1850 / 26 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

den müsse, so ohne übermäßigen Bedrue

91 wo* ü 1 1 habe aber dennoch im vo

lange Steuerkraft des Landes

ichtigen gedeckt werden

rliegenden Falle den Weg der Anleihe der

Bewilligung einer außerordentlichen Steuer aus folgenden Grün den vorziehen zu müssen geglaubt, eil 1) eine ar eichende Summt j erm 7 mantal-Aößl 25 8X vi ö . n uwärtt ga n dem Domanial-Ablsösungsfonds disponibel se velche gegenwartig ĩ 2 1 ] 1 *) 81 . doch nicht ohne Schwierigkeit zinsbar zu belegen sei; 2) die bean * ⸗— ßh6t khissi tragte Veranlagung der außerordentliche teuer nicht billig er cheine und nan den Gi tnißmaäßig treffen würde; 3) das n W irscheinlich n j tig genug zur Hebung . n ; stigste X el ja 3 nac m e frü . ö 1 —16n J ße setzen r 1 l . 1 r z n 61 trͤ ach 1 ö . ĩ R 4 ö 2 51 J 1 l l e d j h hes sen, ung 1 r ) 1 J tat 11 1 1 1 h ö U 17 12 1 1 4 1 11 l Kammern! . nden h um s r um der ? 11 9111 J 1 J 5 41Int 1 1 5 z uneiben s zöhune 1 ) J mor n 5 J ( ] . e Kommisslo in! Uc le 1 1 eger irtigen l l l 9 ihre 1846/4 . thschast lich (Grür —r 1 18 . den zustant der Landwirthe und Gewerbetreibenden höchst nachtheilig einwirken j §r sprach l U hl l twanige Er ) 2 . )u der (9H steuer n l l atu ch mehr als ; ö eine Rente m Grund um 194 l 1 u be 17 . vy 1rnfe 1236 . 1591 1 trachten sei und varntt nter YVinweisun auf die unheilvollen 0 . ; nannten gbdition 16 1* 19r ) rar ich 3 Wirkungen der sogengnnten additlonel! Hrundsteuer Frankreich, an der Stetigkeit derselben zu rütteln Rittmeister von Münchhausen 1 8er 19 1 m aIor IY 2 oJ 6 1 richte denenmgalen ! Heiterkeit des 1 1 ) Fa J J chster ) ie Erklärung gehört Dao 1 23 daß 3u 191 * z 9 91 verm / Min s schilderte den Kontr ieser Aussicht mit den Hoffnungen, welche r 6 . h frühere sprechen ein 1 wartenden Dteuer ) s 1 ! . 1 pIud Den nre be uber 2. 9un 1 . h unden müssen ir daher der z or allen Vingen Pflicht der Finanzverwal r 1 83 7 21 h ö tung sei, zunachst den 6 9 ushalt ins Gleichgewicht zu 6ri 7 m7 117 3 8 bringen und sestzustellen, und ( als dies nicht geschehen sei, J 19 . der N 1 1 ) s Minn; l stet teigenden Verwendungen der übrigen Ministerien zu 7 J j . P . * 1iune 1 1912 12 ͤrstosl 1 8 . 1 wecken ih 11lIu! s ganz einzustellen oder auf das 51 7 1 nöfen aments ick J . ) engste 16 J schranti (amentlie Hielt er jede auch nur

der Grundsteun er, welche ihn an die

westfälischen ntimen erinnerte, für den er sten Schritt zu „dem bald andere nachfolgen würden. 1 dahe pin in Laufe der Diskussion jedoch wegen Unterstützung von ihm zurückgezogenen) Verbes Antrag, in dem dritten Satze des Antrages dem

iter eventuell auf die außerordentliche Steuer zu re von Bothmer hielt es lgrundsätzlich für vermeiden, so lange das Land es ohne un verhältnißnäßige Beschwerung leiden könne, da die ihre Bedürfnisse habe, und glaubte gleichfalls, daß Steuererhöhung unabweisbar sein werde. den Antrag der Finanz-Kommission, da man kein die außeror z

41 ichen.

eihe zu

kuriren, zu stre

richtig, eine Anl

dentliche Ste l 561 * 1 eisen Bedruck gewisser Klas

7 7

MinisterialVorsteher Bi

J sen zu veran

und ohne vorzugs

zrdentliche Kriegs Ausgaben

habe eine gün werde

3tande

rung Kommission, falls sick

t entgegen sein. Herrmann dagegen trat

Ansicht nach staatsmännisch richtigen Gründen der dissen⸗

tenden Mitglier der Kommission vollkommen bei, fand auch in

bung einer außerordentlichen Steuer keine Wi

Finanzlage unseres Landes; solche sei

ö Upter unstigen

lange die Steuerkraft

des Lan

Entwicke

(1

6. tt halte mit den 1 Der weiteren , ö Ztaatslebens stet vachsenden Bedürfnissen des Staats Er hol

. 8.

ö s nn n einen Grund der Gerechtigkeit zur Vertheidigung f außerordentlichen Steuer hervor. Die zu deckenden . Kosten seien größtentheils veranlaßt durch die revolutlonaire Bewe— 1848; bei dieser sei das gegenwärtige Geschlecht activ . j l ssiv a mitschuldig betheiliagt, und solle daher auch diese ehmen. Diese Maßregel werde auch ihre morg kung auf das Volk nicht verfehlen, und dessen Urthei on korrigiren, so daß die Verwechselung der oft Fee, welche in derselben verfolgt werde, mit dem Mittel, welches als Unrecht, als Verletzung der Gesetze und C rdnung Gottes er werden müsse, mehr un Wyneken sah da , . ein Symptom unh eine Eruption einer rekioe gegen vie Wan ah, f / gehn s 9 , . vieren Eiche in tn gen? 4 1 Krankheit lbst und nicht gegen Jei aber nicht im 6 36 Ursache . Revolution . schen Bolte, vessen 96 namentlich nicht im hannover in sich schließe, sondern ö nn iich leine Nevolutiensgelüiste in Deutschland geherrscht 6. Negierungsweise, die bis dahin . göttlich, Ordnung als Ghestß e n welche nicht minder die sich mit dem Antrage ver? Fer. göu suchen. Er Lrklärte gewünscht, daß 26 soctommisslen ein verstant en, nicht nur die Richtig⸗

. hätte jedoch H r Rech x J . keit der Rechnungen, sondern ga n, dcn, 81 ) 1 ) er Wer da ein großer und der Verwendun⸗

gen geprüft hätte, 5 ö Theil ders

1 ; 9. 3 66 ö derselb z zur Be ] streltun ber Kriegs berürfnise, das heiße n ö. 6 Be Befehle der Centralgewalt geschehen seien sonder 66 . I . so vielfach gemißbilligten Tranzlocationen im Waden e , . f ö gedient haben.

KR.⸗R. von Münchhausen erinnerte zu dem angeführten Beh plel: 7 1 36

mehr aufhöre

schen

. der Krankheit, daß eine Ursache derselben, vie Ansteckung, vergessen ( 8⸗

X.

4

sei, und bemerkte in der Sache, daß die hauptsẽchlichsten Kriegs kosten nicht durch Märsche, sondern vielmehr durch die 9 ermanenz⸗ erhaltung der Truppen bei der Fahne veranlatzt würden, und daß üb: ns die Aufgabe der Finanz Kommission dahin gehe, zu pril 2 6 Ausgaben durch die vorhergegangenen ständischen Echt verechtfer ligt seien. Saxer würde in der Bewilli außerordentlichen Steuer ein wirksames Mittel gegen f

* den sher ge chte Vo ae 1 dem Volke gegenüber gebrauchte Vorspiegelung sehen,

1 h Revolutionen eine wohlfeilere Zeit geschaffen werde; fl sich jedoch für den Antrag der Finanzkommission, da die unter ; lannten Kosten nur ein geringer Appendix der übri seien egen welches er den Schritt zu einer besonderen Steuer ren Vierteljahre nicht räthlich hielt. Sander stimmte bei, wünschte aber den Vorbehalt, zu geeigneter

t auf die Steuer zurückzukommen, gestrichen zun sRhen, nm tt

ch ese, schon seit zwei Jahren wiederholt in Aussicht gestellte

aßregel als stehende leere Drohung erscheine. Dörrien wollte Antrage bestimmt ausgesprochen wissen, daß die Anleihe aue omanial-Ablösungsfonds zu nehmen sei,

jen Verbesserungs-Antrag, welcher von

thig un zeckmäßig bestritten wurde tussi vu Antrag der Finanz-Kommission mit allen gegen

timmen angenommen. Schließlich trat nd auf ezin Antrag (wie schon gemeldet) dem inzwise nt ge wordenen Beschlusse der zweiten Kammer wegen d g bei weite Kammer Nach einem Referate des Vice-⸗G neral ndilus aus verschiedenen Petitionen geht neben anderen die Mit theil erster Kammer über den dortigen Beschluß e iedsgerichtes in Hirsch beantragt Able : n, als Verbesserung, jenes Beschlussee

rtheil und Weinhagen sich für die Annahme, Win? horst Stüve und von dagegen für die Ablehnung Der Präsident (Ellissen) in dem Verbesserung-Antrage Bueren's die reine Negative n rsten Antrages und will dahe diesen zur Abstimmung bringen, als man sich auf der einen Seite dagegen opponirt und erst nach längerer Diskussion die Ueberzen gung gewinnt, daß über beide Anträge überall nur eine Abstimmung möglich sei. Es wird dann die Ablehnung mit großer Mehrheit beschlossen und eine Konferenz bei erster Kammer beantrat.

Als erster Gegenstand der Tagesordnung kommt darauf das Regie rungsschreiben wegen der Vertagung der Berathung. (Die betreffenden Beschlüsse sind bereits mitgetheilt. Nachdem darauf der Anti des Regierungs⸗Schreibens vom 13. März v. J., die Aufhebung

bestimmten Dritten

dem für landwirthschaftliche der früher beliebten worden, Lang II. eingebrachten 2 außerordentlichen Kriege er, spricht ausführlich zur bezieht er sich auf

der Salzsteuer von

betreffend, mit male ohne Weiteres über den in der letzten Sitzung trag der Finanz⸗-Kommission wege dürfnisse. Lang II., als Berie Rechtfertigung des Antrages. Ad 1 und 2

Zwecke Salze Erweiterung zum

angenommen folgt die Berathung

durch

die der Regierung von den Ztänden ertheilte frühere un bedingte Ermächtigung wegen Zahlbarmachung der außer ordentlichen Kriegs —⸗Bedürfnisse w

sich die beantragten außerordentlichen Steuer da da, so lange Steuerkräfte hi

Dea ,

Genehmigung der von der Regierung grundsätzlich Richtigste gewesen sein, nreichend vorhanden, man zu einer Anleihe seine Zuflucht nicht nehmen solle; indessen haben doch ge wichtige Gründe vorgelegen, für jetzt von Erhebung einer außer— ordentlichen Steuer Umgang zu nehmen. Zuerst nämlich komme in Betracht, daß die Ausgaben nicht allein für Hannover, sondern für ganz Deutschland gemacht worden, und dürfe man daher, nover seine Zahlungsverbindlichkeiten sämmtlich auf das Pünktlichste erfüllt habe, erwarten, daß ein Theil der fraglichen Ausgaben demnächst zur Erstattung gelangen Sodann seien die Mittel zur Anleihe in dem Domanial-Ablösungsfonds vorhanden, welcher in diesem Augenblick, da Grund und Boden nicht angekauft werden solle und eine ausrei chende Menge von Staatspapieren auf dem Martte nicht vorräthig, auf andere Weise nicht zweckmäßig verwandt werden können. Drit— tens sei zu erwägen gewesen, daß die Hebung der außerordentlichen

Monate April, Mai und Juni fallen würd eine

da Han—

Steuer in die

Zeit, wo namentlich der Landmann mit baarem Gelde nicht versehen sei, und endlich habe auch die vorgeschlagene Art der Besteuerung in der Kommission wegen der darm liege 1den Prägravation des Grundbesitzes um so mehr Bedenken erregen müssen, als bei den zur Zeit auf dem Grundbesitze lastenden bedeutenden Renten es licht räthlich erscheinen könne, denselben noch mehr Zahlungsverbind⸗ chkeiten aufzußürden Lehzen hätte gewünscht, daß die Kommis sion rhebung der beantragten außerordentlichen Steuer befür⸗ wortet hätte, da auch er von der Ansicht ausgehe, daß man bei

rhandenen Steucrkräften zu Anleihen nicht schreiten dürfe. In⸗

ischen habe er, wenngleich nicht in allen Punkten mit dem Vor redner einverstanden, das (Hewicht der in der Finanz⸗Kommission

gelten?

195yyIo Y s gemgch

gegen die Erhebung der außerordentlichen Steuer ] ; f 5 1511 prinzipiell

nicht verkennen mögen, und wenn er daher

imer noch für die Erhebung der Steuer sich musse, so könne er doch nicht viel dagegen haben, wenn die Kam

r te Anleihe sich entscheiden sollte. Weinha tfertigung der Verwendungen im Einzelnen und wünscht namentlich zunächst zu erfahren, wie viel von de summe zu dem Kriege in Schleswig und wie viel zu Polizeizwecken im Innern des Landes verwendet sei. Mit der in dem per Finanz-Kommission von ihm gefundenen Genehmigung der Aus gaben in Bauch und Bogen kann er sich nicht einverstanden e klären und stellt aus diesem Grunde den Vor-Antrag: „die schlußnahme über den vorliegenden Antrag bis zur Berathung des Buwgets hinauszusetzen.“ Lang II. und Lehzen heben die Dring sichkeit einer ständischen Beschlußnahme über die vorliegende Frage Regierung wissen müsse, auf welche Weise bie ferneren außerordentlichen Kosten aufgebracht werden sollen, und weisen darauf hin, daß ĩ speziellen Nachweisungen der Kriegs Verwaltung über veraus⸗ gabten Summen in dem, heute nicht zur Berathung stehenden, Re gierungs-Schreiben vom Sten d. M. enthalten seien Nach dem früheren ständischen Beschlusse habe die Regierung hinsichtlich der auß crordentlichen Kriegskosten Charte blanche gehabt und es werde deimnächst zu prüfen sein, ob die Ausgaben zu dem Zweck wirklich gemacht seien, zu welchem sie im voraus bewilligt worden. Im gegenwärtigen Augenblick handle es sich überall nicht um eine Be willigung, sondern lediglich um eine Finanz⸗-Operation. Bei der Abstimmung ward sodann der Vor-Antrag Weinhagen's, wel cher ssch von der Richtigkeit der gegen ihn aufgestellten Ansicht nicht zu überzeugen vermag, abgelehnt, der Antrag der Finanz Kommission aber mit großer Mehrheit zum erstenmale an genommen. Hiernächst geht man über zur ersten Berathung des mittelst Regierungs-Schreibens vom 14ten d. M. vorgelegten Civil Prozeß- Gesetzentwurfes. von Düring giebt, unter Hinweisung auf die bei der Bearbeitung des Entwurfes benutzten Quellen, für diejenigen Mitglieder, welche keinen Beruf fühlen, mit dem Ent—

aussprechen

die fernerw

mer l ißt die Rech

gen v

5 Antrage

hervor, da die

16 die

wurfe und dessen ausführlicher Begründung ex prosesso sich be—⸗ einen kurzen Umrlß von ver künftigen Gestaltung

kannt zu machen,

des Prozeß-Verfahrens bei den Unter und Obergerichten und knüpft daran die Hoffnung, daß durch die neuen Bestimmungen eine bedeutende Abkürzung des bisherigen Verfahrens werde zu er reichen sein. Als einzelne der Kommission besonders ins Auge zu fassende Punkte bezeichnet der Redner am Schlusse seines ausführlichen Vortrages: das nicht ausnahmslose Prinzip der Oeffentlichkeit, die sogenannte Eventual⸗Maxime, die abweichend vom französischen

Verfahren normirte Stellung des Staats-Anwaltes zum Civil-Pi zesse, das dem Belieben der Parteien überlassene Vergleichsverf ren, die in dem Entwurf beibehaltene Beweistheoröie und den m Entwurfe eingeschlagenen ganz neuen Mittelweg bem Beweis-In terlokute. Lang 1. dankt für den gegebenen klaren Ueberblick r wünscht, daß man bei di Berathung sich aller Bemerkungen u inzelnen möglichst enthalten un solche lieber . Beachtung schriftlick mittheilen möge Zu l erathun giebt anheim, nicht wi ewöhnlick P n sond Abschniste aufrufen lasse Ni s 6h e klärt man sick nmel eiter 1 verstan! 1 daf l l J n he l r usfige l s ͤ angemessen l will echt zu eme cht a e 88 1 ( in pt j 1

Abtheilungen nach dem Inhalt er nis ruf Gerdin in zeln ige Ben ngen ge l U

Entwurf im Ganzen angenommen an de Jun Nom

Prüfung verwirsen n 56 61 hlusse de rgenommene Wahl zur Kommission für Prüfu

1 sel sallt e Lllissen Hirsckh Böh r Bueren Kaulen

Baden. Kar uhr 2, Jan ö ie seit 1 er Zeit als bevorstehen? angekündigte Anordnung daß die wege Theilnahme an dem Aufstand geflüchteten Staats-Angehörigen ihre

bürgerrechts verlustig erklärt werden sollte ist in Vollzu

etreten. Das Bezirks⸗-Amt Konstanz hat 17 Personen, welche sick er Untersuchung durch die Flucht entzogen haben, auf Grund de

9 h, d. des 1V. Constitutions-Edikts vom 1. Juni 1808 weger eharrlicher Landesflüchtigkeit des Staatsbürgerrechts für verlustig erklärt. Es befinden sich darunter mehrere Bürger von Konstan und der ehemalige Abgeordnete Rindeschwen n Rast flemter Möskirch, Salem und Oberkirch haben gleiche Erkennt erlassen.

Heidelberg, 22. Jan. ( luch heute sind die hle im 4ten Bezirk constitutionell ausgefallen. Unter den Ge befindet sich Geheime Rath Mittermaier In rg starb gestern der Major a. D. von Hennenhofer, ein unter der . ung Großherzogs Ludwig sehr einflußreicher, zu diplomatisch und anderen Geschäften viel verwendeter in und auß Baden kannter Mann.

Hessen. Kassel, 18. Jan. (F. O. P. A. 3tg Uns Eisenbahndirection hat Alles veranstaltet, um mit dem 1 ) Eisenbahn zwischen Kassel und Marburg zu erössnen ue . Lisenbahn zwischen Frankfurt und Friedberg vollendet ist, Jo nur noch die Vollendung der Strecke von Friedberg über und Gießen bis zur kurhessischen Gränze in Oberhessen übrt ch der Großherzoglich hessischen Regierung obliegt, um die B schen Kassel und Frankfurt zu eröffnen

ae, Jan lat , . ju Anf h tigen Ständesitzung wurde folgender Antrag gestellt u zegen 17 Stimmen in Erwägung gezogen rfassu Ausschusse überwiesen in Erwägung, daß nach öffentlichen Bl.

der gegenwärtige . de⸗Vers nlung nm hungen gegen dies ngefüllte Sendsch n un t l it, daß die Gesetze keine geeigneten M zur Ahndung eines solchen Verfahrens darbieten insbesondere die landständische Geschäftsordnung, bei deren Erlaß ein Vorgange fraglichen Art undenkbar erscheinen mußte, ber Stände⸗Versammli selbst die Befuaniß nicht einräumt, gegen eine solchen . Volksvertretung gefährdende Handlungsweise ihrer Mitgli entsprechender Weist vorzuschreiten, daß mithü emachte Erf rung für die Zukunft Veranlassung giebt, auf eine Vert llstänt gung der Gesetzgebung nach Maßgabe de n anderen constitu nellen Ländern bestehenden Gebrauchs Bedacht zu nehmen, unt hier bei namentlich zu er oägen und unter welchen Borausfetzun der Stände⸗Versammlunke e Befugniß zur Ausschließu l Mitglie bern beizulegen sei, tragen die Unterzeichneten darause den Verfassung lusschuß mit einer utachtlichen Aeußerung über zu beau age! u in welcher Weise ĩ zusal Uu de indständif Gesch. ordnung ode ine sonstige es a in der oben hervorgehobenen Richtung angemessen erscheine. Kasse Jon Reinicke Schneider. Hahndorf B ö Nödim F thau 9 le ine Pfeiffe Beuthen Mar Hartmann 0 9 mel

Rafe, 22 un ö anz ir heutige Stände-Sitzung zu einer stürmischen, . Parteistellung der Kammer wierer einmal uch Der Deputirte Förster hatte in einem össentlie lar an die Bürgermeister seines Wahlbezirks sich drücke gegen die Majonrität bedient. Aus ie sem A . heute von einer Anzahl der Mitglieder der hten t in A

schäfts⸗Lrdnung noch

y z 1 (59 dahin zielte, daß die Ge ; ö. ,

trag gestellt, der 696 ) Stände⸗Ve

'rvollständigt würde,

weit ve daß die

len, wie der mit Herrn Förster, ermächtigt werde, ein. Mitglied der Stände förmlich ausschließen zu konnen „egen die Antrag erhoben sich alsbald die Herren Cöster, Hilde brand, Weinzierl, Gräfe, Rauch, Wolf Bayrhoffer un

Theobald, wenngleich die Unzulässigkeit der vo:

ster gebrauchten Ausdrücke allseitig nachgegeben wur. . geordnete Berlit nannte den Antrag eine kolbssale d umm eit . wurde darüber vom Präsidenten zur Ordnung gerufen. Ver. An trag wurde in Erwägung gezogen. Hierauf verlas der Tandtags ederun. Lriegsministeriums auf eine In

kommissär eine Erwiederung des J terpellation des Abgeordneten Theob ten Militair⸗Exzesse. Der anderer Abgeordneten sahen in diesem Erlasse , mg. Beeinträchtigung der landständischen Nedefreihcitz uh e , , ver Diskussion, woran auch Eberhard vermittelnd , G, geh . daß ver Bruck des Antwortschreibens des , , n. ö. for schlossen wurde, um hiernächst geeignete gie,, K en zu kön⸗ nen. Hierauf ging man zur Tagesordnung über. Mecklenburg⸗ Schwerin. Sch w ein, . ö 1 ie Mecklenburgische Zeitung enthält folgenden, , nn, 4. 1 Note des Königl, preußischen Ministers der aus⸗ . lege iten, Herrn von Schleinitz, bei wärtigen Angelegenhei J . . vem Großherzoglichen Gesammt⸗Ministerium:

heob über die hanauer sogengann ; ; ,,, Interpellant und eine ziemliche 536 einen Versuch zu

1 1h

zn Folge des Beitritts fast aller übrigen deutschen Regie—

O

zwischen Preußen und Oesterreich d. J. getroffenen Uebereinkunft Fliedern des deutschen e Leitung der

am 30. Septem⸗

wegen Einsetzung eines von Bundes anerkannten Central-Organs demselben in dieser Uebereinkunft zugewiesenen

hen Angelegenheiten wird als solches die demgemäß zu bil⸗ isoris undes-Kommission zu Frankfurt a. M. näch nd 1 fall noch im Laufe des gegenwärtigen NMongts in fsamkeit treten ven Gegenständen, mit denen diese Bundesbehörde sich h ihrem Zusammentritte zu beschäftigen haben wird, gehört ĩ Hrößherzoglichen Lande betreffende und für dieselben 11 legenheit

Unterzeichneten liegt eine an des Königs, seines aller Rajestät gerichtete Vorstellung von Devutirten klen ben Ritterschaft vor, wonach die letztere auf den helllaen Bundesbeschlusses vom 25. Mai 18188, kraft

scl Bund die Garantie der mecklenburgischen Patent

m 28. November 1817 als eines organischen Staats

she thů n de daselbst näher b ch nommen hat, diese iranti . inzusetzenden

lomn 101 16 le 1 1 her I Un ber t eschehen könne ur N der r selbst istehenden Rechte anzurufen igt welch

Köni heit Großherzoge

1 rn n bel roneten-Kammer z Schn

te Verfassung und deren Folgen bedroht und l handelt sich nach Inhalt der angeführten rum, daß der deutsche Bund diejenigen Be⸗ patent Verordnung vom 28. November 1817,

en Bundestag beziehen, der übernommenen ufrechterhalte, damit ein zwischen der Großher— ecklenburgisch⸗schwerinschen Regierung und der mecklenbur— tterschaft streitiger Fall in einer die Landesverfassung be

l senheit auf dem in jener Verordnung vorgezeich rechtlichen Entscheidung gelangen könne. Auf einen

lichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg

chten Antrag wegen Herbeiführung einer derartt ntsprechenden rechtlichen Entscheidung beschieben, hält die mecklenburgische

si ö berechtigt und genöthigt, die Einwirkung des

n Weise nach Bunde näheren Pr

1 zzusuchen und sich s ⸗Kommission zu üfung der Frage,

t sie dem Ersuchen, dem Bundesbeschlusse vom lge zu geben habe und einer Beschluß ing 1 Ritterschaft darüber nicht entziehen

en Möglichkeit,

nmission beschließen könnte, nach n wähnten Patentverordnung Artikel Il. Sub 3 ebendaselbst näher des obschweben des darauf Regierungen

steht E en htfertigt erachten können, Verhandlungen in Fra durch weitere Schritte der Großl

Regierung in der vorliegenden

zum NRachtheile der Reklamanten n sollte. ss zur Kenntniß de zoglich mecklenburg ⸗schwerinsche Ritten und Landschaft beider

landesverfassungsmäßig vorstellenden un

Ausschuß“ Tieser ständischen ĩ on iten der mecklenbun zobenen Einspruchs, noch im eitig aufzuheben ͤ MNaßregel, wenn sie wider

lte, der Entschließung vorgrei

Läause des

provise des Ar dafür zu sorgen, bezeichnete Kom den Streites bin gerichteten Antra von Preußen und

Kommissarien das Personal der genannten l enig wie die mecklenburgische wenn vor nkfurt a.

der Er⸗ M. der jerzoglich mecklen Verfassungs-An⸗

irgendwelche Verän

Unterzeichneten gekommen,

Regierung damit mecklenburgischen vertre

Corporationen zu

g⸗strelitzschen Re gegen⸗

Aus

welch welche

rhosffen zur

sen wul!

t Bundes-Kommission wegen Anordnung einer kom jnstanz in de obschwebenden Rechtsstreitigkeit auf . hr anzubringende Gesuch der mecklen— schast 1 en sich veranlaßt sinden sönnte um ͤ Regierung S jestät des Königs, des Unter l lädigsten Herrn, bei ihrer besonderen durch die z. September d. J. begründeten Stellung zu en idesbehör zu welcher sie die Hälfte der Mit ie Verpflichtung ob, nach Möglichkeit dafür zu d ihrer Wirksamkeit in der vorliegenden Ange ) n vor dem Beginne oder gerade im Momentt lchergestalt bes äukt werde. 1 ich der Unterzeichnete, bei dem Großherzog ; nse löblichen Staats-Ministerium se ehens dem Ende Verwendung einzu id necklenburg-schwerinscherseits von der eh engeren Ausschusses der mecklenburgt ; zaft zu Rostock wie von jeder anderen Maß Status quo in der mecklenbur zischen Ver iheit zum Rachtheile der Reklamanten Veränderung f 1 Rücksie uf den nahe bevorstehenden zusam' schen Bundes-Kommission so lange Abstand rben wolle, als auf das von der mecklenburgischen Rit ; l inzubringende Gesuch wegen Vermittelung der An—

ischen Instanz zur

chisstreite n hläglicher Bescheid * rischen Bundes

preußen betheiligte Kaiserlich leich ßig unterrich tet von der Absicht der meckle schaft, die Garantie des Bundes auf den Grund eschluss m 25. Mai 1818 hinsichtlich der bet ungen patent-Verordnung vom 28. Noveml ie ähnliche Verwendung bei der Großherzog

schwerinschen Regierung, wenn auch nicht schon ein

boch binnen kurzer terzeichnete nach den ihm darüber bis jetzt zugeko lungen nicht bezweifeln zu dürfen. äußerung auf t ind benutzt mit Vergnügen diese Veranlassun zoglich hochlöblichen vollkommensten Hochachtung zu erneuern.

Berlin, den 13. Dezember 1849. Der Königlich preuß. Minister der auswärtigen

(gez.) von

An das Großherzoglich mecklenburg⸗ schwerinsche hochlöbliche Staats⸗Mini⸗ . sterium zu Schwerin.“

Intscheidung des

vor⸗

nicht erfolgt ist

Kommission in gleicher b stert eichische

Regierung, nburgischen Rit des Bundes reffenden Bestim er 1817 anzuru— zlich mecklenburg gelegt haben wird,

Frist noch einzulegen geneigt ist, glaubt der Un

mmenen Mitthei⸗

Ei sieht einer gefälligen Rück— sein gegenwärtiges Schreiben vertrauensvoll entge

g, dem Großher⸗

Staats ⸗-Ministerium die Versicherung seiner

Angelegenheiten. Schleinitz.

* 153 Antrag des Großherzoglichen Gesammtministe⸗ rium s. 1 x 984 vremßũsschen hochlsblichen Mininisteriu „Die Note des Königl. preußischen hochlöblichen Mininisteriums vom H. d. M. enthält, unter Hervorhebung der noch in diesem Monate ; . ⸗— ö ? 59 , eng in Frankfurt zu instituirenden Bundes⸗Centralkommission die Hinwe

do

sung, daß viese Behörde gleich nach ihrer Institution sich mit einer dae hiesige Großherzogthum betreffenden wichtigen Angelsgenl eit werde zu beschäf igen haben, einem Vortrage nämlich von Deputirten der hiesigen Ritterschaft, wonach dieselben beanspruchen, daß die Bun bes Central-Kommission diejenigen Bestimmungen der P Ver ordnung vom 28. November 1517, welche sich auf den tag beziehen, der übernommenen Garantie gemäß, aufrechterhalte, da

Aschen der hiesigen Regierung und der Ritterschaft strei

tiger Fall in einer die Landes Verfassung betreffenden Angelegen heit auf dem in jener Verordnung bezeichneten Wege zur reck chen Entscheidung gelangen könne; weshalb bei der vorwaltenden ; bie provisor ische Bundes⸗Kommission beschließen nne, nach Anleitung des ArtikelsD 1II. der mehrerwähnt P tent⸗Verordnun i iß. di „Artikel Il. b 3 ebendaselbst näher l dung des zsch eben l nnen I n m Vatum de Dara teten A l wede Di Regierungen ußen Und ej (. l l 61 Pers genannten Bunbesbehsrde bestehe

Kommissarien das Perst

die mecklenburgische Ritterschaft es für gerechifertigt erachte Eröffnung der diessfälligen Verhandlung in e Slalu

1 könne, wenn vor der

Frankfurt a. M. der jet

9

hiesigen Regierung in der vorliegenden fassu Angelegenheit zum Nachtheile der Reklamanten irgen! che Veränd ö leiden sollte.

Wenn nun diesseits beabsichtigt werde, den r l huf der Ritter und Landschaft zu siostock noch im Lauf 6 Mo nats, ungeachtet des von Seiten der mecklenburg- kee, gierung erhobenen Einspruchs, aufzuheben, so sei es die Verpsl tung des Königl. hochlöblichen Ministerium nach Möglichk für zu sorgen, daß das Feld der Wirksamkeit der erwäh Bundesbehörde in der vorliegenden Angelegenheit nicht schon vor dem Beginne oder gerade im Momente ihres Beginnens solchergen

stalt beschränkt werde . Das unterzeichnete Ministerium sieht sich bedauerlich ganz außer der hbeabsichtigten Aufhebung

Ztande, das gestellte Begehren, des Engeren Ausschusses der Ritter⸗ und Landschast zu Rostock, al

von

dringend gebotenen, bloßen Verwaltungs-Maßregel zur Zeit und bis dahin abzustehen, daß von der provisorischen Bundes-Central⸗-Kon mission auf das von der mecklenburgischen Kitterschaft bei ihr an zubringende Gesuch, wegen Vermittelung der Anordnung einer kom- promissarischen Instanz zur Entscheidung des vorliegenden Recht streits ein abschläglicher Bescheid nicht erfolgt sei, in dieser Form zu erfüllen, zweifelt aber daran, daß durch rie diesseitigen Maß / regeln, insbesondere durch die in Frage stehende, der mecklenbur

derselben etwa zuständige Rechte verrückt und deren Geltendmachung erschwert werden

Das unterzeichnete Ministerium wirt ehren, Ew. Excellenz ausführliche Erörterungen keit der in hiesigem Lande zu Stande gekommenen zulegen, zur Zeit indessen wird es sich darauf beschränken mussen,

seiner Behandlung dieser Angelegenheit hier zu ent

schen Ritterschaft irgendwelche Nachtheile zugefügt oder

über die Gültig Verfassung vor—

dlage

1 binnen kurzem sich be⸗

2

einfacher

Schon bei Durchlesung des der Verordnui vom 28. November 1817 kann es nicht entgehen, daß die betreffende kommissarische Entscheidung nur begehrt werden kann, sobal? nach vergeblichen gütlichen Unterhandlungen Unsere Landstände darauf antragen werden.

Nach der alten Verfassung dieses Großherzogthums waren Ritter

und Landschaft die Landstände, es muß daher jede Berechtigung der Rit terschaft allein auf solche kompromissarische Entscheidung mehr als zwei felhaft sein. Dem mit dem Geiste der vormaligen altlandständischen Verfassung Vertrauten ist es aber eine völlig ausgemachte Sache, daß die Verhandlungen der Landstände mit den Regierungen nur von Ritter- und Landschaft, also von den Landständen mit selbigen gepflogen q werden durften, vermöge der die Landstände verbindenden Union, die daher bei vollem Bestande der Verfassung ohne Antrag von Ritter

iesige Regierung alten r

niemals in die Lage gekommen wäre, und Landschaft mit der Ritterschaft allein oder der Lan schaft allein, den Weg kompromissarischer Entscheidung betreten zu wollen. Was damals bei vollem Bestande von Ritter und Landschast nicht geschehen durfte, kann um so weniger nach Aufhebun von Ritter⸗ unk udschaft, welche von Sr. Königl. Hoheit dem Großherzoge Unserem illergnädigst n Herrin, durch das Gesetz vom 10. Okt. c., auf (Grund der völlig rechtsbeständigen jetzigen Verfassung verfugt worden, als zulässig, und irgend im Bereiche vorwaltender rechtlicher Mög lichkeit liegend, erachtet werden. Aber auch nicht einmal die oder eine Deputation er Ritterschaft begehrt diese komporomissarische Entscheidung, son dern nur eine Deputation einer illegal versammelt gewesenen Fra tion der ehemaligen Ritterschaft. Diesen letzteren Umstand weiter auszufuhren, wurde bei dem stattgeha n Beanuge uf 83 141 z ig vom 28. November 1817, durchaus als zu weit gehend werden müssen. unterzeichnete Minisccrium kann sich daher nur der Hos

rlassen, daß die demnäckstige provisorische Bundes⸗Central sen durchaus unfundirten Antrag einer sich so nennen mecklenburgischen Ritterschaft ohne Weiteres

se Hoffnung auf das unerschüt⸗ ;

.

allon De

Wenn es die

verwerfen

wird Vertrauen zu

terte Regie

er Gerechtigkeit derjenigen hohen evollmächtigten der provisorischen

Behörde ernennen, stutzt; so beabsichtigt es durchaus den Rechtsweg irgend einem von allen denjenigen zu welche sich durch die nothwendige Ausübung der regiminellen Macht

Bundes nicht

entziehen,

( ! 81 5. rungen, welche die X * ö Gentral

in ihren Rechten beeinträchtigt glauben möchten. So weit dazu

268 ) . 3 Nene icht . die hiesige Verfassung die ersorderlichen. Wege nicht en hält, wird es die Kompetenz des durch das Bündniß vom 26. Mai

1849 instituirten Bundesschiedsgerichts niemals ablehnen, und zu diesem Behuf den §. 4 des Bündnisses und den dort allegirten §. 124 ff. in Bezug zu nehmen sich veranlaßt sinden. ö. Je weniger es entgehen kann, daß, wenn die hiesige Verfassung rechtsbeständig vereinbart worden, alle nach deren Publication ge schehenen, ausführenden Schritte lediglich den Charakter der nicht zu behindernden Verwaltungsmaßregeln, folgeweise nicht diese der Anfechtung zu unterliegen haben, sondern die Rechtsbeständigkeit des Aktes der Publication der Angelpunkt ist, aus dem das Verfahren des diesseitigen Gouvernements zu beurtheilen; um so mehr muß dasselbe besorgt sein, daß über diese Frage nicht zwei verschiedene Behörden kognosziren möchten, deren gedenkbarerweise verschiedenes Urtheil nicht die Sicherheit und Wohlfahrt des Staates zu beför⸗ dern, vielmehr die heilloseste Verwirrung zu erzeugen vermöchte. Aus diesem Grunde halten wir es für dringend erforderlich, darauf aufmerksam zu machen, daß die ganze Prozedur der Pa-

tent⸗Verordnung vom 28.

2 November 18317 die volle ) ö der altlandstänkischen Per 7 die volle Anwendbarkeit

fassung voraussetzt 19 169 nr 96 n , 2 g voraussetzt und die dort vorge⸗ dr, i. Wege nur beschritten werden können im Wege dieser itlant 4 3 ich J isti fal l s ; ; . r. n. nicht mehr existirenden Verfassung selbst, und diese Möglichkeit der Vemilirung der c

glich der Hauptfrage vor zweier verschiedenen Behörden, wie sie e

nothwendig vern

. i, ü wendig vermieden werden muß uns dringend ver nlaßt, hinzuweise 6. Haupe frage vor dem Bundes -⸗Schieds

auf die Rechtshängigkeit der

egericht zu Erfurt, herbeige⸗ Haun . . zu E erbeige⸗ fuhrt durch die dort angebrachte Klage der ꝛoßher e hlich ** . burg⸗strelitzsch en Regierung gegen die hiesige wegen verweigerter Zusammenkerufung der id Landschaft, also der ehemali— gen Landstände.

Ritter und

daß in der am 8. Oktober c. Rathes der durch das Bünd— en Regierungen der Vorsitzende

zerade in Beziehung auf die Herstellung einer neuen provisorischen ntralgewalt sich zu der ausdrücklichen und feierlichen Eiklärung eranlaßt sah: ; daß Preußen sich in der durch den vorliegenden Vertrag zu be⸗ stellenden Bundes-Kommission stets als der Repräsentant und ls das leitende Organ des Bündnisses vom 26. Mat c. be— trachten und daher alle Anordnungen seiner Kommission, sofern sie nicht die laufende Abministration des vorhandenen Bundes⸗ Ligenthums betreffen, stets zuvor zur Kenntniß und Beurtheilung s Verwaltungsraths bringen werde erden Ew. Excellenz, wir zweifeln nicht, alles Erforderliche jukehren bemüht sein, daß der angedeutete Kompetenz -⸗Konflikt 4

rmieden, folgeweise die Bevollmächtigten der Königl. preußischen er Bundes⸗Central⸗Kommission angewiesen werden,

in der fraglichen Angelegenheit nicht vorzugehen, bevor nicht die

bestell ung die Sache selbst im Verwaltungsrathe zur

Berha gebracht und dieserhalb ausdrückliche Instruction er⸗

theilt es gerechtfertigt finden, daß dem Verwaltungs⸗ he drohenden Konflikte durch den diesseitigen Bevoll⸗ ichligten sosort Kenntniß gegeben werde.

h das Vorgetragene werden Ew. Excellenz in den Stand setzt sein, zu beurtheilen, wie lediglich die rechtliche und politische

, welche das Innehalten auf der mit voller schteüberzeugung betretenen Bahn ver verfassungsmäßigen Ent⸗— : er hiesigen staatlichen Zustände verbietet, daher das von Begehren sormell zu erfüllen uns behindert; fern wir davon sind, die

n jlichkeit es ist,

§r ö . w. Excellenz gestente

en so aber auch zu beurtheilen, wie

durch Bündniß vom 26. Mai c. gegebene Rechtsordnung zu

rlctzen, wie fern den gebührenden Rechtsschutz irgend Jemanden zu rweigern, und wie wir bemüht sind, aus einander zu halten die Anmaßung staatsrechtlicher Kompetenz der ehemaligen Ritter⸗ und Landschaft jn Siten einzelner Mitglieder der Ritterschaft

und diese ehema bestandene, der unirten ritter und landschaft⸗ Corporation zuständige staatsrechtliche Kompetenz selbst.

Das unterzeichnete Ministerium, bereit, jede etwa weiter er⸗ forderte Mittheilung möglichst schleunig eintreten zu lassen, benutzt diese Veranlassung, Ew. Excellenz die Versicherung der ausgezeich⸗ netsten Hochachtung zu erneuern.

den 16. Dezember

j z 1I1chen

14 Schwerin, 1849.

Großherzoglich mecklenburgisches Gesammt⸗ Mini ster ilum An d Königlich preußische Hochlöbliche Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten in Berlin ) „Es ist am gestrigen die Note des preußischen Ministe der au var Ar n eingegangen, von welcher

eine Abschrist : . . Das Großherzogliche sterium hat dieselbe sofort in der Weise beantwortet, wie die gleichfalls Abschrift besaat, und hierzu die Genehmigung Sr. Hoheit des Großherzogs erlangt J

Sie werden nunmehr hierdurch beauftragt n beiden Noten

dem Verwaltungsrathe zu dem Zwecke, wie das gegen Ende besagt, Mittheilung zu Schwerin, den 16. Dezember

z s 1 en müht.

1849.

/

Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsches Ministerium

ö

der auswärtigen Angelegenheiten.

An den Großherzogl. mecklenburgischen Gesandten beim Verwaltungsraih, Legationsrath Kammerherrn von Schack, zu Berlin.“

Neu streli

Mecklenbnrg⸗Strelitz. litz, 22. Jan. (Ne ustr 3ts.) Se. Königl. Hoheit der Großh aben am 19ten d. M ren in außerordentlicher Mission hierhe esandten schen Kammerherrn und Hofjägermeister Baron Dierckinck von Holm— feld und am 21 ten M. de eim hiesigen Hofe akktreditirten außerordentlichen Gesandten und vollmächtigten Minister der fran zösischen Republik, Herrn de Salignac-Fenélon, in feierlicher Audienz zu empfangen geruht.

Gestern wurde der Geburtstag Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin gefeiert, wozu sich eine große Anzahl von n

ugefunden hatte Die beiden Gesandten befand sich el alls unter den Gästen.

Lübeck. Lübeck, 21 Ja . (We 3tg Wabl un seres Abgeordneten zum erfurter Volkshause ist au 1 M. anbe aumt.

Am nächsten Montage (28sten) findet wiede e 2 1 der Bürgerschaft statt.

Nachdem eine Zeit lang in öffentlichen Blätt ind

ein lebhafter Streit über den zu für den Schienenweg

nach Bu scheint endlich der schon früher

Anlegung l geeignetsten Ort stattgefunden Aussicht gestellte Ausgang

am Wall beim Holstenthore destnitiv bestimmt zu sein; w tene ist heute mit den Vorarbeiten zur Eisenbahn dadurch 1Infang gemacht worden, daß eine Anzahl der auf dem erwähnten Theil

bes Walles befindlichen Bäume niedergehauen wurde.

Ausland. Frankreich. Paris, 23. Jan. Der Moniteur enthält eine Anzahl Ernennungen von Prokuratoren der Republik, Appella⸗ tionsräthen und anderen Justiz⸗Beamten.

Herr Gomy de Roslan erster Gesandtschafts⸗-Seeretair, ist mit einer außerordentlichen Mission am La Plata beauftragt worden und wird nächstens dahin abgehen.

Das Journal des Debats bespricht heute den nächstens in der National-Versammlung zur Erörterung kommenden Vorschlag der Regierung, wonach das von der ehemaligen Civilliste abhängige Gestüt von St. Cloud, das vorzüglich die Fortpflanzung und Ver- breitung von Pferden aus reinem arabischen Blut bezweckte, durch den Staat angekauft werden soll. Das Journal des Debats hebt besonders die Leistungen und Verdienste der bisherigen Gestüt-

rtschreiben

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