1850 / 25 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

neuen Kredit von 280,000 Fr., um unter dem Titel einer loshaltung für die Verabschiedung sämmtlichen Militairs der Mobil⸗ garde noch drei Monate Sold während der Monate Februar, Außerdem schlägt er vor, Corps die Zeit, welche sie in der

März

und April

bezahlen zu daß sämmtlichen Militairs dieses

können.

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Mobilgarde verbrachten, als Militairdienst angerechnet werden solle. Das in der Gazette des Tribunaux verbreitete Gerücht, daß ein Komplott zur Ermordung des Präsidenten der Republik

entdeckt und ein begnadigter Juni dere Personen, deshalb verhaftet worden seien, Débats veröffentlichten

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ten für eine reine Erdichtung erklärt.

Ludwig Philipp, an Guizot einen Brief geschrie

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Berathung über die große Industrie⸗ Ausstellung des Jahres 1851 in der City eine Versammlung ge⸗ halten, der, wie man glaubt, Lord John Russell der Prãäsident und der Vice-Präsident des Handels ⸗Büreau s, so wie viele einfluß⸗

reiche Mitglieder der Handelswelt. beiwohnen werden. .

In der Times heißt es: „Wie wir hören, wird die Königin

ͤ die nächste Session des Parlaments nicht in Person eröffnen. Wir

Am nächsten Freitag wird zur

haben Grund zu glauben, daß die Abwesenheit Ihrer Majestät bei

dieser Gelegenheit ihre Veranlassung in einem nahe bevorstehenden Ereigniß habe, durch welches die Königliche Familie wahrscheinlich einen Zuwachs erhalten wird.“

Rußland und Polen. St. Petersburg, 18. Jan. Unterm 14ten d. hat Se. Majestät der Kaiser folgendes Manifest erlassen: „Von Gottes Gnaden Wir Nikolaus der Erste u. s. w. thun kund allen Unseren getreuen Unterthanen: Am 2Zten (14ten) Tage dieses Januars wurde Unsere geliebte Schwiegertochter, die Cäsarewna und Großfürstin Maria Alexandrowna, Gemahlin Un— seres geliebten Sohnes, des Thronfolgers Cäsarewitsch, von einem Sohne, Unserem Enkel, entbunden, der den Namen Alexei erhalten hat. Indem Wir diesen Zuwachs Unseres Kaiserlichen Hauses als ein neues Zeichen göttlichen zu Unserer Freude verliehenen Segens

empfangen, sind Wir vollkommen überzeugt, daß alle Unsere treuen Unterthanen mit Uns herzliche Gebete zum Höchsten richten werden für die Erhaltung und das glückliche Gedeihen des Neugeborenen. Wir befehlen überall, wo es sich gebührt, in Wort und Schrift, diesen Unseren geliebten Enkel, den neugebornen Großfürsten, Seine Kaiserliche Hoheit zu nennen.“ .

ö Königliche Schauspiele. . Sonnabend, 26. Jan. Im Schauspielhause. 15te Abonnements— Vorstellung: Romeo und Julia, Trauerspiel in 5 Abth., von Shakespeare, übersetzt von Schlegel. Anfang halb 7 Uhr.

KRönigsstädtisches Theater.

Sonnabend, 26. Jan. Ein Lustspiel⸗Honorar. Original-Lust⸗ spiel in 3 Akten, von Heine. Hierauf: Paris in Pommern, oder: Die seltsame Testaments-Klausel. Vaudeville-Posse in 1 Akt, von L. Angely.

Sonntag, 27. Jan. Der böse Geist Lumpacivagabundus, Das liederliche Kleeblatt zauberposse mit

Nestroy

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Berliner Börse vom 25. Januar.

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Markt ⸗Beriehte. Berliner Getraidebericht vom 25. Januar. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 52 —56 Rthli Roggen loco und schwimmend 265 pr. Frühjahr 277 Rth Mai / Ir z 7

28 Rthlr.

ö Juni Juli 28 Rthlr. große loco 22 24 Rthlr. kleine 19— 21 Rthlr. loco nach Qualität 16—18 Rthli pr. Frühjahr 50 pfd. 16 Rthlr. Erbsen, Kochwaare 32 40 Rthlr. Jutterwaare 29 32 Rthlr. Rüböl loco 13 Rthlr. pr. Jan. 13 u. 3 Rthlr. be Jan. Febr. 133 a 5 Rthlr. Febr. März 124 Rthlr. bez. u März April 123 Rthlr. Br., 12* April / Mai 12 Mai Juni 125 Rthlr. Br., 12 bez. u. G. . Junt Huli 123 Rthlr. Br. Leinöl loco 12 Rthlr. „pr. März April 115 Rthlr. pr. April/Mai 117 Rthlr. Mohnöl 155 Rthlr. Palmöl 123 a 125 Rthlr. Hanföl 14 Rthlr. Züdsee⸗ Thran 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. bez. y pr. Jan. 14 Rthlr.

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Erbsen 2 Rthlr. 12 Sgr.

große 6 Pf. Mittwoch, den 23. Januar. Schock Stroh 6 Rthlr. 25 Sgr., auch 6 Rthlr. Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 19 Sgr. Kartoffel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 11 metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 105 Pf. Branntwein ⸗Pr Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am 18. Jan. 1850 141 u. 14 Rthlr. 1. r

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frei ins Haus gel! n 14157 * pr. 10, 800 955 nach, . » 14 Rthlr.

34 kein Geschäft. Berlin, den 25. Januar 1850. ; Die Aeltesten der Kaufmannschaft

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von Berlin

Mit der heutigen Nummer des Staats⸗An— zeigers sind Bogen 289 bis 295 der Verhandlungen der Zweiten Kammer ausgegeben worden.

6 0 . ; Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruck rei. Beila ge

Frankreich.

Beilage zum Preußischen

149

Staats-Anzeiger.

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Sonnabend d. 26. Jan.

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Der Zeitungsstempel.

östtarif. Sitzung der ersten Kammer Mu g lg n . Gesetzgebende Versammlung. Debatten über den Unterrichtsgesctz⸗ Entwurf. Paris. Die Generale Changarnier und Vermischtes. nien und Irland. London.

Irländische Protectionisten⸗=

Wißssenschaft und Tonkünstler⸗Vereins,

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Wien, 18. Jan. Mittelst Erlasses des Handelsmini er sind vom 1. Januar d. J. ab neue Bestimmun

ür Fahrpostsendungen in Wirksamkeit gesetzt wor valle Fahrpostsendungen ohne Unterschied des Wer

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gelt die Entrichtung der Gebühren nach Sendungen von Banknoten, Coupons, Kassenanweisungen, Einlösungs ren Geld vorstellenden Papieren, unterliegen der

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1rwis reg Fahrpostsendung. chseln, nach dem Werthe. Figyelmözs, Herr Vida, Tagen zu verlassen. demnach Siebenbürgen. sagt: „In einigen Blätte die Stempelung der nach der ichtung der Stempelgebühr dem noch stattfinde, weil ein besonderer rflossen sei, in Folge dessen allen durch die Post Kontrolestempel aufgedrückt werden solle, bis jetzt da oder dort der gewöhnliche raucht worden sei. Aus zuverlässiger Quelle Zeitungsstempelgebühr nicht unbedingt die Art der Einhebung von jenen Zei deren Absatz und Versendung von den indem dieselbe durch die Leistung eines n dem Preise der Blätter, und nicht , eingehoben wird. Eine an die M. ergangene hohe Verordnung, daß mauf . darin berührten Zeitungen ein ken sei bezweckt blos, die durch die Post⸗ er von jenen, die auf anderen Wegen aus jebracht werden und der Stempelgebühr aller zu unterscheiden.“ st man: „Die gestrige Börse war in da sich plötzlich die Nachricht ver juirirung der Krakauer-Oberschlesischen Eisen ssterreichischen Staatsverwaltung als vollbracht ͤ Kostenpreis von 1,800,000 Rthlr. vürde mittelst jährlicher Abtragung von en des sich dadurch bildenden Fonds bgetragen; inzwischen sollen die Actio Prioritätsrechte hinsichtlich der hypo Da die Strecke von Krakau Ztunden beträgt, so fände sich auf diese von Wien nach Bochnia hergestellt. hängt aber jedenfalls noch von der o daß vor der nächsten General Definitives melden läßt.“ Kronland Mähren ist diejenige, zur öffentlichen Kenntniß gebracht r ungesäumt, nachdem die für das Reichs und bereits in Angriff genommene 3Zprache beendet sein wird.

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den, 21. Jan. (D. J.) Sitzung der er

Nach Vortrag einer Landtagsschrift wird zunächst die

über die von Joseph beantragte Erlaubniß zur Einbringung nt wurfs, die Abschaffung ber Todesstrafe betreffend, wo neu— n gestanden hatten, wiederholt. Der Antrag der erbetene Erlaubniß nicht zu ertheilen, dagegen aber

ein Dekret über die von ihr ertheilte Nichtvollziehung von Todesstrafen, mit

e Kriegsgerichte erkannten) zu erbitten, wurde

21 Stimmen abgeworfen (mit der Linken

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nunmehr ) s6 und 17 der Verordnung vom 7. Mai, das Ver⸗ er öffentlichen Ruhe und Sicherheit betref nd. Berichterstatter ist von Biedermann. Die Majorität des Ausschusses hatte angerathen, S8. 16 und 17 KRriegsstand und Stan brecht) abzulehnen, die Minorität hatte Modificationen vorge⸗ schlagen und endlich Schenk einen ganz neuen Vorschlag gemacht. J je Minorität schlägt nun folgende Fassung der §S§. 16 und 17 Das Gesammtministerium kann jeden Ort oder Be⸗ hr und hochverrätherischen Angriffen oder wegen be⸗ die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit en und in Folge dessen in den betroffenen Or⸗ die Bestimmungen der deutschen Grund rechte über Gerichtsstand, Verhaftung, Haussuchung und Versamm⸗ lungsrecht zeitweils außer Kraft setzen, ingleichen die n, . dieser Maßregeln ist ihrem ganzen Umfange, auf . Befehlshaber der bewaffneten Macht und biesem die , ,, Ansehung der auf dem Kriegsstande stehenden Truppen übertragen.

(Deutsche Grundrechte Art. II. 8. 9 und Art. IX. §. 43 und Verord⸗

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vor; 8. 16. ziurk bei Aufru sonderer Gefahr für in Kriegsstand erklär ten oder Bezirken auch

5 Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 222.) Gegen die Anordnungen dieses Befehlshabers ist der Weg der Beschwerdeführung bis an die oberste Staats-Behörde statthaft. . 17. Das Gesammt-Ministerium kann zugleich zu summarischer Aburtheilung von Zuwiderhandlungen gegen die getroffenen Anord⸗ nungen eine Untersuchungs-Kommission, die aus einer gleichen An zahl von Offizieren und mit dem Richtereide belegten vil Beamten und zwar, wenn die Möglichkeit vorhanden zusammen aus mindestens sechs Personen besteht, gegen deren Aussprüche Berufung nicht stattfindet. se mifsionen haben ihren Vorsitzenden selbst zu wählen und ihre Sitzung öffentlich zu halten. Mit Ausnahme der Todesurtheile, zu denen Einstimmigkeit erforderlich ist, werden die Aussprüche dieser Kommission durch Stimmenmehrheit gefällt. Bei Stimmengleich— heit entscheidet die dem Angeklagten günstigere Meinung. Kein richterlich befähigter Civilbeamte darf sich der Theilnahme ar einer solchen Kommission auf die an ihn von der zustän Behörde ergangene Aufforderung entziehen. 5. 17 b. ; Gesammtministerzum muß die gttroffenen Verfügungen den Kammern zur nachträglichen Genehmigung vorlegen zwar, wenn dieselben versammelt sind, sofort, außerdem bei deren nächstem Zusammentreten und bleibt bis zu erfolgter Zustimmung der Volksvertretung für dieselben verantwortlich.! Der Referent hob dabei als unterscheidend hervor, daß nach dem neuen Vor⸗— schlage nicht mehr der Militairchef, sondern das Gesammt⸗Ministe⸗ rium die Suspension der Grundrechte auszusprechen habe, daß die nachträgliche Genehmigung der Kammern dazu erforderlich sei, und daß das Standgericht nicht blos aus Militairpersonen, sondern zur Hälfte aus Civilrichtern bestehen, einer der letzteren den Vorsitz führen und außerdem Oeffentlichkeit der Verhandlu . t Eine Menge Redner melden sich an. Zuers gegen die m

nung vom 5. April 18388.

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ungen eintre müsse. dorf als Referent der Masoritä (von derselben zum größten Theil angenommenen) Schenkschen An trag. Eine Verwaltungsbehörde könne nicht wissen, was „hochver rätherische Angriffe“ seien. Außerdem würden die Grundrechte ver— letzt, welche Ausnahmegerichte, Prevotalgerichte, durchaus verböten. Er hofft daher, die Mehrheit werde die Anträge der Minorität ver werfen. Secretair Meisel für die Minorität. Die Regierungs

vorlage gefalle Niemanden, aber es sei doch nöthig, etwas anderes an deren Stelle zu setzen, und darum verwende er sich für die Mi

norität, obwohl er mit derselben nicht allenthalben einverstanden sei, namentlich nicht, was die Zusammensetzung der Untersuchungs

Kommission betreffe. Er weist dabei auf die unruhige Zeit von 1830 hin, wo eine ähnliche Kommission, aber aus lauter Eivilper

sonen bestehend, niedergesetzt worden sei. Damals habe es noch keine Constitution gegeben, und jetzt glaube man, „daß es ohne Militair nicht mehr gehe.“ Deshalb sei ihm der Schenksche An

trag (welcher drei Civilisten und zwei Militairs vorschlug) lieber gewesen, aber es sei keine Hoffnung, die Zustimmung der Regierung zu erlangen, und darum stimme er für die Minorität. Dr. Me iß-⸗ ner gegen die Minorität. Er beginnt mit einer Definition des Kriegs standes. Er sei ein Zustand des Verwickeltseins im wirklichen Krieg;“ was man aber jetzt Kriegsstand nenne, sei „ein Kriegsstand ohne Krieg,“ eine „großartige Lüge,“ ein „Krankenlager ohne Krank⸗ heit,“ ein „Gegenmittel ohne und Gott weiß was noch Alles Für einen solchen Ausnahmezustand könne er keine Sympathieen empfinden. Noch weniger aber könne er sich für das Standrecht erklären, denn dies sei nichts als das Recht, unter rechtlichen For⸗ men Unrecht zu thun. Metzler hat niemals mehr als heute das Bedürfniß empfunden, seine Abstimmung zu motiviren. Er vers breitet fich in längerer Rede über die einschlagenden Ver— hältnisse überhaupt und weist darauf hin, daß die Ma jorität weit weniger für das Wohl des Landes sorge, als die Minorität; denn diese wolle die Regierung durch

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ein Gesetz beschränken, während jene Alles ins Ermessen der Regierung stelle, ihr, eine faktische Diktatur verleihe. Er gebe, schließt er, seine Zustimmung zu der Regierungsvorlage nach dem Vorschlag der Minorität und zwar mit dem Wunsche, „daß von keiner Seite Veranlassung gegeben werden möge, einen Ausnahmezustand in An

wendung zu bringen.“ Elßner und Buh stellen den Antrag, daß die Worte „und zwar wenn die Möglichkeit vorhanden ist“ in Wegfall kommen möchten, weil, wie Buhk sagt, „unser Länd

chen ja so sehr mit richterlich befähigten Personen gesegnet sei,“ daß es stets möglich sein werde, drei Juristen für das Standgericht auf— zutreiben. Referent von Biedermann hat seinerseits gegen Weg

lassung dieser Worte nichts einzuwenden, da er ein abgesagter Feind aller unbestimmten Ausdrücke sei; es werde aber hauptsächlich auf die Erklärung der Regierung ankommen, welche die Aufnahme jener Worte gewünscht habe. Jungnickel reproduzirt, was er aus von Watzdorf's Rede behalten hat, und spricht endlich über einen von Joseph noch gar nicht eingebrachten Antrag, bis ihn der Präsident unterbricht. Schenck rechtfertigt nun seinen Antrag und die Minorität gegen von Watzdorf's Angriffe. Er holt seine Gewährsmänner dafür aus der Paulskirche, wo 600 der gescheidte

sten Deutschen und auch von Watzdorf gesessen und wo man doch auch einen §. 197 der Verfassung (über den Kriegsstand) ge

macht habe. Eben so wenig gehe sein Antrag gegen die Verfassung, da hiernach durch Gesetz bestimmt werden konne, daß Jemand sei⸗ nem ordentlichen Richter entzogen werden dürfe. Auf Meißner's „Definitionen“ will er nicht eingehen, da mit „Definitionen“ nichts ausgerichtet werde. Nachdem er dann dem Abgeordneten Metzler beigepflichtet und kurz gegen Jungnickel sich gewendet hatte, erklärte er sich durch die Vorschläge der Minorität befriedigt, wünscht aber ebenfalls den Wegfall der von Elßner und Buhk hervorgehobenen Worte. Nach einer kurzen Zwiesprache zwischen Dr. Meißner und Schenk ergreift Joseph das Wort. Er will ein Gesetz haben gegen die Tumultuanien, will aber auch jede Anarchie gegen die Verfassung bekämpft wissen. Er bemüht sich sorann, nachzu⸗ weisen, daß das Minoritätsgutachten der Verfassungs - Urkunde widerspreche, und daß daher erst eine Aufhebung dieser (wozu zwei Drittel Majorität erforderlich ist) vorausgehen müsse, ehe man sich für die Minorität erkläre, wenn man nur irgend noch Treue im Herzen habe für die Verfassung. Er glaubt nämlich, daß §§5. 45 48, 51 und 86 der Verfassungs-Urkunde dem Minoritätsvorschlage durchaus widersprächen, und hält dies für so klar, daß gar kein Zweifel darüber bestehen könne. Er bezieht sich dabei auf frühere Aussprüche der Staats-Regierung. So habe man 1832 gesagt, §. 48 beziehe sich blos „auf das Verbot außerordentlicher Gerichte“, und dann mehrfach erklärt, daß nur die Auftrags⸗Ertheilung an Personen, die keine Gerichtsbarkeit hätten, z. B. an Militairs, ver⸗ boten sei. Diese Interpretation der Regierung habe man aber damals in den Kammern für zu beschränkt gehalten und sich viel⸗ mehr dahin ausgesprochen, daß Niemand nicht nur einem ordent⸗ lichen Richter, sondern daß auch Niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden dürfe. Und das seien gewesen die Ab⸗

.

geordneten Metzler, von Carlowitz und Prinz Johann (Bewe gung). Er geht, dann zu Schenk's Widerlegung über Und mecht E bei zwischen Kriegsstand und Belagerungszustand e . en. . . Insofern übrigens die Grundrechte das Minimum (enthalten söllien' wäre eine Abänderung derselben unzulässig. Wolle man aber 9 mal Gesetze brechen, so möge man sich wenigstens nicht die Mühe geben, gesetzliche Formen zu finden. Auch die nachträgliche Ge nehmigung oder Nichtgenehmigung der Volksvertretung könne nichte nützen, wenigstens dem nicht, der durch ein Ausnahmegericht be⸗ reits erschossen worden sei. Eben so wenig schütze die Mi antwortlichkeit, denn wir hätten keine, sie sei bei uns n Chimäre, wir hätten kein parlamentarisches Ministerium. vorgelegte Gesetz nütze nichts, es unterdrücke keinen Aufstand, thue nur Pulver und Blei. Es sei nur ein Gesetz der Ract der blinden Verfolgung, des Mißbrauchs der momentanen Ge— walt nach Niederwerfung eines Aufruhrs! Er könne nd Vorschläge der Minorität nicht in Einklang fassungsurkunde, und wenn man es könne, so sei verderblichste Buch, was es geben könne“, weil dann Bestimmung sich deuteln lasse. „Wollen Sie also, schloß Minorität beitreten, so heben lieber die ganze Verfassung so konsisziren Sie lieber die Verfassungs-Urkunde!“ erauf sich Minister Behr: Freudig und getrost nehme fenen Handschuh auf. Er habe das Urtheil ürge zu scheuen, wenn er die Regierungsvorlage vertheidige gegen ihr gemachten schweren Vorwurf der Verfassungswidrigkeit. thut dies mit eben so viel Geist als glücklicher Gewandtheit. Ueber den Sinn des §. 48 könne doch Niemand besser urtheilen die Geber der Verfassung, diese aber hätten T de J. September 1831 ausdrücklich erklärt, ůindung des Belagerungszustandes nach S§. 48 sei. Der Minister verlas die betreffende Schrift. Ein Geset Rache würde man das Gesetz gerade dann haben nennen können, wenn man es während des Aufruhrs publizirt. Mehr zu sagen, behalte er sich vor, für jetzt genüge es ihm, dargethan zu haben, daß die Regierung sich streng auf gesetzlichem Boden ge halten. Die Rede machte, wie alle Reden dieses Ministers, außer ordentlichen Eindruck. Außer ihm waren übrigens noch die Mi nister von Friesen und Rabenhorst, so wie der Königlicl e Kom missar von Witzleben, anwesend. Poppe, der für Minorität

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die auftritt, fpricht nebenbei von zahlt eichen Kammermitgliedern, die es für ihre Aufgabe gehalten, an Straßentumulten sich zu betheiligen. von Watzdorf zu seiner Rechtfertigung. Am Schluß vor drücken den Maßregeln warnend, drohte er, die Explosion werde um so stärker werden, je stärker vorher der Druck gewesen. Da noch mehr Redner (Prinz Johann, von Carlowitz, Joseph u. A.) angekündigt waren, schloß der Präsident nach 2 Uhr die Sitzung. Die wird also morgen fortgesetzt.

Frankreich.

18. Januar. Herr Crem

strige Rede Montalem s, besonders

lution betrifft. . . „Die Republik“, sagt er, „ist r

zu verachten, allein darf sie Verleumdungen stillschw

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jüngt; er hat uns zu den schönen Ze and

zurückgeführt, deren Lehren und Han cher tollkühne Anachronismus! Was stauration geworben? Sie ist aus dem Lande gejagt. as ist au der Monarchie Ludwig Philipp's geworden? Sie ist aus dem Lande gejagt. (Bravo der Linken.) Nach dieser doppelten Austreibung ist die Republik gekommen, die man auf einem Floß schiffen läßt, die aber auf ihrem Floß sicherer ist, als die constitutionelle Monar chie auf ihrem schönen Schiffe. Es ist unmöglich, auf 1789 zu rückzukommen. Weil Ihr (zur Rechten gewandt) im Augenblick die Masjorität habt, glaubt Ihr, daß wir uns deswegen als besiegt betrachten? (Bravo links.) Es ist nicht möglich die Revolution ungeschehen zu machen.“ (Präsident Dupin: „Man will es nicht und man kann es nicht!“! Der Redner läßt sich hierauf in eine längere Vertheidi— gung der Revolution von 1789 und des Konvents ein, die häufig durch die heftigsten Zorn-Ausbrüche der Rechten unterbrochen wird Als eine Stimme ihm zuruft: „Herr Cremieux! Sie sind sehr

von dem Gesetze!“ entgegnete er: „Glauben Sie denn, daß wir hier auf dieser Tribüne im Jahre 1850 unsere Revolution S vor Stück angreifen lassen?n“ was mit dem rauschenden Beifall Linken begrüßt wird. Man bemerkt, daß der g sich erhebt und lebhaft in die Hände klatscht. Hierauf geht Cren auf den Geist des Gesetzes selbst ein und bemüht sich, den spruch, die Abgeschmacktheit einer Vereinbarung zwischen

cismus und der Universität nachzuweisen. Er führt einen

spruch Montalembert's an: „Die Kire ist Königin od Nichts!“ wie auch Berryer neulich äürt habe: „Heinri König oder Nichts!!“ Wie früher Altar und König Hal gegangen seien, so sei es unter der Republik unmöglich,

der aufzurichten, ohne diesen. Cremieux erklärt

surd“, im Unterrichtswesen die katholische Kirche

wollen, und dominiren müsse sie, wenn sie sicl

nen wolle. bloße Anblick des vorgeschlagenen

sagt er, „muß ihn vewerfen machen. D kommt noch,

die Unwissenheit durch denselben wieder d

die Unwissenheit ist das schrecklichste Verbrechen,

Gesellschaft begehen könnt. Moralisiren müßt Ihr

und, um sie zu moralisiren, unterrichten!“ (Lebhafte Beifallsk zeugungen der Linken folgen dieser Rede). Thiers hierauf unter allgemeiner Spannung die Trübine. fertigt sich gegen den Vorwurf der Apostasie von seinen Ueberzeu gungen. „Wenn ich“, sagt er, „dem neuen Zustand der Dinge ge schmeichelt hätte, so würde man mich nicht der Apostasie beschuldi gen. Ich bin Euch (zur Linken gewendet) gesetzlichen Gehorsam schuldig, allein ich bin meinen Ueberzeugungen und dem, was liebte, treu geblieben. Allein im Angesicht der unermeßlichen Ge fahren, welche die Gesellschaft bedrohen und nicht ablassen zu be drohen, habe ich mich mit meinen früheren Gegnern vereinigen müssen, um diese Gesellschaft, die Anderen gleichgültig sein kann, die mir aber am Herzen liegt, zu vertheidigen. Ich will nicht die Un terrichtsfreiheit; allein die Verfassung hat dieselbe eingeführt, und ich bin ein guter Staatsbürger, der alle bestehenden Regierungen respektirt. Sie beklagen sich über unsere Entwürfe; allein Sie haben dieselben mit der Verfassung heraufgebracht. Es ist wahr: der Kirche sind große Zugeständnisse gemacht worden. Allein

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