Part. 800 FI. 4 — 8 07 2 5 8 do. do 1 Anl. 4 — ö do. do. 300 FI. — — 119 . fis! 5, 40* 3 / ; z 9 Ausl. Sitamin- Act. 5 52 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 — — IlIamb. Feuer- Cas. 35 — — 4 us ln dl. A6 liert. / 3 5* do. do. 5. A. 4 — 83 do. Staats- Pr. Aul - — ; 5636 ,,, 8h, 265 999 5 . ; 1 ö. ilh. Nord 8, 00, 000 4 44 4461 iel. Altona . do. v. Rthseh. Lgt. 5 . 1101 Lübeck Staste-. 13 98 97 =! 8 B Frie 9 Wilh. . ) OD, OO U z ö ,. 7 Amsterd Rotterd. F . 0 0. 0006 1 / . aan nin schnee, , ser , fol. 254 Int. 2 — J . 5 q J Mecklenburger Thlr. 4,300,000 4 —! o. do. Cert. L.A. 5 941 Kurh. Pr. O. 40th. — 325 321 ; ĩ J 2992 . 7 N . 23 EI. I= 1 . . ĩ 0. do. L. B. 200 I. — 17 PNKN. Had. do. 35 FI. 19 18 . . . ö. . ; ; . . . 935 8. ol. be., . C. 16 — 95) . J ; Schluss- Course von Cöln-Minden g55 6 von Preussischen Bank-Antheilen 935 6. 94 n.
Das Geschäft war heute in fen kisenbahn-Actien sehr lebhaft, berger ehensalls höher gemacht und hegehrt.
hesonders gesucht waren Krakau Ohberschlesische,
wofür sich zu besseren Coursen viel Privatkäufer zeigten.
Anhalt - Witten
Fried rich s d'or 1135 96 Br. bez. Seehandlungs Posener Pfandbriefe Schl sisch e
100
Lo. Partial⸗Loose a 300 Fl. Bank⸗Certif. a 200) F. a 4 pCt.
10657 Br. Bree lau⸗Schweidnitz⸗ Freiburger 78 schlesis
1113 4 Br. Frakau⸗Oberschles. bahn 435 Br.
Gld. Leipz. B. A. 1565 Br., 1560 Glo. Br., 1063 Gld. 3 Br., 9) Gld.
Auswärtige Börsen. Breslau, 22. Jan. Holland. u. Kailserl. Dukaten 953 Gld. ö Br. Louisd'or 1 25 Br. Poln. Vapiergtlv
Desterr. Banknoten ö ; Prämienscheine 2 50 Rthlr. 104 Br. proz. 1007 Gld., do. Jäproz. Il zez. 2 bez, , Gl, do, it, B. 4proz. proz. 93 Br. Preußische Bank- Antheil—
Staatsschulvscheine 88
0 Z32urn? 6ö o. 33proz.
12 bez. do.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Br., do. neue 4proz. 95 Gld., 121 Br., do. 2 500 Fl. 805 Br., do. 177 Br. Russisch-Poln. Schatz⸗Obligat.
80 Br. Actien: ö Glo. Nieder⸗ ch⸗-Märkische 85? Br., do. Prior. 1047 Br., do. Ser. III. 35 Br. Ost⸗ Rhein. (Köln⸗Mind.) 954 Br. Neisse⸗Brieg 365 75 u. 765 bez. Friedrich⸗Wilelms - Rord
Oberschlesische Litt. A. 1063 Br.,
Leipzig, 21. Jan. Leipzig - Dresdener Part. Oblig. 106 Lelpz. Dr. E. A. 107 Sächsisch⸗Baperische 863 Br. S6 Gld. Schles. 3 Chemnitz⸗Riesa 2sß Br., 255 Gld. Löbau-Zit⸗ an 1 Br, Magdeburg Leipzig 210 Br., 205 Glv. Berlin- AÄn⸗ Halt; os Br., Sor Gib, Kidkaner 7h Gld. Friedrich⸗Wilh.« Rernnebn böä Bir. Ritung zt or gr, , Gre r i. . wife er leg brnnß. B. A. zi. Br. Frankfurt a. M., 20. 3 J Sin z Gr. 85 , n, Dohe 6 Br., Stiegl sst Re . 5. Fl. 283 Br;, 23 , , , , , Tsd. Sr. g ut. ä Br, sl Gi. 500 Fl. Sin Bi i Gh. lt. Poln. 300 Fl. 1204 Gld., 33 Bre 33 Giz. * Bar 32 unhessen 3) Br., 327 Gld. Sar. 302 Gld. Bexbach 853 vxr* * Dr. 325 Gld. Taunus 304 Br., 231 dan word. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nord?
lun Münden ge Br. Jö Gip'
bahn 433 Br., 43 Glv.
Effekten? Societät.
Das Geschäft war eute s ĩ ĩ proz. Met. billiger . . ,
— d. f ö 1 die übrigen Fonds und . . St. Ra Eng e Jan. zr ron. ' 36 Br., So Glo. ,, ö 3 Gld. Hamburg⸗Berl. 789 Br., 76 Gld. Vergerybrf 941 BiJ
Magdeburg⸗Wittenberg. 61 Br., 60 Gld.
13 Br., 42 Gld.
, , . Zproz. scheine 94 Br. Chili 101, 99.
*4 1 3 54, . 6.
Altona⸗Kiel 93 Br. n. Friedrich⸗Wilhelms-⸗Nordb. Kopenh.⸗Noesk. 40 Br.
war zu gering veränderten
Köln⸗Mind. 95 Br., 943 Gld. Mecklenb. 34 Br. und Actien
ld.
In mehreren Fonds
Coursen etwas Geschäft.
bz, zz a. 3. 963, 3. 36. Ard. 193, 183. Mer , .
London, 19. Jan. Cons. p. C. . 3Wproz. 98, 3. Int. 553, 55. 4proz. dz, 3 36, Haff. J 3. nf, sg, 3s, Pern 36, 35.
Wech sel⸗Course. Amsterdam 12. 2, — 15. Hamburg 13. 11, 13. 10.
Paris 25. 65. 60. Frankfurt 121, 4. .
Amsterdam, 20. Jan. (Sonntag.) Effekten-⸗S ozietät.
5 Uhr. Span. Hproz. gr. Piecen 123. 3. Sfop. Franz. Z3proz.
Mex. 29, 284. t
3 pCt. höher.
Markt ⸗ Berichte. Berliner Getraidebericht vom 23. Jannar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:
Weizen nach Qualität 52 — 5 Rthlr.
Roggen loco und schwimmend 265 — 28 Rthlr. „pr. Frühjahr 27 Rthlr. bez. u. Br., 263 G. n Mai / Juni 274 Rthlr. Br., 274 G. n Juni / Juli 277 Rthlr. Br., 273 G.
Gerste, große loco 22 — 24 Rthlr. kleine 19— 21 Rthlr.
Hafer loco nach Qualität 16— 18 Rthlr. pr; Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. bez.
Erbsen, Kochwaare 32 46 Rthlr. , ‚Futterwaare 29 — 32 Rthlr.
Rüböl löco 133 Rthlr. Br., . G., flüssiges 133 bei. Fr. Jan. 133 u. ,. Rihlr. verk. u. Br.
Jan. MHebr. 135 a z Rthlr. bez., 133 Br., 3 G.
ö Febr. / Marz 136 u. Rthlr. verk.
1 .
Rüböl März April 138 Rthlr. Br., 131 G.
» April / Mai 13 a 121 Rthlr, verk., 13 Br. Leinöl loco 12 Rthlr.
» pr. März April 113 Rthlr.
„ pr. April/Mai 11 Rthlr. Mohnsl 155 Rthlr. Palmöl 12 2 123 Hanföl 14 Rihlr. Südsee⸗-Thran 125 Rthlr. loco ohne Faß 141 Rthlr. Br.,
Rthlr.
Spiritus
14 bez. u. G.
r pr. Jan. 14 Rthlr.
n Febr. / März 145 Rthlr. Br., 14 G
vn März April 145 Rthlr. Br., 143 6
9 April / Mai 143 Rthlr. Br., 144 G
w Mai /Juni 158 Rthlr. Br., 15 G.
2 Juni (Juli 159 Rthlr. Br., 155 G. 155 Rthlr. Br., 16 G.
ö Juli Mug. Telegraphische Notizen.
a. D., 22. Jan. (23 Uhr.) Nordb. 134. Met. Zproz. 855. Span. 293. Bad. 323. Wien 1073.
DGamburg, 22. Jan. (2 Uhr.) Hamburg-Berlin 785. Köln⸗Minden 95. Magdeb.-Wittenb. 525. Nordb. 135. Geteaid⸗ etwas fester.
Amsterdanm, 21. Jan. Zproz. Span. inl. 294. 363 fest.
Paris, 20. Jan. 3 Uhr. (Pass. de l' Opéra.)
Stettin, 22. Jan. In Weizen kein Geschäft. K
Roggen br, Frühjahr S2zpfb. 37. Rthlr., pro Juli 29, 284 Rthlr. Spfr. z0 HRthir. Rr.
Rüböl 1334, , 13, pr, April 12, „ Rthlr.
Spiritus 265, , 26 6, pr. Frühj. 245 3 Br. u.
Mit der heutigen Nummer des Staats- A Anђiß zeigers sind Bogen 335 bis 338 der Verhandlungen der Ersten Kammer und Bogen 288 der der Zweiten Kammer ausgegeben worden.
Frankfurt
Ard. 12
(45 Uhr.) Int. 551. Oktober
Rüböl pr. Mai 423, pr.
proz. 94. 15.
Gld.
Berlin, Druck und Verlag ver Deckerschen Geheimen Ober Hofbuchdruckerei. erlin, Ber nge
143
—
n hn. Deutschlan d.
Besterreich. Wien. Die Landesverfassungen für Schlesien und Slever—
mark. Bayern. München. Verhandlungen der Kammer der Abgeordneten. Nassau. Wiesbaden. Reichstagswahlen.
Wißenschaft und Kunst. Königliches Spernhaus. (Nathan der Weise.)
SEisenbahn⸗Verkehr,
Auswärtige Börsen.
— —
. 1.
stichtamtlicher Theil. Dent schland.
Sesterreich. Wien, 18. Jan. Nach der Landesverfa ssung für das Herzogthum Schlesien bilden für die Wahl der Abgeordneten der Städte und Märkte: Troppau, Teschen, Bielitz, je cinen Wahlbezirk; ferner
kadt, Wiegstabl, Odrau, zusammen einen Wahlbezirk; Freudenthal,
h, Engelsberg, Würbenthal, zusammen einen Wahlbezirk; Jä⸗ f Olbersdorf, zusammen einen Wahlbezirk; Freiwaldau, hannisberg (Jauernigg), Zuckmantel, Friedeberg, Weidenau, zu Wahlbezirk; Friedeck, Ode rberg, Freistadt, zusammen
irt; Jablunkan, Skotschau, Schwarzwasser, zusamme Wahlbezirt. Im Wahlbezirke der Stadt Troppau sind zwei,
in jedem der übrigen acht Wahlbezirke ein Abgeordneter zu wählen Für die Wahl der Abgeordneten der Land— meinden bildet jeder der sieben politischen Bezirke einen Wahl— bezirk in der Art, daß die Bevölkerung der nach Abzug der beson
pers wahlberechtigten Städte, Märkte und Ortschaften, sowie der im Lanktage der Markgrafschaft Mähren vertretenen Enclaven, höchstbevölkerten Bezirke von Troppau, Teschen und Freiwaldau je zwei, und jeder
er übrigen politischen Bezirke je einen Abgeordne⸗ en für den Landlag zu wählen haben. Jeder an der Abstimmung theilnehmende Wahlberechtigte der Stadt Troppau hat bei der
mmgebung zwei Personen zu benennen. Die Wahlen der ädte Teschen und Bielitz werden nach der Vorschrift des betref— nden Paragrahen nur mit dem Unterschiede vorgenommen, daß jeder Wähler nur eine Person zu benennen hat. Nach der Landes⸗Verfassung für das Herzogthum Steyermart bildet für die Wahl der Abgeordneten der Städte und Märkte Graz drei Wahlbezirke; Marburg einen Wahlbe k; ferner: Bruck, Mürzzuschlag, Mariazell, Kapfenberg, Kind— berg, zusammen einen Wahlbezirk; Leoben, Vordernberg, Eisenerz,
sajach, zusammen einen Wahlbezirk; Judenburg, Knittelfeld, Aber⸗Zeyring, Obdach, Weißkirchen, zufammen einen Wahlbezirk; Murau, St. Lambrecht, Neumarkt, Ober Wölz, St. Peter, Unz⸗ markt, zusammen einen Wahlbezirk; Lietzen, Aussee, Rottenmann, Abmont, Schladming, Gröbming, zusammen einen Wahlbezirk; Hartberg, Friedberg, Gleis dorf, Weitz, Passail, Birkfeld, St. Ru⸗
St . Vor z z ; 3
t, Pöllau, Vorau, zusammen einen Wahlbezirk; Frohnleiten, wein, Wildon, St
Georgen, Feistritz, Uebelbach, zusammen ü Koflach, Voitsberg, Deutsch⸗-Lands—⸗— nern, n, Faris Eibiswald, Arnfels, zu— sammen inen, Wahlbezirk; Feldbach, Zürstenfeld, Fehring, Burgau, ö Pischelsdorf zusammen einen Wahlbezirk; Leibnitz, Ehren? hausen, Murek, Radkersburg, Straß, zusammen einen Wahlbezirk; Rann, Tüffer, Lichtenwald, Oberburg, Laufen, Praßberg, . heneck, zusammen einen Wahlbezirk; Windischfeistritz, Dindischgratz, Schönstein „Hohenmauthen, Mahrenberg, Salden⸗ ß einen Wahlbezirk; Pettau, Fridau, Polstrau, Lut⸗ zusammen einen Wahlbezirk. Die Stadt Graz wird ach Einvernehmung des Gemeinderaths in 3 Wahl bezirke getheilt, wovon jeder zwei Abgeordnete zu wählen hat. Jeder der übrigen vierzehn Wahlbezirke wählt einen Abgeordneten. Für die Wahl der Abgeordneten der Landgemeinden bildet jeder der neun⸗ zehn politischen Bezirke einen Wahlbezirk in der Art, daß die Be völkerung des nach Abzug der besonders wahlberechtigten Städte und Märkte höchstbevölkerten Bezirkes von Cilly zwei, und jeder der übrigen politischen Bezirke je einen Abgeordneten für den Landtag zu wählen hat. Nach geschlossener Stimmgebung wird in den Wahlver⸗ sammlungen der Höchst besteuerten und der Städte, Graz und Yiarburg sogleich zur Stimmzählung geschritten, und wenn die erforderliche Anzahl Abgeordneter gehörig gewählt ist, das über die Wahlhandlung geführte Protokoll geschlossen, von den Kommissionsgliedern und dem lan⸗ desfürstlichen Kommissär unterschrieben, und unter Anschluß der Abstimmungs-Verzeichnisse und Stimmzählungslisten dersiegelt, und mit einer den Inhalt bezeichnenden Aufschxift Dersehen, dem landes fürstlichen Kommissär zur Einsendung an den Statthalter übergeben. Jeder an der Abstimmung theilnehmende Wahlberechtigte der drei Wahlbezirke der Stadt Graz hat bei der Stinmmgebung zwei Per sonen zu benennen. Die Wahl der Stadt Marburg wird nach der Vorschrift des vorigen Paragraphen nur mit dem Unterschiede vorgenommen, daß jeder Wähler nur eine Person zu benennen hat.
Bayern. München, 18. Jan. (Nürnb. C.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Ueber den auf der Tagesordnung befindlichen Gesetzentwurf, die Versammlungen und Vereine betref fend, haben sich für die allgemeine Debatte E Redner, Lerchenfeld und Sepp dafür, die anderen dagegen eingeschrieben. .
Sepp: „Meine Herren, ich meine es ehrlich und offen mit der Frei heit, nicht blos für mich, sonde n auch für meine Gegner. Deshalb bin ich für freies Vereins- und Petitionsrecht, denn es sst dies ein heraus for⸗ derndes, das Pertrauen des Volkes hervorrufendes Recht. Ich lobe das vorliegende Gesetz, denn es giebt der wahrhasten Demokratie Gelegenheit sich in ihrer Wahrheit zu zeigen. Ein kräftiger Staat muß die drei Elemente, das monarchische, aristokratische und wahrhaft demokratische, in sich dulden können. Der Redner schildert nun die falsche Demokratie, wie sie in, der Schweiz sich geltend mache, die andere, als radilale Vereine nicht dulde; ähnliche Verhälmnisse seien in Frankreich vor— handen. Gott sei Dank, sind wir nicht so weit. gekommen und kfön⸗ nen noch Vereine bei uns dulden, die auch nicht streng constitutlonell⸗= monarchisch sind. Solche Vereine sind offene Feinde, und ihre Duldung verhindert geheime Verschwörungen. Die demolratischen Vereine sind pi
hofen, zusammen tenberg, Rohitsch,
vom Statthalter n
Beil age zum Preußischen Staats-⸗A
— —
nzei ger.
Donnerstag d. 4. Jan.
stchenden dem Rand des Abgrundez nahe gebracht ist. V s wieder binden, was durch Irreligiösität und falschen Liberalismus zerstör wurde. ; ; im Staate Lebensnerv des wahren Staats vernichtet; mein Grundsatz ist: Je meh Stagten im Staate, desto besser ist der Staat. Zerreißen Sie einen Staa
Vereine müssen
t
Man hat mit der banalen Phrase: Kein Staat im Staate“ allen
1 t
im Staate, z. B. die Familie durch die Einführung der Civilehe, und
1 ben. Nie und nimmermehr kann
es heißt jetzt: Hilf dir selbst,
das Volk Heil im Polizeistaat finden sammle dich in
ihre Kraft überschätzen und die Einheit unterdrücken. Doch hüten wir uns
müssen die Vereine erstreben und aufrecht erhalten.
aber sage Ihnen: durch treue, anhängliche, redliche ein gierung nur gewinnen, denn diese werden zu Zeiten der Gefahr ihr zur stehen, sie werden diese abwehren.
volution zu bestehen; er hat dies gezeigt im März v. .
volution vorzubeugen und ihr wo möglich die Krast zu nehmen. aus. ö 3 ; polizeiliche Ueberwachung. Polizeibeamte mögen freien Zutritt haben, allein ihre Kontrolle darf nicht druͤckend sein. Ueberhaupt hat die Polizei hierin nur geschadet. In der Pfalz und in Franken haben die Beamten das Auf⸗— kommen der guten Presse und der gesinnungstüchtigen Vereine verhindern und den radikalen Bestrebungen Vorschub geleistet Das sind die Folgen wenn man den Beamten zu große Rechte einräumt. Was den Gesetzent— wurf betrifft, so stimme ich im Ällgemeinen demselben bei, trete jedoch entschie= den dem §. 16 entgegen. Man hat gesagt, daß dieser Artikel den französischen Geset ;
tzen enlnommen sei; ich warne vor dieser französischen Nachahmungssucht. Im Interesse der Freiheit will ich den Vereinen Affiligtionen gestattet wis⸗ sen, nur wünsche ich, daß in einem nachfolgenden Paragraphen gesetzt werde, daß kein Hauptverein auf Zweigvereine einen Zwang ausüben dürfe. Der Red= der geht nun auf das Klubwesen über, bezeichnet den früheren Klub der Linken und dessen Verabredung zur gleichen Abstimmung in den Hauptfragen als ungesetzlich, demoralisirend und verfassungswidrig. Wir sind gewählt, nicht um dieser oder jener Klique beizutreten oder Uns von Diesem oder Jenem am Gängelbande herumführen zu lassen; ich wünsche deshalb ein Verbot dagegen in den 8§. 26 aufgenommen zu sehen. Fern bleibe übrigens die Demagogenriecherei der Vorjahre, insbesondere der Zwanzigerjahre, denn diese untergräbt den eigenen Staat und das Rechtegefühl. Ich verlange freies Vereinsrecht gegen die Urfeinde des Rechtsstaats, gegen die Anarchie und die Büreaukratic.“ Prell: „Ein Gesetz findet nur dann mit Recht An— erkennung, wenn es klar und wahr ist. Vorliegendes Gesttz läßt sich anf zwei Artikel reduziren, die ein geistreicher Redner der Majorität bei einer anderen Debatte aufgestellt hat:? Art. J. Das Recht ist gewährt, Art. 2. Die Aus übung ist verboten. Der erste Artikel des Gesetzes ist in Len nach⸗ solgenden Artikeln nicht blos gelähmt, sondern aufgehoben. Man vergleiche Art. 4: „„Alle Staats angehbrigen haben das Recht, sich sriedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubniß dazu bedarf es Kkicht““ mit dem Artikel 4: „„Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in Städten und Ortschaften stattfinden sollen, so wie zu bfffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften hat der Unternehmer, Leiter ober Ordner die Zustimmung der betreffenden Gemeinde⸗Verwaltung zu erholen und sodann die Genehmigung der Distrikts - Polizeibehörde nachzusuchen, welche den Bescheid möglichst schlennig und spätestens am folgenden Tage schriftlich zu ertheilen hat.““ „Durch diesen Paragraphen wird das ganze Vereinsrecht illusorisch.“ Der Redner unterwirft nun diesen und die nach solgenden Artikel einer scharfen Kritik und findet darin keine Spar von Konsequenz: „Das Gesetz ist ein Präventiv⸗-Gesetz; die Polizei straft, ehe noch ein Reat vorliegt. England mag uns mit seinem freien' Vereinsrechte ein Beispiel geben; oder ist das Voll'in England mündiger als das unfe⸗— rige? Ich sage Nein und verweise auf das vielgeschmähte Jahr 1848, wo den gesetzlichen Sinn des Volkes der Herr Vonedner, welcher gewiß nicht zu meinen Parteigenossen gehört, selbst anerkannt hat. Der Redner derweist nun auf die oitonische Handveste (woraus er einige Stellen k vielen. Jahrhunderten dem bayerischen Volke das freie , . Dl g., mit , . ö der Hand gin htte, um Bedrückung ab- ruhig sich ver san me ute , . oniegt, allein 8
8 ger darf nicht in seinem Rechte gekränkt wer⸗ den. Nehmen wir nun den Artifel 5, welches Thor ist hier den Miß ver- ständnissen geöffnet, wie leicht kann durch Mißverständniß ein mißliebiger Redner wegen einer von Polizei⸗Beamten mißverstaudenen Rede in Unter—= suchung gezogen werden! Aehnliche Verhältnisse walten im Abschnitt 2 ot. Der Aitikel 12 nimmt, was der Artikel 11 bietet, und macht, wie der Ar⸗ tikel 4 des Abschnitts 1 das Versammlungstecht, so hier das Vereinzrecht zur Lüge.“ Der Redner unterwirft nun die Artikel 15, 16, w, , . einer speziellen Kritik, wahrt den Volksvertretern das Necht, Klubs zu bil— den, und verlangt die Gestattung der Verbindung mit auswärtigen Ver— einen als ein Mittel zur Einigung Deutschlands, wobei er einen Ausfall auf die Majorität des Haufes wegen ihres wohlfeilen Enthusias mus in der deutschen Frage macht. Den Artikel 27 hält er mit dem obersten Grund satze der Verfassungs-Urkunde unvereinbar: „Ich frage nun: was will denn dieser Gesetz-Entwurf? Er will der künftigen Bewegung vorbeugen. Ich glaube auch, daß eine neue Bewegung früher oder später eintreten wird, aber ich glaube nicht, daß dieser Entwurf geeignet ist, dieselbe zu unterdrücken. Ich erinnere Sie an die Verhältnisse in München, wo die Volksversammlungen, trotz aller Hemmnisse, ihre Beschlüsse durch— setzten; und glauben Sie, daß die selben bei der spätern Bewegung weniger Ausdehnung gewinnen werden? Aber ich frage Sie vor Allem: was wird die Folge dieses Gesetzes sein, wenn es nach seiner Vorlage erlassen wird? Es wird die Ueberzeugung im Volke bewirken, daß man kein Vertrauen den Versprechungen von Sben schenken darf, die jeben Augenblick, wenn die Macht wächst, zurückgenommen werden. Meine Herren! Lassen Sie uns die Gegenwart mit der Zukunft versöhnen; zerreißen wir nicht das Band, das uns an dieselbe zu knüpfen im Stande ist! Genehmigen Sie die Ar— tikel J und 11, und sassen Se die übrigen fallen!“ Frhr. von Lerchen— feld: „Freiheit der Bewegung ist das einzige Mittel, die Gesundheit in einem Staate zu erhalten, deshalb rede ich dem freien Vereinsrechte das Wort. Für die Zwecke der Religion, der Kunst, der Wissenschaft ꝛc c. ist das freie Vereinsrecht unumgänglich nothwendig, es heilt hier die Wunden, welche die Büreaukratie geschlagen, und bewirkt und fördert das Edle, das die ser hervorzurufen unmöglich ist. Was politische Vereine betrifft, so ist es meine Ueberzeugung, daß es Vereine dieser ÄArt geben kann und unter
gewissen Verhälinissen geben muß, daß aber ihre zu große Ausdehnung und ihre Eingriffe in die Befugnisse der Regierung diese selbst unmöglich ma— chen. In einem Lande, wo wir freie Presse, Unabhängigkeit der Gerichte, Volksvertretung in allen Staatsorganismen, Verantwortjichkeit der Minisser haben, sind politische Vereine kein solches Bedürfniß, wie in anderen Lan- dern, die jene entbehren. Man hat sich auf die Oitonische Handveste be— rufen; ich erinnere nur, daß dieselbe in den Zeiten des Faustrechts im Jabre 1300 rrlassen warde und daß wir nun 1850 zählen. In Eng⸗ land und Amexika ist das Vereinswesen nicht so organisirt, wie bei uns; man verfolgt dort einen bestimmten Zweck, bildet hierzu einen Verein und lost sich nach Erreichung des Zieles wieder auf. Man hat dort keine sich sortpflanzenden, durch und durch organisirten politischen Vereine. Die⸗ ses Uedel haben wir von Frankreich ererbt, welches seit Jahrzehnten nach
Ventile, wodurch der Schwaden der gesellschaftlichen Verpestung sich ent— Freil dergeblich ringt und seit dieser Zeit nicht eine Minute frei war. lüftet. Vereine sind aber auch ein Bedürfniß für unsere zerrütteten Siagis. Al „ müssen sich nothwendigerweise in zwei Seiten theilen; in solche, verhältnisse. Meine Herren, ich verkenne das Schreckliche unserer Zukunft die der Rrezäterung freundlich sind, und solche, die sich ihr feindlich gegen⸗ nicht. Wir leben in einer Gnadenfrist nnd halten in solcher den Staat über Diesenigen, welche zu ihr halten, werden ihr entweder blind
aufrecht, der seit einem Jahrhundert durch fortwährendeg Auflösen des Be⸗=
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nach dere and dadurch nur schaden, oder sie werden einen solchen Einfluß
Sie sind mitten in der Anarchie. Schaffen wir Staaten im Staate, als Fundamente und Stützpunkte, damit, wenn der allgemeine Staats verband
über Nacht zusammenstürzt, wir doch einen Boden zum Wiederaufbau ha⸗
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Vereinen, denn der
Polizeistaa? mit allen seinen Bajonetten bringt dir ketne Hülfe; halte zusammen, damit die Regierungen nicht wie vor dem März
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daß wir nicht von der Seglla des Polizeistaats in die Charybdis der Anar⸗ chie des Radikalismus fallen; der Rechisstagt liegt in der Mitte, und den Man wird sagen: bei so ausgedehntem Vereinsrechte sei eine starke Regierung nicht möglich; ich ; Vereine kann die Ne— Seite Der Polizeistaat ist nicht fähig, die Ne⸗ Die Vereine müssen nun darauf bedacht sein, den Staat überhaupt zu erhalten und vie Rückwärtsbewegungen der Polizeimaschine zu vereiteln, um badurch der e. Der Um—⸗ sturz und das Verderben geht nicht vom Volke, so ndern von den Gebildeten Deshalb lasse man dem Volke freie Bewegung und verhindere die
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deichte isnü de Würde einer wahren, starken Re⸗ , um der Regierung Berge von Hindernis⸗ ahnen nicht an Material fehlen,
O 9 um den * ** In der jetz ᷣ d wer die wahre Freiheit will, muß eine e gl ee blicssen die aber nie Vereinen gegenüber möglich ist, welche durch Korre . wollen, Gliederung und gemeinsame Agitation verbrüdert sind. Die die e m ng demnach den Vereinen gegenüber ein starkes Recht, verbunden mit . geltend machen; nur dadurch ist Heil ür das wahre Wohl des Vaterlandes zu erreichen.“ Crämer (von Doo); erkläre mich gegen den Gesetzentwurf, weil er die Freiheit des Einzelnen unverhältnißmäßig beschräntt. In unseren Tagen, wo man all- gemein zugesteht, daß die Beschränkungen der Vorjahre nicht mehr wieder⸗ kehren dürfen, legt man ein Gesetz vof, welches mit diesen Aeußerungen in direktem Widerspruch steht. Ueberall ist der Ruf nach Freiheit, man spricht Lon Reaction, aber Niemand will Reactionair sein. Woher kommt Das? Die Idee der Freiheit hat so um sich gegriffen, sie ist so ins Volt einge- diungen, daß sich Jedermann scheut, ihr offen entgegenzutreten. Die Frei⸗ heit wollen Alle. Nur die Wege, sagen sie, sind verschieden, die wir ver- solgen, um sie zu erringen. Der vorliegende Gesetz- Entwurf vernichtet das freie Versammlungs- und Vereinsrecht völlig. Ich will nicht auf die einzelnen Bestimmungen eingehen, nur auf das einzige Wörtlein „aufrei⸗ zen“ will ich aufmerkfam machen. Was kann man da nicht Alles hinein legen, und welch unendlich gefährlicher Spielraum ist hier den Polizei-⸗-Be⸗ amten gegeben! Und wer wird in ihre Falle gerathen? Das arme, un⸗ wissende Volk, nicht der Gebildete oder Verbildete, wie Herr Sepp die Ur= heber der Bewegung nennt. Die Vereine sind als Uebergangspunkfte noth⸗ wendig; sie sind die Hebel der Volksbildung.“ Der Redner verweist hier vorzüglich auf die Arbeiterbildungsvereine, die er für nothwendig zur friedli= chen Lösung der sozialen Frage hält, und schließt mit den Worten: „Ich bin kein Lobredner der Vereine, denn ich betrachte sie nur als Surrogat in einer Zeit, wo das ganze Volk nicht so entwickelt und staik ist, als es sein sollte und könnte; aber durch vorliegenden Gesetzentwurf sind auch die Vereine vennichtet. Es bleiben Ihnen blos zwei Wege: entweder Sie streichen den ersten Artikel und lassen alle anderen stehen, oder Sie lassen den ersten Artikel stehen und streichen alle anderen. Efn anderer Weg ist nicht mög⸗ lich, denn er würde nur ein Widerspruch sein. Täuschen Sie das Volk nicht, geben Sie demselben ein präzises, offenes und klares Gesetz auf diese oder jene von mir angedeutete Weise, damit das arme Volk doch wisse, woran es ist. Was meine Ansicht vom Gesetzentwurf betrifft, so erkläre ich ihn einfach als einen Hohn auf die Grundrechte, als einen Hohn auf das Versammlungs- und Vereinsrecht, als einen Hohn auf die Freiheit des Einzelnen!“ Dr. Narr findet im vorliegenden Gesetzentwurfe die Hauptprinzipien nur als Phrasen hingestellt, die durch nachfolgende Be⸗ stimmungen rein lächerlich gemacht werden. Keine Wahrheit, nur Schein sei vorhanden; Phrasen, gehüllt in polizeiliche Zwangsjacken. Auch er wolle eine starfe Regierung, aber fie müsse gerecht und wahr sein. Gleichheit des Gesetzes und vor dem Gesetze müsfe gegeben werden, und die werde im vor= liegenden Entwurf wiederum vermißt. Der Begriff; regierungsfreundlich, regierungsfeindlich sei sehr relativ und wechsele fortwährend. Er bedaure den Unterschied, welchen man fortwährend zwischen Regierung und Volk mache, die doch eigentlich Eins sein sollten; im Interesffe bir Förderung edler Zwecke sei er für unbeschränktes Vereinsrecht. Was die einzelnen Be⸗ stimmungen des Gesetzentwurfs betreffe, so werde er in der speziellen De⸗ batte, vornehmlich wegen der zu harten Strafbestimmungen, darauf zurück⸗ kommen. Dr. Baver: „In Bezug auf die Gesetzgebung über das Ver⸗ einsrecht sind nur zwei folgerichtige Systeme denfkar. Entweder: kein Vereinsrecht, weil der Staat Alles in Allem, allvermögend und allbe= friedigend ist. Oder: sreies Vereinsrecht, weil der Staat nur ein Theil der sittlichen Welt -Ordnung ist und der freien Vereinigungen als wesent⸗ licher Bestandtheile seiner selbst bedarf. Es kann ein Staatsmann das Vereinsrecht überhaupt versagen, und es muß dies kein Absolutist sein. So kann auch ein Republikaner denken, wenn er den Staat für die höchste, alle sittlichen Bedürfnisse der Menschheit befriedigende Gemeinschaft hält: er muß sordern, daß dem Staat alle Kräfte anbedingt zu Gebote stehen. Dies
wäre folgerichtig, aber ein großer Irrthum. Denn wenn auch der Staat die allumfassende Gemeinschaft des sittlichen Lebens ist, so ist er doch kein
höheres Verhältniß, als die Familie, die Kirche, der Wissenschafts verein, weil er nur die äußeren Bedingungen ihres Bestehens, die äußeren Mittel ihrer Verwirklichung ihnen gewährleisten kann. Wäre der Staat blos der Rechtsstaat, so könnte er, was er leisten soll und bedarf, aus eignen Mit⸗ teln beschaffen und erzwingen; da er aber auch ein Reich der Liebe und des Friedens ist, bedarf er freier Vereinigungen zu gegenseitiger Hülfelei⸗= stung, Wohlthätigkeit und Vervollkommnung. Vor Allem bedarf der Staat
bolitischer Vereine zur Bildung des politischen Sinnes. Es kommt darauf an, ob wir ein schönes und kräftiges Volksleben schaffen oder dulden wollen, daß das Volk in elbstsüchtige, genußsüchtige Thatlo⸗ sigkeit veisinke. Politische Vereine sind Bildungsanstasten suͤr die
Ausbildung der Vaterlandsliebe und der Bürgertugend, die durch leine andere Veranstaltung ersetzt werden können, denn das Bedürfniß des Mannes ist freier Wechsselverkehr der geistigen Kräfte. Wir sollen ein schö= nes und kräftiges Volksleben durch die freien Gesinnungsgemeinschafsten schaffen: Dies ist der Gegensatz des Mittelalters und der Zukunft unseres Volkes. Man bönnte sagen, ich erwarte von den Vereinen zu viel des Guten. Es spricht aber fuͤr mich zuerst die Erfahrung. Ich habe in der Stadt, in der ich lebe, gesehen, daß im verflossenen Freiheitsjahre Männer aller Stände in sreundlichem, gegenseitig bildenden Verkehre zusammen ge⸗ lebt, daß nicht der Geist der Wühlerei, sondern ein hoher sittlicher Ernst die Vereine beherrschte, daß nicht die schlaue Verführung, sondern die lautere Wahrhaftigkeit dem Volke lieb und theuer geworden ist. Es liegt aber die feste Zuversicht auf die volksbildende Kraft der Vereine auch im Wesen des Standpunkts, auf dem allein das Vereinsrecht einen sittlichen Werth hat. Wer die Freiheit will, muß sie mehr lieben, als ihren Mißbrauch fürchten, muß der Kraft der Wahrheit vertrallen. Der Gesetzentwurf hält keinen die⸗ ser Standpunkte folgerichtig fest: er will das Vereinsrecht und gewährt doch nicht das Vertrauen in den Geist des Volkes; er nimmt dem Volke nicht nur die Ausübung eines natürlichen Rechtes, er nimmt ihm den Glauben an sich selbst. Daß der Gesetzentwurf im Artikel J und 1 die grundrechtliche Be⸗ stimmung festhält, ist doppelt nöthig in einem Augenblick, in dem von mehre; ren Seiten unseres Vaterlandes den Regierungen der ruchlose Rath gegeben wird, ihre Verheißungen nicht zu erfüllen, ihre Zugeständnisse zurückzunehmen. Nun gilt es, durch alle Bestimmungen dieses Gesetzes jene Grundsätze zu bewahrheiten und zu bekräftigen, damit das Gesetz nicht am Ende aussehe, wie ein Ausdruck der Reue. Im Gesetz · Entwurfe sind die Be⸗ schränkungen, die das Wesen des Vereinsrechts vernichten: die Anwesen= heit der Polizei- Beamten u. s. f., besonders aber Artikel 28. Der Gegen⸗ satz von Beamtenthum und Bürgenthum muß verschwinden (Freiherr von Stein und Stagts-Minister Schön), sie müssen zwei Kräfte eines Geistes sein. Und der wissenschaftlich Gebildete soll der Lehrer und Freund des Vol- kes sein, die Wissenschaft ist für das Volk da, sie ist Urheberin jeder wah= ren Volksfreiheit, jedes wahren geschichtlichen Forischritts. Rur ein den kendes Volk ist ein freies und sittliches Volf.“ PD.. Schmidt hebt her⸗ vor, daß das Gesetz auch nicht eine einzige Bestimmung gegen Verkümme⸗ rung der Volksrechte enthalte, wohl aber num Beschränkungen gegen deren sreie Ausübung; er verbreitet sich über die Haltung der Vereine in Unterfranken worüber schmachvolle Angebereien verbreitet worden seien, aus denen Une
tersuchungen und Verhaftungen in Fülle erfofgten, sedoch am Ende di⸗ sonnenklare Unschuld hervortrat.
; Der Redner geräth in große E tase, be merkt, daß die badische Revolution . ao bh k die demokratischen Vereine in Baden verboten gewesen, und daß durch da⸗ Verbot eines politischen Banketts, nicht durch das Bankett selbst, der Juli⸗ thron gestürzt worden sei. Im Verlauf seiner Rede macht er einige Aue⸗ sälle gegen den Abgeordneten Forndran der kürzlich erklärt habe, daß er gegen seine Ansicht den Ausschuß vertreten werde, und bezeichnet dies als sonder=