Der Präsident weist den Redner zurecht, chen Takt nicht v was er nicht vertreten könnte. entwürdigendes Büreaukr— Lang (für den Gese aseres Staates nicht allerdings das freie Beschränkungen freie Staats- hat uns schon dern schreit in dadurch auf den
welcher selbst zugestand, herumgeritten, müssen wir im
bare parlameniarische Sitte. worauf dieser bemerkt, da allein nie Etwas übernehmen würde, einigen hestigen Angriffen auf unser empfiehlt er die Verwerfung d „Die Vorredner scheinen mi im Auge zu haben, Vereinsrecht gelten mag. desselben eingeführt, weil sie unumg Das ewige Herumreiten a cht: nützt es uns
5 er vom parlamentaris
es Geschenkes. r den jetzigen Zustand ur sondern den eines Urstaates, wo Amerika und England haben änglich nöt
—
sorm selbst sind. viel geschadet; man fragt ni nur vom Aufrechthalten des Prinzips un tines deuischen Fürsten (Heinrich 72. daß er 25 Jahre lang auf Das Praktische,
Der Redner widerlegt nun
Familie und Gemeinde einen seien nur Glieder des Staates, nimmermehr geben dürfe. diese auf die gegliederten org die über das jede Maßregel, jede d auf die Vorfälle in B organisirten Vereinen zuzu solle sich auf Vereine stützen, Vereine stützen, denn sie wür ben wachsen ihr mungen des Gesetzes für Studirende aufgeho und dem Polizei ausdrücklich erlaubt sei, nicht ausdrücklich verb über die Zustände Eng und kritisirt die einzelnen ührbarkeit er nachzuw eine hält er für rein unzulä , wobei er wiederum Mit der Hauptrichtung des Bestimmungen de serer Zustände in's polilische Vereins wollen diese demo Ueberstellung ztaatsmann unseres gegen politise i die Regierungsgewalt se Stellen aus Briefen
einem Prinzip das Nothwendige die Ansicht des Abgeordneten
Auge haben.“
Diese Institute die es nie und so beschränke e r Centralorgane, in Händen hat und
Staaten im Staate, Affiliatio nen betreffe, anisirten Vereine mit einem Land verbreitet sind, andlung der Regierung aden und in der Pf schreiben seien.
er aber sage: digt sich dadurch z über den Kopf. „ wüänscht er d Morgen stern saate; in leßterem sei
sich den politischen die Regierung fsich nie auf
Man habe gesagt, die Regierung dar ur Partei herab,
Vereinsbesuches n unterscheidet zwischen dem Alles verboten, erlaubt sein, was ausführlicher Rede e Ueberwachung
as Verbot des
Redner verbreitet fich in ede polizeilich ufs, deren Un Ueberwachung der V ei dem komplizirten Polizeispstem, England's hinweist. ich wohl einverstanden, sselben mir nicht genehm sind. Auge fassen, und wefen hervor, ᷣ oder Volksvereine an- mit der Regierung? Jahrhunderts, Wasphington, he Associationen gewirt
land's, erklärt sich gegen! Bestimmungen des Entw
und Unausf
auf das Vorbild Gesetzes bin 2. wenn auch einzelne men, müssen das Hauptübel un stelli sich das wohl kämpfen müssen. ders, als Unterjochung, Dies hat auch der größte wohl eingesehen und deshalb vor ihnen gewarnt, wenn (Der Nedner verliest zum Belege uns in einem kranken
ashington's.) und können deshalb keine Ge⸗ schaffen; es ist demnach jetzt llen in die Gesetz aufzuneh⸗ zustände wieder verschwinden müssen cher Vereine in ihrer vagen Gestal— r Fälle haben, daß in rein wissen⸗ Agitationen stattfanden, uversammlung in Frankfurt., Herr Morgenstern it der Polizeigewalt hingewiesen; erhaupt stark bei demokrati= Vereine im Allgemeinen daß keine der neueren Revolutionen weder in Deutschland entstand, Boden unterwühlten,
Wir befinden setze für einen die Pflicht des Geseßzgebers, r Rückfehr geordneter eberwachung politis um so mehr, als wi Versammlungen politische
und werden. tung ist nothwendig, schaftlich sein sollenden wie z. B. in der Germaniste at auf ewige Konflikte der
daß die eigentlichen Bür schen Vereinen betheiligien. benifft, so ist die Italien, noch Spanien, welche nicht durch Vereine, die vorbereitet worden wäre. Vereine gegen die Regierung in einer Maßregel der und daß die Regierung woh Aufgabe darin fi Der Redner verbreitet Aeußerungen Morgenstern's
Bürgerschaft n Was das Wirken der
Portugal, Frankreich und gleich Naulwürfen den bie Aleußerung des Vorredners, daß gewisse Adressen agitirten, erkläre ich, daß in der Regierung noch nicht die ihres Spstems l den Wunsch einer Partei ndet, die Regierung zu stützen sich nun noch weiter über
Bekämpfung
berüchsichtigen darf, die ihre
dulden dürfe, en fartwährend bemüht sind und de⸗
Reinhard nimmt den Kluö ßerordentliches (Heiterkeit Mit- Aeußerungen Doöllinger's als Au— ung der unterfränkischen Volks⸗ ltzel,“ jedoch vergeblich, ein- Wie gewöhnlich en Landrichter n ihm (Redner) abgehal⸗ wird jedoch vom Präsidenten mit der „Gegenstand zurückzugehen und die seiner Lebensschicksale für heute
stand der Schwäche zu bring ren Ethebung daraus nicht zulassen wollen. der Linken als früher ordentliches, lied desselben in Schutz, wärzungen und hebt die ausgez Versammlungen hervor, gefunden hätten, da ni sommt der Redner auf seinen „P ebt dann eine Schilderung der vo ersammlungen, um Berathungs
bezeichnet die eichnete Halt ele „Polizeisp chts Unrechtes vorgekommen olizeimann,“ d sprechen und
nung unterbrochen, z Kammer mit der Erzählung (Heiterkeit) Der oder Annahme weniger Landrichter Welsch gegen die die Aufrechthaltung der Ruhe und März -Vereinen, wie dies Abgeordne religiösen Sinne des Volkes allda.
Vereine, besonders der münchener, ha und selbst Beschränkungen hervorgerufen. weiter darüber verbreiten,
zu verschonen. ganzen Gesetzentwurss Ruland nimmt den orredners in Schutz und vindizirt Unterfranken ter Dr. Schmidt gethan, sondern dem Pfarrer Westermaier ben öfters ihre Kompetenz überschritten Deshalb wolle er sich nicht Ministerium
Redner verlangt Verwerfung des Arlikel, die er bezeichnet. Angriffe des V
144
Vereinen gehalten werde, nimmt
über die der
ie es mi religiösen 2 wie es mit der 9 Sepp gegen⸗
fragen,
38 ö . e = Degenhard
Gefetz- Entwurf nichts enthalte. Degen 4! nt. gegen , den lan un Frantens wegen, ihrer Egeln in, Schutz 2 er wisse nicht, wie weit die Regierung im Sinne
— 59 2 . B * w , . wie weit sie noch gehen könne, da durch das znterim unn die Mülitairzusanmmenziehungen an ner, rn eine ge⸗ VDaltige Reaction eingetreten und dies ,. 61 re , zu berüchichtigen sei. Der Herr Abgeordnete o ng, babe das oe als ein provisorisches bezeichnet; er aecez tire dieses und wünsche deshalb auch 33 5 lber religiöse Vereine in dasselbe aufgenommen, da diese sich, wahr- ar lic 66 vroviforisch, auch mitunter bedeutend mit der Politik beschaf⸗· ten. Der Redner schilderr nun die Thätigkeit der Vereine zun Zeit der fran zösischen Nevolution, Napoleon's, der ersten und zweiten Nestauration, wo die Emigration und der Ultramontanismus das, entschiedene Eingehen n bie wahrhaft constitutionelle Regierungssorm verhindert habe, und geht auf Deutschland über, wo Napoleon vergeblich den Pattiotismus, wie die Dereine, zu vernichten suchte. Das Volk war von der Ider der Organi ation ergriffen, und der Imperator vermochte sie nicht zu hemmen, denn ine Idee wird wohl durch Bajonette bekämpst, jedoch nicht vertilgt. Was das Loörliegende Gesetz betreffe, so werde es einste Folgen hervorrufen, die weder die Redner für den Entwurf noch die Minister, die ihn gewiß in der revlichsten Absicht eingebracht, wollen würden. Die Bürcaukane werde mit ihren Polppengrmen sich diefes Instituts bemächtigen und es tödten. Das Strafgesetz buch, wie es zur Zeit besteht, werde der Büreaukratie zur Seite strhen, und diese werde, da sie sich in ihrer Existenz durch das Vereinsrecht gefährdet sehe, dasselbe geltend zu machen wissen. Er (Redner) betrachte biesen Gesetzentwurf als ein krankhaftes Peodukt des untergehenden Po— lizeistaates, als einen versehlten Uebergang zum Rechtsstgate, als einen Kampf zwischen dem Geist des Jahrhunderts und der verklungenen Zeit; bb wir durch ein provisorisches Gesetz, wie ein Vorredner gemeint, unser Ziel exreichen, werde die nächste Zukunst lehren. Köhl spricht aus nalio⸗ nal⸗wirthschaftlichem Gesichtspunkte gegen den Gesetzentwurf. Schniz ⸗ lein kann der vorliegenden Gesetzes vorlage zwar nicht unbedingt beipflich ten, wünscht jedoch deren Annahme, damit wir nicht in die Fatalität des Jahres 1831 verfallen und Ruhe in unserem Vaterlande wiederkehre. Nicht Verwerfung, sondern Verbesserung sei ersprießlich, und nur durch gemeinsa⸗— mes Wirken der Volksverlretung und der Regierung werde des Landes Wohl gefördert. Es ertönt der Ruf nach Schluß. Dieser wird angenom⸗— die Schlußäußerung des Referenten auf morgen vertagt und die Sitzung nach 2 Uhr aufgehoben.
Wiesbaden, 18. Jan. (F. O. P. A. Itg.) Vorbereitung der Reichstagswahlen untenstehende Einladung Ge⸗
Nassau. Das hiesige Wahleomité zur hat in alle Aemter des Herzogthums die versendet, welche es der Oeffentlichkeit übergiebt, damit alle sinnungsgenossen, welchen dieselbe nicht speziell zukommen sollte, diese öffentliche Einladung als an sie gerichtet betrachten mögen.
Um wo möglich eine Verständigung über die in den vier Wahl— kreisen des Herzogthums aufzustellenden Kandidaten zum deutschen Volkshaus zu erzielen, erlaubt sich das unterzeichnete Wahl-Comité, alle Freande der deutschen Sache, namentlich aber die Wahl⸗-Co mités und Wahlmänner des ganzen Herzogthums dringend einzu— laden, sich persönlich oder urch Abgesandte bei einer Versammlung zu betheiligen, welche Mittwoch, den 23sten d. M., Nachmittags 3 ühr zu Limburg im Gasthaus „Zum Nassauer Hof“ zu dem oben erwähnten Zweck stattsinden soll. Wiesbaden, 16. Januar 1850. Das Wahl -Comité zur Vorbereitung der Reichstagswahlen. von Arnoldi. Bertram. von Eck. Fresenius. Freitag. Großmann. Spieß. Weil. Willett.
wissenschaft und Uunst Königliches Opernhaus Am Vorabend des Ge burtstages Lessings: der Weise. (Sonntag, 21. Januar.)
Die Einleitung der Feier machte Gluck 's Ouvertüre zur „Iphigenia in Aulis“, hierauf wurde durch Frau Crelinger ein, von Franz Kug-— ler gedichteier Prolog, der lebhaften Beifall erhielt, vorgetragen
. „Zu ringen nach Erkenntniß, nach Erkenntniß
Des eignen und des unerschaffnen Geistes, Deß Hauch die Welt umfängt, den Gott zu suchen In der Geschichte, das Gesetz, das ew'ge, Trauf alles Schaffen ruht, durch starke That, Zo stark im Kampf mit gaukelnd irrer Lehre Rie in dem eignen Schöpferdrang, zu künden,
Fez Lebens Kern und Inhalt zu enthüllen, War Lessings gioßes, priesterliches Amt.“
— — — ,.
Vom Kampfe fern und nicht bestimmt zum Kampf Hatt' er ein Werk geschaffen, drin sein Glaube, Das heißt: sein Glaube, daß das Höchst' im Leben Der Glaube nicht, daß es die Liebe ist — Gestalt gewann, und väterlichen Sinns Gab er der deutschen Bühne dies Vermächtniß.“
Dieses Werk, N aihan, wurde vom Publikum mit Andacht und Wärme aufgenommen, und in einer Weise dargestellt, die allen Betheiligten zur Ehre gereicht und den Manen Lessing's Genüge that.
Nathan
ar
Dle Einzelheiten der Besetzung und Ausführung besprachen wir bereits früher. Die Erstere war dieselbe, als das vorige Mal, nur Mad. Wer ner gab die Sitta, anstatt Mad. Komitsch. Herin D öring's Nathan ist eine feiner besten Leistungen im ernsten Drama, nur der Darstellung der letzten Scene mangelt es an Auftichtigkeit der Rührung. Die Monologe und fast alles Uebrige waren wieder untadelhaft. Der Hauptrolle schließt sich der Derwisch in Herin Franz schön und würdig an. Mit Einzelnem seiner Auffassung sind wir jedoch nicht einverstanden, wie z. B. als ihn der Sultan zuerst von Nathan spricht; der Derwisch ist überrascht, daß der mächtige Beherrscher der Gläubigen nach dem Juden fragt, aach eiwas verlegen, daß er um Beider Freundschaft weiß. Herr Franz sprach jedoch die eisten Worte der Erwiederung mit gehobener Stimme und einem sehr entschiedenen Tone, in den sich so— gar Zorn zu mischen schien, anstait halb laut und stammelnd oder doch zögernd; der biedere Derwisch denkt zwar bald daran, daß seinem Freunde die beabsichtigte Anleihe keinen Segen bringen weide, daß er den Juden aber nicht verleugnen könne, sieht er wohl ein. Herr Dessoir hielt den trotzigen Tempelherrn im Sinne des Dichters, Herr Stawinsko überpfaffte den Patriarchen heute nicht in dem Maße, als das letzte Mal, auch Mad. Birchpfeiffer, Daja, schien sich zu mäßigen, doch sähen wir diese Rolle lieber in den Händen der Mad. Komitsch. 1.
Eisenbahn⸗Verkehr. Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn Die Frequenz im November 1849 betrug: Einnahme für 43,360 Personen... 33, 300 Rthlr Sg. Pf. Einnahme aus dem Güterverkehr (17,216 Ctr. Fracht und Eil— güter, Vieh⸗ Equipagen⸗Trans⸗ zorte und Gepäck ⸗ ÜUeberfracht] 6 72 Süimmnna Fi, 15 Rthlr. 22 Sgr. gegen die Einnahme vom November 1848
*
d
Fin T Sgr. I Pf.
Im Dezember 1849:
für 41,305 Personen ..... 33,448 Rthlr. 4 Sgr. 10 Pf. für 130,81 Ctr. Eil⸗ und Fracht güter, Vieh, Equipagen-Transporte und Gepäck-Ueberfracht 30, 384 * ö 11 Summa v5 TFöT Fihlr. 17 Sgr. 9 Pf.
gegen die Einnahme vom Dezember K F
ö 55,926 Mehreinnahme 7,906 ae ter n * 2 * 22 * Auswärtige Börsen. Amsterdam, 19. Jan., Der günstige Stand von mehreren Staatspapieren an hiesiger Börse hat diese Woche bei der Nach⸗ richt von der zu London abgeschlossenen Russischen Anleihe von
über 60 Millionen Gulden einige Erschütterung empfunden, die sich fast auf alle Fonds Course ausdehnte und dieselben mehr oder weniger zum Weichen brachte. Den nachtheiligsten Eindruck machte diefes überraschende Ereigniß auf die Russischen Staatspa— piere, selbst von den proz. alten Hopeschen Obligationen, welche anfangs dieser Woche zu 1057 „ gekauft wurden, plötzlich bis 1045 565 und 4proz. Certifikate bei denselben, die erst zu 806. „ dann zu 855 „ abgenommen wurden, vorgestern bis zu S4 heruntergingen; doch der erste Eindruck zeigte sich gestern, wo man wissen wollte, daß für Antheile an jener Anleihe schon 1 50 Ge winn über den abgeschlossenen Cours bewilligt sei, bedeutend mäßi— ger und brachte 5proz. Obligationen wieder bis 105 6 empor, während A4proz. Certisikate sich jedoch nur auf 8is Y erholten. Von den Holländischen Staatspapieren, die durchgehends bei ansehn lichen Parlieen umgesetzt wurden, fielen Integrale von 533 bis 55 96 und holten zuletzt 55 6; Z3proz. wirkliche Schuld drückte sich von 644 96 bis 64 96, wurde aber gestern zu 64 1 76 abgenommen; proz. do. ging von S5 F allmälig bis S4* „6 herunter und blieb in flauer Stimmung. Für Actien der Handelsmaatschappy war et was eifrigere Frage, die deren Cours bis 169 2 emporhalf; auch Utrecht-Arnheimer Eisenbahn—⸗ Actien wurden öfter verhandelt und erst zu 87, später zu 88 „ bezahlt. Die Course der österreichischen Fonds sind immer weichend gewesen; Fproz. Wiener Metalliques von 837 auf 82 6, und 2Iproz, do. von 146 bis 43 35 76. Eben so Spanische Effekten, von denen Ardoin-Obligatienen von 137 bis Ans „5b und 3proz. Binnenländische von 304 bis 297. K fielen; letztere erholten sich gestern aber wieder um * VP. Portugiesische Obligationen dagegen besserten sich mit den Coursen von London von Ii, auf 351 965. Peruanische Obligationen wechselten zwischen 62* und 643 96 und holten zuletzt 64 9h. Zproz. französische Renten sielen von 54! bis 534, doch stiegen dann wieder bis , n. Geldzinscours steht auf 25 und 27 P.
1. August 1849 bestätigten Statuten (Gesetz⸗Samml. Nr. 3170) berechtigt ist, Ausgabe der ab bei unsere gen hiermit Banknoten zu 10 Thw. behalten uns Banknoten zu
Bekanntmachungen. Pfandbries⸗- Kündigung.
Inhabern Schlesischer Pfandbriefe machen wir belannt, daß die speziellen Verzeichnisse der einzulösen⸗ ; esem Zweck einzuliefernden Pfandbriefe bei allen Schlesischen Landschafts Kassen und bei den Börsen zu Breslau und Berlin ausgehängt, auch mit den Anzeigern der drei Schlesischen Regierungs⸗Amts⸗ blätter ausgereicht worden sind.
Indem wir die erforderliche Aufkündigung dieser Pfandbriese ergehen lassen, fordern wir die Inhaber derselben, unter Hinweisun v J. Dezember 1848 (Gesetz Sammlung 1849 Seite 77), auf, gedachte Pfandbriese in coursfreiem Zustande und m entsprechenden Zins-Coupons Litt. D. bis K. zu Vermeidung eines auf ihre Kosten zu veranlassenden . Aufgebols entweder bei der General- Land—
ast oder bei einer der Fürstenthums-⸗Landschasten un= Wlich einzuliefern und dagegen die dafür auszu— hungs -Recognitsonen in Empfang zu aumigen Inhaber mit den Jedrückten Rechten, insbeson⸗ othek, präkludirt und mit der Landschast zu depo⸗ verwiesen werden.
Banknoten zu
den und zu di
Thlr. zu seiner
auf das Regulgtiv vom . . . Beschreibung
der Banknoten der Rittej schaftlich en Pri ⸗
Die Banknoten zu 10 einem den Werth EIN Licht enthaltenden
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ensaus die s dere rail dem d zeigt in schwarzer ihren Ansprüch
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durch Augreichn
) Oben als Verzierung eine Bürgerkrone, ihren rechten, eine Tonne auflegt, Beutel mit Geld sich besinden, befindet sich die Sder mit Dampf⸗ schiffen und ein Theil von Stettin mit dem Schloß und der Jacobi-Kirche; links und rechtz, auf mit Blätterwerk Sockeln, gegen welche Wappenschilde mit dem he⸗ raldischen Greif besestigt und ein Anker, ein Steuer, eine Schaufel und ein Caduceus ange ,, eines Neptuns und eines nklem ü . Hie ben, Ranken und Blättern auf Blätterwerk die Werthzahlen 10 und in den Sockeln auf 3 r n r w,
—
und bezüglich gelöst werden. Breslau, am 16.
En fr h nn er ese.
eneral · Landschafle
Vet annum a der Rittersch astlichen . die Ausgabe von Banknoten zu 16 ? Die Aus fertigung der Banknoten, . die Ritterschaftliche Privat ⸗ Bank in Pommer
der revidirten und durch Königl. Kabineis-Ordre vom
hat begonnen, und wird die 10 Thlr. vom 2àsten d. M. r macht, und eben so
1 r Hauplfasse successive erfolgen. Wir brin⸗ die nachsolgende nähere Beschreibung der (6) die untere, ᷣ ; zur öffentlichen Kenntniß und geholten Ecken angefertigte und zur Ausnahme der vor, eine Beschreibung der künftig auszu= ͤ Strafandrohung auf weißem Grunde bestimmte Leiste 20 Thlr., 50 Thlr. und 100 in Buchdruckmanier: Zeit solgen zu lassen. die Littr. und die laufende Vummer, so wie den Steltin, den 1. Januar 1850. nachfolgenden Text und die Strafandrohung: J . S. (laufende No.) der Ritterschaftlichen Privat⸗Bank in Pommeim. / Zehn Thaler Courant Dum rath. Jobst. nach dem Mänzsusse von
vat-Bank zu 10 Thaler Courant. a. . Thlr. sind auf weißem, mit . n, , . 1849 1HALER in Schatten und 9 . RIU M Wasserzeichen versehenen Papier von Der A . e. Nö 5 Zoll Länge und 3 Zoll 5 Linien Höhe abgedruckt. er Ausdrr k 2 . zeigt dagegen in rother Farbe kd zeigt dag n, . Farbe a3 links und rechts zwei Schilde in Reliesmanier, den Kupferdruckmanier: Werth der Note in, Initialen (zEIHIN) und mit e weibliche Figur mit der . len (V) enthaltend, und von Blät⸗ welche auf einem Ballen sitzt und . . . i. . Schritt: den' Caduceus haltenden Arm auf 9) mit verzierter Schrift:
neben welcher ein Anker und hinter der Figur und Segel⸗
6s
schaft vom wesenden
umgebenen hier wegen eines
Ueber den Büsten sind
ter Pressung die Buchstaben R 3; in Schrist der Name des eintragenden Beamten bemerkt. Diese Seitenverzierung ist in Reliefmanier ge—
in Form eines Tuches mit zusammen— E
zahlt zu Stettin dem Inhaber diese Banknote pIlE RIITERSCHAFTILICHE PRIVAl BA NR IN POMMRERN.
Ritterschafiliche Brivat- Bank in Pommern.
. . Auf den Antrag der Königlichen Staats ⸗Anwalt⸗ 31. Oliober d. J. haben wir wider den ab⸗ Müller Friedrich Wilhelm Born jun, mittelst angefertigter falscher
versuchten Betruges die Untersuchung eröffnet und zur mündlichen Verhandlung einen Termin auf den 26. Februar 4850, Vorm. ?) Uhr, in unserem Geschäfts-Lokale angesetzt. ; a. Der Angellagte 2c. Born wird hierzu mit der Aus⸗ forderung vorgeladen, zur festgesetzten Stunde pünktlich zu erscheinen und vie zu seiner Vertheidigung dienenden
Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte dergestalt zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können, . scheint derselbe nicht, so wird nach Befinden in contumaciam der Beweis aufgenommen und das Ur⸗ theil gefällt und verkündet werden.
Burg, den 6. November 1849.
Königl. Kreisgericht. J. Abtheilung
— —
628 Subhastations-Patent,
Das Erbpachtsgut Weißhof nebst dem Vorwerke Bor- rißhof, zum Nachlasse der Gutsbesitzer Johann und Elise, geborenen Steckmann, Borrißschen Eheleute ge⸗ hörig, ist auf Antrag der Erben zur freiwilligen Sub⸗ hastation gestellt und soll im Termine,
ben 28. Juni 1850, Vormittags 10 Uhr, jm Geschäfts - Lokale des unterzeichneten Gerichts vor bem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Hartwich an den Meist= bietenden verkauft werden. .
Das Gut nebst dem Vorwerke Borrißhof hat einen Flächeninhalt von 1779 Morgen 115 Ruthen reußisch, wovon inclusive 188 Morgen 2schnittige Wiesen 108 Morgen 56 Ruthen in der Niederung, es befinden sich darauf ausreichende gute Gebäude. und. vollstindiges or ers! Juventat, namentlich 4 Stück Pferde, 3; Stüc Ochsen, 30 Kühe, 4. Schweine, 13 Stück Jungvieh, Ii Kälber, jedoch keine Schafe. . .
Der Acker in der Riederung ist 1ster Klasse, auf der Höhe 2Qter, zter, auch Ater Klasse, und wird vollständig bestellt übergeben. 3 . elt e e ch: Taxe schließt ab auf..
59, 588 Thlr. 26 Sgr. 8 Pf., ; wovon der Erbpachts⸗ Kanon 933 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. in Abzug kommt, also mit 4 Prozent kapitalisirt 23,363 Thlr. 16 Sgr. 3 Pf. und mit 5 Prozent 18,690 Thlr. 25 Sgt.
Taxe und Verkaufsbedingungen in ben Dienststunden einzusehen.
Marienwerder, ben 15. Dezember 1849.
Königliches Kreisgerichi. II. Abtheilung.
1764
Jobst
von Wechsel
sind im Büreau II
Preußischer
taats- Anzeiger.
Berlin. Sonnabend den 28. Januar
s Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für 4 Jahr.
Alle Post · Anstalt d 2
Aus landes — 1 — .
di 2 ö ieses Blatt an, für Berlin die
in allen Theilen der Monarchie Expedition des Preu
ohne Preis⸗Erhöhung einzelnen Nummern wird Sgr. berechnet.
ß. Staats⸗
der Bogen mit 21 Behren - Straße nr. 5
g des Bauwesens, so wie eines dieselben n Erlasses mit dem Antrage auf huld⸗ teren ehrfurchtsvoll vorzäleger.
über die obere Verwastun genehmigenden Allerhöchste reiche Vollziehung des letz Berlin, den
werbe und öffentliche Arbeiten, wird eine technische Bau⸗De⸗ putation errichtet, welche dazu bestimmt ist, das gesammte Bau⸗ fach in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung würdig zu re— präsentiren, große öffentliche Bau-⸗Unternehmungen in baulich⸗tech—⸗ nischer Hinsicht zu beurtheilen, die Anwendung allgemeiner Grund⸗ esen zu berathen, neue Erfahrungen nnd wissenschaftlicher und baulich⸗technischer für weitere Ausbildung des Baufaches die sammtlichen Prüfungen der Bauführer und und das Kuratortum der Bau⸗Akademie
ö w g Amtlicher Theil. Deutschland
Widerlegung.
Preußen.
‚
Das Staats⸗Ministerium. von Ladenberg. von der Heydt. von Schleinitz.
von Man⸗
Graf von Brandenburg. von Rabe.
von Strotha. Simons.
sätze im öffentlichen Bauw Vorschläge in künstlerischer, Beziehung zu begut Sorge zu tragen,
Baumeister zu bewirken,
Oesterreich. und Herzog ven Modena. herzogs Johann.
Diplomatische Ernennung.
Erzherzog Johann Vermischies.
Ankunft des
Kammerverhandlungen. Ehrengerichte.
Karlsruhe. Wahlen fü— Erfurt und die zweite Kammer, der Straf-⸗Compagnie.
Hessen und bei Rhein.
er Prinz von Preußen. —
9 7 9 = S8 Minist ] e , c. * r gen gen Bre ncfntin Auf den Antrag des Staats⸗-Ministeriums habe Ich beschlossen,
n Verwaltung des Bauwesens ren Staats⸗Bau⸗Beamten eine Entwickelung der Bau⸗
eine neue Organisation der obere eintrelen zu lassen, um für die obe 1ahme an der Leitung und herbeizuführen und den Geschäftsgang abzukürzen. von dem Staats⸗-Ministerium Verordnung über die obere Ich insbesondere zu der Auf⸗ Zustimmung ertheile und Belassung ihres bis⸗
Vom Höhgau. Da rmstadt.
mer: Die deutsche Frage.
= die Auflösung des Landtages.
Mecklenburg⸗Schwerin.
tenden Gegenstände werden der technischen Bau— Ministerium für Handel, Gewerbe und öffent⸗ durch dessen Vermittelung auch die von inschten Gutachten der Deputation über Außerdem ist jeder Mini⸗ flichtet, diejenigen Bau⸗Ent⸗ ommen und nach seinem die technische Bau⸗Depu⸗ und Besprechung zu bringen. leibt von den Functionen
Die zu begutach Deputation durch das liche Arbeiten zugewiesen, den übrigen Ministerien gewi bauliche Angelegenheiten einzuholen sind sterial⸗Baurath eben so befugt als verp würfe, welche ihm zur Super⸗Revision zuk pflichtmäßigen Ermessen von Intere tation erscheinen, zu deren Ker
Die Reviston von Kosten⸗Anschlägen b der technischen Bau-Deputation gänzlich ausgeschlossen.
Erste Kammer: Proteste. — as Großherzogliche Edikt Gießen. Reichstagẽ⸗Wablverein. Promemoria über die Ver—
lebendigere Theil Angelegenheiten Ich genehmige daher die anliegende, ezember 1849 vorgelegte Verwaltung des Bauwesens, indem lösung der Ober-Bau⸗Deputation Meine Mitglieder derselben, unter hierdurch zu Ministerial⸗Bau-Räthen ernenne. welcher nebst der Verordnung Gesetz⸗Sammlung bekannt inisterium das Weitere zu ver—
Schwerin. ranffurt drankfu erf Si i
Frankfurt. Frankfurt Erste Sitzung des neuerwählten ge⸗ tzgebenden Körpers.
Ausland.
Gesetzentwurf erleg: Befinden Ludwig Philipp's.— General Ry⸗ J. — Der Handels vertrag mit Belgien. — Vermischtes.
itauien und Irland. ments⸗Crossnung.
ßland und
die gegenwärtigen herigen Gehalts, Wegen Ausführung dieses Erlasses, Dezember 1849 durch die
Die bevorstehende Parla— kz . zu machen ist, hat das Staats-M
Die Indnstrie⸗Ausstellungs-⸗A1ngelegenheit, bol St. Petersburg. die Entbindung der Großfürstin Thronfolger.
uräthe sind durch ihre Ernennung schen Bau⸗Deputation. Außerdem Gewerbe und öffentliche Arbeiten Staate angehörige Baumeister, cher oder wissenschaftlicher Bezieh üitgliedern der technischen Bau ⸗ Deputation
Sämmtliche Ministerial⸗Ba zugleich auch Mitglieder der techni bleibt dem Minister für Handel, vorbehalten, solche, welche sich in künstleris ders auszeichnen, zu M Allerhöchstenorts in Vorschlag zu bringen.
Ein Gehalt ist mit dem Ehrenamte ei tation nicht verbunden.
Kaiserliches Manifest in Charlottenburg, den 14. Januar 185.
(gez) Friedrich Wilhelm. von Ladenberg.
von der Heydt. von Schleinitz.
Börsen- und Handels-⸗Nachrichten. ; —⸗ dem preußischen Gr. von Brandenburg. ung beson⸗ von Strotha.
Simons.
(Gegengez.) von Manteuffel. von Rabe.
An das Staats⸗Ministerium.
nes Mitgliedes der tech⸗ nischen Bau⸗Deyn
Die technische B wöchentlich einmal; der Vorsitzende außerdem bei dringenden ammlungen berufen. verpflichtet, an den V Bauführer und Baumeister, Theil zu nehmen. wohnhafte Mitglieder können, wenn es erforderlich zelnen Berathungen und Prüfungen einberufen werden.
Amtlicher Theil.
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: und Exefutor
Verordnung
über di z j au⸗Deputation versammelt sich regelmäßig über die obere Verwaltung des Bauwesens. 9 pig
kann jedoch die Mitglieder ßerordentlichen Ver⸗ in Berlin anwesende Mitglieder sind an den Prüfungen der Außerhalb Berlin scheint, zu ein⸗
Gerichtsboten Veranlassungen zu au
lgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
pensionirten Pie & U 4 ; j . Die Ober-Bau-Deputation wird aufgelöst.
; ⸗ S* o wie Die bisher von der Ober⸗-Bau⸗Deputation wahrgenommenen n, so weit nicht in §. 6. ein Anderes bestimmt ist, dae Baupesen im Ministerium für Arbeiten über, in welche die ge⸗ Bau⸗Deputation nach Maßgabe Ministerial⸗
Geschäfte gehen, auf die Abtheilung für Handel, Gewerbe und öffentliche genwärtigen Mitglieder der der nach §. 5 zu treffenden näheren Bestimmung als Bau⸗Räthe eintreten. Zu den unter Theilnahme, der Ministe arbeilenden Angelegenheiten gehören namentlich: Personalten der Bau-Verwaltung und die Ueberwachung Geschäftsführung der Bau⸗-Beamten, b) die Berathung des Bau⸗Bedürfnisses und die Aufstellung es Bau-Etats für die Staats⸗Bauten, ; c) die Prüfung und Feststellung der betreffenden Bau⸗Entwürfe und Kosten-Anschläge, d) die oberste Leitung und Ueberwachung der Ausführung die⸗ ser Bauten. . ) die Vermessungs⸗ des Ministeriums für Handel, Gewerbe beiten gehören, ) die Vau-Polizei⸗Angelegenheiten.
s Königs Majestät. Erfahrung hat gezeigt,
Erfah t geze daß die Ober-Bau⸗Deputation, che derzeit organisirt ist. ihrer Bestimmung nicht vollständig richt, vornämlich, weil die Mitglieder derselben nach der Aller festgest . Geschästs-Instruction vom 26. September 1809 zlich auf die Revision der Kosten-Anschläge und die zaumeister beschränkt sind, dagegen von der Einthei— ) er Ausführung der Bauten selb st er Geschäfte der Baubeamten amtlich keine en und somit dem praktischen Wirken . er⸗Bau⸗Deputation genießt deshalb im das Vertrauen in dem Umfange, als zu einem in diesem sehr wichtigen Verwaltungs⸗ ist. Um diese Uebelstände zu beseitigen und um „BVBau-Beamten zu einer lebendigeren Theilnahme Entwickelung des Bauwesens zu führen, Ober-Bau-Deputation ganz aufzulösen, da⸗ erwaltung des Staats⸗Bauwesens der s Ministeriums für Han del ꝛc. zu Ober⸗Bau⸗Deputatlon
Bau-Deputation ist dem Minister für Handel, eiten untergeordnet und hat an densel⸗ zre gesammte Thätigkeit,
Die technische Gewerbe und öffentliche Arb ben jährlich einen Geschäfts-Bericht über ih namentlich auch über Ihre Verhältnisse Handel, Gewerbe und öffentliche Reglement näher festgestellt.
Berlin, den
ial⸗Bau-Räthe z = ; üf rial⸗Bau-Räthe zu be die von ihr abgehaltenen Prüfungen zu er⸗ werden durch ein von dem Minister für
Arbeiten zu erlassendes Geschäfts⸗
Dezember 1849.
Das Staats⸗-Ministerium.
von Brandenburg. von Ladenberg. von Manteuffel. von der Heydt. von Schleinitz.
von Strotha. von Rabe. Simons.
Angelegenheiten, so weit solche zum Ressort
und öffentliche Ar⸗ Beka nn,t m ach ung.
Mit Bezug auf den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Januar 1850, betreffend die neue Organisation der oberen Verwa wesens und die zugehörige Verordnung vom bringe ich hierdurch zur öffen geordnete Auflösung der Königlichen der Uebergang der Geschäfte der letzteren au tinisterium für Handel, Gewerbe und öffent stattfinden und .
ltung des Bau⸗ Dezember 1849 tlichen Kenntniß, daß die darin an— Ober⸗Bau Deputation und f die Abtheilung
Die Geschäfte werden unter die Mitglieder der Bau⸗Abthei⸗ daß die Ministerial⸗Bauräthe auch an der Bau⸗Bedurfnisses Theil
Mitglieder ; lung (6. 2) so vertheilt, Bau-⸗Abtheilung, Verwaltung und an der Berathung des de .
ö ; für Bauwesen im N liche Arbeiten an demselben Deputation
2. k Ober⸗Bau⸗Depu
.. Tage auch die zu errichtende technische Bau⸗ Wirksamkeit treten, bis dahin aber die Königliche tation ihre Geschäfte in bisheriger Weise fortführen, auch die Prüfungen der Kandidaten des Baufaches bewirken wird. Januar 1850.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche von der Heydt.
Ministerial⸗Bauräthe Wir behalten uns ehr⸗ furchtsvoll vor, Ew. Königl. Majestät hierüber noch nähere Vor⸗ schläge unterthänigst zu machen. Ministerium für Handel ꝛc. Ministers für Handel
Feststellung der Bau⸗Entwürfe und Kosten⸗ Ministerial⸗Bauräthe unter Namens der Bau Abtheilung, ortlich bleiben, hörig bearbeitet und hen gründlich vorrevidirt werden. Be⸗ Ueberwachung der Ausfuhrung der auräthe, werden dieselben mit den werden und dadurch zugleich ahrungen fortzugehen, so wie s⸗Bauräthe und der übrigen so daß sie im Stande sind, Stellen⸗Besetzungen
Die Prüfung und erfolgt durch die einzelnen ihrer persönlichen Verantwortung wobei die revidirenden Räthe auch dafür verantw ie Entwürfe von den Bau-Beamten ge von den Regierungs-Baurät hufs der oberen Leitung und Bauten durch die Ministerial-B rderlichen Dienstreisen beauftragt
erhalten, selbst in den Erf das dienstliche Verhalten der Regierung Bau-Beamten näher kennen zu lernen, über deren Qualification bei vorkommenden gründlich zu urtheilen.
Berathung
Bau-Abtheilung im würden demnächst unter der Leitung des i Baubedürfniß erwogen und die Aufstel lung der Etats für das Staats-Bauwesen bewirkt, so wie sämmt— lich Bau-Entwurfe und Kosten⸗Anschläge für die Slaatsbauten, zunächst ganz in den Gränzen, wie solche nach den bestehenden Bestimmungen bisher von der Ober-Baudeputation zu prüfen waren, revidirt und in allen Beziehungen festgestellt, so wie auch die Bau-Ausführungen selbst überwacht werden.
Neben dieser das gesammte Staats⸗Bauwesen verwaltenden Ministerial⸗ Bau⸗Abtheilung te chnische Bau⸗Dep utation erforderlich, welche das gesammte Baufach in künstlerischer und wissenschaftlicher Beziehung würdig repräsentirt, die großen oder in Beziehung auf Kunst oder deren Geschichte interessanten öffentlichen Bau-Unternehmungen in baulich beurtheilen, öffentlichen Vorschlãͤ ch, baulich⸗ . * Gegenstände, welche ihr sonst ven den Verwaltungs⸗-Chefs zu die⸗ zu begutachten, für weitere Ausbildung des so wie die sämmtlichen Prüfungen der künf— ster zu bewirken hat, und dabei das Kuratorium der
Berlin, den
bedeutenderen
Justiz⸗Ministerium. Dem beim Königlichen Justiz⸗Senate zu Ehrenbreitstein a stellten Rechts-Anwalte Dr. Schmitthenner ist auch bei dem Kreisgerichte zu Wetzlar beigelegt worden
Gelegenheit
Finanz ⸗Ministerinm.
Nach einer so eben hier gemachten Anzeige eines hiesigen Ha ashauses läuft der Präklusiv⸗Termin zur Einlösung der leipzigei r. am 26sten d. M. ab. n Ministerium findet sich veranlaßt, das belheiligte Publikum, zur Verhütung von Nachtheilen, hiervon zu benachrichtigen.
Berlin, den 23 ;
die Bau-Angelegenheiten an⸗ Revisoren verbleiben in ihren linisterien dergleichen Mini⸗ weiterer Bestimmung vorbe⸗ nnung solcher Ministerial-Bau⸗ unter Theilnahme des Ministers f iche Arbeiten. Von denjenigen Mini⸗ Bauräthe nicht fungiren, se die Prüfung und Fest—⸗ Anschläge, so weit der Suͤper-Revision der Ober⸗ ür Handel, Ge⸗ bei welchem diese Ar⸗ ewirken sind.
Die bei einigen Ministerien für chen Räthe und Bau⸗ noch bei anderen Y zu bestellen, b Die Vorschläge zur olgen jedoch stets be und öffentl bei denen besondere e Gutachten über Bau⸗Pl stellung der Entwürfe und Kosten⸗ den bestehenden V Bau⸗Deputation bedurften, be werbe und öffentliche Arbeiten einzuholen, beiten durch die betreffenden Ministerial · Baurãthe zu b
gestellten technis
Functionen. Banknoten a 50 Rthl
6 Das unterzeichnete
Anwendung
allgemeiner Grundsätze Un, neue Erfahrungen wissenschaftlicher
anuar 1850. Das Finanz⸗Ministerium. . von Rabe.
künstlerischer, Beziehung, Handel, Gewer Ministerial⸗
sem Behufe zugehen, Baufaches zu tigen Baumei Bau-Akademie bildet.
Miuisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
ö. Bekanntmachung.
Das Publikum wird davon in Kenntniß gesetzt, daß die Post verbindung zwischen Hamburg und Dänemark auf den Landwege wiederhergestellt worden ist. 3 Die Abfertigung der Briefpost erfolgt aus Hamburg täglich
Fahrpostgegenstände werden dagegen aus Hamburg wö⸗ chentlich nur zweimal und zwar Mittwoch und Sonnabend 1 Uhr Nachmittags, abgefertigt.
orschriften bisher 4 z ö i dem Ministerium f Ministerial⸗Bauräthe würden Mitglieder der Außerdem würde aber auch jeder velcher wegen besonderer her oder wissenschaftlicher Beziehung sich Bau ⸗Deputation eignet, zu diesem besondere Gehaltsbeziehung nicht ver⸗ Majestät von dem Minister für Han⸗ en können.
den Entwurf einer Verordnung!
Deputation sein.
technischen Bau⸗ ö. ,. ußischen Staat,
Baumeister im pre⸗ in künstlerise er technischen mit welchem eine
Welche von den gegenwärtigen Mitgliedern der Ober-Bau⸗ Deputation der Bau-⸗Abtheilung des Ministeriums für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten, und welche etwa anderen Ministerien (8. 4 zuzuweisen, bleibt weiterer Bestimimung vorbehalten.
Auszeichnung zum Mitglie Ehrenamte, hunden sein soll, Ew. vel 2c. in Vorschlag ge
Hiernach gestatten w
Berlin, den General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
Januar 1850. bracht werd
S. 6. Außer der Bau-Abtheilung im Ministerium für Handel, Ge— *