1850 / 27 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

* ĩ 7 * . I . ; 1 . 1 . ö . ö w ö 2 . . 9. 6 ; ö * gs 11 6. J ö 91 5 1 * P ; s * 6 * ̃ 4 t . . . . . 1 ö. J

2 w = 9) t Namen der Städte. Weizen. Roggen. Gerste. Hafer. . * ne 8 1 . M I ; 6 94108 er Einfuhr-, Ausfuhr und Schlifffahrts⸗ . . 5 ; 1 8. , 2. nh uh Fl. figuriren. wissenschaft und Kunst. J 3. 3 18 ö 14,959, 39 d ö z i. 3 c * 20 975 . 8 8 Zölle mit 1,533,310 ur 3 uh ein Tabelle der , ö , 7 Zugleich enthält die Sta gte Conan tze erneinf auf Musikalisches. 3. Glogau 196 26 2, l. Staats? Einnahmen von 1819, wonach dieselben sich nur am . 6 1. Le 3. ö, 54,029,811 FI. beliefen. e Erben des Kö— Dresden, 23. Jan. (Dresd. J, Belanntlit in 66 5. un, . 61 9 28 nin 2342 17 9 Dem Handel sblad zufolge, unterhandeln die Ezben as er Komponist des „Propheten“ in unserer Mitte, um . 9. ,, ö 1 14154 nigs Wilhelm II. mit dem Kalser Nikolaus wegen, . Dyer die am Geburtstage der Königin zum 6 3. 9 en gin i 2. J 3 24 3 ͤ 3 1 3 2 a, ,. j thischen Saale des aa 29 t eiten. Heute wird sie bereits in Hamburg geg n. 1 S l 1 22 * , . 277 werthvollen Gemäldesammlung w , aber hinter soll, e . . r Kostüme hat die Direction des dasigen J , 69m, , 2, 14 5 9 3 e o 6ni W 0 90 e 4. ö Decorafto el 7 2 x InrIz 39 2 9 9 9 5 , , lückbleibendes Gebot gemacht dttheaters 16, 000 Mark verausgabt. Ratürlich konnte und mußte das w ,,, , d . . . hren . a fshealer noch größere Opfer bringen. Von hier wird der Kom. 15 Leobschütz w 26 1 221 21 habe 9 iesen Kunstschatz zu bewahren. hiesige Vosthen! 8 , , ,,, . sten Aufführung genannter . ; J , 3899 9114 532 haben, um Holland diesen Kunstschaz ponist nach Wien gehen, um daselbst . 9 i,. n. ö Yann die 11. Ratibor 6 64 * . . sei im Februar werd 8 Een 42 7 83 . Dper anwesend zu sein, und erst im Fehr man dort glaubt, der Komponist . ag de n,, ,,,, , Der Nat. de Turin klassifizirt die Proben zum Propheten beginnen, die, wie me din g 3 6m a ö 50 * 29 25 * 18 . * . z 7 2. er L L 41 J ö . h 2 2 2 1 2 ** 2 ö Italien. Tur ins 47. Jan. Tard dees innnslrlaria, selbit leisen wär, 3. Halt estaht , , , s sardinische Deputirten⸗Kammer in folgender . eon zahlreich 3. R . 19 5 23 * 3517 17 . . i vier Elemente: Die nicht sehr zahn 4. Nordhausen ...... ..... ö 13 28 23 21 ment umfaßt gegenwärtig vier Elemente: (Hilft? der Kammer⸗ ; ö . , 16, 28 23 14 rein aristokratssche Partei, die beinahe die Ha k 9. Mühlhausen ...... , . z 2 n g . . nelle, die aus mehr denn dem 6. Erfurt M w 17 2157 2873 162 glieder bildende aristokratisch⸗constitutionelle, g. (, und die den . 342 297 33 18 vierten Theile der Mitglieder bestehende priesterliche, Und 7. Halle ...... .... ...... ...... 1544 ,, n. 3 * I . ir 93 c ö 57 ; 2 25 8 Rest bildende vereinte demokratische Partei. 8. Torgan 26. 2 . *. ö . aher a2b s 2. . 5 3rTFEe . 1. , k 9 2* 17 2 * * 36 * * Floren 16. Jan (Ll.) Gestern hielt der Großherzog Eisenbahn⸗Verke hr . , . . 52 9. 28 ö. 26 * 155 re * . 2 ULI. ö wi A ö. l r tabe 2. 2 83 6. 53 8 * 6. . ö. Gegenwart seiner Familie und. es Gener , e. 3. Paderborn.... a 25 4 . 6 * öh in Florenz ELs waren ungesah ö 11. ; 33 * 23 30 * 202 eine Revue über seine Truppen in Florenz. 6. 6 lin 3 . ! , . . 4 Dormmunndd 55 * 327 3021 26. 1000 Mann aller Waffengattungen, 1 . 6. 0 2 §innahm 1. Köln wd 32 17* . Die schöne Hal pie die Biszipl er X ; re que n n. 5 J . 278 36 * ! Militair Lyceums. T ö . wie l 83 7 J 13 2. Elberfeld . . 59 * 37 9 36 ö. 17 pen erregte allgemeine Aufmerksamteit. Einnahme . ,, w ö. . 35 ; 19 z N 59 nem —Mtl Sar Pf. Rthlr Sgr. P.. ir sf w 57 * 4 ** 59 52 Rom, 15. Jan. (Eloyd.) Ein vom Ministerium der Waffen Persen en. ö 6 . 1. . 2 3 31. zh 10 5 . ö , , .. ö Sol bis ult. Novbt 642,201 296,62 3 k . 13 1 2 411 senes kret verbietet den b bis 1 Nbovbr. ö 4 ; 651 1 . 3111 29 85 1 (ministerio delle arm) erlassenes Oer ö . M ö 41 100 19 640 26 8 . ö ö ö 2955 77 ä R . . ev (S 63 2 hne 1 0 2b 41 . J * 2 50 * 2 . daten das Tragen der Bärteß nur jenes der Schnurrbärte ist ihnen m tonat Vezbr J . w 9 7 Aachen , 60 3 385 34 26 st ; ; . Summa 683, 301 . . , , , 85 52 24 gestattet. ‚. * K j N Ind ind ir u * 1 2. . 8. Malmedy ö . ö . 8 ö ) Castmn F ind der Kardi al Bo ond ind in s (Güter Einnahme ö * 3 73 Marchese Cosime ö , 1 ,, 15 1 11 ö w 6 2 Rom eingetroffen. 1 , . dd 15. Saarbrück .. ...... .. wd . 1 nat eabr 59,9509 * 1,994 8 35 6 2 6 ,. ö. . Die neapolita im Monat Dezbr ö , 3 11. Kreuznach... JJ . J . . Summa l, 130, 349 2418. 533 22. JJ 34 26 135 nische Regierung hatte wahrend der politischen Wirren des Jahres . 3 Tos J // ãöᷣ 1818 einen Aufruf an die bereits aus dem Militairdienste eut⸗ . n . 14. Wetzla? . . 27 21 lassene Altersklasse des Jahres 1837 erlassen, dem auch willige vorbehaltlich späterer Festsetzung. —— . . ,, Schaarer freiwilligen Kriegern, . . Folge geleistet worden war. ö. . J Durchschnitts⸗Preise zie dem Lande bereits den Tribut der Vienstpslichtigteit gezout hat⸗= ö ö ö Sense 3322 19 20 * 145 , , . , zur Wiederherstellung der Ruhe der 12 Preußischen Städte...... 533 ö. 33 ö ten, eilten zu den Fahnen, um zur Wiederherstelung ) Preuß . 3353 55 16 ö ? . . eiutraae Die Aushebung von „5 Posenschen Städte.... 551 2 Ordnung und Gesetzlichkeit beizutragen. te Aushebung v 9 Brandenburgischen und PNGhw / h 1. h 46 965 ö 464 . * 2 ) . 18,000 Rekruten gestattet es jetzt, diese Braven in ihre . . . . 591 31. 257 181 6. ; , . ( 3 7 1iß mitgegeben wird das nie . . J mer se zer S ad ö 2 in . 1 k t ĩ . n, n g,, n, , n Markt ⸗Berichte. „14 Schlesischen Stäbte ..... 5134 2751 2243 16 nur die belobendste Anerkennung ihrer Leistungen und ihres Pe 36 6 30 2933 21 17 friotismus enthält, sondern in welchem auch den Behörden der Orte, . ö K r Gar i- 1 127 17 2c. 3 ö z o 5 9. 18 69 22 z Kw 2 8 P 8 4 We . Sortdhbrle . 29 771 12 ; 1 ; in denen sie ansässig sind, nachdrücklichst empfohlen wird, sie auf Preise der vier Haupt Getraide⸗Arten . 6 ö 36 307 110 eine Weise zu beschäftigen, in welcher sie sowohl dem Staate nützen, . , n, n,, als auch der Sorge für den eigenen Lebensunterhalt enthoben sein in den für * reuß iche ö. . 1849 nach einem mo— / z ö . Marktstädten im Monat Dezember 1349 nach c z . e. . 3 . können natlichen Durchschnitte in preußischen Silk rgroschen . K Weizen, weißer 40, 48, 5 1 ( X 1 . . 3 Breslau 25 gan. eizen, weißer 4 J und Scheffeln angegeben. gelber 39, 45 9 Sgr. . ö oer 2 elber ü 4, ) 9g *. j rid 4 38 Die Dis ion des Ge ö ha 989 97 Sar , 6 . . . . . ährend des 6 j ̃ H Roggen ö 2. Sgr. setz- Entwurfs, welcher die Regierung erme 9 , r, ,. Namen der Städte Weizen! dꝛoaggen Gerste ] Hafer Gerste 29, 22, 24 Sgr. Jahres 1850 die Steuern nach den im noch nicht diskutirten Bud Namen der Städte. Weizen Roge Hafer 16, 7, 8 Sgr. get⸗Entwurfe aufgestellten Ansätz en ö . n . j 1 Kleesaat unverändert. Peputirten Kammer begonnen. Albaida forderte. hn . . eng 2 t 694 3085 227 1635 Spiritus 543 Rthlr. Gld. über das Defizit im Schatze, das nach seiner . Ria . , bn, 26m, 1955 13* Rüböl 144 Rthlr. Gd. ö Januar schon auf 92 Millionen Realen sich belaufen werde, Re 3. Tilsit ... J . 13 ö 113 Zink ab Gleiwitz a 4 Rthlr. 26 Sgr. be nung abzulegen. Der Minister versprach die, RNechnung und ö ö. Insterhurg ...* ö. . . , Die Stimmung für Getraide war haute slau, nn theuerte, daß die Behauptung Albaida's unbegründet sei. lozaga 5. RNastenburg ...... . 33 156 * 414. haupteten sich nur mühsam. stellte hierauf den Antrag, daß der Regierung die Forterhebung der 6. Neidenburg ... w 15) ) 1 ß F 2 z Ro 3 5 ' 9 ö 4 . * . Steuer nur bis zum 30. Juni und zwar unter der Bedingung be J. Danzig. ...... w . ö 562 1. willigt werden solle, daß sie in diesem halben Jahre. eine Erspar S8. Elbing .... 244 154 11t niß von 50 Millionen bewirke. Olozaga sprach noch bei Abgang 9. Konitz... ..... ö 284 2235 15 V ö I. 2 5) . . 5. * 17 * 1 2 12 der Post. K . . 10. Graudenz , 24 * , Nach dem Clamor Publico sind in der Münze 760 Pfund 11. Kulm. ..... ,, J 8. . . 9 kRKor . 96 2 * 12 6 2 12 Gold in Barren angelangt, um geprägt zu werden. 12. Thorn 223 —— 31 . Der Heraldo erklärt die Grüchte von bevorstehenden Schild⸗ J. Posen .. J 51 R 33 2 18 * 6 . erhebungen der Montemolinisten bei ihrer notorischen Ohnmacht für 2. Bromberg... 35 * 253 25357 15 6 lächerlich. BJ. nta . 53 3 66 ö sch , * . 14 1 Rawitsch ... 3) 13 24 26 ,,,, * . ; * 9 )* 7 1er 671 356 225 . JJ 3 3983 33 , 3 2. Brandenburg .... ..... ... . . 8 3 , 3 ,, J ö 33 * 29 n 25 . 17 . 4 . . * *7— 2 5 77 . 4. Frankfurt a. d. OD. ...... J . ö 2877 , , 8 *** . 8 , d, ,,. 59. 353 27 2563 s. Stettin ...* 636 33 735 17 7. Stralsund 3 6 3357 26 206“ J . w i . . k . . 8 ae tee ö ... h ö ö . - . . / . ibenden Mi z 12 Uhr in contuma . isti ; Gerichts Direk⸗ lich der Ausbleibenden Mittags . . . 58 Herrn Christian August Zink, ich de e H n, , n , , , e,, 1381 Berlin-Stettiner Eisenbahn. ö . Slum, iam für publizirt geachtet werden wird, sich zu gewar

Gekanntmachungen.

391 J Ber unten näher bezeichnete Tapeziergehülfe A u gu st Frledrich Herrmann Collin von hier ist des Dieb—

stahls dringend verdächtig und hat sich von hien entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln ge= wesen ist. ö

Es werden alle Civil⸗ und Militair- Behörden des In und Auslandes dienstergebenst ersucht, auf densel⸗

Da Witte.

Es müssen alle Güter, welche zur Versendung nach Oesterreich unserer Bahn aufgegeben werden, mit vorschriftsmäßigen Mauth-Deelarationen in du

lo begleitet sein. . .

ö. , nr die Einrichtung getroffen, daß die

zormulare zu die r t ö unseren Gun Cher ionen unentgeltlich zu haben sind.

Stettin, den 22. Januar 1850.

abgegangen der unter 4. sub à.

sen Mauth -Declarationen einstweilen

0 n 6 u m.

Sch lutow. Fretzdorff.

ben zu vigiliren, im Betretungsfalle festnehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Gel⸗— dern mitielst Transports an die hiesige Gefängniß-Ex⸗ vedilion abliesern zu lassen. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent— sandenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden

des Auslandes eine gleiche Rechtgwillfährigkeit versicheri. Berlin, den 22. . 6 illfährig sich

Königl. Stadtgericht. Abtheilung fi 1 icht. zlung für Untersuchungssachen. Deputation 1X. für n

Signalement des 1c. Colli Derselbe ist 2 Jahr alt, evangel 1g. igi Berlin geboren, 5 Juß 3 4 Zoll . r. Haare, schwarze Augen, schwarzbraune Augenbrauen, rundes Kinn, längliche Gesichtsbildung, i . Ge⸗ sichts sarbe, gewöhnliche Nase, gewöhnlichen Mund, voll⸗

1603 E d

an der dasigen

3) Herrn Chr der Ehefr

Ehef

Sprache und hat keine besonderen Kennzeichen.

Die Bekleidung kann nicht angegeben werden. dite

Dag auf dem Kirchhofe zu Mittweida, unmittelbar

Zinks . äbniß i m J7. Juli 1778 Zinksche Erbbegräbniß ist unterm 7. Juli 1778 3 Herrn Christian Daniel Roch, Kammer⸗Kommis⸗ sions⸗Rath in Frankenberg, t 2) Herrn Christian Martin Roch, Kauf- und Handels-

4) den Kindern der Frau Regine Salome Roch,

weida, als: . . ) Frau Marien Sophien Reginen, geb. Zink,

Kammerlommissärs in Mobendorf, htef . p) 99 Christian Samuel Kauf · und handels-· ständige Zähne, ist mittlerer Gestalt, spricht die deutsche 9 derrn Carl deinrich Zint herrn in Mittweida, 4H Rahel Wilhelminen Zint, später verehel. Au⸗

ö ) Herrn Johann Friedrich Zink, Stadischreibern in Frankenberg, und

i kt al- Ladung. verw. Schob,

Kirche gelegene, sonst Sattlersche, jetzt

istian Gottlob Roch, herren in Penig,

au Johann Samuel Zink's in Mitt⸗

rau Herrn Christian Gotthelf Schob's,

ur Himmler in Dresden,

ü und dieselben damit beliehen worden ; tigen. zu gh r , sind nunmehr sämmtlich mit Tode und die Erben derselben, mit Ausnahme genannten Marie Sophie Regine Zink, verehel. Schob, unbekannt. Auf Antrag der Erben der Letzteren, namentlich:

Herrn Franz Ludwig Schob's in Rochlitz,

Herrn Earl August Forberg's, .

Herrn Christian Friedrich Forberg's, in Franken⸗ Herrn Rudolf Forberg's, Wilhelminen berg,

werden daher alle diejenigen, welche an das gedachte Begräbniß als Erben oder aus irgend einem anderen Fe Rechtsgrunde Ansprüche zu machen berechtigt sind, bei Verlust' der ihnen eiwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und unter der Verwarnung, daß sie aller und jeder Ansprüche daran für verlustig geachtet und davon ausgeschlossen, nicht minder über das gedachte Erbbegräbniß zu Gunsten derjenigen, welche das nächste Recht daran gemeldet und nachgewiesen haben werden, den Rechten nach wei⸗ ter verfügt und solches den sich meldenden Erben, auch nach Besinden der . . herrenloses Gut zugespro⸗

de, hier dur eladen, . . 3 ass, . Vormittags, zur gehörigen Anmeldung und Hescheini= 6 i,, . an Raths telle zu Mittweida sich einzufinden, da nöthig rechtlich zu verfahren, bin-= nen 6 Wochen zu beschließen und

den 16. Juli 1850 .

der Eröffnung eines Präklusivbescheids, welcher rücksicht ·

Auswärtige Betheiligte haben zu Empfangnahme spä— terer Ladungen in Mittweida wohnhafte, gehörig legi= timirte und genügend instruirte Bevollmächtigte zu be⸗ stellen.

Superintendur Frankenberg und der Rath den Stadt Mittweida im Königreiche Sachsen, am 20. Novem- ber 1849. . .

Die Kirchen-Inspection zu Mittweida. M. Körner, Sup. Hofmann, Bürgermeister.

uer-Versicherungs-⸗Bank für Deutschland 156 in Gotha. ö K.

Die Feuer Versicherungs-Vant f. D. wird ihren ö. nehmern, ungeachtet zahlreicher und grober e , den im Zahl 1849, nach vorläufiger Berechnung do

i es hr wieder ungefäh 50 , . ihrer Ei ingen als Ersparn en. er el nne, Bank dan Hen genauen Rech nungs- Abschluß derselben in einigen ö, n, . Theilnehmer zufertigen und sind für Je . , . ser gegenseitigen deutschen ,, . s . 5 beizutreten geneigt ist, zu des fallsiger Auskunst und Ve

mittelung bereit. ö

gang. den 12. Januar 1850. Die Feuer ⸗Versicherunge Bank f. D.

Becker, Birefktor. Nagel, Bevollmächtigter.

Das Abonnement beträgt. 2 Rthlr. für 4 Jahr. 1 Rthlr. 1 6hr. 8 Rthlr. hr. in allen Theilen der Monarchie hne Preis⸗Erhöhung. Sei einzelnen Nummern wird er Bogen mit 23 Sgr. berechnet

.

a1 t Deutschland

Wien.

Sversfassu

ig für Mähren.

Antritts-Audienz des französischen Gesandten.

Zweite Kammer: Diskussion des Gesetz-⸗Entwurfs

n Vereine. Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Sachsen. Dresden. Gesetzentwurf über das Vereins- und Versamm⸗ lungsrecht. Bekanntmachung des Justiz-Ministeriums über stattge=

tüuttgar 24

Schwurgericht.

altnisse. Karlsruhe. Konstanz. Urtheile.

Hessen und bei Rhein. armstadt. Edikt über die Mitglied 54 einn . aats⸗Raths. 8

en Treibeis.

ö Mainz.

FzygiunfYehBtwoia 8ranuns ve raunschweig. Braunschweig

erwehrgesetz; das Interim. GCöthen. Cöthen. ssion wegen des Beitritts zum Interim. rzogs von Deßau. Frankfurt. Frankfurt a. M. lartierung der preußischen Truppen. .

Versammlung der Abgeordneten

a , ,. Inhalt

Bremen remen. Bürgerschaft. Handels- und Schiffahrts-Vertrag 6

Hamburg. Hamburg.

nit New-⸗Nort; die Verfassung.

A n slan d.

wunfs über die Ansiedelung der Juni⸗Insurgenten in Algerien.

ĩ nmissions-Arbeiten. Widerlegung der Nachricht vom Vermischtes. Irland. London. Zustand der Dinge am

e von Singapore an Sir J. Brooke. Gerücht über Unterhandlungen mit Oesterreich.

1161 1 Ott ( ren. mie Madrid. Niederlage der Opposition in der Steuerfrage. n 3 und Handels ⸗-Nachrichten. 9 2 * *

Uichtamtlicher Theil. deut sehland.

ßen, Berlin ., .

Majestät der König

geruht: dem bei der General⸗Inspection des

id Vereins angestellten Herzoglich sach—

gothaischen Ober-Regierungsrath von Münch in Er—

lnnahme des ihm verliehenen Großherzoglich sächsischen vsl Klasse zu gestatten.

Am 2lUsten d. M. hat der andte der Republik am Kaiserlichen „Sr. Majestät dem Kaiser das Beglaubi⸗ en des Präsidenten der Republik überreicht. Die ner Zeitung bringt nun auch das Kaiserliche Pa über die Landes-Verfaffung für die Markgrafschaft Mähren. lbe ze, tritt der Landtag jährlich, in der Regel im mber, auf die Dauer von sechs Wochen in der Hauptstadt im Lande wohnenden Volksstämme sind ben ein unverletzliches Recht auf Wahrr lonalität und Sprache. idta wird mit Beachtung aller Landes-Interes besteht aus zweiundneunzig Abgeordne— aus dreißig Abgeordneten der Höchstbesteuerten des andes, b) aus zweiunddreißig Abgeordneten der durch die zahlordnung bezeichneten Städte und Märkte, c) aus dreißig mit Einschluß der im Her

Eour

6 cht! 1 90

1 57 Pflege ihrer Ne

2

z 190 1nd dneten der übrigen Gemeinden,

ogthu Schlesien gelegenen mährischen Enklaven. Der Landes Ausschuß besteht aus sechs Mitgliedern. Ein Mitglied wird durch die von der Wählerklasse der Höchstbesteuerten gewählten Abgeord

neten, ein Mitglied durch die in den Städten und Märkten ge— wählten Abgeordneten, und ein, Mitglied, durch die Abgeordneten der Landgemeinden aus der Mitte des Landtages gewählt. Die drei übrigen Ausschuß-Mütglieder werden einzeln von der Landtags Versammfung aus ihrer Mitte gewählt. Jede solche Wahl geschieht Mehrheit der Stimmenden.

Ve s we durch absolute

Bayern. München, 21. Jan. 4 Nürnb. C.) Sitz ung der Kammer der Abge ordn eten. Der neueingetretene Abg. Kolb wird beeidigt. Hierauf wird in der Berathung über den Geseß⸗

vie Versammlungen und Vereine betreffend, fortgefahren. zu Artikel 4: „Zu Versammlungen, welche auf öffentlichen Plätzen und Straßen, in Städten und Drtschaften staltfinden sollen, so wie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften hat der Unternehmer, Leiter oder Ordner die Zustimmung der betreffenden Gemeindeverwaltung zu erholen und sodann die Genehmigung her Distriktspolizeibehörde nachzusuchen, welche den Bescheid möglichst schleunig und spätestens am solgenden Tag schriftlich zu ertheistn hat. Herkömmliche kirchliche e enen, Wallfahrten und Bitt— gänge, gewöhnliche Iich ib dtn nn 3 ö, 9 Hochzeitsver⸗ sammlungen unterliegen diese Bes ung icht; hat der, Aus schuß folgende Modificationen gestellt: statt din 2361 „in, und bei Städten“, und statt „Gemeindederwaltung ,, ,, zu setzen. Boye stellt die Modification; nach den Worten „oder Ord-

entwurs,

Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Gesetz⸗

Erklärung in Bezug auf die dentschen Beförderung von Auswanderern auf Kosten des

glieder

Großherzoglich hessischer

ecklenburg-⸗Schwerin. Schwerin. Note des Fürsten von Schwar⸗

Vereinigter Landtag: Motive der Kom⸗ Kondolenz-⸗Erwiederung des

Gesetzgebende Versammlung. Um⸗

Schiffsnachrichten; Verbindung durch Dampf⸗

k der im Artikel 2 dieses Gesetzes ner“ einzuschalten: „mit Beobachtung der im. Artlit ; eben en er schriffin aus Rücksicht auf den öffentlichen Verkehr auch die ästimntung der treffenden Orkgpolizabchöhde zu erholen“; und den

7 a4annl ; t den Antrag, im Absatz Absatz? gaͤnzlich zu streichen. Thinnes stel n , iz 3 . Wort'„herkömmliche“ zu streichn. Weste rmaier stellt die

Ausdruck: „Gemeindeverwaltung“, die Vertretung des Staats durch die „Distriftspolizeibehörde“ aussprechen. J ö. §. 79 des Rellgionsedikts durch vorliegendes Gesetz geändert werden solle; dies ist nicht der Fall, fonst mußte es von der Regierung gleich im Eingange des Gesetzes ausgesprochen sein. . Wahrheit der Aeußerung des Abgeordn. Thinnes nicht, daß die lirch⸗ lichen Interessen den politischen nachgestellt würden, allein es ist ja nur ein Provisorium für die Kirche, wie bereits vom Ministertische angedeutet wurde. der kirchlichen Freiheit, zu denen ich mich selbst rechne, zu bedenken zu geben, daß es nicht räthlich sein dürfte, das Zustandekommen dieses Hesetzes von einem Umstande abhängig zu machen, den die Verfas⸗ sungsrevision gewiß zur allgemeinen Zufriedenheit erledigen wird. Deshalb muß ich mich auch gegen den Antrag Westermaler's aus— sprechen. Die Streichung des Aten Absatzes selbst würde von Seiten der Regierung keinen Anstand finden, allein es dürfte zu erwägen sein, ob, die kirchlichen Interessen nicht am Ende selbst darunter leiden würden. Wir wollten der Kirche geben, so viel wir bis jetzt von der Verfassungsrevision geben konnten und deshalb haben wir den

kirchlichem Boden bekämpfen. man deshalb nicht hinter diesen Ländern zurück. Lang unterstützt den Antrag Boye's bezüglich des Absatzes 2 und stellt (ventuell den

Antrag, nach dem Wort „Hochzeitsversammlungen“ die Worte:

*.

„und hergebrachte Umzüge der Innungen“ zu setzen. Kirch geßner unterstützt die Modification Boye's und will die des Abgeordneten Thinnes derselben untergeordnet haben, ver

wirft jedoch die Westermaier's, da die zu allgemeine Fassung zu Mißbräuchen führen dürfte. Ruland spricht bezüglich des Absaßes! für die Ausschußfassung, bemerkt jedoch, daß er im Ausschusse für Streichung des Absatzes 2 gestimmt habe. Der Gesetzentwurf wolle neue Rechte gewähren, aber nicht tausendjährige, wohlbegründete Rechte aufheben und am Heiligen rütteln, deshalb dürfe auch nicht der Absatz 2 beibehalten bleiben. Sollte dies aber doch der Fall sein, so müsse er dem Antrage des Abgeordneten Lang das Wort reden, da die Umzüge der Handwerksgenossenschaften auch einen re— ligiösen Charakter in sich trügen. Staatsminister Ringelmann: „In der künftigen Verfassung wird dem Prinzipe der kirchlichen Frei— heit im vollsten Maße Rechnung getragen werden. Wenn nun in die— sem Artitel dies Prinzip nicht angebahnt erscheint, so muß ich, um Mißverständnissen vorzubeugen, bemerken, daß die Regierung von der Ansicht ausging, daß auch das Prinzip der öffentlichen Ordnung im Auge behalten werden müsse. Dies sollte durch Wort „her— kömmliche“ geschehen. Denn wenn die früher geduldeten religiösen Genossenschaften und alle sich künftig bildenden, welchen gleiche Be— rechtigung mit allen anderen Konfessionen zusteht, nun auch Pro— zessionen halten wollten, so würde das zumal an Orten, wo die⸗ selben bisher wenig oder gar nicht herkömmlich waren, große Auf⸗ regung und Bewegung verursachen.“ Deshalb und aus keinem anderen Grunde habe die Regierung das Wort „herkömmliche“ (Prozessionen c.) aufgestellt. Es solle, er wiederhole es, keines⸗ weges eine Beschränkung der kirchlichen Freiheit dadurch bezweckt werden. Halte übrigens die Majorität des Hauses diesen Absatz für überflüssig, so werde die Regierung nicht darauf bestehen. Wallerstein unterstützt den Boyeschen Antrag. Mit gewohn— ter Offenheit müsse er einstweilen ankündigen, daß er und seine Freunde im Artikel 12 und 13 fest darauf dringen wür— den, auch die kirchlichen Vereine zu kontrolliren, da sie nach

ihrer Ansicht auch spolitischer Natur seien. „Wir wollen Freiheit für Alle, wir haben dies in unserem Programme ausgesprochen und werden, wenn es gilt, unser Wort

halten. Ein gegenüber sitzender geehrter Herr lächelt (Döllinger); ich lege dies für Beifall aus (große Heiterkeit). Es handelt sich aber hier um ein Verfassungsgesetz, das wir nicht durch ein ge⸗ wöhnliches Gesetz umändern dürfen. Geben die Herren der anderen Seite das Zumaß von Freiheit, wie wir es beantragen, so werden sie finden, daß wir nie mäkeln, wenn es der Freiheit gilt.“ Thin— nes sucht den Vorredner zu widerlegen. Dr. Bayer will die Sitten freier Völker und unserer Vorfahren nachgeahmt wissen, wo z. B. Luther auf freiem Felde predigte und die Herzen entzün— dete. Er erinnere an die kräftigste und edelste Rede, die je gehalten wurde, an die Rede des Apostels Paulus in Athen, die gewiß den großartigen Eindruck nicht gemacht haben würde, wenn sie in einem eingeschlossenen, von der Polizei umwachten Raume gehalten wor— den wäre; er will in dieser Beziehung Emancipation von der Po— lizei. Allioli spricht für Beibehaltung des Wortes „herkömmliche“, da hierdurch dem Klerus ein Damm gegen ungebührliche Anforde⸗ rungen des Volkes zur Abhaltung von Prozessionen gegeben sei, die oft zu unpassenden Gelegenheiten verlangt würden. Förg stellt den Antrag: im Ausschußenkwurf die Worte „so wie zu öffentlichen Aufzügen in Städten und Ortschaften“ zu streichen. Dieser An— rag findet aus Mißverständniß nicht die gehörige Unterstützung. nnes bekämpft Allioli. Boye unterstützt die Ansichten Allio⸗ bös unter Berufung auf die Verfassungs-Urkunde, und will das Wort „herkömmliche“ beibehalten wissen, wenn sein Antrag auf Streichung des Absatzes 2 verworfen werden würde. Der Referent spricht gegen die einzelnen Antragsteller mit Ausnahme des Abgeordne⸗ ten Bohe, dem er beistimmen würde, falls der Ausschußantrag nicht beliebt würde. Der Ministerpräsident empfiehlt den Regierungs⸗ entwurf mit der Ausschußfassung „und bei“ Der Ausdruck „Ge⸗ meindeverwaltung“ wurde nicht in der Auffassung deren polizeilicher Thätigkeit angeführt, sondern im Hinblick, auf, deren korporative Charakteristik. Die Regierung wollte das Prinzip freier Gemeindever— fassung anbahnen. Das freie lorporative Element wollte man durch den

Man hat gefragt, ob der

Ich verkenne die

Meine Herren Ich erlaube mir, den Vertretern

Modification, statt Absatz 2 zu setzen: „Gegenwärtige Bestimmungen finden auf solche Versammlungen, welche ausschließlich die Ausübung eines Kultus bezwecken, keine Anwendung.“ Bei der Motivirung be— merkt der Antragsteller, daß er für allgemeine Religionsfreiheit sei. Man habe in diesem Saale viel von Büreaukratie gesprochen; möge man dieselbe nicht blos auf politischem, sondern auch auf In Frankreich und Oesterreich habe ähnliche Bestimmungen, wie die vorgeschlagene, bleibe man

Alle Post-Anstalten des In⸗ und

Auslandes nehmen Besteslung auf

Kelts Blatt an, für Berlin die

Expedition des Preuß. Staats— Anzeigers:

X . ĩ . ehren- Straße nr. 57.

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Absatz 2 gesetzt; streichen Sie ihn, so könnte die Abhaltung von F 196 Mrs assi 2 . 2 ) 1 g herkömmlichen Prozessionen ohne Anzeige Anlaß zur Anwendung der im Gesetz verzeichneten Strafbestimmungen geben.“ ster

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maier zieht seine Modification zurück, desgleichen Thinnes, da mit der ganzen Geschichte nichls ausgerichtet zu sein scheine. Bei der Abstimmung wird die Modification Boye's und der Ausschuß⸗ antrag verworfen, dagegen der Regierungsentwurf mit der Modi— sication des Abgeordneten Lang angenommen. Art. 5. „Die Poli— zeibehörde ist befugt, zu jeder Versammlung einen oder zwei Poli⸗ zeibeamte oder durch besondere Abzeichen erkennbare Abgeordnete zu senden, denen ein angemessener Platz einzuräumen ist. Den vor ihnen über die Vorgänge in der Versammlung aufzunehmenden Protokollen kommt das Ansehen öffentlicher Urkunden zu. Art. 6. Den Ordnern, Leitern, Schriftführern einer Versammlung liegt ob, ür Aufrechthaltung der Ordnung und des Gesetzes Sorge zu tra— gen. Sie haben Sprechern, welche durch ihren Vortrag das Gesetz verletzen, oder zu Gesetzesverletzungen auffordern, das Wort zu ent⸗ ziehen und wenn ihren Anordnungen zur Aufrechthaltung des Gesetzes keine Folge gegeben wird, die Versammlung aufzulösen. Art. 7. Den Versammlungen ist nicht gestattet, Adressen oder Petitionen in Masse zu überbringen oder durch Abordnung von mehr als 10 Per⸗ sonen zu übersenden.“ Ausschuß⸗Antrag: „Artikel 5 wie Artikel 6 des Regierungs-Entwurfs, nur mit dem Unterschiede, daß in der ersten Zeile die „Schriftführer“ weggelassen sind und in der letzten statt „aufzulösen“ gesetzt ist: „aufzuheben.“ Art. 6 wie Art. 7 des Regie rungs-Entwurfs. Art. im ersten Satze dem Art. 5 des Regierungs⸗ Entwurfs gleichlautend; statt des zweiten Satzes ist gesetzt: „Dieselben haben über alle vorkommenden Gesetzes⸗Verletzungen Protokolle zu errichten.“ Bei Art. 5 des Regierungs⸗Entwurfs tritt also der Um⸗ stand ein, daß der Ausschuß diesen Art. sowohl, als den Art. 6 und 7 anders gestellt hat. Dem Artikel 5 entspricht deshalb der Arti⸗ kel 7 der Ausschußfassung. Boye bringt die Modification ein, den Artikel ganz zu streichen. Heine stellt eine Modification zu dem Regierungs-Entwurf, dahin lautend, daß es zu den Pflich ten der Deputirten beider Kammern, der Landräthe und Ge— meindebeamten gehöre, der speziellen Kommittirung zu einer Volks— versammlung von Seiten der Polizei, um ihre Hilfe zu leisten, sofort Folge zu geben. Dr. Schmitt schließt sich der Modification Boye's an, da dadurch das Prinzip der Oeffentlichkeit keineswegs alterirt werden würde. Es verweist auf die Adresse, auf die Thronrede, worin der Wunsch nach „Vereinfachung der Kontrolle und Beschränkung po lizeilicher Bevormundung“ ausgesprochen wurde, während durch An⸗ nahme des Art. 5 das Polizeipersonal sehr auffallend vermehrt werden müßte. Der Redner schildert die Mißbräuche der Polizeigewalt und die Denunciationssucht und schließt unter Ankündigung von Inter⸗ pellationen an das Justizministerium mit den Worten: „Schicken Sie einen Hinkeldey mit einem Aktuar Ohm zu einer Versammlung, und Sie werden auch leicht einen Waldeck finden.“ Lerchenfeld: Die Ansichten des Vorredners sind nur dann durchführbar, wenn Sie die Polizeibeamten aus der Liste der übrigen Menschen strei chen und ihnen die einfache Glaubwürdigkeit entziehen. Waller— stein weist auf das vormärzliche Strafgesetzbuch hin und erzählt mehrere Belege, wie bei diesem Verfolgung und Verhaftungen in Fülle trotz aller Unschuld so leicht möglich seien. Die Gegenbewelsfüh⸗ rung bei Anzeigen von Polizeibeamten sei enorm erschwert, kostspielig und fast unmöglich. Lerchen feld erörtert das Institut der Geschwor⸗ nen und die Beweiskraft von polizeilichen Protollen, gegenüber den Aussagen anderer Zeugen, deren Prüfung lediglich dem Richter zustehe. Er empfiehlt nochmals den Ausschußantrag. Kirch geß⸗ ner protestirt gegen den Regierungsentwurf, da dadurch von vorn herein dem Volk Mißtrauen bewiesen werde, er protestirt weiter dagegen, daß die polizeilichen Protokolle den Charakter öffentlicher Urkunden haben sollen; nach seiner Ansicht hätten sie nichts weiter als die Kraft von Zeugenaussagen und machten lediglich halben Beweis; er spricht für die Streichung des Artikels. von Hermann will die Einräumung eines eigenen Platzes für die Polizeibeamten im Interesse der Ordnung und hält es für gleichgültig, ob die Polizei beamten eine Anzeige erstatten oder wirkliche Protokolle abfassen. Beiden legen die Gerichte einen gleichen Werth bei. Es liegt aber im Interesse der Betheiligten selbst, daß für anstößige eine sofortige Konstatirung des Thatbestandes in einem P

eintrete. Der Ministerpräsident macht auf die Form der Al fassung von Protokollen aufmerksam, die gewöhnlich zwei Beamte erforderten; der vorliegende Gesetzentwurf wolle die in gewisser

Fällen bereits gebräuchliche einseitige protokollarische Aufzeichnung durch einen Beamten der Vereinfachung willen anwenden. Das ist die einzige Neuerung, die er bezweckt, die Beweistheorie wird

dadurch nicht alterirt. Zweckmäßiger ist es für die Betheiligten selbst, wenn sofortige Konstatirung des Vorfalls stattfindet. Daß

über jede ungesetzmäßige Handlung ein Protokoll errichtet werden müsse, wie der Ausschuß beantragt, ist der Regierung selbst bedenklich, die dem Polizeibeamten nicht die Urtheilsfähigkeit über eine Gesetzüber tretung einräumen will. Die etwanigen Klippen unseres Strafgesetz—⸗ buches sind durch das neue Verfahren wesentlich beseitigt, und wir dürfen uns über die zu große Strenge der Rechtspflege, den seit zwei Jahren gebrauchten Acußerungen in Versammlungen gegenüber, nicht beklagen.“ Dr. Schmitt verliert sich wieder in eine weit schweisige Schilderung der Büreaukratie und des Kerkerlebens. Reinhard citirt zu einer faltischen Berichtigung dem Minister⸗ präsidenten gegenüber das Kolbsche Referat über das griechische An— lehen und fragt, ob denn die Rechnungen, in welchen nicht Alles stehe, was hinein gehöre, nicht falsch seien. Lang findet die Ab⸗ fassung von Protokollen in Versammlungen bedenklich, da gerade hierdurch Ungesetzlichkeiten provozirt würden zwischen dem Beamten und den Betheiligten. „Wo soll übrigens der Beamte die nöthige

Ruhe in tumultuösen Versammlungen zur Abfassung eines ordent⸗ lichen Protokolls hernehmen? Eine ordentliche Abfassung ist ummög⸗ lich, weshalb von der Kraft öffentlicher Urkunden, die ein solches Protokoll haben soll, nicht die Rede sein kann.“ den Ausschußantrag.

Der Refe⸗

rent unterstützt Der Ministerpräsi⸗

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