1850 / 27 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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des erforscht, damit der aufgelöste Landtag n n,. werde. Staats⸗ Minister von Watz dorf entgegnete, in Zeiten er med m. 2 man diese erst vorbeilassen, bevor man . . a zusam⸗ menrufe, wie es denn eine be e, , . . e e. wichtige Fragen lieber am anderen Morgen an 6 * dierauf BVicepraͤsident Schüler: Um die Frege erst n , ,. a. guch drei Monate nicht ausreichend. Abgeor dn, Rries; . er Wich echelcfer in sieben Wochen ausschlafe, so könne das Volk auch Sie eg ,, , Abgeordn. Trunk für den Ausschuß⸗ . , die Erörterungen des Staats⸗Ministers auf ihn den Einbruck, daß er die grist zur Herbeischaffung des . Landtages von 60 Tagen auf 90 . setzte. Mit dieser s . gigen Frist wurde der Antrag des Ausschusses vom Landtage ge⸗

digungen und Verleumdungen darf sich ein Abgeordneter so wenig erlauben, wie jeder andere Mensch. Demgemäß lautet der 8. 19 wie folgt: „Niemand kann wegen seiner Aeußerungen in der Ver sammlung des Landtags verantwortlich gemacht werden. Es ver—= steht sich, daß allezeit der gehörige Anstand beobachtet wird und daß jede Verletzung desselben, welche eine Verunglimpfung der höch sten Person des Landesfürsten oder eine Beleidigung der Regiernng oder des Landtags oder Einzelner enthält, verboten usd lach den Gesetzen strafbar ist.“ Der Landtag beliebte jedoch dem, 8, ö Vorschlag des Ausschusses folgende veränderte Gestalt zu geben; ' mand kann wegen seiner Aeußerungen in der Versammlung des n ð verantwortlich gemacht werden. Jede Verunglimpfung der höchste 9 ö . . des Landtages oder Gesetzen strafbar.“ nehmigt. wegen Be

antrag.

Weimar, 19. Jan. (W. Z.) . Nach Annahme der S8§. 35 20 handelt und 6 des Staatsgrundgesetzentwurfs beantragte der Ausschuß zu J im S. 37, daß die Staatsregierung, wenn zwischen ihr und dem Land tage eine Vereinbarung über den Etat nicht zu Stande gekommen, nicht ein Jahr, sondein nur ein halbes Jahr lang das Recht ha— ben solle, die Steuern fortzuerheben.

des letzteren verhaftet, oder in strafrech tlich aur frischer . Gietz te ehen nel Staatsrath Thon erklärt hatte, daß ihm men werden, mit alleiniger Ausnahm— . , . k de . persönlich ein Bedenken dagegen nicht beikomme, er dem Ministe That. In diesem letzteren Falle ilt . ihm rium aber die Erklärung offen halte, nahm der Landtag den Aus— troffenen Maßregel sofort Kenntniß zu 6g bis zum schußantrag an. Zu 8. 38, des Inhalts, daß, nach Ablauf des zu, die Aufhebung der Hat . . Befügniß steht eben erwähnten Halbjahrs, die Staats-Regierung befugt sei, noch Schlusse des Landtages zu ,, . ober Unkersuchung so viel Steuern fortzuerheben ohne Bewilligung des Landtags, als em , G Zeit der Eröffnung sie bedürfe, um denjenigen Forderungen zu genügen, zu deren Er⸗ ö. . n g. gewesen ist.“ Diese Unver- füllung sie im Rechtswege angehalten werden könne, hatte der 8 Vu! ( . ð

letzlichkeit

. Landtags⸗Abgeordneten ; 15 vrbDnueter „Kein Landtags Abgeordneter Landtags ohne Zustimmung Untersuchung genom

. und ist von der Unverletzlich keit den

Regierungs⸗Entwurfe also gefatzt: darf während der Versammlung des

ö J

1

* 6 . 5 ĩ ; . !. ; 9h en . 1 b st ht nach dem alten Grundgesetze vom 9. Mai Ausschuß eine andere Fassung beantragt. ,, . gab . ö 40 U geset 1 ; a,. . , ö . 1816 nicht i. bis zum Schlusse des Landtages, sondera auch noch hierzu die Erläuterung, daß zwar eine Pflicht 89 a z gs, ( ) [ Ur biIS8 2 . ö. * ; e . . . . 5 m . in⸗ t Tage nach den Schlnsse desselben. Hierunter war dem Aus— Steuern zu bewilligen, nicht bestehe, daß aber der Ausschuß en ach ö 1ch em e(sselben. J . nl. , n ,,, ; . . 4 ,, „Gruudaeseßz gelegen und er beantragte, dem obigen noch einstimmig für diese Selbstbeschränkung gewesen sei, weil, der schusse das alte Grundgesetz gelegen . ö 65 86* ; ö ststehe, immer gewähren müsse. Geheimer ; e cht Tage ach dem Sch ö des Land⸗ Staat dasjenige, was feststehe, immer gewähre . . W ; „bis acht Ta 2c. nach dem Schlusse des Land St sjenige, ähren ; . , Wo 3 , . ves Landtages“ ein- Staatsrath Thon: Der Antrag des Ausschusses sei nur eine Re⸗ es“ anstatt der Worte, „bis zum Schlusse des Landtage Sta g Thor trag des Ausschussz . nie ag. 1 1 Staatsminister von Watzdorf vertheidigte den dactions-Veränderung und ihm daher bedenklich, dennoch miisse z ö 3 . . ö z ö ; 1 ,, . ö . / ,,, . mit der Erwägung, daß jenes Vorrecht der er den Grundsatz wahren, daß der Landtag allerdings die Pflicht Me ö gasentw war ö, z . ; . , . . a . 6 Landtags mbgeordutten nicht über die Gränzen der unbedingten Noth⸗- habe, die nothwendigen Steuern zu erwilligen; n, . 2 ) 36 11. 9r 1 24 3 * . 3. J z. ö , . 9 . enblgheit ausgedehnt werden dürfe. Dagegen nahmen die Abge⸗ Grundsatz selbst oder nur, wie im 5. 28 geschehen, seine, enen wi 1 Sgede ver D . ug J ö . . * . . ; , JJ pryne len Trunk und Schüler den Antrag des Ausschusses in ausspreche, sei gleichgültig; eben so wenig könne er hier ö Schutz; sie fanden es anstößig, wenn Abgeordnete unmiltelbar nach schränkung des Landtages gegen früher erkennen, denn die Regie⸗ B * L. 2 1 9, 1 1 6 2 21 1126 ; . ; - Fem Schlusse der Verhandlung von dem Arme der Gerechtigkeit Ab zäde war auch dieser Ansicht, er is.

(

rung habe das Recht, provisorische Gesetze aller Art und also auch Steuergesetze, bis zum Schlusse des nächsten Landtages, ein— zu erlassen. Abgeordneter Stäps: Das Recht der

dem Abgeordneten, welchem Verhaftung Steuer- Verweigerung könne nicht. willkürlich , wer⸗

bevorstehe, nach Schluß der Versammlung eine Frist gelassen den, sondern sei, in an stitutiong Len Staaten, nur 6. Dir e gegen damit er seine häuslichen Angelegenheiten vorher ein bestimmtes Ministerium. Abgeordneter Trunk: Erst. und se Abgeordneten Schüler und Fries erzählten J 6. 36 erhalte das Ministerium die Befugniß, provisorische Steuer,

viel von dem ehe gesetze zu erlassen. Abgeordnete: . ,, sei, daß er in die Schwelz geflohen und zu dem darmstädter Landtage auch in unserer jetzigen Verfassung, von der übrigen Gesetzgebung

ĩ ergriffen werden. Abgeordneter nsicht Se waähnte das Beispiel des österreichischen Abgeordneten Fischhof und seitig zu meinte, és müsse werden, / bestellen könne. D I j T E . emaligen Reichstagsabgeordneten Voigt aus Gießen,

*

volle Der Abgeordnete Rebling fagte es gerade geschieden; er wolle nicht weiter hierauf eingehen, es komme aber s und erklärte sich darauf an, daß man sich der Konzessionen, die man der Regierung

so mag er entwischen“ . h b 9 1 l nahm die Fassung des

9 ; 27 J . ; una ss erde Der Land für den Antrag des Ausschusses, den der Landtag auch genehmigte. mache, klar bewußt 6. Ver Landtag, , , Ein Minoritäts-Erachten des Abgeordneten Stähs, den §. 20 mit Ausschusses an. S. 39 wird, in Uebereinstimmung mit dein *

den Worten beginnen zu lassen: „Jeder Abgeordnete ist unverletz den Meisten für zwecklos gehalten und nicht ge—

jehmigt. Uebrigens beschloß der Landtag auf Vorschlag des Aus- schusses dem §. 20 noch Folgendes anzufügen: „oder während einer Vertagung verhängt wird. Der Vorsitzende oder dessen Stellver⸗ teter hat während der Vertagung die Befugnisse des Landtages l - . . . haben seine Beschlüsse ö. Wirkung bis zum der s§§. 40 und 11 sind der Regierung bereits im vorigen Jahre Zusammentritte des Landtages.“ Ferner wurden die §5§. 21 bis durch den Landtag zugestanden worden, nämlich durch . 2 Iz mit kleinen Abänderungen und Redactionsbemerkungen geneh— rungsschrift vom 23. Juli und das hierauf H,, . 6 migt. Hierauf kam es über 5§. 34 zu langen Debatten. Der Re- vom 3, August, außerbem gestattet dars , . April . gierungsentwurf lautet: „Dem Landesfürsten steht das Recht zu, daß minder bedeutende Theile des Kammerer mogen hn , den Landtag nicht nur zu vertagen oder mittelst eines Abschiedes willigung des Landtages veräußert wer den dürfen. , . zu schließ sonder änzli fzulöse Dieser Tbeil des hingegen will die genannten Rechte der Regierung nicht durch zu schließen, sondern auch gänzlich anfzulösen. Dieser Theil des hingegen, will 9g nten Nechte n n, nn,, §. 34 wurde vom Ausschusse wie vom Landtage gebilligt und nur Gesetz ein⸗ ür allemal einräumen, sondern durch 2. noch zugefügt: „die Vertagung darf ohne Zustimmung des Land schiedungen für bestimmte Klassen von Jall n, und hetrachtet ale tages die Frist von 30 Tagen nicht übersteigen und während der derartigen Verabschiedungen, so auch die vom? . Juli Ml bern selben Diät nicht wieder eintreten.“ Nun heißt es weiter in §. 34 ruflich. Hierüber entspinnt sich eine lingere T ecbatte. Von , , 3. des Regierungsentwurfes, welcher in dieser Beziehung mit dem alten Ministeriums wunde durch Geh. Stangl grgth Tho n . Gesetze vom 5. Mai 1816 übereinstimmt: „Geschieht das letztere (näm- Bergfeld erklärt: ob die e ,, n, n, ? ie, 3 n lich die Auflösung), so verlieren sämmtliche Abgeordnete ihre Stellen. gesetz aufgenommen oder durch , , ung fer gel. a sei Es müssen sofork und längstens binnen drei Monaten neue Wahlen der Regierung ziemlich gleich wohl aber missse fie n ,, verfügt werden, bei welchen die Mitglieder der aufgelösten Versammlung Gesetze, vom 17. April 1821 als durch die Vera e üg . wieder wählbar sind. Erfolgt diese Anordnung binnen dreimonatlicher 23. Juli v. J. gesicherten Rechte wahren; a genannte , . e Frist nicht, so ist die vorige Vereinigung von selbst wieder herge- die Gränze zwischen bedeutenden und nicht , . , n . stellt. Die vorstehenden Bestimmungen über die Folgen der Auf— P nicht sest und darum Lei Line , . lösung des Landtages fand der Ausschuß ungenügend und schlug abschiedung vom 235. Juni hingegen . J an . i. ö folgende Aenderung vor: „Geschieht eine Auflösung des Land- müsse bestreiten, daß Regierung oder Lan ag. . . tages, so erlischt der Auftrag sämmtlicher Abgeordneten. Es Verabschied ung zurückgehen n,, . . des . . müssen dann jedoch neue Wahlen verfügt werden, bei welchen die die Regierung auf diesem , , . . . . Mitglieder der aufgelösten Versammlung wieder wählbar sind. bei Abtretung einiger Ruthen , . . ö m Auch ist Anordnung zu treffen, daß innerhalb eines Zeitraumes Straßenanlage unmöglich, vielleicht Jahre 6 . ö , von 60 Tagen nach erfolgter Auflösung der neue Landtag zu gung des Landtages zu warten; , gn m. ö. , n. sammentrete Geschieht dies nicht, so ist der aufgelöste Landtag Besorgniß wegen etwanigen ,, ,, ö. . von selbst wieder hergestellt und durch seinen Vorstand einzu er wisse, daß die Regierung den festen Grundsatß beobachte, alle be—⸗

P ̃ . ; . ; ; deutenden Güter dem S e erhalten und nur die unbedeuten⸗ Man glaubte in dem beanspruchten Rechte des Land. deutenden Güter dem Staate zu erhalten 1 P

sterium, als unwesentlich gestrichen. Die S8. 10 und 41 des Ent wurfes geben der Regierung das Recht, Staatsgüter, welche unter 10960 Rthlr. Pachtertrag liefern, oder Forstgrundstücke, welche unter 50 Acker halten, ohne Einwilligung des Landtages zu verkaufen, §. 42 bestimmt, daß vom Erlös solcher Verkäufe andere Realien angekauft oder Staatsschulden getilgt werden sollen. Die Rechte

lich“ wurde von

1 1 .

d r ßälfniß stspieli ? herzundler , sich im eintretenden Falle auch ohne Zuthun der Staats— den, deren Verwaltung unverhältniß tostsßieng let, zu n ierung zu ͤ auch würden jährlich Verzeichnisse über alle ,,, en m. legt. Die Abgeordneten Frie s, Kruse, Jäde behaupteten Wider⸗

versammeln, ein nothwendiges Schutzmittel gegen

Berfassungs-Verletzungen eines böswilligen Ministeriums ge— 2 . ee, k ö 2 ö. . ich ö bordneter Rebling erblickte im funden zu haben. Auf der anderen Seite war der Gesichts-, ruflichkeit der Verabschiedung; Abgeordneter N g ;

Ausschußantrage eine größere Sicherheit des Staats vermögens; Ab ag des Aus chuffes bekämpfte, kurz gefaßt dieser: Das beantragte georbneter Maul erklärte sich für , , n, lbstversammlungẽrecht des Landtage ist illusorisch, es gewährt Abgeordneter Trunk meinte, man könne sich nicht mehr au das Ge, nicht den Schutz, welchen man davon erwartet. Denn der Lan, setz vom 17. April 1821 berufen, weil dieses zu einer Zeit erlassen desherr kann zu jeder Stunde den Landtag vertagen oder schließen. sei, wo Kammer⸗ und Landesvermögen noch ,. . Ein bõewilliges Ministerium würde also die Mittel haben, den waren; Heheimer Staatsrath Th n bemer 1 . . Landtag, sei es der alte oder der neue, in dem Augenblicke, wo er sich nach die ser Ansicht, die ,. jedoch ni, ö 9. e. e Het hide 1aheim zu schicken. Und es braucht nicht äußczung simmilicher ,, ., ,,, ee, wan n . Ministerilum zu sꝑein, welches dem Landes , , . ö . ,, , machen. Das Nn von dem erwähnten Rechte Gebrauch , ,,, we , r en em Vorbehalt der Widelruslichteit⸗ 3u es ihm zur Zeit . lönnte sich in der Lage befinden, . , ahh. . 6 ch üler nach einer vom Staats rath i ,, , r a,, n Tan e meme indessen, Geschäfte würden sich schön Bergfeld gege en,, 9. die, aus dem Verkaufe von deen, . das Ministerium in Anklagezustand ver- schuldentilgung, den Autrag;: ö 8. . , ,, kibe in ren landeshers lichen geen, den Antrag des Alueschusses, er Staatzgütern, gelösten Hel ben Sten öfrmeésen, ec derãußerliche Prardgand , ben Landtag einzuberufen, eine un⸗ zu erhalten seien. Das Ministerium asowoh , ale der Ausschuß, ebenfalls gegen den Antrag u . Abgeordneter Lairitz sprach traten dem bei. Hierauf nahm der FEandtag die Ausschußgnträge mach tig yes ume rin. , wee mne den Landtag, der eigen,! zu §§. 40 und 41 und den Schülerschen Antrag zu s. 42 an. e da n nh r tile ri ne en Konvent. Dieser Aus. Der zweite Satz Les 8§. 43, welcher der Regierung gestattet, be— biesgen erhalt nisse mit Glück ne um sich auf unsere hufs der Eingehung vortheilhafter Geschäfte, ein Darlehen aufzu daß der Abgeordnete Schüler . ö. zu lassen; daher kam es, nehmen, wird gestrichen, ver erste Satz, der die Regierung ermäch tete, ungefähr so: Es sei ihm gan Dal szsche Argument verspöt⸗ tigt, zur Deckung von Kosten Darlehen bis zur Höhe, von mei der Rete des Abgeorduelen Lan r gl und bange geworden bei Delttel ves Nomsinalbetrages derselben, ohne Einwilligung des gewiß keinen Konvent. ̃ litische Nothwendigkeit, daß nach einer diu j Reelt es für eine Po= sofort zusammenkomme, damit die ge ung der neue Landiag ge Stimmung des Lan. Bewilligung des Landtages nur dann ein Darlehen au

nkt, von dem aus der Staatsminister von Watzdorf den Vor

Abgeor duct er 53 deutsche Philister mache Landtages zu negoctiren, wird, als Punkt einer künftigen Verab⸗ schiedung, angenemm n. Auf Antrag des Abgeordneten Schüler

wird hier ein Paragraph eingeschaltet, des Inhalts, ö auch mit genommen

genwärti

werden dürfe, wenn dasselbe entweder das Stammvermögen um den gleichen Betrag erhöhe oder aus den Staats-Revenüen planmäßig getilgt werde. Die S8. 14—–— 47 werden, theils unverändert, theils mit unwesentlichen Veränderungen, angenommen. Zu 5. 48, die Contra-Signatur und Verantwortlichkeit der Minister betref— fend, hatte der Ausschuß eine veränderte Fassung beantragt, welche die Contrasignatur sämmtlicher Minister bei allen Regierungshand lungen erfordert. Staats⸗Minister von Watzdorf erklärte solche Bestimmungen bei der neuen Einrichtung des Ministeriums geradezu für unausführbar, denn es würden alle bedeutenderen Sachen dem Staatsoberhaupte von dem betreffenden Minister in Gegenwart der übrigen Minister vorgetragen, die letzteren hätten jedoch dabei nur eine berathende Stimme, sie könnten anderer Ansicht sein, die Ver antwortlichkeit treffe nur den Ersteren; man dürfe sich das Ge sammt⸗-Ministerium nicht als eine kollegiale Behörde denken, nur in zwei Fällen habe man ausnahmsweise eine gemeinschaftliche Ver antwortlichkeit aller Minister proponirt: bei Schuldenkontrahirung und bei Erlaß provisorischer Gesetze; der Ausschuß verlange überall die Contrasignatur und Verantwortlichkeit aller, also auch der in ihrer Meinung abweichenden, Minister und mache daher die ganze Verantwortlichkeit illusorisch. Abgeordneter Trunk beantragt, daß die Berathung des §. 48 einstweilen ausgesetzt werde. Abgeord neter Fries: Der Ausschuß schlage nur vor, was, nach §. 111 des Staatsgrundgesetzes, bereits bestehe; übrigens könne ein Mi— nister sich vor der Verantwortlichkeit schützen, wenn er seine abwei— chende Meinung zu Protokoll gebe. Staats⸗Minister von Watz dorf: Nach der neuen Organisation des Ministeriums gehörten alle Regierungshandlungen, in der oben angegebenen Weise, vor das Gesammt⸗Ministerium, dies sei eine Abänderung des früher Bestehenden, das Auskunftsmittel des Abgeordneten Fries sei schon in Anwendung, doch könne man es nur da brauchen, wo das Mi— nisterium die Sache vornehmen müsse, z. B. bei Antworten an den Landtag, nicht aber in anderen Fällen, wie z. B. bei Erlaß provi sorischer Gesetze. Der Landtag nahm den Vertagungs-Antrag an; eben so wurde die Berathung von 88. 19—53 ausgesetzt.

eines Mi⸗

Weimar, 21. Jan. (W. 3.) Nach Verlesung nisterialdekrets über die Entschädigung der Patrimonial— Beamten und einiger Erklärungsschriften, ging man zu §. 54 des Staats grundgesetzes über. Der Ausschuß beantragte zu die sem Paragraphen einen Zusatz, welcher lautet: „wird ein Gesetzvorschlag 3 schiedenen Landtagen, wovon ein jeder aus einer anderen Wal hervorgegangen ist, von dem Repräsentantenkörper unverändert wie derholt, so ist die landesfürstliche Sanction dazu nicht zu ver weigern. ; Ein Antrag der Abgeordneten Trunk, Stäps und Schulze wollte nur solche Gesetzvorschläge hierunter verstanden wissen, welche weder über die Landesverfassung, noch über Rechte der Krone, der Hoheit oder der Großherzoglichen Familie dispo— nirten und fügte die fernere Beschränkung hinzu, daß die Majorität zwei Dritiheil betragen und die beiden letzten Landtage ordentliche Landtage sein müßten. Schulze führte für das suspen sive Veto die Verfassungen Norwegens, Oesterreichs, Dessaus Schleswig-Holsteins, Gothas an.

1

Abgeordneter Trunk: Die Thei lung des gesetzgebenden Willens zwischen Fürst und Landtas eine gleiche sein, der Fürst könne seinen Willen nur durch en verantwortlichen Minister äußern, der Minister würde für die, Ver werfung eines Gesetzes nicht in Anklagestand versetzt werden kön

die Steuerverweigerung gefährde die Existenz des Staates, daher bleibe der Volksvertretung nur die Sicherheit des suspensiven Vetos; dagegen bleibe der Regierung das Recht der Kammerauflö sung, der freien Presse, die Hinausschiebung bis zum dritte Land

tage und der Ueberzeugung; das Ministe rium möge den Versuch mächen, zu gewähren und könne sich ja den Widerruf bei Miß⸗ brauch vorbehalten. Abgeordneter von S ch w endle r: Die Frage sei praktisch ohne Belang, habe aber doch ihre Bedenken, wenn man erwäge, wie oft eine Stimme die Majorität hervorbringe ihm sei es weit wichtiger, daß der Landtag wirklich eine Vertretung des ganzen Volkes, nicht nur einzelner Stände und Interessen sei, dies werde hoffentlich durch unser Wahlgesetz erreicht und dann bedürse man des suspensiven Vetos nicht, denn die Regierung würde mit solch einem Landtage immer Hand in Hand gehen. Abg. Ligbe; Dem Beispiele Norwegens, in welchem allein das suspensive Veto schon praktisch bestehe, könne man das Beispiel Inglands

d 106 Vertheilung der

z müsse h einen

entgegen setzen; spreche man von gleicher Gewalten, so müsse man

konsequenterweise auch dem Für— sten das Recht einräumen, daß ein von ihm vorgel Gesetzent wurf, auch ohne Genehmigung des Landtages, zum drittenmale Ge setzeskraft erhalte; übrigens werde das suspensive Veto auch aus dem Grunde bei uns keine Gültigkeit behalten, weil es der deut schen Verfassung vom 28. Mai zuwiderlaufe. Abgeordn. Walther: Der Wille des Volkes müsse zur Geltung kommen, ohne suspensives Veto wären alle Verfassungen nur leerer Schein. Abgeord. Ra tenbacher: „Die gesetzgebende Gewalt der Regierung theilt letz tere mit dem Volke und empfängt dadurch eine Stärkung, das suspensive Veto würde aber dies Gleichgewicht aufheben.“ Abg Lairitz: Diese Theilung der Gewalten sei das Band zwischen Fürst und Volk, man solle es nicht lockern; im absoluten Veto liege der Angelpunkt alles constitutionellen Staatslebens; es sei die schüz⸗— zende Macht, welche den Einzelnen, die Minorität vor Ungerechtig— keiten der Majorität sichere, aus diesem Grunde habe der vorige Landtag das jetzige Wahlgesetz mit gutem Gewissen annehmen kön nen. Abgeordneter Peuker: Man solle bedenken, daß der Gürst auch nicht ohne Einwilligung des Landtages handeln könne. Ab⸗ geordneter Säuberlich: Bei einer schlechten Regierung sei das suspensive Veio ein Damm für die Volksrechte. Abgeordneter Stäp's: In einem großen Staate sei das absolute Veto minder gefährlich, als in einem kleinen, denn da. könne die öffentliche Mei nung sich Geltung verschaffen, während einem kleinen Volte die Er hebung unmöglich sei. Abgeordneter Fries: Auch in Verfassungs Angelegenheiten wolle er nur ein suspensives Veto, so allein halte man den Weg des gesetzlichen Fortschritts eben, und vermeide 9. waltsamen Ausbruch; die Reichsverfassung gewähre dem berhaupt auch nur ein suspenstves Veto und zur endlichen urchführung ger selben sei es nothwendig, daß in den einzelnen Staaten . De⸗ stimmungen derselben aufrecht erhalten würden. Staats Ministe: von Watz dorf: Praktisch gewähre das suspensive Veto dem Volke keinen Nutzen, denn auch die Gesetzʒge bungskunst . eine Kunst, die erlernt und geübt sein wolle und wobei . gierung wenigstens die größere Vermuthung für ,,, . alle Verhältnisse täglich vor Augen stünden, dann wären die Majb. ritäten oft etwas rein Zufälliges und an eine um . größere Versiht bes anbeagee fiat n grigtn, Ce n sseree n. ; ö ; . ö eresse l ; den Fragen, die aber doch tief ir . . ö .

egter

ingrsffen, nicht, da sei das vbsolute eh . liber ki. Zeit . Wahlperlode stehe noch nichts fest, ob

; zer brei Jahre, die Frage sei offen erhalten worhden. Nun e. ö. vir . Seite der Frage in das Ange fassen. Das Ministerium habe dem Großherzog früher die Annahme der Reichsverfassung anempfohlen, nicht weil, sondern

obgleich sie

2

das suspensive Veto enthalten habe, übrigens

großer Unterschied zwischen ganz Deutschland und ferner zwischen einer ganz neu zu errichtenden und der einer schon bestehenden Verfassung, man

in mar, Veränderung

vom Interesse des Volkes gesprochen und er könne wohl, ohne Un⸗

bescheidenheit, von sich sagen, daß er ein wahrer Volksfreund sei und daß ihn das Volk wohl auch dafür halte, er sei aber auch ein

T seines Fürsten und Herrn und ein fester Anhänger der constitutionellen Monarchie und hier müßten diese

tenen

reu ergebener

Eigenschaften vereinigt hervortreten; er halte die freieste Bewegung

für die beste Entwickelung des Volkes, man sollte aber nicht über die Gränzen hinausgehen und den letzten Damm der Monarchie ß Republik dazu;

niederreißen; er glaube nicht, daß die Antragsteller die herbeiführen wollten, dennoch sei es der erste Schritt man solle doch bei dem Errungenen stehen genug reiche Mittel zur Entwickelung. Gegen den Abgeordneten lt der Minister, der Wille des Fürsten sei doch Gewicht und maßgebend, denn er werde immer einen gleichgesinnten Minister finden, gegen den Abgeordn. Stäps, s wundere ihn dessen Begründung, bei seinem anerkennungs— verthen streng staatsrechtlichen Standpunkte, zehn Verwerfungen ies Gesetzes durch den Fürsten wären für das Staatswohl nicht

gefährlich als eine einzige Straßenemeute. Von der Gesinnung

Trunk bemer

von größerem

n Geiste seines großen Vaters regieren, aber er werde

169 my f man 1 4H N Ffaßfoi z 5 ö

inseres Fursten habe man nichts Volksfeindlich es zu befürchten, er 1

sich wohl hüten, das wichtigste Recht der Monarchie preis zu geben.

AMnsland.

Gesetzgebende Versammlung. Sitzung Jan. In der heutigen Sitzung wird die Berathung des

Frankreich.

9)

zesetz⸗Entwurfes wegen Uebersiedelung der Juni ⸗Insurgenten Algerie fortgesetzt. Die Diskussion über den ersten Artikel, der alle in Belle-Isle gefangen gehaltenen Juni⸗Insur⸗—

enten nach Algier gebracht haben will, wird wieder aufgenommen. Pelletier spricht gegen den Antrag und wiederholt die schon von Mehreren angeführten Gründe, indem er glaubt, daß sich viele Un— chuldige unter den Insurgenten befinden. Den joy wird, weil er Redner heftig interpellirt, zur Ordnung gerufen, worauf er die ibüne besteigt und sich gegen die gehässigen Anklagen, die seit

Tagen der Rechten zur Last gelegt würden, vertheidigt.

Der Redner fordert das Ministerium auf, seine Handlungen 1 rtheidigen Leon Faucher sucht die Behauptung, der Insurreéction hätte keine Verschwörung zu Grunde gelegen, zu widerlegen. Er beruft sich auf den Bericht der nach

den Juni-Exreignissen eingesetzten Untersuchungs-Kommission, woraus ich hervorgehe, daß eine große Verschwörung dieser Insurree

n zu Grunde gelegen habe. Die Regierung habe mit großer

gehandelt. Der Präsident babe mehr als 3000 Insurgen begnadigt Er fordert schließlich die Versammlung auf, das kret, welches nur ein Verbesserungs-Artikel zu dem der konsti renden Versammlung sei, zu votiren. Nach ihm betritt Jules

zavre die Tribüne, um sich gegen den ihm von Leon Faucher in frekt gemachten Vorwurf, er sei ein Vertheidiger der Insurrection, 91 bzulehnen. Er sagt im ferneren Verlause seiner Rede, ie Gerechtigkeit dürfe der Politik nicht hintangesetzt werden. Leon aucher habe ihm den Vorwurf gemacht, zu spät sich gegen diese Maßregel erhoben zu haben; er frage ihn aber, ob er etwas ge⸗ sagt, als man der provisorischen Regierung den Dank der Nation olirt habe, welche er, so oft sich die Gelegenheit darböte, angreife. seiner Behauptung, es läge eine Verschwörung der

1

sᷣ

sich a

Al Beweist

.

Mai-Insurrection zu Grunde, habe Leon Faucher nur einige Pro

1 lamationen citirt, welche während des Kampfes gemacht worden seien. R könne keinen einzigen gerichtlichen Beweis gegen die i ingen. Die Verschwörung sei nur auf Meinun

begründet, und deshalb verdamme man die Juni so lange als unschuldig zu betrachten seien, als heil über sie gesprochen worden wäre. Das Ende der Rede

P

in!

ist des großen Lärms halber nicht zu verstehen. Leon Faucher jtwortet Jules Favre, indem er ihm als Beweis des Bestehens ner Verschwörung anführt, daß die Führer der Insurrection auf em Platz des Pantheon, woselbst sie ihre Hauptschlacht geliefert

hätten, zusammengekommen seien. Man hätte zwar nicht, wie un ter der Monarchie, heimlich konspirirt, sondern die Verschwörer hät⸗ enschaften angefacht und diese Leidenschaften die Insur gebracht. Am Schlusse sagte der Redner

zetzt, meine Herren, erlauben Sie mir, auf das ühberzugehen, Aas mich persönlich betroffen hat, und auf jene Anklagen, die ich lächerlich bezeichne, zu antworten. (Jules Favre ruft Leon Faucher zu, er beleidige von der Tribüne herab.) Herr Jules Fabre hat von dem der provisorischen Regierung votirten Dank esprochen; ich habe nicht mitgestimmt. (Cremieux: „Die proviso he Regierung ist dadurch niedergeschmettert gewesen.“) Wenn

ch meine Stimme nicht erhoben habe, so geschah dieses, weil ich den Augenblick nicht für geeignet hielt. Ich hatte mich jedoch nicht ge einer Schrift gegen die Lehren des Luxembourg zu pro l Zeit Beweise meines Muthes in je zegeben zu haben. (Lachen auf der Linken.) Gewissen giebt mir dieses Zeugntß.“ Die Sitzung wird nach 20 Minuten wieder aufgenommen. Der Schluß Diskussion wird der Reclamalionen der Linken un ͤ Testelin schlägt einen Verbesserungs Artikel vor, dem zufolge die Juni-Insurgenten vor ein Kriegs⸗ Gericht gestellt werden sollen. Er begründet seinen Vorschlag auf Weigerung, die Insurgenten ihrem ordentlichen Richter zu überge ben. Vorher frage er jedoch das Ministerium, was dieses zu thun gedenke, nach der von einem Mitgliede der Versammlung gemachten Drohung. „Wir haben jetzt die Juni-Insurgenten verdammt“, solle dieses Mitglied gesagt haben; „sagt dem Präsidenten der Re publik, daß, wenn er wagt, diese zu amnestiren, er sehen wird, was wir thun werden.“ (Große Bewegung.) Mehrere Stimmen ver langen die Nennung des Namens, worauf Testelin den Repräsen⸗ tanken Kerdrel nennt. Ein großer Tumult entsteht. Kerdrel wird von der Rechten aufgefordert, nicht zu sprechen, entschließt sich aber doch nach einigem Zaudern, das Wort zu ergreifen. Er sagt,

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Stande

fürchtet, in Ich glaube seit jener Mein unter

Del Hinsicht

rochen und .

tet ausgesprochen.

er hätte vertraulicherweise dem Minister des Innern gesagt, er hoffe nicht, daß jetzt eine Amnestie erfolgen würde, da die Ver— sammlung ein hartes Gesetz votirt habe. Wenn eine Amnestie möglich gewesen wäre, so hätte die Rechte dieselbe gern selbst er⸗ theilt. Er hätte nicht geglaubt, daß diele Worte von einem Lauscher gehört worden seien. (Lärm auf der Rechten.) Testelin's Zusatz⸗ Artikel wird verworfen. Nach Verwerfung eines zweiten Zusatz⸗ Artikels wird die Sitzung geschlossen.

Sitzung vom 23. Jan. An der Tagesordnung ist die Fort—

setzung der Debatte über die Juni-Insurgenten. Der zweite Theil des ersten Artikels, „was immer die Zelt ihrer Verbaftung gewe⸗

bestehe doch

Wei⸗

sollte sich hüten, den Grundstein eines Hauses herauszureißen; man habe

bleiben, es böte

165

Abtheilungen über den ganzen ersten Artikel giebt folgendes Resul⸗

tat: Zahl der Stimmenden 310, gegen: 153. Artikel angenommen.

Die Versammlung hat also den Ein Zusatz⸗Artikel Lagrange's,

Aktenstücke der Deportirten zu untersuchen und etwaige Freilassun „Die transportirten Individuen w 7 grund des Staates ein besonderes Disziplinar

E. Barrault gegen den Artikel. Derselbe portirten des gemeinen Rechts, und man keinen Vortheil für die Kolonie erhalten. Die Worte des Vorredners bewiesen nur, völkerung, die ihn gewählt, schlecht für

sorgt habe. (Gelächter). In der Th :

wird da ohne

daß die algierische Be

Minister schilderte hierauf die Lokalität, welche den Trans angewiesen werden soll, (Lambessa nicht weit von Bathn sund, und stellt die Vortheile dar, welche den Kolonisten zu

sollen. Boissel sagt, die Insurgente n seien schändlich verleumdet or den. (Lärm. Miol wird wegen einer Aeußerung zur Ordnung geru fen, nennt diesen Ordnungsruf ungesetzlich, worauf der P ihn die Censur ausspricht. (Lebhafte Billigung.) den 468 Deportirten sei eine große Anzahl von gefallen. So habe ihm Jemand, dessen Arm in den Juni-Tager zerschossen worden sei, geschrieben, daß man statt seiner s

schuldigen Bruder transportirt habe. Das Gesetz sei daher unge

9 348661 Bathne

82. .

1

heil werder

Boisset: Unter

thümlich sei. Man brauche nur die Worte hinter den Barrikaden fielen, um diese Lehren würdigen zu können. Mornay beschuld sie gegen die Republik handeln wolle. Die

hierauf zur Abstimmung über den zweiten likel. Resul der Abstimmung ist: Zahl der Stimmenden 623, für: 431, gegen

192, also angenommen.

Raspail spricht gegen den dritten Arti kel der über 3i

die Arbeit der Transportirten handelt, und di

Sitzung wird dann aufgehoben.

Spanien. Madrid, 16. Jan. at die De putirtenkammer das Amendement Olozaga's zu dem Gesetzentwurfe? Regierung über das Budget und die Forterhebuug der S mit 158 gegen 78 Stimmen verworfen. Gestern fiel ein Amende ment Nocedal's, welches die Steuer⸗Erhebung nur bis Ende März

zugestehen wollte, mit 150 gegen 87 Stimmen durch. Heute räth die Kammer über ein Amendement Moron's, wonach die Re gierung zur Forterhebung der Steuern für dae 5 der Bedingung ermächtigt werden soll, daß sie weine mit einer Werthsteuer von l

*

Brannt

10 pCt. belegt, die Ausgaben für

100 Millionen Realen vermindert und 60 Millionen fur öffentliche Arbeiten anweist. Bei Abgang der Post sprach Moron noch. glaubt, daß alle Amendements am Sonnabend erledigt sein werden so daß dann am Montage das eigentliche Prinzip des Gesetzent wurfs zur Erörterung kommen kann. Gegen den Entwurf werder Benavides, Gonzales Bravo und Rios Rosas, für denselben Do noso Cortes und die Minister sprechen. Einen Gesetzentwurf, be züglich der Eisenbahnen, die provisorische Ertheilung von Konzes sionen betreffend, genehmigte die Kammer ohne Debatte.

Der portugiesische Geschäftsträger ha angezeigt, daß Dom Miguel sich in Engl— tige, um an die Spitze seiner Anhänger Gleich nach Empfang dieser amtlichen Anzeige hat den Gränz- und Küstenbehörden den gemessenen Befehl die strengste Wachsamkeit zu üben und den Prätendenten wo mög lich zu verhaften. Zu Palma sind wieder 700 Mann des Corps angelangt. Nach dem Heraldo stes unserer Truppen blos durch die

9M

Wochen verhindert worden

Mar

römischen Expeditions ist die Rückkehr des Re starken Stürme der letzten

Madrid J Jahn (Fan Bl Die Deputirten Kammer fährt in der Berathung der Amendements über die mini— sterielle Forderung einer Autorisation fort. Das Amendement des Herrn Morra wurde gestern mit 147 gegen 82 Stimmen verwor

fen. Beim Abgang der Post entwickelte heute Herr Coira, ein Mitglied der gemäßigten Opposition, sein Amendement, das die Reduction der Grundsteuer um 50 Millionen Realen zum Gegen

stand hat. Obschon dieses Amendement das populärste von allen ist, so ist doch nicht daran zu zweifeln, daß es gleichfalls mit einer großen Majorität verworfen werden wird, doch dürfte die Oppo sition dabei auf 90 bis 96 zählen dürfen. Allem An— scheine nach wird die Debatte über die Amendements morgen geschlossen werden, und die Debatten werden ernstlich über den ministeriellen Gesetz-Entwurf hinsichtlich der Forderung der Autorisation zur pro— visorischen Erhebung der Steuern beginnen. Man glaubt, daß Herr Mon morgen das Wort ergreifen werde, um sich gegen die An griffe zu vertheidigen, die gegen ihn gerichtet worden waren. Die Forderung der Autorisation dürfte in drei Tagen bewilligt werden, und es wäre sehr möglich, daß die Kammern sodann in den ersten Tagen des Monats Februar vertagt würden

Zproz. heute 2943.

1IImmen

Türkei. Konstantinopel, 5. Jan. (Wan derer.) Die Wolken, die sich drohend für die Türkei am Horizonte erhoben und

den Schluß des abgelaufenen flößten, sind über Muselmann athmet müsse in der

gegen Jahres mehr und mehr Furcht ein unseren Häuptern schonend hingezogen. Der leichter auf und maͤlcht den Anspruch, er Meinung der europäischen Nationen um eine Stufe höher gestiegen sein, denn die Flüchtlings-Angelegen heit ist zur Ehre der Pforte und zugleich im Interesse der Humanität befriedigend beigelegt worden. Der Sultan und seine Minister wußten das heilige Recht der Gastfreundschaft unge— kränkt zu bewahren und haben den Völkern des Ostens dennoch den Frieden erhalten. Der Türke glaubt nun am Schlusse eines Jahres und beim Beginne des folgenden mit Befriedigung in die Vergangenheit, mit Ruhe in die Zukunft blicken zu dürfen. Die russische Gesandtschaft steht wieder in offizieller Verbindung mit dem Divan, und die österreichische wird nicht lange mehr säu— men, dasselbe zu thun. In der Türkei herrscht tiefer Friede, und sie bedarf seiner in der That, um mit ihren Reformen zu Stande zu kommen. Latif Efendi, der als Courier Fuads Efendi über Odessa aus St. Petersburg gekommen war, ist bereits am 27Tsten wieder mit Depeschen dahin zurück. Fuad Efendi wird auch bald in Konstantinopel sein und eine Stelle im Büreau des Großwesiers

sen sei“, wird ohne Diskusston angenommen. Das Skrutinium der

einnehmen, und an seiner Statt wird Achmet Efendi, der Chef

el

Minister Hautpoul:

rastdent gegen

163; absolute Majorität 232; für:

ersten r daß vor der Uebertragung der Deportirten eine durch das Loos aus den Mitgliedern der National-Versammlung bestimmte Kommission die

1

gen zu bestimmen habe, wird verworfen. Der zweile Artikel lautet: . werden auf dem Domainen Etablissement bil⸗ den. Dasselbe wird von den übrigen landwirthschaftlichen Kolo— nieen des Staates und der freiwilligen Kolonisten getrennt sein.“

s beraube die Trans—

ihre Angelegenheiten ge— at seien diese Worte gegen die Interessen der algierischen Colonisation gerichtet gewesen. Der

sportirten

recht. Bedeau: Er, der als General während jener traurigen Tage kommandirt habe, wisse, daß die Behauptung, dieselben seien durch eine reactionaire Verschwörung hervorgerufen worden, irr

die Bepartements des Krieges, Des Innern Und der Finanzen um

1

.

1 1

t der hiesigen Regierung für nd einzuschiffen beabsich⸗

in Portugal zu treten. die Regierung zugeschickt,

/ U

des Ueberset 8⸗Büre w nan f en m, wren. zum Kaiserlichen Kommissär in den Do— Flotte ist der B fee en, werden. Der französischen und englischen verlassen. Herr 66 . worden, die türkischen Gewässer zu welches ihm , 22 doch das Ausgleichungsprojekt, und darüber Cesnem lotte vorgelegt wurde, nicht angenommen und daruber e k. seinem Kabinet Bericht erstaltet. Bag iest gen Gesandtschaften des Westens will an si Bei den hiesit⸗ 19s . ( J . . 41 visse i T dieser Weigerung des Grafen ssen, *. 2 Folge nd Herrn

. Stürmer zwischen ih

5 j 3 1 ar ke Span ; s

von Titos eine starke Spannung eingetreten sei. Mißtrauischere Spannung blos ein ver—

Mer snm es sol 1aRach 1 1 z Personen sehen jedoch in dieser angeblichen

decktes Spiel, um die Entfern der Floltei

. . Um die Entfernung der Flotten durchzusetzen

Hoch wie dem immer sein mag, so viel ist gewiß, daß viorh* knn ine ll nag, B biel ist gewiß, daß diese Ge

füuchte und die Ueberzeugung, daß Rußland n

Oesterrei verletzen würde wen 8 e , , egen err ,, letzen würde, wenn es den in Gemeinschaft mit seinem Alliirten abgebrochenen Verkehr nun allein wieder aufnehmen sollte, sehr viel zu jener Eilfertigkeit beigetragen haben, mit welcher r eiden Gesandten des Westens ihre Flotten nach Hause schick⸗ ten. Sie ließen sich hiervon durch keinerlei Vorstellungen abhalten und eben so wenig durch die drohenden Rüstungen Rußlands, wir

8351 /. 8 . 1 * 22 . 6 196 1 durch die Frage der Vonaufürstenthümer. Man ist daher nicht ohne

rund der Ansicht, daß Frankreich und England blos intervenirten, um l e ungarische Flüchtlinge zu schützen, nicht aber, um die Inte— gritat des ottomanischen Reiches zu wahren, und daß diese beiden

Mächte die Türken auf ihre eigene Kraft beschränkt lassen wer⸗ den, wenn der Kampf einer anderen als einer Humanitätsfrage gelten sollte. Namentlich war das Benehmen der französischen Gesandtschaft in den letzten Momenten der österreichisch⸗ russischen türkischen Differenz ein höchst staunenswerthes, denn eigentlich hat man die Abfahrt der Flotten blos der energischen Zusprache des Generals Aupick bei seinem englischen Kollegen zu verdanken. Ver General beeilte sich so sehr, der Sache auf was immer für einem Wege ein Ende zu machen, daß sich in der Türkei sogar hier und da Argwohn gegen die Aufrichtigkeit Frankreichs regle, und man spricht ziemlich laut von einem Einverständ⸗ nisse zwischen dem Präsidenten der französischen Republik und dem Kabinet von St. Petersburg, namentlich sind es die Eng⸗ Gerüchte Glauben zu verschaffen suchen. ernstlich von einem eigenhändigen Kaisers Nikolaus, welches Herr von Titoff dieser Tage dem Sultan überreichen soll. In diesem Schreiben erklärt 9

hder, welche diesen M5 . ; 6 Man spricht hier sehr

Schreiben des

Kaiser Nikolaus, daß er sich für den Augenblick mit dem Aus⸗ gleiche zufrieden gebe, aber er bedauere zu sehen, daß der Sultan schlecht berathen war und ist, und befürchte, die Zukunft könnte

dem Sultan die unangenehmen (sacheux) Resultate dieser Rath⸗ schläge darlegen. Dies wäre also ein direkter Angriff gegen das Ministerium Reschid und eine indirekte Drohung mit einem Kriege fur das nächste Frühjahr. Die Türken sind darauf gefaßt und setzen ihre Rüstungen unaufhaltsam fort. Mit einem Worte, diese Frage, dem Anschein nach beigelegt, läßt noch genug der Schwierig⸗ keiten zurück, welche den Krieg herbeiführen können. Achmet Efendi, der die Abreise der Ausgewiesenen und Internirten von Schumla zu leiten beauftr igt ist, wurde, wie gesagt, gleichzeitig zum ottomanischen Kom⸗ missär in der N met Efendi ist ein Mann von Herz und Bildung, ein ausgezeichneter Pa⸗

triout und für Einflüsse wenig zugänglich; eben darum dürfte er in seinem neuen Amte schwerlich an seinem Platze sein. Dabei soll er unbeugsamen und wenig versöhnlichen Charakters

sein, und doch bedürfte er in seiner neuen Stellung gerade der höchsten Geschwindigkeit; er wird indeß nicht so bald neuen Bestimmungsort gelangen und in Schumla jedenfalls einige Wochen zu verweilen genöthigt sein. Ueber den Tag der Ab reise Achmet Efendi's ist man noch nicht einig, die Einen sagen, er werde den Courier aus Wien abwarten, der die Instructionen Herrn Stürmer igen soll, die Anderen behaupten,

er werde, t schon morgen

ohne diese Instructionen abzuwarten,

seine Reise antreten. Die Verwiesenen und Internirten sollen sich zu Varna einschiffen, die rrsteren, um nach Malta geführt

die letzteren, um bei Guemlek ans Land gesetzt zu werden. Rußland hat von der Pforte die Zusicherung erhalten, daß keiner der Flücht⸗ linge Konstantinopel betreten werde; diese Maßregel scheint auch von den Gesandten Frankreichs und Englands gebilligt worden zu in. Der Erste protestirte nicht einmal gegen diese Maßregel zu Gunsten des Grafen Zamoyski, der sich, wie es heißt, als Fran

zose legitimirt hat. Dieser Gesandte hatte den Muth, Oesterreich zu beweisen, daß Graf Zamoyski französischer Bürger sei, und er ließ ihn darum auch nicht interniren, aber er läßt ihn nun durch Rußland ausweisen, und so wird es wohl nicht Wunder nehmen, wenn die Türken fest glauben oder vielmehr befürchten, die franz

sische Regierung sei mit dem Kabinete von St. Petersburg einver

standen. Die französische Gesandtschaft hatte die Weisung erhalten politischen Flüchtlingen künftighin keine Pässe mehr nach Frank⸗ reich zu ertheilen. Dieser Befehl, welcher nur in höchst beschränk— tem Maße Ausnahme gestattet, hat neuerdings auf die Türken un— angenehm gewirkt, und sie sehen in dieser Verfolgung einstiger Freunde das gute Einvernehmen Frankreichs und Rußlands nur um so mehr bestätigt. Die hier anwesenden Polen sagen, es sei vielleicht so besser für ihr von Frankreich verstoßenes Vaterland, sie würden sich nun natürlichere Bundesgenossen suchen und dann

vielleicht eben bei Jenen, die sich heute ihre Unterdrücken nennen, wahre Freunde und schirmende Bundesgenossen finder Auf Ver

langen des preußischen Gesandten wird jener Beck, dessen Verhaf— tung jüngst gemeldet, in Measkieral in Gewahrsam gehalten und er soll daselbst bleiben, bis man von Berlin aus Certifikate übe: seine Nationalität erhalten hat. Beck versah, nachdem er anfangs bei Bem Secretair gewesen, später in Schumla bei Kossuth düe— selben Dienste.

Salih Efendi, der Leibarzt des Sultan hat richtung getroffen, daß die Professoren an der medizi vor ihrer Anstellung sich einer Konkursprüfung unterziehen müssen

ir Stratford Canning ist von Tophane nach der Residenz im Bosporus übersiedelt, und der „Ardent,“ welcher ihn dahin brachte, ist bei der Rückfahrt im Sande am Quai von Therapig aufgefahren, von wo er erst durch einen türkischen Staatsdampfer befreit wurde. Der „Prony,“ welcher Depeschen für General Aupik gebracht hatte, ist wieder mit solchen nach Frankreich zurück. Am 2bhsten war großer Ministerrath gewesen, und am 2Tsten hatte Sir Stratford eine lange Konferenz mit dem Großvesir.

Lord Lincoln, der mit seiner Jacht hier ankam und nach Alexandrien geht, ist dem Großherrn in einer Privataudienz vor gestellt und sehr zuvorkommend empfangen worden. Auch Artim Bei, der Kabufiaja des Vicekönigs von Aegypten, wurde dem Pa⸗ dischah vorgeführt. Der russische Marineoberoffizier, Bariatinskv welcher dieser Tage hier eintraf, geht nach Reapel und Spa? nien. Der griechische Gesandte, Herr Rizos Nerulos, ist mit Tode abgegangen. Der erste Dolmetsch der Gesandischaft, Herr Argyropulos, wird ihn einstweilen ersetzen. Emin Bey ist von Samos wieder zurück und hat seinen Posten als Adju⸗ tant des Kapudan Pascha wieder angetreten. Mustafa Pascha ist Gouverneur von Samos. Die sonstigen Neuigkeiten sind: ein

toldo-Walachei an die Stelle Fuad Efendi's ernannt. Ach⸗

an seinen